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INTERNATIONAL
INTERNATIONAL: VIRTUELLES NETWORKING
AM 9. OKTOBER FAND DIE JAHRESTAGUNG DER IUCAB (Internationally United Commercial Agents and Brokers) unter Teilnahme von rund 30 Delegierten aus 17 Ländern statt. Coronabedingt traf man sich diesmal virtuell. Österreich war durch den Bundesobmann Komm.-Rat Robert M. Hieger und seinen Stellvertreter Komm.-Rat Axel Sturmberger, auch Vizepräsident der IUCAB, vertreten.
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Die Delegiertenversammlung sollte ursprünglich im Mai in Stockholm stattfinden. Diese wurde jedoch aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt und nunmehr als digitale Versammlung nachgeholt. FOKUS NETWORKING IUCAB-Generalsekretär Christian Rebernig gab zu Beginn einen aktuellen Überblick über die erfolgten Aktionen und Lobbyingtätigkeiten. Intensiviert wurde insbesondere der Auftritt in den sozialen Medien. Zusätzlich wurde die IUCABB2B-Plattform modernisiert und grunderneuert. Die Plattform hat sich bis heute sehr bewährt und es sind bereits zwölf regionale Versionen mit über 20 Ländern online. Über 15.000 Handelsagenten sind registriert und die Zahlen wachsen weiter. Handelsagenten können von Herstellern, Kunden und Interessenten weltweit direkt kontaktiert werden. Des Weiteren können Handelsagenten ab sofort individuelle Profile in Anlehnung an die sozialen Medien einrichten, um schneller im Web gefunden zu werden.

HANDELSAGENTEN-PRIVILEG Einen detaillierten Überblick gab es auch zur laufenden Evaluierung der EU-Kommission zur Vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung (kurz: Vertikal-GVO). Ein Wegfall würde die Existenzgrundlage des Berufsstandes beträchtlich beeinflussen. Österreich hat gemeinsam mit Deutschland hier die Initiative ergriffen.
Rund 25 Delegierte nahmen an der virtuellen Tagung teil.

IUCAB, DIE WELTWEIT GRÖSSTE DACHORGANISATION VON HANDELSAGENTENVERBÄNDEN, WURDE 1953 GEGRÜNDET UND VERTRITT DIE INTERESSEN VON RUND 600.000 HANDELSAGENTEN UND HANDELSAGENTUREN. ALS MITGLIEDER FUNGIEREN 21 HANDELSAGENTENVERBÄNDE AUS EUROPA, AMERIKA, RUSSLAND UND AFRIKA.
PRÄSIDIUM BESTÄTIGT UND ERGÄNZT Der Präsident der IUCAB, Olivier Mazoyer vom französischen Mitgliedsverband APAC, sowie Vizepräsident Marco Righetti aus Italien wurden in ihren Ämtern bestätigt. Zudem wurde Eeva Pakkanen vom finnischen Mitgliedsverband zur Vizepräsidentin gewählt.
AUSZEICHNUNG ERSTMALS AN SPANIEN 2018 räumte der Oberösterreicher Peter Feigl den George Hayward Award ab. Der diesjährige Award, mit dem das Engagement und die Leistung des Gewinners gewürdigt werden sollen, ging an eine erfolgreiche Handelsagentin in Spanien.
Die Vorbereitungen für die Generalversammlung im Mai 2021 in Wien laufen bereits.
Wiederbestellt
Christian Rebernig wurde im Rahmen der Delegiertenversammlung für eine weitere Periode als Generalsekretär bestellt. Gemeinsam mit dem IUCABPräsidium sollen die Branchenanliegen stärker vorangetrieben werden.
HANDELSAGENTEN PRIVILEG UNTER BESCHUSS
ANFANG SEPTEMBER VERÖFFENTLICHTE DIE EU-KOMMISSION die Ergebnisse der Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen (Vertikal-GVO).
Die aktuelle Verordnung läuft Ende Mai 2022 aus. In den Leitlinien zu dieser Vertikal-GVO ist unter anderem das sogenannte Handelsagentenprivileg verankert, welches typische Handelsagentenverträge vom EU-weit geltenden Kartellverbot ausnimmt. Das Bundesgremium setzt sich gemeinsam mit der IUCAB für deren Erhalt ein und hat sich daher an der Konsultation und an einem Workshop der Kommission beteiligt. Die Bürogemeinschaft mit dem internationalen Dachverband der Handelsagenten IUCAB, die seit Sommer 2016 besteht, zeigt sich von großer Bedeutung in dieser Angelegenheit.
WAS NUN, WÜRDE ES KEINE FREISTELLUNG GEBEN? Würden Handelsagentenverträge nicht ausdrücklich vom Kartellverbot ausgenommen, könnte dies zu einer Verunsicherung gerade auf Seiten der vertretenen Unternehmen führen, mit der Folge, dass diese von diesem Vertriebskanal Abstand nehmen, weil etwa Gebiets-, Kunden- und Preisabsprachen – also eigentlich unzulässige Kernbeschränkungen, die typisch für Handelsagentenverhältnisse sind – im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nicht mehr ausdrücklich erlaubt wären.
ONLINE NIMMT ZU Im Rahmen der Evaluierung hat die Kommission festgestellt, dass sich der Markt in den letzten Jahren vor allem aufgrund der Zunahme des Online-Warenhandels und neuer Marktteilnehmer wie Onlineplattformen erheblich verändert hat.
Kürzlich hat die Kommission eine Folgenabschätzung zur Konsultation durchgeführt, in der diese unter anderem mögliche Regelungen zu Onlineplattformen wie Amazon oder Booking.com einführen möchte. Dabei wird vielfach diskutiert, dass es sich bei solchen OnlineVermittlungsplattformen um Handelsagenten handelt. Das Bundesgremium als auch die IUCAB und die deutsche CDH haben sich entschieden gegen die Einordnung von Onlinevermittlern als Handelsagenten positioniert. Diese mächtigen Plattformen könnten sich so auf die kartellrechtlichen Privilegien von Handelsagenten berufen und ihre Marktmacht noch mehr ausbauen. Viele handelsagentenrechtliche Vorschriften sprechen gegen die Annahme, Onlineplattformen könnten Handelsagenten der jeweiligen Anbieter sein.
Das Bundesgremium wird sich auch im kommenden Jahr nach Bekanntwerden des Entwurfes der überarbeiteten Vorschriften im Interesse des Berufsstandes einbringen.