Konstruktionen
D 2.21 Abdichtung zwischen der Dämmung D 2.22 Flachdach mit wasserundurchlässiger Betonplatte, außen gedämmt D 2.23 Flachdach mit wasserundurchlässiger Betonplatte, innen gedämmt D 2.24 Übergang von intensiver zu extensiver Begrünung a Intensivbegrünung mit Wasseranstau und Abgrenzung, Dränageelement ca. 60 mm hoch b einfache Intensivbegrünung mit Abgrenzung, Dränageelement ca. 40 mm hoch c Extensivbegrünung mit Abgrenzung, Dränageelement ca. 25 mm hoch D 2.25 Schichtaufbau der extensiven Dachbegrünung D 2.26 Schichtaufbau der einfachen intensiven Dachbegrünung
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c D 2.24
auskommen kann [8]. Dachbegrünungen können als Auflast zur Befestigung von Dachaufbauten (z. B. zur Energieerzeugung, Klimatechnik o. Ä.) verwendet werden, um deren Standfestigkeit auch bei anliegender Windlast zu gewährleisten. In diesem Fall ist zur Befestigung der Anlagen keine Durchdringung der Abdichtung notwendig. Der Bewuchs verringert die von der Dachoberfläche reflektierte Strahlung, was Photovoltaikpaneelen zugutekommt, da sie weniger Wärmestrahlung von der Unterseite ausgesetzt sind als bei einem unbegrünten Dach. Dadurch ergibt sich eine geringere Betriebstemperatur und somit ein höherer Wirkungsgrad der Anlage. Gründächer können als Minderungsmaßnahme bei der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) angerechnet werden, da sie Flächen, die durch den Eingriff des Bauwerks in die Natur zerstört werden, durch Schaffung neuer Grünflächen ausgleichen. Normen und Richtlinien
Im Gründachbereich gilt die »Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen« (Dachbegrünungsrichtlinie), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) als Standardwerk. Diese kommt auch über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus zur Anwendung [9]. Ein begrüntes Dach bedarf einer besonderen Pflege. Hierzu sind die Angaben der FLL-Richtlinie und Hinweise der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V. (FBB), des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) sowie des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau maßgebend. Die Begrünung von Industriedächern ist Thema der technischen Regel AGI B11. Des Weiteren finden die Normen DIN 18 035-4 »Sportplätze; Rasenflächen« und die Normen DIN 18 915 –18 917 und 18 919 zur »Vegetationstechnik im Landschaftsbau« bei Gründächern Anwendung.
FLL-Richtlinie unterteilt begrünte Dächer nach ihrem Gefälle. Für Konstruktionen mit einem Gefälle < 2 % ist für die Entwässerung eine spezielle Dränageschicht erforderlich. Begrünte Dächer sollten daher ein Gefälle von mindestens 2 % aufweisen. In der Praxis werden jedoch Unterkonstruktionen für Dachgärten und begrünte Tiefgaragen oft auch ohne Gefälle ausgeführt. Bei zunehmendem Gefälle (> 5 %) erfolgt eine schnellere Wasserabführung. Dies kann durch einen Schichtaufbau mit höherem Wasserspeichervermögen und geringerer Dränung oder durch die Verwendung einer Vegetationsform mit geringerem Wasserbedarf ausgeglichen werden. Ab einer Neigung von 15° sind konstruktive Maßnahmen zur Rutsch- und Schubsicherung wie z. B. Randaufkantungen oder Schubschwellen erforderlich [10]. Für begrünte Flachdächer eignen sich sowohl Flachdächer mit der Dichtung über der Dämmung als auch Umkehrdächer und Dächer aus Beton ohne Dämmschicht. Die Auswirkungen auf die bauphysikalische Funktion sind im Einzelfall zu überprüfen. Beim Betondach ist darauf zu achten, dass die Bauwerksfugen wurzelfest ausgeführt sind. Grundsätzlich muss die Tragkonstruktion die erhöhte Auflast einer Dachbegrünung im feuchten Zustand aufnehmen können. Für die Bemessung des Sicherungsschutzes gegen Windsog ist die Auflast des trockenen Vegetationssubstrats anzusetzen.
Schichten
Das Substrat bildet die Vegetationsschicht des begrünten Dachs. Darunter wird eine Filterschicht angeordnet, die die Dränageschicht vor einem Einschwemmen von Feinteilen aus der Substratschicht schützt. Die Dränage dient der Abfuhr von überschüssigem Niederschlagswasser, kann aber auch die Funktion haben, Wasser zu speichern, um es den Pflanzen bei Trockenheit zur Verfügung zu stellen. Die Aufbauhöhe der Dränageschicht beträgt zwischen 1 und 20 cm. Zwischen der Dränage und der Dachabdichtung bzw. der Wurzelschutzbahn wird eine Schutzlage aufgebracht, welche die Dachabdichtung vor mechanischer Beschädigung schützt. Die Schutzlage allein stellt noch nicht sicher, dass Wurzeln nicht bis zur Dachabdichtung durchdringen können. Eine wurzelsichere Ausführung der Abdichtung selbst oder eine zusätzliche Wurzelschutzbahn verhindert, dass die Dachabdichtung durch Wurzeln beschädigt wird. Bei Umkehrdächern ist die Wurzelschutzbahn direkt auf der Abdichtung zu verlegen und nicht über der Dämmung [11]. Eine genaue Beschreibung der einzelnen Schichten des Gründachs findet sich im Kapitel Werkstoffe (Begrüntes Dach, S. 92f.) Begrünung
Grundsätzlich stehen drei verschiedene Dachbegrünungsarten zur Verfügung, die sich in der
Konstruktionsaufbau
Als Untergrund für das Gründach eignen sich alle flachen und flach geneigten Dächer. Die D 2.25
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