Behörden Spiegel Januar 2026

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Leitmedium für den Öffentlichen Dienst

ISSN 1437-8337

Nr. I / 42. Jg / 3. Woche

Berlin und Bonn / Januar 2026

G 1805

www.behoerdenspiegel.de

Neues Jahr – neues Glück (BS) Wirtschaftskrise, Krieg in der Ukraine, marode Infrastruktur – die Probleme der vergangenen Jahre werden Staat und Gesellschaft auch in den kommenden zwölf Monaten beschäftigen. Denn Fortuna zeigte sich der Bundesrepublik zuletzt wenig zugewandt. Da bleibt nur zu hoffen, dass vom Glücksschwein im Dezember 2026 nicht wieder nur Hackfleisch übrig sein wird.

Titelbild: BS/Hoffmann

Und täglich grüßt die Resilienz Kritische Infrastruktur im Fadenkreuz (BS/Bennet Biskup-Klawon/Thomas Hönig) Es ist kalt und dunkel in Berlin. Das liegt nicht nur daran, dass der Winter Einzug in die Hauptstadt gehalten hat, sondern auch daran, dass die Stromversorgung erneut attackiert wurde. Zeitweise waren rund 45.000 Haushalte und 2.200 Gewerbeeinheiten ohne Strom. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) erweisen sich ein ums andere Mal als anfällig. Das KRITIS-Dachgesetz lässt weiterhin auf sich warten.

S

eit dem Brandanschlag auf das Stromnetz am 3. Januar waren Kräfte des Technischen Hilfswerks (THW), der Feuerwehr, der Bundespolizei, der Landespolizei sowie der Bundeswehr im Einsatz. Das THW betrieb unter anderem Notrufannahmestellen und richtete Notunterkünfte ein. Besonders im Fokus stand dabei die Stromversorgung mittels Notstromaggregaten. Auch die Bundeswehr wurde auf Grundlage eines Amtshilfeersuchens tätig. Mutmaßlich verantwortlich für den Anschlag auf eine Kabelbrücke zeichnet die linksextremisti-

sche, sogenannte „Vulkangruppe“. Nach Medienberichten liegen auf einschlägigen Internetseiten entsprechende Bekennerschreiben vor. Während die Reaktion seitens der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) schnell und effektiv vonstattenging, steht das Thema Resilienz erneut auf der Tagesordnung. Dabei darf jedoch nicht ausschließlich der Staat in die Pflicht genommen werden. Lehrbuchartig lässt sich „Resilienz“ als die Fähigkeit von Gesellschaften beschreiben, externe Störungen zu verkraften, ohne dass sich ihre wesentlichen Systemfunktionen verändern. Vor dem HinterAdressfeld grund der veränderten sicherheitspolitischen Lage ist es jedoch erforderlich, nicht nur die Kräfte und Strukturen der für die Äußere und Innere Sicherheit zuständigen Organisationen robuster auszugestalten, sondern einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz zu etablieren. Gerade der Schutz Kritischer Infrastrukturen, einschließlich der Unterwasserinfrastruktur, nimmt dabei eine besondere Rolle ein. Das Beispiel

der Ukraine zeigt, wie weit gezielte Zerstörungen von Schulen, Krankenhäusern und Kraftwerken gehen können. Doch auch in Deutschland und anderen NATO-Mitgliedsstaaten nehmen Sabotageakte gegen KRITIS zu. Deutschland muss sich darauf einstellen, dass feindlich gesinnte Akteure – unabhängig davon, ob es sich um interne oder externe handelt – das Land in den kommenden Jahren immer wieder auf die Probe stellen werden. Eine Steigerung der Resilienz versucht man, wie so häufig in Deutschland, gesetzgeberisch zu erreichen. Das seit geraumer Zeit diskutierte und abgestimmte KRITIS-Dachgesetz erlebt derzeit ein Comeback auf der medialen Bühne und stößt (erneut) auf scharfe Kritik. Hybride Bedrohungen und gezielte Angriffe auf Kritische Infrastrukturen wie Energieversorgung, Logistik oder Kommunikation sind längst Realität. Die Politik unterschätzt offenbar nach wie vor die Dringlichkeit, auf diese wachsenden Bedrohungen angemessen zu reagieren. Wir brauchen eine Sicherheitsarchitektur, die der hybriden Bedrohungslage gerecht wird. Problematisch am aktuellen Entwurf des KRITIS-Dachgesetzes sind insbesondere die vorgesehenen Transparenzpflichten. Denn erforderlich ist vielmehr eine Sicherheitsarchitektur, die auf einer

tragfähigen Partnerschaft zwischen Staat und Betreibern Kritischer Infrastrukturen aufbaue und digitale wie physische Risiken integriert betrachte. Der Verband der Internetwirtschaft eco fordert daher eine zügige Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes. Es bedürfe eines sektorenübergreifenden, praxistauglichen Rechtsrahmens, der den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen stärkt und gleichzeitig mit den Anforderungen der IT- und Cyber-Sicherheit – insbesondere im Kontext von NIS2 – verzahnt ist. Eine rasche Verabschiedung erscheint auch deshalb geboten, weil seit 2024 ein unionsrechtswidriger Umsetzungsverzug besteht: Die Bundesrepublik hat die Umsetzungsfrist der CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience Directive) der EU überschritten. Deutschland hat diesem Themenfeld in den vergangenen Jahren zu wenig Bedeutung beigemessen und dadurch wertvolle Zeit verloren, um – gemessen an der realen geopolitischen Lage – ein adäquates Resilienzniveau aufzubauen. Befreundete Länder und Bündnispartner wie Finnland und Schweden haben diese Bedrohung hingegen frühzeitig erkannt und umfassende Maßnahmen eingeleitet, die für Deutschland eine wichtige Orientierungslinie bieten können.

Platz zum Laden Der Masterplan Ladeinfrastruktur soll Deutschlands E-Fahrzeuge voranbringen. Seite 14

Die Digital-Agenda 2026 Strukturen, Budgets und Projekte für den digitalen Staat werden unter die Lupe genommen. Seite 19

Das „Defense Lab“ gegen Drohnen Der bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann (CSU), erklärt im Interview, wie der Schutz der eigenen Beamtinnen und Beamten gesteigert und adäquat auf die Bedrohung durch Drohnen reagiert werden kann. Seite 31


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