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NSG Sandgrube Homberg

NSG Sandgrube Homberg 'feiert' Geburtstag

Ruhig ist es geworden um das Naturschutzgebiet (NSG) mitten in Homberg. Neuhomberger wissen gar nicht, dass es sie gibt, die Sandgrube zwischen L422, Steinhauser und Ulmenstraße. Man sieht sie ja auch nicht, sofern man nicht (rechtswidrig, da Privateigentum) hineinsteigt. Jetzt feiert die Sandgrube ihren 10. Geburtstag als NSG. Ein Zeichen dafür, dass alles gut ist? Nicht wirklich.

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Erinnern wir uns: In einem mehrjährigen Rechtsstreit zwischen dem Kreis Mettmann und der Abgrabungsfi rma DFA hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz verhindert, dass die Sandgrube mit schadstoff belasteten mineralischen Abfällen verfüllt wurde (Beschluss vom 25. Januar 2010 - BVerwG 7 B 34.09). Die DFA hatte 1998 beantragt, die Sandgrube mit 440.000 Kubikmetern solcher Abfälle, insbes. Erdaushub und Bauschutt zu verfüllen. Im Kern ihres Vorhabens, so die Bundesrichter, ginge es der DFA nach der Ausbeutung der Sandgrube nicht um deren Renaturierung, sondern um die Errichtung einer Deponie. Die Bundesrichter ließen keinen Zweifel daran, dass bei dem Vorhaben der DFA "der Hauptzweck der Maßnahme in der Beseitigung schadstoff behafteten Verfüllmaterials" liege. Bei wirtschaftlicher Betrachtung ginge es um den Verkauf entsprechender Ablagerungskapazitäten, also um eine Deponierung gegen Entgelt. Dieses Entgelt fällt in der Branche umso höher aus, je höher die Schadstoff fracht im Abfall ist. Insofern erklärt sich das wirtschaftliche Interesse der Firma DFA. Dem Kreis war es wichtig, zu verhindern, dass zentral im Ortsteil Homberg neben der Grundschule eine gewaltige Altlast entsteht, die über kurz oder lang das Grundwasser und damit das Gemeinwohl gefährdet hätte. Quelle: Pressemitteilung Kreis Mettmann 29.01.2010

Nach Beendigung der jahrzehntelangen Sandförderung aus der früheren Sandgrube Liethen und langem erfolgreichen Kampf der ehemaligen Bürgerinitiative gegen die Verfüllung dieser Grube mit Müll wurde sie 2012 endgültig als NSG anerkannt. Das Damoklesschwert einer Verfüllung mit Bauschutt und schlimmerem Müll schien für Homberg auf ewig abgewehrt zu sein. Allerdings gingen die Eigentümer in der Folgezeit gegen Pfl egemaßnahmen durch die dafür zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) beim Kreis Mettmann vor. Eine zwangsweise Durchsetzung von Pfl egemaßnahmen wurde gerichtlich für unzulässig erklärt. Dabei ist die UNB verpfl ichtet, die Pfl ege und den Erhalt dieses NSG sicherzustellen, auch vor dem Hintergrund, dass die Sandgrube mit ihren vielen topographischen Besonderheiten die Heimat derjenigen Insektenformen (z. B. Wildbienen) ist, deren allmähliches Verschwinden seit ein paar Jahren in der Öff entlichkeit wortreich beklagt wird.

Die ehemalige Sandgrube Liethen hatte sich im Laufe der Jahre zu einem für viele bedrohte Tierarten attraktiven Paradies aus Menschenhand entwickelt. Dabei handelt es sich vornehmlich um Wärme liebende Tierformen, die besonders an off ene sandige, bisweilen wüstenhafte Lebensräume angepasst sind, wie man sie bei uns kaum mehr fi ndet. Diese Tierformen brauchen Wärme, also Sonneneinstrahlungen, und leben deshalb gerne, aber nicht nur, an der Nordwand der Sandgrube. Die gilt es gegen Birken und ihren Wildwuchs zu schützen.

Auch in einem Naturschutzgebiet ist wie im privaten Hausgarten das ungeordnete, vom Menschen nicht beeinfl usste Wachstum von Pfl anzen nicht immer willkommen, manchmal sogar bedrohlich. Hoch wachsende Birken verschatten die Sandgrube, damit kann die Lebensgrundlage der Kleintiere zerstört werden, die Voraussetzung für die Ausweisung als Naturschutzgebiet sind. Nur Schutz und Erhalt bestimmter Tierarten bewahren uns auf Dauer vor der wohl immer noch angestrebten Verfüllung! men kam übrigens nicht von ungefähr, sondern stützte sich auf Unzulänglichkeiten im Landschaftsplan. Der wurde mittlerweile geändert, das Änderungsverfahren ist abgeschlossen und die geänderte Satzung im Amtsblatt des Kreises Mettmann veröff entlicht. Die Fachleute der UNB werden im nächsten Arbeitsschritt festlegen, wann und in welchem Umfang eine Pfl ege sinnvollerweise erfolgen soll. Zu befürchten ist, dass die Eigentümerseite den notwendigen Pfl egemaßnahmen nicht einfach zustimmen wird. Dann müsste auch noch eine Duldungsverfügung erlassen werden, bevor die Pfl ege rechtmäßig und regelmäßig durchgeführt werden kann. Gegen die Duldungsverfügung könnten dann womöglich wieder Rechtsmittel eingelegt werden...

Wenn Sie nach dem Lesen dieses Berichtes genervt sind, so können wir das gut verstehen – wir sind es nämlich auch! Die Bürgerinitative bzw. der Förderverein, zu dem sich die BI entwickelt hat, begleitet das Drama seit mehr als 20 Jahren und will dies auch weiter tun, denn der Erhalt des NSG in der Mitte des Stadtteils ist für ganz Homberg äußerst wichtig. Aber so wie die Sandgrube ist auch der Vorstand des Vereins in die Jahre gekommen – er hoff t, dass sich in der Mitgliederversammlung am 7. September Nachfolgerinnen oder Nachfolger fi nden. Interessenten dürfen sich auch jetzt schon bei uns melden!

Förderverein Naturschutzgebiet Sandgrube Homberg e.V. (FoerdervereinNSG-Sandgrube-Homberg@gmx.de)

Vorstand: Hermann Pöhling (Vors.) Mobil: 0151-59213042, Dr. Hubert Bosch, Hubert Gamsjäger

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