
1 minute read
Schutz der Kultur- und Almwirtschaft vor dem Wolf
immer (Stand: Dezember 2022) unbehandelt im Ausschuss befindet. Außerdem hat die FPÖ eine Petition zum „Schutz der Almen“ gestartet, die von tausenden Kärntner Bürgern unterstützt wurde.
Dieser Schutz unserer Almen vor der Verbauung umfasst neben den Windrädern auch die Chaletdörfer. Wir möchten den Ausverkauf unserer Heimat verhindern und vor allem neuen Zweitwohnsitzprojekten einen Riegel vorschieben. Unberührte Naturteile sollen geschützt und keine neuen Gebiete aufgeschlossen werden – entsprechend den umweltpolitischen Zielen des Landes Kärnten. Es muss aber auch weiterhin eine touristische und wirtschaftliche Nutzung und Entwicklung möglich sein, der die FPÖ nicht im Weg stehen wird. Dazu gibt es entsprechende umwelttechnische, forst-, wasser- und baurechtliche Verfahren, die ohnehin durchlaufen werden müssen und die den Schutz der Gebiete sicherstellen.
Bundes- und Landesregierung müssen endlich handeln. Die FPÖ warnt seit Jahren vor der Gefahr, die von den Wölfen ausgeht, und fordert ein wolfsfreies Kärnten!“
Maximilian Linder
Kandidat für den Kärntner Landtag
Schutz der Kultur- und Almwirtschaft vor dem Wolf
Zu einer der größten Herausforderungen für die heimische Landwirtschaft hat sich die Wolfsproblematik entwickelt. Die Anzahl der Wölfe und damit einhergehend der Wolfsrisse an Nutztieren ist 2022 regelrecht explodiert. Mittelfristig wird durch die Wolfswanderungen die gesamte Landwirtschaft im Alpenraum in ihrer Existenz bedroht. 123 Wolfsrisse gab es 2021, 2022 wurden allein bis zum Sommer über 300 Nutztiere von Wölfen getötet. Die Situation wird immer dramatischer, da sich Wölfe zunehmend in Siedlungsgebieten aufhalten und somit nicht nur Almwirtschaft und Weidetiere gefährden, sondern auch für Menschen eine unmittelbare Gefahr darstellen.
Die zuletzt geschaffene Wolfsverordnung von ÖVP-Landesrat Martin Gruber ist lediglich ein gutgemeintes Instrument, geht aber völlig an der Realität vorbei. Derzeit gibt es mittlerweile allein im Bezirk Spittal knapp zehn Wölfe, eine Rudelbildung ist bereits bestätigt. Dasselbe gilt für das Gailtal. Trotz der immer größer werdenden Wolfspopulation dürfen Jäger nach der aktuellen Rechtslage Wölfe in Kärnten nur dann bejagen, wenn sie nachweisen können, dass es sich um sogenannte „Problemwölfe“ handelt. Das führt dazu, dass Jäger Gefahr laufen, bei Fehlabschüssen mit Haftungsfragen konfrontiert zu werden. Zudem dürfen Wölfe nur im Umkreis von 200 Metern im Siedlungsbereich und auf Weiden erlegt werden. Diese Regelung ist unpraktikabel. Es braucht daher dringend einen rechtlichen Rahmen, der auch tatsächlich umsetzbar ist, damit auch weiterhin eine wirtschaftliche, touristische und gesellschaftliche Nutzung der Almen, wie wir sie bisher kannten, möglich sein wird.