eco.nova SPEZIAL Steuern 2016/17

Page 11

eco.steuern

EINE FÜR ALLE STEUERZAHLER OPTIMALE RECHTSFORM GIBT ES NICHT. ES HÄNGT VON ZAHLREICHEN ÜBERLEGUNGEN AB, OB EIN EINZELUNTERNEHMEN, EINE PERSONENGESELLSCHAFT ODER EINE KAPITALGESELLSCHAFT DIE GEEIGNETE RECHTSFORM IST.

beschränkung des Gesellschafters gegenüber Gläubigern sowie die

tung und ein Geschäftsführerbezug des Alleingesellschafters von

Möglichkeit, Verträge zwischen GmbH und Geschäftsführer bzw.

50.000 Euro brutto.

Gesellschafter zu schließen. Eine GmbH kann Gegenstände vom Gesellschafter kaufen oder mieten und der Geschäftsführer kann sich

Variante GmbH und Geschäftsführerbezug:

einen Bezug auszahlen lassen, dessen Höhe in einer angemessenen

Die KöSt beträgt 11.511 Euro, die Einkommensteuer 3.981 Euro, die

Bandbreite frei wählbar ist.

KESt 9.495 Euro die Lohnnebenkosten 3.965 Euro und die Sozialversi-

Darüber hinaus sind perspektivische Überlegungen anzustellen. Lei-

cherung 18.727 Euro. Die Abgaben summieren sich auf 47.676 Euro. Der

tungsrechte (Bestellung externer Geschäftsführer), familienrechtli-

Geschäftsführerbezug beträgt netto 27.293 Euro und die Gewinnaus-

che Rahmenbedingungen (Teilhabe Familienangehöriger am unter-

schüttung nach KESt 25.032 Euro. Die disponiblen Mittel des

nehmerischen Vermögen und Gewinn), Nachfolgeregelungen oder

GmbH-Geschäftsführers betragen 52.324 Euro.

Möglichkeiten zusätzlicher Kapitalaufbringung sind bereits bei der Gründung zu bedenken. Nicht zuletzt sind sozialversicherungsrecht-

Variante Einzelunternehmen:

liche und steuerliche Unterschiede relevant. So ist der Einzelunter-

Hier beträgt die Einkommensteuer 22.451 Euro und die Sozialversiche-

nehmer ein Steuersubjekt, während bei einer GmbH die Steuersub-

rung (ebenfalls) 18.727 Euro. Die Abgaben summieren sich auf 41.178

jekte die GmbH, der Geschäftsführer und der/die Gesellschafter sind.

Euro. Die disponiblen Mittel des Einzelunternehmens betragen 58.822

Dies ermöglicht Gestaltungen.

Euro.

Die fehlende Rechtsformneutralität im Steuerrecht

Unter der Annahme einer Vollausschüttung ist das Einzelunterneh-

Personengesellschaften (die OG und KG) sind kein eigenes Steuersub-

zent beträgt. Wird die Annahme der Vollausschüttung aufgegeben,

jekt. Das Ergebnis einer Personengesellschaft wird ermittelt, aber den

reduzieren sich die KESt und – wenn die Höchstbeitragsgrundlage in

Gesellschaftern zur Besteuerung zugerechnet. Diese versteuern dann

der Sozialversicherung von 68.040 Euro unterschritten wird – auch

das Ergebnis gemeinsam mit ihren weiteren Einkunftsquellen. Erzielt

die Sozialversicherungsbeiträge. Daher ist eine Berechnung im Ein-

beispielsweise ein Komplementär ein negatives Ergebnis aus seiner

zelfall erforderlich. Zudem sind allfällige weitere Einkunftsquellen zu

OG, kann er dies mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften verrechnen

berücksichtigen. Erzielt der EU Einkünfte aus einer Wohnungsver-

und erhält einen Teil oder die ganze Lohnsteuer zurück. Wäre diese

mietung, ist dies in die Berechnungen einzubeziehen.

men günstiger, da die Abgabenbelastung 41,18 anstelle von 47,68 Pro-

Person an einer GmbH beteiligt, die die gleiche Tätigkeit ausübt wie die Personengesellschaft, ginge dies nicht. Die GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt, sodass Verluste der GmbH nicht mit positiven Einkünften eines Gesellschafters ausgleichsfähig sind. Die Steuerbelastung des Einzelunternehmens ergibt sich aus dem EStG, jene der GmbH aus dem KStG. Beide Gesetze sehen unterschiedliche Tarife, Begünstigungen und Einschränkungen vor. Eine GmbH wird steuerlich attraktiv, weil Regelungen des KStG mit Regelungen des EStG kombiniert werden können. Ein optimales Geschäftsführergehalt berücksichtigt den vergleichsweise geringen KöSt-Satz von 25 Prozent. Soll bzw. muss keine Dividende ausgeschüttet werden, fallen auch keine 27,5 Prozent KESt und die Sozialversicherungsbeiträge darauf an. Das laufende unternehmerische Ergebnis wird daher nur mit 25 Prozent besteuert. Beim Geschäftsführergehalt kann ein Betriebsausgabenpauschale von 6 Prozent berücksichtigt werden, der Gewinnfreibetrag in Höhe von 13 Prozent, das Vorsteuerpauschale in Höhe von 1,8 Prozent etc. Neben der KöStbzw. ESt-Belastung ist auch auf jene mit Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnnebenkosten zu achten.

Steuervergleich GmbH vs. Einzelunternehmen im Jahr 2016 Unterstellt werden ein Jahresgewinn von 100.000 Euro der GmbH bzw. des Einzelunternehmens, eine vollständige Gewinnausschüt-

MAG. GERHARD DABLANDER, DIRECTOR TAX DR. CLEMENS ENDFELLNER, SENIOR MANAGER TAX KPMG Alpen-Treuhand GmbH Adamgasse 23, 6020 Innsbruck www.kpmg.at

eco.nova

11


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.