eco.nova Februar 2019

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Durch professionell vorberechnete freiwillige Vorauszahlungen zur Sozialversicherung lassen sich Cashflow und steuerliches Ergebnis glätten. Das spart Steuern und Nerven!

Im dritten Jahr erfolgt zwar nach wie vor ein (vorübergehender) Einbruch des Cashflows, jedoch konnte dieser durch den geschickten Einsatz freiwilliger Vorauszahlungen deutlich reduziert werden. Das vierte Jahr stellt nun kein besonderes Risiko für die Liquidität des Unternehmens mehr dar.

DER BONUS

Wer rechtzeitig vorauszahlt, hat nicht nur den Vorteil einer planbaren Cashflow-Rechnung, sondern meist auch steuerliche Vorteile. Durch den progressiven österreichischen Steuertarif ergibt sich bei gleichmäßig

verteilten Gewinnen nämlich weniger Einkommensteuer als bei stark schwankender Ertragslage.

DR. MARCUS AGER

Ager & Partner Postgasse 1/B1, 6130 Schwaz www.ager-partner.at

ABER ACHTUNG:

Freiwillige SV-Vorauszahlungen werden steuerlich nur dann als Betriebsausgabe anerkannt, wenn sie auf einer sorgfältigen Schätzung der zukünftigen Nachbelastung beruhen. Gründer sollten daher stets noch im jeweils laufenden Kalenderjahr ihren Steuerberater zu Rate ziehen und die erwartete SV-Nachzahlung auf Basis der laufenden Buchhaltung vorab berechnen.

RESÜMEE Die Tücken des verflixten dritten Jahres lassen sich durch sorgfältige Finanzplanung gut bewältigen. Durch Leistung akkurat berechneter freiwilliger Vorauszahlungen lassen sich zudem steuerliche Vorteile lukrieren. Gute Planung und vorausschauende Beratung durch den Steuerberater lohnen sich also gerade in der Gründungszeit doppelt!


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