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CannaVision - 01/2023

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IM RAMPENLICHT

Aus diesen sechs Cannabisprodukten können Teilnehmer der Weed Care-Studie auswählen. Bild: Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Guter Start für Schweizer Pilotprojekt No. 1 Weed Care-Studie zum legalen Cannabisverkauf angelaufen

Als erster vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit bewilligter Feldversuch zum Umgang mit einer kontrollierten Cannabisabgabe ist die sogenannte „Weed Care“-Studie angelaufen. Sie untersucht seit Anfang des Jahres den Verkauf von Cannabis in neun Basler Apotheken und soll Erkenntnisse liefern, die der weiteren Cannabislegalisierung in der Schweiz dienen könnten. Von Daniel Groß

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m in der Schweiz eine wissenschaftliche Grundlage für künftige politische Regelungen zum Verkauf von Cannabis zu haben, sind seit 2021 zunächst für die Dauer von zehn Jahren Pilotprojekte erlaubt. Diese wissenschaftlichen Pilotversuche mit Cannabis sind örtlich und zeitlich begrenzt. Die Cannabisstudie Weed Care hatte als erstes dieser Projekte die Bewilligung des nationalen Bundesamtes für Gesundheit erhalten und ist nun angelaufen.

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Hintergrund Das Pilotprojekt Weed Care ist ein Gemeinschaftsprojekt des Gesundheitsdepartementes Basel-Stadt, der Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) Basel, der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG) und der Universität Basel. Die Studie ist auf 2,5 Jahre ausgelegt. Studienbeginn war der 30. Januar 2023. Die Cannabisstudie wird vom Gesundheitsdepartement Kanton Basel-Stadt durchgeführt und von Prof. Dr. med. Marc Walter, Klinikleiter und Chefarzt Psychiatrie, Psychiatrische Dienste Aargau, als Projektleiter begleitet. Seit 30. Januar kann die erste Studiengruppe in neun teilnehmenden Basler Apotheken nach Vorweisen des Studienausweises ganz legal Cannabis beziehen. Sechs Produkte des Schweizer Anbieters Pure Production (Laufenburg) kommen bei der Studie zum Einsatz – davon zwei Haschisch- und vier Cannabisblütenprodukte mit jeweils unterschiedlichem THC-/CBD-Gehalt. Der THC-Gehalt beginnt bei 4,5 %, das am höchsten dosierteste Produkt enthält den gesetzlich festgelegten Maximalgehalt von 20 % THC. Die Teilnehmer können sich das Produkt ihrer Wahl holen, die maximale Menge ist jedoch auf 10 g THC-Gesamtmenge pro Monat begrenzt. Wie Regine Steinauer, MSc, Leiterin Abteilung Sucht vom Gesundheitsdepartement Kanton Basel-Stadt, CannaVision auf Nachfrage mitteilte, nehmen 374 Probanden insgesamt an der

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