Fassaden aus Holz (proHolz Austria)

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9 Befestigung

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Johann Scheibenreiter

Abb. 54: Sichtbare Befestigung von der ­Vorderseite

Abb. 55: Nicht sichtbare ­B efestigung von der ­Vorderseite

Abb. 56: Verletzungen der Beschichtung durch Verbindungsmittel

Mit den Befestigungsmitteln werden die einzelnen Holzelemente dauerhaft auf der Unterkonstruktion fixiert. Neben dem Eigengewicht sind Windkräfte (Sog- und Druckkräfte) sowie Kräfte aus Verformungen auf die Unterkonstruktion zu übertragen. Für die Befestigungsmittel gelten die Bemessungsregeln der Holzbaunorm en 1995-1-1. Das Verformen wie Verdrehen und Schüsseln von Brettern aus Vollholz sowie von Holzwerkstoffen soll einerseits verhindert werden, andererseits ist die durch Quellen und Schwinden verursachte Dimensionsänderung in gewissem Ausmaß zu ermöglichen, damit Rissbildung in den Holzelementen möglichst vermieden wird. Grundsätzlich ist die Befestigung der Holzelemente von der Vorder- oder von der Rückseite möglich. 9.1 Befestigung von der Vorderseite Die sichtbare Befestigung stellt die derzeit häufigste Befestigungsart von Holzfassaden dar. Bei entsprechend gestalteter Profilierung bzw. Überlappung der Holzelemente oder beim Einsatz spezieller Befestigungshaken ist auch von der Vorderseite eine nicht sichtbare (verdeckte) Befestigung möglich. Bei sichtbarer Befestigung von oberflächenbehandelten Holzelementen sollten die Befestigungsstellen nach der Montage überstrichen werden. Bei optisch hohen Ansprüchen wird empfohlen, dass bei einer sichtbaren Befestigung mit Nägeln und Schrauben die Abweichung der überwiegenden Anzahl der Befestigungsmittel von einer gedachten Mittellinie auf eine Länge von 2 m nicht mehr als ± 0,5 cm und zweier benachbarter Befestigungsmittel nicht mehr als 0,5 cm voneinander beträgt. Vereinzelte größere Abweichungen sind zulässig, insbesondere bei geringeren optischen Anforderungen. 9.2 Befestigung von der Rückseite Mit geeigneten Befestigungsprofilen, welche meist als Einhängsysteme ausgeführt werden, ist die Befestigung von der Rückseite möglich. Die Vorgaben der Hersteller sind zu beachten.

Abb. 57: Edelstahlschraube mit Bohrspitze, Reibkopf, Teilgewinde und Torxantrieb

9.3 Befestigungsmittel Von den verschiedenen Verbindungsmitteln im Bauwesen werden im Fassadenbau hauptsächlich Nägel und Schrauben eingesetzt. Der Verbindungsmittelkopf muss mit der Holzoberfläche plan abschließen, d.h. er darf weder herausragen noch zu tief versenkt werden (siehe Abb. 56). Bei Nägeln ist eine Einschlagtiefe von mindestens 35 mm bei 19 mm Brettdicke zu beachten. Die empfohlene Nagellänge beträgt ca. die 3-fache Brett­ dicke. Schrauben bieten den Vorteil einer für Sanierungsarbeiten lösbaren Befestigung. Eine Mindesteinschraubtiefe von 25 mm in die Unterkonstruktion ist auszuführen, die empfohlene Schraubenlänge beträgt ca. die 2,5-fache Brettdicke. Der Senkkopf soll mit Torxantrieb ausgeführt sein. Es dürfen nur Schrauben mit Teilgewinde verarbeitet werden. Schrauben mit Bohrspitze verringern die Spaltgefahr des Holzes, die Ausbildung der Schrauben mit Reibkopf dient dem gleichen Zweck und erleichtert das Versenken der Schrauben (s. Abb. 57). In Sonderfällen werden die Fassadenelemente auch mit Klammern oder speziellen Befestigungshaken montiert. Klammern werden in der Regel maschinell verarbeitet. Die Klammeroberfläche soll beschichtet und beharzt sein. Nachteilig wirken sich die Eindrückung und Quetschung der Holzoberfläche durch die Klammerrücken bei der Verarbeitung aus. Grundsätzlich ist dieses Befestigungsmittel für sichtbare Befestigungen nicht zu empfehlen. Befestigungshaken und Patentkrallen stellen eine in der Praxis für Fassaden selten verwendete, nicht sichtbare Befesti­ gung dar. Diese Elemente werden auf die Unterkonstruktion genagelt oder geschraubt und greifen in die Nut von Nut-Federprofilen ein.


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