BG RCI: Präventionsbroschüre zu Cannabis am Arbeitsplatz
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) hat eine Broschüre mit dem Namen „Cannabis“ veröffentlicht, die Hinweise zu Präventionsmaßnahmen und Handlungsstrategien im Umgang mit Cannabis im betrieblichen
Branchenticker
Kontext enthält. Die BG RCI klärt darin darüber auf, wie Arbeitgeber auch nach der Legalisierung den Konsum in ihrem Betrieb unterbinden können, welche Zeichen auf eine Beeinflussung durch Cannabis hindeuten könnten und welche Pflichten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bestehen. Von der Prävention über akute Maßnahmen bis hin zur Gestaltung
Becanex:
Kooperation mit Storz & Bickel Becanex, ein Berliner Unternehmen für die Herstellung von Cannabisrohextrakten und die Tuttlinger Firma Storz & Bickel, Hersteller medizinisch zugelassener Vaporisatoren, haben eine strategische Partnerschaft zur Untersuchung der Wirkstofffreisetzung von Cannabinoiden gestartet. Die Zusammenarbeit soll die Entwicklung sicherer und präzise dosierbarer Lösungen für die Vaporisierung von Cannabisextrakten vorantreiben. Ein Ansatz, der das Ziel hat, eine stabile und effektive Applikation von Cannabisrohex-
Synbiotic SE:
Weeco Pharma stärkt Umsatz
Das Düsseldorfer Hanf- und Cannabisunternehmen Synbiotic SE gab Anfang des Jahres die Übernahme von Weeco Pharma bekannt. Laut Synbiotic haben die Umsätze ein halbes Jahr später die Erwartungen übertroffen. Demnach lag der Umsatz Ende Oktober 2024 bei 6,75 Millionen Euro. Für das Gesamtjahr wird ein Umsatz von über acht Millionen Euro erwartet.
trakten als Alternative zur herkömmlichen Cannabisblüte zu ermöglichen. Eine auf sechs Monate angelegte Studie untersucht die Freisetzung der Wirkstoffe aus dem hochkonzentrierten PIEX 70% THC-Rohextrakt und analysiert, ob Vaporisator und Extrakt für eine stabile und g ut dosierbare Verdampfung weiter optimiert werden müssen. Die Forschung legt den Grundstein für eine langfristige Kooperation und gemeinsame Produktentwicklung zwischen den beiden Unternehmen. „Wir freuen uns, diesen wichtigen Schritt zu gehen, um den Zugang der Patienten zu einer effektiven und sicheren
Der erreichte Umsatz hat auch Börge Diessel, Geschäftsführer Weeco Pharma, und Daniel Kruse, geschäftsführender Direktor Synbiotic, überrascht: „Wir sind fest davon ausgegangen, dass unsere Partnerschaft positive Synergien für beide Seiten erbringt. Dass wir heute schon solche Zahlen vorlegen können, hätten wir uns trotz großer Zuversicht nicht erträumt. Das Ganze ist in der Tat mehr als die Summe seiner Teile.“ Aus diesem Grund werden die Umsatzplanungen von Weeco Pharma für 2025 und 2026 in den
individueller betrieblicher Konzepte, gibt die Broschüre Orientierung, wie Arbeitgeber und Sicherheitsverantwortliche Cannabiskonsum am Arbeitsplatz sicher und rechtlich korrekt begegnen können. Zusätzlich gibt die Veröffentlichung einen Überblick über die verschiedenen Cannabisprodukte und deren Wirkung, die medizinische Anwendung von Cannabis, rechtliche Aspekte sowie Konsequenzen für die Arbeitsfähigkeit und die Betriebssicherheit. Themen wie Testverfahren, Unfallversicherungsschutz und mögliche Regressansprüche werden ebenfalls behandelt. Für Unternehmen, die bereits Regelungen und Präventionskonzepte zu Suchtmittelkonsum im Betrieb – etwa bei Alkohol –etabliert haben, empfiehlt die BG RCI eine Anpassung und Erweiterung dieser Maßnahmen im Hinblick auf Cannabis.
Quelle: BG RCI
Cannabistherapie weiter zu erleichtern“, so Jürgen Bickel, Geschäftsführer von Storz & Bickel. Auch Sebastian Kamphorst, Geschäftsführer von Becanex, zeigt sich optimistisch: „Nach über zehn Jahren Forschung erlaubt unsere Technologie die Herstellung von hochkonzentrierten Cannabisextrakten, die dank fließfähiger Viskosität und blütenähnlichem Terpenprofil optimal zur Vaporisierung geeignet sind. Mit Storz & Bickel haben wir den idealen Partner, um diese Anwendung in der Praxis weiterzuentwickeln.“
Quelle: Becanex
kommenden Wochen realistisch, aber weiterhin konservativ, nach oben angepasst, meldete das Unternehmen. Für Kruse sind die aktuellen Zahlen auch ein Anreiz für potenzielle Investoren: „Weeco hat sich in kürzester Zeit zu einem echten Gewinn für unsere Investoren und Aktionäre entwickelt. In den kommenden 18 Monaten richten wir unseren Fokus verstärkt auf den extrem wachsenden Markt für Medizinalcannabis.“
Quelle: Synbiotic SE
avaay:
Studie zu Verunreinigung von Straßencannabis in Deutschland
Eine aktuelle Studie von avaay Medical zeigt, dass Straßencannabis oft stark verunreinigt ist und ein Risiko für die Gesundheit der Konsumenten darstellen kann.
Über acht Monate sammelte ein Forschungsteam Proben von über 200 Freiwilligen, die auf der Plattform Reddit zur Teilnahme aufgerufen wurden. Die Probanden reichten ihre Cannabisproben vom Schwarzmarkt in versiegelten Testkits ein, versehen mit Standortinformationen und Zeitstempeln. Die Analyse von über 300 Proben auf biologische und chemische Verunreinigungen brachte bedenkliche Ergebnisse: Nur rund 20 Prozent der Proben konnten als sicher und sauber eingestuft werden, etwa 80 Prozent wiesen eine Vielfalt an Verunreinigungen auf. Zu den gefundenen Stoffen zählen unter anderem menschliche und tierische Fäkalien, Spuren von COVID-19und Influenzaviren sowie Rückstände anderer Drogen wie Kokain, Ketamin, Crystal Meth und MDMA. In einigen Fäl-
vivida bkk: Studie zum Cannabiskonsum in Deutschland
Die Krankenkasse vivida bkk und die Stiftung „Die Gesundheitsarbeiter“ haben eine neue Studie zum Cannabiskonsum in Deutschland veröffentlicht. Demnach stuft ein Drittel der Befragten Cannabis als unbedenklich ein. Dr. Tanja Katrin Hantke, Ärztin bei der vivida bkk, warnt vor dieser Einschätzung: „Cannabis ist nicht so harmlos, wie viele glauben“. Insbesondere für Jugendliche und
Branchenticker
len wurden Chemikalien, wie Bestandteile von Haarspray und verbotene Pestizide nachgewiesen, die potenziell toxische Auswirkungen auf den Körper haben können.
Die Studie beleuchtet zudem geografische Unterschiede in der Verunreinigung von Straßencannabis. Von insgesamt 30 deutschen Städten und zehn europäischen Metropolen schnitten insbesondere die Städte Berlin, Hamburg und München negativ ab, mit den höchsten Kontaminationsraten im bundesweiten Vergleich.
Die Ergebnisse der Studie unterstreichen die Notwendigkeit eines gesicherten und kontrollierten Zugangs zu Cannabisprodukten. „Die Verunreinigungen im Straßencannabis stellen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar. Die Teillegalisierung von Cannabis ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, doch sie muss durch ein flächendeckendes Angebot an sicheren Produkten begleitet werden. Nur so können Konsument vor den Gefahren der Schwarzmarktprodukte geschützt werden,“ so ein Sprecher des For-
junge Erwachsene sei regelmäßiger Konsum eine Gefahr, da er die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen, die geistige Leistungsfähigkeit verringern und das Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen und Schizophrenie erhöhen könne. „Wenn 34 Prozent der Befragten glauben, dass Kiffen harmlos ist, zeigt das eine alarmierende Wissenslücke“, so Dr. Hantke weiter.
schungsteams. Die Studie appelliert an Politik und Gesellschaft, die Schaffung von sicheren Cannabisquellen weiter voranzutreiben und Konsumenten über die R isiken des Schwarzmarktkonsums aufzuklären.
Quelle: avaay Medical
Die Ergebnisse verdeutlichen Unterschiede in der Risikowahrnehmung: Männer unterschätzen die Gefahren des Cannabiskonsums häufiger als Frauen. Auch zwischen den Altersgruppen gibt es deutliche Abweichungen: Während 36 Prozent der 18- bis 25-Jährigen den Konsum für unproblematisch halten, sind die jüngeren Befragten (14- bis 17-Jährige) mit 26 Prozent etwas vorsichtiger. Fast ein Drittel (29 Prozent) der Befragten gibt an, seit Anfang 2024 eine Zunahme des Cannabiskonsums im Freundeskreis beobachtet zu haben. 21 Prozent äußern zudem, dass sie seit der Legalisierung offener und häufiger konsumieren. Dies deutet auf eine verstärkte gesellschaftliche Akzeptanz und eine Veränderung im sozialen Umgang mit Cannabis hin. Die vivida bkk sieht in diesen Ergebnissen einen dringenden Handlungsauftrag zur intensiveren Aufklärungsarbeit. Dr. Hantke sagt dazu: „Die bisherigen Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind wichtig, reichen jedoch nicht aus. Jetzt geht es darum, faktenbasiert über Gesundheitsrisiken aufzuklären und den Verharmlosungen entgegenzuwirken.“ Zusätzlich fordert die Krankenkasse gezielte Beratungs- und Ausstiegsangebote vor Ort. Sie plädiert für verstärkte Präventionsmaßnahmen an Schulen, in Jugendeinrichtungen und Vereinen, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen die nötige Resilienz für ein selbstbestimmtes Leben zu vermitteln.
Quelle: vivida bkk
Cannabiskonsum ohne negative Auswirkungen auf kognitive Leistungsfähigkeit
Aus der Wissenschaft
Eine Langzeitstudie zeigt, dass regelmäßiger medizinischer Cannabiskonsum bei Erwachsenen keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Gehirnmorphologie oder kognitive Leistungsfähigkeit hat. Veröffentlicht wurde die von Forschern der Harvard Medical School
und des McGovern Institute for Brain Research am Massachusetts Institute of Technology durchgeführte Studie im Journal JAMA Network Open.
Die Forscher untersuchten neu zugelassene medizinische Cannabispatienten und sammelten strukturelle und funktionelle Hirnbilder (fMRI). Der Studie zufolge hat regelmäßiger medizinischer Cannabiskonsum bei Erwachsenen
Cannabisterpene bei neuropathischen Schmerzen Forscher der University of Arizona Health Sciences, USA, haben untersucht, ob und wie Cannabisterpene zur Behandlung chronischer Schmerzen eingesetzt werden können. John Streicher, PhD, Mitglied des Comprehensive Center for Pain & Addiction und Professor für Pharmakologie am College of Medicine – Tucson und sein Team testeten fünf Terpene, die in Cannabis in mäßigen bis hohen Mengen vorkommen: Alpha-Humulen, BetaCaryophyllen, Beta-Pinen, Geraniol und Linalool.
Ihre Untersuchungen ergaben, dass Cannabis sativa Terpene bei der Linderung chronischer neuropathischer Schmerzen ebenso wirksam sind wie Morphin, und dass eine Kombination der beiden Analgetika die Schmerzlinderung ohne negative Nebenwirkungen weiter verbessert.
Das Forscherteam hatte bereits in einer früheren Studie festgestellt, dass vier dieser Terpene in Tiermodellen für akute Schmerzen die Wirkungen von Cannabinoiden, einschließlich einer Verringerung des Schmerzempfindens, nachahmten. Für diese Studie verwendeten sie ein Mausmodell für durch Chemotherapie ausgelöste neuropathische Schmerzen, eine Art chronischer Schmerzen, die auftreten, wenn hochtoxische Chemotherapie-Medikamente Nervenschäden verursachen, die zu Schmerzen führen.
Die Terpene wurden einzeln getestet und mit Morphin verglichen. Das Forschungsteam stellte fest, dass jedes Terpen das Schmerzempfinden in einer Größenordnung nahe oder oberhalb der Spitzenwirkung von Morphin linderte. Wurden die Terpene mit Morphin kombiniert, wurde die schmerzlindernde Wirkung aller fünf Ter-
keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Gehirnmorphologie oder kognitive Leistungsfähigkeit. Sie fanden weder funktionelle Unterschiede in der Gehirnaktivierung bei Arbeitsgedächtnis-, Belohnungsverarbeitungs- oder Inhibitionskontrollaufgaben noch einen Zusammenhang zwischen Konsumhäufigkeit und Gehirnaktivierung. Die Ergebnisse stehen im Einklang mit zahlreichen früheren Studien, die zu dem Schluss kamen, dass Cannabiskonsum weder bei jungen Menschen noch bei Erwachsenen mit signifikanten Veränderungen der Gehirnmorphologie oder der kognitiven Funktion verbunden ist. In der Publikation heißt es: „Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass Erwachsene, die Cannabis im Allgemeinen mit leichten bis mäßigen Konsummustern gegen Symptome von Schmerz, Angst, Depression oder schlechtem Schlaf verwenden, nur wenige signifikante langfristige neuronale Assoziationen in diesen kognitiven Bereichen erfahren.“
DOI:10.1001/jamanetworkopen.2024.34354
Quelle: Journal of the American Medical Association (JAMA)
pen/Morphin-Kombinationen deutlich verstärkt.
Das Forscherteam fand heraus, dass Terpene ein gutes Nebenwirkungsprofil haben, sie lösen keine aversiven Verhaltensweisen aus und weisen ein geringes Risiko für Abhängigkeit auf. Sie fanden zu ihrer eigenen Überraschung auch heraus, dass die Wirkungen von Terpenen bei oraler oder inhalativer Verabreichung deutlich geringer oder gar nicht vorhanden waren als bei Injektion.
Die Ergebnisse der Studie wurden im Journal Pain veröffentlicht. Als nächstes wollen Streicher und sein Team herausfinden, on Terpene das Suchtpotenzial eines Opiats wie Morphin blockieren und gleichzeitig dessen schmerzlinderndes Potenzial verstärken können.
DOI 10.1097/j.pain.0000000000003265
Quelle: University of Arizona Health Sciences
Aus der Wissenschaft
Motivationen junger Erwachsener beim Freizeitkonsum von Cannabis
Die USA sind Deutschland hinsichtlich Cannabislegalisierung voraus und Gesundheitsexperten versuchen dort, die Auswirkungen der Legalisierung sowie die Beweggründe und Einstellungen der Menschen in Bezug auf den Cannabiskonsum besser zu verstehen
Eine qualitative Studie von Iulia Fratila, Assistenzprofessorin am College of Public Health der George Mason University, und Liza Berdychevsky, außerordentliche Professorin an der University of Illinois Urbana-Champaign, beschreibt, auf welche Weise junge Erwachsene Cannabis als Freizeitbeschäftigung betrachten. Bei dem Forschungsprojekt wurde die hermeneutische Phänomenologie angewendet, eine Forschungsmethode zur Untersuchung der Auswirkungen von Erfahrungen auf die Alltagspraktiken, und Tiefeninterviews mit 16 Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren durchgeführt, die in den US-Bundesstaaten leben, in denen Cannabis für den Freizeitgebrauch legalisiert ist.
Die Teilnehmer der Studie von Fratila und Berdychevsky legen nahe, dass Cannabis sowohl einen Gemütszustand vermitteln kann, z. B. Entspannung oder meditative Zustände, als auch eine Freizeitbeschäftigung darstellt, entweder für
Auswirkung von Cannabinol auf den Schlaf
Wissenschaftler der Universität von Sydney, Australien, haben anhand objektiver Messungen nachgewiesen, dass Cannabinol (CBN) den Schlaf von Ratten verbessert. Älteres Cannabis stand schon länger in dem Ruf, zu einem schläfrigeren Rauscherlebnis zu führen. Das Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) in Cannabis wird im Laufe der Zeit in CBN umgewandelt, so dass älteres Cannabis höhere Mengen dieser Verbindung enthält. Ein Forschungsteam der Lambert Initiative for Cannabinoid Therapeutics hat die Auswirkungen von gereinigtem CBN auf den Schlaf von Ratten untersucht. Unter Einsatz von High-Tech-Überwachung liefer-
sich selbst als Akt des Berauschens oder als Begleitaktivität zu anderen Freizeitbeschäftigungen und sozialen Kontakten, z. B. berauschen und ins Kino zu gehen, und dabei angenehme Ergebnisse liefert.
Aus den Erkenntnissen der Studie können Ansätze zur Schadensminimierung in der Cannabisaufklärung abgeleitet werden. Laut Fratila, leitende Forscherin der Studie, machen die Teilnehmerberichte deutlich, dass Cannabiskonsum in der Freizeit nicht unbedingt das ansonsten produktive Leben der Konsu-
ten die Experimente Einblicke in die Schlafmuster der Ratten, einschließlich der Menge an nicht-schnellen Augenbewegungen (NREM) und schnellen Augenbewegungen (REM). Wie Professor Jonathon Arnold, Hauptautor der Studie und Direktor für präklinische Forschung bei der Lambert Initiative for Cannabinoid Therapeutics und der Sydney Pharmacy School, berichtete, wurde festgestellt, dass CBN sowohl den NREM- als auch den REM-Schlaf erhöht, was zu einer längeren Gesamtschlafdauer führt, mit einer vergleichbaren Wirkung wie das Schlafmittel Zolpidem.
THC wirkt berauschend durch die Aktivierung der CB1-Cannabinoidrezeptoren im Gehirn. Die Studie zeigte, dass CBN
menten beeinträchtigt. Nach Ansicht der Forscherin sollten Experten für öffentliche Gesundheit und Wissenschaftler in Zusammenarbeit mit anderen Bereichen beobachten, wie Cannabis in einer cannabisfreundlichen Gesellschaft neu positioniert und aufgenommen wird und wirksame Gesundheitsförderungsmaßnahmen anführen, damit mögliche Schäden minimiert und das Wohlbefinden maximiert werden.
DOI 10.1080/00222216.2024.2355477
Quelle: George Mason University
CB1-Cannabinoidrezeptoren im Gehirn nur schwach aktiviert, ein Metabolit von CBN überraschenderweise jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Rezeptoren und einen Einfluss auf die Schlafarchitektur hat, was zu den Gesamtwirkungen von CBN auf den Schlaf beitragen könnte.
Die Autoren weisen darauf hin, dass weitere Untersuchungen erforderlich sind, um zu sehen, ob sich die Ergebnisse mit Ratten auf den Menschen übertragen lassen. Die Studie wurde in der Fachzeitschrift Neuropsychopharmacology veröffentlicht.
DOI 10.1038/s41386-024-02018-7
Quelle: University of Sydney
Zum Tode von Jürgen Neumeyer Nachruf des BvCW
„Wir trauern um unseren Geschäftsführer, drogenpolitisches Urgestein und Freund“
Unser Mitbegründer und Geschäftsführer Jürgen Neumeyer verstarb überraschend am Mittwoch, dem 09. Oktober 2024, während eines Familienbesuchs in seiner Heimat. Im Alter von 56 Jahren hinterließ er ein umfassendes Lebenswerk. Sein größtes politisches Lebensziel, die Entkriminalisierung von Cannabis, hat er noch zu Lebzeiten verwirklichen können.
Jürgen hatte seit Jahrzehnten einen großen Teil seines Lebens der Vision gewidmet, dass Cannabisnutzerinnen und -nutzer in Deutschland nicht mehr kriminalisiert werden. In verschiedensten Funktionen in Politik und Wirtschaft hat er dieses Ziel nicht aus den Augen verloren und mit dem 1. April 2024 einen wichtigen Etappensieg feiern können. Das Cannabisgesetz würde ohne die unermüdliche Arbeit von Jürgen heute anders aussehen. Aber noch sind nicht alle seine Ziele erreicht – sei es Verbesserungen im Bereich Industriehanf oder die Schaffung eines legalen Marktes für Genusscannabis.
Seine drogenpolitische Laufbahn begann bereits in den 1990er Jahren beim Bundesverband der Jusos, gefolgt von einer Karriere als Mitarbeiter für verschiedene Abgeordnete des Deutschen Bundestages, Publizist und Netzwerker. Als Gründungs-Geschäftsführer des „Netzwerk Berlin” engagierte er sich unter anderem für die Legalisierung von Cannabis und veröffentlichte mehrere Bücher dazu. Neben seiner redaktio -
nellen Tätigkeit für die Zeitschrift „Berliner Republik“ war er auch in deren Geschäftsführung aktiv. Darüber hinaus war er Mitbegründer des Think Tanks „Das Progressive Zentrum e.V.“, sowie des überparteilichen Vereins „Wahlkreis e.V.“, der mit einer gleichnamigen Polit-Kneipe im Berliner Regierungsviertel fest verankert war. Seine Leidenschaft für die Cannabispolitik führte ihn für mehrere Jahre in die Leitung der politischen Kommunikation des Deutschen Hanfverbandes (DHV). Jürgen erkannte früh, dass es eines eigenständigen Interessenvertretung bedarf. Er war die treibende Kraft für die Gründung eines Verbandes für die deutsche Cannabiswirtschaft und war von 2019 bis zu seinem Tod Geschäftsführer des Branchenverbands Cannabiswirtschaft e. V. (BvCW) sowie der CS Cannabis Service GmbH.
Unser Verband, der alle Branchenbereiche (Industriehanf, Medizinalcannabis & Genussmittel sowie Technik, Handel & Dienstleistungen) vertritt, wuchs unter seiner Geschäftsführung binnen fünf Jahren auf über 100 Mitglieder an, veröffentlichte über 40 Fachpublikationen, viele Stellungnahmen und Pressemitteilungen, organisierte parlamentarische Treffen und Fachveranstaltungen. Als Wirtschaftsverband, der alle Fachbereiche der Cannabiswirtschaft vertritt, wurden wir der Größte seiner Art in Europa. Wir erreichten mit all unserem Engagement wesentliche Beiträge für die Schaffung des Cannabisgesetzes, der Abschaf-
fung des BtmG-Statuses sowie der dringend erwarteten Abschaffung der Rauschklausel mit dem Nutzhanfliberalisierungsgesetz.
Jürgen Neumeyer hatte sich und dem Verband noch viele weitere Aufgaben gesetzt, wie beispielsweise den Aufbau des noch in den Kinderschuhen steckenden Branchenverzeichnis Cannabis und des Cannabis Fachverlags, über eine CannabisRoadshow bis hin zum langfristigen Ziel eines „Haus der Cannabiswirtschaft” in Berlin. Im Fokus standen immer die aktuellen politischen Ziele, so wie nun insbesondere die Modellprojekte für Cannabis („Säule 2”), aber auch viele weitere Baustellen wie beispielsweise Hanf als Baustoff und die Förderung nachwachsender Rohstoffe.
Mit seinem Tod verlieren wir nicht nur einen talentierten Geschäftsführer, Freund und Netzwerker, sondern auch einen empathischen und authentischen Mitmenschen, der aufgrund seiner heiteren Art jedes professionelle und private Gespräch aufzulockern wusste. Zudem war er berüchtigt für seine umfangreichen Kenntnisse in der Winzerei- und Bierbraukunst sowie für seine Leidenschaft als DJ. Für seine einzigartige Art wurde er von allen sehr geachtet und geschätzt.
Wir werden ihn stets in dankbarer Erinnerung behalten und uns bemühen, unsere Arbeit in seinem Sinne fortzusetzen.
In stillem Gedenken
Jürgen Neumeyer war uns ein hochgeschätzter Partner, der uns in vielen Belangen unterstützt hat. Als redaktioneller Beirat hat er CannaVision von Anfang an wesentlich bereichert. Wir trauern mit seinen Angehörigen und werden uns immer dankbar an sein Engagement und seine Menschlichkeit erinnern.
Das CannaVision Team
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Staudte traf Anbauclub-Vertreter Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Die Grünen) traf sich Ende Oktober mit Vertretern der Landwirtschaftskammer und der Anbauvereinigungen in Oldenburg. Anwesend waren u. a. Heinrich Wieker [Landesverband Niedersächsische Cannabis Anbaugemeinschaften (NICA) und Koordinator der Bundesarbeitsgemeinschaft der Cannabis-Anbauvereinigungen (BCAv)] und Aktive aus den bundesweit ersten erntenden Vereinen, dem CSC Ganderkesee und CSC Niedersachsen.
In dem Gespräch wurden Themen wie Probenahme, Transport, Analytik, Organisations- und Geschäftsmodelle sowie Immobilienvorschriften diskutiert. Das Treffen soll laut Heinrich Wieker den Beginn einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Anbauvereinigungen und den Behörden in Niedersachsen markieren.
Es sei hierbei klargestellt worden, dass verpflichtende Tests auf THC und CBD nicht sicherheitskritisch seien und unter eigener
Organisierte Kriminalität bekämpfen, statt Patienten und Konsumenten
In der aktuellen Stunde im Bundestag am 15. November „Auswirkungen auf die innere Sicherheit ernst nehmen – Cannabis-Legalisierung aufheben“ forderte die CDU/CSUBundestagsfraktion die Zurücknahme des Cannabisgesetzes. Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) stellt dazu fest: Eine Rücknahme des Gesetzes führt in eine Sackgasse. Zudem verfügen über 30 Cannabis-Anbauvereinigungen (Tendenz steigend) bereits über Genehmigungen mit einer Laufzeit von sieben Jahren. „Wenn die Unionsfraktionen den Schwarzmarkt austrocknen und die organisierte Kriminalität bekämpfen möchten, steht die Cannabiswirtschaft an ihrer Seite. Wenn dies jedoch über die Kriminalisierung von Patienten/Patientinnen und Konsumenten/ Konsumentinnen erfolgen soll, ist dies der falsche Weg. Kriminell sind nicht die Nutzer, sondern die Akteure des Schwarzmarktes“, so Dirk Heitepriem, Präsident des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW).
BvCW aktuell
Kontrolle in den Clubs durchgeführt werden könnten. Die Genauigkeit dieser Tests solle innerhalb bestimmter Grenzen liegen, die jedoch noch nicht definiert wurden. Ein objektiver Vergleich zwischen verschiedenen Testmethoden und den Analysewerten der Kammer solle durchgeführt werden. Analysen auf Schwermetalle und Pilzgifte könnten nicht obligatorisch sein, bevor verbindliche Grenzwerte vom Bundeslandwirtschaftsministerium festgelegt würden. Die Suche nach Mietimmobilien für Clubs ohne eigenes Grundstück stelle ein regulatorisches Problem dar, da Cannabisanbau nicht als solcher kategorisiert sei. Es be-
Die Zielsetzung der Ampelkoalition war die Schaffung von legalem Anbau und Abgabe über lizenzierte Fachgeschäfte. Dies ist so nicht umgesetzt worden. „Legale Zugangsmöglichkeiten wie Eigenanbau, Anbauvereinigungen, aber auch kommerzielle Modelle mit lizenzierten Fachgeschäften sind die beste Lösung, um den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Deshalb sollte eine neue Bundesregierung dafür sorgen, dass diese legalen Zugänge zu Cannabis geschafft und erhalten werden“, so Michael Greif, Geschäftsführer des BvCW. Weiterhin zielt die Cannabislegalisierung auch auf den Jugendschutz ab. „Auf dem Schwarzmarkt gibt es keinen Jugendschutz, Dealer fragen nicht nach dem Ausweis. Dafür gibt es dort gefährliche Beimengungen. Den besten Jugend- und Verbraucherschutz kann der Staat sicherstellen durch einen legalen und regulierten Markt.“
„Eine Rückabwicklung des CanG würde Deutschland auch im internationalen Wettbewerb und in den Forschungsmöglichkeiten in Bezug auf Cannabis erheblich zurückwer-
dürfe einer Regelung, die bessere Chancen in Gewerbe- und Industriegebieten biete sowie Vereinfachungen bei der Antragstellung auf Nutzungsänderungen ermögliche. Die Vereinsvertreter betonten, dass jeder Verein von wenigen Verantwortlichen betrieben werde. Um Professionalität und Effektivität zu gewährleisten, sind von diesen Zusammenschlüsse von Vereinen in gemeinsamen, aber getrennten Bereichen erwünscht. Niedersachsen hatte eine Vorreiterrolle bei den Genehmigungen der Anbauvereinigungen eingenommen und könne mit der dortigen Regulierung möglicherweise Vorbild für das gesamte Bundesgebiet werden.
fen“, macht Dr. Stefan Meyer, Vize-Präsident des BvCW, deutlich. Die Cannabiswirtschaft in Deutschland hat in den vergangenen Jahren hunderte Arbeitsplätze geschaffen, tausenden Patienten/Patientinnen Zugang zu dringend notwendigen Therapien ermöglicht und bewiesen, dass auch in Deutschland hochqualitative und sichere Produkte produziert werden können.
„Regulieren statt verbieten – dies sollte auch für einen neue Bundesregierung das Motto sein. Die Cannabiswirtschaft steht bereit, gemeinsam daran zu arbeiten, den Schwarzmarkt auszutrocknen. Dazu braucht es kommerzielle Möglichkeiten, Cannabis in Deutschland anzubauen und zu vertreiben, legale Zugänge zum Konsumcannabis im Eigenanbau, Sicherheit und Verlässlichkeit für Patienten/Patientinnen sowie eine Liberalisierung beim Nutzhanf.“, so das Angebot von Dirk Heitepriem. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft könnte als ersten Schritt hierzu nun die Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung (KCanWV) erlassen.
Cannabis in Zahlen
Potential zum Kohlenstoffabbau in Afrika
Hanf ist bekanntlich nützlich für die Umwelt. Ein Hektar Hanf bindet 9 bis 15 Tonnen CO2, was einem jungen Wald entspricht, wobei der Hanf nur fünf Monate zum Wachsen braucht.1 Laut Africa Hemp Fund könnten Äthiopien, Nigeria, Uganda, Ghana, Südafrika und Kenia gemeinsam jährlich 2 Millionen Tonnen Kohlenstoff abbauen, wenn sie 0,65 Prozent der Maisanbauflächen für Hanf nutzen würden (auf der Grundlage von zwei Ernten pro Jahr).2
Quelle: 1 Webseite Europäische Kommission/ Agriculture and rural development/Hanf; 2 Africa Hemp Fund – Report “What will industrial hemp mean for Africa?”, September 2024.
Chemische Verbindungen in Cannabis
Cannabis enthält mehr als 550 chemische Verbindungen, wobei mehr als 100 Phytocannabinoide identifiziert wurden, darunter Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Diese Phytocannabinoide wirken durch Bindung an die Cannabinoidrezeptoren sowie an andere Rezeptorsysteme. Von den ebenfalls in Cannabis enthaltenen aromatischen Terpenen wurden mehr als 100 identifiziert.
Quelle: Adv Exp Med Biol. (doi: 10.1007/978-3-030-57369-0_1)
THC-Gehalt von Cannabisharz und -blüten
Aus dem European Drug Report 2024 geht hervor, dass der durchschnittliche THC-Gehalt von Cannabisharz im Jahr 2022 in der Europäischen Union 24,8 Prozent betrug und damit mehr als doppelt so hoch war wie der von Cannabisblüten (10,1 Prozent). Dem Bericht zufolge zeigen die indexierten Trends, dass sich der durchschnittliche THC-Gehalt von Cannabisharz in den letzten zehn Jahren verdoppelt hat und weiter ansteigt, während der THC-Gehalt von Blüten im Allgemeinen stabil geblieben ist.
Quelle: European Union Drugs Agency (EUDA), European Drug Report 2024
Import von Hanfprodukten
Nach der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes wurden 2023 insgesamt 5.443,5 Tonnen Hanfprodukte im Wert von 9.764.000 EUR nach Deutschland importiert. Davon entfielen auf Hanfsamen 2.274,6 t (7.126 Tsd. EUR), auf rohen oder gerösteten Hanf 2.038,1 t (1.638 Tsd. EUR) und auf bearbeiteten Hanf sowie Werg und Abfälle von Hanf 1.130,8 t (1.000 Tsd. EUR).
Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 20/12437 – 19.08.2024
Vorgestellt
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen (BCAv)
Die BCAv ist die Interessensvertretung für Cannabis Anbauvereinigungen innerhalb des Branchenverband
Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW). Die Arbeitsgemeinschaft bildet eine zentrale Anlaufstelle für Fragestellungen rund um die Organisation und den Betrieb sowie die Weiterentwicklung von Anbauvereinigungen.
Die BCAv setzt sich aktiv für eine professionelle und gesetzeskonforme Umsetzung des CanG im Bereich der Cannabis Anbauvereinigungen (Clubs & Genossenschaften) ein. Doch die Hürden für Anbauvereinigungen sind hoch: organisatorisch, regulatorisch und politisch. Diese Herausforderungen lassen sich für einzelne Vereinigungen ohne Unterstützung nur schwer bewältigen. Die BCAv dient dem Wissensaustausch, der Stärkung und Entwicklung ihrer Mitglieder. Sie fungiert zudem als politisches Sprachrohr mit dem Ziel, einer Überregulierung entgegenzuwirken, sinnvolle Standardisierungen und Zertifizierungen zu entwickeln und die Arbeit der Anbauvereinigungen zu erleichtern.
Aus den Fachbereichen „Genussmittelregulierung“, „Industriehanf“, „Medizinalcannabis“ sowie „Technik, Handel & Dienstleistungen” des BvCW bezieht die BCAv
wichtige Informationen über die professionelle Handhabung von Cannabis. Zudem verfügt der BvCW über ein großes politisches und unternehmerisches Netzwerk. Zu den Aufgaben der BCAv gehört die Kritik und Mitarbeit an Gesetzen, Verordnungen und politischen Initiativen in Ministerien und Parlamenten auf Bundes- und Landesebene, wie z. B. die Teilnahme an parlamentarischen Anhörungen. Die BCAv bündelt politische, technologische und wirtschaftliche Expertise und setzt sich für bessere politische Rahmenbedingungen ein. Wichtige regulatorische Fragen werden auf allen Ebenen begleitet und im Sinne der Anbauvereinigungen weiterentwickelt.
Effektive Umsetzung des Cannabisgesetzes Als Interessenvertretung der Anbauverbände fungiert die BCAv als Sprachrohr in die Politik. Dabei unterstützen wir aktiv den Entwicklungsprozess der Anbaugemein-
schaften, insbesondere die Netzwerkbildung sowie die Standardisierung und Zertifizierung der Prozesse.
Darüber hinaus bietet der BCAv eine Austauschmöglichkeit, um Wissen und Erfahrungen zu teilen und die Zusammenarbeit zu fördern.
Wir kämpfen für eine faire Cannabispolitik Unsere Vision ist, durch den Einsatz für gute Rahmenbedingungen sowie durch eigenes Engagement hohe Standards in Bezug auf Qualität, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz zu erreichen. Durch offene Kommunikation und Unterstützung von Forschungsvorhaben wollen wir die gesellschaftliche Akzeptanz, Entstigmatisierung und Entmystifizierung von Cannabis und Anbauvereinigungen fördern.
Unser Ziel ist es, eine integrative und transparente Gemeinschaft aufzubauen, die den verantwortungsbewussten Umgang mit Cannabis unterstützt und einen nachhaltigen, positiven Einfluss auf die Gesellschaft hat. Durch diese Arbeit will der BCAv weiter dazu beitragen, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, Prävention und Aufklärung zu fördern und den gemeinschaftlichen Eigenanbau möglichst effizient gestalten zu können.
Bei Fragen können Sie sich an BCAv-Koordinator Heinrich Wieker wenden (kontakt@ anbauverband.de). ↙
Heinrich Wieker, BCAv-Koordinator. Bild: CB Expo
Erste Fachkonferenz des BvCW
Bühne frei für die Cannabiswirtschaft
Der BvCW richtete am 13. und 14. Juni im Rahmen der Hanfmesse Mary Jane in Berlin zum ersten Mal eine
Fachkonferenz aus. Schwerpunkt der gut 15 Stunden langen Konferenz waren politische und wirtschaftsrelevante Diskussionen zu den aktuellen Themen der Cannabisbranche.
Expertinnen und Experten aus der deutschen, europäischen und internationalen Cannabiswirtschaft informierten und diskutierten zu den Einsatzbereichen Medizinalcannabis, Genussmittel und Industriehanf sowie zu den Rahmenbedingungen für Cannabis Anbauvereinigungen.
Aus dem Bundestag nahmen die drogen- bzw. cannabispolitischen Sprecherinnen und Sprecher Carmen Wegge (SPD, für den Innenund Rechtsausschuss) sowie aus dem Gesundheitsausschuss Kirsten Kappert-Gonther (Grüne, amtierende Vorsitzende), Kristine Lütke (FDP) und Ates Gürpinar (Linkspartei) teil. Außerdem sprach aus dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Karl Bär (Grüne) zum Thema Industriehanf.
Dirk Heitepriem, Präsident des BvCW, freut sich über den erfolgreichen Abschluss des Informationsmarathons. ‚‚Mit unserer ersten Fachkonferenz haben wir einen neuen Meilenstein für unseren Verband gesetzt“, so Heitepriem.
Nach dem großen Anklang der Premiere, ist auch für 2025 eine Fachkonferenz parallel zur Hanfmesse Mary Jane in Planung. ↙
V.lks.: Jürgen Neumeyer († 09.10.2024, Geschäftsführer BvCW) mit den Teilnehmern des Panels „Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz – CanG auf dem Weg, wie geht’s weiter?“ Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Ates Gürpinar (Linke), Carmen Wegge (SPD), Kristine Lütke (FDP) und Moderator Dirk Heitepriem (Aurora Europe, Präsident BvCW).
Panel „Lohnt es sich jetzt, Hanf anzubauen? Notwendigkeit eines Industriehanfgesetzes“. V.lks.: Andreas Bergmann (LPV), Daniel Kruse (Synbiotic), Daniel Frotscher (Limewood), Marius Wöllner (Bio-Landwirt & Unternehmer) und Moderator Marijn Roersch van de Hoogte (Branchmark/Hemp Impact, Vizepräsident BvCW).
Mit unserer ersten Fachkonferenz haben wir einen neuen Meilenstein für unseren Verband gesetzt.
Die Inhalte der BvCW Fachkonferenz stellt der Verband online auf seinem Youtube-Kanal kostenfrei zur Verfügung.
Panel „Erblühen eines neuen Branchenzweigs: Die Wirtschaft für Cannabisanbauclubs?”. V.lks.: Moderatorin Lisa Haag (MJ Universe, Vorstand BvCW), Stefan Röhrl (Hempgroup), Henry Wieker (Koordinator BCAv, HHH Hemp Harvesting Technology, Cannabis Socialclub Hannover), Dr. Nikolaos Katsaras (Cannabiosan/Blütezeit), Dr. Peter Reinhardt (Budtenders/CSC Maps).
Panel „Warum Bauen mit Hanf eine Zukunft hat – Wo sind die Hanfhäuser?“. V.lks.: Moderator Marijn Roersch van de Hoogte (Branchmark/Hemp Impact, Vizepräsident BvCW), Felix Drewes (Hanfingenieur), Gökcan Güney (Cannabau) und Roger Dauer (Calculator Bauregie).
Dirk Heitepriem, Präsident BvCW
Es ist nicht die Zeit, sich auszuruhen!
Das Aus der Ampel Regierung ist eine Zäsur für die Cannabisindustrie
Manchmal liegen Freud und Leid in einem Jahr so nah beieinander. Manchmal gleicht ein Jahr einer Achterbahnfahrt, und manchmal weiß man nicht mehr so genau, was man glauben soll. Ein Kommentar von Dirk Heitepriem
wird für die Cannabiswirtschaft als ein denkwürdiges Jahr in Erinnerung bleiben. Leider auch als eines, welches zum Ende hin die Branche traurig und irritiert zurücklässt. Nicht nur, dass mit Jürgen Neumeyer, unserem Geschäftsführer, eine der treibenden Kräfte des Cannabisgesetzes, verstorben ist. Das Ende der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP schafft zudem starke Verunsicherung. Was wird aus dem Nutzhanfliberalisierungsgesetz (NLG) und wie wird die nächste Regierung ihren Umgang mit Cannabis definieren?
Bei der Beisetzung von Jürgen Neumeyer sagte der Pfarrer: „Jürgen hatte immer einen Plan. Jürgen hatte viele Pläne.“ Einer dieser Pläne war es, den Industriehanfbereich durch ein eigenes Gesetz endlich wettbewerbsfähig, rechtssicher und planungssicher zu machen. Und wir waren schon weit gekommen. Der Kabinettsbeschluss für das NLG lag vor, der Termin für den ersten Durchgang im Bundesrat war definiert und das Ziel gesetzt, das Gesetz noch vor der neuen Saatperiode in Kraft zu setzen.
Endlich weg mit der Rauschklausel?
Der Kernpunkt: Abschaffung der „Rauschklausel“! Dieses Konstrukt im aktuellen Rechtsrahmen ermöglichte es Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, immer wieder Hanfbauern und Produzenten von Hanfprodukten zu verfolgen. Noch viel schlimmer, diese Klausel ist der Hauptgrund, warum die Industriehanfbranche in Deutschland im europäischen und internationalen Vergleich immer weiter zurückfällt. Die Zuversicht war groß, dass die nächste Ernte in Deutschland entspannter wird und wir einen Wachstumssektor schaffen, der nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands positiv beeinflussen kann, sondern das alles auch noch nachhaltig und ökologisch sinnvoll.
Ob es noch möglich wäre, das Gesetz in den letzten Ampelwochen – auch wenn es nur noch eine Fußgängerampel mit Rot und Grün ist – durchzubekommen, ist mehr als unwahrscheinlich. Der BvCW kämpft an allen Fronten, um den Gesetzentwurf auf die Prioritätenliste zu bekommen. Ausgang ungewiss. Dabei ist dieser Gesetzentwurf wahrscheinlich einer der wenigen, der von fast allen Seiten Zustimmung findet. Die CDU ist mit an Bord, nur die CSU scheint nicht begeistert zu sein.
Für die CSU steht Ideologie über pragmatischem Handeln
Über die Gründe für den Widerstand der CSU lässt sich ausgiebig diskutieren. Trotz besonders großem Interesse seitens der bayrischen Landwirte und Gartenbauern an Cannabis und Industriehanf, scheint die kategorische Ablehnung von Cannabis in allen Formen für die bayrische Staatsregierung wichtiger zu sein. Hofften wir alle, dass mit dem 1. April der ideologische Kampf um Cannabis gewonnen wurde, war dies leider ein Trugschluss. Besonders Bayern zeigt sich weiterhin kampfbereit, die Prohibi-
tion und alle daraus folgenden Probleme zu verteidigen. Koste es, was es wolle. Anders ist es nicht zu verstehen, dass gerade die bayrische Wirtschaft von einer intensiveren Nutzung von Industriehanf profitieren würde.
Seien es die Landwirte, die weitere Optionen für die Bewirtschaftung ihrer Felder bekämen. Sei es im Fahrzeugbau, in dem so alternative Verbundwerkstoffe zur Verfügung stünden. Sei es in der Baubranche, in der Hanf in erneuerbaren und klimafreundlichen Baumaterialien eingesetzt werden kann. Nicht zuletzt, muss man auch den Einsatz zur Regenerierung von schwachen und verunreinigten Böden erwähnen. Es bleibt ein schaler Beigeschmack, wenn man immer wieder feststellen muss, dass Ideologie gemeinsames und pragmatisches Handeln verhindert.
Hofften wir alle, dass mit dem 1. April der ideologische Kampf um Cannabis gewonnen wurde, war dies leider ein Trugschluss.
Wird 2025 ein schwarzes Jahr für die Branche?
Der nächste deutsche Bundkanzler wird wohl Friedrich Merz heißen. Dabei ist es egal, ob noch im Januar oder erst im Frühjahr gewählt wird. Und hatte nicht genau dieser Friedrich Merz angekündigt, unter einer von ihm geführten Regierung die Cannabislegalisierung zurückzunehmen? Wird demnach 2025 das Jahr in dem wir alle realisieren, dass unsere Freude und unsere Zuversicht über den Paradigmenwechsel in der deutschen Cannabispolitik verfrüht war?
Die Antwort auf diese Frage ist kompliziert und die Rechtsanwälte unter uns würden sagen: „Es kommt drauf an!“ Wagen wir einen Blick in die Glaskugel – Frühjahr 2025, die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD wird vereidigt und Bundeskanzler Merz nimmt die Arbeit auf. Im den folgenden Zeilen versuchen wir fünf Entwicklungen vorherzusagen:
1. Die Entkriminalisierung von Cannabis bleibt!
Nach einem kurzen und heftigen Wahlkampf, in dem Cannabis nur am Rande auftaucht, beginnen innerhalb der Bundesregierung die Diskussionen um die wichtigsten Gesetzesprojekte. Eines wird sehr schnell klar. Cannabis hat zwar das Potential zu polarisieren, aber Deutschland hat viel größere Probleme. Trump, Ukraine, Haushalt, Wirtschaft usw. Und es wird auch klar, dass die Implikationen der Rücknahme des Cannabisgesetzes riesig sind. Ins Blickfeld geraten Probleme für die Justiz im Umgang mit Vergehen im Zusammenhang mit Cannabis. Hinzu kommen Fragen nach Bestandsschutz für genehmigte Anbauvereinigungen, Regressansprüche der Wirtschaft für geleistete Investitionen und vielem mehr. Aufwand und Nutzen einer Rücknahme des CanG stehen auch für die CDU in keinem Verhältnis, trotz aller Forderungen aus den Reihen der CSU.
Gleichzeitig geht auch die SPD auf die Barrikaden. Denn dieser wurde klar, dass ihre einzige Zukunft in der jüngeren Generation liegt, welche bei der Cannabisfrage klar aufgestellt ist. Alles in allem erkennt die Bundesregierung, dass man mit dieser Diskussion nicht gewinnen kann, und vergräbt die Kehrtwende beim Cannabis.
2. Die zweite Säule ist tot! – Vorerst zumindest. Pilotprojekte für den legalen Handel mit Cannabis wird es vorerst nicht in größerem Ausmaß geben. Zwar werden einzelne kleine Projekte unter hohen Auflagen genehmigt, jedoch ist von der Säule 2 keine Rede mehr. Das zuständige Landwirtschaftsministerium ist in fester CSU-Hand. Vielleicht kommt die notwenige Rechtsverordnung für nicht-medizinische wissenschaftliche Zwecke noch, aber die Genehmigungen für entsprechende Projekte bleiben aus.
Trotz aller Bemühungen einzelner Bundesländer und Großstädte werden kaum Projekte genehmigt. Auch gibt es seitens der Koalition keinerlei Bestrebungen, hier Klarheit zu schaffen, zu kontrovers ist das Thema, zu viel Sprengkraft hat es f ür die Koalition.
3. Industriehanf erhält einen neuen Rechtsrahmen und wird zur wichtigen Säule der Cannabisindustrie! Entweder wird das Nutzhanfliberalisierungsgesetzt noch im Jahr 2024 beschlossen oder es wird unter schwarz-rot neu aufgelegt. Zu wichtig ist diese Reform für Deutschland. Diese Erkenntnis setzt sich auch in der CSU durch, sobald eine ideologische Sichtweise nicht mehr notwendig ist (siehe Punkt 1).
Die Rauschklausel fällt und damit das größte Hindernis. Mit klarem und ungetrübtem Blick auf die positiven Aspekte im Hanfbereich wird sogar eine Erhöhung des maximalen THC-Gehalts auf ein Prozent diskutiert. Denn eine neue Überzeugung hat sich durchgesetzt: Deutschland muss wettbewerbsfähig sein. Schon in den darauffolgenden Jahren wird der Anblick von Hanffeldern in Deutschland so alltäglich wie Raps und Mais. Immer neue Anwendungsmöglichkeiten werden evaluiert und Hanf feiert ein Comeback.
Es bleibt ein schaler Beigeschmack, wenn man immer wieder feststellen muss, dass Ideologie gemeinsames und pragmatisches Handeln verhindert.
4. Medizinisches Cannabis wird immer schärfer reguliert. Die Bundesregierung gibt sich einen inoffiziellen Leitspruch: „Regulieren statt verbieten!“ Dies wird in vielen Bereichen umgesetzt. Ein klarer Rechtsrahmen schafft Investitionssicherheit. Nachdem man sich gegen die Rückabwicklung des Cannabisgesetzes entschieden hat, beginnt das CDU geführte Gesundheitsministerium mit der Arbeit an einer Reform des Medizinalcannabisgesetzes. Ziel ist es, die Sonderrolle von Cannabis schrittweise abzubauen. Das bedeutet in erster Linie eine Stärkung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dieses soll zukünftig durch die Cannabisagentur den gesamten Medizinalmarkt kontrollieren können, in dem alle angebotenen Produkte eine gewisse Zulassung durchlaufen müssen.
5. Der Zugang für Patientinnen und Patienten zu medizinischem Cannabis wird weiter vereinfacht.
Das Wichtigste für alle Patientinnen und Patienten zum Schluss. Medizinalcannabis hat seinen Platz in der Medizin gefunden und wird auch weiterhin verschrieben werden können. Mit der Änderung der Arzneimittelrichtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss zuletzt den Zugang vereinfacht und damit auch die Notwendigkeit der Nutzung von medizinischem Cannabis unterstrichen. Über alle demokratischen Parteien hinweg besteht in diesem Bereich große Einigkeit. ↙
Dirk Heitepriem ist Präsident des Branchenverbandes Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) und koordiniert dort den Fachbereich „Genussmittelregulierung”. Er arbeitet als Vice President External Affairs bei Aurora Europe, die in Kanada bereits Cannabis als Genussmittel produzieren und in Deutschland eine der drei Lizenzen für die Herstellung von Cannabis als Arzneimittel haben.
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Beschlagnahmen und Razzien ohne Grundlage
Cannabissamen: Neueste Fälle aus der Praxis
Obwohl das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) seit Monaten in Kraft ist und Cannabis aus dem BtMG gestrichen wurde, kommt es weiterhin in seltenen Fällen zu Sicherstellungen und Beschlagnahmen von Cannabissamen. Neueste Fälle veranschaulichen, welche Begründungen seitens der Behörden angegeben werden. Bis weitere gerichtliche Klärung für Rechtssicherheit sorgt, kann es für Hersteller und Verkäufer unter Risikominimierungsgesichtspunkten sinnvoll und empfehlenswert sein, sich an einige im Artikel ausgeführte Empfehlungen zu halten.
Von Ferdinand Weis, Maren Wahler und Meike Zepp
Es ist der 15. August 2024, kurz nach 19 Uhr: Die Polizei steht vor einem Geschäft in Dortmund und sperrt den Laden ab. Mitarbeiter des Ordnungsamts durchsuchen die Verkaufsräume und beschlagnahmen Cannabissamen der Marke „Holy Hemp“ des Herstellers Hemp Group Int. GmbH. Der Ladeninhaber erhält währenddessen keine Informationen über die Gründe für die Maßnahme. Auch dem telefonisch hinzugezogenen Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Weis wird von den Mitarbeitern des Ordnungsamts keine Auskunft erteilt. Obwohl dieser sich über den Handy-Lautsprecher eindeutig als Rechtsanwalt zu erkennen gibt, wird er ignoriert. Stattdessen laufen die Mitarbeiter des Ordnungsamts vom Telefon weg und verweigern auf diese Art jegliche Kommunikation. Hinterher wird dem Ladenmitarbeiter eine unvollständig ausgefüllte Bescheinigung über die Sicherstellung der Cannabissamen ausgehändigt und die Cannabissamen werden mitgenommen.
Szenen wie diese sollten eigentlich seit dem 01.04.2024 der Vergangenheit angehören. Dennoch kommt es weiterhin in seltenen
Fällen zu Sicherstellungen und Beschlagnahmen von Cannabissamen wie in Dortmund.
In einem anderen Fall in Krefeld hat die Polizei gegen einen Verkäufer von Cannabissamen ein Strafverfahren eingeleitet, nachdem sie Cannabissamen – auch der Marke „Holy Hemp“ – sichergestellt hat mit dem Hinweis, dass der Handel mit Cannabissamen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten sei. Das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) war zu diesem Zeitpunkt längst in Kraft und Cannabis aus dem BtMG gestrichen worden. Die handelnden Beamten waren insoweit schlichtweg offensichtlich nicht hinreichend rechtlich kundig und informiert. Die Staatsanwaltschaft hat die Cannabissamen später herausgegeben und das Strafverfahren mit der Begründung eingestellt, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens und die Beschlagnahme der Cannabissamen gab. Häufig fallen Sicherstellungen von Cannabissamen zudem mit formalen Fehlern der Behörden zusammen. Dazu gehören, wie im Fall in Dortmund, die Missachtung von Anhörungsrechten des Betroffenen, eine nicht korrekt ausgestellte Sicherstellungsbescheinigung oder fehlende Rechtsmittelbelehrungen.
Auch wird die Rechtsgrundlage für die Maßnahmen entweder –wie im Fall aus Krefeld – offensichtlich falsch oder nur vage angegeben. Der Vordruck der Bescheinigung über die Sicherstellung der Cannabissamen im Fall aus Dortmund nahm eine Vorschrift des Polizeigesetzes NRW (§ 43 Nr. 1 PolG NRW) in Bezug. Nach § 43 Nr. 1 PolG NRW können Gegenstände zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das Ordnungsamt sichergestellt werden. Grundsätzlich kann eine solche polizeirechtliche Gefahr auch darin liegen, dass gegen eine geltende Rechtsnorm beziehungsweise die Rechtsordnung verstoßen wird.
Im vorliegenden Zusammenhang würde das bedeuten, dass die Polizei einschreiten darf, wenn der Handel mit Cannabissamen einem gesetzlichen Verbot unterfällt. Nach dem KCanG sind Cannabissamen und Stecklinge allerdings kein Cannabis. Im Gegensatz zu Cannabis erlaubt § 4 KCanG ausdrücklich den „Umgang“
In Bezug auf Stecklinge stellt sich die Rechtslage komplexer dar und der Handel ist derzeit auch mit höheren rechtlichen Risiken verbunden als dies bei Cannabissamen der Fall ist.
mit Cannabissamen, solange das Saatgut nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt ist. Unter Umgang fällt auch der kommerzielle Handel, wie er in dem Einzelhandelsgeschäft in Dortmund betrieben wird.
Bei sachgerechter rechtlicher Auslegung ist damit der inländische Einzelhandel von Cannabissamen, wie ihn das Geschäft in Dortmund betreibt, nach dem KCanG rechtlich zulässig, wenn die Cannabissamen zum privaten Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen oder zum gemeinschaftlichen Anbau in lizensierten Anbauvereinigungen zum Verkauf angeboten werden. Das entspricht auch der in einem Positionspapier veröffentlichten Rechtsauffassung des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) zur Zulässigkeit des kommerziellen Handels mit Cannabissamen und deckt sich mit dem angestrebten Sinn und Zweck der Teillegalisierung. Um den Konsum zu entkriminalisieren und den Schwarzmarkt zu bekämpfen, sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Erwerb von Cannabissamen niedrigschwellig ermöglicht werden.
Verboten und als Ordnungswidrigkeit sanktionierbar ist allerdings die Einfuhr von Cannabissamen aus Drittstaaten außerhalb der EU (§ 4 Abs. 2 KCanG in Verbindung mit § 36 Abs. 1 Nr. 3 KCanG). Der Gesetzgeber verweist zur Begründung dieses Verbots auf internationale Beschränkungen aus dem Bereich des Landwirtschaftsrechts.
Um nicht gegen das umfassende Werbeverbot für Cannabis des § 6 KCanG zu verstoßen, sollte im Rahmen der Bewerbung von Cannabissamen auf Konsumanreize für Cannabis verzichtet werden.
Die Bußgeldkataloge zum KCanG beispielsweise in Berlin und Bayern sehen für Verstöße gegen dieses Einfuhrverbot Ordnungsgelder ab 100 Euro bis 30.000 Euro vor.
Warten auf Klarstellung durch die Rechtsprechung
Aus der Zulässigkeit des Handels mit Cannabissamen folgt, dass der Handel mit Cannabissamen richtigerweise keinen Verstoß gegen die Rechtsordnung darstellt, der eine polizeirechtliche Sicherstellung rechtfertigen würde. Gerade weil das KCanG allerdings noch recht neu ist, gibt es bislang keine gefestigte behördliche und gerichtliche Praxis, sondern nur Einzelfallentscheidungen. Nachdem die Staatsanwaltschaft nach der Sicherstellung der Cannabissamen in Krefeld diese mangels Rechtsgrundlage wieder herausgab, hat das Amtsgericht Krefeld auf Antrag immerhin festgestellt, dass der Betroffene wegen der rechtswidrigen Sicherstellung der Cannabissamen zu entschädigen ist. Die Zulässigkeit des Handels mit Cannabissa-
men hat das Gericht in seinem Beschluss allerdings nicht ausdrücklich bestätigt. Vielmehr hat es sich auf die Feststellung beschränkt, dass Cannabissamen seit dem 01.04.2024 keiner Strafbarkeit nach dem BtMG mehr unterfallen.
Im Zusammenhang mit der Beschlagnahme in Dortmund hat der betroffene Händler Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erhoben und die Cannabisamen herausverlangt. Die Stadt Dortmund hat daraufhin die Cannabissamen freiwillig herausgegeben und Kostenübernahme für das Klageverfahren angeboten.
Auf Nachfrage des Gerichts bei der Stadt Dortmund, ob der Handel mit Cannabissamen gegen die Rechtsordnung verstoße, antwortete diese Ende Oktober 2024, „dass nach der aktuell geltenden Rechtslage in gleichgelagerten Fällen seitens der Stadt Dortmund keine gleichlautenden ordnungsbehördlichen Maßnahmen hinsichtlich Cannabissamen ergriffen werden.“ Das Prozessverfahren wurde ohne Urteilsspruch einer Erledigung zugeführt, weil die Stadt Dortmund damit zum Ausdruck gebracht hat, dass der Handel mit Cannabissamen grundsätzlich (das heißt bei rechtlich richtiger Kennzeichnung der Produkte und richtigem Design des Geschäftsmodells) mit der Rechtsordnung im Einklang steht.
Hinweise für den Verkauf und die Bewerbung
Keine direkte Anwendbarkeit der strengen Abgaberegelungen für Anbauvereinigungen Für Anbauvereinigungen sieht das KCanG detaillierte Bestimmungen in Bezug auf die Abgabe von Vermehrungsmaterial (also Samen und Stecklinge) an deren Mitglieder und Nicht-Mitglieder vor. Für den kommerziellen Handel fehlen solche gesetzlichen Regelungen komplett. Teilweise vertreten Behörden die Auffassung, dass die Regelungen für Anbauvereinigungen deswegen in entsprechender Anwendung auch für den kommerziellen Handel anzuwenden seien.
Wenngleich sich eine solche rechtliche Analogie als systemwidrig erweisen würde und richtigerweise keinen Bestand haben kann, kann es für Hersteller und Verkäufer unter Risikominimierungsgesichtspunkten sinnvoll und empfehlenswert sein, sich beim Verkauf von Cannabissamen an den Bestimmungen für Anbauvereinigungen zu orientieren.
Jedenfalls sollten Cannabissamen nur an volljährige Personen mit Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland verkauft werden. Das kann zum Beispiel über den Personalausweis kontrolliert werden.
Die Abgabebeschränkungen für Anbauvereinigungen müssen aber nicht eins zu eins von Unternehmern beachtet werden. Gerade die gesetzlichen Bestimmungen aus § 21 und § 22 KCanG wenden sich explizit an Anbauvereinigungen und stehen in keinem direktem Zusammenhang mit § 4 KCanG, auf den sich die Zulässigkeit des kommerziellen Cannabissamenhandels maßgeblich stützt. So gelten etwa die Mengenbeschränkungen von sieben Cannabissamen pro Monat für Anbauvereinigungen nicht für den kommerziellen Handel.
Um nicht gegen das umfassende Werbeverbot für Cannabis des § 6 KCanG zu verstoßen, sollte im Rahmen der Bewerbung von Cannabissamen auf Konsumanreize für Cannabis verzichtet werden. Die Bewerbung von Cannabissamen als solche ist zwar nicht verboten, da das Werbeverbot nur für Cannabis gilt. Allerdings darf Cannabis auch nicht mittelbar beworben werden. Deswegen müssen Werbekampagnen für Cannabissamen sorgfältig und im Einzelfall auf mögliche Verstöße gegen das Cannabiswerbeverbot überprüft werden. Gerichtliche Entscheidungen zur Reichweite des Werbeverbots fehlen bislang vollständig. Es sind allerdings rechtliche Transfers zu gerichtlichen Entscheidungen aus dem Tabakwerberecht naheliegend, auf die sich Mitbewerber in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Verfahren beziehungsweise Überwachungsbehörden im Rahmen einer behördlichen Verfolgung stützen könnten.
Fazit und Exkurs zur Zulässigkeit des Handels mit Cannabisstecklingen
Letztlich wird endgültige Klarheit über die Zulässigkeit des Handels mit Cannabissamen und ein Ende von vorschnellen Durchsuchungen und Sicherstellungen durch Polizei und Ordnungsbehörden erst nach weiterer gerichtlicher Klärung folgen. Die Ausgangsituation und Argumentationsgrundlage zugunsten ei-
nes zulässigen Handels mit Cannabissamen erweist sich jedenfalls als deutlich überzeugender als die Einwände, die gegen die Zulässigkeit eines Handels mit Cannabissamen sprechen. Das gilt übrigens auch in Bezug auf die Frage der Zulässigkeit des Handels mit Cannabisstecklingen. Viele Händler, die mit Cannabissamen Handel treiben, möchten auch Cannabisstecklinge verkaufen und zum privaten oder gemeinschaftlichen Eigenanbau anbieten. In Bezug auf Stecklinge stellt sich die Rechtslage komplexer dar und der Handel ist derzeit auch mit höheren rechtlichen Risiken verbunden als dies bei Cannabissamen der Fall ist. Das liegt unter anderem an dem Umstand, dass der rechtliche Begriff des Stecklings im KCanG nicht trennscharf vom Cannabisbegriff abgrenzbar ist.
In einem kürzlich bekannt gewordenen Fall einer Baumarktkette aus Bayern stellen sich die Ermittlungsbehörden etwa auf den Standpunkt, dass in Erde eingetopfte, nicht blühende Jungpflanzen keine Stecklinge, sondern Cannabissetzlinge darstellen sollen und der Handel mit solchen Setzlingen unerlaubtes strafbares Handeltreiben mit Cannabis darstellen würde. Diese Rechtsauffassung, die mitunter auch in der juristischen Kommentarliteratur vertreten wird, fußt auf einer Fehlinterpretation der vorbereitenden Gesetzesmaterialien zum KCanG.
Im Zusammenhang mit dem Handel mit Stecklingen ist aufgrund der derzeit vorherrschenden Meinungspluralität deswegen ganz besondere Vorsicht geboten und man sollte sich vor Aufnahme der Handelstätigkeit rechtlich detailliert kundig machen. Durch ein umsichtig und konsequent ausgestaltetes Geschäftsmodell und Produktdesign lassen sich rechtliche Risiken ausschalten, beziehungsweise zumindest deutlich reduzieren. ↙
Dr. Ferdinand Weis ist Vorstandsmitglied des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. und Rechtsanwalt bei der Kanzlei Dr. Engelhard, Weimar & Kollegen.
Maren Wahler ist Rechtsanwältin bei der Kanzlei Dr. Engelhard, Weimar & Kollegen.
Dr. Ferdinand Weis und Maren Wahler beraten und vertreten führende Unternehmen aus der Cannabisbranche an der Schnittstelle des Arzneimittel-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak- und Genussmittelrechts. Meike Zepp ist stud. iur. bei der Kanzlei Dr. Engelhard, Weimar & Kollegen. Auch Fragestellungen zu vertriebsrechtlichen, vereinsrechtlichen, werberechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Themen gehören zu ihrem Tätigkeitsfeld. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Praxis betrifft gegenwärtig Vorgänge im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Cannabissamen und Stecklingen und deren Bewerbung. Weitere Informationen und Kontakt unter: www.kanzlei-engelhard.de/anwaltschaft/cannabis
Mary Jane 2024 mit Besucherrekord
Viel Programm und volle Hallen
Seit 2016 gibt es die Hanfmesse/-festival Mary Jane in Berlin. Dieses Jahr fand die Veranstaltung vom 13.-16. Juni zum ersten Mal auf dem Gelände der Messe Berlin statt, mit neuem Konzept und Besucherrekorden, die trotz erweiterter Ausstellerflächen und größerem Outdoorareal zu dicht gefüllten Gängen führten. Neben dem umfangreichen Produktund Festivalangebot gab es ein Vortragsprogramm für Fachpublikum vom Branchenverband Cannabiswirtschaft. Erstmals wurde auch der Mary Jane Award verliehen. Von Rebekka Nurkanovic
Das Motto „where green meets growth“ der Mary Jane 2024 spiegelte sich in den Ausstellungshallen. Neben Firmen aus dem Bereich CBD, Kosmetik, Wellness, Raucherzubehör und Vaporizer waren auch Grow-Aussteller mit den neuesten Anbautechnologien, Saatgut und Stecklingen angereist. Insgesamt waren Unternehmen aus 30 Ländern mit ihren Produkten vertreten.
Im 4.000 m2 großen Outdoorbereich lockte eine große Bühne an der Festivalwiese mit Auftritten von bekannten Künstlern und Newcomern. Ergänzend zu Food Trucks und Getränkeständen gab es, in Zusammenarbeit mit VYBZ, eine Chill Area mit Vape-/ Bong Bar, Games Corner, Tattoo Area und Graffiti Wall. Zum erstem Mal wurde der Mary Jane Award verliehen. Die Auszeichnung für besondere Verdienste um das Thema Hanf ging an Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit (SPD).
Fachprogramm für die Cannabisbranche
Neben Party und Produkten enthielt das Angebot der Mary Jane eine Konferenz, die im Palais der Messe ausgerichtet wurde. Während Freitag und Samstag dem Fachprogramm der Cannabiswirtschaft gewidmet waren, wurden am Sonntag drei Vorträge zu medizinischem Cannabis und ein Panel zu Cannabis im Alltag für interessierte Konsumenten angeboten. Das Fachprogramm des Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) richtete sich mit 18 Vorträgen und Panels vor allem an Unternehmer, die in der deutschen Cannabisbranche tätig sind oder werden wollen (siehe auch S. 13).
Vor dem Hintergrund der kurz zuvor erfolgten Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland hatten die Organisatoren im Vorfeld große Erwartungen an die Besucherzahlen und sie wurden nicht enttäuscht. Mit 42.000 Besuchern an drei Tagen war die Mary Jane in diesem Jahr die größte Hanfmesse Europas und geriet trotz des neuen und größeren Veranstaltungsortes von insgesamt 20.000 m 2 teils an ihre Auslastungsgrenze. Aufgrund des großen Andrangs waren die Türen des ausverkauften Events am Samstag vorübergehend geschlossen, so dass es zu langen Wartezeiten am Einlass kam. Nach Angaben der Veranstalter wurde die Afterparty aus Sicherheitsgründen abgesagt, um den energiegeladenen Samstag ruhig ausklingen zu lassen.
Nhung Nguyen, Mitgründerin und Eventmanagerin der Veranstalter Rocket Canna, freut sich über den Erfolg der Hanfmesse: „Die diesjährige Mary Jane Berlin war ein voller Erfolg und zog Besucher aus aller Welt an. Trotz der Einlasspausen herrschte auf dem Event durchgehend eine entspannte und positive Atmosphäre. Mehr denn je zeigt sich: Cannabis ist in der Gesellschaft angekommen, und die Mary Jane Berlin etabliert sich als w ichtiger Spiegel der Branche.“ Derzeit wird an organisatorischen Maßnahmen gearbeitet, um in der Zukunft einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. „Wir planen definitiv mehr Eingänge, Awareness Teams und erweitern unser Sicherheitskonzept, damit die Mary Jane Berlin ein Safe Space bleibt f ür Cannabisliebhaber“, sagt Nguyen. Die nächste Mary Jane findet vom 20.-22. Juni 2025 in Berlin statt. ↙
Der Präsident des BvCW, Dirk Heitepriem, begrüßt das Publikum zur ersten Fachkonferenz des Verbandes.
Neben Party und Produkten enthielt das Angebot der Mary Jane eine Konferenz, die im Palais der Messe ausgerichtet wurde.
CB Expo 2024
Cannabis trifft Tabak in Dortmund
Vom 19. bis 21. September 2024 fand die Cannabis Business Expo und Konferenz (CB Expo) zum zweiten Mal in Dortmund statt, diesmal in unmittelbarer Nähe zu InterTabac und InterSupply. Die Ausstellung fand auf dem Messevorplatz statt, während die Konferenz im Eingang Nord abgehalten wurde. An den ersten beiden Tagen bot sie ein umfassendes Programm. In einer Reihe von Vorträgen und Diskussionsrunden ermöglichen Experten den Teilnehmern tiefgehende Einblicke in die Entwicklungen der europäischen Cannabisindustrie. Von Rebekka Nurkanovic
Mehr als 100 Redner aus über 30 verschiedenen Nationen sprachen im Rahmen der CB Conference auf drei Bühnen. Auf der Main Stage, der Deep Dive Stage und der INCBA Stage diskutierten Fachleute die neuesten Themen der Cannabisbranche. Dabei ging es inhaltlich von der Legalisierung in Deutschland und anderen Ländern Europas über regulatorische Herausforderungen bis hin zu tiefen Einblicken in die Themen „Medizinisches Cannabis“ und „Anbau von Cannabis“. Nach dem Willkommensgruß von Ben Arn, CEO von CB Company, und Sabine Loos, Geschäftsführerin der Westfalenhallen Unternehmensgruppe, eröffnete Patrick Hirschauer, Synbiotic SE, am ersten Messetag die CB Conference auf der Main Stage mit einer Keynote zu Industriehanf. Nachfolgend widmeten sich die Paneldiskussionen unter anderem den Themen Modellprojekte und Anbauvereinigungen. Auf der Deep Dive Stage fanden am ersten Tag drei „Growing Sessions“ statt. Hier diskutierten Vertreter renommierter Firmen und Forscher über die neuesten Erkenntnisse rund um das Thema Cannabisanbau.
Die aktuelle Lage der Cannabislegalisierung in den USA, bisherige Marketingerfahrungen aus den USA und Kanada, sozio-kulturelle Unterschiede zwischen Europa und den USA oder neue Produktformate waren Themen, die am zweiten Messetag auf der Main Stage behandelt wurden. Parallel konnten Interessierte auf
Bild: Pascal Bruns
Lisa Katharina Haag (Geschäftsführende Gesellschafterin MJ Universe GmbH, Herausgeberin krautinvest.de) hielt eine Keynote zu dem Thema „Das Potenzial von Cannabis: Eingeklemmt zwischen Subkultur und Mainstream“.
Mehr als 100 Speaker aus
über 30 verschiedenen
Nationen sprachen im Rahmen der CB Conference auf drei Bühnen.
der Deep Dive Stage in den „Medical Sessions“ in die Materie von medizinischem Cannabis eintauchen.
Auf der zweite Ausgabe der europäischen Cannabisrechtskonferenz, organisiert von der International Cannabis Bar Association (INCBA), diskutierten Anwälte und Rechtsexperten aus Europa und Übersee die aktuellen juristischen Entwicklungen und Herausforderungen, gemeinsam mit Branchenführern und Experten.
Gelegenheit für Networking
Die CB Expo am Eingang Nord der Messe Dortmund versammelte Aussteller der verschiedensten Sparten der Cannabisbranche und für intensives Networking bot die CB Reception am Freitagabend einen ungezwungenen Rahmen, während die CB Afterparty am Samstagabend den Abschluss bildete. Gemeinsam zogen CB Expo, InterTabac und InterSupply an den drei Veranstaltungstagen über 800 Aussteller und 14.500 Besucher an. Ben Arn, Geschäftsführer der CB Company und Organisator der CB Expo, zeigte sich zufrieden mit der Anbindung an die weltgrößte Messe für Tabakwaren und Raucherbedarfsartikel: „Der Zusammenschluss der CB Expo mit der InterTabac macht völlig Sinn, insbesondere wenn es mit der Legalisierung von Cannabis zum Freizeitkonsum in Europa weitergeht, da die Tabak-, Vape- und Cannabisindustrie extrem viele Berührungspunkte sowie auch gemeinsame Herausforderungen haben.“
Die nächste CB Expo findet wieder zusammen mit der InterTabac und InterSupply vom 18. bis 20. September 2025 in Dortmund statt. ↙
Referenten aus Wissenschaft, Recht, Cannabisclub-Betrieben und Clubgründer gaben Einblicke in die Herausforderungen, denen sich Anbauvereinigungen stellen müssen. V. lks.: Moderator Henry Wieker (Koordinator BCAv), Jörg Meyer-Brenken (Verkaufsleiter bei Cannavigia), Stefanie Arndt (CEO Starnabis), Marcus Geschwandtner (Geschäftsführender Partner growUp!consulting, Rechtsanwalt & Partner bei Dr. Fandrich Rechtsanwälte), Stefan Röhrl (CEO & Mitbegründer Hemp Group Int., CSO & Mitbegründer Luxora), Lorenz Minks (Chief Product Owner 420cloud, Blogger Research Garden). Bild: CB Expo
Auf der Deep Dive Stage wurde der aktuelle Stand des Marktes für medizinische Cannabisblüten und mögliche Entwicklungen diskutiert. V.lks.: Moderator Bijan Christoph Hezarkhani (Gründer und Berater BCH Consulting), Armin Prasch (CEO Trias Pharma GmbH und Vorstandsmitglied BvCW), Thorsten Tuschy (Apotheker Apotheke LUX 99), Carsten Elfering (Cannabispatient und ACM-zertifizierter Berater für cannabisbasierte Medikamente). Bild: CB Expo
Eine Expertenrunde diskutierte die Entwicklungen in der deutschen Cannabislandschaft seit der Entkriminalisierung von Cannabis im April dieses Jahres. V.lks.: Moderator Dirk Heitepriem (Präsident BvCW, Vice President External Affairs at Aurora Europe GmbH), Georg Wurth (CEO DHV), Patrick Hirschauer (Management Synbiotic SE), Benedikt Sons (Mitgründer und CEO Cansativa Group), Olivia Ewenike (Rechtsanwältin in der Kanzlei Ewenike und Gründungspartnerin der Lito Law Academy GmbH), Sven-Roger von Schilling (CFO Grünhorn, Geschäftsführer Schurer Pharma & Kosmetik GmbH). Bild: CB Expo
Düsser-Hanftag 2024
Nutzhanf in Forschung und Praxis
Am 27. August fand der Düsser Hanftag 2024 als Hybridveranstaltung in Bad Sassendorf und online statt. Neben Vorträgen von Experten aus Forschung und Praxis zu einem weiten Themenspektrum rund um die Nutzpflanze Hanf stand ein offener Treff am Feldversuch auf dem Programm. Der Düsser Hanftag wird bereits seit den 1990ern regelmäßig vom Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse, Zentrum für nachwachsende Rohstoffe der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, ausgerichtet. Von Rebekka Nurkanovic
Rund 55 Teilnehmer aus ganz Deutschland nahmen in Bad Sassendorf an der Veranstaltung teil, 30 waren zusätzlich online zugeschaltet, um den Vorträgen der Hanfexperten aus Landwirtschaft, Wissenschaft, Industrie und Politik zu folgen und eigene Erfahrungen auszutauschen.
Bundespolitischer Status quo
Nach der Begrüßung durch Dr. Michael Dickeduisberg, Leitung Zentrum für nachwachsende Rohstoffe (ZNR), hielt Hans-Jürgen Thies, Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU), zum Auftakt einen Vortrag zum bundespolitischen Status quo von (Nutz-)Hanf. Der Abgeordnete für den Wahlkreis Soest, in dem Haus Düsse angesiedelt ist, ist Berichter-
statter für Nutzhanf im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft und von den Potenzialen des Nutzhanfes überzeugt, denn „Eins ist klar. Mit Blick auf Nachhaltigkeit, Vielseitigkeit und Umweltfreundlichkeit ist der Nutzhanf ein Alleskönner“, so Thies.
Sein Vortrag erinnerte daran, dass das derzeitige Cannabisgesetz keinen Nutzen für die Landwirtschaft bietet. Die Streichung der sogenannten Rauschklausel und die Zulassung von Indooranbau für Nutzhanf seien die Voraussetzung, um Landwirten einen wirtschaftliche Anbau von Nutzhanf und CBDHerstellern die Produktion von hochwertigen Produkten zu ermöglichen.
Aus den Reihen der Teilnehmer wurde deutlich gemacht, dass für den Erfolg als Nutzhanfanbauer auch eine funktionierende Wertschöpfungskette wichtig ist, um Abnehmer zu finden und dass beispielsweise Hanf als Baustoff noch erheblichen Widerständen seitens der Politik und aus Sicht der Hersteller fachlich unsinnigen Auflagen von Instituten ausgesetzt ist. Auch bei der Erforschung von Hanf und Züchtung neuer Sorten würden zu strenge Auflagen die internationale Konkurrenzfähigkeit behindern. Thies stimmte zu, dass noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden muss und legte den Zuhörern nahe, sich daran zu beteiligen, z. B. auch durch die Erarbeitung von technischen und wissenschaftlichen Gutachten und Regelwerk.
Nutzhanfanbau in der Praxis
Dipl.-Ing.agr Bernd Wortmann von der Wortmann AIG Agraringenieurgesellschaft mbH aus dem niederrheinischen Korschenbroich stellte die Marktsituation von Körnerhanf vor und schilderte seine eigenen ersten Erfahrungen mit dem Anbau von Körnerhanf auf verschiedenen Anbauflächen. Dass Hanf besondere Anforderungen an Erntemaschinen stellt, wurde beim Vortrag von Dietmar Pöhler, langjähriger Berater beim Landmaschinenhersteller Shelbourne Reynolds, gezeigt, der den Erntestripper des Unternehmens für die Ernte von Hanf, Blattwerk und Samen vorstellte.
Hans-Jürgen Thies, Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU).
Während CannabisAnbauvereinigungen in Deutschland nach geeigneten Gebäuden für den Anbau ihres Konsumcannabis suchen, verfügen Landwirte zunehmend über ungenutzte
Gebäude.
Im Blick der Wissenschaft: Körner, Kühe, Cellulose
In seinem Vortrag „Wie die Saat so die Ernte – Hanfsorten im Vergleich“ gab Dr. Patrick Thorwarth, Landessaatzuchtanstalt Uni Hohenheim, einen Überblick über verschiedene in Deutschland erhältliche Sorten und ihre Eigenschaften. Dabei wurde deutlich, dass Hanf nicht gleich Hanf ist und nicht nur der Ertrag, sondern auch der THC-, CBD- und Ölgehalt stark von der Sorte abhängen.
Angesichts einer geopolitisch instabilen Lage und einer steigenden Nachfrage nach Nachhaltigkeit in allen Bereichen, ist es wünschenswert, umweltfreundliche Futtermittel zu finden, die nicht importiert werden müssen und einen guten Kosten/Nutzenwert für Tierwirte bieten. Dr. Björn Kuhla, Forschungsinstitut für Nutztierbiologie in Dummerstorf, stellte den Kenntnisstand zur Fütterung von Hanfblättern an Milchkühe dar, den er mit Forschungsergebnissen seines Instituts untermauerte. Dort wurden versuchsweise zwölf Kühe entweder mit hanfhaltigen oder mit sojahaltigen Rationen gefüttert.
Dabei zeigten sich für die Hanfrationen bessere Werte für Stickstoff und Energienutzungseffizienz. Die Futteraufnahme und die Milchleistung waren jedoch verringert, mit entsprechenden ökonomischen Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund stelle sich bei der Entscheidung für oder wider die Verfütterung von Hanfblättern die grundsätzliche gesellschaftliche Frage „Was wollen wir in Zukunft?“, so Kuhla. „Wollen wir immer noch Milchleistungsteigerung und Import von Futtermitteln oder sind w ir bereit, auf einen Liter Milch zu verzichten und Emissionen zu senken?“
Hanf bietet sowohl aufgrund seiner Faserbeschaffenheit als auch unter ökologischen Gesichtspunkten einige Vorteile gegenüber Holz, erfordert jedoch einen höheren Aufwand als die Forstwirtschaft. Justin Kühn, Institut für Textiltechnik der RWTH Aachen erläuterte in dem Vortrag „Hanf-Cellulose als Holzersatz – Technische Prozesse“ verschiedene Methoden zum Faseraufschluss und der Zellstoffherstellung, die in der Prozesskette zur Papierproduktion zum Einsatz kommen.
Vom Stall zum Cannabis-Indooranbau
Während Cannabis-Anbauvereinigungen in Deutschland nach geeigneten Gebäuden für den Anbau ihres Konsumcannabis suchen, verfügen Landwirte zunehmend über ungenutzte Gebäude. Jan-Michael Zuse, Fachbereich Recht der Landwirtschaftskammer NRW, gab Hinweise zum Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis und damit verbundener Bauvorhaben zum Anbau von Cannabispflanzen. Bei der Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zur Anbaustätte von Konsumcannabis muss neben den Vorgaben des Konsumcannabisgesetzes auch das Baugesetzbuch berücksichtigt werden.
Die Frage „Die Cannabislegalisierung – Chance für die Landwirtschaft?“ erörterte Johannes Weimer, aarnt bioworks, Münster, anhand des Beispiels eines Pilotprojektes zur Umnutzung eines Schweinestalls für den Indoor-Anbau von Cannabis. Sein Unternehmen verzeichnet reges Interesse an entsprechenden Nutzungen sowohl von Landwirten, die Leerstand verpachten möchten als auch von Cannabisanbauvereinigungen, die Ob-
Das Versuchs- und Bildungszentrum Landwirtschaft Haus Düsse mit Zentrum für nachwachsende Rohstoffe NRW der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als zentrale Bildungs- und Versuchseinrichtung für Tier- und Pflanzenproduktion. Aufgabe von Haus Düsse ist es, für die nordrhein-westfälische Landwirtschaft praxisnahe und zukunftsorientierte Stallkonzepte sowie kostengünstige, umwelt- und tiergerechte Produktionsverfahren zu erarbeiten und auch Fertigkeiten und Kenntnisse in der Ausund Fortbildung zu vermitteln. Der Sachbereich Acker- und Pflanzenbau sowie das Zentrum für nachwachsende Rohstoffe, in dessen Zuständigkeit der Düsser Hanftag fällt, wird von Dr. Michael Dickeduisberg geleitet. www.landwirtschaftskammer.de/duesse/
jekte suchen, die außerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Verbotszonen liegen und bestenfalls bereits an nachhaltige Energieversorgung angebunden sind.
Plattform für Information und Austausch
Seit seinem Start in den 1990er Jahren hat sich der Düsser Hanftag zu einem etablierten Treffpunkt der Hanfanbauer und Verarbeiter entwickelt und auch 2024 wurden mit einer großen Themenvielfalt interessante Aspekte zu Nutzhanf beleuchtet und von den Teilnehmern lebhaft diskutiert. Die Veranstalter freuen sich, dass es ihnen erneut gelungen ist, eine Plattform für Information und Austausch zu bieten. „Unser Fokus liegt auf der Verbindung des regionalen Anbaus zur regionalen industriellen Weiterverarbeitung der Vorerzeugnisse. Der Hanftag bietet für interessierte Einsteiger die Netzwerke für ein schnelles Vorankommen, ob im Anbau oder auch der Weiterverarbeitung“, so Dr. Michael Dickeduisberg.
Zum Abschluss des Düsser Hanftages hatten die Teilnehmer die Gelegenheit zu einer Begehung des Feldes, auf dem das Zentrum für nachwachsende Rohstoffe seit vielen Jahren Versuche mit Sommer- und Winterhanf durchführt und dabei den Anbau von Winterhanf weiterentwickelt hat.
Der nächste Düsser Hanftag findet voraussichtlich im August 2025 statt. Interessierte können sich per Email an ZNR@lwk.nrw.de für den Mailverteiler des Zentrums für nachwachsende Rohstoffe anmelden, um über Veranstaltungen auf dem Laufenden zu bleiben. ↙
Cannabis-Anbauvereinigungen
Im Spannungsfeld der Erwartungen
Seit der Ankündigung und dem Inkrafttreten des neuen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) bekam das bis dahin kaum beachtete Konzept von „Cannabis Social Clubs“ (CSC) einen neuen Fokus. Eine Hand voll Aktivisten tat sich bereits im Herbst 2022 zusammen, um ihre Vereine auf die angekündigte Legalisierung mit lizensierten Fachgeschäften vorzubereiten, wobei die Erwartung eher ein erweiterter, tolerierter Homegrow war. Durch das KCanG kommt ihnen aber die zentrale Rolle bei der legalen Cannabisherstellung zum privaten Gebrauch zuteil. Von Henry Wieker
Im Spannungsfeld der Erwartungen an Cannabis-Anbauvereinigungen stehen nun verschiedene Akteure und Interessen. Einmal sind das die gesetzlichen Erwartungen und Regulierungen, denn die Legalisierung von Cannabis ist von strikten gesetzlichen Vorgaben begleitet. Der Gesetzgeber erwartet von Cannabis-Anbauvereinigungen neben der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften des KCanG einiges darüber hinaus.
Erwartungen des Gesetzgebers
Anbau, Besitz und Verteilung von Cannabis müssen streng reglementiert und überwacht werden, um illegalen Handel zu verhindern, aber auch steuerliche, miet- und arbeitsrechtliche Gesetze müssen beachtet werden. Es drohen jeweils empfindliche Sanktionen, bis ins Strafrecht hinein, und diese betreffen hauptsächlich die gewählten Vorstände. Die Vereine sollen transparent und nachverfolgbar sein: Jede Pflanze, jedes Gramm Cannabis und jeder Konsument sollen im Rahmen der Vereinbarung nachverfolgbar sein, um Missbrauch zu verhindern. Zusätzlich sind Sicherheitsvorkehrungen zu treffen: Die Vereinigungen müssen sicherstellen, dass der Anbau in kontrollierten und sicheren Umgebungen stattfindet und keine Gefahren für die Allgemeinheit (z. B. durch unkontrollierten Zugang oder kriminelle Elemente) entstehen.
Herausforderungen und Konflikte
• Balance zwischen Regulierung und Konsumentenfreundlichkeit
• Verdrängung des Schwarzmarkts
• Öffentliche Wahrnehmung
Erwartungen der konsumierenden Mitglieder
Nicht zu unterschätzen sind die Erwartungen der konsumierenden Mitglieder, denn sie sind die eigentliche Zielgruppe der Clubs, die es zu überzeugen und zu pflegen gilt. Für die Mitglieder der Cannabis-Anbauvereinigungen, die in der Regel regelmäßige Cannabiskonsumenten sind, gibt es klare Erwartungen: Die Qualität und Sicherheit des Produkts ist ausschlaggebend für die Beliebtheit des Modells. Konsumenten erwarten hochwertige, pestizidfreie und kontrollierte Cannabisprodukte, die im Gegensatz zum Schwarzmarkt gesundheitlich unbedenklich sind. Gleichzeitig muss ein sicheres, zuverlässiges und angenehmes Abholerlebnis gewährleistet werden. Die Mitglieder wünschen sich einen verlässlichen und regelmäßigen Zugang zu Cannabis ohne rechtliche Risiken und Strafverfolgung. Viele Mitglieder suchen auch Gemeinschaft und Beteiligung und sehen die Anbauvereinigungen nicht nur als Bezugsquelle für Cannabis, sondern auch als eine Möglichkeit, Teil einer Gemeinschaft mit gleichgesinnten Menschen zu sein und am Anbauprozess mitzuwirken.
Gesellschaftliche Erwartungen
In der breiteren Gesellschaft ist das Thema Cannabis immer noch kontrovers und es gibt oft widersprüchliche Erwartungen an Cannabis-Anbauvereinigungen. Der Schutz der Jugend soll gewährleistet sein und eine der größten gesellschaftlichen Erwartungen ist, dass der Zugang zu Cannabis streng reguliert bleibt, insbesondere zum Schutz von Minderjährigen. Das Modell soll auch den Schwarzmarkt beeinträchtigen: Cannabis-Anbauvereinigungen sollen dazu beitragen, den illegalen Handel mit Cannabis einzudämmen, indem sie Konsumenten eine legale Alternative bieten. Dazu wird Suchtprävention und Aufklärung ein verbindlicher Bestandteil der Lizenzkriterien. Es wird erwartet, dass die Vereinigungen Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch zu verhindern und ihre Mitglieder über die gesundheitlichen Risiken von Cannabis aufzuklären.
Gesetzliche Erwartungen und Regulierung
• Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, auch über das CanG hinaus
• Transparenz und Nachverfolgbarkeit
• Sicherheitsvorkehrungen
Erwartungen der Konsumenten
• Qualität und Sicherheit des Produkts
• Zugangssicherheit und Beständigkeit
• Gemeinschaft und Beteiligung
Gesellschaftliche Erwartungen
• Schutz der Jugend
• Reduktion des Schwarzmarkts
• Suchtprävention und Aufklärung
Wirtschaftliche Erwartungen
• Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit
• Steuerbeiträge und Arbeitsplätze
In der breiteren Gesellschaft ist das Thema Cannabis immer noch kontrovers und es gibt oft widersprüchliche Erwartungen an Cannabis-Anbauvereinigungen.
Unternehmerisches Interesse
Auf Seiten der Akteure gibt es natürlich auch wirtschaftliche Erwartungen. Hinter jeder Cannabis-Anbaugemeinschaft steckt ein unternehmerisches Interesse, ohne einen solchen Ansatz würde kaum jemand die Bürden und Erschwernisse auf sich nehmen. Welche Organisationsformen und Konstellationen sich als erfolgreich erweisen werden, ist zum heutigen Zeitpunkt noch offen, es wird aber erwartet, dass Cannabis-Anbauvereinigungen ihre Produktion und Verteilung effizient und nachhaltig gestalten, um langfristig bestehen zu können. Nicht zu vergessen ist auch der neu entstehende Arbeitsmarkt. Es werden durchaus Steuerbeiträge und Arbeitsplätze generiert, wobei auch noch Fragen wie die Steuerbarkeit der Mitgliedsbeiträge zu klären sind.
Herausforderungen und Konflikte
Im Spannungsfeld dieser unterschiedlichen Erwartungen entstehen dabei in der ersten Phase zwangsläufig Herausforderungen und Konflikte.
Balance zwischen Regulierung und Konsumentenfreundlichkeit: Strenge gesetzliche Auflagen könnten die Attraktivität der Anbauvereinigungen für Konsumenten verringern, wenn der Zugang zu Cannabis zu stark eingeschränkt wird. Zu lockere Vorschriften und Kontrollen wiederum könnten rechtliche Probleme verursachen.
Verdrängung des Schwarzmarkts: Trotz des legalen Angebots könnte es schwierig sein, den Schwarzmarkt überhaupt zu tangieren, wenn der legale Cannabispreis zu hoch ist oder die Menge der legalen Produktion nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken.
Öffentliche Wahrnehmung: Während einige Teile der Gesellschaft Cannabis-Anbauvereinigungen als positive und harmlose Alternative zum Schwarzmarkt sehen, gibt es andere, die weiterhin Vorurteile gegen den Cannabiskonsum und entsprechende Institutionen hegen.
Zeit der beherzten Pioniere
Viele, die mit der Idee einer Anbaugemeinschaft ein kleines Business aufbauen wollten, haben frustriert aufgegeben. Es ist nun die Zeit der beherzten Pioniere, die es zu unterstützen und zu mäßigen gilt. Während sie für Konsumenten legale und sichere Alternativen bieten wollen, stehen sie unter erheblichem regulatorischem Druck seitens des Gesetzgebers, der sie strengen Kontrollen unterzieht. Gesellschaftliche und wirtschaftliche Erwartungen kommen hinzu, was diese Vereinigungen in einer sensiblen und komplexen Position hält. Es gibt verschiedene Angebote, die Vereine dabei unterstützen, all diese Anforderungen zu kennen und zu meistern. Eine davon ist natürlich die BCAv (Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis Anbauvereinigungen), die mit größtmöglicher Expertise die rechtssicheren Spielräume der Clubs aufzeigt und ausbaut.
Die Einführung von Cannabis als legale Droge ist immer noch ein Meilenstein und das Clubmodell ist vielleicht nicht die schnellste und effektivste Möglichkeit, aber es ist ein gemäßigter Einstieg, bei dem nun einige Akteure anders gefordert sind als erhofft, einem überfallartigen Markteintritt großer, finanzstarker Unternehmen wird dabei aber auch Einhalt geboten. ↙
Henry Wieker ist Gründer und Vorsitzender des CSC Hannover, der CAG Hannover 1 und des Landesverbands Niedersachsen NICA. Er ist Koordinator der BCAv und Vorstandsmitglied des BvCW.
Der Aufstieg der globalen Cannabisindustrie
Chancen und Herausforderungen einer sich wandelnden Branche
Die Cannabisindustrie erlebt weltweit einen Aufschwung, der von Fortschritten in der Legalisierung für die medizinische und in einigen Ländern auch für die Freizeitnutzung angetrieben wird. Seit den ersten Schritten in den 1990er-Jahren hat sich die Branche in mehreren Wellen entwickelt. Gefördert durch regulatorische Reformen und steigende öffentliche Akzeptanz wächst der Markt für Cannabisprodukte stetig, und Unternehmen müssen flexibel auf die besonderen Anforderungen der Märkte reagieren. Von Jürgen Bickel
Die Entwicklung der Cannabisindustrie ist von internationalen Meilensteinen und zentralen regulatorischen Herausforderungen gekennzeichnet. Für Unternehmen, die in diesem Umfeld Pionierarbeit leisten und Maßstäbe setzen wollen, ist die Balance zwischen sozialer Akzeptanz, rechtlicher Klarheit und Marktanpassung entscheidend.
Eine globale Perspektive
Vom kalifornischen Präzedenzfall bis zur internationalen Bewegung Die heutige Cannabisindustrie ist das Ergebnis eines globalen Paradigmenwechsels, der vor allem in den USA begann. Kalifornien führte 1996 mit dem Compassionate Use Act das erste staatliche Gesetz zur Legalisierung von medizinischem Cannabis ein. Dies setzte einen Präzedenzfall, der weltweit als Anstoß zur Einführung medizinischer Cannabisprogramme diente. Israel folgte 1999 mit einem strukturierten Programm, während Kanada 2001 mit den Marijuana Medical Access Regulations
eine weitere Vorreiterrolle übernahm. Die Niederlande waren 2003 das erste europäische Land, das den Verkauf von medizinischem Cannabis in Apotheken ermöglichte, während Australien und Deutschland erst 2016 und 2017 ihre medizinischen Programme einführten.
Der vollständige Einstieg Kaliforniens in die Freizeitlegalisierung 2016 stellte den nächsten Schritt dar. 2018 folgte in Kanada die bundesweite Legalisierung, was der Branche neue Perspektiven eröffnete und internationale Unternehmen und Investoren anzog. Deutschland hingegen entschied sich für eine schrittweise Herangehensweise. Mit dem Gesetz „Cannabis als Medizin“ wurde 2017 der Weg für medizinisches Cannabis freigemacht. Die Einführung einer Teillegalisierung im Jahr 2024 erlaubt es nun Erwachsenen, begrenzte Mengen Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen und zu besitzen – ein Modell, das möglicherweise als Vorbild für andere europäische Länder dienen könnte.
Der deutsche Weg zur Cannabislegalisierung
Ein schrittweises, kontrolliertes Modell
Deutschland gilt als Beispiel für einen vorsichtigen Ansatz hin zu einem liberal regulierten Umgang mit Cannabis. Die Gesetzgebung von 2017 ermöglichte es Patienten mit chronischen Erkrankungen, wie Schmerzen oder Epilepsie, Cannabis als Medizin zu nutzen. Mit der Streichung von Cannabis aus der Liste der Betäubungsmittel, der Legalisierung des Eigenanbaus und der Gründung sogenannter „Cannabis Social Clubs“ im Jahr 2024 erweiterte sich das Spektrum des Sektors. Die nicht-kommerziellen Clubs erlauben es Mitgliedern, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen und in geregelten Mengen an sie abzugeben.
Diese Clubs fördern den Austausch unter Konsumenten und schaffen eine legale Alternative zum Schwarzmarkt. Allerdings bleibt sowohl die bloße Weitergabe von Cannabis verboten als auch kommerzielle Verkäufe aller Darreichungsformen von Cannabis. Diese Regelung verdeutlicht den vorsichtigen Ansatz der deutschen Regierung, welcher auf den Jugendschutz und die Regulierung der Marktzugänge abzielt. Die kritischen Stimmen, die eine Liberalisierung der kommerziellen Vertriebswege fordern, argumentieren, dass nur eine ausgeweitete Legalisierung das Potenzial habe, den Schwarzmarkt wirksam zu reduzieren. Doch trotz der Herausforderungen wird der deutsche Ansatz eines neu geregelten Umgangs mit Cannabis allgemein als wichtiger Schritt mit Signalwirkung in Richtung einer umfassenden Legalisierung anerkannt.
Australien
Ein Beispiel für regulatorische Herausforderungen
Während einige Länder innovative Regelungen für Cannabis entwickelt haben, ist Australien ein Beispiel für zu strenge oder unklare Vorschriften, die unbeabsichtigte Folgen mit sich bringen können, insbesondere im Bezug auf Vaporizer. Im März 2024 verbot Australien die Einfuhr aller nicht-therapeutischen Verdampfer, einschließlich Cannabis-Vaporizern, um den Zugang für Jugendliche einzudämmen. Diese Maßnahme schränkte je-
Für Unternehmen, die in diesem Umfeld Pionierarbeit leisten und Maßstäbe setzen wollen, ist die Balance zwischen sozialer Akzeptanz, rechtlicher Klarheit und Marktanpassung entscheidend.
doch auch die Möglichkeiten für medizinische Nutzer ein, die auf die sichere Konsumform angewiesen sind. Nach Protesten von Patienten und Fachleuten lockerte die Regierung die Regelung und erlaubt nun die Einfuhr von Vaporizern nach einem vereinfachten medizinischen Zulassungsverfahren. Da die neuen Vorschriften jedoch keine umfassende Prüfung der medizinischen Zertifizierung der Geräte erfordern, fluten nun nicht-medizinische und teilweise minderwertige Vaporizer den australischen Markt. Die zum Teil sogar über Apotheken vertriebenen Geräte erwecken bei Patienten den Eindruck, es handle sich um geprüfte und offiziell zugelassene Medizinprodukte, obwohl sie die strengen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen medizinischer Standards oft nicht erfüllen. Durch diese inkonsistente Regulierung untergrub Australien die Bedeutung von zertifizierten Medizinprodukten für die sichere Inhalation von Cannabis und schwächte das Vertrauen der Patienten in die Produktsicherheit. Dieses Beispiel unterstreicht die Dringlichkeit klarer und konsistenter Regulierungen, um sowohl die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten als auch das Vertrauen in die Cannabisbranche zu stärken.
Herausforderungen und Lehren aus der Globalisierung der Cannabisbranche
Unternehmen, die in der Cannabisbranche tätig sind, stehen weltweit vor ähnlichen Herausforderungen, die durch unterschiedliche Regulierungen und kulturelle Unterschiede bedingt sind. Zum einen zeigt sich, dass die Legalisierung selten ein schneller und geradliniger Prozess ist; die Regierungen müssen eine Vielzahl rechtlicher, sozialer und politischer Faktoren berücksichtigen. Zum anderen zeigt sich, dass zu strenge Regulierungen oder hohe Steuern das Wachstum des Schwarzmarktes ungewollt fördern können, da legale Produkte oft zu teuer oder nur schwer zugänglich sind. Ein deutliches Beispiel dafür bietet der kanadische Markt: Dort sorgen komplexe und teilweise voneinander abweichende Regulierungen in den einzelnen Provinzen für hohe operative Kosten, die vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen nur schwer zu stemmen sind. Die bürokratischen Anforderungen an Produktion, Verpackung, Lagerung und Vertrieb verursachen einen erheblichen Kostenaufwand, der sich in den Endverbraucherpreisen widerspiegelt. Besonders problematisch für die Industrie ist, dass sich die Regulierungen häufig ändern und damit Unsicherheit schaffen, wodurch die langfristige Planung erschwert wird. Im Ergebnis ist es für viele Unternehmen schwierig, sich auf dem Markt zu etablieren oder nachhaltig profitabel zu sein.
Deutschland verfolgt zwar mit seinem stufenweisen Ansatz eine differenzierte Strategie, bei der medizinische und freizeitliche Nutzungsformen zunächst separat betrachtet werden, doch auch hier besteht die Gefahr, dass übermäßig strenge Auflagen eine Eindämmung des Schwarzmarkts erschweren könnten, wenn legale Alternativen preisintensiv oder schwer erhältlich bleiben. Zudem entstehen durch die stetige Anpassung der Regulierungen hohe Anforderungen an die Flexibilität und Compliance jener Unternehmen, die in der Branche tätig sind.
Zusätzlich zu strikten Regelungen und unterschiedlichen regionalen Anforderungen stehen Unternehmen vor kulturellen und
gesellschaftlichen Herausforderungen, die durch langjährige Stigmatisierung von Cannabis verstärkt wurden. Die Durchführung öffentlicher Bildungsinitiativen ist daher unerlässlich, um Missverständnisse abzubauen und verantwortungsvollen Konsum zu fördern. Nicht zuletzt liegt es auch in der Verantwortung von Staaten und Regulierungsbehörden, die Cannabisbranche als legitime Industrie anzusehen und ihre Komplexität sowohl anzuerkennen als auch seriöse Lösungen anzubieten. Gleichzeitig bleiben vertrauenswürdige Anbieter mit hohen Qualitätsstandards entscheidend, um die Akzeptanz und das Ansehen der Cannabisbranche zu steigern. Durch strenge Sicherheitsstandards und eine transparente Kommunikation tragen Unternehmen dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und eine positive Wahrnehmung der Cannabisindustrie allgemein zu fördern.
Zentrale Strategien für den Erfolg in der Cannabisbranche
Die weitreichenden Effekte der Cannabislegalisierung werden sich dabei nicht nur auf den Cannabissektor selbst, sondern auch auf benachbarte Industrien wie die Pharma- und Agrarwirtschaft auswirken.
Um in der dynamischen Cannabisindustrie erfolgreich zu sein, ist es für Unternehmen essenziell, sich flexibel an die sich ständig ändernden Marktanforderungen anzupassen und ComplianceSysteme zu entwickeln, die gesetzliche Änderungen schnell integrieren können. Erfolgreiche Unternehmen in dieser Branche zeigen, dass der Aufbau skalierbarer und konformer Betriebsstrukturen für langfristiges Wachstum entscheidend ist. Operationelle Exzellenz ist der Schlüssel zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen, resilienten Unternehmens in der Cannabisbranche. Sie geht über das reine Einhalten von Compliance hinaus und umfasst die Optimierung interner Prozesse, die effiziente Nutzung von Ressourcen und das Entwickeln agiler Strukturen, die eine zügige Anpassung an Marktänderungen ermöglichen. Da die Cannabisbranche stark reguliert ist und regelmäßig neue Anforderungen hinzukommen, brauchen Unternehmen klare und effiziente Prozesse in Bereichen wie dem Qualitätsmanagement, der Lieferkette und Produktion. Firmen, die auf schlanke, gut funktionierende Betriebsabläufe setzen und regelmäßige Prozessverbesserungen implementieren, senken nicht nur Kosten, sondern minimieren auch Risiken durch strenge regulatorische Vorschriften.
Besonders erfolgreiche Cannabisunternehmen in Kanada und den USA, aber auch in Deutschland, legen großen Wert auf strategisches Ressourcenmanagement und Prozessoptimierung. Sie setzen auf automatisierte Systeme und Datenanalysen, um kontinuierliche Verbesserungen vorzunehmen und eine hohe Qualität zu gewährleisten. In dieser Hinsicht erweist sich die operationelle Exzellenz als entscheidender Wettbewerbsvorteil und stärkt die Position gegenüber Unternehmen, die mit ineffizienten Prozessen und hohen Kosten zu kämpfen haben.
Zudem müssen Unternehmen die Bedürfnisse ihrer unterschiedlichen Zielgruppen, einschließlich medizinischer Nutzer und Freizeitnutzer, verstehen und gezielt auf diese eingehen. Firmen, die ein tiefes Verständnis für die Ansprüche beider Kundensegmente haben und dabei höchste Standards wahren, verschaffen sich einen langfristigen Vorteil gegenüber Unternehmen, die lediglich kurzfristige Trends verfolgen.
Durch strenge Sicherheitsstandards und eine transparente Kommunikation tragen Unternehmen dazu bei, das
Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und eine positive Wahrnehmung der Cannabisindustrie allgemein zu fördern.
Schließlich ist eine professionelle Marktkommunikation, die auf Bildung und Öffentlichkeitsarbeit setzt, entscheidend, um die gesellschaftliche Akzeptanz des Sektors allgemein zu fördern und Vorurteile gegenüber Cannabis abzubauen. Durch Aufklärungskampagnen, die die Vorteile einer sicheren und verantwortungsvollen Anwendung betonen, können Unternehmen das Verständnis der Verbraucher für den therapeutische Nutzen und gewissenhaften Freizeitgebrauch von Cannabis stärken. Dies trägt nicht nur zu einem positiven Image der Branche bei, sondern unterstützt auch ihr nachhaltiges Wachstum.
Fazit
Die Cannabisindustrie befindet sich an einem Wendepunkt mit beachtlichem Wachstumspotenzial, da die weltweiten Legalisierungsbewegungen stetig fortschreiten. Der langfristige Erfolg in dieser herausfordernden Branche hängt jedoch stark davon ab, wie flexibel und innovativ Unternehmen auf regulatorische und gesellschaftliche Veränderungen reagieren. Die Pioniere, die sich auf Qualität, operative Exzellenz, Compliance und benutzerzentrierte
Innovationen konzentrieren, werden die besten Chancen haben, von den enormen Möglichkeiten des Sektors zu profitieren. Die weitreichenden Effekte der Cannabislegalisierung werden sich dabei nicht nur auf den Cannabissektor selbst, sondern auch auf benachbarte Industrien wie die Pharma- und Agrarwirtschaft auswirken. Unternehmen, die in Sicherheit, Forschung und Produktentwicklung investieren, werden nicht nur eine Vorreiterrolle in der Industrie übernehmen, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine sich wandelnde Branche stärken. ↙
Jürgen Bickel ist Geschäftsführer und Mitbegründer der Storz & Bickel GmbH, einem Hersteller von hochwertigen, medizinischen Verdampfern – darunter der erste medizinisch zugelassene Verdampfer der Welt – in Tuttlingen und Tochtergesellschaft der Canopy Growth Corporation. Zusammen mit Markus Storz baute er von Grund auf ein erfolgreiches, international agierendes Unternehmen auf. Heute ist Storz & Bickel seit mehr als 24 Jahren in der Cannabisbranche tätig. www.storz-bickel.com
Die Hoffnung auf eine Cannabisreform blüht
Nach der Wahl Trumps in den USA
Die Wahl von Donald Trump zum Präsidenten der USA und die Übernahme des Kongresses durch die Republikaner haben die Aktien der amerikanischen Cannabisunternehmen in eine Abwärtsspirale geschickt. Doch würden die Anleger genauer hinschauen, würden sie erkennen, dass Trumps Wahl Raum für die Hoffnung lässt, dass die laufenden Reformen fortgesetzt und sogar noch weiter vorangetrieben werden könnten. Ein Kommentar von David Culver
Die Realität ist, dass die Cannabisgemeinschaft mit der Rückkehr von Präsident Trump ins Weiße Haus allen Grund hat, optimistisch zu sein. Bei dieser Wahl hatten sich zum ersten Mal beide führenden Präsidentschaftskandidaten für Reformen ausgesprochen. Während Vizepräsidentin Kamala Harris die vollständige Legalisierung unterstützte, befürwortete der ehemalige Präsident Trump die Neueinstufung von Cannabis und den SAFE Banking Act, der die Finanzierung der Cannabisindustrie normalisieren würde.
Seit der Wahl hat der designierte Präsident Trump diese Hoffnung bestärkt, da er sich mit führenden Persönlichkeiten umgeben hat, die Reformen unterstützen, von Elon Musk bis Robert F. Kennedy Jr.
Neueinstufung von Cannabis
Nach geltendem US-Recht ist Cannabis in der gleichen Gruppe von Drogen wie Heroin und Kokain als Droge der Kategorie I eingestuft. Präsident Biden leitete im Oktober 2022 ein Verfahren zur Neueinstufung von Cannabis als Schedule-III-Droge ein, womit es in der gleichen Kategorie wie gängige Schmerzmittel angesiedelt wäre. Sollte dieser Prozess abgeschlossen werden, würden Cannabisunternehmen nach dem Bundesgesetz wie jedes andere Unternehmen besteuert werden und könnten endlich ihre Geschäftsausgaben von der Bundessteuer absetzen.
Die Realität ist, dass die
Cannabisgemeinschaft
mit der Rückkehr von Präsident Trump ins Weiße Haus allen Grund hat, optimistisch zu sein.
Nachdem Präsident Trump zunächst den ehemaligen US-Abgeordneten Matt Gaetz als Justizminister nominiert hatte, der einst der reformfreudigste Republikaner in Washington D.C. war, hat er nun Pam Bondi nominiert. In ihrer Rolle wird sie in der Lage sein, die Neueinstufung von Cannabis bis zur endgültigen Regelung voranzutreiben, und wir sind sicher, dass die Cannabisindustrie in der Lage sein wird, mit Bondi und der Regierung zusammenzuarbeiten, um diese Reform zusammen mit einer Vielzahl anderer durchzusetzen.
SAFE Banking Act und andere Reformen
Während für die Neueinstufung keine Zustimmung des Kongresses erforderlich ist, ist dies beim SAFE Banking Act und anderen Reformen der Fall. Der Kongress wird nun von den Republikanern kontrolliert, und John Thune, der in der Vergangenheit gegen jede Art von Cannabisreform war, ist der neue Mehrheitsführer im Senat. Dennoch sehen wir angesichts der politischen Positionen des designierten Präsidenten und der größeren Möglichkeiten für republikanische Gesetzgeber, das Thema zu diskutieren, sobald Cannabis in die Liste III zurückgestuft wird, Grund zum Optimismus.
Abgesehen von den Präsidentschaftswahlen standen in einer Reihe von Staaten Initiativen auf dem Stimmzettel, die die Wähler aufforderten, die Legalisierung zu erweitern, indem sie entweder ein medizinisches Programm oder den Verkauf an Erwachsene zuließen. Allen voran Florida, das sich als Hochburg
der Republikaner erwiesen hat und wo Trump Vizepräsidentin Harris mit 56 Prozent zu 43 Prozent besiegte. Die Wahlinitiative in Florida, die den Verkauf an Erwachsene erlaubt hätte, wurde jedoch von 56 Prozent der Wähler unterstützt.
Obwohl die Initiative nicht die für eine Verabschiedung erforderlichen 60 Prozent der Stimmen erreichte, zeigte der Gewinn einer Mehrheit der Stimmen, dass eine Botschaft, die sich auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit und des Fernhaltens von Cannabis von Jugendlichen konzentriert, bei den Republikanern Anklang finden kann. Wir planen, diese Botschaft in den roten Bundesstaaten zu verwenden, die bei der Reform hinter dem Rest des Landes zurückgeblieben sind, weil wir wissen, dass die Botschaft funktioniert.
Kurz gesagt, der Kampf für eine Cannabisreform in den USA muss einfach an diese neue Realität angepasst werden, aber wir sollten auf keinen Fall aufgeben, wenn die Republikaner in Washington, D.C., die Macht übernehmen. In der Tat bleibt die Cannabisreform auf Bundesebene lebendig und wohlauf, während wir uns auf die neue Regierung und den 119. Kongress vorbereiten. ↙
David Culver ist Senior Vice President of Public Affairs beim US Cannabis Council und verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung mit globalen Strategien für Handelsverbände und regulierte Branchen wie Cannabis und Alkohol. Zuvor leitete er die globalen Regierungsbeziehungen bei Canopy Growth und spielte eine Schlüsselrolle bei USCC und DISCUS, einschließlich der Verabschiedung des Craft Beverage Modernization & Tax Reform Act.
Es ist an der Zeit, pragmatischer zu werden
Interview mit Spiros Malandrakis
Die Erwartungen und Hoffnungen in der Cannabisbranche waren in den letzten Jahren groß angesichts der Legalisierungsbestrebungen in mehreren Ländern. Groß war manchmal auch die Ernüchterung der Unternehmer und Investoren, wenn ihnen dämmerte, dass die Realität weit von den Wünschen entfernt blieb, nicht zuletzt beim CanG in Deutschland. CannaVision hat mit Spiros Malandrakis, Forschungsleiter Alkoholische Getränke & Cannabis bei Euromonitor International, über den Zustand des Cannabismarktes, Konsumentengewohnheiten und Marktpotentiale. Von Rebekka Nurkanovic
Wie hat sich der legale Cannabismarkt im Jahr 2023 entwickelt? 2023 sah besser aus als das Vorjahr, aber ich bin nicht sehr optimistisch. Zu den Problemen der Cannabisbranche in den letzten Jahren gehören überzogene Erwartungen, überzogene Prognosen und überzogene Zahlen, und ich denke, es ist an der Zeit, ein wenig pragmatischer zu werden.
Es gab positive Entwicklungen, vor allem, dass weitere Bundesstaaten in den USA hinzugekommen sind, das CanG in Deutschland oder das Experiment, das in den Niederlanden läuft, aber das sind alles Babyschritte, keine Sprünge nach vorn. Wir sind noch nicht an dem Punkt angelangt, an dem sich die Schleusen öffnen und sich ein riesiger Markt zu entwickeln beginnt. Es gibt immer noch keine bundesweite Legalisierung in den USA, die ein Katalysator sein wird. Das CanG könnte auf europäischer Ebene einige positive Auswirkungen haben, aber das ist noch nicht der Fall. In Deutschland steht nächstes Jahr die Bundestagswahl an und einige der politischen Parteien haben keinerlei Interesse an Cannabis.
Ich denke, wir müssen noch ein paar Jahre warten, bis wir Fluchtgeschwindigkeit erreichen und das hängt von vielen unvorher-
Wir sind noch nicht an dem Punkt
angelangt, an dem sich die Schleusen öffnen und sich
ein riesiger Markt zu entwickeln beginnt.
sehbaren Faktoren ab. Das schmälert aber nicht meine langfristigen Hoffnungen und Erwartungen für die Branche.
Welche Auswirkungen zeigt Legalisierung auf den Schwarzmarkt?
Seit mindestens fünf Jahren führe ich Gespräche mit allen möglichen Interessengruppen, von amerikanischen Treuhandfonds über amerikanische Unternehmen bis hin zu Europäern mit Geld, die mich anrufen, um über das enorme Potenzial Deutschlands und speziell Berlins als Kulturhauptstadt mit Symbolkraft in Europa zu sprechen.
Spiros M a l andrakis
Dort, wo Legalisierung stattfand, wie in den USA und Kanada, verpuffte ein Großteil der anfänglichen Dynamik und die Besteuerung wurde massiv ausgeweitet. Ich denke, um signifikante Bewegungen auf globaler Ebene von illegal zu legal zu sehen, müssten mehr Länder legalisieren. Ich würde sogar noch weiter gehen und sagen, dass eine Entkriminalisierung wie bei CanG nicht reicht, denn selbst in Ländern wie Kalifornien und Kanada, wo es einen völlig legalen Markt gibt, mit Marken, kommerzialisiert und für jedermann zugänglich, sehen wir, dass ein erheblicher Teil des Schwarzmarktes bestehen bleibt. Je nach Staat bleibt etwa ein Drittel des Marktes illegal. Daher wäre ich äußerst zögerlich, mir in Ländern, in denen es nur um die Entkriminalisierung geht, große Hoffnungen zu machen.
Welche Gründe sehen Sie für diese Stagnation?
Ein großes Problem ist, dass die Inflationsschübe der letzten drei Jahre dazu geführt haben, dass die Menschen viel weniger Geld in der Tasche haben. Eines der einfachsten Dinge, die man tun kann, um zu sparen, ist, statt in einer massiv besteuerten Cannabisabgabestelle Steuern zu zahlen, einfach zu seinem Dealer zu gehen. Außerdem gibt es keinen Markenwert, weil man nicht kommerziell werben kann, was bedeutet, dass es auch keine treuen Anhänger der Marke gibt. Die einzige Differenzierung ist daher der Preis, und mittellose Menschen suchen nach dem niedrigsten Preis.
Welches Potenzial sehen Sie für den europäischen und insbesondere für den deutschen Markt?
Wenn nach einer „Bierdeckelrechnung“ nur 70 % oder weniger des Marktanteils an den legalen Markt gehen, dann würden nicht mehr als 30 % an den legalen Bereich in Deutschland gehen, wo das Produkt nur in Anbauclubs und durch Eigenanbau erhältlich ist, während die Polizei gleichzeitig keinen Grund hat, illegale Verkäufer zu verfolgen. Das ist eine chaotische Situation. Mir fällt es schwer zu erkennen, wie dieses deutsche Gesetzespaket logischerweise besser funktionieren könnte als das kanadische Modell.
All diese Leute wollten investieren und Wege finden, mit dem System zu arbeiten. Daraus ist nichts geworden, und in den letzten Monaten ist es ruhiger geworden als zuvor, wahrscheinlich, weil die Leute anfangen zu begreifen, dass wir in Deutschland derzeit nicht wirklich etwas tun können und dass es in den nächsten fünf oder zehn Jahren noch schlimmer werden könnte, je nachdem, wie die Wahlen in Deutschland im nächsten Jahr ausgehen. In den Niederlanden gibt es ein fünfjähriges Experiment, bei dem das Produkt von der Aussaat bis zum Ende der Produktionskette gezüchtet wird, und sie messen alles als wissenschaftliches Projekt, dem eine Analyse, dann vielleicht eine Empfehlung und schließlich die Umsetzung folgt. All diese Schritte können acht bis zehn Jahre dauern, was uns in die gleiche Zeitspanne bringt, wie Deutschland.
In Spanien ist es unwahrscheinlich, dass der Konsum für Erwachsene vollständig legalisiert wird, und ich denke, das Land zeigt, dass rechtliche Rahmenbedingungen manchmal auch gegen etwas eingesetzt werden können. Es gibt zwar Social Clubs, aber die werden in Barcelona und Madrid jetzt als Ärgernis empfunden und als Gegenargument verwendet, indem behauptet wird, sie würden von der Mafia betrieben und verursachten verschiedene Störungen.
Länder wie Italien, Griechenland und Frankreich zeigen überhaupt kein Interesse an Cannabis.
Sie haben das Verbraucherverhalten analysiert. Welche Erkenntnisse haben Sie dabei gewonnen?
Was ich faszinierend fand, war, dass die ersten beiden Plätze bei den Gründen für den Genusskonsum Erwachsener, für CBD und für medizinische Zwecke länderübergreifend gleich waren. Als Hauptgrund wurde genannt, sich zu Hause zu entspannen, als zweiter Grund, Netflix, Filme und Fernsehen zu schauen. Das zeigt, dass wir zwar über drei verschiedene Branchen sprechen, aber der sogenannte Bedürfniszustand gar nicht so unterschiedlich ist.
Die Unterschiede im Konsum beginnen erst an der dritten Stelle. Bei CBD und medizinischem Cannabis ist die dritte Position Teil einer regelmäßigen Routine im Rahmen eines Gesundheits- und Wellnessansatzes. Bei medizinischem Cannabis ist es auch Teil einer regelmäßigen Routine, was Sinn macht, weil die Leute ihre Medizin nehmen müssen. Aber bei Genusskonsum Erwachsener ist die dritte Position Geselligkeit und Feiern. Das ist also der erste Punkt, an dem Unterschied auftreten. Die Förderung der Kreativität steht bei CBD und medizinischem Cannabis an vierter Stelle. Bei der Genusskonsum Erwachsener steht an vierter Stelle der Grund „Teil einer regelmäßigen Routine“. An fünfter Stelle steht bei Cannabis für Erwachsene das Spazierengehen, bei medizinischem Cannabis Bewegung, was wiederum ähnlich ist.
Welche Rolle könnten aus Hanf erzeugte psychoaktive Produkte auf dem Markt spielen?*
Aus Hanf gewonnene psychoaktive Produkte sind interessant, und hoffentlich können wir im Laufe der Zeit eine ernsthafte, zivilisierte Diskussion darüber führen. Zum jetzigen Zeitpunkt müssen sich diejenigen, die sie in Europa verkaufen wollen, darüber im Klaren sein, dass sie nur Schlupflöcher nutzen, die jederzeit geschlossen werden können. Diese Art von Geschäften ist auf Sand gebaut, denn sobald der Gesetzgeber davon erfährt, wird er das Gesetz ändern. Es ist illusorisch zu glauben, dass zum Beispiel ein Land wie Griechenland die Einfuhr und den Verkauf eines aus Hanf gewonnenen psychoaktiven Getränks wissentlich zulassen würde.
Die Erfahrungen in den USA zeigen jedoch, dass die Verbraucher diese Produkte mögen. Als sie zum ersten Mal in Supermärkten und Bars auftauchten, war es ein faszinierender Einblick, was passiert, wenn die Verbraucher ein alternatives Getränk zu Alkohol wählen können. Die aus Hanf gewonnenen Produkte verkauften sich sofort wie verrückt, weil sie die alkoholische Seite der Industrie erschlossen, und dort sind alkoholfreie Getränke für Erwachsene, die hochwertig und in der Regel recht teuer sind, derzeit der größte Trend. Als diese Getränke plötzlich in Supermärkten und Bars neben Alkohol angeboten wurden, waren die Verbraucher begeistert, weil sie weniger Kalorien als Alkohol haben, keinen Kater verursachen, aber trotzdem wie alkoholische Getränke aussehen, in der gleichen schönen Flasche abgefüllt sind und am gleichen Ort gekauft werden können. All dies ist besonders attraktiv für die Verbraucher der Generation Z, die heute die jüngste Altersgruppe ist, die legal Alkohol trinkt, die höchste Alkoholabstinenz aller Generationen aufweist und nicht gerne raucht.
Wie wichtig ist die Ausgereiftheit der Produkte auf dem derzeitigen Markt?
In Kanada und den USA stellen wir fest, dass viele der Produkte, die sich am besten verkaufen, nicht die teuersten sind. Bei Alkohol nennen wir es Premiumisierung, wenn die Leute lieber weniger, aber bessere, teurere Qualität trinken. Die Premiumisierung hat den Alkohol in den letzten 30 Jahren vorangetrieben, aber bei Cannabis sehen wir, dass die Leute das Gegenteil wollen: Produkte mit hohem THC-Gehalt, die so schnell und so effektiv wie möglich wirken. Ich hoffe, dass sich dies ändern wird und die Verbraucher beginnen, sich mehr für die Qualität zu interessieren, als nur für den THC-Gehalt und den Preis.
Danke für das Interview. ↙
* Anm. der Redaktion: Aus Hanf gewonnene psychoaktive Produkte haben ähnliche psychoaktive Eigenschaften wie Konsumcannabis (Delta-9-THC), werden aber nicht angebaut, sondern chemisch gewonnen.
Bild: CB Expo
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Cannabis Europa www.cannabis-europa.com 24.-25. Juni London (GB)
CB Expo www.cb-expo.com
18.-20. September Dortmund
Cultiva www.cultiva.at 03.-05. Oktober Wien
Cannabis Normal! Konferenz www.cannabisnormal.de 21.-23. November Berlin
TERMINE
Welches Buch sollte Ihrer Meinung nach jeder gelesen haben?
„Think and grow rich“ von Napoleon Hill.
Welchen Prominenten – früher oder heute – würden Sie am liebsten persönlich treffen und warum?
Bob Marley wegen seiner Spiritualität; Snoop Dogg, um für ihn eine Hanf-Villa in den Hollywood Hills zu bauen.
Wenn Ihr Leben verfilmt werden würde, welcher Schauspieler sollte Ihre Rolle spielen?
Niemand könnte mich und mein Leben ersetzen.
Wenn Sie Superheldenkräfte hätten, welche wären das und warum?
Fliegen. Das muss wohl schönste Gefühl auf Erden sein.
Welches ist Ihr Lieblingsort auf der Welt?
Tübingen ist schon extrem schön. Ich habe noch ein paar Orte auf der Liste, bevor ich das entscheiden kann.
Was darf im Reisegepäck nicht fehlen?
Essen. Viel Essen. Und ein Bierchen.
Welchen Beruf hatten Ihre Eltern für Sie im Sinn?
Keine Ahnung. Meine Eltern haben mich nicht beeinflusst in dem, was ich werden soll,
Henrik Pauly
Vorreiter der nachhaltigen Bauindustrie
Hanfingenieur Henrik Pauly arbeitet daran, mit seiner gleichnamigen Firma und Hanf als Baustoff, die Bauindustrie zu revolutionieren. Wenn nach seinem passionierten Einsatz für die Nutzpflanze Hanf und der Umsetzung nachhaltiger Bauprojekte noch ein bisschen vom Tag übrig ist, lässt der 34-jährige Unternehmer ihn gerne bei einer Runde Golf mit Freunden ausklingen oder geht seinen Hobbies Segeln und Klettern nach.
sondern mich darin bestärkt, es selbst herauszufinden. Dass ich einmal Bauingenieur werden würde, hätten sie sich damals sicher nicht träumen können.
Wenn Sie Ihren jetzigen Beruf nicht ausüben würden, was würden Sie sonst tun?
Ich würde wunderschöne Segelboote aus Holz bauen. Oder ich wäre Golflehrer.
Was ist das Beste an Ihrem Beruf?
Ich habe das Privileg, jeden Tag mit tollen Kolleginnen und Kollegen zusammen die Welt von morgen mit hochwertigen Gebäuden aus Hanf zu bauen, Wohnträume von anderen zu erfüllen und die Begeisterung meiner Kunden zu erleben, wenn sie durch ihr Eigenheim aus Hanf laufen
Was ist das Beste an ihrer Branche?
Das Beste an meiner Branche ist, wenn unsere Planung realisiert wird und später alle sehen, was wir Schönes geschaffen haben.
Was bedeutet ein neuer Kunde für Sie?
Ein neuer Kunde bedeutet für uns, dass unsere Wertschöpfung am Markt gefragt ist und der Wert unserer Arbeit geschätzt und honoriert wird.
Was hat Sie heute geärgert?
Dass ich Feierabend machen muss und nicht weiterarbeiten darf
Welche Sache wird Ihrer Meinung nach völlig überbewertet?
Dubaischokolade.
Wie sieht für Sie ein perfekter Tag aus?
Gemeinsam mit meiner Frau mit Zeitung und Frühstück in den Tag starten, mit meinem Team an nachhaltigen Bauprojekten planen und nachmittags als Bauleiter auf die Baustelle. Abends den Tag mit einer Runde Golf mit Freunden ausklingen lassen.
Was war die bedeutendste Innovation der letzten fünfzig Jahre?
Definitiv das Internet.
Was war das letzte Ereignis, das Sie tief bewegt hat?
Als ich zum parlamentarischen Abend als Vertreter der Hanfbauindustrie nach Berlin reisen durfte.
Was würden Sie in Ihrem nächsten Leben anders machen?
Nichts. Alles in der Vergangenheit hat mich zu dem gemacht, was ich jetzt bin. Dafür bin ich dankbar.