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A44 Weiterbau Westabschnitt

02/2022 03/2022

Schlecht für Homberg: Rückschlag im Kampf gegen die CO-Pipeline

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Seit vielen Jahren wird ein Rechtsstreit um Bau und Inbetriebnahme einer Pipeline vor Gericht ausgetragen: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Oberverwaltungsgericht Münster (OVG), zuletzt Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Nun ist (zunächst mal) Schluss: Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des OVG Münster wurden zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des OVG vom 31.08.2020 rechtskräftig geworden. Was steckt dahinter?

Mit seinem Urteil hatte das OVG Münster die Klagen mehrerer Privatkläger gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen, mit dem diese die Errichtung und den Betrieb einer Pipeline zum Transport von Kohlenmonoxid (CO) zugelassen hatte. Die Leitung soll die linksrheinisch gelegenen Chemieparks der früheren Bayer Material Science AG, inzwischen Covestro Deutschland AG, in Dormagen und Krefeld-Uerdingen verbinden, ist rund 67 km lang und verläuft überwiegend rechtsrheinisch. Das CO entsteht in Dormagen als Nebenprodukt und soll in Uerdingen zur Herstellung von Kunststoff en und anderen Chemieprodukten verwandt werden. Die Pipeline ist fertig, aber nicht in Betrieb.

Die Leitung verläuft zu einem großen Teil neben der Autobahn A3, insbesondere zwischen den Autobahnkreuzen Hilden und Breitscheid. Von Homberg aus gesehen kreuzen sich Pipeline und Brachter Straße hinter der Brücke über die A3 und vor den Zufahrten zur A44. Homberg liegt also nur etwa 2 km von der Pipeline entfernt. Was könnte bei einer Beschädigung der Pipeline passieren? Die Leitung ist sicher, da passiert nichts, meinen die Befürworter. Und wenn es doch zu einem Leck käme, etwa in der Nähe des Autobahnkreuzes Ratingen-Ost? Dann könnte CO austreten und bei der hier vorherrschenden Windrichtung leicht nach Homberg geweht werden. Aber was ist CO eigentlich?

"Kohlenmonoxid (CO) ist ein giftiges, farbloses und geruchloses Gas, welches bei der unvollständigen Verbrennung von kohlenstoff haltigen Substanzen entsteht, wenn nicht genügend Sauerstoff zur Verfügung steht

© www.openstreetmap.org (OSM), IG Erkrath oder die Verbrennung bei sehr hohen Temperaturen stattfi ndet. Kohlenmonoxid ist brennbar und bei hohen Konzentrationen in der Luft kann schon ein kleiner Funke eine Explosion auslösen. Ein klassisches Beispiel dafür ist die glühende Kohle auf einem Grill. Deshalb darf man nicht in geschlossenen Räumen grillen; selbst wenn Fenster und Türen geöff net werden, kann die CO-Konzentration im Raum lebensbedrohlich sein. Eine weitere Gefahrenquelle bilden defekte Abzüge an Heizungen oder einem Holzofen." (Quelle: www.energie-portal.net)

Mit großem Bedauern nahm Landrat Thomas Hendele die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf: "Der Kreis Mettmann und die beteiligten Städte lehnen dieses Projekt nach wie vor ab. Obendrein fehlt immer noch das Sicherheitskonzept der Betreiberin. Zudem sind noch zahlreiche weitere Klageverfahren gegen das Projekt in erster Instanz anhängig, sodass mit einer kurzfristigen Inbetriebnahme der CO-Pipeline nicht zu rechnen ist. Die Fa. Covestro sollte sehr eingehend prüfen, ob sie gegen den erklärten Willen des Kreises und der beteiligten Städte und gegen den Willen der Bevölkerung im Kreis Mettmann einen 15 Jahre alten Planfeststellungsbeschluss realisiert."

Kläger und Umweltverbände stufen die Risiken als unbeherrschbar ein und wollen mit Klagen erreichen, dass die Fernleitung endgültig außer Betrieb bleibt. Mehr zum Thema steht hier: www.ig-erkrath.de Hermann Pöhling

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