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Freier Zugang zu unseren Kärntner Seen

Die FPÖ Kärnten hat dazu einen Forderungskatalog erarbeitet. Dieser umfasst unter anderem die Initiierung eines umfassenden Wolfsmanagements. Außerdem fordert die FPÖ Kärnten die Senkung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene und die Kennzeichnung des Wolfes als bejagbares Wild. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer – einberufen durch die FPÖ – hat 2021 bereits einstimmig eine Resolution zur Entnahme von Problemwölfen in Weideschutzgebieten verabschiedet und eine Gesetzesänderung im Landtag gefordert. Bei einer geschätzten Population von 40.000 Wölfen in Europa ist es nicht mehr nachvollziehbar, warum Wölfen ein derart hoher Schutzstatus eingeräumt wird.

Die unkontrollierte Ausbreitung des Wolfes muss verhindert werden. Der Wolf hat weder auf den bewirtschafteten Almen noch in unseren Siedlungsgebieten etwas zu suchen, denn er wird dort zur Gefahr für Mensch und Tier. Dieser Realität muss auch die rotschwarze Landesregierung endlich ins Auge sehen. Die FPÖ Kärnten tritt jedenfalls angesichts der massiv steigenden Wolfsrisse für ein wolfsfreies Kärnten ein!

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Freier Zugang zu unseren Kärntner Seen

Der freie Seezugang wird in Kärnten bald zur Seltenheit. Denn immer mehr Seeufer sind nicht zugänglich, weil sie sich in Privatbesitz – oftmals in jenem von reichen oder superreichen Ausländern – befinden. Ein extremes Negativbeispiel für das Verscherbeln von Seeufern ist der Wörthersee: Dort sind 82 Prozent des Sees in Privatbesitz und nur neun Prozent öffentlich zugänglich. Die letzten verbliebenen freien Flächen sind somit heiß begehrt. 12.000 Menschen haben vor zwei Jahren das sogenannte „Seenvolksbegehren“ unterschrieben. Mit dem Volksbegehren wollten die Initiatoren unter anderem erreichen, dass ein Verkaufsverbot und ein Neubebauungsverbot für die im Besitz des Landes Kärnten und seiner Gemeinden befindlichen Seeufergrundstücke umgesetzt werden. Nachdem das Seenvolksbegehren große Zustimmung erhalten hat, sprachen sich die im Kärntner Landtag vertretenen Parteien für die Umsetzung der zentralen Punkte des Seenvolksbegehrens aus. So wurde vonseiten des Landtages 2021 beschlossen, dass das Land Kärnten in der Kärntner Landesverfassung in Form einer Staatszielbestimmung ein klares Bekenntnis zum Erhalt aller Seegrundstücke abgeben soll, die sich im Besitz des Landes oder im Besitz von landeseigenen Gesellschaften befinden.

Leider wurde dies bisher noch nicht umgesetzt. Derzeit ist es nämlich immer noch möglich, dass Seegrundstücke des Landes mit einem einfachen Beschluss der Landesregierung veräußert werden können. Um die wenigen noch im Eigentum des Landes Kärnten befindlichen öffentlichen Seegrundstücke zu sichern, müssen neue rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden: Ein Verkauf von Seegrundstücken, die sich im Eigentum des Landes Kärnten befinden, soll nur nach vorheriger Zustimmung des Kärntner Landtages mit Zweidrittelmehrheit erfolgen dürfen. Dieses Verfassungsquorum würde einen starken Schutz unserer Seegrundstücke bedeuten.

Hier findet ihr unsere Initiativen & Anträge aus Parlament & Landtag

ARBEIT MUSS SICH WIEDER LOHNEN! 8

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