Dämmung: Konstruktion – Bauphysik – Umsetzung

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134 | Kapitel 4

Außendämmung

4.4 Wärmeschutz erdberührter Bauteile

senporige Schaumstoffmaterialien, z.B. extrudierte Polystyrol-Hartschaumplatten oder Schaumglasplatten. Das Dämmmaterial wird außerhalb der wasserundurchlässigen Schicht, also der Abdichtung (z.B. Bitumenanstrich oder Kunststoff-Folie), angebracht. Der Wärmeschutz erdberührter Bauteile, auch Perimeterdämmung genannt, kann im Grunde auf zwei Spezialfälle eingegrenzt werden: ▶ Wärmedämmung der Wände ▶ Wärmedämmung der Bodenplatte Die Lage der Wärmedämmung spielt bei der Detailentwicklung eine entscheidende Rolle. Ist die Wärmedämmung außerhalb der Tragkonstruktion, müssen spezielle Abdichtungsmaßnahmen eingeplant werden. Ist die Wärmedämmung innerhalb der Tragkonstruktion, müssen bauphysikalische Zwänge beachtet werden. Das Dämmen im Erdreich stellt besonders hohe Anforderungen an den Wärmedämmstoff, da dieser sowohl dem Wasser als auch den Außentemperaturen ausgesetzt ist. Über die Standzeit des Gebäudes sind die erdberührten Bauteile – wie z.B. die Dämmung der Bodenplatte – nicht mehr zugänglich oder nur unter extrem hohem Aufwand. Seit einigen Jahren verwendet man auch Recycling-Materialien wie Blähglas, Glasschaum-Granulat und Glasschaumplatten als lastabtragende Perimeterdämmung. GlasschaumGranulat wird ausschließlich aus Altglas hergestellt. Aus bauphysikalischen Gründen wird im erdberührten Bereich die Wärmedämmung außerhalb der Abdichtung angeordnet. Zur Berechnung des Wärmedurchlasswiderstands dürfen nach DIN 4108-2 normalerweise nur die Schichten angerechnet werden, die raumseitig der Abdichtung liegen. Ausgenommen davon sind Wärmedämmschichten aus extrudiertem Polystyrol-Hartschaumstoff (XPS) und Schaumglas (CG). Für diese Dämmstoffe darf die Dämmschicht beim Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-2 ausdrücklich eingerechnet werden. Eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) für die Anwendung als Perimeterdämmung ist für XPS und Schaumglas daher nicht erforderlich. Für andere Wärmedämmstoffe, wie z.B. EPS- oder PUR-Hartschaumstoffe, muss im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren der Verwendbarkeitsnachweis durch eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) erbracht werden. In der DIN 41083:2001-07 wurde die außen liegende erdberührte Wärmedämmung (Perimeterdämmung) mit XPS als Regelkonstruktion aufgenommen, für die ein feuchtetechnischer Nachweis nicht mehr erbracht werden muss. Die Perimeterdämmung mit XPS und

Schaumglas hat sich seit mehr als 30 Jahren bewährt und kann als anerkannte Regel der Technik (aRdT) angesehen werden.

Wärmedämmung der Wände Eine Perimeterdämmung ist als Außendämmung der Kellerbauteile gegen Erdreich bauphysikalisch und anwendungstechnisch unproblematisch. Sie hat viele Vorteile gegenüber einer Innendämmung. Es sind z.B. keine dampfsperrenden Maßnahmen erforderlich. Wärmebrücken können weitgehend vermieden werden, die Abdichtung wird wirksam geschützt und die Anbringung in der Rohbauphase ist handwerklich einfach. Zu beachten sind allerdings zwei Dinge: Die Anschlüsse im Bereich von Lichtschächten, Kelleraußentreppen und Sockeln sind im Detail zu planen. Die Perimeterdämmung kann keine Aufgaben der Feuchtigkeitsabdichtung und der Dränung übernehmen. Die Wärmedämmung der Wände erfolgt klassisch auf der Außenseite der Tragkonstruktion und außerhalb der Abdichtungsebene. Damit bleibt die Wand als dichtendes Bauteil erhalten und der Wärmedämmung wird ausschließlich die Funktion des Wärmeschutzes zugewiesen. Üblicherweise wird als Wärmedämm-Material im Anwendungsfall Perimeterdämmung ein extrudierter Polystyrol-Hartschaum oder Schaumglas eingesetzt. Die Wärmedämmung kann aber auch außerhalb der Tragkonstruktion, aber innerhalb der Abdichtungsebene liegen. Damit ergeben sich bauphysikalische Zwänge, die zu beachten sind. Ein Nachteil dieses Systems ist, dass, wenn die Abdichtungsebene beschädigt wird oder die Abdichtung ihre Funktion verliert, die Wärmedämmung mit Erdfeuchte oder Wasser in Berührung kommt. Ist das verwendete Wärmedämm-Material wasseraufnehmend, wird der Wärmeschutz reduziert. In einem solchen Fall können sich besonders Wärmebrücken in den Vordergrund rücken und ein Schadensbild hervorrufen. Die HartschaumPerimeterdämmplatten werden gewöhnlich einlagig und dicht gestoßen im Verband verlegt. Im Regelfall erfolgt eine punktweise Verklebung mit Klebern auf Bitumen- oder Kunststoffbasis. Diese Maßnahme ist eine Montagehilfe und dient bis zum Verfüllen der Baugrube gegen Lageverschiebung der Dämmplatten. Mechanische Befestigungen an erdberührten Kellerwandteilen sind ungeeignet, da sie die Dichtheit der Kellerwand beeinträchtigen können. Im Sockelbereich oberhalb des Geländes ist eine Verdübelung möglich. Zum Verfüllen des Arbeitsraums der Baugrube sollte gut durchlässiger,


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