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Der BvCW-Fachbereich „Genussmittelregulierung“
Vorgestellt
Der BvCW-Fachbereich „Genussmittelregulierung“
Als der jüngste von fünf Fachbereichen des Branchenverbandes Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) arbeitet der Fachbereich Genussmittelregulierung an der Schaffung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Freigabe von Cannabis für den Genussmittelmarkt. Die aktuellen Entwicklungen zeigen klar, dass auch weiterhin ein großer Bedarf an Expertise seitens der Politik vorhanden sein wird.
Ein wichtiger Treiber für die Gründung des Fachbereiches Genussmittelregulierung war das im Koalitionsvertrag (2021) der aktuellen Bundesregierung verankerte Ziel, Cannabis zu Genusszwecken legalisieren zu wollen. Dieses Vorhaben bedeutet eine grundlegende Umstrukturierung der Drogenpolitik. Der Fachbereich Genussmittelregulierung wurde gegründet, um für die Cannabisindustrie zu diesen gesellschaftlichen Herausforderungen Positionen zu finden und zu einem erfolgreichen Gelingen der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken beizutragen. Ein adäquater Umgang mit den Bedürfnissen, Chancen und Risiken für den erwartbaren gesellschaftlichen Umbruch durch eine Legalisierung setzt voraus, dass Vertreter aller Teilbereiche der Cannabisindustrie ihre Expertise in den Diskurs einbringen. Auch bestand aus Sicht des Verbandes eine Notwendigkeit, die vielen Partikularinteressen aller anhänglichen Wirtschaftszweige zu vereinen. Für den BvCW war es deshalb ein Anliegen, diesem Vakuum mit der Etablierung des Fachbereiches Genussmittelregulierung entgegenzutreten.
Der Fachbereich Genussmittelregulierung veröffentlichte im Zuge der Debatte um eine Ausarbeitung eines neuen Cannabisgesetzes am 03.02.2022 ein erstes Eckpunktepapier, welches zentrale Herausforderungen einer Cannabislegalisierung in Deutschland adressiert. Andere Fachbereiche der Cannabiswirtschaft (Medizin, Analytik, Technik, CBD, Handel und Anbau) haben ebenfalls an dem Papier mitgewirkt. Ebenso wie das gut ein Jahr später am 03.02.2023 veröffentlichte Positionspapier zu Qualitätsanforderungen für Genusscannabis im Falle einer Legalisierung, wurde es von der (medialen) Öffentlichkeit stark wahrgenommen.
Neben vielen Branchenvertretern war auch die Bundesregierung an der Arbeit des BvCW interessiert. In der Folge fanden im Juni 2022 Expertenanhörungen für eine Cannabislegalisierung mit dem Gesundheitsministerium statt, in der auch die vom BvCW als Stellvertreter der Cannabiswirtschaft kommunizierten Anliegen Gehör fanden. Für uns lag der Fokus hierbei vor allem auf den Qualitätsanforderungen, die im Falle einer Legalisierung von Cannabis an d as Genussmittel gestellt werden sollten. Damit einhergehend brachte der BvCW auch Ideen ein, wie der Anbau von Cannabis im Falle einer Legalisierung gehandhabt werden müsste, um einen höchstmöglichen Standard für Genussmittel Cannabis zu erreichen. Nicht zuletzt beteiligte sich der BvCW ebenso an der Ausformulierung eines geeigneten Lizenzsystems, um einen missbräuchlichen Handel mit Cannabis auszuschließen und Transparenz für den Verbraucher sicherzustellen.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass mit der Gründung des Fachbereiches Genussmittelregulierung eine sinnvolle Ergänzung zu bereits bestehenden Fachbereichen im BvCW erfolgte. Die noch vor uns liegenden Aufgaben im Zuge einer Legalisierung in Deutschland werden die Notwendigkeit des Fachbereiches weiter unterstreichen. Wir freuen uns sehr, dass wir diesen spannenden sowie komplexen Vorgang zur Neustrukturierung der Drogenpolitik in Deutschland so maßgeblich mitgestalten können und blicken mit großer Erwartung auf die kommenden Monate.
Bei Fragen können Sie sich an den Fachbereichskoordinator Dirk Heitepriem
(Aurora Europe GmbH, dh@cannabiswirtschaft.de)
oder an den Verbandsrefenten Michael Greif (mg@cannabiswirtschaft.de) wenden. ↙
