Kärntner Nachrichten - Ausgabe 21.2011

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LANDESPOLITIK

8 KärntnerNachrichten I 27. Mai 2011

FPK will Freiwilligenarbeit fördern! „Jahr der Freiwilligkeit“: Versicherungsschutz und Ausbildungsmöglichkeit für Ehrenamtliche. „Wir wollen im Jahr der Freiwilligkeit nicht nur das Bewusstsein der Menschen für die Wichtigkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit schärfen. Unser Ziel ist es auch Rahmenbedingungen zu schaffen, dass sich ehrenamtliches Arbeiten weiter entwickeln kann“, erklärt FPKKlubobmann Kurt Scheuch. Daher wurde in der letzten Landtagssitzung auf Antrag der FPK ausführlich über die Bedeutung des Ehrenamtes diskutiert. „Kärnten kann stolz sein auf seinen hohen Grad an freiwilligem Engagement“, erklärt der Kärntner Sozialreferent LR Christian Ragger. Mehr als 60 Prozent der Kärntnerinnen und Kärntner sind in Organisationen und Vereinen unentgeltlich tätig. „Es muss ein Hauptziel der Landesregierung sein, diese Kultur des freiwilligen Engagements, der Solidarität und

der gegenseitigen Unterstützung zu stärken“, betont Ragger. „Denn die Anforderungen an unser Sozialsystem werden in den nächsten Jahren allein aufgrund der demografischen Entwicklung so steigen, dass sein hohes Niveau nur durch einen Appell an die Zivilgesellschaft erhalten werden könne. Eine vernünftige Organisation von professioneller Arbeit und ergänzender ehrenamtlicher Tätigkeit werde vor allem in der Betreuung von Senioren immer wichtiger.“

Versicherungsschutz für Ehrenamtliche Gerade im Jahr der Freiwilligenarbeit, das die EU ausgerufen hat, muss ein breites Bewusstsein dafür entstehen. LR Ragger verweist auf eine Studie, die in Kärnten ge-

macht worden ist, der zufolge fast alle Anbieter von sozialen Leistungen die Assistenz von ehrenamtlich Tätigen begrüßen und entsprechend schätzen. „Sie würden auch gerne mehr Ehrenamtliche begrüßen“, teilt Ragger mit. In einer Umfrage betonten die Organisationen, dass sie von der öffentllichen Hand zwei Dinge fordern. Einen Versicherungsschutz für Ehrenamtliche und die Herstellung des Kontaktes zwischen Engagierten und den sozialen Vereinen. „Wir werden uns bemühen, diese beiden Dinge zur Verfügung zu stellen“, so Ragger. Mit einer Versicherung gebe es diesbezüglich Gespräche und an einer Kontaktbörse werde bereits gearbeitet. In den Bezirken Völkermarkt und Wolfsberg habe man hierfür bereits eine Anlaufstelle geschaffen.

Kärntner Prostitutionsgesetz auf FPK-Antrag verschärft! Zu einer beachtlichen Verschärfung des Kärntner Prostitutionsgesetzes kommt es auf Antrag der FPK. Ein entsprechender Antrag des Ausschusses ist im Landtag einstimmig beschlossen worden. „Nach Anhörung von Vertretern des Städte- und Gemeindebundes der zuständigen Gemeindeabteilung sowie der Verfassungsabteilung war man sich über alle Parteigrenzen hinweg einig, das Gesetz in mehreren Punkten zu adaptieren, um den Wildwuchs an einschlägigen Etablissements gesetzlich Einhalt zu gebieten“, erklärt Dritter LT-Präsident Johann A. Gallo. So sollen künftig nicht nur zahlenmäßig festgesetzte und damit konkrete Mindestabstände von Bordellen und vergleichbaren Einrichtungen zu Kindergärten, Schulen, Kirchen sowie weiteren Einrichtungen mit Kinder- und Jugendbezug eingeführt werden, sondern auch Stationen öffentlicher Verkehrsmittel in das Genehmigungsverfahren miteinbezogen werden. Desweiteren sollen einschränkende Regelungen für sogenannte Swinger-Clubs, die im bisherigen Gesetz noch

nicht erfasst sind, normiert werden. Ferner wird auch die Grundstückswidmung als sachliche Voraussetzung für eine Bordellbewilligung heranzuziehen sein. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer soll auch geprüft werden ob eine gesetzliche Regelung mit der eine Gemeinde für das gesamte Gemeindegebiet ein Prostitutionsverbot erlassen kann, zulässig ist.

LT-Präsident Johann Gallo

„Die für die Bewilligung zuständigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bekommen damit einwandfreie rechtliche Handhaben, die sie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und der Lebensqualität der Anrainer nur nützen müssen“, betont Landtagspräsident Johann A. Gallo.


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