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handelsagenten.at

NR. 1 | FEBRUAR 2015

RECHT Praxisbuch Handelsagentenrecht, Ihr Recht in der Tasche Rechtsfragen begleiten Handelsagenten mehr als andere Berufsgruppen. Das Praxisbuch (über die Landesgremien erhältlich) enthält zahlreiche rechtliche Tipps und ermöglicht einen raschen, praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Belange von Vertriebsverträgen. Handelsagenten-Richtlinie auf dem Prüfstand Seit Ende 2013 bemüht sich die EU-Kommission, die Sinnhaftigkeit eines Weiterbestehens der Handelsagenten-Richtlinie aus dem Jahr 1986 zu überprüfen. Nachdem umfangreiches Datenmaterial durch das Bundesgremium und die IUCAB, dem internationalen Dachverband der Handelsagentenverbände, aufbereitet und in persönlichen Gesprächen vorgetragen wurde, hat eine europaweite öffentliche Befragung via Internet stattgefunden, an der sich rund 300 Personen bzw. Institutionen beteiligt haben. Die Bestimmungen der Richtlinie haben in den letzten drei Jahrzehnten zu einer hohen Rechtssicherheit für Handelsagenten, aber auch für Geschäftsherren geführt. Daher ist weder eine Änderung noch eine Streichung der bestehenden Richtlinie akzeptabel. Der Fitnesstest soll bis Sommer 2015 abgeschlossen sein. Ihr (Muster)-Vertrag In der täglichen Praxis einigen sich Handelsagenten mit den Auftraggebern oft sehr schnell, ob eine neue Vertretung übernommen wird. Die Grundzüge sind rasch

geregelt, oft scheitert ein schriftlicher Vertrag nur an den Details. Selbstverständlich kommen durch den übereinstimmenden Willen beider Vertragsparteien auch gültige mündliche Verträge zustande. Diese haben jedoch den großen Nachteil, dass es zwischen dem Handelsagenten und dem Unternehmer sehr leicht zu Missverständnissen kommen kann. Ausgehend von dieser Situation war es uns ein Anliegen, einen Mustervertrag zu schaffen und diesen den jeweiligen aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Dieser ist in verschiedenen Sprachen verfügbar. Ihre Checkliste Nach österreichischem Recht bestehen für Handelsagentenverträge keine Formerfordernisse. Ein Vertrag zwischen Handelsagent und vertretenem Unternehmer kann also auch mündlich oder schlüssig voll wirksam abgeschlossen werden. Was ist aber mit jenen Eckpunkten, die bei Verhandlungen mit dem Geschäftsherrn gerne und oft übersehen werden? Damit Sie bei mündlich getroffenen Vereinbarungen mit ihrem Geschäftsherrn wichtige Abmachungen festhalten können, haben wir eine Checkliste für Vertretungsübernahmen erarbeitet. Tragen Sie patentrechtliche Verantwortung? Das Patentgesetz erfasst Konstellationen, in denen ein Unternehmen widerrechtlich in ein Schutzrecht eines anderen Unternehmens eingreift. Ausdrückliche Regelungen, wie weit Dritte, die mit dem Unterneh-

men zusammenarbeiten, verantwortlich sein können, finden sich allerdings nicht. Es stellt sich daher die Frage, ob ein Handelsagent als Patentverletzer angesehen werden kann. Nach einem Kurzgutachten scheidet eine patentrechtliche Verantwortlichkeit des Handelsagenten, vorbehaltlich einer Durchjudizierung, aus. Abgrenzung Selbständige – Unselbständige Da es in vieler Hinsicht nicht gleichgültig ist, ob Sie ein Handelsagent mit allen Attributen der Selbständigkeit sind oder das Verhältnis zum vertretenen Unternehmen einen „arbeitnehmerähnlichen“ Charakter hat, ist für manche eine Überprüfung der Frage angeraten, ob und in welchem Umfang eine Selbständigkeit tatsächlich besteht. Konkrete Hilfestellung bieten die Experten in den einzelnen Wirtschaftskammern an. Eine erste Orientierungshilfe, welche Kriterien eher für eine selbständige bzw. unselbständige Erwerbstätigkeit sprechen, ist auf der Website abrufbar. RS-Versicherung ... damit Sie Recht bekommen Dieses maßgeschneiderte Produkt der Zürich Versicherung berücksichtigt alle Erfordernisse des Berufsstandes und deckt auch die Ausgleichsansprüche gegenüber den Geschäftsherren ab. In Verhandlungen mit dem Versicherer im Jahr 2013 konnte der Fortbestand des Produktes gesichert werden. Die Prämien sind weiterhin günstig.

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