Mobile Government
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ber die BayernApp können die Bürgerinnen und Bürger verschiedenste Informationen zu Behörden und deren Verwaltungsdienstleistungen abrufen. Die BayernApp greift dabei auf einen Datenbestand von über 2.500 Verwaltungsleistungen wie beispielsweise die Beantragung der Geburtsurkunde oder die Wohnsitzanmeldung zu. Zu vielen der staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen sind bereits jetzt Online-Dienste verfügbar und über die App auf-
Behörden Spiegel / Mai 2021
Die BayernApp Der Online-Verwaltungswegweiser für Smartphone und Tablet (BS/Judith Gerlach) Die Bürgerinnen und Bürger sind es inzwischen gewohnt, mit dem Smartphone oder auf dem Tablet einzukaufen oder eine Reise zu buchen. Apps machen das heute für jeden einfach und selbstverständlich. Deshalb ist es uns wichtig, die Kommunikation mit der Verwaltung auch über diesen Weg zu ermöglichen. Mit der BayernApp erleichtern wir das deutlich. Es ist die erste App dieser Art in Deutschland. Bayern ist damit bundesweit ein Vorreiter beim mobilen E-Government. tionen aus den verschiedensten Bereichen des Freistaats abgerufen werden: von Mitteilungen der Staatsregierung über Informatio-
Sie stellen damit rund um die Uhr Informationen und Anträge bereit – und das ohne zusätzlichen Aufwand. Denn die App greift auf den Datenbestand des Redaktionssystems des BayernPortals zurück, das bereits seit Jahren erfolgreich im Einsatz ist. Kommunen beziehungsweise deren kommunale IT-Dienstleister können ihre Daten zu den angebotenen Online-Diensten auch automatisiert per Webservice in das Redaktionssystem einspielen. Alle Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger werden dann automatisch auch in die BayernApp übernommen. Um die Online-Dienste in der Fläche zur Verfügung stellen zu können, brauchen wir die tatkräftige Unterstützung der Kommunen. Denn sie stellen einen Großteil der Verwaltungsleistungen zur Verfügung. Zahlreiche digitale Modellkommunen und viele andere leisten hier schon einen vorbildlichen Beitrag.
Mit der BayernApp haben wir ein praktisches digitales Werkzeug auf den Weg gebracht. Aber wir stehen erst am Anfang. Das Angebot unserer App soll stetig erweitert werden. Als nächstes wollen wir beispielsweise regionalisierte Statistikdaten integrieren. Damit sollen zukünftig interessante Zahlen, Daten und Analysen zu jedem gewünschten bayerischen Landkreis abrufbar sein, beispielsweise die Entwicklung der Einwohnerzahl oder die örtlichen Beschäftigungszahlen – ein zusätzlicher digitaler Ser-
vice für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Mobile First Unser Grundsatz lautet “Mobile First” – insbesondere für die Bürgerdienste! Um möglichst alle digitalen Verwaltungsangebote mobil zu machen, machen wir auch nach Bereitstellung der BayernApp natürlich weiter. Dazu hat die Bayerische Staatsregierung letztes Jahr im Rahmen eines Zwölf-Punkte-Plans “Freistaat Digital” auch verschiedene Maßnahmen zu “Mobile-First”
beschlossen: Beispielsweise werden die Ressorts bis spätestens Ende 2022 ihre bestehenden sowie neuen Internetangebote und Online-Dienste für Bürgerinnen und Bürger konsequent auch für die nutzerfreundliche Bedienung auf Smartphones und Tablets bereitstellen. Wir wollen das aber nicht nur für staatliche Behörden, sondern auch im Bereich der Kommunen unterstützen – denn dort wird ja der Großteil der Verwaltungsleistungen erbracht. Deshalb ist eine der Voraussetzungen unseres Förderprogramms “Digitales Rathaus” für Kommunen, dass die entwickelten Online-Dienste auch in einer für mobile Endgeräte optimierten Form angeboten werden müssen. Unsere Maßnahmen werden einen wesentlichen Beitrag leisten, um dem Mobile Government in Bayern und darüber hinaus einen kräftigen Schub zu verleihen.
mGov4EU EU-Projekt zur Förderung mobiler und grenzüberschreitender Verwaltungsdienste
(BS/Tina Hühnlein*) Durch die praktische Implementierung der seit Juli 2016 vollständig anwendbaren “eIDAS-Verordnung” hat die Europäische Union in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht, den grenzüberschreitenden Online-Identifizierungsprozess für Bürgerinnen und Bürger erfolgreich zu vereinfachen. Außerdem ist im Dezember 2020 ein erster Teil der SDG-Verordnung (SDG: Single Digital Gateway) zur Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zur Verwaltung in der EU in Kraft getreten. Schließlich existiert ein ungebrochener Trend hin zur mobilen und selbstbestimmten Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen: Bürgerinnen und Bürger erwarten heute, dass E-Government-Dienste jederzeit bequem per Smartphone nutzNutzerfreundlichkeit und bar sind. Vor diesem Hintergrund ist kürzlich das von der Europäischen Union im Rahmen des Forschungs- und Bürgernähe Innovationsprogramms Horizon 2020 geförderte mGov4EU(“Mobile Cross-Border Government Services for EuJudith Gerlach, Bayerische Staatsministerin für Digitales, bei der Vorstellung der uropa Bei der Entwicklung der App rope”, https://mGov4.EU)-Projekt gestartet, um mobile, grenzüberschreitende Verwaltungsdienste in E BayernApp Foto: BS/StMD, Kurt Krieger waren Nutzerfreundlichkeit und zu ermöglichen. Das Projekt ist offen für weitere Pilotpartner und lädt herzlich zur Mitwirkung ein. rufbar. Der Vorteil ist, dass die Nutzer die zuständige Behörde nicht mehr lange suchen müssen. Die App weist ihnen einfach den Weg. Nach Auswahl einer Leistung und des Ortes können beispielsweise Online-Dienste des Rathauses, Landratsamtes oder Bezirks angezeigt werden.
Die App kann noch mehr Die BayernApp kann aber noch mehr, als nur die Kommunikation mit den Behörden zu erleichtern. Über sie können auch die neuesten Meldungen und Informa-
nen aus den BayernLabs und dem Schulbereich bis zu Polizeimeldungen oder aktuellen Gerichtsentscheidungen. Darüber hinaus zeigt eine Karte die Standorte der BayernWLAN-Hotspots – sehr praktisch, wenn beispielsweise mal unterwegs mobil gearbeitet oder größere Video-Dateien verschickt werden sollen.
Ein Plus an Service für die Kommunen Die Kommunen können über die BayernApp einen noch attraktiveren Bürgerservice bieten:
Bürgernähe sehr wichtig. Deshalb wurden Bürgerinnen und Bürger gleich von Anfang an bei der Entwicklung im Rahmen eines sogenannten Digitallabors mit einbezogen. Herausgekommen ist eine intuitiv bedienbare App, die schnelle Antworten rund um die Verwaltung liefert und so das Leben erleichtert. Begleitet wurde die Entwicklung von der renommierten Stiftung Pfennigparade, die die App hinsichtlich der Barrierefreiheit getestet hat. Denn es ist entscheidend, dass wir durch Digitalisierung Barrieren abbauen und keine neuen schaffen.
Digitales Amt Österreichs M-Government-Plattform
Das mGov4EU-Projekt versammelt führende europäische Experten aus dem Bereich Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft aus Österreich, Belgien, Estland, Deutschland und Spanien, um sichere und datenschutzfreundliche mobile E-Government-Dienste in ganz Europa zu ermöglichen. MGov4EU stellt die Bürgerin und den Bürger in den Mittelpunkt der Betrachtungen und wird ihnen neue, sichere und die Privatsphäre schützende Optionen zur Verwaltung ihrer Identität und ihrer persönlichen Daten bieten – ganz gleich, ob sie oder der E-Government-Dienst sich im Heimatland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat befinden.
Kombination von eIDAS und Single Digital Gateway
(BS/Kilian Recht) Auch ein Blick ins Ausland offenbart: Mobile-Government-Lösungen gehören zu einer nutzerfreundlichen digitalen Verwaltung dazu. Besonders weit blicken muss man für diese Erkenntnis nicht. In Den regulatorischen Rahmen Österreich steht seit 2019 die App “Digitales Amt“ für iOS und Android zum Download bereit. Einige Funktionen dieses Projektes bildet die Verordsind bereits verfügbar, weitere sind geplant. nung (EU) 2018/1724 über die “Es wird für die Menschen einfacher werden, Amtswege zu erledigen. Das Amt der Zukunft ist digital – 24 Stunden am Tag erreichbar, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr”, postuliert Margarete Schramböck, Österreichs Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort. “Mobile First” sei dabei eines ihrer zentralen Anliegen.
Plattform “oesterreich.gv.at” Ganz in diesem Sinne bringt die App “Digitales Amt“ das Verwaltungsangebot der E-GovernmentPlattform “oesterreich.gv.at“ auf Smartphones und Tablets. Seit dem Start der App im März 2019 wurde sie über 330.000-mal he runtergeladen. Und der Vergleich zur klassischen E-GovernmentPlattform zeigt: Das Verlagen nach M-Government-Lösungen überwiegt. 55 Prozent der Inhalte, die sowohl im Web als auch über die App verfügbar sind, wurden über mobile Geräte abgerufen.
Das Amt für die Hosentasche “Digitales Amt” bietet alle Services, mit denen auch die klassische E-Government-Plattform Österreichs aufwartet. Somit sind auf den mobilen Endgeräten bereits Services zur Wohnsitzänderung, zum Wahlkartenantrag oder der digitale “Babypoint” verfügbar, in dem verschiedene Dokumente
rund um den Nachwuchs beantragt werden können. Ebenfalls integriert ist ein Erinnerungsservice zur Reisepassverlängerung sowie die Funktion PDF-Signatur. Damit können Bürgerinnen und Bürger PDF-Dateien, die sie per Mail erhalten haben, direkt am Smartphone rechtsgültig unterschreiben.
Single-Sign-on-Services Neben diesen nativ umgesetzten Verfahren werden zudem auch eine Reihe von Single-Sign-OnServices in der App angeboten, darunter auch die Möglichkeit, Volksbegehren zu unterzeichnen oder digitale Behördenschreiben zu empfangen. Nutzerinnen und Nutzer identifizieren sich auf dem mobilen Amt mittels Handysi gnatur über Face- oder TouchID. Das zweithäufig genutzte Verfahren ist laut dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) derzeit die Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes nach einem Umzug. Die Ergänzung weiterer Varianten der Wohnsitzänderung wie die Meldung von Nebenwohnsitzen oder ein Umzug ins Ausland sowie laufende Qualitätsverbesserungen seien in Arbeit. Ebenso solle die Anmeldung zur Eheschließung bei den Standesämtern als neues Feature umgesetzt werden. Weiter heißt es aus dem BMDW: Vor allem die Bereitschaft der Mi-
nisterien, in technischer, organisatorischer und gesetzgeberischer Hinsicht eng zu kooperieren, sei entscheidend für die Implementierung von Mobile Government in Österreich gewesen.
Erfolgsfaktor Kooperation Viele der angebotenen Verfahren seien Teil der mittelbaren Bundesverwaltung; die rechtliche Ausgestaltung und die technische Anwendung lägen also beim Bund. Die Ausführung hingegen liege bei den Gemeinden. Hinsichtlich der Verfahren der Bundesländer gebe es aber einen regen Gedankenaustausch. Ausgewählte Inhalte von “oesterreich.gv.at” stünden den Gebietskörperschaften außerdem zur Integration in ihre eigenen Web-Angebote zur Verfügung. Auf “oesterreich.gv.at” bündele man zum Großteil auch schon Leistungen aller Verwaltungsebenen. So werde zentral auf über 1.000 verschiedene Formularinstanzen – davon über 200 Online-Formulare – des Bundes, der Länder und Gemeinden verlinkt, die auch über die App erreichbar seien. Zukünftig werde man prüfen, ob Verfahren der jeweiligen Gebietskörperschaft integriert würden und dann jene nativ umsetzen, die eine entsprechende Nutzerfrequenz aufwiesen.
Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors (Single D igital Gateway Regulation – SDGR) zur grenzüberschreitenden Bereitstellung von Diensten, zusammen mit der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 für grenzüberschreitende elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt. Das mGov4EU-Projekt stellt die Anforderungen selbstbestimmter und mobiler Bürgerinnen und Bürger in das Zentrum der Betrachtungen und integriert das existierende eIDAS-Ökosystem in das neue einheitlichen Zugangstor zu einem benutzerfreundlichen Gesamtsystem. Im mGov4EU-Projekt sollen die bereits existierenden und die neu entstehenden Möglichkeiten der eIDAS- und SDG-Verordnung genutzt und die Prinzipien “Once-only”, “Digital by default” und “Mobile First” praktisch umgesetzt werden. Nach einer benutzerfreundlichen mobilen Identifizierung und einer expliziten Freigabe durch den Nutzer kann auf bereits verfügbare Daten zugegriffen werden, damit soweit wie möglich auf das bisweilen umständliche Ausfüllen komplexer Formulare verzichtet werden kann. Durch die konsequente Nutzung der in modernen Smartphones verfügbaren Technologien werden die in mGov4EU
anvisierten Lösungen nicht nur den höchsten Sicherheits- und Datenschutzanforderungen Genüge tun, sondern auch eine ausgezeichnete Benutzerfreundlichkeit bieten. Hierbei zielt das mGov4EU-Projekt darauf ab, grundlegende Bausteine für sichere und mobil nutzbare EGovernment-Dienste bereitzustellen, die in ganz Europa und darüber hinaus genutzt werden können. Diese Bausteine sollen in ausgewählten Pilotanwendungen in den Bereichen elektronischer Wahlen, der “smarten Mobilität” und nicht zuletzt der mobilen Signatur erprobt und danach einer breiteren Nutzergruppe zur Verfügung gestellt werden. Ausgehend von den mGov4EUEntwicklungen kann auf diese Weise eine vertrauenswürdige Föderation von kollaborativen EGovernment-Plattformen entstehen, die die gemeinsame Bereitstellung und Wiederverwendung von verfügbaren und einfach zu nutzenden öffentlichen Diensten erleichtert.
Interdisziplinäres Expertenteam Das Projekt mGov4EU wird vollständig durch das EU-Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon 2020 mit einem Budget von 3,9 Millionen Euro gefördert. Für das mGov4EUProjekt haben sich hochkarä-
Das mGov4EU-System auf einen Blick
tige, international erfahrene, interdisziplinäre Experten aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zusammengefunden. Neben der TECHNIKON Forschungs- und Planungsgesellschaft mbH als Koordinator arbeiten das Zentrum für sichere Informationstechnologie – Austria (A-SIT, zusammen mit der ASIT Plus GmbH), die Donau-Universität Krems, die ecsec GmbH, die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V., der go.eIDAS e. V., die Technische Universität Graz, Scytl, TIMELEX und die Universität Tartu an diesem Projekt. Während der dreijährigen Projektlaufzeit werden mehrere mGov4EU-Pilotanwendungen entworfen und implementiert, um die bereitgestellten Lösungsbausteine und Infrastrukturdienste zu validieren. Unter den Pilotanwendungen finden sich z. B. elektronische Wahlen, “smarte Mobilität” auf Basis von subventionierten Taxifahrten und die mobile Signatur. Interessierte Behörden in ganz Europa sind herzlich eingeladen, sich mit dem mGov4EU-Projekt in Verbindung zu setzen, um an diesen Pilotanwendungen teilzunehmen oder die innovativen Technologien frühzeitig selbst in eigenen Anwendungen zu nutzen. *Tina Hühnlein ist Geschäftsführerin der go.eIDAS Association.
Grafik: BS/go.eIDAS