Behörden Spiegel November 2023

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Leitmedium für den Öffentlichen Dienst

ISSN 1437-8337

Nr. XI / 39. Jg / 45. Woche

G 1805

Berlin und Bonn / November 2023

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Kraftübertragung verbessern (BS) Gesetzliche Regelungen müssen bestmöglich „auf die Straße“ gebracht werden, um ihre angestrebte Wirkung zu entfalten. Genau in dieser Umsetzung liegt oftmals die Herausforderung. Durch eine bessere Verzahnung von Legislative und Exekutive kann hier die Kraftübertragung vom Staat in die Gesellschaft verbessert werden (siehe hierzu u. a. S. 8, 25 und 44 ).

Grafik: BS/Spuling unter Verwendung von bodnarphoto, stock.adobe.com

Pull or Push Kontrolle statt Regelverlust (BS/Uwe Proll) Ein Landrat trägt im Fernsehen vor und entschuldigt sich vorsorglich auch gleich für seine Rechnung. Könne man in öffentlichen Tabellen alles nachlesen: eine ukrainische Familie mit zwei Kindern komme auf 1.930 Euro netto, zuzüglich Wohnung und sonstiger Zuschüsse für Neuanschaffungen und Bildungsmaßnahmen. Dafür müsse eine Nicht-Flüchtlingsfamilie ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 3.500 Euro zur Verfügung haben, also ein Haushaltseinkommen über dem Durchschnitt. Nun ist die Unterstützung für Kriegsflüchtlinge aus einem europäischen Nachbarland genau das Richtige, aber wie umgesetzt auch genau das Falsche, denn es fehlt jeder Anreiz, in eine reguläre Beschäftigung zu kommen. Das Arbeits- und Sozialamt ist hier der Arbeitgeber.

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krainer sind ein Sonderfall, der doch aber den falschen Ansatz offenlegt, der auch bei dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu Grunde liegt. Notwendiger und persönlicher Bedarf sowie Zusatzleistungen gibt es sofort für Asylantragsteller. Nach 18 Monaten – selbst bei offenem Asylstatus – erhalten die Personen höhere Leistungen, die dem Bürgergeld entsprechen. Weit mehr also als die geflüchteten Personen in ihrer verlassenen Heimat je erwirtschaften könnten. Das sind die Anreize, die Pull-Faktoren. Mindert man die Anreize ins Land zu kommen, beginnt die Liste Adressfeld

der Push-Faktoren. Dass man in Deutschland viel besser leben kann ohne Arbeit als zu Hause mit, ist eine fatale Botschaft. Dass Grenzen zu Deutschland bisher problemlos überwindbar waren, die nächste fatale Botschaft. Dass Abschiebungen nur im geringen Prozentsatz auch bei Fehlverhalten stattfinden, die nächste falsche Botschaft.

Keine Regulierung per Schräubchen Der Zustrom der irregulären Migration lässt sich nicht durch ein Schräubchen regulieren, also auf maximal 200.000 reduzieren. Aber das Bild Deutschlands als ein Land, das alles gibt, kann sich ändern, dreht man an allen Schrauben gleichzeitig. Die fatale bedingungslose „Willkommenskultur“ aus 2015 hat nicht nur Kommunen, nein den Staat, das Land, die Bevölkerung an den Rand der organisatorischen, politischen und mentalen Leistungsfähigkeit gebracht.

Global und national handeln Zudem wird die Klimapolitik national betrieben, mit dem Argument, Deutschland könne so global Zeichen setzen. In der Migrationspolitik wird argumentiert, es mache keinen Sinn, nationale Maßnah-

men zu ergreifen, weil Deutschland dadurch global keine Wirkung erzielen könne. Warum das eine, wenn nicht auch das andere.

li 233.744 Flüchtlinge registriert, zuzüglich 17.469 Folgepersonen. Ende des Jahres werden es über 300.000 sein. Das wird zu einem Haushaltsproblem immensen Ausmaßes. Eine Übersicht der Kosten für Bund, Länder und Kommunen liegt in Deutschland nicht vor. Was tun? Wieder im Gespräch ist eine Identitätskarte, der Vorschlag liegt seit Jahren auf dem Tisch. Jeder Flüchtling, der Europa wo auch immer betritt, erhält eine solche Karte, auf der die biometrischen Daten der Person gespeichert werden, nicht nur der Name, Digitalisierung eben. Jede Behörde in der EU verzeichnet auf der Karte ihren Kontakt mit der Person. Außerdem kann sie auch als Geldkarte genutzt werden. Sie ist also statt Bargeld oder Sachleistungen als Kreditkarte einzusetzen. Eine sinnvolle Idee, die bisher an Bedenken, man solle die Flüchtlinge nicht zu sehr kontrollieren, scheiterte. Wenn keine Kontrolle, dann weiterer Regelverlust.

Der Zustrom der irregulären Migration lässt sich nicht durch ein Schräubchen regulieren, also auf maximal 200.000 reduzieren.

Neben diesen Überforderungen stellen sich auch finanzielle. In Österreich wurde versucht Kosten für die bedarfsorientierte Mindestsicherung und Migrationsverwaltungsakte zu ermitteln. Im Jahr 2021 gab Österreich 966 Mio. Euro für insgesamt 199.000 Berechtigte aus. Für jedes Beschwerdeverfahren gegen eine Asylablehnung fielen 2.270 Euro für die Staatskasse an. In Deutschland wurden seit Anfang dieses Jahres alleine bis Ju-

Heimat aktiv gestalten Die jüngste ehrenamtliche Bürgermeisterin Deutschlands, Sina Römhild, engagiert sich für ihren 600-Einwohner-Heimatort Oechsen. Seite 23

Der Traum von null Verkehrstoten Wie Deutschlands Straßen sicherer werden sollen. Seite 24

Wandlungsfähig, professionell Die FITKO als Arbeits- und Umsetzungsinstrument des IT-Planungsrats. Seite 29


Inhalt

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Behörden Spiegel / November 2023

Klare Kante gegen Geldwäsche

Flutung der FIU mit Kleinbetragsmeldungen .................................................. Seite 8

Recht auf digitalen Staat

Streit um OZG-Frist-Ersatz ........................................................................... Seite 25

In der Dauerlage

Kooperation im Bevölkerungsschutz ist der Schüssel .................................. Seite 44 Folgen Sie diesem Icon: Dieses Icon finden Sie auf mehreren Seiten der aktuellen Ausgabe. Es zeigt an, dass es sich bei dem jeweiligen Beitrag um einen Schwerpunktartikel zum Thema „Kraftübertragung verbessern“ handelt.

Schwerpunktthema der Ausgabe

Kraftübertragung verbessern (BS) Gesetzliche Regelungen müssen bestmöglich „auf die Straße“ gebracht werden, um ihre angestrebte Wirkung zu entfalten. Genau in dieser Umsetzung liegt oftmals die Herausforderung. Durch eine bessere Verzahnung von Legislative und Exekutive kann hier die Kraftübertragung vom Staat in die Gesellschaft verbessert werden.

Wertermittlung

Kommentar

Sicherheit vs. Humanität? (BS) Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo sie die Freiheit des Anderen begrenzt, konstatierte Immanuel Kant. Aber die Solidarisierung mit terroristischen Gruppen hat in Deutschland keinen Platz. Diese Freiheit wurde in den vergangenen Jahren zur Ideologie. Allein wer statt „Menschen mit Migrationshintergrund“ den Begriff des „Ausländers“ nutzte, musste sich rechtsradikale Tendenzen nachsagen lassen. Humanität für Migrantinnen und Migranten – egal welcher Herkunft – verbot es, ihre Freiheiten einzuschränken, scheinbar auch dort, wo sie die Sicherheit anderer gefährdete. Vor Synagogen parkten bisher Streifenwagen zum Schutz der Besucherinnen und Besucher, seit dem 7. Oktober patrouillieren sie rund um die Uhr. Die Polizei rät Jüdinnen und Juden, nach Demonstrationen gegen den Überfall der Hamas auf Israel, ihre Fahnen auf dem Nachhauseweg zu ihrer eigenen Sicherheit einzurollen. Wenn die Sicherheit einer westlichen Gesellschaft dazu verroht, einer zwingend zu schützenden Gemeinschaft zu raten, einen Teil ihrer

Identität, die gleichzeitig „Staatsraison“ sein soll, zu verstecken, aber bei arabischen Ghettos regelfreier Raum toleriert wird, hat der Staat ein ernst zu nehmendes Legitimationsproblem. von Dr. Eva-Charlotte Proll

Pauschalierung reißt Gräben, aber die Politik hat die klare Benennung der Grenzen von Toleranz und Migration jahrzehntelang gemieden. Das ist heute der Nachteil der Sicherheit aller. Eine Gesellschaft kann unterschiedliche Ausprägungen haben, sie soll sogar kontroverse Meinungen vertreten – aber Multikulti heißt nicht wegschauen. Eine freiheitliche Gesellschaft hat Grenzen und diese Grenzen in Deutschland bauen auf den Werten auf, die diese westliche Gesellschaft vertritt. Es sind die Werte von Toleranz, Einigkeit und Recht und Freiheit und sie sind keine Auslegungssache. Dazu gehört: Menschen in Deutschland müssen sich, unter Berücksichtigung dieser Werte, sicher fühlen!

Kommentar

Noch keine digitale Hauptstadt

Impressum Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. Herausgeberin und Chefredakteurin Dr. Eva-Charlotte Proll Stellvertretender Chefredakteur Guido Gehrt Leiter des Berliner Büros Ralph Kotsch Aktuelles Öffentlicher Dienst Ann Kathrin Herweg, Sven Rudolf, Hans-Jürgen Leersch Kommune Marlies Vossebrecker, Scarlett Lüsser Digitaler Staat Paul Schubert, Benjamin Hilbricht, Anna Ströbele Sicherheit & Verteidigung Marco Feldmann, Bennet Biskup-Klawon, Jonas Brandstetter, Lars Mahnke, Klaus Pokatzky Sonderkorrespondenten BOS Dr. Barbara Held, Gerd Lehmann Online-Redaktion Tanja Klement Parlamentsredaktion Berlin Tel. 030/726 26 22 12, Fax 030/726 26 22 10 Zentraler Kontakt Verlag/Redaktion/Anzeigenleitung 53113 Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 57 Tel. 0228/970 97-0

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Altpapieranteil 100 Prozent Für Bezugsänderungen:

(BS) Wie lange warten Sie auf einen Termin beim Ihrem Bürgeramt? In kleinen Gemeinde sind es ein paar Tage bis wenige Wochen. Als Berliner kann man – wenn man Pech hat – auf absehbare Zeit gar keine Termine buchen. Versprechungen wie die digitale Wohnsitzanmeldung oder beschleunigte Bürgeramtstermine sind bisher nicht eingehalten worden. Aber genau das braucht es, um die Hauptstadt als ernst zu nehmende, moderne und digitalisierte Stadt wahrzunehmen. Dazu passt das Zitat von Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst, dass Berlin als repräsentative Bundeshauptstadt kein vorteilhaftes Bild bei der digitalen Verwaltung abgebe (mehr dazu auf Seite 23). von Paul Schubert

Seit einigen Jahren haben diverse Landesregierungen in Berlin die 14-Tage-Frist zum Versprechen gemacht. Also die Garantie zu bekommen, innerhalb von 14 Tagen einen Termin in einem Bürgeramt zu erhalten. Passiert ist das bisher nicht. Ein anderes Thema ist die Anmeldung einer Wohnung. Generell ist

die Wohnsitzanmeldung eine der am häufigsten gewählten Dienstleistungen bei der Vergabe von Bürgeramtsterminen. Bisher kann diese in Berlin nur in Präsenz durchgeführt werden – anders als in Hamburg. Dort ist seit September letzten Jahres die Anmeldung auch digital möglich. Für Berlin ist dieser Service zwar angekündigt, aber eigentlich sollten alle Bundesländer diese Funktion bisher schon vor langer Zeit eingeführt haben. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist Teil des OZG. Aber hier hinken Bund, Länder und Kommunen der selbst festgelegten Umsetzungsfrist 2022 deutlich hinterher. Zurück zu Berlin: Klar geht Digitalisierung nicht von heute auf morgen. Aber ein bisschen schneller könnte es in der Hauptstadt schon gehen, damit Berlin den starken Zuzug von Menschen, den es immer noch zu verzeichnen hat, organisatorisch händeln kann. Zum Ende dieses Jahres könnten die 14-Tage-Bürgeramts-Frist und die elektronische Wohnsitzanmeldung eine deutliche Entlastung für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung schaffen. Aber nur dann, wenn der Senat diese Fristen diesmal einhalten kann.


Aktuelles Öffentlicher Dienst

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Nicht vergessen

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uch nach dem Eintritt in den Ruhestand gibt es viele Aspekte, die Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes noch betreffen. Dabei kommen durch veränderte Interessen und Perspektiven der Ruheständler auf kurze oder lange Sicht neue Themen hinzu. Durch die veränderten Blickpunkte spiegelt die bisherige Vertretung aber nicht mehr unbedingt die persönlichen Interessen wider. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, gibt es in Baden-Württemberg den Seniorenverband öffentlicher Dienst Baden Württemberg e.V. (SenV öD BW), der sich gezielt um die Förderung der Belange der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Öffentlichen Dienst und seiner Unternehmen im Land kümmert. Der Verband kommt dieser Tätigkeit unter dem Dach des Beamtenbunds Baden-Württemberg (BBW) nach und versteht sich als Selbsthilfe-Gemeinschaft.

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Vertretung von Versorgungsempfängern des Öffentlichen Dienstes (BS/sr) Ehemalige werden leider immer wieder vergessen, so kann es auch im Öffentlichen Dienst passieren. Damit die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Erinnerung bleiben brauchen sie eine Vertretung, die sich unter anderem auch für ihre Rechte einsetzt. Ein Verband, der sich ganz dieser Aufgabe widmet, ist der Seniorenverband öffentlicher Dienst Baden-Württemberg e.V. (SenV öD BW).

Ein Blick auf die Tarifrunden

Von der Norm zum Sonderfall Historisch gewachsen ist der Seniorenverband aus einem der ehemaligen Bünde der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen (BRH), dem BRH-BW – Einer Verbandsgruppe die in allen Bundesländern als direkte Vertretung für Versorgungsempfänger bestand. Eine gesonderte oder zusätzliche Interessensvertretung für Senioren war also einmal die Norm. Die Vertretungen bestehen auch noch heute deutschlandweit, nur nicht mehr als gesonderte Organisationen. Sie sind häufig in die anderen Interessensvertretungen der Landesbeamten integriert. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Zum einen gingen in vielen BRH-Landesverbänden die Mitgliederzahlen stark zurück, dass eine getrennte Organisation schwierig aufrechtzuerhalten war. Diese Verbände wurden häufig in die Gemeinschaft der jeweiligen Landesverbände integriert. Eine integrierte Seniorenvertretung existiert auch auf Bundesebene im DBB. Zum anderen wurde die Integration der Senioren in die

Auch im Ruhestand ist man von Kostensteigerungen betroffen, weshalb es wichtig ist, dass auch die Alimentation für ehemalige Beschäftigte angepasst und gesichert wird. Oftmals ist die Vertretung in die jeweiligen Landesverbände integriert. Eine Ausnahme stellt Foto: BS/ Tumisu auf pixabay.com Baden-Württemberg dar

Landesvertretung angestrebt, damit keine Mitglieder der Verbände mehr nach Eintritt in den Ruhestand einen Wechsel vornehmen müssen. Der SenV öD BW stellt mit seiner Eigenständigkeit also einen Sonderfall in der Entwicklung einer Interessenvertretung für Versorgungsempfangende dar.

Gesicherte Zukunft Der Verband mit aktuell über 19.000 Mitgliedern sieht sich (nach eigener Aussage) auf dem Weg in eine gute Zukunft. Der Verband organisiert und vertritt mittler-

Eine ernste Lage und hohe Erwartungen Der DBB Beamtenbund und Tarifunion sowie die Gewerkschaft Verdi fordern für die laufende Tarifrunde je 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens aber 500 Euro. Das hatten Werneke und der Bundesvorsitzende des DBB, Ulrich Silberbach, bekannt gegeben. „Die Inflation frisst die Einkommen der Beschäftigten. Das müssen wir ausgleichen“, sagte Silberbach. Werneke machte noch einmal deutlich, dass die Länderbeschäftigten hohe Erwartungen an die Verhandlungen hätten. Der Unterschied bei der Bezahlung zwischen Bund und Kommunen betrage im Schnitt mehr als zehn Prozent, in Einzelfällen drohten Gehaltsunterschiede von mehreren hundert Euro, falls es keinen vernünftigen Abschluss gebe. Werneke betonte, die Beschäftigten würden nicht nur am Limit arbeiten, sondern darüber hinaus. Im gesamten Öffentlichen Dienst sind nach Angaben von Verdi bundesweit 300.000 Stellen unbesetzt.

weile auf vertraglicher Basis auch die Seniorinnen und Senioren aus 15 anderen Fachgewerkschaften, die unter dem BBW bestehen, und ehemalige Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Dieses Modell, wirkt mit zunehmendem „Nachwuchs“ dem großen Problem des Mitgliederrückganges entgegen. So kann der Verband sich auch weiterhin in vielfältige Gremien der Dachverbände und dort seine eigenen Angebote einbringen. Kann der Verband durch seine gute und gesonderte Aufstellung

eine andere und intensivere Interessensvertretung leistet, als dies zum Beispiel Querschnittverbände in anderen Ländern tun? Schließlich gibt es durchaus auch andere Fachgewerkschaften und Landesbünde, die sehr gute gewerkschaftliche Seniorenpolitik betreiben. Hier hat der SenV öD BW aber die höchste konkrete Leistungsfähigkeit. Daher ist der Verband auf Rückfrage der Ansicht, dass eine Orientierung am eigenen Organisationsbeispiel auch in anderen Bundesländern durchaus Sinn ergibt. Er merkt

Verhandlungsrunde ohne Ergebnis

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eit dem letzten Tarifabschluss im Herbst 2021 hätten die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der Länder Reallohnverluste im zweistelligen Prozentbereich erlitten, sagte Werneke. Das sei nicht hinnehmbar. Der Verdi-Vorsitzende forderte die Arbeitgeber auf, die Situation ernst zu nehmen und in der nächsten Runde ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen.

allerdings auch an, dass der organisatorische, personelle und finanzielle Aufwand zum Betrieb und Erhalt einer vergleichbaren leistungsfähigen Organisation überaus hoch ist. Ob sich allerdings schnell ein vergleichbarer Umfang an Fachwissen wie in Baden-Württemberg in etwaigen neuen Organisationen einfinden würde, ist eine andere Frage. Schließlich ist nicht garantiert, dass auch hier gut vernetzte und erfahrene Gewerkschafter sofort an die Spitze einer neuen Interessensvertretung gehen, auch wenn sie aus den bestehenden Strukturen entsteht.

Verdi-Chef Frank Werneke fordert Inflationsausgleich (BS/Ralph Kotsch) Die erste Runde der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst der Länder war am 26. Oktober 2023 in Berlin ohne Ergebnis geblieben. Entsprechend enttäuscht zeigte sich der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi), Frank Werneke. „Die Arbeitgeber haben die dramatische Situation der Beschäftigten anscheinend nicht verstanden und blenden aus, dass die Belastungsgrenze für die Beschäftigten längst überschritten ist“, sagte er. Begleitet wurde der Auftakt von mehreren hundert Demonstrierenden, die ihre Forderungen am Verhandlungsort zum Ausdruck brachten. Gleichzeitig bildeten die Länderbeschäftigten das Schlusslicht bei der Bezahlung im Öffentlichen Dienst bilden. „Nehmen Sie unsere Erwartungen sehr ernst, der Druck und der Frust sind groß“, sagte Werneke. Der Öffentliche Dienst der Länder könne nur mit guten Löhnen und Arbeitsbedingungen punkten.

vom Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel betroffen. „Hinzu kommt der direkte Abwerbedruck innerhalb des Öffentlichen Dienstes. Hier sind die Länder im Hintertreffen. Nicht nur, weil sie an vielen Stellen mittlerweile eine schlechtere Bezahlung haben als Bund und Kommunen, sondern auch eine höhere Arbeitszeit.“ Direkter Abwerbedruck herrsche zum Beispiel bei Beschäftigten beim Straßenbau oder auch von den Stadtstaaten.

Länder am finanziellen Limit

Die Beschäftig­ ten arbeiten nicht nur am Limit, ­sondern darüber hinaus.“

Massive Rekrutierungsprobleme sieht Werneke beim Personal für die Kitas, ebenso für Schulen, Universitätskliniken, Strafvollzug, Justizwesen und Feuerwehren. Die ganze Breite der Öffentlichen Dienste sei

Auch bei der aktuellen Tarifrunde wird es darum gehen, die Interessen der Versorgungsempfänger zu vertreten. Natürlich geht es bei den Tarifverhandlungen der Länder in erster Linie um Einkommensangelegenheiten und strukturelle Verbesserungen bei den Tarifbeschäftigten. Für die Interessensvertreter der Versorgungsempfangenden ist es jedoch wichtig, dass alle Bestandteile des Tarifergebnisses auch auf sie übertragen werden. Denn auch diese Gruppe hat eine Garantie auf eine Anpassung der Alimentierung. Daher ist die Position des SenV öD BW klar: „Wir erwarten, dass alle Tarifbestandteile vollumfänglich auf die Versorgungsempfänger übertragen werden, also auch Einmalzahlungen, Prämien, Sockelbeträge o. Ä., sollten solche Elemente vereinbart werden. Versorgungsempfänger dürfen keinesfalls von der Einkommensentwicklung abgehängt werden, denn auch sie spüren die enormen Preissteigerungen der letzten beiden Jahre ganz deutlich und mussten bei der letzten Versorgungsanpassung etliche Monate ohne jedwede Erhöhung auskommen und erhielten danach nur 2,8 Prozent. Nicht nur die letzte Anpassung war schon eine deutliche Minusrunde für Beamte, vor allem aber für die Pensionäre.“

Da die erste Verhandlungsrunde ohne Ergebnis blieb, haben die Arbeitgeber und Gewerkschaften noch bis Anfang Dezember Zeit, eine Einigung zu finden. Foto: BS/Achim Wagner, stock.adobe.com

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder behaupteten, dass die Forderungen der Gewerkschaften zu einer Überforderung der Finanzen der Länder führt, sagte Werneke. Im Vergleich zu den Kommunen und zum Bund aber hätten die Länder die besten Einnahmen. Sie hätten Überschüsse erwirtschaftet – im vergangenen Jahr immerhin von 14,4 Milliarden Euro. Werneke: „Wir gehen davon aus, dass sich diese positive Einnahmeentwicklung bei den Ländern weiter fortsetzt.“ Verdi führt die Tarifverhandlungen gemeinsam mit dem DGB, der GdP, der GEW und der IG BAU sowie in einer Verhandlungsgemeinschaft mit dem DBB. Weitere Verhandlungsrunden sind im November sowie am 7. und 9. Dezember 2023 vereinbart. Von den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) sind rund 3,5 Millionen Beschäftigte betroffen.


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Die Frage nach dem Sternchen

b Gesetzestext, Rechts- oder Verwaltungsvorschrift – die Gleichstellung von Frauen und Männern soll in Schreiben der Verwaltung sprachlich zum Ausdruck gebracht werden. So steht es im Bundesgleichstellungsgesetz und der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Wie genau das geschehen soll, lässt sich daraus jedoch nicht ablesen. Wer nach konkreten Regelungen für geschlechtergerechte Sprache sucht, wird im Verwaltungsverfahrensgesetz fündig. Für amtlichen Schriftverkehr gilt demnach die amtliche deutsche Rechtschreibung. Diese wird durch das Regelwerk der deutschen Rechtschreibung definiert. So legt es ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat und des Bundesministeriums für Justiz von 2006 fest. Das Regelwerk wiederum basiert auf den Beschlüssen des Rates für deutsche Rechtschreibung.

Streitpunkt Sonderzeichen Der Rat habe von den staatlichen Stellen aller sechs im Rat vertretenen Länder und Regionen den Auftrag erhalten, die Schreibentwicklung zu beobachten, daraus Konsequenzen für mögliche Anpassungen des amtlichen Regelwerks „im unerlässlichen Umfang“ zu ziehen sowie orthografische Zweifelsfälle zu klären, erläutert Dr. Sabine Krome, Geschäftsführerin des Rates. „Ziel ist die Bewahrung der Einheitlichkeit der Rechtschreibung im gesamten deutschen Sprachraum. Die amtliche Rechtschreibung ist verbindlich für Schulen und Behörden“, so Krome. Daraus folge, dass es für Behörden auch einheitliche Regelungen im Hinblick auf die orthografische Umsetzung genderge-

Gendern in Behörden (BS/Ann Kathrin Herweg) Gendern soll dabei helfen, alle Menschen in der Sprache gleichberechtigt mit einzubeziehen. Doch Sternchen, Doppelpunkt und Unterstrich sind umstritten. Bürgerinitiativen setzen sich nun dagegen zur Wehr und kämpfen gegen „Genderzwang“ in Behörden und Schulen. rechter Schreibung geben sollte. Die Geschäftsführerin stellt klar: „Der Rat hat mehrfach seine Auffassung bekräftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll. Er wendet sich aber gegen geschlechtergerechte Schreibung unter Verwendung verkürzender Formen durch Sonderzeichen im Wortinneren.“ Diese Sonderzeichen seien kein Kernbestandteil der Orthografie, sie zu verwenden könne zu noch ungeklärten Folgeproblemen führen (Bsp: der*die Präsident*in). Das Gendern mit Sonderzeichen in Behörden erschwere erheblich die Allgemeinverständlichkeit von Texten, gibt Krome zu bedenken – das zeigten zahlreiche orthografische Anfragen speziell aus der öffentlichen Verwaltung. Die Folge: Ausgrenzung und Diskriminierung z. B. von Menschen mit Migrationshintergrund oder Personen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind. Für geschlechtergerechte Sprache empfiehlt der Rat für deutsche Rechtschreibung Behörden die Verwendung von geschlechtsübergreifenden Formulierungen, Doppelnennungen oder geeignete Umformulierungen von Sätzen.

Gemeinsame Werte „Durch eine geschlechtersensiblere Sprache können wir gemeinsam zu einem gleichberechtigteren und diskriminierungsärmeren Miteinander beitragen und damit Gleichberechtigung und Wertschätzung

Mit Sternchen oder ohne? Wenn es um die Umsetzung geschlechtergerechter Sprache in Foto: BS/Fokussiert, adobe.stock.com Behörden geht, gehen die Meinungen stark auseinander.

zum Ausdruck bringen“, betont Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Gleichberechtigung und eine geschlechtergerechte Sprache – darauf legen alle Bundesministerien großen Wert. In zwölf der 14 Ministerien hält man sich an die Vorgaben im Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Lediglich für den internen Schriftverkehr sind vereinzelt Sonderzeichen erlaubt. Nur zwei Bundesministerien haben für sich einen anderen Weg gewählt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung traut seinen Mitarbeitenden zu, selbst zu entscheiden, welche Form der geschlechtergerechten Sprache sie verwenden wollen und erlaubt das Gendersternchen. Im Bundesministerium

Inklusion vor Ort Förderung von inklusiven Sozialräumen (BS/Carolina Zibell*) Mit dem Programm „Inklusion vor Ort“ wollen die Aktion Mensch und vier Bundesländer die Teilhabe aller Menschen weiter voranbringen. Netzwerke aus Verwaltung und gemeinnützigen Organisationen entwickeln gemeinsam beispielhafte Ideen für ein Lebensumfeld, in dem alle Menschen gleichberechtigt leben können. Bis zu fünf Modellkommunen werden pro Bundesland für fünf Jahre gefördert. Die Aktion Mensch und die Bundesländer fördern jedes Netzwerk mit jeweils einer Million Euro. Die Fördersumme wird immer zu gleichen Teilen vom jeweiligen Bundesland und der Aktion Mensch bereitgestellt. Damit hat die Aktion Mensch erstmals ein gemeinsames Förderangebot in Kooperation mit den Bundesländern. Die Netzwerke vor Ort müssen sich mit einer Konzeptskizze auf die Förderung bewerben. In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ist die Förderung bereits gestartet. In Sachsen können sich ab sofort interessierte Akteurinnen und Akteure aus Kreisen, Städten und Gemeinden für eine gemeinsame Teilnahme an dem Programm „Inklusion vor Ort“ bewerben. Im November 2023 ist die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung und damit der Start von Inklusion vor Ort im Saarland geplant. Ein inklusiver Sozialraum zeichnet sich durch seine Vielfalt und Offenheit aus. Er ermöglicht Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und Bedürfnissen, sich zu begegnen und auszutauschen. Die Aktion Mensch sucht weitere Bundesländer für diese Tandemförderung. Interessierte können sich bei der Aktion Mensch melden unter foerderung@aktion-mensch.de.

Praxishandbuch bietet Tipps Bereits seit mehreren Jahren unterstützt und begleitet die Aktion

Vier Bundesländer fördern bereits gemeinsam mit der Aktion Mensch inklusive Sozialräume. Gesucht werden weitere Bundesländer für die Tandemförderung. Foto: BS/Jennifer Rumbach

Mensch mit der Initiative „Kommune Inklusiv“ fünf Modellkommunen in fünf Bundesländern dabei, das Leben vor Ort dauerhaft inklusiver, barrierefrei und damit lebenswerter zu gestalten. Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch: „Wir freuen uns, dass die vielen positiven Erfahrungen der bereits geförderten Kommunen jetzt auch Inklusions-Macherinnen und -Macher in anderen Bundesländern dazu anregen, sich für Vielfalt und ein selbstverständliches Miteinander im Alltag einzusetzen. Inklusion in der Kommune gelingt, wenn in einem starken Netzwerk partizipativ und nachhaltig geplant und gearbeitet wird. Diesen Pro-

zess unterstützen wir als Aktion Mensch gerne durch die Vermittlung von Praxiswissen und finanzielle Förderung.“ Die Erfahrungen aus Kommune Inklusiv hat die Aktion Mensch in einem Praxishandbuch Inklusion zusammengefasst. Dieses kann online genutzt und als Handbuch bestellt werden. Das Praxishandbuch und Informationen zur Förderung Inklusion vor Ort finden Sie unter: www.kommuneinklusiv.de *Carolina Zibell ist Projektleiterin Inklusion vor Ort bei der Aktion Mensch.

für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wird das Sternchen sogar empfohlen. Ziel ist für beide Ministerien, auch diversgeschlechtliche Personen in ihrer Sprache zu berücksichtigen. Einen Sonderfall stellt die Gestaltung von Gesetzen und Rechtsordnungen dar. Hier geht man vom generischen Maskulinum aus. „Das soll auch so bleiben“, erläutert der Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann. „Denn in der Gesetzessprache sind Klarheit und Verständlichkeit besonders wichtig.“

Die Bevölkerung greift ein Auch auf Landesebene macht man sich Gedanken über geschlechtergerechte Sprache. In Hessen z. B. gibt es für die Verwaltung dazu keine zentralen Vorgaben. Es liegt bei dem jeweiligen Ressort für sich und den nachgeordneten Bereich der Gleichberechtigung der Geschlechter Ausdruck zu verleihen. Innen- und Kultusministerium folgen den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. „Sprache hat einen Einfluss auf das Denken und gesellschaftliche Gegebenheiten. Deshalb ist uns eine geschlechtergerechte Sprache, die Vielfalt und Toleranz fördert, wichtig“, betont Dr. Dirk Günnewig, Staatssekretär im Ministerium der Finanzen des Landes NordrheinWestfalen. Auch hier wird möglichst eine geschlechtsneutrale Anrede oder die Paarformel verwendet. In Sachsen hat das Kultusministerium eine klare Entscheidung für seine Schulen formuliert und dabei ebenfalls gegen Schreibweisen mit Sonderzeichen entschieden. Man müsse auch an diejenigen denken, die der deutschen Schriftsprache nicht so gut oder gar nicht mächtig seien, heißt es aus dem Ministerium. Sprache solle barrierefrei sein. Zudem dürfe das Erlernen der deutschen Rechtschreibung nicht erschwert oder beeinträchtigt werden. Wie die genannten Beispiele zeigen, halten sich auch viele Landesministerien an die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Häufig gibt es auf Landesebene aber keine einheitlichen, teils gar keine Regelungen. Bürgerinitiativen stellen sich nun entschlossen gegen einen möglichen Genderzwang. „Der Rat für deutsche Rechtschreibung gibt das entsprechende Regelwerk heraus, das für Schulen und Verwaltung verbindlich ist. Leider wird es von Genderverfechtern nach Gutdünken missachtet“, erläutert Sabine Mertens. Sie hat im Februar die Hamburger Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ ins Leben gerufen. Die angebliche Freiwilligkeit des Genderns sei nichts anderes als

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eine Missachtung geltender Regeln. Per Volksentscheid möchte man nun gegen das Gendern vorgehen. Nach Hamburg haben sich noch in sechs weiteren Bundesländern Bürgerinitiativen gegründet und dem Gendern den Kampf angesagt. Eine davon ist das Volksbegehren „Amtssprache in Hessen“. Die überparteiliche Initiative stellt einen Gesetzentwurf zur Abstimmung, der vorsieht, dass niemand in der öffentlichen Verwaltung bzw. an Schulen oder Hochschulen zur Nutzung von Sprachformen gezwungen werden kann, die nicht im Einklang mit den offiziellen Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung stehen. „Wir erhoffen von unserer Initiative, den Behörden das Leben zu erleichtern, anstatt die oft schwierige Kommunikation noch durch überflüssige Sprachvorgaben zu erschweren.“

Vier Städte, vier Regeln Noch differenzierter als auf Landesebene stellt sich das Thema geschlechtergerechte Sprache auf kommunaler Ebene dar. In Augsburg verwendet man beispielsweise eine Duden konforme Schreibweise. Ausnahmen sind aber möglich, insbesondere dann, wenn queere Zielgruppen angesprochen bzw. einbezogen werden sollen. Diese Ausnahmen müssen von den übergeordneten Referatsleitungen genehmigt werden. In Essen geht man noch einen Schritt weiter. Seit 2020 ist hier grundsätzlich auch die Sternchenschreibweise zulässig, damit auch non-binäre Menschen angesprochen werden können. Die einzelnen Geschäfts- und Fachbereiche können wählen, ob sie diese Schreibweise nutzen möchten oder nicht. In Trier verfolgt man einen anderen Ansatz: Es gilt die Empfehlung vorrangig so zu schreiben, dass das Geschlecht in den Hintergrund rückt. Werden dennoch Personenbezeichnungen genutzt, dann greift man auf Neutralformen oder auch Paarschreibungen zurück. Nur wenn es nicht anders möglich ist, sind Schrägstrichschreibweisen erlaubt. „Auch das generische Maskulinum verwenden wir noch gelegentlich, wenn Formulierungsalternativen das Textverständnis erschweren“, heißt es von Seiten der Stadt. Gemeint sind damit Verhaltenshinweise im Katastrophenfall oder andere Texte, die besonders kurz und verständlich formuliert werden müssen. Ganz anders gestaltet sich die Situation in der Landeshauptstadt Stuttgart. Für die Stadtverwaltung gibt es aktuell keine verbindliche Vorgabe zur geschlechtergerechten Sprache. Die Verwaltungsspitze und die Gleichstellungsbeauftragte stehen dazu in engem Austausch. In der Stuttgart-Umfrage 2023 wurde die Bevölkerung u. a. auch zu diesem Thema befragt. 44 Prozent der Befragten halten gendergerechte Sprache in der Stadtverwaltung für eine schlechte, 31 Prozent für eine gute Entscheidung. Auf die Frage danach, in welcher Form die öffentliche Verwaltung alle Geschlechter ansprechen sollte, gaben 43 Prozent die Paarform an, 24 Prozent die männliche Form, und nur 21 Prozent den Genderstern. Ob Bund, Länder oder Kommunen, Gleichberechtigung ist wichtig, das wurde auf allen Ebenen erkannt. Die Möglichkeiten, das sprachlich zum Ausdruck zu bringen, sind vielseitig und werden wohl noch lange für Diskussionen sorgen. Dabei sollte man jedoch nicht vergessen, dass jeder Versuch geschlechtergerechte Sprache umzusetzen einen Schritt in Richtung mehr Gleichberechtigung, Wahrnehmung und Wertschätzung darstellt.


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ie Prämierung der besten Abschlussarbeiten der Hochschulen für den öffentlichen Dienst zusammen mit dem DBB ist bereits Tradition. Sie fand in diesem Jahr schon zum siebten Mal statt. Über den ersten Preis für ihre Bachelor-Arbeit konnte sich Lucy Riecken freuen. Riecken studierte am Department Public Management der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg. Ihre prämierte Arbeit trägt den Titel „Rationalitätssicherung von Verwaltungsprozessen – Das Beispiel SGB II“.

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Mit dem Nachwuchs in die Zukunft Wissensportal, Verwaltungsmonitor, Szenario-Management für die HöDs (BS/Prof. Dr. Jürgen Stember/Dr. Bettina Distel*) Der Fachbereich Verwaltungswissenschaften an der Hochschule Harz feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass trafen sich Vertreter der Hochschulen für den Öffentlichen Dienst (HöD) aus ganz Deutschland vor Ort, um ihre Herbstkonferenz zu begehen. Es wurde gewählt, diskutiert und erstmals fanden gleich zwei Prämierungen statt.

Drei herausragende Arbeiten Rieckens Arbeit hat gezeigt, dass im Prozess der ALG II-Gewährung Schwachstellen in verschiedensten Bereichen bestehen. Dazu gehören die schlechte Planbarkeit des Prozessvolumens, unzureichende Personalkapazitäten bei zu starker Personalbelastung, die Komplexität der Fallbearbeitung, zahlreiche Schnittstellen, die Abhängigkeit von der Mitwirkung der Antragstellenden, Medien- und Systembrüche ebenso wie Zielkonflikte und für kognitive Verzerrungen anfällige Arbeitsschritte. Einige dieser Schwachstellen sind der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Öffentlichkeit bereits bekannt. Es wurden zudem Maßnahmen zur Rationalitätssicherung vorgestellt, die an diesen Schwachstellen ansetzen sollen. Platz zwei bei der Prämierung ging an Johannes Böhm, Absolvent der Hochschule für den öffentlichen Dienst Bayern. Er hat sich in seiner Bachelor-Arbeit mit Gefängnisbibliotheken in Bayern auseinandergesetzt. Den dritten Platz belegte Oliver Amelang von der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit in Wiesbaden mit seiner Bachelor-Arbeit mit dem Titel „Corporate Influencer im Einsatz. Eignung moderner Instrumente

Im Rahmen der Rektorenkonferenz der Hochschulen für den öffentlichen Dienst wurde zum ersten Mal der vom NEGZ gestiftete Preis zur „Digitalen Transformation“ verliehen. Gewonnen hat Marika Eger (Mitte) mit ihrer Master-Arbeit zum Thema „Digitale Kompetenzen von MitarbeitenFoto: BS/Tim Bruns/HS Harz den der Bundesagentur für Arbeit – Eine quantitative Analyse mit dem Fokus auf digitale Resilienz und Geschlecht“.

für die Nachwuchsgewinnung der Hessischen Polizei“.

Weitere Auszeichnungen Premiere hatte die Verleihung eines weiteren Preises. Das Nationale EGovernment-Kompetenzzentrum (NEGZ) – seit Anfang des Jahres Kooperationspartner der Rektorenkonferenz der Hochschulen für den öffentlichen Dienst (RKHöD) – fördert praxisrelevante Forschung zum E-Government. Im Rahmen der diesjährigen Rektorenkonferenz stiftete das Netzwerk zum ersten Mal den Preis zur „Digitalen Transformation“. Ausgewählt wurden zwei Arbeiten, die aus Sicht der siebenköpfigen Jury besonders gelungen sind. Der erste Platz ging an Marika Eger, Absolventin der Hochschule der Bundesagen-

tur für Arbeit, für ihre Master-Arbeit mit dem Titel „Digitale Kompetenzen von Mitarbeitenden der Bundesagentur für Arbeit – Eine quantitative Analyse mit dem Fokus auf

Zukunft Dienstrecht Arbeits-, tarif- und beamtenrechtliche Entwicklungen

22.–23. November 2023, Maritim Hotel Bonn Weitere Informationen unter: www.zukunft-dienstrecht.de

digitale Resilienz und Geschlecht“. Überzeugt hat die Jury an dieser Arbeit, dass die Absolventin nicht nur zeigt, dass es geschlechterspezifische Unterschiede im Bereich der digitalen Kompetenzen gibt und dass Resilienz und Kompetenzen zusammenhängen. Es war die vor allem differenzierte und kritische Diskussion dieser Ergebnisse und die Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen für die Verwaltungspraxis, die überzeugt haben. Den zweiten Platz erhielt Matthias Niemitz, der in seiner Master-Arbeit Einsatz und Wirkung von Social Media in der Personalgewinnung beim Vollzugsdienst der Bundespolizei untersuchte. Der Absolvent hat hierfür die Anwärterinnen und Anwärter der Bundespolizeiakademie befragt und stellt in der Arbeit fest, dass es

einen schwachen, aber doch messbaren Zusammenhang zwischen der Nutzung sozialer Medien und der Berufswahl gibt. Mehr noch: die Anwärterinnen und Anwärter entwickeln durch ihre Social Media-Nutzung ein Bild der Polizeiarbeit, das häufig nicht ihrer erlebten Realität während der Ausbildung entspricht.

Wissensportal aufbauen Gemeinsam warf man bei der Rektorenkonferenz einen Blick auf die Philosophie und die umfangreichen Aktivitäten des Netzwerks. Die Hochschulen für den öffentlichen Dienst haben sich auf den Weg von einem eher losen, halbjährlichen Treffen zu einem ambitionierten und professionell agierenden bundesweiten Netzwerk gemacht und dabei schon große Erfolge erzielt. In Zukunft soll es nicht nur um die Verstetigung dieser Maßnahmen gehen, sondern auch um die Bearbeitung wichtiger Leitprojekte. Dazu gehören u. a. der Aufbau eines Wissensportals, der Aufbau eines bundesweiten Verwaltungsmonitors mit Partnern aus der Praxis sowie die Annäherung an ein Szenario-Management für die Hochschulen für den öffentlichen Dienst. Nicht zuletzt ist auch das Aufgreifen zentraler Zukunftsthemen eine wichtige Aufgabe, wie der KI, der demographische Wandel und die wachsenden Folgen sowie die Zukunft der Lehre und die gesamte Zukunft des Öffentlichen Dienstes. Im Rahmen des Treffens stand auch die Wahl des neuen Präsidiums an. Das bisherige Präsidium stellte sich bis auf ein Mitglied nochmals zur Wahl und wurde für die kommenden zwei Jahre wiedergewählt. *Prof. Dr. Jürgen Stember ist Präsident der Rektorenkonferenz der Hochschulen für den öffentlichen Dienst. Dr. Bettina Distel ist Mitglied des NEGZ und PostDoc am Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement der Universität Münster.

Fachkräfte gewinnen und halten

Mehr Empathie gefordert

Einigung in Brandenburg

Die Schwierigkeiten von Wissenstransfer

(BS/Marco Feldmann) In Brandenburg haben sich das Land und die Spitzengewerkschaften des Öffentlichen Dienstes nach langen Verhandlungen auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket geeinigt. Ziel ist die noch stärkere Gewinnung und Bindung von Fachkräften.

(BS/Ralph Kotsch) Wie gelingt nachhaltiger Wissenstransfer für die Verwaltung von morgen? Das war der Ausgangspunkt für eine Podiumsdiskussion im EUREF Campus in Berlin-Schöneberg. Im Schatten des dortigen Gasometers, einem Industriedenkmal, das ab Juni 2024 als Veranstaltungsstätte dienen wird, diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Forschung.

Künftig soll es möglich sein, mehr Fachkräften zusätzlich zur Besoldung einen Personalbindungszuschlag zu zahlen. Ferner sieht das Maßnahmenpaket vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages u. a. vor, dass Lehrkräfte für freiwillige Zusatzstunden über ihre Pflichtstundenzahl hinaus eine Ausgleichszahlung erhalten. Die Zulagen für Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte im Außendienst sollen von bisher 17,05 Euro (mittlerer Dienst) beziehungsweise 38,35 Euro (gehobener Dienst) auf einheitlich 80 Euro erhöht und das Eingangsamt für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst von A 6 auf A 7 angehoben werden.

Erhöhung der Polizeizulage Innenminister Michael Stübgen (CDU), der auch Verhandlungsführer war, betonte: „Als Innenminister freue ich mich insbesondere, dass die Polizeizulage auf bis zu 200 Euro erhöht wird. Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten jeden Tag herausragende und herausfordernde Arbeit. Da ist die Erhöhung der Zulage eine umso wichtigere Botschaft an unsere Polizei.“ Nach einer Dienstzeit von einem Jahr soll die Polizeizulage auf monatlich 100 Euro, nach einer Dienstzeit von zwei Jahren auf monatlich 200 Euro steigen. Darüber hinaus sollen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte,

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), der auch Verhandlungsführer war, lobte die Einigung für die BeschäftigFoto: BS/Trenkel ten im Öffentlichen Dienst.

die überwiegend für die Aufklärung von sexuellem Missbrauch von Kindern oder Kinder- und Jugendpornografie verwendet werden, möglichst ab dem 1. August 2024, spätestens aber ab 1. Januar 2025 eine monatliche Erschwerniszulage in Höhe von 150 Euro erhalten. Das Gleiche ist für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte vorgesehen, die dienstlich veranlasste ausländerrechtliche Rückführungsmaßnahmen oder Überstellungen von Personen im Rahmen der internationalen Rechtshilfe auf dem Luftweg begleiten. Sie erhalten möglichst ab dem 1. August 2024, spätestens aber ab

1. Januar 2025 eine Zulage von 70 Euro (bei einer innereuropäischen Rückführung) beziehungsweise von 110 Euro (bei einer außereuropäischen Rückführung). Auch Anita Kirsten, Landesbezirksvorsitzende Brandenburgs der Gewerkschaft der Polizei (GdP), zeigte sich zufrieden: „Die Zusage zur Erhöhung der Polizeizulage und die Neueinführung zwei neuer Zulagen in Bereichen, in denen unsere Kolleginnen und Kollegen unter großer Belastung stehen, ist ein wichtiges Signal für unsere Kolleginnen und Kollegen in der Polizei.“

Erleichterte Rückkehr aus dem Ruhestand Das Maßnahmenpaket sieht außerdem vor, dass das Einkommen von Ruhestandsbeamtinnen und -beamten, die wieder im Land Brandenburg arbeiten, um einen dringenden Bedarf abzudecken, unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr auf die Pension angerechnet wird. Das Brandenburgische Beamtenversorgungsgesetz soll möglichst ab dem 1. August 2024, spätestens aber ab 1. Januar 2025 um eine auf sieben Jahre befristete Regelung ergänzt werden. Damit soll die kurzfristige Gewinnung von pensionierten Beamtinnen und Beamten für eine Erwerbstätigkeit in der unmittelbaren und mittelbaren Verwaltung des Landes Brandenburg erleichtert werden.

Für den österreichischen Professor Peter Parycek, Leiter des Kompetenzzentrums Öffentliche IT (ÖFIT), gibt es große Hürden für die Verwaltung. Der Wissenstransfer sei dabei gar nicht die zentrale Frage, sagt er. Sondern: „Wie schafft man es, Kompetenzen in die Verwaltung zu bringen? Und wie kann unser Wissen besser in Entscheidungsprozesse implementiert werden?“ Man müsse gegenseitiges Vertrauen aufbauen, käme aber auch an die Grenzen der Transparenz. Lena-Sophie Müller, Geschäftsführerin der Initiative D21 in Berlin, widerspricht: „Es hat sich viel getan. Es ist ausreichend Wissen über Themen der Digitalisierung vorhanden.“ Seit fast 25 Jahren begleitet der Verein das Thema Digitalisierung. Das Konzept bestehe darin, den Blick auch in andere Netzwerke zu richten. Politiker hätten weniger Zeit als Vereine, sagt Müller. „Wir müssen es schaffen, in unsere Themen Fachpolitiker und Digitalexperten einzubeziehen.“ Henriette Litta pflichtet ihr bei. Sie ist Geschäftsführerin der Open Knowledge Foundation, ebenfalls ein gemeinnütziger Berliner Verein. „Es passiert in der Digitalisierung ganz viel“, sagt sie. „Es gibt einen regen Austausch mit allen Seiten, um Wissen wirklich zu verbreiten. Aber vieles ist auch ärgerlich. Wir bleiben stecken. Denn

was passiert mit dem ganzen Wissen? Wir suggerieren Seriosität, haben sie aber nicht. Hier denken viele Leute nicht mit. Wir müssen mehr Themen immer wieder präsentieren. Probleme können nicht mehr allein gelöst werden.“ Gute Erfahrungen habe sie z. B. mit dem Bündnis F5 gemacht, einem Zusammenschluss von fünf Organisationen wie Wikimedia oder AlgorithmWatch. Maßgabe einer demokratischen, offenen, inklusiven und transparenten Digitalpolitik müsse vielmehr sein, Gemeinwohl und Daseinsvorsorge ins Zentrum zu stellen. Das könne aber nur gelingen, wenn mehr Stimmen gehört und beteiligt würden. Wissenstransfer scheint die große Baustelle für die digitale Community zu sein. Prof. Dr. Moreen Heine, Professorin für Electronic Government und Open Data Ecosystems an der Universität Lübeck, fordert in kleineren Gruppen zu arbeiten, die Augen nach allen Seiten offen zu halten. Sie wünscht sich eine klare Erwartungshaltung gegenüber den Projektpartnern. Man müsse erkunden, was für den Anderen wichtig oder besser ist. Heine resümiert: „Es fehlt aber vor allem an Förderstrukturen. Man braucht einen langen Atem und kann gar nicht so viel machen, wie zu tun wäre.“


Bund/Länder

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om Pasternak ist von seiner Aufgabe spürbar überzeugt. „Wir transportieren die digitalen Informationspakete der Verwaltung – unabhängig davon, ob das nun Daten, Sprache oder Video sind, von A nach B“, erklärt der Leiter der BDBOS-Abteilung Strategie IVÖV: „Aktuell sind wir der digitale Transportdienstleister der Bundesverwaltung.“ Im künftigen IVÖV will die BDBOS den Datenverkehr der deutschen Verwaltung mit einer hochmodernen, leistungsfähigen und äußerst sicheren Infrastruktur unterlegen. Das ist nicht nur technisch, sondern auch rechtlich, organisatorisch wie haushalterisch ein dickes Brett. Den allgemeinen planerischen Rahmen gibt derzeit die bund-länderübergreifend im IT-Planungsrat abgestimmte Netzstrategie 2030 vor. Das Papier stammt aus dem Jahr 2018. Nicht nur die Netztechnologien haben sich seitdem enorm weiterentwickelt; auch die Erfahrungen der Covid-Pandemie liegen dazwischen. Die ständig zunehmende Mobilität und das allgemein verbreitete Home-Office potenzieren die Anforderungen an die Netzinfrastrukturen.

Micro-Clouds Dem will man sich mit neuen Konzepten stellen. Mit dem BMI weiß die BDBOS sich einig, dass auch die Netzstrategie den Gegebenheiten früher oder später angepasst werden sollte. Grundsätzlich geht es darum, die „core-zentralistische“ Architektur der NdB, die in ihrer Struktur noch auf den Informationsverbund Bonn-Berlin (IVBB) zurückgeht, durch ein Netz von rund zwei Dutzend „Routing-Knoten“ abzulösen, die eine viel flexiblere und dynamischere Verteilung des Datenverkehrs erlauben. Gleichzeitig sollen dezentrale „Micro-Clouds“ möglichst viele Dienstleistungen, die heute in den beiden Netzverwaltungszentren (NVZ) laufen, lokal bzw. an der „Edge“ anbieten. Dazu gehören u. a. DNS, Mailing-Agents und Malware-Scanning.

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och nun muss der Gesetzgeber das Startgleis öffnen. Denn aktuell mangelt es an einem geeigneten Rechtsrahmen, der einen effektiven Zugang zum Mobilitätsplattformmarkt ermöglicht. So sehen sich die Wettbewerber weiterhin der überragenden Marktmacht des deutschen Schienenplatzhirsches ausgesetzt, der – ganz im Interesse seiner eigenen Vertriebsplattformen (DB-Navigator App, bahn.de) – nicht bloß die Herausgabe vertriebsrelevanter Daten verweigert, sondern vielmehr auch die Zahlung einer angemessenen Vertriebsprovision. Dass der mit der Einführung internetbasierter Mobilitätsdienste verbundene digitale Quantensprung nur durch gesetzliche Reformen gelingen kann, verdeutlichen nicht zuletzt auch der Beschluss des Bundeskartellamtes (BKartA) vom 26.06.2023 in der Sache Deutsche Bahn (Az. B9 – 144/19) sowie das am 04.07.2023 veröffentlichte 9. Sektorengutachten Bahn der Monopolkommission. Hieraus folgen wichtige Impulse an den Gesetzgeber, die erforderlichen Rahmenbedingungen für einen innovativen, multimodalen und nachhaltigen Wettbewerb im Bahn-Ticketing zu schaffen. Ohne die baldige Einführung eines geeigneten Rechtsrahmens ist dieser Zug in Richtung Verkehrswende bald abgefahren.

One-Stop-Shop-Plattform Die Mobilitäts-Apps und OnlinePlattformen innovativer Neuanbieter verbessern den Zugang der Fahrgäste zu Beförderungsleistungen. Denn sie

Behörden Spiegel / November 2023

Daten-Spediteur der Verwaltung Zur Schaffung eines effektiveren Datenstroms mit IVÖV (BS/Barbara Held) Seit 2019 ist die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) auch für den Betrieb und die Weiterentwicklung der Netzes des Bundes (NdB) zuständig. Die zurzeit diskutierten Pläne für den Informationsverbund der öffentlichen Verwaltung (IVÖV) sind richtungsweisend. Pasternaks Beispiel ist einleuchtend: Wenn Mitarbeitende des Patentamts in München auf eine eAkte zugreifen wollen, die auf der Betriebsplattform in Frankfurt am Main liegt, wird die Anfrage heutzutage grundsätzlich über die NVZ in Berlin bzw. Hannover geleitet, um Berechtigungs- und Sicherheitsmechanismen zu durchlaufen. Wegen der langen Wege führt das zu langsamen Reaktionszeiten. Darüber hinaus erzeugt diese Konstruktion in den Regionen der NVZ „Verkehrstaus“ in den überlasteten Leitungen. Der künftige IVÖV wird diese Probleme durch ein deutschlandweites, „vermaschtes“ Netz lösen, das über eine intelligente Lastverteilung verfügt und lange Umwege überflüssig macht. Die Anfrage des Patentamts läuft dann nicht mehr über Berlin, sondern beispielsweise über Stuttgart. Die Transportinfrastrukturen dafür sind weitgehend vorhanden und in der „Netzstrategie 2030“ grundsätzlich schon abgestimmt. Da sind die rund 9.600 km Dark Fiber des Kerntransport-Netzes des Bundes (KTN-Bund), dessen bestehende Digitalfunk-Standorte auch genug hochsicheren Platz für die benötigten IVÖV-Router bieten. Pasternak ist sich sicher, dass die KTN-Bund-Ressourcen eine belastbare Basis für den künftigen IVÖV sind: „Wir werden aber noch Leitungen ergänzen. Davon profitiert auch der Digitalfunk BOS.“ Bis zum Jahresende sollen die ersten Knoten portiert werden. Dahinter steht ein Secu-Stack der Cloud-Technologie von Secunet, das die BDBOS über einen bestehenden Rahmenvertrag beschaffen will. Die Schwierigkeit: „Wir müssen

Ländernetze

Tom Pasternak, Abteilungsleiter Strategie IVÖV sowie übergangsweise Abteilungsleiter Strategie für die NdB in der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und OrganiFoto: BS/Constantin Gastmann sationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS).

den IVÖV parallel zum Betrieb der derzeitigen Netze des Bundes aufbauen“, so Pasternak.

SD-WAN Jenseits konzeptioneller Planungsarbeiten zusammen mit Partnern aus Industrie und Verwaltung arbeitet die BDBOS derzeit in einem ersten Schritt an einem neuen Design, um Bundesbehörden ein performanteren wie auch flexibleren Anschluss an die jetzigen NdB zu bieten. Dem aktuellen Nutzeranschluss, der über zwei redundante Glasfaserknoten den NdB-Zugang mit begrenzter Kapazität realisiert, soll künftig ein sogenanntes Software-Defined-Wide-Area-Network (SD-WAN) vorgeschaltet werden, das der jeweiligen

Behörde je nach Kapazitäts- und Sicherheitsbedarf eine Vielzahl von Anschlussmöglichkeiten bietet. Darüber lässt sich auch über 5G kommunizieren. „Zusätzlich können wir auch noch eine Glasfaser im Eigenbetrieb anbinden“, erklärt der Abteilungsleiter. Derzeit redet die BDBOS zum Beispiel auch mit der DB Broadbank GbmH der Deutschen Bahn, die sehr viele Kilometer Glasfaser mit enormer Bandbreite anzubieten hat. Nicht jegliche Behördenkommunikation benötige schließlich Hochverfügbarkeit. Noch in diesem Jahr will die BDBOS aber eine hochsichere, hochverfügbare Glasfaseranbindung ausschreiben, die einsatzkritischen Ansprüchen genügt. Die „SD-WAN-Maschinen“ werden

Bahngesetz muss angepasst werden Verpasst der Gesetzgeber den digitalen Quantensprung im Mobilitätssektor? (BS/ Prof. Dr. Christian Koenig, LL.M.*) Die Türen schließen: Der in anderen europäischen Staaten wie Großbritannien, Italien und Frankreich bereits vollzogene digitale Quantensprung im Personenverkehr aufgrund von wettbewerbsaktiven Mobilitätsplattformen könnte vom deutschen Gesetzgeber verpasst werden. Zwar stehen die Unternehmen mit ihren innovativen Mobilitäts-Apps und Online-Plattformen bereits auf dem Startgleis. bedienen – anders als die Vertriebsplattformen des deutschen Platzhirsches – nicht bloß die Nachfrage nach einem einzelnen Verkehrsträger, sondern integrieren multimodale Beförderungsleistungen diverser Verkehrsträger und Verkehrsanbieter in eine diskriminierungsfreie und transparente One-Stop-Shop-Plattform. Dies bewirkt eine erhebliche Erleichterung des kundenseitigen Informations-, Erwerbs-, Koordinations- und Organisationsvorganges, wovon insbesondere auch die kleineren Verkehrsunternehmen profitieren. Denn durch transparente und diskriminierungsfreie One-Stop-Shop-Plattformen steigt auch die Reichweite von und die Nachfrage nach deren Beförderungsleistungen. Internetbasierte sowie intermodale Mobilitätsdienste gestalten den Personenverkehr bedarfsgerecht und klimafreundlicher – vorausgesetzt, der durch Netzwerkeffekte getriebene Innovationswettbewerb wird durch den Gesetzgeber als auch Newcomern zugängliches Level Playing Field abgesichert.

Eisenbahnregulierungsgesetz reformieren! Die Bundesregierung hat das Potenzial von internetbasierten

in Zukunft die Datenpakete der Behörden je nach Bedarf über die verschiedenen Anschlüsse steuern. In jedem Fall eröffnet das künftige Design den Nutzern eine große Wahlmöglichkeit bezüglich der Provider. Erste Implementierungen des SDWANs werden zurzeit bei obersten Bundesbehörden vorbereitet.

Mobilitätsdiensten erkannt. Im Koalitionsvertrag (S. 39 f.) wird die Bedeutung nahtloser Mobilität, intermodaler Verknüpfungen sowie digitaler und innovativer Mobilitätslösungen betont. Gleichwohl ist eine gesetzgeberische Umsetzung ins Stocken geraten. Zu eng sind die wirtschaftlichen Behauptungsinteressen des Platzhirsches mit den ambivalenten verkehrspolitischen, aber auch fiskalischen Interessen seines staatlichen Anteilseigners verwoben. Datenzugangsgesetze wie die EUFahrgastrechteverordnung oder das geplante Mobilitätsdatengesetz sind zwar begrüßenswert, ­lösen aber nicht die Wettbewerbsprobleme im Bahn-Ticketing. So wird ein reiner Datenzugang ohne eine auskömmliche Vertriebs­ provision nicht dazu führen, dass neu eintretende Mobilitätsdienstleister weiter in innovative Produkte für den deutschen Markt investieren. Zwar erfolgt der Datenzugang bereits heute über bilaterale Schnittstellen und nicht über einen zentralen Zugangspunkt, erforderlich ist jedoch, dass Wettbewerbern diskriminierungsfrei derselbe

Umfang und dieselbe Qualität verglichen mit dem Datentransfer innerhalb des dominanten Konzernunternehmens gewährt wird. Auf nationaler Ebene bietet das Eisenbahnregulierungsgesetz (EReG) den geeigneten Rahmen, um einen effektiven Datenzugang, auskömmliche Vertriebsprovisionen und eine hinreichende Aufsicht durch die Bundesnetzagentur als Grundvoraussetzungen für fairen Wettbewerb im digitalen Verkehrsvertrieb zu regeln. Die im Zuge der Bahnreform ohnehin notwendige Novellierung des EReG bietet dabei eine sehr gute Gelegenheit für das Bundesverkehrsministerium, den Markt digitaler Mobilitätsplattformen zu öffnen und hier einen wirksamen Wettbewerb herzustellen. Statt auf die schwerfälligen EU-Harmonisierungsprozesse zu warten, bietet sich dem deutschen Gesetzgeber die einmalige Chance, als Vorreiter europaweit innovative Regulierungsstandards zu setzen! Ohnehin zielen die ersten zaghaften EU-Initiativen auch auf eine Regulierung des digitalen Vertriebs im Luftverkehr. Damit drohen speziell für den Schienensektor notwendige regulatorische Öffnungsschritte für

Bezüglich der Bund-Länder-Zusammenarbeit, die in der Netzstrategie eine bedeutende Rolle spielt, hat Pasternak klare Vorstellungen. Fakt ist, dass es im Grundgesetz den Artikel 91c gibt, der dem Bund vorschreibt, dass er ein Koppelnetz bauen muss. Das sogenannte Verbindungsnetz ist als Aufgabe den NdB zugefallen und wird auch Bestandteil des IVÖVBasisnetzes sein. Gemeint ist damit, dass Standorte in den Ländern an den Netzverbund angebunden werden. Die Ländernetze bleiben Länder-Aufgabe. Es sei denn, dass ein Land deren Betrieb per Opt-In an die BDBOS überträgt, wie das in der Netzstrategie auch vorgesehen ist. Überzeugt von der längerfristigen Notwendigkeit eines Zusammengehens der Gebietskörperschaften zeigt sich der Dataport-Vorstandsvorsitzende Johann Bizer: „Wir brauchen sichere Netze des Bundes und der Länder.“ Man habe gehofft, sich bei der Modernisierung von vergleichbar strukturierten Landesnetzen „an den Bund dranhängen zu können, aber das haben wir derzeit aufgegeben.“ Für die künftigen Kopplungsmöglichkeiten gibt es viele Szenarien. Nach den BDBOS sollen aber zunächst die NdB-Funktionalitäten in die neue Architektur migriert werden. Wie lange das dauern wird? „Das hängt von der finanziellen Ausstattung ab“, erklärt Pasternak. Die derzeitigen Aktivitäten werden unter anderem aus NdB-Mitteln finanziert. Für 2024 sind noch keine eigenen IVÖV-Mittel budgetiert. Anders als man glauben könnte, soll die jetzige IVÖV-Planung aber erheblich günstiger werden als die ursprünglich veranschlagten NdB-Kosten, weil sie sich am tatsächlichen Bedarf orientiert.

digitalen Plattformwettbewerb verwässert zu werden.

Ex-post Entscheidungen nicht ausreichend! Die Entscheidung des BKartA in der Sache Deutsche Bahn in Richtung eines Zugangs zu vertriebsrelevanten Echtzeitdaten sowie eines Anspruchs auf eine angemessene Vertriebsprovision bildet zwar einen wichtigen Schritt zur Beseitigung von Hindernissen für innovative Mobilitätsplattformen, ist nur ein erster Halt auf der langen Strecke zum wirksamen Wettbewerb. Trotz der im Grunde positiven Entscheidung sind Wettbewerber nun darauf angewiesen, dass der adressierte Platzhirsch die aus vergangenen Wettbewerbsverstößen abgeleiteten Vorgaben des BKartA umsetzt und in wettbewerbskonforme Rahmenvereinbarungen überführt. Dessen naturgemäß eingeschränkte Kooperationsbereitschaft schwebt also nach wie vor wie ein Damoklesschwert über den Geschäftsmodellen der Neuanbieter. Der gegenwärtig unzulängliche Rechtsrahmen im Eisenbahnsektor und die lediglich ex-post auf vergangene Wettbewerbsverstöße ausgerichtete Entscheidung des BKartA vermögen nicht die gravierenden Markteintrittshürden künftig zu überwinden. Nur eine Gesetzgebung proaktiver ex-ante Regulierungsinstrumente zur Herstellung des Marktzugangs neuer Mobilitätsplattformen führt zum nächsten Halt: Wettbewerb im Dienste des Kunden!


Länder

Behörden Spiegel / November 2023

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ass es viel zu tun gibt, zeigte unter anderem die Rede des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhardt Blienert auf dem Bundeskongress zum Glücksspielwesen. Er nannte vier Baustellen, die es in Bezug auf den Glücksspielmarkt schleunigst zu klären gelte. So stieg die Zahl von riskantem Spielverhalten weiter an. Daher gelte es beim terrestrischen Automatenspiel nachzubessern und die zunehmenden illegalen Angebote zu bekämpfen. Dazu sollte unter anderem der Vollzug gestärkt werden. Mehr zum Thema des illegalen Marktes finden sie auf S. 24. Zweite Baustelle für den Sucht- und Drogenbeauftragten seien Sportwetten und das The-

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Nach dem GlüStV ist vor dem GlüStV Die Regulierung des Glücksspielmarktes ist eine Daueraufgabe (BS/sr) Auch wenn der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 21) das Online-Glücksspiel deutschlandweit legalisierte, ist es noch nicht ruhig geworden, um die Regulierung des Glücksspielmarktes. Im Gegenteil sind unter anderem mit der Erschließung des Online-Marktes gleich mehrere Baustellen aufgerissen und erweitert worden.

einfache Zugangsmöglichkeit für Minderjährige und die damit einhergehende frühe Gewöhnung an glücksspielähnliche Mechaniken. Bringmanns Vorschlag möchte Lootboxen dennoch gerne auf eine „positive“ Weise regulieren, um so auch die Gaming-Industrie, die ein wachsender Wirtschaftszweig werden soll, nicht komplett vor den Kopf zu stoßen. Als Diskussionsgrundlage, wie der Vorschlag auch gedacht ist, bietet er genügend Anregungen. Linda Heitmann (MdB) Bündnis 90/ Die Grünen, sprach davon, dass sie noch in dieser Legislaturperiode eine mögliche Regulierung auch gerne über den Jugendschutz auf den Weg bringen möchte.

Wissenschaftliche Datengrundlage schaffen

Der Newsletter mit Zukunft.

QR-Code scannen und anmelden ma Glücksspielwerbung. Denn für ihn schaffe die heutige Werbung die Abhängigkeit von morgen. Dritte Baustelle sei das Thema Lootboxen. Als vierte Baustelle stellte er das Thema der wissenschaftlichen Forschung heraus, deren Intensivierung in Betracht gezogen werden sollte. Damit sprach Blienert auch die großen Themen des Kongresses selbst an.

Lootboxen und Jugendschutz Die Diskussion rund um das Thema Lootboxen hat in diesem Jahr

Blienert hatte erst in diesem Jahr eine Studie in Auftrag gegeben, nach der mehr als zwei Drittel der Deutschen weitere WerbebeschränFoto: BS/Sucht- und Drogenbeauftragter, Thomas Ecke kungen für Sportwettenwerbung in TV und Internet wollen.

in Deutschland und vielen anderen Ländern in Europa an Fahrt aufgenommen. In Österreich kann beobachtet werden, dass ohne ein Eingreifen der Regulierer die Entscheidungen früher oder später vor Gericht gefällt werden. Hier wurde nun in zweiter Instanz einer Klage gegen Sony und Electronic Arts für die in der Spielreihe FIFA angebo-

tenen FIFA-Packs rechtgegeben. Demnach sind die ins Spiel integrierten Lootboxen als Glücksspiel einzustufen.

Es braucht eine Entscheidung Sollte in Deutschland auch eine Gerichtsentscheidung wie in Österreich anstehen, wären Lootboxen nach GlüStV 21 illegales Glücks-

Keine „rote Laterne“ mehr für Berlin Kehrtwende in der inneren Sicherheit in Berlin (BS/ Burkard Dregger MdA*) Schon seit Jahren werden in Berlin mehr Straftaten begangen als in jedem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Und in keinem anderen Bundesland ist die Aufklärungsquote so niedrig wie in Berlin. Derzeit werden nur etwa 44 Prozent der erkannten Straftaten aufgeklärt, weit weniger als die Hälfte. Politisch aber sind aus diesem Missstand über Jahre keine ernsthaften Konsequenzen gezogen worden. Die abgewählte Koalition hatte sich offenbar mit der „roten Laterne“ Berlins in der inneren Sicherheit abgefunden. Die Menschen in unserer Stadt erwarten aber zurecht, dass sich der Rechtsstaat in der Regel durchsetzt und nicht nur in der Ausnahme, so wie in allen anderen Bundesländern. Die letzten Silvesterrandalen haben einen erheblichen Bewusstseinswandel herbeigeführt. Fast allen ist klar geworden, dass es so nicht weitergehen darf. Deshalb ist die CDU jetzt in führender Regierungsverantwortung, und wird gemeinsam mit der SPD die überfälligen Weichenstellungen treffen. Dazu muss die Polizei Berlin nicht nur gut ausgebildetes und ausgerüstetes Personal erhalten, sondern sie benötigt auch die nötigen gesetzlichen Befugnisse. Derzeit aber hat Berlin das schwächste Polizeirecht aller Bundesländer. Gleichzeitig sind in Berlin die größten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das bringt die neue Koalition aus CDU und SPD jetzt endlich ins Lot. Eine erste Polizeirechts-Novelle ist inzwischen auf den Weg gebracht. Eine zweite wird folgen. Ein Kerninhalt der ersten Novelle ist die Verschärfung des Präventivgewahrsams. Die Höchstdauer wird bei Terrorgefahren von zwei auf sieben Tage verlängert, eine Konsequenz aus dem Terroranschlag am Breitscheidplatz, für die es jetzt endlich eine politische Mehrheit in Berlin gibt.

Bei weiteren Gefahren für Leib oder Leben, drohendem Landfriedensbruch, drohenden Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder die Freiheit ist eine Verlängerung auf maximal fünf Tage möglich. Denken wir an Gewaltverbrecher, gewalttätige Hooligans, Gewalt gegen Frauen und Kinder, hier wird zukünftig die Gefahrenabwehr gestärkt. In Bezug auf nicht schwere Straftaten (z. B. Nötigung, auch durch Klimakleber) lässt es die bisherige Entscheidungspraxis der Gerichte nicht als wahrscheinlich erscheinen, dass die Präventivhaft durch die Gerichte für mehr als zwei Tage eingesetzt wird. Dennoch enthält die Novelle auch hier eine Stärkung der Gefahrenabwehr. Durch Einführung von Regelbeispielen wird erreicht, dass im Falle der Ankündigung oder Aufforderung zur Tatbegehung oder bei Wiederholungsgefahr die betreffenden Personen für bis zu zwei Tage festgesetzt werden können, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Die erste Polizeirechtsnovelle der neuen Koalition aus CDU und SPD ermöglicht ferner einen besseren Schutz unserer Einsatzkräfte. Allein im letzten Jahr gab es über 8.000 Angriffe auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, ein völlig untragbarer Zustand. Daher werden nunmehr die Befugnisse der

spiel und müssten bis zum nächsten Staatsvertrag nicht mehr diskutiert werden. Dann müsste man aber auch direkt gegen Lootboxen vorgehen und diese deutschlandweit verbieten oder sich direkt an die Verhandlungen eines neuen Glücksspielstaatsvertrages wagen. Eine Regulierung über den Glücksspielstaatsvertrag ist aber nicht die einzige oder die beste Möglichkeit, Lootboxen zu regulieren. Ein von Carsten Bringmann, Kanzlei Noerr, erarbeiteter Regulierungsvorschlag sieht zum Beispiel die Regulierung über das Jugendschutzgesetz vor. Eine Möglichkeit, die ihre Vorteile hätte. Denn das aktuell große Problem mit Lootboxen sind die

Wichtig für etwaige Regulierungsentscheidungen sowohl zum Thema Lootboxen als auch bei Fragen der Werbung und des illegalen Marktes ist die Grundlage, auf der sie getroffen werden. Wichtiger Ausgangspunkt ist dabei die wissenschaftliche Erhebung von Daten und Anfertigung von Studien. Ein Aspekt, der gerade bei politischen Entscheidungen im Bereich des Glücksspielwesens oft zu kurzfristig bedacht wird. Dies erklärte Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Suchtforscher an der Technischen Universität Dresden, bei der Vorstellung seines Evaluierungsberichtes zur Spielverordnung. Trotz des kurzen Zeitrahmens konnte er spannende Erkenntnisse vorstellen. So sind nach seinen Ergebnissen viele der getroffenen regulatorischen Maßnahmen, die das terrestrische Spiel betreffen, positiv, aber offen Baustellen bleiben bestehen. Es gibt also auch zwei Jahre nach dem GlüStV 21 Regulierungs- und Forschungsbedarf bei alten und neuen Themen in der Glücksspielbranche. Eine wirkliche Ruhepause für die Regulierung des Glücksspielmarktes kann es bei all diesen Veränderungen nicht geben. Gerade deshalb bleibt es wichtig, Regulierung und Forschung weiterhin voranzutreiben.

Polizei zum Einsatz von Bodycams entfristet und auf Feuerwehr und Mitarbeitende der Ordnungsämter ausgedehnt. Zukünftig dürfen Polizei und Feuerwehr Bodycams auch in Wohnungen, Hausfluren und Gewerberäumen einsetzen, Ordnungsämter in Hausfluren und Gewerberäumen. Aus anderen Bundesländern wissen wir, dass bereits die Ankündigung, die Bodycam einzuschalten, präventive Wirkung entfaltet. Sollte es dennoch zur Eskalation kommen, werden die Aufnahmen für die Strafverfolgung verwertbar sein. Schließlich erhält die Polizei die Befugnis, das Elektroimpulsgerät („Taser“) zur Abwehr von Gefahren einzusetzen, wenn dadurch ein zulässiger Gebrauch von Schusswaffen oder Hiebwaffen vermieden werden kann, bei dem eine erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigung zu befürchten ist. Diese erste Novelle des Berliner Polizeirechts durch die Koalition aus CDU und SPD wird die Sicherheit in Berlin erhöhen. Burkhard Dregger (MdA) ist Innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin.

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Finanzen

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Klare Kante gegen Geldwäsche

ie Zentralstelle Financial Intelligence Unit (FIU) überprüft eingehende Geldwäscheverdachtsmeldungen von Finanz- und anderen Institutionen. Wenn ein gemeldeter Sachverhalt im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder anderen Straftaten steht, werden die Strafverfolgungsbehörden informiert. Dieser Aufgabe konnte die FIU schon länger nicht mehr richtig nachkommen. Angesichts von zeitweilig knapp 300.000 unbearbeiteten Meldungen war die Geldwäschebekämpfung in Deutschland an einem Tiefpunkt angekommen. Eine Reform war überfällig.

Diese Aufgabe ging die Ampelkoalition jetzt an. Sie legalisierte mit dem Gesetz den von der FIU offenbar schon länger praktizierten sogenannten risikobasierten Ansatz, wonach sie nicht mehr alle Meldungen prüft, sondern nur noch bestimmte Meldungen, die nach vorher festgelegten Kriterien auffallen. Damit will man der Meldungsflut Herr werden. Warum die FIU mit Meldungen bombardiert wird, wurde in einer Anhörung des Bundestags-Finanz-

Flutung der FIU mit Kleinbetragsmeldungen (BS/Hans-Jürgen Leersch) Man wolle „mehr Licht ins Dunkel der Geldwäschebekämpfung in Deutschland bringen“, versprach der FDP-Abgeordnete Markus Herbrand Mitte Oktober im Bundestag. Expertinnen und Experten sowie die Opposition bezweifeln allerdings, dass es mit dem beschlossenen Gesetzentwurf der Koalition zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen bei der FIU heller wird. ausschusses klar: Dort erklärte Silvia Frömbgen vom Banken-Dachverband Deutsche Kreditwirtschaft, die Institute würden lieber öfter eine Meldung mehr abgeben als eine zu wenig, nach dem Prinzip „melden macht frei“. Auch der Sachverständige Joachim Kaetzler (Kanzlei CMS Berlin) berichtete von einer Überflutung der FIU „durch wenig sachgerechte, kleinteilige und niederschwellige Verdachtsmeldungen“. Oftmals gehe es um Centbeträge. Dadurch sei die Weitergabe von Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden beeinträchtigt worden. Mitarbeiter der FIU seien dem Risiko ausgesetzt worden, wegen der verspäteten Weitergabe von Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden beschuldigt zu werden.

Deutschland als attraktiver Standort für Geldwäsche Dies alles soll mit dem neuen Gesetz besser werden, das auch ein weiterer Schritt hin zur Gründung des von Finanzminister Christian Lindner (FDP) geplanten Bundesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität sein soll. Neben dem risikobasierten Einsatz wird auch die Anwendung Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Prüfung von Verdachtsmeldungen erlaubt. Aller-

· Gesamtstädtische Steuerung

Die Zielvorgaben des Senats und das Handeln der Verwaltung werden zu einem einheitlichen Gesamtkonzept zusammengeführt und sollen sich aus einer strategischen Leitlinie kaskadenförmig ableiten. Aus der städtischen Gesamtstrategie werden konkrete Ziele abgeleitet, die im Haushaltsplan hinterlegt werden.

· Nachhaltigkeit

Die Berücksichtigung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit ihren 17 Zielen, den Sustain­ able Development Goals (SDG), unterteilt in 169 Unterziele und über 240 Indikatoren, befördert die Strategiearbeit und zielorientierte Steuerung. Damit werden

Der Weg zum Erfolg gegen Geldwäsche soll kurz und direkt sein. Foto: BS/Larisa-K, pixabay.com

dings war eine entsprechende Ausschreibung für ein KI-System bei der FIU kürzlich gestoppt worden. Vorschusslorbeeren gibt es von der Koalitionsseite dennoch: „Wichtig ist: Die FIU darf nicht in eBay-Betrugsdelikten ertrinken, sie muss handlungsfähig sein“, sagte Sabine Grützmacher (Grüne). „Wir alle wollen, dass Deutschland besser gegen Geldwäsche vorankommt“, so Carlos Kasper (SPD). Enttäuscht zeigte sich die CDU/ CSU-Opposition. „Die Ampel sorgt dafür, dass Deutschland ein attrak-

tiver Standort wird, zumindest für Geldwäscher“, spottete der CDUAbgeordnete Matthias Hauer. De facto rüste die Koalition die FIU mit einem Freifahrtschein aus, mit dem die seit Jahren bestehenden Missstände zur Normalität gemacht würden: „Die Ampel schraubt die gesetzlichen Vorgaben so weit runter, dass die FIU sie endlich einhalten kann.“ Die Antigeldwäscheeinheit habe mit dem neuen Gesetz alle Freiheiten, bei Meldungen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung wegzuschauen. Mit dem

Hamburger Steuerungsmodell

M

it der Strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens wurde auf Basis eines leistungsbezogenen Produkthaushalts nach den Standards der staatlichen Doppik ein effektives und effizientes Planungs- und Steuerungssystem für Bürgerschaft, Senat und Verwaltung geschaffen. Im Hamburger Steuerungsmodell sind die eingeführten Reformansätze zusammenfassend aufbereitet, die dazu dienen, die Freie und Hansestadt Hamburg als Konzern wirksam steuern zu können. Im jüngst von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt herausgegebenen Buch werden die fünf Elemente des Hamburger Steuerungsmodells – strategische Steuerung, zielbezogene Budgetierung, leistungsbezogener Produkthaushalt, integrierte Fach- und Ressourcenverantwortung sowie Berichtswesen und Controlling – zusammenfassend dargestellt. Folgende Grundprinzipien haben dazu beigetragen, dass in Hamburg die Verwaltung erfolgreich modernisiert und gesteuert wird:

Behörden Spiegel / November 2023

Grundprinzipien der Verwaltungssteuerung (BS/Arne Schneider*) Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ihre Verwaltung stets modernisiert. Sie hat frühzeitig und kontinuierlich Elemente neuer Verwaltungssteuerung eingeführt. Grundlage dafür war die Auffassung des Senats und der Bürgerschaft, dass das System einer inputorientierten, tief gegliederten und eher zentral hierarchischen Verwaltungssteuerung dazu beiträgt, dass die Verwaltungen immer weniger in der Lage sind, den an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden bzw. sich veränderten Handlungsbedarfen anzupassen. und Kostenbewusstsein. Auch die fachliche und wirtschaftliche Steuerung der öffentlichen Unternehmen liegt primär in den Fachbehörden.

· Führungsleitbild

Die Führungskräfte verstehen es als ihre Aufgabe, Leistungserbringung und Ressourcen aktiv zu steuern. Sie sind reflektierte Vorbilder, Coaches und Talentmanagende, Vernetzende, Change Managende und Innovatoren sowie Strateginnen, Strategen und Umsetzende.

Die Stadt Hamburg hat ein neues Konzept zur Steuerung vorgelegt, um die Verwaltung Foto: BS/KRiemer, pixabay.com weiter zu modernisieren.

Leistungserbringung sowie Führung und Steuerung auf die Gesamtstrategie ausgerichtet.

· Leistungs- und

Wirkungsorientierung Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen werden mit Produkten, Zielen, Kennzahlen und Kennzahlenwerten im Haushaltsplan verbindlich festgelegt. Dabei sollen nicht nur die Ergebnisse, sondern auch die Wirkungen in den Blick genommen werden.

· Doppisches Rechnungswesen Mit der Doppik werden die Kosten der jeweiligen Periode abgebildet. Lasten können nicht in die Zukunft verschoben werden, weil Rückstellungen gebildet werden müssen. Nutzungen werden im

Wege von Abschreibungen über die Nutzungsdauer verteilt.

· Budgetierung

Ein leistungsbezogener Produkthaushalt beinhaltet die für die Zukunft notwendigen Ziele und Ressourcen. Deckungsfähigkeiten und Übertragbarkeiten geben den Organisationseinheiten einen weiten Managementspielraum und Anreize für eine wirtschaftlichere Mittelverwendung.

· Integrierte Fach- und

Ressourcenverantwortung Eine integrierte Fach- und Ressourcenverantwortung ermöglicht den Behörden und Ämtern insbesondere eine eigenverantwortliche Bewirtschaftung und sorgt für mehr Ergebnisverantwortung

· Personalentwicklung

Eine Reform ist nur in dem Maße erfolgreich, in dem ihre Ziele von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur eigenen Angelegenheit gemacht werden. Insbesondere neue Rollenverständnisse und Fähigkeiten sind Ergebnisse kontinuierlicher Personalentwicklung.

· Berichtswesen

Der Grad der Zielerreichung wird im Rahmen eines ergebnisorientierten Controllings überprüft. Quartalsweise wird über den Haushaltsvollzug berichtet. Zudem besteht ein zentrales Beteiligungsberichtswesen. Für jedes Jahr werden ein Einzel- sowie ein Konzernabschluss aufgestellt. Das sorgt für Kostentransparenz und Kostenbewusstsein.

· Aufgabenkritik

Verwaltungsprozesse und -struk-

Stopp der Ausschreibung für die Entwicklung Künstlicher Intelligenz habe sich die Koalition von einer zeitgemäßen Geldwäschebekämpfung verabschiedet. Der Sachverständige Kaetzler erwartet ebenfalls keine Steigerung der Effektivität oder Effizienz der derzeit gängigen Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung. Wie dringend eine effektive Geldwäschebekämpfung jedoch ist, zeigt das kürzlich vorgestellte Lagebild Organisierte Kriminalität des Bundeskriminalamtes für 2022. Danach sollen rund eine Milliarde Euro Geld krimineller Herkunft gewaschen worden sein. Andererseits wurden im Deliktsbereich Geldwäsche Vermögenswerte von gerade einmal 9,4 Millionen Euro vorläufig gesichert. Auch deshalb liegt Deutschland beim weltweiten „Schattenfinanzindex“, der die Intransparenz und Steuervermeidungsmöglichkeiten eines Staates misst, sogar auf Platz sieben. Der vom „Tax Justice Network“ erstellte Index sieht Deutschland damit noch vor bekannten Steuerparadiesen wie den Britischen Jungferninseln und der Kanalinsel Guernsey. Dabei könnte die Arbeit der FIU mit einfachen Maßnahmen effektiver werden. ­Kaetzler etwa empfahl die Einführung einer Minimalbetragsschwelle, zum Beispiel eine Transaktionshöhe von 100 Euro. Unterhalb dieses Betrages sollten keine Verdachtsmeldungen abgegeben werden müssen. Dies wäre auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Weitere Informationen zum Thema Geldwäschebekämpfung finden Sie in unserem Bericht zum Digitalen Zolltag auf Seite 38.

turen werden kontinuierlich modernisiert, um die angestrebten Ziele möglichst effizient und effektiv zu realisieren. Dabei sind Modernisierungsvorhaben keine Konsolidierungsmaßnahmen, sondern dienen dazu, die Verwaltungsleistungen zu verbessern.

· Digitalisierung

Automatisierung und Digitalisierung werden als wesentliche Treiber für die Reformen in der Verwaltung eingesetzt. Zudem wird die Digitalisierung zur Unterstützung der politisch-administrativen Steuerung eingesetzt, indem steuerungsrelevante Informationen digital zusammengeführt werden.

· Projektmanagement

Es besteht ein professionelles Projektmanagement mit aktuellen Projektgrundsätzen und -instrumenten. Projektmanagementkompetenzen werden laufend ausgebildet und konsequent angewendet.

· Einbindung der

parlamentarischen Gremien Die parlamentarischen Gremien werden bei grundlegenden Modernisierungsvorhaben der Verwaltung eingebunden, insbesondere wenn sie die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen haben. Der Senat bemüht sich bei Modernisierungsvorhaben stets um eine breite Unterstützung.

· Langfristigkeit

Eine umfassende Verwaltungsreform kann nur das Ergebnis eines längerfristig angelegten Entwicklungs- und Umstrukturierungsprozesses sein. Verwaltungsmodernisierung muss auf Dauer angelegt sein.

* Arne Schneider ist Haushaltsdirektor der Freien und Hansestadt Hamburg.


Beschaffung

Behörden Spiegel / November 2023

Seite 9

► Entscheidungen zum Vergaberecht ► GENEHMIGUNGSVORBEHALT

► KOMMUNIKATION

► REFERENZEN

► HYPERLINK

► VERHANDLUNGSVERFAHREN

Unmögliche Ausführung

Welcher Weg ist offen?

Anonyme Auftraggeber

Für Bieter verboten!

Zuschlag auf Erstangebot

Ausschluss gerechtfertigt

Plattform oder E-Mail

Ohne Namensnennung untauglich

Alle Daten gehören ins Angebot

Entsprechender Vorbehalt nötig

Die Vergabe manch einer Dienstleistung hängt davon ab, dass der Zuschlagsprätendent die Genehmigung zur Ausführung genau dieses Auftrages von einer Aufsichtbehörde erhält. So zum Beispiel für die Entsorgung von Schlachtabfällen – jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber auch die Beseitigungspflicht auf den Dienstsleiter übertragen will. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, mit dieser Situation umzugehen: Entweder, man fordert die Bieter auf, die Genehmigung während des laufenden Vergabeverfahrens einzuholen, oder man erklärt in den Vergabeunterlagen, der Zuschlag bleibe schwebend unwirksam, bis der Genehmigungsbescheid vorgelegt wird. Letzteren Weg wählte ein Auftraggeber in Bayern. Sein Zuschlag allerdings hatte keinen Bestand, denn die Bezirksregierung hat dem Bieter die Genehmigung verweigert. Bei einer weiteren Ausschreibung beteiligt sich dieser Bieter erneut. Er führt an, dass die Versagung der Genehmigung rechtswidrig gewesen sei. Seinen Ausschluss ficht er an. Die Vergabekammer aber überprüft die Entscheidung der Bezirksregierung nicht. Deren Rechtsauffassung habe sich nicht geändert und führe dazu, dass der Auftrag erneut nicht vergeben werden könnte, würde man einen Bieter bezuschlagen, dem die Genehmigung bereits einmal verwehrt worden war. Ob diese Rechtsauffassung richtig sei, müsse jedoch vor den Verwaltungsgerichten geklärt werden. Der Ausschluss hat also Bestand.

Der Auftraggeber hatte für die Kommunikation mit den Teilnehmern an einem Verhandlungsverfahren eine Vergabeplattform eingesetzt. Am Ende der Verhandlungen forderte er unter Fristsetzung zur Abgabe der finalen Angebote auf. Diese Aufforderung wurde von der Plattform automatisch per E-Mail versendet. Nach erfolgter Absendung protokollierte der PlattformServer „success“. Ein Bieter reichte kein finales Angebot ein und wurde nur darüber informiert, dass er den Zuschlag nicht erhalten werde. Er rügt die Zuschlagsentscheidung: Bei ihm sei keine Aufforderungsmail eingegangen. Die Ermittlungen durch die Vergabekammer ergaben: Das Schicksal der Aufforderungsmail kann nicht aufgeklärt werden. Der Server hatte nur den Erfolg der Absendung protokolliert, nicht aber denjenigen des Eingangs. Auf den Eingang der Mail kann sich der Auftraggeber aber nur berufen, wenn er ihn belegen kann. Die Tatsache, dass zugleich in der Plattform eine entsprechende Nachricht hinterlegt wurde, ist unerheblich. Denn die Vergabebedingungen verpflichteten den Bieter nicht, die Plattform als Kommunikationsweg zu nutzen. Vielmehr hieß es ausdrücklich, dass Mitteilungen per E-Mail erfolgen. Darauf darf der Bieter vertrauen. Er ist nicht gehalten, auf Verdacht hin auch die Plattform fortlaufend auf Nachrichten zu überwachen. War der Kommunikationsweg der Plattform nicht eröffnet, kann sich der Auftraggeber auf einen Zugang auf diesem Wege nicht berufen.

Bewirbt sich ein Anwalt oder seine Kanzlei in einem Verfahren zur Vergabe von Rechtsberatungsleistungen, so steht er regelmäßig vor dem Problem, dass die Anforderung des Auftraggebers nach der Benennung von Referenzen mit der Vertraulichkeit seiner Mandantenbeziehungen in Konflikt steht. So hat eine Kanzlei in einer solchen Ausschreibung das Verlangen nach Vorlage von 20 Mandaten mit Benennung der Tätigkeit, des Auftragsvolumens und des Mandanten gerügt. Dies verstoße gegen die Rechtsanwaltsordnung (BRAO) und erfülle gar den Straftatbestand der Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen. Es müsse auch eine anonymisierte Liste genügen. Dem war kein Erfolg beschieden. Die Vergabekammer des Bundes weist mit großer Klarheit darauf hin, dass Referenzen, die mangels Kenntnis des Referenzgebers nicht prüfbar sind, eine hinreichende Eignungsprüfung des Bieters nicht ermöglichen. Keineswegs werde vom Auftraggeber gegen die BRAO verstoßen, denn es stehe dem Bieter frei, sich von seinen Mandanten die Freigabe zur Verwendung des Mandates als Referenz erteilen zu lassen. Nur mit einer Benennung ohne Freigabe verstieße der Anwalt gegen die BRAO. Die Zahl der geforderten Referenzen sei auch nicht übermäßig, was schon daraus erkennbar sei, dass eine Reihe von Bietern diese Anforderung erfüllen konnte, ohne dass Zweifel daran bestünden, dass diese alle die erforderlichen Freigaben ihrer Mandanten erlangt hatten.

Der elektronische Geschäftsverkehr macht es möglich, dass man nicht alle Informationen unmittelbar übertragen muss. So ist es möglicherweise einfacher, einen Link auf ein Dokument im Internet zu setzen, als es komplett an eine E-Mail anzuhängen oder den fraglichen Text abzuschreiben und in ein neues Dokument aufzunehmen. Auftraggeber dürfen das in gewissem Umfang auch hinsichtlich der Vergabeunterlagen. Wenn die Liste der Eignungskriterien für das Eingabefeld im EU-Formular zu lang ist, darf ein Link gesetzt werden, der unmittelbar auf den Kriterienkatalog verweist. Das Ziel dieses Links muss vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Was dem Auftraggeber recht ist, ist dem Bieter billig, dachte ein Unternehmen, welches sich an einer Ausschreibung der EUKommission beteiligte. Um sich die Übermittlung umfangreicher Produkterklärungen zu ersparen, verwies es auf eine Webadresse, unter der diese Informationen abrufbar sein sollten. Das aber ist im Angebot unzulässig, denn es mangelt an der Unveränderlichkeit des verlinkten Inhalts. Ein innerhalb einer Vergabeplattform verlinktes Dokument wie der Kriterienkatalog kann später nicht mehr geändert werden. Der Bieter-Link, dessen Ziel aber ein Dokument auf dem bietereigenen Server ist, erfüllt diese Anforderung nicht. Damit fehlt es an einer lückenlosen, bis zum Zuschlag unveränderlichen Dokumentation, was eigentlich Vertragsinhalt werden sollte.

Der Auftraggeber hatte in einem ersten offenen Verfahren keine wirtschaftlichen Angebote erhalten. Nach Aufhebung dieses Verfahrens ging er in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den vorhandenen Bietern über. In die Aufforderung zur Angebotsabgabe schrieb er: „Sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erteilt wird, verhandelt der Auftraggeber über die Erstangebote.“ Mindestens eines der Erstangebote erschien ihm aber als zuschlagsfähig, sodass er auf eine Verhandlungsrunde verzichtete und die Bieter unmittelbar über die Zuschlagsabsicht unterrichtete. Ein Konkurrent will das nicht hinnehmen. Er bemängelt das Ausbleiben der Verhandlungen. Vor der Vergabekammer stellt er sich auf den Standpunkt, dass auf die Verhandlung nicht hätte verzichtet werden dürfen. Die VgV schreibe vor, dass der Vorbehalt in der Auftragsbekanntmachung hätte erfolgen müssen. Eine solche habe es in diesem Verfahren aber gar nicht gegeben. Die Vergabekammer weist diese Argumentation zurück und bezieht sich dabei auf die zugrundeliegende EU-Richtlinie, die eine solche Verengung auf die Bekanntmachung nicht kenne. Deswegen sei die Vorschrift so zu verstehen, dass im Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb der Vorbehalt des Zuschlags auf das Erstangebot an jeder anderen Stelle der Auftragsunterlagen erfolgen könne, was hier mit dem Hinweis in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes in hinreichender Deutlichkeit geschehen sei.

VK Südbayern (Beschl. v. 23.05.2023, Az.: 3194.Z3-3_01-22-63)

VK Bund (Beschl. v. 02.06.2023, Az.: VK 1-37/23)

VK Südbayern (Beschl. v. 31.01.2023, Az.: 3194.Z3-3_01-22-37)

EuG 1. Instanz (Urt. v. 14.06.2023, Rs. T-376/21)

VK Sachsen (Beschl. v. 22.06.2023, Az.: 1/SVK/014-23)

Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München (Oppler Büchner PartGmbB)

jeden Monat im Behörden Spiegel ◄

Verfahren „schnell und rechtsicher“ durchführen NRW-Erlass zu Unterbringung von Geflüchteten (BS/bk) Die Belastung der Kommunen durch die Organisation des Flüchtlingszustroms ist auf der politischen und medialen Tagesordnung. Kommunen stoßen bei ihren Unterbringungsmöglichkeiten an ihre Grenzen. Um die Unterbringungspflicht trotzdem zu gewährleisten, haben das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen einen gemeinsamen Erlass an die Bezirksregierungen und den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes veröffentlicht. Die im Land Nordrhein-Westfalen vorhandenen und bisher neu geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten seien weitgehend ausgeschöpft, heißt es vonseiten der Ministerien. Seit 2023 sei gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 77,2 Prozent der Asylzahlen zu verzeichnen. Diese Zunahme sei unerwartet gewesen und stelle die Kommunen sowie das Aufnahmesystem des Landes vor Herausforderungen. Nach Angaben der nordrhein-westfälischen Ministerien

habe das Land im Bundesvergleich mit rund 20 Prozent die höchste Quote bei den Asylantragszahlen. Damit das Land seiner Pflicht nachkommen kann, müssen Kapazitäten zur Unterbringung und zum Unterhalt der Unterbringungen geschaffen werden. Dazu sei schnelles Handeln geboten. Damit die Vergabeverfahren rechtssicher und schnell durchgeführt werden können, können alle rechtlich zulässigen Erleichterungen bei der Durchführung der notwendigen

Aufgrund der steigenden an Asylanträge in NRW sind nach Auffassung des dortigen Finanzund Wirtschaftsministeriums die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben erfüllt. Illustration: BS/Dach; stockpics, adobe.stock.com

Vergabeverfahren in Anspruch genommen werden. Die Ministerien weisen darauf hin, dass im vorliegenden Fall eine „besondere Dringlichkeit“ gegeben sei. Nach Paragraf 14 Abs. 4 der Vergabeverordnung (VgV) müssen für eine Dringlichkeitsvergabe folgende Voraussetzungen zwingend erfüllt sein: So müssen äußerst dringliche zwingende Gründe, wie zur Erfüllung der Daseinsvorsorge, vorliegen. Es muss sich zudem um ein unvorhergesehenes Ereignis handeln. Als weitere Voraussetzung muss festgestellt werden, dass die Mindestfristen nicht einhaltbar sind. Zudem dürfen die Gründe für eine Dringlichkeitsvergabe nicht dem Auftraggeber zugerechnet werden. Die aktuelle Situation erfüllt laut den Ministerien diese Voraussetzungen. Deshalb sind Direktvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte möglich. Oberhalb der EU-Schwellenwerte könnte ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eröffnet werden. Der Erlass ist bis zum 30. Mai 2024 befristet.

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Personelles

Seite 10

Behörden Spiegel / November 2023

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Hausanschrift: Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf Tel. 0211/86 18-50 Fax: 0211/86 18 5-44 44 E-Mail: poststelle@mhkbd.nrw.de Internet: www.mhkbd.nrw

Presse und Soziale Medien RD Fabian Götz -4264

Beauftragter der Landesregierung für interkommunale Zusammenarbeit Thomas Hunsteger-Petermann -3512

Der Organisationsplan gibt nicht den Stellenplan wieder.

Stabsstelle Heimat Christph Meinerz

Koordinierungsstelle Klimaschutz in Gebäuden und Quartier LMR Marcus Münter (St. V. AL’in 4) -5502

-3005

Gleichstellungsbeauftragte Beschwerdestelle nach AGG für die Beschäftigten des Ministeriums RR’in Kirstin Messe -4359

Abteilung 1 Zentralabteilung

Ministerin Ina Scharrenbach MdL Foto: BS/MHKBG NRW 2021/F. Berger

Staatssekretär Daniel Sieveke Büro des Staatssekretärs: AR Igor Schindler

Abteilung 2 Digitalisierung der Landesverwaltung

-3485

Abteilung 3 Kommunales

Abteilung 4 Wohnungsbau, Wohnungsund Siedlungsentwicklung

Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik (CIO) MDgt Andreas Happe

-4260

Projektgruppe E-Government Geschäftsstelle: ORR’in Karolina Buckner RD’in Ulrike Masannek RR’in Karoline Baier AR’in Daniela Berrisch

Gruppe 11 Beteiligungen, Organisation und Service -3461 -3462 Ute Neumann -3252 -4281

Referat 101 Justiziariat, Zentrale Vergabestelle

Referat 111 Beteiligungen Ute Neumann

MR Thomas Jarzombek

-4242

-4242

MDgt Prof. Dr. Andreas Meyer-Falcke

Gruppe 21 Digital Governance

Wulf Pabst

-4700

Gruppe 22 IT-Strategie, IT-Sicherheit und E-Government-Infrastruktur

-4710 LMR Dr. Markus Brakmann

Referat 211 Programm Digitale Verwaltung NRW, Veränderungsmanagement

-4720

Referat 221 IT-Strategie, Innovative IT-Technologien

-4295 Astrid Grüneklee

-4707 LMR Dr. Markus Brakmann

-4720

MDgt Dr. Christian von Kraack

Ständiger Vertreter der Abteilungsleitung

LMR Frank Zakrzewski

MR Bernhard Grotke

-4379

Referat 112 Steuerung, Organisationsangelegenheiten, Innenrevision MR’in Julia Huylmans

-3112

Referat 212 Open Government, IT-Fortbildung

Sandra Schlesiger

Referat 222 E-Verwaltungsarbeit

-4716 RD Andre Mühlenbäumer

MR’in Birgit Dickmann

-4383

Referat 113 Information, Kommunikation, Fortbildung MR Gregor Franzmann

-4348

Referat 213 E-Government-Recht, Steuerung IT.NRW, Zentrale Gremien und Budget (HH) des CIO

MR Thorsten Ricke

Referat 114 Innerer Dienst MR’in Karin Hörnle

-4384

Referat 214 Onlinezugangsgesetz, Open-Data-Portal,Serviceportal NRW, Portalverbund

Wulf Pabst

Registraturkräfte Sandra Beck Oliver Berrang Constanze Busch Sandra Eggert Nayette Krienen Michael Urban Petra Weber Eva Zaworra

-5588 -5592 -5589 -5572 -5573 -5579 -4345 -3184

-4764

Referat 224 Informationssicherheit in der Landesverwaltung

-4710 MR Dr. Frank Laicher

-4776

Referat 225 IT-Architektur, Lizenzmanagement, Abstimmung § 22 EGovG NRW

MR’in Mareike Klinken

-5631

LMR Marcus Münter

-5502

Referat 401 Koordinierung, Gremien NRW.BANK, Bürgschaften

LMR Marcus Münter

-5502

Referat 402 Wohnraumförderung, Sicherung der Zweckbestimmung von Förderwohnungen, Einkommensermittlung

-4754

Referat 223 E-Government-Infrastruktur

-4725 MR Dr. Thomas List

-5560

Referat 302 Kommunale Aufgaben, Gebietsstruktur und Interessen in Rechtsetzung und Verwaltungsvollzug MR’in Constanze Lernhart

Referat 103 Personal

-5501

Ständiger Vertreter der Abteilungsleitung

Referat 301 Kommunalpolitische Handlungsbedingungen, Kommunales Verfassungsrecht und Kommunalaufsicht MR’in Doris Binder-Falcke

Referat 102 BdH, Haushalt, EPOS.NRW, Controlling

Heike Schüller -5550

-4783

-5576

Referat 303 Kommunaler Finanzausgleich

MR’in Dr. Daniela Richter

-5567

Referat 304 Haushaltsrecht, Finanzaufsicht, Haushaltssicherung, Finanz- und Haushaltsplanung, Stärkungspakt Stadtfinanzen LMR Frank Zakrzewski

-5560

Referat 305 Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, Kommunalabgaben, Kommunalinvestitionsförderung

MR David Aldenhoff

-5708

Referat 306 Kommunale Personalangelegenheiten

MR’in Melanie Evers

Referat 403 Staatsaufsicht NRW.BANK Bereich Wohnraumförderung, Beirat für Wohnraumförderung, Wohnungsmärkte, Steuerrecht MR Stefan Peter

-5516

Referat 404 Wohnraumförderprogramme, Wohnungswirtschaft

MR Norbert Lammering

-4231

Referat 405 Wohnungsaufsicht, Mietrecht, Wohngeld, Allgemeines Wohnungsrecht

MR’in Anna Zavelberg

-5525

Referat 406 Experimenteller Wohnungsbau

MR Kay Noell MR’in Sabine Löchner

-5507

-5529

-5555 Referat 407 Modernisierungs- und Quartiersförderung MR Rainer Janssen

Kontaktreferentinnen des MHKBD bei der Landesvertretung in Berlin RD’in Susanne Falk-Alex

-5521

Projektgruppe Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa 030/27575 274

Scott Schwickert Ekaterina Faesing

-4222 -3570


Personelles

Behörden Spiegel / November 2023

Seite 11

Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Stand: November 2023

Gruppe M Büro der Ministerin RD Jan Schwering

-3490

M1 Termine, politische Koordination RD Jan Schwering

-3490

M2 Kabinett, Landtag, Petitionen MR Tim Offermanns

M3 Reden, Publikationen

-3451

-4628

Projektgruppe Ruhr-Konferenz

Parlamentarischer Staatssekretär Josef Hovenjürgen MdL Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Rauer

MR Christian Metzner

M4 Bundesrat, EU-Angelegenheiten, Fachministerkonferenzen Friederike Findeis -3515

PStS Josef Hovenjürgen MdL -4500 -4502

Abteilung 5 Stadt- und Gemeindeentwicklung

Abteilung 6 Bauen

MDgt Thomas Lennertz

-5600

Gruppe 51 Städtebauförderung und Klima, Rheinisches Revier und Bauland Landesliegenschaften

LMR Klaus Austermann

-5602 LMR’in Sabine Nakelski

Referat 511 Querschnittsaufgaben der Abteilung, Gremien der Bauministerkonferenz und des ASBW MR’in Claudia Schmidt

Gruppe 52 Städtebauförderung, Kommunale Baulandentwicklung

-5632 LMR Thomas Lülsdorf

Referat 521 Förderrechtliche Angelegenheiten der Förderprogramme

-5647 MR Michael Bernhart

Gruppe 53 Wiederaufbau, Denkmalpflege

-5700

Gruppe 61 Bauaufsicht

-5670

Referat 531 Koordination, Rechtsfragen und Berichtswesen im Wiederaufbau

-5608 LMR Thomas Lülsdorf

MDgt’in Diane Jägers

Gruppe 62 Bauwirtschaft, Kultur des Bauens, Hochbauangelegenheiten des Landes

LMR’in Dagmar Lamberth

Referat 611 Grundsatzangelegenheiten des Städtebaurechts, planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben

Referat 522 Haushalt, Verwaltungsvereinbarungen Bund und Länder, Digitalisierung der Förderprogramme

MR Christoph van Gemmeren -5633 MR Thorben Goer

Referat 532 Wiederaufbau der Infrastruktur in Kommunen

-5656 RD’in Claudia Hollstein

LMR Klaus Austermann

-5602 MR Christian Meyer

Referat 514 Klimafolgenanpassung und Klimaschutz im Quartier, Nachhaltige Stadträume

MR Rainer Köster

Referat 523 Stadtumbau, Stadtentwicklung, Besonderes Städtebaurecht, Städtebauförderung Bezirk Münster

Referat 524 Rechtliche Grundlagen der Stadtentwicklung, Digitalisierung Bauleitplanung

-5615 MR Christoph Piel

-5669

Referat 534 Denkmalschutz und Denkmalpflege, UNESCO-Welterbe

-5614 Ina Hanemann

MR’in Birgit Elsing

RD Dr. Adam Strzoda

Referat 516 Baulandmobilisierung auf Landesliegenschaften und mit Unternehmen

-3247

Referat 624 Sonderliegenschaften, Baulastverpflichtungen, Verkehrssicherungspflichten

-4662 MR’in Gabriele Mainz

-5530

Referat 615 Baulicher Brandschutz, Sonderbauten, bauaufsichtliche Regelungen für die technische Gebäudeausrüstung

-5619

MR Jost Rübel

Referat 526 EU-Förderung im Städtebau, Industriekultur, Städtebauförderung Bezirk Düsseldorf

-5634 LMR‘in Sabine Nakelski

-5718 MR’in Ulrike Scherbaum

-5680

-5723

Projektgruppe BIM-Competence-Center

MDgt’in Diane Jägers MR Dr. Jan Hogen

-5754

Referat 623 Bauangelegenheiten der Ressorts, Angelegenheiten der Architektur und der Technischen Gebäudeausrüstung

Referat 614 Bautechnik, Bauphysik

Referat 525 Kommunale Baulandmobilisierung, Landesinitiative Bau.Land.Leben

-5625 Doris Kern

Referat 622 Architekten-und Ingenieurvertragsrecht, Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte, baulich-technische Sicherungsmaßnahmen

-5711 Holger Gerards

Referat 613 Bauordnungsrecht, Bauberufsrecht

Andreas Plietz Referat 515 Stadterneuerung im Rheinischen Revier

-5704

-5538

Referat 533 Wiederaufbau der privaten Infrastruktur

-5652 Karola Jensen

Referat 621 Grundsatzangelegenheiten des Bauens, Bauhaushalt, Bauwirtschaft, Nachhaltiges Bauen, Gremien, Koordinierung

-5702 LMR Reinhard Blümel

Referat 612 Allgemeine Angelegenheiten der Bauaufsicht, Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens, Erschließungsrecht

MR’in Andrea Beule Referat 513 Landesinitiative Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen., Zukunftsraum Land, Städtebauförderung Bezirk Köln

-5704

-5670 LMR’in Dagmar Lamberth

Referat 512 REGIONALE, BauKultur,Städtebauförderung Bezirke Arnsberg und Detmold

-5702 LMR Reinhard Blümel

Projektgruppe Innovatives Bauen, 3-D-Druck

-5700 MDgt’in Diane Jägers

-5700

-5632

Personalrat Vorsitzender: RR Thorsten Barzik Weitere Mitarbeit Personalrat: Andrea Wulf

Geschäftsstelle der Bauministerkonferenz ARGEBAU MR’in Claudia Schmidt 0211/8618 5647 Sylke Klawunde 030/27575 228

-4237 -3209

Hauptpersonalrat Vorsitzender: Markus Broose -3141 Weitere Mitarbeit Hauptpersonalrat: Nicole Fronholt-Kirfel -5703 Schwerbehindertenvertretung: Michael Winterhoff

-3727

Hauptschwerbehindertenvertretung: Frank Martinelli

-3161

Inklusionsbeauftragte: ORR’in Friederike Schultze

-3444

Datenschutzbeauftragter: MR Thomas Jarzombek

-4295

Informationssicherheitsbeauftragter: Dr. Stephan Schlagkamp

-3577


Diplomaten Spiegel

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Behörden Spiegel / November 2023

Sehr gewogen Berliner Gespräch mit Neuseelands Botschafter Craig John Hawke (BS/ps) Neuseeland liegt „Down Under“ in der südlichen Hemisphäre, unterhalb fast aller anderen Länder auf dem Globus, südöstlich von Australien. Es besteht aus zwei großen sowie 700 kleineren Inseln und ist etwa so groß wie Deutschland – ohne Bayern. Auf den beiden ersten, 35 km voneinander entfernten Eilanden leben gut fünf Millionen Menschen, also 18 pro Quadratkilometer.

Botschafter Craig Hawke zusammen mit der Māori-Gruppe Ngāti Rānana beim Sommerfest in der Residenz des Botschafters im Juni diesen Jahres. Foto: BS/Botschaft von Neuseeland Berlin

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ie bilden eine vielfältige Gesellschaft aus Māori, Pazifischen Insulanern, Asiaten und Europäern in einer Demokratie, die, als erste überhaupt, im Jahr 1893 das Frauenwahlrecht einführt und 1993 das deutsche Wahlsystem übernimmt. Bemerkenswert ist auch das seit 2019 geltende „Wellbeing Budget“. Es stellt das Wohlergehen der Neuseeländer und nicht die Wirtschaftsdaten in den Mittelpunkt des Regierungshandelns. Überdies will man bis 2025 rauchfrei werden. Dafür hat sich die Regierung in Wellington eine Reihe strenger Maßnahmen gegen die Tabaklobby überlegt, wie etwa ein Verkaufsverbot von Zigaretten für alle, die nach 2004 geboren sind. Passend zu diesem Ambiente belegt Neuseeland zusammen mit Dänemark den ersten Platz auf dem Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International. Hausherr der neuseeländischen Botschaft ist seit Juli 2022 Craig John Hawke. Der 58-jährige Sozialwissenschaftler ist seit 34 Jahren als Diplomat aktiv – mal in Korea, Samoa, im Außenministerium in Wellington oder bei den Vereinten Nationen in New York. Letztes Jahr wurde er dann Botschafter in der Bundesrepublik.

der 10. November, daher kommt dieses Interview just zur rechten Zeit. Mein Arbeitsschwerpunkt liegt auf dem Ausbau unserer außenund sicherheitspolitischen Kontakte“, erklärt Hawke. Die Entwicklungen in Europa und im Indopazifik hätten gezeigt, dass gleichgesinnte Partner und Demokratien ihre Kräfte bündeln müssten, um die Herausforderungen der Zeit in den Griff zu bekommen. Man stimme sich mit Berlin in vielen Dossiers – über die russische Invasion in der Ukraine bis hin zu den jeweiligen Ansätzen im Indopazifik – sehr eng ab. Der deutsche Standpunkt sei dabei sehr wichtig und seine Aufgabe sei es, die neuseeländische Sichtweise in Berlin vorzutragen und geeignete Lösungen zu finden, erzählt der Botschafter.

Unabhängig davon kümmert er sich um das Ende Juni letzten Jahres geschlossene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland. „Bis es in Kraft tritt, dürfte es noch dauern. Wir gehen

Föderalismus verstehen

Eintritt in Forschungs- und Innovationsprogramm der EU „Ein Bereich, an dem ich ein starkes Interesse habe, ist unsere seit über 40 Jahren bestehende Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationskooperation. Dabei geht es um Fortschritte bei den Herausforderungen der Nachhaltigkeit, der Gesellschaft, der Umwelt, der Meeresforschung und des wirtschaftlichen Wandels. Wir haben

Die Entwicklungen in Europa und im Indopazifik haben gezeigt, dass gleichgesinnte Partner und Demokratien ihre Kräfte bündeln müssen, um die Herausforderungen der Zeit in den Griff zu bekommen.“

Die deutsch-neuseeländischen Beziehungen sind seit ihrer Aufnahme im November 1953 vertrauensvoll und von gemeinsamen Interessen und Werten in internationalen Angelegenheiten, Handel, Wissenschaft und Kultur geprägt. Beide Staaten sind sich diplomatisch ähnlich, stimmen in anderen wichtigen Bereichen, wie etwa den Menschenrechten, der Medienfreiheit, dem Recht des Einzelnen und der Frauen, so gut überein, dass es kaum Irritationen gibt. „Vor diesem Hintergrund feiern wir heute 70 Jahre diplomatische Beziehungen. Das genaue Datum ist

besonders am Herzen: „2023 hatte ich die Ehre, an einer Reihe von Zeremonien in ganz Deutschland teilzunehmen, um fast hundert menschliche Überreste von Māoriund Moriori-Vorfahren nach Aotea-

vor Kurzem eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Weltraum unterzeichnet, wobei acht Projekte bereits angelaufen sind“, so Hawke. Die Wasserstoff-Forschungspartnerschaften befassten sich mit drängenden Fragen zur Transformation des Energie- und Verkehrssektors. Neuseeland habe sich mit der EU darauf geeinigt, dem Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizont Europa“ beizutreten, „das Forschern unserer Länder neue Möglichkeiten bietet und gute Erfolgschancen hat“, sagte Hawke. Ein weiterer Aspekt im bilateralen Verhältnis liegt Botschafter Hawke

des nächsten Jahres angewendet werden. Es sei großartig, zu sehen, wie sehr die Bundesregierung das Abkommen in ihren jüngsten handelspolitischen Leitlinien unterstütze, so der studierte Sozialwissenschaftler. So weit, so gut, wäre da nicht der nur zwei Flugstunden von uns entfernte Ukraine-Krieg und seine hierzulande deutlich zu spürenden Folgen wie Inflation, Preisanstieg, Flüchtlingsproblematik etc. „Zunächst einmal“, betont Botschafter Hawke, „stehen wir an der Seite der Ukraine und verurteilen die russische Invasion aufs Schärfste. Wellington hat Kiew diplomatisch, militärisch, wirtschaftlich und humanitär, parallel zur EU und anderen Partnern, breit unterstützt.“ Neuseeland sei zwar nicht auf russische Energie- oder ukrainische Agrarrohstofflieferungen angewiesen, habe die Verteuerungen bei den Energie- und Lebensmittelpreisen aber sehr wohl gespürt. Auch ukrainische Flüchtlinge, vor allem jene mit Familie in Neuseeland, hätte man aufgenommen, betont Hawke. Ein Jahr und drei Monate ist Craig John Hawke nun diplomatischer Frontmann in Deutschland. Insbesondere die Vielfalt seines Jobs gefalle ihm. Von ernsten, schweren Themen, wie Krieg und Konflikten über Treffen mit hochrangigen deutschen Beamten, die Unterstützung neuseeländischer Unternehmen beim Ausbau ihres Geschäfts, den Besuch von Organisationen, die das Beste aus deutscher Wissenschaft und Innovation präsentieren, bis hin zur Präsentation neuseeländischer Kunst und Kultur.

Eines der bekanntesten Wahrzeichen von Neuseelands Hauptstadt Wellington ist die historische rote Standseilbahn. Während sie bei Inbetriebnahme 1902 noch mit Dampf betrieben wurde, fährt sie nun mit Strom auf einer Strecke von 610 m auf den höher geFoto: BS/Martin, stock.adobe.com legenen Stadtteil Kelburn.

roa Neuseeland zu überführen. Der Geist, die Leidenschaft und das Mitgefühl, das meine deutschen Gastgeber zeigten, als wir uns durch diese sensible, wichtige Arbeit navigierten, berührten mich sehr.“

davon aus, dass das Europäische Parlament im November darüber abstimmt und sich dann auch das neuseeländische Parlament damit befassen kann.“ Wenn alles gut gehe, könne es in der ersten Hälfte

„Seit ich in Berlin bin, habe ich das Gefühl, manches besser zu verstehen. Zum Beispiel die Vielfalt der Bundesländer und den föderalen Charakter Deutschlands.“ In Neuseeland sei das anders und daher es es neu und interessant für ihn gewesen, herauszufinden, wie jedes Bundesland regiert werde und wie sich das auf den Bund auswirke. Schließlich habe er sich davon überzeugen können, wie gewogen Deutsche und Neuseeländer einander seien und wie tolerant und vielfältig die Gesellschaft sich hier darstelle. „Ihre Landsleute scheinen mir große, abenteuerlustige Reisende, Naturliebhaber und Wanderer zu sein. Ich habe nun die großartige Aufgabe, all diese Möglichkeiten zu erkunden und die Stärken Deutschlands mit denen von Neuseeland zu verbinden.“ Hawke ist sich sicher, dass er das Beste daraus machen kann.

Rezept des Botschafters Lende in Paprikakruste mit Mesclun und einer Vinaigrette aus Orange und roter Johannisbeere Zutaten: 1 Hirschfilet (knochenlose Lende) ca. 800 g, 2 EL gemahlene Paprika, 1 EL Schrotsalz, 1 TL Öl Zubereitung Fleisch: Fleisch mit Öl bestreichen und großzügig mit Salz und Pfeffer würzen. Das ganze Stück 3-4 Minuten scharf anbraten, bis das Fleisch braun ist. In den Bräter legen und bei schwacher Hitze 15 Minuten garen. Dann am Stück unter der Haube grillen oder im Ofen fertig garen. Zubereitung Vinaigrette: 1 Orange schälen und mit einem scharfen Messer filetieren. Den Saft auffangen, 1 Schale rote Johannisbeeren (ggf. durch Himbeere oder Heidelbeere ersetzen) bereitstellen. 1 EL Rotweinessig, 1 TL Dijon-Senf, 4 EL Walnuss- oder Haselnussöl, Salz und Pfeffer nach Geschmack gut vermischen und die Orangenfilets und Johannisbeeren kurz vor dem Servieren unterheben. Beilage: 1 große Kumara (Süßkartoffel) vorgekocht und geschält in ½ cm große Würfel schneiden und erneut kochen, bis sie karamellisiert sind. Dazu reicht man Mesclun, eine Mischung aus kleinen, jungen Salatblättern, z. B. Rucola, Blattsalat und Endivie. Das Hirschfleisch in Scheiben schneiden, mit dem Mesclun-Salat samt Kumara anrichten und die Vinaigrette über den Teller und ein Pilsner ins Glas gießen.

Foto: BS/Adobe Firefly


Kommune Behörden Spiegel

Berlin und Bonn / November 2023

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Achtung: Unfallgefahr

Titelbild: BS/Hoffmann unter Verwendung von skyandsun, stock.adobe.com

(BS/Marlies Vossebrecker) Als sogenannte ungeschützte Verkehrsteilnehmende sind Fahrradfahrende und E-Scooter-Nutzende häufig benachteiligt, wenn es um das Thema Sicherheit geht. Dabei ließen sich viele Unfälle vermeiden.

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icht nur während der dunklen Jahreszeit werden Fahrrad- und E-Scooter-Fahrende im Straßenverkehr in Unfälle verwickelt. Zwar tragen mangelnde Sichtbarkeit, veraltete Radinfrastruktur und schlechtes Wetter dazu bei, dass Fahrräder und Scooter schneller übersehen werden. Doch grundsätzlich lassen sich zwei Hauptursachen für die Unfallzahlen mit Fahrrad und E-Scooter ausmachen: fehlerhaftes Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer einerseits sowie mangelhafte Verkehrsinfrastruktur andererseits. In der Stadt Hamburg ist der Fahrradverkehr in den letzten Jahren stark gestiegen. Für das Jahr 2022 verzeichnete die Stadt einen Anstieg von neun Prozent im Vergleich zu 2021 und sogar um 33 Prozent im Vergleich zu 2019. Doch was gut für das Klima ist, bedeutet Probleme für immer mehr Fahrradfahrende, die sich oftmals über geltende Verkehrsregeln hinwegsetzen und so für sich selbst zum größten Risiko im Straßenverkehr werden. Laut Hamburgs Behörde für Inneres und Sport kommt es zu immer mehr Eigenunfällen ohne Beteiligung Dritter. „Hauptunfallursache bleibt weiterhin der Radfahrer selbst. Insbesondere die Benutzung von nicht zugelassenen Verkehrswegen, z.B. das Befahren von Gehwegen oder Radverkehrsanlagen in die falsche Richtung, stehen hier im Fokus“, heißt es aus der Behörde. Dies bestätigt auch die Polizei Hamburg: Bei rund der Hälfte aller Fahrradunfälle sei der Hauptverursacher der Fahrradfahrende selbst. An der Spitze der Unfallursachen steht noch vor Missachtung der Verkehrsregelung und der verbotswidrigen Fahrbahnnutzung der Alkoholeinfluss, wie sowohl Polizei

als auch Innenbehörde mitteilen. Ebenso verhält es sich bei Unfällen mit E-Scootern. Auch hier verschulden die Nutzerinnen und Nutzer die Unfälle zu 75 Prozent selbst, 35 Prozent verunglücken laut der Polizei Hamburg ohne Einwirken Dritter. Zudem steht jede fünfte verunfallte Person unter Alkoholeinfluss, beklagt die Innenbehörde: „Dies ist eine deutlich überdurchschnittliche Zahl im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln.“

Radverkehrsplan Berlin Die Hauptstadt Berlin hat sich mit dem Radverkehrsplan vom November 2021 zum Ziel gesetzt, bis 2030 ein voll ausgebautes Radverkehrsnetz fertigzustellen. Denn auch in Berlin soll die Mobilitätswende vorangetrieben werden. Hier ereignen sich die meisten Unfälle mit Fahrradfahrenden an Kreuzungen oder Verkehrsknotenpunkten, etwa beim Abbiegen oder Einbiegen in eine Straße. Im Fahrradverkehr machten diese Unfalltypen sogar 54 Prozent der schweren Unfälle aus, heißt es aus der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in Berlin. Bedingt durch den wachsenden Tourismus habe außerdem das Unfallgeschehen mit E-Scootern deutlich zugenommen: Die Zahl der Unfälle hat sich seit 2020 auf 1.144 Unfälle 2022 mehr als verdreifacht. Doch nicht nur die beiden Millionenstädte Hamburg und Berlin haben Probleme, für die Sicherheit von Fahrrad und E-Scooter sowie für die Einhaltung geltender Verkehrsregeln zu sorgen. So bemängelt etwa der Deutsche Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR) deutschlandweit die häufig mangelhafte Infrastruktur, durch welche sich die potenzielle Unfallgefahr erhöhe: „Der Radverkehr muss

sich vor allem in innerstädtischen Bereichen eine vielerorts veraltete Infrastruktur teilen, während die Anzahl an motorisierten Fahrzeugen und Radfahrenden stetig steigt. Fuß- und Radverkehrsunfälle treten vor allem an Kreuzungen und Einmündungen und beim Queren von Fahrbahnen auf.“ Die Deutsche Verkehrswacht e. V. (DVW) merkt an, dass für die Umsetzung von Projekten zur Verbesserung oder Erneuerung der Infrastruktur sowie bei der

art und engere Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen und Mobilitäts-Organisationen“, heißt es von der DVW. Kommunen und Behörden stehen der wachsenden Unfallzahl von Fahrrädern und E-Scootern keineswegs machtlos gegenüber. Im Gegenteil – es existieren zahlreiche Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Lage, auch wenn sich die Umsetzung aufgrund von Personalmangel und knapper finanzieller Mittel teilweise schwierig gestaltet. Der DVR erläutert, dass unter anderem eine klar erkennbare Verkehrsführung bei Radwegen oder getrennte Ampelphasen für Pkw und Fahrrad zur Sicherheit für Fahrradfahrende beitragen könnten. Die DVW setzt zudem sowohl für Fahrradfahrende als auch für E-Scooter-Nutzende auf Sicherheitstrainings sowie auf die Aufklärung über Verkehrs- und Verhaltensregeln. Zusätzlich spricht sich der Verband dafür aus, dass Zweirad-Fahrende einen Fahrradhelm tragen sollten, um Unfallfolgen abzumildern.

Mangelnde Rahmenbedingungen wie schlechte Infrastruktur, unklare gesetzliche Regelungen oder fehlende Abstellmöglichkeiten verstärken zusätzlich die Problemlage.“

Verkehrsüberwachung häufig die finanziellen und personellen Mittel fehlten. Insgesamt steige die Zahl an Fahrradfahrenden kontinuierlich an. E-Scooter „als Bestandteil emissionsfreier Mobilität“ erfreuten sich zwar allgemein großer Beliebtheit gerade unter jüngeren Menschen. Allerdings sorgten sie durch fehlerhaften Gebrauch gegen bestehende Regeln für Ärger. „Mangelnde Rahmenbedingungen wie schlechte Infrastruktur (E-Scooter nutzen Radverkehrsanlagen), unklare gesetzliche Regelungen oder fehlende Abstellmöglichkeiten verstärken zusätzlich die Problemlage. In der Städteplanung braucht es darum eine größere Akzeptanz von Micro-Mobility als moderne Fortbewegungs-

Steigende Unfallzahl mindern Hamburg versucht, die Sicherheit der immer zahlreicher werdenden Fahrradfahrenden im Stadtgebiet auf verschiedenen Wegen zu gewährleisten: Einerseits werden im Rahmen der Radverkehrsstrategie vom Mai 2022 neue Fahrradwege so konzipiert, dass sie vom Autoverkehr baulich abgetrennt sind, etwa durch Betonblöcke oder Pfosten. Neben diesen sogenannten Protected BikeLanes werden auch Schutzstreifen

eingerichtet, mit einer Breite von meist zwei Metern mehr als bundesweit üblich. Auf diese Weise wird verhindert, dass Pkws die Radwege kreuzen oder widerrechtlich darauf halten. Andererseits erweisen sich Geschwindigkeitsüberwachungen oder Prävention als hilfreich. Laut Innenbehörde bieten Kampagnen für mehr Rücksicht auch Fahrtrainings für E-Scooter und Fahrrad an. Die Polizei Hamburg ist derselben Ansicht und verfolgt mit eigenen Kampagnen ebenfalls Verkehrskontrollen und Präventionsveranstaltungen für Zweiradfahrende als besonders verletzliche Verkehrsteilnehmende. Zugleich appelliert die Hamburger Polizei nochmals eindringlich an alle Verkehrsteilnehmende, sich an geltende Regeln zu halten, nicht unter Alkoholeinfluss zu fahren und sich generell rücksichtsvoll zu verhalten. Im Zuge des Radverkehrsplans Berlin will die Stadt den Ausbau neuer Radwege bzw. deren Sanierung weiter vorantreiben. Auch hier kommen baulich abgetrennte, geschützte Radfahrstreifgen zum Einsatz. Dabei soll noch eruiert werden, welche Elemente (Markierungen, Pfosten, Breite) sich als am geeignetsten erweisen. Sperrpfosten helfen gegen die Mitnutzung des Autoverkehrs, eine ausreichende Breite des Fahrradweges stellt sicher, dass sich Radfahrende überholen können. Für eine verbesserte Sichtbarkeit sorgt die farbliche Markierung der Radwege in Grün oder Rot. Aus der Senatsverwaltung für Mobilität in Berlin heißt es, dass derzeit geprüft werde, ob und wie Schutzausrüstung bei der Nutzung von E-Scootern vorgeschrieben und die Beachtung der geltenden Verkehrsregeln durch Nutzende durchgesetzt werden könne.


Kommunalpolitik

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Behörden Spiegel / November 2023

Nürnberg KOMMUNALE D

en Herausforderungen und Problemen sieht Professor Michael Sterner mit Zukunftsoptimismus entgegen, was das Publikum dankbar aufnimmt. Sterner forscht an der OTH Regensburg in den Bereichen Energiespeicher sowie Energiesystemtechnik und betont während seines Vortrags immer wieder, dass seine Angaben auf wissenschaftlichen Fakten beruhten. So hätten Naturkatastrophen im Jahr 2023 weltweit sowohl hinsichtlich Intensität als auch Anzahl expandiert. Infolgedessen nehme auch die Migration zu, denn Dürren oder Überflutungen machten die Heimat vieler Menschen unbewohnbar. Daher müsse der Klimaschutz als Generationenaufgabe verstanden werden, deren Lösung mit der Lösung der Migrationsproblematik einhergehe. Der bisherige Transformationsprozess zugunsten der Klimaneutralität schreite nicht schnell genug voran, erläutert Sterner: Bayern etwa werde rund 230 Jahre bis zur vollständigen Dekarbonisierung brauchen, wenn der eingeschlagene Weg unverändert fortgesetzt werde. Beschleunigungen und Planänderungen seien unausweichlich. Den Einwand, dass Deutschlands Einsatz wenig lohne, weil lediglich zwei Prozent der weltweiten Emissionen auf das Land entfielen, entkräftigt Sterner – denn einerseits gelte es, ein Vorbild zu sein, andererseits müsse ebenso die Verantwortung für die Umweltverschmutzung durch die Industrialisierung übernommen werden. Insgesamt ergebe sich über die vergangenen Jahrhunderte eine Emissionsbilanz, die Deutschland international an vierter Stelle stehen lasse. Wie genau sich seine Berechnungen zusammensetzen und welche Werte etwa aus dem 17.

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ei der Klimaneutralität seien – gerade was die Energiewende angehe – Gemeinden zum Teil sehr proaktiv, zum Teil von Gesetzgebern und Unternehmern aber sehr getrieben, wie Dr. Andreas Gaß, Leiter des Referats Kommunalrecht und Kommunales Wirtschaftsrecht beim Bayerischen Gemeindetag, erklärte. Firmen wollten die Gunst der Stunde nutzen, um gute Deals abzuschließen. Dabei könne es schwerfallen, den Überblick zu behalten, weshalb unter anderem Konzepte vorgestellt wurden, mit deren Hilfe Wind- und Photovoltaikparks für Kommunen und Bevölkerung attraktiver gestaltet werden sollen. Beispielsweise können Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden Eigentümer von Energiegewinnungsanlagen sein, von Beginn der Planungsphase an. Diese arbeiteten dann mit Firmen zusammen, um den gewonnenen Strom an andere Firmen zu liefern, wofür die Eigentümer wiederum Ausschüttungen erhielten. Ein weiteres, häufig auftretendes Problem, welches über dieses Vorgehen gelöst werden kann, ist, dass gerade Windparks oft viel Fläche benötigen. Mittels eines Flächenpools können sich Kommunen und Bürger gleichermaßen beteiligen, die bebaubare Fläche ist größer und die Mitwir-

Klimaschutz = Wirtschaftsabstieg? Rückhalt aus der Bevölkerung anstreben (BS/Marlies Vossebrecker) Klimaschutz, Energie und Versorgung sowie Digitalisierung – so lauteten die diesjährigen Schwerpunkte der KOMMUNALE in Nürnberg. Angesichts der zahlreichen Krisen, mit denen die Kommunen auch in diesem Jahr konfrontiert waren, boten viele Aspekte Diskussionspotenzial.

Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags, warnte auf der KOMMUNALE in Nürnberg davor, die Ängste der Bevölkerung auf dem Weg in die Klimaneutralität nicht Foto: BS/Thomas Geiger, NürnbergMesse ernst zu nehmen.

Jahrhundert zu Emissionen vorliegen, erklärt Sterner jedoch nicht. Er geht sogar noch einen Schritt weiter und versucht, die Sorgen vor dem wirtschaftlichen Abstieg Deutschlands zu zerstreuen. Denn die Vorhaben zum Kilmaschutz stünden wirtschaftlichen Interessen keineswegs entgegen, vielmehr könnten dadurch sogar neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Erneuerbare Energien als Schlüssel zum Erfolg Der Ausbau der Erneuerbaren Energien sei international auf dem Vormarsch und zudem den traditionellen Energiequellen gegenüber oft die preisgünstigere Variante. Im Klimaschutz komme somit dem Energieausbau eine Schlüsselrolle

zu, denn noch immer bestehe die Mehrheit der Energiequellen aus Kohle, Gas und Öl. Darüber hi­naus liege die Nutzung von Erneuerbaren Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ und sei höher zu gewichten als Einwände von Einzelnen, etwa beim Bau von Windkraftanlagen. Sterner stellt Methoden vor, dank derer Kommunen bereits in wenigen Jahren Klimaziele erreichen könnten. Unter anderem müssten Klima- und Energieziele vor Ort überhaupt einmal ausgemacht werden. Dann sollten vorhandene Flächen genutzt werden, wie etwa Dachflächen an öffentlichen Gebäuden für Solarenergie. Bei der Auswahl von Flächen sollten aber auch Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine oder

Verbände einbezogen werden, da es um ihre Heimat gehe. Schließlich sollten Beteiligungen beim Ertrag in Betracht gezogen werden. Wesentlich nüchterner schätzt Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags, die Lage ein. Der Weg zur Klimaneutralität gestalte sich keineswegs so unbeschwerlich, wie Sterner ihn beschreibe. Zunächst einmal könne Deutschland allein nicht so viel ausrichten, wenn nicht die anderen Länder denselben Einsatz zeigten und ähnliche Bemühungen zur Emissionssenkung anstrebten. Sehr wohl befände sich Deutschland bereits im wirtschaftlichen Abstieg – dank Deindustrialisierung sei das Land innerhalb der EU von Platz zwei auf Rang 18 gefallen. Doch neben finanziellen Problemen bei der Umsetzung existiere auch ein Ressourcenproblem, da es etwa nicht ausreichend Planungsbüros gebe, die klimafreundliche Vorhaben adäquat planen und ausführen könnten. Außerdem könnten die Vorgaben des Bundes aufgrund des massiven Personalmangels nicht angegangen werden.

Misstrauen gegenüber der Politik Überhaupt bleibe die Umsetzung der Klimaziele überwiegend den Kommunen überlassen. Aus Brandls Sicht zeugt es von wenig Durchblick seitens der Regierung, wenn Beschlüsse ohne weitere,

Attraktivere Energiewende für Kommunen? Neue Konzepte und die Wichtigkeit von Klimaneutralität (BS/Scarlett Lüsser) Die diesjährige KOMMUNALE in Nürnberg verzeichnete so viele Besucher wie noch in keinem anderen Jahr seit ihrem Beginn 1999. Über 6.000 Fachbesucher fanden sich in diesem Herbst im Messezentrum Nürnberg ein. kenden werden am Gewinn beteiligt. Ein weiteres Problem von Erneuerbaren Energien ist häufig der Transport. Zu diesem Thema weiß Thomas Eichenseher von der Landesagentur für Energie und Klimaschutz einiges zu berichten.

Sekundärer Energieträger Wasserstoff Er führt Wasserstoff ins Feld, denn dieser Stoff sei kein primärer Energieträger, sondern ein sekundärer. Das bedeute, dass er keine Energiequelle aus sich heraus sei, sondern erst durch primäre Energieträger wie Sonnenenergie, Erdöl oder Steinkohle gewonnen werden müsse. Mittels technischer Unterstützung würden diese Kräfte dann in sekundäre Energieträger wie Wasserstoff, Benzin oder Elektrizität umgewandelt, die wiederum als Kraftstoffe genutzt werden könnten. Jedoch müsse noch viel getan werden, bevor Wasserstoff sinnvoll aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden könne. Denn aktuell werde dieser vor allem noch aus fossilen Brennstoffen gewonnen, was

eine Abspaltung von CO2 mit sich bringe. Wie Eichenseher erläutert, müsse für einen Umstieg von sogenanntem grauem Wasserstoff auf grünen zunächst das Stromnetz für Erneuerbare Energien weiter ausgebaut und vor allem mehr Einspeisepunkte geschaffen werden, da der erzeugte Strom ansonsten nicht ans Netz komme. Erst wenn dies alles ausgereift sei und vor allem ein massiver Energieüberschuss produziert werde, könne man über Wasserstoff als Energieträger nachdenken, so Eichenseher.

gekennzeichnete Streifen wird auf der linken Seite von kühlen Blautönen beherrscht, die in Richtung −2,4 Grad gehen, während er in Richtung 2020 fast nur noch Rottöne im +2,4-Grad-Bereich aufweist. Diese Grad-Bereiche stellen die Abweichungen vom Jahresmittelwert in der gewählten Referenzperiode von 1971 bis 2000 dar, sodass die Farbe Weiß als deckungsgleich mit dem gemessenen Jahresmittelwert fungiert. Aufgrund dieses Trends

plädiert Eichenseher dafür, Erneuerbare Energien massiv auszubauen und diese auch effizient zu nutzen. Als mögliche Einsatzgebiete für Wasserstoff nennt er beispielsweise die Industrie, den Verkehr oder auch die Wärmeversorgung, denn diese Bereiche ließen sich mittels Wasserstoff auch intelligent vernetzen, wobei die Bereitstellung von Rohstoffen nur geringe CO2-Emissionen mit sich bringe. Doch bevor man sich mit den Vorteilen des Energieträgers beschäftigen könnte, seien zunächst andere Fragen für Kommunen wichtig, wie die Frage nach sinnvollen Kopplungspunkten und Anwendungsmöglichkeiten und natürlich die Frage: Was ist in welcher Region überhaupt möglich?

Warming Stripes Bayern

Ausbau Erneuerbarer Energien unstrittig Bis dieser Prozess also sinnvoll nutzbar sei, dauere es noch eine Weile, weshalb man nicht zu schnell auf Wasserstoff als neuen Kraftstoff umsteigen sollte. Doch dass ein Ausstieg aus der fossilen Energie zwingend notwendig sei, davon ist Eichenseher überzeugt, wie er anhand einer Wärmeanstiegsgrafik von 1881 bis ins Jahr 2020 für Bayern aufzeigt. Der in blauen und roten Farbabstufungen

konkrete Ausplanung festgelegt würden. Die größte Herausforderung liege darin, einen individuellen Weg für jede Kommune zu erarbeiten, so Brandl: „Wir müssen uns auf das Notwendige konzentrieren“, bewertet er die weiterhin angespannten Situation für Kommunen. Er stimmt zu, dass viele Vorhaben umgesetzt werden sollten, jedoch nur im Schulterschluss mit der Bevölkerung, deren Sorgen – wie etwa um die Bezahlbarkeit – unbedingt ernst genommen werden müssten. Er plädiert für einen Kulturwandel, damit Probleme insbesondere auf Kommunalebene thematisiert und bewältigt werden könnten. Mit Unbehagen blickt er auf den wachsenden Trend zur Antidemokratie in der Gesellschaft, der primär vom Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Politik und einem zunehmenden Vertrauensverlust etwa während der jüngsten Krisenlagen genährt werde. Als Hauptursachen für die Ängste der Deutschen nennt Brandl an erster Stelle steigende Lebenshaltungskosten, gefolgt von Engpässen bei bezahlbarem Wohnraum, Sorgen vor Steuererhöhungen und schließlich Angst vor Überfremdung. Auf diesen letzten Punkt, die Angst vor Überfremdung, geht Brandl nochmals gesondert ein, weil er darin eine wesentliche Gefahr für die Spaltung der Gesellschaft sieht. Mit Blick auf die Migration hebt er hervor, dass Deutschland nicht für alle akuten Notlagen weltweit verantwortlich sein könne. Zudem fehle die gesamteuropäische Solidarität. Wenn Deutschland angesichts der bestehenden Problematik weiterhin untätig bleibe, dann drohe aufgrund von Überlastung wachsendes Misstrauen gegenüber Politik und Handlungsfähigkeit des Staates – und eine gespaltene Gesellschaft.

−2,4 °C

1881

2,4 °C

2020 Grafik: Bayerisches Klimainformationssystem LfU 2023, basierend auf Deutscher Wetterdienst (Climate Data Center)


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Kommunalpolitik

Behörden Spiegel / November 2023

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en Auftakt gibt Dr. Laura Dornheim, IT-Referentin und CDO bei der Stadt München, mit einer Keynote. Frauen stellten etwa 50 Prozent der Gesellschaft und müssten daher unbedingt in Staat und Gesellschaft berücksichtigt werden, so Dornheim. Nicht nur als Interessenvertreterinnen, etwa bei Themen wie der Familienvereinbarkeit des Berufs oder der Altersarmut, bräuchten Frauen andere Frauen. „Die ganze Gesellschaft braucht Frauen in mehr Spitzenpositionen“, betont Dornheim. Denn in einer vielfältigen Gesellschaft dürfe eine der größten Gesellschaftsgruppen nicht einfach hinausgedrängt werden. Ein hilfreicher Aspekt seien dabei Netzwerke, erklärt Dr. Annika Busse, Referatsleiterin „Steuerung Fachverfahren & neue Technologien“ im Senat der Stadt Hamburg. Netzwerke machten Vorbilder sichtbar, stärkten Frauen insgesamt und verliehen ihnen eine Stimme. Allerdings gelte es, alle Beteiligten zusammenzubringen, um hierarchieübergreifend Lösungen und Potenziale auszuloten, so Busse. Das betreffe vor allem den angestrebten Kulturwandel, ohne den eine Chancengleichheit nicht umzusetzen sei: Flexible Arbeitszeiten müssten etwa selbstverständlich werden, ebenso wie die gleichmäßige Aufteilung von Care-Arbeit.

Kein spezifisch weiblicher Führungsstil Allen Vorurteilen zum Trotz übten Frauen eine Führungsrolle nicht gravierend anders aus als Männer, sagt Gülcan Yoksulabakan-Üstüay, Referentin für Diversity Management bei der Stadt Bremen. Jedoch gebe es feine Unterschiede im Führungsstil. So setzten Frauen eher soziale Prioritäten, etwa auf die Zufriedenheit der Mitarbeitenden oder auf Möglichkeiten zur Weiterbildung. Kommunalpolitikerinnen litten außerdem darunter, dass Situationen je nach Geschlecht anders bewertet werden – wenn etwa die Kinder vor einer Ratssitzung aus der Betreuung abgeholt werden müssten. Es sollte zum Ziel erklärt werden, dass beide Geschlechter weniger von Normen eingeschränkt würden, schließt Yoksulabakan-Üstüay ab.

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Zur Stärkung von Frauen in kommunalen Spitzenpositionen stellt Maral Koohestanian fünf Thesen vor. Sie ist das jüngste Mitglied des Wiesbadener Magistrats und leitet das Dezernat für Smart City, Europa und Ordnung. Es brauche erstens mehr junge Frauen in der Politik allgemein, denn durch deren Repräsentanz könne zweitens das Vertrauen in die Demokratie wieder gestärkt werden. Drittens müssten die Parteien intern strukturelle Maßnahmen ergreifen, um die Lebensqualität der Politikerinnen zu verbessern. Als vierte These führt Koohestanian an, dass Sexismus und geschlechterbasierte Gewalt in der Politik kein Tabuthema mehr sein dürften. Abschließend ruft sie zur gegenseitigen Unterstützung innerhalb von Netzwerken auf. Zum Thema Gender Pay Gap be-

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(Un)Strukturierter Wissens Frauen in D die Kommunalpolitik!

as Konzept besteht im WesentFür Gansloser gestaltet sich der lichen aus drei Schritten: Arbeitsalltag nicht anders als bei 1. Etwa ein Jahr vor dem Auseinem männlichen Bürgermeister: scheiden feststellen, dass jeÜberlastung entstünde oft aus eiWissen erhalten bei Altersabgängen mand in den Ruhestand und geht. Chancen Zwischen Herausforderungen nem zu hohen Anspruch an sich Der bzw. die Vorgesetzte spricht selbst. Frauen seien hier anfälliger, spätestens sechs Monate vor (BS/Dr. Jürgen Hoffmann) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat (BS/Marlies Vossebrecker) Frauen sind in der Kommunalpolitik noch immer unterrepräsentiert, obwohl sie knapp die Hälf- weil sie es gewohnt seien, für gleidem Ausscheiden mit dem Miteinigen Jahren ein vierseitiges Konzept zum Wissenstransfer mit dem Titel „Strukturier te der Bevölkerung vertreten. Im Rahmen eines Thementages auf NeueStadt.org tauschen sich Kommunalpolitikerinnen che Anerkennung höhere Leistunarbeitenden. abgängen“ vorgelegt. Ziel ist es, Wissen qualifizierter und langjähriger Mitarbeitender gen erbringen zu müssen. Siemesüber Netzwerke, Fördermöglichkeiten und Erfahrungswerte aus. 2. Einem Nachfolgegespräch, das Gesellschaft zu erhalten. Leider hat dieses Konzept schwerwiegende Mängel und ist nur b Knoblich ist derselben Meinung, auch entfallen darf. erreichen. allerdings würden Frauen in ihrem spräch 3. Einem Übergabegespräch mit Amt teilweise angefeindet, weil sie dem Vorgesetzten unmittelbar sinnlo nicht der tradierten Rolle einer vor dem Ende der Beschäftisuch, Frau entsprächen. Gerade daher gung. Hier ist die Teilnahme der auf de sei es wichtig, dass die KommunalNachfolge erwünscht. Falls das dort a politikerinnen sich auch Freiräume nicht möglich ist, folgt die Übergen. W schafften, innerhalb derer sie pergabe durch den Vorgesetzten. Post“ sönlichen Interessen nachgingen. herau Bezüglich der Frauenquote gehen Die Frage des WissensmanageEin fu die Ansichten auseinander: Bohn, ments in Organisationen ist in den Wissen Römhild und Gansloser sind nicht 1. Etw 1990erJahren ausführlich von Nodavon überzeugt, weil es eher um naka und Takeuchi untersucht worsch die tatsächliche Qualifizierung eiden. Im Kern steht die Erkenntnis, man ner Frau gehen sollte. Schumann dass es implizites (z. B. ErfahrungsUnt steht ihr ambivalent gegenüber, wissen) und externalisiertes (z. B. beit da qualifizierte Frauen allzu oft Aktennotiz) Wissen gibt. Für die ge b übersehen würden. Siemes-KnoWirksamkeit von Organisationen ist Ste blich tritt für die Frauenquote ein: es wichtig, beide Arten von Wissen folg „Wo viele Männer sitzen, kommen miteinander zu kombinieren und ten auch viele Männer wieder hinzu“, dadurch wieder neues Wissen zu len begründet sie. erzeugen. Diese Vorgänge brauchen Um effektiv Wissen weiterzugeben, reicht ein Gespräch nicht aus. Die ausscheidende Perbes Zeit und einen Raum, in dem sie son und ihre Nachfolge müssen einige Zeit eng zusammenarbeiten. 2. In Die AufzeichFoto: BS/tadamichi, stock.adobe.com geschehen können. Nonaka und Tanim Frauen sind in der Kommunalpolitik noch immer in der Minderheit. Starke Netzwerke und ein anderes Selbstverständnis wirken dem nung des Thekeuchi sprechen vom japanischen Effektive Übergabe Ver Foto: BS/Choi_Nikolai, adobeStock mentags „Bürgerentgegen. lun Konzept des Ba. Dabei handelt es des in 30 oder mehr Berufsjahren meisterin! Frau sich um einen Platz – mental, virtu- Die ausscheidende Person und die erworbenen Wissens erhalten blei- 3. Etw richtet Astrid Siemes-Knoblich, ehe- sätzlich dieselben Fragen wie dem nach einer Lösung im Falle der im Amt“ finden ell oder physisch – den sich mehrere Nachfolge brauchen viel Zeit mit- ben soll. Der Versuch, dies mit nur ginn malige Bürgermeisterin der Stadt männlichen Gegenkandidaten ge- eigenen Familienplanung gefragt Sie in der MediaMenschen teilen. einander, wenn auch nur ein Teil einem Gespräch und einem Geein Müllheim, von ihren eigenen Er- stellt worden seien, jedoch nur sie worden sei. thek bei NeueStadt.org. die fahrungen: Zum Amtsantritt nach die einem unliebsamen Vorgänger folg erhielt sie nach Abstimmung im Gemeinderat eine geringere GeSelbst haltsgruppierung sowohl als ihr diese I Vorgänger, als auch als ihr Nachbesetz gänger. Obwohl Siemes-Knoblich bezah den Missstand ansprach und gleiob es ches Geld für gleiche Arbeit verPerson langte, mündete die Forderung einen letztlich in einer gerichtlichen Klamöglic ge, da sie auf Unverständnis stieß. zu bez Sie bringt es auf den Punkt: Das zubau Bild einer fordernden Frau passe Überg nicht zum tradierten Bild der friedliebenden Frau. Die Bürgermeisterinnen Anna-Lisa Bohn (Gemeinde Ellenberg), Karin Gansloser (Gemeinde Schlat), Sina Römhild (Gemeinde Oechsen), Ramona Schumann (Stadt Pattensen) und Siemes-Knoblich diskutieren über die alltäglichen Herausforde(BS/m HILFErungen ihres Amtes. SELBST FÜR G einstw N U T EINRICH HEN IC Wer zu L T N E F Hauptaufgabe: DEN ÖF könnte Verwaltungsleitung DIENST Römhild betont, dass der Alltag trotz hoher Stressanfälligkeit Freude bereite. Unverzichtbar seien Unterstützung und Rückhalt der Familie, da Termine oft kurzfristig anfielen und sie neben der ehrenamtlichen Tätigkeit als Bürgermeisterin ihre reguläre Arbeit und die Zeit für die Familie gut organisieren müsse. Trotz Kindern könne sie das Amt also ausüben, betont Römhild. Schumann präzisiert: Frauen brauchten starke Netzwerke zur Unterstützung, etwa um Abendtermine wahrnehmen zu können. Ihre Hauptaufgabe sei es, eine Verwaltung zu leiten – das Amt trage die Familie mit. Laut Schumann ist es oft die hohe Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger, dass sich die Umstände ändern, allein weil eine Frau das Amt übernimmt. Dabei seien die Erfahrungen für die meisten (jungen) Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gleich – bis auf die Frage nach dem Nachwuchs: „Das Wichtigste ist, dass man nicht in Rechtfertigung verfällt“, sagt Schumann. Ihrer Meinung nach ist eine Vorbereitung für Amtseinsteigerinnen sinnvoll, damit sie mit dem neuen Alltag vertraut werden – zu dem auch Anfeindungen zählen. Bohn merkt an, dass ihr während des Wahlkampfes zwar grund-

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Kommunalpolitik

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atsächlich funktioniert das aber nur suboptimal. Vor allem die Fahrt durch Stadtgebiete ist gefährlich und wegen vieler Stopps an Kreuzungen sehr unattraktiv. Die Metropolregion Köln/Bonn besitzt einfach nicht die Infrastruktur, die das Pendeln für Radfahrende interessant macht. Da kann man schon neidisch über die Grenze in die Niederlande schauen. Trotz ähnlicher Pkw-Dichte nutzen die Menschen dort viel häufiger das Fahrrad als die Deutschen. Die Entscheidung für das Fahrrad wird wesentlich durch die Infrastruktur beeinflusst. Die niederländische Verkehrsplanung setzt auf einen Mix von Fahrradinfrastruktur und Psychologie. Das beginnt bereits beim Wohnungsbau. In den Niederlanden werden Neubaugebiete an das Radnetz und an Bus und Bahn angebunden. Im Nachbarland sind die Rahmenbedingungen einfach attraktiver – so attraktiv jedenfalls, dass man meistens das Auto stehen lässt und das Fahrrad bzw. Bus und Bahn nutzt. Innerhalb des Quartiers sollen die Menschen kein Auto brauchen. Die Neubaugebiete werden mit Cafés, Restaurants und Discountern ausgestattet. Was man für den Alltag braucht, findet man in Laufnähe. Dies gilt natürlich auch für die Haltestellen von Bus und Bahn. Diese sollen nicht weiter als zehn Minuten von der Haustür entfernt sein.

Behörden Spiegel / November 2023

Von den Niederlanden lernen Aufholbedarf für das Fahrradland Deutschland (BS/Rolf Hartmann*) Für eine Strecke von 50 Kilometern braucht man in NRW mit dem Pkw rund eine Stunde, mit dem Fahrrad etwa 2,5 Stunden. Im Nachbarland Niederlande ist das Fahrradfahren (Trappen) schon längst eine verbreitete Alternative zum Pkw und Bestandteil des landesweiten Verkehrsmottos. Die Radwege im neuen Wohngebiet haben den Standard, wie man ihn fast überall in den Niederlanden vorfindet. Sie sind breit und von der Straße und den Parkplätzen durch einen Grünstreifen konsequent getrennt. Das ist an allen Straßen so, wo Autos 50 Stundenkilometer und mehr fahren dürfen. Häufig gibt es Umgehungsstraßen nur für Radfahrende. So muss man nur in das Zielstadtgebiet fahren. Das alles schafft ein subjektives Sicherheitsgefühl. Aber auch objektiv trägt es zur Sicherheit bei. Die Infrastruktur muss auch Fehler verzeihen. In Deutschland hingegen bedingt ein Fehler im Straßenverkehr häufig tödliche Gefahren für Radfahrende. Das Motto in unserem Nachbarland lautet: „S.T.O.P.“ und steht für die Reihenfolge von: Stappen (schreiten, gehen), Trappen (treten, radeln), Openbaar vervoer (ÖPNV) und Personenauto.

Verkehrstrennung schafft Vorteile Ein Blick in die Weltfahrradstadt Zwolle lohnt sich. Alleine das 2021 eröffnete unterirdische Fahrradparkhaus am Bahnhof mit 8.500

Rolf Hartmann steuerte von 2004 bis Ende Oktober 2020 als Bürgermeister die Gemeinde Blankenheim. Foto: BS/privat

Stellplätzen zeigt, wie dort die Prioritäten gesetzt werden. In Zwolle wird eben nicht primär für den Autoverkehr geplant. Es passt zu den Niederlanden, dass die Trennung des Radverkehrs vom motorisierten Verkehr sehr konsequent durchgezogen wurde. Ohne diese Trennung wäre der hohe Radverkehrsanteil nicht zustande gekommen. Das Prinzip: Verkehrstrennung überall dort, wo Kraftfahrzeuge schneller als 30 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Man setzt auf Komfort und Attraktivität als Kriterien für die Radwege. Die niederländischen Planungen berücksichtigen bewusst Trassen, die nicht direkt entlang der lauten, oft unattraktiven Hauptverkehrsstraßen verlaufen. Die deutschen

Empfehlungen für Radverkehrsanlagen setzen dagegen kaum auf diese verkehrspsychologischen Aspekte. Spannend wird es auch in den Niederlanden bleiben, wie sich die Diskussion um Trennen oder Mischen von Verkehr weiterentwickelt. Elektrische Tretroller, neue leichte E-Fahrzeuge und in Zukunft auch selbstfahrende Fahrzeuge wollen in die Verkehrsplanungen integriert werden. Im Nachbarland spielt die Verkehrs- und Verhaltenspsychologie eine große Rolle. Die Niederlande setzten auf das Prinzip, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei Kreuzungen einander direkt in die Augen schauen können. Sie sollen sich subjektiv möglichst sicher fühlen. Zwolle setzt auf ein Monitoring mit intelligenten Kameras. Spezielle Software wertet die Situationen, vor allem Beinahe-Unfälle und Konflikte an auffälligen Kreuzungen, aus. Mit dieser Technik kann man Risiken einer Kreuzung und das Verkehrsverhalten gut analysieren. Bezeichnend ist, wie Fahrradstraßen in beiden Ländern angenom-

men werden. In Deutschland haben Fahrradstraßen immerhin gesetzlichen Status. In den Niederlanden ist das nicht der Fall. Aber Schilder nutzen nichts, wenn ihre Umsetzung nicht gelebt wird. Die Niederländerinnen und Niederländer setzen mehr auf die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmenden. Nicht das Verkehrsschild, sondern die Gestaltung des Straßenraumes ist das entscheidende Instrument zur Steuerung des Verkehrsverhaltens. Eingesetzt werden oft roter Asphalt und rote Pflastersteine. Sie signalisieren, dass man sich in einem vom Radverkehr dominierten Gebiet befindet und der Autofahrer nur Gast ist. Diese Gastrolle nehmen in Deutschlands Fahrradstraßen trotz Verkehrsschild eher die Radfahrenden ein. In dem Land, in dem die Einführung des Tempolimits für Deutschlands Autobahnen ein ähnliches Tabuthema ist wie das Waffenrecht in den Vereinigten Staaten, gibt es dennoch Hoffnung: Noch nie gab es in Deutschland so viel Geld für den Radverkehr wie heute. Und immer mehr deutsche Kommunen zeigen sich offen für Planung, Beratung und Inspiration aus den Niederlanden. Deutschland kann also noch zum Fahrradland werden. Alleine die perfekte Infrastruktur wird nicht ausreichend sein. Sie ist aber förderlich für ein notwendiges kollektives Umdenken.

Baulandstrategie Hamburg Bewährte Maßnahmen neu gebündelt (BS/Marlies Vossebrecker) In Zusammenarbeit mit Bürgerschaft und Senatskomissionen hat der Hamburger Senat erstmals eine umfängliche Baulandstrategie vorgelegt. Die Strategie bündelt damit bereits bestehende Maßnahmen und Instrumente zum ersten Mal in einer Gesamtstrategie. Enthalten sind darin unter anderem Vereinbarungen des Senats mit der Wohnungswirtschaft sowie mit den Bezirksämtern zum Wohnungsneubau. Ebenso berücksichtigt werden Einigungen mit Volksinitiativen zum Thema soziale Wohnraumgestaltung, der Vergabe städtischer Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau oder der Regelung zur Kostenbeteiligung in der Bauleitplanung. Für die neu vorgestellte Strategie ist ein kooperativer Ansatz mit gemeinwohlorientierten Zielen von besonderer Bedeutung, wie es sich etwa an den gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft vereinbarten Maßnahmen zeigt. Außerdem soll

Katja Dörner, Oberbürgermeisterin von Bonn

Die Stadt Bonn engagiert sich etwa durch ihre Klimapartnerschaft mit Cape Coast in Ghana. Die Partnerstädte tauschen sich intensiv zu Abfallmanagement und Umweltbildung aus und ermöglichen so einen besseren Schutz des dortigen Lagunen-Biotops. Wenn auch Sie sich mit Ihrer Kommune für lokale Nachhaltigkeit und eine gerechtere Globalisierung einsetzen möchten, berät, vernetzt und fördert Sie die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt. info@service-eine-welt.de | www.service-eine-welt.de Die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt ist Teil von ENGAGEMENT GLOBAL und arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH | Service für Entwicklungsinitiativen | Friedrich-Ebert-Allee 40 | 53113 Bonn | www.engagement-global.de

mit ihrer

im Auftrag des

Bodenbelag mit Ökobilanz Vollständige Wiederverwertung inklusive (BS) Hauptsache günstig ist Foto: schafgans dgph

Verantwortung endet nicht am Ortsschild. Da fängt sie erst richtig an.

durch den strategischen Einfluss auf die Grundstücksbewirtschaftung die Umsetzung der Stadtentwicklungsziele für Hamburg besser gelingen. Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus wird geregelt und erhöht. Städtische Grundstücke werden statt nach Höchstpreisgebot nach Konzeptvergabe vergeben, wodurch der Preis des Bodens reguliert wird. Hamburg kommt mit der gebündelten Baulandstrategie der kommunalen Aufgabe nach, städtisches Wachstum angesichts begrenzter Fläche nachhaltig und qualitativ hochwertig zu gestalten. Zugleich werden neben wirtschaftlichen Interessen auch soziale Aspekte bedacht, etwa zur Realisierung von verkehrlicher und sozialer Infrastruktur oder für Grün- und Freiflächen.

out – bei der Wahl eines neuen Bodenbelags erwarten Kliniken heute kreislauffähige Produkte mit einer guten Ökobilanz.

Auch für den Neubau des Bettenhauses am Kath. Krankenhaus Dortmund-West spielten diese Gesichtspunkte eine Rolle. Der Träger, die SLG St. Paulus GmbH, hat sich daher nach intensiven Praxistests für den vollständig recycelbaren noracare seneo entschieden. Dieser ist nicht nur langlebig und aufgrund der speziellen Oberflächentechnologie höchst beständig gegen Desinfektionsmittel, sondern darüber hinaus auch vollständig recyclebar. Die bei der Installation der Böden im Bettenhaus anfallenden Verschnittreste wurden vom Verle-

Foto: BS/Joachim Grothus

gebetrieb sortenrein nach Farben getrennt und nach Abschluss der Arbeiten direkt von der Baustelle abgeholt. Im nora Werk in Weinheim wurden sie dann in den Produktionskreislauf zurückgeführt und zur Herstellung neuer, hochwertiger Bodenbeläge eingesetzt.


Kommunalpolitik

Behörden Spiegel / November 2023

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ehörden Spiegel: Seit wann sind Sie Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr und was hat Sie dazu bewogen, ein Ehrenamt zu übernehmen?

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Mit Feuer für das Ehrenamt Bürgerschaftlicher Einsatz hilft Kommunen

Kevin Kisseler: Den Weg zur Feuerwehr habe ich schon mit zwölf Jahren eingeschlagen. Jugendfeuerwehren bieten eine ideale Möglichkeit, in das Ehrenamt hineinzuwachsen. Man lernt von Beginn an seinen „Heimatstandort“, die Fahrzeuge und Menschen kennen und schätzen. Deshalb war es für mich klar, dass ich in der aktiven Einsatzabteilung weitermachen und das Ehrenamt nicht aufgeben möchte. Mit Vollendung des 17. Lebensjahres durfte ich meine Grundausbildung beginnen und habe in den ersten Jahren jede Aus- und Fortbildung mitgenommen, welche angeboten wurde. Bis heute habe ich die Entscheidung, in die Freiwillige Feuerwehr einzutreten, nie hinterfragt oder bereut.

(BS) Für jede Kommune ist das ehrenamtliche Engagement der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Neben finanzieller Entlastung der städtischen Kassen bietet sich hier die Möglichkeit, die eigene Heimat ganz konkret mitzugestalten. Über Aufgaben und Inhalte eines Ehrenamtes sprach Unterbrandmeister Kevin Kisseler mit Marlies Vossebrecker.

Behörden Spiegel: Welche Aufgabenfelder ergeben sich üblicherweise?

Kisseler: Der zeitliche Aufwand variiert stark je nach Standort der Freiwilligen Feuerwehr. Manche Einheiten rücken fast täglich aus, während andere Wehren weniger als einmal pro Monat einen Einsatz erleben. Die Freiwillige Feuerwehr, in welcher ich tätig bin, wird durchschnittlich dreimal pro Woche alarmiert. Da kommen einige Stunden im Jahr zusammen. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber in Deutschland ihre Mitarbeitenden unter Lohnfortzahlung für einen Feuerwehreinsatz gehen lassen. Natürlich lässt sich das in der Realität nicht immer umsetzen. Um den Job und das Ehrenamt in Einklang zu bringen, ist es zum einen wichtig, dass die Vorgesetzten Verständnis für das Engagement haben. Schließlich melden sich Einsätze selten vorher an und treten zumeist in unpassenden Situationen auf. Zum anderen

Kisseler: Die Freiwillige Feuerwehr ist ein klassisches „Mädchen für alles“. Die Brandbekämpfung ist mit den Jahren – auch dank der Rauchmelderpflicht und der Weiterentwicklung des vorbeugenden Brandschutzes – in den Hintergrund gerückt. In dieser Hinsicht werden wir jedoch vermehrt zu ausgelösten Brandmeldeanlagen oder Vegetationsbränden gerufen. Der Großteil unserer Einsätze lässt sich mittlerweile in der Kategorie „technische Hilfeleistungen“ zusammenfassen. Neben Verkehrsunfällen, umgestürzten Bäumen und vollgelaufenen Kellern stehen in erster Linie Türöffnungen oder Tragehilfen für den Rettungsdienst auf dem Plan. Weniger häufig haben wir es bei Einsätzen primär mit Gas oder atomaren, biologischen sowie

chemischen Stoffen zu tun, wobei auch dies zu unserem Aufgabenspektrum gehört. Abgesehen von den Aufgaben der Gefahrenabwehr treffen wir uns einen Abend pro Woche zum gemeinsamen Üben und Austausch. Aber auch Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, Brandschutzprävention und -erziehung sind ein wichtiger Bestandteil unseres Amtes. Behörden Spiegel: Wie lassen sich Beruf und Ehrenamt miteinander vereinbaren?

muss man selbst für das Ehrenamt brennen und eine Mehrbelastung in Kauf nehmen. Die liegen gebliebene Arbeit fällt im Normalfall nicht weg, sodass – je nach Beruf – Überstunden vorprogrammiert sind.

Jeder, der ein Ehrenamt übernimmt, entlastet die Allgemeinheit durch kostenfreie Arbeitsleistungen in der Freizeit.“

Behörden Spiegel: Warum sind ehrenamtliche Betätigungen Ihrer Meinung nach so wichtig in Kommunen? Kisseler: Ehrenämter sind ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft. Jeder, der ein Ehrenamt übernimmt, entlastet die Allgemeinheit durch kostenfreie Arbeitsleistungen in der Freizeit und das meist neben einem Vollzeitjob. Dadurch bleiben der Gesellschaft immense Kosten erspart. Alleine das Vorhalten einer Berufsfeuerwehr anstatt einer rein freiwillig organisierten Feuerwehr erspart den Kommunen mehrere Hunderttausende bis Millionen Euro pro Jahr. Darüber hinaus würde es viele kulturelle oder soziale An-

gebote – z. B. Sportvereine, Tafeln, Betreuungsangebote oder Flüchtlingshilfen – ohne Ehrenamtler gar nicht geben. Zusammenfassend lässt sich also sagen: Mit einem Ehrenamt macht man nicht nur sich selbst glücklich und stolz, sondern stärkt das Gemeinwohl, entlastet die Gesellschaft und rettet Leben und Existenzen. Behörden Spiegel: Wie können neue Mitglieder für das Ehrenamt gewonnen werden, auch für die Feuerwehr? Kisseler: Auch Feuerwehren müssen mit der Zeit gehen. Das gilt nicht nur für die Einstellung auf neue Herausforderungen im Einsatz, sondern auch für solche bei der Mitgliedergewinnung. Wir sind als Institution auf allen gängigen Social-MediaPlattformen vertreten und nehmen unsere Follower durch regelmäßige Beiträge und Stories mit in unseren Einsatzalltag. Des Weiteren haben wir Werbeplakate aufhängen lassen, auf welchen manche unserer Mitglieder zu einer Hälfte in ihrer Arbeitskleidung, zur anderen Hälfte in der Einsatzkleidung abgebildet sind. Die Bürgerinnen und Bürger melden uns vermehrt zurück, dass sie sich so besser mit der Freiwilligen Feuerwehr identifizieren können. Trotz alledem bleibt der Tag der offenen Tür die beste Werbequelle für Groß und Klein. Nichts scheint mehr zu überzeugen, als selbst mal in einem Feuerwehrauto gesessen zu haben.

Behörden Spiegel: Welche Rahmenbedingungen und Vorgaben braucht es, um das Ehrenamt zu fördern, zu unterstützen und attraktiver zu machen? Kisseler: Die Bereitstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr ist die Pflichtaufgabe einer jeden Gemeinde. Eine entscheidende Stellschraube ist somit die volle – auch finanzielle – Unterstützung durch die Kommunalverwaltung und den Rat. Doch angemessene Räumlichkeiten, moderne Technik und zuverlässige Ausrüstungen sind nicht alles. Viele Kommunen setzen auf die Schaffung von Anreizen: Vergünstigungen in ansässigen Sportstudios, kostenloser Zugang zu öffentlichen Schwimmbädern oder pauschale Zusatzvergütungen für Einsatzdienste sind nur einige Beispiele. Eine der größten Herausforderungen bleibt hingegen die Gewinnung von Frauen für die Freiwillige Feuerwehr. Diese machten im Jahr 2021 nur circa acht Prozent der aktiven Feuerwehrleute in NRW aus (Quelle: IM NRW). Dahingehend fehlen oft Maßnahmen, um dieses Ehrenamt attraktiver zu machen.

Kevin Kisseler ist Rechtsreferendar. Seit 2009 ist er Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Wipperfürth und trägt den Dienstgrad Foto: BS/privat Unterbrandmeister.

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Personelles

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Behörden Spiegel / November 2023

Als umsetzungsorientierte Führungspersönlichkeit gestalten Sie das Erscheinungsbild der Kreisstadt Düren an entscheidender Stelle mit!

Werden Sie Teil des Verwaltungsvorstandes und steuern Sie die Finanzen der Vier-Täler-Stadt! Die Stadt Plettenberg mit ihren rund 25.000 Einwohner*innen liegt im westlichen Sauerland, südlich des Ruhrgebiets. Das Stadtbild wird sowohl durch die starke mittelständische Industrie als auch durch die grünen, bewaldeten Anhöhen ringsum geprägt.

Die Kreisstadt Düren mit ihren rund 95.000 Einwohner*innen liegt im Herzen des Rheinlandes in unmittelbarer Nähe zu Belgien und den Niederlanden.

Die Stadtverwaltung Plettenberg ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen mit derzeit gut 400 Beschäftigten und vielfältigen Aufgabenbereichen. Der Fachbereich Finanzen besteht aus den vier Sachgebieten Finanzen, Steuern und Abgaben, Zahlungsabwicklung/ Stadtkasse sowie Liegenschaften. Die Leitung des Fachbereiches steuert die Kämmerei mit einem Haushaltsvolumen von jährlich ca. 80 Mio. Euro und ist gleichzeitig Teil des Verwaltungsvorstandes.

Ähnlich vielfältig wie die Kreisstadt Düren selbst gestalten sich die Aufgaben des Dürener Service Betriebes (DSB). Diese umfassen die Abfallbeseitigung und -verwertung, Straßenreinigung, Grünflächenund Friedhofsunterhaltung, Gebäudereinigung, Straßen- und Kanalunterhaltung, den Forstbereich, den Dürener Badesee, das Rurbad Düren sowie die Straßenbeleuchtung.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine handlungsorientierte und kommunikationsstarke Führungspersönlichkeit als

Im Zuge einer Altersnachfolge suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum 01.07.2024, eine branchenerfahrene Führungspersönlichkeit als

Fachbereichsleitung Finanzen (w/m/d)

Betriebsleitung (w/m/d) für den Dürener Service Betrieb

Diese attraktive Position ist für tariflich Angestellte nach EG 14 TVöD vergütet. Für Beamt*innen ist die Funktion nach A 14 LBesG NRW besoldet.

Die außertarifliche Vergütung dieser attraktiven Stelle erfolgt in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B 2 LBesG NRW. In dieser Funktion berichten Sie unmittelbar an den Technischen Beigeordneten.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Gianna Forcella oder Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.

Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Alexander Wodara, Annika Lachmann oder Roland Matuszewski zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.

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Planen und Bauen sind für uns zwei Seiten einer Medaille – gestalten Sie die Zukunft der Stadt Werl mit uns!

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Wir bauen heute an der Stadt von morgen!

Die Wallfahrtsstadt Werl ist mit ihren ca. 32.000 Einwohnerinnen und Einwohnern touristisch reizvoll zwischen dem Sauerland, Münster und Ruhrgebiet im Herzen Westfalens gelegen. Die Wallfahrtsstadt Werl befindet sich aktuell in einem umfassenden Stadtentwicklungsprozess, der sich mit der intensiven Entwicklung von Siedlungs- und Gewerbeflächen befasst. Mithilfe eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK), gilt es, das Gesamterscheinungsbild der Stadt mitzugestalten und sie als Wohn- und Schulstadt aber auch als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig zu machen. Eine spannende Aufgabe liegt neben dem Ausbau der digitalen Infrastruktur und Nahmobilität in der Weiterentwicklung eines effizienten Energiemanagements sowie der energetischen Ertüchtigung städtischer Gebäude unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz. Um diese Herausforderung zu bestreiten, suchen wir eine dynamische Führungspersönlichkeit als

Fachbereichsleitung Planen, Bauen und Umwelt (w/m/d) Die Besoldung dieser attraktiven Position erfolgt nach A 15 LBesG NRW bzw. EG 14 TVöD und einer möglichen Zulage. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Annika Lachmann, Yanna Schneider oder Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.

Die Stadt Ostfildern hat 40.000 Einwohner*innen und liegt mitten in der Region Stuttgart. Die Große Kreisstadt auf den östlichen Fildern wurde 1975 im Zuge der Kommunalreform aus den bis dahin selbständigen Gemeinden Nellingen mit der Parksiedlung, Ruit, Kemnat und Scharnhausen gebildet. Mittlerweile ist ein weiterer Stadtteil dazugekommen, der Scharnhauser Park, ein familienfreundlicher, ökologisch modellhafter Ort zum Leben und Arbeiten im Ambiente des 21. Jahrhunderts.

28.09.23 13:21

Führen Sie das neu gegründete Amt für Gebäudemanagement zum Erfolg! Die Stadt Marl an der Schwelle der Metropole Ruhr und des ländlichen Münsterlandes ist mit ihren rund 87.000 Einwohner*innen idealer Ausgangspunkt für die Erkundung der beiden Regionen. Beeindruckende Industriekulissen und weitläufige Wälder, die sich weit in das Stadtgebiet erstrecken, bilden einen spannungsreichen Kontrast und verleihen Marl einen ganz besonderen Reiz.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine kommunikationsstarke und entscheidungsfreudige Führungspersönlichkeit als

Das neu gegründete Amt für Gebäudemanagement übernimmt die zentrale Rolle bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung wichtiger Großbauprojekte in Marl.

Beigeordnete * Beigeordneter (w/m/d)

Sei es die Sanierung unseres denkmalgeschützten und architektonisch hoch anspruchsvollen Rathauses oder auch die Umgestaltung eines ehemaligen Schulgebäudes zu einem Kultur- und Begegnungszentrum.

mit der Amtsbezeichnung Bürgermeisterin*Bürgermeister (w/m/d). Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (derzeit erfolgt die Besoldung nach B 3). Die Wahl durch den Gemeinderat erfolgt am 31. Januar 2024 in öffentlicher Sitzung.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir eine fachlich erfahrene und kreative Führungspersönlichkeit als

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für Auskünfte zur Position steht Ihnen Herr Oberbürgermeister Christof Bolay unter 0711 3404-232 gerne zur Verfügung. Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen zudem unter der Rufnummer 0228 265004 die zfmBerater*innen Alexander Wodara, Annika Lachmann oder Roland Matuszewski gerne zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Amtsleitung Gebäudemanagement (w/m/d) Die Vergütung dieser unbefristeten Vollzeitstelle erfolgt nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG NRW bzw. Entgeltgruppe 15 TVöD. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Raza Hoxhaj, Gianna Forcella oder Julia Schwick zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Personelles

Behörden Spiegel / November 2023

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Gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft der Bremer Bäder!

Sie haben Lust, die Zukunft eines kommunalen Unternehmens und der Stadt Aachen mitzugestalten!

Schwimmen, Sport und Lifestyle – wenn es um diese Themen geht, ist die Bremer Bäder GmbH mit ihren 11 Hallen-, Frei- und Kombibädern sowie mit der Eissporthalle „Paradice“ eine der besten Adressen im Norden. Unsere über 300 Kolleginnen und Kollegen lieben das Element Wasser und leben für den Schwimm- sowie Eissport, den Kursbetrieb, die Saunaeinrichtungen und Bädershops. Jährlich verzeichnen die Bremer Bäder mit ihren vielfältigen Angeboten mehr als 1,7 Millionen Gäste.

Als eines der zentralen und zugleich anspruchsvollsten Projekte der Aachener Innenstadtentwicklung verfolgt das Projekt Altstadtquartier Büchel das Ziel, ein vollwertiges Altstadtquartier mit öffentlichen Räumen und einer altstadttypischen Nutzungsvielfalt zu schaffen. Zur Steuerung des Projektes wurde im November 2019 die Städtische Entwicklungsgesellschaft Aachen GmbH & Co. KG (SEGA) als 100%ige Tochter der Stadt Aachen gegründet. Die SEGA hat bisher viel geschafft. Die Veränderungen sind unübersehbar.

Die Bremer Bäder GmbH sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine kommunikationsstarke und innovative Führungspersönlichkeit als

Arbeiten Sie mit dem SEGA-Team weiter für die Zukunft Aachens!

Geschäftsführung (w/m/d)

Dafür suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n

Prokurist*in (w/m/d) für die SEGA

Die Geschäftsführung verantwortet gemeinsam mit den Führungskräften aus den Bereichen Technik, Finanzen, Personal, Marketing, (Schul-)Schwimmen und Bäderbetriebsmanagement die nachhaltige betriebliche Weiterentwicklung („Bäderkonzept“).

Die Vergütung dieser attraktiven, unbefristeten Position erfolgt zurzeit in Anlehnung an EG 14 TVöD. Bei einer erfolgreichen Weiterentwicklung der Gesellschaft ist eine entsprechende Entwicklung der Vergütung nicht ausgeschlossen.

Wir bieten eine interessante und abwechslungsreiche Führungsaufgabe, hohen Gestaltungsspielraum sowie eine angemessene außertarifliche Vergütung in einem sehr engagierten Team. Gehen Sie davon aus, dass die vertraglichen Rahmenbedingungen Sie überzeugen werden.

Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm.

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Gestalten, überzeugen und umsetzen: Machen Sie Gronau fit für die Zukunft!

Arbeiten Sie gemeinsam mit uns an der öffentlichen Daseinsvorsorge!

Die Stadt Gronau (Westf.) mit ihren rund 50.000 Einwohner:innen liegt im Dreiländereck NordrheinWestfalen - Niedersachsen - Niederlande. Sie besteht seit dem Jahr der kommunalen Neugliederung in NRW aus den beiden Stadtteilen Gronau und Epe.

Inmitten der Metropolregion Rheinland ist der Kommunalbetrieb Krefeld AöR (KBK) ein zentraler Akteur der Stadt Krefeld, der die Grundversorgung in Krefeld sicherstellt. Seit 2018 kümmert sich der KBK um eine Vielzahl von praktischen und ausführenden Arbeiten der Stadt Krefeld. Die Tätigkeiten erstrecken sich über entscheidende Schlüsselbereiche, darunter Abfall & Entsorgung, Natur & Grün, Abwasser & Entwässerung sowie Straßen mit dem Ziel, die Lebensqualität der Stadt kontinuierlich zu steigern. Als kommunaler Arbeitgeber mit einem vielseitigen Aufgabenspektrum beschäftigen wir 450 Mitarbeitende in verschiedenen Berufsfeldern.

Die Stadt Gronau (Westf.) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich überzeugende Führungspersönlichkeit als

Erste Beigeordnete / Erster Beigeordneter (w/m/d)

Für den Bereich Gebühren, Beschaffung und Recht suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich versierte Persönlichkeit als

für den Vorstandsbereich 3. Als Leitung des Vorstandsbereiches 3 der Stadt Gronau (Westf.) mit den meisten Beschäftigten gestalten Sie die Zukunft der Stadt in herausgehobener Position federführend mit und tragen maßgeblich dazu bei, die Lebensqualität der Menschen in Gronau zu sichern. Die Einstellung erfolgt als kommunale Wahlbeamtin / kommunaler Wahlbeamter auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren. Wir bieten Ihnen eine Besoldung nach Besoldungsgruppe B 2 / B 3 Landesbesoldungsgesetz NRW sowie eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Eingruppierungsverordnung NRW. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Maren Kammerer, Yanna Schneider und Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Wir bieten Ihnen eine vielseitige und verantwortungsvolle Aufgabe mit Gestaltungsfreiraum und Entwicklungsperspektiven. Darüber hinaus bietet der KBK neben flexiblen Arbeitszeiten im Gleitzeitmodell und mobilem Arbeiten auch individuell zugeschnittene Qualifizierungsmöglichkeiten. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Birger Abromeit, Yanna Schneider oder Waishna Kaleth zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen.

Amtsleitung Jugendamt (w/m/d) Wir suchen zum 1. August 2024 eine Amtsleitung für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet zu besetzen. Die Position ist nach Besoldungsgruppe B4 LBesG BW bzw. außertariflich vergütet. Das Jugendamt nimmt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe alle Aufgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII wahr und ist Träger von Tageseinrichtungen für Kinder von 0 bis 6 Jahren, Einrichtungen der Schulkindbetreuung, ambulanter und stationärer Erziehungshilfe und von Inobhutnahmeeinrichtungen. Im Jugendamt arbeiten rund 4.600 Beschäftigte. Die Finanzverantwortung beträgt etwa 800 Mio. Euro. Das Jugendamt ist fördernder Partner der Träger der Jugendhilfe. Es versteht sich als transparente, fachlich hochqualifizierte und moderne Behörde, die sich als Unterstützerin für die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien einsetzt. Ausführliche Informationen finden Sie im Geschäftsbericht des Jugendamtes. Details zu dieser Position finden Sie auf www.zfm-bonn.de, der Website der von uns beauftragten Beratungsgesellschaft zfm. Interessiert? Für einen ersten vertraulichen Kontakt stehen Ihnen dort unter der Rufnummer 0228 265004 Julia Schwick, Theresa Meister und Raza Hoxhaj zur Verfügung. Lassen Sie uns gerne Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen über die zfm-Jobbörse unter www.zfm-bonn.de/jobboerse zukommen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Kommunaler Haushalt

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anz so einfach und eindeutig ist es jedoch (leider) nicht. Zwischen den Kommunen und den jeweiligen Ländern kommt es immer wieder zu (gerichtlichen) Streitigkeiten um den Inhalt und die konkrete Reichweite des Konnexitätsprinzips. Mehrere Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten zeigen die Aktualität dieser Problematik. Gestritten wird hierbei nicht nur über die Höhe der Kostenerstattung, die das Land „seinen“ Kommunen für die Aufgabenerfüllung zukommen lassen muss, sondern auch darum, ob das Konnexitätsprinzip im Einzelfall überhaupt einschlägig ist. Diese Frage ist dann von Interesse, wenn eben nicht der Regelfall einer klassischen Aufgabenübertragung durch Landesgesetz (oder Verordnung) auf die Kommunen vorliegt. Man stelle sich folgendes Szenario vor: Die Kommunen haben eine Aufgabe seit Jahrzehnten bereits aufgrund eines älteren Landesgesetzes wahrzunehmen. Der Inhalt der Aufgabe wird nun aber durch ein neues Bundesgesetz verändert, weil dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zusteht. Die Umsetzung dieser Änderungen verursacht weitere Mehrkosten. Rechtlich können sich Gemeinden, Städte und Kreise hiergegen nur vor dem jeweiligen Landesverfassungsgericht binnen Jahresfrist wehren. Kommunalen Entscheidungsträgern ist dabei häufig nicht klar, wann es sich für ihre Kommune lohnt, diesen Weg zu beschreiten.

Behörden Spiegel / November 2023

Musik bestellen, Kapelle bezahlen? Das landesverfassungsrechtliche Konnexitätsprinzip (BS/Tobias Schröter) Die Verfassungen aller Flächenländer der Bundesrepublik normieren ein sogenanntes Konnexitätsprinzip. Der Begriff der Konnexität spricht dabei einen inneren Zusammenhang oder eine innere Abhängigkeit an. Das Konnexitätsprinzip soll durch Verankerung in den Verfassungen sicherstellen, dass die Gemeinden, Städte und Landkreise die Kosten, die ihnen dadurch entstehen, dass das Land ihnen Aufgaben überträgt, nicht in Selbstverwaltung tragen müssen. Vereinfacht gesagt: „Wer die Musik bestellt, muss auch die Kapelle bezahlen!“

Folge des Konnexitätsprinzips: der Kostenausgleich

Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips Zwar haben die Konnexitätsregelungen in den Landesverfassungen nicht alle einen identischen Wortlaut. Dennoch können die Voraussetzungen überblicksartig einheitlich wie folgt dargestellt werden: Stets geht es um den Fall einer Aufgabenübertragung, also der Zuweisung einer Zuständigkeit für eine Aufgabe des Landes auf „seine“ Kommunen, zum Beispiel die Kinder- und Jugendhilfe. Der Bund darf seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 keine Aufgaben mehr auf Kommunen übertragen. Eine Aufgabe meint eine oder mehrere Verwaltungsangelegenheiten, die nach außen wahrgenommen werden (etwa Jugendsozialarbeit). Nicht gemeint sind rein organisatorische Vorgaben, die sich nur verwaltungsintern auswirken (etwa

veränderten Inhalt der Aufgabe – wie eine Art Sammelgefäß – umfassen, so müssten die Kommunen die Änderungen auch nicht umsetzen. Hierzu sind sie aber durch das Land verpflichtet worden. Das Land ist deshalb seinerseits verpflichtet, die Mehrkosten auszugleichen. Für die Länder ist das auch nicht ungerecht. Sie könnten durch ihre Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung im Bundesrat dafür sorgen, dass der Bund sie finanziell unterstützt.

Wer die Musik bestellt, muss auch die Kapelle bezahlen – Kommunen und Länder streiten zeitweise um die Zuständigkeiten des KonFoto: BS/alsen, pixabay.com nexitätsprinzips.

die Vorgabe zur Einrichtung eines Jugendamtes). Auch die spätere Änderung oder Erweiterung einer bereits übertragenen Aufgabe (etwa inhaltliche Vorgaben zur Jugendsozialarbeit) sind ein Anwendungsfall des Konnexitätsprinzips. Denn auch eine erweitere Aufgabe kann beispielsweise durch mehr Personal weitere Mehrkosten verursachen.

Aktueller Streitfall: das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Ein aktueller Streitfall ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), mit dem der Bund die inhaltlichen Anforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe stark ver-

ändert und erweitert hat. Wegen dieser neuen Anforderungen kommen auf die zuständigen örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte, erhebliche Mehrkosten für zusätzliches Fachpersonal zu. Die Besonderheit dieser Konstellation liegt dabei darin, dass die Kommunen bereits seit Jahren örtliche Träger der Kinderund Jugendhilfe sind. Eine Aufgabe muss und hat das Land hier also gar nicht übertragen. Auch die spätere Erweiterung der Aufgabe Kinder- und Jugendhilfe geht auf den Bund zurück. Viele Länder argumentieren nun,

Die Stadt neu denken! Die NeueStadt lädt Sie dauerhaft zum Mitdiskutieren

und Lernen aus dem Homeoffice oder aus dem Büro ein. Wir möchten Verantwortlichen und Interessierten

die Möglichkeit bieten, sich zu allen Aspekten des kommunalen Zusammenlebens sowie der kommunalen Verwaltungspraxis auszutauschen.

dass sie die Mehrkosten gar nicht verursacht hätten, weil sie doch untätig waren. In der Folge bleiben die Kommunen auf den Kosten sitzen, weil der Bund den Kommunen keine Finanzmittel unmittelbar zuweisen darf. Man bezeichnet diese Situation auch als Konnexitätsfalle. Zum Schutz der Kommunen muss das Konnexitätsprinzip auch hier anwendbar sein. Die Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte für die Kinder- und Jugendhilfe geht doch nach wie vor auf eine Aufgabenübertragung des Landes zurück. Würde diese bestehende Aufgabenübertragung nicht auch den durch den Bund

Wenn das Konnexitätsprinzip Anwendung findet, muss das Land die finanzielle Mehrbelastung ausgleichen, die den Kommunen durch die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgabe entsteht. Die Mehrbelastung wird dabei durch einen Vergleich zwischen den Kosten vor und nach der Aufgabenübertragung berechnet. Umfasst sind Sach-, Personal- und Verwaltungskosten. Liegt eine finanzielle Mehrbelastung vor, muss das Land eine Kostendeckungsregelung erlassen – und zwar gleichzeitig mit der Aufgabenübertragung. Die Kommunen müssen nicht in Vorleistung gehen und sich auch nicht um eine nachträgliche Erstattung bemühen. Das Land schuldet aber keine Spitzabrechnung; es darf pauschalieren. Hierfür muss eine nachvollziehbare und belastbare Prognose angestellt werden. Natürlich ist in den juristischen Einzelheiten vieles umstritten. Das Konnexitätsprinzip soll die Kommunen vor einer Aushöhlung ihrer Finanzen durch das Land schützen. Soweit eine Anwendung des Konnexitätsprinzips infrage kommt, lohnt sich für kommunale Entscheidungsträger ein genauer Blick. Denn: „Wer die Musik bestellt, muss auch die Kapelle bezahlen.“

Tobias Schröter ist Rechtsanwalt bei Dombert Rechtsanwälte am Standort Potsdam. Dort befasst er sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen des Kommunalrechts und der kommuFoto: BS/Schröter nalen Finanzen.


Kommunaler Haushalt

Behörden Spiegel / November 2023

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„Entschuldung kommunaler Haushalte“

Erfolgsmodell Hessenkasse?

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ie Schulden der kommunalen Kernhaushalte in Hessen beliefen sich im Jahr 2017 auf insgesamt rund 17,58 Milliarden Euro. Davon waren 5,52 Milliarden Euro sogenannte Kassenkredite (Liquiditätskredite). Doch was als Ausnahme gedacht war, wurde über die Jahre bei vielen Kommunen zur Regel. Hessens Kommunen waren bei der Inanspruchnahme der Liquiditätskredite leider bundesweit in der Spitzengruppe. 2018 verabschiedete das Land Hessen mit der Hessenkasse ein Landesprogramm zur Entschuldung der hessischen Kommunen von Kassenkrediten und zur Förderung kommunaler Investitionen. Die Hessenkasse war das Angebot des Landes an seine Kommunen, deren Kassenkredite teilweise abzunehmen, die Entschuldung zu organisieren und bei der Tilgung kommunaler Schulden mitzuhelfen. Mit der Hessenkasse wurden für 179 Kommunen knapp fünf Milliarden Euro Kassenkredite durch das Land Hessen abgelöst. Im Kommunalbericht 2022 haben wir die Lage der hessischen Kommunalfinanzen untersucht. Bereits mit dem Jahr 2018 erfolgte eine deutliche Entschuldung durch das Landesprogramm der Hessen-

Dr. Ulrich Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt. Foto: BS/privat

Jährliche Zinsmehrbelastungen ohne Liquiditätskredite-Entschuldung durch die Hessenkasse 250 Mio. €

ditätskreditentschuldung durch die Hessenkasse entwickelt hätte und unterstellten im September 2022 einen maximalen fiktiven Zinssatz von vier Prozent.

Zinsbelastung verringert Ohne die Liquiditätskreditentschuldung durch die Hessenkasse in Höhe von rund fünf Milliarden Euro würden die hessischen Kommunen wesentlich höher durch Zinsaufwand belastet. Die Zinsen sind heute wieder auf ein im 21. Jahrhundert bereits da gewesenes Niveau von rund vier Prozent gestiegen. Der im Jahr 2022 noch als Worst-Case-Szenario angenommene fiktive Zinssatz von vier Prozent ist nur ein Jahr später somit zur Realität geworden. Je nach Aufnahmedauer der Liquiditätskredite hätten hessische Kommunen nun zusätzliche kommunale Zins-

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150 Mio. €

115 86

100 Mio. € 50 Mio. €

kasse. In dessen Folge reduzierte sich die Gesamtverschuldung der kommunalen Kernhaushalte in Hessen um rund fünf Milliarden Euro. Parallel sanken die Liquiditätskredite der hessischen Kommunen von 5,52 Milliarden Euro (2017) auf 546 Millionen Euro (2018). Im Jahr 2021 stiegen die Gesamtschulden der kommunalen Kernhaushalte wieder leicht auf 13,87 Milliarden Euro. Dafür sanken die Liquiditätskredite weiter auf 254 Millionen Euro. Mit der Rückführung der Liquiditätskredite einher geht eine erhebliche Entschärfung des Zinsänderungsrisikos und damit insgesamt eine Reduzierung von Haushaltsrisiken für die hessischen Kommunen. Wir untersuchten daher, wie sich die jährlichen Zinsbelastungen für die hessischen Kommunen ohne die Liqui-

197

200 Mio. €

0 Mio. €

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EURIBOR Wochengeld (0,658%)

EURIBOR-6Monatsgeld (1,74%)

EURIBOR-12Monatsgeld (2,338%)

Fiktiver Zinssatz 3%

Fiktiver Zinssatz 4%

Quelle: BS/eigene Berechnung und Darstellung; Deutsche Bundesbank, Zinsstatistik Euribor, Stand vom 20.09.2022

belastungen von rund 200 Millionen Euro zu tragen. Bei manchen Kommunen übersteigt die eingesparte Zinsbelastung durch die Entschuldung sogar den noch zu leistenden Eigenbeitrag an die Hessenkasse. Die Liquiditätskredite machten in Hessen zum 31. Dezember 2021 insgesamt 1,8 Prozent der Kernhaushaltsgeldschulden aus. Zusammen 417 Kommunen und damit 94 Prozent aller 444 hessischen Kommunen, einschließlich des Landeswohlfahrtsverbandes, hatten Ende 2021 in ihrem Kernhaushalt keine Liquiditätskredite. Die lediglich zur kurzfristigen Liquiditätssicherung angedachten Geldschulden sind damit zu einer

Ausnahme unter den hessischen Kommunen geworden und trotz Pandemie bislang auch geblieben. Das Landesprogramm Hessenkasse kam zum richtigen Zeitpunkt noch während der Niedrigzinsphase. Die Kommunen sparen jetzt bares Geld und sind im bundesweiten Vergleich aufgestiegen in die Liga ohne Liquiditätskredite, hin zu generationengerechteren Haushalten. Lesen Sie mehr zum Thema „Entschuldung kommunaler Haushalte“ im Kommunalbericht 2022, Hessischer Landtag, Drucksache 20/9410 vom 25.11.2022, S. 19 ff. Der vollständige Bericht ist unter rechnungshof.hessen.de abrufbar.

Kommunale Nachhaltigkeit ProduktbuchPlus für Hessen (BS/Dr. Ulrich Keilmann*) Expertinnen und Experten haben ein Regelwerk zur Unterstützung für Kommunen bei der nachhaltigen Haushaltstransformation erstellt. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus kommunalen Finanzverantwortlichen sowie Vertreterinnen und Vertretern des Hessischen Rechnungshofes hat unter Beteiligung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS),

des Hessischen Statistischen Landesamtes (HSL) und der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) das ProduktbuchPlus erarbeitet, das die hessischen Kommunen bei ihren Anstrengungen für eine nachhaltige Haushaltstransformation unterstützen soll. Das ProduktbuchPlus dient vor allem der Zuordnung von typischen kommunalen Leistungen zu Produktbereichen und -gruppen. Eine korrekte Zuordnung und Verbuchung sind unter Transparenz- sowie Steuerungsaspekten mit Blick auf das doppische Haushaltsrecht

unverzichtbar. Sie erleichtern die finanzstatistischen Meldungen und ermöglichen Kennzahlenvergleiche im Rahmen des interkommunalen Erfahrungsaustauschs. Das große Plus des ProduktbuchPlus ist aber die Weiterentwicklung dahin, dass erstmals Aspekte einer integrierten Haushalts- und Nachhaltigkeitssteuerung aufgegriffen werden. Im ProduktbuchPlus werden hierzu ausgewählte Nachhaltigkeitsindikatoren (sogenannte SDG-Indikatoren) einschließlich ihrer Berechnungsformel dargestellt und den Produktgruppen nach dem Schwerpunktprinzip zugeordnet. Exemplarische Produktblätter mit Beispielen sollen als Anregung für eigene Überlegungen der Kommunen dienen. Eine Nutzung der angegebenen Nachhaltigkeitsindikatoren ist nicht verpflichtend. Die finanzstatistischen Produkte besitzen jedoch bundesweite Gültigkeit. Das ProduktbuchPlus dürfte daher auch über die Landesgrenzen von Hessen hinaus von großem Interesse sein. Das ProduktbuchPlus kann auf der Seite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport kostenfrei heruntergeladen werden.

Im ProduktbuchPlus werden ausgewählte Nachhaltigkeitsindikatoren einschließlich ihrer Berechnungsformel dargestellt und den Produktgruppen nach dem Schwerpunktprinzip zugeordnet.“

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Kommunale Infrastruktur

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och steht der Windkraftsektor vor einigen Herausforderungen, wie zum Beispiel eine unzureichende und unsichere Nachfrage, langsame und komplexe Genehmigungsverfahren sowie Wettbewerbsdruck außerhalb der EU, Inflation und hohe Rohstoffpreise. Aus diesen Gründen hat die EU-Kommission einen sofort wirksamen Aktionsplan aufgestellt, womit die Windkraft in Mitgliedsländern weiter angekurbelt werden soll. Darunter fallen unter anderem eine Verbesserung und vor allem verstärkte Digitalisierung der Genehmigungsverfahren sowie technische Unterstützung der Mitgliedsstaaten. Auch soll der Zugang zum Innovationfonds und anderen finanziellen Mitteln für die Hersteller von Windkraftanlagen in Europa erleichtert werden. Der europäische Markt soll gestärkt werden und bei ausländischen Herstellern vermehrt auf mögliche unlautere Handelspraktiken geachtet werden. Zudem sollen vor allem OffshoreProjekte gefördert werden, denn daraus wird ein großer Anschub für grüne Energieerzeugung erhofft. Mit Offshore sind Windkraftwerke jenseits der Küste, also im Meer stehend, gemeint. Diese sind allerdings besonders herausfordernd in Planung und Baudurchführung und vor allem auch in der Wartung. Somit handelt es sich bei dem erhofften Anschub noch um Zukunftsmusik.

Deutscher Ausblick Aber weg von der Zukunftsmusik, hin zu aktuellen Ausblicken. Wie steht es um den Ausbau der Windenergie in Deutschland? Insgesamt werden 28,5 Prozent des deutschen Stroms aus Windkraft gewonnen, wie eine Statistik des Frauenhofer ISE zeigt. Da bis 2030 mindestens 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden soll, ist bis dahin noch einiges zu tun, denn auch Solarenergie ist mit 5,9 Prozent nicht sehr stark vertreten. Aus den Bundesländern trägt zu dieser Menge Niedersachsen am meisten bei, gefolgt von Bran-

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ereits heute gibt es zahlreiche Initiativen und Maßnahmen, die sich der Herausforderung annehmen. Diese Projekte besser zu vernetzten und effektiv weiterzuentwickeln, war der zentrale Ansatz der vom Landkreis gemeinsam mit der Stabsstelle Fachkräftesicherung in Hessen veranstalteten und durch das Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität Frankfurt am Main unterstützten Zukunftswerkstatt, zu der sich rund 30 Teilnehmende aus den Bereichen „Bildung, Behörden und Verbände“ im Main-Kinzig-Forum zusammengefunden hatten. Die Organisation übernahm das Referat für Wirtschaft, Arbeit und digitale Infrastruktur. Zur gezielten Stärkung der Regionen hat die im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration angesiedelte Stabsstelle die Fachkräfteinitiative „Zukunftsgerecht und regional“ ins Leben gerufen und führt diese mit dem IWAK durch. Das Unterstützungsangebot der Landesinitiative umfasst Prognosen, intraregionale Strategieentwicklung und -sicherung in Zukunftswerkstätten sowie interregionale Vernetzung (s. https:// soziales.hessen.de/fachkraefte sicherung/fachkraefteinitiative). „Der Handlungsdruck ist enorm hoch aufgrund des langfristigen Einflusses der Demografie auf den Arbeitsmarkt“, wie Claudia Wesner von der Stabsstelle Fachkräftesiche-

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Windkraft? Ja bitte! Auf welchem Stand sind Deutschland und EU? (BS/Scarlett Lüsser) Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 einen Anteil von 45 Prozent an Er­neuerbaren Energien für ganz Europa zu erreichen. Nun räumt sie ein, dass zwar schon ein paar Schritte in die richtige Richtung getan sind, dass aber noch eine massive Erhöhung von installierter Windkraftkapazität erfolgen muss, um dieses Ziel zu erreichen.

vollen Notwendigkeit für WEA in Verbindung mit der Energiewende, damit auch die Entscheidungsprozesse beschleunigt werden könnten. „Politik und Staat sind gefragt, zügig nachzuschärfen und den Behörden Verwaltungsvorschriften an die Hand zu geben, die dem überragenden öffentlichen Interesse, das die Bundesregierung dem Ausbau der Windenergie eingeräumt hat, auch gerecht werden“, so der Bürgermeister. Ähnlich sieht das auch Erwin Karg, Bürgermeister der Gemeinde Fuchstal, ebenfalls in Bayern. Zwar laufen seine Windkraftprojekte deutlich besser, da seine Kommune dank WEA, Batteriespeicher, Wärmetopf und Nahwärmenetz praktisch energieautark leben kann, allerdings kann auch er ein Lied über Verwaltungs- und Rechtsproblematiken singen. Laut Karg seien die Genehmigungsprozesse sogar mittlerweile langsamer, statt leichter geworden. Das erste Projekt zum Thema Windenergie sei bereits nach der Fukushima-Katastrophe 2012 ungewollt in Angriff genommen worden, nachdem nach der Aussage des damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer 1.500 Windräder in Bayern gebaut werden sollten.

Umsetzungsprozess dauert an Windenergie stellt aktuell knapp ein Drittel der gewonnen Energie in Deutschland. Eine Zahl, die sich zur Erreichung des gesteckten Ziels Foto: BS/Boke9a auf pixabay.com von 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien noch erhöhen muss.

denburg und Schleswig-Holstein. Neun Bundesländer tragen jedoch nur vier Prozent oder weniger dazu bei, wobei die Stadtstaaten Bremen, Hamburg und Berlin schwerlich dazu gerechnet werden können. Doch wie sieht es mit dem Ausbau der Windenergie in Deutschland aus? Wie läuft die Planung und wie schnell kann man mit einer neuen Windkraftanlage rechnen? Hierzu hat Marcus Knoll, Bürgermeister der Gemeinde Langerringen aus Bayern, einiges zu berichten. Sein Gemeinderat plant seit knapp einem Jahr einen Teilflächennutzungsplan zur Steuerung der Windenergienutzung, jedoch würden Ihnen

dabei immer wieder Steine in den Weg gelegt werden. Und das nicht einmal von Windkraftgegnern, sondern vielmehr durch Verwaltungs- und Rechtsproblematiken. Beispielsweise wegen des NATOFlugplatzes Lechfeld, welcher in der Nachbarschaft liegt. Hier würden vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Köln (BAIUDBw) „grundlegend abweichenden Stellungnahmen zur selben Planung in unterschiedlichen Verfahrensschritten“ eingereicht, wie Knoll erklärt. Des Weiteren wären Hindernisse wie zu überprüfende Vogelgebiete nicht rechtlich und fachlich ver-

ankert, und „wie bitte kann ein nicht allgemein zugängliches Ministeriumsschreiben bzw. der Ministeriumsentwurf einer Richtlinie zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlange (WEA) in Wasserschutzgebieten Eingang in Bauleitplanungen finden?“ Solcherlei Hürden könne man nur mit extremem Rechercheaufwand, Fort- uns Weiterbildung sowie der Einbindung von professionellem Beratungspersonal begegnen, wie Knoll meint. Was wirklich dagegen helfen könnte, wären laut Knoll größere Ermessensspielräume bei den Entscheidungen für WEA, sowie die Anerkennung der absolut sinn-

Zukunftswerkstatt für die Transformation Die notwendige Veränderung der Arbeitswelt im Main-Kinzig-Kreis aktiv gestalten (BS/ John Meves*) Die Veränderung der Arbeitswelt insbesondere durch den Wandel in der Automobilindustrie betrifft auch den Wirtschaftsraum Main-Kinzig auf massive Weise. „Auf diese grundlegende Transformation müssen sich alle Beteiligten in größtmöglicher Breite einstellen“, fordert Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann. Der Main-Kinzig-Kreis werde diesen Prozess aktiv begleiten und nach Kräften unterstützen. rung im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration berichtete. Bis 2028 werden landesweit rund 200.000 Fachkräfte fehlen, im MainKinzig-Kreis voraussichtlich mehr als 12.000. Aufgrund der wandelnden Rahmenbedingungen gäbe es zudem einen hohen Veränderungsbedarf. Um dieser Entwicklung erfolgreich zu begegnen, werden am besten alle strategischen Ansätze zur Fach- und Arbeitskräftesicherung effektiv genutzt. „Hierzu können beispielsweise eine noch bessere Erschließung von Potenzialen für die Ausbildung zählen, wie zum Beispiel duale (ausbildungsintegrierte) Studiengänge sowie den Bachelor mit direktem Berufseinstieg. Ebenso können flexible Arbeitszeiten oder andere Anreize helfen, die Beschäftigungspotenziale von Frauen, älteren Beschäftigten, Arbeitslosen oder Menschen mit Handicap noch besser zu erschließen“, sagt Wesner. Eine andere parallele Option sei die Reduktion des Personalbedarfs über Digitalisierung, Automatisierung, Kompetenzentwicklung, den vermehrten Einsatz von Künstlicher

Damit das Arbeitskräfte Problem nicht noch größer wird muss jetzt etwas unternommen Grafik: BS/ RosZie auf pixabay.com werden.

Intelligenz sowie eine optimierte Arbeitsorganisation. Auch hier seien noch nicht alle Potenziale vollständig ausgeschöpft, betonte Dr. Christa Larsen vom Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur der Frankfurter Goethe Universität. Auch der Main-Kinzig-Kreis will möglichst viele strategische Ansätze

für die notwendige Transformation im Bereich Automotive verfolgen, berichtete Walter Dreßbach, Leiter des Referates Wirtschaft, Arbeit und digitale Infrastruktur des Main-KinzigKreises. Ein wesentliches Instrument sind dabei verschiedene digitale Plattformen zur Arbeitsvermittlung sowie zu den Themen Wissenstransfer,

„Wir haben seit 2016 vier Anlagen mit 100 Prozent Bürgerbeteiligung (50 Prozent Gemeinde/ 50 Prozent halten 115 Gesellschafter) in Betrieb. In diesem Winter gehen wir mit weiteren 3 Anlagen […] ans Netz.“ Jedoch gäbe es eine sichtliche Verlängerung des Prozesses. Wie Karg erklärt, hätte die Planung des ersten Projektes vom Start bis zur Inbetriebnahme trotz Bürgerentscheid nur drei Jahre gebraucht, das zweite habe wegen des Rotmilans fünf Jahre benötigt. Grundsätzlich bräuchten Windenergieprojekte drei bis vier Jahre, bis sie wirklich in Betrieb genommen werden können. Mit solchen Aussichten und wenig kooperativen Verwaltungsprozessen wird es ein straffes Unterfangen werden, das Windkraftziel bis 2030 zu erreichen.

Technologie und Qualifikation sowie Service und Beratung. Insgesamt beherbergt die Region etwa 180 Unternehmen mit rund 10.000 Beschäftigten, die unmittelbar mit der Automobilbranche verknüpft sind. Hinzu kommen ungezählte Kleinbetriebe, die ebenfalls in diesem Sektor tätig sind, schilderte Dreßbach die Rahmenbedingungen. Die Mehrzahl dieser im Kern noch immer mittelständisch geprägten Unternehmen trägt mit ihrer innovativen Stärke erheblich dazu bei, dass der Main-Kinzig-Kreis zu den aktuell leistungsfähigsten und zukunftsorientiertesten Regionen in der Europäischen Union zählt. „Wenn es gemeinsam gelingt, diese vorhandenen Kompetenzen sowie die Infrastruktur im Sinne langfristiger Perspektiven für Wertschöpfung und Beschäftigung zu nutzen, dann wird der regionale Transformationsprozess gelingen“, kündigte Dreßbach an. Die entsprechenden Impulse setzt der Main-Kinzig-Kreis nicht zuletzt mit seinen Informationsveranstaltungen, dem Knüpfen entsprechender Netzwerke, einer fortschreitenden Digitalisierung sowie mit dem Fachtag „MKK Forum 2030“, der aus dem erfolgreichen Kongress eMOKON hervorgegangen ist. *Der Autor des Gastbeitrages John Meves ist Mitglied der Pressestelle des Mainz-Kinzig Kreises


Kommunale Infrastruktur

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VIER FRAGEN – VIER ANTWORTEN Interview mit Sina Römhild, Bürgermeisterin der Gemeinde Oechsen Foto: BS/privat

Verwurzelt

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ehörden Spiegel: Welche Bilanz ziehen Sie nach einem Jahr als ehrenamtliche Bürgermeisterin? Gibt es auch unerwartete Entwicklungen? Sina Römhild: Ein Jahr ehrenamtliche Bürgermeisterin in Oechsen – spannend, stressig, spaßig! Mir bereitet die Arbeit als Bürgermeisterin viel Freude. Für mich ist es schön, dass ich mich mit so vielseitigen Themen einer Gemeinde beschäftigen darf. Es macht Spaß, neue Projekte anzustoßen, zum Beispiel den Umbau bzw. die Erweiterung des öffentlichen Spielplatzes oder die Verbesserung der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr. Jedoch fordert der Job als Bürgermeisterin auch viel Zeit und Energie. An manchen Tagen gibt es mehrere Termine als Bürgermeisterin und dann kommen natürlich Familienleben, Hauptberuf und Haushalt hinzu. Es ist für mich nicht immer einfach, alles unter einen Hut zu bekommen. Unerfreuliche Entwicklungen gibt es beispielsweise durch steigende Energiekosten, welche die finanzielle Situation der Gemeinde belasten können. Ein Jahr klingt nach einer langen Zeit. Jedoch lassen sich viele Projekte, welche in meinem Kopf entstanden sind, nicht so zügig umsetzen, wie ich möchte. Das liegt vor allem an Bürokratiehürden wie komplizierten Fördermittelanträgen und Fördervoraussetzungen oder bestimmten Fristen sowie Vergabegrundsätzen. Die Bilanz, was ich innerhalb eines Jahres verändern bzw. erschaffen konnte: Die Erwei-

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as Ranking berücksichtigt alle 81 deutschen Großstädte mit 100.000 Einwohnenden oder mehr. Neben den vier bisher verwendeten Vergleichsindikatoren Verwaltung, IT und Kommunikation, Energie und Umwelt sowie Mobilität ist im Jahr 2023 mit Gesellschaft und Bildung erstmals eine neue Kategorie für den Vergleich eingeführt worden. Bei der Wertung greift der Bitkom auf kleinteilige Kategorien der fünf übergeordneten Großindikatoren zurück. So fließen etwa im Bereich Verwaltung Daten zu internen Prozessen oder zum Service-Portal ein. Im Bereich IT und Kommunikation werden etwa Daten zu Open-Data-Plattformen oder Breitband- und Glasfaserausbau einbezogen. Bei Energie und Umwelt kommt es unter anderem auf Energielösungen und Umweltmonitoring an, bei Mobilität auf smartes Verkehrsmanagement und Multimodalität. Im Bereich Gesellschaft und Bildung sollen etwa Aspekte zur Digitalkompetenz oder zu einem Digitalisierungskonzept an Schulen Beachtung finden. Die Gesamtwertung ergibt sich schließlich aus rund 13.000 Datenpunkten und knapp 40 Indikatoren.

Komplexes Punktesystem Zugrunde liegt ein Punktesystem, das von null bis 100 reicht. Dabei stehen 100 Punkte nicht für einen festen vorgegebenen Zielwert, sondern für den besten tatsächlich vorhandenen Wert unter allen verglichenen Städten innerhalb einer Kategorie. Die Daten für die aktuelle Studie wurden im Zeitraum von März bis Juli 2023 erhoben. 94

stehende Geld sinnvoll eingesetzt werden.

Heimat aktiv gestalten (BS) Die jüngste ehrenamtliche Bürgermeisterin Deutschlands, Sina Römhild, engagiert sich für ihren 600-EinwohnerHeimatort Oechsen. Ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnenden eingesetzt. Über Familienvereinbarkeit, Erfolge und Aufgaben sprach Römhild mit Marlies Vossebrecker. terung des öffentlichen Spielplatzes sowie des Kindergartenspielplatzes, neue Spinde, Ausrüstung und Jacken für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, Schaffung eines Gemeindecafés in Form eines wöchentlichen Nachmittagstreffs (außer im Sommer) für alle Generationen von Kleinkind bis Senioren und den erste Unternehmerabend in Oechsen. Es gehören zur Bilanz aber auch zwei Fernsehdrehs hinzu – einmal für RTL Punkt 12 („Das Dorf Oechsen“) und für ZDF 37 Grad Leben („Neu im Amt – junge Bürgermeisterinnen und Bürgermeister“). Ich konnte weiterhin spannende Termine in Berlin wahrnehmen: Jahrestreffen der Jungen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Deutschlands, 90. Geburtstag von Prof. Dr. Bernhard Vogel in der Konrad-Adenauer-Stiftung und das Bürgerfest des Bundespräsidenten im Park von Schloss Bellevue. Trotz aller Schwierigkeiten, die der Job manchmal mit sich bringt, bin ich gerne Bürgermeisterin! Behörden Spiegel: Welche Aufgaben müssen Sie übernehmen und welche Themen liegen Ihnen besonders am Herzen?

Römhild: Meine Aufgaben umfassen zunächst die Leitung der Gemeinde Oechsen. Als Bürgermeisterin trage ich unter anderem die Verantwortung für alle gemeindlichen Planungen und Vorhaben im Ort. Ich bin Ansprechpartnerin für alle Einwohner, welche mit ihren Problemen und Anliegen als Erstes zu mir in meine Sprechzeit kommen. Ich versuche dann, gemeinsam mit den Bürgern Lösungen zu finden. Auch die Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen oder Einwohnerversammlungen obliegen meiner Zuständigkeit. Eine weitere schöne Aufgabe ist die Übergabe von Glückwünschen und Präsenten an Einwohner im Ort. Die Themen, mit denen ich mich beschäftige, reichen vom Kindergarten über den Glasfaserausbau, Bauhofplanung, Haushaltsplanung bis hin zu Friedhofsangelegenheiten. Besonders liegen mir die Familien und Kinder am Herzen. Ich möchte einen Ort bieten, an denen sich alle Altersgruppen wohlfühlen. Die Sicherung des Kindergartens und der Grundschule sind dabei besonders wichtig. Die Lebensqualität der Einwohner steht im Vordergrund, dazu gehören aber auch zum Beispiel eine Allgemeinmedizinerin, ein Bäcker

sowie eine Kfz-Werkstatt. Ein weiteres wichtiges Thema ist mir die bestmögliche Unterstützung des Ehrenamtes und der örtlichen Vereine, unter anderem durch Vereinsförderung oder die Zurverfügungstellung des Mehrzweckgebäudes in Oechsen. Behörden Spiegel: Ein Anliegen ist Ihnen, die Eigenständigkeit von Oechsen zu bewahren. Mit welchen Ansätzen kann das gelingen? Römhild: Ich bin der Meinung, dass die Zusammenarbeit zwischen Bürgermeisterin und einem funktionierenden Gemeinderat essenziell ist. Es wird in der jetzigen Zeit immer schwieriger, engagierte Menschen für solch ein Ehrenamt zu finden. Daher bin ich sehr dankbar, dass dies in meinem Ort sehr gut passt. Des Weiteren ist es wichtig, dass Bürgermeisterin und Gemeinderat gemeinsam in die Zukunft blicken und Projekte planen, als nur auf kommende Probleme zu reagieren – Agieren statt Reagieren. Als dritten Punkt würde ich natürlich die finanzielle Situation der Gemeinde Oechsen anführen. Dabei müssen die Grenzen immer im Auge behalten werden und das zur Verfügung

Disziplin führt zum Erfolg Smart City Index 2023 vorgestellt (BS/Marlies Vossebrecker) Beim jährlichen Digitalranking der deutschen Großstädte ist das Gesamtniveau im Vergleich zu den Vorjahren nochmals gestiegen. Oft entscheidet nur ein einziger Punkt über die Rangordnung der Platzierung. Das geht aus dem Smart City Index 2023 hervor, den der Bitkom jüngst vorstellte. Den ersten Platz erreicht in diesem Jahr die Stadt München mit 84,5 Punkten. Prozent der angefragten Städte beteiligten sich, lediglich fünf Städte übermittelten keine Angaben. Allerdings setzen sich die erhobenen Daten aus verschiedenen Quellen zusammen, bei denen die Eigenauskunft der Städte nur einen Bestandteil abbildet. Ebenso werden Daten oder amtliche Statistiken von Bundesministerien, Bundesämtern oder etwa Verbänden wie der Bundesnetzagentur genutzt. „Der fünfte Smart City Index zeigt genauer als je zuvor den Stand der Digitalisierung der deutschen Großstädte“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. Er verweist auf die große Dynamik innerhalb des Rankings und führt den diesjährigen Tabellenersten, die Stadt München, als Beispiel dafür an, dass sich die konsequente Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben schließlich auszahle. Wichtig sei dabei generell ein professionelles Management und ein gemeinsames Engagement von Politik, Unternehmen sowie Anwohnenden. Das gelte ebenso für kleinere Städte: „Unter den Top Ten finden sich aber nicht nur Metropolen wie München und Hamburg, sondern auch kleinere Universitätsstädte wie Aachen, Osnabrück oder Ulm. Das zeigt einmal mehr, dass man nicht groß sein muss, um smart sein zu kön-

nen“, betont Wintergerst. Auf München als Gesamtsiegerin (84,5 Punkte) folgen die Stadt Hamburg als Zweitplatzierte (83,9 Punkte) und die Stadt Köln auf Rang drei (83,2 Punkte). Platz vier belegt die Stadt Nürnberg (80,1 Punkte) und Platz fünf geht an die Stadt Aachen (79,3 Punkte). Allerdings bedeutet die hohe Punktzahl in der Gesamtwertung nicht, dass die jeweilige Stadt in allen fünf Vergleichskategorien immer die höchste Punktzahl erreicht hat. So erzielt etwa München in der Kategorie Energie und Umwelt lediglich 58,7 Punkte – hier ist Trier mit 84,9 Punkten Kategorie-Spitzenreiterin.

Keine qualitative Wertung München konnte insbesondere aufgrund einer hohen Verwaltungsdigitalisierung und einem sehr vorangeschrittenen Breitbandbzw. Glasfaserausbau überzeugen. Hamburg bleibt trotz Rang zwei Spitzenreiter in der Kategorie Mobilität – es ist Metropol-Modellregion für Mobilität. Und anhand des Viertplatzierten Nürnberg wird deutlich, dass eine konsequente Umsetzung von Smart-City-Zielen lohnenswert ist, stieg die Stadt doch von vormals Rang 29 auf. Nürnberg liegt jetzt in verschiedenen Kategorien weit vorn dank

Automatisierung von Anträgen etwa bei der Verwaltung oder dank Bürgerbeteiligungsplattform bei Gesellschaft und Bildung. Die letzten drei Plätze in der Gesamtwertung belegen Remscheid (39,0 Punkte), Magdeburg (38,5 Punkte) und Bremerhaven (35,4 Punkte). Wintergerst hebt jedoch hervor, dass es bei dem Ranking grundsätzlich nicht um eine qualitative Wertung im Sinne von besser und schlechter gehe. Vielmehr sei die Reihenfolge der Schnelligkeit einzelner Städte bezüglich der Umsetzung bestimmter Maßnahmen geschuldet. So sei etwa München nicht „besser“ als Hamburg, sondern habe den Prozess schneller umgesetzt. Denn alle Städte zeigten Anstrengungen, um im Ranking aufzusteigen und sich weiterhin umfassend zu digitalisieren. Auf die Frage, welche Stadt seiner Meinung nach weiter vorn zu finden sein sollte, reagiert Wintergerst ausweichend, denn es gehe um die tatsächlichen Daten aus den Erhebungen und nicht um persönliche Einschätzungen. Dennoch sei es für ihn wünschenswert, Berlin künftig etwas höher platziert zu sehen, da die Stadt über viel Potenzial verfüge und zudem aktuell auf Rang 24 (71,0 Punkte) als repräsentative Bundeshauptstadt kein

Behörden Spiegel: Was hat Sie dazu bewogen, sich in so jungen Jahren für ein politisches Amt aufstellen zu lassen? Römhild: Zum einen haben mich zwei Gemeinderatsmitglieder angesprochen, ob ich mir vorstellen könnte, Bürgermeisterin zu werden. Der damals amtierende Bürgermeister stand aus Altersgründen nicht mehr zur Wahl und es wurde aktiv ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gesucht. Ich dachte lange über die Aufstellung für das politische Amt nach. Ich holte mir Informationen bei meinem Vorgänger sowie Ersten Beigeordneten der Gemeinde ein, um einzuschätzen, wie viel Zeit das Ehrenamt in Anspruch nehmen wird. Durch Zuspruch von Freunden, Familienmitgliedern und Einwohnenden des Ortes stellte ich mich 2022 zur Wahl. Aber auch meine verwaltungsrechtliche Ausbildung machte mir die Entscheidung etwas leichter. Zum anderen und als durchaus wichtigeren Grund würde ich nennen, dass ich in Oechsen tief verwurzelt bin. Ich habe mein bisheriges Leben hier verbracht, ich bin bereits jahrelang Mitglied im Kirmesverein Oechsen e. V. und ich möchte für immer in diesem Ort leben. Es gibt einen sehr guten Zusammenhalt zwischen den örtlichen Vereinen und den Einwohnern. All diese Punkte haben mich dazu bewogen, Bürgermeisterin zu werden, um meinen Heimatort weiterhin zu verschönern und voranzubringen.

vorteilhaftes Bild für Deutschland abgebe. Zusammenfassend lasse sich außerdem feststellen, dass die meisten Großstädte im Bereich Energie und Umwelt noch Ausbaumöglichkeiten hätten, während die Kleinstädte überwiegend im Bereich Mobilität noch nachrüsten könnten.

Weg zum Erfolg Entscheidend im Prozess der kontinuierlichen und erfolgsversprechenden Digitalisierung bei Deutschlands Kommunen sei vorrangig die Bündelung von SmartCity-Kompetenzen in der jeweiligen Stadtverwaltung. Außerdem komme es auf ein gutes Netzwerk von lokaler Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft an. Auch müsse die Digitalisierung der Mobilität und des bisherigen Gebäudebestandes priorisiert werden. Unabdingbar ist aus Sicht von Wintergerst die Unterstützung von Bund und Ländern beim Einsatz von bereits entwickelten digitalen Lösungen. Es brauche unbedingt eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern, damit die Hürde der umfänglichen Digitalisierung in einem gemeinsamen Kraftakt bewältigt werden könne: „Woran es oft hapert: Einzelprojekte in die Fläche zu bringen. Der Appel nach Berlin und in die Landeshauptstädte ist daher: Bund und Länder sollten nicht nur neue Leuchtturmprojekte wie etwa zum KI-Einsatz in der Verwaltung fördern, sondern den Roll-out von erprobten digitalen Lösungen viel stärker unterstützen“, sagt Wintergerst.


Kommunale Sicherheit

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I

m vergangenen Jahr wurden in Deutschland 2.788 Menschen im Straßenverkehr getötet, 57.727 wurden schwer verletzt. Schaut man auf die Entwicklung dieser Zahlen in den letzten Jahrzehnten, fällt auf, dass diese zwar tendenziell weiter sinken, bei Weitem aber nicht mehr in dem Ausmaße wie in den 1970er- und 1980er-Jahren. Doch wie können diese Zahlen weiter reduziert werden? Einen neuen Ansatz verfolgt die Strategie „Vision Zero“, die in Schweden seit einem Vierteljahrhundert große Erfolge zeitigen konnte. Sie postuliert, es sei inakzeptabel, dass der Straßenverkehr Menschenleben koste. Daher solle sich der Mensch nicht mehr am Verkehr orientieren, sondern das Verkehrssystem solle sich am Menschen orientieren. Und der Mensch macht Fehler. Das System soll Unfälle zwar verhindern, aber von vornherein deren Unvermeidbarkeit mit einbeziehen und versuchen, ernsthafte Personenschäden zu vermeiden. In der Konsequenz sollen die im Falle einer Kollision auf den Menschen einwirkenden Kräfte begrenzt werden. Hierbei spielt die Geschwindigkeit eine wichtige Rolle.

Der Traum von null Verkehrstoten Wie Deutschlands Straßen sicherer werden sollen (BS/Lars Mahnke) Die verkehrspolitische Strategie der „Vision Zero“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Zahl der im Straßenverkehr getöteten und schwerverletzten Menschen so weit wie möglich zu senken – idealerweise auf null.

Geschwindigkeit im Fokus

Schwere Unfälle Personenschäden sollen in Zukunft möglichst vermieden werden.

Peter Schlanstein, Lehrender sowie Fachkoordinator Verkehr an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) in Münster sowie Geschäftsführender Vorstand der Verkehrsunfall-Opferhilfe (VOD) Deutschland, macht sich dafür stark, dass wir der Utopie eines Verkehrssystems ohne Tote und Schwerver-

letzte näherkommen. Auch er sieht den Faktor Geschwindigkeit als eine der Hauptursachen für die hohe Zahl an Getöteten und Schwerverletzten im Straßenverkehr: „Je höher die gefahrene Geschwindigkeit, desto wahrscheinlicher ist ein Unfall und desto schwerer sind die Unfallschäden.“

D

enn die Problematik habe in allen Sicherheitsbehörden einen niedrigen Stellenwert. Das kritisiert Arndt Borgmann vom Ordnungsamt im westfälischen Hamm. Das gelte auch für Staatsanwaltschaften und Gerichte. „Dies liegt aber eher daran, dass die Aufgabenvielfalt zu hoch ist und Glückspiel eher stiefmütterlich behandelt wird. Auch Schulungsangebote in diesem Bereich sind eher spärlich und teilweise nicht sehr gut“, so Borgmann weiter. Es brauche Fortbildungsangebote, die einer Ausbildung gleichten. „Dass Geräte nach der Sicherstellung wieder herausgegeben werden, liegt aus meiner Erfahrung daran, dass den Entscheiderinnen und Entscheidern die Kenntnis fehlt“, berichtet der Vertreter der Ordnungsbehörde. Da brauche es auf der Gegenseite oftmals nur einen guten, wortgewandeten Anwalt. Zudem werde viel zu viel auf das Geld geschaut. Der oder die Süchtige werde allzu oft vergessen, bemängelt Borgmann. Wenn seine Kollegen und er als Ordnungsbehörde die illegalen Automaten beschlagnahmten, etwa wegen eines fehlenden CEZeichens, würden sie erst wieder herausgegeben, wenn sie produktsicher seien. Hier gebe es dann aber keinerlei Interesse der Hersteller oder Eigentümer, die Automaten zurückzuerhalten. Diese würden dann gelagert und irgendwann vernichtet, berichtet Borgmann. Dadurch würden sie dauerhaft dem illegalen Markt entzogen.

Kriminelle können viel Geld verdienen Generell komme der kommunalen Ordnungsbehörde zugute, dass ihre Beschäftigten nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung jederzeit und unangekündigt, Spielhallen und andere Gewerbeobjekte zur Kontrolle betreten

Behörden Spiegel / November 2023

Entdeckungswahrscheinlichkeit ist ein wichtiger Faktor Schlanstein verdeutlichte mit einem Vergleich auf Länderebene, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der Anzahl an Verkehrstoten und der Höhe drohender Bußgelder bei deutlicher (20 Stundenkilometer) Geschwindig-

Foto: BS/Alexa, pixabay.com

keitsübertretung gibt. Zudem sei die subjektiv wahrgenommene Gefahr, erwischt zu werden, ein entscheidender Faktor für die gezeigte Verhaltensweise im Straßenverkehr. Drohe der Fahrzeugführerin oder dem Fahrzeugführer mit hoher Wahrscheinlichkeit eine hohe Strafe, so sei auch die Wahrschein-

Probleme beim Kampf gegen illegales Glücksspiel Phänomen bei Beschäftigten oftmals nicht ausreichend bekannt (BS/Marco Feldmann) Sie stehen nicht nur in Hinterzimmern, sondern z. B. auch in Shisha-Bars und anderen fragwürdigen gastronomischen Betrieben: illegale Geldspielgeräte. An ihnen werden keinerlei Bestimmungen des Spieler- und Jugendschutzes eingehalten. Außerdem fehlen die notwendigen Prüfsiegel sowie Herstellerangaben und sie versprechen astronomisch hohe, aber unrealistische Gewinne. Und dennoch gibt es große Probleme beim Vorgehen gegen das illegale Glücksspiel. der Verfolgungsdruck, der eigentlich kontinuierlich hoch sein müsse, verringert. Und das, wo pro illegalem Gerät nach Schätzungen der Polizeibehörden von einem monatlichen Umsatz von 5.000 bis 10.000 Euro auszugehen ist. Bundesweit sollen es jeden Monat bis zu 500 Millionen Euro Umsatz sein, auch weil die illegalen Geräte leicht zu beschaffen und zu programmieren sind.

Vollzug verbessern

Der Bundesdrogenbeauftragte schätzt, dass inzwischen jedes dritte Glücksspielgerät in Foto: BS/Feldmann Deutschland illegal ist.

dürften. Anders als die Polizei brauchen sie dafür keinen richterlichen Beschluss. Bei gemeinsamen Kontrollen, in deren Rahmen es z. B. auch in Berlin regelmäßig

zu entsprechenden Feststellungen kommt, gibt es aber oftmals ein Kompetenzgerangel zwischen der Polizei, der Ordnungsbehörde und der Steuerfahndung. Dadurch wird

Aus Sicht der legalen Anbieter braucht es im Kampf gegen illegale Angebote insbesondere zwei Dinge. Es komme darauf, den Vollzug zu stärken und zugleich das legale Spiel zu stärken, um den Schwarzmarkt auszutrocknen. Ähnliches ist von Nadja Wierzejewski, Leiterin der Abteilung „Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels und Dateien“ bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), zu hören. Ein reines Verbot des Glücksspiels und das fortschreitende Zurückund Verdrängen seriöser, rechtlich zulässiger Angebote sei hingegen nicht sinnvoll. Georg Stecker, Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW), sagt mit Blick auf die bundesweite Marktsituation: „Der legale Markt steht in einem harten Wettbewerb mit einem wachsenden illegalen Markt. Wir schätzen, dass den bundesweit circa 180.000 legalen Geräten mindestens 50.000 illegale Geräte entgegenstehen – Tendenz stark steigend!“ Durch den Schwarzmarkt

lichkeit, dass sie oder er sich an die geltenden Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen halte, hoch. Die (subjektive) Entdeckungswahrscheinlichkeit und die (subjektive) Sanktionshärte seien in ihrer Wirkung verknüpft.

Nur selten Sanktionen Vor allem der europäische Vergleich macht deutlich, wie weit Deutschland hinterher hängt. In Bezug auf Tempoüberschreitungen wird jede Inhaberin und jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis in Deutschland im Schnitt 0,3-mal pro Jahr sanktioniert. Schlanstein erachtet diesen Wert als viel zu gering. In der Tat rangiert Deutschland in Bezug auf die Anzahl an Strafzetteln je 1.000 Einwohnenden auf dem drittletzten Platz in Europa. Zudem kritisierte er das „Raserparadies Deutschland“ und „Billigland für Knöllchen“ für die im europäischen Vergleich niedrigen Sanktionen für die Übertretung von Tempolimits. Schlanstein lobte die Änderung der General Safety Regulation (VO GSR – [EU] 2019/2144) der Europäischen Union, die vorschreibt, dass seit Juli 2022 alle Kfz mit neuer Typzulassung mit einem Ereignisdatenspeicher ausgestattet werden müssen und dass die erfassten Daten nunmehr als Beweismittel zugelassen sind. Er kam allerdings nicht umhin, zu kritisieren, dass Ort, Datum und Zeit – aus datenschutzrechtlichen Gründen – nicht für die Beweisführung genutzt werden könnten. Insbesondere für die Rekonstruktion des Unfallhergangs seien diese Daten von erheblicher Bedeutung, mahnte er an.

entgingen dem Staat Einnahmen aus der Vergnügungs- und der Umsatzsteuer von mindestens einer halben Milliarde Euro. Zudem sei besorgniserregend, dass gesperrte Spielerinnen und Spieler auf dem Schwarzmarkt vollkommen ungeschützt spielen könnten, warnt Stecker. Daniel Fritz, Senior Economist bei Düsseldorf Competition Economics, prognostiziert einen immer größer werdenden Schwarzmarkt. Dieser habe im vergangenen Jahr bereits bei rund 30 Prozent gelegen. Bis 2026 werde dieser Anteil sogar zwischen 45 und 62 Prozent liegen, sagte er auf dem „Bundeskongress zum Glücksspielwesen“ des Behörden Spiegel in Berlin.

Noch im Aufbau Im Bereich der Repression sinnvoll sind deshalb spezialisierte polizeiliche Einheiten, wie es sie z. B. im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mittelhessen sowie in Nordrhein-Westfalen gibt. Im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland werde zudem ein administrativer, ressortübergreifender Ansatz gegen illegales Glücksspiel verfolgt, berichtete Hans-Peter Kalenberg, Glücksspielreferent im Düsseldorfer Innenministerium. Dieser sei wichtig, da das Betätigungsfeld Glücksspiel insbesondere für die Organisierte Kriminalität (OK) sowie für die Clan-Kriminalität interessant sei. Auch Schwerpunktund Sonderstaatsanwaltschaften können helfen. Eine solche gibt es derzeit als Koordinierungs- und Ermittlungseinheit zur Bekämpfung der OK bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein. Sie ist jedoch noch komplett im Aufbau begriffen. In Berlin sollen im Rahmen eines Pilotprojektes durch die Bezirke vermehrt Einziehungsstaat Bußgeldbescheide erlassen werden.


Digitale Verwaltung

Rheinland-Pfalz 2023

Digitaler Staat

27. November 2023

DIGITALE STRATEGIEN www.dv-rlp.de

Behörden Spiegel

Berlin und Bonn / November 2023

www.behoerdenspiegel.de

Recht auf digitalen Staat

„D

eutschland ist gefährlich unterdigitalisiert“, beschwor der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber die Abgeordneten bei einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestages. Die Parlamentarier hatten Rat erbeten. Kurz zuvor hatte die erste Lesung des OZG-Änderungsgesetzes im Parlament stattgefunden. Und nun sprach der Bundesdatenschutzbeauftragte diesen Satz. „Es hatte schlicht keinerlei Konsequenzen, wenn Dienstleistungen bei Bund, Ländern oder Kommunen kaum digitalisiert wurden – außer, dass bei Bürgerinnen und Bürgern der Frust weiter anstieg und Deutschland im internationalen Vergleich immer rückschrittlicher wurde“, kritisiert die Linken-Abgeordnete Anke Domscheit-Berg. Doch was kann die Regierung machen, damit die Digitalisierung Fahrt aufnimmt?

Konsequenzen für Säumige Die Unionsfraktion im Bundestag hat bereits im November letzten Jahres einen Antrag gestellt. Die Bundesregierung solle einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen einführen. Auf diese Weise erhielten Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen das Recht, eine digitale Verarbeitung ihrer Anliegen in der Verwaltung notfalls einzuklagen. „Politik ist dann gut, wenn sie verbindlich ist“, sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor. „Der Rechtsanspruch verknüpft die Nichterfüllung von Digitalisierungspflichten mit Konsequenzen.“ Die Union fordere spezifisch, dass der Bund Betroffenen einen Anspruch auf seine eigenen Verwaltungsleistungen einräume. Zudem fordere

die Unionsfraktion, dass Herstellern und Betreibern von digitalen Verwaltungsleistungen ein Anspruch auf die verbindliche, gesetzliche Festlegung von Kommunikationsstandards gewährt wird.

Das Ziel ist mir wichtig: der Druck, ordentlich zu digitalisieren.“ Misbah Khan (Bündnis 90/Die Grünen)

Die Regierung verhandelt derzeit hinter verschlossenen Türen. Unter Verweis auf die laufenden Gespräche wollten Vertreter der SPD- und der FDP-Fraktion dem Behörden Spiegel keine Auskunft erteilen. Dennoch hatte die FDP in der Vergangenheit immer wieder für einen Rechtsanspruch plädiert. Die SPD scheint eher skeptisch zu sein. Im Gegensatz zu ihren Koalitionspartnern sind die Grünen bereit zu reden. „Wer eine Verwaltungsleistung digital beantragen will, sollte das tun können. Wir Grünen sind daher für einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen“, sagt die Grünen-Abgeordnete Misbah Khan. Sie sei offen, wie ein Rechtsanspruch konkret gestaltet wird. „Das Ziel ist mir wichtig: der Druck, ordentlich zu digitalisieren. Beim OZG der Vorgängerregierung gab es keine Konsequenz, wenn die Verwaltung nicht digitalisierte. Das können wir uns in einer Demokratie nicht leisten, wenn wir Gesetze schaffen.“ Für Khan reicht ein möglicher Rechtsanspruch weiter als

die Union es fordert. Klagen würden in erster Linie die Länder betreffen, glaubt die Grünen-Abgeordnete: „Die Länder sind dafür verantwortlich, Spielraum für die Kommunen zu schaffen. Also müssen auch die Länder die Konsequenzen für fehlende Leistungen tragen, nicht die Kommunen.“ Der Bund müsse mit gutem Beispiel vorangehen, findet dagegen Amthor. „Ob Länder und Kommunen eigene Rechtsansprüche schaffen, ist ihnen überlassen.“ Die OZG-Novelle müsse auch für die Länder kompromissfähig sein, betont Amthor. Schließlich bedürfe das OZG der Zustimmung des Bundesrates. Die Bundesländer sind nicht daran interessiert, dass der Bund einen Rechtsanspruch erlässt, der sich in erster Linie gegen sie richtet. Auch aus Wissenschaft und Verbänden kommen durchaus Warnungen vor einem solchen Rechtsanspruch. Bei der Sachverständigenanhörung im Bundestag sprach sich Prof. Dr. Gerhard Hammerschmid von der Hertie School Berlin gegen einen Rechtsanspruch aus. Er sei „administrativ nicht umsetzbar“ und würde die Verwaltung mit juristischen Verfahren überlasten. „Glaubt irgendjemand von Ihnen, dass das OZG umgesetzt worden wäre, wenn es einen Rechtsanspruch gegeben

Illustration: BS/Marvin Hoffmann; unterVerwendung von Berlin85, stock.adobe.com und Halfpoint, stock.adobe.com

(BS/Benjamin Hilbricht) Die Digitalisierung schleppt sich dahin. Die Verwaltung hat es nicht geschafft, die vom Onlinezugangsgesetz (OZG) verlangte Frist einzuhalten. Sanktionen gab es dafür keine. Das will die Opposition in der OZG-Nachfolgeregelung ändern. Und sie hat Verbündete in der Bundesregierung.

hätte“, wandte sich Dr. Alexander Handschuh, der Sprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), an die Abgeordneten des Innenausschusses. Doch die Antwort auf Handschuhs Frage ist „ja“. Misbah Khan, Philipp Amthor und Anke Domscheit-Berg glauben, dass der Rechtsanspruch die Verwaltungsdigitalisierung beschleunigen würde.

Vorbild KiTa-Platzanspruch Ein Rechtsanspruch sei „ein notwendiger Hebel, um endlich der Digitalisierung unserer Verwaltung den nötigen Schub zu verschaffen“, erklärt zum Beispiel Domscheit-Berg. Er müsse allerdings mit „einem konkret messbaren Ziel mit einem konkret festgelegten Zieldatum“ gekoppelt sein. Khan vergleicht die Idee mit dem Rechtsanspruch auf KiTa-Plätze. Auch hier habe der Staat Sanktionen eingesetzt, um einen Infrastruktur-Ausbau zu erreichen. Darauf hingewiesen, dass es immer noch an KiTa-Plätzen mangelt, sagt Khan: „Wie schlecht wäre die Situation ohne KiTa-Platzanspruch?“ Rechtsansprüche könnten beim Infrastrukturausbau den politischen Handlungsdruck erhöhen, bekräftigt Amthor. „Für den Ausbau von KiTa-Plätzen war das politische Damoklesschwert durchsetzbarer Forderungen jedenfalls nicht schädlich“, stellt er fest. Bleibt noch die Frage der Kosten: Es ist in niemandes Interesse, dass eine Klagewelle gegen die Verwaltung Personal und Ressourcen bindet, die bei der Digitalisierung von Leistungen eigentlich dringend anderswo gebraucht werden. Die möglichen Kosten ließen sich vor der konkreten Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs nicht beziffern,

betonen diejenigen, die ihn befürworten. Khan und Amthor sind beide der Ansicht, dass der Rechtsanspruch in keinem Fall mehr kosten würde als eine konsequente Digitalisierung der Behörden. Die zweite und dritte Lesung des OZG-Änderungsgesetzes ist für Anfang Dezember vorgesehen. Danach muss noch der Bundesrat zustimmen. Selbst wenn alles glatt geht, dürfte das OZG-Änderungsgesetz erst im nächsten Frühjahr in Kraft treten. Die Frage nach der Verbindlichkeit der Digitalisierungspflichten wird in Regierungskreisen als kontrovers angesehen. Ob es der Regierung gelingt, sich rechtzeitig auf ein OZG-Änderungsgesetz zu einigen, sodass der Bundestag das Gesetz im Dezember verabschieden kann, bezweifeln manche.

Politik ist dann gut, wenn sie verbindlich ist.“ Philipp Amthor (CDU)

Schließlich ist die Entscheidung für oder gegen einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung nicht leicht. Einerseits könnte er die Elektrifizierung der Prozesse beschleunigen, die Unwilligen motivieren. Der KiTa-Anspruch hat für einen Ausbau gesorgt. Andererseits sprechen Gerichte nach einem Jahrzehnt immer noch Eltern Schadensersatz zu, die keinen KiTa-Platz für ihre Kinder bekommen haben. Klar ist, dass die Opposition – Union und Linke – für diese Sache Verbündete in der Regierung hat.


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Behörden Spiegel / November 2023

Nordl@nderDigital B

remen habe den Anspruch, Digitalisierungsmaßstäbe zu setzen. Das erklärte der Bremer Bürgermeister und Senator für Finanzen, Björn Fecker (Bündnis 90/ Die Grünen), auf Nordl@nderDigital. Er kündigte mehrere digitale Verwaltungsleistungen an. „Unser Anspruch ist, nicht nur das Onlinezugangsgesetz umzusetzen, sondern den Bürgerinnen und Bürgern eine Plattform zu bieten“, erklärte Fecker. „Wir setzen Maßstäbe für die Bundesrepublik.“ Er verwies auf erfolgreiche Bremer Digitalisierungsprojekte wie „Einfach Leistungen für Eltern“ (ELFE). Hinzugefügt habe sein Senat nun unter anderem die Online-Geburtsanzeige für Hebammen. „Das soll erst der Anfang sein“, versprach der Senator für Finanzen. Hinzukommen würden bis Jahresende Digitalleistungen rund um die Themen Aufenthaltsstatus, Hochzeit und Zeugnisse. Ab nächstem Jahr werde Bremen zudem ein zentrales Widerspruchssystem bauen.

Mehr Arbeitgeberattraktivität Die Stadt Bremerhaven setzt auch auf Digitalisierung, um Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten. „Digitalisierung ist ein Gradmesser der Arbeitgeberattraktivität“, berichtete der Bürgermeister von Bremerhaven, Torsten Neuhoff. Es gehe dabei „nicht um Zwangsautomatisierung,

Buten un binnen – wagen un winnen Bremer Bürgermeister kündigt mehr digitale Services an (BS/bhi) Bremen ist Deutschlands kleinstes Bundesland, aber in der Digitalisierung ganz groß. Auf dem Nordl@nderDigital-Kongress in der Hansestadt stellten die Bürgermeister von Bremen und Bremerhaven ihre Digitalerfolge vor. Governikus-Geschäftsführer Dr. Stephan Klein zeigte, dass ein Unternehmen im Bremer Besitz essenziell für die bundesweite Digitalisierung ist. sondern um die Optimierung unserer Prozesse“. Dafür müsse sich die Verwaltung neu entwerfen und Hindernisse abbauen. Bremerhaven sei recht weit. Ein Großteil der Akten sei digitalisiert. Dies ermögliche auch Home Office-Arbeit. „Inzwischen können unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – je nach Aufgabe – bis zu vier Tage mobil arbeiten“, schilderte der CDU-Politiker. Dadurch habe die Kommune viele engagierte Arbeitskräfte gewonnen. „Die Bilanz lässt sich sehen“, sagte Neuhoff. Das Land Bremen bemühe sich, auch seine Exklave Bremerhaven bei der Bremer Digitalisierung mitzunehmen. „Und das gelingt Ihnen ganz gut“, kommentierte der Bremerhavener Bürgermeister in Richtung der anwesenden Bremer Digitalisierungsverantwortlichen.

Keine Warnung Ohne ein Unternehmen im Besitz Bremens wäre die deutsche Verwal-

„W

ir wollen als Staat immer dort sein, wo die Bürgerinnen und Bürger gerade sind“, sagte Dr. Martin Hagen, Staatsrat für Haushalt, Personal und IT beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen. Dies sei mit ELFE gelungen. ELFE steht für „Einfache Leistungen für Eltern“ und ist ein Online-Dienst der Hansestadt Bremen, der 2017 entstand. Werdende Eltern können hier die Namensbestimmung, Geburtsurkunde sowie Kinder- und Elterngeld online auf einen Schlag beantragen. Sie geben der Verwaltung die Vollmacht, sich die nötigen Daten von anderen Stellen zu holen. Leistungen wie das Wohngeld automatisch auszuzahlen, forderte Hagen als logische Fortsetzung von ELFE. Er bezeichnete dies auf dem Nordl@nderDigital-Kongress in Bremen als einen „guten Anfang“. So werde das Warten auf Anträge vermieden. Der bremische Staatsrat warb für den IT-Planungsrat. Dieser konzentriere sich auf 14 Leistungen und koste Bremen im Jahr 250.000 Euro – ein vergleichsweise niedriger Betrag, so Hagen. Man dürfe sich schließlich nicht nur auf die Technik konzentrieren, sondern müsse sich auch „über das Geschäftsmodell Gedanken machen“.

„Als Finanzsenator bin ich von Grund auf optimistisch, sonst bräuchte ich gar nicht erst mit diesem Job anzufangen“, erklärte Björn Fecker (Bündnis 90/Die Grünen) sein Foto: BS/Machirus Berufsethos.

tungsdigitalisierung ebenfalls nicht denkbar. Die Rede ist von der Governikus. Als Millionen Studierende im März die Energiepauschale beantragten, nutzten sie dafür die BundID und die von der Governikus entwickelte AusweisApp2. „Am Ende

war die Energiepauschale für uns ein großer Erfolg“, sagt Klein, „aber die ersten vier Tage waren nicht so gut.“ In den ersten vier Tagen brachte die plötzliche Nachfrage die Systeme an den Rand des Kollaps. Viele Studierende wollten sich mit der BundID identifizieren, um 200 Euro Energiepauschale zu erhalten. Die Bremer GmbH betreibt unter anderem die AusweisApp2, die man braucht, um sich mit der BundID zu auszuweisen. „Niemand hatte uns Bescheid gesagt, dass der Antrag begann“, kritisiert der Governikus-Geschäftsführer. Es begann das, was Klein den „Fachvorfall“ nennt. Zwei Millionen Menschen luden sich die AusweisApp2 herunter. Das belastete den Download-Server.

Server KO Für die Anmeldung bei der App braucht es zudem eine PIN. Diese Nummer hatten rund 600.000 Studierende nicht griffbereit. Also

Mehr Zeit und mehr Geld So soll Digitalisierung besser laufen (BS/Anna Ströbele) Im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung wurden bereits Erfolge erzielt. Doch die Länder stoßen noch auf Hindernisse. Das Budget wird kleiner, es mangelt an Pragmatismus. Auch ein anderes Zeitmanagement sei nötig, meint Staatsrat Dr. Martin Hagen.

Dr. Martin Hagen (links), der Bremer Staatsrat für IT beim Senator für Finanzen, träumt von vollautomatischen Wohngeldleistungen. Hamburgs CIO Jörn Riedel (rechts) findet, dass Foto: BS/Machirus sämtliche Verwaltungsleistungen digitalisiert werden müssen.

Bezüglich der Zeitplanung stellte Hagen klar: „Ich wehre mich dagegen, dass alles sofort sein muss.“ Dieses Verhalten merke er auch bei der aktuellen Bundesregierung. Niemand traue sich zu sagen: Das dauert zehn Jahre. In Dänemark seien hingegen Fünf-Jahres-Schritte üblich. Im ITPlanungsrat gingen sie nun so vor.

An der Fishbowl-Diskussion beteiligte sich Prof. Dr. Moreen Heine (1. v. l.) von der Universität zu Lübeck.

„Wir müssen es aus dem Legislaturrhythmus raushalten,“ forderte Hagen. Michael Köhler, Director, Public Sector Consulting, KPMG, merkte an, der Staat müsse „Entfaltungsräume ermöglichen“. Denn ein Unternehmen gehe dorthin, wo es sich schnell anmelden könne. Eine effektive Ver-

Schirmherrin Carola Heilemann-Jeschke fordert einen unsichtbaren Staat, der nur da ist, wenn er gerufen wird.

waltung sei ein Standortvorteil. Man müsse sich fragen: „Wie sorge ich dafür, dass ich als Gemeinwesen attraktiv bin?“ Jörn Riedel, Chief Information Officer (CIO) der Freien und Hansestadt Hamburg, plädierte für mehr Pragmatismus: „In Deutschland wollen wir immer alles Hundert Prozent sicher machen. Darunter leiden wir.“ In anderen Ländern wie Schweden würden geringe Risiken in Kauf genommen. Als Beispiel nannte Riedel den Bauantrag. In Hamburg hätten sie beschlossen, alle selbst hergestellten Anwendungen Cloud-fähig zu entwickeln. Wichtig sei, weiterhin die Nachnutzbarkeit zu garantieren. „Es wird sich schon jemand finden, der diese Anwendungen nachnutzen will. Wenn dann ein zweiter hinzukommt, war es schon wirtschaftlich“, sagte Riedel. Bis zum nächsten Jahr wollten sie sich nichts Neues vornehmen, sondern weiterhin konkret umsetzen. Auch Bernd

beantragten sie per In App-Funktion eine Ersatz-PIN. Auf einmal musste die Bundesdruckerei über eine halbe Million PIN-Briefe versenden. „Der eID-Server ging nicht in die Knie, er ging KO“, berichtet Klein. Es habe böse Anrufe aus Berlin gegeben. Doch der Server konnte multipliziert werden. Dabei habe die Governikus neue Server aufgestellt und das Programm neu installiert. Daraus habe die Governikus eine Lehre gezogen, berichtet Klein. Seitdem sei die Software auf dem Weg in die Cloud. Gemeinsam mit der GovDigital betreibe das Unternehmen nun eine Kubernetes-Plattform mit vielen Containern. „Wenn jetzt eine Software unter Last gerät, können die anderen Container das auffangen“, sagt Klein. „Damit uns nicht mehr das passiert, was im März passierte. Wenn die Dienstleistung nicht erreichbar ist, vergrätzen wir alle“, resümiert der Geschäftsführer. Der Erfolg der Governikus liege darin, dass inzwischen rund neun Millionen Deutsche die BundID nutzten. Vor dem Energiepauschale-Antrag im März 2023 seien es zwischen fünf und sechs Millionen gewesen, schätzt der GovernikusGeschäftsführer. „Nach der Spitze von zwei Millionen Downloads im März sind wir weiter gewachsen. Dies ist der Energiepauschale zu verdanken“, sagt Klein.

Schlömer (FDP), Staatssekretär für Digitalisierung, Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt betonte die Wichtigkeit von „mutigen Entscheidungen“. Man müsse die Projekte voranbringen. „Es geht nicht um Leib und Leben“, meinte Schlömer. „Wir haben gute Leute und gute Technologien. Es kann nichts passieren.“ Der Staatssekretär findet, die digitale Verwaltung müsse so gestaltet werden, dass Menschen sie unkompliziert annehmen könnten. Dieses Bild wolle er mit den Kommunen „auf Augenhöhe“ realisieren. Im Dialog mit den Kommunen habe sich herausgestellt: „Sie wollen ein Beteiligungsportal.“ Das würden sie nun erstellen und sich davon Partizipation der Bürgerinnen und Bürger erhoffen. Momentan würde das Digitalisierungsbudget „eher zurückgefahren“, sagte Sachsen-Anhalts CIO. „Wir stehen unter Haushaltsdruck. Das Geld wird in andere Sphären investiert.“ Die Politik habe andere Schwerpunkte und es gebe nicht genug Druck von den Bürgern, erklärte Schlömer. „Wir sind alle dazu aufgerufen, dafür zu werben, dass die Digitalisierung unser Leben einfacher macht.“ Denn letztlich liege die Entscheidung über Prioritäten beim Gesetzgeber.

In kleinerer Runde wurden Leuchtturmprojekte der Länder vorgestellt. Zehra Öztürk Fotos: BS/Machirus (3. v. l.) aus Hamburg präsentierte die Plattform Modul-F.


Nordl@nderDigital

Behörden Spiegel / November 2023

In den Fachforen wurde kollaborativ an Lösungen für die digitale VerFotos: BS/Machirus waltung gearbeitet – auch analog.

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tephan Klein, Geschäftsführer von Governikus, vermittelte in seinem Vortrag „Damit der digitale Wandel gelingen kann“ im Eröffnungsprogramm des Kongresses die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Eine Voraussetzung ist der sichere Zugang zu den Online-Angeboten der Verwaltung – und hier in erster Linie die zuverlässige Identifizierung mit dem Online-Ausweis. Bereits seit 2014 entwickelt Governikus in Bremen die AusweisApp des Bundes für die einfache und sichere Authentifizierung in Prozessen der öffentlichen Verwaltung. Gab es anfangs eher wenige Anwendungsfälle, wächst die Anzahl von Anwendungen mit dem Fortschreiten der Digitalisierung der Verwaltung. Mit einer Vielzahl von Anwendungen wächst auch die Anzahl der eID-Transaktionen – also, die tatsächliche Nutzung des Online-Ausweises.

Leistungsstarke Infrastrukturen für den digitalen Wandel Gerade im Jahre 2023 haben mehrere Massenanwendungsfälle der Nutzung des Online-Ausweises Auftrieb gegeben. Zu nennen sind hier z. B. die digitale Rentenübersicht, der Kulturpass für Jugendliche ab 18 Jahren und nicht zuletzt die Einmalzahlung für Studierende. Der Start der Einmalzahlung für Studierende im März 2023 zeigte, wie wichtig eine leistungsstarke In­ frastruktur für den digitalen Wandel ist. Als in den ersten vier Tagen der Antragstellung für die Energiepauschale etwa zwei Millionen Studierende fast zeitgleich die AusweisApp herunterluden, sich bei der

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en privaten und öffentlichen Sektor trennten die Finanzierung, die Ausrichtung und Prinzipien sowie der Einfluss der Führungsorgane, erklärte Heine, Professorin für E-Government und Open Data Ecosystems an der Universität zu Lübeck auf dem Nordl@nderDigital-Kongress. „Unternehmen kucken auf den Markt, da geht es um die Existenz. Der Staat macht das anders. Er richtet sich klar nach gesetzlichen Vorgaben aus.“ Daher könne man in der Verwaltung nicht einfach das machen, was die Wirtschaft mache. Allerdings stelle man sich den gleichen Herausforderungen. Fach-

Zahlreiche Aussteller waren vor Ort und präsentierten den Teilnehmenden ihre Produkte.

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In Theater-Atmosphäre lauschte das Publikum den Vorträgen der Digitalisierungsexpertinnen und Digitalisierungsexperten.

Digitalisierung Made in Bremen Gelungenes Heimspiel für Governikus auf Nordl@nderDigital (BS/Carolin Hinz-Sowade*) Neben vielen anderen Ausstellern präsentierte sich Governikus auf dem Nordl@nderDigitalKongress mit einem Messestand und Beiträgen im Kongress-Programm. Als bremisches Unternehmen zeigte Governikus, welchen Beitrag die Hansestadt zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung leistet. BundID anmeldeten und den Antragsprozess starteten, gingen die beteiligten Server komplett in die Knie. Durch das Multiplizieren der Server konnte die Last schließlich abgefedert werden. Doch gerade in den Anfangstagen scheiterte die Einmalzahlung für Studierende beinahe an der unzureichenden BasisInfrastruktur. Ein Weg zu einer besseren BasisInfrastruktur ist der Betrieb von Cloud-nativen Anwendungen als Container auf einer KubernetesPlattform. Die Umstellung der Governikus-Produkte zu Cloud-nativen Produkten läuft bereits. Ab 2024 werden erste Governikus-Produkte im Marktplatz des IT-Planungsrates bei govdigital verfügbar sein. Damit trägt Governikus wesentlich zur Umsetzung der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie bei.

Zum Stand der Registermodernisierung Daten, die Behörden an vielfältigen Stellen bereits vorliegen, nicht mehr von A nach B zu „tragen“, ist ein weiterer wichtiger Baustein zum Digitalen Wandel der öffentlichen Verwaltung. Zukünftig soll es „Once Only“ heißen, wenn Bürgerinnen und Bürger oder auch Unternehmen Anträge an die öffentliche Verwaltung stellen. Damit dies gelingt, müssen die über 200 Register in Deutschland

Der Geschäftsführer von Governikus, Dr. Stephan Klein, thematisierte in seinem Vortrag Foto: BS/Jörg Machirus die BundID.

über alle föderalen Ebenen hinweg geeint werden. Über den Stand der Registermodernisierung diskutierte Stefan Rauner, Portfolio Manager bei Governikus, im Rahmen eines Diskussionspanels mit Dr. Brigitte Klamroth (Programmbereichsleitung „Programmgovernance, Finanzen und Kommunikation“ der Gesamtsteuerung Registermodernisierung im Amt für IT und Digitalisierung, Senat der Freien und Hansestadt Hamburg – Senatskanzlei), Jasmin Deling (Leitung Stabstelle Digitalisierung für die Wirtschaft, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-West-

falen) sowie Christoph Harnoth (SDGKoordinator Bundesministerium des Innern und für Heimat). Gemeinsam warfen sie insbesondere einen Blick über nationale Grenzen hinweg und rückten die Registermodernisierung in den Kontext der europäischen SDG-Verordnung. 2018 beschlossen das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG), welche ein „einheitliches digitales Zugangstor“ zu den Verwaltungsleistungen der Europäischen Union und der Mitgliedsstaaten etablieren soll. Die SDGVerordnung rückt die Ausweitung

Inspiration in der Wirtschaft finden Neue Impulse außerhalb der eigenen Bubble (BS/Anna Ströbele) Für die Digitalisierung könne man nicht das Vorgehen der privaten Unternehmen kopieren, stellte Prof. Dr. Moreen Heine klar. Mit ihnen zu sprechen, lohne sich aber für die öffentliche Verwaltung. Denn neben den zahlreichen Unterschieden gebe es auch einiges, das Staat und Privatwirtschaft verbinde. kräftemangel sowie Kundinnen und Kunden mit vielschichtigen Anforderungen gehörten dazu, so Heine. Die größte Herausforderung sei aber der Zusammenstoß von bürokratischen Strukturen und agilem Arbeiten. Zum Beispiel treffe die informelle Kommunikation auf traditionelle Hierarchien und Dokumentationspflichten. Der kontinu-

Dem CDO der Freien und Hansestadt Hamburg, Christian Pfromm, wurde die Staffel Foto: BS/Gehrt überreicht.

ierliche Entwurf und das schnelle Feedback kollidierten mit den überlasteten Entscheidungswegen.

Möglichkeiten zur Kooperation Aufgrund dieser Ähnlichkeiten ergebe sich die Idee, die Digitalisierung gemeinsam zu gestalten. Heine stellte vielfältige Möglichkeiten der Kooperation heraus, darunter

Digitalisierungslabore und Open Government. Bei letzterem richte sich das Angebot der Partizipation nicht nur an die Zivilgesellschaft, sondern eben auch an Unternehmen. Insgesamt sei es Heine zufolge sinnvoll, sich außerhalb vom eigenen Kontext umzuschauen und Gespräche zu führen. Dort könne

Prof. Dr. Heine berichtete über die Brückenbildung zwischen dem öffentlichem und privaten Sektor. Foto: BS/Machirus

und Erleichterung von grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten in den Fokus und einzelne Maßnahmen wurden dazu definiert. Damit Verwaltungsverfahren grenzüberschreitend digital und medienbruchfrei verfügbar sind, muss ein effizienter Datenaustausch durch harmonisierte Register ermöglicht werden. Die Umsetzung der SDG-Verordnung ist Bestandteil der OZG-Umsetzung und Teil des Projektes „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“. Das Ineinandergreifen von SDG-Verordnung und Registermodernisierung erhöht die Komplexität des Gesamtvorhabens. Und so wurden im Rahmen des Diskussionspanels auf dem Nordl@nder-Kongress viele Aspekte angesprochen, die aber in dem begrenzten (zeitlichen) Rahmen nur überblicksartig behandelt werden konnten. Zu diesen Puzzlestücken im Kontext Registermodernisierung gehört auch das Datenschutzcockpit, das maßgeblich in Bremen umgesetzt wird. Mithilfe des Datenschutzcockpits kann jede Bürgerin und jeder Bürger selbstständig überprüfen, welche Daten wann und aus welchem Grund zwischen öffentlichen Stellen unter Verwendung der persönlichen Identifikationsnummer ausgetauscht wurden. Nordl@nderDigital 2023 zeigte also, dass Bremen und insbesondere Governikus einen wesentlichen Beitrag zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung leisten und essenzielle Bausteine zur OZG-Umsetzung zur Verfügung stellen. *Carolin Hinz-Sowade ist Managerin im Bereich Marketing und Kommunikation bei Governikus.

man sich Inspiration holen. Auch zwischen den Netzwerken gebe es Austausch. „Man beobachtet sich“, schloss die E-Government-Professorin. „Und wir treffen uns auf solchen Veranstaltungen. Das finde ich sehr gewinnbringend.“

Nordl@nder Digital-Kongress 2024 Der Nordl@nderDigital-Kongress 2024 findet am 5. September 2024 im Grand Elysée Hotel Hamburg statt. Schirmherr ist Jan Pörksen, Staatsrat und Chef der Hamburger Senatskanzlei.

Das Forum zur Registermodernisierung stieß bei den Teilnehmenden auf Foto: BS/Machirus reges Interesse.


Informationstechnologie

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Vision mit Unschärfen

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ie zwölf Leitlinien der neuen Strategie umfassen unter anderem die digitale Verwaltung, Künstliche Intelligenz sowie digitale Souveränität. Einen Fokus setzt die Landesregierung auf Green IT. Schließlich verursache die Digitalisierung erhöhte Emissionen, gibt Schrödter zu Bedenken. Das sei für Schleswig-Holstein eine besondere Herausforderung hinsichtlich seiner Ambition, bis 2040 klimaneutrales Industrieland zu werden.

Änderungen in der IT-Infrastruktur Um möglichst energieeffizient zu handeln, sollten Rechenzentren zentralisiert werden, verkündete der CdS. Finanzämter, Polizei und andere Behörden sollten demnach keine eigenen Server aufbauen, sondern diese im bereits vorhandenen Landesrechenzentrum bündeln. Am Arbeitsplatz könne der Energieverbrauch durch die Entfernung von ungenutzter Hardware gesenkt werden, so Schrödter. Nelly Waldeck, Sprecherin für Digitales und Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein, informiert über die Absicht, Rechenzentren „möglichst an Wärmenetze anzuschließen, um Abwärme nutzen und Rechenzentren mit Erneuerbaren Energien direkt versorgen zu können“. Die Abgeordnete befürwortet weiterhin eine Nutzungsplicht der

Behörden Spiegel / November 2023

Digitalstrategie Schleswig-Holstein stößt teils auf Ablehnung (BS/Anna Ströbele) Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat eine neue Digitalstrategie beschlossen. Ziel sei, eine europaweite Vorreiterregion zu werden, sagt der Chef der Staatskanzlei (CdS), Dirk Schrödter (CDU). Die digitalpolitischen Sprecher der Oppositionsparteien bezweifeln, dass dieser Traum bald in Erfüllung geht. Der neuen Strategie fehle es an Fakten und konkreten Maßnahmen. Abwärme für Rechenzentren. „Zudem sollen Privatpersonen über die energie- und ressourcensparende Anschaffung und Nutzung digitaler Infrastruktur informiert werden,“ so Waldeck. Zur Umsetzung der gesamten Green-IT-Strategie stünden rund zehn Millionen Euro zur Verfügung.

„Weniger Ankündigungen, mehr Erfolgsmeldungen“ Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion SchleswigHolsteins, Dr. Kai Dolgner, findet den Weg hin zu Green-IT richtig. Bezüglich der Server-Zentralisierung sagt er: „Je größer die Einheit, desto besser ist das Energie-Management.“ Doch Dolgners Einschätzung zufolge reichen die finanziellen Mittel für die Vorhaben der Green-IT-Strategie nicht aus. An der neuen Digitalstrategie kritisierte der SPD-Sprecher das Fehlen eines Zeitplans und einer klaren Benennung von Diensten. „Ich möchte weniger Ankündigungen

Wir stehen bundesweit gut da, aber wollen auch europaweit eine digitale Vorreiterregion sein.“ Dirk Schrödter (CDU)

und stattdessen mehr Erfolgsmeldungen“, fordert Dolgner. Eine „ehrliche Strategie“ listet ihm zufolge erst alle Defizite auf. Anschließend könnte man die Digitalisierungsbedarfe bestimmen und zunächst die meistgenutzten Dienstleistungen digitalisieren. Auch Dr. Bernd Buchholz, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holsteins,

hätte sich eine Bestandsaufnahme gewünscht: „Wo sind wir und was fehlt?“ Weiterhin betont Buchholz: „Strategien ersetzen nicht die Maßnahmen.“ Und die fehlten in der neuen Strategie. Unter anderem sei nicht klar, „was das tatsächlich kostet“ und wie das Land die Kommunen bei der Umsetzung der Verwaltungsdigitalisierung unterstützt. Noch hinke Schleswig-Holstein in vielen Bereichen hinterher, vor allem auf kommunaler Ebene, stellt der FDP-Sprecher heraus. Als Beispiel nennt er die iKfZ, welche in Schleswig-Holstein nicht gelungen sei. „Von den Leistungen des OZG wurde bisher nur ein Drittel umgesetzt“, sagt Buchholz. Und auch die Bildung dürfe in der Digitalisierung nicht vernachlässigt werden: „Menschen müssen befähigt werden“, so Buchholz. Dr. Philipp Willer, Geschäftsführer des IT-Verbunds Schleswig-Holstein (ITV.SH), konstatiert: „Man muss diesen Wandel in den Kom-

munen begleiten.“ Dazu biete der ITV.SH Kurse an. Im vergangenen Jahr seien diese ausgebucht gewesen. An der Digitalstrategie lobt Willer, dass die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren eingeflossen seien.

Operative Strategie für Kommunen Doch es reiche nicht, die ausstehenden Lösungen abstrakt zu beschreiben. „Sie müssten als System zur Verfügung stehen, auf dem man arbeiten kann, auf dem man Dinge implementieren und ausprobieren kann.“ Dazu brauchen die Kommunen Willer zufolge eine eigene Digitalstrategie: eine „operative“. Die Kooperation mit dem Land sei weiterhin sehr wichtig, erläutert der Geschäftsführer des ITV.SH. Schließlich schafften weder Land noch Kommunen die Verwaltungsdigitalisierung allein. „Die Zusammenarbeit ist nicht einfach, aber sie funktioniert“, so Willer. Ein Beispiel dafür sei die OZG-Cloud, die unter Mitwirkung des ITV.SH und des Landes entstand. Der Geschäftsführer des IT-Verbunds sieht optimistisch in die Zukunft: „Klar, es könnte schneller gehen. Aber wir sind unterwegs und kommen auch vorwärts.“ Zur Digitalstrategie sagt er abschließend: „Man muss den Sprung in die Umsetzung schaffen. Ansonsten bleibt es nur Papier.“

Keine Anwendungsmöglichkeit Der Online-Ausweis setzt sich bislang nicht durch (BS/ Anna Ströbele) Die Studie eGovernment MONITOR 2023 zeigt: Fast drei Viertel der Deutschen sehen einen Mehrwert in der digitalen Verwaltung. Über die Hälfte der Befragten nutzen mittlerweile digitale Leistungen. 42 Prozent sind mit dem derzeitigen Angebot allerdings nicht zufrieden. Eine Mehrheit ist offen für den Einsatz von KI in der Verwaltung. Beim Einsatz von KI in der Verwaltung sollen grundsätzliche Entscheidungen weiterhin von Menschen getroffen werden, findet die Mehrheit der Befragten. Chatbots hingegen sind mehr als der Hälfte der Befragten bekannt und werden akzeptiert. Trotzdem lehnen 21 Prozent den Einsatz von jeglicher KI kategorisch ab. Die Zufriedenheit mit den bestehenden E-Government-Angeboten beläuft sich auf 58 Prozent, weit unter den Zahlen aus Österreich (75 Prozent) und der Schweiz (78 Prozent). Der wichtigste Grund dafür sei das unvollständige Angebot an Leistungen.

IT-Kompetenz, die bleibt:

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Weiterbildu

Die Weiterbildungsbeteilig ung in Deutschlan jüngster Zeit deutlich d ist in Weiterbildungsbeteilig angestiegen. Im Jahr men 60 Prozent der 2020 nahung 2020 Erwerbstätigen im Alter von 18 bis 64 Jahren an einer Weiterbildung teil – deutlich neu als 2018 (54 Prozent) an allenmehr und 2016 (50stiege Prozent). Das in tet das Bundesmin e und Querein isterium sverhältnissenberichfür Bildung Anteil der Aufstieg und Forschung (BMBF) n Beschäftigung inlossene seiner Erhebung ngel exakt zum Weiterbildungsverhalabgesch IT-Fachkräftema ten in Deutschlan ufen neuen nach d ikerber 2020. so schwer, den es Suche ist Akadem auf der Warum Quote betriebliche bei der BunUnternehmen aller 18- bis 64zu beziffern? Bei der betriebliche offenen Stellen Weiterbildung jährigen Erwerbskönnen ihre n Weiterbildung lag amtliche StaDie itern . % 60 % Mitarbe die Teilnahmemelden gen. quote 2020 laut der15,3 tätigen Erhebung bei 48 Prozent. für Arbeit (BA) nur diese Meldun n desagentur die große Bedeutung Das zeigt arkt umfasst IT-Stelle der betrieblichen % Weiterbildu tistik zum Arbeitsm t, dass Firmen offene einer gegenüber 10,9 ng 40 % der nicht berufsbezog mit bekann enen (18 Prozent) , da sie nicht Allerdings ist der individuellen und berufsbezog % enen Weiterbildu gar nicht melden Weg rechnen. häufig erst zent). Im Segment 46,6 31,5 %ng (9 Prog auf diesem der betrieblichen % Weiterbildung ist Stellenbesetzun 2016 ein20besonders seit starker Aufwärtstre nverband Bitkom Teilnahmequote nd zu erkennen. Bitder Branche des Beispiel ngen zum bei Fachkräften durch. Mitteilu Daher führt 81 % abhängig Beschäftigt befragungen alle Berufe erhobene Zahlen Prozent0der e en auf Führungseb eigene Betriebs IT-Stellen liegen selbst ne beteiligten sich eftesicherung lautIT-Beruf Bericht an Weiterbildu rum Fachkrä kom über offene t Querein Beistiege mit plus Kompetenzzent en Wirtschaft berichteden Fachkräften waren es 70 Prozent Anteil ngen. 8 Prozentpunkten rberufen) e und zugrunde. Das Akademike Angelernten 55 Prozent. bei den Un(aus 2020 ein stärkerer der deutsch Anteil Aufstieg und verzeichnen BA gemeldeten Zuwachs zu Gerade diese letzte als bei den Männern (KOFA) des Instituts allerdings mit einem ge der bei der Gruppe weist (plus 3 Prozentpun der Grundla die unten abgePlus von 11 Prozentpun kte). dagegen auf basiert auch höchsten Anstieg kten den e oder Quergegenüber 2018 auf. Aufstieg Insgesamt nutzten diesen Zahlen n solche Stellen. Auf Erwerbstätige in Deutschlan den Frauen alyse komme Bei ist vor. ttlich häufig 2020 d im Jahr Laut KOFA-An bildete Grafik. die Zahl so häufig Weiterbildungsangebot en überdurchschni alle Arbeite wie nie zuvor. e in IT-Beruf teten die Autoren sse in derzeit fast einstieg betrach machen ungen zu finden erhältni aller Statistik räfte schwer Für ihre Berechn lossenen Beschäftigungsv Ungeachtet in welchen Beg, dass IT-Fachk est ein Teil der der neu abgesch fen und verfolgten nach, auch geber die ErfahrunÜberlegung, ob zumind Weiterbildu besser Person nicht ngsbeteilig die ten-Beru Falls eine ung in Deutschlan Ressourcen IT-Exper sind. Da lohnt d (2007tätig hsler tätig waren. – war, jedoch ng aufgewandten itern oder Bewerbern rufen die Jobwecl auf Akademikerniveau 2020) als Querfür das Recruiti auch dies von Mitarbe er sie n ildung Wechse ein Bewerb vor dem ruppe, wertete in die Weiterb unterhalb des sollte. So könnte 60einer anderen Berufsg grundsätzlich . Person vorher in investiert werdenwerden, wenn er zwar in denen eine n sie als Aufstieg nicht alle llt einstieg. Fälle, beschäftigt war, wertete jedoch noch dann eingeste zu hmen passt, die er für die 50 Expertenniveaus gut ins Unterne Fähigkeiten mitbringt, und Kenntnisse . IT-Berufen Stelle braucht ftelücke in besetzende 40 Entwicklung der Fachkrä passend qualifizierten Die es keine Stellen, für die absolut fen chschnitte, Anzahl an offenen lose in IT-Beru (gleitende) Jahresdur und Arbeits 30 Arbeitslosen gibt, Offene Stellen , absolut

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Digitale Leistungen für 2024 angekündigt Der eGovernment MONITOR helfe dabei, Defizite zu erkennen, sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Trotzdem betont die SPD-Politikerin: „Unser Staat wird Schritt für Schritt digitaler.“ Faeser kündigt an, der „Zettelwirtschaft ein Ende bereiten“ zu wollen. „Spätestens 2024 werden zum Beispiel die Kfzoder Führerschein-Anmeldung, die Ummeldung, die Eheschließung, die Baugenehmigung und das Elterngeld deutschlandweit digital beantragt werden können“, verspricht die Bundesinnenministerin. Zukünftig solle hierfür die BundID als zentraler Zugang zur Verwaltung dienen. Bislang wurde der Online-Ausweis nur von 14 Prozent der Befragten des eGovernment MONITOR jemals genutzt. Im vergangenen Jahr waren es zehn Prozent. Die meisten würden ihn grundsätzlich gerne zur digitalen Identifikation verwenden, es fehle ihnen aktuell aber an Anwendungsmöglichkeiten. „Und Dienste selbst binden die OnlineAusweisfunktion nicht konsequent

38 Prozent der Befragten wissen nicht, wofür sie den Online-Ausweis nutzen sollen. 21 Prozent sehen darin keinen Vorteil für Foto: BS/geralt, pixabay.com sich.

genug ein. Diesen Teufelskreis gilt es zu durchbrechen“, erklärt Prof. Dr. Helmut Krcmar von der Technischen Universität München (TUM).

Ein Drittel meidet den digitalen Weg Ein besonderes Augenmerk legt der eGovernment MONITOR auf die sogenannte „digitale Nutzungslücke“. Diese Kennzahl misst, wie viele eine Leistung analog abwickeln, statt den digitalen Weg zu wählen. Mit 35 Prozent sei die Lücke in Deutschland weiterhin „viel zu groß“, mahnt Prof. Dr. Krcmar an. Der am häufigsten genannte Grund ist die Gewohnheit, Dinge auf dem Amt zu erledigen. Aber auch die geringe Bekanntheit einiger digitaler Leistungen stellt für 61 Prozent eine Barriere dar. Der eGovernment MONITOR wird einmal im Jahr erhoben. Auftraggeberinnen sind die Initiative D21 e.V. sowie die TUM unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern und für Heimat. Befragt wurden über 8.000 Privatpersonen in Deutschland sowie jeweils rund 1.000 in Österreich und der Schweiz.


Informationstechnologie

Behörden Spiegel / November 2023

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ehörden Spiegel: Herr Dr. Göbel, zunächst herzlichen Glückwunsch zum neuen Amt. Sie treten als FITKO Präsident nun in die Fußstapfen von Dr. Annette Schmidt. Was reizt Sie an dieser Aufgabe? André Göbel: Sehr, sehr vieles. Die Verwaltung ist das Betriebssystem unserer Gesellschaft und insofern ist die FITKO eine zentrale Institution zur Gestaltung der öffentlichen Verwaltung in der digitalen Welt. Was kann es Spannenderes geben? Für mich ist es ein besonderes Privileg, mit dem Team der FITKO diesen Gestaltungs- und Umsetzungsauftrag übernehmen zu dürfen. Behörden Spiegel: Digitalisierung in föderalen Strukturen ist eine große Aufgabe. Haben Sie Respekt davor? Göbel: Man sollte an keine Aufgabe respektlos gehen. Ich weiß, dass wir das gestalten können. Ich kann viele bereits gesammelte Stärken und Erfahrungen aus diesem Bereich einbringen. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem Team die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben, für den IT-Planungsrat, aber vor allem für unsere Gesellschaft.

Dr. André Göbel ist seit 1. November Präsident der FITKO (Föderale IT-Kooperation). Foto: BS/privat

Behörden Spiegel: Der aktuelle IT-Planungsratsvorsitzende Patrick Burghardt nennt die FITKO ‚Umsetzungsmuskel sowie „strategischen Partner und Berater‘. Wie will die FITKO die Aufgabe in Zukunft noch besser erfüllen? Göbel: Dazu muss man natürlich die Zukunft kennen. Wir können aufzeigen, wie wandlungsfähig wir mit der FITKO sein müssen bzw. wie sich die Aufgabenfülle auch für den IT-Planungsrat in den vergangenen Jahren immer weiter verdichtet hat. Die FITKO ist das Arbeits- und Umsetzungsinstrument sowie Begleiterin und Beraterin des IT-Planungsrats. Insofern ist die FITKO so zu organisieren, dass wir auf veränderte, operative Anforderungen zügig und in hoher Professionalität reagieren können. Gleichzeitig ist es aber auch die Rolle der FITKO, eine strategische Moderatorin im interföderalen Kanon zu sein. Das entspricht ebenso dem Selbstverständnis des IT-Planungsrats ‚gemeinsam wirksam‘ sein zu wollen. Das heißt, die FITKO hat den Auftrag, entlang dieser Wirkungsziele aus der Brille der Architekturen, der Standards, aber auch der Produkte des IT-Planungsrats zu gestalten. Das wird für die Zukunft natürlich ganz viele neue Projekte, neue Produkte und neue Aufgaben mit sich bringen. Und genau diesen Auftrag werden wir gemeinsam gestalten.

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Wandlungsfähig, professionell Die FITKO als Arbeits- und Umsetzungsinstrument des IT-Planungsrats (BS) Dr. André Göbel hat zum 1. November das Amt des Präsidenten der Föderalen IT-Kooperation – kurz FITKO – übernommen. Wie er diese Aufgabe ausführen will und welche Rolle die FITKO zukünftig bei der Digitalisierung von Bund, Ländern und Kommunen spielen will, war u. a. Gegenstand des Interviews, das Behörden Spiegel-Chefredakteurin Dr. Eva-Charlotte Proll mit ihm führte. Behörden Spiegel: Wie manifestiert sich dieser Leitgedanke in der praktischen Arbeit? Göbel: Das befindet sich ganz konkret im Portfolio der FITKO. Die FITKO organisiert sich wie bisher in den Bereichen, die Architekturen, Projekte und Produkte verfolgen. Dabei hat sie den Blick auf jene Arbeit, die im Dialog stattfinden muss, nämlich alles, was Kommunikation zu diesem Wandel in unserer Gesellschaft und dem Wandel der öffentlichen Verwaltung betrifft. Behörden Spiegel: Die FITKO soll Moderatorin im föderalen Umfeld sein, wie genau sieht da Ihre Rolle in diesem durchaus komplexen Format aus? Göbel: Komplexität trifft es ganz gut. Wir haben kleine Gemeinden, große Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Landkreise, Regionen, Bezirke. Wir haben allein auf der Ebene unterhalb der Länder schon eine hohe Komplexität und Vielstimmigkeit. Diese Vielstimmigkeit ist aber nicht verkehrt, wenn wir beispielsweise auf die Wettbewerbsfähigkeit auch des Staates schauen. Letztlich ist die Identifizierung der Verwaltung mit den Anforderungen vor Ort hoch. Dort können Verwaltungen viel stärker auf das eingehen, was Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Zivilgesellschaft und viele mehr benötigen. Gleichzeitig schwingt in einer digitalen Welt – die stark auf zentrale Elemente, auf gemeinsame Standardisierung, auf gemeinsame Sprachen und Normen einzahlt – die Notwendigkeit mit, diese Komplexität zu organisieren. So ist eben auch meine Rolle zu sehen. Die Organisation bzw. der Weg dorthin läuft nicht konfliktfrei ab, weil örtliche Bedarfe nicht immer zu standardisierten Vorgehensweisen oder Funktionalitäten passen. Moderation ist an dieser Stelle essenziell. Es gilt, die Moderation zwischen fachlichen Anforderungen und technischen Möglichkeiten zu führen. Es gilt, die politische Moderation in einem Vielparteienstaat zu organisieren: Wo die Bundesländer anders organisiert sind als der Bund und auf Gemeindeebene wiederum andere Herausforderungen in der politischen Abstimmung bestehen. Es ist essenzielle Aufgabe und meine Rolle, unser gemeinsames Ziel zu erreichen. Dazu gehört zum einen, wie wir als Staat unsere Wettbewerbsfähigkeit sichern können. Zum anderen werden wir uns auch in der Zukunft unvermeidbaren Krisen stellen müssen. Daher müssen wir das Betriebssystem Verwaltung für unsere Gesellschaft und Unternehmen so stabilisieren, dass wir solche Krisen resilient bewältigen können.

Wirkungsziele definiert werden und weniger über Technik gesprochen wird. Alle gemeinsam sollten sich darauf konzentrieren, wie wir in Zukunft miteinander arbeiten wollen. Auf dieser Basis sollten dann Lösungsräume entwickelt werden, wie genau diese Wirkungsziele erreicht werden. Es ist die Aufgabe der FITKO, Umsetzungswege im jeweiligen Lösungsraum zu definieren, die dann politisch abgestimmt werden können. Wenn wir gefragt werden, werden wir ganz sicher auch ein Votum abgeben, was aus unserer Perspektive der geeignetste Umsetzungsweg in diesem Lösungsraum ist. Behörden Spiegel: Im kommenden Jahr hat die FITKO mehr Budget zur Verfügung … Göbel: Digitalisierung kostet Geld – das als Grundsatzaussage. Und ein Staat wird nicht mehr ausreichend leistungsfähig sein, wenn wir uns nicht in dieser digitalen Welt höchst-

möglich effizient bewegen. Das setzt voraus, dass wir einfach im Moment sehr viel Investitionsaufwand haben, der uns aber Effizienzgewinne für die Zukunft gibt. Insofern ist jede Erhöhung eines Budgets sehr sinnvoll und sehr zu begrüßen, denn es schafft die Stärkung unseres föderalen Staates. Das, was wir an konkreten Erhöhungen erhalten, ist gebunden an konkrete Aufgaben: Registermodernisierung, Deutsche Verwaltungs-Cloud und vieles mehr. Schaut man sich zum Vergleich die Investitionen von Unternehmen in Binnen-IT an, sind diese zwei oder drei Mal so hoch, wie das, was der Staat bislang ausgibt. Aber mehr Geld ist nicht immer gleich mehr Wirkung. Wir müssen daher immer ein Auge darauf haben, dass wir die Wirkungsziele auch unter wirtschaftlichen Paradigmen erreichen. Behörden Spiegel: Stichwort Kommunikation: Wie können die Produkte und Angebote der FITKO in der Fläche bekannter werden?

SIE SORGEN DAFÜR, DASS DAS ÖFFENTLICHE LEBEN FUNKTIONIERT. WIR BEGLEITEN SIE DABEI MIT SMARTEN LÖSUNGEN IN DIE DIGITALE ZUKUNFT. In der Verwaltung sind digitale Lösungen der Weg, um den öffentlichen Auftrag optimal zu erfüllen. DATEV bietet dafür leistungsstarke und rechtssichere Software für Finanz-, Personalwesen und Verwaltungsprozesse. Das macht DATEV und die steuerlichen Berater zu verlässlichen Partnern an Ihrer Seite.

Behörden Spiegel: Welche Interessenslagen hat die FITKO in diesem Prozess? Göbel: Die FITKO-immanenten Interessenlagen leiten sich immer aus den Aufträgen des IT-Planungsrats ab. Ist der Auftrag gut formuliert, kann auch die FITKO sehr gut leisten. Dann können wir – je nach Bedarf – den IT-Planungsrat passgenau unterstützen; entweder steuernd, koordinierend, aufbauend oder in einer strategischen Perspektive. Mir ist am liebsten, wenn konkrete

Göbel: Das betrifft aus meiner Sicht zwei Perspektiven: einmal Informations- und Austauschformate. Da hat die FITKO bereits Formate etabliert, z. B. gibt es das Format „Die FITKO stellt vor“, mit dem u. a. Produkte oder auch zum Beispiel Standardisierungsvorhaben des IT-Planungsrats vorgestellt werden. Aber auch weitere Formaten, sei es auf Messen oder verwaltungsinternen Vernetzungsveranstaltungen, werden weiterhin essenziell sein. Diese gilt es zu intensivieren und fortzuentwickeln. Aus der zweiten Perspektive müssen wir auch für Transparenz und Partizipation sorgen. Transparenz über die aktuellen Entwicklungen bei den interföderalen Architekturfragen, bei der Projektinitiierung, Projektdurchführung, aber auch Transparenz und Partizipation bei den Produkten und Standards des IT-Planungsrates. Wenn wir Beschlüsse gemeinsam umsetzen, müssen wir uns auch Feedback einholen, wie gut die Produkte in der Feldanwendung sind, wie sie bei Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Dementsprechend müssen wir sie auch weiterentwickeln. Damit schaffen wir Partizipation und Zufriedenheit, stellen die Nutzerzentrierung in den Mittelpunkt, schaffen ganz konkret aber auch Qualität. Und Qualität der Verwaltung kann uns als Gesellschaft nur nach vorne bringen.

Mehr Informationen unter datev.de/public-sector oder kostenfrei anrufen: 0800 0114348


Informationstechnologie

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KOMPETENZZENTRUM ÖFFENTLICHE IT (ÖFIT)

Behörden Spiegel / November 2023

November 2023

Synthetische Daten – Brücke zwischen Datenschutz und Datennutzung Die öffentliche Verwaltung sitzt auf einem Datenschatz. Viele, häufig personenbezogene, Daten können aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nicht richtig genutzt oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Synthetische Daten könnten helfen.

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as zweite Open-Data-Gesetz und die Open-Data-Strategie der Bundesregierung 2021 haben noch einmal deutlich unterstrichen, welche große Bedeutung offen zugänglichen Daten in einer modernen Gesellschaft zukommt. Der Staat soll laut der Strategie eine Vorreiterrolle einnehmen, unter anderem durch die Bereitstellung und Aufbereitung offener Verwaltungsdaten. Der öffentlichen Verwaltung kommt damit die aktive Rolle zu, ihre zahlreichen Daten innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens möglichst vielen Akteuren zur freien Nutzung bereitzustellen. Das ist unbedenklich, solange die Daten nicht personenbezogen sind und keine sicherheitsrelevanten Informationen enthalten. Viele Daten der Verwaltung erfüllen diese Bedingungen jedoch nicht, da sie beispielsweise sensible Informationen von Bürgerinnen und Bürgern enthalten. Eine Möglichkeit zum Datenschutz ist die Anonymisierung der Daten. Dabei werden Informationen, die Rückschlüsse auf Individuen zulassen, verändert oder entfernt. Das ist jedoch nicht immer ganz leicht umzusetzen und schränkt darüber hinaus die Qualität der Daten ein, weil nun

U

m diese enormen Herausforderungen zu bewältigen, wird es in Zukunft nicht ausreichen, beim Thema Digitalisierung auf den Leiter der EDV-Abteilung und sein kleines, überfordertes Team zu zeigen. Vielmehr müssen Fachabteilungen selbst viel stärker in den Prozess eingebunden werden. Schließlich ist es genau dort, wo IT-Lösungen auf die Realität der Organisationsprozesse und Bürgerbedürfnisse stoßen. Es hat sich vielfach gezeigt, dass hybride Entwicklungsmodelle, in denen technisch versierte Mitarbeiter von Fachabteilungen aktiv in die Software-Entwicklungsprozesse einbezogen werden, zu enormer Beschleunigung von Projekten führen und Ergebnisse mit weniger Iterationsschleifen schneller produktiv geschaltet werden können. Dadurch werden professionelle Entwickler entlastet, aber oft auch neue Projekte durch die Fachexperten angestoßen, die ansonsten über Behelfslösungen wie Excel-Tabellen oder oder gar über datenschutzrechtlich höchst fragwürdige Schatten-IT-Lösungen abgebildet worden wären. Sollte aus einer kleinen Abteilungsinitiative eine umfassendere oder komplexere Lösung erwachsen, dann sollte das professionelle Entwicklerteam ohne Brüche oder Datenverlust rasch übernehmen und weiterentwickeln können.

Informationen fehlen. Daher lohnt ein Blick auf eine vielversprechende Alternative: synthetische Daten.

Was sind synthetische Daten? Am einfachsten lassen sich synthetische Daten als „künstliche“ Daten verstehen. Für die Erstellung solcher künstlichen Daten braucht es zwei Dinge: 1. bestehende Daten, wie beispielsweise Verwaltungsdaten, und 2. ein mathematisches Modell, welches die statistischen Eigenschaften der Daten lernt. Mittels des mathematischen Modells können dann neue Daten erzeugt werden, welche die statistischen Eigenschaften der Ursprungsdaten abbilden. Diese neuen Daten lassen jedoch keine Rückschlüsse auf Individuen zu und sind somit datenschutzunbedenklich. Das Resultat sind synthetische Daten, die wie die bestehenden Daten aussehen und genutzt werden können, da sie ähnliche statistische Eigenschaften besitzen. Ein inzwischen sehr bekanntes Beispiel für die Generierung synthetischer Daten sind sogenannte „Large Language Models“ wie ChatGPT, die „künstlichen“ Text generieren, der

Die Nutzung synthetischer Daten bietet großes Potenzial für Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft.

in Struktur und Form den Originaldaten entspricht. Es braucht für synthetische Daten allerdings keineswegs immer so große, komplizierte Modelle wie ChatGPT. Für den Einsatz innerhalb der Verwaltung eignen sich häufig auch kleinere Modelle oder statistische Methoden, die ausreichend genau die Originaldaten, zum Beispiel tabellarische Daten, modellieren können. Ein anschauliches Beispiel dazu hat das US Census Bureau entwickelt: Eine Web-Anwendung zeigt auf, wo Menschen arbeiten und leben, mit Angaben unter anderem zu Alter, Verdienst und Geschlecht. Während die Bevölkerung in der Gesamtheit korrekt abgebildet wird, stecken dahinter synthetische Daten, was die Vertraulichkeit sicherstellt.

wo Daten sensible Informationen enthalten, könnten synthetische Daten als Alternative bereitgestellt werden. Damit könnte die Verwaltung, wie in der Open-Data-Strategie der Bundesregierung angedacht, eine echte Vorreiterrolle in der Datenbereitstellung einnehmen. Dabei sollten jedoch auch die Limitationen im Blick behalten werden: Synthetische Daten bilden die statistischen Eigenschaften der Echtdaten nicht perfekt ab. Synthetische Daten können unterschiedliche Eigenschaften haben und von unterschiedlicher Qualität sein. Wichtig ist, die Daten im Hinblick auf das geplante Anwendungsszenario zu bewerten und entsprechend passende mathematische Modelle zu finden, die ausreichend genau arbeiten.

Potenziale und Limitationen

Kompetenzaufbau nötig

Synthetische Daten können eine Brücke schlagen zwischen Open Data und der DSGVO. Überall dort,

Synthetische Daten und damit deren großes Potenzial sind für viele in Verwaltung, Zivilgesellschaft und

Digitalisierung der Verwaltung Nicht nur ein Thema für die EDV-Abteilung Dass die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung schneller voranschreiten muss, ist unstrittig. Diskutiert wird vielmehr über die richtigen Mittel und Wege, um das Ziel zu erreichen. Die Bewältigung eines Aufgabenpaketes von über 500 Fachverfahren, die nach OZG 2.0 zu digitalisieren sind, bedarf, angesichts des Fachkräftemangels gerade im Bereich der Programmierung, und des ohnehin bestehenden Entwicklungsstaus, schon einer erheblichen Anstrengung. Die Herausforderungen aber werden damit nicht enden. aber man sollte deshalb keineswegs davon ausgehen, dass Applikationsentwicklung nicht auch mit InhouseRessourcen gestemmt werden kann. Mittlerweile sind hochleistungsfähige Low-Code-Plattformen in der Lage, mit deutlich weniger Zeit und Ressourcenaufwand als noch vor einigen Jahren erstaunliche Projekte auf die digitale Straße zu bringen. Insbesondere dies kann die Breite der notwendigen Programmiersprachen und Technologie-spezifischen Spezialkenntnisse deutlich reduzieren, sodass weithin verfügbare Kenntnisse wie Javascript-Programmierung ausreichen, um komplexe Anbindungen von Datenquellen im Backend sowie attraktive Endnutzer-Erfahrungen inklusive nativer Mobile Apps im Frontend zu gene-

rieren. Die Vorzüge einer Eigenentwicklung mit eigenen Ressourcen erschließen sich oftmals nicht nur in den ansonsten erheblichen Investitionskosten, die eingespart werden können, sondern in der Möglichkeit, Applikationen dauerhaft in die eigene Kontrolle zu übernehmen, sie jederzeit bedarfsgerecht weiterentwickeln und bei Bedarf aktualisieren zu können, um eine Abhängigkeit von einem bestimmten Entwicklungspartner zu vermeiden (Vendor Lock-in). Gerade hier kommt es darauf an, dass auch die BusinessNutzer in die Lage versetzt werden, eigene Ideen einzubringen und ggf. weiterführende Prozessautomatisierungen anzustoßen. Aber auch das vielzitierte EfA(Einer für Alle)-Prinzip wird hier un-

Projekte intern entwickeln oder extern vergeben Zwar trifft der Fachkräftemangel in der EDV-Branche die öffentlichen Arbeitgeber besonders hart,

Foto: BS/HCL

terstützt. Denn wenn alle Assets, angefangen von Integrationsschnittstellen bis hin zu Code-Bausteinen und Maskenlayouts in eigener Kontrolle verwaltet werden, können sie auch leicht abteilungs- oder behördenübergreifend eingesetzt werden.

Neue Generation von Low-Code Plattformen Umfassende Low-Code-Entwicklungsplattformen wie HCL Volt MX bilden die gesamte Spanne von der Idee eines Business-Nutzers bis hin zur professionellen Umsetzung einer Applikation als Web oder Mobile App ganzheitlich in einem Fluss ab. Fachanwender erstellen einfachere Applikationen und Workflows in einer stark visuell geprägten No-CodeArbeitsumgebung. Wenn diese Applikationen sich als nutzbringend und tragfähig erweisen, kann ein ProfiEntwickler mit wenig Aufwand auf das Backend der Applikationen zugreifen diese in einer professionelle Multiexperience-Entwicklungsumgebung als Web App zugänglich über den Browser oder als mobile App, die aus den Appstores heruntergeladen werden kann, weiterentwickeln. Da in einer typischen Anwendungsentwicklung die Anbindung und Integration von weiteren Syste-

Foto: BS/ÖFIT

Wirtschaft noch unbekannt. Um eine Intuition für die Methodik zu gewinnen, hat das Kompetenzzentrum Öffentliche IT einen Demonstrator entwickelt, der Interessierten einen einfachen ersten Zugang zu synthetischen Daten ermöglicht. Anhand von Daten der öffentlichen Verwaltung, beispielhaft den Stadtbäumen in Berlin, werden ausgewählte Methoden zur Generierung von Daten miteinander verglichen. Die interaktive Anwendung macht die Eigenschaften der synthetischen Daten greifbar und erlaubt eine konkrete Anschauung zu ihren Möglichkeiten und Limitationen. Der „Demonstrator Synthetische Daten“ lässt sich unter folgender URL finden:

men und Datenquellen im Backend ca. 75 Prozent des gesamten Aufwandes ausmachen, ist es gut zu wissen, dass diese Lösung auch in der Lage ist, den Low-Code-Gedanken in diesen Bereich fortzuspinnen und mit wenigen Klicks Anbindungen von SAP-Systemen oder auch externen Datenservices in sichererer Weise zu vereinfachen und als Standardschnittstelle bereitzustellen. Die eigentliche Magie von HCL Volt MX wird allerdings sichtbar, wenn es darum geht, Applikationen für unterschiedliche Benutzerplattformen (zum Beispiel Windows oder MacOS, iOS oder Android, Browserbasiert oder als native App) bereitzustellen. Während im Normalfall hier sehr aufwendig parallele Entwicklungsstränge verfolgt werden müssen, genügt bei Volt MX ein Klick, um eine App in die entsprechenden Zielformate zu publizieren. „Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt auf Volt MX. Als Low-CodePlattform soll damit die Digitalisierung in Entwicklung und Umsetzung unterstützt werden. Für die Zukunft der Mitarbeiter und Bürger wird VoltMX das Pferd sein, auf das wir setzen“, so Bernd Strohbach, Head of Application Management. „HCL Software“ bietet sichere, skalierbare Kollaborations- und Sicherheitslösungen. Mit Kunden wie der Landeshauptstadt Dresden, der Landeshauptstadt Stuttgart, Gemeinden, Ministerien und Landkreisen sind HCL-Produkte bereits in zahlreichen staatlichen Einrichtungen der DACH-Region sowie weltweit im Einsatz.


Informationstechnologie

Behörden Spiegel / November 2023

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Erfolgreicher Umstieg

Digitale Transformation und nachhaltige Mehrwerte

Vom Papier zum digitalen Prozess im Deutschen Bundestag

Wie Cloud und KI den öffentlichen Sektor beflügeln können

(BS/Richard Bürmann*) Die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung gehört nach wie vor zu den Kernthemen staatlichen Handelns. Ein eindrucksvolles Beispiel für eine erfolgreiche Digitalisierungsmaßnahme liefert der Deutsche Bundestag. Bei schriftlichen und mündlichen Einzelfragen der Abgeordneten an die Bundesregierung wurde der bisher papierbasierte Prozess abgelöst. Zum Einsatz kommt eine neue Browser-basierte Anwendung, die CGI entwickelt hat.

(BS/Guido Massfeller*) Cloudgestützte KI-Anwendungen haben das Potential, die digitale Transformation im öffentlichen Sektor nachhaltig voranzubringen. Besser als jeder Computer zuvor kann KI Muster erkennen und Vorhersagen treffen und damit in vielen Arbeitsbereichen Effizienzen erheblich steigern. Insbesondere „generative KI“ – die darauf spezialisiert ist, Daten zusammenzufassen oder umfangreiche Texte zu erstellen, kann den Arbeitsalltag wesentlich erleichtern.

Das parlamentarische Fragerecht ist ein wichtiges Informations- und Kontrollinstrument für die Mitglieder des Deutschen Bundestages. In der Vergangenheit erfolgten der Versand und die Bearbeitung der Fragen in Papierform. Um das steigende Frageaufkommen – derzeit werden durchschnittlich 130 Einzelfragen pro Woche gestellt – bestmöglich zu bearbeiten, beschloss die Bundestagsverwaltung, den bisherigen Prozess zu digitalisieren und damit die Prozessgeschwindigkeit und -qualität zu erhöhen. Den Projektauftrag zur Digitalisierung des Fragerechts im Bundestag hat CGI erhalten, da das Unternehmen über eine langjährige Erfahrung und Expertise im Public-Bereich verfügt – mit einem Leistungsangebot für die öffentliche Verwaltung, das vom IT-Consulting über die Applikationsentwicklung bis zum Infrastrukturbetrieb reicht. In einem umfassenden Projekt hat CGI eine Browser-basierte Anwendung konzipiert, die stufenweise ab Juli 2021 und vor Kurzem vollumfänglich in den Regelbetrieb gegangen ist, also sowohl bei schriftlichen und mündlichen Einzelfragen genutzt wird. Die Entwicklung der Applikation war ein anspruchsvoller Prozess, da der abzubildende Workflow mit vielen Stakeholdern wie den Abgeordneten, dem Parlaments-

dienst, den parlamentarischen Geschäftsführern und dem Bundeskanzleramt sehr komplex ist. Die neue Anwendung löst das papierbasierte Vorgehen ab und unterstützt den kompletten Prozess des Fragerechts: von der Frageneinreichung und der bundestagsinternen Bearbeitung über die Interaktionen mit dem Bundeskanzleramt zur Beantwortung der Fragen bis hin zur Veröffentlichung in einer wöchentlichen Bundestagsdrucksache. Die Abgeordneten können auf das neue System über das Intranet des Bundestages zugreifen; unterstützt werden dabei auch mobile Endgeräte wie iPads. Die Nutzer profitieren von einer durchgehenden Prozessautomatisierung, die das händische Einreichen von Dokumenten komplett ersetzt. Nicht zuletzt bietet die neue Lösung die Möglichkeit, Informationen zu teilen. Damit können Fragen innerhalb selbstgewählter Empfängerkreise geteilt werden, bevor letztlich eine Einreichung erfolgt. Durch das in enger Kooperation mit CGI erfolgreich durchgeführte Digitalisierungsprojekt liefert der Bundestag ein weiteres Beispiel für die voranschreitende Verwaltungsmodernisierung in Deutschland.

So könnten Beschäftigte im Durchschnitt 100 Stunden im Jahr durch generative KI einsparen und die freiwerdende Zeit für produktivere Tätigkeiten einsetzen. In Summe würde sich so eine zusätzliche Wertschöpfung von 330 Milliarden Euro ergeben. Voraussetzung für die Ausschöpfung des berechneten Potenzials ist eine weitere Verbreitung von KI in den Organisationen. Mit generativer KI kann Google Cloud Behörden auf allen Ebenen in einem sicheren Rahmen dabei unterstützen, Bürgeranliegen schneller nachzukommen und effizienter zu arbeiten. Dennoch kann generative KI Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung keinesfalls ersetzen. Entscheidungsbefugnisse müssen auch künftig in der Hand von Menschen liegen. Das Ziel muss es sein, Beamte und Angestellte von repetitiven Standardaufgaben zu entlasten, ihre Arbeit interessanter zu gestalten und die Sachbearbeitung zu beschleunigen. Gleichzeitig können Bürgerinnen und Bürger durch die Nutzung generativer KI im Austausch mit der

Grafik: BS/Google Cloud Brand Illustrations Library

öffentlichen Verwaltung noch eigenständiger agieren: Durch KI-gestützte Call Center, Chatbots und Übersetzungslösungen besteht rund um die Uhr ein niederschwelliger Zugriff auf behördliche Informationen. KI ist eine Technologie, die sich noch in der Entstehungsphase befindet und damit Komplexitäten und Risiken birgt – unsere Entwicklung und Nutzung von KI muss diese Risiken berücksichtigen. Deshalb ist es für uns als Unternehmen un-

erlässlich, KI verantwortungsvoll zu betreiben. Google Cloud ist von Anfang an geltenden Datenschutzvorschriften verpflichtet, weltweit nach BSI C5 Standard zertifiziert und hat schon 2018 eigene KI-Prinzipien entwickelt, die das Bekenntnis von Google Cloud für eine verantwortungsvolle Technologieentwicklung festschreiben. *Guido Massfeller ist Direktor öffentliche Auftraggeber bei Google Cloud.

*Richard Bürmann ist Senior Vice President Consulting Services bei CGI.

Ahle: Mehr Harmonisierung nötig

Sind Ihre Daten sicher?

(BS/ast) Ab dem 1. November ist Ulrich Ahle neuer Geschäftsführer der Europäischen Daten- und Cloud-Initiative. Er folgt auf die knapp dreijährige Leitung von Francesco Bonfiglio. Die Ernennung stelle eine bahnbrechende Veränderung dar, so die Organisation selbst. Ahle habe sich verpflichtet, die Dateninfrastruktur weiter auszubauen.

Bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gibt es zahlreiche He-

Neuer CEO von Gaia-X

Ahle fordert außerdem eine stärkere Harmonisierung der Finanzierung durch die EU und ihre Mitgliedsstaaten. So solle die Marktakzeptanz von Gaia-X-Lösungen weiter vorangetrieben werden. Ziel der Initiative sei ein offenes, transparentes und sicheres digitales Ökosystem für Europa, sagte Catherine Jestin, Vorsitzende der Gaia-X Association. So sollen Daten und Dienste gemeinsamen Regeln unterliegen und frei und sicher erstellt, gesammelt und geteilt werden können.

Ahle bringt viel Erfahrung mit Jestin bezeichnete Ahle als „exzellenten Nachfolger“ mit „bemerkenswerter Erfahrung“. Der künftige CEO von Gaia-X habe in der Vergangenheit aktiv daran mitgewirkt, auf internationaler Ebene Vorschriften für die Datennutzung zu schaffen. Ahle war zuvor CEO der FIWARE Foundation. Dort war er für die Förderung von Open SourceLösungen zuständig. Insgesamt bringt er mehr als 30 Jahre Erfahrung in der IT- und Digitalbranche mit. Ahle ist außerdem Gründer und Vorstandsmitglied der International Data Spaces Association in Deutschland.

Nachhaltiges globales Ökosystem aufbauen Die Nachfrage nach einer globalen und organisationsübergreifenden Zusammenarbeit auf der Grund-

lage gemeinsamer Daten steige zurzeit, kommentierte Ulrich Ahle. „Ich werde meine Erfahrungen bei der Umsetzung innovativer Lösungen in den Markt einbringen und gemeinsam mit dem gesamten Team ein nachhaltiges globales Ökosystem rund um die Gaia-X-Technologie aufbauen.“

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rausforderungen. Dabei mit am wichtigsten ist der Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten. Wie Sie Datenschutz von Anfang an mitdenken können, was Sie dabei und bei der Digitalisierung beachten müssen?

Cloud-Ausschreibung (BS/Uwe Proll) govdigital hat zwei Ausschreibungen veröffentlicht, die eine zu Dienstleistungen für govdigital selbst, mit der anderen wird ein Broker gesucht, der Cloud-Dienste nicht nur einkaufen, vertraglich verwalten und vor allem die Abrechnungen machen soll. Die Dienstleistungsvergabe für govdigital soll noch dieses Jahr erfolgen. Ebenfalls hat das ITZBund eine Ausschreibung zu Multi-Cloud Diensten veröffentlicht. Die sehr voluminöse Vergabe wird 2024 stattfinden. Mehr Details hierzu wird der Behörden Spiegel in einem Sonderteil im Dezember veröffentlichen sowie in einem Thementag „Cloud-Strukturen für Bund, Länder und Kommunen“ auf der Plattform Digitaler Staat Online am 6. Dezember vorstellen und diskutieren.

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Informationstechnologie

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urch die verpflichtende Einführung der neuen EU-Bekanntmachungsformulare eForms zum Stichtag 25. Oktober 2023 hat sich die Welt des öffentlichen Einkaufs in Deutschland so stark verändert wie selten zuvor. Es handelt sich um die größte technische Weiterentwicklung im öffentlichen Auftragswesen seit der Einführung der elektronischen Vergabe. Die EU-Verordnung zu eForms ist in Deutschland zum entscheidenden Treiber für die weitere Standardisierung und Digitalisierung im Vergabewesen geworden. Dies lässt sich in unterschiedlichen Handlungssträngen verdeutlichen.

Ebenenübergreifende ­Standardisierung In Deutschland wurde eForms-DE in diesem Jahr durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards herausgegeben, entwickelt und fortlaufend angepasst durch eine Expertengruppe aus Bund und Ländern. Dies ermöglicht auch in Zukunft ein gemeinsames Vorgehen und legt die Grundlage für eine Bund-Länderübergreifende Harmonisierung.

Beteiligung der Key Player In Deutschland wurden die Fachverfahrenshersteller so frühzeitig eingebunden wie in kaum einem anderen Mitgliedsstaat der EU. Von Beginn an wurden die Anbieter

Frank Schmitz ist Abteilungsleiter Beschaffungsmanagement und Zentrale Dienste beim Beschaffungsamt des Foto: BS/BeschA BMI.

von technischen Vergabelösungen über die Entwicklung informiert. Dadurch wurde eine Transparenz geschaffen, die eine fristgerechte Umsetzung von eForms in unserem Land erst möglich werden ließ. Eine Einbindung von Unternehmen in die Entwicklung des Bekanntmachungsservices als die Komponente des Datenservices, die das Suchen und Finden von Ausschreibungen

Behörden Spiegel / November 2023

eForms erfolgreich gestartet Datenservice ist ein Meilenstein für den öffentlichen Einkauf (BS/Frank Schmitz) Der Jubel war zwar nicht deutschlandweit zu vernehmen, aber die Freude aller Projektbeteiligten doch sehr groß, als feststand, dass der Datenservice einwandfrei funktioniert und die ersten Bekanntmachungen im eFormsFormat erfolgreich übermittelt werden konnten. für potenziell Bietende deutlich vereinfacht, hat zu einer klaren Nutzerorientierung beigetragen.

Kooperation bei der Entwicklung Ein gelungenes arbeitsteiliges Vorgehen insbesondere der Freien Hansestadt Bremen und des Bundes bei der Entwicklung des Datenservice „öffentlicher Ausschreibung“ hat den Erfolg des Projekts erst ermöglicht. Die zusätzliche Einbettung in den OZG-Kontext und die BundLänder-Kooperation zur Digitalisierung der Beschaffung führten frühzeitig im Projektverlauf zu einer intensiven Rückkopplung auf politischer und operativer Ebene. Diese Handlungsstränge laufen in einem neuen strategischen Ansatz zusammen, der eine datengetriebene Entscheidungswelt für den öffentlichen Einkauf in Deutschland eröffnet. Ein datengetriebener Ansatz, wie er durch eForms ermöglicht wird, hat direkte Auswirkungen auf die Vergabestellen. Vordergründig müssen zukünftig in den Bekanntmachungen mehr Felder von den Beschafferinnen und Beschaffern ausgefüllt werden. Dies wird nachvollziehbar nicht auf große Freude in den Vergabestellen stoßen, weil es auf den ersten Blick nach unnötigem Mehraufwand aussieht. Viele fragen sich daher bereits, wie dieser Mehraufwand mit einer Vereinfachung und Entbürokratisierung des Vergaberechts einhergeht. Hier ist aber ein zweiter Blick auf den gesamten Vergabeprozess notwendig. So werden viele gesonderte Berichtspflichten zukünftig unnötig und können entfallen, was also im Gegenzug an dieser Stelle deutlich Zeit einspart. Vergabestellen profitieren zudem von aktuellen produkt- und prozessbezogenen Daten über Beschaffungen aus ihrer Region, ihrem Bundesland und deutschlandweit. Die Informa-

tionen und die Aussagekraft über vergabespezifische Aspekte steigen entsprechend enorm. Weitergehende Potenziale sind überdies von entscheidender Bedeutung: So kann der Datenservice zum zentralen Datenlieferanten für die Vergabestatistik werden und die Open-Data-Schnittstelle jederzeit aktuelle Daten zum öffentlichen Auftragswesen in Deutschland

zur Verfügung stellen. Auf einer validen Datenbasis können zielgerichtet rechtliche Anpassungen erfolgen. Dies gelingt jedoch nur, wenn ein entscheidender und notweniger Schritt kurzfristig folgt: Es muss gelingen, den Standard eForms in Deutschland auch auf unterschwellige Vergabeverfahren auszuweiten, um eine einheitliche Datenqualität

über alle Vergabearten hinweg zu erreichen. Der IT-Planungsrat wird durch seine Beschlussempfehlung in der Novembersitzung hierzu bereits ein klares Zeichen setzen, denn er spricht sich ebenfalls für eine Anwendung in der Unterschwelle aus. Auch die Fachverfahrenshersteller halten eine Nutzung im Unterschwellenbereich für sinnvoll, die bereits heute rein technisch möglich ist. Die rechtliche Umsetzung in der Unterschwelle liegt allerdings in der Länderhoheit, sodass abzuwarten bleibt, wie schnell dies gelingt. Wenn die konstruktive Kooperation über alle Ebenen hinweg so bleibt wie bislang in diesem Prozess, bin ich allerdings zuversichtlich, dass wir auch diesen Schritt erfolgreich gehen werden.

Die SocialCard Innovative Lösung zur Entlastung von Sozialämtern (BS/Dr. Sven Schmitz/ Joerg Schwitalla*) In vielen Kommunen führt die Auszahlung von Sozialleistungen zu zusätzlichen Verwaltungsaufwänden. Die SocialCard eignet sich als unkomplizierte Lösung für die bargeldlose Auszahlung von Sozialleistungen – auch für Leistungsempfänger ohne deutsches Bankkonto. Die Auszahlung von Sozialleistungen führt bei immer mehr Verwaltungen wie Sozialämtern, Bürgerämter oder Ämter für Migration zur Überlastung: Nicht selten sind die Verwaltungen von der hohen Zahl an Leistungsempfängern, die ihre Sozialleistung in bar oder per Scheck erhalten, überfordert. Denn viele von ihnen – insbesondere Geflüchtete – verfügen über kein deutsches Bankkonto, auf das die Sozialleistungen überwiesen werden können. Sie müssen daher persönlich im Amt erscheinen, um ihre Sozialleistungen in Form von Barauszahlungen oder Schecks zu erhalten. Dadurch entstehen oftmals lange Warteschlangen bei den Ämtern, während gleichzeitig die Belastung der Verwaltungen durch das Bargeld- oder Scheck-Handling weiter zunimmt.

Die SocialCard als digitale und ­zukunftsorientierte Lösung Eine Möglichkeit, um den Prozess für Verwaltungen und Leistungsempfänger zu verbessern, bietet die SocialCard, welche die Publk GmbH in Zusammenarbeit mit Visa entwickelt hat. Das Prinzip ist einfach: Verwaltungen geben die SocialCard auf Grundlage einer Visa-Debitkarte aus, die nur auf Guthabenbasis geführt wird. Sie ist sowohl als digitale Karte zum Download in die Wallet des Smartphones erhältlich (Android/iOS – inklusive multilingualer Smartphone-App für Kontostandprüfung etc.) als auch als klassische Plastikkarte für das Portemonnaie. Die Verwaltungen erhalten für jede ausgegebene SocialCard eine individuelle IBAN, auf die sie die Sozialleistungen zum Fälligkeitstermin überweisen oder dem Empfänger unmittelbar zur Verfügung stellen können. Ein persönliches Erscheinen ist zu den Auszahlungsterminen am Ultimo nicht mehr erforderlich, sodass Verwaltungen wieder mehr Freiräume für Beratung und andere Arbeiten zur Verfügung stehen. Visa verfügt über sehr viel Erfahrung in der Digitalisierung von Auszahlungsprozessen für Verwaltungen weltweit und hat dieses Wissen gezielt in die Entwicklung der So­ cialCard eingebracht. Dadurch kann auf diese Weise von Anfang an die SocialCard als Produkt angeboten werden, das die bestmögliche Technologie gezielt zur Lösung der aktuellen Herausforderungen einsetzt.

Sozialleistungen einfach und schnell auszahlen Die Einführung der SocialCard reduziert Arbeitsschritte und -auf-

Leistungsempfänger können mit der SocialCard überall im Einzelhandel bezahlen, wo Foto: BS/Visa ­Visa-Karten akzeptiert werden.

wand im Rahmen der Auszahlung von Sozialleistungen für die Verwaltungen erheblich: Einmal-, wiederkehrende oder sofortige Zahlungen (z.B. bei Mittellosigkeit) können bequem per SEPA-Überweisungen an die Leistungsempfänger überwiesen werden, auch wenn diese über kein SEPA-fähiges Konto verfügen. Die Erstellung und Verwaltung der SocialCard erfolgt über eine Browseranwendung und führt somit zu keinem zusätzlichen IT-Aufwand aufseiten der Verwaltungen. Mittels unterschiedlicher Berechtigungen ist ein Vier-Augen-Prinzip bei relevanten Prozessen gewährleistet. Zudem haben die Verwaltungen zu jeder Zeit die Steuerungshoheit über die SocialCard, sodass beispielsweise ausgegebene Karten gesperrt und auch wieder entsperrt werden können.

Vorteile der SocialCard für ­Leistungsempfänger Gerade auch die Leistungsempfänger profitieren von den zahlreichen Vorteilen der SocialCard. Die gewohnt langen Wartezeiten zur Auszahlung der Leistungen am Stichtag gehören der Vergangenheit an. Empfänger erhalten auch ohne Bankkonto innerhalb weniger Stunden finanzielle Unterstützung und wiederkehrende Regelzahlungen werden automatisch und pünktlich zugunsten der Karte überwiesen. Bezahlen können sie mit der Karte überall im Einzelhandel, wo Visa-Karten akzeptiert werden. Seit der Corona-Pandemie ist die Akzeptanz von Kartenzahlung weiter gestiegen und gehört heute zum Alltag (Quelle: Bitkom: „Drei

Viertel wollen überall bargeldlos bezahlen“, 2021). Bei deutlich mehr als einer Million Händlern in Deutschland und rund 80 Millionen weltweit wird Visa akzeptiert – vom kleinen Einzelhändler bis hin zur großen Warenhauskette. Eine zusätzliche Erleichterung für die Leistungsempfänger ist zudem die Möglichkeit, auch Online-Einkäufe mit der SocialCard zu bezahlen. Die klassische Bargeldabhebung ist mit der SocialCard ebenfalls unkompliziert am Geldautomaten oder im Rahmen eines Einkaufs bei teilnehmenden Händlern möglich: www.visa.de/support/consumer/ bargeldservice.html (bis zu 200 Euro pro Einkauf). Ein weiterer Vorteil der SocialCard ist der Sicherheitsaspekt für Leistungsempfänger: Bei Verlust oder Diebstahl der SocialCard kann das Guthaben gesperrt und auf eine neue Karte übertragen werden. *Dr. Sven Schmitz ist Public Sector Lead bei Visa, Jörg Schwitalla Founder der SocialCard. Weitere Informationen zur Social-Card erhalten sie unter: www.socialcard.de:

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Informationstechnologie

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ie letzte Strategie wurde 2018 veröffentlicht. Vor zehn Monaten hatte der rheinland-pfälzische Ministerrat das Digitalisierungsministerium mit der Weiterentwicklung der Strategie beauftragt. Nun wurde sie bis 2030 fortgeschrieben. „Unsere Ziele und Handlungsfelder haben wir so ausgerichtet, dass der digitale Wandel den Menschen dient“, verkündete Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. Weil eine menschenzentrierte Digitalpolitik am besten in Kooperation mit allen wichtigen Akteurinnen und Akteuren funktioniere, hätten alle Ressorts gemeinsam die Strategie erarbeitet, erläuterte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer (SPD). Gleichzeitig habe es eine breite gesellschaftliche Beteiligung gegeben. „Nur so können wir digitale Teilhabe in allen relevanten Bereichen ohne Bruchlinien sicherstellen“, sagte Schweitzer.

Behörden Spiegel / November 2023

Mehr Kooperation Rheinland-Pfalz überarbeitet Digitalstrategie / CIO hofft auf föderales Gegenstück (BS/Anna Ströbele) Rheinland-Pfalz hat eine neue Digitalstrategie veröffentlicht. Diese beinhaltet Etappenziele bis 2025 in vier Handlungsfeldern und fünf Querschnittsthemen. Die Schaffung von Kooperationen mit Bund und Ländern ist ein Schwerpunkt. Passend dazu gibt es Anzeichen für eine neue föderale IT-Strategie.

Infrastruktur, Cyber-Sicherheit und digitale Identität Die Strategie sieht unter anderem eine verbesserte Vernetzung der Menschen auf dem Land und Automatisierungen in der Landesverwaltung vor. Auch die eigene Cyber-Sicherheit solle durch engere Zusammenarbeit mit Bund und Kommunen gestärkt werden. Ein weiterer Punkt ist die Verbreitung sicherer digitaler Identitätsnachweise. Die „klaren Ziele“ sollen Dreyer zufolge den Digitalisierungsfort-

Föderale IT-Strategie

Rheinland-Pfalz-CIO Dr. Fedor Ruhose plädiert für einen rollenunabhängigen Austausch. Nach seinem Vortrag stellte er sich den teils Foto: BS/Felixschmitt.de, Vanessa Liebler kritischen Fragen der Teilnehmenden.

schritt zugänglich machen sowie die Transformation in der Wirtschaftsund Arbeitswelt unterstützen. Konkret benannt wird in der Strategie

beispielsweise der Ausbau des gerade gestarteten Bildungsportals RLP bis 2025. Dieses soll Schulen eine integrierte Lern- und Arbeits-

Über kurz oder Lang – Für ein digitales Deutschland –

Digitaler Staat in 40 Jahren? Moment mal! Eine Kolumne von Christina Lang

40 Jahre: Solange würde es noch dauern, bis alle Menschen in Deutschland Online-Verwaltungsleistungen nutzen – wenn wir weitermachen wie bisher. Diese Erkenntnis liefert der neue eGovernment Monitor. Die Studie erscheint seit 2010 und liefert Jahr für Jahr ein Lagebild der Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Das ist inakzeptabel – und gefährlich. Denn die Studie zeigt, dass es einen massiven Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen gibt: Laut eGovernment Monitor vertrauen nur 35 Prozent der Befragten dem Staat – Tendenz sinkend. Das ist auch mit der Unzufriedenheit über die Verwaltungsdigitalisierung verknüpft. Dennoch gibt es Anlass zur Hoffnung. Denn 71 Prozent der Bevölkerung sehen einen echten Mehrwert in eGovernment, 65 Prozent bevorzugen heute schon den Online-Weg, wenn es ihn denn gibt. Das zeigt: Die Bevölkerung ist bereit, den Weg zum digitalen Staat schneller mitzugehen. Wir als Verantwortliche für Verwaltungsdigitalisierung müssen nun an Tempo zulegen, Angebote konsequent ausbauen und sicher gestalten. Wie kann das gelingen? Erstens: Wir müssen Nutzerzentrierung zur obersten Maxime machen. Endlich raus aus der Theorie und rein in die Entwicklungspraxis. Das heißt, dass User Research und Testen während der Produktentwicklung zum Standardvorgehen werden müssen, um die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen. Die Studie zeigt, – wenig überraschend – dass ein positives Nutzungserlebnis die

land-Pfalz, Dr. Fedor Ruhose, findet die Einbindung der kommunalen Ebene wichtig, um sein Land auf Bundesebene gut repräsentieren zu können und auf Ergebnisse hinzuwirken, die in den Kommunen tatsächlich gebraucht würden. „Wir profitieren alle davon, wenn wir in den Austausch kommen“, erklärte der CIO auf dem diesjährigen Kommunalcamp RLP in Mainz. Simone Schneider, Innenstaatssekretärin Rheinland-Pfalz, betonte: Statt alles selbst ausprobieren zu müssen, könnten Kommunen Best Practice-Beispiele nachmachen oder für sich adaptieren. „So kann man von Anderen lernen.“ Die Digitalisierung müsse zwar von den Menschen angenommen werden, der erste Schritt sei aber die Akzeptanz der Mitarbeitenden, bekräftigte die Staatssekretärin. „Sie müssen wollen, dass die Verwaltung digitaler wird.“ Daher sprach Schneider sich dafür aus, dass Mitarbeitende innerhalb der Verwaltung als Vorreiter agieren.

Christina Lang ist Chief Executive Officer (CEO) des DigitalService.

ist nicht, dass ein Dienst auch online verfügbar ist, Foto: BS/DigitalService sondern, dass er erfolgreich und zufrieden genutzt wird. Ein Beispiel ist der Online-Ausweis: 62 Prozent der Bevölkerung kennen ihn, aber nur 14 Prozent nutzen ihn – das ist kein Erfolg. Und die Studie zeigt konkrete Ansatzpunkte auf: Den Bürgerinnen und Bürgern Wahrscheinlichkeit steigert, dass den Nutzen dort nahe bringen, wo Menschen Online-Verwaltungs- sie sich online ausweisen müssen dienste erneut nutzen. Nur durch und für mehr - auch privatwirtkonsequente Nutzerzentrierung – schaftliche - Anwendungsmöglichund dazu gehören natürlich auch keiten sorgen. mobile Angebote – können wir eGoViertens: Wir müssen an den vernment so nutzerfreundlich ge- Startpunkt guter digitaler Angestalten wie Online-Shopping. Wir bote ran – die Gesetzgebung. Hier haben mit digitalen Angeboten wie muss eine digitale Umsetzung von dem Steuerlotsen für Rentnerin- Anfang an mitgedacht werden. Wir nen und Pensionäre schon gezeigt, sind auf einem guten Weg: Seit dass ein Entwickeln mit den Ziel- Beginn des Jahres gibt es den vergruppen zu echter Akzeptanz und bindlichen Digitalcheck, dessen sogar Begeisterung führen kann, Einhaltung der NKR überprüft. Fünftens: Wir müssen strukturelle selbst bei komplexen Themen wie der Steuererklärung und eher di- und rechtliche Hürden aufbrechen, um nutzerzentriertem, daten- und gitalfernen Zielgruppen. Zweitens: Wir müssen Daten er- erkenntnisgetriebenem Arbeiten den heben und nutzen. Dazu zählen Weg zu ebnen. Ich denke hier zum neben Studiendaten und Daten Beispiel an Herausforderungen bei aus User Research und Tests ins- Vertragsgestaltung und Projektconbesondere reale Nutzungs-Daten. trolling, die der agilen Entwicklung Vor allem Letztere werden bisher von Online-Diensten entgegenstekaum erhoben. Dabei gibt uns eine hen. Die heutigen Auftragskonstfortlaufende Datenerhebung Er- rukte und Betriebsmodelle in der kenntnisse darüber, wie wir einen Verwaltung sind nicht kompatibel Online-Dienst weiterentwickeln mit einem datengetriebenen, itemüssen, um ihn besser zu machen rativen und wirkungsorientierten und die Akzeptanz zu steigern. Vorgehen. Dazu braucht es auch Drittens: Wir müssen Nutzungs- politischen Willen. anlässe schaffen und unsere DeLassen Sie uns gemeinsam die finition von Erfolg überdenken. 40-Jahre-Marke unterbieten! Wir Gelungene digitale Verwaltung haben es in der Hand.

umgebung bieten. Bis 2025 soll ebenso ein modern ausgestattetes Lagezentrum Bevölkerungsschutz aufgebaut werden. Der Status der Maßnahmen werde 2025 bewertet, heißt es aus dem Digitalministerium Rheinland-Pfalz. Anschließend würden neue Etappenziele für das Jahr 2027 festgelegt. Neben dem erstmals eingerichteten Monitoring aller Digitalprojekte soll der Umsetzungsstand zusätzlich auf einem jährlichen Digitaltag diskutiert werden. In Zukunft soll es zudem weitere Kooperationsformate zwischen Land und Kommunen geben. Staatssekretär und CIO von Rhein-

Ruhose erzählte auf dem Kommunalcamp, dass er zu einer Klausurtagung des IT-Planungsrats fahren würde. Die 42. Sitzung findet Anfang November statt. Der Digitalisierungsstaatssekretär von Rheinland-Pfalz nehme an, dass das Bundesinnenministerium (BMI) darum bitten werde, eine föderale IT-Strategie zu entwickeln. In einem im Mai veröffentlichten Bericht hatte der Bundesrechnungshof das BMI dazu aufgefordert, „den gestoppten föderalen Strategieprozess umgehend wieder aufzunehmen“. Eine föderale Digitalstrategie sei nötig, um gemeinsame Ziele für die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung zu erarbeiten, findet Ruhose. „Wie kommen wir zusammen in die Cloud? Wie können wir Automatisierung so umsetzen, dass nicht jeder seine eigene KI-Anwendung nutzt?“ Diese Fragen gelte es zu klären - „schlank und kurz“.

Deutsche Rente digitalisiert Handlungsfähig und zukunftsfest (BS/rk) Die Digitalisierung ist längst eine Pflichtaufgabe des Staates. So sieht es der Beamtete Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Rolf Schmachtenberg. Er hielt die Keynote zum Auftakt des sehr gut besuchten Parlamentarischen Abends im Hotel Adlon. Eingeladen hatte der Behörden Spiegel in Kooperation mit Bechtle. Bei der Digitalisierung gehe es um die Handlungsfähigkeit und Zukunftsfestigkeit des Staates, sagte Schmachtenberg. Und es gehe auch darum, digitale Dienstleistungen nutzerfreundlich und flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Ein Problem sei allerdings der zunehmende Fachkräftemangel. Zugleich wächst die Zahl der Rentenempfänger. Das BMAS sei ein Treiber der Digitalisierung, sagt Schmachtenberg. „Aber trotz Fortschritten ist die Bundesrepublik noch nicht im Spitzenfeld der Digitalisierung angekommen. Wir haben aber kräftig zugelegt. Die Digitalisierung ist unersetzlich. Wir sind dran!“ Stephan Fasshauer vom Direktorium Deutsche Rentenversicherung Bund sieht seine Behörde in der Pflicht, die Entwicklungen der Digitalisierung aufzunehmen und umzusetzen. Das sei angebracht mit Blick auf das Budget, das die Deutsche Rentenversicherung verwaltet. „Hier geht es um 183 Milliarden Euro. Wir haben ein hohes Interesse an Sicherheit und daran, dass jeder Cent auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Sie warten darauf, dass das Geld pünktlich auf dem Konto landet. Das ist unsere Hauptaufgabe.“

Man sei aber auch in der Pflicht, die wichtigen Entwicklungen in der Digitalisierung aufzunehmen und verantwortungsvoll umzusetzen. Die Bürgerinnen und Bürger würden zu Recht erwarten, dass am letzten Tag des Monats das Geld auf dem Konto sei. Auch die technischen, vertraglichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen müssen stimmen, damit alles funktioniert. „Geredet haben wir genug, die Probleme kennen wir alle, jetzt muss es in die Umsetzung gehen. Wichtig ist auch die Nutzerorientierung, eine wichtige Leitlinie in unserem Haus. Unser neues System ist ausgerichtet auf die 80 Millionen Kunden. Das ist auch ein unglaublicher Philosophiewechsel. Die erste Cloud-Anbindung wird kommen, wir sind mit Nachdruck dran. Das Kernsystem, wie die Rente berechnet wird, bleibt bei uns“, sagt Stephan Fasshauer. Bei all diesen Vorhaben dürfe man die IT-Sicherheit nicht aus dem Blick verlieren. Lars Kukuk, Bereichsleiter IT-Sicherheit und CISO der Bundesagentur für Arbeit, sagt: „Es ist nur eine Frage der Zeit, bis etwas die Systeme infiziert. Dafür muss man einen Plan haben. Alles andere ist Illusion.“


IT-Sicherheit

Behörden Spiegel / November 2023

D

ie Cyber Citizen Initiative ist ein Projekt des finnischen Ministeriums für Transport und Kommunikation, in deren Aufgabenbereich auch die Cyber-Sicherheit fällt. „Die Cyber Citizen Initiative kümmert sich um die verschiedenen Bedürfnisse der verschiedenen Alters- und Zielgruppen“, erläutert Stefan Lee, der Deputy Director of National Cyber Security of Finland. „Sie gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Fähigkeiten, die sie brauchen. Dadurch wird die EU sicherer und deswegen finanziert sie das Projekt auch. Es ist etwas Besonderes. Auf der Basis einer EU-weiten Studie entwickeln diese Spezialisten ein Programm für jeden und jede.“ Die Projektverantwortlichen stammen von der finnischen Aalto-Universität in Helsinki und Espoo. Konzipiert habe das Projekt Professor Jarno Limnéll, erzählt die Projektleiterin Marianne Lindroth.

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Süße kriminelle Roboter Finnland will alle EU-Bürger in Cyber-Sicherheit ausbilden (BS/Benjamin Hilbricht) Wie können sich EU-Bürgerinnen und -Bürger sicherer im Cyber-Raum bewegen? Finnland hatte eine Idee und die EU beauftragte die Skandinavier, eine Lernplattform für Cyber-Sicherheit zu entwickeln. Die Hauptattraktion der europäisch geförderten „Cyber Citizen Initiative“ soll ein Online-Spiel mit kriminellen Robotern werden.

Unser Spiel macht ein bisschen süchtig, ein bisschen so wie Candy Crush.“

Marianne Lindroth, Projektleiterin der Cyber Citizen Initiative

Kritisches Denken Zunächst haben die finnischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine umfangreiche Studie durchgeführt, berichtet Teemu Matilainen. Er arbeitet als Cybersecurity Awareness-Spezialist bei der Initiative. Für die Studie haben er und das Team Maßnahmen, Materialien und Trainings in allen EU-Mitgliedstaaten gesammelt. „Wir wollen die guten Dinge in jedem Land finden“, sagt Matilainen. Für die Studie ist er auch nach Deutschland gereist und hat Gespräche mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), dem Auswärtigen Amt (AA) und deutschen Cyber-Sicherheitsforschenden geführt. Deutschland und Finnland verfolgten ähnliche Strategien, was die Lehre von CyberSicherheit angehe, findet Matilainen. Obwohl Finnland einiges gut mache, wolle er von anderen Ländern lernen. Projektleiterin Lindroth teilt diese Ansicht. Aber sie kritisiert, dass viele Awareness-Maßnahmen ein und denselben Ansatz für ganz verschie-

„D

as BSI sollte in der Lage sein, Services zu leisten, wie sie das Bundeskriminalamt (BKA) in der Strafverfolgung übernimmt“, findet Andreas Könen. Der Leiter der Abteilung Cyber- und Informationssicherheit im Bundesinnenministerium (BMI) wiederholt damit eine Forderung, die schon seit Jahren kursiert und mit der das BMI endlich Ernst machen möchte. In der jetzigen Rechtslage sei das Cyber-Sicherheitsamt gezwungen, jedwede Hilfestellung im Rahmen einer Amtshilfe zu geben. Man hangele sich von Fall zu Fall. „Derzeit überzeugen wir die Bundesländer, dass diese Änderung notwendig ist“, berichtete Könen auf der Public ITSecurity 2023. „Aber wir wollen dabei niemandes Zuständigkeiten beschneiden“, verspricht der Abteilungsleiter. „Es ist genug Arbeit für alle da.“ Deutschland ist föderal organisiert. Die Gefahrenabwehr liegt in der Hoheit der Länder und die Cyber-Sicherheit damit auch. Eine ganz ähnliche Situation findet sich in der Schweiz, erklärt Florian Schütz. Er ist Schweizer Delegierter des Bundes für Cybersicherheit und leitet somit das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC). Dieses ist für die IT-Sicherheit in der Alpenrepublik zuständig. Noch arbeite man unter der Hoheit des Schweizer Ministeriums der Finanzen, erläutert Schütz. „Ab dem neuen Jahr gibt es eine unabhängige Behörde unter der Leitung des Verteidigungsministeriums“, sagt Schütz. Für ihn geht damit auch ein Jobwechsel einher: Er ist zum

verdienen wollten, berichtet Lindroth. Durch verschiedene Aufgaben lernten die Spielenden, wie Cyber-Kriminelle denken. Dabei seien auch die anderen CyberKriminellen eine ständige Gefahr, denn sie versuchten, die Beute der Spielenden zu stehlen. „Wir wollen Cyber-Kriminalität nicht verherrlichen“, erklärt Lindroth. Immer wieder gebe es Portale, die aus dem Spiel heraus zu weiteren Informationen führten.

Sie wollen Menschen in der EU helfen, mündige Bürgerinnen und Bürger des Cyber-Raums zu werden (v. l. n. r.): Stefan Lee, Marianne Lindroth und Teemu Matilainen. Foto: BS/Hilbricht denen Zielgruppen nutzten. Auf der Basis ihrer Studie habe die Cyber Citizen Initiative die Kompetenzen definiert, die sie bei den Bürgerinnen und Bürgern der EU stärken wolle, berichtet Lindroth. Diese lassen sich laut der Projektleiterin mit einem Schlagwort zusammenfassen: „Kritisches Denken“.

Spiele erreichen Millionen Wie aber lehrt man kritisches Denken? Auf Basis der Studie habe das finnische Team ein Lernmodell

entwickelt, sagt Lindroth. Demnach brauche es unterschiedliche Inhalte für unterschiedliche Menschen. „Manche mögen keine Texte, manche brauchen gerade das“, sagt Lindroth. Vielen Menschen helfen allerdings interaktive Formate am meisten. Spiele erreichten Millionen von Menschen, sagt Lindroth. Die Cyber Citizen Initiative wolle deshalb dieselben Marketing-Strategien wie kommerzielle Spiele nutzen. Das Spiel werde als App für iOS und

Android zur Verfügung stehen. Es gehe aber nicht um Profit, stellt Matilainen klar, sondern nur darum, möglichst viele zu erreichen. Das Spiel richtet sich an 15- bis 44-Jährige. Der finnische Spielehersteller Zaibatsu entwickelt es, nachdem er eine EU-weite Ausschreibung gewonnen hat. „Unser Spiel macht ein bisschen süchtig, ein bisschen so wie Candy Crush“, findet Lindroth. Die Spielenden starteten das Spiel als „süße kriminelle Roboter“, die viel Geld

Cyber-Sicherheit in Europa Klare Zuständigkeiten helfen. Aber zu viel Zentralisierung schafft Probleme (BS/Benjamin Hilbricht) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll zur Cyber-Zentralstelle werden. Dass das eine gute Idee ist, zeigt ein Blick ins europäische Nachbarland. Doch auch zu viel Zentralisierung birgt Gefahren. Direktor des neuen Bundesamts für Cybersicherheit bestellt worden. Schütz ist es vor allem wichtig, gut informiert zu sein. „Wir haben begriffen, dass wir vieles nicht wissen“, sagt er. Deswegen brauche es gute Beziehungen in die Industrie. Aber auch regionale Behörden, Einzelpersonen und Unternehmen könnten dem NCSC Sicherheitsvorfälle melden. Schütz versucht, Vertrauen für das neue Schweizer Bundesamt zu generieren: „Die Regel ist, dass wir keine Schwachstellen an die Geheimdienste melden. Sie müssen sich Sicherheitslücken über ihre eigenen Mittel beschaffen.“ Trotz der Ressortierung bei der Verteidigung könne die Zivilgesellschaft dem Bundesamt vertrauen.

Abgeschottet, nicht unabhängig Auch das ist eine Frage, die in der deutschen Netzpolitik heiß diskutiert wird: Wie unabhängig soll eine zentrale Cyber-Sicherheitsbehörde sein? BMI-Abteilungsleiter Könen plädiert dafür, die Frage der Zen­ tralstelle von der der Frage ihrer Unabhängigkeit zu trennen. Aber ganz leicht ist das nicht, wie das Schweizer Beispiel zeigt. Viele Akteure in der Cyber-Sicherheit sorgen sich, dass eine Cyber-Sicherheitsbehörde, die zusammen mit

Auf der Public IT-Security 2023 erläuterte Florian Schütz (3. v. l.), Delegierter des Bundes für Cybersicherheit und Leiter des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) der Schweiz, Prof. Dr. Haya Shulmann (1. v. l.), Andreas Könen (BMI; 2. v. l.) und Brigadegeneral Armin Fleischmann (BMVg; 4. v. l.) die Cyber-Sicherheitsarchitektur im Alpenstaat. Foto: BS/Trenkel

Strafverfolgungsbehörden, Nachrichtendiensten oder dem Militär ressortiert ist, Sicherheitslücken und Schwachstellen an diese weitergeben würde. Auch die französische Cyber-Sicherheitsbehörde ANSSI ist dem Verteidigungsministerium untergeordnet. „Wir sind nicht unabhängig, aber wir sind abgeschottet vom Verteidigungsministerium“, erläutert Vincent Strubel die Stel-

lung der ANSSI. Der Generaldirektor der ANSSI sieht darin auch Vorteile: „Die ANSSI kann einige Ressourcen des Verteidigungsministeriums nutzen. Und es ist großartig, dass wir Zugang zu äußerst schnellen Entscheidung von der Staatsspitze haben“, lobt Strubel. Als der Fernsehsender France 5 angegriffen wurde, sei die Sache binnen einer halben Stunde vor dem Präsidenten gewesen. Eine

Deswegen entwerfe die Cyber Citizen Inititiative auch Textmaterial und Videos. All dies wird am Ende im Cyber Citizen Portal gebündelt. Derzeit läuft einen weitere EU-weite Ausschreibung für die Entwicklung des Cyber Citizen Portals. „Zu Jahresende 2024 sollte alles fertig sein“, erklärt Matilainen. Zunächst finden Workshops in den EU-Mitgliedsstaaten statt, um die europäische Community an einen Tisch zu bringen. In Deutschland soll einer noch in diesem Jahr stattfinden und ein weiterer im Frühling 2024. Für das gesamte Projekt hat die EU bis Ende des nächsten Jahres rund fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wie es danach weitergeht, ist noch unsicher. Lindroth und Matilainen sind bereits auf der Suche nach einer Anschlussfinanzierung.

Stunde später sei die Entscheidung zurückgekommen, einzugreifen. „Aber wir geben dem Militär unter keinen Umständen irgendwelche Schwachstellen“, betont Strubel. Die Amerikaner hätten ihre CyberAbwehr zusammen mit der NSA in demselben Ministerium ressortiert. „Also gibt es dort kein Vertrauen.“ Er schürzt die Lippen und zieht die Schultern hoch. Was die Zersplitterung der Zuständigkeiten angehe, unter der Deutschland leidet, hat Strubel eine klare Antwort: „Wir kämpfen mit dem genauen Gegenteil. Frankreich ist ein sehr zentralisiertes Land. Die ANSSI ist für alles verantwortlich. Deshalb versuchen wir, neue Akteure auf regionaler Ebene aufzubauen“, berichtet der Franzose. „Wir versuchen, ihnen die Mittel zu geben, um Unternehmen und lokalen Behörden zu helfen, die unter den Folgen von Cyber-Angriffen leiden.“ Der Blick ins europäische Nachbarland zeigt, dass sich die Situation nicht nur in Deutschland ändert. Auch die Schweiz und Frankreich passen ihre Cyber-Sicherheitsarchitektur an die sich entfaltende Lage an. Eine zentrale Stelle spielt dabei immer eine wichtige Rolle, ebenso wie an gewisses Maß an Unabhängigkeit. Doch gerade funktionierende Sicherheitsakteure vor Ort bleiben wichtig. Deutschlands Schwäche könnte sich am Ende als Stärke erweisen. Die nächste Public IT-Security ­ ndet am 12. und 13. Juni 2024 im fi Hotel Adlon Berlin statt.


IT-Sicherheit

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Cross-Site Scripting

I

n den bekannten OWASP Top Ten (OWASP = Open Web Application Security Project) der Web-Gefährdungen wurde CrossSite Scripting (abgekürzt XSS) im Jahr 2017 an 7. Stelle aufgeführt, 2021 ist es als Teil der Kategorie „Injection“ bereits auf Platz drei vorgerückt. Es ist also schon eine gefährliche Schwachstelle. Die Ursache für XSS ist die fehlende Trennung zwischen Daten und Anweisungen bzw. Befehlen. Derzeitige PCs mit der Von-NeumannArchitektur verwenden einen gemeinsamen Speicher sowohl für Programmbefehle als auch Daten, die erst die gefährlichen BufferOverflows möglich machen. Aktuell bei den KI-Sprachmodellen (wie ChatGPT) wird der gleiche Fehler wiederholt, sodass neue Prompt -Injection-Angriffe möglich werden. Auch XSS wird dadurch möglich, dass neben der URL einzelne Anweisungen oder Skripte bei der Eingabe der Webadressierung angefügt werden können.

Drei Arten von XSS-Angriffen Beim „persistenten“ XSS wird der Code im Rahmen aktiver Elemente auf dem Server hinterlegt. Dies kann zum Beispiel im Gästebuch, Forum oder einer Datenbank geschehen. Sobald der Nutzer die Seite besucht, wird der Schadcode ausgeführt. Durch verstärkte Web-Sicherheitsmaßnahmen ist diese Art allerdings die Ausnahme. „DOM-basiert“ ist eine andere XSS-Schwachstelle, die es ermöglicht, bösartigen Code in eine Webseite einzuschleusen. Diese Schwachstelle basiert auf dem Document Object Model (DOM). Der Code wird dann im Kontext des Users (also mit dessen Rechten) ausgeführt. Aber auch hier werden durch die modernen Browser-Si-

Behörden Spiegel / November 2023

Unterschätzte digitale Gefahr im Netz (BS/Oliver Wege) Vielleicht ist es Leserinnen und Lesern auch schon passiert: Sie haben mit Mühe – und natürlich in Rekordzeit – eine neue Webanwendung ins Netz gebracht. Alles läuft erst einmal; da bekommen Sie von Ihrem Web-Administrator eine Mail weitergeleitet. In der Mail wird etwas von XSS-Schwachstelle behauptet und als Beweis ist ein Bild mit einem Alert-Fenster (Bild 1) beigefügt. Sofort entstehen Fragen: Was ist nun zu tun? Ist das kleine Alert-Fenster überhaupt gefährlich und was bedeutet das überhaupt? cherheitskonzepte die Möglichkeiten stark eingeschränkt. Die Hauptmasse sind die „reflektierten“ XSS-Schwachstellen. Dabei sendet der Web-Client den Schadcode an den Server. Der Server sendet, sofern er beispielsweise Javascript interpretiert, das Ergebnis zurück an den Client. Dies geschieht, wenn eine Webanwendung Benutzereingaben nicht ordnungsgemäß validiert oder bereinigt, sodass Angreifer Code einschleusen können, der im Browser des Opfers ausgeführt wird. Reflektiertes XSS kann – in Abhängigkeit von der Webseitenprogrammierung – verschiedene Gefahren mit sich bringen, beispielsweise: • Phishing/Datendiebstahl: Abgreifen sensibler Informationen wie Cookies, Sitzungs-IDs, Passwörter (Bild 2) oder persönliche Daten, indem sie an einen bösartigen Server gesendet werden. • Identitätsdiebstahl: Identität des Opfers annehmen, indem dann dessen Sitzung übernommen wird oder gefälschte Anfragen an die Webanwendung gesendet werden. • Malware-Infektion: Angreifer können Schadsoftware wie Viren, Trojaner oder Ransomware auf dem Gerät des Opfers installieren, indem sie diese durch bösartige Links verteilen oder den Browser zu einer infizierten

Bild 1: Hinweis für eine XSS-Schwachstelle. Fotos: BS/Oliver Wege

Bild 2: Der Angreifer kann auch Passwörter abgreifen.

Bild 3: Auch politische Botschaften können transportiert werden.

Webseite per iFrame umleiten. • Erpressung: Veröffentlichungsdrohung durch den Angreifer bzw. „Trittbrettfahrer“. Man muss immer davon ausgehen, dass die eigenen Webseiten

auf XSS-Schwachstellen gescannt werden. Internationale Angreifer nutzen hierfür kommerzielle Scanner mit persönlichen Erweiterungslisten bzw. eigene Programmierungen. Und immer wieder werden neue Varianten entwickelt. Es hat zwar nicht an Versuchen gefehlt, XSS endgültig zu beseitigen (Javascript-Abschaltung, XSS-Browserfilter), allerdings wären die Nebenwirkungen im heutigen Web nicht akzeptabel. Es ist deshalb von einer intrinsischen Schwachstelle der derzeitigen Technologie auszugehen.

Schwachstellen für jedermann einsehbar Wird eine XSS-Schwachstelle gefunden, wird sie meist auch im Internet publiziert. Eine bekannte Webseite hierfür ist Open Bug Bounty (www.openbugbounty. org), eine nicht kommerzielle, offene Plattform für unabhängige Sicherheitsforscher und eigentlich gedacht zur verantwortungsbewussten Offenlegung von Sicherheitslücken. Allerdings sind im Regelfall nach drei Monaten die vollständigen Informationen zur XSS-Schwachstelle für jedermann einsehbar. Zwar wurden die Suchmöglichkeiten und die Anzahl der Abfragen stark beschnitten; mit etwas Kreativität und viel Zeit kann man diese Einschrän-

kungen jedoch größtenteils umgehen. Dies erlaubt einen Blick auf Deutschland: Während die Bundes- und Landesverwaltungen – hier mit wenigen Ausnahmen – in diesem (und vorigen) Jahr bezüglich XSS als relativ sicher erscheinen, liegt bei Kommunalverwaltungen und deren Umfeld vieles im Argen. Auch die Webauftritte von Parteien (Fraktionen, Landes- und Kreisverbände) sind vielfach nicht „XSS-sicher“. Das ist insofern bedenklich, da jeder halbwegs begabte JavaScriptKenner aus einem Alert-Fenster eine politische Botschaft – maskiert per Linkverkürzer – „zaubern“ kann (Bild 3). Außerhalb von Politik und Verwaltung sieht es ähnlich aus, große Unternehmen sind relativ sicher, während Kleinunternehmen oft in den Listen auftauchen. Interessanterweise sind einige Webseiten von überregionalen Zeitungen per XSS ebenfalls anfällig. Dies triff auch auffällig oft bei vielen kleineren Anwalts- und Steuerberatungsfirmen zu.

Vorsicht walten lassen Bei einer XSS-Schwachstelle auf dem eigenen Webserver sollte man die betroffene Funktion schnellstmöglich deaktivieren oder die Webseite sperren. Der Webentwickler muss in einem zweiten Schritt dann sicherstellen, dass alle betroffenen Benutzereingaben gefiltert, kodiert oder validiert werden – dies wird aber eine Zeit lang dauern. Möglichkeiten hierfür gibt es programmtechnisch genug (z. B. per Aktivierung von magic_quotes in PHP). Webnutzer dagegen sollten immer vorsichtig sein, wenn sie auf verdächtige Links klicken oder unbekannte Webseiten besuchen.

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Sicherheit & Verteidigung Behörden Spiegel

Berlin und Bonn / November 2023

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„Ohne KI ist unverantwortlich“

Titelbild: BS/Hoffmann unter Verwendung von Getmilitaryphotos, stock.adobe.com

(BS/jb) Es besteht kein Zweifel, dass Künstliche Intelligenz (KI) den Kampf der Zukunft bestimmt. Während in Deutschland die ethische Debatte anläuft, sind andere Nationen bereits in der Umsetzung. Das darf aber kein Argument sein, die Debatte zu ersticken. Vielmehr sollte sie zu lösungsorientierten Konzepten anregen. Ein Impulspapier des Arbeitskreises KI und Verantwortung sowie eine Studie des Center for Intelligence and Security Studies (CISS) der Universität der Bundeswehr München weisen den Weg.

„I

m Zeitalter der Digitalisierung kann es keine nicht-digitale Verteidigung geben,“ zu dieser Erkenntnis kommt Prof. Dr. Wolfgang Koch bei der Vorstellung des Impulspapiers zur militärischen Nutzung von KI. Koch lehrt und forscht als Professor für Informatik an der Universität Bonn. Er ist zugleich Sachverständiger im Expertengremium der Initiative zur verantwortungsvollen Nutzung neuer Technologien in einem Future Combat Air System (FCAS). Airbus und Fraunhofer FKIE haben die FCAS „AG Technikverantwortung“ ins Leben gerufen, um normative Diskurse über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im FCAS transdiszipglinär zu führen, wie Florian Keisinger betont. Keisinger ist ebenfalls Teil des Expertengremiums. Mit der Initiative will man nicht nur der ethisch-moralischen und letztendlich gesellschaftlichen Debatte, die zweifellos entbrennen werden, vorgreifen, sondern auf breiter Basis gemeinsame Regeln finden. Diese sollen sich auch unmittelbar in FCAS niederschlagen. Deshalb sind auch Ingenieure in das Projekt integriert. Eine derartige Maßnahme scheint unverzichtbar, da man sich am Beginn des größten Wehrtechnikprojekts Europas befindet. KI wird davon ein großer Teil sein. Der Anspruch ist daher, Anforderungen an eine ethische KI zu definieren und in einem zweiten Schritt konkret in die Projekte einfließen zu lassen. Die FCAS folgt damit einem projektspezifischen Ansatz. Das Thema selbst ist jedoch, wie Keisinger deutlich macht, weitaus umfassender.

„Die AG Technikverantwortung entgrenzen?“ Deshalb erklärt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der

Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV), Dr. Hans Christoph Atzpodien, dass man es sich mit der Initiative des Arbeitskreises KI und Verantwortung zur Aufgabe gemacht habe, die Arbeit der FCAS-Gruppe zu entgrenzen.

Es ist unverantwortlich, in einer zeitkritischen Situation der Maschine die Handlungsmacht zu entziehen.“

Dr. Hans Christoph Atzpodien (BDSV)

Einen praxisbezogenen Beitrag zum Diskurs über den Stellenwert und die Grenzen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Bereich militärischer Technologien wollen die Autorinnen und Autoren unter Koordination des BDI und BDSV leisten. Koch macht einen zentralen Begriff im Umgang mit KI aus: Verantwortbarkeit. Es gelte, die Frage zu stellen, wie der handelnde Mensch befähigt bleibt. Der einfachen und gerne postulierten Forderung, dass der Mensch schlicht „in the loop“ bleiben sollte, erteilt er eine Absage. Weil der Mensch die Maschinen entwirft und konstruiert, ist er immer „in the loop.“ Die Frage, die es sich zu stellen gelte, sei vielmehr, an welcher Stelle der Mensch integriert sei. Deshalb schlägt Koch den Bogen zum Begriff der Verantwortbarkeit: „Wie können ethische Konzepte in technische Produkte integriert werden?“, macht er als zentrale Fragestellung aus. Künst-

lich intelligente Maschinen müssen technische Beherrschbarkeit und verantwortungsvollen Einsatz gewährleisten. Durch KI generierte Entscheidungen müssen erklärbar bleiben. Dieser Ansatz der Verantwortbarkeit ist in der Bundeswehr, zum Beispiel bei der inneren Führung, bereits verankert. Diese Ausführungen mögen wie eine abstrakte ethische Abhandlung anmuten, führen aber im Papier zu konkreten Aussagen, wie Atzpodien betont. So habe man eine erste Schlussfolgerung formuliert, wie dwe Mensch-Maschine-Verhältnis in einer konkreten Selbstverteidigungssituation abzuwägen sei. „Es ist unverantwortlich, in einer zeitkritischen Situation der Maschine die Handlungsmacht zu entziehen.“ Der Mensch müsse, stellt Koch in seinem Beitrag dar, nicht sein Leben dem Kontrollprinzip über die automatisierte Entscheidung opfern. In höchst zeitkritischen Situationen und unter bestimmten operativen Bedingungen sei es vertretbar, der Maschine die Führungsgewalt zu überlassen. Allerdings, betont Koch, dürfe sich die Maschine nicht selbst und jederzeit zu dieser Fähigkeit ermächtigen. Bei der Raketenabwehr ist dieser Modus Operandi bereits seit Jahren gängige militärische Praxis. Das Nutzungsfeld von KI in der militärischen Anwendung erschöpft sich jedoch nicht auf den Bereich der Raketenabwehr.

Anwendungsfelder ausloten Deshalb analysiert die Forschungsgruppe Center for Intelligence and Security Studies (CISS) der Bundeswehruniversität München unter der Leitung von Oberstleutnant i.G. Holger Prüßing einen gänzlich anderen Anwendungsfall. Bedarf bestehe in

diesem Feld ohne Zweifel. Prüßing betonte, dass Fehler bei der Analyse zumeist durch Analystinnen und Analysten verursacht werden und nicht bei der Datensammlung entstehen. Dieser Umstand gewinnt darüber hinaus an Bedeutung, weil die Datenmengen, mit denen Analystinnen und Analysten operieren müssen stetig zunehmen. Ohne technische Unterstützung sei es kaum

in Syrien im Jahr 2017. Bewusst streuten die Studienleitenden fachfremdes Material in den Datensatz ein. Daraufhin konfrontierte man 30 fachnahe Studierende der Uni BW mit dem Szenario. Sie beantworteten die zuvor ausgearbeiteten Fragen. Während der einen Hälfte der Studierenden nur grundlegende digitale Tools (Suchfunktion) zur Verfügung standen, nutzte die andere Hälfte ChatGPT.

Im militärischen Dreiklang kann KI bei Sachstand und Lagebild verdammt viel helfen. Gilt es, zu analysieren, versagt sie.“

Stark bei Sachstand und Lagebild

Oberstleutant i. G. Holger Prüßing

mehr möglich, die schiere Masse an Daten zu bewältigen. Unterstützung durch KI bei nachrichtendienstlichen Tätigkeiten könnte bei diesem Problem Abhilfe schaffen. In einer Studie beleuchtete das CISS deshalb, inwiefern KI bei nachrichtendienstlichen Analysen unterstützen kann. Um dies zu ermitteln, griff die CISS auf die Expertise erfahrener Analystinnen und Analysten, auf Studierende und ChatGPT auf Basis des Sprachmoduls 3.5 zurück. Zunächst erstellte eine Gruppe von Analystinnen und Analysten mit jahrelanger praktischer Erfahrung ein Szenario und einen darauf aufbauenden Fragebogen. Dafür nutzte das Gremium 50 Open-Source-Texte zum Giftgasangriff von Scheichun

In diesem konkreten Anwendungsfall zeigte sich, dass die KI auf den unterschiedlichen Anspruchsebenen nachrichtendienstlicher Analysen nicht gleich effizient arbeitet. Die Schlussfolgerung: Bei faktisch prägnanten Fragen liefert KI in kurzer Zeit inhaltlich valide Antworten. Hingegen nimmt der Nutzen bei faktisch komplexen Fragen deutlich ab. Setzt man KI zur Beantwortung analytisch komplexer Fragen ein, verschwindet der Mehrwert vollends. Prüßing bilanziert: „Im militärischen Dreiklang kann KI bei Sachstand und Lagebild verdammt viel helfen. Beim Bewerten kann sie Empfehlungen abgeben. Gilt es, zu analysieren, versagt sie.“ Militärische KI wird kommen und in vielen Bereichen ist sie bereits jetzt im Einsatz. Wenn sich Deutschland in einer Grundsatzdebatte verirrt, verliert die Bundesrepublik den technischen Anschluss. Auf dem Gefechtsfeld der Zukunft wird man wehrlos. Explorative Studien und Grundsatzpapiere zeigen Anwendungsmöglichkeiten auf und legen ethnische Grundsätze fest. Es gilt, diesen Weg weiter zu verfolgen. „Noch sind wir auf der Höhe der Zeit, sonst würden unsere US-amerikanischen Partner nicht mit uns zusammenarbeiten“, diagnostiziert Koch.


Digitaler Zolltag

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BMF passt Strukturen an

S

o ist vorgesehen, bis dahin im Zollkriminalamt (ZKA) ein OKBekämpfungszentrum aufzubauen. Außerdem sollen regionale Ermittlungszentren geschaffen werden. Und im ZKA ist die Schaffung eines Innovationszentrums für die technische Einsatz- und Ermittlungsunterstützung für den Zoll vorgesehen. Des Weiteren sollen die Kräfte der Zentralen Unterstützungsgruppe Zoll (ZUZ), die immer öfter zum Einsatz kommen, sowie die Observationseinheiten personell aufgestockt werden. Das kündigte Dr. Holle Jakob, Leiterin der Unterabteilung „Strategische Steuerung der Zollverwaltung, FKS, Geldwäschebekämpfung Zoll“ im Bundesministerium der Finanzen (BMF) an. Auf dem Digitalen Zolltag des Behörden Spiegel, der mit Unterstützung des BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft durchgeführt wurde, versprach sie darüber hinaus eine Stärkung der verfahrensintegrierten Finanzermittlungen. Jakob lobte zugleich die derzeitige Arbeit des Zolls, der die Bundesrepublik vor schwerer Kriminalität und OK schütze und eine aktive Rolle in der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche spiele.

Weiterhin große Gefahr Vor der Bedrohung durch die OK warnte auch der Präsident des Zollkriminalamtes (ZKA), Dr. Tino Igelmann. Dieses Phänomen, bei dem es sich um Kontrollkriminalität handele, stelle „weiterhin eine erhebliche Gefahr dar". Ähnlich äußerte sich auch Marko Stolle aus dem ZKA. Er zeigte sich alarmiert: „Die OK ist unter uns.“ Zudem werde sie immer vielfältiger, gewalttätiger, digitaler und agiler. Ihre Angehörigen agierten stark arbeitsteilig. Um hier Strukturen erkennen zu können, verfolge seine Behörde einen phänomenbezogenen Ansatz und keine täterorientierte Herangehensweise, erläuterte ZKA-Präsident Igelmann. Außerdem koordiniere man nationale und internationale Aktionen und kooperiere grenzüberschreitend. Dazu organisiere das ZKA z. B. das Zollverbindungsbeamtenwesen in derzeit 19 Staaten, darunter sechs außerhalb Europas, arbeite mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Gemeinsamen Zentren zusammen und agiere als deutsche Zentralstelle im Bereich der internationalen Amts- und Rechtshilfe, so Igelmann. Zudem kooperiere das ZKA, das auch in das Agieren gegen ClanKriminalität involviert sei, u. a. mit Interpol, Europol und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung OLAF. Mit den deutschen Polizeibehörden von Bund und Ländern finde eine enge Zusammenarbeit in Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen statt. Weitere Zollverbindungsbeamtinnen und Zollverbindungsbeamte gibt es laut Igelmann z. B. bei Europol, der Weltzollorganisation (WZO), im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) sowie beim Bundespolizeipräsidium und beim Bundeskriminalamt (BKA).

Es darf keine Parallelstrukturen mehr geben Lob für den neuen OK-Bekämpfungsansatz des BMF kam vom Bundesvorsitzenden des BDZ, Thomas Liebel. Ganz besonders begrüßt er die vorgesehene stärkere Vernetzung zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und dem Zollfahndungsdienst. Liebel stellt klar: „Wir können uns in Zukunft keine Parallelstrukturen mehr beim Zoll erlauben.“ Ebenfalls positiv bewertet der Gewerkschafter den neuen Arbeitsansatz der „Financial Intelligence Unit“ (FIU). Diese Einheit,

Behörden Spiegel / November 2023

Neue Bekämpfungsstrategie gegen Organisierte Kriminalität (BS/Marco Feldmann) Bis 2025 soll es in der Zollverwaltung eine neue Struktur zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität (OK) geben. Das hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner angekündigt. Nun wurden weitere Details bekannt. soll auch die operative Geschäftstätigkeit des BBF starten. 2026 soll die Bundesoberbehörde laut Pleyer weiter aufgebaut werden, um ihre volle operative Geschäftstätigkeit zu erreichen. Der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel verlangt darüber hinaus eine noch bessere Ausstattung der Vollzugskräfte der Zollverwaltung. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Eigensicherung. Auch brauche es eine Bewältigung des anstehenden demografischen Wandels, mehr Automatisierung zur Entlastung der Zollbeschäftigten sowie eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro.

Herausforderung Big Data Präsentierte die Inhalte der neuen OK-Bekämpfungsstrategie des BundesfinanzministeScreenshots: BS/Feldmann riums (BMF): Unterabteilungsleiterin Dr. Holle Jakob.

bei der es sich laut Liebel um eine administrative Behörde und nicht um eine „Vorermittlungsstelle“ handelt, soll künftig risikobasiert agieren können. Deren Leiter, Daniel Thelesklaf, erläutert, dass die Einrichtung der FIU, die fachlich unabhängig sei, maßgeblich auf den Vorgaben der „Financial Action Task Force“ (FATF) beruhe (mehr zur FIU findet sich auch in der Oktober 2023 Ausgabe des Behörden Spiegel, Seite 47). Er unterstreicht: „Die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung kann nicht den Regeln der allgemeinen Bekämpfung der Kriminalität folgen, da diese Delikte kein Opfer kennen, das eine Tat anzeigen kann.“ Deshalb bediene man sich ersatzweise der Verpflichteten. In den letzten Jahren sei es zu

Die Bekämp­ fung der Geld­ wäsche und der Terrorismus­ finanzierung kann nicht den Regeln der allgemeinen Bekämpfung der Kriminalität folgen, da diese Delikte kein Opfer kennen, das eine Tat an­ zeigen kann.“ Daniel Thelesklaf, Leiter der „Financial Intelligence Unit“ (FIU)

einem massiven Anstieg der Verdachtsmeldungen an die FIU gekommen, weil die Meldeschwelle erheblich herabgesetzt worden sei, berichtet Thelesklaf. Er sagt: „Die Arbeit der FIU ist mit dem Zusammensetzen eines Puzzles vergleichbar.“ Inzwischen gebe es keinen Rückstau bei der Abarbeitung der Verdachtsmeldungen mehr. Thelesklaf sieht im Kampf gegen die OK nur eine Möglichkeit: „Follow the Money!“ Nur so könnten große Geldwaschende entdeckt werden, ist er sich mit Dr. Marcus Pleyer, Leiter der BMF-Unterabteilung „Be-

kämpfung illegaler Finanzflüsse, Sanktionen, digitale Finanztechnologien“, einig.

Zollfahndungsdienst personell stärken Der BDZ-Bundesvorsitzende Liebel stellte unterdessen auch Forderungen an die Politik. So müsse der Zollfahndungsdienst dringend von derzeit rund 3.400 auf künftig 6.000 Planstellen aufgestockt werden. Und im Gesetzentwurf zum geplanten Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) fehlt ihm die Befugnis zu administrativen Vermögensermittlungen, unabhängig von einer strafrechtlich relevanten Vortat. Dabei handelt es sich aus seiner Sicht um eine „entscheidende Säule des BBF, die derzeit leider noch fehlt“. Laut BMF-Unterabteilungsleiter Dr. Pleyer dürfte im zweiten Quartal nächsten Jahres mit der BBF-Errichtung zu rechnen sein. Bedingung: Deutscher Bundestag und Bundesrat stimmen rechtzeitig zu. Das BBF werde aus drei zentralen Säulen bestehen. Zum einen soll es sich dabei um die FIU, zum anderen um ein Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) handeln. Dessen Kräfte sollen sich um bedeutsame, internationale Fälle von Geldwäsche mit Deutschlandbezug mit allen den Strafverfolgungsbehörden zustehenden Befugnissen kümmern. Das EZG verfolgt dabei den „Follow the Money“-Ansatz. Anders als andere Strafverfolgungsbehörden, die in aller Regel ausgehend von Vortaten ermitteln, setzt das EZG bereits bei verdächtigen Finanzströmen an. Hinzu tritt eine dritte Säule zur Aufsicht, Sanktionsdurchsetzung und für administrative Ermittlungen. Hier soll es z. B. Zentralstellen für die Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor sowie für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) geben. Erstere sei bei den Bundesländern, die für diesen Bereich auch weiterhin dezentral zuständig sind, auf positive Resonanz gestoßen, so Pleyer. In der Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht unter dem Dach des BBF sollen einheitliche Leitlinien entwickelt werden. Die Zentralstelle soll die Landesaufsichtsbehörden darüber hinaus gezielt mit eigenen Ressourcen unterstützen. Zudem ist vorgesehen, die hohe Zahl an Aufsichtsbehörden gemeinsam mit den Ländern zu reduzieren. Zum 1. Juni 2025 ist die Integration der FIU und der ZfS, die bereits bestehen, in das BBF vorgesehen. In diesem Jahr

Für mehr Digitalisierung und Automatisierung plädiert auch die kommissarische Leiterin des Essener Zollfahndungsamtes, Carolin Müller. Anders sei eine zeitnahe Auswertung der riesigen, in OKErmittlungsverfahren zu analysierenden Datenmengen kaum mehr möglich. Zumal solche Verfahren sehr arbeitsintensiv und komplex seien und in aller Regel nur behörden- und oftmals auch grenzüberschreitend durchzuführen seien. „Die OK-Bekämpfung kann nicht allein aus einem Sachgebiet eines Zollfahndungsamtes heraus erfolgen“, zeigt sich Müller überzeugt. Hilfreich seien Vermögensabschöpfungen, da diese den OK-Beteiligten wehtäten und weitere Straftaten verhinderten. Für diese Feststellung erhielt Mül-

auch verfahrensintegriert arbeiten. Das erschwere das Verschleiern der Werte, so Möller, der ebenfalls für noch mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften und behördenübergreifende Zusammenarbeit plädiert. Solche Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur OK-Verfolgung sowie für die Vermögensabschöpfung existieren u. a. in Düsseldorf, Bielefeld, Bochum und Köln.

Italienische Guardia di Finanza als Vorbild? Einen Einblick, wie Italien gegen OK und Finanzkriminalität vorgeht, gab Oberst Giuseppe Lopez, Leiter der Anti Money Laundering Investigation Group bei der Nucleo Speciale di Polizia Valutaria. Anders als in Deutschland existiert in Italien eine vollständige Beweislastumkehr. Hierzulande wird eine solche – ebenso wie die Einführung einer Finanzpolizei – immer wieder gefordert. In Italien gebe es z. B. einen Informationsaustausch zwischen der dortigen FIU und der Guardia die Finanza durch einen vollautomatisierten Prozess. Außerdem existiere eine spezielle Einheit für Untersuchungen von Finanztransaktionen und Geldbewegungen.

Streit um Bundesfinanzpolizei In Deutschland wird der Zoll als eine hybride Behörde gesehen. So denkt zumindest der FDP-Bundestagsabgeordnete Markus Herbrand. Auch Antje Tillmann von der Union sagt: „Die Zollverwaltung ist sowohl eine Verwaltungs- als auch eine Sicherheitsbehörde.“ Ähnlich sehen das die Bundestagsabgeordneten Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) und Carlos Kasper (SPD). Letzterer wünscht sich teilweise aber noch eine stärkere Betonung des Sicherheitsaspektes des Zolls. Tillmann wiederum kann sich sehr

Der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel will Nachbesserungen beim Gesetzentwurf zum BBF.

ler Zuspruch von Stolle aus dem ZKA, der sich zudem dafür aussprach, die Zollverwaltung schneller und agiler zu machen. Nur so könnten die digitale Souveränität hergestellt und digitale Beweismittel effektiv und zeitnah ausgewertet werden, meint Stolle. Aus seiner Sicht müssten Ermittlungsinstrumente aus dem Analogen verstärkt in die digitale Welt übertragen und an deren Spezifika angepasst werden. Hier brauche es auch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI). Ebenso wichtig seien spezialisierte Staatsanwaltschaften, da OK-Verfahren sehr langwierig seien. Für die Zukunft wünscht sich Behördenleiterin Müller eine Verstärkung der digitalen Finanzermittlungen. Solche Untersuchungen – auch im Analogen – würden auch seine Mitarbeitenden sehr fordern, berichtet der Leiter des Hauptzollamtes Osnabrück, Dr. Thomas Möller. Dort gibt es spezialisierte Finanzermittlerinnen und Finanzermittler, die

gut eine Stärkung hin zu einer Zollpolizei vorstellen. Leider enthalte das Gesetz zur BBF-Errichtung diese Idee überhaupt nicht. Emmerich und Kasper sympathisieren mit der Idee einer Bundesfinanzpolizei. Der stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Florian Preißner widerspricht: „Wir lehnen eine Bundesfinanzpolizei ab!“ Zudem warnt er davor, dass der BBF-Aufbau nicht zulasten des Personalhaushaltes des Zolls gehen dürfe. Hier brauche es deshalb noch Personalzuwachs. Die CDUPolitikerin Tillmann fürchtet wegen der neuen Bundesoberbehörde eine Schwächung der übrigen Zollverwaltung, zumal 500 Zöllnerinnen und Zöllner für die derzeitigen Grenzkontrollen abgestellt werden mussten. Emmerich von den Grünen schließlich wünscht sich eine zeitnahe Vorlage eines Entwurfs zum Vermögensermittlungsgesetz durch das BMF im BMF. Hieran arbeite sein Haus gerade, erwiderte Unterabteilungsleiter Dr. Pleyer.


Innere Sicherheit

Behörden Spiegel / November 2023

Seite 39

Amoklage und Großveranstaltungen

Hemmerling folgt auf Fuchs

Auf andere Gegebenheiten einstellen

Kommandowechsel bei der GSG 9

(BS/mfe) Großlagen und Massenanfälle von Verletzten (MANV) fordern die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) immer wieder. Das gilt selbstredend für die Feuerwehren und Polizeien. Diese müsse sich auf grundlegende Veränderungen einstellen.

(BS/mfe/rup) Neuer Kommandeur der GSG 9 in Sankt Augustin ist Robert Hemmerling. Er folgt auf Jérôme Fuchs, der neuer Vizepräsident der Bundespolizeidirektion 11 in Berlin ist. Hemmerling war zuvor bereits stellvertretender Kommandeur der Spezialeinheit der Bundespolizei.

Dr. Rolf Erbe von der Berliner Feuerwehr geht davon aus, dass es in Zukunft mehr „rote“, also schwer- und schwerstverletzte, Patientinnen und Patienten zu versorgen gebe. Zudem würden sich die Verletzungsmuster verändern. Darauf gelte es sich schon jetzt einzustellen. Zudem müssten Groß- und insbesondere Amoklagen immer wieder geübt werden. Denn: „In Bedrohungslagen braucht es eine besondere Taktik“, unterstrich Erbe. Ähnlich äußerte sich Michael Zawada, der ebenfalls bei der Berliner Feuerwehr tätig ist. Wichtig sei bei derartigen Lagen darüber hinaus die Verzahnung der Maßnahmen von Feuerwehr und Polizei, so Burkhard Pautsch von der

Feuerwehr Hamburg. Für die Kräfte der Feuerwehr sei es zudem wichtig, dass ein sicherer Bereitstellungsraum festgelegt werde. Zudem müsse die Polizei die Einsatzstelle für sicher erklären. Erst dann könnten Feuerwehr und Rettungsdienst tätig werden. Die Lagebeurteilung müsse dabei immer durch die Polizei erfolgen, ergänzte Erbe. Als weitere Unterstützung bei MANV veröffentlichten Fachgesellschaften erstmalig Leitlinien zur Versorgung in Großschadenslagen. Die „S2k-Leitlinie Katastrophenmedizinische prähospitale Behandlungsleitlinien“ gibt Empfehlungen für bspw. den Aufbau medizinischer Versorgung bei dysfunktionaler Infrastruktur.

Open Campus Gefahrenabwehr „Sicherheit auf Großveranstaltungen“ (BS) Egal ob Fußballbundesligaspiel in Köln, Christopher Street Day in Berlin oder Oktoberfest in München: Solche großen Events faszinieren und begeistern. Doch sie bergen auch besondere Herausforderungen. Denn zahlreiche Akteure wie Behörden, Feuerwehr und Polizei müssen zusammenwirken, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Aus diesem Grund veranstaltet die FOM Hochschule in Kooperation mit dem Behörden Spiegel am 14. November von 18:00 – 20:30 Uhr im FOM Hochschulzentrum, Hopfenstr. 6, 80336 München, den Open Campus Gefahrenabwehr: „Sicherheit auf Großveranstaltungen“. Prof. Dr. Henning Goersch von der FOM Hochschule ist Experte für Gefahrenabwehr und Bevölkerungsschutz. Er wird das Thema Sicherheit auf Großveranstaltungen bei einem Expertenpanel aus verschiedenen Perspektiven beleuchten. Sabine Funk ist

Geschäftsführerin der IBIT GmbH, die Seminare und Workshops für Veranstaltungssicherheit anbietet. Dipl.-Ing. Wolfgang Schäuble lässt seine Expertise als Oberbranddirektor und Leiter der Berufsfeuerwehr München einfließen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Fuchs hatte das Kommando neun Jahre inne. Robert Hemmerling gehört seit fast zwei Jahrzehnten der GSG 9 an und durchlief verschiedene Funktionen im Verband. Seine polizeiliche Laufbahn begann der 44-Jährige 1996 bei der Polizei Bremen. 46 Jahre nach der Befreiung der Geiseln in Mogadischu würdigten der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, sowie der Präsident der Bundespolizeidirektion 11, Olaf Lindner, der das Kommando über die GSG 9 vor Fuchs innehatte, die Leistungen des Einsatzverbandes über nun 51 Jahre.

GSG 9 als Ultima Ratio Dr. Romann sagte: „Die GSG 9 ist die Ultima Ratio des Rechtsstaates und heute wichtiger denn je!“ Lindner betonte: „Heute steht die GSG 9 in erster Reihe zusammen mit ihren nationalen und internationalen Partnereinheiten für eine erstklassige taktische und technologische Vernetzung zur Bewältigung gemeinsamer Einsätze. Sie steht aber auch für ein besonderes Fundament, das sich an den

Robert Hemmerling (44) ist neuer Kommandeur der GSG 9. Foto: BS/Bundespolizei

Werten unseres Grundgesetzes orientiert.“ Und Fuchs führte aus: „Die GSG 9 stand und steht immer fest auf dem Boden unserer Verfassung. Die Spezialeinheit der Bundespolizei tritt Terrorismus, Extremismus und schwerster Organisierter Kriminalität mit allen Mitteln des Rechtsstaates entgegen. Ich bin unheimlich stolz, dass ich diesen einzigartigen Verband über neun Jahre leiten durfte.“ Die GSG 9 ist die polizeiliche Spezialeinheit der Bundespolizei zur Bekämpfung von Terrorismus, Extremismus und Organisierter Kriminalität (OK). Sie wurde am 26. September 1972 als Reaktion auf das Attentat von

München gegründet. Bislang hat die GSG 9 der Bundespolizei über 2.000 Einsätze bewältigt. Einer der größten und bekanntesten war die Beendigung der Entführung des Flugzeugs „Landshut“ im Oktober 1977 im somalischen Mogadischu.

Fest auf dem Boden der Verfassung

Die GSG 9 der Bundespolizei gehört auf europäischer Ebene seit 2001 dem sogenannten Atlas-Verbund verschiedener polizeilicher Spezialeinheiten aus mehreren Staaten an. Die Eliteeinheit ist neben fünf weiteren Dienststellen unter dem Dach der Bundespolizeidirektion 11 gebündelt.

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Innere Sicherheit

Seite 40

Mehrwert durch neue Kategorie

B

ehörden Spiegel: Herr Voß, warum gibt es beim Hamburger Verfassungsschutz die Beobachtungskategorie „verschwörungsideologischer Extremismus“? Das ist bislang bundesweit einmalig. Torsten Voß: Es war die zunehmende Verbreitung verfassungsfeindlicher Verschwörungsideologien, die wir in Hamburg zum Anlass genommen haben, im Verfassungsschutzbericht unter der Überschrift „Verschwörungsideologischer Extremismus“ zu informieren. Unter diesen Phänomenbereich fallen die „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer des Staates“ sowie „Reichsbürger und Selbstverwalter“. Bei diesen Extremisten gibt es Schnittmengen und das Streuen von Verschwörungserzählungen ist das maßgebliche ideologische Band.

Behörden Spiegel / November 2023

„Verschwörungsideologischer Extremismus“ im Fokus (BS) Torsten Voß ist Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) sowie Vorsitzender des Arbeitskreises IV der Innenministerkonferenz. Auch dort geht es um Fragen der Nachrichtendienste. Im Interview mit dem Behörden Spiegel spricht er über die Gefährdungen durch die unterschiedlichen Extremismusformen. Die Fragen stellten Uwe Proll und Marco Feldmann.

Behörden Spiegel: Von wem sprechen wir hier genau? Voß: Wir reden hier über jüngere Menschen, die so gar nicht den gängigen Klischees von Islamisten entsprechen. Und manche Prediger kann man durchaus als popkulturelle Influencer bezeichnen. Videos zeigen jüngere Männer, die im teuren Sportwagen vorfahren. Die Vorstellung des klassischen Islamisten, die viele Menschen haben und an ältere Männer mit weißen Bärten denken, ist nicht mehr real. Man versucht gezielt, thematisch und medial, junge Muslime anzusprechen, die in unserer konsumorientierten Welt sozialisiert sind und – auch wenn das eigentlich ein Widerspruch zur Religion ist – diesen Konsum für sich beanspruchen. Hier konstatieren wir zudem eine zunehmende Entgrenzung.

Behörden Spiegel: Welchen analytischen Mehrwert versprechen Sie sich davon? Voß: Einen immensen, den wir beispielsweise bei der Ermittlung von Personenpotenzialen bereits feststellen. Die Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern hatten sich, in ihrer Funktion als Frühwarnsystem der Demokratie, schon ab 2020 in einer Arbeitsgruppe mit der strukturellen Einordnung der im Kontext der Corona-Proteste virulenten Verschwörungsideologien befasst und damit den Grundstein für die Einrichtung des neuen Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ gelegt. Behörden Spiegel: Die Berichterstattung in einem der klassischen Phänomenbereiche kommt nicht infrage?

Behörden Spiegel: Was meinen Sie mit Entgrenzung?

Verschwörungsideologische Extremisten stellen die Behörden vor Herausforderungen bei der Einordnung. Fotos: BS/Animaflora PicsStock, stock.adobe.com

Voß: Eine Einordnung dieser neu auftretenden Verfassungsfeinde in bestehende Phänomenbereiche, etwa in den Rechtsextremismus, passt analytisch nicht, darin sind wir uns in Bund und Ländern einig, wobei wir weltanschauliche und personelle Überschneidungen feststellen. Schon 2020 hatten wir in Hamburg mit Blick auf die Verschwörungsideologien für die Agitation dieser Extremisten auf erhebliche Gemeinsamkeiten zwischen Reichsbürgern und Delegitimierern hingewiesen – ideologisch und auch personell. Auch öffentlich ist es sehr gut vermittelbar, über diese beiden Phänomenbereiche in einem Kapitel „Verschwörungsideologischer Extremismus“ zu berichten.

Behörden Spiegel: Ein aktuelles Praxisbeispiel für die Agitation solcher Verfassungsfeinde sind die mutmaßlich terroristischen Umsturzplanungen der Gruppierung um Prinz Reuß? Voß: Ein sehr gutes Beispiel – und im Übrigen auch ein weiterer eindrucksvoller Beleg für die erfolgreiche Aufklärungs- und Ermittlungsarbeit der Verfassungsschutzbehörden und die sehr gute Kooperation mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Überschrift „Verschwörungsideologischer Extremismus“ erweist sich gerade nach den Exekutiv-Maßnahmen gegen dieses sehr heterogene Netzwerk aus dem Reichsbürger-Milieu als sinnvoll. Hier fließen Verschwö-

Voß: Wir haben eine Reihe von Veranstaltungen mit islamistischen Predigern in Deutschland, auch in Hamburg, festgestellt. Diese Prediger werben für ihre Veranstaltungen und ziehen junge Menschen an, die noch nicht fest in der islamistischen Szene verankert sind. Die Besucher dieser Veranstaltungen, die teilweise sogar live in den Sozialen Netzwerken gestreamt werden, sind in der Regel hier in Deutschland geboren, aufgewachsen und sozialisiert.

rungserzählungen aus dem Spektrum der Reichsbürger und Delegitimierer und rechtsextremistische Narrative zusammen – mit Verschwörungsmythen als Scharnierfunktion. Behörden Spiegel: Stellen Sie auch Überschneidungen zu anderen extremistischen Phänomenbereichen fest? Voß: Ausdrücklich ja. Ein regionales Beispiel ist der extremistische Hamburger Verein UMEHR e.V. aus dem Delegitimierer-Spektrum, bei dem neben verschwörungsideologisch geprägten Argumentationen aus dem Reichsbürger- und Delegitimier-Spektrum auch Bezüge in den Linksextremismus sowie eine ausgesprochen pro-russische Attitüde feststellbar ist – und das bereits vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Insofern ist es analytisch absolut sinnvoll, mit der Kategorie „Verschwörungsideologischer Ex­ tremismus“ zu arbeiten – diese Verfassungsfeinde sind etwas Neues. Behörden Spiegel: Verschwörungsideologische Extremisten, Rechtsextremisten, Islamisten, Linksextremisten – Herr Voß, Sie haben als Vorsitzender des Arbeitskreises IV „Verfassungsschutz“ der Innenministerkonferenz seit Jahren eine wichtige Position inne – welchen Phänomenbereich halten Sie für den gefährlichsten? Voß: Ich bin bei diesem Thema kein Freund von Gewichtungen und Tabellen …

Behörden Spiegel: … aber der AKIV-Vorsitzende „Verfassungsschutz“ wird doch eine Meinung haben? Voß: Die habe ich ausdrücklich, fachlich begründet. Vorab: Je nach Datum werden Sie auf Ihre Frage andere Antworten bekommen. Wenn Sie Ihre Frage vor 50 Jahren, zur Hochzeit der linksterroristischen Rote Armee Fraktion, gestellt hätten, hätten Sie andere Antworten bekommen als beispielsweise nach dem 11. September 2001 – ein Tag, von dem bis heute jeder weiß, wo er oder sie war. Wir dürfen keine

in die demokratische Mitte der Gesellschaft. Behörden Spiegel: Wie groß ist derzeit das islamistische Gefährdungspotenzial in Deutschland? Voß: Nach wie vor sehr, sehr hoch, bei mehr als 27.000 Islamisten in ganz Deutschland. Beispiel Hamburg: Die Zahl der Islamistinnen und Islamisten hat sich seit 2014 von 955 auf 1.755 fast verdoppelt. Davon gelten immerhin 82 Prozent als gewaltorientiert, das heißt, zumindest befürworten oder unterstützen sie

Voß: Die zunehmende Auflösung der Grenzen zwischen demokratischem und extremistischem Engagement, vor allem über populäre, gesellschaftlich relevante, akzeptierte Themen. Beispiel Koranverbrennung in Schweden, die jeder Demokrat ablehnt. Islamisten aus dem Milieu des Hizb-ut-Tahrir-nahen Netzwerkes „Muslim Interaktiv“ missbrauchten dieses Ereignis für ihre antidemokratischen Zwecke und meldeten für Februar dieses Jahres in Hamburg eine Demonstration an, an der 3.500 Menschen teilnahmen – darunter mitnichten alles Islamisten. Auch Rechts- und Linksextremisten versuchen zu entgrenzen, beispielsweise über das Thema geflüchtete Menschen.

Die größte Bedrohung für die Demokratie in Deutschland insgesamt ist meines Erachtens gegenwärtig der Rechtsextremismus.“

verfassungsfeindliche Bedrohung unterschätzen – den 360-Grad-Blick, den wir mit Recht bei der Spionageabwehr haben, brauchen wir auch nach wie vor bei der Beobachtung und Bekämpfung aller extremistischen Gruppierungen von rechts bis links. Die größte Bedrohung für die Demokratie in Deutschland insgesamt ist meines Erachtens gegenwärtig der Rechtsextremismus. Und dabei geht es, weit vor Anschlägen, bereits um das Einsickern rechtsextremistischer Diskurse, Gedanken und Ideologien

Auch Rechts- und Linksextremisten versuchen zu entgrenzen, beispielsweise über das Thema geflüchtete Menschen.“

Gewalt als Mittel zur Durchsetzung ihrer ideologischen Ziele. Behörden Spiegel: Über welche aktuellen Entwicklungen können Sie berichten? Voß: Das Territorium des IS im Irak und in Syrien ist zwar mittlerweile militärisch zerschlagen, aber es gibt weiterhin sehr aktive IS-Regionalableger in Afrika und Asien. Zudem gibt es den IS ideologisch und virtuell im Netz weltweit mit einer Vielzahl von Unterstützenden. Die sogenannte Da’wa-Arbeit, bei der Salafisten versuchen, ihre Ideologie durch intensive Propaganda zu verbreiten, hat im Jahr 2023 wieder zugenommen. Behörden Spiegel: Wie zeigt sich das derzeit konkret?

Torsten Voß (58) ist seit 2014 Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg. Seitdem ist er auch – mit einer kurzen Unterbrechung – Vorsitzender des IMK-Arbeitskreises IV „Verfassungsschutz“ der Innenministerkonferenz. Zuvor war Voß über 30 Jahre lang als Polizist tätig, u. a. als Leiter der Spezialeinheiten (SEK/MEK) sowie als Zivilfahnder an der Davidwache auf St. Pauli. Für die Innensenatoren Udo Nagel, Christoph Ahlhaus, Heino Vahldieck und Michael Neumann leitete Torsten Voß das Senatorenbüro und die Präsidialabteilung, bevor er 2011 unter Senator Michael Neumann stellvertretender Leiter des Hamburger Verfassungsschutzes und Chef der nachrichtendienstlichen StaatsschutzabFotos: BS/LfV Hamburg teilung wurde.


Innere Sicherheit

Behörden Spiegel / November 2023

I

n der Saarbrücker Agenda vom 30. November 2016 einigten sich die Polizeien von Bund und Ländern, sich den Herausforderungen einer vernetzten Welt im Zeitalter der Digitalisierung zu stellen. Hieraus resultierte das Programm Polizei 2020 (heute P20) des damaligen Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI), das sich der Verbesserung der Verfügbarkeit polizeilicher Informationen, Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und technikseitigen Verbesserung des Datenschutzes verschrieb. Umgesetzt wird das Projekt im Rahmen eines Zentralprogramms unter Leitung und Organisation des BMI sowie 20 Teilnehmerprogrammen, die von den 16 Landespolizeien, den drei Bundespolizeien und dem Zollkriminalamt getragen werden.

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Das Datenhaus ist noch im Rohbau Die digitale Vernetzung der Polizeien kommt nur langsam voran (BS/Lars Mahnke) Mit dem Programm P20 soll die polizeiliche IT-Architektur modernisiert und harmonisiert werden. Von der theoretischen Planungsphase wird das Projekt nun endlich in breitem Stil in die Praxis umgesetzt. Zur endgültigen Fertigstellung werden noch einige Jahre ins Land ziehen, einzelne Teilprojekte jedoch zeitnah in die Praxis umgesetzt.

Datenhaltung und -schutz im Fokus Die zeitliche Planung sieht vor, dass mit Zwischenschritten 2025 und 2028 das Zielbild eines „Datenhauses“, in dem jeder Programmteilnehmende sein eigenes „Zimmer“ besitzt, im Jahre 2030 erreicht sein wird. Dr. Christian Klos, Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit im Bundesinnenministerium (BMI), nannte auf dem Digitalen Polizeitag des Behörden Spiegel die Überwindung der Heterogenität der Datenhaltung polizeilicher Informationen als Hauptziel des Programmes. Nur so könnten ein besserer Austausch und eine bessere Verfügbarkeit von Daten ermöglicht und somit eine höhere Effizienz erreicht werden. Durch die Bindung an das Datenschutzrecht spiele zudem das Datenschutzniveau eine wichtige Rolle. Hier sei dem Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung (HyDaNe) zu folgen, wodurch Datenerhebungen erheblich stärker zweckgebunden zu erfolgen haben. Es sollen weder polizeiliche Befugnisse erweitert noch mehr Daten erhoben werden. Bereits die technische Gestaltung des Datenhauses soll den Datenschutz berücksichtigen und dessen Einhaltung bei Datenverarbeitungsvorgängen garantieren. Nicht jeder soll Zugriff auf alle Daten besitzen, die Datenverfügbarkeit müsse an die Schwere der Straftat und die Sensibilität der Daten geknüpft sein.

Verschmelzung polizeilicher ITLandschaften Usability und mobility stehen bei der Realisierung des Programms im Vordergrund: Der Zugriff auf die zentral vorgehaltene Datenbank soll jederzeit an jedem Ort möglich und dank anwenderfreundlicher Oberflächen intuitiv zu bedienen sein. „Die richtigen Informationen“ müssten „zur richtigen Zeit am richtigen Ort“ zur Verfügung stehen, so Klos. Mehrfacherfassungen sollen mit P20 der Vergangenheit angehören, was wiederum dem Prinzip der

nachzunutzen. Mit der Fertigstellung der Datenhausinfrastruktur könne man dann auch ein eigenes Analysetool entwickeln und damit auch dem eigenen Anspruch digitaler Souveränität gerecht werden. Michael Brand (CDU/CSU), Berichterstatter der Bundespolizei im Innenausschuss, betonte die Dringlichkeit der Anschaffung eines solchen Systems, um Tat und Tatzusammenhänge schnell klären zu können. Das System sei hinreichend erprobt und von den Nutzern für gut befunden worden. Man könne nicht darauf warten, dass man im Rahmen von P20 ein eigenes autonomes Analyseinstrument entwickelt habe. Stattdessen solle die Entscheidung gegen Palantir anlässlich der aktuellen Sicherheitslage noch einmal überdacht werden. In der Mediathek auf Digitaler Staat Online finden Sie die Aufzeichnung des Digitalen Polizeitags:

Gesamtprojektleiter Holger Gardorosi sprach mit Uwe Proll vom Behörden Spiegel im Studio auf dem Digitalen Polizeitag über die geScreenshots: BS/Mahnke plante Umsetzung von P20 in den nächsten Jahren.

Datensparsamkeit diene. Bei der Umsetzung des Programms achte man darauf, dass fachliche Expertise nicht nur IT-seitig eingebracht werde. In der Entwicklung und Umsetzung wurden auch PolizeiFachkräfte eingesetzt, damit den Bedürfnissen der mehr als 320.000 Anwenderinnen und Anwender entsprochen werden konnte. Alle IT-Angebote werden nur einmal entwickelt und sollen den Bedarfsträgern mittels harmonisierter Services ohne Verlust regionaler Eigenheiten der jeweiligen Landespolizeien zur Verfügung gestellt werden. Somit können die Polizeien und ihre Partner digital und medienbruchfrei vernetzt werden. Der Transformationsplan sieht vor, die vorhandenen Systeme vorerst bundesweit zu harmonisieren und mit Hilfe von Interimssystemen auf das spätere Datenhaus-Ökosystem vorzubereiten. In diesem sollen dann die verschiedenen Funktionalitäten abgerufen werden können.

45 Projekte in 13 Release Trains Bis 2025 sollen Planung und Aufbau sowie die Vorbereitung auf die Transformation dieses Datenhauses abgeschlossen sein. Ab 2025 sind die Umsetzung der Architektur und der Aufbau verbundqualifizierter Dienste geplant. 2030 erfolge dann nach Zeitplan die vollständige Anbindung der Systeme mittels der spezifischen Services an das Datenhaus-Ökosystem, so Holger Gadorosi, Gesamtprogrammleiter P20. Nach der Fertigstellung des Datenhaus-Ökosystems erfolgt ein gemeinsamer, kontinuierlicher Weiterentwicklungsprozess, an

dem alle Teilnehmenden beteiligt sind. Insgesamt gibt es derzeit 45 einzelne Projekte innerhalb des Zentralprogramms. Jedes dieser Projekte ist je nach inhaltlicher Abhängigkeit einem von 13 Release Trains (RT) zugeordnet. Gesteuert werden die RT aus dem Zentralprojekt heraus, um deren Abhängigkeit vom Datenhaus Rechnung zu tragen. Dabei ist vorgesehen, dass die RT „Datenhaus-Ökosystem“, „Kommunikation & Einsatzleitung“, „Zentrales Informations-ManagementPortal“, „Analyse“ und „Justiz“ bis zum Aufbau des Zielsystems bestehen bleiben, während acht weitere vor allem für die Umsetzung der Interimssysteme ins Leben gerufen wurden. Klos räumte ein, dass man durch die vom Finanzministerium ausgehenden Mittelkürzungen dazu gezwungen sei, einzelne Projekte zu priorisieren und zunächst einmal in der Vergangenheit gebildete Rücklagen aufzubrauchen, aber: „Ich hoffe doch sehr stark, dass die Entscheidungsträger uns letztlich mit hinreichend Finanzmitteln ausstatten“. Zunächst sollen vier Projekte priorisiert werden – allen voran das Datenhaus, das künftig das Herzstück der polizeilichen Informationsarchitektur bilden soll. Weiterhin soll dem digitalen Austausch von Polizei und Justiz, dem einheitlichem Fallbearbeitungssystem (eFBS) sowie den Interims-Vorgangsbearbeitungssystemen (iVBS) Vorrang eingeräumt werden. Der Abteilungsleiter im BMI stellte zudem klar, dass es sich bei P20 nicht nur um ein reines IT-Programm handele, sondern um einen umfänglichen Modernisierungsprozess. Bis zur Fußball-Europameisterschaft im kommenden Jahr soll ein Bundes-Messenger im Rahmen von P20 im Angebot sein, auf das die 20 Programmteilnehmenden dann pünktlich zur Fußballgroßveranstaltung bei Interesse zugreifen könnten. Bereits in Nutzung sind laut Klos derzeit drei InterimsVorgangsbearbeitungssysteme. In Bezug auf das schleppende Anlaufen des Programms wurde in der politischen Diskussionsrunde zum Ende des Polizeitages auf systemimmanenten Hindernisse des föderalen Systems verwiesen.

Kontroverse Diskussion um Palantir BMI-Abteilungsleiter Dr. Christian Klos bleibt optimistisch, was die Finanzierung des Programms P20 betrifft.

Hinsichtlich der Absage des BMI an die Analysesoftware Gotham des US-Herstellers Palantir im

Sommer diesen Jahres, wies Klos darauf hin, dass die Entscheidung sich auf Bundesebene beschränke und die einzelnen Länder nach wie vor die Möglichkeit hätten, Palantir

„Knowledge Leader“ im Sinne von „Wandel durch Wissen“ PMRExpo Summit: Austausch mit Branchenexperten (BS/Markus Majerus*) Am 28. November 2023 startet in Köln die europäische Leitmesse für Sichere Kommunikation. Im Fokus der PMRExpo 2023 stehen Innovationen, Lösungen und Anwendungen aus dem Bereich der sicheren einsatz- und geschäftskritischen mobilen Kommunikation. Zu den TOP-Themen der diesjährigen PMRExpo zählt die Breitbandkommunikation der deutschen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Denn die deutschen BOS benötigen ein eigenes dediziertes Breitbandnetz, um mit den rasanten Entwicklungen der digitalen Welt mitzuhalten und mithilfe hochverfügbarer und sicherer Kommunikationsmittel die Innere Sicherheit auch in Zukunft gewährleisten zu können. Deshalb bildet „Die Zukunft der BOSBreitbandkommunikation“ einen Schwerpunkt des Summit am zweiten PMRExpo-Tag. Der Summit, der die Messe begleitet, thematisiert an drei Tagen die wichtigen Branchenthemen, zeigt Lösungen für die Zukunft auf und treibt Transformationsprozesse nachhaltig voran. Als „Knowledge Leader“ bietet der Summit im Sinne von „Wandel durch Wissen“ das Forum für den Austausch mit renommierten Branchenexperten. Einen solchen Experten konnte die PMRExpo mit Andreas Gegenfurtner, Präsident der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) erneut gewinnen. Er wird den zweiten Summit Tag mit einem Vortrag eröffnen. Für den BDBOS-Präsidenten steht fest: „Einsatzkritische mobile Breitbandkommunikation eröffnet den BOS vielfältige neue Möglichkeiten, ihre Aufgaben und Einsatzlagen auch in Zukunft erfolgreich zu bewältigen, etwa durch mobile Datenbankabfragen oder die Übertragung von Lageund Fahndungsinformationen oder von Vitaldaten.“ Voraussetzung dafür sei eine sichere und hochverfügbare breitbandfähige Netzinfrastruktur. Für eine solche Infrastruktur benötigen – so Gegenfurtner – die deutschen BOS

zusätzliches Frequenzspektrum im Umfang von mindestens 60 MHz. Gedeckt werden solle dieser Bedarf durch eine entsprechende Zuteilung im UHF-Frequenzband 470– 694 MHz. Dieser Frequenzbereich ist – fährt der BDBOS-Präsident fort – die einzige Möglichkeit, eine flächendeckende Breitbandversorgung für die BOS zeitnah und wirtschaftlich zu realisieren.

Weitere BOS-Themen des Summit Über den Aufbau eines BOS-Breitbandnetzes hinaus liegen die Themenschwerpunkte im Hinblick auf die Belange der Sicherheitsbehörden auf weitere gesonderte Aspekte der Breitbandkommunikation wie die Migration von Schmalband zu Breitbandnetzen und der Einführung von Mission Critical Services (MCx). Darüber hinaus werden das Notfall- und Krisenmanagement, die Satellitenkommunikation und ihre Rolle in der öffentlichen Sicherheit sowie Erfahrungen und Konsequenzen für die BOS aus aktuellen Geschehnissen und Ereignissen wie z. B. die Flutkatastrophe 2021 diskutiert. Die PMRExpo bietet insgesamt allen Anwendern, die bereits professionelle Mobilfunksysteme und somit dedizierte Netze nutzen oder die künftig dedizierten Netze für eine sichere einsatz- und geschäftskritische Kommunikation mit hoher Verfügbarkeit benötigen, eine ideale Plattform für die Gewinnung von Informationen zu aktuellen und künftigen Entwicklungen, fachlichen Austausch und Networking. Tickets finden Sie unter: www.pmrexpo.com/de/ die-messe/tickets/ * Markus Majerus ist Kommunikationsmanager bei der Koelnmesse GmbH.


Zahlen & Daten

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Behörden Spiegel / November 2023

Im Kampf gegen Spione Größte Spionagebedrohungen für die Bundesrepublik aus dem Ausland

China

Iran

Türkei

Russland Quelle: BS/Verfassungsschutzberichte des Bundes (2022)

Beschuldigte beim Generalbundesanwalt wegen Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit und ähnlicher Delikte

Abgeurteilte wegen Landesverrats und Gefährdung der Äußeren Sicherheit 2021

80

74

70

Heranwachsende

69 60

50

40

42

Jugendliche

Erwachsene

30

28

27 20

21

18

10

18

14

11

18

18 14

11

Quelle: BS/Statistisches Bundesamt, Fachserie 10 Reihe 3 „Rechtspflege – Strafverfolgung“ (2021)

0

2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023

Quelle: BS/Bundestagsdrucksache 20/8397

Neu eingeleitete Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes im Spionagebereich 2020

2021

2022

14

darunter geheimdienstliche Agententätigkeit

1

sonstige Tatbestände, z. B. Landesverrat und Preisgabe oder Offenbarung von Staatsgeheimnissen

7 24

1

* Stichtag: 7. September 2023

Offene Haftbefehle im Bereich „Spionage/Proliferation/Landesverrat“

rechtskräftige Verurteilungen wegen Spionagedelikten

4 26

2

4

Quelle: BS/Verfassungsschutzberichte des Bundes (2020, 2021, 2022) Quelle: BS/Bundestagsdrucksache 20/8453; Stichtag: 31. März 2023

Grafik: BS/Spuling unter Verwendung von backup16, LinaTruman, simo988, Lunacom, anuwat; alle stock.adobe.com


Katastrophenschutz

Behörden Spiegel / November 2023

B

ehörden Spiegel: Frau Prof. Jones, Sie sind die erste Präsidentin des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Was bedeutet Ihnen das? Prof. Dr. Sarah Jones: Mir bedeutet es sehr viel, dass mir die Leitung des DWD anvertraut wurde. Denn wir sind ein starker nationaler Wetterdienst und tragen viel Verantwortung für die Gesellschaft. Meine Berufung an die DWD-Spitze zeigt, dass unsere langjährigen Bemühungen, den Frauenanteil in den Führungsebenen zu erhöhen, jetzt Früchte tragen. Aber das hängt natürlich nicht nur an meiner Person. In unseren ersten drei Führungsebenen beim DWD haben wir den Frauenanteil zwischen 2015 und 2023 von 20,5 auf 28,7 Prozent erhöhen können. Behörden Spiegel: Wie ist Ihnen das gelungen? Jones: Dazu beigetragen hat u. a. die Einführung von mobilem und flexiblem Arbeiten. Dadurch konnten wir die Rahmenbedingungen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle unsere Mitarbeitenden deutlich verbessern. Das hat uns auch während der Corona-Pandemie geholfen. Denn da hatten wir schon die erforderlichen Strukturen und die notwendige Technik für mobiles und flexibles Arbeiten. Wir achten in unserer weiteren Strategieentwicklung jetzt auf alle Dimensionen der Vielfalt, um den DWD als eine sehr tolerante Organisation zu etablieren, in der alle Menschen die Möglichkeit haben, sich bestmöglich zu entfalten. Behörden Spiegel: Sie kennen den DWD schon seit Jahren und waren bereits als Geschäftsbereichsleiterin für Forschung und Entwicklung tätig. Inwiefern hilft Ihnen diese Binnenund Innenperspektive nun an der Spitze der Organisation? Jones: Es hilft mir sehr, dass ich bereits zwölf Jahre lang Mitglied im Vorstand des DWD war und dort die Weiterentwicklung des Wetterdienstes mitgestalten konnte. So kenne ich viele Themen und die Strukturen

Auf die Mitarbeitenden kommt es an Erfolge und Weiterentwicklungen des Deutschen Wetterdienstes (BS) Sie ist die erste Frau in diesem Amt: Prof. Dr. Sarah Jones ist Präsidentin des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Über ihre Agenda sowie die künftige Entwicklung der Bundesoberbehörde sprach sie mit dem Behörden Spiegel. Die Fragen stellte Marco Feldmann.

von Herausforderungen, denen wir begegnen müssen.

Wir sind ein starker nationaler Wetterdienst und tragen viel Verantwortung für die Gesellschaft.“

Behörden Spiegel: Welche sind das?

des DWD. Zugleich gibt es aber auch viele Bereiche, die ich als Präsidentin des DWD nun noch einmal anders und intensiver kennenlerne. Das gilt insbesondere für die DWD-Bereiche, mit denen ich zuvor als Geschäftsbereichsleiterin für Forschung und Entwicklung nicht so viel zu tun hatte. Deshalb stehen jetzt auch viele Dienststellenbesuche an. Das ist ein spannender Prozess, auf den ich mich sehr freue. Behörden Spiegel: Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? Jones: Der Erfolg des DWD beruht auf den Leistungen sehr vieler unterschiedlicher Mitarbeitender mit verschiedenen Fähigkeiten und Kompetenzen. Meine Aufgabe ist es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit diese Leistungen erbracht werden können. Das braucht klare Zielsetzungen. Außerdem kommt es darauf an, dass ich die Interaktionen und Abhängigkeiten zwischen den unterschiedlichen Bereichen verstehe. Gleiches gilt für die jeweiligen Chancen und Risiken. Nur dann kann ich gute Entscheidungen treffen.

Prof. Dr. Sarah Jones ist seit 1. August dieses Jahres neue Präsidentin des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Zuvor war die gebürtige Britin mit deutscher Staatsbürgerschaft schon mehrere Jahre lang Leiterin des DWD-Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung sowie Mitglied des DWDVorstandes. Außerdem war Jones in der Vergangenheit Professorin für Meteorologie am Karlsruher Institut für Technologie Foto: BS/Bundesfoto/DWD (KIT).

Behörden Spiegel: Welche Reformen stehen beim DWD in den kommenden Jahren an? Jones: In den vergangenen 15 Jahren hat der DWD bereits eine große strukturelle Reform durchlaufen. So wurde u. a. das Bodenmessnetz automatisiert. Das hatte weitreichende Folgen, z. B. veränderte Aufgaben und Techniken. Wir sind jetzt in einem kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess. Dieser darf aber nicht zulasten der Zuverlässigkeit und Belastbarkeit unserer Dienstleistungen gehen. Und das tut er auch nicht. Wir haben eine Reihe

Jones: Dazu gehören z. B. Digitalisierung, Energiewende, Mobilität und Klimawandel. Wir befinden uns bereits in einer starken digitalen Transformation, bei der wir unsere Infrastruktur an die neuen Möglichkeiten anpassen. Außerdem haben wir Herausforderungen und Chancen durch Künstliche Intelligenz (KI). Gleiches gilt im Bereich der Gewinnung und des Haltens von Mitarbeitenden. Wir müssen schauen, wie wir unsere Aufgaben bestmöglich mit den vorhandenen Ressourcen erfüllen können. Behörden Spiegel: Welche Punkte haben Sie auf Ihrer Agenda? Was übernehmen Sie von Ihrem Vorgänger Prof. Dr. Gerhard Adrian und welche Schwerpunkte wollen Sie selbst setzen? Jones: Ich werde nicht alles anders und neu machen. Ich werde die bereits erwähnten Herausforderungen zusammen mit den anderen Vorstandsmitgliedern angehen. Es gilt, den DWD weiterzuentwickeln. Hier hat Prof. Adrian viel geleistet. Behörden Spiegel: Unter Ihrem Vorgänger hatte der DWD zugleich die Präsidentschaft der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) inne. Wie geht es hier weiter? Momentan ist Deutschland dort „nur“ einfaches Mitglied. Jones: Das war das erste Mal, dass Deutschland die WMO-Präsidentschaft innehatte. Prof. Adrian hat viel Wichtiges in der WMO erreicht,

Grenzen ansprechen

E

in beispielhaftes Projekt, das diese Perspektive bereits berücksichtigt, ist die Untersuchung, die ich zusammen mit der Akademie der Katastrophenforschungsstelle (AKFS) in der Städteregion Aachen zu Themen wie persönlicher Notfallvorsorge, Warnung, Risikowahrnehmung, Katastrophenleuchttürmen und Ehrenamt durchgeführt habe. Die Ergebnisse daraus werde ich in der vorliegenden Ausgabe und auch darüber hinaus immer wieder für Vergleiche heranziehen. Forsa befragte zwischen dem 10. bis 12. Oktober 2023 repräsentativ im Rahmen einer Mehrthemenumfrage 1.001 Personen telefonisch. Dabei wurden den Befragten zwei sogenannte Items (Aussagen) zur Bewertung vorgelegt, die auch in der Städteregion Aachen von Forsa in meinem Auftrag untersucht wurden (501 Befragte im Zeitraum

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Erwartungen an die Leistungsfähigkeit der staatlichen Hilfe (BS/Prof. Dr. Henning G. Goersch) Es braucht neue Perspektiven auf die Gefahrenabwehr und den Bevölkerungsschutz.: Planungen und Maßnahmen der Gefahrenabwehr greifen unter Umständen zu kurz oder gehen in eine falsche Richtung, wenn sie nicht mit Erwartungen und Bedürfnissen der Bevölkerung abgeglichen werden. 13. bis zum 30. Juni 2022, dieselbe Befragungsform; die Items wurden vollständig operationalisiert und einem Pretest unterzogen). Auf diesem Weg lassen sich Vergleiche zwischen der Region und der Bundesrepublik insgesamt realisieren. Die beiden Items untersuchen Annahmen zur staatlichen Leistungsfähigkeit bei einem Stromausfall. Die Ergebnisse sind in den zwei Abbildungen rechts aufgeführt. Die Ergebnisse in Bezug auf das erste Item legen nahe, dass sowohl in der Städteregion Aachen im Jahr 2022 als auch in der Bundesrepub-

Forschungskolumne Gefahrenabwehr Ab sofort erscheint an dieser Stelle quartalsweise eine Forschungskolumne zu Gefahrenabwehr und Bevölkerungsschutz. Die jeweiligen Fragestellungen werden durch Prof. Dr. Henning G. Goersch von der FOM Hochschule für Oekonomie und Management entwickelt und durch Forsa Sozialforschung repräsentativ für die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Ziel der Kolumne ist es vor allem, ein vertieftes Verständnis dahin gehend zu erlangen, wie die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland Themen des Bevölkerungsschutzes beurteilt. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines evidenzbasierten Sicherheitssystems, in welchem auf Basis empirischer Ergebnisse und nicht auf Basis implizit angenommener, jedoch nicht verifizierter Sachverhalte gehandelt wird. Die Themen nehmen oft bisherige Forschungen von Prof. Dr. Henning G. Goersch auf, entstammen darüber hinaus aber auch den Diskussionen im FOM-Studiengang B.Sc. Management in der Gefahrenabwehr.

lik insgesamt aktuell von der Mehrheit der Bevölkerung (50,9 Prozent in 2022; 56,6 Prozent in 2023) davon ausgegangen wird, dass trotz eines Stromausfalls die alltägliche Gefahrenabwehr weiterhin normal funktioniert. Mit anderen Worten sagt dieses Ergebnis: Wenn man während eines Stromausfalls Hilfe benötigt, erhält man diese ebenso leicht und schnell wie im Alltag. Trotz aktuell sicherlich steigender Resilienz in der Gefahrenabwehr in Bezug auf Stromausfälle ist dies eine irrige und potenziell gefährliche Annahme. Durch sie werden die eigene Vulnerabilität der Bevölkerung und die Bedeutung von Notfallvorsorge und Selbsthilfe unterschätzt. Weiter auf die Spitze getrieben wird die Idee eines in Schadenslagen leistungsfähigen Staates mit dem zweiten Item: Staatliche Einrichtungen sind in der Lage, mich und meinen Haushalt während eines Stromausfalls ausreichend mit Lebensmitteln und Trinkwasser zu versorgen. Während die Ergebnisse der Befragung in der Städteregion Aachen einen Schwerpunkt im Bereich der Zustimmung hatten, gruppieren sich die Werte in der

aktuellen Befragung eher in den mittleren Ausprägungen: Rund 35 Prozent stimmen der Aussage zu, rund 36 Prozent lehnen sie ab. Das Bild ist hier differenzierter als beim ersten Item, jedoch ist der Wert der Zustimmung mit einem Drittel noch sehr hoch. Aus den Ergebnissen leite ich ab, dass die Be-

so z. B. eine neue Vereinbarung zur Datenabgabepolitik, die für einen deutlich besseren Datenaustausch zwischen den Wetterdiensten weltweit gesorgt hat. Außerdem hat er eine große Strukturreform der WMO vorangetrieben. Deutschland war noch nie ein „einfaches“ Mitglied der WMO und wird es auch nie sein. Der DWD hat eine starke Position und Stimme innerhalb der WMO und wird gehört. Das soll so bleiben. Der DWD wird sich deshalb auch künftig stark in der WMO engagieren. Das gilt u. a. auf der Governance-Ebene und in den zahlreichen Vorbereitungsgremien der WMO, in denen sich der DWD intensiv einsetzt. Gleiches gilt für den technisch-wissenschaftlichen Bereich. Außerdem hoffen wir auf einen Sitz im WMO-Exekutivrat für mich als Nachfolgerin von Prof. Adrian. Behörden Spiegel: Die Zusammenarbeit des DWD mit den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), insbesondere mit den Feuerwehren und den Katastrophenschutzorganisationen, ist bereits sehr gut. Was kann hier dennoch weiter verbessert werden? Jones: Wir überarbeiten unsere Warn- und Informationssysteme, um gezielter die Bedürfnisse der Nutzenden zu berücksichtigen und damit ihre Handlungsfähigkeit bezüglich meteorologischer und klimatologischer Aspekte zu steigern. Sowohl standardisierte als auch individualisierbare Warninformationen werden über moderne Abgabesysteme bereitgestellt. Die menschliche, nutzerorientierte Beratung bleibt sehr wichtig – durch Modernisierung und Automatisierung der Erstellung von Warnungen wird diese Beratung intensiver und zielgerichteter. Als Beispiel erweitern wir das Konzept für Bund-Länder-Videokonferenzen bei länderübergreifenden, flächigen, extremen Unwetterlagen. Zudem arbeiten wir an einem Naturgefahrenportal mit den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren im Bund, in den Ländern und Gemeinden, um die Bevölkerung zu befähigen, im Ernstfall bestmöglich zu entscheiden.

völkerung eine unrealistische und gefährliche Vorstellung davon hat, welche staatlichen Hilfspotenziale in einer Schadenslage (hier: einem Stromausfall) existieren. Es muss kommunikativ und konzeptionell deutlich gemacht werden, dass es immer eine Isolationsphase geben wird und diese je nach Komplexität oder Umfang des Ereignisses auch lang ausfallen kann. Hier kann die Bevölkerung sich nur selbst bzw. gegenseitig helfen. Daher müssen die Grenzen der Hilfeleistung offen angesprochen und möglichst partizipativ mit der Bevölkerung ausgehandelt werden.

Aussage 1: „Die alltägliche staatliche Hilfe wie Rettungsdienst und Feuerwehr funktioniert auch während eines Stromausfalls weiterhin normal.“ 2022, Region Aachen 13

37,9

22,2

17,6

5,2

42

17,5

17,5

3

2023, bundesweit 14,6

Aussage 2: „Staatliche Einrichtungen sind in der Lage, mich und meinen Haushalt während eines Stromausfalls ausreichend mit Lebensmitteln und Trinkwasser zu versorgen.“ 2022, Region Aachen 6

25,8

34,1

19,2

8

25,3

27,2

9,2

2023, bundesweit 6,9

27,9 trifft voll und ganz zu trifft zu unentschieden trifft nicht zu trifft überhaupt nicht zu

2022, Region Aachen = Forsa-Befragung 2022, repräsentativ für die Städte-Region Aachen 2023, bundesweit = Forsa-Befragung 2023, repräsentativ für die Bundesrepublik Deutschland alle Angaben in Prozent, fehlende Antworten wurden nicht prozentual dargestellt


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Digitaler Katastrophenschutz-Kongress

„W

In der Dauerlage

ir müssen uns zukunftsfähig aufstellen. Die Modernisierung des Bevölkerungsschutz es bleibt eine Daueraufgabe“, so Behrens. Nur so könne die zentrale Aufgabe des Staates, für Schutz und Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen, gewährleistet werden. Den Akteuren im Bevölkerungsschutz sei schon lange klar, wie wichtig Zusammenarbeit sei, sagte auch Dr. Monika John-Koch, Leiterin des Gemeinsamen Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz (GeKoB). Dies hätten mittlerweile auch Strategen außerhalb der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr verstanden. In den „Stapelkrisen“, wie sie die momentan gleichzeitig stattfindenden multiplen Krisen bezeichnet, sei das Gebot der Stunde die Zusammenarbeit, die sich innerhalb der Pandemie konstituiert hatte, in eine strukturierte Form zu übertragen. Dies war die Geburtsstunde des Kompetenzzentrums. John-Koch betonte, dass es nicht das GeKoB des Bundes sei, sondern ein gemeinsames Zentrum. Es ist auch kein Teil des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), sondern das GeKoB ist beim BBK nur untergebracht. Zu den Aufgaben und Zielen des GeKoB zählen u. a. die Sicherstellung der ressortübergreifenden Verzahnung zwischen Bund und Ländern, Beratung in der Krise und die Optimierung des Krisenmanagements.

Kooperation im Bevölkerungsschutz ist der Schüssel (BS/bk) Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz sei das A und O. Davon zeigte sich Daniela Behrens (SPD), Niedersachsens Innenministerin, auf dem vierten Digitalen Katastrophenschutz-Kongress des Behörden Spiegel überzeugt. Das Thema der Zusammenarbeit bewegte aber nicht nur die Innenministerin.

Hans Das, Direktor Notfallmaßnahmen und rescEU bei der Gene- Kommunikative Dauerlage, ohne tatsächlich in einer Lage zu sein, raldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre so beschreibt BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini die akt. Situation. Screenshots: BS/Biskup-Klawon Hilfe (ECHO), sagte, der Bedarf an Kooperation sei da.

Behörden Spiegel / November 2023

Vorbereitung in der Kommunikation hätten die vielen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Presse bewältigt werden können. So schaffe man Vertrauen, sagte Paulini.

Rekordwaldbrand in der EU Hans Das, Direktor Notfall­maβ­ nahmen und rescEU bei der Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe (ECHO), sieht als Herausforderung von anderer Stelle wortwörtlich Gewitterwolken aufziehen. Gerade Extremwetterereignisse, ausgelöst durch den Klimawandel, macht der EU zu schaffen. Neben den Flutkatastrophen in Griechenland und Slowenien in diesem Jahr sind aufgrund der anhaltenden Trockenheit 40 Prozent mehr Fläche bei Vegetationsbränden als im Vorjahr verbrannt. Zudem konnte man den größten einzelnen Waldbrand in der Geschichte mit 1.000 Hektar verzeichnen. Zu den Naturkatastrophen kommen noch die hybriden Gefahren durch den Ukraine-Krieg, die die europäische Gemeinschaft bedrohen. Um den Bedrohungen zu begegnen, hat die Europäische Kommission 2001 das Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union (UCPM) etabliert. Das Emergency Response Coordination Centre (ERCC), welches die Anfragen der Mitgliedsstaaten bearbeitet, aktiviert das UCPM und koordiniert dann die Hilfe.

Alltagsarbeit schafft Vertrauen

Solidarität ungebrochen

Die Struktur des GeKoB mit fünf Vertretern vom Bund und fünf Vertretern aus den Ländern sowie das Alltagsgeschäft helfen dabei, Vertrauen zwischen den Ebenen zu schaffen. Einmal wöchentlich gibt es eine Lagebesprechung mit Vertretern aus Bund und Ländern, um sich auf mögliche Entwicklungen vorzubereiten. „Wenn man feststellt, dass in einem Land eine Tendenz beobachtet wird, z. B. ein Anstieg des Krankenstandes im Rettungsdienst oder, dass mehr Asylanträge gestellt werden, können das mögliche Hinweise sein,

Das UCPM mit seinem EU-Pool an Fähigkeiten und die Vorhaltungen durch rescEU, die sich teilweise noch im Aufbau befinden, erleben seit 2020 einen stetigen Zuwachs an Aktivierungen durch die Mitgliedsstaaten. 2022 war ein Rekordjahr für den Mechanismus. Über 200mal wurde Hilfe (auch aufgrund des Ukraine-Krieges) angefordert. „Es gibt einen Bedarf an Kooperation“, so Das. Die rescEU-Kapazitäten, die komplett von der EU finanziert werden, umfassen u. a. Löschflugzeuge, medizinische Güter, CBRN-Detektions- und Dekontaminationseinheiten sowie Unterkünfte. Auf dem Kongress kündigte Daniela Behrens, die gute Erfahrungen mit den rescEU-Kapazitäten in Form von Löschflugzeugen in Niedersachsen gemacht hat, an die Stationierung der Flugzeuge auch im kommenden Jahr fortzusetzen. Auch wenn schon vieles vorhanden sei, sei noch viel Luft nach oben, meinte Das. Er zeigte sich aber überzeugt: „Kooperation ist die Lösung für die Herausforderungen.“ Zwar stiegen auch die Herausforderungen, aber im gleichen Maße stiege die Solidarität.

D

ie Zahlen, die Thomas Hofmann, erster Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Rettungswissenschaften (DGRe), vorlegt, sollten zu denken geben. Während 2020 schon knapp 50 Prozent der angehenden Notfallsanitätern, angaben, nicht länger als zehn Jahre im Rettungsdienst arbeiten zu wollen, waren es 2023 schon 53 Prozent der angehenden Notfallsanitäter. Dies geht aus Befragungen hervor, die Hofmann mit seinen Kolleginnen und Kollegen durchgeführt hat. In den gleichen Studien konnte Hofmann feststellen: „Je unzufriedener die angehenden Kräfte mit der Ausbildung waren, desto kürzer war die Verweildauer im Beruf.“ Er stellt aber klar, dass es keinerlei Korrelation zwischen Zufriedenheit und der Qualität der Ausbildung gebe. Die höchste Zufriedenheit erreichte die Ausbildung an den Rettungswachen, sowohl für den theoretischen

Das GeKoB sei eine Kooperationsplattform mit Alltagsaufgaben, sagte die GeKoB-Leiterin Dr. Monika John-Koch.

die auch andere Länder schnell betreffen können“, erklärte John-Koch den Sinn der Besprechungen. Zudem wird wöchentlich das Gemeinsame Lagebild BevSchutz erstellt. Neben der Lagebeobachtung arbeitet aktuell je eine Arbeitsgruppe zum Thema „Lagebild“ und zum Thema „Ressourcenregister“. Sie nehmen besonders die Spezialressourcen in den Fokus und sind eine Lehre aus der Ahrtal-Katastrophe. Das Register gebe es bisher nur „papierbasiert“, doch man plane, dieses zu digitalisieren, so John-Koch. Doch das könne Jahre dauern und sei hochkomplex. In vorderster Linie, so betont es die Leiterin, sei das GekoB eine Kooperationsplattform und keine Behörde. Der Unterschied zu anderen Kooperationsplattformen sei, dass man nicht anlassbezogen zusammenkomme, sondern alltäglich zusammenarbeite. Dies schaffe Vertrauen. „Vertrauen ist der Schlüssel

zur Zusammenarbeit“, zeigte sich John-Koch überzeugt. Sie betonte aber selbst: „Wir sind nicht der Zentralschlüssel für die Krisenbewältigung. Das können und wollen wir nicht sein. Die Krisenbewältigung findet vor Ort statt. Wir sind nur das Add-on.“

„Es gibt nichts Undenkbares, nur Unwahrscheinliches.“ Dass sich der Bevölkerungsschutz auf mehr Krisen einstellen muss, stellten weitere Rednerinnen und Redner auf dem Kongress klar. Dr. Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), sieht mögliche Gefahren durch den Ukraine-Krieg und die Kämpfe um die dortigen Atomkraftwerke, den russischen Rückzug aus dem Vertrag zum Verbot von Nukleartests, die Eskalation im Nahost-Konflikt und das Streben der dortigen Mächte nach Atomwaffen. „Es gibt nichts Undenkbares mehr, sondern nur

noch Unwahrscheinliches“, so Paulini. Das Bewusstsein, dass man sich auf Unwahrscheinlichkeiten einstellen müsse, sei gestiegen. Dennoch sei Stillstand keine Option. Der Bevölkerungsschutz sei eine Daueraufgabe. Dennoch sei die Vorbereitung auf Krisen nicht nur eine Aufgabe der Behörden, sondern die Resilienz der Bevölkerung müsse gesteigert werden, mahnte die BfS-Präsidentin an. Dazu brauche diese aber Informationen und eine Kommunikation zwischen Staat und Bevölkerung. Diese Risikokommunikation sei die DNA des BfS. Seit Fukushima oder den Kämpfen um das AKW Tschernobyl war man in Deutschland vor allem in einer kommunikativen Dauerlage, ohne in einer konkreten Lage zu sein. Zu keinem Zeitpunkt sei Strahlung ausgetreten, dennoch müsse man gerade bei dem komplexen Thema Strahlung den Ängsten der Menschen begegnen. Durch eine gute

Rettungsdienst am Limit Die Gründe, warum Rettungskräfte den Job verlassen (BS/bk) Viele Kräfte und Gewerkschaften warnen vor einem Kollaps der Rettungsdienste angesichts steigender Einsatzzahlen und zunehmenden Drucks auf die Einsatzkräfte. Doch wie kann es besser werden? als auch für den praktischen Teil. Zu den Topgründen, warum die Kräfte den Job verlassen, zählen u. a. zu wenig Gehalt, zu viele „Bagatelleinsätze“, zu geringe Aufstiegsmöglichkeiten, körperliche Belastung oder das Betriebsklima. Das vielfach vermutete anschließende Medizinstudium rangiert eher auf den hinteren Plätzen der Gründe. Man wisse um die Probleme, sagte Frank Flake, 2. Vorsitzender des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst (BDRD). Doch wie so häufig habe man in Deutschland kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Man habe vor allem in den Ballungsgebieten Probleme mit dem Fachkräftemangel.

Wie kann der Rettungsdienst gestärkt werden? Dazu diskutierten (im Uhrzeigersinn) ThoScreenshot: BS/Biskup-Klawon mas Hofmann, Frank Flake und Dr. med Florian Reifferscheid.

Neben der Fachkräftegewinnung stehe gleichrangig auch das Halten dieser auf der Tagesordnung.

Während man manches Problem aufgrund seiner Beschaffenheit nicht lösen könne, wie z. B. man-

gelnde Aufstiegsmöglichkeiten, da es immer nur eine Leitungsposition gebe, ließen sich manch andere Probleme, wie z. B. unrealistische Erwartungen an den Berufsalltag, leichter lösen. Generell kritisierte Flake, dass experimentelle bzw. andere Rettungsmittel, die nicht Standard seien, schwer einzusetzen seien. Grund dafür seien die Rettungsdienstgesetze, die eine Finanzierung über die Krankenkassen erschwert. Um den Rettungsdienst zu entlasten, sieht Dr. med. Florian Reifferscheid, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND), auch die Bevölkerung in der Pflicht. Diese müsse mehr zur Selbsthilfe befähigt werden. Ebenso brauche es z. B. Gesundheitsleitstellen, die an die niedergelassene Ärzteschaft, Gemeindesanitäter oder die Kassenärztliche Vereinigung verweisen könnt.


29.–30. November 2023 Europe and NATO – Enhancing Resolve and Resilience Vienna House Andel’s Berlin Partner 2023: Niederlande

Top-Referenten/-Referentinnen, u. a.

Kajsa Ollongren, Verteidigungsministerin der Niederlande

Boris Pistorius, Bundesminister der Verteidigung, Deutschland

Thabit Muhammad Al-Abbasi, Verteidigungsminister des Irak

Marcel de Vink, Stellvertretender Außenminister der Niederlande

Dr. Roy Chun Lee, Stellvertretender Außenminister, Taiwan

Katja Keul, Staatsministerin im Auswärtigen Amt

Simona Cojocaru, Staatsekretärin im Verteidigungsministerium, Rumänien

Siemtje Möller, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Verteidigung, Deutschland

General Carsten Breuer, Generalinspekteur der Bundeswehr, Deutschland

Anne Marie Aanerud, Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, Norwegen

www.euro-defence.eu Fotos (von links nach rechts): Martijn Beekman; Bundeswehr/Norman Jankowski; U.S. Secretary of Defense, CC BY 2.0, Flickr.com; Ministry of Foreign Affairs, Republic of China (Taiwan); ©Bündnis90/Die Grünen, Kaminski; Foto: ©Bundeswehr/Tom Twardy; Bundeswehr/Anne Weinrich; NTB Kommunikasjon/Office of the Prime Minister


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Verteidigung / Wehrtechnik

„R

Wie die Ukraine ihre Zukunft sieht

ussland verliert die Rolle, die es für Europa in den letzten 50 Jahren gespielt hat“, erklärt der ukrainische Präsident, Volodymyr Zelensky, auf dem sechsten Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsform am 24. Oktober. Welche Rolle das gewesen sei und inwiefern die Ukraine diese Leerstelle füllen möchte, macht Energieminister Galushchenko im Laufe der Veranstaltung unmissverständlich deutlich: die Ukraine habe großes Potenzial im Energiesektor, insbesondere als europäisches Drehkreuz für Energie. Noch prominenter als den Energiesektor stellt Zelensky ein Feld eventueller Zusammenarbeit heraus. Die Wehrtechnik soll, dem Wunsch der ukrainischen Delegierten entsprechend, ein Steckenpferd deutsch-ukrainischer Kooperation werden. „Wehrtechnik ist die Produktionspriorität Nummer eins in der Ukraine“, so Zelensky.

Das Land will strategischer Partner bei Waffen und Energie sein (BS/Jonas Brandstetter) Der ukrainische Präsident, Volodymyr Zelensky, Premierminister Denys Shmyhal, Wirtschaftsministerin Yulia Svyrydenko und Energieminister German Galushchenko werben auf dem Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum für Partnerschaften bei Energie und Wehrtechnik. Die prominente deutsche Beteiligung zeigt, in der Bundesrepublik trifft das Konzept auf offene Ohren. Rheinmetall schafft mit der Gründung eines Joint Ventures bereits Fakten.

Strategisch gelegen und mit ­umfassender Erfahrung Warum sich die Ukraine selbst eine prominente Rolle in der Wehrindustrie der Zukunft zuspricht, erläutert Wirtschaftsministerin Svyrydenko. Die geographische Lage der Ukraine an Russland zwinge den Staat dazu, im Bereich der Wehrtechnik Fähigkeiten zu entwickeln. Darüber hinaus sei die Ukraine wegen des Krieges Testgelände für neue Waffengattungen. Man verfüge also über umfassende praktische Erfahrung. Die Wirtschaftsministerin sieht deshalb „großes Potenzial in diesem Bereich“. Zelensky kündigte konkret den Aufbau von Produktionskapazitäten im Bereich Kampfdrohnen an. Laut Premierminister Shmyhal habe man bereits jetzt Kapazitäten in diesem Bereich entwickelt. Darüber hinaus versuche man durch den Abbau bürokratischer Hürden eine Investition in die Ukraine aus dem Ausland möglichst attraktiv zu gestalten. Der wehrtechnische Lockruf aus der Ukraine nach Europa hat bereits Gehör gefunden. Die Rheinmetall AG und der ukrainische Staatskonzern Ukrainian Defense Industry JSC (UDI, vormals Ukroboronprom) haben ein Joint Venture in Kiew gegründet. Ergebnis

V

om „Valley of Death“ spricht Prof. Dr. Wolfgang Koch auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Frauenhofer-Gesellschaft und des Bundesverbands der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV). Damit meint Koch den Weg, den es zu beschreiten gälte, wenn man eine gute Idee in ein Produkt umsetzen wolle. Daran hapere es in Deutschland. Genau diesem Mangel Abhilfe zu schaffen, oder zumindest dessen Ursachen zu ermitteln, war Anspruch des BSC-Pre-Events in München. Ein zentraler Akteur, um innovative Ideen in die Truppe zu bringen, kristallisierte sich in diesem Zusammenhang heraus. Die Bundeswehruniversitäten fördern und vernetzen Ausgründungen und Forschungsvorhaben. Doch auch die Universitäten der Bundeswehr können sich den starren Vorgaben der Haushaltsplanung nicht entziehen. Prof. Dr. Rafaela Kraus, Inhaberin des Lehrstuhls für Unternehmensund Personalführung und Vizepräsidentin für Entrepreneurship und den Hochschulbereich für Angewandte Wissenschaften, fordert daher auf einem Panel zu Raketenstarts aus der Nordsee, Spielräume im Beschaffungswesen auszunutzen. Man komme von einer No-Risk-Policy und komplexen Beschaffungsmechanismen. Sie

Bundeskanzler Olaf Scholz trifft auf dem sechsten Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum den ukrainischen Premierminister Denys Foto: BS/ Bundesregierung/Hofmann Shmyhal.

der Zusammenarbeit ist die Rheinmetall Ukrainian Defense Industry LLC. Sie ist als Gesellschaft bereits seit dem 18. Oktober 2023 operativ tätig. An dem Gemeinschaftsunternehmen hält die Rheinmetall Landsysteme GmbH 51 Prozent der Anteile, UDI ist mit 49 Prozent beteiligt. Das Joint Venture soll in den Bereichen Service- und Wartungsdienstleistungen, Montage, Produktion und Entwicklung von Militärfahrzeugen tätig werden. Bisher operiert es exklusiv auf ukrainischem Boden. Zurzeit ist das Unternehmen noch ausschließlich mit der Instandsetzung militärischer Fahrzeuge befasst. Die Ukraine erhielt die betroffenen Fahrzeuge über Ringtauschprojekte der deutschen Bundesregierung. Außerdem kamen einige Plattformen über Direktlieferungen ins Land. Kurzfris-

tig will die Rheinmetall Ukrainian Defense Industry LLC auch ausgewählte Rheinmetallprodukte in der Ukraine produzieren. Offensichtlich teilt Rheinmetall die Selbsteinschätzung der Ukraine, dass das Land ein profitabler Absatzmarkt und innovativer Entwicklungsstandort sein könnte. Zwar beschränkt sich die Zusammenarbeit bisher noch auf Wartung, der Weg zu weitreichenderer Zusammenarbeit ist jedoch bereits geebnet.

Energievision für 2050 Neben der Wehrtechnik möchte die Ukraine in der Energiewirtschaft in Zukunft in Europa eine zentrale Rolle spielen. Man wolle den Energiesektor „neu denken“ kündigte Zelensky an. Was das in der Praxis bedeutet, ist der „Strategie 2050“

zu entnehmen. In diesem durch das Parlament verabschiedeten Konzeptpapier macht die Ukraine deutlich, wie sie ihren Energiesektor in den kommenden 30 Jahren unter Einbezug europäischer Partner gestalten will. Dezentral, grün und mit einem Anteil von Atomenergie plant die Ukraine ihre Energieinfrastruktur aufzubauen, erläuterte Energieminister German Galushchenko. Dieses Konzept ist auch durch das Kriegsgeschehen geprägt. Das Paradigma der Dezentralisierung ist als „lessons learned“ aus der Bombardierung der Energieinfrastruktur im letzten Winter zu verstehen. „Eine dezentrale Energieinfrastruktur ist bedeutend schwerer anzugreifen.“ Am besten ließe sich eine solche dezentrale Energieinfrastruktur über grüne Energiegewinnung umsetzen, führt Galushchenko weiter

Silicon Valley Denken in der Wehrtechnik Militärische Start Ups bedürfen staatlicher Investitionen (BS/ecp/jb) Innovationszyklen lassen sich kaum vorhersagen. Noch viel weniger lassen sie sich in die Zyklen laufender Haushaltsplanung zwängen. Dadurch sind Innovationen in Deutschland meist industriegetrieben. Der Staat muss mehr in innovative militärische Forschung investieren. stellt die Frage, warum wir diese als gottgegeben hinnehmen. „Wir müssen Spielräume mehr nutzen und europäisch denken“, ist daher ihre Forderung. Doch auch Start Ups, die nicht den Weg der staatlichen Förderung gehen, stehen vor Herausforderungen. Nur aus jedem zehnten Start Up wird ein Unternehmen. Das birgt ein gewisses Risiko, für jene, die Ideen haben und für jene, die in selbige investieren. Die Suche nach einem geeigneten Investor bedarf in Ermangelung williger Geldgeber ebenfalls der Moderation.

Die Industrie kann kein ­Innovationstreiber sein Ergebnis dieser prekären Situation ist, dass Innovationen im militärischen Bereich in Deutschland vielfach industriegetrieben sind. Projekte kommen in die Fertigung, wenn sie sich als relevant erwiesen haben. Forschung braucht aber viel früher Anwendungsmöglichkeiten, um die Praxistauglichkeit ihrer Ideen zu prüfen. Andere europäische Nationen und die NATO sind

uns hier voraus. Organisationen wie die DARPA oder skandinavische Länder laden zur Erprobung in Experimentierräumen ein. Ein weiterer Hemmschuh deutscher Innovationsfähigkeit ist die Regulierung. Innovation und Regulierung sind unvereinbare Gegensetze. Gleichzeitig ist die Industrie auf klare Rahmenbedingungen angewiesen. Welche Fähigkeiten und Fertigkeiten braucht die Bundeswehr, welche soll sie haben und welche benötigt sie noch? Dafür schafft das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAInBW) zwar die konzeptionellen Grundlagen – vielschichtige Studien wie das Future Operating Environment 2040 liegen vor – aber Papier ist bekanntermaßen geduldig.

teidigungsfähigkeit der Ukraine. Häufig schreitet das Land dabei auf Pfaden weit ab etablierter Rüstungsverfahren. Der Einsatz ziviler

Behörden Spiegel / November 2023

aus. Wind- und Solarparks sollen in der Ukraine entstehen. Der Bau von Off-Shore Windparks gestalte sich wegen des Krieges jedoch als schwierig. Trotz allem Schrecklichen beschleunige der Krieg allerdings auch Entwicklungen in die richtige Richtung. Russland habe 111 Kohleminen besetzt oder zerstört. Es gäbe keine Pläne, diese wieder aufzubauen. Um strategisch wertvoller Partner bei der europäischen Energieversorgung zu werden, möchte sich die Ukraine hingegen nicht bis 2050 gedulden. Als „Drehkreuz für Energie“ und als „Gasspeicher Europas“ hofft das Land sich bereits nach Abschluss des Krieges hervortun zu können. Weil Shmyhal die Ukraine „auf dem Weg zur sicheren EU-Integration“ sieht, soll das Land im Bereich Energie, seltene Erden, Wehrtechnik, Agra und Digitalisierung „Quelle wirtschaftlicher Macht der EU“ werden. Alle ukrainischen Teilnehmenden am Wirtschaftsforum wurden nicht müde zu betonen, dass man sich keine Almosen erbitte, sondern Investitionen in die Ukraine in Zukunft Profite versprächen. Die ukrainische Regierung hat das sechste Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsform genutzt, um deutlich zu machen, dass sie ihre wirtschaftliche Zukunft in Europa sieht. Ihre Angebote im Bereich Energie und Wehrtechnik sind attraktiv. Davon zeugt die rege deutsche Beteiligung am Forum mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Robert Habeck. Das von Rheinmetall veranlasste Joint Venture in der Ukraine macht klar: auch die deutsche Wehrindustrie sieht Investitionspotenzial. Offensichtlich ist in der Ukraine nicht entgangen, dass Deutschland nach dem bösen Erwachen nach dem 24. Februar 2021 verlässliche Partner bei der Energieversorgung sucht und der Wehrtechnik einen neuen Stellenwert beimisst. Ihre Vorschläge verknüpfen die Potenziale des Landes mit den Bedürfnissen der Bundesrepublik. Darüber darf aber nicht in Vergessenheit geraten, dass die Ukraine ein von Korruption geplagtes Land ist.

schen Forschungs- und Entwicklungsprozess in der Rüstung. Ein Silicon Valley der Wehrtechnik, das unentwegt Innovationen hervorbringt, wäre wünschenswert. Der Fokus sollte aber zunächst auf einer Steigerung staatlicher Investitionen in militärische Innovation liegen. Dabei das richtige Maß zu finden, gestaltet sich jedoch schwierig. Strategische Vorausschau muss mit den notwendigen Corpsfähig-

Von der Realität eingeholt

Innovative Ideen in der Wehrtechnik sind in Deutschland häufig industriegesteuert. Zu Foto: BS/Rheinmetall sehen ist ein unbemanntes Fahrzeug von Rheinmetall.

Darüber hinaus belehrt die Praxis die wehrwissenschaftliche Forschung allzu oft eines Besseren. Dezidierte technologische Innovationen sind ausschlaggebend für die Widerstands- und Selbstver-

Technologien ist für die Ukraine zentral. Daneben entspricht die Indienststellung kostengünstiger, schnelllebiger und einfach bedienbarer Drohnen nicht dem klassi-

keiten im Einklang stehen. Über allem schwebt zudem immer die Budgetfrage und wer teilhaben darf am Ökosystem. Trotz Zeitenwende besteht Mangel.


Verteidigung/Wehrtechnik

Behörden Spiegel / November 2023

Die Welt muss überzeugt werden: Das All ist wichtig für die Verteidigung Sowohl Zivil als auch militärisch spielt der Weltraum eine entscheidende Rolle (BS/Jonas Brandstetter) Die Raumfahrt ist kein Science-Fiction-Thema. In Wirtschaft, Militär und im Zivilleben sind weltraumbasierte Services bereits jetzt unabdingbar. Aber in China und den USA sind die Fähigkeiten und Investitionen im All ungleich größer. Droht Europa abgehängt und in eine neue strategische Abhängigkeit gezwungen zu werden? Generalmajor Michael Traut, der Leiter des Weltraumkommandos der Bundeswehr, formulierte auf dem dritten deutsch-israelischen Weltraumforum in Berlin einen Wunsch. Er möchte die Welt überzeugen, dass der Weltraum für die Verteidigung essenziell wichtig ist. Das sei keine Entwicklung der letzten zwanzig Jahre. „Das erste Space Race fand in den 1950er-Jahren statt.“ Denn die nukleare Abschreckung sei bereits damals Hand in Hand mit dem Fähigkeitsaufbau im Weltraum gegangen. Traut konstatiert daher: „Der Weltraum hat geholfen, Kriege zu verhindern!“ Wie ein Konflikt hingegen ohne die Einbindung des Kosmos aussehe, könne man am Beispiel Ukraine beobachten. Ohne die Einbindung weltraumbasierter Fähigkeiten, falle man zurück in das Zeitalter der industrialisierten Kriegsführung mit massenhafter Bombardierung. Genau diese Taktik verfolge eine Kriegspartei im Ukrainekonflikt gerade. Traut begrenzt die Bedeutung des Weltraums allerdings nicht auf die Verteidigung. „Alle Aspekte unseres Lebens sind vom Weltall abhängig“, macht Traut deutlich. Dies gelte für die zivile, als auch die militärische Welt. Er diagnostiziert eine technologische Revolution im Weltraum. Das schließt auch die Monetarisierung und kommerzielle Nutzung der erdnahen Umlaufbahnen ein.

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BundesWEAR Per App und KI zur passgenauen Bekleidung (BS/René Tedeski) Die Ersteinkleidung von Rekrutinnen und Rekruten ist mit hohem organisatorischen Aufwand verbunden: Es werden lange Strecken zu den Servicestationen der Bundeswehr zurückgelegt und die dortigen Prozesse erfolgen zumeist manuell. Mit der KI-gestützten App „BundesWEAR“ hat die BWI eine digitale Lösung entwickelt, die den gesamten Prozess beschleunigen und effizienter machen könnte. Kleidungsstücke auswählen, zum Warenkorb gehen, nach Hause bestellen: Online-Shopping ist schnell und unkompliziert. Der Einkleidungsprozess bei der Bundeswehr hingegen ist aufwendiger, vor allem für Rekrutinnen und Rekruten. Für die Ersteinkleidung müssen nämlich alle Angehörigen der Streitkräfte vor Ort von einem Schneider oder einer Schneiderin vermessen werden. Dies erfolgt in einer der bundesweit 83 Servicestationen, die die Bekleidung für alle Einheiten vorhalten. Knapp 16.500 Rekrutinnen und Rekruten werden jedes Jahr eingekleidet und legen für die erforderliche An- und Abreise für das Maßnehmen und die Ausgabe der Bekleidung mehr als 500.000 Kilometer Fahrtweg zurück. Insgesamt nimmt dies jährlich über 560.000 Stunden Dienstzeit in Anspruch.

Manueller Prozess – hoher Aufwand

Der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing, fordert einen eigenen ZuFoto: BS/Christian Kruppa gang ins All.

weiterhin Weltspitze sei. „Bei der Erdbeobachtung ist Europa der Goldstandard.“ Auch die Industrie sei wettbewerbsfähig. Weil die ESA auch Dual-Use-Anwendungen unterstütze, sei dies auch für den militärischen Bereich relevant.

Morgendämmerung

Souveränität im All

Aus Trauts Perspektive kommen die Entwicklungen einem Paradigmenwechsel gleich. Er zieht einen historischen Vergleich. Nach der Industriellen Revolution im 19. Jahrhundert und der Informationsrevolution im 20. Jahrhundert befänden wir uns in der Morgendämmerung einer neuen ökonomischen Epoche. Traut sieht die Welt vor dem Anbruch der „Space Revolution“. Diese Einschätzung teilen auch Wirtschaftskreise. „,New Space Economy´ ist das Schlagwort, das die Kommerzialisierung des Weltalls und die Verzahnung mit der klassischen Industrie beschreibt“, erläutert Siegfried Russwurm, der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI). Im Weltraum sieht er einen Schlüssel für die deutsche Industrie. Bedenklich scheint unter diesen Bedingungen, dass Europa bei seiner Investitionsbereitschaft in den Weltraum keinen internationalen Spitzenplatz belegt. „Der Abstand zwischen Europa auf der einen und Indien, USA und China auf der anderen Seite wird immer größer.“ Er befürchtet, dass sich Fehler aus der Vergangenheit wiederholen könnten. Im Weltraum drohe eine neue Abhängigkeit, wie sie Europa bereits bei der Produktion von Microchips bekannt sei. Russwurm warnt davor, sich von anderen Staaten und Regierungen oder Tech-Milliardären abhängig zu machen. Diese Einschätzung teilt der Generaldirektor der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), Josef Aschbacher. „Wir dürfen nicht den Anschluss verlieren, wie es im Chipbereich bereits passiert ist“, mahnt er an. Denn Raumfahrt sei auch Sicherheitspolitik. In Anbetracht dieser Tatsache sei es beruhigend, zu wissen, dass Europa bei bestimmten Fachgebieten im All

Bedenken bereitet dem ESA-Präsidenten hingegen eine andere Entwicklung: „wir befinden uns im Trägerbereich in einer Krise!“ Die Trägerrakete Ariane 6 müsse stabilisiert und in eine neue Technologiegeneration überführt werden. Besondere Dringlichkeit bestehe hier, weil der Wegfall russischer Raketen Fertigkeitslücken gerissen habe, erklärt der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Volker Wissing. Zurzeit warteten sechs Satelliten auf ihren Start. Dieser Umstand zeugt davon, wie entscheidend ein selbstbestimmter Zugang ins All für Wirtschaft und Militär ist.

Wir erleben einen nie da gewesenen Wandel in der Verteidigungsund Kommunikationslandschaft.

Generalleutnant Michael Vetter, Abteilungsleiter Cyber- und Informationstechnik (CIT) im BMVg

„Ein unbehinderter Zugriff auf den Weltraum ist essenziell“, erklärt Siemtje Möller, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Das ist keine Einzelmeinung.Wolfgang Schmidt, der Chef des Bundeskanzleramtes, betrachtet einen eigenen Zugriff auf den Weltraum als einen Kernaspekt der Souveränität im 21. Jahrhundert. Verteidigung, Digitalisierung, Klima- und Ernährungspolitik hingen zentral vom Weltraum ab. Deshalb fordert Wissing, die Trägerrakete Ariane 6 möglichst schnell zum Erststart zu bringen.

Der Bundeswehr ist die gesteigerte Bedeutung des Weltraums nicht entgangen. „Der nächste Krieg wird nicht nur auf der Erde stattfinden“, erklärte Generalleutnant Michael Vetter, Abteilungsleiter Cyber- und Informationstechnik (CIT) im BMVg. Zukünftige Konflikte würden sichdurch große, von Sensoren erzeugte Datenmengen auszeichnen.

„Der nächste Krieg wird nicht nur auf der Erde stattfinden“ Die Konsequenzen, die sich daraus ergäben, zeichneten sich bereits jetzt ab. Weil Drohnen kostengünstig zu produzieren seien und Loitering-Munition in der Breite verfügbar werde, erfahre das Gefechtsfeld eine ungekannte Spreizung. Darüber hinaus seien einst schnelle Plattformen durch neue Artilleriefähigkeiten und Aufklärung heute träge Ziele. „Wir erleben einen nie da gewesenen Wandel in der Verteidigungs- und Kommunikationslandschaft“, versichert Vetter daher. Die Dringlichkeit, in diesem sich wandelnden Umfeld zu handeln, habe man erkannt. Durch die Zeitenwende stehe nun auch das nötige Budget zur Verfügung. Weil das Thema für die Bundeswehr zentral sei, habe man ein innovationsförderndes Ökosystem geschaffen. Der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr oder die Cyberagentur böten das richtige Umfeld, um Innovationen in die Truppe zu bringen. In einem derartig Feld müss allerdings eine gewisse Bereitschaft herrschen, auch verschlungene und zeitaufwendige Entwicklungsprozesse hinzunehmen. „Wir müssen Scheitern als Option akzeptieren, wenn wir an der Technologiespitze stehen wollen,“ erklärte Vetter. Der Weltraum beherbergt die Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts, ganz gleich ob im zivilen, militärischen oder im ökonomischen Bereich. Wer bei der rasanten Entwicklung nicht schritthält, ist militärisch unterlegen und in strategischen Abhängigkeiten gefangen. Die Bundeswehr hat mit der fünften Dimension Space die Zeichen der Zeit erkannt. Jetzt bedarf es Investitionen auf allen Ebenen, um die Weltraumsouveränität Europas zu gewährleisten.

Ist die Kleidergröße einmal ermittelt, geht es an die Kleiderausgabe. Hierbei kann es vorkommen, dass die richtige Größe nicht verfügbar ist und nachbestellt werden muss– und die Rekrutinnen und Rekruten später erneut zur Servicestation fahren müssen. Zudem fallen die verschiedenen Kleidungsstücke oft unterschiedlich aus: Eine Feldbluse in Größe M kann bestens passen, eine Jacke in der gleichen Größe aber zu eng sein. Doch Soldatinnen und Soldaten können schlecht sitzende Kleidungsstücke nicht einfach postalisch zurückschicken, sondern müssen sie zeit- und kostenintensiv vor Ort umtauschen. Ein weiteres Problem: Lediglich 24 Stationen verfügen über einen Bekleidungspool für Frauen, was zusätzliche Wege erforderlich macht. Und während des gesamten Einkleidungsprozesses erfasst das Personal in den Servicestationen jeden Bekleidungsartikel schriftlich und per Hand – ein enormer bürokratischer Aufwand.

Digitales Einkleiden – per KI zur passgenauen Bekleidung Eine von der BWI-Innovationseinheit innoX gemeinsam mit dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Werk- und Betriebsstoffe der Bundeswehr entwickelte App mit dem Namen „BundesWEAR“ könnte die Ersteinkleidung digitalisieren und damit schneller und effizienter gestalten. Sie setzt zunächst beim wichtigsten Punkt des Prozesses an: dem Maßnehmen. Anstatt in einer Servicestation manuell vermessen zu werden, scannen sich die Rekru-

René Tedeski ist Senior Expert bei BWI innoX Foto: BS/BWI

tinnen und Rekruten zum Beispiel zu Hause mit ihrem Smartphone selbst ein. Eine integrierte Künstliche Intelligenz gibt hierbei genaue Anweisungen, wie das Smartphone platziert werden soll. Anhand einer Videoaufzeichnung ermittelt die KI automatisch 13 verschiedene Körpermaße: vom Hüftumfang bis zur Beinlänge. In Verbindung mit allgemeinen Daten wie Alter und Gewicht kann die App damit die erforderlichen Größen für die jeweiligen Kleidungsstücke genau bestimmen. Diese Daten werden an ein Shopsystem übermittelt, mit dem sich die Rekrutinnen und Rekruten ihre Bestellungen entweder nach Hause oder in eine Kaserne schicken lassen können.

Effizienzsteigerung durch Digitalisierung BundesWEAR könnte nicht nur für gut passende Uniformen sorgen, sondern gleichzeitig auch Zeit und Aufwand sparen. Zum einen lässt sich der gesamte Prozess der Ersteinkleidung von bislang mehreren Tagen auf nur wenige Minuten reduzieren: Dank eingebundener KI ist der Kamerascan nach nicht einmal zehn Sekunden beendet, der anschließende Bestellvorgang benötigt auch nicht mehr als zehn Minuten. Damit könnten die Rekrutinnen und Rekruten anders als bislang ihre Bekleidung bereits vor Dienstantritt erhalten. Zum anderen entfallen viele Wegstrecken zu den Servicestationen, ebenso das händische Vermessen und manuelle Dokumentieren der Kleidungsstücke. Die Erprobungsphase hat BundesWEAR inzwischen in einem gemeinsamen Innovationsexperiment mit dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Wehr- und Betriebsstoffe der Bundeswehr erfolgreich hinter sich gebracht. Derzeit prüft die Bundeswehr einen weiteren Einsatz der App. Dass BundesWEAR Potenzial hat, sehen auch andere so: Die App gewann im vergangenen Jahr die Goldmedaille in der Kategorie „Bestes Digitalisierungsprojekt“ beim 21. eGovernment-Wettbewerb unter der Schirmherrschaft der Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Per Handyscan können sich Soldatinnen und Soldaten mit der App BundesWEAR vermesFoto: BS/BWI sen lassen und passgenaue Dienstkleidung bestellen.


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Behörden Spiegel / November 2023

Immer mehr Fälle zu bewältigen – und zwar im Nebenamt Jonathan Posse über seine Arbeit als staatlich geprüfter Polizeibergführer (BS/Marco Feldmann) Die Ski- und Kletterunfälle in Bayern werden immer mehr. Für Jonathan Posse und seine Kollegen der Bergführer bei der Landespolizei bedeutet das eine wachsende Arbeitslast. Denn sie müssen die Zusammenstöße auf Skipisten aufnehmen und bei Abstürzen Verstorbene bergen. Bei dieser psychisch belastenden Arbeit kommen dem 32-jährigen Polizeihauptmeister seine Liebe zum Klettern sowie sein Interesse an Aktivitäten im (hoch-)alpinen Raum zugute.

Als staatlich geprüfter Polizeibergführer muss Jonathan Posse Einsätze in jedem (alpinen) Gelände bewältigen. Das gilt auch für steile Fels- und Gebirgswände.

D

er 1991 geborene Polizist erzählt: „Ich bin in Berchtesgaden aufgewachsen.“ Schon als Kind sei er mit den Eltern an jedem Wochenende in den Bergen unterwegs gewesen. Das habe ihn nachhaltig geprägt. Inzwischen lebt Posse, der seit dem vergangenen Jahr verheiratet ist, in Rosenheim. Beim dortigen Polizeipräsidium Oberbayern Süd versieht er auch seinen Dienst. Auch in seiner Freizeit geht er mit seiner Ehefrau und Freunden so oft es geht Klettern und Skifahren. Posse ist seit 2011 bei der Bayerischen Polizei. Seine zweieinhalbjährige Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst absolvierte er in Eichstätt. „Dort, im südlichen Ausläufer des Frankenjuras, ließ es sich auch gut klettern“, berichtet der Beamte, der als Erster in seiner Familie zur Polizei ging. Anschließend (ab März 2014) war er dann bei einer Einsatzhundertschaft in München eingesetzt. Dazu erläutert Posse: „Das geschah explizit auf meinen eigenen Wunsch hin. In Bayern ist es nicht mehr zwangsläufig so, dass man als Erstverwendung nach der Ausbildung zur Bereitschaftspolizei gehen muss.“

Tegern- und Chiemsee. Er hat festgestellt: „Die Einsatzzahlen steigen immer weiter an, auch weil die Rücksichtslosigkeit der Menschen auf den Skipisten zunimmt.“ Zumal die Bürgerinnen und Bürger seit der Corona-Pandemie deutlich häufiger in den Bergen unterwegs seien. Da gebe es zwangsläufig mehr Unfälle. Dabei gelte: „Leichte Ski- und Kletterunfälle sollten polizeilich aufgenommen werden.“ Dies könne aber nicht immer durch einen Alpinbeamten oder eine Alpinbeamtin erfolgen. Deshalb würden die Unfälle oft durch normale Schichtbeamtinnen und Schichtbeamte aufgenommen, die häufig nicht über das nötige Fachwissen verfügten.

Er liebt den ländlichen Raum In der bayerischen Landeshauptstadt war der heutige Polizeihauptmeister bis März 2017 aktiv. Rückblickend sagt er: „Die Zeit war schön, es war mir persönlich zu viel Stadt.“ Danach wechselte Posse zu den Zentralen Einsatzdiensten in Rosenheim. Dort ist er in einem der Einsatzzüge tätig. Darüber sagt er: „Die Arbeit hier ist ähnlich zu der bei der Bereitschaftspolizei. Es ist alles aber kleiner und ländlicher geprägt.“ So werde seine Einheit oftmals zur Betreuung von Veranstaltungen sowie bei Großlagen eingesetzt. „Die Arbeit als staatlich geprüfter Polizeibergführer erfolgt derzeit noch komplett im Nebenamt“, so Posse. Es existieren Überlegungen zur Überführung ins Hauptamt, die Posse sehr begrüßen würde. Aus dem Münchner Innenministerium heißt es dazu, dass es im Polizeipräsidium Oberbayern Süd Überlegungen gebe, das polizeiliche Alpinwesen für den eigenen Zuständigkeitsbereich neu auszurichten und die dortige Arbeit weiter zu stärken. Entscheidungen seien allerdings noch nicht gefallen. Auch gebe es keinen konkreten Zeitplan zur Umsetzung der Ideen.

Menschen überschätzen sich Regional zuständig ist Bergführer Posse – über diese Qualifikation verfügt er seit März dieses Jahres – für den gesamten Bereich zwischen

Bei der Bergung abgestürzter Personen müssen der Polizeihauptmeister und seine Kollegen oftmals auf den Helikopter zurückgreifen.

Zugleich erläutert er: „Bergunfälle, bei denen es zu schweren Verletzungen kommt oder es sogar Tote zu beklagen gibt, sind zwingend polizeilich aufzunehmen.“ Das gelte z. B., wenn mehrere Personen am Unfallgeschehen beteiligt seien oder der Anfangsverdacht einer Straftat bestehe. „Dabei kann es sich etwa um den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung handeln“, erklärt Posse, der privat besonders gerne Alpin-, Eis- und Felsklettern geht. Dabei sagt er über sich selbst: „Durch meine Tätigkeit als staatlich geprüfter Polizeibergführer bin ich ein vorsichtiger Kletterer und gehe sehr überlegt vor. Ich kehre lieber einmal mehr um als einmal zu wenig.“ Für viele andere gelte das leider nicht, zumal auch die Rücksichtslosigkeit sowie die unangebrachten Fahrweisen auf den Skipisten zunähmen. Dabei gelten dort eigentlich die Regeln des internationalen Ski-Verbandes FIS. „Darin ist u. a. geregelt, dass der Hinterherfahrende Rücksicht nehmen muss, da der Vorausfahrende ja nicht nach

hinten schauen kann“, erklärt der Polizeibeamte. Komme es zu derartigen Zusammenstößen, sei regelmäßig der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt. Solche Verfahren gingen später sogar zur jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft. „Hinzu kommt, dass die FIS-Regeln rechtsähnliche Normen sind, an denen sich die Gerichte orientieren.“

Klare Kompetenzaufteilung Er erzählt aber zugleich auch: „Viele Skiunfälle werden gar nicht von uns aufgenommen, weil wir von ihnen keine Kenntnis erlangen.“ Häufig würden sich im Nachgang dann aber Vertreterinnen und Vertreter von Versicherungen melden und um Sachverhaltsaufklärung bitten. „Dann arbeiten wir viel nach und müssen umfassend recherchieren. Immerhin liegen teilweise Daten bei der Bergwacht vor.“ Mit dieser gebe es eine umfassende Kooperation, aber auch eine klare Aufgabentrennung. Posse erklärt: „Sind Personen im alpinen Raum bei Unfällen verletzt worden, ist die Bergwacht für ihre Rettung und Bergung zuständig. Ist der oder die Betroffene definitiv tot, übernehmen wir die Bergung.“ Dafür werde oftmals der Polizeihubschrauber benötigt und angefordert. „Er braucht aber ausreichende Sichtverhältnisse.“ Seien diese nicht gegeben, erfolge die Absuche des teilweise hochalpinen Geländes fußläufig. Gleiches gelte bei der Vermisstensuche, wenn der Bereich nicht mehr mit Fahrzeugen befahrbar sei. „Das dauert teilweise mehrere Tage oder Wochen“, berichtet der staatlich geprüfte Polizeibergführer. Würden seine Kolleginnen und Kollegen und er zu einem Skiunfall gerufen, erfolge die Alarmierung während der regulären Arbeitszeiten zwischen sieben und 16 Uhr durch die Leitstelle. Dies sei aber die Ausnahme. Beim Eintreffen der Beamten am Ort des Geschehens seien Ski- oder Bergwacht oftmals schon da. Dann gehe es insbesondere um die Aufnahme des Unfallgeschehens sowie der Personalien der Betroffenen. „Hier unterscheidet sich die Arbeit kaum von der Aufnahme eines normalen Verkehrsunfalls auf der Straße“, sagt Posse.

Viel los in der klassischen Skisaison Die meisten Einsätze gebe es in der klassischen Skisaison, die von Dezember bis Februar dauert, sowie in den Sommerferien. „Wir sind eine Aufrufeinheit. Bei Alarmierung aus der Freizeit lässt man meistens alles stehen und liegen und begibt sich in den Einsatz. Hier sprechen wir uns

Fotos: BS/Polizei Bayern

viel über unsere privaten Handys ab und können zahlreiche Alarmierungen abdecken“, so Posse. Insgesamt seien in seiner Dienststelle zwischen Tegern- und Chiemsee 20 staatlich geprüfte Polizeibergführer aktiv. „Wir sind grundlegend gut ausgerüstet, allerdings brauchen wir in unzugänglichem Gelände auch die Bergwacht, deren Spezialausrüstung und deren Mannstärke. Denn wir müssen in jedes Gelände kommen.“ Ein häufiger Einsatzort sei auch die örtliche Kletterhalle. Dort gebe es auch oft Unfälle, die polizeilich aufgenommen werden müssten. „Das dient z. B. auch dazu, Fehler des Betreibenden auszuschließen. Fast immer sind jedoch Sicherungsfehler oder Anwendungsfehler durch die Kletternden ausschlaggebend.“ Hierfür brauche es Spezialwissen, meint Posse. Die staatlich geprüften Polizeibergführer, die auch auf ein geländefähiges Quad zurückgreifen können, haben aufgrund ihres Fachwissens vor Gericht eine gutachterliche Stellung. Dabei verfassen sie eine Art Sachverständigengutachten. „Bei jedem Lawinenunglück werden auch Schneeprofile gegraben. Das geschieht einerseits wegen der Ermittlungen für das Strafverfahren. Andererseits machen wir das auch aus Gründen der Prävention, um daraus etwas zu lernen zu können“, ergänzt der Polizeibeamte.

Darüber freue ich mich sehr.“ Mit Blick in die Zukunft sagt Posse, der in genehmigter Nebenbeschäftigung auch für private Bergschulen arbeitet und dies als „schönen Ausgleich zur Polizeiarbeit“ betrachtet: „Die Höhenintervention, also etwa das Herunterholen von Demonstrierenden von Schilderbrücken auf Autobahnen, bindet uns schon jetzt sehr stark und wird immer mehr.“

Wochenlange Zusatzausbildung

Polizeibergführende in Bayern

Die staatlich geprüften Polizeibergführer müssen für ihre verantwortungsvolle und mitunter auch sehr komplexe Aufgabe eine insgesamt 18-wöchige Ausbildung durchlaufen. Diese erstreckt sich über drei Jahre und erfolgt berufsbegleitend. Die Bewerbung und Sichtung erfolgt dabei noch vor der Ausbildung zum Skilehrer. Diese dreiwöchige Ausbildung ist verpflichtender Teil für die Ausbildung zum staatlich geprüften Polizeibergführer. Beteiligt sind laut Posse neben Polizistinnen und Polizisten aus Bayern auch Angehörige der Bundespolizei sowie deutschsprachige Beamte aus der Schweiz. Abzuleisten ist neben einer Kletterleistung u. a. ein Höhen-Konditionstest. Dabei muss eine Strecke von 3.000 Metern und 1.000 Höhenmetern mit einem Einsatzrucksack auf dem Rücken in einer bestimmten Zeit absolviert werden. Außerdem gibt es eine Technikprüfung am Gletscher. Über seine berufsbegleitende Ausbildung sagt der staatlich geprüfte Polizeibergführer: „Ich habe währenddessen viel über Wetterkunde, Skifahren und Schneeprofile gelernt. Künftig werde ich den Kletterteil der Ausbildung mitgestalten.

Leichenbergung besonders belastend Als schwierig empfindet Posse das Bergen von Leichen nach Kletterunfällen. Denn: „Bei weiten Abstürzen sind die Opfer stark entstellt.“ Aber auch dann müssten die Verunglückten natürlich per Helikopter geborgen und ins Tal gebracht werden. „Wenn dort dann Angehörige warten, ist das besonders problematisch und belastend. Denn ich kann an der gegebenen Situation nichts ändern, kann aber für die Angehörigen da sein und das Geschehene bestmöglich erklären. Bei der Angehörigenbetreuung steht dankenswerterweise der Kriseninterventionsdienst der Bergwacht professionell zur Verfügung“. Momentan könne er mit solchen Einsätzen aber noch gut umgehen, auch weil im Kollegenkreis dann viel über das Geschehene gesprochen werde.

Die Bayerische Polizei verfügt seit der Nachkriegszeit über eigene berg- und skiführende Kräfte. Zu deren Aufgaben gehören u. a. die alpine Unfallaufnahme sowie die Bewältigung des alpinen Einsatzgeschehens. So sind sie etwa für die Anzeigenaufnahme im Bergsportbereich verantwortlich. Und das unabhängig davon, wo der Unfall oder die Straftat stattfand. Einzige Bedingung ist die Beteiligung eines deutschen Staatsbürgers bzw. einer deutschen Staatsbürgerin. Die Mitglieder der AEGen, deren Ausbildung sehr aufwändig ist und berufsbegleitend erfolgt, müssen über eine überdurchschnittliche körperliche Leistungsfähigkeit und eine umfassende Alpinerfahrung verfügen. Sie leisten pro Jahr circa 12.000 Einsatzstunden. Zudem arbeiten sie bei der Personensuche eng mit der Bergwacht zusammen und besitzen vor Gericht eine besondere Stellung. In den Mittelgebirgen und Ballungszentren mit Kletterhallen existieren zudem Sachbearbeitende für Kletterunfälle. In Bayern existieren derzeit insgesamt fünf Alpine Einsatzgruppen (AEG) in den verschiedenen Gebirgsregionen. Sie bilden zusammen einen Alpinen Einsatzzug.


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