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Vermögensschutz vor Pfl egeheimkosten

Vermögensschutz vor Pfl egeheimkosten

Wie schütze ich mein Vermögen vor späteren Pfl egeheimkosten? Dieser Frage widmete sich Björn Jennert Ende Januar vor einem sehr interessierten Publikum. Der Homberger Bürgerverein hatte den im Stadtteil schon gut bekannten Ratinger Fachanwalt für Erbrecht und Vermögensschutz zum Referat eingeladen.

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Rechtsanwalt Jennert begann mit einer Darstellung der Kosten für einen Pfl egeplatz in der vollstationären Pfl ege. Die könnten schnell das gesamte Vermögen kosten, weil sie im Schnitt bei 4.500 € bis 5.000 € pro Monat lägen. Immerhin würde das Gesetz seit wenigen Jahren regeln, dass dabei der monatliche Eigenanteil für jede Person unabhängig vom Pfl egegrad gleich sei. Dieser liege im Durchschnitt je nach Region bei 2.500 € bis 3.000 €. Wenn das monatliche Einkommen, also z. B. die Rente, geringer ist, geht es ans Ersparte; zuerst an das Sparvermögen und dann an das Eigenheim, für viele Menschen in Homberg beim Familienvermögen der größte Batzen. Und wenn das Vermögen aufgebraucht ist, tritt nicht etwa sofort das Sozialamt ein! Zunächst müssen Schenkungen rückabgewickelt werden, die der Betroff ene in den letzten zehn Jahren getätigt hat (Grundlage ist § 528 BGB Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers). Beispiele: Hat man seiner Tochter vor 5 Jahren einen Geldbetrag geschenkt, muss sie den jetzt zurückgeben. Hat man dem Enkel vor 8 Jahren sein altes Auto geschenkt, so wird der Gegenwert zum Zeitpunkt des Schenkens fällig – selbst wenn das Fahrzeug längst verschrottet ist.

Problemlösung: Wer das nicht will, kann mit den Mitteln der vorweggenommenen Erbfolge den Zugriff des Staates auf das Vermögen verhindern. Dazu müsste man das Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die späteren Erben übertragen. Jennert beschreibt das auf seiner Website so: "Dabei ist es wichtig, sich als Veräußerer umfangreich mit Sicherungs- und Schutzrechten abzusichern, damit wirtschaftlich gesehen alles beim Alten verbleibt. So verhindert man den Zugriff des Staates auf dieses Vermögen aber auch den Zugriff Dritter bei den Kindern, z. B. im Falle einer Insolvenz, Scheidung, Arbeitslosigkeit etc. Nur durch ausgeklügelte und detaillierte Übertragungsverträge kann man die 10-Jahresfrist zur Rückforderung aushebeln, um einen umfassenden Vermögensschutz zu gewährleisten. Die Zusammensetzung des Vermögens ist dabei unerheblich. Sowohl Immobilien als auch Sparvermögen lassen sich so vollumfänglich sichern und bewahren."

Wer diesen Weg gehen will, sollte sich direkt um fachliche Unterstützung kümmern oder sich zum nächsten Vortrag beim Bürgerverein anmelden. Der ist für den 2. März 2022 geplant. Die Frage, ob der beschriebene Weg des Vermögensschutzes und damit die Verlagerung von Pfl egeheimkosten auf die Allgemeinheit moralisch ist oder nicht, wurde übrigens nur am Rande gestreift. Diese Frage müssen sich die Betroff enen letztlich selbst beantworten! Hermann Pöhling

© Pixabay, geralt

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