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Raumordnung neu denken
gungsfähig vorbereitet und dann in einer Projektliste Unternehmern und Investoren national und international angeboten werden. Ein Investor, der beispielsweise ein Hotelprojekt in einer Region plant, könnte so auf ein fertiges, genehmigungsfähiges Projekt zurückgreifen und sofort realisieren.
Nach der Schließung der erfolgreichen Entwicklungsagentur Kärnten durch die rot-schwarz-grüne Koalition 2015 obliegt der neu zu errichtenden Projektentwicklungsgesellschaft Kärnten auch ein offensives Standortmarketing. Die Standortvorteile Kärntens müssen international präsentiert werden, um potenzielle Investoren anzusprechen.
Von Bundesseite können wir hier nicht auf Unterstützung hoffen. Wir werden seit Jahren mit den demografischen Herausforderungen (Bevölkerungsrückgang) und den Folgen einer zentralistischen Politik alleingelassen. Die damit verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen sind für uns alle spürbar und verunsichern die Menschen in Kärnten zunehmend. Daher brauchen wir eine Institution, welche die Entwicklungspotenziale unserer Regionen und unseres Bundeslandes vorantreibt, Projekte unterstützt und unsere Gemeinden stärkt. Es ist höchste Zeit, dass wir selbst eine regionale Projektentwicklungsgesellschaft (R-PEG) ins Leben rufen, damit wir unsere Regionen zukunftsfit und krisenfest gestalten können!
Raumordnung neu denken
Seit Jahren wurde vonseiten der politisch Verantwortlichen in Kärnten versucht, ein neues Raumordnungsgesetz auf Schiene zu bringen. Dementsprechend groß waren die Erwartungen der Gemeinden, als vom zuständigen SPÖ-Landesrat Daniel Fellner angekündigt wurde, dass eine umfassende Gesetzesnovelle vorbereitet wird. Doch bald folgte bei vielen Gemeinden die Ernüchterung. Im Sommer 2019 wurde das neue Raumordnungsgesetz in Begutachtung geschickt, und zwar ohne dass die Gemeinden im Vorfeld in den Gesetzwerdungsprozess eingebunden wurden. Was folgte, war ein Sturm der Entrüstung: Denn anstatt mit dem neuen Gesetz ein Instrument zu schaffen, das die Gemeindeautonomie stärkt und die Verfahren vereinfacht beziehungsweise beschleunigt, beinhaltete der Gesetzesentwurf zahlreiche Punkte, die einer Entmachtung der Gemeinden gleichkamen und die auch gravierende negative Auswirkungen auf die Bürger hatten.
In zähen Verhandlungsrunden zwischen Vertretern der Landtagsparteien und unter Einbeziehung der Fachbeamtenschaft gelang es der FPÖ, dem Gesetzesentwurf viele „Giftzähne“ zu ziehen. So konnte dank der FPÖ etwa die ursprünglich geplante „Widmungsabgabe“ beziehungsweise „Mobilisierungsabgabe“ verhindert werden. Trotzdem beinhaltet das schlussendlich beschlossene Raumordnungsgesetz noch immer viele Punkte, die von der FPÖ strikt abgelehnt werden. Es gibt zahlreiche Bereiche, die für die Gemeinden, aber auch für die Bürger negative Auswirkungen haben. So werden die Kompetenzen und die Autonomie der Gemeinden beschnitten, Neuwidmungen außerhalb der Siedlungsschwerpunkte praktisch unmöglich gemacht, und die Gemeinden haben