Verbindungsmittel Nägel und Schrauben d ≤ 4 mm Bolzen, Stabdübel, Nägel, Schrauben d > 4 mm Klammern Nagelplatten und Stahlbleche bis 3 mm Dicke Stahlbleche über 3 mm bis 5 mm Dicke Stahlbleche über 5 mm Dicke 1) Bei
Nutzungsklasse 2) 1 2 keine Fe⁄ Zn 12c 1) keine keine Fe⁄ Zn 12c 1) Fe⁄ Zn 12c 1) Fe⁄ Zn 12c 1) Fe⁄ Zn 12c 1) keine Fe⁄ Zn 12c 1) keine keine
3 Fe⁄ Zn 25c 1) Fe⁄ Zn 25c 1) nichtrostender Stahl nichtrostender Stahl Fe⁄ Zn 25c 1) Fe⁄ Zn 25c 1)
Feuerverzinkungen ist Fe⁄ Zn 12c durch Z275 und Fe⁄ Zn 25c durch Z350 nach en 10147 zu ersetzen. korrosive Bedingungen erfordern Feuerverzinkungen oder nichtrostenden Stahl.
2) Besonders
Tabelle 17: Beispiele für Mindestanforderungen an Baustoffe oder Korrosionsschutz für Verbindungs mittel (Auszug aus en 1995-1-1)
Ein Mindestkorrosionsschutz der Befestigungsmittel ist unter Berücksichtigung von en 1995-1-1 erforderlich. Bewitterte Befestigungsmittel sind in Nutzungsklasse 3, nicht bewitterte (z.B. verdeckt liegende) Befestigungsmittel in Nutzungsklasse 2 einzuordnen. Durch den Korrosionsschutz soll bei Bewitterung auch eine oberflächliche Verfärbung, verursacht durch rostende Metallteile oder Verfärbungen infolge chemischer Reaktionen mit gerbstoffreichen Kernin haltsstoffen (sehr ausgeprägt z.B. bei Eiche, Robinie und Edelkastanie), verhindert werden (siehe Abb. 58). Verbindungsmittel aus Edelstahl bieten den besten und dauerhaftesten Schutz vor Verfärbungen und sind vor allem für Douglasie und gerbstoffreiche Kernholzarten geeignet. In Deutschland sind für bewitterte Fassaden generell Verbindungsmittel aus Edelstahl zu verwenden (vgl. Fachregel des Zimmererhandwerks 01 des Bundes Deutscher Zimmermeister). Gemäß dem aktuellen Entwurf der önorm b 2320 vom Jänner 2010 müssen statisch nicht tragende Verbindungsmittel, die der direkten Bewitterung ausgesetzt sind, rostfrei ausgeführt sein. Bei oberflächlich beschichteten Befestigungsmitteln (z.B. galvanische Verzinkung) ist bei der Montage mit der Verletzung der Beschichtung zu rechnen. Auch der Torxantrieb von Schrauben verhindert nicht zuverlässig die Beschädigung der Beschichtung. Dadurch kann es trotz oberflächlichem Rostschutz zu Korrosion und Verfärbungen kommen. Aus diesem Grund werden nicht rostende Verbindungsmittel empfohlen. Ausnahmen bilden Betriebsgebäude (z.B. für die Land- und Forstwirtschaft und dergleichen), bei denen Verfärbungen an der Fassade akzeptiert werden. Für diese können z.B. feuerverzinkte Befestigungsmittel verwendet werden. Verbindungsmittel ohne Korrosionsschutz werden grundsätzlich nicht empfohlen.
Abb. 58: Dunkle, streifenförmige Verfärbungen ausgehend von rostenden Befestigungsmitteln
9.4 Befestigungsmittelabstände Bretter und Leisten Grundsätzlich soll jedes Brett einzeln befestigt werden. Übereinander liegende Bretter sollten nicht mit demselben Verbindungsmittel befestigt werden, um die durch Quellen und Schwinden bedingten Verformungen der Bretter zu ermöglichen und Rissbildung weitestgehend zu vermeiden (siehe Abb. 59). Die Befestigungsanzahl in Richtung der Brettbreite ist abhängig von der Dimension. Bis 8 cm Brettbreite ist eine Befestigung, ab 8 cm Brettbreite sind zwei Befestigungen jeweils in den Drittelpunkten der Brettbreite erforderlich. Werden die Bretter zusätzlich zu den Befestigungsmitteln durch andere Fassadenbretter gehalten, wie z.B. bei Profilbrettschalungen, Deckelschalungen oder Stülpschalun gen, kann bis zu einer Brettbreite von 120 mm eine Befestigung ausreichend sein.
≤ 12 cm
> 2 cm
> 12 cm
> 2 cm
Abb. 59: Befestigungsmittelanzahl in Abhängigkeit der Brettbreite bei Stülpschalung
In Brettlängsrichtung soll der Abstand zwischen den Befestigungsmitteln maximal 100 cm betragen (Brettdicke ≥ 19 mm).