Behörden Spiegel Juli 2020

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ISSN 1437-8337

Nr. VII / 36. Jg / 28. Woche

Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst

Berlin und Bonn / Juli 2020

G 1805

www.behoerdenspiegel.de


Webinar-Highlights im August 2020 Kurz und knackig auf den Punkt gebracht

Das Home Office zum Lernen nutzen und Wissensvorsprung sichern! Beschaffung von Bauleistungen nach VOB/A 06.08.2020, 10:00 Uhr – 13:00 Uhr Führung von virtuellen Teams 14.08.2020, 10:00 Uhr – 13:00 Uhr Einführen der E-Akte – was führt zum Erfolg, was nicht 17.08.2020, 09:00 Uhr – 10:30 Uhr Die UVgO im Überblick – Vergabe unterhalb der Schwellenwerte 18.08.2020, 10:00 Uhr – 13:00 Uhr Design Thinking in Behörden 18.08.2020, 10:00 Uhr – 13:00 Uhr Preisverhandlungen bei öffentlichen Aufträgen 19.08.2020 , 10:00 Uhr – 13:00 Uhr Krisenkommunikation für Behörden 25.08.2020, 10:00 Uhr – 13:00 Uhr Bin ich richtig eingruppiert? Das Eingruppierungsrecht kompakt und verständlich erklärt 26.08.2020, 10:00 Uhr – 11:30 Uhr Reputationsmanagement für Behörden 27.08.2020, 10:00 Uhr – 13:00 Uhr

Detaillierte Informationen und Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de ; Suchwort „Webinar“


Fakten, Hintergründe und Analysen für den Öffentlichen Dienst

ISSN 1437-8337

Nr. VI / 36. Jg / 28. Woche

G 1805

Berlin und Bonn / Juli 2020

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Ziel ist sinnvoller Energiemix

Viele Punkte auf der Agenda

Ruhr als ureigenste Sache

Melf Grantz über Wasserstoffforschung .......... 17

Dr. Sabine Sütterlin-Waack zu ihrer neuen Funktion in Schleswig-Holstein .......................... 43

Andreas Schocke über seine Arbeit als Abwassermeister .............................................. 52

System ausgeweitet (BS/mfe) Das bei der badenwürttembergischen Landespolizei genutzte anonyme Hinweisgebersystem wird auf die Bereiche Linksextremismus und Antisemitismus ausgedehnt. Bislang konnten über das BKMSSystem Anmerkungen zu den Themen Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus/ Terrorismus, Korruption und Wirtschaftskriminalität abgegeben werden. Beim Stuttgarter Landeskriminalamt (LKA) ist das Programm bereits seit 2012 im Einsatz. Das System ist webbasiert. Dort können Bürger rund um die Uhr anonym Hinweise abgeben. Die Anonymität wird dabei technisch garantiert. IPAdressen, Zeitstempel oder Metadaten werden nicht gespeichert. Eine Rückverfolgung auf den Absender und dessen Identität ist somit unmöglich.

Neues Forschungsprojekt gestartet (BS/mfe) Unter der Leitung der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) hat ein wissenschaftliches Forschungsprojekt zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Früherkennung von Straftaten begonnen. An KISTRA sind neben der ZITiS noch acht weitere Partner beteiligt. Dabei ist das Bundeskriminalamt (BKA) zugleich Partner und Endanwender. Ziel des dreijährigen Projektes mit einem Gesamtbudget von fast drei Millionen Euro ist die Erforschung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für den ethisch und rechtlich vertretbaren Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) durch Sicherheitsbehörden. Dies ist auch Thema auf dem Symposium KI am 29. September 2020 (www.innovationssymposium-ki.de).

Internationales Klimaprojekt (BS/kh) Deutschland, Portugal und Slowenien haben ihre EUTrio-Präsidentschaft mit dem gemeinsamen Klimaschutzprojekt “Three4Climate” eröffnet. Es soll kommunalen Akteuren mehr Gehör in der EU-Klimapolitik verschaffen und den Austausch zu praktischen Klimaschutzfragen verbessern. In den kommenden Monaten werden sich Städte und Schulen besser miteinander vernetzen, um sich über Klimaschutzmaßnahmen und gelungene Praxisbeispiele auszutauschen – etwa in den Bereichen Mobilität, Naturschutz und Energieeffizienz. Geplant sind Studienreisen, Lehreraustausche, Workshops, Aktionstage und Wettbewerbe. Die Umweltministerien der drei Länder wollen ihre Präsidentschaft eng miteinander verzahnen und gemeinsame Prioritäten setzen.

Zuckerbrot und Peitsche Das Dilemma zwischen Freiheit versus Regulierung und Kontrolle (BS/Jörn Fieseler) Volkswagen, Tönnies, Wirecard – dies sind nur drei Beispiele, bei denen Unternehmen nicht gesetzeskonform gehandelt haben. Hat die staatliche Aufsicht versagt und brauchen wir mehr Kontrolle? Oder sind wir so überreguliert, dass Unternehmen sich ohnehin nicht gesetzeskonform verhalten können und der Ehrliche am Ende der Dumme ist? Die Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind Rechtstreue und regelkonformes Handeln sowie das Vertrauen, dass jeder Bürger sich daran orientiert und in jedem Unternehmen danach gehandelt wird. Dieses Vertrauen drückt sich ebenso durch die Unschuldsvermutung im Strafrecht aus wie durch die Annahme der Steuerehrlichkeit im Rahmen der Steuerprüfung. Verfehlungen wie in den drei genannten Beispielen unterminieren das Vertrauen. Mehr noch: Je gravierender die Fälle, desto lauter die Rufe nach mehr staatlicher Kontrolle und Regulierung. Doch eine unvollkommene Schlagkraft der Aufsichtsbehörden ist systemimmanent. Diese zu beseitigen hieße, einen Überwachungsstaat aufzubauen. Das widerspräche den freiheitlichdemokratischen Werten. Das sollte die Gesellschaft und die politisch Handelnden jedoch nicht daran hindern, darüber zu diskutieren und es besser zu machen. Unternehmen agieren global, die Kontrolle keineswegs. Sie scheitert an den Grenzen der Zuständigkeiten. Das muss schon bei der Regulierung berücksichtigt werden. Heutzutage reicht es nicht mehr, mit neuen Gesetzen neue Regulierung aufzubauen und die Umsetzung der Exekutive zu überlassen. “Wir brauchen deutlich verbesserte Prozesse”, schreiben die Autoren des Buches “NeuStaat” Thomas

Das richtige Verhältnis zwischen Prämie und Sanktion schafft gesetzeskonformes Handeln.

Heilmann und Nadine Schön, beide Mitglieder im Deutschen Bundestag, mit Blick auf die Entstehung von Gesetzen. Der Gesetzgeber muss alle wichtigen Entscheidungen selbst treffen – so sieht es die vom Bundesverfassungsgericht herausgearbeitete Wesentlichkeitstheorie vor. Doch leider lege man sich im Politischen viel zu schnell auf Maßnahmen anstelle von Zielen fest, kritisieren die Abge-

ordneten. Letztere sollten aber im Mittelpunkt eines Gesetzes stehen, Maßnahmen diesen Zielen konkret zugeordnet werden, kritisieren Schön und Heilmann. Dazu gehört auch die Umsetzung. Schon allein wegen des Konnexitätsprinzips. Zwar gibt es seit den 90er-Jahren des letzten Jahrtausends eine Gesetzesfolgenabschätzung (GFA), die auch Bestandteil der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesmi-

Foto: BS/Erich, stock.adobe.com

nisterien ist. Und auch der nationale Normenkontrollrat ermittelt ex-ante den Erfüllungsaufwand. Die Angaben sind jedoch oft unvollständig. Die GFA werde nicht intensiv genug betrieben, sind sich Experten einig, und enthalte kaum praktische Tipps. Ein datenbasiertes Vorgehen ist heutzutage jedoch essenziell. “Um Ziele mit Sinn und Verstand festlegen und messen zu können, ist eine solide Datenbasis

unverzichtbar”, schreiben auch die beiden CDU-Abgeordneten. Nur so lassen sich evidenzbasierte Entscheidungen treffen. In diesem Kontext schlagen die Abgeordneten richtigerweise eine Leistungskontrolle und automatischen Verfall von Gesetzen vor, eine sogenannte Sunset-Klausel. Nach Ablauf einer Frist ist die Wirkung der Regulierung zu messen. Bestenfalls von einem unabhängigen Gremium, was diese schonungslose Analyse liefert. Diese Analyse muss die Antworten liefern, ob Kontrolle und Umsetzung funktioniert und ob mit den vorgesehenen Maßnahmen die avisierten Ziele erreicht werden. Und wenn nicht? Dann hat der Gesetzgeber bis zum Ablauf der Sunset-Klausel Zeit, nachzubessern oder das Gesetz neu aufzusetzen. Unternimmt er nichts, verfällt es. Diese Möglichkeit besteht natürlich auch, wenn das Ziel erreicht wurde. Das wäre eine nachhaltige Regulierung. Genauso nachhaltig wäre es, anstatt neuer Regularien für die Wirtschaft gutes unternehmerisches Handeln im Sinne von rechtskonformem Verhalten zu belohnen. Die richtigen Anreize schaffen eher gesetzeskonformes Verhalten als immer neue Normen. Letztere führen sonst zum autonomen Bürokratieabbau. Der Normadressat entscheidet selbst, welche Regelungen er befolgt. Dann ist der Ehrliche wirklich der Dumme.

Kommentar

Der “Wumms” für den digitalen Staat (BS) Die Digitalisierung von Staat und Verwaltung hat Konjunktur: drei Milliarden Euro zusätzlich für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), 300 Millionen für die Registermodernisierung, mindestens sieben Milliarden für den Ausbau der Förderung der digitalen Infrastruktur, 500 Millionen für die Aufstockung des Programms “Smart City” usw.: Wenn man im Konjunkturpaket der Bundesregierung blättert, kann man sich ob derartiger Summen schon verwundert die Augen reiben. Denn diese zusätzlichen Investitionsmittel, die nun etwa für die Umsetzung des OZG zur Verfügung gestellt werden sollen, sind schon bemerkenswert. Zur Erinnerung: Laut OZG sollen bis Ende 2022 rund 575 Verwaltungsleistungen für Bürger und Wirtschaft online zur Verfügung stehen. Mithilfe der zusätzlichen drei Milliarden Euro soll dieser Prozess jetzt zügig und flächendeckend umgesetzt werden. Verknüpft ist diese großzügige finanzielle Unterstützung mit der Bedingung, dass die jeweiligen Umsetzungsmaßnahmen dem Prinzip “Einer für alle” folgen. Das heißt, die jeweiligen Lösungen werden an einer Stelle entwickelt und können von

den anderen Stellen anschließend nachgenutzt werden. Dieser gewaltigen Summe, die nun nachträglich in den bereits laufenden Umsetzungsprozess gespült wird, kann man getrost das von Bundesfinanzminister Olaf Scholz kreierte Label “Wumms” anheften. Zumal, wenn man sich vor Augen führt, dass vor einem guten halben Jahr Bund und Länder für die Jahre 2020 bis 2022 ein Digitalisierungsbudget im Umfang von bis zu 180 Millionen Euro vereinbart hatten: “Peanuts” im Vergleich zum nun beschlossen Extra-Schluck aus der Finanzierungspulle. So erfreulich diese Entwicklung für den Fortgang der digitalen

Verwaltungsservices ist, so legt sie auch offen, dass das Mammutprojekt OZG-Umsetzung bislang offenkundig deutlich unterfinanziert gewesen sein muss. Die Erfahrungen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie haben zweifellos in der Politik die Bereitschaft geschaffen, dieses zusätzliche Budget zur Schließung der Finanzierungslücke zur Verfügung zu stellen. Es bleibt zu hoffen, dass dieser “digitale” Mentalitätswandel von Dauer ist, damit dieser “Wumms” nicht nur kurzfristig die Konjunktur beflügelt, sondern eine nachhaltige Innovationsstruktur und -kultur für den digitalen Staat kreiert. Guido Gehrt

Grobstoffliche Phase


Inhalt

Seite 2

Behörden Spiegel / Juli 2020

Die Corona-Krise hat auf Bundesebene zur Verabschiedung mehrerer Nachtragshaushalte geführt. Die öffentlichen Finanzen stehen pandemiebedingt massiv unter Druck. Die Verschuldung der öffentlichen Hand wächst in neue Dimensionen. Trotzdem dürfen Investitionen nicht vernachlässigt werden. Foto: BS/bluedesign, stock.adobe

Haushalt und Finanzen Die richtige Klaviatur spielen

Was wird aus den kommunalen Altschulden?

Verfrühte Euphorie?

Mittelbare Entgelttransparenz und Pakt für den ÖGD ..... Seite 3 Länder sollen Lösungen liefern ....................................Seite 21 Corona-Warn-App ist nicht nur Glanz und Gloria ........ Seite 27

Zahlen, Daten und Fakten

Volle Kraft voraus

“rescEU” soll schon wieder ausgebaut werden

Verschuldung der öffentlichen Hand in der Krisen-Investitionen der kommunalen Massive Kritik an erneutem Corona-Krise ................................................................... Seite 8 Unternehmen ................................................................ Seite 22 Kommissionsvorschlag aus Brüssel............................. Seite 47

Massive Staatsverschuldung durch Corona

Das Land attraktiv halten

Große Unterschiede zwischen den Ländern .................. Seite 9 BMEL fördert “Smarte LandRegionen” ........................ Seite 24 Impressum Der Behörden Spiegel wird verlegt von der ProPress Verlagsgesellschaft mbH. www.behoerdenspiegel.de

Innen Spiegel

Auf zur neuen Normalität Behörden Spiegel trotzt Corona mit digitalen Formaten (BS/har) Die Corona-Pandemie stellt auch den Alltag des Behörden Spiegel komplett auf den Kopf. Durch den Lockdown und seine Auflagen war und ist ein Regelbetrieb nicht möglich. Als Verlag, der traditionell die Ausrichtung erfolgreicher Kongresse und Seminare verantwortet, bedeutet die Krise einen herben Einschnitt in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht. Doch wir kämpfen uns nun in die viel beschworene neue Normalität zurück: mit digitalen Produkten und viel Zuversicht. Aufgrund der extremen Lage war es unabdingbar, mit der gesamten Belegschaft aus Bonn und Berlin ab Mitte März im Homeoffice zu arbeiten. Mitte Mai kehrten Teile in die Verlagsräume eingeschränkt zurück. Damit “Recovery to Business” gelingen konnte, bewältigte der hierfür einberufene Corona-Lenkungskreis in kürzester Zeit eine Herkulesaufgabe. HygienePläne mussten aufgestellt und Arbeitsprozesse neu durchdacht werden. Auch die technische Produktion musste vom Homeoffice aus erfolgen. Durch die enge Zusammenarbeit und Rücksichtnahme aller Mitarbeitenden aufeinander funktionierte der Neustart.

Digitale Kernmarken etablieren Gleichzeitig begann man in einem Parforce-Ritt, die Seminare des Führungskräfte Forums und der Cyber Akademie in Webinare umzuwandeln: mit durchschlagendem Erfolg! Bis Ende Juni besuchten die virtuellen Veranstaltungen über 2.600 Besucher, die in gewohnter Qualität über unterschiedlichste Themen des Public Sectors informiert wurden. Auf der neuen Website Digitaler Staat Online werden Online-Events zur Digitalisierung präsentiert. Via Streaming kön-

nen sowohl kostenlose als auch bezahlpflichtige Seminare über verschiedene Tools und Social Media verfolgt werden.

Bald beginnt der heiße Herbst Nun heißt es, den Digitalisierungs-Schub in den Herbst mitzunehmen und weiter in digitale Formate zu investieren. Der Behörden Spiegel setzt in Zukunft auf einen Mix aus reinen Online-Kongressen, aber auch hybriden Varianten wie dem Innovationssymposium KI am 29. September in Berlin. Bei ihm werden Programmpunkte live vor Ort, andere aus unserem Berliner Studio exklusiv online angeboten, bevor die Präsenzveranstaltungen zurückkehren. Der Digitale Staat Online startete alleine bei seinem Opening mit über 4.000 “Besuchern” online. Dazu mehr an dieser Stelle nächsten Monat. Mehr unter: www.innovationssymposium-ki.de www.digitaler-staat.online

Fotoquellen Seite 1 Foto 1: BS/Scheer, Pressestelle Bremerhaven Foto 2: BS/Feldmann Foto 3: BS/Petersdorff Einer Teilauflage des Behörden Spiegel liegt eine Beilage der Technischen Akademie Wuppertal e. V. bei.

Herausgeber und Chefredakteur Uwe Proll Leiter der Berliner Redaktion Jörn Fieseler Leiter der Bonner Redaktion Guido Gehrt Redaktion Marco Feldmann (Innere Sicherheit, Katastrophenschutz), Jörn Fieseler (Personal, Beschaffung, Vergabe), Guido Gehrt (IT, ITK-Politik, Haushalt), Michael Harbeke (Online-Redaktion), Katarina Heidrich, Bennet Klawon, Tanja Klement, Lora Köstler-Messaoudi (Haushalt, Finanzen), Wim Orth (Digitale Gesellschaft), Thomas Petersdorff, Dr. Gerd Portugall (Verteidigung, Wehrtechnik), Dr. Eva-Charlotte Proll, Benjamin Stiebel (IT, IT-Sicherheit), Gerd Lehmann (Sonderkorrespondent BOS) Parlamentsredaktion Berlin Tel. 030/726 26 22 12, Fax 030/726 26 22 10 Layout Beate Dach, Marvin Hoffmann, Karin Vierheller, Susan Wedemeyer Verlag Bonn Anzeigen/Redaktion/Vertrieb Tel. 0228/970 97-0, Fax 0228/970 97 75 Verlag Berlin Redaktion/Vertrieb 10317 Berlin, Kaskelstr. 41 Tel. 030/55 74 12-0, Fax 030/55 74 12 57 Anzeigenleitung Helga Woll, gültige Anzeigenpreisliste Nr. 31/2020, Jahresabonnement (12 Ausgaben) 9,80 Euro (inkl. Porto und MwSt.) Bankverbindungen Volksbank Köln Bonn eG BAN: DE25 3806 0186 3015 6470 18 BIC: GENODED1BRS Postbank IBAN: DE24 3701 0050 0022 6905 09 BIC: PBNKDEFF Geschäftsführung Helga Woll Leitung Unternehmensentwicklung und Digitalisierung Dr. Eva-Charlotte Proll Vorsitz Herausgeber- und Programmbeirat Dr. August Hanning, Staatssekretär a. D. Reimar Scherz, Brigadegeneral a. D. Im Falle höherer Gewalt und Störungen des Arbeitsfriedens besteht kein Anspruch auf Belieferung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte keine Gewähr. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Zeitung und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen (auch Werbeeinschaltungen) sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages strafbar. Auflagenkontrolle durch

Satz Spree Service und Beratungsgesellschaft mbH, Berlin Druck Heider Druck GmbH, Bergisch Gladbach Erfüllungsort und Gerichtsstand Bonn Zentrale Anschrift Verlag/Redaktion/Anzeigenleitung 53113 Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 57 Zentrale Sammelnummern Telefon: 0228/970 97-0 Telefax: 0228/970 97 75 Altpapieranteil 100% Für Bezugsänderungen:


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Berlin und Bonn / Juli 2020

KNAPP

Die richtige Klaviatur spielen Forderungsfindung, mittelbare Entgelttransparenz und Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (BS/Jörn Fieseler) “Wenn es brennt in Deinem Haus, schaust Du nach Gott und der Feuerwehr aus. Doch ist gelöscht das Flammenmeer, vergisst Du Gott und die Feuerwehr” – dieser Spruch an einem nordhessischen Feuerwehrgerätehaus verdeutlicht, wie selbstverständlich bestimmte Einrichtungen hingenommen werden. Zugleich steht er sinnbildlich für eine fehlende Wertschätzung. Dazu soll es in der diesjährigen Tarifrunde zwischen dem Bund, dem Verband der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften nicht kommen. Doch die Lage ist nicht einfach. Ursprünglich wollten die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ­Verdi und der DBB Beamtenbund und Tarifunion in Zeiten von Corona eine Einmalzahlung aushandeln und die eigentlichen Tarifverhandlungen auf das nächste Jahr verschieben. Diese “kleine” Lösung scheiterte an den Arbeitgebern. Nicht am Bund. Nach Informationen des Behörden Spiegel ist Innenminister Horst Seehofer diesem Vorschlag gegenüber sehr aufgeschlossen gewesen. Anders die VKA. Deren Präsident und gleichzeitig Lüneburgs Oberbürgermeister, Ulrich Mädge, sagte nach einem Sondierungsgespräch mit den Gewerkschaften: “Wir brauchen endlich eine Basis für die nächsten Jahre und damit eine Perspektive für die kommunalen Arbeitgeber wie auch für unsere mehr als 2,4 Millionen Beschäftigten. Wir benötigen in dieser schwierigen Phase Planungsund Einkommenssicherheit und fordern die Gewerkschaften auf, fair zu agieren.”

Teuer erkauft Dass die VKA der kleinen Lösung nicht zugestimmt hat, ist nicht verwunderlich. Die Kommunen verzeichnen drastisch eingebrochene Einnahmen, zum Beispiel durch fehlende Ticketverkäufe im Nahverkehr, in Bädern und anderen kommunalen Einrichtungen. Zudem ist die Gruppe der Mitglieder zu heterogen. Trotz der deutlichen Mehreinnahmen in den letzten Jahren und der regionalen Entschuldungsprogramme der Länder reicht die Spannweite von gut situierten Kommunen über finanziell angeschlagene bis hin zu Städten und Gemeinden in der Haushaltssicherung. Und die finanzielle Lage wird sich im nächsten Jahr weiter verschlimmern. Allein schon durch die

Welche Töne schlagen die Gewerkschaften in der kommenden Tarifrunde an? Womöglich sind diesmal sanfte Klänge zielführender als tarifpolitisches Gepolter. Foto: BS/Rüdiger Nold, stock.adobe.com

Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer. Ersten Prognosen zufolge werden Landkreise, Städte und Gemeinden Mindereinnahmen von rund zwölf Milliarden Euro haben (siehe Seite 8). Verständlich, dass die kommunalen Arbeitgeber wenig Begeisterung zeigen, bei verringerten Einnahmen und einer ungewissen Lage die Tarifrunde zu verschieben. “Essenziell ist es jetzt, die problematische finanzielle Lage der Kommunen und der kommunalen Unternehmen zu stabilisieren, um Investitionen tätigen zu können und die Beschäftigten zu halten”, unterstrich VKA-Geschäftsführer Niklas Benrath. “Ein Verschieben der Tarifrunde hilft uns nicht weiter, da es auch noch teuer zu erkaufen gewesen wäre”, so Benrath mit Blick auf Einmalzahlung in diesem Jahr und den Verhandlungen im nächsten.

Applaus war gestern Gewerkschaftsseitig wurde die Ablehnung hingegen nicht positiv aufgenommen. “Die kommunalen Arbeitgeber streben offensichtlich eine konfliktorientierte Tarifrun-

de an. Applaus war gestern – jetzt scheint Undankbarkeit angesagt zu sein”, resümierte der VerdiBundesvorsitzende Frank Werneke. Klatschen alleine reiche nicht, heißt es seitens des DBB. “Die Beschäftigten haben ein Anrecht auf Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Und der Fachkräftemangel in vielen Bereichen des Öffentlichen Dienstes ist ja auch nicht verschwunden”, ergänzte Ulrich Silberbach, DBBBundesvorsitzender. Zumal die Beschäftigten gerade in der Krise Herausragendes geleistet hätten. Nun wollen Verdi und der DBB am 25. August 2020 ihre Forde­rungen präsentieren. Eines steht schon fest: “Eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten ist für uns nicht verhandelbar”, so Silberbach. Anders bei der Frage nach der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach forderte unlängst die Tarifparteien auf, gegen die Geschlechterdiskriminierung in den Tarifverträgen vorzugehen. Gewerkschaften und

Arbeitgeber sollten über alle Gebietskörperschaften hinweg einen einheitlichen Bewertungskatalog für alle Tarifbeschäftigten entwickeln. Und somit eine einheitliche Entgeltordnung schaffen. Die CDU-Politikerin bezieht sich dabei auf eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2018. Arbeitgeberseitig wird das Thema keine Rolle spielen. Die Eingruppierung der Tarifbeschäftigten erfolgt nach Qualifikation und Tätigkeit, nicht nach Geschlecht, so Benrath. Stimmt auch. Dieses Ergebnis hat selbst die Studie festgehalten. Darin wird jedoch auch festgestellt, dass es eine mittelbare Diskriminierung gebe. Berufe, in denen überwiegend Frauen tätig seien, seien eher in den unteren Entgeltgruppen zu finden. Die männlich dominierten Berufe fänden sich eher in den höheren Gruppen. 2019 sind jedoch bei den Tarifverhandlungen mit den Ländern strukturelle Verbesserungen im Sozial- und Erziehungsdienst und in den Pflegeberufen realisiert worden. Bleibt die Frage, ob diese Ergebnisse in diesem Jahr inhaltsgleich übertragen werden sollen.

Befremdlicher Eingriff Ebenso ist noch nicht geklärt, ob der Vorschlag von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) aufgegriffen wird. Merkel hatte angekündigt, den ÖGD attraktiver zu gestalten und vorgeschlagen, die Tarifparteien mögen eine Funktionszulage für Ärzte im ÖGD schaffen. “Für die VKA ist es durchaus befremdlich, wenn der Bundesgesetzgeber anregt, dass in dieser Weise in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie eingegriffen werden soll”, so Benrath. Es sei in-

akzeptabel, dass der Gesetzgeber in dieser Form Handlungsbedarf sehe, während sich die kommunalen Arbeitgeber und drei Gewerkschaften bei diesem Thema engagierten. Zugleich fordert der VKA-Geschäftsführer Verdi, DBB und den Marburger Bund als dritte Gewerkschaft auf, sich hinsichtlich der Forderungen zu einigen. “Es kann nicht sein, dass unterschiedliche Gewerkschaften parallel die Arbeitsbedingungen einer Beschäftigtengruppe in unterschiedlichen Tarifverträgen regeln wollen.” Dazu wird es in dieser Runde nicht kommen. Besondere Regelungen für eine Berufsgruppe gehen immer zulasten der Gesamtheit. Dass andere Berufsgruppen wie Bauhofmitarbeiter oder Erzieher aber für die Ärzte zurückstecken, ist unwahrscheinlich. Trotzdem müssen die Gewerkschaften vorsichtig sein. Denn wie sehr können sie auf den finanziellen Ausdruck von Wertschätzung pochen, wenn zeitgleich Millionen Menschen in Kurzarbeit sind? Wenn in Branchen wie der Gastronomie 99 Prozent der Beschäftigten betroffen sind? Und wenn der Arbeitsplatzverlust immer noch wie ein Damoklesschwert über vielen Beschäftigten schwebt? Der Ton macht die Musik. Trotz der enormen Bedeutung des Öffentlichen Dienstes als Standortfaktor für Deutschland ist jetzt die Zeit für sanfte Klänge anstatt des sonst üblichen tarifpolitischen Gepolters. Andernfalls droht die berechtigte Forderung nach einer finanziellen Anerkennung in eine bundesweite Neiddebatte umzuschlagen. Damit ist keinem geholfen. Die Gewerkschaften sind nun gefordert, die richtigen Töne zu treffen.

Erst die Fachgerichte anrufen (BS/jf) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat drei erneute Verfassungsbeschwerden gegen die Norm zur Tarifkollision im Tarifvertragsgesetz (TVG) nicht zur Entscheidung angenommen. Die Richter der dritten Kammer des Ersten Senats des BVerfG hatten Zweifel, ob die Beschwerdeführer ihre Betroffenheit von der in Rede stehenden Regelung genügend dargelegt hätten. Schließlich seien bislang weder von ihnen geschlossene Tarifverträge unanwendbar geworden noch wäre ihr gewerkschaftliches Handeln unmöglich. Die Beschwerdeführer, zwei Gewerkschaften und ein Dachverband von Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, müssten die von ihnen aufgeworfenen Fragen erst durch die Fachgerichte klären lassen. Die Verfassungsbeschwerden seien insofern subsidiär. Zugleich stellten die Richter fest, dass die vom Gesetzgeber beschlossene Nachbesserung des TVG nach dem ersten Urteil der Karlsruher Richter von 2017 den Tarifvertrag einer Minderheitsgewerkschaft nicht immer und voraussetzungslos verdränge.

Mangelhaftes Zeugnis (BS/jf) Die Nachwuchsgewinnung im Freistaat Thüringen wurde negativ bewertet. Sowohl bei der Bewerberansprache als auch beim Setzen von attraktiven Arbeitsbedingungen oder bei der Schaffung eines geeigneten Bewerberpools, etwa über die eigene Ausbildung, sei das Land “wirklich nicht gut aufgestellt”, so das Fazit des neuen Landesvorsitzenden des TBB Beamtenbunds und Tarifunion Thüringen, Frank Schönborn. Dabei würde statistisch gesehen jeder zehnte Erwerbstätige im Freistaat entweder im Landes- oder Kommunaldienst beschäftigt sein. Jährlich scheiden rund 2.200 Beschäftigte altersbedingt aus. Zum Ausgleich müssten zwölf Prozent aller Absolventen eines Schuljahres sich für eine Karriere im Landesdienst entscheiden.


Aktuelles Öffentlicher Dienst

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Behörden Spiegel / Juli 2020

30 Fragen und Antworten

Professionell Schreiben

Neuer Ratgeber für Newcomer-Führungskräfte

Die neue DIN 5008:2020

(BS/Gregor Danielmeyer*) Die Geschichten seiner Coachees würden Bände füllen. Aus seinem Fundus hat der erfahrene Führungskräftetrainer und -coach Markus Fischer die wichtigsten 30 Fragen für NewcomerFührungskräfte in einem praktischen Ratgeber zusammengefasst. Es sind Fragen, die eine Führungskraft sich stellen sollte, bevor sie sich zum ersten Mal in dieser Situation wiederfindet.

(BS/Gerda Schneider) Worte verbinden oder trennen, klären oder verwirren. Gerade in digitalen Zeiten nimmt die Macht der Worte zu, da zusätzliche Informationen, die über die Körpersprache oder den Tonfall übermittelt werden, wegfallen. Wir machen uns ein Bild nur anhand der Worte, die wir lesen. Kommunikation ist zunehmend auf das Schriftliche reduziert. Umso wichtiger ist es, professionell zu schreiben.

Zwei Beispiele: Wie sollte ich als Führungskraft mit etwas Peinlichem umgehen? Wie verhalte ich mich richtig, wenn einer meiner Mitarbeiter einen privaten Schicksalsschlag erlitten hat? Zu seinen Fragen gibt es einfache und verständliche Antworten aus dem Alltag. Lernen Sie in die-

sem Buch die Stellschrauben der Interaktion zwischen Menschen kennen. Dazu gibt es, teils visualisiert, didaktische Workhacks, um nachhaltig in Erinnerung zu bleiben. Der Clou: Hat eine Newcomer-Führungskraft alle Fragen gelesen und für sich erfolgreich beantwortet, bekommt diese den Führerschein für Führungskräfte zum (digitalen) Download. Ach ja: Egal ob analog oder digital, das Buch enthält jede Menge Überraschungen und digitale Gimmicks, die Sie ganz einfach per Smartphone oder Tablet mithilfe eines QR-Codes downloaden und nutzen können!

Zum Autor

Das Buch ist im Hamburger Tredition Verlag erschienen. Foto: BS/privat

Als Trainer für Soft und Hard hat sich der fünffache Familienvater Markus Fischer auf die Themen Persönlichkeitsanalyse, Teambuilding und Führungskräfte-Coaching fokussiert. Als Tausendsassa ist er ein “Global Player”. Er hält seine Trainings nicht nur mehrsprachig, mittlerweile finden diese in Ergänzung

zu Präsenzveranstaltungen auch digital statt. Neben seinen originellen Flipcharts, mitreißenden Teamentwicklungsmaßnahmen und dem Einsatz von Lego®Steinen ist es immer wieder seine begeisterungsfähige Art, die seine Trainings zu etwas Besonderem machen. * Gregor Danielmeyer, Dipl.-FW (FH), Herausgeber des Buches

Neben dem Schreibstil spielt dabei die Form eine Rolle. So gibt die neue DIN 5008, die seit der letzten Fassung von 2011 umfassend überarbeitet und als DIN 5008-2020 vor Kurzem veröffentlicht wurde, wertvolle Hinweise zu Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung.

Dateiablage. Dazu gibt es einen informativen und umfangreichen Anhang mit vielen AnwendungsbeiGerda Schneider ist seit 2008 als Trainerin für öffentliche spielen aus der Verwaltungen tätig. Praxis. Die DIN 5008 Foto: BS/privat gibt damit einen Rahmen für Ziel und Inhalt professionelle Schriftstücke. Oberste Maxime Diese Norm regelt nicht, was ist, dass Texte und Informageschrieben werden soll, sontionen schnell erfasst werden dern wie. Ein Arbeitsausschuss können. Nur was ich verstehat dabei viele Erfahrungen aus Die Inhalte und Ziele der DIN 5008:2020 und die praktische der Praxis und Erkenntnisse he, kann ich schnell erfassen. Anwendung sind Gegenstand der Rationalisierung einfließen Deshalb sollte bei jedem Text, des Workshops “Professionell lassen. Das Ziel der Norm ist bei jeder Information überlegt schreiben, gekonnt protokollielaut DIN, “durch einfache und werden, wie sie so aufbereitet ren” am 9./10. November 2020 verständliche Regeln Texte und und dargestellt werden kann, in Berlin. Darüber hinaus steht Informationen so darzustellen, dass sie für andere verständlich die professionelle Assistenz in dass sie unter Berücksichtigung wird. Eine klare, einfache Sprader Verwaltung im Mittelpunkt der Lese- und Nutzungsgewohnche, ein logischer, strukturierter eines gleichnamigen Seminars Aufbau, eine prägnante, kurze heiten der Anwender in unteram 28./29. September 2020 Darstellung des Sachverhalts schiedlichen Kontexten schnell ebenfalls in Berlin. und anregende Zusätze wie Beierfasst werden können”. Dabei Weitere Informationen und Anspiele oder Bilder fördern die zielen die Regeln in erster Linie meldung unter www.fuehrungs Verständlichkeit. auf externe Schriftstücke ab, kraefte-forum.de, Suchwort sind jedoch auch bei internen Professionell schreiben “Protokoll” oder “Assistenz” Texten sinnvoll und hilfreich. Die Inhalte sind umfangreich Verstanden zu werden setzt vound mit der neuen Ausgabe noch raus, verständlich zu schreiben. deutlich ausgeweitet worden. und dem elektronischen Schrift- Mit zunehmender Komplexität Hinweise zu Satz-, Rechen- und verkehr. Neu aufgenommen wur- von Sachverhalten wachsen die Schriftzeichen, zur Gliederung den folgende Themen: Texte in Ansprüche an professionelles von Texten, Zahlen und Num- Tabellenform wie Checklisten Schreiben. Lebendige, aktive mern, Maßangaben und For- oder Lieferscheine, Schreiben zu Formulierungen lassen Bilder meln sind genauso enthalten besonderen Anlässen, Präsenta- im Kopf entstehen und helfen, wie Regeln zum Aufbau, der tionen, Protokolle, typografisch Komplexität zu reduzieren. DaGestaltung und Nutzung von anspruchsvolle Textwerke wie bei sollte stets die Person, für Briefvordrucken und -vorlagen Broschüren oder Flyer sowie die ich schreibe, im Mittelpunkt stehen. Das setzt voraus, sich in sie hineinzuversetzen und den eigenen Schreibstil entsprechend anzupassen. Respekt und Wertschätzung spielen dabei eine zunehmende Rolle. Dazu gehören auch eine sorgfältige, richtige und regelgerechte Schreibweise. Professionelles Schreiben ist ein Handwerk, bei dem man auf dem neuesten Stand bleiben sollte. Sprache ist immer im Fluss und die jetzige Krise verändert unsere Kommunikation nachhaltig. Vielleicht ist es deshalb jetzt eine gute Zeit, die eigenen (Schreib-)Muster zu Protokolle schreiben will gelernt sein. Eine neue DIN-Norm liefert Hinweise zu hinterfragen und neue Wege zu Schreib- und Gestaltungsregeln. Foto: BS/kalhh, pixabay.com beschreiten.

Mehr zum Thema

Neue Reihe “Neu in Führung” heißt der Titel einer fünfteiligen Webinarreihe des Behörden Spiegel, die sich gezielt an Führungskräfte richtet. Das erste Webinar startet am 3. September 2020. Jeder Teilnehmer erhält als Arbeitsunterlage ein E-Book-Exemplar. Weitere Informationen unter www.fuehrungskraefte-forum.de, Suchwort “Neu in Führung”

Breites Lernspektrum Technische Akademie bietet Präsenz- und Online-Studium (BS/Susann Lardon*) Das alte Bild der angestaubten und starren Verwaltung hat ausgedient. Die Aufgabenbereiche des Öffentlichen Dienstes haben sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten stark gewandelt und vergrößert. Zusätzlich wird die Erfüllung der Aufgaben zunehmend schwieriger und komplexer, erworbene Fachkenntnisse, aber auch Praxiserfahrung genügen nicht mehr. So bieten Verwaltungen und Ministerien vielfältige Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten in den verschiedenen Ämtern und Einrichtungen, die wirtschaftliches Handeln und Kreativität erfordern. Diese Faktoren erweitern die Möglichkeiten für Beschäftige und Beamte aus dem Öffentlichen Dienst. Dabei stehen Ihnen die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Cottbus sowie ihre Zweigakademie in Wildau als kompetente Bildungspartner zur Seite. Ab dem Wintersemester 2020/2021 beginnen, in Kooperation mit der Fachhochschule Bielefeld, die berufsbegleitenden Studiengänge “Bachelor of Arts in Public Administration (B.A.)” und “Master of Arts in Public Administration”. Zentral koordiniert werden diese Studiengänge über den VWA Standort in Wildau. Neben dem Präsenzstudium, welches wöchentlich zwei Vorlesungen an unseren Studienzentren in Cottbus bzw. Wildau vorsieht, bietet die VWA die Möglichkeit des Online-Studiums an. Auch dieses Studienmodell sieht wöchentlich zwei Vorlesungen vor, an denen jedoch mittels der Software GoToMeeting bequem

von zu Hause aus teilgenommen werden kann. Dies steigert Ihre Flexibilität und gewährleistet noch effektiver die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Studium. Die Dozenten sind live zugeschalten und stehen Ihnen auch für Ihre Fragen zur Verfügung. Im berufsbegleitenden BachelorStudiengang “Public Administration” vermitteln praxiserfahrene Hochschuldozenten, Professoren und wissenschaftlich ausgebildete Praktiker vertiefte Kenntnisse im Bereich des Öffentlichen Rechts, der Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften sowie grundlegende Methoden für das Erkennen und Lösen von verwaltungsspezifischen Problemen. Das Studium zum “Master of Arts in Public Administration (M.A.)” bietet den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ein breites Leistungsspektrum für ihre tägliche innerbehördliche Arbeit. So werden, neben theoretischen sowie praktischen Anwendungs-

beispielen, insbesondere vertiefte Rechtsfragen analysiert, die den kommenden Führungskräften der Verwaltung das Handwerkszeug für eine moderne, zukunftsfähige Mitarbeiterführung geben sollen. Dabei werden auch der Fokus des Handelns der öffentlichen Verwaltung und deren Besonderheiten nicht außer Acht gelassen. Es werden zu den Studiengängen regelmäßig Informationsveranstaltungen angeboten, die Online durchgeführt werden. Die Termine und auch weitere Informationen zu den Studiengängen finden Sie auf der Homepage der VWA: www.vwa-cottbuswildau.de oder per E-Mail unter: vwa-wildau@taw.de . *Susann Lardon (M.A.) ist Abteilungsleiterin für berufsbegleitende Studiengänge an der Technischen Akademie Wuppertal e. V. im Weiterbildungszentrum Wildau.


Aktuelles Öffentlicher Dienst

Behörden Spiegel / Juli 2020

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Neues Hybridmodell notwendig

Gut gemeint?

Drei Megatrends der modernen Arbeitswelt verbinden

Kritik an Besoldungsstrukturverbesserungen

(BS/Sven Wingerter) Corona verebbt, neue Pandemiewellen werden aber kommen. Menschen und Organisationen müssen sich langfristig auf diese Herausforderung einstellen – und Risikovorsorge treffen. Wie gut und vorausschauend ist also die Immobilienindustrie auf diese Herausforderung vorbereitet? Gleichzeitig sind zwei andere Megatrends bei Büroimmobilien auf der Tagesordnung: mobiles Arbeiten und gesunde Büros. Alle drei großen Entwicklungen definieren das Verhältnis von Mensch und Bürogebäude neu – der geistige Überbau aller Immobilieninnovationen. Das hat Folgen für die gesamte Immobilienwirtschaft und damit auch für das Management von Verwaltungsgebäuden.

(BS/jf) Im hohen Norden plant die Kieler Landesregierung die Besoldungsstruktur weiter zu verbessern, um im Wettbewerb um geeignete und qualifizierte Nachwuchskräfte besser bestehen zu können. Das umfangreiche Gesetzesvorhaben wird allgemein begrüßt, reiche an einigen Stellen jedoch nicht weit genug.

Während Corona ist deutlich geworden, wie gut Arbeiten von Zuhause funktioniert – vorausgesetzt, die Technik und Organisation spielen mit. Daneben gibt es die generelle weltweite Entwicklung hin zu mobiler Arbeit. Unterm Strich werden so wesentlich weniger Büroflächen benötigt; prognostiziert wird ein Bürosterben in Deutschland von 20 Prozent. Wie viel Büroraum brauche ich nach Corona überhaupt noch – und welche neuen Anforderungen müssen Büros künftig erfüllen? Das sind die beiden Kernfragen für Immobilienmanager. Denn nach Corona wird ein “Weiter so” nicht nur für Büromieter aus der Wirtschaft zu unökonomisch. Auch die Verwaltung muss sich der neuen Situation stellen; zumal angesichts sinkender Steuereinnahmen, die die Budgets schmälern. Quality Time und Präsenz werden dann die bestimmenden Faktoren der Büros, die komprimiert neue Funktionen bieten müssen. Wie an einem Lagerfeuer werden sich die Mitarbeiter schließlich versammeln, kommunizieren – und später von unterwegs oder zuhause die Aufgaben umsetzen. Mobiles Arbeiten ist der Treibstoff für eine Revolution im Umgang mit dem Ort der Arbeit. Der digitale Arbeitsplatz wird so einen der größten Entwicklungsschübe erfahren – und ist obendrein ein Schlüssel für nachhaltige Pandemievorsorge, dem nächsten Megatrend.

Der Abstand in der Besoldungsgruppe A 9 zwischen dem Bund und dem Land beträgt fast 450 Euro. Allein dieses Beispiel zeigt, wie groß der Handlungsdruck für eine Attraktivitätssteigerung der Besoldung ist. Um den Abstand zu minimieren, soll die Besoldung in den kommenden zwei Jahren um insgesamt ein Prozent weiter angehoben werden. Parallel sollen die Einstiegsgehälter in allen Besoldungsgruppen um drei Prozent angehoben werden. Zudem sollen mit Blick auf das Abstandsgebot der Besoldung zur sozialen Grundsicherung die Gruppen A 2 bis A 4 gestrichen werden. In den untersten beiden Gruppen werde weder im Landes- noch im Kommunaldienst Personal eingestellt. Lediglich die Besoldung im Einstiegsamt für Justizwachtmeister erfolge nach A 4. Die noch aktiven Beamten sollen nach A 5 übergeleitet werden. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung ein Altersgeld einzufügen, um die Durchlässigkeit bei einem Wechsel vom Öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft zu erhöhen. Bislang werden Beamte, die diesen Schritt wagen, in der gesetzlichen Rentenversicherung, unter hohen finanziellen Einbußen, nachversichert. Des Weiteren sieht das Gesetz weitere kleine-

Pandemiesicher Nach fast drei Monaten drastischer Einschränkungen fahren Unternehmen und Verwaltung wieder ihren Betrieb hoch – allerdings mit deutlichen Änderungen bei Organisation, Abläufen und Belegung. Für die Verantwortlichen eine gewaltige Herausforderung. Doch neben raschen Improvisationslösungen müssen Büro- und Verwaltungsgebäude auch künftig pandemiesicher sein. Alle Unternehmen und Be-

hörden werden sich innerhalb ihres Risikomanagements auf wiederkehrende Pandemien vorbereiten müssen. Hauptkriterium bei der Planung ist dabei die Anzahl der Mitarbeiter, die überhaupt im Büro präsent sein sollen oder eben mobil arbeiten. All diese Betrachtungen werden umso dringlicher bei Neubauten: Sie sollten von vornherein pandemiesicher und auf die Präsenzkommunikation von weniger Vor-Ort-Mitarbeitern eingerichtet sein. Vor allem laufende Projekte sollten sofort und bewusst auf die beiden neuen Megafaktoren abgeändert werden. Andernfalls sind sie noch vor der Eröffnung überholt oder schlimmstenfalls gar nicht nutzbar.

Bedeutung einer gesunden Arbeitswelt Wir bewegen uns zu wenig und im Standard-Büro erstarren wir in monotonen Haltungsformen. Büroimmobilien, erst recht in Behörden, müssen sich daher deutlich ändern – hin zu gesundheits- und bewegungsfördernden Arbeitswelten, in denen Mitarbeiter leistungsfähiger, gesünder und motivierter sind. Moderne Lösungen integrieren selbstanimierende Bewegungsangebote in bestehende Gebäude, Grundrisse und Büroabläufe. Neben Bewegung sind Ernährung, der Umgang mit Stress und Regeneration/Schlaf die wichtigsten Elemente, die für Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit sorgen. Ganzheitliche Beratung macht Mitarbeiter hierzu fit und schärft deren Bewusstsein für die eigene Gesundheit. Organisationen, die solche Konzepte einsetzen, beugen physischen und psychischen Krankheiten vor und reduzieren Fehltage um 35 Prozent.

Alles in einem Hybridmodell verbinden Die Planung für das Büro von morgen hat daher drei Aufgaben zu lösen: Bürofläche reduzieren und die übrig gebliebene Fläche

auf die neuen Anforderungen und Prozessketten der Präsenzkommunikation ausrichten, zweitens sich auf neue Pandemien vorbereiten und schließlich gesunde und bewegungsfördernde Arbeitswelten schaffen. Idealerweise sollten diese drei Megatrends für mehr Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden miteinander verknüpft werden – in einem Hybridmodell. Dies gilt für bestehende Büros, vor allem aber bei Neubauten. Alles andere wären grobe Managementfehler, die die Verhältnisse aus der Vor-CoronaZeit konservieren, nur eingehegt in Plexiglas. Wer jedoch die drei Linien in einer Mehrfachlösung geschickt verbindet, schafft eine leistungsfähigere Organisation.

Sven Wingerter ist geschäftsführender Gesellschafter der 1999 gegründeten Eurocres Consulting GmbH, ein auf Work-Place-Management spezialisiertes Beratungsunternehmen.

Foto: BS/Eurocres GmbH

Webinar und Umfrage Wie moderne Arbeitswelten unter dem Dreiklang von gesunden Büros, mobilen Arbeiten und Pandemie-Sicherheit gestaltet werden können, thematisiert der Autor in einem Webinar am 9. September 2020. Weitere Informationen unter www.fuehrungskraefte-forum.de, Suchwort “Arbeitswelten”. Die im Webinar vermittelten Inhalte werden durch unsere OnlineUmfrage begleitet. Hierzu bitten wir Sie um Ihre Teilnahme unter: http://www.studie.behoerdenspiegel.de/. Die Umfrage dauert zehn Minuten, die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Die Ergebnisse werden den Webinar-Teilnehmern exklusiv vorgestellt.

re Anpassungen vor, wie etwa die Anrechnungsfreiheit von Leistungen zur Förderung der umweltverträglichen Mobilität und Gesundheitsvorsorge als Sachbezug auf die Besoldung. Dem DBB Beamtenbund und Tarifunion Schleswig-Holstein gehen die Vorschläge nicht weit genug. Hinsichtlich Wertschätzung der Beamten, Steigerung der Attraktivität des Landesdienstes für Nachwuchskräfte sowie zur Befriedung des seit mehr als 14 Jahren schwelenden Konfliktes um das sogenannte Weihnachtsgeld, was seinerzeit gestrichen wurde, bleibe der Gesetzentwurf hinter dem Erforderlichen und Möglichen zurück, so der Landesbundvorsitzende Kai Tellmann. Seine Kritik kann er am 13. August 2020 den Landtagsabgeordneten im Finanzausschuss näher erläutern. Dann ist der Gesetzentwurf Gegenstand einer mündlichen Anhörung.

A13/E13 für Lehrer Auch in Schwerin wird die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes gesteigert. Die Landesregierung hat die Besoldung für Grundschullehrerinnen und –lehrer angehoben. Ab dem 1. August 2020 werden diese einheitlich nach der Besoldungsgruppe A13 beziehungsweise nach der Entgeltgruppe E 13 bezahlt.

Zukunft Personalentwicklung

Schlüsselfaktor eines erfolgreichen Öffentlichen Dienstes 9. – 10. September 2020, Bonn KEYNOTES, u. a.:

Außergewöhnlicher Austausch ZU|kunftssalon Public Corporate Governance (BS/Prof. Dr. Ulf Papenfuß*) Der Lehrstuhl für Public Management & Public Policy veranstaltet am 14./15. September 2020 an der Zeppelin Universität (ZU) in Friedrichshafen den ZU|kunftssalon Public Corporate Governance. Public Corporate Governance kann auch und gerade in der aktuellen Ausnahmesituation relevante Beiträge leisten, bspw. für eine stärker integrierte Steuerung und Koordination von Verwaltung und öffentlichen Unternehmen, bei Steuerungsherausforderungen, bei Überlegungen zur Kompensierung von Haushaltsengpässen oder bei diskutierten Rekommunalisierungen/ Verstaatlichungen. Der Lehrstuhl nimmt die aktuelle Entwicklung zur Ausbreitung des Corona-Virus sehr ernst. Die Gesundheit der Teilnehmer/innen am ZU|kunftssalon steht dabei an erster Stelle. Der Veranstaltungsort bietet alle Möglichkeiten, um den ZU|kunftssalon unter strikter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchführen zu können. Falls eine Präsenzveranstaltung dagegen noch nicht wieder möglich sein sollte, wird die Veranstaltung vollständig online stattfinden. Der ZU|kunftssalon behandelt in Vorträgen, Diskussionsrunden und parallelen Workshops

verschiedene Themen aus dem Bereich Public Corporate Governance, Beteiligungssteuerung und Beteiligungsmanagement. In besonderer Atmosphäre besteht ein exklusiver Raum, um neue Kontakte zur Entwicklung von Zukunftsperspektiven zu schließen. Zudem wird eine besondere Austauschmöglichkeit mit einem besonders einschlägigen und gestaltungsmotivierten Kreis von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus der „Public Corporate Governance“-Community über alle föderalen Ebenen hinweg ermöglicht werden. Außerdem wird es möglich sein, mit einzelnen Mitgliedern der Expertenkommission Deutscher Public Corporate Governance-Musterkodex in den Austausch zu treten sowie abgeleitet aus den Beiträgen und Diskussionen auch mögliche Impulse für die Evaluation des Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex abzugeben. * Prof. Dr. Ulf Papenfuß ist Inhaber des Lehrstuhls Public Management & Public Policy an der Zeppelin Universität Friedrichshafen.

Personalentwicklung im Öffentlichen Dienst – aktuelle Entwicklungen und Zukunftsperspektiven Dr. Helmut Teichmann Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Der Öffentliche Dienst ist kein attraktiver Arbeitgeber? Ändern Sie das!

Personalwesen in der Praxis einer Bundesoberbehörde

Dominic Multerer, Autor, Marketing- und Management-Experte

Ursula Gräfin Praschma, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

Die Verwaltung wird „agil“ – was ist das und welche Auswirkungen hat das auf die Personalentwicklung? Christine Gebler Stadt Heidelberg

ZUKUNFTSWEISENDE THEMEN, u. a.: ► Prozessmanagement: Grundlage für erfolgreiches Personalmanagement?

Prof. Dr. Rolf Ritsert, Deutsche Hochschule der Polizei

► Public Service Motivation: Auswahlkriterium bei der Personalrekrutierung?

Michael Evers, M.A., Deutsche Hochschule der Polizei

► Arbeit 4.0: Führungsinstrumente für die öffentliche Verwaltung

Werner Achtert, Geschäftsleitung Public Sector, msg systems ag

► Auswahlverfahren im Lichte der aktuellen Rechtsprechung Sven Ollmann, Rechtsanwalt, bn Rechtsanwälte

► Personalarbeit im Zeichen von Digitalisierung und New Work

Prof. Dr. Jürgen Weibler, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre,

insbes. Personalführung und Organisation, Fernuniversität Hagen

► Immer mehr Aufgaben und immer weniger Leute – Digitalisierung als Lösung?

Dominic Multerer, Autor, Marketing- und Management-Experte

► Gesunde Führung – die Wirkungen auf mich und andere Prof. Dr. Bernhard Badura, Fakultät für Gesundheitswissenschaften, Universität Bielefeld

► Gesundheitsmanagement in der Praxis

Polizeioberrat Christoph Badenhop, Polizeikommissariat Ronnenberg/Niedersachsen

► Wirkungsvolles Personalmarketing für einen zukunftsfähigen Öffentlichen Dienst

Frank Beck, Berater für strategische Markenentwicklung

und -positionierung mit Fokus auf den öffentlichen Sektor Eine Veranstaltungsreihe des

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de / Suchwort „Zukunft Personalentwicklung“


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Bund

Behörden Spiegel / Juli 2020

Kommt die Renaissance der Büroboten?

ist eine solche Behörde. Die Verwaltung führt in rund 80 Prozent aller Aufgabenbereiche die Akten bereits elektronisch. Da zudem die IT gut aufgestellt ist, die Mitarbeitenden dort hochmotiviert (BS/Volker Staupe) Nicht jeder Arbeitsplatz eignet sich für das Arbeiten von zu Hause. Das gilt für die Wirtschaft ebenso wie für den öffentlichen sind, um Vieles zu ermöglichen, Sektor. Aber jeder Mensch, der in Krisenzeiten Homeoffice realisieren kann, schadet zumindest in dieser Zeit der weiteren Ausbreitung des Virus. kann aktuell umfangreich im Ein Schaden, der uns allen gut tut! Aber: Homeoffice ist oft leichter gesagt als umgesetzt. Homeoffice gearbeitet werden. Die Vorteile diesein, was Menschen bearbeiten revisionssicher gelten nur Pa- wie kommen diese in die Wohnunser Konstellation können. Der Zugriff auf Fach- pierakten und Akten in einem gen der Beschäftigten? Werden werden gerade jetzt offensichtprogramme ist nur eine Seite der geordneten ECM-System. wieder die guten alten Büroboten lich. Natürlich Volker Staupe ist seit 2007 Medaille. Behördliches Arbeiten eingesetzt? Oder holen sich die Projektleiter Dokumentensind nach wie ist dem Rechtsstaatsprinzip des Begrenzter Charme Mitarbeitenden das Papier ab? management (einführen vor Kolleginnen Wenn per Papier eingehende An- Wie gelangt das Aktenexemplar Grundgesetzes folgend durch die der E-Akte) bei der Stadt Aktenführung gekennzeichnet. träge beim Sozialamt, Jugendamt des erstellten Bescheids in die und Kollegen in Witten. Akten können jedoch nicht legal oder beim Wohngeldamt bearbei- Akte, wenn nur der Drucker im den Büros – oder Foto: BS/privat in Fachprogrammen oder auf tet werden müssen, dann bedarf Büro angesteuert werden kann? als OrdnungsbeLaufwerken geführt werden. Als es der zugehörigen Akten. Doch Und wie kommen die Akten nach dienstete auf der der Bearbeitung wieder in die BeStraße in der Behörde zugute. hörde? Die Fragen verdeutlichen: Die letzten PaDer Charme von Homeoffice wird post greifen die Mitarbeitenden pierakten werden in absehbagewaltig begrenzt. Ähnlich ist es bei den internen aus dem Homeoffice direkt zu. Sie rer Zeit die Wittener Verwaltung Gemeinsam Führen – geht das? Diensten wie der Personalstelle fügen die Anträge nebst Anlagen auch verlassen haben. Der Weg oder im Finanzbereich. Bei letzte- in die eAkten ein und bearbeiten des Umstiegs wird konsequent Führen macht einsam heißt es. Stimmt, kaum ist die erste Führungsebene erklommen, gehören wir nicht mehr dazu. Ein Gegenkonzept – gemeinsam führen! ren gilt: Zu jeder Buchung müs- dieselben. Dann erstellen sie die weiter verfolgt. Das Arbeiten mit sen Belege vorliegen. Wenn diese Bescheide, die an zentraler Stelle elektronischen Akten ist nicht Deshalb versuche ich meinen Belege nur in Papierform vorhan- für den Versand in der Behörde nur in Krisenzeiten mehr als Ich spüre sie deutlich, die Vereigenen Standpunkt, meine eiden sind und in aller Regel einer ausgedruckt werden und fügen sinnvoll, sondern vorbehaltlos antwortung, die ich auf meiFreizeichnung bedürfen, ist hier das Aktenexemplar zur Akte. auch in “normalen” Zeiten wirtnen Schultern trage. Jeden genen Ideen so spät wie möglich Auch Mitzeichnungen oder an- schaftlich, ressourcenschonend Homeoffice auch nicht wirklich Tag gibt es neue, unbekannte preiszugeben; um der Kreativität möglich. Noch grotesker wird es, dere Entscheidungen können in und uneingeschränkt richtig. Als Herausforderungen zu meistern der Gruppe viel Raum zu geben. wenn beispielsweise eine Papier- der E-Akte dauerhaft nachvoll- Projektleiter der Stadt Witten und ich bin mir bewusst, dass Inzwischen ist meine Grundrechnung erst zu einer Wohnung ziehbar dokumentiert werden. erlaube ich mir die Empfehlung ich Einfluss auf die Geschihaltung ohnehin bekannt; gebracht wird, dort fakturiert und Mitzeichnungen von andern an alle Behörden: versetzen sie cke vieler Menschen nehme. aber Ausprägungen, Umwege dann wieder in die Verwaltung Kolleginnen und Kollegen aus schnellstmöglich die Papierakten Führen bedeutet Orientierung und Alternativen sind immer und Halt geben – aber auch Beate van Kempen, leitet die Ab- willkommen! In unserem Fühzurück transportiert werden muss anderen Wohnungen. Das alles in den Ruhestand und widerGrenzen ziehen und Entschei- teilung "Produktmanagement Ver- rungsteam sind viele Stärken oder wegen der zweiten Unter- geht auf den berühmten “Knopf- stehen sie der Versuchung, den dungen treffen – am liebsten bundlösungen" beim LVR Infokom. und Charaktere vertreten; alles, Beruf des Büroboten wieder aus schrift in eine andere Wohnung druck” hin. muss. Solche Arten der Bearbeigemeinsam, partnerschaftlich was ein gutes Team braucht ist der Versenkung zu heben. Foto BS/privat tung mit Papierdokumenten sind “Knopfdruck” ist Realität und vertrauensvoll. Bei über dabei. Es braucht Zeit und Vernicht gerade die Highlights des Bleiben Sie gesund – aber ent100 Mitarbeiter*innen ist dies Schwarmintelligenz”. So kann trauen, bis das Führungsteam In der Tat arbeiten Behörden Homeoffice in der täglichen Praxis. mit der E-Akte. Die Stadt Witten wickeln Sie eine Papierallergie. für mich nur in einem Füh- ein entsprechend breiter und das Konzept durchdrungen und rungsteam möglich, denn die tiefer Lösungsraum entstehen. für sich selbst angenommen hat; Keine Science Fiktion Vielzahl an Parametern und Am Ende steht eine gemeinsam denn es bedeutet auch, dass Abhängigkeiten ist allein kaum gefundene Lösung, die möglichst sich der eigene VerantwortungsAnders ist es mit der elektronirichtig zu bewerten und einzu- viele aus der Führungsgruppe bereich automatisch erweitert. schen Akte. Elektronische Akten ordnen. Hier hilft gemeinsame mittragen können. Warum sollte Gleichzeitig bietet das Team gesind quasi für das Homeoffice Analyse, Austausch von Erfah- ich einsame Entscheidungen genseitige Unterstützung und erfunden worden. Sie ermögliDie verschiedenen Aspekte zum Einführen der E-Akte thematisiert partnerschaftliche Hilfe – wir rungen und breite Diskussion vorziehen? der Autor in vier Webinaren des Behörden Spiegels am 17./18. chen einen Zugriff 24 Stunden an Dabei können auch Lösungen sind nicht mehr einsam! GeAugust 2020. möglicher Lösungsoptionen. sieben Tagen in der Woche. EinMehr unter www.fuehrungskraefte-forum.de, Suchwort gehende Papieranträge werden in Gefragt ist also eine möglichst herauskommen, die ich selbst meinsam Führen ist eine echte “Einführen der E-Akte”. der Behörde an zentraler Stelle divers ausgeprägte “Führungs- nicht auf dem Schirm hatte. Bereicherung. digitalisiert. Auf diese Eingangs-

ine der beiden fundamentalen Voraussetzungen für diese Art der Arbeitserledigung ist eine funktionierende und flexible IT vor Ort. Hier zeigt sich sehr schnell, ob in den letzten Jahren an der IT gespart wurde oder mit ihr. Unbestreitbare Vorteile haben die Behörden, die sich mit der IT auf den Weg gemacht haben. Das Einrichten von Homeoffice-Arbeitsplätzen kann dann überwiegend technisch schnell erfolgen. Meistens ordnen sich in solchen Zeiten mögliche organisatorische Hemmnisse den Notwendigkeiten der Krise sehr schnell unter. Technik ist aber nur eine der beiden Voraussetzungen. Zudem muss etwas zu Hause greifbar

Behördliches Arbeiten in Krisenzeiten

Mehr zu OZG, E-Akte & Co.


Bund / Länder

Behörden Spiegel / Juli 2020

S

achsen hatte als erstes Bundesland seine Schulen und Kindergärten wieder geöffnet. Der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zufolge sind dort nur neun Prozent der Lehrer nicht in die Schule zurückgekommen. Das sei eine sehr geringe Zahl, denn laut GEW haben die Lehrkräfte in Sachsen einen hohen Altersdurchschnitt. Man hätte daher mit Ausfällen von 20 bis 30 Prozent gerechnet. Bis vor Kurzem blieb es in Sachsen noch beim sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb. Sachsens Staatsminister für Kultus, Christian Piwarz (CDU) kündigte aber an, “spätestens nach den Sommerfreien” wieder in den kompletten Normalbetrieb wechseln zu wollen. In Nordrhein-Westfalen gehen alle 600.000 Grundschüler wieder an fünf Tagen die Woche zur Schule. Auch hier will man nach den Sommerferien wieder in den Regelbetrieb übergehen. Der Nordrhein-Westfälische Lehrerverband (NRWL) warnt schon jetzt davor. Dem Verband zufolge werden wegen der Corona-Krise nach den Sommerferien 15 Prozent der Lehrkräfte aufgrund ärztlicher Begutachtung keinen Präsenzunterricht erteilen. Der Verband fordert 20.000 Neueinstellungen. “Ohne neue Stellen wird es nach den Sommerferien erheblichen Unterrichtsausfall in NRW geben – und zwar zusätzlich zum sowieso bestehenden Lehrkräftemangel an vielen Schulen”, so Andreas Bartsch, Präsident des NRWL. Brandenburg hat bereits mehr als 1.160 neue Lehrkräfte für das nächste Schuljahr eingestellt, sodass ein Regelbetrieb gesichert werden könne. Auch dort will man nach den Sommerfreien den Regelbetrieb wieder aufnehmen, genauso wie in Thüringen. Dort hat Bildungsminister Helmut Holter (Linke) Lehrern, die zur CoronaRisikogruppe zählen, freigestellt, ob sie in der Schule unterrichten. In Thüringen trifft das auf rund ein Fünftel aller Lehrer zu. In Baden-Württemberg hatten sich rund 20 Prozent der Lehrer von der Präsenzpflicht freistellen lassen. Sie sind nach eigenen Angaben entweder über 60 Jahre alt, schwanger, haben eine relevante Vorerkrankung oder leben mit Personen aus einer dieser Risiko-

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ußerdem habe man 38 Personen mit fehlender Verfassungstreue innerhalb der Truppe festgestellt. Gramm unterstrich: “Auch wenn die ganz große Mehrheit der Soldatinnen und Soldaten verfassungstreu ist und Rechtsextremismus in der Gesellschaft und in der Bundeswehr kein neues Phänomen bildet, haben wir eine neue Dimension festgestellt.” So seien die Verdachtsfälle innerhalb der Bundeswehr in den Bereichen Rechtsextremismus und Reichsbürger erkennbar angestiegen. Beginnend im vergangenen Jahr würden inzwischen sowohl Extremisten als auch Personen mit fehlender Verfassungstreue systematisch erfasst. Denn Verfassungstreue sei für Soldaten und Beamte gleichermaßen Berufspflicht. Fehle es an ihr, sei oftmals die Vorstufe zum Extremismus erreicht, warnte Gramm. Mit Blick auf seine Behörde sagte er: “Wir schauen genauer hin und dabei werden wir fündig.”

KSK als Schwerpunkt Einen Schwerpunkt bei der Extremismusabwehr bildet laut Gramm weiterhin das Kommando Spezialkräfte (KSK). Dort bearbeitet das BAMAD “weiterhin rund 20 Personen”. Durch stille Operationen sei es gelungen, “mehr Licht ins Dunkel zu bringen”. Das KSK steht derweil vor gravierenden Veränderungen. So wird eine ihrer vier Einsatzkompanien

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Noch zahlreiche Baustellen an Schulen Wie soll es nach den Sommerferien weitergehen? (BS/Lora Köstler-Messaoudi) Normalbetrieb in Kitas und Schulen nach den Sommerferien – dafür sprach sich Familienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) aus. Wichtig ist, dass dann auch genügend Personal zur Verfügung steht, denn nicht wenige Lehrer gehören der Risikogruppe an und kehren wahrscheinlich nicht wieder so schnell in die Schulen zurück.

nagementsystem arbeiten, werkelt man in Brandenburg derweil noch an einer Cloud-Lösung für die Schulen. Zu Beginn des nächsten Schuljahres soll etwa die die Hälfte aller Schulen mit der “Schul-Cloud Brandenburg” arbeiten können. Zudem gibt es Millionen-Investitionen in digitale Infrastruktur und Geräte. Außerdem sollen Lehrer Weiterbildungen “zum Lernen und Lehren mit digitalen Medien” erhalten. Im Saarland hat man Anfang Juni eigens ein 50-Millionen-EuroInvestitionsprogramm “Digitale Bildung jetzt!” aufgelegt. Schüler und Lehrer sollen mit Rechnern ausgestattet werden, die auch im Distanzunterricht zum Einsatz kommen könnten. Um das digitale Lehren voranzubringen, will das Land zudem “massiv in die digitale Weiterbildung unserer Lehrkräfte investieren”. “Wir werden jetzt gemeinsam mit den Schulträgern und mit Hochdruck daran weiterarbeiten, eine leistungsfähige digitale Bildungsinfrastruktur aufzubauen”, erklärte Saarlands Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD).

Zeit ist knapp

Rund die Hälfte der Bundesländer plant nach den Sommerferien eine Rückkehr zum Regelbetrieb in den Schulen. Vielerorts wird es aber nicht ausreichend Lehrer geben, weil sie zur Risikogruppe gehören und zu Hause bleiben. Im Falle einer zweiten Infektionswelle wird aber auch der Digitalisierungsstau Lehrer und Schüler vor viele Probleme stellen. Foto: BS/Gerd Altmann, pixabay.de

gruppen zusammen. Unter diesen Bedingungen einen vollumfänglichen Präsenzunterricht anzubieten, wird schwierig werden. Vielleicht ist das auch mit ein Grund, warum Baden-Württemberg nach den Sommerfreien vorerst einen rollierenden Schulbetrieb plant. Ebenso zurückhaltend bei den Schulöffnungen sind neben Baden-Württemberg auch Bayern, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen. In all diesen Ländern ist auch nach den Sommerferien vorerst der rollierende Schulbetrieb geplant.

Höhere Ausgaben für Bildung Doch neben dem Lehrermangel hat die Corona-Krise auch eine weitere Schwäche im Bildungssystem schonungslos offengelegt:

die mangelhafte digitale Ausstattung der Schulen und das teilweise Unvermögen der Lehrer, mit vorhanden digitalen Medien umzugehen. Der jüngst veröffentlichte Nationale Bildungsbericht sieht großen Nachholbedarf bei der Digitalisierung der Schulen. Es mangele an entsprechender Ausstattung, digitalen Lehrplänen sowie bei der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte in diesem Bereich. Nur ein Viertel aller Schulen in Deutschland verfüge über WLAN. In Finnland seien es 90 Prozent. Selbst in Kasachstan gebe es mehr Schulen mit WLAN als in Deutschland. In ihrem Sondergutachten des Sachverständigenrates zur Corona-Pandemie haben die Wirtschaftsweisen ebenfalls höhere

Ausgaben für Bildung empfohlen, weil diese nicht nur kurzfristig, sondern nachhaltig eine positive Wirkung entfalten würden. Laut GEW bräuchte es für die Digitalisierung der Schulen zusätzlich 20 Milliarden Euro.

Digitalisierungsschub durch Corona Die Digitalisierung der Schulen ist aktuell wichtiger denn je. Sollte es zu einer zweiten Infektionswelle kommen, muss das Lernen auf Distanz besser unterstützt werden. Lehrer, die mit dem Fahrrad von Haus zu Haus fahren, um Schulmaterialen zu verteilen, oder Eltern, die sich auf dem Schulhof durchs Fenster kopierte Arbeitsblätter für die kommende Woche geben lassen,

waren in den letzten Wochen der traurige Beweis dafür, wie es um die Digitalisierung im Land und vor allem in seinen Schulen steht. Doch es gibt auch Länder, in denen es besser läuft. So sieht sich Niedersachsen für eine zweite Infektionswelle gut gerüstet. Dort gibt es eine landeseigene Bildungs-Cloud, die inzwischen für mehr als 850 Schulen freigeschaltet wurde – Tendenz steigend. Auch Thüringen setzt auf eine Schul-Cloud im Distanzunterricht. Zu Jahresbeginn war die Cloud nur an 25 Pilotschulen im Einsatz, inzwischen haben rund zwei Drittel der Schulen Zugang. Während Schüler und Lehrer auch in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern bereits mit einem cloud basierten Lernma-

Deutliche Steigerung gegenüber 2018 Mehrere Extremisten in der Bundeswehr identifiziert, aber keine “Untergrundarmee” (BS/Marco Feldmann) Das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) hat im vergangenen Jahr 14 Extremisten innerhalb der Bundeswehr ausgemacht. Das waren doppelt so viele wie noch 2018. Darunter befanden sich acht Rechtsextremisten und zwei Reichsbürger, wie BAMAD-Präsident Dr. Christof Gramm sagte. aufgelöst. Zudem soll das KSK stärker in die übrige Bundeswehr eingebunden werden. Es ist ein stärkerer Austausch mit anderen Teilen des Heeres, auch im Bereich der Ausbildung, geplant. Dadurch soll die bisherige strikte Abschottung des KSK zumindest abgemindert werden. Eine komplette KSK-Auflösung wird es nicht geben. Auch der Kommandeur der Einheit bleibt vorerst im Dienst und auch der Standort im baden-württembergischen Calw wird nicht aufgegeben. Von einer Untergrundarmee könne dem BAMAD-Präsidenten zufolge bislang nicht gesprochen werden. “Aber Beziehungsgeflechte – oder, wenn Sie so wollen, Netzwerke sowie Strukturen – mit unterschiedlicher Qualität finden wir sehr wohl.” Gramm wurde deutlich: “Falsche Patrioten haben bei uns nichts verloren.”

Corona als Katalysator Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Dr. Bruno Kahl, warnte vor den Folgen der aktuellen Corona-Pandemie. Sie könne als Katalysator dienen, der

gefährliche Konflikte verstärke und zum Teil beschleunige. Sein Dienst, der sich ein möglichst konkretes Bild der mittelfristigen Corona-Folgen machen will, sehe dadurch zunehmend die Werte des Multilateralismus, der globalen Interdependenzen und der Globalisierung geschädigt. “Viele Länder fühlen sich in der Krise alleingelassen. Eine Rückbesinnung auf nationale Egoismen sowie das Streben nach Autarkie untergraben die Grundsätze der internationalen Wirtschaftsordnung und fördern anti-westliche Ressentiments”, warnte Kahl. Die Corona-Lage sei ein “Stresstest für unsere Weltordnung”. Autoritäre Staaten versuchten, im Schatten der Krise ihre Einflusssphären auszubauen. Dabei würden sie die Schwächen anderer internationaler Akteure ausnutzen, Lücken besetzen und hybride Maßnahmen verstärken. Die toxische Wirkung des Vertrauensverlustes der Bevölkerung aufgrund des Zusammenbruchs der Gesundheitssysteme sowie des Wirtschaftslebens führe schwache Staaten an den

Rand des Abgrunds. Fragile politische Systeme könnten in der Folge auch in europäischer Nachbarschaft zerbrechen, Radikalisierung und Migrationsdruck steigen. “In dieser besonderen und angespannten Situation, die vor wenigen Monaten noch niemand auf dem Schirm hatte und die die gesamte Welt noch lange in Atem halten wird, muss der BND handlungsfähig bleiben”, betonte Kahl. Sein Dienst spioniere, “weil andere Staaten dies genauso tun”. Würde die Bundesrepublik aus noch so hehren moralischen Motiven auf das Mittel verzichten, im Ausland zu spionieren, “so würden wir damit nichts gewinnen, sondern uns einfach nur schlechter stellen”, sagte der BND-Präsident. Er forderte: “Wir dürfen uns nicht künstlich blind und taub machen, nur weil das auf den ersten Blick einfacher, sympathischer und ehrlicher erscheint.” Kahl appellierte: “Insgesamt – und das ist mein zentraler Punkt – kann es für Deutschland keine gangbare Alternative sein, die Möglichkei-

Dr. Christof Gramm, Präsident des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), berichtete von identifizierten Extremisten in der Bundeswehr. Foto: BS/Feldmann

ten seiner Nachrichtendienste so weit einzuschränken, dass wir die Sicherheit unseres Landes gefährden – und am Ende nur noch der Gegenstand von Spionage fremder Mächte sind.”

Personenpotenzial deutlich gestiegen Der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, warnte: “Wir stellen in allen Extremis-

Auch in NRW tut sich bei der Digitalisierung der Schulen nun etwas. 350 Millionen Euro will die Landesregierung in die Digitalisierung der Schulen investieren. Lehrkräfte sollen mit digitalen Endgeräten und geeigneter Software ausgestattet werden. Außerdem soll die digitale Lernplattform “LOGINEO NRW” weiter ausgebaut werden, etwa um einen Messengerdienst und ein Videokonferenz-Tool. “Auch wenn es noch viele Detailfragen zu klären gibt: Dieses Maßnahmenpaket ist ein echter Meilenstein”, kommentiert die lehrer-nrw-Vorsitzende Brigitte Balbach. “Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat schon zu Oppositionszeiten für eine bessere digitale Ausstattung der Schulen und eine leistungsfähige, sichere IT-Plattform gekämpft. Nun liefert sie.” Es geht nun scheinbar voran an Deutschlands Schulen, aber die Zeit bis zum nächsten Schuljahresbeginn ist knapp. Während die Schüler nun sechs Wochen in die Sommerfreien gehen, gibt es für die Politik und die Schulen viel zu tun.

musbereichen eine gestiegene Gewaltbereitschaft fest. Derzeit bewerten wir den Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus als größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland, stellen aber auch im Linksextremismus eine deutliche Steigerung der Militanz und eine neue Qualität bei Gewaltdelikten gegen Personen fest.” Auch im Bereich des islamistischen Terrorismus sowie bei den sicherheitsgefährdenden Aktivitäten fremder Mächte könne keine Entwarnung gegeben werden. Das Personenpotenzial im Rechtsextremismus sei im vergangenen Jahr um 33 Prozent auf rund 32.000 Personen gestiegen. “Neben dem Anstieg der gewaltorientierten Personen auf 13.000 beobachten wir auch einen auffälligen Anstieg antisemitisch motivierter Gewalt und Straftaten von Rechtsextremisten von jeweils etwa 17 Prozent”, so Haldenwang. Auch im Linksextremismus sei eine deutliche Steigerung der Militanz sowie seine neue Qualität bei Gewaltdelikten gegen Personen zu konstatieren. Das entsprechende Personenpotenzial ist um 4,7 Prozent gestiegen und liegt nun bei 33.500. Davon gelten 9.200 als gewaltorientiert. Linksextremistische Straftaten hätten im angelaufenen Kalenderjahr um nahezu 40 Prozent zugenommen, berichtete Haldenwang.


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Behörden Spiegel / Juli 2020

Verschuldung der öffentlichen Hand in der

Corona-Krise (BS/lkm) Die Corona-Pandemie führt nicht nur zu einem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung, sondern auch zu einer Rekordneuverschuldung der öffentlichen Haushalte. Bund und Länder haben infolge der Coronavirus-Pandemie umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme beschlossen. Gleichzeitig werden die Steuereinnahmen infolge des Lockdowns laut aktueller Steuerschätzung um 100 Milliarden Euro im Jahr 2020 einbrechen. Im Zuge der Corona-Pandemie droht dem Staat damit ein historisch hohes Defizit in seinen Haushalten. Die Schuldenbremse kann nicht mehr eingehalten werden. Im Bund und in den meisten Ländern werden die finanziellen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie größtenteils über neue Kredite finanziert. Lediglich im Saarland, in Thüringen und Berlin wurden bislang keine Nettokreditaufnahmen beschlossen. Finanzierungsbedarf des Staates durch die Corona-Krise im Jahr 2020 in Mrd. Euro

Corona-bedingte Mehrausgaben in Mio. Euro Insgesamt stellen Bund und Länder zusätzliche Ausgaben von rund 342 Mrd. Euro zur Verfügung. Davon entfallen rund 75 % auf den Bund und 25 % auf die Länder.

Für das Jahr 2020 schätzen Finanzexperten mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von rund 290 Milliarden Euro bei Bund, Ländern und Gemeinden. Zusätzlich dazu steigt der rechnerische Neuverschuldungsbedarf allein beim Bund mit dem Konjunkturpaket in diesem Jahr auf insgesamt 287,5 Mrd. Euro.

288

40.000

193

255.800 Bund

25.000

167

85.857 Länder

123 101

95 66 44

35 16

4 M Meh Mehrausg Mehrausgaben ben b Bund

Mindere Mindereinnahmen nde einn einnahm hmen

Länder

Gemeinden

5.000

20 BY

Finanzierungsbedarf Fina Fi anziierrrungsbed anzi un bed darf

Bund

156.000

40.000

SN

6.000 425,83 % 5.000 14,11 %

BB

2.000 13,55 %

HE

1.900 4,71 %

HB

1.200 5,60 %

HH

1.000 4,18 %

NI

1.000 1,77 % 973 3,55 %

MV

700 9,29 %

RP

639 2,10 %

ST

259 1,30 %

1,0

HB

HH

SH

RP

BE

480

190

MV TH

ST

SL

Daten in Relation zum Bruttoinlandsprodukt EU

Deutschland

14,79 %

0,95 0,8

18,24 %

25.000

SH

NI

487

0,92

16,76 %

274,31 %

NW BW

BB

700

Laut der aktuellen Prognose der Europäischen Kommission zum Schuldenstand in den Mitgliedsstaaten wird die durchschnittliche Schuldenquote der Europäischen Union im Jahr 2020 auf rund 95,1 Prozent des BIP steigen. Tritt die Prognose ein, würde der durchschnittliche Schuldenstand der EU-Mitgliedsstaaten das höchste Niveau seit Bestehen der Europäischen Union (EU) erreichen.

Schuldenzuwachs in %*

zusätzliche Schulden in Mio. Euro

BY

SN

750

Steigende Verschuldung in Europa

2020 nahm der Bund zusätzliche Schulden 1.055.000in Höhe von 156 Mrd. Euro auf. Im Vergleich zu seiner Verschuldung von 2018 entsprach das einem Schuldenzuwachs von 15 %. Die Länder erhöhten ihre Verschuldung wegen der Corona-Pandemie um rund 17 %. Zwischen den einzelnen Ländern gibt es dabei deutlich Unterschiede. Während Berlin, das Saarland und Thüringen aktuell gar keine Nettokreditaufnahme planen, geht vor allem Sachsen mit einer Corona-Neuverschuldung von mehr als 400 % in die Vollen.

86.000

HE

2.500 2.000 1.400 1.200 1.000 1.000 950

gesamt

Corona-bedinge Nettokreditaufnahme im Vergleich zum Schuldenstand

Länder

NW BW

3.200

*Im Vergleich zu den Schulden beim nicht öffentlichen Bereich (Stichtag 31.12.2018) Quellen: BS/Destatis, Europäische Komission, IW Köln, Landesrechnungshof Schleswig-Holstein, Grafik: BS/Hoffmann unter Verwendung von stock.adobe, rudall30

0,6

0,79

0,76

0,72

0,60

0,4

0,2

0,0

2019

2020

2021


Finanzen

Behörden Spiegel / Juli 2020

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Massive Staatsverschuldung durch Corona

Bewirtschaftung des Haushaltsplans

Große Unterschiede zwischen den Ländern

Viele Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch Konfliktpotenzial

(BS/lkm) Im Zuge der Corona-Krise droht dem Staat ein historisch hohes Defizit in seinen öffentlichen Haushalten. Zum großen Teil muss das Defizit durch neue Schulden ausgeglichen werden. Insgesamt stellen Bund und Länder zusätzliche Ausgaben von rund 342 Milliarden Euro zur Verfügung, die in den nächsten Jahren getilgt werden müssen. Die Unterschiede in den Ländern sind dabei enorm: Bayern plant, ab 2024 rund eine Milliarde Euro jährlich zurückzuzahlen. Andere Länder hingegen haben noch keine neuen Schulden aufgenommen.

(BS/Fabian Schütz) Der Haushalt ist die Grundlage für das Wirtschaften im Haushaltsjahr. Das komplexe Haushaltssystem verfolgt dabei zunächst das Ziel, die unterschiedlichen Funktionen des Haushalts zu verwirklichen. Das gilt in Normalzeiten wie in Krisenzeiten gleichsam.

Ging der Nachtragshaushalt des Bundes noch von einem Defizit in Höhe von 156 Milliarden Euro aus, so hat sich der Finanzierungsbedarf des Bundes nach den Ergebnissen der Steuerschätzung bereits auf 166,5 Milliarden Euro erhöht. Hinzu kommt ein Defizit der Länder von 101,4 Milliarden Euro. Die Gemeinden erwarten ein Finanzloch von knapp 20 Milliarden Euro. Der Finanzierungsbedarf über alle Gebietskörperschaften beträgt somit 287,5 Milliarden Euro.

Corona-Schulden: Bayern ist Spitzenreiter Gemessen am Haushaltsvorlumen vor Beginn der Pandemie sind die Corona-Mehrausgaben in Bayern und Nordrhein-Westfahlen am höchsten. In Bayern betragen die Corona-bedingten Ausgaben knapp 67 Prozent des Haushaltsvolumens 2020. In NRW sind es 31 Prozent. Im Vergleich dazu: Im Schnitt machen die Corona-bedingten Ausgaben in den Ländern gesamt rund 21 Prozent aus. Beim Bund sind es mehr als 70 Prozent. Pro Einwohner stellt der Bund damit Ausgaben von rund 3.000 Euro bereit. In den Ländern sind es insgesamt rund 1.000 Euro. Im Ländervergleich geben Bayern (3.049 Euro), Bremen (1.754 Euro) und NRW (1.393 Euro) deutlich mehr als 1.000 Euro aus. In der Mehrzahl der Länder liegen die Mehrausgaben unter 500 Euro je Einwohner. ”Wir befinden uns alle in einer wahrhaft außergewöhnlichen Extremsituation und sehen uns plötzlich Aufgaben und Problemen gegenüber, die wir uns vorher kaum vorstellen konnten”, beschreibt Lutz Lienenkämper, Finanzminister Landes Nordrhein-Westfalen, die Situation. Wichtig sei es daher, schnell und unbürokratisch zu handeln. Die finanziellen Mahnahmen werden im Bund und in den meisten Ländern überwiegend über Kredite finanziert. Lediglich im Saarland, in Thüringen und Berlin wurde bislang keine Nettokreditaufnahme beschlossen. Sofern sich jedoch alle bisherigen Erwartungen bestätigen,

werde man in Thüringen um eine Kreditaufnahme nicht herumkommen. “Sie sollte jedoch nur die Ultima Ratio sein. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass wir alle aufgenommenen Kredite innerhalb von fünf Jahren tilgen müssen. Das würde uns in der künftigen Haushaltspolitik erheblich einschränken”, so Thüringens Finanzministern Heike Taubert. In Berlin spricht Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz mittlerweile auch von einer “unvermeidbaren Kreditaufnahme” aufgrund der Einnahmeeinbrüche, die die jüngste Steuerschätzung erkennen ließ. Für Berlin werden im laufenden Jahr Steuermindereinnahmen gegenüber dem Haushalt von rd. 3,05 Mrd. Euro erwartet. Man habe bereits damit gerechnet, dass es zu einer schweren Rezession kommen werde. “Das Ergebnis der Steuerschätzung liefert erstmalig ein belastbares Fundament für die anstehenden politischen Entscheidungen. Dieses Ergebnis ist für alle staatlichen Ebenen dramatisch”, so Kollatz. Auch im Saarland wird man in naher Zukunft Kredite aufnehmen müssen. “Weil wir bislang einen Teil der pandemiebedingten Ausgaben über das Sondervermögen Zukunftsinitiative vorfinanziert haben, konnten wir schnell und flexibel reagieren. Dennoch werden wir – genauso wie Bund und Länder – eine erhebliche Neuverschuldung nicht vermeiden können”, erklärte Saarlands Finanzminister Peter Strobel. Trotz allem zeigte sich Strobel auch optimistisch: “Mich stimmt es positiv, wenn wir Stand heute von einer konjunkturellen Erholung im nächsten Jahr ausgehen können. Das Licht am Ende des Tunnels ist erkennbar.” Insgesamt nahm der Bund 156 Milliarden Euro und die Länder nahmen 86 Milliarden Euro neue Schulden auf. Im Vergleich zum Schuldenstand sind hier Bayern und Sachsen-Anhalt Spitzenreiter.

Der Weg aus den Schulden Im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt ist die Nettokreditaufnahme in Bayern (6,32

Prozent), Sachsen (4,68 Prozent), Bremen (3,57 Prozent) und NRW (3,51 Prozent) am höchsten. In Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Hamburg liegt sie dagegen bei unter einem Prozent. “Die aktuellen Kreditaufnahmen sind ein schmerzhafter Einschnitt - aber sie sind nötig, um die aktuelle Krise zu überwinden”, erklärte Bayerns Finanzminister Albert Füracker. Man sehe sich für die Zukunft aber gut gerüstet. Die neuen Schulden sollen im Freistaat in 20 Jahren getilgt sein. Für das Land ergibt sich daraus eine durchschnittliche Tilgungshöhe von 1.000 Mio. Euro pro Jahr. Auch Sachsen wird 1.000 Mio. Euro jährlich tilgen müssen, um seinen Tilgungsplan, der lediglich sechs Jahre für die Tilgung vorsieht, einzuhalten. Die Erfahrungen aus der Finanzkrise 2008/2009 haben gezeigt, dass eine außerordentliche Neuverschuldung kurzfristig hilfreich sein und unter günstigen Voraussetzungen im Laufe eines Jahrzehnts ausgeglichen werden kann. Die längsten Tilgungsfristen hat man sich in NRW mit 50 Jahren sowie in Brandenburg und Bremen mit je 30 Jahren gesetzt. Sachsen-Anhalt will am schnellsten wieder aus den Schulden herauskommen. Hier plant man mit lediglich drei Jahren Tilgung. 86 Mio. Euro müssen dazu jedes Jahr getilgt werden. Die Mehrheit der Länder will mit der Tilgung der Corona-Kredite ab 2024 beginnen. Lediglich in Niedersachsen und Hessen soll mit der Tilgung bereits 2021 begonnen werden. Der Bund plant eine Tilgung ab dem Jahr 2023. Brandenburg will 2022 mit der Tilgung beginnen, dort kann die Tilgung aber ausgesetzt werden, wenn sie einer “konjunkturgerechten Haushaltswirtschaft” entgegenwirken würde. In der Mehrzahl der Länder gibt es keine solchen Eintrittsvoraussetzungen für den Beginn der Tilgung. Nordrhein-Westfalen hat als einziges Land noch keinen Tilgungsbeginn spezifiziert. Dort soll die Tilgung “konjunkturgerecht” erfolgen.

Der Haushaltsplan ist dabei das in Zahlen und Geldmittel gegossene Regierungsprogramm eines Jahres, das vom Parlament bewilligt wurde. Neben der politischen Funktion spiegelt sich darin auch die Bedarfsdeckungs- und Rechtsfunktion des Haushalts wider. Der Haushalt ist daher ein ständiger Begleiter der öffentlichen Verwaltung und ihrer Akteure. Um das komplexe System transparent und einheitlich zu betreiben, hat der Haushaltsgesetzgeber ein ausgeklügeltes, eigens entwickeltes Regelungswerk vorgegeben, das über die Finanz- und Haushaltsverfassung Verfassungsrang besitzt und mit den Haushaltsordnungen und Verwaltungsvorschriften bindend für die Verwaltung ist. Die Herausforderung und zugleich Chance einer effektiven und effizienten Mittelbewirtschaftung liegt dabei zunächst in der Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und der Ausnutzung der Möglichkeiten des modernen, flexiblen Haushaltsrechts. Diese Chancen und Möglichkeiten machen das Haushaltsrecht zum Gestaltungsrecht. Das moderne Haushaltsrecht bietet mit seinen Flexibilisierungsregeln ein Instrumentarium, das es zu beherrschen und zu kennen gilt. Zudem bietet auch die richtige Auslegung des Haushaltsrechts vielfältige Möglichkeiten, Potenziale rechtssicher auszuschöpfen. Dieses Wissen hat sich für den Haushälter einer Behörde mit den kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen aus der CoronaKrise oder in der Flüchtlingskrise als besonders wichtig erwiesen.

Haushalte sind in der Krise reaktionsfähig Bereits in der Flüchtlingskrise hat sich gezeigt, wie schnell und reaktionsfähig die öffentlichen Haushalte auf eine Krise reagieren konnten. Keine fünf Jahre später folgt mit der Corona-Pandemie eine weitere und weitreichende, aber dieses Mal konjunkturelle Krise. Offen ist dabei, wie sich das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder in den nächsten Jahren verhalten werden. Allen staatlichen

Fabian Schütz ist Oberregierungsrat und Prüfer mit besonderen Aufgaben beim Landesrechnungshof NordrheinWestfalen. Foto: BS/privat

Ebenen sind in unvorstellbarem Maß Steuereinnahmen weggebrochen und Pandemie-bedingte Ausgaben unvorhergesehen entstanden. Ein Grundsatz des Haushaltsrechts ist der Haushaltsausgleich, der in dieser Krise nach langer Zeit notgedrungen nur durch eine Neuverschuldung erreicht werden konnte. Das Bundeskanzleramt hat bereits Steuererhöhungen aus wirtschaftspolitischen Gründen abgelehnt. Wenn zusätzliche Einnahmen nicht zu erwarten sind, rücken zwangsläufig die Ausgabepositionen wieder stärker in den Fokus. Eine Prognose ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, da keiner weiß, wie und wie lange die Folgen der CoronaKrise andauern werden. Während in den letzten Jahren, nach der Finanzkrise, eine Entspannung im öffentlichen Finanzmanagement eingetreten war, drohen daher nach der CoronaKrise wieder Zeiten mit knappem Budget für die einzelnen Bundesressorts und nachgeordneten Behörden. Umso wichtiger wird es daher, Ermessens- und Beurteilungsspielräume des Haushaltsrechts auszuschöpfen, dabei aber weiter rechtmäßig zu agieren und zu reagieren. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung ist ständig in irgendeiner Art und Weise mit haushalterischen Vorgängen bewusst wie unbewusst befasst und muss sich klar sein,

dass jederzeit ihre Vorhaben auf den Prüfstand gestellt werden können: Angefangen mit der Einstellung neuer Mitarbeiter, der Zahlung der Bezüge, der Raumausstattung und der Beschaffung von Büromaterial, der Beauftragung eines Sachverständigen, der Einwerbung von Drittmitteln, der Gewährung von Zuwendungen bis hin zur Anmietung neuer Räumlichkeiten – das alles ist finanzwirksam und damit im Haushaltsplan abzubilden. Die Bedarfsträger in einer Behörde haben dabei das Ziel, ihre Fachaufgaben mit den durch den Haushalt bereitgestellten Ressourcen bestmöglich zu erfüllen, aber auch gleichzeitig die Aufgabe, die Notwendigkeit der einzelnen Maßnahme zu hinterfragen. Den Haushältern obliegt es parallel dazu, den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers Rechnung zu tragen und die Haushaltsrundschreiben und Erlasse des Finanzministeriums umzusetzen. Hierbei kann es schnell zu Konfliktsituationen in einer Behörde kommen, insbesondere dann, wenn der Fachseite das haushaltsrechtliche Grundwissen oder dem Haushälter das Verständnis für die fachlichen Belange fehlt. Es sollte jeder Akteur (bspw. Beauftragte/r für den Haushalt, Titelverwalter oder Bedarfsträger) ein eigenes Rollenverständnis entwickeln. Dieses wiederum setzt aber ein solides fachliches wie praktisches Haushaltswissen voraus. Die Beauftragten für den Haushalt werden daher ein großes Maß an Fingerspitzengefühl veranlagen müssen, um die Interessen ihrer Häuser auf der einen Seite und die Interessen des Finanzministeriums auf der anderen Seite bestmöglich vereinen zu können. Mehr zum Haushaltsrecht des Bundes, den Funktionen und dem Aufbau des Bundeshaushaltes und dem Haushaltskreislauf erläutert Fabian Schütz im Seminar “Sachhaushalt in Theorie und Praxis” am 11. und 12. November 2020 in Bonn. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.fuehrungskraefte-forum.de; Suchwort “Sachhaushalt”.

Forum für Kämmerei und Kassenwesen, Beteiligungen, Personal, Organisation und Rechnungsprüfung

Kommunaler Finanzgipfel 26. – 27. Oktober 2020, Rheinhotel Dreesen

Referenten, u. a.: Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Dirk Käsbach, Erster Beigeordneter und Kämmerer, Stadt Königswinter

Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.finanz-gipfel.de

Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, Amtsleiterin der Kämmerei, Stadt Köln

Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts a.D. (Zweiter Senat)

Veranstalter

Unterstützung Weiterbildung Erfahrungsaustausch


Beschaffung / Vergaberecht

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Start im Oktober

Behörden Spiegel / Juli 2020

► Entscheidungen zum Vergaberecht

Inbetriebnahme der Vergabestatistik steht fest (BS/jf) Am 1. Oktober 2020 ist es soweit. Dann wird nach jetzigem Stand das Statistische Bundesamt (Destatis) mit dem Betrieb der Vergabestatistik beginnen. Ab diesem Datum müssen öffentliche Auftraggeber ihren Meldepflichten nachkommen.

► NICHTIGKEIT

Bestandskraft erlangt Keine Kündigung erforderlich

Ende 2021 sollen die ersten Datenauswertungen zur öffentlichen Auftragsvergabe anhand der Vergabestatistik vorliegen.

Foto: BS/H_Ko, stock.adobe.com

Um die Meldungen zu kanalisieren, müssen öffentliche Auftraggeber eine Berichtsstelle bestimmen, stellt das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie klar. Jede Beschaffungs- oder Vergabestelle ist demnach eine Berichtsstelle, unabhängig davon, ob sie öffentliche Aufträge selbst oder für andere Auftraggeber vergibt.

Die statistischen Daten können auf zwei Wegen übermittelt werden. Der eine Weg ist eine automatisierte Übermittlung über eine Datenschnittstelle aus dem eigenen IT-Fachverfahren heraus. Um dies zu ermöglichen, sei bereits vor einem Jahr eine erste Schnittstellenbeschreibung mit technischen Spezifikationen den Anbietern von Vergabemanage-

mentsystemen zur Verfügung gestellt worden. Alternativ ist auch eine manuelle Eingabe über ein Online-Formular möglich. Seit 1. Juli 2020 ist es den Berichtsstellen möglich, sich zu registrieren. Eine erste Veröffentlichung von aggregierten Vergabedaten ist zum Ende des nächsten Jahres geplant.

qanuun-aktuell Volksvertreter und Zielscheiben

MELDUNG

von Rechtsanwältin Dr. Stefanie Lejeune

Reparatur vor Kauf

Man konnte sich als Leser des Eindrucks von Hohn in manchem Medienbeitrag nicht erwehren, als man kürzlich die Sünden eines jungen Abgeordneten A. ans Tageslicht brachte. Er hatte sich – nicht ganz uneigennützig – gegenüber der Exe­ kutive für ein amerikanisches Unternehmen mit BundesadlerBriefkopf verwendet und zuvor anderen gerne erklärt, was moralisch einwandfreies Verhalten ist. Gleichwohl wurde recht viel aus allen Richtungen auf den Delinquenten geschossen und das Ziel gelegentlich deutlich verfehlt. Auch wenn unseren Mandatsträgern angezeigte Nebentätigkeiten gestattet sind, stellen das Grund- und Abgeordnetengesetz klar, was Gemeinwohlbindung bedeutet; keinesfalls: “Nimm, was Du kriegen kannst!”. Mandatsträger sind u. a. wegen ihrer Parteimitgliedschaft Interessenvertreter, aber keine Lobbyisten, die diskret versuchen, auf Entscheidungsträger Einfluss zu nehmen. Insoweit ist die Forderung nach dem Lobbyistenregister in diesem Zusammenhang wenig erhellend. Auch der Vorwurf der Korruption, der in einem vergleichbaren Fall für jeden Amtsträger stimmen

Dr. Stefanie Lejeune ist Präsidentin des Vereins qanuun – Institut für interdisziplinäre Korruptionsprävention in der Verwaltung e. V. In jeder Ausgabe des Behörden Spiegel kommentiert sie aktuelle Entwicklungen rund um die Themen Compliance und Korruptionsprävention. Foto: BS/www.qanuun.org

würde, sieht wegen § 108e StGB bei einem Mandatsträger anders aus. Wenn der Abgeordnete A. sich nicht für das Unternehmen, für das er nebenberuflich tätig war, im Plenum oder den Ausschüssen erkennbar “stark” gemacht hat, ist auch der Tatbestand der Bestechlichkeit fraglich. Was am Ende bleiben könnte, sind Verstöße gegen die parlamentarischen Verhaltensregeln, die ein Ordnungsgeld und eine entsprechende Publizität nach sich ziehen können. Damit soll nichts runtergespielt, aber klargestellt werden, dass die Munition teilweise doch recht großkalibrig gewesen ist und man § 108e StGB ändern müsste, wenn einem dieses Ergebnis missfällt.

Beratung für Bewerter und Bieter Ausschreibungen · Submissionen

(BS/jf) “Im Rahmen der Bedarfsanalyse ist festzustellen, ob die Beschaffung der Leistung erforderlich ist. Bei Lieferleistungen ist abzuwägen, ob anstelle des Kaufs auch die Reparatur eines vorhandenen Produkts, der Kauf eines gebrauchten Produkts oder die Miete oder das Leasing ein klima- und umweltfreundlicheres Mittel der Beschaffung darstellt.” Was wie ein Leitfaden für den öffentlichen Einkauf gilt, ist Teil der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen. Fällt diese Abwägung zugunsten der Neu-Beschaffung aus, sind Behörden des Bundes verpflichtet, Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes angemessen zu berücksichtigen – insbesondere die Sicherstellung des höchsten Energieeffizienzniveaus der zu beschaffenden Leistung. Dies gilt sowohl für Liefer- als auch Bauaufträge. Zudem sollen die Lebenszykluskosten bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots und vor allem die voraussichtlichen Nutzungs- und Wartungskosten berücksichtigt werden, es sei denn, dies ist nicht möglich oder nicht sachgerecht. Insgesamt geht es weniger um eine Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber. Vielmehr bietet die Verwaltungsvorschrift eine Hilfestellung in Form einer konkreten Beschreibung des Ablaufes eines Vergabeverfahrens und der Einbeziehung der genannten Kriterien bei den jeweiligen Verfahrensschritten. Zudem enthält sie mehrere Übersichten zu Produkten, die mit dem “Blauen Engel” ausgezeichnet sind sowie weitere Hilfestellung wie Leitfäden und Handreichungen.

Leitfaden für Recy­ clingprodukte (BS/jf) Das Umweltbundesamt (UBA) hat einen neuen Leitfaden für die Beschaffung von Produkten aus Recyclingkunststoffen veröffentlicht. Die darin genannten Anforderungen führten zur Kontrolle bestimmter aus der Abfallphase stammenden Schadstoffe, ist das UBA überzeugt. Zeitgleich könne mit der Beschaffung von Fertigerzeugnissen mit einem hohen Anteil an recyceltem Kunststoff deren Nachfrage erhöht und somit eine Stärkung der Wiederverwendung von Kunststoffabfällen erreicht werden. Mehr unter www.uba.de

Die Rahmenbedingungen für dieses Nachprüfungsverfahren sind schon kurios: Ein mittelbarer öffentlicher Auftraggeber müsste eine Werkfeuerwehr unterhalten. Um das zu vermeiden, beauftragt er einen Brandschutzdienstleister. Der wiederum beschäftigt einen Subunternehmer. Der Subunternehmer erkennt nach einiger Zeit, dass sein Auftraggeber offenbar – nicht wie zunächst angenommen – nur einen kurzfristigen Überbrückungsauftrag hat, sondern auf unbefristete Zeit die Leistungen der Werkfeuerwehr erbringen soll. Nach dieser Erkenntnis greift er die Auftragsvergabe vor der Vergabekammer an: Sie sei eine unzulässige De-facto-Vergabe gewesen. Erfolg ist ihm damit nicht beschieden. Als er den Nachprüfungsantrag stellte, lag der Vertragsschluss bereits fast zwei Jahre zurück. Die Vergabekammer weist darauf hin, dass die halbjährige Ausschlussfrist für den Angriff auf De-facto-Vergaben nicht mit der Kenntnis der Vergabe, sondern mit dem Datum des Vertragsschlusses beginnt. Auch das Ansinnen, den Auftraggeber zur Kündigung des Vertrages zu verpflichten, scheitert. Im nationalen Recht sei eine Vertragshöchstdauer nur für Rahmenverträge umgesetzt worden. Für andere Dienstleistungsverträge bestehe eine solche Begrenzung nicht, so dass der Vertrag ohne zeitliche Begrenzung Bestand habe. Zwar sei in den Erwägungsgründen zur europäischen Vergaberichtlinie eine zeitliche Begrenzung angeregt. Die Richtlinie enthalte aber gerade keine Verpflichtung, diese Anregung in der nationalen Gesetzgebung aufzugreifen. VK Lüneburg (Beschl. v. 12.06.2019, Az.: VgK-20/2019)

► POSTDIENSTE

Verschollene Einladungen Leistungen sind nicht “kritisch” Der Ärger in der Stadtverwaltung war groß: Nach einer Reihe von Pannen bei der Zustellung der Behördenpost hat es nun auch den Stadtrat erwischt: Seine Einladung ist nicht fristgerecht bei seinen Mitgliedern angekommen. Die Sitzung konnte nicht stattfinden. Verantwortlich für das Durcheinander ist nach Erkenntnis der Stadtverwaltung der Nachunternehmer des Konsolidierungsunternehmens, das die Abgangspost einsammelt und deren Beförderung in die Wege leitet. Nach fristloser Kündigung dieses Dienstleisters werden die Bieter in einer Neuausschreibung zur Eigenleistung verpflichtet. Allenfalls die Deutsche Post dürfen sie noch als Nachunternehmer einsetzen. Dies sei gerechtfertigt, weil die Versendung der Behördenpost – wie an der ausgefallenen Sitzung erkennbar – für die Verwaltung eine kritische Leistung darstelle. Dem tritt der bisherige Dienstleister mit einem Nachprüfungsantrag entgegen. Er hat seinen unzuverlässigen Subunternehmer inzwischen gegen einen anderen ausgetauscht und will den Auftrag erneut erlangen. Auch die Vergabekammer hält das Verbot für unzulässig. Nicht

die Leistung an sich sei kritisch, denn es handele sich um eine ganz einfache Massenabfertigung einer Standard-Dienstleistung. Vielmehr sei das Verhalten des damaligen Subunternehmers kritisch gewesen. Dass ein einzelner Subunternehmer schlecht geleistet hat, rechtfertige nicht, Untervergaben von vornherein auszuschließen. Vielmehr müsse dann die Eignung der Subunternehmer mehr in den Blick genommen werden, um Wiederholungen zu vermeiden. VK Thüringen (Beschl. v. 10.07.2019, Az.: 250-4003-15326/2019-E-010-G)

► RÜGE

Nichtabhilfemitteilung fehlt Kenntnisnahme allein genügt nicht Aufgrund der Umkehrung der Prüfungsreihenfolge – also der nachlaufenden Eignungsprüfung zunächst nur des Bestbieters – erfuhr ein Bieter, dass er im Gegensatz zur Eröffnungsniederschrift preislich nun hinter dem einzigen Konkurrenten lag. Diese Abänderung des Wertungspreises rügte er und wies zugleich den Auftraggeber darauf hin, dass sein Konkurrent ausweislich dessen Website nicht die geforderte Eignung besitze. Dieser Schriftsatz ging beim Auftraggeber ein, noch bevor dieser die Eignungsprüfung abgeschlossen hatte. Die Preisrüge wies er mit nachvollziehbarer Erläuterung zurück. Zur Eignung erklärte er, er habe den Hinweis zur Kenntnis genommen und werde selbstverständlich die Eignungsprüfung ordentlich durchführen. Später teilt er mit, dass er den Zuschlag auf den Konkurrenten erteilen wolle. Der Bieter beantragt die Nachprüfung ausschließlich aufgrund der Eignungs­ prognose. Ist der Antrag zu spät, weil seit der Nichtabhilfemitteilung mehr als 15 Tage verstrichen sind? Nein, meint die Vergabekammer Nordbayern. Die Nichtabhilfe bezog sich nur auf den Preis. Bezüglich der Eignung hat der Auftraggeber gerade nicht mitgeteilt, nicht abhelfen zu wollen, sondern nur auf die noch nicht abgeschlossene Prüfung verwiesen. Eine solche inhaltlich “neutrale” Mitteilung löst die Frist für den Nachprüfungsantrag nicht aus, zumal ohne Prüfungsergebnis auch noch gar kein Vergabeverstoß vorgelegen haben könne. VK Nordbayern (Beschl. v. 31.01.2020, Az.: RMFSG21-3194-4-52)

► AUSHUB

Bessere Ortskenntnis Angebot muss dennoch LV-konform sein Der Auftraggeber schreibt den Aushub und die Entsorgung von Boden im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme aus. Er befürchtet unterschiedliche Belastungen des Aushubs in den verschiedenen Bodenschichten und verlangt dafür ein Entsorgungskonzept im Rahmen der Angebotsabgabe. Ein Bieter meint, er habe eine bessere Ortskenntnis als der Auftraggeber und wisse daher, dass bestimmte Belastungen nicht in der vom Auftraggeber pro­ gnostizierten Menge aufträten. Diese vermeintliche Kenntnis

berücksichtigt er in seinem Entsorgungskonzept, welches daher mit einem geringeren Aufwand für belastete Böden auskommt – und entsprechend einen niedrigeren Preis ermöglicht. So aber geht es nicht, sagt dazu die Vergabekammer Lüneburg. Der Auftraggeber hat dieses Angebot zu Recht ausgeschlossen. Es sei zwar nicht zu beanstanden, wenn ein Bieter mehr Kenntnis vom Auftragsgegenstand hat als der Auftraggeber. Aber in einem solchen Falle hat er nur zwei zulässige Möglichkeiten: Entweder er muss den Auftraggeber im Wege einer Bieterfrage und/oder Rüge auf die möglicherweise falsche Mengenvorhersage hinweisen. Oder er muss LV-konform anbieten und darf dabei in seiner Kalkulation in gewissem Rahmen seine bessere Ortskenntnis berücksichtigen. Bietet er aber eine vermeintlich günstigere, aber nicht LV-konforme Leistung an, ist sein Angebot nicht mehr vergleichbar und kann nicht gewertet werden. VK Lüneburg (Beschl. v. 21.01.2020, Az.: VgK-41/2019)

► KLASSENFAHRTEN

Übernachtungskonditionen Mitgliedschaft ist kein Rahmenvertrag Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem Hauptverband der Jugendherbergen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Danach zahlt das Land für alle Schulen des Landes einen pauschalen Mitgliedsbeitrag zum Trägerverein der Herbergen und erhält im Gegenzug – ja, was eigentlich? Genau darum drehte sich der Streit vor dem OLG Rostock. Ist die Gewährung von Übernachtungsmöglichkeiten für Schulklassen eine Gegenleistung für den Beitrag zum Verein? So sieht es ein privater Betreiber von Jugendgästehäusern, der die Kooperation für eine unzulässige De-facto-Vergabe hält. Doch die praktische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen trägt diese Einschätzung nicht. Das Land zahlt zwar den Mitgliedsbeitrag, erhält dafür aber gar keine Übernachtungsleistungen – auch keine Rabatte. Der Vertragspartner für die Übernachtungen sind nämlich die (meist kommunalen oder privaten) Schulträger. So wird durch die Kooperation gar keine Mitgliedschaft begründet, sondern nur geregelt, dass das Land die Beiträge für diejenigen Träger der Schulen pauschal entrichtet, die Mitglied sind. Schon deswegen kann die Kooperationsvereinbarung auch nicht als Rahmenvertrag angesehen werden. Denn das Land ruft ja später gar keine Leistungen ab. Auch gibt es keine Mindestabnahme von Übernachtungen, keine Festlegung von Preiskonditionen und keine Pflicht der Schulträger zur Nutzung der Jugendherbergen. Das alles ist zu indifferent, um es als Rahmenvereinbarung klassifizieren zu können. OLG Rostock (Beschl. v. 05.02.2020, Az.: 17 Verg 4/19)

Zusammenfassung der Entscheidungen: RA und FA für Vergaberecht Dr. Rainer Noch, München und Unkel/Rh. (Oppler Büchner PartGmbB)

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Beschaffung / Vergaberecht

Behörden Spiegel / Juli 2020

B

ehörden Spiegel: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur HOAI und zur weiteren Anwendung der Mindestsätze wird von den Oberlandesgerichten unterschiedlich ausgelegt. Nun hat der BGH in dieser Frage erneut den EuGH angerufen. Was empfehlen Sie? Ettinger-Brinckmann: Zunächst sagen Sie sehr richtig, dass es nur um die Anwendung der verbindlichen Mindest- und auch Höchstsätze geht, denn die HOAI als solches bleibt uns ja erhalten. Das ist uns im Interesse der Bauherren und der Architekten sehr wichtig. Das EuGH-Urteil muss so schnell wie möglich umgesetzt werden und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) arbeitet im Zusammenwirken mit dem Bauministerium (BMI) intensiv an einer Anpassung. Solange aber die HOAI von der Bundesregierung nicht europarechtskonform angepasst wurde, bedeutet dies tatsächlich, dass nicht klar ist, ob die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI weiterhin Anwendung finden. Misslich ist das vor allem für Architekten, die derzeit eine sogenannte Aufstockungsklage bei einem Gericht anhängig haben. Denn sie wissen immer noch nicht, ob ihre Klagen Erfolg haben werden. Behörden Spiegel: Auf der anderen Seite hat der EuGH aber auch bestätigt, dass verbindliche Mindest- und Höchstsätze ein geeignetes Mittel sein können, um die Qualität zu sichern und den Verbraucher zu schützen.

Ettinger-Brinckmann: Ja, denn Architektenleistungen sind Vertrauensleistungen. Der Laienbauherr kann die Qualität einer Planungsleistung in der Regel nicht überprüfen; vielmehr noch, die Qualität offenbart sich oft erst lange nachdem der Bau fertig gestellt wurde und das Gebäude in der Nutzung ist. Wir sprechen hier von Wissens-Asymmetrie zwischen Bauherr und Architekt. In diesem Kontext sind auch die Mindestsätze zu sehen. Sie dienen dem Schutz der Qualität und dem Schutz des Bauherrn. Wenn der Architekt kein auskömmliches Honorar hat, hat er auch nicht ausreichend Zeit, sorgfältig zu planen. Diesen Zusammenhang hat der EuGH zwar klar anerkannt, die Lage in Deutschland aber als inkohärent bezeichnet. Denn nach seiner Auffassung widerspricht der Gedanke der Qualitätssicherung durch verbindliche Mindestsätze der Situation in Deutschland, dass auch Personen planen dürfen, die nicht die entsprechende berufliche Qualifikation haben. Das ist für die Bundesarchitektenkammer, nach einer Aktualisierung der Leistungsbilder und Überprüfung der derzeitigen Honorarwerte, die nächste Aufgabe, wenn die HOAI angepasst ist. Architekten- und Ingenieurleistungen müssen eine Vorbehaltsleistung werden, also den Berufsträgern vorbehalten bleiben, die eine entsprechende Qualifikation und Berufsausbildung haben. Das sind in jedem Fall die in den Kammern eingetragenen Architekten, Ingenieure und Stadtplaner. Diese haben eine fundierte Ausbildung, praktisches Wissen und unterliegen einer dauerhaften Fortbildungspflicht und Berufsaufsicht. Behörden Spiegel: Welche Lösung ist nun vorgesehen? Ettinger Brinckmann: Die HOAI wird künftig keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze enthalten, sondern stattdessen sogenannte Orientierungswerte. Diese sind identisch mit den jetzigen Honorarsätzen. Nur ihre “Verbindlichkeit” ist nicht mehr zulässig. Der heutige Mindest-

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“Wer billig kauft, kauft teuer” Barbara Ettinger-Brinckmann gibt ein Plädoyer für die Qualität am Bau (BS) “Es geht immer um Qualität – und nicht nur um Masse”, unterstreicht Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK). Im Gespräch mit dem Behörden Spiegel geht sie auf den aktuellen Stand zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und beim Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Addition von Planungsleistungen ein, erläutert die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Architekten-Branche, nimmt Stellung zum Konjunkturpaket der Bundesregierung und zum digitalen Bauantrag. Die Fragen stellte Jörn Fieseler. Behörden Spiegel: Trifft das auch auf das Konjunkturpaket der Bundesregierung zu? Ettinger Brinckmann: Ja, wir sind mit dem Konjunkturpaket sehr zufrieden. Wir haben zusammen mit der Bundesstiftung ist das Motto von Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der BAK. Baukultur ein Papier erarbeitet Foto: BS/Till Budde zum Thema “Investitions- und Innovationsprogramm Baukultur”. Alles, was investiert wird, muss Synergien erzeugen, also mehreren politischen Anforderungen genügen. Zum Beispiel muss immer das Thema Nachhaltigkeit mit betrachtet und deshalb nicht zuletzt vorrangig der Bestand betrachtet werden – sowohl in Bezug auf den Städtebau, Stichwort Innenentwicklung, wie bezogen auf das einzelne Gebäude, Stichwort tungen rund fünf Prozent der Entwürfe werden im engen Aus- “graue Energie”. Und ohne BauKosten aus. Im Idealfall können tausch mit den Kollegen erstellt. kultur geht gar nichts, damit sich diese amortisieren – erst Aber: Die Architektenbüros sind die Quartiere und die einzelnen grübeln, dann dübeln, sage ich auf einem guten Digitalisierungs- Häuser bestmögliche Lebensbeimmer. Wer billig kauft, kauft stand. Die Mitarbeiter konnten dingungen bereithalten. Dazu aus dem Homeoffice fast ohne gehört auch, dass sie gestalteteuer. Deshalb plädiere ich auch für Unterbrechung die Arbeit fortset- risch gelungen, dass sie schön Architektenwettbewerbe, denn zen. Bestehende Aufträge liefen sind. Am Ende muss jeder Eusie ermöglichen den Vergleich, weiter, die Baustellen arbeiten. ro, der investiert wird, einen um den städtebaulich-architekto- Bei uns wird sich die Pandemie Mehrwert für alle gesellschaftlich nisch und funktional, aber auch phasenverzögert auswirken, weil relevanten Bereiche auslösen. wirtschaftlich besten Entwurf viele Bauherren ihre Vorhaben Auch begrüßen wir sehr die Auszu ermitteln. Im Preisgericht ist erst einmal hintangestellt haben. führungen zur Beschleunigung Aktuell kommt es bei Entschei- des Planungsrechts, die Vereinder Souverän, zum Beispiel der kommunale Entscheider, ver- dungsprozessen zu Verzögerun- fachung des Vergaberechts auf treten und damit maßgeblich gen, z. B. bei Wettbewerben. Die nationaler Ebene, die Reform an der Entscheidung der Jury meisten Preisgerichtssitzungen des Wettbewerbsrechts und nabeteiligt. Der Bauherr ist dabei wurden aufgrund unzureichen- türlich die finanziellen Mittel immer der Sieger, denn er hat der virtueller Ausstattung ver- von zwei Milliarden Euro etwa die Möglichkeit, am Ende die schoben, dadurch verschiebt sich für das Gebäudesanierungsbeste Planung zu beauftragen. auch der Baubeginn bis zu sechs programm einschließlich der Architekten, Innenarchitekten, Monaten nach hinten. Jetzt geht energetischen Sanierung komLandschaftsarchitekten und es so langsam wieder mit phy- munaler Gebäude. Stadtplaner sind bereit, sich ei- sischen Preisgerichtssitzungen Wir haben auch angeregt, die nem reinen Leistungswettbewerb los. Viele aktuelle Schwierigkei- Schwellenwerte auf europäischer zu stellen, der einen Preiswettbe- ten – und ich muss das leider Ebene anzuheben. Planungsleiswerb überflüssig macht. Und das hier sagen – sind bei Behörden tungen ab einem Honorar von machen sie mit hohem Aufwand, und Ämtern aufgetreten, da- 214.000 Euro europaweit auszudenn in der Regel gibt es nur durch sind Gremienbeschlüsse schreiben, das entspricht einem drei oder vier Preise, nur einer nicht zustande gekommen, um größeren Kindergarten, ist ein bekommt den Auftrag und das z. B. Bebauungspläne zu verab- ungeheurer Bürokratieaufwand. Gros der Wettbewerbsteilnehmer schieden. Und bei der Bauauf- Am Ende wird der Kindergarten geht leer aus. sicht. Viele Mitarbeiter sind ins regional gebaut, da macht es bei Aber auch aus einem anderen Homeoffice geschickt worden, aller Binnenmarktorientierung Grund sind Wettbewerbe rich- haben zu Hause aber nicht die und Dienstleistungsfreiheit keitig und wichtig. Denn wir sind Möglichkeit gehabt, Bauanträge nen Sinn, die Planungsleistunals Architekten und Stadtplaner zu bearbeiten, schon gar nicht gen europaweit auszuschreiben. ebenso dem Allgemeinwohl ver- digital. Teilweise waren sie noch Ohne Europa infrage stellen zu pflichtet und verstehen Archi- nicht einmal telefonisch erreich- wollen, fehlt hier inzwischen ein tektenwettbewerbe als Beitrag bar. Hiervon sind besonders die vernünftiger Maßstab. Als Bunzur Pflege und Förderung der Innenarchitekten betroffen, die desarchitektenkammer arbeiten Baukultur und damit als eine häufig im Bestand arbeiten und wir gerade intensiv an konkreten gesellschaftliche Aufgabe. dazu als Erstes Einsicht in die Lösungsvorschlägen in ÜbereinBauakten nehmen. Das war in stimmung mit dem europäischen Behörden Spiegel: Abschlie- den letzten Monaten leider nicht Vergaberecht. ßend zur HOAI – Welche Reakti- mehr möglich. Daraus ergibt sich Bei alledem bleibt der mahnenonen erfahren Sie von den Bau- die schon seit Langem drängen- de Zeigefinger: Es geht immer herren? de Aufgabe für die Verwaltung: um Qualität – und nicht nur um die Digitalisierung der Archive. Masse. Qualität darf auch eiEttinger-Brinckmann: Ein ein- Zugleich hat sich gezeigt: Die ner Korrektur des Vergaberechts heitliches Bild gibt es noch nicht. Bauämter müssen personell auf- nicht zum Opfer fallen. Die QuaAus eigener Erfahrung kann ich gestockt werden. Wir brauchen lität zu vernachlässigen, führt zu berichten, dass es einzelne Bau- hier qualifizierte Kolleginnen und gesamtgesellschaftlichem Schaherren gibt, auch auf öffentlicher Kollegen, bei der Bauaufsicht und den. Und deshalb muss auch Seite, die versuchen, das Honorar in den Stadtplanungsämtern. der Leistungswettbewerb bei den zu drücken, da sie ja jetzt nicht Zusammengefasst: Die langfris- Architekten gesichert sein. Und mehr an die Mindestsätze gebun- tigen Auswirkungen lassen sich zwar in einer Form, an der auch den seien. Dieses wird oft mit noch nicht quantifizieren. genügend junge und kleine Büder sparsamen Verwendung von ros partizipieren können. Behörden Spiegel: Hat es in Steuergeldern oder dem strengen Behörden Spiegel: Stichwort Blick des jeweiligen Rechnungs- den letzten Monaten auch Coronahofes begründet, entpuppt sich bedingte Dringlichkeitsausschrei- Planungsleistungen und Aufaber am Ende als Milchmädchen- bungen gegeben? tragswertberechnung. Dazu steht die Entscheidung in einem Verrechnung, denn an der Planung Ettinger-Brinckmann: Verein- tragsverletzungsverfahren gegen zu sparen, bedingt wie gesagt später oftmals erheblich höhere zelt. Insbesondere bei der Bereit- Deutschland noch aus. Wie ist Bau- und Betriebskosten – und stellung von Klinikbetten oder der aktuelle Stand? z. B. beim Bau der Corona-Notdas über viele Jahre. fallklinik in Berlin. Das hat sich Ettinger-Brinckmann: Die Behörden Spiegel: Kommen wir positiv ausgewirkt. Allerdings Bundesregierung steht unzum Stichwort “Corona”. Wie sehr wirken hier auch die Erlasse seres Wissens hierzu noch in ist die Branche von der Corona- von BMWi, BMI, entsprechende Verhandlungen mit der EuroPandemie betroffen? Erlassen der Länderregierungen päischen Kommission. Für uns sowie die Maßnahmen aus dem in Deutschland mit unserer Ettinger-Brinckmann: Am Planungssicherstellungsgesetz. Planungskultur wäre bei den Anfang hat es die Büros richtig Insgesamt haben die Bundesre- ohnehin schon zu niedrigen aufgerüttelt. Die klassische Ar- gierung und die Länder mit den Schwellenwerten das Zusamchitektenarbeit ist Teamarbeit. richtigen Maßnahmen reagiert. menrechnen aller Fachplanungs-

“Erst grübeln, dann dübeln”,

satz ist somit künftig der untere Orientierungswert. Wenn dieser Wert unterschritten wird, muss es dafür Gründe geben, damit am Ende keine Schlechtleistung eingekauft wird. Behörden Spiegel: Was halten Sie vom Vorschlag der Bundesingenieurkammer (BIngK), das sogenannte Steuerberatervergütungsmodell zu übernehmen? Ettinger-Brinckmann: Dieser Vorschlag wurde eigentlich in der BAK entwickelt und hierüber ist sehr schnell mit der BIngK, dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO) und allen anderen Planerorganisationen Einvernehmen erzielt worden. Es handelt sich in Teilen um ein anderes Modell als das der Orientierungswerte. Es greift nur dann, wenn es keine schriftlichen vertraglichen Regelungen gibt. Wir sind – übrigens wiederum gemeinsam mit den anderen Planerorganisationen – von diesem Modell abgewichen, als das Modell der Orientierungswerte vorgeschlagen wurde. Die Lösung, auf die jetzt zugesteuert wird, halten wir im Grundsatz für noch besser, da sie unabhängig von der Form des Vertragsabschlusses gilt – und auch nur ein Mindestmaß an Umstellung bedeutet, was nicht zuletzt auch den bürokratischen und formalen Aufwand verringert. Behörden Spiegel: Wie hat sich das Urteil des EuGH auf die Architekten ausgewirkt? Ettinger-Brinckmann: Zunächst werben wir im Berufsstand sehr dafür, auch weiterhin – jetzt aber freiwillig – Honorarvereinbarungen mindestens im Rahmen der bisherigen HOAISätze zu treffen, da diese wissenschaftlich ermittelt und als auskömmlich anerkannt wurden. Dafür bietet die HOAI auch weiterhin einen verlässlichen Rahmen. Wichtig ist mir immer zu betonen, dass unsere Leistungen nur einen Zwischenschritt darstellen, um das “eigentliche” Produkt, z. B. das Gebäude, zu bekommen. Je besser die Planung, desto preiswerter sind am Ende Bauausführung und Betriebskosten. Das müssen wir nach dem Wegfall der Verbindlichkeit der Honorarsätze noch deutlicher untermauern und kommunizieren. Der Bauherr ist daher gut beraten, eine verlässliche Planungsleistung einzukaufen. Dann hält das Honorar auch 100 Jahre. Gemessen am gesamten Lebenszyklus machen die Planungsleis-

leistungen zur Berechnung des Auftragswertes ein schwerer Schlag. Wir haben die unterschiedlichen Fachdisziplinen, beispielsweise Hochbauarchitekten, Tragwerksplaner, Elektroingenieure, Ingenieure für Heizung, Lüftung und Sanitär, den Baugrundgutachter, den Vermesser. Wenn deren Honorare alle zusammengerechnet werden müssten, müssten schon kleinste Bauvorhaben für jede Fachdisziplin europaweit ausgeschrieben werden. Der bürokratische Aufwand für die Kommunen, einschließlich des gesteigerten Risikos komplizierter Vergabenachprüfungsverfahren, wäre immens. Ich befürchte, wenn die Planungsleistungen addiert werden müssen, dann werden vermehrt Generalplanerleistungen ausgeschrieben. Wir haben in Deutschland aber keine Generalplanerstruktur, sondern eine Einzelplanerstruktur und -kultur. Die wird in einem solchen Fall enormen Schaden nehmen. Das widerspricht letztlich unserem erfolgreichen Wirtschaftssystem, das auf Mittelstand aufbaut und auf der Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen als Maxime. Behörden Spiegel: Wann soll das Vertragsverletzungsverfahren entschieden werden? Ettinger Brinckmann: Soweit ich informiert bin, befindet sich das Vertragsverletzungsverfahren auf einer frühen Stufe. Wann es beendet sein wird, ist derzeit nicht bekannt. Behörden Spiegel: Sie haben den digitalen Bauantrag schon angesprochen. Wie ist es um das Thema bestellt? Im Zuge der Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) ist das Land Mecklenburg-Vorpommern am Thema dran, auf der anderen Seite befassen sich BAK und BIngK mit den Standards XBau und XPlanung? Ettinger Brinckmann: Der Status quo ist noch sehr divers. Die Büros sind sehr gut aufgestellt, aber es fehlen aufseiten der Ämter die notwendigen Strukturen. Aktuell wird uns bewusst, wie sehr wir an der Digitalisierung arbeiten müssen. Neben XBau und XPlanung sind wir Gründungsgesellschafter der Planen Bauen 4.0 GmbH. Die Gesellschaft hat mittlerweile den Aufbau des BIM-Kompetenzzen­ trums der Bundesregierung unter dem Namen “BIM Deutschland” übernommen und damit genau den Schritt gemacht, den wir vor fünf Jahren aus der Wirtschaft mir ihr anschieben wollten. Laut Stufenplan der Bundesregierung soll Building Information Modeling (BIM) in den nächsten fünf Jahren bei öffentlichen Bauvorhaben eingeführt werden. Bis dahin haben wir hoffentlich auch den digitalen Bauantrag. Die darauffolgende Stufe wird der BIM-basierte Bauantrag sein. Aber bis dahin haben wir noch sehr viel zu tun. Behörden Spiegel: Besteht dann nicht die Gefahr, dass verschiedene Produkte parallel entwickelt werden? Ettinger-Brinckmann: Nein, diese Gefahr sehe ich nicht. In der “Planen und Bauen 4.0” sind alle relevanten Akteure entlang der Wertschöpfungskette Bau in einer Gesellschaft vereint. Bis hin zu den Softwareentwicklern und Anlagenbetreibern. Und das, damit es eben keine Parallelentwicklungen gibt. So etwas hat es vorher nicht gegeben. Ich denke, dass damit ein sehr großer Aufschlag erfolgt ist und die Voraussetzungen ideal sind, um eine effiziente und effektive Lösung zu erarbeiten.


Diplomaten Spiegel

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Uns verbindet Freundschaft

S

chon drei Jahre nach Eintritt in den diplomatischen Dienst kommt sie 1993 als Gesandte nach Wien, 1999 als Leiterin der Außenstelle ihrer Botschaft nach Bonn, 2004 als stellvertretende Missionschefin nach Berlin, 2012 erstmals als Botschafterin nach Wien und 2019 dann zu uns, wo die bilateralen Beziehungen ausgezeichnet sind. Und zwar nicht erst seit ihrer Aufnahme 1973, sondern eigentlich schon seit 1879, als der deutsche Prinz Alexander von Battenberg (die genealogische Linie geht als “Mountbatton” bis ins heutige britische Königshaus) auf den bulgarischen Thron kommt. Die diplomatischen Beziehungen nehmen ihren Anfang und beru­ hen bis heute auf Partnerschaft, Vertrauen und einer stabilen und intensiven Zusammenarbeit in allen Bereichen.

Behörden Spiegel / Juli 2020

Ein Gespräch mit Bulgariens Botschafterin, Elena Shekerletova, in Berlin (BS/PS) Mit Elena Shekerletova ist eine erfahrene Berufsdiplomatin Botschafterin in Deutschland. Sie arbeitet seit 30 Jahren für ihr Außenministerium, spricht fließend Deutsch, seit sie das deutschsprachige Gymnasium in Pazardzhik besuchte sowie, nach dem Jurastudium in Sofia, das Heidelberger Max-Planck-Institut und die Europäische Akademie in Berlin.

Beste Voraussetzungen Nach dem Fall der Mauer wer­ den sie schließlich zu einer stra­ tegischen Partnerschaft und Freundschaft. Um die Bilanz die­ ser letzten 30 Jahre zusammen­ zufassen, zitiert Botschafterin Shekerletova Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: “So intensiv und gut waren unsere Beziehungen noch nie. Wir sind in der EU und der NATO als enge Partner verbunden und in vielen wichtigen Fragen Gleichgesinnte. Jedes Jahr besucht fast eine Mil­ lion Deutsche das schöne Land, viele Bulgaren leben und arbeiten in Deutschland. Wir sind keine geografischen Nachbarn, aber wir sind uns heute näher als je zuvor und kennen uns besser denn je. Hinzu kommen mehrere tausend deutsche Unternehmen, die hier in Bulgarien aktiv sind.”

Eng verbunden

Seit 2019 als Botschafterin der Republik Bulgarien in Berlin: Ihre Exzellenz Elena Shekerletova

Botschafters Rezept Tarator – kalte Suppe

Zubereitung 10-15 Min., 4 Port. Zutaten: 400 g. Bulgarischer Joghurt (saurer Joghurt), 150 ml kaltes Wasser, 1 Salatgurke, 5 Stiele frischer Dill (oder 1 TL getrockneter Dill), 2 Knoblauchzehen, 1 1/2 TL Salz, 2 EL Öl, 1 TL Essig, 30 g Walnüsse – nach Belieben.

Ziert anlässlich der EU-Ratspräsidentschaft Bulgariens 2018 das Botschaftsgelände: Der bulgarische Buddy Bär der Künstlerin Klio Karadim, die selbst Bulgarin ist und ein Atelier im Berliner Nikolaiviertel hat.

“Das alles schafft beste Vo­ raussetzungen für die Zusam­ menarbeit in allen Bereichen und die Ausführung konkreter Projekte. Das Interesse dafür zu wecken und sie unterstützend zu begleiten, ist eine wichtige Auf­ gabe der Botschaft. Bei meinen Antrittsbesuchen in den einzel­ nen Bundesländern bemühe ich mich, die Vorteile meines Landes als Investitionsstandort, Han­ delspartner, Kulturstätte und Urlaubsziel zu präsentieren und das Netzwerk der Partner und Freunde Bulgariens auszubau­ en”, unterstreicht Shekerletova. Was Sinn macht, denn für die Republik im Osten der Balkan­ halbinsel sind wir der wichtigste Handelspartner und ein bedeu­ tender Investor. Das bulgarische Handelsvolumen beträgt über acht Milliarden Euro jährlich, wobei hauptsächlich NE-Metalle (Nichteisen-Metalle) wie Kup­ fer, Aluminium, Zink, Bronze, Messing, Nahrungsmittel, Tex­ tilien und Elektrotechnik nach Deutschland exportiert werden und den Import von unseren Ma­ schinen, Kfz-Teilen und chemi­ schen Erzeugnissen seit Jahren übersteigen. Erfolgreich, wenn auch für den deutschen Markt noch neu, ist der Gesundheitstou­

und zügig Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Infektion getroffen haben. Sehr schnell wurden eigene Kapazitäten or­ ganisiert, um Schutzmasken, Schutzbekleidung und andere notwendige Artikel herzustel­ len. Dadurch konnten wir nicht nur den eigenen Bedarf decken, sondern auch gewisse Mengen in andere EU-Länder, einschließlich Deutschlands, exportieren”, er­ läutert Shekerletova. “Inzwischen hat man auch bei uns mit einer schrittweisen Lo­ ckerung der Maßnahmen be­ gonnen, jedoch unter strikter Überwachung ihrer ersten Aus­ wirkungen. Die Grenze ist für EU-Bürger aus dem SchengenRaum sowie aus einigen Ländern der Region wieder offen und die Quarantänepflicht wurde für sie aufgehoben. Auch in der Wirt­ schaft geht es wieder aufwärts. Wie schnell, hängt natürlich auch von dem Restart und der Erho­ lung der europäischen Wirtschaft ab. Deshalb sind die gemeinsa­ men Lösungen auf EU-Ebene eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg.”

rismus. Bulgarien verfügt über eine Vielzahl an Mineralquellen für Balneologie, Heilbäder und Wellness-Einrichtungen, die seit September 2019 von deutschen Krankenkassen als Kuren und ambulante Vorsorgeleistungen übernommen werden. Auch in Politik und Wirtschaft ist Bul­ garien als verlässlicher Partner, hochgeschätzt für seine Finanz­

Zubereitung: Die Gurke schälen, klein würfeln, mit 1/2 TL Salz bestreuen und vermischen. Den Dill und Knoblauch fein hacken. Joghurt schaumig schlagen. 150 ml eiskaltes Wasser dazugeben. Alle Zutaten hinzufügen: die gesalzene Gurke, den Dill, den Rest des Salzes, den Knoblauch, das Öl und den Essig. Gut vermischen. Den Tarator eiskalt servieren, nach Belieben mit Walnüssen und Dill bestreuen. Um die Temperatur zu erhalten, können Eiswürfel hinzugegeben werden. Guten Appetit!

stabilität, Außen- und Europa­ politik.

Viel Unbekanntes Botschafterin Elena Shekerletova könnte zufrieden sein, gäbe es da nicht noch das eine oder andere in der deutschen Öffent­ lichkeit vor- und richtigzustellen. Hierzulande gilt ihre Heimat eher als unbekanntes Land. “So, wie

man unsere Weine kaum in den Supermärkten findet, führen die Reiseveranstalter ihre deutschen Kunden selten an Orte außerhalb der etablierten Schwarzmeerund Wintersportorte. Immer noch sind unser reiches Kulturerbe, die vielfältige gegenwärtige Kul­ turszene, das überzeugende Know-how unserer IT-Branche und die digitale Infrastruktur des Landes wenig bekannt”, so die Chefdiplomatin. Darüber würden die Medien in der Regel selten berichten und stattdessen The­ men bevorzugen wie: Bulgarien – das ärmste Land in der EU, Korruption, organisierte Krimina­ lität, misslungene Integration der Roma-Minderheit usw. “Durch diese einseitige Berichterstat­ tung entstehen Klischees, die schwierig zu überwinden sind. Dies zu ändern, ein objektives Bild Bulgariens zu schaffen, Vorbehalte abzubauen und ein umfassendes, bleibendes Inte­ resse an Bulgarien zu wecken, gilt mein ganzes Engagement”, sagt die Botschafterin.

Fotos: BS/Dombrowsky

mit 60 Prozent an dritter Stelle unter den EU-Mitgliedern in Be­ zug auf das Vertrauen in die EU (nach Litauen mit 66 Prozent und Dänemark mit 63 Prozent). “Jeder zweite Bulgare ist der Ansicht, dass sich die EU in die richtige Richtung entwickelt. Der Anteil jener, die sich als EU-Bürger fühlen, wächst und beträgt über 56 Prozent. Und dies beruht auf dem sehr klaren Verständnis unserer Landesleute, dass die EU-Mitgliedschaft ein Bestandteil unserer Identität und eine klare Bestätigung für die Zugehörigkeit zur europäischen Zivilisation ist”, betont Shekerletova.

Elena Shekerletovas erfolgrei­ cher persönlicher wie beruflicher Werdegang ist eng mit Deutsch­ land verbunden: “Ich hatte die Chance, herausragende Persön­ lichkeiten kennenzulernen und historische Ereignisse unmittel­ bar mitzuerleben. Oft erinnere ich mich an meinen Studienauf­ enthalt am Max-Planck-Institut für Verfassungsrecht und Völ­ kerrecht in Heidelberg und an die wissenschaftlichen Diskus­ sionen über Rechtsstaatlichkeit und Obrigkeit des Rechts in den damaligen “Transition Countries” (Schwellenländer). Dieser dort herrschende Respekt für die Verfassung als eine Art Mani­ fest eines jeden Staates war sehr prägend für mich.”

Meinung durch Corona-Krise bestärkt Die Mehrheit der Bulgaren be­ fürworte die Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Po­ litik in der Handels-, Energie-, Sicherheits-, Sozial- und Ver­ teidigungspolitik, erwarte eine Stärkung der Einheit und der Handlungsfähigkeit der Union, lehne eine EU der zwei oder mehr Geschwindigkeiten ab und be­ daure den Brexit sehr. Sie seien überzeugt, dass kein Mitglieds­ staat bessere Chancen außerhalb der EU habe. Die Bewältigung der Corona-Krise hätte dies erneut bewiesen, berichtet die Bulgarin über das Meinungsbild in ihrer Heimat. “Unserer Regierung und dem Krisenstab ist es dabei gelun­ gen, die Ausbreitung bei uns zu dämpfen und das Gesundheits­ system nicht ruinös zu strapazie­ ren. Wir waren unter den ersten europäischen Ländern, die den Ausnahmezustand verhängten

Zieren den Arbeitsplatz von Elena Shekerletova: Ikonenbilder aus ihrer privaten Sammlung.

Letztes Wort: “Viele Ihrer Leser sind sicherlich unmittelbar in die Vorbereitung der deutschen EURatspräsidentschaft involviert. Ich möchte ihnen eine erfolgrei­ che, gelungene Präsidentschaft wünschen, die die EU aus dem Schatten der Corona-Krise hi­ nausführt.” Danke, Frau Botschafterin!

Viel Sympathie

Unter dem Namen “Mauern durchbrechen” wurde diese Skulptur des bulgarischen Künstlers Georgi Tschapkanow (auch Tchapp genannt) 2006 im Garten der Botschaft Bulgariens in der Mauerstraße in Berlin aufgestellt.

Viel Sympathie zeigen ihre Landsleute für die Europäische Union, die dem Staatenbund von einigen Mitgliedsländern bekanntlich nicht mehr so recht entgegengebracht wird. Die dort übliche “Europaverdrossenheit” ist ihnen fremd. “Wir bleiben, was die Zukunft der Union an­ belangt, Optimisten. Der Großteil der Bulgaren ist von den grund­ legenden Werten und Prinzipien der EU und der Idee des euro­ päischen Projekts fest überzeugt und glaubt an die EU.” Nach den Eurobarometer-Umfragen aus dem Jahr 2019 liegt Bulgarien

Freiheit und Frieden (weiß), die Fruchtbarkeit und Natur Bulgariens (grün) und das vergossene Blut im Kampf für die Freiheit (rot) werden durch die drei horizentalen Streifen in der Flagge symbolisiert.


Personelles

Behörden Spiegel / Juli 2020

Seite 13 Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe Quelle: Staatsministerium für Regionalentwicklung des Freistaats Sachsen Stand: Juli 2020

Staatsministerium für Regionalentwicklung des Freistaats Sachsen HAUSANSCHRIFT Archivstraße 1 01097 Dresden

Ministerbüro Leiter: Ronny Zienert Persönlicher Referent: Klaus Kühling Pressesprecher: Frank Meyer

POSTANSCHRIFT 01095 Dresden Telefon: 0351 564-0 Telefax: 0351 564-52900 E-Mail: Poststelle@smr.sachsen.de Internet: http://www.smr.sachsen.de

Staatsminister Thomas Schmidt

-50010 -50011 -50020

Büro Staatssekretär Persönlicher Referent Henryk Gutt

Foto: BS/© Foto-Atelier-Klemm

Staatssekretär Dr. Frank Pfeil

-50055

Datenschutzbeauftragter Markus Koch

-50150

Innenrevision Peter Loth

-50060

Zentralstelle Landtag, Bundesgesetzgebung, Kabinett, Ministerkonferenzen Kathleen Kaiser-Brockmann -50070

Abteilung 1

Abteilung 2

Abteilung 3

Abteilung 4

Abteilung 5

Verwaltung und Recht

Regionalpolitik, ländliche Entwicklung und Innovation

Strukturentwicklung

Landesentwicklung, Vermessungswesen

Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen

Dr. Ulrich Reusch

-50100

Thomas Trepmann

-50200

Referat 11

Referat 21

Organisation, Allgemeine Verwaltung

Grundsatzfragen, Recht

Kurt Hanschow**

-50110

Dr. Stephan Rohde*

-50300

Max Winter

-50400

Referat 31

N.N.

Derzeit nicht belegt

-50210

Ulrich Menke

-50500

Referat 41

Referat 51

Grundsatzfragen, Recht

Denkmalpflege und Denkmalschutz

N.N.

-50410

Ulrich Schreiber

-50510

Referat 12

Referat 22

Referat 32

Referat 42

Referat 52

Personal, Aus- und Fortbildung

Ländliche Entwicklung

Beziehungen zu Kommunen, Energieversorgern, anderen Ländern

Geobasisinformation und Vermessung

Stadtentwicklung und EU-Förderung

Gerald Wagner

-50120

N.N.

-50220

Referat 13

Referat 23

Haushalt, Finanzwesen

Förderstrategie

Christine Voigtmann

-50130

Karin Appler

Jörg Huntemann

Referat 24 EU-Programme der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit

-50420

Christian Weßling

-50520

Referat 43

Referat 53

Landes- und Regionalplanung

Bautechnik, Bauordnungsrecht, Holzbau

Prof. Dr. Wolf - Uwe Sponer

-50330

Referat 34

-50430

Anita Eichhorn

-50530

Referat 44

Referat 54

Europäische Raumordnung Regionalentwicklung

Städtebauförderung, besonderes Städtebaurecht

Koordination Fördervollzug

Dr. Roger Mackeldey

-22500

Dirk Dreßler Jörg Huntemann**

Referat 15

Referat 35

EU, internationale Zusammenarbeit, Ausschuss der Regionen

-50150

N.N.

Referat 16

-50250

-50440

Jost Bachmann

-50540

-50340

Referat 25

Recht, zentrale Vergabestelle

Markus Koch

Finanzierung Landesmaßnahmen und Förderstrategie

-50230

Referat 14 -50140

Gerold Werner

-50320 Referat 33

Information, Kommunikation

Jörg Schneider

Kai Kerkhof

Revierkommunikation

Stephan Gößl

Referat 45

Referat 55

Landesstruktur, Raumbeobachtung, Raumordnungsbericht

Wohnungswirtschaft, Wohnraumförderung, Wohngeld

N.N.

-50350

-50450

Simone Wenzler

-50550

Veranstaltungsmanagement

Beate Weyh

Referat 26

-50160

Innovation im ländlichen Raum, simul+, Kontakte mit Kommunen, Kammern, Verbänden, Vereinen

N.N.

*) Beauftragter für Strukturentwicklung (in der) Lausitz und (in der) Region Leipzig (BfS) **) Kommissarische Leitung der Organisationseinheit

-50260

Staatsministerium für Kultus des Freistaats Sachsen HAUSANSCHRIFT Carolaplatz 1, Westflügel 01097 Dresden

Staatsminister Christian Piwarz

Büro des Staatsministers Marco Hertwig -65003

POSTANSCHRIFT Postfach 10 09 10 01079 Dresden Tel. 0351 564-0 Fax: 0351 564-66248 Internet: www.sachsen.de www.smk.sachsen.de E-Mail: poststelle@smk.sachsen.de

Persönlicher Referent Björn Schaarschmidt -65004

Presse und Öffentlichkeitsarbeit Pressesprecher Dirk Reelfs -65100

Foto: BS/©Ronald Bonss

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für das Jüdische Leben Dr. Thomas Feist -65350

Büro des Staatssekretärs Andreas Hofmann -65203

Staatssekretär Herbert Wolff

Zentralstelle Andy Jahns

Abteilung 1

Abteilung 2

Abteilung 3

Zentrale Dienste

Lehrer und Ressourcen

Grundsatz / Berufsbildende Schulen

Jochen Rest

-66000

Béla Bélafi

-67000

Wilfried Kühner

-68000 Referat 31

Schulhausbauförderung, Kindertagesstättenbau, EFRE, ESF

Rechtsangelegenheiten der Kindertagesbetreuung, öffentliche Schulen, Schulen in freier Trägerschaft

-67100

Organisation, IT, Zentrale Vergabe

-66200

Michael Rothkopf

Referat 22

Referat 32

Personalbedarfsplanung, Statistik, Schulnetzplanung

Digitalisierung, Medienbildung

Fredi Holz

-67200

Dr. Martin Kuhrau

-66300

Referat 23

Referat 33

Lehrerpersonal

Grundsätze , Qualitätsentwicklung, Bildungsmonitoring, Internationales

Klaus Habermalz

-67300

Referat 14 Justiziariat, Innenrevision

Hartmut Bertram

Sozialraumentwicklung Kita/Schule, Inklusion

-68100

Matthias Böhme

-66400 Petra Zeller

-69117 Referat 42 Kindertagesbetreuung

Dr. Nicole Wolfram Referat 43 -68300

Richard Neun

Referat 34 -67400

-68400

-67500

Oberschulen, Abendoberschulen, Landesservicestelle Schule-Wirtschaft

Anja Stephan

Referat 35

-69400 Referat 45

Berufsschulen, Fachschulen

Martin Wünschmann

-69300 Referat 44

Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien

Steffen Große

Referat 25

-69200

Grund- und Förderschulen

Assistenzsysteme in Schulen, Weiterbildung

Gregor Drews

Inklusionsverantwortliche

-68200

Referat 24 Lehrerbildung

-69100

Kristin Bernig

Referat 13 Personal (SMK, LaSuB)

Annett Dossmann

-69000

N.N. Jost Fohmann

Referat 12 Christoph Carl

Allgemeinbildende Schulen / Kindertagesbetreuung Gerald Heinze Referat 41

Referat 21

Haushalt

-66100

-65300

Abteilung 4

Referat 11 Werner Glowka

Grafik: Behörden Spiegel-Gruppe Quelle: Staatsministerium für Kultus des Freistaats Sachsen Stand: Juli 2020

Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs

-68500

Dr. Rainer Heinrich

Referat 36

-69500

Referat 46

Politische Bildung, Migration, Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Ganztagsangebote (GTA), übergreifende Angelegenheiten

Dr. Antje Thiersch

N.N.

-68600

-69600


ONLINE Mit Digitaler Staat Online bietet der Behörden Spiegel in attraktiven Online-Formaten eine neue ständige Plattform für den kontinuierlichen Austausch zu den vielfältigen Aspekten der Digitalisierung von Staat und Verwaltung.

Online-Diskussionen

Während des Openings diskutierten Vertreter von Bund, Land und Kommune sowie der Wirtschaft über die Digitalisierung in und nach der Krise. Rund zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-DSGVO stand auch die Evaluierung der DatenschutzGrundverodnung auf der Tagesordnung.

Die Schirmherrin des Digitalen Staat Online, Staatsministerin Dorothee Bär, läutete mit einem Grußwort die neue Veranstaltungsplattform ein.

Live-Moderation aus unserem Berliner Studio.

Wie die Personalgewinnung im Öffentlichen Dienst zukünftig ausgestaltet sein sollte, diskutierte Der lernende Staat – Neue Kompetenzen.

Kinder bedürfen auch im Netz des besonderen Schutzes in unserer Gesellschaft. Die Kinderschutzallianz hat sich diesem Ziel verschrieben.

Digitaler Staat Online bringt auch Schattenseiten der Digitalisierung wie Hass und Hetze im Netz ans Licht.

Partner-Webinare

In rund 50 Veranstaltungen klärt der Digitale Staat Online zu allen Aspekten der Digitalisierung auf. Das Programm wird täglich aktualisiert. Es warten spannende Formate wie die “Digitale Brotzeit” oder Serien wie “Der lernende Staat” und “Werkstattbericht NExT”.

Grünes Sofa

Video-Interviews zur Digitalisierung

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Podcast Stichwort

Podcasts zur Digitalisierung

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Kommune Behörden Spiegel

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Berlin und Bonn / Juli 2020

“Flickenteppich an Regelungen”

KNAPP SchwimmbadMasterplan

Vertrauen in die Kommunalpolitik sinkt

(BS/Katarina Heidrich) Die jüngste Forsa-Umfrage zum Institutionenranking zeigt, dass das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber allen politischen Institutionen (außer der EU) während (BS/kh) Die Deutsche Lebensder Corona-Krise gestiegen ist. Vor allem auf kommunaler Ebene konnten Politik und Verwaltung punkten. Nun kippt allerdings die Stimmung vielerorts. Die Kommunalpolitik sieht Rettungs-Gesellschaft e. V. den Grund vor allem in den uneinheitlichen Regelungen und Maßnahmen. Was hilft, sind viel Geduld und Kommunikation – und ausreichende Finanzen. (DLRG) hat eine Petition für die Das thüringische Sonneberg hat strengere Corona-Regeln auferlegt als im Rest des Freistaats üblich. Bürgermeister Dr. Heiko Voigt erklärt, dass die Stadt für ihr aktives Krisenmanagement “von allen Seiten sehr gelobt” wurde. Seitens der Bevölkerung habe sich aufgrund der Pandemie ein vermehrtes Kontaktbedürfnis ihm gegenüber gezeigt – insbesondere über die Sozialen Medien. “Es hat sich gezeigt, dass es sehr wichtig und hilfreich ist, über ein so niederschwelliges Medium wie Facebook mit der Bevölkerung direkt in Kontakt treten zu können. Auch jetzt spüre ich mehr Zuspruch als Ablehnung zu unserer Haltung, weiterhin vorsichtig und umsichtig zu sein und daher Lockerungen nicht immer sofort umzusetzen”, so Voigt. Eine Faustregel, die sich bewahrheitet hat, lautet: Je kleiner eine Kommune, desto größer ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik vor Ort. Im Vergleich zur Bundespolitik genießen Bürgermeister und Kommunalpolitiker zwar generell höheres Vertrauen, aber auch auf der untersten föderalen Ebene ist es in den letzten Jahren stetig gesunken. Corona brachte die Kehrtwende. Mehr als die Hälfte der Deutschen vertrauen ihren (Ober-)Bürgermeisterinnen und -meistern sowie den Landesregierungen (jeweils 58 Prozent). Den Gemeindevertretungen vertrauen 57 Prozent, den Stadtverwaltungen 56 Prozent und dem Bundestag 54 Prozent. Doch die Kommunalpolitik ist nicht nur greifbarer, sondern dadurch gleichzeitig angreifbarer als alle anderen politischen Ebenen. “Soweit erläutert wird, dass die Kommunalpolitik nur mittelbar Einfluss auf die Regelungen der Bundes- bzw. der Landesregierungen nehmen kann, versteht die

Teils überschneidend, teils gänzlich verschieden: die Anordnungen zur Corona-Eindämmung in den Ländern und Kommunen. Foto: BS/AnnaER, pixabay.com

Bevölkerung das auch – dennoch bleibt der Kommunalpolitiker immer der erste Ansprech- und, wenn man so will, auch der erste Anschrei-Partner”, pointiert Thomas Bergner, Dezernent und Leiter des Geschäftsbereichs Ordnung, Sicherheit, Umwelt und Bürgerservice der Stadt Cottbus. Das spürt man auch in Sonneberg; Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen mehren sich. Inzwischen häuften sich Kommentare von Verschwörungstheoretikern, sodass die Stadt die Kommentarfunktion auf ihrer Facebook-Seite eingeschränkt habe und nur noch auf persönliche Nachrichten reagiere, erläutert Voigt. “Für Sonneberg ist es eine besondere Herausforderung, dass auf der anderen Seite des Ortsschilds andere (bayerische) Regelungen gelten. Das führt zum Teil zu kuriosen Situationen. Zum Beispiel, dass anfangs Baumärkte im bayerischen Neustadt geschlossen und bei uns im thüringischen Sonneberg geöffnet waren.” Gemeinsam mit seinem Oberbürgermeister-Kollegen Frank Rebhan habe er regional

zwischen den beiden Ländern abgestimmte Regelungen eingefordert. “In Krisenzeiten suchen die Menschen nach Orientierung”, so Voigt. Auch Michael Salomo, Bürgermeister von Haßmersheim, sieht in dem “Flickenteppich an Regelungen” einen Grund für die sinkende Befürwortung der Maßnahmen bei Teilen der Bevölkerung. “Das Verwaltungsdurcheinander lässt immer weniger Akzeptanz zu”, erklärt er. Besonders im Hinblick auf Schulen und Kitas seien bundeseinheitliche Regeln sinnvoll. Hier, wie auch bei anderen Themenfeldern, ist es die Kommunalpolitik, die Entscheidungen vor Ort umsetzen und den Menschen nahebringen muss. “Ein bundesweites Vorgehen wäre für den Bürger verständlich und nachvollziehbar”, so Salomo, der auch Sprecher des “Netzwerks Junge Bürgermeister*innen” ist. Seine Amtskollegin aus Flensburg, Oberbürgermeisterin Simone Lange, ergänzt: “Schwierig war die Kurzfristigkeit einiger Maßnahmen, die zunächst in den Medien angekündigt und erst

später beschlossen wurden. Die kommunale Ebene, die als verantwortlich wahrgenommen wird, hatte zum Teil nur wenige Stunden Zeit, um Regelungen umzusetzen. Dies hat bei den Bürger/-innen für Unmut gesorgt.” Auch Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke betont, dass unterschiedliche Regelungen die Verunsicherung fördern. “Das ist das Gegenteil von dem, was die Bevölkerung braucht. In Bayern hat aber die landesweite Krisenkommunikation gut funktioniert und davon haben wir auch auf kommunaler Ebene profitiert.”

Finanzielle Ausstattung Während der ersten Digitalkonferenz des “Netzwerks Junge Bürgermeister*innen” wurde in einer Umfrage mehrheitlich auf die – auch unabhängig von Corona – unzureichende Finanzausstattung der Kommunen verwiesen. 83 Prozent der Teilnehmenden gaben an, dass die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel “eher nicht” oder “gar nicht” ausreichten, um ihre Aufgaben gut bewältigen zu können. Die Unterstützung durch

die Länder in der Corona-Krise wurde von 70 Prozent als “es geht” beschrieben, von zehn Prozent sogar als “mangelhaft”. Um langfristig das Vertrauen der Bevölkerung in die gesamte Demokratie zu erhalten, seien zwei Dinge bedeutend, meint Salomo: Zum einen die Klärung von Zuständigkeiten zwischen den föderalen Ebenen sowie die Mittelverteilung. Bund und Länder sollen überschüssige Mittel nicht per Förderprogramme an die Kommunen weiterleiten, sondern diese finanziell in die Lage versetzen, selbst über die Verwendung zu entscheiden, anstatt vorhandene Gelder in “Prestigeprojekte der höheren Behörden” zu stecken. Nur vor Ort wisse man am besten, wo die kommunalen Bedarfe liegen. Salomo erinnert sich mit Blick auf die Bankenkrise, die Flüchtlingsbewegung und nun die CoronaPandemie, dass immer schnell reagiert und Milliardensummen bereitgestellt wurden seien. Sich nun aber die Menschen fragten, warum in ihrem Ort scheinbar keine Gelder da seien, um eine Straße zu sanieren oder bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Staat müsse da massiv handeln, nicht nur in der Krise. “Vertrauen gewinnt und bewahrt man, indem man sich um die aktuellen Probleme der Menschen kümmert, mit ihnen redet und Lösungen aufzeigt – vom zu flickenden Schlagloch über eine sichere Gesundheitsversorgung bis hin zu den großen Problemen, um Arbeitsplätze zu schaffen, Lebens- und Wohnqualität zu gewährleisten”, ist sich Bergner sicher. Wichtig sei zudem, ergänzt Beatrix Kuhl, Bürgermeisterin von Leer, die politischen Entscheidungen so transparent wie möglich zu vermitteln und mit Fakten zu untermauern, um damit Spekulationen keinen Raum zu geben.

Aufstellung eines bundesweiten Masterplans zur Rettung der Schwimmbäder eingebracht. Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung und hat einstimmig eine Beschlussempfehlung an den Bundestag beschlossen, die Petition dem Bundesinnenministerium “zur Erwägung” zu überweisen und sie den Länderparlamenten zuzuleiten. Der Masterplan soll zur Erhaltung, Sanierung und Verbesserung der Schwimmbäderinfrastruktur beitragen. Dazu soll eine Gesellschaft gegründet werden, die die Sanierung der Bäder innerhalb eines Zeitrahmens von zehn Jahren koordiniert. Der Finanzbedarf in Höhe von etwa 14 Milliarden Euro soll nach Vorstellung der DLRG je zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden.

Green Cities Award (BS/kh) Im Herbst 2020 wird erstmalig der European Green Cities Award verliehen. Im Rahmen der EU-Kampagne “Grüne Städte für ein nachhaltiges Europa” wird ein europäisches Projekt aus dem Bereich grüne Infrastruktur ausgezeichnet, das einen Mehrwert für die Stadtbewohner und die Umwelt schafft. Ab sofort sind alle Städte und Gemeinden aufgerufen, sich mit ihren Projekten, die Städte grüner, lebenswerter und nachhaltiger machen, zu bewerben. Diese sollen in den vergangenen fünf Jahren fertiggestellt worden sein und idealerweise eine Nachahmerwirkung haben bzw. sollte eine Übertragbarkeit durch eine verhältnismäßig einfache Reproduzierbarkeit gegeben sein. Im EU-Programm arbeiten aktuell Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die Niederlande zusammen. Bewerbungsschluss ist der 30. Juli 2020.

Fotos: Toby Giessen, Behörden Spiegel;

Neue Mobilität

Strategien für Kommunen und öffentliche Fuhrparks 7. Oktober 2020, Stuttgart

Top-Referenten:

THEMEN DER KONFERENZ, u. a.:

► Moderne Mobilitätskonzepte für die Kommunen ► Elektromobilität in BaWü

► Nachhaltige Mobilitätsstrategien und klimafreundliche Verkehrsentwicklung Michael Schramek Vorstandsmitglied Netzwerk intelligente Mobilität e. V., Fachlicher Leiter der Tagung Eine Veranstaltung des

Michael Hagel Koordinierungsstelle Elektromobilität, Landeshauptstadt Stuttgart

Christoph Erdmenger Abteilungsleiter Nachhaltige Mobilität, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

► Flächendeckende Infrastrukturen für Elektromobilität ► E-Busse: viel Potenzial für deutsche Innenstädte

► Intermodalität: ÖPNV und Individualverkehr integrieren

www.kommunale-mobilitaet.de


Kommunalpolitik

Seite 16

I

ns Leben gerufen wurde das Programm “Modellprojekte: Smart Cities” im Koalitionsvertrag des Bundestages. Erklärtes Ziel ist, durch diese Förderung eine aktive Mitgestaltung des digitalen Wandels der Bürger im kommunalen Umfeld zu erreichen. Dabei wird der Bund in Kooperation mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für einen befristeten Zeitraum die Erprobung von strategischen und integrierten Smart-City-Ansätzen finanziell unterstützen. Insgesamt werden zur Gestaltung des digitalen Wandels in Städten, Kreisen und Gemeinden circa 750 Millionen Euro für 50 Modellprojekte ausgegeben. Im Fall des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge stehen so über einen Zeitraum von sieben Jahren nun rund 15 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Im Fichtelgebirge spielt das Thema Digitalisierung bereits seit Längerem eine große Rolle. In den Bereichen Mobilität, Energie oder Telemedizin hat der Landkreis bereits Pilotprojekte gestartet. Im Bereich Telemedizin wird die Vernetzung von Senioren- und Pflegeheimen mit niedergelassenen Ärzten prak-

Behörden Spiegel / Juli 2020

Modellprojekt “Smartes Fichtelgebirge” Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge startet Bürgerbeteiligung (BS/Oliver Rauh) Ländliche Regionen in Deutschland sollen vom Fichtelgebirge lernen. So will es das Bundesministerium des Innern (BMI) und hat die Region im nordöstlichen Bayern als bisher einzigen Landkreis bundesweit zur Modellregion für das Förderprojekt “Smart Cities” ernannt. Unter dem Titel “Smartes Fichtelgebirge” wird der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge in den kommenden Jahren digitale Anwendungen entwickeln, die sich auf andere ländliche Regionen übertragen lassen. tisch genutzt. Sie hilft Zeit und Transporte zu sparen und wird von beiden Seiten als Bereicherung empfunden. Zusammen mit mehreren Partnern wurde das Kooperationsprojekt “MobiDig” ins Leben gerufen. Es verfolgt das Ziel, den ÖPNV im ländlichen Raum wirtschaftlicher, attraktiver und umweltfreundlicher zu gestalten. Bei allen bisherigen und zukünftigen Anstrengungen geht es aber nicht darum, den Menschen in der Region Abläufe und Programme “aufzudrücken”. “Digitalisierung muss immer ein Mittel zum Zweck sein. Der Nutzen für die Bevölkerung steht im Mittelpunkt”, so Landrat Peter Berek. Ziel des Digitalisierungsprojekts ist es vielmehr, die Lebensqualität weiter zu stärken, Teilhabe und Demokratie zu unterstützen, aber auch die

Partner gefunden. Durchgesetzt hat sich das Unternehmen in einem mehrstufigen AuswahlverOliver Rauh ist Projektleiter “Smartes Fichtelgebirge” fahren. T-Systems beim Landratsamt Wunsiewird den Landdel i. Fichtelgebirge. kreis nicht nur bei der Organisation Foto: BS/privat des breit angelegten öffentlichen regionale Wirtschaft zu stärken Beteiligungsprozesses unterstütund hochwertige Arbeitsplätze zen, sondern auch Experten für zu schaffen. Gleichzeitig – und die einzelnen Handlungsfelder das ist oberstes Gebot – muss zur Verfügung stellen und den der Schutz der Interessen und Landkreis hinsichtlich der Mögdie Privatsphäre der Bürger be- lichkeiten der Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Projekte rücksichtigt werden. Zunächst ist es natürlich wich- beraten und begleiten. Offiziell gestartet wurde das Protig, eine Strategie für diesen Prozess zu entwickeln. Dafür hat jekt mitten in den schwierigen man im Fichtelgebirge mit der Corona-Zeiten – und das ganz Firma T-Systems einen starken bewusst: “Die Pandemie hat Ent-

wicklungen angestoßen, die bis vor wenigen Wochen undenkbar gewesen wären. Digitales Lernen, Homeoffice und Videochats mit Oma gehören plötzlich zu unserem Alltag. Darauf werden wir aufbauen, um unser Fichtelgebirge weiter nach vorne zu bringen. Es ist wichtig, bereits jetzt Ideen zu entwickeln, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen und auch in der Zukunft als attraktiver Standort mit hoher Lebensqualität für Jung und Alt wahrgenommen zu werden”, sagt Berek. Einbringen können sich Personen jedes Alters über einen

Fragebogen, der jedem Haushalt im Landkreis zugestellt wurde, sowie über eine Online-Beteiligungsplattform. Auf mach-mit. freiraum-fichtelgebirge.de können sich die Bürger über die Details des Projekts informieren und eifrig mitdiskutieren. Unter dem Slogan “Dein Fichtelgebirge. Deine Entscheidung.” sind die Landkreisbewohner aktuell aufgefordert, Problemstellungen, Herausforderungen und Ideen zu den Handlungsfeldern Wirtschaft, Gesundheit, Bildung, Tourismus und Kultur, Infrastruktur, Energie und Klimaschutz, Soziales, Image, Ehrenamt, Natur und Landwirtschaft, Mobilität und Verwaltung einzubringen. Die neue Form der Bürgerbeteiligung stößt im Landkreis auf sehr viel positive Resonanz. Nach vier Wochen verzeichnete die Beteiligungsplattform bereits über 500 aktive Nutzer und das Projektteam zählte bereits über 300 beantwortete Fragebögen.

Projektflyer zum “Smarten Fichtelgebirge”

Foto: BS/Landkreis Wunsiedel

ZEHN GEBOTE FÜR KOMMUNEN Der öffentliche Sektor ist zu einem freien Markt geworden. Altes Denken ist da wenig hilfreich. Die Kommunen haben es inzwischen mit Kunden und nicht mehr mit Einwohnern zu tun. Es geht um Zielgruppen und Erlöse. Schrumpfen diese, hat das weitreichende Folgen – und das vor dem Hintergrund angespannter Haushalte, steigender Verwaltungsaufgaben und vora­nschreitender Digitalisierung. Zehn Gebote liefern Lösungsansätze für Kommunen. Gebot 4: Die Kommune ist kein attraktiver Arbeitgeber? Ändern Sie das! Wieso sollte ich in einer Kommune arbeiten? Das ist doch nicht sexy. Oder? Ein Arbeitsplatz bei Städten und Gemeinden gilt im Vergleich zu Handel und Industrie als nicht so attraktiv. Auch hier stehen Kommunen also im Wettbewerb. Mal mit der Wirtschaft, mal mit anderen Städten und Gemeinden, manchmal sogar mit sich selbst. Manche Kommunen gelten eher als attraktiver Arbeitgeber als andere. Im Allgemeinen hat der öffentliche Bereich den Ruf, schwerfällig, altbacken und innovationsarm zu sein. Außerdem spielt die eher mäßige Entlohnung im Vergleich zur freien Wirtschaft eine Rolle. Erst in den letzten Jahren wird dem öffentlichen Sektor zunehmend bewusst, dass das Werben um Mitarbeiter von elementarer Bedeutung ist. Ohne qualifiziertes Personal kann eine Kommune gleich zumachen! In der Wirtschaft läuft der “Kampf um die Talente” schon längst. Der Schlüssel liegt im Personalmarketing und in einem positiven Image­aufbau. Über Jahrzehnte hat sich aus verschiedensten Gründen in den Köpfen der Allgemeinheit ein schlechtes Image festgesetzt. Dieses gilt es zu knacken! Die Kommunen müssen nicht nur vor dem Hintergrund der eigenen Vermarktung, sondern auch im Hinblick auf Personalmarketing die positiven Leistungen,

Dominic Multerer ist Marketingexperte und Gründer des Instituts für Wachstumschancen und Innovation (IWCI).

Foto: BS/privat

die sie für die Gesellschaft erbringen, wesentlich deutlicher sichtbar machen und kommunizieren. Das würde schon mal auf Sicht für ein verbessertes Image sorgen. Ferner sollten sich die kommunalen Arbeitgeber fragen, wofür sie stehen, was sie tatsächlich bieten können, womit sie sich von der Privatwirtschaft absetzen und welche Vorteile sie bieten. Kurzum: Es muss eine Bestandsaufnahme erfolgen, was sie als Arbeitgeber ausmacht. Dann müssen Kommunen sich überlegen, wen sie ansprechen wollen und wo sie ihre Zielgruppe finden. Eine Stellenanzeige im kommunalen Fachmagazin wird ihnen wenig bringen, wenn sie neue, junge Zielgruppen ansprechen wollen. Es ist daher erforderlich, neben einer zeitgemäßen, imagefördernden Ansprache auch neue Wege in der Kommunikation zu gehen. Zeigen Sie die Arbeitsbereiche Ihrer Kommune lebendig und authentisch als Story, die Sie beispielsweise als Videoclip im Internet veröffentlichen und bewerben. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Sie nur als Kommune haben, zu zeigen was Ihre Stadt oder Gemeinde ausmacht. Werden Sie menschlicher und emotionaler, denn es sind Menschen, die eine Kommune lebendig und sympathisch machen, nicht Paragrafen oder Verordnungen. Mehr zu den zehn Geboten für Kommunen, mit denen Städte und Gemeinden die Zukunft als Chance nutzen können, unter www.fuehrungskraefte-forum. de, Suchwort “10 Gebote”.


Kommunalpolitik

Behörden Spiegel / Juli 2020

Seite 17

MELDUNG

Nationale Projekte des Städtebaus 2021

Vier Fragen – vier Antworten Interview mit Melf Grantz, Oberbürgermeister von Bremerhaven Foto: BS/Scheer, Pressestelle Bremerhaven

Das Ziel ist ein sinnvoller Energiemix Bremerhaven setzt auf Wasserstoffforschung (BS) Bremerhaven ist Testregion und Kompetenzzentrum für Wasserstoff. Warum gerade in Norddeutschland dieser Fokus gelegt wird und was die Stadt alles tut, um das Thema voranzutreiben, erläutert Oberbürgermeister Melf Grantz (SPD) im Gespräch mit dem Behörden Spiegel. Die Fragen stellte Katarina Heidrich.

B

ehörden Spiegel: Welche Projekte zum Thema Wasserstoff sind in der Stadt bereits in der Umsetzung, was ist noch geplant?

Grantz: Klimaneutralität bis 2050 wird das große Ziel sein, an dem Bremerhaven an führender Stelle mitwirken möchte. Aktuell wird das nachhaltige Gewerbegebiet Lune Delta mit dem Markenzeichen Green Economy realisiert, in dem auch im Rahmen des Energiekonzeptes und der Ansiedlung von Unternehmen Wasserstofftechnologien eine Rolle spielen werden. Mit dem Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme IWES ist ein Forschungsinstitut in Bremerhaven vorhanden, das führend im Betrieb von Testständen für Windenergieanlagen und deren Komponenten sowie den Betrieb dieser Anlagen ist. Dessen Erkenntnisse können direkt in die Tests von Elektrolyseuren und die Entwicklung von Wasserstofftechnologien für maritime Anwendungen und die Windenergie einfließen. Des Weiteren besteht schon heute vielfältiges Know-how zu Wasserstofftechnologien in den wissenschaftlichen Einrichtungen wie der Hochschule Bremerhaven, dem Technologie Transferzentrum Bremerhaven (TTZ) und dem Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL). Es wurden Studien und Projekte zur Wasserstoffherstellung auf See, wasserstoffbasierten Schiffsantrieben und alternativen Energiekonzepten durchgeführt. In Bremerhaven sind die WAB und H2BX ansässig. Beide Institutionen sind Vorreiter für grünen Strom aus Windenergie und deren Umwandlung in Wasserstoff. Zudem werden wirtschaftliche Anwendungen von der Hochschule Bremerhaven und dem TTZ entwickelt. Ein Beispiel ist die Entwicklung eines mit Wasserstoff betriebenen Backofens für Bäckereien. Behörden Spiegel: Bremerhaven will ebenfalls die Produktion von Wasserstoff ansiedeln. Wie genau und woher kommt der Strom für die Umwandlung? Grantz: Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich ein ElektrolyseurTestfeld des Fraunhofer IWES in der Umsetzung. Die Produktion von grünem Wasserstoff muss unser aller Ziel sein. Dies ist vor allem an Standorten mit direkter Anbindung an Offshore-Windparks sinnvoll. Für die Vermarktung der Produkte des Testfeldes wird eine Betreibergesellschaft gegründet, die Geschäfts- und Kooperationsmodelle für den grünen Wasserstoff und die Nebenprodukte der Elektrolyse – Wärme und Sauerstoff – entwickeln wird. Im ersten Schritt kommt der Strom für das ElektrolyseurTestfeld aus der benachbarten Acht-Megawatt-Windenergieanlage von Adwen. Das Testfeld steht für den Test von Elektrolyseuren in Verbindung mit Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen – also grünen Strom. Hier liegt die Besonderheit und Herausforderung für die Technik in dem

nicht gleichmäßigen Stromangebot dieser Anlagen. Behörden Spiegel: Welche Rolle spielt Wasserstoff als Antriebsart im kommunalen Fuhrpark? Für welche Bereiche – neben der Mobilität – ist er noch relevant? Grantz: ÖPNV und kommunalen Verkehr wollen wir zeitnah auf alternative Antriebe umstellen. Die Art des Antriebs hängt dabei immer von der Art der Nutzung und der Wirtschaftlichkeit ab. Hier wird es eine Mischung aus verschiedenen alternativen Antrieben geben. Diese erstrecken sich vom E-Fahrzeug vor allem der öffentlichen Flotte für den Einsatz im Stadtgebiet über wasserstoffbasierte Antriebe für die Polizei und Busse bis zur Nutzung von synthetischem flüssigem Diesel für Verbrennungsmotoren von Bestandsfahrzeugen. Aktuell fahren drei Busse mit Hybrid-Antrieb in Bremerhaven, ein elektrisch betriebenes Müllsammelfahrzeug ist im Einsatz sowie E-Fahrzeuge im Bereich des Magistrats. Klar ist, dass zukünftig komplett auf klimaneutrale Antriebe umgestellt werden muss. Wasserstoff bietet Bremerhaven die Chance, mehr Wertschöpfung in die Stadt und die Region zu bringen. Mit den Aktivitäten wollen wir produzierende und dienstleistende Unternehmen aus dem Wasserstoff- und Brennstoffzellenumfeld ansiedeln. Logistik und Intralogistik sowie die Schifffahrt sind in Bremerhaven wesentliche Einsatzbereiche für Wasserstoff. Der Einsatz als Brennstoff zur Wärme- und Energieversorgung, wie die Einspeisung von Wasserstoff in das Erdgasnetz, als Ersatzbrennstoff für die Fliesenproduktion oder in Blockheizkraftwerken, ist eine weitere Möglichkeit. Zukünftig wird die Herstellung synthetischer Kraftstoffe für Seeschiffe auf Basis von Wasserstoff eine Rolle spielen. Behörden Spiegel: Experten argumentieren, die Erforschung von Wasserstoff sei wichtig, aber die Anwendung noch zu teuer. Kann die kürzlich beschlossene Nationale Wasserstoffstrategie dabei Abhilfe schaffen? Grantz: Aktuell ist die Technologie tatsächlich noch sehr teuer. Deshalb gibt es ein umfangreiches Förderprogramm der EU und der Bundesregierung, um die Technologie weiterzuentwickeln und Preise zu reduzieren. Erst durch die großskalige Produktion und umfangreiche Anwendung von Wasserstoff werden die Kosten sinken. Dies zeigten auch die Entwicklungen der Erneuerbaren Energien, deren Stromgestehungskosten jetzt auf ein bezahlbares Niveau gesunken sind. Der Einsatz fossiler Energieträger ist zukünftig keine Alternative und wird durch entsprechende Regulierungen wie die CO2-Bepreisung langfristig keinen Preisvorteil mehr aufweisen. Wasserstoff ist kein Allheilmittel, das ist klar, weshalb ein sinnvoller Energiemix aus alternativen Quellen das Ziel sein muss.

Die Nationale Wasserstoffstrategie benennt die Ziele und den übergeordneten Rahmen bis 2030/2035 in Deutschland. Damit wurden insgesamt 38 Maßnahmen für Deutschland formuliert, um die Wasserstoffwirtschaft weiterzuentwickeln und wettbewerbsfähig zu machen. Die Norddeutsche Wasserstoffstrategie ist in die nationale Wasserstoffstrategie eingeflossen. Allerdings bezieht diese sich vor allem auf die Belange und die Zusammenarbeit der fünf nord-

deutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und SchleswigHolstein. Wir forcieren als Länder mit hohen Erzeugungskapazitäten für grünen Strom den Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft bis 2035. Mit der nationalen Wasserstoffstrategie ist der Rahmen für die Wasserstofftechnologien geschaffen, mit Förderprogrammen muss es nun an die Umsetzung gehen. Hier wird sich Bremerhaven umfangreich beteiligen.

(BS/kh) Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die Entscheidung über 26 neue “Nationale Projekte des Städtebaus” bekannt gegeben und die Förderrunde 2021 gestartet. Mit insgesamt rund 75 Millionen Euro werden die ausgewählten Projekte vom Bund gefördert. Eine Jury unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs Volkmar Vogel hatte die Projekte ausgewählt und eine Förderempfehlung ausgesprochen. Seehofer lobt: “Kommunen und Städte stehen heute vor enormen Herausforderungen in der Stadtentwicklung: Sie müssen den Bestand erhalten, die Quartiere weiterentwickeln und sich demografischen Entwicklungen stellen. Die Nationalen Projekte des Städtebaus zeigen, wie Städte zukunftsweisend, mutig und innovativ weiterentwickelt werden. Deshalb steht der Bund den Kommunen auch im nächsten Jahr als starker Partner zur Seite und fördert herausragende Projekte.” Bereits seit 2014 fördert der Bund über das Bundespro-

gramm Nationale Projekte des Städtebaus jährlich investive und konzeptionelle Vorhaben mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit hoher baukultureller Qualität, überdurchschnittlichem Investitionsvolumen sowie Projekte mit hohem Innovationspotenzial. Bisher wurden auf diese Weise Städtebau-Projekte in Höhe von 521 Millionen Euro gefördert. Mit dem neuen Förderaufruf sind Kommunen in Deutschland aufgerufen, bis zum 22. Oktober 2020 geeignete Vorschläge beim Bundesinstitut für Bau-, Stadtund Raumforschung (BBSR) einzureichen. Bei gemeinsamen Projekten mehrerer Kommunen muss eine Kommune die Federführung für die Bewerbung übernehmen. Die Bundesmittel werden im Haushaltsjahr 2021 bewilligt und in fünf Jahresraten (2021 bis 2025) kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Das Verfahren erfolgt über ein digitales Formular (Projektskizze) online unter: foerderportal.bund. de/easyonline/ .


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Personelles

Behรถrden Spiegel / Juli 2020


Behรถrden Spiegel / Juli 2020

Personelles

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Kommunalpolitik / Personelles

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Behörden Spiegel / Juli 2020

Respekt vor der Herausforderung Neuer DStGB-Präsident (BS/Katarina Heidrich) Der Hauptausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) hat eine neue Verbandsspitze gewählt. Ralph Spiegler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm und stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, wird künftig die Interessen der Städte und Gemeinden auch in Berlin vertreten. Spiegler blickt mit Freude den kommenden 2,5 Jahren entgegen: “Ich freue mich über das große Vertrauen, das diese Wahl für mich ausdrückt, habe aber auch Respekt vor den damit verbundenen Herausforderungen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist die Stimme der Kommunen in Deutschland und hat zum Beispiel bei dem gerade beschlossenen Konjunkturpaket ganz wesentliche Vorteile für die Städte und Gemeinden durchgesetzt. Diese Arbeit werde ich gemeinsam mit unserem Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg kraftvoll fortsetzen. Die über 10.000 Städte und Gemeinden, die der DStGB über seine Mitgliedsverbände in Deutschland vertritt, erwarten zu Recht, dass ihre Belange im Sinne der Bürgerinnen und Bürger auch auf der Bundesebene angemessen berücksichtigt werden.”

dierte Rechtswissenschaften und war nach dem zweiten juristischen Staatsexamen kurze Zeit als Staatsanwalt bei der Foto: BS/Carsten Costard Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach tätig. Im Anschluss war er als LandesbeamErstes Ziel sei für ihn, die Co- ter bei der Bezirksregierung rona-Pandemie und ihre Folgen Rheinhessen-Pfalz tätig und zu bewältigen. Zudem will Spieg- wirkte bei der Kreisverwaltung ler die kommunale Selbstverwal- Bad Kreuznach als Leitender tung sowie die Digitalisierung Staatlicher Beamter sowie als stärken. Gerade bei Letzterem Jugend- und Sozialdezernent. sieht er noch Nachholbedarf: Seit 1994 ist Spiegler Bürger“Städte und Gemeinden in meister von Nieder-Olm. Seit Deutschland stehen in allen 2014 bekleidet er das Amt eines Bereichen vor einem Digitalisie- Vizepräsidenten beim Deutrungsschub. Jetzt brauchen wir schen Städte- und Gemeindedie finanziellen Mittel und die bund. Zudem ist er seit 2012 rechtlichen Voraussetzungen, alternierender Vorsitzender des um diese Veränderungen er- Gemeinde- und Städtebundes folgreich umsetzen zu können.” Rheinland-Pfalz. Spiegler folgt auf Dr. Uwe Der 59-jährige Spiegler stuBrandl, Bürgermeister der Stadt Abensberg, der zum neuen ersten Vizepräsidenten gewählt wurde. Zu weiteren Vizepräsidenten wurden Roger Kehle, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, Bernward Küper, Oberbürgermeister der Stadt Naumburg sowie Prof. Dr. Christoph Ralph Spiegler, Bürgermeister von Nieder-Olm, ist der neue Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).

Landscheidt, Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort, gewählt. Roland Schäfer, Bürgermeister von Bergkamen, wurde zum Ehrenpräsidenten des kommunalen Spitzenverbandes ernannt.

Bei der Verbandsgemeinde Hagenbach ist die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters zum 1. April 2021 wegen Ablaufs der Amtszeit des Bürgermeisters zu besetzen. Der Amtsinhaber wird sich nicht um eine Wiederwahl bewerben. Die Verbandsgemeinde Hagenbach hat ca. 11.000 Einwohner in vier Ortsgemeinden und gehört zum Landkreis Germersheim. Der Sitz der Verwaltung befindet sich in der Stadt Hagenbach. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 25. Oktober 2020, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Hagenbach für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Die Wahl wird nach dem Grundsatz der Mehrheitswahl durchgeführt. Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 8. November 2020, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, • am Tag der Wahl (25. Oktober 2020) das 23. Lebensjahr vollendet hat, • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist sowie • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur / Zum hauptamltichen Bürgermeisterin / Bürgermeisters kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl (25. Oktober 2020) das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes RheinlandPfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 16/B 2 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl, am 7. September 2020, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Hagenbach öffentlich bekanntmacht. Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/ oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss. Bewerbungen werden mit den üblichen Unterlagen erbeten bis zum 7. August 2020 (keine Ausschlussfrist) an: Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach - Bürgermeisterwahl z.Hd. des Wahlleiters Ludwigstr. 20, 76767 Hagenbach

Stellenmarkt www.behoerden-spiegel.de/stellenmarkt


Kommunaler Haushalt

Behörden Spiegel / Juli 2020

Seite 21

Was wird aus den kommunalen Altschulden?

Trüber Ausblick

Länder sollen Lösungen liefern

Investitionen werden deutlich zurückgehen

(BS/lkm) Die kommunalen Haushalte geraten durch die Corona-Pandemie immer tiefer in die roten Zahlen. Der Landkreistag rechnet für dieses Jahr mit pandemiebedingten Belastungen für den kommunalen Finanzierungssaldo von 16 Mrd. Euro. Der Bund rechnet mit 17 Mrd. Euro, wohingegen der Deutsche Städtetag von mindestens 20 Mrd. Euro ausgeht. Steuerstarke Kommunen haben dabei ein höheres Krisenverarbeitungspotenzial. Andere Kommunen geraten indes in die sogenannte Vergeblichkeitsfalle. Der Ruf nach einer Altschuldenlösung wird immer lauter.

(BS/lkm) Das Jahr 2019 konnte die kommunale Ebene noch mit einem Überschuss von 5,6 Mrd. Euro abschließen. Insgesamt war die Stimmung unter den Kämmereien damals noch überwiegend positiv. Ganz anders die aktuelle Lage. Der Ausblick für 2020 hat sich massiv verschlechtert.

Im Mai dieses Jahrs legte Bundesfinanzminister Olaf Scholz ein Konzept zur Bewältigung der Altschuldenproblematik vor. Eine Bedingung war, dass sich alle Länder daran beteiligen. Doch dazu kam es nicht. Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, erklärt, warum es hier nie zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern kam. “Die Solidarität zwischen den Ländern war nicht so vorhanden, wie man sich das vorgestellt hat”, so Bösinger. Es habe immer mehr Forderungen gegeben und man sei Stück für Stück in Koppelgeschäfte reingezogen worden. Auch Dirk Glaser, Bürgermeister der Stadt Hattingen, zeigte sich

enttäuscht, dass es zu keiner Einigung zwischen Bund und Ländern kam: “Wir waren noch nie so nah daran, endlich diesen Gordischen Knoten zu lösen.” Dass auf Bund-Länder-Ebene eine Lösung für das Altschuldenproblem realisierbar ist, bezweifelt Bosinger stark. Er sieht nun die Länder an der Reihe, landesspezifische Lösungen für die Altschulden vorzulegen. Auch das Aktionsbündnis “Für die Würde unserer Städte” betont die Verantwortung der Länder. Hessen und das Saarland würden hier bereits mit gutem Vorbild vorrangehen. Im Saarland gibt es seit Anfang des Jahres den Saarlandpakt. Mit ihm sollen die Kommunen an den Finanzierungshilfen, die

das Land erhält, beteiligt werden. Im Zuge der Covid-19-Pandemie übernimmt das Saarland zudem die Hälfte der Gewerbesteuerausfalle und die Hälfte der Verluste aus der Lohn- und Einkommensteuer. Aber auch Saarlands Finanzminister Peter Strobel, hätte es sehr begrüßt, wenn man bei den Altschulden eine Regelung mit dem Bund gefunden hätte. “Das wäre der Befreiungsschlag gewesen, den wir uns schon lange gewünscht haben”, erklärte Strobel. Ohne Bundesbeteiligung sei das Problem für Kommunen mit hohen Lasten und geringer Gemeindefinanzkraft kaum zu lösen. Dr. Felix Schwenke, Oberbürgermeister der Stadt Offenbach, zeigte sich erleichtert, dass Bund

und Länder zumindest für das aktuelle Jahr entschieden haben, die Lasten gemeinsam zu tragen. Doch wichtig sei es auch, an die Jahre danach zu denken. Die Steuerausfälle werden auch in den nächsten Jahren zu erheblichen Einnahmeverlusten bei den Kommunen führen. Für die Zukunft hält er das Modell der Hessenkasse für eine gute Lösung – auch für andere Bundesländer. Die Hessenkasse, so Schwenke, werde zu 69 Prozent aus kommunalen Mitteln bestritten. Nur 31 Prozent würden vom Land bezahlt. “Es ist erstaunlich, dass sich NRW nicht in der Lage sieht, auch so ein Programm zu machen, denn es ja in erster Linie ein großes Umverteilungsprogramm”, zeigt sich der Bürgermeister verwundert.

Kulturförderung

Verfassung sieht Bund und Länder in der Verantwortung

Kulturausgaben im Flächenländervergleich

Aus verfassungsrechtlicher Perspektive sieht der Verwaltungswissenschaftler Prof. Joachim Wieland durchaus auch eine Verantwortung des Bundes für die kommunale Finanzausstattung. Begründet sieht er dies unter anderem in der Tatsache, dass der Sozialstaat zulasten der Kommunen aufgebaut worden sei. Zudem lege der BundLänder-Finanzausgleich fest, dass auch die Finanzkraft und der Finanzierungsbedarf der Gemeinden zu berücksichtigen sei. “Die Verfassung gibt Bund und Ländern über den Finanzausgleich die Verantwortung, diesen Finanzbedarf zu befriedigen”, so Wieland.

von Dr. Ulrich Keilmann Das Staatsziel Kultur ist in mehreren Bundesländern verankert. Nach Artikel 26e der Verfassung des Landes Hessen genießt die Kultur den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände. Trotz Staatsziel ist der Aufgabenbereich weitgehend freiwilliger Natur. Infolge von kommunalen Einsparnöten und teils sich verändernden Prioritätensetzungen steht der Kulturbereich in einzelnen Kommunen im Konsolidierungsfokus. Kommunen sind unter den öffentlichen Anbietern der wichtigste Akteur für Kulturangebote. Nach dem Kulturfinanzbericht 2018 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entfallen deutschlandweit 45 Prozent der öffentlichen Kulturausgaben von insgesamt 10,4 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf die Gemeinden und Gemeindeverbände. Weitere 40 Prozent tragen die Länder und 15 Prozent der Bund. Unter kommunaler Kulturförderung summiert der Kulturfinanzbericht dabei die Ausgaben für Theater und Musikpflege, Bibliotheken, Museen, Denkmalschutz sowie sonstige Kulturpflege und Kulturverwaltung. Als Ausgaben werden die sog. Grundmittel herangezogen. Das sind die Ausgaben abzüglich der dem jeweiligen Aufgabenbereich zurechenbaren Einnahmen aus dem öffentlichen und dem nicht-öffentlichen Bereich. Die Grundmittel zeigen die aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzierenden Ausgaben eines

Dr. Ulrich Keilmann leitet die Abteilung Überörtliche­ Prü­fung kommunaler Körper­schaf­ten beim Hessischen Rechnungshof in Darmstadt. Foto: BS/privat

bestimmten Aufgabenbereichs einschließlich der investiven Maßnahmen an. In den Flächenländern gibt es jedoch Unterschiede der Verteilung von Kulturaufgaben zwischen Land und Kommunen. Der Vergleich der Kulturausgaben auf Basis des Kulturfinanzberichts zeigt im Detail große Unterschiede auf. Die Abbildung zeigt, dass in nahezu allen Ländern die Kommunen nach dem Grundmittelkonzept mehr Ausgaben für Kultur tätigen als die Länder. Lediglich in Thüringen und dem Saarland sind die Landeskulturausgaben größer als diejenigen der Kommunen. An der Spitze der Kulturausgaben im Jahr 2015 stand sowohl seitens des Landes als auch seitens der Kommunen Sachsen. In Sachsen ist nach § 2 Absatz 1 Sächsisches Kulturraumgesetz die Kulturpflege eine Pflichtaufgabe der Kommunen. In der Mehrzahl der Länder bestimmen die Kommunen allerdings weitgehend selbst über den Ressourceneinsatz. Gleichwohl gibt es vielfach Bestimmungen zur Bereitstellung kultureller Infrastrukturen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. So haben etwa nach § 19 Absatz 1 HGO die Gemeinden die Aufgabe, “in den Grenzen ihrer 99 96

Sachsen

Baden-Württemberg Bayern Durchschnitt Flächenländer Mecklenburg-Vorpommern Hessen Brandenburg Nordrhein-Westfalen

61 64 75 66

57 61

Sachsen-Anhalt

21 19

44 41 49 45 40 38 38 44 36 35 37 40

Saarland

51 52

32 29 32 29 27 31

Niedersachsen Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz 0 € / Ew.

65 53

69 65

113

75

79 71

Thüringen

Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen […] kulturellen öffentlichen Einrichtungen bereitzustellen.” Insgesamt erscheint ein Blick ausschließlich auf die Höhe der monetären Kulturförderung als verkürzt. Ein höherer Mitteleinsatz führt nicht notwendigerweise zu einer Verbesserung des Angebots. Gerade im Bereich der Kultur geht es auch um die Qualität und die Wirkung der Angebote. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der zu Veränderungen bei den (potenziellen) Nutzern der Angebote führt. Lesen Sie mehr zum Thema “Kultur” im Kommunalbericht 2019, Hessischer Landtag, Drucksache 20/1309, S. 34 ff. Der vollständige Kommunalbericht ist unter rechnungshof. hessen.de abrufbar. Parallel dazu hat die Überörtliche Prüfung die Kulturförderung bei hessischen Körperschaften mit einer eigenen vergleichenden Prüfung “Kultur” untersucht. Dabei wurden auch das kulturelle Spektrum, die Nutzungsintensität sowie der Empfängerradius analysiert. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im Herbst dieses Jahrs im Kommunalbericht 2020 veröffentlicht.

50 61 54 62 41 62 69 56 49 28 25

42 34 63 36 68 30 59 37 64 33 64

50 € / Ew.

Land 2015

Kommunen 2015

Land 2010

Kommunen 2010

171

212

140 135 132 127

109 94 104 95 101

55

92 85

100 98 104

93 89 90 84 79 77 74

100 € / Ew.

Abbildung: Kulturausgaben der Länder und Kommunen in den Jahren 2010 und 2015 im Flächenländervergleich

150 € / Ew.

200 € / Ew.

Grafik: BS/ S. Wedemeyer Quelle: eigene Darstellung; Statistische Ämter des Bundes und der Länder; Stand: Dezember 2018

Die Verschuldung der kommunalen Ebene sank Ende 2019 leicht auf 115 Mrd. Euro. Für 2020 muss allerdings von signifikanten Haushaltsdefiziten und steigender Verschuldung ausgegangen werden. Die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) stellte vor Kurzem ihr Kommunalpanel 2020 vor. Demnach blicken neun von zehn Kommunen pessimistisch auf die Finanzen für das laufende Jahr. Jede zweite Kommune rechnet mit höheren Ausgaben. Viele der befragten Kommunen reagieren auf die neuen Finanz­ engpässe unter anderem mit Anpassungen bei den Investitionen. Der Investitionsrückstand ist mittlerweile bundesweit auf 147 Mrd. Euro angestiegen und liegt damit um neun Milliarden Euro über dem Vorjahreswert. Am höchsten sind die Investitionsrückstände weiterhin bei Schulen, Straßen und öffentlichen Verwaltungsgebäuden. “Es steht zu befürchten, dass die Kommunen ihre Investitionen einschränken, weil sie diese, anders als verpflichtende Ausgaben wie etwa Sozialleistungen, erst einmal aufschieben können. Für eine nachhaltige Erholung nach der Corona-Krise wäre das aber fatal” warnt KfW-Chefvolkswirtin Dr. Fritzi Köhler-Geib. Die Stabilisierung der Kommunalfinanzen sei deshalb dringend zur Sicherstellung kommunaler Investitionen erforderlich. “Die Entlastungen, die von der Koalition jetzt im Rahmen des Konjunkturpakets beschlossen wurden, kommen für die Kommunen deshalb keine

Minute zu früh”, so Dr. KöhlerGeib. Perspektivisch müsse aber auch darüber nachgedacht werden, inwieweit die beständige Ausweitung von Förderprogrammen tatsächlich geeignet ist, die über Jahre aufgebauten Investitionsrückstände der Kommunen abzubauen. Denn die CoronaKrise habe verdeutlicht, dass die Kommunen für die Bereitstellung lebensnotwendiger Leistungen und Infrastrukturen der Daseinsvorsorge über ein hinreichendes Maß an haushalterischer Flexibilität verfügen müssten, um den regional sehr heterogenen Ausprägungen solcher Krisen jeweils adäquat begegnen zu können.

Kommunen brauchen mehr Flexibilität Sofortprogramme mögen in Krisensituationen zwar unvermeidbar sein, um die gröbsten Härten abzufedern. Allerdings würden viele Kommunen mit ihrer Forderung bezüglich einer Ausweitung bzw. Auflage neuer Förderprogramme schon in “Normalzeiten” vielfach an die Grenzen der eigenen Adminis­trierbarkeit stoßen. Perspektivisch sollte deswegen die Frage nach Möglichkeiten einer Stärkung der allgemeinen Finanzautonomie der Kommunen wieder auf die Agenda gesetzt werden. Denn der wachsende Anteil der kommunalen Investitionstätigkeit, der aus Fördermitteln gedeckt werde, sei auch Ausdruck einer Abhängigkeit, die die kommunale Selbstverwaltungsautonomie untergrabe, heißt es in der Kommunalstudie der KfW.


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Kommunalwirtschaft / Stadtwerke

M

Volle Kraft voraus

artin Murrack, Stadtdirektor und Kämmerer vom Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Digitalisierung der Stadt Duisburg, betont: “Daseinsvorsorge kommt von da sein”, das gelte für den ÖPNV genauso wie für die Ver- und Entsorgung. Für ihn ist die Krisenprävention eine kommunale Aufgabe und dieser sei Duisburg zügig und umfangreich begegnet. Innerhalb kürzester Zeit habe man den Umstieg auf mobiles Arbeiten geschafft. Positiver Nebeneffekt: ein geringerer Krankenstand als vorher. Zudem habe man in allen städtischen Bereichen gemerkt, dass Video- und Telefonkonferenzen einwandfrei funktionieren. Zur Abfederung der Krise gehöre auch, so Murrack, massive Investitionen weiterhin zu tätigen – etwa im Wohnungs- und Straßenbau, im ÖPNV oder bei Schulen und Kitas. Gleichzeitig täten auch die kommunalen Unternehmen ihr Bestes, um die Krisenfolgen für die Bevölkerung abzumildern. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) etwa haben zinslose Stundungsmöglichkeiten sowie unbürokratische Unterbrechungen der Abfallentsorgung angeboten. Zudem habe man einen großzügigen Umgang bei vermehrten Abfallaufkommen an den Tag gelegt, so der Stadtkämmerer. Trotzdem habe es eine ungeminderte Investitionstätigkeit beim Kanal-, Tief- und Brückenbau sowie im Fahrzeugbereich gegeben. Bei der städtischen Baugesellschaft GEBAG gab es eine Zurückstellung sämtlicher Mieterhöhungen sowie eine Aussetzung von Zwangsvollstreckungen und Klageeinreichungen. Geplant sei für 2021 zudem ein vermehrtes Angebot an gefördertem Wohnraum. Um aber auch weiterhin handlungsfähig zu bleiben, brauchen die Kommunen schnell finanzielle Hilfe, so Murrack.“ Wenn Bund und Länder nicht helfen, diese Auswirkungen abzumildern, wird die Luft leider sehr schnell wieder dünn.” Man rechne momentan mit Steuer- und Zuweisungs-

Behörden Spiegel / Juli 2020

Krisen-Investitionen der kommunalen Unternehmen (BS/Katarina Heidrich) Trotz Umsatzeinbrüchen und Unsicherheiten hat Duisburg sich für massive Investitionen in der Krise entschieden, um diese an anderer Stelle abzumildern. Auch die kommunalen Unternehmen der Stadt ziehen mit – und sind damit nicht allein. Laut einer Civey-Umfrage erwarten Führungskräfte in der Energiewirtschaft zwar wirtschaftliche Schäden für die Stadtwerke, dennoch rechnen knapp 14 Prozent mit verstärkten Investitionstätigkeiten. Vor allem im Bereich der Digitalisierung. ausfällen von 2020 bis 2024 in Höhe von 252 Millionen Euro.

Digitalisierung first Auch andernorts setzt man auf Investitionen trotz Krisenmodus. Die Stadtwerke Kelheim erwirtschafteten im Geschäftsjahr 2019 einen Bilanzgewinn von 1,4 Millionen Euro. Der regionale Energieversorger will damit die Netze weiter ausbauen und die Zukunftstechnologie Glasfaser vorantreiben. Hierzu soll das bereits vorhandene Netz weiter ausgebaut und verdichtet werden. “Leistungsfähige Breitbandnetze zum schnellen Informationsund Wissensaustausch sind für Wirtschaft und Gesellschaft von Kelheim eine ebenso bedeutende Infrastruktur wie gut ausgebaute Straßennetze. Inzwischen sind sie ein wichtiger Faktor für die Ansiedlung von Unternehmen und erhöhen die Attraktivität von Wohnstandorten, insbesondere auch im ländlichen Raum”, heißt es von den Stadtwerken. Auch in Düsseldorf blickt man auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 zurück und will das Ergebnis nutzen für nachhaltige Investitionen. Die Stadtwerke haben im vergangenen Jahr 90 Millionen Euro investiert, um die Infrastrukturen zu verbessern. Diese Summe soll weiter erhöht werden. Schwerpunkt ist der Ausbau, die Erneuerung und die Digitalisierung aller Netze. Im Bereich Mobilität setzen die Stadtwerke auf neue Geschäftsfelder und suchen Kooperationspartner für Angebote von Elektrorollern und Sammeltaxen als Ergänzung zum ÖPNV. Zudem arbeiten die Stadtwerke an einer digitalen Plattform, um die unterschiedlichen Mobilitätsan-

Die kommunalen Unternehmen setzen trotz Corona auf Investitionen mit vollem Tempo. Foto: BS/fsHH, pixabay.com

gebote zu vernetzen. Investitionen sollen zudem in Schnell-Ladesäulen für Elektroautos fließen.

Vertrauen wächst Im Bereich der Verteilnetze stehen allerdings die richtig großen Investitionen in die IT noch bevor,

meint Michael Wübbels, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abteilung Energiewirtschaft beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU). In den nächsten zehn Jahren müssten für den digitalisierten Netzumbau hin zu “Smart Grids” (intelligente

Stromnetze) etwa sieben Milliarden Euro in die Hand genommen werden. Für die Netzerweiterung zur Integration der Erneuerbaren werden laut Wübbels in den kommenden 20 Jahren 14 bis 28 Milliarden Euro nötig sein. Kommunale Unternehmen erwirtschaften jährlich über 118 Milliarden Euro, investieren circa 12 Milliarden Euro in regionale Infrastrukturen und beschäftigen knapp 270.000 Menschen. Zumindest was das Vertrauen seitens der Bevölkerung anbelangt, sind die kommunalen Unternehmen die klaren Gewinner der Corona-Krise. Laut ForsaInstitutionenranking nehmen sie Platz vier – hinter Ärzten, Polizei und Universitäten – ein und können von 75 Prozent der Bevölkerung Vertrauen genießen. Seit Januar 2020 konnten sie zudem den höchsten Zuwachs aller abgefragten Institutionen mit acht Prozent verzeichnen. Trotzdem beklagt Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA): “Die kommunalen Unternehmen spielen in der öffentlichen Wahrnehmung, auch als potenzielle Arbeitgeber, leider oft nicht die Rolle, die ihnen tatsächlich zukommt – das muss sich ändern. Denn gerade in diesen stürmischen Zeiten leisten kommunale Arbeitgeber wie etwa Stadtwerke und Entsorgungsunternehmen Herausragendes.”

Anlage in die Zukunft Doch nicht nur bezüglich der Geschäftsmodelle und automatisierter Prozesse investieren die kommunalen Unternehmen in die Zukunft, sondern auch beim Personal. Die Stadtwerke

Frankenthal wollen auch in Zeiten von Corona ihr Engagement in Sachen Berufsausbildung fortführen. “Wir sehen in der Ausbildung junger Menschen eine wichtige Investition in die Zukunft des Unternehmens”, betont Geschäftsführer Thomas Bollheimer. Die Ausbildungsquote liegt seit vielen Jahren bei circa zwölf Prozent und damit über dem Bundesdurchschnitt. Etwa die Hälfte der bei den Werken beschäftigten Fachleute seien dort selbst ausgebildet worden. “So stellen wir langfristig den Erhalt von Erfahrung und Fachwissen sicher”, so Bollheimer. Der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sieht besonders in der Energiewende einen Wachstumsmotor. Bisher habe die Corona-Krise glücklicherweise keine Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, dennoch betreffe sie auch die Energiewende und die Versorgungsunternehmen. “Ich möchte mich bei allen Unternehmen bedanken, denn es ist nicht selbstverständlich, dass sie so solidarisch mit der Krise umgehen, trotz Ängsten vor Liquiditätsengpässen”, betont er. Es seien kurzfristig Investitionen wichtig, die aber langfristig wirken und “nicht einfach schnell wieder verpuffen”, so Pinkwart. Das von der Regierung beschlossene Konjunkturpaket (siehe dazu auch Seite 7) werde nochmals die Investitionsfreude der Energiewirtschaft ankurbeln, heißt es vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): “Viele Maßnahmen des Konjunkturpakets werden dazu beitragen, Konjunktur und Klimaschutz zu stärken.” Im Zuge der Umsetzung des Pakets könne die Branche bis 2030 schätzungsweise 320 Milliarden Euro investieren. Es könnten rund 271.000 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Eine erfreuliche Prognose vor dem Hintergrund des forcierten Kohleausstiegs. Auch das verhilft langfristig den kommunalen Unternehmen, ihr Ansehen in der Bevölkerung weiter zu steigern.

Am Ziel vorbei?

KI kein Selbstzweck

Stromnetzplanung bis 2035

Ethik-Leitlinien vom VKU

(BS/Katarina Heidrich) Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Szenariorahmen Strom für den nächsten Netzentwicklungsplan 2021-2035 geneh- (BS/Katarina Heidrich) Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) migt. Die Genehmigung bildet die Grundlage zur Ermittlung des Netzausbaubedarfs bis 2035. Bis zum Jahresende müssen die Übertragungsnetz- hat ethische Leitlinien für den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) veröfbetreiber nun einen ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans erstellen. Kritik wurde allerdings auch schon laut. fentlicht. Kommunale Unternehmen können sich daran bei der Digitalisierung ihrer Leistungen und Infrastrukturen in der Praxis orientieren. “Der Szenariorahmen ist das Startsignal für den kommenden Netzentwicklungsplan. Wir legen den Schwerpunkt insbesondere auf den Kohleausstieg. Weiteres Thema ist die Sektorenkopplung, zum Beispiel Strom als Wärmeträger in der Industrie, Power-toWasserstoff und die Elektromobilität”, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. “Die Planung des Stromnetzes berücksichtigt stets die aktuellen energiepolitischen Ziele der Bundesregierung. Die Übertragungsnetzbetreiber sind nun gefordert, auf der Grundlage dieser neuen Annahmen konkrete Netzausbauvorhaben zu ermitteln und vorzuschlagen.” Um einen Einfluss der Kohleverstromung auf den Netzausbau auszuschließen, wird im Szena­riorahmen in zwei Szenarien unterstellt, dass der Kohleausstieg bereits bis 2035 gelingt. Diese Annahme ersetzt aber nicht die im Gesetz aus Gründen der Versorgungsicherheit vorgesehene Prüfung, ob die Kohleverstromung tatsächlich schon in 2035 beendet werden kann. “Sie stellt aber sicher, dass das Übertragungsnetz den Kohleausstieg bewältigen kann”, heißt es von der Bundesnetzagentur.

Kritik aus der EE-Branche Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke e.V. (WVW) moniert, dass der Szenariorahmen stark auf den Ausbau neuer Netze

Geht der Szenariorahmen Strom der Bundesnetzagentur in die richtige Richtung? Foto: BS/geralt, pixabay.com

abziele. “Dieser wird ja auch über die bestehenden Anreizinstrumente, wie zum Beispiel die Anreizregulierungsverordnung gefördert. Wir plädieren hingegen auch für eine stärkere Berücksichtigung und Förderung der Ertüchtigung und Optimierung der bestehenden Netze”, wie der Verbandsvorstand in einer Stellungnahme an die Netzagentur schreibt. Den geplanten stetigen Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) begrüßt der WVW. Das Leitszenario mit 75 Prozent Erneuerbaren am Bruttostrombedarf sei “ambitioniert” angesichts der restriktiven Maßnahmen im Bereich der Windenergie an Land und der Flächenknappheit zum weiteren Ausbau der EE. Zudem

stünden dem bislang begrenzte Ressourcen von Leitungstrassen entgegen. Wenn all diese Maßnahmen zügig umgesetzt würden, sei das Szenario aber realistisch. “Wir würden uns sogar einen weiter gesteigerten Ausbau der EE auf 90 Prozent und mehr wünschen”, heißt es in der Stellungnahme. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW)

kritisiert den Szenariorahmen als wenig ambitioniert. Er bleibe hinter den Anforderungen an ein Energiesystem auf Basis von 100 Prozent Erneuerbaren zurück und orientiere sich allgemein zu wenig am Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050. Christian Mildenberger, Geschäftsführer des LEE NRW, betont: “Wenn Deutschland bis 2050 keine Treibhausgase mehr ausstoßen soll, müssen wir bis dahin 100 Prozent Erneuerbare erreicht haben. Der Szenariorahmen greift hier zu kurz und berücksichtigt nicht ausreichend die notwendigen Konsequenzen aus dem Atom- und Kohleausstieg: Wir brauchen deutlich mehr Erneuerbare-Energien-Kapazitäten als die BNetzA annimmt.” Die Agentur berücksichtige zwar den Kohleausstieg für 2035, aber statt mehr Erneuerbare einzukalkulieren, werde jetzt mit mehr Gaskraftwerken gerechnet und flexible Bioenergie eingeschrumpft. Zudem unterschätze die BNetzA den Strom-Mehrbedarf durch Digitalisierung, E-Mobilität und Wasserstoff-Produktion, so Mildenberger.

Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer betont: “Dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in lebenswichtigen Bereichen, wie der Daseinsvorsorge Sorgen weckt, verstehen wir als Auftrag, bei der praktischen Anwendung besondere Sorgfalt und Verantwortung walten zu lassen.” Um diesem Vertrauen weiterhin gerecht zu werden, müsse der digitale Wandel zum Wohle aller gestaltet werden. Dabei sollen die zehn Ethik-Leitlinien Orientierung schaffen: 1. KI dient dem Gemeinwohl. Ihr Einsatz steht mit den Werten der Kommunalwirtschaft in Einklang. 2. KI steigert die Lebensqualität der Menschen. KI ist nie Selbstzweck – sie zielt immer auf die Schaffung von Mehrwerten für die Kunden und Bürger ab. 3. KI wird so eingesetzt, dass Entscheidungen stets transparent, nachvollziehbar, erklärbar und überprüfbar bleiben. 4. KI führt zu fairen Ergebnissen und diskriminiert nicht.

5. KI braucht Vertrauen und Verantwortung. Datensicherheit und Datenschutz stehen daher an oberster Stelle. 6. Die Qualität der Daten ist beim Einsatz von KI von besonderer Bedeutung. Hier ist besondere Sorgfalt geboten. 7. KI dient den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und Effizienz. 8. KI muss verlässliche Entscheidungen treffen. 9. Die Verantwortlichkeit für die Entwicklung von KI bleibt beim Menschen, der sie entwickelt. KI folgt klaren Verantwortlichkeiten auch beim Einsatz. 10. Der Mensch bleibt oberste Instanz. KI dient als Unterstützung und Werkzeug, niemals als Ersatz für Menschen. Der Behörden Spiegel veranstaltet zum Thema das Innovationssymposium Künstliche Intelligenz am 29. September 2020 im Hotel de Rome in Berlin. Online-Teilnahme auch möglich. Weitere Informationen und Anmeldung: www. innovationssymposium-ki.de


Kommunale Infrasruktur

Behörden Spiegel / Juli 2020

U

m die nun beschlossene und vorgestellte Strategie so konsequent und nachhaltig wie möglich umzusetzen und diese gleichzeitig auch weiterentwickeln zu können, soll laut BMZ “eine flexible und ergebnisorientierte Governance-Struktur geschaffen” werden. Deren Herzstück soll der Nationale Wasserstoffrat sein, der mit der Strategie ins Leben gerufen wurde und mit hochrangigen Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Umweltinitiativen bestückt wurde. Für Andreas Scheuer, den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, ist die Wasserstoffstrategie ein wichtiger Baustein für die Mobilität der Zukunft, wie er im Rahmen der Vorstellung erklärte. Und das nicht nur aus politischer und gesellschaftlicher Sichtweise, sondern auch aus wirtschaftlicher, denn man erleichtere damit den Unternehmen ihre Planungen, indem man ihnen einen Rahmen setze, wie die Mobilität der Zukunft im Hinblick auf Wasserstoff aussehen solle. Mit diesen Regeln und den bislang investierten rund 700 Millionen Euro an Forschungs- und Entwicklungsgeldern brauche es nun endlich “wirtschaftliche Projekte auf dem Markt. Wasserstoff muss für die Menschen erlebbar werden. Genau an dieser Stelle setzt die Strategie jetzt an und nimmt die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick – Technologie, Erzeugung, Speicherung, Infrastruktur und Anwendung in Fahrzeugen. Mit den HyLand-Projekten sind wir bereits dabei, in einzelnen Regionen die Wasserstofftechnologie von der Erzeugung bis zur Nutzung vor Ort aufzubauen. Das muss im nächsten Schritt jetzt bundesweit geschehen”, so der Minister.

Bayern und NRW wollen vorangehen Diesem Wunsch sind einige Regionen und Kommunen schon eine ganze Weile nachgekommen, ohne dass es einer Strategie “von oben” bedurft hätte. Unter anderem geht auch bei dieser Technologie Scheuers Heimatbundesland mit voran, sodass er eigentlich hätte wissen können, dass Teile der Republik dem Bund schon voraus sind. So hatte sich der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bereits im Oktober rund um die in Nürnberg ausgerichtete Fachmesse “Kommunale” dafür ausgesprochen, dass die Städte und Gemeinden des Landes nicht nur auf E-Mobilität, sondern auch auf Wasserstoff setzen sollten und warb zum Auftakt der Veranstaltung dafür, dass die Kommunen mithelfen, die Energieziele der bayerischen Staatsregierung voranzutreiben und umzusetzen. Hierzu empfahl er den Verantwortlichen die Zusammenarbeit mit dem damals neu gegründeten Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B), das den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite stehen soll: “Dort bringen wir alle für die Wasserstoffwirtschaft relevanten Akteure zusammen und entwickeln eine bayerische Wasserstoffstrategie”, erklärte Aiwanger damals. Inzwischen ist aus der Ankündigung eine greifbare Realität geworden, und das sogar etwas früher als im Bund. Ende Mai bereits präsentierte Aiwanger die bayerische Wasserstoffstrategie. Hauptziel der Strategie ist dabei laut dem bayerischen Wirtschaftsministerium – wie so oft in Bayern – die weltweite Anführerschaft bei der noch recht neuen Technologie. Um diese möglichst schnell ins Rollen zu bringen, plant die Landesregierung, zur Marktaktivierung kombiniert Elektrolyseanlagen und Brennstoffzellenfahrzeuge wie Busse und sonstige Nutzfahrzeuge zu fördern. So sollen neue Wertschöpfungsmöglichkeiten für Tankstellenstandorte in der

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Braucht es noch eine Bundesstrategie? Länder und Kommunen sind bereits mittendrin in der Wasserstoffforschung (BS/Wim Orth) Die neue Wasserstoffstrategie des Bundes, die unter anderem durch Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller vorgestellt wurde, dreht sich, anders als beim Thema Elektromobilität, nicht rein um den Verkehrssektor. Vielmehr soll der Wasserstoff branchen- und technologieübergreifend Einfluss auf die gesamte Dekarbonisierung der deutschen Industrie nehmen und sich gleichzeitig so weit wie möglich “zu einem zentralen Geschäftsfeld der deutschen Exportwirtschaft entwickeln”, so das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Zwar geht also nicht alles vom Mobilitätssektor aus und auch der Fokus ist deutlich breiter angelegt. Und doch finden fast alle Aspekte rund um die Erforschung und Entwicklung von Wasserstoffkonzepten einen Widerhall in der Entwicklung von Fahrzeugen und Mobilitätskonzepten.

Während die Schwebebahn aktuell mit Räderproblemen und damit verbundenen Ausfällen Schlagzeilen macht, soll es mit den neuen Wasserstoffbussen besser laufen. Diese werden mit selbst erzeugtem Wasserstoff aus der städtischen Müllverbrennungsanlage betrieben. Foto: BS/WSW, Stefan Tesche-Hasenbach

breiten Fläche entstehen, um die Infrastruktur aufzubauen. Die Standorte sollen an kommunalen Betriebshöfen sowie Stadtwerksgeländen und bei Fuhrpark- und Omnibusunternehmen entstehen. Neben dieser Anschubfinanzierung plant die bayerische Regierung auch, in den kommenden Jahren insgesamt 50 Millionen Euro in den Aufbau von bayernweit 100 Wasserstofftankstellen zu investieren.

Auch Kommunen sind schon aktiv Bayern geht also voran. Aber nicht nur dort sind die Planungen für eine weitere Alternative zu Verbrennern neben der Elektromobilität schon weit fortgeschritten, sondern auch in Nordrhein-Westfalen. Dort werden Kommunen im Rahmen des Programms “ElektroMobilität NRW” dazu aufgerufen, sich mit H2-Fahrzeugen zu befassen. Bei “Reichweiten von bis zu 800 Kilometern” sieht man mögliche Einsatzzwecke in allen Bereichen der kommunalen Bandbreite, also “neben der Pkw-Flotte beispielsweise die kommunalen Busse oder auch Stadtreinigungsfahrzeuge”. Um den Städten und Gemeinden im Westen den Umstieg zu erleichtern, fördert das Land die Anschaffung von kommunalen Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb mit bis zu 60 Prozent der Anschaffungskosten; bei Bussen gibt es nicht ganz so viel, aber immer noch 60 Prozent der Investitionsmehrkosten als Zuschuss. Zudem unterstützt das Land seine Kommunen bei der Einführung von WasserstoffModellregionen. Ein konkretes Projekt rund um den Einsatz von kommunalen Wasserstoffkonzepten gibt es in Wuppertal. Die nordrheinwestfälische Stadt zwischen Köln und Düsseldorf benötigt traditionell antriebsstarke Fahrzeuge in ihren Fuhrparks, um keine Probleme mit den großen Höhenunterschieden zu bekommen, die es im Bergischen Land zu überwinden gilt. In einem Kooperationsprojekt der städtischen Abfallwirtschaft, des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Energieversorgung, die alle unter dem Dach der Wuppertaler Stadtwerke (WSW) vereint sind, wurden vor Kurzem zehn neue

Wasserstoffbusse mit einer Antriebsleistung von 285 PS angeschafft, die mit dem Haus- und Gewerbemüll angetrieben werden, der in der Stadt anfällt. Mit diesem Antrieb, der zudem das volle Drehmoment sofort zum Abruf bereit hat, können die Bergstrecken im Stadtgebiet laut WSW problemlos befahren werden. Als besonderen Clou an der Sache sieht die WSW dabei “das sogenannte Wuppertaler Modell. Weltweit einmalig wird unter dem Dach der Wuppertaler Stadtwerke nicht nur der ÖPNV, hier die Busse, mit Wasserstoff betrieben, sondern auch der Treibstoff produziert”, erklären die Stadtwerke zu ihrer innovativen Lösung. In direkter Nachbarschaft des städtischen Müllheizkraftwerks Korzert werde “seit dem Winter ein Elektrolyseur inklusive Wasserstofftankstelle errichtet. Bei der Elektrolyse wird Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten”. Wasserstoff, der anschließend in die Tanks der Busse gefüllt wird. Zudem wird die Energie zur Aufspaltung des Wassers “aus dem Strom, der bei der Müllverbrennung erzeugt wird”, generiert. Im Bus wird der Wasserstoff dann wiederum in Strom umgewandelt, der den Elektromotor antreibt. Aus dem Auspuff kommt am Ende reiner Wasserdampf.

Ost und West übertrumpfen sich gegenseitig Und auch in der sonstigen Republik tut sich nicht erst seit der Vorstellung der Bundesstrategie im kommunalen Bereich schon einiges rund um die Wasserstofftechnologie. So macht sich im Nordwesten der Republik ein Konsortium aus der ehemals als Stadtwerke Bremen bekannten swb AG, der ehemals als Energieversorgung WeserEms bekannten EWE sowie rund 90 weiteren Partnern auf, mit dem Projekt “Hyways for Future” die kommunalen Motivation für Wasserstoffinnovationen zu steigern. In diesem Rahmen sollen Wasserstoffregionen entstehen, in denen Wasserstoffkonzepte entwickelt und umgesetzt werden. Gefördert durch das BMVI sollen unter anderem Wasserstofftankstellen errichtet werden, Wasserstoffbusse für den ÖPNV sowie Reinigungsfahrzeuge und

wasserstoffbetriebene Pkws und LKW für die öffentliche Hand beschafft werden. Die EWE sieht die Vorteile von Wasserstoff dabei insbesondere im Schwerlastbereich. Der Nordwesten eignet sich laut dem Vorstandsvorsitzenden

des Energieversorgers, Stefan Dohler, besonders für grünen Wasserstoff, da dieser über Windparks an Land und auf dem Wasser besonders gut erzeugt werden könne. “Diese Voraussetzungen in Kombination mit

unserer Innovationsbereitschaft und Infrastruktur machen den Nordwesten zum WasserstoffHub”, so Dohler. Aber nicht nur im Westen, sondern auch im Osten der Republik gibt es bereits ehrgeizige Projekte. Neben einem “Wasserstoff-Dorf” im Chemiepark Bitterfeld, in dem Infrastrukturprojekte getestet werden, setzen sich die Stadtwerke Schwerin gemeinsam mit der Industrieund Handelskammer Schwerin, dem kommunalen Energieversorger Wemag sowie einem lokalen Transportunternehmen mit den theoretischen Bedingungen für den Einsatz von kohlendioxidfrei betriebenen Nutzfahrzeugen und Stadtbussen in MecklenburgVorpommern auseinander. Die Studie, die vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung MecklenburgVorpommern mit insgesamt 36.000 Euro gefördert wird, soll als Projekt “Blue-Line” erörtern, wie die im Bundesland erzeugte “Energie aus Wind- und Solaranlagen in molekularer Form, also Wasserstoff und auch LNG-Gas” gespeichert werden könne, so die Projektpartner in einer gemeinsamen Erklärung. Derzeit fehle es an Speichermöglichkeiten, um ausreichende Mengen an Wasserstoff speichern zu können. Daher wolle man mithilfe der Studie eine Handlungsempfehlung für geeignete Szenarien für Herstellung, Speicherung, Verteilung und Anwendung von Wasserstoff als Kraftstoff im Straßenverkehr erarbeiten. Hierbei werden alle vorhandenen Aspekte mit einbezogen, von der technologischen Seite über ökonomische Fragestellungen bis hin zur bereits in MecklenburgVorpommern erzeugten erneuerbaren Energie.

Glasfaser für alle Etappenziele des Giganetzes in Sachsen-Anhalt im Juni (BS/Hans Güldenpenning*) Es geht flink voran beim Ausbau des Giganetzes im Landkreis Börde. Knapp vier Wochen nach dem ersten Spatenstich im neuen Ausbaucluster für 14.000 Einwohner wurde im Juni der erste der drei Technikverteiler in Zuckerdorf (Klein-Wanzleben-Börde) gesetzt. Thomas Kluge, Bürgermeister der Stadt Wanzleben-Börde, freut sich: “Die Technikstandorte sind die zentralen Elemente für unser Ausbaugebiet. Von hier aus wird dann das Signal in alle Haushalte verteilt. Die technischen Voraussetzungen für den aktiven Technikbereich im ersten Bauabschnitt sind also seit heute gegeben, nun geht es mit Riesenschritten voran. Wir sind schnell vorangekommen und merken, dass das Zusammenspiel von Bauamt, Tiefbau, Planern, dem Netzbetreiber DNS:NET und der ARGE Breitband hervorragend funktioniert. Auf dieser guten Grundlage kann schon sehr bald ein Drittel der Stadt versorgt werden.” Holger Haupt, Breitbandverantwortlicher der ARGE Breitband, kommentiert: “Heute ist wieder ein wichtiger Tag in der Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde, der POP ist gesetzt und somit das Herzstück für das erste Ausbaucluster. Die FolgeAusbaucluster kommen Stück für Stück gut voran, die Ausbauplanungen laufen. Insofern erreichen wir derzeit jede Woche ein neues Etappenziel zusammen mit der Gemeinde und der ARGE.” Gleich ans Netz gehen mit 500 Mbit/s konnten weitere Haushalte im Juni in der Verbandsgemeinde Flechtingen. Hier waren knapp zehn Monate vergangen – vom ersten Spatenstich über die Tiefbauarbeiten bis zur Inbetriebnahme per rotem Knopf. Nachdem im Frühjahr der erste Hausanschluss in der Mitgliedsgemeinde Bülstringen gestartet werden konnte, ging kurz darauf auch der Luftkurort Flechtingen ans Netz. Am 23. Juni 2020

wurde dort unter Anwesenheit der Bürgermeister, Baufirmen, Projektsteuerer, des Netzbetreibers DNS:NET sowie zahlreicher Bürger der erste Hausanschluss im Haus der Vereine und Verbände ans Netz gebracht. Der Flechtinger Bürgermeister Tim Krümmling, der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Flechtingen, Mathias Weiß, Vertreter des Bauamtes und der Gemeinde, die Vertreter der Projektteams und die regionalen Baufirmen sowie die Vertreter der DNS:NET waren vor Ort und setzten das Signal auf “Glasfaser los”. Die ersten von etwa 600 Haushalten können nun in Flechtingen direkt ans Giga-Netz gehen, weitere Ortsteile in der Mitgliedsgemeinde werden derzeit im Tiefbau erschlossen und für die Inbetriebnahme vorbereitet. In der gesamten Verbandsgemeinde Flechtingen werden insgesamt über 60 Kilometer Tiefbauarbeiten realisiert, dabei wurden 250 Kilometer Glasfaserkabel verlegt. In Folge erhalten dann über 2.000 Haushalte und Unternehmen Glasfaseranschlüsse direkt ins Haus, alle werden an das Highspeed-Netz in kommunaler Hand angeschlossen, welches von der DNS:NET betrieben wird. Mathias Weiß, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Flechtingen: “Großartig, Bülstringen und Flechtingen haben den Startschuss gegeben und auch die weiteren Gemeinden im Verbandsgebiet können sich bald auf 500 Mbit/s freuen. In der Verbandsgemeinde Flechtingen gab es von Beginn an sehr gute Vorvertragsquoten mit über 60 Prozent, die jetzt für die weiteren Flechtinger Gemeindegebiete

Glasfaser nun für alle in Flechtingen: Bürgermeister Tim Krümmling (l.) und der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Flechtingen, Mathias Weiß, setzten das Signal auf “Glasfaser los”. Foto: BS/ARGE Breitband

noch einmal angestiegen sind. Ich freue mich sehr über die gute Zusammenarbeit aller Firmen, der Mitgliedsgemeindebürgermeister, der ARGE Breitband und der DNS:NET als Technologieexperten und Netzbetreiber, uns ist ein beeindruckendes kommunales Projekt gelungen. Vielen Dank an das Haus der Vereine und Verbände in Flechtingen, in dem wir heute die Giganetz-Premiere erleben können.” Das Giganetz der ARGE Breitband im Landkreis Börde/Sachsen-Anhalt: 68 Prozent der Gemeindegebiete sind “weiße Flecken”. Realisiert werden 1.330 km Tiefbau. Knapp 2.600 km Leerrohre werden verlegt und fast 7.000 Kilometer Glasfaserkabel. Die Glasfaser wird direkt ins Haus gelegt, vom kleinsten Ort mit 100 Einwohnern bis hin zur städtischen Größenordnung. *Hans Güldenpenning ist freier Journalist.


Kommunale Infrasruktur

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A

uch die Coronavirus-Situation mit geschlossenen Schulen hat den Entwicklungsbedarf deutscher Schulen im Einsatz digitaler Medien aufgezeigt. Vielfach fehlte Infrastruktur und Lernplattformen wie z. B. Mebis stürzten ab. Weiterhin unterscheidet sich selbst nach der Auflage von Förderprogrammen (z. B. DigitalPakt) die Schulausstattung bezüglich Infrastruktur und digitalen Endgeräten zwischen den Bundesländern sowie Schularten. Letzteres lässt sich am Beispiel Bayern eindrucksvoll belegen: Das Programm der Referenzschulen für Medienbildung wurde von 149 Schulen absolviert – gerade einmal 17 waren Grundschulen. In manchen Regierungsbezirken beteiligten sich nur einzelne Schulen. Im neuen Programm “Digitale Schule 2020” wurden nun genau zwei beteiligte Schulen pro Schulart ausgewählt. Es bleibt die Frage: Ist ein Einsatz von digitalen Medien in der Grundschule sinnvoll und wenn ja: Wie kann man angehenden Lehrkräften Strategien zum erfolgreichen Lernen mit digitalen Medien und deren Einsatz im eigenen Unterricht an die Hand geben?

Gründe für den Einsatz ­digitaler Medien Die Integration digitaler Medien in die Schule lässt sich mit verschiedenen Argumenten fachlich fundiert fordern: Schule soll, so Döbeli Honegger (2016), Kinder auf ihre Lebenswelt vorbereiten (z. B. verankert im Perspektivrahmen des Sachunterrichts der GDSU 2013). Da digitale Medien zur Lebenswelt gehören, muss Kindern auch der technische und verantwortungsbewusste Umgang damit vermittelt werden, umso mehr, da die Technisierung in der Zukunft zunehmen wird. Nur durch eine frühzeitige Inte­gration können später tiefergehende Aufgaben, wie zum Beispiel Unterricht im “FlippedClassroom” Konzept, bewältigt werden. Der Grundschulverband fasste verschiedene Forderungen für einen gelungenen Einsatz digitaler Medien im Grundschulunterricht zusammen (nachzulesen bei Irion 2018): Prinzipiell

Behörden Spiegel / Juli 2020

Digitale Medien in der Grundschule Vermittlung der nötigen Kompetenzen schon in der Lehramtsausbildung (BS/Dr. Michael Haider/Saskia Knoth*) Digitale Medien in der Grundschule? Sowohl in der Fachliteratur als auch in Alltagsdiskussionen findet man Meinungen von kompletter Ablehnung bis zu uneingeschränkter Zustimmung. Wie so oft scheint jedoch der goldene Mittelweg die Lösung zu sein. Viele Länder haben einen Medieneinsatz mittlerweile in den schulischen Alltag integriert und erreichen damit eine erfolgreiche Position in schulischen Vergleichsstudien (s. ICILS-Studie 2018 o. PISA-Studie 2018). werden: So wird adaptives Unterrichten ermöglicht, wenn digital gezielt der Lernstand erhoben sowie ein dazu passendes Lernangebot bereitgestellt wird und Feedbackfunktionen konstruktiv genutzt werden. Digitale sollen analoge Medien nicht ersetzen, sondern ermöglichen neue Funktionalitäten wie das kollaborative, ortsunabhängige Arbeiten, die multimediale Einbindung von Fotos, Filmsequenzen oder Experimentierergebnissen (in SlowMotion- oder Zeitraffer-Funktion) oder auch das orts- und zeitunabhängige Bereitstellen von Materialien. Der Beginn des Unterrichtens mit digitalen Medien ist für medienunerfahrene Lehrer keine selbstverständliche und vor allem keine einfache Arbeit. Ansatz“Früh übt sich” heißt es inzwischen auch bei der Vermittlung des Umgangs mit digitalen Hilfsmitteln. Wie diese Vermitt- punkte für einen gelungenen Einlung sinnvoll in den Unterricht eingebunden werden kann, können Lehramtsstudenten an der Universität Regensburg satz können das SAMR-Modell in einem gesonderten Zertifikatslehrgang erlernen. von Puentedura oder auch das Foto: BS/steveriot1, Pixabay.com Padagogy Rad V4.1 von Carringgeht es nicht darum, Unterricht lern – zu einer kognitiven Über- schutz und Nutzungsrechten. ton bieten. Hierbei wird Wert daSchichtspezifische Diversitäten raufgelegt, dass ein Einstieg in durch Computer zu ersetzen und lastung führen kann, so auch pädagogische Entscheidungen Mayer (2009) in seiner Cognitive in der Nutzung digitaler Medien das Arbeiten mit neuen Medien Maschinen zu überlassen. Viel- Theory of Multimedia Learning. sind durch die Unterschiede bei durchaus einfach und basal ermehr steht eine Integration ge- Apps oder andere digitale Ange- traditionellen Basiskompetenzen folgen kann, man dann später eigneter Medien in den Unterricht bote bergen zudem die Gefahr, erklärbar, so die OECD 2015. Die auch höhere Ebenen erreichen im Mittelpunkt, um Lernenden dass die Anwendungen nicht auf Förderung der traditionellen Kul- kann, wenn neue Perspektiven die Funktionsprinzipien digitaler lerntheoretisch modernen The- turtechniken wie Lesen, Schrei­ des Lernens eröffnet werden. Medien zu vermitteln, Methoden orien beruhen. Oft wird nach ben und Rechnen darf nicht ver- Grundbedingung ist hier, dass zum Schützen der digitalen Iden- dem Drill-and-Practice-Prinzip nachlässigt werden. Sie stellen sich Lehrkräfte darauf einlassen. Oft wird dem Erarbeiten mit tität aufzuzeigen und irgendwann des Behaviorismus vorgegangen, eine Voraussetzung für einen auch auf einem veränderten Ar- welches das Lernen nicht immer gelungenen Medieneinsatz dar (s. digitalen Medien oberflächliches beitsmarkt zu bestehen. optimal unterstützt. u. a. Bekanntmachung des Bay- Lernen vorgeworfen. Es wird jeDie jeweilige digitale Ausstat- erischen Staatsministeriums für doch offensichtlich, dass sich Herausforderungen digitaler tung sowie die fehlende Aus- Unterricht und Kultus über die gerade bspw. durch Verbindung Medien im Unterricht bildung der Lehrkräfte stellen Medienbildung). Die ursprüng- kognitiver Prozesse, wie die bildDie oft beschworene Motiva- mögliche Problemfelder im Klas- lichen Inhalte des Lehrplans hafte und verbale Darstellung, tionsförderung durch digitale senzimmer dar, sodass gute di- müssen also weiter gelehrt und oder durch inhaltsunterstützenMedien setzt eine veränderte gitale Konzepte momentan meist das Thema der digitalen Medien de Animationen auch der LernerLernkultur voraus (siehe Eickel- auf das Engagement einzelner zusätzlich in den Unterricht in- folg steigern lässt (Tulodziecki et al. 2019). mann et al. 2008, BITKOM 2011). Lehrkräfte zurückzuführen sind. tegriert werden. Es besteht das Risiko, dass das Außerdem bestehen gerade in Angebote einer veränderten Überladen mit medialen Effekten der Grundschule noch Vorurteile Chancen digitaler Medien im Unterricht Lehrerbildung in Regensburg und redundanten Information gegenüber dem Medieneinsatz auf mehreren Sinneskanälen hinsichtlich Funktionen und Gerade die Förderung der tradi“Junge Leute werden mit ihrer – insbesondere bei lernschwa- Möglichkeiten digitaler Medien tionellen Kulturtechniken kann Expertise schon dafür sorgen, chen Schülerinnen und Schü- sowie Unsicherheiten bei Daten- mit digitalen Medien unterstützt dass digitale Medien im Unter-

richt eingesetzt werden.” Dieser Mythos hält sich tapfer, so Spannagel. Um Studierenden die Möglichkeit zu geben, dass sie nicht nur aufgrund ihres Alters, sondern auch aufgrund von Hintergrundwissen fähig sind, Unterricht mit digitalen Medien zu gestalten, wurde an der Universität Regensburg unter Leitung von Dr. Michael Haider das Zertifikat “Digitale Bildung” implementiert. Das vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst finanzierte Projekt zeichnet sich durch interdisziplinäre Beteiligung und grundschul- und medienpädagogische wie auch fachdidaktische Expertise aus. Die Veranstaltungen haben trotz einem Fokus auf fachlichen Themen einen Schwerpunkt im Bereich digitaler Medien. Für einen gelungenen Einsatz digitaler Medien werden nicht nur Umsetzungsmöglichkeiten fachspezifischer Inhalte vorgestellt, sondern die von der Forschungsgruppe Digitaler Campus Bayern (2017) aufgestellten Zielkompetenzen, aufgeteilt in die Komponenten “Wissen” und “Handeln”, vermittelt. Da das Zusatzstudium auf drei Semester angelegt ist und die meisten Veranstaltungen auch doppelakkreditiert werden, ist es mit geringem Zusatzaufwand, aber mit sehr viel medienspezifischem, pädagogischem Zusatzwissen gut parallel zum Regelstudium absolvierbar. Seit seiner Einführung erfreut es sich immer größerer Beliebtheit, was nach Rückmeldung der Studierenden auch dem integriertem, Praxismodul zuzuschreiben ist. Durch den praktischen Bezug werden Vorurteile abgebaut und medienspezifisches Wissen angewendet. Vor allem können digitale Medien im eigenen Unterricht ausprobiert werden. So sollen auch den jüngsten Schülerinnen und Schülern in unserem System kompetente Lehrkräfte in Zeiten des “digitalen Wandels” zur Verfügung gestellt werden. *Dr. Michael Haider und Saskia Knoth sind verantwortlich für das Projekt “Digitaler Campus” an der Universität Regensburg, in dessen Rahmen Lehramtsstudenten das Zertifikat “Digitale Bildung” erwerben können.

Nur Verschnaufpause

Das Land attraktiv halten

Ein Jahr Mietendeckel in Berlin

BMEL fördert “Smarte LandRegionen”

(BS/Katarina Heidrich) Er wurde zwar erst Ende Januar 2020 beschlossen und trat einen Monat später in Kraft, doch dies rückwirkend datiert auf den 18. Juni 2019: Der sogenannte Mietendeckel feiert also Einjähriges (siehe dazu Behörden Spiegel Juli 2019, S. 12). Die Bilanz fällt zwiegespalten aus. Nicht verwunderlich, wenn man den jeweiligen Blickwinkel berücksichtigt. Kritik kommt von Vermieterseite. Nicht zuletzt, weil rechtliche Fragen weiterhin offen sind.

(BS/wim) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat ein neues Modellprojekt ins Leben gerufen, mit dem Regionen aus dem ländlichen Raum Konzepte entwickeln und umsetzen sollen, wie das Land sich digitaler aufstellen kann.

B

is Ende Mai wurden in allen Berliner Bezirken zusammen 425 Verwaltungsverfahren eingeleitet, weil Verstöße gegen das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung – kurz Mietendeckel – gemeldet wurden. Bei 270 davon ging es um die Miethöhe. Angesichts von knapp 1,5 Millionen von dem Gesetz betroffenen Wohnungen nehmen die Vermieter, die nicht danach handeln, also einen winzigen Teil ein. Auch ein Blick auf die Mindereinnahmen zeigt, dass die Einbußen nicht so hoch sind, wie anfangs vorhergesagt. Dies geht aus einer Umfrage des Beratungsunternehmens Rueckerconsult zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Mietendeckels hervor. Über 30 Prozent der Befragten geben an, dass sich ihre Mieteinnahmen um maximal zehn Prozent verringern werden. Mit maximal 20 Prozent Einbußen rechnen nur knapp 20 Prozent der Befragten. Mehr als zehn Prozent prognostizieren gar, dass die Einnahmen unverändert bleiben. Mehr als drei Viertel geben ebenfalls an, dass der Mietendeckel keine Auswirkungen auf die Finanzierungskosten hat. Aller-

Der Mietendeckel in Berlin wirkt, sorgt aber nicht dafür, dass mehr und vor allem bezahlbarer Wohnraum gebaut wird. Foto: BS/Sarah Loetscher, Pixabay.com

dings sind für drei Viertel der Befragten durch die Umsetzung der Vorschriften zusätzliche, ergebnisrelevante Kosten entstanden, die dazu führen, Ausgaben zu reduzieren. Hier planen die meisten Vermieter, die Ausgaben in den Bereichen Modernisierung/ Sanierung sowie Renovierung zu senken. Knapp 80 Prozent rechnen mit einem Wertverlust ihrer Immobilien.“Das Gesetz ist für uns unwirksam”, erklärt Sebastian Krüger, Regionalleiter Berlin Nord bei der Vonovia, einem der größten deutschen Immobilienkonzerne. Der Mietendeckel schaffe keine neuen Wohnungen, nutze nicht dem Klimaschutz, sorge aber im Markt für Unsicherheit. “Ich glaube zwar auch, dass die Mieter Luft

brauchten zum Atmen, aber der Weg war der falsche”, so Krüger. Nichtsdestotrotz habe es aber die Wohnungswirtschaft auch nicht geschafft, sich rechtzeitig miteinander aufzustellen und andere Lösungen aufzuzeigen. Peter Strieder, Berliner Bausenator a. D., widerspricht ihm. Zumindest politisch gesehen wirke der Mietendeckel. Die Koalition habe das Gesetz danach beschlossen, weil die Schere zwischen Einkommenshöhe und Mieten immer weiter auseinander gegangen sei. “Die Nachfrage in Berlin ist weiterhin so groß, dass ich nicht glaube, dass der Wohnungsbau durch den Deckel verhindert wird”, so Strieder. Mit Blick auf Sanierungen und Renovierungen müssten zudem gerade die großen

Unternehmen ihre Portfolios in Ordnung halten und könnten sich keine schlechten Bewertungen erlauben. Trotzdem hält auch der ehemalige Bausenator den Mietendeckel selbst als “über das Ziel hi­ nausgeschossen”. Seiner Meinung nach wäre ein Mietenmoratorium die sinnvollere Lösung gewesen. Der Deckel ändere nichts daran, dass nicht genug Bauflächen ausgewiesen und Wohnungsbaupotenziale nicht schnell genug gehoben würden. Zudem werde zu wenig im niedrigen Preissegment gebaut, welches aber am meisten nachgefragt werde, meint Strieder. Indes haben die Fraktionen der FDP und CDU im Berliner Abgeordnetenhaus, wie angekündigt, eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof in Berlin gegen das Gesetz eingereicht. Anfang Mai hatten sie bereits vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Strieder denkt, dass sie sich damit ins eigene Fleisch schneiden werden, denn die Klage wird seiner Meinung nach Erfolg haben. Damit werden aber die anvisierten Mietminderungen am Ende nicht bei den Mietern ankommen – das sind aber potenzielle Wähler.

Mit den Ergebnissen aus dem Projekt “Smarte LandRegionen” sollen mithilfe der teilnehmenden Modellregionen Konzepte zur Verbesserung der Daseinsvorsorge auf dem Land entwickelt werden. Insgesamt unterstützt das BMEL in dem Vorhaben, das im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) stattfindet, sieben einzelne Landkreise bei der Entwicklung und Umsetzung digitaler Lösungen. Konkret soll es dabei um fünf Punkte gehen: die Erprobung und Einführung digitaler Dienste in ländlich geprägten Landkreisen zur Verbesserung der Daseinsvorsorge bzw. Grundversorgung, die Erprobung und Einführung einer vernetzenden Plattform, die Entwicklung einer inhaltlichen Strategie zur Digitalisierung in jedem teilnehmenden Landkreis, den grundsätzlichen Kompetenzaufbau im Bereich Digitalisierung sowie abschließend die Gewinnung und den Transfer von Erkenntnissen über die Potenziale der Digitalisierung für die Stärkung ländlicher Regionen. Zu Beginn des Projektes hatten sich 68 Landkreise als “Smarte

LandRegion” beworben, von denen in einer ersten Auswahl 22 Landkreise nach objektiven Kriterien ausgewählt wurden. Diese starteten Mitte Mai im Rahmen eines digitalen Workshops in die zweite Stufe des Wettbewerbs. Aktuell arbeiten diese Landkreise nun daran, ihre finale, ausführliche Bewerbung fertigzustellen und im Juli einzureichen. Auf Basis dieser Bewerbungen wird eine unabhängige Jury anhand eines objektiven Kriterienkataloges die sieben finalen Förderregionen auswählen.

Förderung auch für die Wissenschaft Um die Chancen der Digitalisierung auszuloten und gewinnbringend für die Menschen in ländlichen Räumen zu verwirklichen, fördert das BMEL neben den Projektregionen zusätzlich auch die Forschung des FraunhoferInstituts für Experimentelles Software Engineering (IESE). Dort soll eine digitale Plattform entwickelt werden. Im Zentrum stehe dabei die Frage: Welche Digitalangebote können auf welche Weise den ausgewählten Landkreisen helfen, sich digital gut für die Zukunft aufzustellen?


Behörden Spiegel / Juli 2020

I

n einem ersten Schritt wurde mit einer Aufstockung der Personalressourcen der Unfallkommission und der Schulwegsicherheit um insgesamt vier Stellen das “Kerngeschäft” der Verkehrssicherheitsarbeit gestärkt und auch methodisch modernisiert. Zudem wurde die Stelle eines Verkehrssicherheitskoordinators geschaffen, der die Umsetzung der Vision Zero vorantreiben, koordinieren und fortschreiben soll. Eine wichtige methodische Grundlage ist die Beschaffung der Unfalldatenanalysesoftware VISUM EUSKA und damit die stark verbesserte Möglichkeit, das Unfallgeschehen nach den verschiedensten Parametern, vor allem nach der Schwere der Unfallfolgen, zu analysieren, die Analyseergebnisse schnell und übersichtlich dazustellen und im Prinzip allen Kollegen der planenden Verwaltung sehr einfach zur Verfügung zu stellen. Damit können Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit viel gezielter als vorher ausgearbeitet und ergriffen werden. Zudem können aktuelle Planungen aller Art das Unfallgeschehen vor Ort berücksichtigen. Um die Software optimal einzusetzen, werden in einem verbesserten Datenmanagement von der Polizei Daten tagesaktuell und mit Kurztexten automatisch übermittelt.

Gefährlichste Stellen ­identifizieren Vorgesehen ist, mithilfe der Software alljährlich zusätzlich zu den vorgeschriebenen Einsätzen der Unfallkommission die jeweils 15 gefährlichsten Stellen im Straßennetz zu identifizieren und mit geeigneten Maßnahmen zu entschärfen. Diese reichen von Geschwindigkeitsreduktion über eine Optimierung der Lichtsignalisierung bis hin zur Verbesserung der Sichtachsen und der Verkehrsführung durch Straßenumbauten. Dabei wird

Kommunale Infrastruktur / Kommunale Sicherheit

München auf dem Weg zur “Vision Zero” Verkehrssicherheit als integraler Teil der Verkehrswende (BS/Dr. Martin Schreiner) Der Münchner Stadtrat hat in zwei Beschlüssen 2018 und 2019 einstimmig die “Vision Zero” als neues strategisches Ziel der Verkehrssicherheitsarbeit und ein dazugehöriges ambitioniertes und mit Ressourcen ausgestattetes Umsetzungsprogramm auf den Weg gebracht. Damit setzt die Stadt ein Zeichen, dass sie sich mit dem Verharren der Unfallzahlen auf einem durchschnittlichen Niveau nicht zufrieden gibt. dass schon beim Bau über die einschlägigen Baunormen hinaus Dr. Martin Schreiner ist Leiein Maximum an ter der Unterabteilung für Strategische Projekte und VerkehrssicherGrundsatzangelegenheiten heit gewährleistet im Kreisverwaltungsreferat wird. Abgerundet der Landeshauptstadt Münwird das Konchen. Foto: BS/caroKaa Fotografie zept zum einen durch eine systematische, masder Verkehrssicherheit eine deut- sive Öffentlichkeitsarbeit, die lich höhere Priorität gegenüber ein grundsätzlich entspanntes der Leistungsfähigkeit des Kraft- Miteinander im Straßenverkehr fahrzeugverkehrs eingeräumt als und spezielle Themen (zum Beispiel Schulterblickkampagne) früher. kommuniziert und befördert Höheres Gewicht bereits sowie zum anderen durch eipräventiv ne personelle Verstärkung zur Darüber hinaus setzt das Kon- Kontrolle der verkehrssicheren zept noch deutlich früher und Einrichtung von Baustellen. Im systemischer bereits beim Ent- Zusammenhang mit dem neuen wurf von Straßennetzen, Trassen Verkehrssicherheitskonzept hat und Straßenneu- und -umbauten der Stadtrat der Verwaltung über an. Zum einen werden mit einer 50 Einzelaufträge erteilt, die zum weiteren Software, VISUM Safety, verschiedene Varianten von Planungen in Zusammenwirken MELDUNG mit Verkehrs- und InfrastrukturBMU fördert Wandel daten nicht mehr nur nach ihrer verkehrlichen Wirkung, sondern (BS/kh) Das Bundesministerium auch nach den zu erwartenden für Umwelt, Naturschutz und nuAuswirkungen auf die Verkehrs- kleare Sicherheit (BMU) hat den sicherheit bewertet und vorab Wettbewerb “#mobilwandel2035” prognostisch modelliert. Somit gestartet. In zwei Förderphasen erhält die Verkehrssicherheit sollen lokale Akteure – etwa Komauch bei grundsätzlichen Pla- munen, Vereine, Verbände, Unnungsentscheidungen präventiv ternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen – dabei unterein deutlich höheres Gewicht. Zum anderen werden drei Stel- stützt werden, Zielbilder für eine len für Verkehrssicherheitsau- nachhaltige Mobilität im Jahr ditoren geschaffen, die die kon- 2035 praxisorientiert und parkreten Straßenplanungen nach tizipiert zu entwickeln Bis zum einem zertifizierten Verfahren 15. November 2020 können Proprüfen und somit gewährleisten, jektskizzen eingereicht werden.

Teil bereits umgesetzt werden konnten, wie die Montage von Trixi-Spiegeln zur Verringerung der Lkw-Abbiegeunfälle.

Alle Lastkraftwagen mit ­Abbiegeassistent Ebenfalls diesem Ziel dient die Verpflichtung aller Auftragnehmer der Landeshauptstadt München, als Voraussetzung für die

Zulassung zu Vergabeverfahren nachzuweisen, dass ihre Lkws mit Abbiegeassistenzsystemen ausgestattet sind. Die eigene Flotte der Landeshauptstadt München ist mittlerweile zu 90 Prozent mit entsprechenden Einrichtungen versehen. Neue Busse der städtischen Münchner Verkehrsgesellschaft werden nur noch mit Abbiegeassistenzsys-

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temen beschafft. Entscheidend aber ist die grundsätzliche Änderung der Philosophie. Zur Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer kommt mit der “Vision Zero” nun die Verantwortung der Stadt für die Bereitstellung einer am Menschen, seiner Fehleranfälligkeit und körperlichen Verfasstheit ausgerichteten Infrastruktur. Menschliche Fehler sollen nicht mehr so häufig mit dem Tod oder schwerwiegenden körperlichen Leiden bestraft werden. Es wird etwa zwei Jahre dauern, bis alle Beschaffungen und Besetzungen abgeschlossen sind und sich die neuen Prozesse einspielen. Auch bei Vision Zero gilt: Der Weg ist das Ziel.


Kommunale Sicherheit

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Behörden Spiegel / Juli 2020

Einsatzorte der Zukunft fest im Blick

Es braucht zwingend Regeln

Feuerwehren müssen Trends gestalten, nicht nur reagieren

Staatliches Gewaltmonopol muss konsequent durchgesetzt werden

(BS/Frank Hachemer*) Es lässt sich nicht vorhersagen, was die Zukunft bringt – “das liegt daran, dass sie noch nicht eingetreten ist”, wie der Kabarettist Dieter Nuhr in seinem Buch “Gut für Dich” feststellt. Historiker wissen aber, dass man aus dem bereits Eingetretenen durchaus maßgebliche Schlüsse ziehen kann, was wir in Zukunft benötigen werden und wie wir also handeln sollten oder gar müssen.

(BS/Marco Feldmann) Bei den jüngsten Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt, aber auch bei Randale am Bonner Rheinufer, in Düsseldorf, Köln und München oder bei Auseinandersetzungen zwischen jungen Menschen und der Polizei in Berliner Grünanlagen wird das Gewaltmonopol des Staates massiv infrage gestellt. Dabei braucht es für ein friedliches Zusammenleben der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen auf jeden Fall verbindliche Regeln. Und diese müssen von allen staatlichen Stellen, auch den Kommunen, Was aber sind, aus dem Blickwin- des Bauens in Innenstädten oder um nicht selbst Opfer zu wer- implementiert und kontrolliert werden.

kel der aktuellen Erfahrungen in der weltweiten Corona-Pandemie, die Einsatzorte der Zukunft? Natürlich ist auszuwerten, was uns die Erfahrungen der Pandemie lehren. Dass ganze Volkswirtschaften praktisch lahmgelegt werden können, sollte dabei – nach den Gefahren für Leib und Leben nicht nur von Risikogruppen – nur einer der vielen Gründe dafür sein. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass wegen der großen öffentlichen Aufmerksamkeit für die Pandemie andere bedeutende Themen zu stark in den Hintergrund geraten können. Gelegentliche Fragen, ob die Pandemie gar das Ende der “Fridays-for-Future”-Bewegung bedeute, zeigen uns ein Beispiel. Natürlich bleibt der Klimawandel eine Herausforderung auch für das Feuerwehrwesen. Unwetter und vermehrte Vegetationsbrände werden wieder auftreten.

Zahlreiche Herausforderungen Nur einige wenige weitere Beispiele: Nach dem Brand des Londoner Grenfell-Towers, auch dem Brand der Kathedrale Notre Dame in Paris, flammten Fragen des vorbeugenden Brandschutzes auf. Da gilt es, nicht nur den Schutz von Bewohnern oder Besuchern von Gebäuden zu bedenken, sondern auch den der Einsatzkräfte der Feuerwehr. Auch gesellschaftliche Veränderungen, etwa die Verdichtung

neue Formen des Schulunterrichtes mit neuen Gestaltungen im Schulbau, sind Brandschutzherausforderungen. Auch zahllose technische Fragen stehen an: Wie kommen wir mit vielleicht neuen Verkehrsmitteln trotz Innenstadt- oder Autobahnstau schnell genug an die Einsatzstelle? Wie löscht man Brände von Fahrzeugen mit neuen Antrieben? Wie rettet man Personen nach Unfällen daraus? Wie können wir die rasante digitale Entwicklung für den Einsatz wie für die Organisation und die Kommunikation nutzbringend verwenden?

Konzepte zusammenführen Bei der Nachwuchsfrage spielen gesellschaftliche Veränderungen eine große Rolle: Sind die praktizierten und gelehrten Vorgehensweisen im Einsatz weiter vertretbar, wenn wir gar nicht mehr das Personal für alle vorgesehenen Funktionen haben? Kein neues Thema. Es gilt, die zahlreichen dazu bereits entwickelten Ideen und Konzepte zusammenzuführen und in neue, gültige und anerkannte Systeme umzusetzen. Eine Führungsausbildung, die nicht nur technisch und taktisch fit macht, sondern auch für den Umgang mit zwischenmenschlichen Problemen, wird immer wichtiger. Auch die Terrorgefahr ist nicht verschwunden. Daher muss weiter im Fokus sein, wie sich das Feuerwehrwesen hier aufstellt,

den und effektiv Hilfe leisten zu können. Ein klares Bekenntnis zur demokratischen, offenen und bunten gesellschaftlichen Ordnung muss bei aller gebotenen parteipolitischen Neutralität auch in Zukunft das Fundament des Feuerwehrwesens sein.

Kein Platz für Rassismus Die Feuerwehren dürfen kein Sammelbecken für Personen werden können, die antidemokratische oder rassistische Einstellungen hegen. Durch ihre demokratischen Strukturen und ihren existenzbedingten Grundsatz, allen Menschen ohne Ansehen von Herkunft, Religion, Einstellung, Nationalität, Geschlecht, Hautfarbe oder Alter zu helfen, sollten die Feuerwehren gute Voraussetzungen haben, solchen Bestrebungen entgegenzutreten. Die Welt wird immer komplexer – auch für die Feuerwehren. Damit müssen diese am besten gestaltend, nicht nur reagierend umgehen. Glücklicherweise arbeiten daran viele Menschen mit sehr viel Einsatz und Herzblut. Feuerwehr ist immer noch eine Tätigkeit für Überzeugungstäter. Es kann also gut werden. Zumindest dann, wenn eine wichtige Grundlage die Oberhand behält: der wertschätzende, achtungsvolle Umgang miteinander. *Frank Hachemer ist Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Bisherige Ansätze unzureichend Nachwuchsgewinnung bei den Feuerwehren muss verbessert werden (BS/Bernd Herrenkind*) Die Tätigkeiten der Feuerwehren sind häufig mit hohen Risiken und komplexen technischen Anforderungen verbunden. Nicht nur ein zielgerichtetes Handeln, sondern auch eine sorgfältige, aber schnellstmögliche Abwägung aller Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr und eine parallel dazu laufende Risikoabschätzung werden von den operativen Einsatzkräften der Feuerwehr gefordert. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind hochqualifiziertes Personal, technisch moderne und leistungsfähige Ausrüstungen sowie attraktive berufliche Rahmenbedingungen erforderlich. Nachwuchskräfte für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst werden insbesondere aus diversen Handwerksberufen gewonnen. Das Personal für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst wird unter anderem aus technischen Ingenieurs- beziehungsweise Bachelor-Studiengängen gewonnen. Der Einstieg in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst erfordert grundsätzlich den erfolgreichen Abschluss eines technischen Ingenieursbeziehungsweise Master-Studiengangs. Nach Bewertung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) werden die bisher genutzten Zugangswege und die vorherrschenden Rahmenbedingungen in vielen Feuerwehren jedoch nicht genügen, um dem bevorstehenden Fachkräftemangel adäquat zu begegnen. Es sind weitere Maßnahmen erforderlich, um der hohen Herausforderung einer ausreichenden Personalgewinnung nachhaltig gerecht zu werden.

Positives Image nutzen Die Feuerwehren müssen das positive Image der Feuerwehrfrau beziehungsweise des Feuerwehrmannes stärker nutzen. Die anspruchsvolle Aufgabenvielfalt einer Feuerwehr, bei der es jederzeit um die Rettung von Menschenleben und den Schutz von erheblichen Sachwerten gehen kann, ist eine wichtige Facette, die bei der Bewerbung des Berufs stärker in den Vordergrund gerückt werden muss.

Dabei müssen alle geeigneten “Kanäle” (öffentliche Werbeflächen, Flächen in Bussen und Bahnen, Kinowerbung, Soziale Medien usw.) genutzt werden, um die Attraktivität und das “Besondere” des Feuerwehrberufs herausstellen. Es müssen die Vorzüge des Berufs, aber auch die der Länder und Kommunen als Arbeitgeber deutlich herausgestellt werden. Themen wie Work-Life-Balance im feuerwehrtechnischen Dienst, die Dienstplanmodelle, die Familienfreundlichkeit des Dienstes, mögliche Teilzeitmodelle, Elternzeit sowie weitere soziale Errungenschaften, die gegebenenfalls bei anderen Arbeitgebern nicht geboten werden, müssen stärker hervorgehoben werden.

Zielgruppenorientiert werben Personalwerbung muss vor allem zielgruppenorientiert gestaltet sein. Das bedeutet, dass die Werbung für den Feuerwehrberuf in der Sprache der potenziellen Bewerberinnen und Bewerber gestaltet sein muss. Eine besondere Rolle spielen hierbei die Sozialen Medien. Die Art und Weise, wie die Botschaften hier an das potenzielle Bewerberfeld gesendet werden, bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit und Expertise. Weitere sinnvolle Möglichkeiten für die Personalwerbung bilden Berufsausbildungsbörsen oder Studientage. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre Fragen möglichst direkt stellen können und zeitnah sowohl Antworten erhalten als auch in

das Auswahlverfahren einsteigen können. Zusätzlich sollten Schnupper-Praktika angeboten werden, die einen Einblick in den realen Dienstalltag der Feuerwehr gewähren.

Laufbahnausbildung öffnen Die grundsätzliche Haltung, nur technisch beruflich vorgebildete Bewerberinnen und Bewerber zu den Personalauswahlverfahren zuzulassen, muss überprüft werden. Zukünftig sollte es so sein, dass die erforderlichen technischen Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber in einem geeigneten Auswahlverfahren geprüft werden. So können auch Bewerberinnen und Bewerber aus nichttechnischen Berufen für die Tätigkeiten in einer Feuerwehr geeignet sein, wenn sie beispielsweise langjährige technische Erfahrungen aus einem Hobby (Mitwirkung in einer Freiwilligen Feuerwehr oder beim THW) mitbringen. Die AGBF hat zum Thema das Positionspapier “Nachhaltige Sicherstellung der Personalgewinnung für Feuerwehren” veröffentlicht. *Bernd Herrenkind ist Leiter des Arbeitskreises Ausbildung der AGBF. Der Behörden Spiegel hat ein neues Veranstaltungsformat aufgelegt. Der erste Brand- und Katastrophenschutztag findet am 20. Oktober in Wiesbaden statt. Weitere Informationen unter: www.brand-kata-tage.de

Ansonsten nimmt im schlimmsten Fall die Demokratie selbst erheblichen Schaden. Davor warnt auch Prof. Peter Walschburger vom Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie, mit Forschungsschwerpunkt Biopsychologische Anthropologie, an der Freien Universität Berlin. Es sei leider in manchen Kreisen schick geworden, sich gegen staatliche Institutionen und Obrigkeiten aufzulehnen, so der Wissenschaftler. Dies sei vor dem Hintergrund eines Wertewandels von demokratischen zu autokratischen Formen des Zusammenlebens zu bewerten. Beigetragen habe vor allem auch die massive Kritik an den ungerechtfertigten Gewalttätigkeiten amerikanischer Polizisten an afroamerikanischen Mitbürgern, die trotz der völlig anderen Ausbildungsverhältnisse und Werthaltungen in der deutschen Polizei auch hier polizeikritische Diskussionen und eine polizeifeindliche Haltung befördert hätten. Schließlich müsse man den Umstand berücksichtigen, dass wir in einer heterogenen Gesellschaft lebten, in der nie alle Menschen die staatlichen Regeln verinnerlichten und befolgten. Besonders auffällig sei dabei das Verhalten junger Männer.

Erhöhte Erregungslust Denn: “Diese Personengruppe lebt in einer Entwicklungsphase, für die eine ausgeprägte Vitalität, eine besondere Unternehmungslust, das Infragestellen von Autoritäten und die Suche nach aufregenden Erfahrungen charakteristisch ist”, erläutert Walschburger. “Im Kontrast zu älteren Personen fühlen sich viele unter ihnen durch die aktuelle Corona-Pandemie mit ihren me-

dial vermittelten Schreckensszenarien kaum persönlich oder gar existenziell bedroht. Wenn sie dann ihren ausgeprägten Autonomieanspruch wegen Corona-bedingter Einschränkungen nicht ausleben können, führt das leicht zur Frustration und zu einer erhöhten Bereitschaft, unbekümmert um das Gemeinwohl, regelwidrig oder auch aggressiv die eigenen Handlungsziele in Gruppen Gleichgesinnter zu verwirklichen.” Diese Gefahr sei vor allem dort gegeben, wo die erhöhte Erregungs- und Unternehmungslust nicht kanalisiert werde, was etwa durch sportliche oder andere Vereinsaktivitäten recht gut gelinge. In diesem Kontext könne es nahezu überall vermehrt zu Ausschreitungen und Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften und anderen Repräsentanten des Staates kommen. Schon kleinste Konfrontationen mit staatlichen Ordnungskräften könnten dann vor allem dort leicht eskalieren, wo auch noch die Möglichkeit gegeben sei, sich in den Sozialen Medien vor der eigenen Bezugsgruppe als Held zu inszenieren, sagt der Professor.

Solidarisierungseffekte ­möglich Prof. Thomas Bliesener, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, sieht ganz unterschiedliche Gründe und Motive für die Auseinandersetzungen. “Zum einen kann es um als Territorialkämpfe empfundene Konflikte gehen. Dabei erleben Gruppen, die in der Regel von jungen Männern dominiert werden, polizeiliches Handeln in “ihrem” Gebiet, das sie für sich beanspruchen, als übergriffig.” Dabei komme es

dann auch oft zu Solidarisierungseffekten durch eigentlich unbeteiligte Dritte. “Zum anderen enthemmt Alkohol Handlungen und zum Teil dienen diesen Personengruppen auch die aktuellen Proteste gegen Polizeigewalt in den Vereinigten Staaten von Amerika als vermeintliches Begründungsmuster für ihr gewalttätiges Handeln.”

Lehrer sind gefragt “Unsere Freiheit ist ein hoher Wert. Wir sind aber nicht alleine auf der Welt und deshalb können wir sie nicht ohne Einsicht in korrespondierende gesellschaftliche Pflichten und soziale Verantwortung ausleben”, unterstreicht Walschburger. Aus diesem Grunde müsse bereits im Elternhaus und in den Schulen noch intensiver als bislang vermittelt werden, dass staatlichen Organen die Aufgabe zukommt, die Regeln für ein gedeihliches Miteinander durchzusetzen und dass der Staat in diesem Sinne ein Gewaltmonopol besitze. Würden demokratisch vereinbarte Regeln des menschlichen Zusammenlebens von einzelnen Personen oder Gruppen nicht eingehalten, seien Sanktionen unvermeidbar, findet der Wissenschaftler, zu dessen Forschungsschwerpunkten auch Katastrophen, Bedrohungs- und Extremsituationen zählen. “Elementare Grundlage für die friedliche Koexistenz der Bevölkerungsgruppen ist dabei unser Grundgesetz.” Dieses gelte für alle und müsse auch von jeder in Deutschland lebenden Person befolgt werden, also auch von jugendlichen Individualisten oder von Zuwanderern und von Menschen mit Migrationshintergrund.

Kaum noch Corona-Einschränkungen Demonstrationen oftmals wieder ohne Auflagen möglich (BS/mfe) Nachdem Versammlungen unter freiem Himmel aufgrund der Corona-Pandemie zeitweise massiv eingeschränkt oder sogar gänzlich verboten waren, entspannt sich die Lage inzwischen deutlich. Demonstrationen, bei deren Teilnahme es sich um ein Grundrecht handelt, sind wieder möglich. Nur noch selten werden Auflagen gemacht. Und wenn, dann auch nur noch auf Grundlage versammlungsrechtlicher Bestimmungen, etwa in Berlin. Das war nicht immer so. Zeitweise wurden Demons­ trationen von den lokalen Versammlungsbehörden nicht auf Basis dieser Rechtsgrundlagen, sondern aufgrund der Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes untersagt oder beschränkt. Um hier zu einer fachlich fundierten Einschätzung zu gelangen, wurden in der Regel auch die örtlichen Gesundheitsämter maßgeblich in die Entscheidungsfindung eingebunden. Dadurch habe sich jedoch der Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand temporär massiv erhöht, ist aus Frankfurt am Main zu hören. Dort hätten vorübergehend alle Besprechungen telefonisch stattgefunden. Zudem hätten die Versammlungsanmelder exakte Vorgaben zu Ort, Zeit, Dauer sowie der Anzahl der einzusetzenden Ordner erhalten.

zwischen den Demonstranten von 1,5 auf 2,5 Meter ausgeweitet worden. Auch in der baden-württembergischen Landeshauptstadt war der Interessenskonflikt zwischen Versammlungsfreiheit einerseits und Infektionsschutz andererseits übrigens Neuland. Koller berichtet, dass der Gesundheitsschutz vor Corona bei Versammlungen nie ein Thema gewesen sei. Ähnlich äußert sich Axel Piepers. Auch der Leiter des Wolfsburger Ordnungsamtes meint, dass der Infektionsschutzzweig für die bei ihm angesiedelte Versammlungsbehörde hinzugekommen sei. Darüber hinaus hätten die Kooperationsgespräche zwi-

schen Demonstrationsanmelder und Behörde in der Corona-Krise deutlich an Bedeutung gewonnen. Zeitweise hätten selbst erfahrene Anmelder von sich aus das Ordnungsamt kontaktiert, um über den Ablauf von Demonstrationen und die Notwendigkeit möglicher Auflagen zu sprechen. In Chemnitz seien Versammlungen aufgrund einer Allgemeinverfügung nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes zeitweise untersagt worden, so Ordnungsbürgermeister Miko Runkel. Gerichte hätten die Verbote allerdings gekippt. In Erfurt hingegen wird eine veränderte Genehmigungspraxis in CoronaZeiten bestritten.

Neuer Interessenskonflikt entstanden Letztere sei auch in Stuttgart erhöht worden, berichtet die Leiterin des dortigen Amtes für öffentliche Ordnung, Dorothea Koller. Statt eines Verhältnisses von eins zu 50 gelte nun eine Relation, wonach auf zehn Teilnehmer ein Ordner komme, sagt sie. Zudem sei der Mindestabstand

Demonstrationen waren aufgrund der Corona-Lage zeitweise verboten. Inzwischen hat sich die Situation aber wieder deutlich entspannt. Foto: BS/Tobias Nordhausen, CC BY 2.0, flickr.com


Über Digitales reden Das NEUE FORMAT des Behörden Spiegel

Um den Digitalisierungsschub der Krise zu nutzen, wurde auch der Digitale Staat um ein virtuelles Pendant ergänzt. In Diskussionsrunden, Webinaren und Digitaler Akademie wird jetzt auch ganzjährig über Digitalisierung gesprochen.

Wie die Personalgewinnung im Öffentlichen Dienst zukünftig ausgestaltet sein sollte, diskutierte Der lernende Staat – Neue Kompetenzen.

Rund zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-DSGVO stand auch die Evaluierung der Datenschutz-Grundverodnung auf der Tagesordnung.

Während des Openings diskutierten Vertreter von Bund, Land und Kommune sowie der Wirtschaft über die Digitalisierung in und nach der Krise.

Digitaler Staat Online bringt auch Schattenseiten der Digitalisierung wie Hass und Hetze im Netz ans Licht.

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In rund 50 Veranstaltungen klärt der Digitale Staat Online zu allen Aspekten der Digitalisierung auf. Das Programm wird täglich aktualisiert. Es warten spannende Formate wie die “Digitale Brotzeit” oder Serien wie “Der lernende Staat” und “Werkstattbericht NExT”.

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Besuchen Sie unsere Top-Events 2020/2021 mit Fokus auf Digitalisierung und E-Government Okt. 2020

Baden-Württemberg 4.0 1. Oktober 2020, Stuttgart

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Digitaler Staat 23.–24. März 2021, Berlin

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NEUE PLATTF ORM des Behörden Spiegel

seit Juni 2020 Digitaler Staat ONLINE

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Ansprechpartner Informationen zu Beteiligungsmöglichk eiten erteilt: Benjamin Bauer Mitglied der Geschäf tsleitung Tel.: 0228/970 97-0 E-Mail: benjamin.bauer@behoerdenspiegel.de


Digitaler Staat Behörden Spiegel

www.behoerdenspiegel.de

Berlin und Bonn / Juli 2020

Verfrühte Euphorie?

KNAPP Neuer Servicestandard geschaffen

Corona-Warn-App ist nicht nur Glanz und Gloria (BS/Wim Orth/Benjamin Stiebel) Als die Corona-Warn-App der Bundesregierung Mitte Juni präsentiert wurde, war die damit einhergehende Hochstimmung erstaunlich anzusehen. Dabei überraschte gar nicht mal die Eigenwerbung der Regierung selber, sondern eher jene aus großen Teilen der Medien, gepaart mit dem expliziten Datenschutz-Lob von Kritikern wie dem Chaos Computer Club, der ansonsten keine Gelegenheit auslässt, Bundesprojekte in der Luft zu zerreißen. Doch die Freude hat sich in vielen Gesundheitsämtern inzwischen in einen Realitätsschock gewandelt. Und auch der Preis für die Anwendung wirft einige Fragezeichen auf. Besonders drastisch formuliert es der Leiter des Gesundheitsamtes sowie zuständige Amtsarzt für den Berliner Bezirk Reinickendorf, Patrick Larscheid: “Durch den hohen Datenschutz ist die App für die Gesundheitsämter vollkommen nutzlos. Es gibt keine konkreten Daten, wann oder wo man Kontakt mit einer Person hatte, wodurch wir noch mehr recherchieren müssen als bei handfesten Verdachtsfällen ohne App.” Daher erwarte man sich vonseiten der Gesundheitsämter keinen spürbaren Mehrwert. Das Ziel, den Leuten per Warn-App aktiv helfen zu können, habe man vonseiten der Bundesregierung vollkommen verfehlt. Da die Anwendung lediglich eine durchschnittliche Infektiösitätsrate errechne, könne man mit den vorhandenen Daten noch nicht mal abschätzen, “ob die Person, die den Alarm in der App auslöst, zum Zeitpunkt des Kontaktes überhaupt noch infektiös war. Die Genauigkeit ist an der Stelle sehr gering. So warnt die App im Normalfall entweder zu früh oder zu spät und ist damit viel unsicherer als eine reine Ferndiagnose per Telefon”, so der Gesundheitsamtschef. Aber nicht nur für den Alarmierten selbst ergäben sich Probleme, sondern auch die so wichtige Ermittlung von Infektionsketten werde durch den hohen Datenschutzstandard unmöglich gemacht. Daher müsse man vonseiten der Gesundheitsämter sämtliche Informationen aus der App erstmal verifizieren, bevor man ärztliche Entscheidungen treffen könne: “Es braucht die allerhöchste Sicherheit, ob der Patient wirklich einem Risiko ausgesetzt war oder nicht. Wenn ich eine Isolation in Quarantäne anordne, ist das ein zweiwöchiger Freiheitsentzug; dafür müssen

Der Blick auf den Risikostatus ist für viele bereits zum täglichen Ritual geworden. Die Hoffnung ist groß, dass die Corona-Warn-App nicht nur teure Spielerei ist, sondern sich als wirksames Instrument zur Pandemie-Eindämmung erweisen kann. Foto: BS/Soeren, stock.adobe.com

Arzt und Amt wirklich absolut sicher sein, ob das auch notwendig ist”, erklärt Larscheid. Aber nicht nur das hohe Datenschutzniveau stellt die Gesundheitsämter vor Probleme: Einerseits führe nicht nur die Alarmierung durch die App zu Mehrbelastung. Durch Unklarheiten bei der Bedienung und der dazugehörigen Hotline riefen vermehrt ratlose Bürger in den Ämtern an, um dort Hilfe zu erhalten. Abschließend gebe es zudem, trotz der breitgestreuten Werbung für die App, die von Plakatwänden bis hin zu den Trikots der Fußball-Bundesligisten reiche, große Probleme, gewisse Gesellschaftsgruppen zu erreichen. Dies läge einerseits in der bislang fehlenden Ausführung der Anwendung in anderen Fremdsprachen als Englisch. Ein weiterer Grund liegt laut Larscheid aber auch in der kulturellen Distanz einiger Gruppen zum deutschen Gesundheitsund Versorgungssystem.

Hoher Preis für relativ wenig Leistung Aber nicht nur die fertige App bereitet den zuständigen Stellen Kopfzerbrechen. Stirnrunzeln haben auch die Umstände der Vergabe des Entwicklungsauftrags hervorgerufen. Zunächst hatte es wochenlang Unklarheit um das technische Konzept gegeben. Im öffentlich ausgetragenen Streit über zentrale oder dezentrale Speicherung von Kontakten war von einer Steuerung durch die Bundesregierung zeitweise nichts zu spüren. Nachdem sie sich endlich durchgerungen hatte, auf das dezentrale Konzept der Betriebssystemhersteller zu bauen, folgte auch schon schlagartig die Beauftragung von Deutscher Telekom und SAP. Zwar ist zu begrüßen, dass angesichts der Dringlichkeit keine langwierige Ausschreibung stattgefunden hat. Warum die Wahl aber ausgerechnet auf die beiden deutschen Konzerne gefallen ist, bleibt unklar. Das im Sinne des Gesundheitsschutzes

nachvollziehbare Vorgehen hat jedenfalls seinen Preis. Über 20 Millionen Euro hat die Bundesregierung sich die Entwicklung der App kosten lassen. Davon sollen 9,5 Millionen an SAP und 7,8 Millionen an die Telekomtochter T-Systems gehen. 3,5 Millionen sind für Werbemaßnahmen veranschlagt und rund 100.000 für Sicherheitstests. Damit lägen die Kosten weit über dem üblichen Rahmen, ist aus Branchenkreisen zu hören. Dabei hält sich die Leistung der App in Grenzen. Das eigentliche Protokollieren der Kontakte erledigt die neue Exposure-Notification-Schnittstelle der Betriebssystemhersteller Apple und Google auf Basis der bestehenden Bluetooth-Funktionen. Die App selbst sammelt die Daten nur gemäß den national festgeschriebenen Parametern und gleicht mit Positiv-Meldungen auf dem Server ab. Die Benutzeroberfläche ist einfach und es gibt über die Kernaufgabe hinaus keine

besonderen Funktionen oder Einstellungsmöglichkeiten. Und es kommen noch weitere Kosten dazu. Das Bundesfinanzministerium rechnet für den Betrieb in den kommenden beiden Jahren mit noch einmal rund 45 Millionen Euro. Der Großteil wird für die Hotlines bei der Telekom anfallen. Neben einer Rufnummer für technische Fragen ist eine im 24-Stunden-Betrieb für die Verifikation bei positivem CoronaTest zuständig. Eigentlich soll die App die Selbstanzeige der Nutzer per QR-Code oder TAN auf dem Testbescheid verifizieren. Doch nur wenige Test-Labore vergeben bisher Codes. Stattdessen wird zunächst per Hotline eine TANNummer vergeben. Ob es nötig ist, sich auch nachts als infiziert melden zu können, ist jedoch fraglich. Oder ob der Betrieb für zwei Hotlines wirklich monatliche Kosten in Millionenhöhe rechtfertigt. Schließlich betreibt T-Systems ohnehin im großen Stil Callcenter als Dienstleistung und muss für die Corona-Warn-App nicht etwa neue Strukturen aufbauen. Aus dem Unternehmen heißt es, der Preis richte sich dynamisch nach dem Anruf-Volumen. Sobald die Verifikation über QR-Code flächendeckend funktioniere und der anfänglich hohe Beratungsbedarf abebbe, könnten die veranschlagten Kosten also noch nach unten korrigiert werden. Trotz der Kritik an den Kosten und den Schwierigkeiten bei der Kontaktverfolgung ist die Hoffung groß, dass die Corona-Warn-App sich als Zünglein an der Waage bei der Pandemie-Eindämmung erweisen wird. Mit inzwischen über 15 Millionen Downloads wäre nach Modellrechnungen ein positiver Effekt zu erwarten – vorausgesetzt, die meisten nutzen die App auch langfristig.

(BS/pet) Um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung an einheitlichen Vorgaben auszurichten, hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) einen neuen Servicestandard geschaffen. Dieser definiert Qualitätsprinzipien, die als Orientierungsrahmen bei der Entwicklung digitaler Services dienen sollen. Die Empfehlungen richten sich an alle mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) Betrauten auf Ebene des Bundes, der Länder und Kommunen. Der Servicestandard teilt sich in sechs Kategorien, darunter Nutzerzentrierung, Vorgehen, Zusammenarbeit, Offenheit, den Technischen Betrieb und Wirkungscontrolling. Überprüft wird in Form eines Selbstaudits. Für die OZG-Umsetzung adaptiert, erweitert er dessen “Reifegradmodell”. Da der Servicestandard als ein “lebendes Dokument” angelegt sei, wachse er mit dem jeweiligen Erfahrungsstand, so das BMI.

Stand der Technik konkretisiert (BS/stb) Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen Katalog zur Hilfestellung bei IT-Sicherheits-Audits veröffentlicht. Nach BSI-Gesetz müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) Vorkehrungen nach dem “Stand der Technik” treffen und diese alle zwei Jahre nachweisen. Der neue Katalog konkretisiert die Sichtweise des BSI in Bezug auf die organisatorische und technische Umsetzung. Die Cyber-Sicherheitsbehörde will Betreibern und prüfenden Stellen damit geeignete Kriterien für die sachgerechte Prüfung an die Hand geben. Der Katalog steht auf der Webseite des BSI zum Download bereit. Mehr zur IT-Sicherheit in Deutschland im großen Sonderteil ab Seite 34.


Informationstechnologie

Behörden Spiegel / Juli 2020

I

n Baden-Württemberg entwickelte das Innen- und Digitalisierungsministerium mit seinen IT-Partnern zu Beginn der Pandemie innerhalb weniger Tage einen Online-Prozess, der für jede Verwaltungsleistung eingesetzt werden kann. Personendaten werden strukturiert abgefragt, Nachweise und PDF-Formulare können als Anhänge hinzugefügt werden. Je nach zugeordneter Verwaltungsleistung werden den antragstellenden Personen die spezifischen Informationen zu Kosten und geforderten Nachweisen angezeigt. Wenn es erforderlich ist, können Behörden die Identifikation mittels OnlineAusweis fordern. Die Anträge werden an die jeweils zugeordneten Behördenkonten geleitet. Sachbearbeiter können auf einem sicheren Kanal Rückfragen stellen und Bescheide übermitteln. Diesen Universalprozess entwickelt das Land iterativ in Kooperation mit den Kommunen weiter. Als nächstes wird das Modul zum Online-Bezahlen integriert. Der Universalprozess steht allen Kommunen in Baden-Württemberg zur Verfügung und wird bereits von über 100 Kommunen genutzt. Teilweise stellen die Kommunen so mehr als 150 Verwaltungsleistungen online bereit. Wie war das möglich? Zum einen haben Kommunen und Land in Baden-Württemberg eine gemeinsame E-Government-Infrastruktur: service-bw. Im Serviceportal werden die Beschreibungen aller Verwaltungsleistungen gepflegt und die zuständigen Behörden angegeben. Über eine Schnittstelle können kommunale und Landesbehörden die Inhalte in ihre eigenen Websites integrieren, zum Beispiel die Internet-Präsenz der Gemeinde. Zusätzlich bietet service-bw notwendige Basisdienste: eine lizenzfreie Prozessplattform, ein Servicekonto mit Postfach, ein Online-AusweisModul und ein Behördenkonto. Zum anderen konnten Land, Kommunen und IT-Dienstleister auf ihre Erfahrung mit agilen Methoden und nutzerzentrierter Entwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen zurückgreifen. Dank dieser Kombination aus Infrastruktur und einem eingespielten Team konnte der Universalprozess in kurzer Zeit entwickelt und allen Behörden im Land zur Verfügung gestellt werden. Das klingt auf den ersten Blick so, als habe Baden-Württemberg das OZG bereits erfüllt. Und

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Nutzerfreundlichkeit braucht Register Baden-Württemberg geht nächsten Schritt zur Ende-zu-Ende-Digitalisierung (BS/Dr. Katharina Große/Prof. Dr. Robert Müller-Török) Die Corona-Krise hat die Verwaltung vor große Herausforderungen gestellt. Auf einen Schlag wurde es vielfach unmöglich, Termine in den Behörden vor Ort wahrzunehmen. Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen konnten keine Formulare abholen, abgeben oder sich dazu beraten lassen. Obwohl das Onlinezugangsgesetz (OZG) der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ehrgeizige Ziele setzt, können bisher nur wenige Anträge online gestellt werden. Was nun? tatsächlich erreicht der Universalprozess den Reifegrad 3, ab dem das OZG als umgesetzt gilt. Dieser Reifegrad bedeutet: “Die Beantragung der Leistung kann einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden.” Doch Baden-Württemberg strebt mehr an. Gemeinsam mit den Kommunen entwickelt das Land nutzerzentrierte Standardprozesse, die allen Kommunen über service-bw zur Verfügung stehen. Sie sollen Ende-zu-Ende digitalisiert und weitgehend automatisiert sein. Nur so entsteht echter Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Bei diesen Standardprozessen sollen intuitive Online-Formulare ebenso genutzt werden können wie Maschine-Maschine-Schnittstellen. Die Daten sind strukturiert und können direkt ins das Fachverfahren eingespielt werden. Nachweise werden digital weitergegeben oder sind völlig entbehrlich, da die Daten aus Registern bezogen werden. Zum Beispiel bekommen Kommunen, die unseren Standardprozess “ins Ausland abmelden” nutzen, keinen Antrag, den sie erst selbst abgleichen müssen. Sie erhalten direkt einen Prüfbericht aus dem Melderegister und müssen die Abmeldung nur noch genehmigen oder ablehnen. Die Bestätigung wird automatisch an das Servicekonto der antragstellenden Person geschickt und der Prozess ist abgeschlossen. Damit das funktioniert, brauchen wir moderne, vernetzte Register.

Registermodernisierung jetzt! Nur mit der vom IT-Planungsrat im März 2019 gestarteten und von der Bundesregierung zuletzt im Rahmen des “Corona-Pakets” betonten Registermodernisierung kann das Once-Only-Prinzip umgesetzt werden. Das bedeutet, dass Daten nur einmal erhoben, in allgemein verfügbare Register gespeichert, gepflegt und im berechtigten Bedarfsfall von der Behörde aus den Registern abgefragt werden. Das entlastet diejenigen, die Anträge stellen, denn sie müssen die Daten und Nachweise nicht immer wieder

neu angeben. Genauso entlastet es die Behörden, wenn es richtig umgesetzt wird. Sie können da­ rauf verzichten, Akten hin und her zu schicken. Im besten Fall kann – so wie in Österreich seit dem 1. November 2014 – sogar die Vorlage von Personenstandsurkunden entfallen, da diese im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) hinterlegt sind. Somit muss man auch bei Anmeldung einer Eheschließung nur noch den amtlichen Lichtbildausweis mitbringen, alles andere ist bei jedem Standesamt und jedem Konsulat über das ZPR verfügbar. Damit das funktioniert, braucht es vier Dinge: 1. Die Daten müssen elektronisch vorhanden sein, beispielsweise die zu einer natürlichen oder juristischen Person gehörende Adresse in einem elektronischen Einwohner- oder Handelsregister. 2. Die Daten müssen gut gepflegt, also richtig sein. 3. Ein Zugriff auf diese Daten muss technisch möglich sein, das heißt über sichere Webservices. 4. Ein solcher Zugriff muss rechtlich erlaubt sein, vor allem im Hinblick auf Erfordernisse des Datenschutzes. Der erste und der zweite Aspekt sind in Deutschland noch nicht unbedingt gegeben: Zum Beispiel erfolgte die Inbetriebnahme des

nische Zugriff auf die Daten – ist vergleichsweise einfach umzusetzen. In einigen Bereichen gibt es bereits klar defiDr. Katharina Große arbeitet im Ministerium für Inneres, nierte Daten- und Digitalisierung und Migration NachrichtenforBaden-Württemberg. mate, beispielsweise auf dem Gebiet des Meldeoder des Ausländerwesens (XMeld und XAusländer). Diese müssen nun Prof. Dr. Robert Müller-Török weiterentwickelt lehrt an der Hochschule für und harmonisiert öffentliche Verwaltung und werden. Hier gibt Finanzen Ludwigsburg. es bereits Initiativen, die politische Fotos: BS/privat Unterstützung Internet-Grundbuches erst vor und ausreichende Ressourcen Kurzem. Von einer bundeswei- benötigen. ten Verfügbarkeit kann erst seit Aus Datenschutzsicht ist der Ende 2019 ausgegangen wer- vierte Aspekt zwar problemlos den. Zum Vergleich: In Öster- lösbar, allerdings erfordert er reich existiert das elektronische abgestimmte gesetzgeberische Grundbuch bereits seit 1984 auf Maßnahmen sowohl aufseiten Basis des Grundbuchumstel- des Bundes als auch der sechlungsgesetzes (GUG) 1980, BG- zehn Bundesländer. Wenn etwa Bl. Nr. 550/1980. Mit den im eine baden-württembergische Kontext des Konjunkturpakets Behörde auf das Register der beschlossenen Maßnahmen hat Handelskammer Halle zugreifen Deutschland die Chance, hier möchte, bedarf es einer saubeeinen großen Schritt nach vorne ren rechtlichen Grundlage. Dazu machen. Die Pflege ist in der bei muss auch berücksichtigt Regel unproblematisch, sobald werden, dass Abrufe von RegisRegister einmal eingerichtet sind. terdaten aus Online-Prozessen Der dritte Punkt – der tech- heraus ausgelöst werden kön-

nen. In diesem Kontext wird es interessant sein, wie genau das bisher für Deutschland anvisierte Modell mit Data-Brokern und Datencockpit ausgestaltet sein wird. Data-Broker sind Intermediäre, die beurteilen, ob eine Anfrage an ein Register zulässig ist. Ein Datencockpit ist eine Oberfläche, über die alle betroffenen Personen nachvollziehen können, welche ihrer Daten zwischen Registern oder Behörden übermittelt wurden.

Register-Landkarte in Baden-Württemberg In Baden-Württemberg wird die E-Government-Infrastruktur gerade unter anderem in Zusammenarbeit mit dem kommunalen IT-Dienstleister Komm.ONE um einen Service-Mix (Middleware) erweitert, der standardisierte Schnittstellen zu Fachverfahren und Registern anbieten soll. Um einen Überblick über die Landschaft der Fachverfahren und Register in Baden-Württemberg zu erhalten, haben das Innen- und Digitalisierungsministerium Baden-Württemberg und die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ein gemeinsames Projekt entworfen. Zusammen mit Kommunen und den IT-Dienstleistern werden Studierende in der Vertiefung “angewandtes E-Government” eine Landkarte erstellen, die zeigt, welche Fachverfahren und Register für die wichtigsten Verwaltungsleistungen existieren. Wir freuen uns über den neuen Schwung bei der Registermodernisierung und hoffen, dass wir so einen großen Schritt Richtung Ende-zu-Ende-Digitalisierung gehen können, heute in BadenWürttemberg und morgen in Deutschland.

ITEOS ist jetzt Komm.ONE Namenswechsel beim baden-württembergischen IT-Dienstleister (BS/wim) Zum 1. Juli hat die vom Land Baden-Württemberg und den Kommunen gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ITEOS ihren Namen geändert und heißt nunKomm.ONE AöR. Rechtsform und Firmensitz der Anstalt, die für Kommunen und das Land eine breite Palette an digitalen Dienstleistungen rund um Produktentwicklung, Beratung, Cloud-Leistungen, Datensicherheit und Services bietet, bleiben unverändert. Die Namensänderung wurde notwendig, nachdem das Hamburger Landgericht die Verwendung der Marke und der Unternehmensbezeichnung “ITEOS” per einstweiliger Verfügung untersagt hatte. Ein Bonner Unternehmen mit ähnlichen Initialen hatte geklagt und Recht bekommen. Sollte es bei der Gründung vor zwei Jahren noch primär darum

gehen, die digitale Transformation für die Kommunen des Landes zu gestalten, hat das Unternehmen inzwischen auch die digitale Souveränität der Gesellschaft im Fokus. Für den Komm.ONE-Vorstandsvorsitzenden William Schmitt steht der neue Name dafür, “für die kommunale IT in BadenWürttemberg und für den Auf-

trag und Anspruch der AöR die erste Ansprechpartnerin für die Kommunen im Land zu sein. Zum anderen steht das “Komm” für intensive Kommunikation mit dem Land, den Kommunen, den

Bürgern und unseren weiteren Partnern.” Daher sei es selbstverständlich, dass man, stets im engen Austausch und Dialog, in der Lage sei, zukunftsfähige Lösungen für Land und Kommunen zu entwickeln. Der Komm.ONE-Vorstandsvorsitzende William Schmitt ist Referent auf “Baden-Württemberg 4.0” am 1. Oktober 2020 in Stuttgart.


Informationstechnologie

Behörden Spiegel / Juli 2020

Städte für Menschen

D

aten sind Fundament und Treiber der digitalen Transformation der Städte. Gerade vernetzte Daten der Daseinsvorsorge haben ein enormes Potenzial, einen Mehrwert für die Menschen zu schaffen. Systematisch genutzt, können Sie Lösungen für viele Bereiche der Stadt liefern. Das im Januar 2020 beschlossene Papier Kommunale Daten des Deutschen Städtetages hat dies deutlich gemacht und gleichzeitig zahlreiche offene Fragen identifiziert. Diese Fragen betreffen rechtliche und technische Grundlagen ebenso wie die Strukturierung von Prozessen. Die Organisation des urbanen Datenraums ist ein komplexes Vorhaben und steht bei vielen Städten oben auf der Agenda. Wie lässt sich souveräne Datennutzung im urbanen Raum organisieren?

Den richtigen Rahmen schaffen Um Daten souverän nutzen können, bedarf es der passenden Infrastruktur. Viele Städte bauen derzeit urbane Datenplattformen auf oder planen diesen Schritt. Ziel ist es, verschiedene Daten zu integrieren und zu vernetzen. Hierbei geht es um klassische Daten aus der Kommunalverwaltung wie Melde- oder Sozialdaten ebenso wie um Daten kommunaler Unternehmen und anderer

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Datensouveränität in der digitalen Stadt (BS Frauke Janßen) Wissen Sie, wieviel ein Zettabyte ist? Mit der Kapazität von einem Zettabyte ließe sich zwei Milliarden Jahre lang Musik hören. Ein Zettabyte entspricht außerdem der Kapazität von ungefähr 33 Millionen menschlichen Gehirnen. Für das Jahr 2025 wird eine weltweite Datenmenge von 175 Zettabyte prognostiziert. Im Jahr 2018 waren dies noch 33 Zettabyte. Diese Zahlen veranschaulichen eindrucksvoll das vorhandene Potenzial. Diese enormen Datenmengen gilt es zu nutzen, auch auf kommunaler Ebene. gefördert werden. Auch auf europäischer Ebene spielt das Thema Frauke Janßen ist Beauftrage Daten eine zen­ für Digitalisierung des Deutschen Städtetages. trale Rolle. Durch die Schaffung ei Foto: BS/Deutscher Städtetag nes Binnenmarktes für Daten soll die EU die Führungsrolle in einer datengestützAkteure. Wenn Zugang zu und ten Gesellschaft übernehmen. Austausch von verschiedenen Die gerade gestartete deutsche Daten möglich ist, dann entsteht EU-Ratspräsidentschaft bietet durch Vernetzung ein echter eine passende Möglichkeit, beide Mehrwert. Dafür braucht es eine Vorhaben effektiv zu verzahnen. nachhaltige Dateninfrastruktur, die sicher und hinreichend fle- Daten für alle? xibel ist. Eine offene Datenkultur, wie Neben den technischen Stan- sie durch EU und Bund vo­ dards und Voraussetzungen rangetrieben wird, ist sinnvoll. braucht es aber vor allem den Sie wirft aber auch Fragen auf. passenden rechtlichen und Kommunen und kommunale Unpolitischen Rahmen. Mit ihrer ternehmen befinden sich hier an Datenstrategie, die die Bundes- einem sensiblen Punkt. Durch regierung nun nach der Som- die novellierte PSI und Open merpause vorlegen will, soll Data-Richtlinie werden nicht nur eine verantwortungsvolle Da- öffentliche Stellen verpflichtet, tenbereitstellung und -nutzung definierte hochwertige Datensät-

ze in einem bestimmten Format zur Verfügung zu stellen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie wurde auch auf öffentliche Unternehmen erweitert. Im “Konzern Stadt” kann dies eine Herausforderung sein. Wenn kommunales Unternehmen und Stadt Daten nicht mehr tauschen können, ohne sie auch dem privaten Wettbewerber zur Verfügung zu stellen, während dieser dies im Gegenzug nicht muss, besteht die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung. Sinnvoll kann nicht sein, dass private Anbieter profitable Bereiche der Daseinsvorsorge abdecken und die öffentlichen Unternehmen sich ins Minusgeschäft zurückziehen müssen. Ein faires Regelwerk für einen vertrauensvollen Datenaustausch verschiedener Stakeholder zu schaffen, ist ein anspruchsvolles, aber notwendiges Vorhaben. Nur so wird eine vertrauensvolle Kultur des Datenteilens gefördert. Datensouveränität betrifft nicht nur infrastrukturelle und

rechtliche Bereiche. Für den souveränen Umgang mit Daten in der digitalen Stadt braucht es auch souveräne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kommunalverwaltung. Sie müssen so geschult werden, dass sie mit Daten in der notwendigen Breite und Tiefe umgehen können. Zudem werden Fachkräfte für das Datenmanagement benötigt. Dies gilt noch einmal mehr im Hinblick auf den sich verschärfenden Fachkräftemangel in der öffentlichen Verwaltung. Um “Daten-affinen Nachwuchs” für die Städte zu gewinnen, sollten kreative We-

ge der Nachwuchsgewinnung gegangen werden. Fellowships und Projekte können hier eine Lösung sein. Auch in der datengestützten digitalen Stadt steht der Mensch im Mittelpunkt. Deshalb gilt es, nicht nur den selbstbestimmten und informierten Umgang der Bürgerinnen und Bürgern mit Daten zu fördern. Daten können auch gezielt Partizipation und Inklusion fördern. Durch Civic Tech werden Lösungen von Bürgerinnen und Bürgern für Bürgerinnen und Bürger entwickelt. Für die Koproduktion von Stadt eröffnen die Nutzung und Vernetzung von verschiedenen Daten neue Möglichkeiten. Daten sind eine aktive Ressource. Mit der passenden Infrastruktur, einem geeigneten rechtlichen und politischen Rahmen und souveränen Nutzerinnen und Nutzern lässt sich das Potenzial einer nachhaltigen, inklusiven und bürgerzentrierten Stadt heben.

Smart Country Convention Die digitale Stadt ist ein zentrales Thema der “Smart Country Convention”, die der Bitkom und die Messe Berlin vom 27.–29. Oktober 2020 im CityCube Berlin veranstalten. Der Behörden Spiegel ist Partner dieser Veranstaltung. Weitere Informationen unter: www.smartcountry.berlin

DIUs als komplexe Führungsaufgabe

Das OZG und die Pandemie

Cyber Innovation Hub der Bundeswehr mit neuer Leitung

Symbiose für die Verwaltung 4.0?

(BS/Dr. Stephanie Khadjavi) Wie würden wir Winston Churchill heute sehen, wenn er jede seiner Entscheidungen um die ganze Welt getwittert hätte? Im Zeitalter der digitalen Transformation haben sich die Anforderungen und Erwartungen an Führungskräfte allerorten stark verändert. Insbesondere ist die Rolle des CEOs sehr viel komplexer geworden. Wir leben in einer “VUCA-Welt”, die durch Volatilität (Volatility), Unsicherheit (Uncertainty), Komplexität (Complexity) und Mehrdeutigkeit (Ambiguity) geprägt ist. Nicht wenigen CEOs fällt es schwer, mit diesen gewachsenen Herausforderungen Schritt zu halten. Kürzere Amtszeiten und abnehmendes öffentliches Vertrauen sprechen hier eine deutliche Sprache.

(BS/Wilfried Kruse*) Die Einsicht im Jahr drei nach OZG war im föderalen Staat zu Beginn des neuen Jahrzehnts unisono gereift und vorhanden: Nahezu alle an der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes arbeitenden Akteure in Bund, Ländern, Kommunen und ihre IT-Dienstleister beklagten kein Erkenntnisdefizit mehr mit Blick auf den 31.12.2022, wohl aber die immer noch vorhandenen, zahlreichen Realisierungslücken bezogen auf die ca. 575 OZG Leistungen mit ihren über 5.500 zu bewältigenden Einzelleistungen gem. LeiKa Katalog.

Die neuen Anforderungen an den CEO treffen im verstärkten Ausmaß auf Digital Innovation Units (DIUs) zu. Unter DIUs versteht man institutionalisierte Change- und Innovationsvehikel wie Innovation Labs, Hubs, Accelerators, Company Builders etc., die als digitale Beiboote unabhängig von ihrem Mutterkonzern bzw. ihrer Kernorganisation mit Start-up-Mentalität agieren. Alle DAX-Unternehmen betreiben zwischenzeitlich eine oder mehrere DIUs. Im behördlichen Umfeld ist der Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (CIHBw) – eine Innovationseinheit der BWI GmbH – Vorreiter dieser mittlerweile fest etablierten Unternehmenspraxis. Dabei sehen sich DIU-Leiter mit einer VUCA-Welt nicht nur nach außen, sondern thematisch bedingt auch nach innen konfrontiert: Denn sie haben es nicht nur mit einer sich beschleunigenden Welt zu tun, in der sie oft Innovationswetten für eine ungewisse Zukunft vorantreiben, sondern sie müssen dabei zusätzlich die

Sven Weizenegger hat Mitte Juni die Leitung des Cyber Innovation Hubs der Bundeswehr (CIHBw) übernommen.

Foto: BS/privat

Saïd Business School der University of Oxford. Basis ihrer Untersuchung bildete eine Befragung von weltweit 150 CEOs. Im Ergebnis wurden viele sogenannte “weiche” Fähigkeiten einer Führungskraft als zunehmend unerlässlich gesehen. Sie müssen flexible, systemische Denker sein, die sich mit Unsicherheit, Komplexität und konstantem Wandel wohlfühlen, diese sogar als Chance begreifen. Ebenso wichtig sind hohe KommunikaDr. Stephanie Khadjavi ist Teil des Teams Communitionsfähigkeiten: cations & Strategic PartnerCEOs benötigen ships des Cyber Innovation eine sehr viel Hubs der Bundeswehr. ausgeklügeltere Sprache, um im Foto: BS/CIHBw mer unterschiedlichere und in ihren Interessen auseinandergetradierten Strukturen und Lo- hende Stakeholder effektiv zu giken der Mutterorganisation adressieren und zu überzeugen. im Blick haben. Entsprechend Ihre Vertrauenswürdigkeit ist erzählt für DIU-Leiter umso mehr folgsentscheidend. Zu den hierfür die Erkenntnis, dass das Thema kritischen Anforderungen zählen Führung neu gedacht werden Selbstreflexion, Demut, Zielorienmuss. tierung und Authentizität.

Soft Skills immer wichtiger

Anforderungsprofil DIU-Leiter

Aber was müssen CEOs zukünftig an Fähigkeiten mitbringen? Dieser Fragestellung widmete sich auch der CEO-Report der

Die Erkenntnisse des CEO-Reports decken sich mit den Ergebnissen des DIU-Roundups, eines halbjährlichen Workshops des

bereits erwähnten CIHBw mit den Leitern von Innovationseinheiten deutscher Großunternehmen. Demnach liegt das Anforderungsprofil an einen perfekten DIULeiter klar auf den Soft Skills: Neugierig, agil, empathisch, charismatisch, kommunikativ, diplomatisch, authentisch und resilient sollen die Leiter sein. Sie brauchen hervorragende Menschenführungs-, Organisationsund Networking-Skills, einschlägige Start-up-Erfahrungen und ein grundlegendes IT-Verständnis. Darüber hinaus geht es vor allem um Begeisterungsfähigkeit: DIU-Leiter müssen fähig sein, querzudenken und sich selbst, ihre Teams und ihre Zielgruppen – insbesondere die Spitze ihres Kernunternehmens – für Innovationen zu begeistern. Dabei ist auch im digitalen Zeitalter der Führungsprozess ein weitgehend analoger, denn Menschen führen Menschen.

Sven Weizenegger neuer CIHBw-Leiter Vielleicht ist es diesem Workshop zu verdanken, dass sich der CIHBw einen neuen Leiter auf die Kommandobrücke holen konnte, wie er im Buche steht: Sven Weizenegger (38), seit Mitte Juni der neue Leiter des CIHBw, hat schon früh unter Beweis gestellt, dass er Menschen zu Neuem begeistern und Wandel auch in großen Organisationen umsetzen kann. Während seiner 13 Jahre als erster offizieller Hacker der Deutschen Telekom konnte er bis zur Vorstandsebene durchstoßen. Dank seiner starken kommunikativen Kompetenz ist Sven Weizenegger zudem ein häufig gefragter Keynote Speaker. Eine geglückte Personalie, die sicherlich nicht nur inspirierend auf die Bundeswehr, sondern auch auf andere Digitaleinheiten wirken kann.

Und dann kam ab März mit bisher unvorstellbarer Wucht das Corona-Pandemie-Thema über uns alle, das nicht nur die Menschen, unsere Gesundheits- und Sozialsysteme, Unternehmen und den föderalen Staat mit all seinen ca. 11.000 Kommunen an so vielen Stellen beeinträchtigt und in Anspruch genommen, und gezeigt hat, wie – trotz enormer, digitaler Rückstände der Verwaltungen – die verantwortlichen Kollegen/-innen dort einen unglaublich erfolgreichen “Job” gemacht und uns allen “das Schlimmste” erspart haben… Mit dem jetzt von der Bundesregierung erarbeiteten Konjunkturpaket, das über die zahlreichen Rettungsschirme noch hinausgeht, bekommt die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung mit all ihren Zweigen und Aufgaben im föderalen Staat – endlich – den Top-Stellenwert, den wir für sie in der Krise, trotz aller Erfolge im Handling an vielen Stellen, schmerzhaft vermisst haben. Die gewaltigen Summen, die für die durchgängige Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Bund, Ländern und – vor allen Dingen – in den Kommunen jetzt vorgesehen sind, beeindrucken, aber es gilt auch hier wie im Fuß-

ball: “Geld allein schießt keine Tore!” Es braucht jetzt intelligente Köpfe und integrative digitale Konzepte, für die in NRW insbesondere die kommunalen ITDienstleister für ihre Mitglieder und “Kunden” mit neuen Ideen und arbeitsteiliger Zusammenarbeit gefordert sind. In NRW ist mit dem aktuellen Pandemiegesetz Digitalminister Prof. Andreas Pinkwart und seinem CIO-Stab unter Leitung von Hartmut Beuß dazu noch ein “genialer Streich” gelungen: Das E-Government-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist im Geleitzug des Artikelgesetzes “ziemlich unauffällig” novelliert worden: Der neu eingefügte § 25a EGovG NRW gibt nun jeder einzelnen Behörde die Möglichkeit, landesrechtliche Formvorschriften während der Corona-Pandemie flexibler zu handhaben: Statt der vorgeschriebenen Schriftform kann im Einzelfall auch die digitale Form eines Dokuments bis hin zur einfachen E-Mail ausreichen. Die Behörden können zudem gemäß § 25a Abs. 2 EGovG NRW Verwaltungsakte auch elektronisch zustellen, wenn der Antragsteller mit dieser Verfahrensweise einverstanden ist. Ein neu eröffnetes Feld der Ent-

bürokratisierung und ein Auftrag an die Kommunen und ihre ITDienstleister, dieses Instrument zu kommunizieren und wirklich zu nutzen. Die Regelungen des § 25a Abs. 1 und 2 EGovG NRW sind zunächst bis zum Ende 2020 befristet – aber bei positivem Verlauf wird man in NRW sicher weiter darüber nachzudenken haben, ob solche beispielhaften Lösungen nicht auch von Dauer sein könnten… Auf “e-nrw” wird sicher auch darüber gesprochen. *Wilfried Kruse, Geschäftsführender Gesellschafter IVM², ist fachlicher Leiter und Moderator des Verwaltungskongresses “enrw”, den der Behörden Spiegel am 5. November in Neuss veranstaltet. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.enrw.info

Zukünftige IT-Strategien in Nordrhein-Westfalen 5. November 2020 Düsseldorf/Neuss www.e-nrw.info

MELDUNG

Dr. Martin Hagen übernimmt Staffelstab von Henning Lühr (BS/gg) Henning Lühr (rechts), langjähriger Staatsrat beim Finanzsenator der Freien Hansestadt Bremen und im vergangenen Jahr Vorsitzender des IT-Planungsrates, verabschiedet sich nach über 50 Jahren im Öffentlichen Dienst zum 31. Juli in den Ruhestand. Seine Nachfolge tritt ab August Dr. Martin Hagen (links) an, aktuell noch als Leiter der Abteilung 4 beim Bremer Finanzsenat für die Arbeitsbereiche “Zentrales IT-Management, Digitalisierung Fotos: BS/Der Senator für Finanzen, Freie Hansestadt Bremen öffentlicher Dienste” verantwortlich. Somit übergibt Lühr den Staffelstab intern an einen Experten, der in Grundsatzfragen rund um die Bremer Digitalstrategie sowie den IT-Betrieb in der Hansestadt über fundierte Alltags- und Verantwortlichkeitserfahrung verfügt.


Informationstechnologie

Behörden Spiegel / Juli 2020

Digitale Transformation in Bocholt

I

Die Einführung der elektronischen Aktenführung stellt eine fundamentale Veränderung der Arbeitsabläufe und der Verwaltungskultur dar. Die Papierakte, die zum Symbol der Verwaltung geworden war, wird weichen und Platz für moderne Softwarelösungen machen. Die Beschäftigten müssen bei diesen Veränderungen aktiv begleitet und unterstützt werden. Aus Gründen der Transparenz, des Ziels einer verwaltungsweiten Akzeptanz und zur Berücksichtigung sämtlicher Erfordernisse aus den verschiedenen Fachbereichen wurde eine Lenkungsgruppe gegründet. Die Lenkungsgruppe umfasst, neben dem Bürgermeister und dem Projektleiter, die verantwortliche Fachbereichsleitung, die Geschäftsbereichsleitungen Organisation und IT sowie Führungskräfte aus den weiteren Vorstandsbereichen, welche die speziellen Anforderungen im Blick haben. Neben dieser Kern-Lenkungsgruppe sind Vertreter des Personalrates, Schwerbehindertenvertretung, Rechnungsprüfung, Datenschutz und Archiv verankert.

Interdisziplinäre Digitalisierungsteams Alle Teilprojekte werden interdisziplinär von Mitarbeiter/-innen der Geschäftsbereiche Organisation und IT durchgeführt. Diese Teams erarbeiten mit den aktenführenden Bereichen den

(BS/Jens Visser) Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen ist allgegenwärtig. Die Stadtverwaltung Bocholt hat sich Ende 2018 neu aufge­ stellt und Projektstrukturen geschaffen, die darauf abzielen, mithilfe eines Dokumentenmanagementsystems Dokumente digital zu verwalten und Verwaltungsabläufe zu automatisieren. Neben der Projektorganisation wurden auch Rahmenbedingungen u. a. für die Projektinitiierung, Projekt­ abläufe und -finanzierung entwickelt, sodass die flächendeckende Einführung einer elektronischen Akte zum Erfolg wird und das Projekt von der Verwaltungsführung bis hin zur Sachbearbeitung ganzheitlich gedacht und gelebt wird.

Fehlerkultur

Lange Planungszyklen

Kundenzentrierung

Ziele genau vorab bestimmen

Prozessschleifen

Prozessverantwortung und Entscheidungsgewalt im Projektteam

Hohe Planungssicherheit

Interkommunale Zusammenarbeit

Entscheidend für den Erfolg der einzelnen Teilprojekte und des Gesamtprojektes sind die handelnden Personen. Die Vorteile der Agilität müssen genutzt werden, was allerdings voraussetzt, dass die Projektmitarbeitenden die Ansätze (Bsp.: Fehlerkultur) zulassen und offen kommunizieren. Grafik: BS/Jens Visser

digitalen, zukunftsfähigen Aktenaufbau unter Berücksichtigung prozessualer Anpassungen. Arbeitsgrundlage der Teams ist die in “factro” (webbasiertes Projektmanagementtool) hinterlegte Projektorganisation, wo sämtliche Projektschritte dokumentiert werden, um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.

Fehlerkultur vs. lange Planungszyklen Die Projektdurchführung erfolgt in einem agilen Projektansatz. Die im Projektverlauf gewonnenen Erkenntnisse beeinflussen die weitere Vorgehensweise. Dies ist ausdrücklich so gewünscht und für den Erfolg des Gesamtprojekts von großer Bedeutung. Die Digitalisierungsteams (Organisation, IT und Fachabteilung) ermitteln die jeweilige digitale Aktenstruktur und erarbeiten in einem stetigen Evaluations- und Optimierungsprozess (ScrumMethode) mit der Facheinheit die elektronische Akte bis zum Go

für den Erfolg von agilen Projekten unter Einsatz von Scrum-Aspekten. Mitläufer und JaSager sind hier Jens Visser ist Projektleiter ebenso fehl am DMS/Digitale Transformation bei der Stadtverwaltung BoPlatz wie auscholt. Foto: BS/privat schließliche Generalisten, die in Detailfragen schnell an ihre fachlichen Live. So beeinflussen neue und Grenzen stoßen. weiterführende Erkenntnisse die digitale Aktenstruktur sowie die Changemanagement zukünftige Prozessgestaltung. Insgesamt wird ein partizipativer Sehr wichtig ist eine breite Ver- Ansatz verfolgt; die verschiedetrauensbasis der Akteurinnen nen Akteure sollen zu Beteiligten und Akteure untereinander. So werden. Einen besonderen Fokus sind insbesondere in den inter- legen wir auf das Thema Schudisziplinären und hierarchiefreien lungen. Sie werden in Eigenregie Digitalisierungsteams selbstbe- durchführt (Erarbeitung eines wusste, durchsetzungsstarke und Schulungskonzeptes; Lernbegleiteamfähige Charaktere mit dem tung), sind nutzerorientiert und jeweils benötigten Spezialwissen garantieren damit größtmögliche und hoher kommunikativer Kom- Akzeptanz. Dazu setzt die Stadtpetenz gefragt. Insofern ist die verwaltung Bocholt erstmalig richtige Zusammensetzung eine auch Online-Tutorials ein. Den weitere wichtige Voraussetzung Beschäftigten wird damit ermög-

Um die Vorgaben des OZG erreichen zu können, werden die Anstrengungen der einzelnen Kommunen und Kreise gebündelt. Bocholt arbeitet in den verschiedenen interkommunalen Teilprojekten intensiv mit der Stadt Borken, der Stadt Rhede und dem Kreis Borken zusammen. Auf Kreisebene findet zudem ein regelmäßiger Austausch der “Digitalisierungsbeauftragten” statt. Die Stadt Bocholt ist zudem zum 01.01.2020 der KAAW beigetreten und innerhalb des Zweckverbandes nach der Stadt Rheine die zweitgrößte Mitgliedskommune. Auch hier ist der Austausch mit den verschiedenen Akteuren und die Zusammenarbeit in zukunftsträchtigen Themenfeldern wie z. B. gemeinsamer Prozessbibliothek, Formularserver etc. für die Stadt Bocholt wichtig. Bereits im ersten Jahr des Projektes konnten einige Meilenstei-

Die Corona-Digitalisierung

D

ie Kritiker übersehen dabei jedoch, dass viele dieser Aktivitäten aktuell nur auf den Schultern der Schwächsten der Gesellschaft möglich sind: Viele der ad hoc zur Verfügung gestellten Informationen genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen der BITV 2.0, Kinder ohne eigenen Rechner werden zu Bildungsverlierern, Menschen mit eingeschränkten Lese- und Schreibfähigkeiten wird gesell-

Keine / wenig Anpassung

Vision

licht, sich einfach und online in das DMS – System einzuarbeiten.

Wasserfall

Papierakte wird ad acta gelegt

Stadtverwaltung setzt auf agile, interdisziplinäre Teams

Agilität

m Projektmanagementbericht werden zunächst der ausführliche Zielfindungsprozess, Rahmenbedingungen, Projektaufbauund Projektablauforganisation beschrieben und Aussagen zur Zeit-, Finanz- und Ressourcenplanung getroffen. Der Projektabschluss, der am Ende ein hoffentlich erfolgreiches Fazit zum Ablauf treffen soll, schließt den Projektmanagementbericht ab. Dieser bietet allen Akteuren eine fundierte und umfangreiche Informationsgrundlage.

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Sind die Beschäftigten die Leidtragenden? (BS/Simon Nestler) Behörden werden gegenwärtig mit ungewöhnlicher Kritik konfrontiert: Die schnelle, flexible und unbürokratische Reaktion wäh­ rend Corona würde angeblich zeigen, dass im Bereich der Digitalisierung vieles schon viel früher möglich gewesen wäre. Aus Sicht dieser Kritiker ist der größtenteils sehr souveräne Umgang der Behörden mit der Krise ein Indiz für deren Inkompetenz in der Vergangenheit. Wertschätzung für au­ ßergewöhnliche Leistungen in außergewöhnlichen Zeiten verschwindet nahezu vollständig unter dieser Kritik am angeblichen Digitalisierungsstau.

Apple Maps oder Spotify daherkommt. Aber Mitarbeiter/-innen von Behörden fordern zu Recht, dass sie im Arbeitsalltag auf gebrauchstaugliche Fachanwendungen zurückgreifen können. GebrauchstaugSimon Nestler ist seit 2011 Professor für Mensch-Compulichkeit (Usability) ter-Interaktion; seit 2019 an zeigt sich daran, der Technischen Hochschule dass Mitarbeiter/Ingolstadt. innen die Fachan wendung effektiv, Foto: BS/Julia Nestler effizient und zufriedenstellend für schaftliche Teilhabe erschwert die Erledigung Ihrer Arbeitsaufund ältere Mitbürger/-innen sind gaben verwenden können. auch digital isoliert. Hemdsärmelige und über- Bei Usability geht es nicht um Optik stürzte Initiativen waren richtig und gesellschaftlich notwendig. Bei Usability geht es also nicht Doch wenngleich in der Krise um die Optik. Und Usability der Umstand die Mittel heiligte, ist auch keine Frage des guten müssen Behörden nun schnell oder schlechten Geschmacks. auch in der Digitalisierung zum Sondern eine Frage, ob sich ordnungsgemäßen Arbeiten zu- die Aufgaben in angemessener rückfinden. Denn allein durch Form in der Fach­anwendung löCorona hat sich noch nichts an sen lassen, ob die hinterlegten den vielerorts in die Jahre ge- Informationen klar strukturiert kommenen und hoffnungslos sind, ob das Layout der einzelveralteten Bedienprinzipien der nen Masken konsistent ist und in Behörden genutzten Fachan- ob die Fachanwendung gut mit wendungen geändert. Fehlern umgehen kann. Neben Niemand erwartet dabei, dass diesen vier Kriterien (Aufgabeneine behördliche Fachanwendung angemessenheit, Informationsim modernen Look-and-Feel von architektur, Seitenlayout und kommerziellen Anwendungen wie Fehlertoleranz) gibt es noch viele beispielsweise Trello, Google Mail, weitere Usability-Heuristiken und Facebook, WhatsApp, PayPal, Dialogprinzipien. Ich persönlich

nutze in meinem Gutachten beispielsweise insgesamt über 200 Unterkriterien der zehn Usability Heuristiken nach Nielsen. Derartige Gutachten sind im behördlichen Kontext für die Untersuchung des Themenfeldes UUX (Usability und User Experience) das Mittel der Wahl. Gutachten bedeutet dabei im Themenfeld UUX nicht notwendigerweise, dass Expert(inn)en mithilfe von Methoden wie einer heuristischen Evaluation oder eines Cognitive Walkthroughs die Fachanwendung untersuchen. Vielmehr ist diese Untersuchung durch die UUX-Expert(inn)en in der Praxis immer nur ein Baustein. Usability-Tests spielen in diesem Kontext eine mindestens genauso wichtige Rolle: Mitarbeiter/-innen werden bei der Erledigung von realen Arbeitsaufgaben von UUX Expert/innen und Fachexpert(inn)en aus der Behörde beobachtet. Einzelne Dialogprinzipien lassen sich gemeinsam in speziell auf die Untersuchung derartiger Sachverhalte zugeschnittenen Fokusgruppen analysieren. Online-Befragungen auf Grundlage von standardisierten Fragebögen helfen bei der Erhebung von repräsentativen, quantitativen Daten. Interviews mithilfe von Leitfäden komplettieren das UUX-Gutachten durch die subjektive Perspektive auf die Fachanwendung.

Doch warum ist Gebrauchstauglichkeit im Rahmen der (überstürzten) Digitalisierung überhaupt ein so großes Problem? Letztendlich ist der behördliche Beschaffungsprozess ursächlich für den in nahezu allen Behörden vorherrschenden Missstand. Im Zuge dieser Beschaffungsprozesse werden spezifische, messbare und realistische Kriterien für die zu beschaffende Fachanwendung definiert. Funktionalitäten lassen sich bei diesem Vorgehen vergleichsweise gut abbilden, da diese isoliert bewertet werden können – ein Abgleich zwischen angebotenen und benötigten Funktionalitäten liefert die aus funktionaler Sicht am besten passende Software. Gebrauchstauglichkeit lässt sich jedoch nur in aggregierter Form bewerten: Denn verletzt eine Fachanwendung eine der zehn Heuristiken, so ist sie nicht zu 90 Prozent gebrauchstauglich, sondern in der Regel komplett gebrauchsuntauglich. Die Barrierefreiheit, ein wichtiger Teilaspekt der Gebrauchstauglichkeit, folgt dem gleichen Schema: Verletzt eine Fachanwendung auch nur eines der 60 Kriterien des BITV-Tests, so ist diese nicht barrierefrei. Die Verwendung von Bewertungsschemata können daher nach meiner Erfahrung nicht

verhindern, dass eine nahezu komplett gebrauchsuntaugliche, aber funktional überzeugende Software beschafft wird. Viele Personalrät/-innen kennen das gegenwärtig ernüchternde Gesamtbild der Gebrauchstauglichkeit von behördlichen Fachanwendungen in allen Facetten. In vielen Behörden haben dien Personalräte daher in den letzten Jahren bereits effektive Maßnahmen ergriffen: Beispielsweise ist das Einfordern von UUX-Gutachten im Zuge des Probeechtbetriebs von neuen Fachanwendungen ein ganz zentraler Schritt zu besserer Gebrauchstauglichkeit.

Gebrauchstauglichkeit muss Auswahlkriterium werden In Zukunft muss Gebrauchstauglichkeit zudem zum zen­ tralen Auswahlkriterium bei der Beschaffung von Fachanwendungen werden – sowohl in dem Fall, dass bereits passende Lösungen auf dem Markt existieren als auch in dem Fall von Individualentwicklungen. Existierende Lösungen sollten im Rahmen des Auswahlprozesses einem vergleichenden Usability-Test mit der späteren Zielgruppe, den Mitarbeiter/-innen der jeweiligen Behörde, unterzogen werden. Ergebnisse in Bezug auf Effizienz, Effektivität und Zufriedenstellung werden so zum zentralen

ne erreicht werden. Es konnte u. a. die digitale Personalakte eingeführt werden, wozu der digitale Posteingang im Personalbereich realisiert und alle Bestandsdokumente digitalisiert wurden. Neue Dokumente werden sofort im System abgelegt. Zeitnah werden im Personalbereich weitere Teilprojekte (digitale Verdienstabrechnung, Workflow-Integration etc.) umgesetzt. Die Akten im Gewerbebereich werden seit November 2019 vollständig digital geführt. Die bestehenden ca. 6.000 Papierakten wurden durch einen Dienstleister digitalisiert. Dies sind nur zwei Beispiele von ausgewählten Teilprojekten. Parallel werden weitere Teilprojekte realisiert.

Entscheidend sind die handelnden Akteure Das Projekt ist entgegen manchen Empfehlungen nicht an besonders exponierter Stelle im “Organigramm” implementiert worden, sondern innerhalb des Geschäftsbereiches Organisation. Oftmals werden Projekte dieser Art als Stabsstelle angeordnet und sollen so zum Erfolg führen. Die Politik hat in nicht unerheblichem Umfang zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen für den Bereich zur Verfügung gestellt. Der Erfolg dieses Projektes ist den hoch engagierten Mitarbeitenden in dem Projekt zu verdanken und es zeigt sich, dass die Zuordnung im Behördenaufbau nicht entscheidend ist.

Auswahlkriterium im weiteren Beschaffungsprozess. Individualentwicklungen sollten zukünftig entwicklungsbegleitend begutachtet werden. Mithilfe der verschiedenen UUX-Methoden können Softwaredienstleister bereits während der Entwicklung die Gebrauchstauglichkeit im Blick behalten.

Externer Sachverstand Für derartige Gutachten sollten Behörden zukünftig zehn bis 20 Prozent der Projektsumme veranschlagen; bei kompakten Untersuchungen liegt das Gutachten in der Regel bereits innerhalb von sechs Monaten nach Beauftragung vor. Bei komplexeren oder entwicklungsbegleitenden Untersuchungen sollte eine Projektlaufzeit von zwölf Monaten veranschlagt werden. Behörden sollten bei der Erstellung ihrer Verzeichnisse von UUX-Gutachter/-innen besonders sorgfältig auf die Expertise der UUX-Expert(inn)en achten. Denn in der behördlichen Praxis ist die Stärke der Gutachter wichtiger als die Stärke der Methoden. Die Behörden werden in den nächsten fünf Jahren maßgeblich selbst darüber entscheiden, ob ihre Mitarbeiter/-innen zu den Leidtragenden der CoronaDigitalisierung werden. Denn es sind die Mitarbeiter/-innen, die am Ende beurteilen werden, ob Corona in Bezug auf die Digitalisierung zu einem Schub oder einer großen Ernüchterung geführt hat. An der Gebrauchstauglichkeit wird sich so letzten Endes zeigen, ob Behörden im Bereich der Digitalisierung einer klaren Strategie folgen.


Informationstechnologie

Behörden Spiegel / Juli 2020

Disruptiv und smart

S

chon seit einigen Jahren liegt der Fokus in der Verwaltung auf der sogenannten “user centric organisation”, bei der Entwicklungen und Prozesse aus Sicht des Nutzers in Angriff genommen werden. Die Einführung von neuen digitalen Werkzeugen, die Schaffung neuer Organisationsformen und die dringende Notwendigkeit, Dinge möglich zu machen, fordern die Verwaltung heraus – und damit die Menschen, die hinter dem Begriff “Verwaltung” stehen. Schon immer musste Verwaltung interdisziplinär und projektorientiert arbeiten. Auch hier werden ständig neue Methoden eingesetzt, um Akzeptanz und Beteiligung zu erhöhen. Disruptive Ansätze waren in den letzten Jahren kaum zu erkennen. Disruptiv meint in erster Linie Entwicklungen, die bisherige Prozesse infrage stellen und ändern und das oft konsequent, mit kurzen Entscheidungszeiten und hohem Anpassungsdruck. Das Motto lautet hier oft: Wer eine bestimmte Software, einen Prozess, eine Infrastruktur nicht innerhalb von wenigen Monaten umsetzt und einsetzt, verspielt wichtige Chancen zur zukunftsorientierten und nutzerzentrierten Entwicklung. Das ist für nicht auf Agilität und kurzfristige Entscheidungen ausgelegte Behörden eine kaum zu überwindende Hürde und oft nur mit hohem persönlichem Engagement realisierbar. So kann die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung Abläufe beschleunigen und vereinfachen, aber ihre eigentlichen Chancen bleiben nicht selten ungenutzt. Richtig ist auch, dass im laufenden Verwaltungsgeschäft, ähnlich wie bei einem Produktionsbetrieb, eine disruptive Veränderung nicht einfach in ein eingespieltes und erprobtes System eingepasst werden kann. Städte und Kommunen können es sich nicht erlauben, Neues im laufenden Prozess auszuprobieren, weil es interessant klingt und auf den alten Status zurückzugehen, wenn es nicht so funktioniert wie gewünscht. Zu viele Instanzen und Akteure sind involviert und betroffen. Um sich für den Wandel der Methoden und Instrumente gut aufzustellen, fehlt den Verwaltungen vor allem eines: eine interdisziplinäre Entwicklungsabteilung, Kollegen, die sich in ihrem Arbeitsalltag mit den notwendigen Veränderungen auseinandersetzen können, die neue Funktionen und Lösungen erarbeiten, ohne andere Aufgaben zu vernachlässigen. Dabei kommt es vor allem darauf an, nicht einzelne Bereiche zu digitalisieren, in denen Lösungen einen möglichst großen Nutzen versprechen und einfach umzusetzen sind. Digitalisierung ist keine reine Maßnahme um ihrer selbst Willen oder weil es modern ist, sie soll einen Mehrwert bieten. Hierbei muss die Zielsetzung klar sein und der Hintergrund des Prozesses mit dem Nutzen verknüpft werden. Und das gilt im Prinzip für alle Aspekte der Verwaltung einer Stadt – von Bürgerämtern über die Verkehrsleitung, das Stadtmarketing und den ÖPNV. Smarte Ansätze sind gefragt, solche, die die Gemeinde, die Stadt, die Region als Ganzes sehen und ganz generell und zukunftsorientiert Lösungen schaffen wollen. Einfach gesagt: Städte und Regionen sind smart, wenn sie technologische Lösungen einsetzen, um das Management und die Effizienz im urbanen bzw. im ländlichen Raum zu verbessern. Smarte Städte und Regionen brauchen einen integrierten Ansatz, der alle Ebenen und Aspekte berücksichtigt – die Infrastrukturen genauso wie die darauf aufsetzenden Dienste, die Daten, mit denen Dienste erst möglich

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Ansprüche an die Entwicklung von Kommunen (BS/Tim Brauckmüller*) Nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie befindet sich die öffentliche Verwaltung mitten in einer Erneuerungsphase. Neue Arbeitszeitmodelle, die Möglichkeiten der Digitalisierung und eine bewusste Konzentration auf das Wesentliche für die Regionen stellen die Verwaltungen vor neue Herausforderungen. Die Schlagworte disruptiv und smart sind präsenter denn je. Aber was bedeuten sie und welche Auswirkung haben sie auf die Entwicklung von Verwaltungen und Gemeinden? werden und nicht zuletzt die Nutzer. Sie alle müssen als System gedacht werden, als Einheit, die nur als Ganzes funktioniert. Jede Änderung in einer der Ebenen zieht unweigerlich auch Änderungen in den anderen Ebenen nach sich. Das klingt kompliziert und das ist es auch. Aber es ist der Weg, der zu langfristigem Erfolg führt.

Leitlinien der Smart City Charta des Bundes Die Smart City Charta der Bundesregierung setzt mit ihren vier Leitlinien wichtige Zeichen für die Entwicklung intelligenter städtischer und regionaler Ökosysteme. Um smart zu werden und die Potenziale technologischer Innovationen nutzen zu können, müssen Verwaltungen klare Ziele, Strategien und Strukturen festlegen, Transparenz, Teilhabe und Mitbestimmung ermöglichen, Infrastrukturen, Daten und Dienstleistungen verfügbar machen sowie Ressourcen, Kompetenzen und Kooperationen schaffen. Aus einer Kommune eine Smart City zu machen, ist ein langfristiger Pro­zess, der mit hohem Planungs- und Abstimmungsaufwand verbunden ist und die Beteiligung einer großen, heterogenen Gruppe von Akteuren erfordert. Auch hier bietet die Bundesregierung Unterstützung, z. B. mit dem Smart Cities Programm, in dem eine strategische Entwicklung ganzheitlicher intelligenter Lösungen im Modellprojekten unterstützt wird. Von einer solchen Unterstützung profitieren alle Seiten: die Kommunen, indem sie konkrete Strategien entwickeln und erste Maßnahmen umsetzen können und dafür Zeit, finanzielle Mittel und Expertenwissen erhalten; die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Akteure vor Ort, weil sie die Prozesse maßgeblich mitgestalten und begleiten können und von den Lösungen profitieren werden; der Bund, weil in den Modellprojekten übertragbare Lösungsansätze entstehen, das Wissen gebündelt wird und so Know-how und Impulse für weitere politische und gesellschaftliche Entwicklungen verfügbar sind. Bei alldem kommt es nicht so sehr darauf an, ein fertiges Konzept aus der Schublade zu ziehen.

Beispiel Stadt Hagenow Erfolgversprechend sind planvolle Ansätze, wie sie z. B. in der Stadt Hagenow angeschoben wurden. Hier gab es zunächst einen Prozess zur Entwicklung einer digitalen “lokalen” Agenda, an dem sich alle Akteure beteiligt haben und in dem die wesentlichen Ziele und Ideen für eine digitale Zukunft der Gemeinde definiert wurden. Der nächste Schritt wird die Entwicklung ei­ ner konkreten Strategie sein, um die Ziele und Ideen auch umsetzen zu können. Damit ist Hagenow bereits in Phase drei des von der atene KOM GmbH im Beratungspro­ zess eingesetzten Referenzmodells zur Entwicklung einer digitalen lokalen Agenda angekommen. In Phase eins (Bestandsaufnahme) werden die Gegebenheiten vor Ort eruiert und vorhandene Pläne, Projekte und Strukturen bewertet. Dies ist idealerweise bereits ein Prozess, in den die Akteure vor Ort eingebunden werden – begleitende

Referenzmodell der atene KOM GmbH zur Entwicklung einer Smart-City-Strategie Grafik: BS/atene KOM

Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing müssen dabei von Beginn an geplant und umgesetzt werden, um möglichst früh eine hohe Akzeptanz und Motivation zu erreichen. In Phase eins werden bereits die ersten Prioritäten definiert und die wichtigsten Handlungsfelder bestimmt (z. B. Transport, Bildung, Tourismus, Ver- und Entsorgung etc.) In der zweiten Phase werden Ziele formuliert, Ideen für konkrete Umsetzungsvorhaben zusammengetragen und Entwicklungsalternativen ausgearbeitet. Die Beteiligung der Akteure und Stakeholder wird in dieser Phase noch intensiviert – Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft

werden in Foren, Workshops, Informationsveranstaltungen, Umfragen etc. einbezogen und können so ihre eigenen Bedarfe und Vorstellungen einbringen. In Phase drei wird schließlich das Umsetzungskonzept selbst erarbeitet. Aus den Ideen werden konkrete Pläne mit Maßnahmen und verschiedenen Zeithorizonten abgeleitet und erste Projekte entwickelt, die zu weiterem Handeln motivieren können. Hier wird auch festgelegt, wer für welchen Bereich verantwortlich ist, wo externe Unterstützung notwendig ist und wie die Maßnahmen finanziert werden können. Am Ende dieser Phase steht der Kommune oder Region ein Umsetzungsplan zur Verfügung, nach dem die ersten Maßnahmen starten können. Phase vier schließlich dient dem

Monitoring aller Prozesse. So kann überprüft werden, ob die Maßnahmen zum Ziel führen, ob sie tatsächlich die Bedarfe vor Ort bedienen und ob es Hürden und Hindernisse gibt, die vorher nicht sichtbar waren. Denn wichtig ist, die Entwicklung einer intelligenten Region nicht als starren Prozess zu sehen – Flexibilität, Offenheit in der Kommunikation, Akzeptanz und auch Mut und Raum für Improvisation sind in der Regel ebenso wichtig wie Expertenwissen und erprobte Methoden. In allen vier Phasen ist die Verwaltung ein entscheidender Akteur. Im Fokus steht dabei Mut zur Neuerung und Vertrauen in eine gute Zusammenarbeit. Dafür muss das endogene Potenzial der Region erkannt und genutzt werden, mit dem Verständnis, dass die Verwaltung der beispielgebende Akteur ist, der neue Denkweisen aufzeigen, treiben, aber auch verhindern kann. Es gilt, Erprobungsräume zu schaffen und den Mut zu beweisen, disruptiv zu sein. *Tim Brauckmüller ist geschäftsführender Gesellschafter der atene KOM GmbH.


Informationstechnologie

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Wer wagt, gewinnt!

B

ehörden Spiegel: Die Corona-Krise hat der Digitalisierung hierzulande einen Schub verpasst, wie er zuvor nicht denkbar gewesen wäre. Als Vorsitzender des Netzwerkes NExT begleiten Sie die Prozesse seit geraumer Zeit und wissen um die Widerstände. Was sind die positiven Folgen der Krise?

Behörden Spiegel / Juli 2020

Dr. Sven Egyedy im Gespräch über die Notwendigkeit von Experimentierklauseln

Behörden Spiegel: Bis dahin werden noch einige dicke Bretter zu bohren sein. Inwiefern könnte ein Digitalisierungsministerium dazu beitragen, die Entwicklung zu beschleunigen?

(BS) Nach knapp drei Monaten Corona-bedingten Shutdowns ist Deutschland digitaler als noch vor Beginn der Krise. Doch sind Probleme in der Abstimmung von Technologie, Recht und Sicherheit nicht vom Tisch. Im Gespräch erläutert Dr. Sven Egyedy, Vorsitzender des NExT-Netzwerkes, Dr. Egyedy: Pauschal lässt sich wo Deutschland durch Covid-19 digital gewonnen hat und weshalb es an der Zeit ist, lange Diskussionen über den Einsatz neuer Technologien das nicht beantworten. Zunächst sollten diejenigen Themen idendurch Experimentierklauseln abzukürzen. Die Fragen stellte Uwe Proll.

Dr. Egyedy: Da wäre vor allem draufstülpen will. So definieren der über Nacht geborene Trend wir auch unseren Beitrag als hin zum Homeoffice sowie mobi- NExT-Netzwerk: IT und Fachler Arbeit allgemein. Ein Trend, seite einen Kooperations- und der uns auch in den kommenden Diskussionsraum zu bieten, um Jahren begleigemeinsam die ten wird. Das Arbeitswelt “ Digitalisierung deckt sich mit von morgen funktioniert nicht, wenn zu gestalten. dem Feedback Am Ende ist vieler Mitglieman sie nur von oben es eine Frage der unseres draufstülpen will.” der richtigen Netzwerkes, Balance. die nicht nur die bessere Vereinbarkeit von Behörden Spiegel: Aus der BaFamilie und Beruf loben, sondern auch den eigenen Wertbeitrag für lance geraten ist die Debatte um den Arbeitgeber insgesamt höher Videokonferenzsysteme. Noch vor einschätzen. Doch wird man in dem Shutdown galt ein striktes Zukunft stärker differenzieren Verbot für Systeme von Anbietern, müssen. Als Land haben wir eine deren Rechenzentren außerhalb Gruppenerfahrung gemacht, die der EU liegen. Inzwischen scheiuns die Vorteile ebenso wie die nen sich die Sicherheitsbedenken Schwächen der Heimarbeit vor aber verflüchtigt zu haben. Große Augen geführt hat. Nicht über- Teile der Verwaltung nutzen Tools all ist Homeoffice gleich effektiv wie WebEx oder Zoom. Wie lässt und für manchen Teilbereich sich das in Einklang bringen? ist es sinnvoller, weiterhin bei Dr. Egyedy: Zweifellos ist da Präsenzmodellen zu bleiben. Es wird die Aufgabe künftiger etwas aus dem Lot geraten, das Arbeitskulturdebatten sein, Di- wieder zusammengebracht wergitalisierung und Organisation den muss. Ein Blick auf 30 Jahzusammenzubringen. Allein vom re EDV-Geschichte belegt: Wir technisch Möglichen her zu den- laufen der technologischen Entken und darüber alles andere zu wicklung bereits seit geraumer ignorieren, würde meines Erach- Zeit hinterher. Das Beispiel der tens in eine falsche Richtung ge- Videokonferenzsysteme macht hen. Digitalisierung funktioniert das nur allzu deutlich. Streng nicht, wenn man sie nur von oben genommen handelt es sich ja

setzliche Experimentierklausel, d. h. unter mehr praktischen Gesichtspunkten anzunähern. Weitschweifige Diskussionen, die erst dann zu einem Ende kommen, wenn die infrage stehende Technik schon wieder veraltet ist, sind weder zielführend noch können sie unser Anspruch sein. Behörden Spiegel: ...doch geht das sicher mit einer Gewichtung einher?

“Ein Blick auf 30 Jahre EDV-Geschichte belegt: Wir laufen der technologischen Entwicklung bereits seit geraumer Zeit hinterher.” Mehr Raum für Pragmatismus: Um digitale Lösungen schneller in die Umsetzung zu bekommen, fordert Dr. Sven Egyedy klare gesetzliche Experimentierklauseln. Foto: BS/Auswärtiges Amt

nicht mehr um Konferenzen klassischen Formats, sondern um interaktive Systeme, ja eine Art Sozialer Netzwerke. Für den erforderlichen Kurswechsel brauchen wir meines Erachtens zweierlei. Erst einmal sollten wir den juristischen Spielraum, den wir jetzt schon besitzen, besser

zu nutzen verstehen. Das betrifft nicht zuletzt die Auslegung bestehenden Rechts, wo die Meinungen nur allzu oft auseinandergehen. Um hier auf festem Grund stehen zu können, ist mehr Einigkeit gefragt. Zweitens sollten wir dazu übergehen, uns dem Thema über eine klare ge-

Dr. Egyedy: Absolut, Experimente setzen nicht bei den Kronjuwelen des Datenschatzes an. Jedem Test in der Praxis ist eine Risikoeinschätzung vorauszuschicken, mit anderen Worten die Frage, welche Informationen unbedingt schützenswert sind und welche nicht. Ganz ähnlich verhält es sich im realen Leben auch: Die allermeisten Gespräche – sei es in der Straßenbahn, in einem Café oder auf einem Kongress – finden im öffentlichen Raum statt. Das mag bequem sein, birgt aber auch ein gewisses Risiko, dass jemand anderes mithört. Wenn ich sensible Informationen mit meinem Nächsten teilen will, sollte ich vorher abwägen, unter welchen Umständen ich dies tun will. So auch im Digitalen, wo nicht jede Nachricht, jede Telefon- bzw. Videokonferenz wie eine Verschlusssache (VS-NfD) behandelt werden muss. In dem Augenblick, in dem wir in den Geheimschutzbereich vordringen, gelten freilich andere Maßstäbe und ein klares Reglement. Für alles, was unterhalb dieser Schwelle angesiedelt ist, liegt es im Ermessen des Senders, den Schutzwert einer Information zu bestimmen. Vorlagen gibt es aus dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), das mit dem C5-Regelungskatalog klare Maßgaben für das Cloud Computing erarbeitet hat. Vergleichbares wäre für den Datenschutz eine wunderbare Ergänzung. Entscheidend ist bei alldem, dass wir anfangen und praktische Lösungen entwickeln, ehe der Technologie-Zug abgefahren ist. Ohne experimentelle Freiräume in der Verwaltung wird das aber nur schwerlich funktionieren.

tifiziert werden, bei denen zen­ trale Koordination einen echten Mehrwert bedeuten würde. Bei verbindlichen Standards zum Beispiel. Andere Aufgaben sind hingegen besser dezentral aufgehoben. Alles blindlings in eine Hand zu geben, birgt außerdem die Gefahr, schnell am wirklichen Bedarf vorbei zu digitalisieren. Doch entbindet das nicht von strukturellen Veränderungen, um künftig noch schneller in die Umsetzung zu gelangen. Eine Möglichkeit wäre eine alle föderale Ebenen umspannende Digitalisierungsstrategie, bei der sich Bund, Länder und Kommunen mit agilen Projektteams einzelnen Themen gemeinsam annähmen. Damit könnten wir eine ganz andere Geschwindigkeit erreichen, als wir sie derzeit haben. In jedem Fall brauchen wir echte Digitalisierungslabore, Sammelstätten, in denen Menschen mit Begeisterung für Digitalthemen aller Art und dem nötigen Know-how zusammenkommen, um gemeinsam Ideen aufs Parkett zu bringen, die dann der gesamten Verwaltung zur Verfügung gestellt werden können. Als ein solches echtes Digitalisierungslabor haben wir das NExT-Netzwerk gegründet, in dem Praktikerinnen und Praktiker zusammenkommen. Eigentlich ganz einfach. NExT (www.next-netz.de) ist ein politisch unabhängiges Netzwerk, das sich ressortübergreifend für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung einsetzt. Zentrum ist der NExT e.V., der neben einem zweimal jährlich stattfindenden Panel sechs Werkstätten zu diversen Digitalthemen organisiert. NExT tritt als Partner des Behörden Spiegel im Rahmen des Kongresses Digitaler Staat Online auf. Webinare, die gemeinsam mit NExT ausgerichtet werden, finden am 16. und 23. Juli statt. Nähere Details finden sich unter www.digitaler-staat.online .

Der Behörden Spiegel ist Medienpartner des Netzwerks.

Beginn eines neuen Kapitels FITKO übernimmt Geschäftsstelle des IT-Planungsrates (BS/pet) Im Zuge der Bündelungsplanung ist die Geschäftsstelle des IT-Planungsrates zum 1. Juli 2020 auf die Föderale IT-Kooperation (FITKO) übergegangen. Bedingt durch die Übernahme gehen sämtliche Aufgabenbereiche der ehemaligen Einrichtung im Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) auf die FITKO über. Wie im Staatsvertrag festgelegt, erfolgte der Übergang der Geschäftsstelle des IT-Planungsrates sechs Monate nach Gründung der FITKO als einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Durch die Übernahme komme man dem Ziel, den IT-Planungsrat auf breiter Basis unterstützen zu können, wieder ein gutes Stück näher, erklärte dazu die Präsidentin der FITKO, Dr. Annette Schmidt. Vorausgegangen seien intensive Planungsarbeiten, die bereits während der Aufbauphase der FITKO begonnen hätten. Bedingt durch die Übernahme kommt es zu einer Neuorganisation, die eine Unterstützung des IT-Planungsrates und seiner Gremien durch zwei Mitarbeiter der FITKO vorsieht. Alle weiteren Aufgaben wurden gebündelt und

an die jeweils zuständigen Fachbereiche in der FITKO übergeben. Zehn Jahre war die ehemalige Geschäftsstelle des IT-Planungsrates im BMI angesiedelt. Mit der Überführung soll eine Vereinheitlichung der Arbeitsstrukturen und -prozesse erreicht werden, sodass die Steuerung und Koordination bei IT-Kooperationen von Bund, Ländern und Kommunen zielgerichteter ablaufen kann. Bereits im Januar übernahm die FITKO die Geschäfts- und Koordinierungsstelle des Föderalen Informationsmanagements (FIM). Weitere Schritte im Rahmen der Bündelungsplanung stehen kurz bevor. So sollen schon 2021 die Geschäfts- und Koordinierungsstellen der Behördennummer 115 und des Datenportals “GovData” zur FITKO übergehen.


Informationssicherheit

Behörden Spiegel / Juli 2020

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Resilient in jeder Krise

MELDUNG

“Ein Ort für öffentlichen Code”

Kein Erfolg ohne starkes Entscheidungsmanagement

(BS/pet) Vitako und die Open

(BS) Die Corona-Pandemie hat gezeigt, zu wie viel Flexibilität die öffentliche Verwaltung im Ernstfall fähig ist – und wo Organisation und IT-Strukturen an ihre Grenzen stoßen. Worauf Source Business Alliance (OSBA) es bei der Vorbereitung auf die nächste Krise ankommt und welche Rolle der CIO dabei spielen muss, erklärt Ulrich Engels, Senior Director Public Sector bei Oracle, im Gespräch mit planen gemeinsam mit weiteren dem Behörden Spiegel. Die Fragen stellt Benjamin Stiebel. Partnern unter dem Arbeitstitel Behörden Spiegel: Herr Engels, in Krisenzeiten ist das Funktionieren der öffentlichen Verwaltung absolut systemkritisch. Was muss besonders mit Blick auf die ITInfrastruktur beachtet werden? Engels: In den ersten Tagen und Wochen der aktuellen Krise hat sich gezeigt, dass im HomeofficeBetrieb die digitalen Informations- und Bearbeitungsströme an einzelnen Komponenten gescheitert sind: fehlende mobile Endgeräte, keine ausreichenden Netzinfrastrukturen, fehlende Zugriffskonzepte und nicht digitalisierte Akten. Ab März hatte sich die Kommunikation zunächst etwa um den Faktor vier verlangsamt. In den Kommunen haben das auch die Bürgerinnen und Bürger zu spüren bekommen. Das führt nicht nur zu Unzufriedenheit, es hängt auch eine ganze Kette in der Wirtschaft an Verwaltungsdienstleistungen. Deshalb muss man jetzt ganz-

heitliche Konzepte entwickeln und sicherstellen, dass die Infrastruktur vom Endanwender, der vielleicht 20 km entfernt im ländlichen Raum zu Hause ist, durchgängig bis in die Systeme und Fachverfahren hinein funktioniert. Die Verwaltung selbst hat sehr schnell gehandelt. Innerhalb von zwei bis drei Wochen konnte man starke Verbesserungen bei der Ausstattung und bei den Leitungskapazitäten beobachten. Gut war auch, dass Vergabeverfahren vereinfacht worden sind. Ich hoffe, dass dieser Mut auch erhalten bleibt. Die Krise hat eines gelehrt: Das A und O ist, dass Behörden flexibel auf sich ändernde Situationen reagieren können! Dazu zählen resiliente IT-Systeme, sichere Abwehr von Cyber-Bedrohungen und die digitale Souveränität. Behörden Spiegel: Wenn es brenzlig wird, sind klare Entschei-

App unterstützt Medikamententests (BS) Im Kampf gegen Covid-19 wurden einige vielversprechende, bereits für andere Therapiezwecke zugelassene Medikamente ausgemacht. Um deren Wirksamkeit effektiv zu testen, konnten Ärzte und Patienten in den USA schon seit April auf eine App zurückgreifen, die Oracle in rund zwei Wochen in Zusammenarbeit mit US-Gesundheits- und Arzneimittelbehörden entwickelt hatte. Das therapeutische Lernsystem zeichnet den Heilungsprozess der Patienten auf. Das Ziel ist ein Gesamtüberblick über die Therapieergebnisse. So können die Ärzte feststellen, welches Medikament am besten gegen Covid-19 wirkt und wie es zu dosieren ist. Schon vor der Pandemie stellte Oracle weltweit Systeme für die Datenverarbeitung bei klinischen Arzneimittelstudien zur Verfügung.

“Das A und O ist, dass Behörden flexibel auf sich ändernde Situationen reagieren können!” Ulrich Engels ist Senior Director Public Sector bei Oracle. Foto: BS/Oracle

dungen wichtig. Hängt am Ende alles am CIO? Engels: Man kann von einem CIO in so einer Situation nicht erwarten, dass er IT-Notfallpläne in der Schublade hat, die sich universell einsetzen lassen. Das wäre ein sehr hehres Ziel. Man kann aber erwarten, dass er Notfallpläne auf Basis aktueller Technologien umsetzt und Antworten auf die wichtigen Fragen findet: Wie kann aus dem Homeoffice gearbeitet werden? Wie stelle ich wichtige Daten zur Verfügung? Wie realisiere ich den Verkehr mit den Bürgern? Es ist heute wichtig, dass ein CIO mit den entsprechenden Mitteln und Befugnissen ausgestattet wird und er auch die Kompetenz entwickelt, zwischen der IT-Seite und der Fachseite eine Schnittstelle zu sein oder sie aufzubauen. Ohne einen starken CIO mit einem starken Entscheidungsmanagement können Sie im IT-Umfeld nicht erfolgreich sein.

Behörden Spiegel: Aus den vielfältigen Erfahrungen der aktuellen Corona-Pandemie heraus: Wie können sich Staat und Verwaltung in Zukunft besser auf derartige Ausnahmesituationen vorbereiten? Engels: In verschiedenen Krisenszenarien wird es zunächst immer ein primäres Ziel sein, die Mitarbeiter für Homeoffice auszustatten und zu befähigen. Zweitens sind in diesen Phasen skalierbare Systeme entscheidend. So können möglichst flexibel unerwartet hohe Ressourcenbedarfe oder Informationsmengen verarbeiten werden. Drittens wäre es ideal, wenn die Daten in der öffentlichen Verwaltung alle in vollständig digitalisierter Form vorliegen würden, damit die Behörden im Notfall deutschlandweit damit arbeiten können. Behörden Spiegel: Welche Konsequenzen haben Sie bei Oracle für den IT-Betrieb gezogen?

Engels: Technologisch sind wir selbst sehr gut aufgestellt – dank unserer eigenen Technologie konnten wir schnell und agil handeln. Oracle hat es weltweit geschafft, die gesamte Belegschaft von über 100.000 Mitarbeitern innerhalb kürzester Zeit ins Homeoffice zu schicken und vollständig arbeitsfähig zu halten. Voraussetzung für maximale Agilität und Flexibilität sind Cloud-Systeme, Engineered Systems und Sicherheitsfeatures bis hin zu Blockchain und digitalen Assistenten. Dinge wie Zugriffsrechte sind klar geregelt. Dazu hilft auch, dass wir kaum nichtdigitalisierte Unterlagen haben. Ich selbst habe in fünf Jahren bei Oracle nur 50 Seiten Papier gesammelt. Charmant war darüber hinaus, dass wir uns dank der Technologie auch intensiver mit der psychologischen Seite auseinandersetzen konnten. Wir haben uns angeschaut, was die Mitarbeiter bewegt, die ins Homeoffice geschickt wurden – und neben der Business-Komponente auch regelmäßige Webcasts aufgesetzt, um eine emotionale Bindung mit den Kollegen aufrechtzuerhalten. Quasi einen Ersatz für den Ratsch im Flur oder in der Kaffeeküche, um sich über die aktuellen Bedürfnisse und Erlebnisse in der Familie während der Krise auszutauschen. Das war ein extrem wichtiger Prozess, der die emotionale Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen gestärkt hat.

“Ein Ort für öffentlichen Code” den Aufbau eines Portals zum Austausch von Open-SourceSoftware (OSS). Ziel des Projektes ist es, der öffentlichen Hand eine Plattform zu bieten, auf der Open-SourceLösungen geteilt, ausgetauscht und gemeinsam weiterentwickelt werden können. Das Projekt soll sich in Grundzügen am amerikanischen Ableger “code.gov” orientieren und dazu beitragen, Austausch und Weiterentwicklung von OSS in der öffentlichen Verwaltung auf einer kooperativen Ebene anzugehen. “Die Funktionsweise lässt sich an neue, eigene Bedürfnisse anpassen und ermöglicht gleichermaßen Kooperationen über Organisationsgrenzen hinweg: Jede Partei kann die Resultate gemeinsamer Anstrengungen in vollem Umfang für sich nutzen und unterstützt dabei ebenso andere Akteure der öffentlichen Hand – es ist ein wechselseitiges Geben und Nehmen”, erläutert Peter Ganten, Vorstandsvorsitzender der OSBA. Ein Repository könne die Kooperation bei der Entwicklung und Pflege von Software zwischen verschiedenen Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes vertiefen und so zu mehr digitaler Souveränität beitragen. Ziel sei es, die Abhängigkeit von proprietärer Software zu verringern, betont Vitako-Geschäftsführer Dr. Ralf Resch. Ein weiterer Vorteil liege darin, dass ähnlich gelagerte Projekte besser koordiniert und dadurch Kosten und Aufwand reduziert werden könnten.

NEUES AUS DER CYBER AKADEMIE

Relaunch der Cyber Akademie: Zentrum für digitale Souveränität (CAk) Die Cyber Akademie präsentiert sich mit neuem Design und Selbstverständnis als Zentrum für digitale Souveränität. Basierend auf den vier Kompetenz- und Fortbildungssäulen IT-Sicherheit, Datenschutz, Business Continuity und Digitalisierung können sich Organisationen sowohl für notwendige Sofortmaßnahmen als auch langfristige Transformationsprozesse rüsten. Digitale Souveränität umfasst laut dem jüngsten Positionspapier des IT-Planungsrates „die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können“. Angesichts der Unsicherheiten und Herausforderungen des Cyber-Raums wie etwa Cyber-Kriminalität oder DSGVO-Compliance kann diese Selbstbestimmung aber nur gelingen, wenn ausreichend intellektuelles Kapital vorhanden ist. Dieses fehlt aktuell jedoch an vielen Stellen, sodass sich der Status quo momentan eher durch steigende Abhängigkeiten von externen Dienstleistern und Infrastrukturen auszeichnet. Das Portfolio der Cyber Akademie adressiert diesen Missstand. Eine der zentralen Voraussetzungen für ein souveränes Agieren im digitalen Raum ist die IT- und Netzwerksicherheit. Angefangen bei Awareness-Schulungen für Ein- und Aufsteiger bis hin zu Weiterbildungen der Fach und-Führungskräfte auf technischer und strategischer Ebene der IT-Sicherheit richtet sich das Seminarprogramm sektorenübergreifend an Zielgruppen aller Erfahrungslevel.

Weiterhin können auf Anfrage maßgeschneiderte InhouseSchulungen, Notfallübungen oder Pentests für Ihre Organisation konzeptioniert und durchgeführt werden (www. cyber-akademie.de/services). Die Corona-Lage hat den ohnehin geplanten Ausbau des Online-Angebots beschleunigt. Über die regulären Web-Formate hinaus startet ab Mitte August das Online-Zertifizierungsprogramm (siehe Anzeige rechts) für den Datenschutzbeauftragten mit TÜV Rhein-

land-geprüfter Qualifikation. Ab sofort gibt es also neben dem einwöchigen Präsenzkurs eine standortunabhängige und kosteneffiziente Alternative für den gleichwertigen anerkannten Abschluss. Auch die Prüfungsabnahme erfolgt komplett online. Als Kompetenzzentrum ist die Cyber Akademie des Weiteren an strategisch wertvollen und operativen Kooperationen interessiert. Vor diesem Hintergrund ist sie seit Kurzem Mitglied im German Competence Cen-

Digitale Souveränität

IT-Sicherheit

Datenschutz

Business Continuity

Digitalisierung

Das neue Selbstverständnis der Cyber Akademie: Digitale Souveränität auf Basis der vier Kompetenzbereiche ermöglichen. Grafik: CAk

tre against Cyber Crime e. V. (G4C). Die operative Leistungsfähigkeit und die branchenübergreifende Vernetzung unterscheiden den Verein von existierenden Netzwerken und machen ihn zum wertvollen und wichtigen Partner der Wirtschaft im deutschen und internationalen Immunsystem gegen Cyberkriminalität. Vor dem Hintergrund dieser Neuerungen wird die Cyber Akademie stärker und sichtbarer auftreten. Aktive Rollen wie zuletzt die Moderation des Web-Panels zum Thema “Digitalisierungs- UND Brandbeschleuniger COVID-19?” mit Heiko Löhr, Kriminaldirektor Abteilung Cybercrime, Bundeskriminalamt, Sandra Häberer, Referat IT-Sicherheits-Lagebild, BSI, Mark Wilczek, Geschäftsführer Link 11 und Peter-Michael Kessow, Geschäftsführer G4C, sowie die Nutzung von Twitter (@cyberakademie) und LinkedIn (.com/company/ cyberakademie) werden einen Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit darstellen. Abonnieren Sie den Newsletter der Cyber Akademie und verpassen Sie keine weiteren Updates: www.cyber-akademie. de/newsletter

Unsere Webinare Online-Zertifizierungskurs: Datenschutzbeauftragter ■ Einführung in das Datenschutzrecht, Vorstellung und Organisatorisches 20. August, 9:30-12:30 Uhr ■ DSGVO – Verbotsgesetz und Erlaubnisvorbehalt* 25. August, 9:30-12:30 Uhr ■ DSGVO – Wahrung der Betroffenenrechte* 27. August, 9:30-12:30 Uhr ■ Dokumentationspflichten der DSGVO* 1. September, 9:30-12:30 Uhr ■ Die Rolle der/s Datenschutzbeauftragten* 3. September, 12:30-15:30 Uhr ■ DSGVO – neue Vorschriften zum Personaldatenschutz* 8. September, 9:30-12:30 Uhr ■ IT-Grundwissen und -Begriffe für Datenschutzbeauftragte* 10. September, 12:30-15:30 Uhr ■ Wiederholung und Vertiefung 15. September, 9:00-12:00 Uhr ■ Online-Abschlussprüfung durch TÜV Rheinland Im Anschluss nach Absprache *Webinare auch einzeln buchbar

Anmeldungen und komplettes Programm: www.webinare.cyber-akademie.de Grafik: BS/Dach unter Verwendung von ribkhan, stock.adobe.com


Behörden Spiegel / Juli 2020

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Illustration: BS/© MH, stock.adobe.com

IT-Security made in Germany

Sonderteil des Behörden Spiegel, Juli 2020

Sicherheit für alle

“V

erbraucherinnen und Verbraucher erwarten zuverlässige und sichere Dienste”, sagt Rita Hagl-Kehl. “Selbst für die Sicherheit im Netz zu sorgen, ist den meisten angesichts der komplexen Technik nicht möglich.” Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sieht daher die Anbieter in der Pflicht. Nur so könne Vertrauen entstehen. Und damit ist es noch nicht so besonders weit her, wie die aktuelle Verbraucherstudie des Vereins Deutschland sicher im Netz (DsiN) nahelegt. Zwar hat sich der seit sieben Jahren erhobene zentrale Sicherheitsindex gegenüber dem Vorjahr wieder leicht verbessert – um 0,5 Punkte auf 62,8. Gleichzeitig ist aber auch das Gefühl der digitalen Verunsicherung um 0,9 auf den bisher höchsten Wert von 29,6 Punkten gestiegen. Das, obwohl im vergangenen Jahr weniger große IT-Sicherheitsvorfälle bekannt geworden waren als in den Jahren zuvor.

Die Sicherheit kennzeichnen? Die Große Koalition hatte sich die Stärkung der Verbraucher im digitalen Raum schon 2018 zur Aufgabe gemacht. Harte Pflichten für Hersteller wird es aber zunächst nicht geben. Seit Jahren fordern Vertreter der Grünen, Linken und der SPD genau wie Bürgerrechtler und IT-Sicherheitsexperten Update-Pflichten und Haftungsregelungen für Hersteller von IT-Produkten. Die Bundesregierung setzt dagegen auf herstellerseitige Selbsterklärungen und freiwillige Zertifizierung. Das deutsche IT-Sicherheitskennzeichen ist schon lange in der Vorbereitung und soll nun mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 eingeführt werden (mehr zum Gesetzesvorhaben im Behörden Spiegel Juni 2020, Seite 30). Damit will das Bundesinnenministerium

Digitaler Verbraucherschutz für mehr Vertrauen (BS/Benjamin Stiebel) Mindeststandards, Zertifizierungen und Herstellerverpflichtungen gibt es bisher nur für Netze und IT-Systeme in Verwaltung und Kritischen Infrastrukturen. Schließlich haben Sicherheitsvorfälle dort schwerwiegende Konsequenzen für das ganze Land. Doch mit zunehmender Verlagerung von Privat- und Geschäftstätigkeiten der Bürgerinnen und Bürger ins Netz wird ein wirksamer digitaler Verbraucherschutz zum entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit. Denn: Mit wie viel Vertrauen die Bürger der Digitalisierung gegenüberstehen, wird maßgeblich von deren alltäglichen Erfahrungen mit IT abhängen. (BMI) laut Referentenentwurf die IT-Sicherheit von Produkten für die Nutzer sichtbar machen. Die Idee: Beim Kauf von Routern, vernetzten Kameras oder Fitness-Trackern würden dann auch technisch weniger Versierte die Sicherheitseigenschaften der Geräte berücksichtigen. Damit würde wiederum ein Anreiz für die Hersteller geschaffen, ihre Produkte sicherer zu gestalten und die Kennzeichnung anzustreben. Ein verpflichtendes Siegel auf nationalstaatlicher Ebene wäre aufgrund des gesetzlich garantierten freien Marktzugangs von Produkten in die EU nicht möglich. Erteilt wird das freiwillige ITSicherheitskennzeichen dann vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es besteht aus der herstellerseitigen Erklärung über die vorliegenden IT-Sicherheitseigenschaften des Produkts sowie ergänzenden Informationen des BSI. Das sichtbare Kennzeichen am Gerät oder der Umverpackung verweist elektronisch auf Detailinformationen – den sogenannten “elektronischen Beipackzettel” auf der BSI-Webseite. Da in der schnelllebigen ITWelt eine Momentaufnahme nur begrenzt Vertrauen schaffen kann, sollen auch aktuelle Sicherheitshinweise wie bekannt gewordene Sicherheitslücken oder neue wichtige Updates abrufbar gemacht werden. Wie der elektronische Verweis genau erfolgen soll, wird noch durch Rechtsverordnung geregelt.

Eine Maßnahme zur Stärkung der Verbraucher: Mit dem IT-Sicherheitskennzeichen soll Käufern Brief und Siegel für die Sicherheit gegeben werden. Foto: BS/Bruno Glätsch, www.pixabay.com

Wahrscheinlich sind aber ein QR-Code auf dem sichtbaren Label sowie die Verlinkung der Webseite des Herstellers.

Sorgenkind Heimnetzrouter Grundlage für die Selbsterklärung sollen je Produktklasse Technische Richtlinien (TR) des BSI oder von der Behörde abgenommene branchenspezifische Sicherheitskataloge sein. Eine mit den Herstellern und anderen Interessengruppen abgestimmte TR für Breitbandrouter hatte das BSI schon Ende 2018 als Grundlage für ein Kennzeichen veröffentlicht. Die Wahl ist nicht zufällig auf Router gefallen: Die Geräte sind Schnittstelle ins Netz und in vielen Heimnetzen der einzige Schild der sonst kaum geschützten IT-Umgebungen. Außerdem gelingt es Cyber-Kri-

minellen immer wieder, Router unbemerkt zu übernehmen und in Bot-Netze zu integrieren. Diese Schatteninfrastrukturen können dann für weitere Straftaten wie Überlastungsangriffe auf Unternehmens- und RegierungsServer missbraucht werden. Der IT-Sicherheit aktueller Router-Modelle stellten Forscher des Fraunhofer-Instituts für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie FKIE jüngst ein äußerst schlechtes Zeugnis aus. Keines der 127 Geräte sei ohne Fehler in der aktuellen Firmware. Etliche würden immer noch mit leicht zu erratenden Passwörtern ausgeliefert. Einige seien von Hunderten bekannter Schwachstellen betroffen. Über ein Drittel habe seit einem Jahr kein Sicherheitsupdate erhalten. Dabei

arbeiten neun von zehn mit dem Betriebssystem Linux, das von der Community gepflegt wird. “Die Hersteller müssten eigentlich nur die aktuellste Software aufspielen, aber sie integrieren diese nicht in dem Maße, wie sie es könnten und müssten”, kritisiert FKIE-Forscher Johannes vom Dorp. Ob ein IT-Sicherheitskennzeichen die Hersteller auf lange Sicht bewegen wird, IT-Sicherheit ernster zu nehmen, wird sich zeigen müssen. Zweifel gibt es zumindest an der Wirksamkeit im Niedrigpreissegment. Käufer, die bisher vor allem nach Preis entschieden, werden nicht unbedingt wegen des Kennzeichens ein teureres Produkt wählen. Zudem hat die TR des BSI für Breitbandrouter viel Kritik einstecken müssen. So müssen Hersteller nicht in der Werbung oder auf der Verpackung angeben, wie lange sie ihr Produkt mit Sicherheits-Updates versorgen werden. Sie können das SupportEnde frei wählen und können es den Kunden auch nach dem Kauf ankündigen. Der Chaos Computer Club hatte ein verlässliches Mindesthaltbarkeitsdatum gefordert. Das BSI sieht die Richtlinie als ersten Schritt und hat kontinuierliche Weiterentwicklung angekündigt. Anfang dieses Jahres legte das Bundesamt einen Anforderungskatalog für Smartphones als Diskussionsgrundlage vor. Dieser soll in noch zu erstellende Richtlinien für ein entsprechendes Kennzeichen einfließen.

Der Fachkongress Deutschlands für IT- und Cyber-Sicherheit bei Staat und Verwaltung

Für die Konzeption und Vergabe des IT-Sicherheitskennzeichens sowie notwendige Prüftätigkeiten veranschlagt das BMI im Entwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 einen zusätzlichen Bedarf von 25 Planstellen im BSI. Weitere 181 soll das Bundesamt für weitere Aufgaben des Verbraucherschutzes erhalten. Prozesse für Warnung und Information sollen auf die Zielgruppe ausgeweitet werden. Das führt auch zu zusätzlichem Ressourcenbedarf bei der Untersuchung von Produkten für Endanwender. Darüber hinaus will das BSI mehr Kapazitäten zur Beratung und Sensibilisierung aufbauen. Obwohl der digitale Verbraucherschutz erst noch gesetzlich als Aufgabe verankert werden soll, ist die Cyber-Sicherheitsbehörde bereits länger auf dem Gebiet unterwegs. Aufklärung betreibt sie unter dem Label “BSI für Bürger” schon seit 2003. Dazu kommt mit dem BürgerCERT ein Warndienst. Auch Sicherheitsuntersuchungen von Geräten für Endverbraucher hat sie schon durchgeführt. Im Frühjahr 2019 startete die Projektgruppe “Digitaler Verbraucherschutz”, die die Behörde organisatorisch auf das neue Mandat vorbereitet. Im Juni 2020 unterzeichneten BSI-Präsident Arne Schönbohm und der Vorstandsvorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands e. V. (vzbv) Klaus Müller eine Grundsatzvereinbarung zur Zusammenarbeit. Neben dem partnerschaftlichen Einsatz für Information und Aufklärung der Verbraucher ist auch beabsichtigt, Kompetenzen zur Rechtsdurchsetzung zu verbinden. Der vzbv sammelt durch die Beratungstätigkeit der Verbraucherzentralen Erkenntnisse aus erster Hand. Das BSI soll durch die Partnerschaft einen frühzeitigen und flächendeckenden Einblick in Marktentwicklungen und sicherheitsrelevante Probleme mit bestimmten Produkten gewinnen.

Public-IT-Security

11.–12. November 2020, Hotel Adlon, 10117 Berlin

2020

Eine Veranstaltung des

www.public-it-security.de

Illustration: © mast3r, stock.adobe.com

...Default Public Data Transformation... Next Generation IT-Security


IT-Security made in Germany

Behörden Spiegel / Juli 2020

D

ie steigende Bedrohung durch Cyber-Attacken bei Maschinen und Produktionsanlagen führte zu angepassten IT-Security-Normen wie z. B. der internationalen Normreihe IEC 62443 oder das ICS-SecurityKompendium dem BSI. Die internationale Normreihe IEC 62443 stellt dabei einen ganzheitlichen Ansatz für die IT-Security im Produktions- und Automatisierungsbereich zur Verfügung.

Richtungweisender Standard für “Industrial Security” Die Normreihe IEC 62443 befasst sich mit der IT-Security von “Industrial Automation and Control Systems” (IACS). Sie wurde ursprünglich als Norm für die Automatisierungstechnik in der Prozessindustrie entwickelt, deckt jedoch heute alle Industriebereiche von diskreter Fertigung bis hin zu verteilten Versorgungssystemen ab. Die IEC 62443 hat sich zum richtungsweisenden Standard für “Industrial Security” entwickelt. Sie ist kompatibel zu nationalen und internationalen IT-SecurityNormen und -Spezifi kationen (z. B. ISO 27001/27002, VDI/ VDE 2182, DIN SPEC 27072 für IoT-Geräte). Dabei enthält sie umfangreiches Material zur branchenspezifischen ITSecurity-Bewertung. Adressiert werden Hersteller, Integratoren und Betreiber im Produktionsund Automatisierungsbereich. Die Normreihe IEC 62443 enthält insgesamt 14 Normteile, die jedoch teilweise noch in der Umsetzung sind. Das grundsätzliche Verständnis

Sicherheit für Kritische Infrastrukturen Einführung in die Cyber-Security-Normreihe IEC 62444 (BS/Volker Brunsiek*) Deutsche Industrieunternehmen sind beliebte Ziele für Sabotage, Datendiebstahl oder Wirtschaftsspionage. Nach Studien des Bitkoms verursachen Cyber-Angriffe einen Gesamtschaden von 102,9 Milliarden Euro jährlich. Drei Viertel der Unternehmen waren in den vergangen beiden Jahren von Angriffen betroffen, weitere 13 Prozent gehen von unerkannten Angriffen aus. Zwar kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Angriffe über das Ausspähen klassischer Kommunikationswege in der Business-IT erfolgten, jedoch wird immer gezielter Schadsoftware eingeschleust, um z. B. komplexe Angriffe zur Sabotage von Maschinen und Produktionsanlagen zu führen. Die funktionale Sicherheit (Safety) der Maschinen und Produktionsanlagen ist insbesondere bei Kritischen Infrastrukturen mittels IT-Security-Maßnahmen zu gewährleisten. der Norm IEC 62443 ist, dass der Schutz des Produktions- und Automatisierungsbereichs gegen gewollten oder ungewollten Missbrauch durch Cyber-Attacken nicht mit einer einzigen Maßnahme erreicht werden kann, sondern von verschiedenen Beteiligten mitgestaltet werden muss. In der Norm werden dazu grundsätzlich drei Basisrollen unterschieden: der Hersteller, der Integrator und der Betreiber. • der Hersteller ist verantwortlich für Entwicklung, Vertrieb und Pflege der Anlagenkomponenten, die in der Automatisierungslösung eingesetzt werden. • Der Integrator verantwortet das Design und die Inbetriebsetzung der Automatisierungslösung. • Der Betreiber ist verantwortlich für den Betrieb und die Wartung der Automatisierungslösung. Im Produkt- und Anlagelebenszyklus können mehrere Rollen nach IEC 62443 eingenommen werden. So kann ein IT-SecurityLösungsanbieter die Herstellerund Integrator-Rolle einnehmen. Defence-in-Depth ist eine Ver-

teidigungsstrategie mit verschiedenen Verteidigungslinien, die aus dem Militär kommt und auf der Erkenntnis beruht, dass zum Schutz vor Cyber-Attacken die Beteiligung aller Stakeholder erforderlich ist. Die Stakeholder nach IEC 62443 sind die Rollen Hersteller, Integrator und Betreiber. Sie sorgen für mehrere, untereinander abgestimmte und koordinierte Maßnahmen, die jeweils als Verteidigungslinien vor Cyber-Attacken angesetzt werden können. Die einzelnen Normteile der IEC 62443 helfen dabei die Defence-in-DepthStrategie umzusetzen.

Security Level für unterschiedliche Ansprüche Security Level sind wichtige Ansätze der IEC 62443 zur Beschreibung der IT-Sicherheit innerhalb von IT-Sicherheitszonen oder Kommunikationsverbindungen. Für die Einstufung des Security Levels werden die Ressourcen, die Fähigkeiten und die Motivation eines Angreifers zur Überwindung der Sicherheitszonen oder Kommunikationsverbindungen beschrieben. Der Hersteller kann seine angebote-

Mehr Souveränität gefordert Weisenrat für Cyber-Sicherheit legt ersten Bericht vor (BS/stb) Sechs Professorinnen und Professoren im Bereich der Cyber-Sicherheit haben der Bundesregierung einen ersten Bericht zu drängenden Fragen der Informationssicherheit vorgelegt. Mit konkreten Empfehlungen soll Deutschland resilienter gegen Gefahren im digitalen Raum ausgerichtet werden. “IT-Security made in Germany” soll gestärkt werden. So fordern die Vertreter wichtiger deutscher Forschungseinrichtungen für die Cyber-Sicherheit eine Verpflichtung von Herstellern zu regelmäßigen Sicherheitsupdates und Schwachstellentests. Für langlebige Produkte fordern sie, dass verwendete Krypto-Algorithmen ausgetauscht oder vorhandene Hardwarekomponenten neu programmiert werden können (Kryptoagilität). “Nur so können wir agil auf neue technische Herausforderungen reagieren und die Voraussetzungen für eine resiliente Cyber-Sicherheit schaffen”, erklärt Prof. Dr. Claudia Eckert, Leiterin des Fraunhofer AISEC-Instituts München und Leiterin des Lehrstuhls für Sicherheit in der Informationstechnik an der TU München. Im Bericht fordern die Weisen

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außerdem die Erhöhung der technologischen Souveränität, um eigenständig, selbstbestimmt und unabhängig Wirtschaft und Gesellschaft gestalten zu können. Dazu sollten zumindest wichtige Schlüsseltechnologien wie die Künstliche Intelligenz beherrscht und weiterentwickelt werden. In anderen Bereichen plädieren die Experten für eine Festlegung, aus welchen Ländern wichtige Hardware mit vertretbarem Risiko bezogen werden darf. Auch für Speicherorte von wertvollen Daten außerhalb Deutschlands wünschen sie sich Regeln. Politik und Wirtschaft müssten die Rahmenbedingungen schaffen, um die technologische Souveränität im Cyber-Raum gestalten zu können. “Wir müssen das “IT-Security made in Germany”

zu einem anerkannten Qualitätssiegel machen”, fordert Prof. Dr. Norbert Pohlmann, Professor für Informationssicherheit und Leiter des Instituts für Internet-Sicherheit – if(is) an der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen.

Jährliche Berichte vorgesehen In Anlehnung an den sogenannten Bericht der Wirtschaftsweisen will der Weisenrat für CyberSicherheit künftig jährlich einen Bericht als Impuls für die Gestaltung der politischen und gesetzlichen Rahmenbedingung vorlegen. Der Weisenrat war 2019 vom Cyber Security Cluster Bonn e. V. berufen worden. Ihm gehören Vertreter der Exzellenz-Cluster in Bonn, Bochum, Darmstadt, Gelsenkirchen, Göttingen und München an.

ne Security-Komponente über eine unabhängige Prüfstelle auf IEC-62443-Konformität überprüfen und zertifizieren lassen. Exceet Secure Solutions hat im Prozess der ZertifizierungsVorbereitung von exceet connect neben den vorgestellten Normteilen insbesondere das TeleTrust-Prüfschema genutzt, um für eine Zertifizierung auf höchsten Security Level gut vorbereitet zu sein. Die Arbeitsgruppe “Smart Grids/Industrial Security” des Bundesverbands IT-Sicherheit e. V. (TeleTrusT) hat das Prüfschema für Produkte nach IEC 62443-4-2 erarbeitet und als Ziel, dass unabhängige Prüfstellen die Komponenten-Sicherheit nach diesen Audit-Vorgaben für ihre Konformitätsbewertung einheitlich nutzen. Dadurch wird die IEC-Norm, die in einigen Punkten einen gewissen Interpretierungsspielraum für die Auditierung hat, für die Hersteller und Prüfstellen besser verständlich und schafft für die Nutzer/Betreiber die notwendige Transparenz in der Vergleichbarkeit von Zertifikaten unterschiedlicher Prüfstellen. Das TeleTrust-Prüfschema gibt Auditierungsvorgaben für die funktionalen Sicherheitsanforderungen nach Normteil 4-2, setzt jedoch für die Entwicklung und den Security-Lebenszyklus die Umsetzung der Vorgaben der Normteile 3-3 und 4-1 voraus.

Dieses ist innerhalb der Zertifi zierung nach 4-2 zusätzlich nachzuweisen.

Sicheres Industrial IoT mit exceet connect Exceet connect ist nach den Security-Vorgaben der IEC 62443 entwickelt und erfüllt die höchsten Security-Anforderungen (Security Level 3 bis 4). Exceet Secure Solutions stellt damit das Fundament hochsicherer Industrial-IoT-Lösungen in Form eines ganzheitlichen IoT Stacks bestehend aus Hardware, Software und Services zur Verfügung. Kunden und Partnerunternehmen profitieren bei der Entwicklung ihrer IoT-Fachanwendungen von den unten angegebenen Security-Maßnahmen, welche “out-of-the-box” bereitgestellt werden. Die sich aus den umgesetzten Funktionalitäten ergebenden Produktvorteile von exceet connect realisieren bei den Kunden bzgl. folgender Aspekte einen hohen Nutzen: • Die Umsetzung höchster Sicherheitsanforderungen gemäß IEC 62443 senkt das Betriebsrisiko signifikant und steigert parallel dazu die Reputation unserer Kunden im Bereich Security. • Agile Produktentwicklung wird u. a. durch die Möglichkeit massiv unterstützt, jederzeit Updates mit neuen Funktionen ausrollen zu können. Das

Ausrollen globaler Updates erfolgt via Device-ManagementKomponente von exceet connect. Durch die zahlreichen Updatemechanismen werden die IoT-Anwendungen langfristig aktuell gehalten und ein schnelles Time-to-Market sichergestellt. • Die Produktentwicklung erfolgt kosteneffizient mittels Schonung eigener Entwicklungsressourcen durch Fokussierung auf die Applikationsebene, welche die eigentliche Produktdifferenzierung ausmacht. • Die Erfüllung höchster Compliance-Standards und die flexible Anpassbarkeit an zukünftige Compliance-Anforderungen garantieren einen langfristigen Investitionsschutz. Der hohe Security Level wird durch umfangreiche SecurityMaßnahmen von exceet connect unterstützt. Dazu gehören Secure Boot, File-Verschlüsselung und die Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels Tokens. Das gehärtete Linux-System weist eine Schwachstellenanalyse (CVE-Scans) inklusive SecurityPatching und -Reporting auf. Als Vertrauensanker bzw. Secure Element wird auf hardwarebasierte Kryptografie gesetzt. Physikalische Manipulationen werden am Gateway identifiziert und automatisch gemeldet. Statt Passwörtern kommen allein elektronische Zertifikate (X.509 V3) zum Einsatz. Das sichere Lifecycle-Management der Gateways wird mit PublicKey-Infrastruktur realisiert. Die komfortable Device-Management-Lösung erlaubt die kontinuierliche Aktualisierung des Security-Standards Weitere Informationen unter: info@exceet, Tel: 0211-4369890 *Volker Brunsiek ist Principal Security Consultant bei der exceet Secure Solutions GmbH.


IT-Security made in Germany

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lädierte man im Jahre 2017 für die Etablierung von “Datentreuhand” als Schnittstelle zwischen Datenschutz und Datenwirtschaft, war die Reaktion normalerweise noch: “Daten- … bitte was?” Mittlerweile scheint die Erkenntnis, dass sich unsere Vorstellungen von datengetriebener Innovation nur dann mit einem hohen Datenschutzniveau vereinbaren lassen, wenn wir auch innovative Intermediärstrukturen einführen, geradezu Mainstream zu sein: Von der Datenethikkommission (DEK) über die Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 und den Rat für

Regulierung als Innovationsmotor Datenmanagement- und Datentreuhandsysteme ermöglichen (BS/Prof. Dr. Christiane Wendehorst*) Nicht selten werden Datenethik und Datenschutz mit Innovationsfeindlichkeit in Verbindung gebracht. Umso mehr gilt dies für das “R-Wort” – also für Regulierung. Doch Regulierung engt nicht nur ein. Sie ist vielfach auch ein Motor für Innovationen. Bedarf nach Regulierung besteht etwa im Bereich der Datenmanagement- und Datentreuhandsysteme. Informationsinfrastrukturen (RfII) bis hin zur Europäischen Kommission werden Datentreuhandmodelle plötzlich als große Zukunftschance erkannt. Das von der DSGVO vorgegebene System von Rechtfertigungsgründen, von denen die wich-

tigsten die Einwilligung (Opt-In) und berechtigte Interessen an der Datenverarbeitung mit Widerspruchsrecht (Opt-Out) darstellen, wird in der modernen Datengesellschaft weder ganz den Bedürfnissen des Betroffenen noch den Bedürfnissen jener

gerecht, welche Daten nutzen wollen: In Ermangelung irgendeiner Dokumentation erteilter Einwilligungen oder erhaltener Informationen ist die Kontrolle des Einzelnen über seine Daten überwiegend reine Fiktion, weiß der Einzelne doch gar nicht, zu

IT-Security made by Allgeier DocSetMinder, julia mailoffice und Layer8 – IT-Sicherheitslösungen für Behörden (BS/Krzysztof Paschke*) Kompetente Beratung und effiziente Tools in Verbindung mit langjähriger Erfahrung zeichnen das IT-Security-Produktportfolio der Allgeier Unternehmensgruppe aus. Die Compliance Management-Software DocSetMinder, julia mailoffice und Layer8 sind nur drei Beispiele aus der Reihe “IT-Security made in Germany”, nicht nur für Behörden. Der Inbegriff der E-Mail-Sicherheit ist julia mailoffice von der Allgeier IT. Die marktführende IT-Sicherheitslösung für die elektronische Ver- und Entschlüsselung sowie digitale Signatur bildet die E-Mail-Komponente der virtuellen Poststelle des Bundes und wird von zahlreichen Bundesbehörden sowie namhaften Unternehmen eingesetzt. Die innovative Security Awareness-Plattform Layer8 mit ihren Modulen, Schulungsvideos, interaktiven Schulungen und Infografiken, bietet behördenspezifische E-Learning-Inhalte. Die auf den Warnungen des BSI basierenden Phishing Templates bieten realistische Simulationen, um die Beschäftigten auf diese Angriffe vorzubereiten. Über den Allgeier-CORE-AwarenessRahmenvertrag “Sicher gewinnt”

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mit der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung sind die Behörden in der Lage, ihre Mitarbeiter über zielgruppenspezifische Präsenzveranstaltungen zu sensibilisieren. Die hohe Akzeptanz des BSI GSTool-Nachfolgers DocSetMinder ist vor allem der innovativen Umsetzung der BSIStandards 200-2/-3 sowie dem niedrigen Software-Lizenzpreis zu verdanken. Durchdachte Softwarefunktionen unterstützen die Anwender aktiv in jeder Phase des Sicherheitsprozesses – von der Planung über die Umsetzung bis hin zum Audit. Die Effizienz der Software zeigt sich insbesondere bei der gleichzeitigen Umsetzung der BSIStandards 200-2/-3, der EUDatenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des BSI-Standards 100-4 durch die gemeinsame

Durchführung der Strukturanalyse, Risikoanalyse und Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen. DocSetMinder bietet somit eine hervorragende Grundlage, um Behörden nicht nur sicher,

sondern auch “Ready for Audit” zu machen. * Krzysztof Paschke ist Geschäftsführer der Allgeier CORE GmbH.

wessen Gunsten er alles durch einen Klick eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt hat und wer sonst seine Daten weltweit verarbeitet. Die Betroffenenrechte der DSGVO lassen sich de facto gegenüber den Myriaden von Datenhändlern gar nicht durchsetzen, sondern nur gegenüber namentlich bekannten Verantwortlichen. Wollen diese jedoch mit den Daten arbeiten – etwa in der Gesundheitsforschung – sind die Betroffenenrechte der DSGVO ein Problem: Durch die jederzeitige Widerruflichkeit der Einwilligung und Unklarheiten hinsichtlich deren Reichweite und Freiwilligkeit steht jede Arbeit mit personenbezogenen Daten unter dem Damoklesschwert der Rechtswidrigkeit. Diese Schieflage zulasten beider Seiten müsste dringend beseitigt werden, und zwar durch entsprechende Intermediäre. Könnte der Betroffene einem Datentreuhänder den Auftrag erteilen, personenbezogene Daten nach seinen generell erteilten Anweisungen zu verwalten, Dritten gegenüber – etwa in der Gesundheitsforschung – in seinem Namen die Einwilligung zu erteilen und seine Rechte für ihn auszuüben, wäre dem Betroffenen dadurch eine weitaus professionellere und effizientere Wahrnehmung seiner Rechte ermöglicht. Dafür müsste die Möglichkeit bestehen, dass dieser Treuhänder bei Erfüllung aller im Voraus erteilten Anweisungen des Betroffenen einem Dritten wenigstens auf bestimmte Zeit eine gesicherte Rechtsposition vermitteln kann.

Damit dieses Modell tatsächlich funktionieren kann, bedarf es bestimmter gesetzgeberischer Eingriffe. Es müsste auch sichergestellt werden, dass der Treuhänder tatsächlich im Interesse der Betroffenen handelt und nicht primär eigene oder fremde kommerzielle Interessen verfolgt. Dazu bedürfte es wirksamer Maßnahmen gegen Interessenkonflikte ebenso wie einer entsprechenden Zertifizierung und effektiver aufsichtsbehördlicher Kontrolle. Schließlich – und hierin liegt zugleich der schwierigste Teil – müsste durch entsprechende Vorgaben sichergestellt werden, dass der Treuhänder tatsächlich alle existierenden Kopien der personenbezogenen Daten kontrolliert und nicht parallel zur Treuhandstruktur dieselben Myriaden von Datenhändlern weiterhin unbemerkt ihrem Geschäft nachgehen. Flächendeckend wird sich dies natürlich nie erreichen lassen. Sehr wohl machbar wäre es jedoch an besonders neuralgischen Punkten – dazu gehören Verbraucherendgeräte wie Smartphones – eine Kanalisierung gesammelter Daten durch einen Treuhänder sicherzustellen. Dazu bedürfte es freilich des Mutes, Vorgaben hinsichtlich der technischen Ausstattung der Geräte zu machen – ein Vorhaben, das im Zusammenhang mit der ePrivacy-Verordnung bereits in weit geringerem Ausmaß gerade zu scheitern droht. Ohne derartig mutiges und innovatives Vorgehen auf regulatorischer Ebene könnte es allerdings sein, dass datengetriebene Innovationen weiter abwandern in Regionen der Welt, die ein anderes Grundrechtsverständnis haben als Europa. Und das sollten wir nicht zulassen. *Prof. Dr. Christiane Wendehorst ist Professorin für Zivilrecht an der Universität Wien und Präsidentin des European Law Institute.

Sicheren Datentransfer gewährleisten Kommunikation im Spannungsfeld von Digitalisierung und Datensicherheit (BS/Sebastian Borchi*) In jeder Behörde wird täglich eine große Bandbreite an personenbezogenen und sensiblen Daten verarbeitet und mit externen Empfängern ausgetauscht. Zudem fordern eGovernmentGesetz (eGovG) und Onlinezugangsgesetz (OZG) eine Digitalisierung der Bürgerservices. Das stellt hohe Anforderungen an den Schutz der Informationen und die Datensicherheit bei deren Erhebung, Verarbeitung und vor allem Übermittlung. Eine intelligente Lösung für einfache und sichere Kommunikation ist daher unverzichtbar. Während der Austausch von Daten innerhalb der Behörde normalerweise unproblematisch vonstattengeht, schafft die Kommunikation zwischen verschiedenen Ämtern oder mit externen Empfängern große Herausforderungen. Geht es beispielsweise um den Austausch zwischen Jugend- und Ausländeramt oder sollen Informationen von einem Kindergarten oder einer Schule an die Eltern übermittelt werden, können die Mitarbeiter nicht mehr verschlüsselt im Behördennetzwerk arbeiten. Beim Austausch von Bauplänen mit beteiligten Bauunternehmen oder Architekten kommen aufgrund der Dateigröße herkömmliche E-Mail-Lösungen schnell an ihre Grenzen. Mangels Alternativen weichen verärgerte Anwender auf Lösungen aus, die sie aus ihrem privaten Umfeld kennen: Die rechtlichen und organisatorischen Folgen dieser sogenannten Schatten-IT können schwerwiegend sein. Mit nicht autorisierten Lösungen verliert die IT die Kontrolle über die Dateien, die dann auf öffentlichen Servern außerhalb der eigenen IT-Infrastruktur liegen. Damit wird gegen Gesetze, die Datenschutzgrundverordnung sowie Compliance-Vorgaben verstoßen. Public CloudDienste bieten nur ganz selten

verschlüsselte Übertragung beziehungsweise Speicherung der Daten an. Hinzu kommt, dass die Server der gängigen Dienste in den USA stehen oder es sich um US-Unternehmen handelt, die dazu verpflichtet sind, Daten im Zweifelsfall herauszugeben.

OZG und eGovG tun das Übrige Bürgerinnen und Bürger bewegen sich heute mit einer hohen Selbstverständlichkeit in der digitalen Welt. Sie wollen Aktivitäten wie das Beantragen des Personalausweises nicht mehr vor Ort im Bürgeramt vornehmen, sondern von zu Hause erledigen. Deswegen wurde das Onlinezugangsgesetz geschaffen. Die geforderte Digitalisierung der Prozesse kann viele Schritte vereinfachen, schafft aber auch Herausforderungen bei der Datenübertragung und -sicherheit. Wenn künftig alle Leistungen online zur Verfügung stehen sollen, ergeben sich Gefahrenquellen, die häufig nicht bedacht werden. Gerade Behörden sind nämlich beliebte Angriffsziele von Hackern geworden, denn die Daten sind meist hochsensibel und personenbezogen. Der Bürger fordert zu Recht digitale Prozesse. Doch genauso will er die Gewissheit haben, dass die eigenen Daten sicher sind.

Verschlüsselte Übertragung ist ein Muss Um jederzeit die Kontrolle über die Daten zu behalten, ist eine Lösung zum sicheren Datentransfer ein Muss. Überall, wo Sicherheit und Nachvollziehbarkeit bei der Übertragung gefragt sind, kommen Behörden an einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht vorbei. Sie umfasst eine sichere Verschlüsselung des Transportweges, der Nachricht sowie der angehängten Dateien. Der Softwarespezialist FTAPI bietet Behörden eine Plattform, die nicht nur sicher und einfach ist, sondern sich auch schnell in wichtige Kommunikationsprozesse, unter anderem Outlook, integrieren lässt. So bleibt der Austausch von beliebig großen Daten genauso einfach wie das Versenden einer normalen Mail, wird aber um den Aspekt Sicherheit ergänzt. Die individuell konfigurierbaren SecuForms digitalisieren den Dateneingang und schaffen einen wichtigen Baustein für die Erfüllung von eGovG und OZG. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.ftapi.com/behoerden *Sebastian Borchi ist Experte für sicheren Datentransfer in Behörden bei der FTAPI Software GmbH.


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ie europäische Strafverfolgungsbehörde Europol warnte im Zuge der Pandemie mehrfach vor Phishing- und Betrugsversuchen. Es wird erwartet, dass die Attacken weiter zunehmen und besonders Mitarbeiter im Homeoffice in den Fokus nehmen werden, um über deren oft niedrigschwellige Sicherheitssysteme einen Zugang zu Firmennetzwerken zu erhalten.

Angriffe gab es schon vor Corona Bereits im September vergangenen Jahres hatten IT-Verantwortliche des Berliner Kammergerichts den Trojaner Emotet im Computersystem entdeckt, das daraufhin komplett vom Internet getrennt werden musste. Anschließend war die Behörde für rund ein Vierteljahr offline. Als Ursache wird ein infizierter USB-Stick oder eine Phishing-Mail vermutet. Beispielhaft ist auch der Fall der Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge: Hacker griffen das Rathaus im vergangenen September an und verschlüsselten einen Großteil dessen Daten. Die Arbeit der niedersächsischen Behörde lief zeitweilig sehr eingeschränkt ab. Über Wochen mussten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Stifte und Papier reichen. Elterngeld konnte nicht ausgezahlt werden und Bauvorhaben wurden eingefroren. Die Datensätze von Behörden bieten spannende Informationen für Hacker. Besonders effektiv sind Angriffe von Emotet: Die Cyber-Kriminellen nutzen die gekaperten Postfächer, um in deren Namen auf reale E-Mails zu antworten und somit Kommunikationspartner einer Behörde zu infizieren. Da Nachrichten von Behörden ein hohes Vertrauen genießen, sind diese somit effektive Multiplikatoren für Schadsoftware. Kurz vor Weihnachten 2019 war dies bei der Emotet-Infektionswelle, die von einer infizierten Bundesbehörde ausgegangen ist, gut zu beobachten. Nicht zuletzt hoffen Kriminelle, dass die oftmals knapp ausgestattete IT-Abteilung einer Behörde häufiger zu einer Überweisung von Lösegeld tendiert, um zügig wieder arbeitsfähig zu werden.

Weg von der Theorie – hin zu Praxis-Trainings Über 90 Prozent der Cyber-Angriffe erfolgen heutzutage über Social Engineering per Phishing-

Mitarbeiter, die IT-Sicherheit ernst nehmen Messbares Training gegen Cyber-Angriffe (BS/David Kelm*) Ob das Berliner Kammergericht oder die Stadtverwaltung Neustadt am Rübenberge – Behörden sind für Hacker ein interessantes Ziel. So waren im Jahr 2019 mehr als 100 Einrichtungen von Angriffen sowie Erpressungsversuchen betroffen. In Zeiten von Homeoffice erhöht sich das Risiko von Cyber-Attacken zusätzlich. Wohlgemerkt: 90 Prozent von ihnen beginnen mit einer E-Mail. Gegen personalisierte “Spear Phishing Mails”, die sehr vertrauenserweckend sind und oftmals perfide Verschlüsselungssoftware enthalten, ist messbare Sensibilisierung absolut notwendig. Mail: Arglose Angestellte werden zum Klicken eines Anhangs oder Links aufgefordert, anschließend wird Schadsoftware wie etwa Emotet heruntergeladen. Während viele Informationssicherheitsbeauftragte bereits regelmäßige Schulungen durchführen, kosten diese häufig viel Zeit, sodass andere Projekte liegen bleiben und sich verzögern. Gleichzeitig ist der Effekt häufig fraglich, da viele Endanwender das Thema nicht ernst nehmen: “Warum sollte denn jemand uns angreifen?” Als Unternehmen begleitet ITSeal Behörden auf kommunaler sowie Landes- und Bundesebene im Kampf gegen Social-Engineering-Angriffe. Unser Ziel ist dabei, selbständige und verantwortungsbewusste Mitarbeiter zu schaffen, die IT-Sicherheit ernst nehmen. Auch ohne Psychologieoder Soziologie-Studium sollen Informationssicherheitsbeauftragte ihren Mitarbeitern den Rücken stärken können, sie für IT-Sicherheit motivieren und den Stellenwert des Themas erhöhen. Wir bereiten Mitarbeiter dafür auf aktuelle und künftige Cyber-Angriffe vor und trainieren sie im Alltag – mit planbaren Kosten, nachweisbarem Effekt und minimalem Aufwand. Das Herzstück unserer Arbeit sind Spear-Phishing-Simulationen à la Emotet – jedoch ohne Schadsoftware, dafür mit “most teachable moment”: Klicken Mitarbeiter die Links in unseren aufgesetzten Phishing-Mails, bekommen sie keinen Ärger, sondern werden auf die IT-Seal-Erklärseite weitergeleitet. Dort wird am Beispiel der eben geöffneten E-Mail erläutert, wie diese als Phishing-Angriff hätte erkennbar sein können. Dabei steigt für jeden Mitarbeiter das Schwierigkeitslevel im eigenen Tempo. So lässt sich Verständnis dafür schaffen, wie solche Angriffe aussehen und wie man reagieren soll. Ergänzend bieten sich Präsenz- oder auch Online-

Hastig und vorschnell Bund beim Datenschutz in der Kritik (BS/stb) Eigentlich ist es erfreulich, wenn die öffentliche Verwaltung bei Digitalisierungsprojekten ein höheres Tempo an den Tag legt. Doch darf sie dabei das Vertrauen darin nicht verspielen, dass die Bürgerdaten sicher verarbeitet werden. Davor warnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), Ulrich Kelber. Zur Vorstellung seiner Tätigkeitsberichte für das Jahr 2019 mahnt Kelber, bei Digitalisierungs- und Gesetzesvorhaben den Datenschutz von Anfang an zu berücksichtigen und entsprechende Expertise einzuholen. “Wir konnten in den letzten Monaten sehen, wie hastige Initiativen und vorschnelle Gesetzesentwürfe das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erschüttern.” Dabei spricht der BfDI auch den Bundestag an: “Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber sich insbesondere bei großen Projekten mit enormem Einfluss auf unsere Gesellschaft die Zeit für intensive Beratung nimmt.” Das sei besonders im Gesundheitswesen gefordert. Es müsse sichergestellt werden, dass zahlreich verarbeitete sensible Gesundheitsdaten nicht missbraucht werden können. Auch einer Stigmatisierung oder Profilbildung müsse ein Rie-

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gel vorgeschoben werden. In seinem Tätigkeitsbericht zum Datenschutz wiederholt Kelber außerdem seine Empfehlung, ein Sicherheitsgesetzmoratorium auszusprechen. Geltende Eingriffskompetenzen der Sicherheitsbehörden sollten noch einmal auf den Prüfstand. Die Antiterrordatei und die Rechtsextremismusdatei seien abzuschaffen, da der geringe Nutzen im schlechten Verhältnis zur Eingriffstiefe stehe. Auch für alltägliche Arbeitsprozesse gibt der Bundesbeauftragte Hinweise. So seien personenbezogene Daten per E-Mail grundsätzlich nur verschlüsselt zu versenden. Eine Einwilligung des Empfängers in den unverschlüsselten Versand könne regelmäßig nicht datenschutzkonform erteilt werden. Nationale Vorschriften, die unverschlüsselten Versand legitimierten, seien nicht konform mit der EU-Datenschutzgrundverordnung.

IT-Sicherheitsbewusstsein messen Aber was würden Maßnahmen bringen, wenn sich ihr Foto: BS/IT-Seal Effekt nicht messen lassen würde? Unser Employee Security Index (ESI) ist ein wissenschaftlicher Benchmark, mit dem der Grad der Mitarbeitersensibilisierung (die Security Awareness) mess- und sichtbar wird. Mit dem zum Patent angemeldeten Index können zudem Vergleiche zwischen Abteilungen oder ganzen Branchen angestellt werden. Somit ist der ESI eine Kennzahl der Informationssicherheit. Die Ergebnisse sind dabei natürlich anonymisiert:

David Kelm ist Geschäftsführer der IT-Seal GmbH.

Schulungen, Flyer und Poster sowie technische Tools an, um weitere Themen zu vermitteln, sobald wir das Verantwortungsbewusstsein der Mitarbeiter einmal geweckt haben. Mit diesen verschiedenen Ansätzen lässt sich so die Sicherheitskultur stärken, damit letztlich überall im Unternehmen kleine Firewalls entstehen – anstelle von Schwachstellen.

Wir werten nur gruppenbasiert aus und es werden durch unsere Phishing-Simulationen keine einzelnen Personen “angeschwärzt”.

Preisgekrönte und BMBFgeförderte Ideen Seit 2016 sind wir als Darmstädter IT-Security-Start-Up mit unseren Awareness-Lösungen am Markt. Seitdem wurden wir für unsere Konzepte rund um die Stärkung des “Sicherheitsfaktors Mensch” und die Messbarkeit von Awareness bereits mit zahlreichen nationalen und internationalen Preisen ausgezeichnet. So erhielten wir beispielsweise auf der Fachmesse it-sa den Titel “Bestes Cyber-Security-Start-Up aus D/A/CH”. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist des Weiteren

Unterstützer unseres AwarenessProgramms “Lifetime”, mit dem wir Mitarbeiter fortlaufend über IT-Sicherheitsrisiken aufklären. Behörden können hier ihren ZielESI definieren – wir kümmern uns um den Rest. Das bedeutet letztlich: minimaler Aufwand, planbare Kosten und mehr Zeit für die schönen Dinge im Leben.

Wie steht es bei Ihnen um das IT-Sicherheitsbewusstsein? Wir haben anhand unserer vielfältigen Kunden bereits viel Erfahrung im Aufbau der “menschlichen Firewall”w sammeln dürfen. Wie hoch ist der Grad der Security Awareness unter Ihren Kollegen? Lassen Sie es uns herausfinden! Sprechen Sie uns an und starten Sie auf Ihrem Weg hin zu glücklichen, verantwortungsbewussten Kollegen und einem entspannteren Leben als Informationssicherheitsbeauftragter. Unter https://it-seal.de/ können Sie mit uns Kontakt aufnehmen und sich beraten lassen. Zudem erhalten Sie erste kostenlose Eindrücke unserer Phishing-Simulation, wenn Sie sich für unsere Demo unter it-seal.de/phishing-demo anmelden.


IT-Security made in Germany

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ie niedersächsische Beschlussvorlage sieht vor, im Austausch mit der Innenministerkonferenz und der Bundesregierung die Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht für Unternehmen zu prüfen. Das Papier schlägt dafür zwei Modelle vor. Entweder sollen die Länder durch Staatsvertrag eine gemeinsame Einrichtung schaffen oder der Bund soll die Aufgaben zukünftig übernehmen. Der zweite Vorschlag würde auf eine Stärkung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hinauslaufen. Der Behörde wurden gerade erst neue Stellen für erweiterte Aufsichtsbefugnisse im Bereich der Sicherheitsbehörden zugebilligt. Von den nun 350 genehmigten Stellen sind aktuell gut 220 besetzt. Damit ist sie schon jetzt der Riese unter den Datenschutzbehörden. Neben der Aufsicht der Bundesverwaltung ist der Bundesbeauftragte bisher nur im Bereich der Telekommunikations- und Postunternehmen zuständig. Seinen Vorstoß begründet das niedersächsische Wirtschaftsministerium mit abweichenden Interpretationen von datenschutzrechtlichen Anforderungen und mangelnder Einheitlichkeit im praktischen Vollzug (siehe auch das Interview mit Axel Voss auf Seite 39). Die Folgen seien regionale Wettbewerbsnachteile und zusätzliche Herausforderungen für Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren Ländern. Das trifft den Nerv

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Das Ende der Vielstimmigkeit? Zentralisierung in der Datenschutzaufsicht gefordert (BS/Benjamin Stiebel) Über die Einhaltung des Datenschutzes wachen in Deutschland 18 Behörden. Von Einheitlichkeit im Vollzug kann keine Rede sein, meinen Kritiker. Weil darunter besonders Unternehmen litten, ist nun eine Zentralisierung der Aufsicht für den Markt in der Diskussion. Anlass ist ein Vorstoß aus Niedersachsen in der Wirtschaftsministerkonferenz. Doch die Kompetenzbündelung könnte auf Kosten der Kontrolldichte und der individuellen Beratung gehen.

Die einen wünschen sich ein Ende der Vielstimmigkeit in der deutschen Datenschutzaufsicht, während die anderen befürchten, mit nur einer Stimme in deutlich weniger Ohren zu dringen. Foto: BS/MoiraM, stock.adobe.com

vieler Unternehmen, die in der Datenschutz-Compliance spätestens seit Gelten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine unverhältnismäßige Belastung sehen.

Sonderfall Deutschland Ein Mangel an Verbindlichkeit in der Aufsichtstätigkeit widerspricht auf der anderen Seite aber auch einem erklärten Ziel

der DSGVO, nämlich der Harmonisierung im Datenschutz in Europa. Deutschland ist das einzige EU-Land mit dezentral organisierter Aufsicht. Für Einheitlichkeit in der Auslegung und Vollzugspraxis soll der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) als gemeinsames Gremium der Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten sorgen. Im Zweifel und bei grenzübergreifenden

Freistaaten stärken ihre Wehranlagen Zertifizierte IT-Sicherheit in Sachsen und Thüringen

Fällen sollen sie gemeinsam entscheiden. Deutschland wird hier grundsätzlich vom BfDI vertreten, auch wenn ein zu entscheidender Fall durch eine der Landesaufsichtsbehörden bearbeitet wurde. In der Beschlussvorlage für die Wirtschaftsminister wird das Konstrukt als “ineffizient und rechtlich fragwürdig” kritisiert. Zudem müssten Bund und Länder bei strittigen Fragen zunächst einen gemeinsamen Standpunkt entwickeln, bevor eine deutsche Position in den EDSA eingebracht werden könne. Im Zweifel drohe eine Enthaltung Deutschlands. Auch auf nationaler Ebene gibt es ein Gremium für die Behandlung strittiger Themen: die Datenschutzkonferenz (DSK). Allerdings verfügt diese anders als der EDSA nicht über eine rechtsverbindliche Weisungsbefugnis. Unterschiedlichen Interpretationen von gesetzlichen Anforderungen sind daher Tür und Tor geöffnet, wie Kritiker monieren. Schließlich führt das niedersächsische Papier auch ein Ressourcenproblem auf. Die Durchsetzung des Datenschutzes im schnelllebigen IT-Umfeld erfor-

Informationstechnik als Priorität Weitere Anstrengungen für Informationssicherheit seien auch in Thüringen notwendig, so der Landes-CIO, Finanzstaatssekretär Dr. Hartmut Schubert. Trotz hoher technischer Sicherheits-

vorkehrungen und grundschutzzertifiziertem Datennetz sei die Landesverwaltung Opfer von kriminellen Angriffen geworden. Informationssicherheit erfordere gute Organisation, gut geschulte Sicherheitsbeauftragte, aktuelle Notfallpläne und sensible Mitarbeiter. “Es ist deshalb eine prioritäre Aufgabe aller Behördenleitungen, für Sicherheit zu sorgen”, betont Schubert.

Sicherheit bei der Datenübertragung im verschlüsselten Landesdatennetz zuständig, an das 640 Behörden angeschlossen sind.

Mobil machen

Pläne gibt es aber nicht nur für die Informationssicherheit. Die Landesregierung des Freistaats will die technischen Möglichkeiten für das mobile Arbeiten ausbauen. So sollen eigene Videokonferenzsysteme geschaffen werden. Zudem sollen Zugänge und BandbreitenKapazitäten für den Homeoffice-Betrieb erweitert werden. Das Kabinett will außerdem organisatorische Die Daten sollen sicher fließen. Nach Thüringen hat nun Abläufe neuauch Sachsen sein Landesdatennetz vom BSI zertifizieren gestalten und lassen. digitale KomFoto: BS/Michal Jarmoluk, pixabay.com petenzen der Laut Jahresbericht zur Infor- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mationssicherheit sei die Gefähr- stärken. Darin liege auch die dungslage auf hohem Niveau. So Chance, die Landesverwaltung seien 2019 rund 50 Millionen als modernen und attraktiven externer E-Mails schon aufgrund Arbeitgeber aufzustellen, so CIO elementarer sicherheitstechni- Schubert. Viele Maßnahmen waren bereits scher Vorgaben abgewiesen worden. Von 8,2 Millionen zunächst im Zuge der Corona-Pandemie akzeptierten Mails seien durch kurzfristig umgesetzt worden. Analyse-Werkzeuge gut 770.000 Behörden mussten IT für Homeals Spam und 73.000 als Trä- office und veränderte Arbeitsger von Schadsoftware erkannt zeiten sowie Schichtsysteme worden. In intern versandten bereitstellen. 3.400 Nutzer seiNachrichten seien keine uner- en mit Zugängen zur Thüringer wünschten Inhalte aufgetreten. Datenaustauschplattform ausgeDer Bericht fordert, das Sicher- stattet worden, heißt es aus dem heitsteam des Landes weiter Finanzministerium. Das sei ein aufzubauen. Bisher gibt es in Zuwachs um ein Drittel im VerThüringer Landesbehörden 140 gleich zum Jahresbeginn. Aktuell zertifizierte Informationssicher- seien 20.000 Nutzer für das lanheitsbeauftragte. Im Landesre- deseigene Telefonkonferenztool chenzentrum wurde ein eigenes eingerichtet. Zudem seien VPNReferat für Informationssicher- Zugänge zum Landesdatennetz heit eingerichtet. Dieses ist für die gewährt worden.

Beratungsdefizit befürchtet Und doch regt sich unter den Landesbeauftragten Protest gegen eine Bündelung der Aufsicht. Abgesehen vom natürlichen Greifreflex bei drohendem Kompetenzverlust machen sie auch Vorteile der föderalen Struktur geltend. In der DSK soll das Thema dem Vernehmen nach intensiv diskutiert worden sein: Gerade Vielfalt und Debatte würden in der komplexen Materie am Ende zu besseren

Beschluss im Herbst erwartet Eigentlich sollte die Vorlage aus Niedersachsen schon auf der Wirtschaftsministerkonferenz im Juni beschlossen werden. Doch das Thema wurde von der Tagesordnung gestrichen. Begründung: Einige Bundesländer hätten sich mehr Zeit für die Befassung mit der Beschlussvorlage ausbedungen. Nun soll im Herbst entschieden werden.

MELDUNG

Deutsche offen für Datenspende (BS/stb) Fast 90 Prozent der

(BS/Benjamin Stiebel) Sachsen hat sein Landesdatennetz vom Bundesamt für Sicherheit in der Informations- Deutschen sind bereit, ihre Getechnik (BSI) als sicher zertifizieren lassen. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen auf dem sundheitsdaten für die private Stand der Technik setzt der Freistaat auch auf BSI-Technik. Der westliche Nachbar Thüringen hatte sein Netz Ende 2019 als erstes Land nach neuem BSI-Grundschutzstandard zertifizieren lassen. Doch auch dort wird IT-Sicherheit als Daueraufgabe verstanden. “Wir sind stolz darauf, mit dem Sächsischen Verwaltungsnetz (SVN) nicht nur schnelle und einheitliche Kommunikationsdienste innerhalb der Verwaltung Sachsens zu ermöglichen, sondern dies auch auf höchstem Sicherheitsniveau zu gewährleisten”, freut sich der CIO des Freistaats, Staatssekretär Thomas Popp. Beim SVN erfolgen Sprach- und Datenverkehr ins Netz und aus dem Netz über einen durch mehrere Firewalls stark gesicherten zentralen Zugang. Die Infrastruktur ist in mehrere Sicherheitsstufen eingeteilt. Dazu kommen Lösungen für Verschlüsselung, Signaturen und Schadcodeerkennung. Im Einsatz ist auch ein vom BSI entwickelter Virenscanner. Angeschlossen sind rund 1.300 Behörden. Darunter auch kommunale, denn im SVN sind die Netze von Land und Kommunen zusammengelegt worden. Das gibt es so nur in Sachsen. Anlässlich der Zertifizierung betont BSI-Präsident Arne Schönbohm: “Informationssicherheit gewährleistet sichere und reibungslos ablaufende Prozesse in Verwaltung und Wirtschaft. Dies ist ein deutlicher Standortvorteil für die Länder und Kommunen, zu dem das BSI mit dem IT-Grundschutz beiträgt.” Reibungslose Abläufe sind vor allem für die DienstePlattform des SVN entscheidend. Sie ist Rückgrat der digitalen Verwaltung mit den Basiskomponenten Bürgerportal (Amt24), Servicekonto und der elektronischen Zahlungsstelle.

dere den Aufbau spezialisierter Expertise. Die föderale Struktur erschwere dies. Schließlich müssten alle Landesdatenschutzbehörden alle Rechtsbereiche abdecken. Nicht explizit erwähnt wird das für die rechtliche Einordnung jeweils notwendige Wissen über Geschäftsmodelle und Verarbeitungstechnologien, wie Cloud Computing, Künstliche Intelligenz und Blockchain. Tatsächlich stöhnen einige der Landesdatenschutzbehörden schon länger unter hohem Arbeitsvolumen. Regelmäßigen Aufrufen zur besseren Ausstattung kommen die Länder aber nur teilweise nach.

gemeinsamen Entscheidungen führen. Zudem habe es bisher nie eine Enthaltung Deutschlands im EDSA mangels gemeinsamer Position gegeben. Würden die Kompetenzen zentral wahrgenommen, gehe das auch zulasten der Kontrolle in der Fläche. Doch die Datenschützer sehen sich nicht nur als Kontrolleure und Mahner, sondern auch als Berater der Unternehmen. Und diese Rolle ließe sich am besten mit regionalen Ansprechpartnern ausfüllen. Eine zentrale Aufsicht könne das nicht leisten. Tatsächlich hatten die Landesbeauftragten gerade im Zuge der Umsetzung der DSGVO einen enorm gestiegenen Beratungsbedarf aus der Wirtschaft gemeldet. Zuletzt hatte es im Zuge der schnellen Umsetzung von Homeoffice und Videotelefonie in der Corona-Krise in etlichen Organisationen viele Fragenzeichen zum Datenschutz gegeben. Der Bedarf wird wohl weiter hoch bleiben, bedenkt man die hohe Dynamik sowohl in der technischen Entwicklung als auch in der Rechtsprechung.

Forschung zur Verfügung zu stellen. So eine Studie des Bitkoms. Patienten können ab 2023

in der elektronischen Patientenakte gespeicherte Daten freiwillig pseudonymisiert spenden.

Schnell ins Homeoffice, aber sicher Lösungen für die öffentliche Verwaltung (BS) So schnell wie möglich ins Homeoffice: Viele Behörden standen in den vergangenen Monaten als Reaktion auf die Corona-Entwicklungen vor genau dieser Herausforderung. Inzwischen wurden viele Erfahrungen gesammelt, doch insbesondere das Thema Sicherheit bleibt akut. Denn gerade beim Fernzugriff aus der schwieriger kontrollierbaren Homeoffice-Welt können neue Risiken entstehen. Paul Marx, Geschäftsführer des IT-Security-Spezialisten ECOS Technology, hat einen wahrhaften “Run” auf Homeoffice-Lösungen erlebt – und warnt Behörden gleichzeitig vor möglichen Sicherheitslücken. Wie hat sich die CoronaPandemie in den letzten Monaten konkret ausgewirkt? Marx: Im März standen viele Behörden plötzlich vor der Herausforderung, innerhalb kurzer Zeit Homeoffice für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermöglichen. Pro­ blematisch war dies vor allem für Verwaltungen, die sich mit der Thematik bislang nicht wirklich auseinandergesetzt hatten. Behördeneigene Notebooks, die man hätte ausgeben können, waren in vielen Fällen nicht ausreichend vorhanden. Solche Geräte auf die Schnelle zu beschaffen, gestaltete sich aber ebenfalls schwierig, da der Markt innerhalb kürzester Zeit wie leergefegt war. “Gerächt” hat sich aus unserer Sicht in vielen Behörden auch, dass das Thema Desktop-Virtualisierung – und damit ein ortsunabhängiger Zugriff auf die jeweilige Arbeitsumgebung – in der Vergangenheit häufig eher stiefmütterlich behandelt wurde. Welche Art von Lösungen wurde besonders nachgefragt? Marx: Zu Beginn der Pandemie standen Pragmatismus und Funktionalität ganz klar im Vordergrund. Es galt primär, möglichst schnell die technischen Grundvoraussetzungen

für das Homeoffice zu schaffen. Punkten konnten hier vor allem Lösungen, die auf Basis privater PCs und Notebooks genutzt werden können. Hier kann sich für beide Seiten auch eine Win-win-Situation ergeben: Der Dienstherr spart die Investition in behördeneigene Notebooks und viele Beschäftigte nutzen ohnehin lieber den eigenen, vertrauten Rechner. Wie hat sich die Situation seitdem entwickelt? Marx: Während zunächst die schnelle Lösung (“Hauptsache Homeoffice, egal wie”) im Fokus stand, kommt inzwischen das Thema Sicherheit immer mehr ins Blickfeld. IT-Verantwortliche in Behörden stellen sich ebenso wie ihre Anwender die Frage: Wie sicher ist die Lösung eigentlich, die wir nutzen? Und das ist berechtigt. Denn längst nicht jede Lösung erfüllt die erforderlichen Standards. Welche Sicherheitsrisiken sollten konkret beachtet werden? Marx: Behörden, die Mitarbeitern von zu Hause aus einen Fernzugriff auf Daten und Anwendungen gewähren, sollten eine ganze Reihe von Punkten beachten. Das fängt bei der genutzten Hardware an: Da sich nie wirklich gewährleisten lässt,

dass ein zu Hause eingesetzter Computer zu 100 Prozent frei von Viren und sonstiger Schadsoftware ist, muss der Fernzugriff technisch komplett abgekapselt ablaufen. Auch an die Anmeldung der Benutzer muss gedacht werden. Hier sind Lösungen anzuraten, die nicht nur auf eine einfache Kombination aus Benutzername und Passwort setzen, sondern mehrere Faktoren ins Spiel bringen. Zusätzliche Sicherheit können offizielle Zulassungen bieten. Wir haben mit dem ECOS SECURE BOOT STICK [SX] beispielsweise eine entsprechende Lösung, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Verarbeitung von Daten bis zum Geheimhaltungsgrad VS-NfD, zum Schutz von EU-Informationen mit dem Geheimhaltungsgrad RESTREINT UE/ EU RESTRICTED sowie zum Schutz von NATO-Informationen bis zum Geheimhaltungsgrad NATO RESTRICTED zugelassen ist. Verfügbar ist diese auch direkt im Kaufhaus des Bundes. Derzeit arbeiten wir außerdem daran, dass Behörden Homeoffice-Lösungen noch leichter griffbereit vorhalten können. Im Falle einer Ausnahmesituation wie der Corona-Pandemie ist die entsprechende Technologie dann sofort vorhanden und automatisch auf dem neuesten Stand.


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Chirurgisch vorgehen

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ehörden Spiegel: Nach zwei Jahren DSGVO sieht die EUKommission keinen Änderungsbedarf. Wie lautet Ihr Fazit? Voss: Ja, mit der DSGVO haben wir global Standards gesetzt, aber ich würde durchaus eine Überarbeitung anstreben. Es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die sich verbessern und klarer formulieren ließen. Damit habe ich auch die EU-Kommission und andere Parteien konfrontiert. Doch sie winken alle aus unterschiedlichen Gründen ab. Ich nehme beim Thema Datenschutz eine gewisse Müdigkeit wahr. Vielen ist die Erinnerung an den langen und zähen Prozess der Entstehung der DSGVO noch frisch vor Augen. Die Kommission befürchtet, wenn wir die Verordnung einmal öffnen, käme ein großer Strauß an Wünschen zusammen, der sich nicht mehr koordinieren ließe. Das sehe ich nicht so. Man kann durchaus diszipliniert und chirurgisch in einzelnen Artikeln für mehr Klarheit und Verbesserung sorgen. Im Moment habe ich den Eindruck, dass man gerne evaluiert und sich gut zuredet über den “Erfolg” und die “tollen” Auswirkungen der DSGVO. Dabei schaut man leider über viele punktuelle Schwächen hinweg. Behörden Spiegel: Wo sollte denn nachgebessert werden?

Voss: Etliche der Regelungen sind einfach zu komplex und missverständlich formuliert. Der normale Verbraucher kann nicht überblicken, was er für Rechte und Pflichten hat. In vielen Fällen ist nicht eindeutig, wie Artikel in die Praxis umgesetzt werden sollen. Da müsste man deutlich machen, was konkret gemeint ist. Grundsätzlich sollten kleine und mittlere Unternehmen weniger durch den Datenschutz beansprucht werden als millionenschwere, global agierende Unternehmen. Auch Privatpersonen und Vereine sollten durch mehr Ausnahmen entlastet werden. Für das Training von Künstlicher Intelligenz sollten pseudonymisierte Daten benutzt werden können. Innovative Geschäftsmodelle dürfen nicht durch die Regelungen verhindert werden, wenn keine größeren Risiken für die Privatsphäre entstehen. Behörden Spiegel: Einige USUnternehmen haben ihren Sitz der schwachen Aufsicht wegen in Irland. Kann man solche Datenschutzoasen austrocknen? Voss: Das ist das Ziel! Und die Harmonisierung in der Aufsichtspraxis soll das European Data Protection Board (deutsch: Europäischer Datenschutzausschuss) leisten, das sich aus den nationalen Datenschutzbehörden zusammensetzt. Das Problem ist, das vieles unterschiedlich ausgelegt wird. Der Bundesdatenschutzbeauftragte oder ein Landesdatenschutzbeauftragter sehen Dinge hinsichtlich Facebook völlig anders als die irische Aufsicht. Solche Meinungsverschiedenheiten müssen im Board aufgelöst werden, was sicher nicht immer so leicht ist. Umso wichtiger wäre es, schon im Verordnungstext klar zu formulieren, was gefordert ist. Behörden Spiegel: Was halten Sie vom Vorschlag, eine neue EUDatenschutzbehörde aufzubauen, die generell für grenzübergreifende Fälle zuständig wäre? Voss: Ich bin grundsätzlich dagegen, in der jetzigen Zeit neue Institutionen zu gründen, die wichtige Ressourcen binden würden. Zumal wir für diese Aufgabe schon das Datenschutzboard haben. Allerdings glaube ich, dass wir diesem eine Art Wissenschaftsboard oder Innova-

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Beim Datenschutz mit Fingerspitzengefühl nachbessern (BS) Nach zwei Jahren Anwendung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gehen die Meinungen auseinander. Während die EU-Kommission sich auf Erfolgskurs sieht, stöhnen hierzulande viele Unternehmen unter der zusätzlichen Belastung. Deutsche Datenschützer rügen das weiterhin zögerliche Vorgehen gegen die großen Internet-Plattformen. Behörden Spiegel-Chefredakteur Uwe Proll sprach mit dem Europaabgeordneten Axel Voss (CDU) über sinnvolle Nachjustierungen beim Datenschutz und über das drohende Scheitern des EU-US Privacy Shields. tionsboard an die Seite stellen sollten. Statt sich bei der Auslegung immer nur einseitig am Datenschutz zu orientieren und zu sagen, was alles nicht geht, wäre ein Innovationsboard aufgerufen zu sagen, wie Geschäftsmodelle ermöglicht werden. Ich denke, man müsste für die Unternehmen Standards oder Corporate Tools entwickeln, damit nicht jeder immer wieder das Datenschutz-Rad neu erfinden muss. Das würde es den Behörden auch leichter machen, die sich zurzeit für jede Prüfung monatelang Zeit nehmen müssen. Das sollte man der Geschäftswelt nicht zumuten.

“Innovative Geschäftsmodelle dürfen nicht verhindert werden.” Axel Voss ist rechtspolitischer Sprecher der EVPFraktion im Europäischen Parlament.

Behörden Spiegel: Im Juli könnte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes dazu führen, dass nach Safe Harbour auch der

Foto: BS/Dombrowski

Privacy Shield fällt (mehr dazu im Behörden Spiegel Juni 2020, Seite 30). Wird es einen weiteren Nachfolger geben?

Voss: Der Privacy Shield ist ja durchaus schon eine tolle Verbesserung gegenüber dem Safe-Harbour-Abkommen. Wenn das nun auch fallen sollte, fragt man sich natürlich, was der Gerichtshof eigentlich noch von uns erwartet, was auch praktikabel bleibt. Wir können meines Erachtens nicht den Globalanspruch erheben und sagen, alles, was aus Europa abfließt, muss zu 100 Prozent genauso behandelt werden wie hier auch. Ein bisschen Flexibilität wird man schon aushalten müssen, wenn man den Datenstrom als zweites Ziel der DSGVO erreichen will und

das haben wir mit dem Privacy Shield berücksichtigt. Wenn das Gericht nun formale Aspekte, wie die Unabhängigkeit des Datenschützers in Drittländern, beanstanden sollte, dann muss man irgendwann auch erkennen, dass der behördliche Aufbau in anderen Staaten auch anderen Regelungen unterliegt. Keiner wird verlangen können, dass die USA deswegen ihren behördlichen Aufbau ändern müssen. Auch halte ich es für ein Übermaß an Rechtsprechung, wenn in einem Einzelfall Missbrauch festgestellt würde und dann allen korrekt agierenden Firmen auch die Rechtsgrundlage entzogen würde. Die Strukturen und die Kon­ trolle müssen selbstverständlich stimmen und Missverhältnisse sollen auch angemahnt werden. Aber wenn Sie alles 150-prozentig am EU-Datenschutzrecht ausrichten wollen, werden am Ende gar keine Daten mehr aus Europa weggehen können.


IT-Security made in Germany

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Behörden Spiegel / Juli 2020

Sichere Netzwerkinfrastruktur

D

amit steigen auch die Bedrohungen aus dem Cyber-Raum. Sicherheitsexperten So erreichen Behörden und KRITIS Resilienz und digitale Souveränität sehen in der Nutzung nicht vertrauenswürdiger IT ein zuneh- (BS/Dirk Hetterich*) Der NSA-Skandal vor sieben Jahren hat die Digitale Souveränität erstmals ganz oben auf die politische Agenda gesetzt. Seitmendes Risiko für die Souve- dem nehmen die geopolitischen Spannungen zu. Einst verlässliche Partner werden zu Unsicherheitsfaktoren, autokratische Systeme streben nach ränität staatlichen Handelns, Einfluss. Zugleich durchdringt die Digitalisierung alle Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft. die Resilienz unserer Systeme ander, stellen die verschlüsselte und die Sicherstellung der DaAnbindung an Rechenzentren seinsvorsorge. Doch was können sicher und binden mobile EinStaat, Wirtschaft und Kritische heiten (Einsatzwagen etc.) oder Infrastrukturen (KRITIS) tun, Mitarbeiter im Homeoffice sicher um sich effektiv gegen diese Risiken zu schützen? an die internen Netze an. Die WLAN-Lösungen von LanTechnische IT-Sicherheit com – leistungsstarke Access reicht nicht Points für innen und außen und WLAN-Controller – dienen Ob digitale Bürgerdiensals Basis für kommunale WiFite, Smart Grid, elektronische Hotspots, vernetzen Schulen, Transaktionen oder BehördenUniversitäten und Verwaltungsfunk: Überall, wo Digitalisierung gebäude drahtlos und bilden stattfindet, werden Daten über in Kliniken und in der Logistik Netze transportiert. Netze jeglicher Couleur – lokal, standorteffiziente, voll digitalisierte Proübergreifend, leitungsgebunden, zesse ab. In Zusammenarbeit mit drahtlos oder mobil – bilden Rohde & Schwarz Cybersecurity das Rückgrat unserer moderentstanden die Next-Generation nen Gesellschaft. Bereits hier UTM-Firewalls (Unified Threat entscheidet sich, ob Wirtschaft, Management). Sie schützen effektiv gegen Cyber-Angriffe und Gesellschaft und Verwaltung Zero-Day-Attacken. Als Bindedigital souverän agieren können. Schon bei der Konzeption von Netzwerkinfrastruktur-Komponenten mit dem Vertrauenszeichen “IT-Security made in Germany” Grafik: BS/Lancom glied zwischen WAN, Firewalls und WLAN sorgen modernste Netzwerken müssen Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität zweite IT-Sicherheitsgesetz (IT- und vollständigen DSGVO- mit dem BSI zusammen. Mit Switches für einen sicheren und sichergestellt werden. Geschieht SiG 2.0), das sich derzeit in der Konformität ihrer Lösungen seinem Ende-zu-Ende-Portfolio schnellen Datentransfer im lodies nicht, ist alles andere nur Ressortabstimmung befindet. verpflichten. Anders als viele für lokale und standortüber- kalen Netz. noch Schadensbegrenzung. Erstmals wird die Überprüfung Tech-Konzerne aus dem Nicht- greifende Netze sowie SecuriEin rein technischer IT-Sicher- der Vertrauenswürdigkeit von EU-Ausland profitieren sie dabei ty vernetzt das deutsche Un- SD-WAN & Cloud made & hosted in Germany heitskatalog reicht hierzu nicht Herstellern explizit gesetzlich von einem sehr stabilen Rechts- ternehmen seit vielen Jahren Mit demselben Augenmerk aus. Eine der Kernfragen im verankert, um Backdoors und rahmen, der es ihnen ermög- Verwaltungen auf kommunaler, Rahmen der Risikobewertung Kill Switches auszuschließen: licht, hochsichere Verschlüsse- Landes- und Bundesebene sowie auf Vertrauenswürdigkeit und ist, zu welchem Grad der Tech- ohne Vertrauenswürdigkeit kein lung einzusetzen und Produkte Behörden und Organisationen Sicherheit, das Lancom seit jenologielieferant anfällig ist für Einsatz in KRITIS & Co., so der zu entwickeln, die keinerlei ver- mit Sicherheitsaufgaben wie her bei seinen Hardware-Komdrittstaatliche Einflussnahme unmissverständliche Tenor. steckte Zugangsmöglichkeiten Polizei, Rettungsdienste und ponenten verfolgt, hat sich der (Backdoors) bieten. Die also all Feuerwehr. In der Wirtschaft Infrastrukturausstatter in den und wie sehr widerstreitende Rechtsordnungen unseren eigejene Voraussetzungen vereinen, und bei KRITIS kommen die letzten Jahren erfolgreich im nen Sicherheitsinteressen ent- Vertrauenswürdigkeit als die für eine vertrauenswürdige Lösungen branchenübergreifend Markt für Cloud-basierte NetzGradmesser gegenstehen. Beispiele dafür Kommunikationsinfrastruktur zum Einsatz. werklösungen positioniert. gibt es en masse, darunter alte Das Angebot im Bereich SDGenau diese Vertrauenswür- und Schutz vor Datenabfluss, WAN fußt auf den über JahrBekannte wie der US Patriot Act, digkeit hatten BMI und BMWi Manipulation oder Sabotage WAN, LAN, WLAN und Security aus einer Hand der auch im NSA-Skandal eine (Bundeswirtschaftsministeri- unabdingbar sind. zehnte ausgereiften VPN-KomLancom Systems ist der einzige entscheidende Rolle spielte, und um) im Sinn, als sie 2005 das Die in Deutschland entwickelten ponenten (Router, Gateways, der US CLOUD Act, der der Da- Vertrauenszeichen “IT-Security Hersteller mit einem Netzwerk­ und gefertigten WAN-Komponen- vRouter) und verschmilzt diese tenschutzgrundverordnung (DS- made in Germany” ins Leben infrastruktur-Gesamtportfolio, ten – VPN Router für alle gängi- mit den Möglichkeiten modernsGVO) entgegensteht. Dass diese riefen. Tragen dürfen es aus- der das Vertrauenszeichen “IT gen Leitungstypen inkl. Glasfa- ten Software-defined NetworRisiken real sind, bekräftigt das schließlich Unternehmen mit Security made in Germany” tra- ser und Mobilfunk, Gateways, kings aus der Cloud. SD-WANs Bundesinnenministerium (BMI) Hauptsitz in Deutschland, die gen darf. Zudem arbeitet das Software Clients – vernetzen des Unternehmens vernetzen mit seinem Entwurf für das sich der Vertrauenswürdigkeit Unternehmen seit Jahren eng Verwaltungsstandorte unterein- international agierende Finanz-

dienstleister und Handelsketten mit Tausenden von Standorten und kommen zunehmend auch im öffentlichen Sektor zum Einsatz. Das Cloud-Hosting erfolgt vollständig DSGVO-konform und geschützt vor dem Zugriff ausländischer Dienste in einem georedundanten Rechenzentrum in Deutschland. Zur Erfüllung der ambitionierten Nachhaltigkeitsziele setzt man dabei vollständig auf Ökostrom. Für Hochsicherheitsnetze besteht alternativ die Möglichkeit, das SD-WAN über eine Private-Cloud-Instanz abzubilden.

Im Einklang mit IT-SIG 2.0, EVB-IT & DSGVO Behörden, Institutionen und KRITIS, die ihre IT-Infrastrukturen nach Kriterien der digitalen Souveränität resilient, datenschutzkonform und rechtssicher ausgestalten möchten, bietet Lancom ein am Markt einzigartiges Angebot. Als Tochter des deutschen Technologiekonzerns Rohde & Schwarz untersteht Lancom ausschließlich deutscher Jurisdiktion. Der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit im Einklang mit dem geplanten IT-SiG 2.0 kann daher jederzeit erbracht werden, dasselbe gilt für die Erfüllung der DSGVO. Auch die 2016 in den EVB-IT für die öffentliche Hand verankerte No-Spy-Klausel, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von IT-Infrastrukturen sowie den Schutz vor Datenabfluss oder Manipulation über Backdoors sicherstellen soll, lässt sich mit Lancom-Netzwerkkomponenten vollumfänglich erfüllen. Auch dies ist von besonderer Bedeutung: Denn geht es nach dem Willen des BMI, soll die No-Spy-Klausel künftig deutlich konsequenter durchgesetzt werden. *Dirk Hetterich ist Director Public bei der Lancom Systems GmbH.

Wie Behörden sicher mobil kommunizieren

Bedrohungen von morgen abwehren

BSI-zertifiziert, DSGVO-konform und auf privaten Geräten

Verschlüsselungsprojekte der nächsten Generation

(BS/Sascha Wellershoff*) Der öffentliche Sektor Deutschlands darf sich nicht von ausländischen Kommuni- (BS/*Dr. Falk Herrmann) Quantencomputer versprechen, die Grenzen der Recheneffizienz stark zu erweitern kationslösungen abhängig machen. Software und Krypto-Technologie “made in Germany” garantieren nicht und damit Probleme zu lösen, mit denen heutige Systeme überfordert sind. Gleichzeitig könnten diese zunur beste Leistung, sondern auch höchste Sicherheit. Das gilt ganz besonders im Krisenfall. künftig sämtliche derzeit gängigen Public-Key-Verschlüsselungsverfahren unsicher machen. IT-Sicherheitsexperten forschen deshalb schon heute zur Abwehr der Bedrohungen von morgen. Der Lockdown hat uns folgendes drastisch vor Augen gehalten: Behördenmitarbeiter und politische Entscheidungsträger wären in dieser Zeit nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig gewesen, wenn sie nicht – entgegen ihrer Grundsätze – auch private Notebooks und mobile Geräte eingesetzt hätten. Private Geräte stammen in der Regel von ausländischen Anbietern wie Apple, Samsung oder Google, deren Datenschutz-Aktivitäten nicht immer nachvollziehbar sind. Ähnliches gilt für Software, die auf diesen Plattformen läuft; das beste Beispiel sind Apps wie WhatsApp & Co., die private Daten intransparent abgreifen. Die Dunkelziffer, wie viele dieser Apps für behördliche Zwecke genutzt werden, ist hoch: Sogar polizeiliche Einsatzkräfte tauschen sicherheitssensitive Informationen damit aus. Eine solche Situation ist alles andere als akzeptabel. Daher sollte ein vertrauensvoller Sicherheits-Layer “made in Germany” ohne Backdoors eingesetzt werden. So können die strengen deutschen Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien “by Design” eingehalten werden.

Sichere Kommunikation “made in Germany” Der öffentliche Sektor ist abhängig von der reibungslosen Zusammenarbeit innerhalb und zwischen Behörden. Speziell für sie hat Virtual Solution die mobile

Kommunikationslösung SecurePIM Government entwickelt. Die benutzerfreundliche Suite besteht aus mehreren Sicherheitskomponenten, die perfekt ineinandergreifen. Sämtliche Funktionen wie E-Mail, Messenger – bereits verfügbar für Kommunen und Behörden auf Landesebene –, Kalender, Aufgaben, Kontakte, Kamera und ein gehärteter Browser laufen abgeschottet in einem sogenannten Container. Mit dieser Technologie werden konsequent dienstliche und persönliche Kommunikation getrennt – absolut DSGVO-konform. Daten und Dateien werden doppelt mit modernsten Krypto-Algorithmen verschlüsselt, sowohl auf dem Gerät selbst als auch auf dem Transport. Die Lösung bietet zudem Schutz vor Sicherheitslücken in verwendeten Betriebssystemen sowie nativen Apps und der Zugriff auf SecurePIM kann durch Touch-/Face-ID oder Smart Card abgesichert werden. Mit der Systemlösung SecurePIM Government SDS können Informationen bis zum Geheimhaltungsgrad “VS – NfD” bearbeitet werden: Der Betrieb unter iOS besitzt eine Zulassung, die bis 2023 verlängert wurde; für Android erteilte das BSI eine allgemeine Freigabeempfehlung. Damit ist es die einzige, plattformübergreifende Lösung für mobile Endgeräte in Deutschland. Der Fokus von SecurePIM Government liegt dabei voll auf dem Schutz der dienstlichen Da-

ten und nicht auf der umfassenden Verwaltung der Geräte wie beispielsweise bei einem Mobile Device Management (MDM). Daher ist die Lösung bestens für die Nutzung privater Geräte (Bring Your Own Device) unterhalb von VS-NfD geeignet. Behörden können die Lösung über das Kaufhaus des Bundes beziehen.

Bei über 330.000 Anwendern im Einsatz Virtual Solution mit Hauptsitz in München und einem Entwicklungsstandort in Berlin entwickelt und vertreibt seit 1996 Software in Deutschland. Die Software von Virtual Solution trägt das Vertrauenszeichen “IT Security made in Germany” des Bundesverbandes IT-Sicherheit e. V. TeleTrusT. Zu den Kunden zählen über 50 Behörden, vom Landkreis bis zu Bundesbehörden, über 330.000 Anwender arbeiten täglich erfolgreich damit. Die Corona-Pandemie hat den Handlungsbedarf zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung deutlich aufgezeigt. Mit dem Anfang Juni 2020 beschlossenen Konjunktur- und Zukunftspaket will die Bundesregierung dem öffentlichen Sektor einen Digitalisierungsschub verleihen, bei dem auch das Thema sichere mobile Kommunikation große Beachtung finden muss. *Sascha Wellershof ist Mitglied des Vorstands bei Virtual Solution.

Sichere Kommunikationsnetzwerke haben in modernen Informationsgesellschaften den Stellenwert einer Kritischen Infrastruktur. Und Cyber-Angriffe nehmen stetig zu – das trifft Wirtschaft, öffentliche Einrichtungen und Behörden ebenso wie Privatpersonen. Technologische Fortschritte in der Entwicklung von Quantencomputern erschließen neue Wege der Datenübertragung. Die Hochleistungsrechner der Zukunft werden voraussichtlich in der Lage sein, unsere heutigen asymmetrischen kryptografischen Verfahren zu brechen und gefährden den sicheren Datenverkehr. Um den hohen Sicherheitsstandard auch in Zukunft zu halten, wird zurzeit sowohl an Post-Quantum-Kryptografie als auch an Quantenschlüsselaustausch geforscht. Sie ermöglichen es, dieser Gefährdung entgegenzutreten und sensible Informationen so zu übertragen, dass deren Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Dabei werden Quantenzustände zur Verteilung kryptografischer Schlüssel eingesetzt, die aufgrund fundamentaler quantenphysikalischer Gesetze weder unbemerkt kopiert noch mitgelesen oder gar manipuliert werden können. Sichere, klassisch symmetrische kryptografische Verfahren können dann benutzt werden, um die Vertraulichkeit und Integrität

der eigentlichen Nutzdaten zu schützen.

Forschung an zahlreichen Fronten Um die Forschung an der Verschlüsselung der Zukunft voranzutreiben, stellt der ITSicherheitsexperte Rohde & Schwarz Cybersecurity seine kryptologische Expertise und seine Erfahrung im Bau und in der Implementierung sicherer Geräte und Systeme zahlreichen Forschungsprojekten zur Verfügung. Bis voraussichtlich Mitte 2020 läuft das Projekt HQS (Hardwarebasierte Quantensicherheit). Ziel ist es, Hardware für quantenbasierten Schlüsselaustausch und deren Nutzung mit klassischen Verschlüsselungssystemen zu entwickeln und eine darauf aufbauende, hochsichere Kommunikation umzusetzen. Dabei wird sowohl die optische Kommunikation über Glasfasern als auch durch die Luft erforscht. Neben Rohde & Schwarz Cybersecurity sind auch die Ludwig-MaximiliansUniversität München sowie das Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts involviert. Außerdem ist Rohde & Schwarz Cybersecurity Teil des europäischen Projektes OPENQKD, welches die globale Position Europas an der Spitze der Quantenkommunikationskapazitäten stärken will. Ziel des Projektes ist die Integration von quantenba-

sierten Lösungen in der europäischen digitalen Landschaft auf breiter Basis sowie Schaffung mehrerer offener QKD-Testbeds sowie kleinerer Demonstratoren, um potenziellen Endnutzern und relevanten Interessengruppen Netzwerkfunktionalität und Anwendungsfälle vorzustellen. Auch die Entwicklung eines Innovations-Ökosystems und eines Trainingsgeländes sowie Hilfe beim Ausbau der Technologie- und Lösungslieferketten für Quantenkommunikationstechnologien und -dienste sind Bestandteile des europäischen Großprojektes.

Pilotnetz für die Bundesverwaltung Das im November 2019 gestartete Projekt QuNET baut ein Pilotnetz zur Quantenkommunikation in Deutschland auf, das der abhör- und manipulationssicheren Datenübertragung dient. Zunächst ist das Netz für die Kommunikation zwischen Bundesbehörden gedacht. Rohde & Schwarz Cybersecurity wirkt als Teil des Beirates neben der Fraunhofer-Gesellschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt am vom BMBF geförderten Projekt mit. *Dr. Falk Herrmann ist Geschäftsführer und Chief Executive Officer bei der Rohde & Schwarz Cybersecurity GmbH.


Sicherheit & Verteidigung Behörden Spiegel

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Berlin und Bonn / Juli 2020

Eine unnötige Doppelung

KNAPP Zuständigkeit ­gewechselt

Berliner Antidiskriminierungsgesetz spaltet Bundesländer

(BS/Marco Feldmann) In Berlin gilt seit Kurzem ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Es soll von Diskriminierung durch hoheitliche Stellen Betroffene bei der effektiveren (BS/mfe) Das BundesinnenmiDurchsetzung ihrer Rechte unterstützen. Strittig ist jedoch, ob es tatsächlich einer landesrechtlichen Regelung bedurft hätte. Zumal die Vorschrift für länderübergreifende polizeiliche nisterium (BMI) hat eine neue Unterstützungseinsätze Fragen aufwirft. Zuständigkeit erhalten. Es ist Von Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hieß es dazu im Rahmen des sogenannten “Kamingesprächs” auf der kürzlich stattgefundenen Innenministerkonferenz (IMK), dass sich die Bundeshauptstadt keine Amtsoder Staatshaftungsansprüche nach dem Gesetz von anderen Bundesländern erstatten lassen werde. Ansprüche nach dem LADG könnten sich außerdem grundsätzlich nur gegen das Land Berlin richten. Geisel sicherte seinen Amtskollegen auf der IMK zudem zu, ihnen in einem Brief schriftlich zu versichern, dass entsandte Polizisten haftungsrechtlich freigestellt würden. Auf diese Zusicherung, die inzwischen eingetroffen ist, pochte auch der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU). Inhaltlich bleibt er aber bei seiner Kritik. Reul sagte dem Behörden Spiegel: “Jedes Land hat seine eigenen Gesetze. Mit mir wäre ein solches Gesetz, das ja im Prinzip eine vom Parlament verabschiedete Misstrauenserklärung gegenüber allen Polizisten ist, nicht zu machen.” Geisels Senatskollege, Berlins Justizsenator Dr. Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen), verteidigt die Norm: “Mit dem LADG stärken und verteidigen wir Respekt, Vielfalt und Freiheit in unserer Stadt. Das ist ein Meilenstein in der Antidiskriminierungspolitik dieses Landes mit bundesweiter Strahlkraft. Das in der Verfassung verankerte Diskriminierungsverbot wird mit diesem Gesetz in der Praxis anwendbar.”

Weiterhin Kritik der Gewerkschaften Gewerkschaftsvertreter können die jüngsten Entspannungssignale von der IMK in Erfurt allerdings nicht beruhigen. So meint der stellvertretende Bun-

Rahmen ihres Verwaltungshandelns beschuldigt werden, sagt Katrin Schönberg, Vorsitzende des Berliner Landesverbandes des Deutschen Richterbundes (DRB). Und schwierig werden könnte ihr zufolge die Bemessung des monetär auszugleichenden Schadens durch die Gerichte. “Hier werden die Kammern erst Maßstäbe entwickeln müssen”, glaubt sie.

Teilweise erhebliche ­Vorbehalte

In Berlin gilt künftig ein neues Landesantidiskriminierungsgesetz. Es wird die Arbeit der Polizisten in der Bundeshauptstadt aller Voraussicht nach nicht erleichtern. Gleiches gilt für länderübergreifende Unterstützungseinsätze der Polizeien von Bund und Ländern untereinander. Und ein Zeichen der Wertschätzung für die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes ist es sicher auch nicht. Foto: BS/winyu, stock.adobe.com

desvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, dass das bundesweit einzigartige Gesetz eine sogenannte Vermutungsregel schaffe. Diese stelle die Polizei unter einen Generalverdacht. Demzufolge handele sie bis zum Beweis des Gegenteils unrechtmäßig. Befürchtet wird, dass sich öffentliche Stellen künftig verstärkt mit leicht zu erhebenden Vorwürfen auseinandersetzen und Polizisten mit noch mehr Bürokratie kämpfen müssten. Sie würden dann zur Kriminalitätsbekämpfung auf der Straße fehlen. Zudem gehen die Gewerkschafter weiter von einer erheblichen Rechtsunsicherheit für den einzelnen Polizisten aus. Zwar sei auf der IMK für Beamte bei Unterstützungseinsätzen etwas mehr Klarheit geschaffen worden. Trotzdem bleibe ein schaler Nachgeschmack, da weiterhin ein

politisch verordneter Pauschalverdacht für die Berliner Kollegen bestehe. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) rückt nicht von ihrer grundsätzlichen Kritik ab. Dies sei eine typische Argumentationskette der Polizei und der dort vertretenen Gewerkschaften hält Prof. Dr. Clemens Arzt entgegen. Polizisten müssten akzeptieren, dass ihre Handlungen im Rechtsstaat überprüfbar seien. Auch bei der Kennzeichnungspflicht sei die rechtlich unhaltbare Behauptung eines Generalverdachts jahrzehntelang gewerkschaftlich propagiert worden. Mittlerweile habe auch das Bundesverwaltungsgericht die individuelle Kennzeichnung als im Rechtsstaat notwendig beurteilt. Der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht am Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement der HWR Berlin meint:

“Das LADG bietet möglicherweise von Diskriminierung Betroffenen ein erleichtertes Verfahren. Es schützt Menschen mit geringer Beschwerdemacht.”

Relativ lange Verjährungsfrist Kritik an der Vorschrift kommt aber nicht nur von Polizeigewerkschaften, sondern auch aus der Richterschaft. So hält der Vorsitzende des Vereins der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Berlin, Dirk Maresch, die relativ lange Verjährungsfrist von einem Jahr für misslich. Diese erschwere der betroffenen Amtsperson unter Umständen die Erinnerung an den beanstandeten Sachverhalt erheblich. Zumal es vom Adressatenkreis her zu einer breiten Betroffenheit kommen könnte. Neben Polizisten könnten auch Lehrkräfte an Schulen oder Staatsanwälte im

Unterdessen haben zahlreiche GdP-Landesvorsitzende angekündigt, sich dafür einzusetzen, dass ihre Landesregierungen keine Unterstützungskräfte mehr in die Bundeshauptstadt entsenden. Bisher ist dies etwa im Rahmen des 1. Mais der Fall. Mehrere Landesinnenminister hatten sich bereits entsprechend geäußert, darunter Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU). Eine juristische Prüfung in seinem Hause habe ergeben, dass dieser Schritt – ungeachtet der Pflicht zur Amtshilfe und Bundestreue – möglich und zulässig sei, heißt es. Und auch Baden-Württemberg bleibt kritisch, ungeachtet einer grünen Regierungsbeteiligung. Thüringen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hamburg wollen trotz des neuen Gesetzes auch weiterhin Polizisten in die Bundeshauptstadt entsenden. Und das, obwohl der Magdeburger Innenminister Holger ­S tahlknecht (CDU) das LADG jüngst als “überflüssig” bezeichnete. Sein Mainzer Amtskollege Roger Lewentz (SPD) sagt: “Wir werden weiterhin Beamte nach Berlin entsenden, da diese haftungsrechtlich freigestellt sind. Fortsetzung auf Seite 42

nun auch für den Bereich des Bewachungsrechts verantwortlich. Die Zuständigkeit dafür lag zuvor lange Zeit im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Der Wechsel war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erklärte: “Private Sicherheitsunternehmen leisten einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in Deutschland. Mit dem Übergang der Zuständigkeit für das Bewachungsrecht in mein Ministerium bündeln wir die Kompetenzen in diesem Bereich.” Das derzeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführte Bewacherregister soll mittelfristig beim Statistischen Bundesamt im Geschäftsbereich des BMI geführt werden.

KSK in the line of fire (BS/por) Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Eberhard Zorn, haben am 1. Juli in Berlin die Öffentlichkeit über tiefgreifende Reformen beim Kommando Spezialkräfte (KSK) informiert. Zuvor war der Bundestag umfassend in Kenntnis gesetzt worden. Einen Tag davor hatte die Arbeitsgruppe unter Leitung von General Zorn ihren Bericht zu rechtsextremistischen Tendenzen innerhalb des KSK vorgelegt. In ihrem Tagesbefehl vom 1. Juli an alle Bundeswehr-Angehörigen betonte die Ressortchefin, dass sie “zur Ermittlung und Aufklärung aller Hintergründe der einzelnen Fälle, möglicher Netzwerke und Ermöglichungsstrukturen eine harte und konsequente Linie” verfolge. (Das KSK war auch Gegenstand der vierten öffentlichen Anhörung der Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes vor dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages; mehr dazu auf Seite 7.)


Innere Sicherheit

Seite 42

Fortsetzung von Seite 41 Außerdem ist die gegenseitige Hilfe zwischen den Bundesländern selbstverständlich.” Mecklenburg-Vorpommern bleibt bei seiner Kritik. Der dortige Innenminister Lorenz Caffier (CDU) meint: “Die Polizei braucht für ihre Arbeit das Vertrauen der Bürger und der Politik. Das Antidiskriminierungsgesetz macht genau das Gegenteil – es wird so getan, als müsste die Bevölkerung vor behördlicher Willkür geschützt werden. Normale rechtsstaatliche Regeln wie die Unschuldsvermutung müssen auch für die Polizeibeamten unseres Landes gelten.” Und selbst die Berliner Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik hält das neue Gesetz nicht für notwendig (“hätten wir nicht gebraucht”). Die Polizei habe schon immer rechtlich legitimiert handeln müssen. Auch seien Beschwerden über vermeintlich diskriminierendes Verhalten schon in der Vergangenheit möglich gewesen. Die Polizei brauche ein gewisses Vertrauen aus der Gesellschaft heraus, um funktionsfähig zu bleiben. Slowik befürchtet, dass nun auch Clan-Mitglieder das LADG testen

I

nnensenator Andy Grote (SPD) sagt: “Die beispiellose Serie rechtsterroristischer Mordanschläge im Jahr 2019 hat viel verändert. Die Bedrohung durch den Rechtsextremismus ist in Deutschland dramatisch gestiegen. Hamburg hat diese Gefahren früh erkannt und mit der Internet-Spezialeinheit bundesweit Maßstäbe gesetzt. Darauf werden wir aufbauen und die Einheit verstärken.” Im neuen Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus solle der Kampf gegen Rechtsextremismus zudem ressortübergreifend gebündelt und verstärkt werden, so der Sozialdemokrat. Auch Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sieht die größte Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Rechtsextremismus. Er sagte: “Der Verfassungsschutz verzeichnet eine stetige Zunahme rechtsextremistischer und rechtsterroristischer Gefährdungssachverhalte, Verdachtsfälle und Radikalisierungsprozesse bis hin zur Bereitschaft zur Begehung von Tötungsdelikten.” Das Internet werde zunehmend für rassistische Hetze, Hasskommentare und Gewaltaufrufe missbraucht. Und er warnte: “Die Anschlussfähigkeit von rechtsextremen Inhalten an die bürgerliche Mitte war sicher nie so groß wie in den Jahren seit 2015.” Bei Hass und Hetze im digitalen Raum kommt auch den Bürgern und Nutzern eine wichtige Rolle zu. Zum einen müssen sie der Polizei Hinweise auf möglicherweise strafbares Verhalten in Chats oder Sozialen Medien geben. Zum anderen sind sie selbst gefragt, Beleidigungen, Verleumdungen oder Fälle von Volksverhetzung noch stärker als bisher den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen. Das verlangt die Präsidentin des hessischen Landeskriminalamtes (LKA), Sabine Thurau. Denn aufgrund dieses mangelhaften Anzeigeverhaltens existierten bundesweit bisher immer noch keine validen Zahlen zur Dimension von Hasskriminalität in den vergangenen Monaten oder Jahren. Feststellbar, wenn auch nicht exakt quantifizierbar, sei jedoch, dass die Fälle von Hass und Hetze im Netz momentan deutlich zunähmen. Besonders oft handele es sich dabei neben den bereits erwähnten strafbewehrten Taten um Nötigungen oder die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von

und reflexartig Diskriminierungsvorwürfe erheben werden. Für ihre Beamten bedeute das noch mehr Diskussionen in alltäglichen Kontrollsituationen und noch detailliertere Dokumentationspflichten bei jedem Einsatz.

Angeblich keine ­Vorab-Konsultation Der Potsdamer Ressortchef ­ ichael Stübgen (CDU) sagt: “Es M ist traurig genug, dass der Berliner Senat mit seinem Gesetz die eigene Polizei unter Generalverdacht stellt. Für Brandenburger Kollegen kann das nicht auch noch gelten.” Ihm stößt auch sauer auf, dass Senator Geisel im Vorfeld der LADG-Verabschiedung keinen seiner Ressortkollegen der übrigen Bundesländer konsultiert oder informiert habe. Der Kritisierte zeigt sich derweil weiterhin überzeugt, dass das LADG die Polizeiarbeit nicht grundlegend verändern werde. Neu sei eine in dieser Form bislang nicht vorhandene Entschädigungspflicht des Landes. Außerdem regele die Vorschrift für Klageverfahren gegen das Land bestimmte Beweiserleichterungen. “Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine Beweislastumkehr, wie immer wieder öffentlich behauptet wird. Nur

dann, wenn eine klagende Person das zuständige Gericht aufgrund glaubhafter Tatsachendarstellung überzeugen kann, dass eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich ist, muss die Behörde beweisen, dass es nicht zu einer Ungleichbehandlung gekommen ist”, erläutert der Senator. Hier müsse die Behörde dann alles auf den Tisch legen, so DRB-Vertreterin Schönberg.

Umkehr war zunächst ­ ­enthalten Tatsache ist jedoch auch, dass die Beweislastumkehr im ursprünglichen Gesetzentwurf der Senatsjustizverwaltung enthalten war und erst im parlamentarischen Verfahren abgeschwächt wurde. Bedacht werden muss allen Zusicherungen Geisels zum Trotz zudem, dass der Verwaltungsaufwand nach einem vermeintlichen Vorfall dennoch bei den entsendenden Ländern liegt. Denn sie sind es, die etwa Stellungnahmen von den betroffenen Beamten einfordern oder eventuelle Disziplinarverfahren führen müssten. Ganz aus der Verantwortung entlassen sind sie folglich nicht, wie auch Bayerns GdP-Landesvorsitzender Peter Schall betont. Zumal sich ihm zufolge künftig

Behörden Spiegel / Juli 2020

auch neue Fragen des Rechtsschutzes durch den Dienstherrn bei auswärtigen Einsätzen stellen werden. Und möglicherweise könnte sich die Berliner Polizei die Schadensersatzzahlungen dann von dem Bundesland zurückholen, in dessen Diensten der betroffene Beamte steht. Dessen Dienstherr könnte dann wiederum ihn selbst in Regress nehmen, wird befürchtet. Das werde es nicht geben, ist aus der Berliner Senatsverwaltung für Inneres zu hören. Und dort wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei diskriminierendem Verhalten von Polizeibeamten ohnehin ein Disziplinarverfahren geführt werden müsse. Ob mit LADG oder ohne. Die Bundespolizei dürfte im Übrigen auch in Zukunft wegen Bestimmungen im Grundgesetz und im Bundespolizeigesetz verpflichtet sein, Unterstützungseinsätze durchzuführen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte zeitweise zwar angekündigt, vorerst keine Bundespolizisten mehr nach Berlin zu entsenden. Davon ist er aber – wohl nicht zuletzt aufgrund eines Gesprächs mit Geisel im Nachgang der jüngsten IMK – wieder abgerückt. In der Unterredung hatte der Berliner Senator eine schriftliche Klar-

stellung zum LADG zugesichert. Darin sollte unter anderem fixiert werden, dass die Norm für die Berliner Verwaltung gelte und sich insoweit an die Stellen der Bundeshauptstadt und ihre Bediensteten richte. Zudem sollte unterstrichen werden, dass das Land Berlin keine Rückgriffsoder Freistellungsansprüche gegenüber dem Bund beziehungsweise einem Land oder einzelnen Unterstützungskräften nach dem LADG geltend machen werde. Geisel sagte außerdem zu, das Gesetz zu evaluieren und in den IMK-Gremien regelmäßig über die Umsetzung und eventuell auftretende Probleme zu berichten. Horst Seehofer schränkt trotz seines temporären Abrückens von Unterstützungseinsätzen durch die Bundespolizei aber weiterhin ein: “Sollten Schwierigkeiten auftreten, behalte ich mir allerdings einen erneuten sofortigen Einsatzstopp vor, bis die zugesagten Punkte formell rechtssicher verankert sind.”

Warum so spät? Trotz dieser Entspannungszeichen fragt sich der interessierte Beobachter jedoch schon, weshalb gerade Berlin, wo Polizisten vergleichsweise häufig Angriffen und Anschuldigungen ausgesetzt

Keine Entwarnung bei Rechtsextremismus Nachrichtendienste müssen Bestrebungen weiter aufklären (BS/Marco Feldmann) Bundesweit nehmen die Bedrohungen durch Rechtsextremisten zu. Das wird in Zukunft die Verfassungsschutzbehörden stärker fordern als bisher. Auch in Hamburg. Deshalb soll dort die im vergangenen Jahr gegründete Spezialeinheit “Rechtsextremismus im Internet” verstärkt werden. Das sieht auch der neue Koalitionsvertrag der Landesregierung vor. Straftaten. Zudem gebe es oft, aber nicht immer, Verbindungen zur politisch motivierten Kriminalität, so Thurau. Sie zeigte sich besorgt, dass es eine enge Verknüpfung zwischen dem Hass im Netz und daran anschließende Straftaten im analogen Raum geben könnte. Sie appellierte an die Nutzer im digitalen Raum, Delikte vermehrt anzuzeigen und aus dem Dunkelfeld herauszutreten. Denn auch wenn die Behörden zum Teil technische Probleme hätten, an Verdächtige heranzukommen, müsse gelten: “Es darf im Netz keinen rechtsfreien Raum geben.” Es sei jedoch eine Verrohung der Sitten auch im Digitalen zu konstatieren, ergänzte Helmut Dedy. Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages räumte ein, dass viele Betroffene Hasskriminalität im Netz nicht anzeigen würden. Sie befürchteten, dass das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft ohnehin eingestellt werde. Aus seiner Sicht sei das – etwa wegen vermeintlicher Geringfügigkeit – noch zu oft der Fall. Selbst Verfahren, bei denen politisch exponierte Personen betroffen seien, würden noch zu selten tatsächlich zu einer Anklage vor Gericht führen, kritisierte Dedy im Rahmen des “Digitalen Staates online” des Behörden Spiegel. Aus Sicht von Markus Hartmann, Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Köln, dürfe es hier nur wenige Opportunitätsentscheidungen über Verfahrenseinstellungen geben. Aber auch der Leiter der “Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen” (ZAC NRW) bemängelt das noch gering ausgeprägte Anzeigeverhalten in diesem Deliktbereich.

AfD als Verdachtsfall ­eingestuft Unterdessen hat der Brandenburger Verfassungsschutz den gesamten märkischen Landesverband der “Alternative für Deutschland” (AfD) als Beobachtungsobjekt im Status eines Verdachtsfalles eingestuft. Auch in Thüringen gilt diese Kategorisierung für den dortigen Landesverband. Brandenburgs Innen-

minister Michael Stübgen (CDU) erklärte, dass die Einstufung das Ergebnis einer langen und intensiven Auswertung gesicherter Erkenntnisse sei. Er unterstrich: “Die Brandenburger AfD hat sich seit ihrer Gründung stetig radikalisiert und wird mittlerweile von Bestrebungen dominiert, die ganz eindeutig gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind.” Der Landesverband sei geprägt von einem ethno-kulturellen Volksbild, das Menschen anderer Herkunft oder Religion verächtlich mache und damit gegen die Würde des Menschen verstoße. Der Leiter des märkischen Verfassungsschutzes, Jörg Müller, begründete die Einstufungsentscheidung mit drei konkreten Wesensmerkmalen des Brandenburger AfD-Landesverbandes. Zudem kündigte er den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel zur Beobachtung an. Müller sagte: “Extremisten als Extremisten zu erkennen und zu benennen ist Kernaufgabe des Verfassungsschutzes. Früh warnen müssen wir besonders vor extremistischen Bestrebungen von Parteien.” Aktuell sehe man mit großer Sorge, welchen Weg die AfD in der Mark eingeschlagen habe. “Es liegen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass von ihr Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgehen”, so Müller. Die Einstufung des Landesverbandes als Verdachtsfall habe im Wesentlichen drei Gründe: Dem Landesverband seien extremistische Positionierungen von Parteimitgliedern zuzurechnen, die insbesondere die Menschenwürde sowie das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip verletzten. “Der Einfluss des “Flügels” auf die Gesamtpartei ist in Brandenburg besonders stark ausgeprägt. Und es existiert nachweislich eine personelle und strukturelle Verflechtung der Brandenburger AfD mit anderen rechtsextremistischen Strukturen”, erklärte Müller. Auf Bundesebene existieren und existierten keine Anweisungen des Bundesinnenministeriums (BMI) an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zur

sind, ein lex specialis für alle Bediensteten des Öffentlichen Dienstes braucht. Und selbst wenn man die Notwendigkeit eines Berliner Alleinganges bejaht, muss schon die Frage erlaubt sein, weshalb das Landesgesetz erst 14 Jahre nach dem bereits seit 2006 gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes auf die Agenda kommt. Zumal es – wie Schönberg sagt – bei Gerichtsverfahren auf Grundlage des AGG auch heute schon ausreicht, wenn die klagende Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung vermuten lassen. Dann komme es auch auf Basis dieses Gesetzes zu einer Umkehr der Beweislast. Hier besteht folglich eigentlich keine Regelungslücke. Naheliegend ist, dass mit dem LADG und dem ebenfalls geplanten Polizeibeauftragten schlicht der Koalitionsvertrag der rot-rotgrünen Landesregierung umgesetzt werden soll. Ein Zeichen der besonderen Wertschätzung für die Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes und ganz besonders für die Polizeibeamten, die jeden Tag für Recht und Ordnung einstehen, sind die aktuellen Berliner Entwicklungen aber ganz sicher nicht.

Der Leiter des Hamburger Verfassungsschutzes Torsten Voß, der auch Vorsitzender des für Verfassungsschutzfragen zuständigen Arbeitskreises vier der Innenministerkonferenz (IMK) ist, unterstreicht: “Die Beobachtung und Aufklärung gewaltorientierter extremistischer Strukturen bleibt eine der wichtigsten Aufgaben des Verfassungsschutzes. Unsere Arbeit beginnt indes viel früher, weit im Vorfeld von Militanz und Straftaten – dort, wo Extremisten beispielsweise versuchen, demokratisches Engagement für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu instrumentalisieren.”

Digitaler Raum als ­“Dunkelkammer” Fälle von Hasskriminalität im digitalen Raum werden noch zu selten zur Anzeige gebracht. Beim “Digitalen Staat online” diskutierten darüber (im Uhrzeigersinn): Dieter Wehe (Moderator), Sabine Thurau, Helmut Dedy und Markus Hartmann. Screenshot: BS/Feldmann

Beobachtung von Mandatsträgern der AfD. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor (Drucksache: 19/19826). Aber auch Linksextremisten fordern die Verfassungsschutzbehörden bundesweit. Jüngste Straf- und Gewalttaten lassen hier eine neue Eskalationsstufe befürchten. Deutschlandweit und auch in Hamburg seien innerhalb des Linksextremismus sich radikalisierende Gruppierungen er-

kennbar, hieß es. Zudem stellen die Verfassungsschutzbehörden vermehrt gezielte Versuche von Extremisten fest, die Grenzen zwischen verfassungsfeindlichem und legitimem demokratischem Engagement zu verwischen. Dabei werden Themen und Debatten, die gesellschaftlich akzeptiert sind, gezielt instrumentalisiert, um für die demokratische Mitte der Gesellschaft anschlussfähig zu sein.

In Nordrhein-Westfalen betrachten die Verfassungsschützer unterdessen die Digitalisierung des Extremismus als größte Herausforderung für alle Sicherheitsbehörden des Landes. Innenminister Herbert Reul (CDU) sagt: “Das Netz ist die Dunkelkammer eines extremistischen Weltbildes und die Reifekammer für Terroristen.” Der digitale Raum sei die Radikalisierungsmaschine des 21. Jahrhunderts. Dort werde Hass gesät und verbreitet. “Hier werden Extremisten zu Terroristen und hier gedeihen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit”, so der Christdemokrat.

Neues Analyseprogramm geplant Rheinland-Pfalz will polizeiliche Ermittler entlasten (BS/mfe) In der rheinland-pfälzischen Polizei ist die Einführung einer neuen Auswertungssoftware zur strafrechtlichen Bewertung kinderpornografischen Materials vorgesehen. Die Menge solcher Bilder und Videos hat zuletzt massiv zugenommen. Dies führt zu einer noch größeren psychischen Belastung der Ermittler, die die Aufnahmen sichten und analysieren müssen. Innenminister Roger Lewentz (SPD) sagte: “Wir werden unsere Aktivitäten nochmals verstärken, um die Bekämpfung von Missbrauch und Kinderpornografie weiter zu verbessern.” Mithilfe der neuen Technik soll die Arbeit der Kriminalbeamten deutlich erleichtert werden. Außerdem soll damit erreicht werden, dass schneller klar ist, ob eine Aufnahme einen Straftatbestand erfüllt oder nicht. Dazu meinte der Ressortchef: “Wir werden auch eine kostenfrei vom Landeskriminalamt Niedersachsen zur Verfügung stehende Software durch unser Landeskriminalamt in einem Pilotverfahren einsetzen.” Mithilfe der Anwen-

dung namens “NIKI” soll eine automatisierte Unterscheidung zwischen pornografischen und nicht-pornografischen Daten durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) möglich werden.

Besondere Unterstützung erforderlich “Die Arbeit in diesem sensiblen und auch emotional besetzten Kriminalitätsbereich stellt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor besondere Herausforderungen”, so Lewentz. Die tägliche Konfrontation mit perfiden, menschenverachtenden und unsägliches Leid verursachenden Straftaten hinterlasse auch Spuren bei den erfahrensten Kriminal-

beamten. Ihnen müsse bei ihrer Arbeit besondere Unterstützung angeboten werden, unterstrich der Sozialdemokrat. Rheinland-Pfalz will im Bereich der KI jedoch nicht nur mit den Kollegen in Hannover kooperieren. Auch die Zusammenarbeit mit nicht staatlichen Partnern soll intensiviert werden, um die polizeiliche Ermittlungsarbeit zu verbessern. Die Beamten haben bereits zusätzliche Hardware für ihre Analysen erhalten. Derzeit wird noch geprüft, ob durch organisatorische Veränderungen, wie zum Beispiel eine Konzentration der Bearbeitungszuständigkeiten, weitere Verbesserungen möglich sind.


Innere Sicherheit

Behörden Spiegel / Juli 2020

Viele Punkte auf der Agenda

B

ehörden Spiegel: Frau Dr. Sütterlin-Waack, welche Themen stehen auf Ihrer Agenda als neue schleswig-holsteinische Innenministerin?

Sütterlin-Waack: Wir haben im Innenministerium eine große Bandbreite an zu bearbeitenden Themen, weil wir ja auch Kommunalministerium sind. Ganz besonders wichtig ist derzeit die Einigung mit den Kommunen über die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs. Außerdem erstellen wir gerade den Landesentwicklungsplan und die Regionalplanung für die Windkraft komplett neu. Zudem reformieren wir unser Landespolizeigesetz. Behörden Spiegel: Was ist da genau geplant? Sütterlin-Waack: Dort wird unter anderem der Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte neu geregelt. Hier wollen wir eine Lösung schaffen, die sowohl praktikabel als auch rechtssicher ist. Außerdem wollen wir mit dem neuen Gesetz die Eigensicherung der Polizisten verbessern. Deshalb schaffen wir die Rechtsgrundlage zur Nutzung von Bodycams und Distanzelektroimpulsgeräten. Darüber hinaus wollen wir mithilfe der Novelle effektiver als bisher gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorgehen. Des

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Schleswig-Holsteins Innenministerin will mehr Rechtssicherheit für Polizisten (BS) Dr. Sabine Sütterlin-Waack ist seit Kurzem neue Innenministerin Schleswig-Holsteins. Zuvor war sie dort Justizministerin. Über ihre Vorhaben im neuen Amt spricht die CDU-Politikerin im Interview mit dem Behörden Spiegel. Die Fragen stellten Marco Feldmann und Uwe Proll.

“ Außerdem wollen wir mit dem neuen Gesetz die Eigensicherung der Polizisten verbessern. Deshalb schaffen wir die Rechtsgrundlage zur Nutzung von Bodycams und Distanzelektro­ impulsgeräten.” Erläutert unter anderem die geplanten Neuerungen im Polizeirecht: SchleswigHolsteins Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Foto: BS/Feldmann

Weiteren müssen zahlreiche Paragrafen zur Datenspeicherung und -verarbeitung durch die Polizei angepasst werden. Behörden Spiegel: Außer Bodycams und Distanzelektroimpulsgeräten: Was muss noch getan werden im Kampf gegen Gewalt gegen Polizisten? Sütterlin-Waack: Wir haben in Schleswig-Holstein pro Jahr etwa 400 tätliche Angriffe auf Polizeibeamte. Das ist mehr als einer pro Tag und deutlich zu viel. Wir haben eine Arbeitsge-

meinschaft eingerichtet. Deren Mitglieder sollen Konzepte zum besseren Schutz von Polizisten vor Attacken entwickeln. Außerdem tun wir alles dafür, um die finanziellen Grundlagen für eine verbesserte Schutzausrüstung zu erhalten. Zudem entwickeln wir das Einsatz- und Deeskalationstraining sowie das Fortbildungsangebot bei der Polizei kontinuierlich weiter. Behörden Spiegel: Wie positioniert sich Schleswig-Holstein zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz?

Sütterlin-Waack: Für uns ist es nicht hinnehmbar, dass unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten unter Generalverdacht gestellt werden. Wir wollen auf keinen Fall eine Beweislastumkehr. Denn die Beweislast ist einer der tragenden Grundzüge unserer Rechtsordnung. Dies darf gerade bei Polizisten nicht einfach verändert oder umgekehrt werden. Das ist für mich als Juristin ein äußerst wichtiges Thema. Behörden Spiegel: Wird Schleswig-Holstein noch Polizisten nach Berlin entsenden?

Sütterlin-Waack: Wir werden nur dann noch Polizeibeamte zu Unterstützungseinsätzen nach Berlin schicken, wenn uns von dort rechtssicher zugesagt wird, dass unseren Polizisten haftungsrechtlich freigestellt sind. Das Berliner Gesetz darf für unsere Beamten nicht gelten. Diese Zusage will ich haben. Behörden Spiegel: Wie steht es eigentlich um die Belange weiblicher Polizeiangehöriger in Schleswig-Holstein? Sütterlin-Waack: Da haben wir definitiv noch Luft nach oben. Wir können innerhalb der Landespolizei noch deutlich mehr Frauen gebrauchen. Ich hoffe aber, dass hier zeitnah Verbesserungen eintreten. Nicht umsonst habe ich das Thema Gleichstellung aus dem Justizministerium mit hinüber genommen ins Innenministerium. Es gibt auch schon Ideen und interne Papiere zur Frauenförderung innerhalb der Landespolizei. Da geht es zum einen um die stärkere Anwerbung von Frauen für den Polizeiberuf. Zum anderen brauchen wir aber auch mehr Frauen in polizeili-

chen Führungspositionen. Die Polizeischule in Eutin sowie die Wasserschutzpolizei stehen bereits unter weiblicher Leitung. Behörden Spiegel: Wie gestaltet sich die Nachwuchssituation bei Ihrer Landespolizei? Wie viele Bewerber haben Sie pro offener Stelle? Sütterlin-Waack: Wir haben etwa 7,4 Bewerber auf eine offene Stelle. Ich hoffe, dass nach der Corona-Pandemie die Vorzüge des Öffentlichen Dienstes wieder ein wenig in den Vordergrund rücken und wir wieder mehr Bewerbungen erhalten. Grundsätzlich ist die Bewerberlage bei der schleswig-holsteinischen Polizei aber weiterhin gut. Es gibt noch ausreichend junge Leute, für die der Polizeiberuf attraktiv ist. Deshalb senken wir derzeit auch unsere Eingangsvoraussetzungen nicht ab. Behörden Spiegel: Brauchen wir weiterhin ein Musterpolizeigesetz? Sütterlin-Waack: Wir aus Schleswig-Holstein setzen uns sehr dafür ein, dass daran innerhalb der Innenministerkonferenz weiter gearbeitet wird. Und das unabhängig davon, dass zahlreiche Bundesländer ihre Polizeigesetze bereits reformiert haben oder dies kurz bevorsteht.

Beratung und Tagung per Videoschalte

Keine Einheitlichkeit

BDBOS hat neue Meeting-Plattform errichtet

Nicht alle Verfassungsschutzbehörden berichten über Verdachtsfälle

(BS/Gerd Lehmann) Wegen der Corona-Pandemie mussten nicht nur Unternehmen weltweit auf Homeoffice, (BS/Marco Feldmann) Auch im Bereich des Verfassungsschutzes zeigt sich der föderale Aufbau der Bundesvirtuelle Veranstaltungen und Dienstleistungen umstellen. Auch die öffentliche Verwaltung nutzte diese Mög- republik. So unterscheidet sich nicht nur die Stellung der Landesverfassungsschutzbehörden zwischen den lichkeiten. Was noch vor Kurzem unvorstellbar war, ist schnell zur neuen Normalität geworden. einzelnen Bundesländern, sondern auch ihr Berichtswesen. Bei Weitem nicht alle Behörden erwähnen in ihren jährlichen Berichten auch Verdachtsfälle. Nur Gruppierungen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für Dabei sind Videokonferenzsys- öffentlichen oder kommerziellen ze des Bundes, an die derzeit 111 extremistische Bestrebungen oder Tätigkeiten gegeben sind, werden überall genannt.

teme – auch für die öffentliche Verwaltung – keine neue Sache, sie erleben derzeit aber eine nie dagewesene Bewährungsprobe. Bereits das Anfang 1999 in Betrieb genommene Verbindungsnetz des Informationsverbundes Berlin-Bonn (IVBB) stellte hochwertige IP-Videokonferenz-Systeme zur Verfügung. Diese wurden im Sommer 2019 in die Netze des Bundes (NdB) migriert. Damit können Bundesbehörden und Länder gemeinsam störungsfreie Konferenzen durchführen. Der IP-Videodienst ermöglicht nicht nur Videokonferenzen zwischen den Behörden, sondern auch mit externen Teilnehmern. Obwohl der Markt schon immer eine große Anzahl von Tools für Videokonferenzen zur Verfügung stellte, fanden diese bislang wenig Akzeptanz und wurden nur selten eingesetzt. Corona und die damit verbundenen Einschränkungen sorgten für eine ganz neue Situation. Immer mehr Unternehmen, Behörden, staatliche wie kirchliche Institutionen und Universitäten verlegen ihr Tun und Handeln ins Internet und treiben so die Nachfrage nach Videokonferenzsystemen in die Höhe.

Bis VS-NfD zugelassen Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS), die neben dem Digitalfunk BOS das von

Netzen unabhängige Kerntransportnetz des Bundes (KTN-Bund) als übertragungstechnische Plattform sowohl für den Digitalfunk als auch die Netze des Bundes (NdB) betreibt, hat gemeinsam mit der Deutschen Telekom ein neues System errichtet. Dieses basiert auf der Software des Meeting-Servers des amerikanischen Anbieters Cisco (Cisco CMS).

Maximal 2.100 Teilnehmer Das System mit dem Namen “Meeting-Plattform der BDBOS” vereint lokale Video-, Audio- und Webkommunikation und wird für die Kommunikation von Informationen bis zum Geheimhaltungsgrad VS-NfD zugelassen sein. Es soll die bisherigen Angebote der Bundesverwaltung lediglich ergänzen. So werden nach wie vor auch die bisherigen Videokonferenzsysteme zum Einsatz kommen. Das gilt insbesondere für die Kommunikation von Informationen mit einem höheren Geheimhaltungsgrad als VS-NfD. Aus Sicherheitsgründen wird die Meeting-Plattform der BDBOS in den Rechenzentren der BDBOS an einem bestehenden Standort der Netze des Bundes betrieben und generiert damit unter dem Gesichtspunkt der Cyber- und Informationssicherheit einen echten Mehrwert für das Videoconferencing. Die Abwicklung der standardmäßig verschlüsselten Kommunikation erfolgt sowohl über die Net-

Bundesbehörden angeschlossen sind, als auch über öffentliche Netze. Bei Übertragungen in HDQualität können das System bis zu 2.100 Teilnehmer nutzen. Das Bundesinnenministerium (BMI) und die BDBOS weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Konferenzsystem nicht um eine Cloud-Lösung handelt und der US Cloud Act, der einen Zugriff auf die Kommunikationsdaten ermöglicht, nicht angewendet werden kann. Die Infrastruktur für virtuelle Konferenzen über die MeetingPlattform der BDBOS steht schon bereit. Nun muss sich zeigen, ob das neue System seine Bewährungsprobe besteht und sich die Investition als nachhaltig erweist. Die Vorstellung, die Plattform könne die technische Grundlage für virtuelle EU-Verhandlungen im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft bilden, hat sich schon mal nicht erfüllt. Der Europäische Rat hat den Plänen der Bundesregierung eine Absage erteilt, ein eigenes Videokonferenzsystem für den Zeitraum der deutschen Ratspräsidentschaft aufzubauen. Das schließt allerdings nicht aus, dass die Meeting-Plattform der BDBOS für bilaterale Meetings und Multipoint-Konferenzen während der deutschen Ratspräsidentschaft genutzt wird und damit die vom Ratssekretariat angebotenen technischen Möglichkeiten ergänzt.

Ausschließlich darüber berichtet etwa der Verfassungsschutz Baden-Württemberg für alle Phänomenbereiche. Gleiches gilt für Niedersachsen. Dort ist es geübte Praxis, nur über Bestrebungen zu berichten, die aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte als extremistisch gelten. Verdachtsfälle finden dort keinen Eingang in die Jahresberichte, auch wenn Verdachtsfälle dennoch beobachtet werden können. Auch in Berlin, Bayern, Hamburg, Hessen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt erfolgt – oftmals aufgrund mangelnder gesetzlicher Grundlage – keine Verdachtsfallberichterstattung. Aus dem Magdeburger Innenministerium heißt es dazu, dass der dortige Verfassungsschutz öffentlich ausschließlich über Bestrebungen und Tätigkeiten von Personenzusammenschlüssen berichte, bei denen die vorliegenden Erkenntnisse in ihrer Gesamtschau zu der Bewertung geführt hätten, dass die Gruppierungen verfassungsfeindliche Ziele verfolgten. Dabei handele es sich immer um gesichert extremistische Bestrebungen. Begründet wird die Nichterwähnung von Verdachtsfällen in den Jahresberichten des sachsen-anhaltinischen Verfassungsschutzes damit, dass es für eine öffentliche Berichterstattung über Bestrebungen, bei denen lediglich Anhaltspunkte für verfassungs-

und der Tötung aus niedrigen Beweggründen rechtsfehlerfrei bejaht habe, wirke sich dies auf den Strafausspruch aber nicht aus, so die BGH-Richter. Das Urteil gegen diesen Angeklagten – er war zu lebenslanger Haft verurteilt worden – ist damit rechtskräftig. Auf die Revision des Mitangeklagten, dessen Fahrzeug nicht mit dem des Unfallopfers

kollidierte, hat der Senat das Urteil, soweit es diesen Angeklagten betrifft, insgesamt aufgehoben. Die Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen Mordes könne keinen Bestand haben, weil die Beweiswürdigung des Landgerichts die Feststellung eines gemeinsamen, auf die Tötung eines Menschen gerichteten Tatentschlusses nicht trage.

MELDUNG

Raser: Mordurteil teilweise bestätigt (BS/mfe) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung von Teilnehmern an einem illegalen Autorennen in Berlin, bei dem ein Mensch starb, wegen Mordes in Teilen bestätigt. Die Revision eines der beiden Angeklagten wurde verworfen. Das Verfahren des zweiten mutmaßlichen Rasers muss erneut vor dem Landgericht der Bundeshaupt-

stadt verhandelt werden. Die Bewertung der Tat als Mord sei im Ergebnis des ersten Angeklagten nicht zu beanstanden. Zwar weise die Beweiswürdigung des Landgerichts zur subjektiven Seite des Mordmerkmals der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln durchgreifende Rechtsfehler auf. Da das Landgericht die Mordmerkmale der Heimtücke

feindliche beziehungsweise ex­ tremistische Bestrebungen vorliegen, gemäß einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2013 einer gesonderten gesetzlichen Grundlage bedürfe. Und die gebe es in Sachsen-Anhalt nicht. Weder im Gesetz noch in untergesetzlichen Regelungen werde der Terminus “Verdachtsfall” definiert.

BMI unterlag 2013 Die Leipziger Bundesrichter hatten damals entschieden, dass das damals geltende Bundesverfassungsschutzgesetz das Bundesinnenministerium (BMI) nicht ermächtigte, in seinen Verfassungsschutzbericht auch solche Vereinigungen aufzunehmen, bei denen es sich nur um Verdachtsfälle handelte. In solchen Fällen dürfe der Verfassungsschutz die Vereinigung zwar weiterhin beobachten und Informationen über sie sammeln, sie aber nicht in den Jahresbericht aufnehmen. Mittlerweile hat sich die Rechtslage – zumindest für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) – jedoch wieder geändert. Aus diesem Grunde berichtet es inzwischen auch wieder über Verdachtsfälle, muss diese aber auch explizit als solche kennzeichnen. Im Bericht für das Jahr 2018 war das etwa mit Blick auf die “Identitäre Bewegung Deutschland” der Fall. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Nennung aller Verdachtsfälle, da es auch gute Gründe für eine Nicht-Erwähnung geben kann und die jährlichen Berichte kein komplettes Abbild aller erwiesen extremistischen Bestrebungen oder gar jeglicher Verdachtsfälle sind. Aus Hessen, wo wie erwähnt keine Verdachtsberichterstattung stattfindet, ist dazu Ähnliches zu vernehmen. Die Erwähnung von Beobachtungsobjekten im Verfassungsschutzbericht sei nicht abschließend. Die Entscheidung über eine öffentliche Erwähnung einer Organisation in diesen Dokumenten müsse

stets am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gemessen werden. Sie hänge von der Intensität der extremistischen Aktivitäten der jeweiligen Gruppierung im jeweiligen Berichtsjahr ab und erfolge auf Basis einer gründlichen Abwägung zwischen nachrichtendienstlichen und/oder datenschutzrechtlichen Erwägungen einerseits sowie dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit andererseits. Explizit erwähnt werden Verdachtsfälle neben den BfV-Berichten, die offiziell vom BMI herausgegeben werden, in Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und MecklenburgVorpommern. Im Freistaat sieht das Landesverfassungsschutzgesetz die öffentliche Berichterstattung über Verdachtsfälle explizit vor. Sie müssen entsprechend gekennzeichnet werden. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Kennzeichnung durch den Fettdruck erwiesen verfassungsfeindlicher Strukturen und den Kursivdruck von Verdachtsfällen im Jahresbericht. Auch in Mecklenburg-Vorpommern besteht die Möglichkeit zur öffentlichen Berichterstattung zu extremistischen Verdachtsfällen. Zwischen 2016 und 2018 wurde davon im Falle der “Identitären Bewegung” Gebrauch gemacht. Und in Rheinland-Pfalz werden im Verfassungsschutzbericht auch Gruppierungen genannt, die durch das BfV als Verdachtsfall eingestuft sind, weil dies der Bearbeitung einer Organisation als Beobachtungsobjekt durch die Mainzer Verfassungsschutzbehörde entspricht. Das dortige Gesetz kennt keine Trennung in Verdachtsfall einerseits und Beobachtungsobjekt andererseits. Dort erfolgt eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz bereits beim Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.


Innere Sicherheit

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Mehr als Technologie

V

orausschauende Polizeiarbeit wird heute gern mit neuen technischen Systemen zur Vorhersage von Kriminalität gleichgesetzt. Sie ist allerdings viel mehr, in der analogen Welt ist der polizeiliche Fachterminus hierfür “vor die Lage kommen”. Die Strategie der Polizei Niedersachsen formuliert seit 2013 daraus die Vision “Wir leben vor der Lage”. Seither analysiert und bewertet die Polizei hierzu regelmäßig Umwelttrends in Bezug auf ihre polizeiliche Relevanz. Im Themenfeld Digitalisierung sind daraus eine Vielzahl neuer Projekte entstanden, zum Beispiel PreMAP (“Predictive Mobile Analytics for Police”), die Weiterentwicklung der polizeilichen Analyse (Big Data), die Entwicklung von Künstlicher-Intelligenz(KI)-Software für polizeiliche Einsatzzwecke oder die Entwicklung einer Plattform für digitale Assistenzsysteme. In Lagezentren werden sogenannte OSINT-Manager für Open-Source-Recherchen eingesetzt und in der Öffentlichkeitsarbeit wurde die Nutzung neuer Social-Media-Kanäle massiv ausgeweitet. Vor zwei Jahren wurde der auch auf privaten Endgeräten der Beamtinnen und Beamten nutzbare Polizeimessenger NiMes bereitgestellt und für dieses Jahr ist die Einführung eines neuen internen Sozialen Netzwerkes für die Polizei geplant, um weitere moderne Formen der Zusammenarbeit zu ermöglichen. Vorausschauende Polizeiarbeit ist also mehr als der Versuch einer softwarebasierten Kriminalitätsvorhersage.

Kein Diskriminierungsrisiko In Deutschland finden derzeit lediglich Predictive-PolicingSysteme Verwendung, die unter Nutzung von Mustern aus historischen Kriminalitätsdaten Prognosen über potenzielle Straftaten erstellen. In den Länderpolizeien werden hierfür teils eigene, teils proprietäre Entwicklungen eingesetzt. Die Programme zur Risikobewertung von Krimina-

Behörden Spiegel / Juli 2020

Vorausschauende Polizeiarbeit in Zeiten von Predictive Policing und KI

nen zur Erkennung von Tatserien mit den angrenzenden Bundesländern Hessen und NordrheinWestfalen getestet.

Moderne Analyse und KI

(BS/Stephan Manke) Im Kinofilm “Minority Report” setzt die Precrime-Dienststelle des Washington Police Departments die Precogs Agatha, Arthur Die enorme Zunahme der digiund Dashiell unter Psychopharmaka, um ihre Fähigkeiten zur Verbrechensvorhersage zu nutzen. In ihren Visionen können sie Verbrechen zeitlich talen Beweismittel in den letzten und in Bildern präzise vorhersagen, ohne dass die Täter sich ihres zukünftigen Verhaltens bereits selbst bewusst sind. Trotz Erprobung neuer Jahren erfordert zwingend neue Technologien zur vorausschauenden Polizeiarbeit sind wir derzeit von dieser fiktiven Dystopie weit entfernt. technische Standards, da die litätswahrscheinlichkeiten im öffentlichen Raum erzeugen statistische Wahrscheinlichkeiten, bei denen die Annahme der Begehung zukünftiger Straftaten in einem be- Aufgrund der Corona-Pandemie wird derzeit kaum noch s t i m m t e n in Wohnungen eingebrochen. Das liegt auch daran, dass Raum höher diese immer besser abgesichert sind. In Deutschland wird ist als anders- vorausschauende Polizeiarbeit bisher vor allem zur Vorherwo. Bei diesen sage derartiger Delikte genutzt. Die Technik kann aber noch ortsbezogenen deutlich mehr. Foto: BS/Tim Reckmann, pixelio.de Systemen besteht deshalb grundsätzlich kein Analysekonzepte, die ein MoniRisiko individueller Diskriminie- toring von Social-Media-Posts rungen oder gar Repressalien, da nutzen, können dazugerechnet die Software im Wesentlichen für werden. Während derartige Medie Einsatzplanung von Polizei- thoden beispielsweise im Kontext kräften genutzt wird. der Kreditgewährung bereits weit Zum Bereich Predictive Policing verbreitet sind, ist ihr Einsatz zur sind allerdings auch Systeme Gefahrenvorsorge durch staatzur Verhaltensprädiktion zu zäh- liche Institutionen allerdings len, die zumeist unter Einsatz umstritten. von KI Wahrscheinlichkeiten zu künftigen Verhaltensweisen Flächendeckende Nutzung umstritten von Personen treffen. Hier wären beispielsweise Algorithmen zur Vergleichbar verhält es sich bei Risikobewertung von Gefährdern der sogenannten intelligenten Vioder zur Erstellung von Sozi- deobeobachtung im öffentlichen alprognosen bei Straftätern zu Raum. Ihr denkbarer flächennennen, wie sie unter anderem deckender Einsatz zur Erkenin den USA bereits zum Einsatz nung gefährlicher Situationen oder Verhaltensweisen, etwa von kommen. Bei solchen Systemen mit Per- Gewalthandlungen, Gefahrensisonenbezug besteht per se ein tuationen oder von gefährlichen potenziell höheres Diskriminie- Gegenständen, ist umstritten, rungsrisiko, da die jeweils einge- selbst wenn die Software lediglich setzten Trainingsdaten mensch- einen internen Alert-Dienst zur lichen Verhaltens den Maßstab weiteren Bewertung durch den für das Ergebnis bilden. Auch Menschen auslöst.

Noch kritischer ist die in Berlin ebenfalls erprobte Technik zur Gesichtswiedererkennung zu sehen. So wird im aktuellen KIWeißbuch der EU-Kommission darauf verwiesen, dass aufgrund der erhöhten Risiken besondere Anforderungen an Systeme zur biometrischen Fernidentifikation gestellt werden müssen. Angesichts der Entwicklungen in einigen Staaten sind deshalb in Deutschland derartige Verfahren vor Einführung im Hinblick auf die Intensität des Grundrechtseingriffs intensiver zu diskutieren.

Keine Algorithmisierung um jeden Preis Vorausschauende Polizeiarbeit im Sinne der niedersächsischen Polizeistrategie bedeutet also keine Algorithmisierung der Sicherheitspolitik um jeden Preis. Gleichwohl sind neue Technologien zu erproben und dabei sorgsam auf ihren Nutzen für die Polizeiarbeit und ihre Vereinbarkeit mit datenschutzrechtlichen und ethischen Standards zu prüfen. So wurde beispielsweise im Jahr 2016 das Projekt PreMAP mit einer Prädiktionskomponente zur Risikobewertung auf Grundlage des Near-Repeat-Ansatzes als ein Baustein zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchs gestartet. Die bisherigen Erfahrungen sind vergleichbar mit den Erfahrungen in anderen Bundesländern – sie sind im Internet veröffentlicht. Die derzeitige Weiterentwicklung wird zeigen, ob eine Verbesserung der Prognosegüte gegenüber den bisher genutzten Merkmalen erreicht werden kann.

Daneben gehörten allerdings von Anfang an auch andere Komponenten der geobasierten Kriminalitätsanalyse zum Portfolio von PreMAP. So wurde im vergangenen Jahr mit dem PreMAP-Portal eine neue Oberfläche entwickelt, mit der neben der Vorhersage von Risikogebieten weitere auch lokal administrierbare Informationsdienste angeboten werden können. Dazu zählen zum Beispiel die geobasierte Ansicht der täglichen Kriminalitätslage, das sogenannte Kriminalitätsradar mit Auswahlmöglichkeiten unterschiedlicher Deliktsbereiche für die geobasierte Darstellung sowie weitere frei definierbare Lage-Informationsdienste, etwa aktuelle Informationen zu Fahndungen, Haftbefehlen, Schuhspuren usw. Diese Informationsdienste können über die lokalen Analysestellen gestaltet und mit lokalen oder übergreifenden Inhalten versehen werden und sind wahlweise über die Polizei-Arbeitsplätze, über sogenannte Infoterminals in den Wachräumen oder auch über mobile Endgeräte in Streifenwagen abrufbar. Mit spezifisch visualisierten Lageinformationen unterstützt PreMAP alle Beamtinnen und Beamte mobil und trägt dazu bei, dass Informationen bei Streifenfahrten oder Streifengängen noch besser verfügbar sind. Daneben werden derzeit auch Möglichkeiten eines Austauschs von übergreifenden Lageinformatio-

steigenden Datenmengen mit Personal allein auf Dauer nicht mehr zu bewältigen sind. Das heute noch übliche Weiterreichen auf mobilen Datenträgern gefährdet die forensischen Standards in den Ermittlungen. Deshalb sind moderne und für alle Beteiligten gemeinsam nutzbare Analyseund Speicherumgebungen zu schaffen, in der große Datenbestände innerhalb konkreter Strafverfahren verknüpft und ausgewertet werden können. Dazu ist auch der Einsatz von KI in Form des maschinellen Lernens unumgänglich. Mit der Einstellung von mehreren KI-Entwicklern konnte im Landeskriminalamt Niedersachsen bereits eine Software entwickelt werden, die Ermittlungskräfte künftig besser bei der extrem beanspruchenden Sichtung kinderpornografischer Dateien unterstützt, indem sie die bislang manuell zu sichtende Datenmenge massiv reduziert. Bei allen Entwicklungen steht die niedersächsische Polizei von Beginn an fest im Verbund des Programms “Polizei 2020”. Hier wird sie ihre Erfahrungen mit der Erprobung neuer Technologien einbringen und – wo immer gewünscht und möglich – zur Verfügung stellen.

Stephan Manke ist Staats­ sekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport. Foto: BS/Niedersächsisches ­Ministerium für Inneres und Sport

Einsatzfähigkeit war immer gegeben

Lageorientiertes Vorgehen

Bayerische Polizei hat Corona-Krise gut bewältigt

Eingriffe bei Verstößen auf Demonstrationen

(BS) Jürgen Köhnlein ist neuer Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern. Er folgt auf Rainer Nachtigall, der zum (BS/bk) Das Einhalten von Infektionsschutzverordnungen gilt auch bei Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) gewählt wurde. Über die wichtigsten Vorhaben seiner Amtszeit sprach er mit Behörden Demonstrationen. Doch wie wird bei Verstößen gegen die Verordnungen Spiegel-Redakteur Marco Feldmann. bei Versammlungen vorgegangen? Behörden Spiegel: Herr Köhnlein, welche Themen stehen auf Ihrer Agenda? Köhnlein: Zum Zeitpunkt meiner Amtsübernahme waren für mich die Auswirkungen der Corona-Krise am greifbarsten. Mein Hauptaugenmerk lag dann auch direkt darauf, wie die Bayerische Polizei unter Pandemiebedingungen arbeitet. Dabei konnten wir zeigen, dass der Bayerischen Polizei der Spagat zwischen der Aufrechterhaltung der Einsatz- und Arbeitsfähigkeit einerseits und dem notwendigen Arbeits- und Gesundheitsschutz andererseits gelungen ist. Wir waren weiterhin einsatzfähig und haben es ganz gut geschafft, unsere eigenen Beschäftigten vor den Coronabedingten Gesundheitsgefährdungen zu schützen. Auch wenn das am Anfang nicht einfach war. Behörden Spiegel: Was waren die Probleme? Köhnlein: Da es sich um ein weltweites Problem handelte, hatten wir anfangs Ausrüstungsprobleme hinsichtlich der Schutz­ausstattung. Außerdem gab es Schwierigkeiten in Hinblick auf die Kontakte innerhalb der Dienstgruppen. Diesbezüglich mussten wir neue Dienstund Arbeitszeitmodelle etablieren, um die Ansteckungsgefahr innerhalb der Polizei zu verringern. Dafür wurden auch Beamte

“ Wir waren weiterhin einsatzfähig und haben es ganz gut geschafft, unsere eigenen Beschäftigten vor den Corona-bedingten Gesundheits­gefährdungen zu schützen.” Jürgen Köhnlein ist neuer Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern. Foto: BS/DPolG Bayern

und Tarifbeschäftigte teilweise ins Homeoffice geschickt. Daraufhin stellten sich neue Fragen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Thema wird uns in den kommenden Monaten noch weiter beschäftigen. Denn wir haben gezeigt, dass ein Teil der Polizei auch gut von zu Hause aus arbeiten kann. Behörden Spiegel: Was beschäftigt Sie noch? Köhnlein: Mich beschäftigt noch sehr die Gewalt gegen Polizeibeamte. In Bayern hatten wir im vergangenen Jahr 2.600 im Rahmen ihrer Dienstausübung verletzte Polizisten zu beklagen. Es gab sogar drei versuchte Tötungsdelikte zulasten meiner Kolleginnen und Kollegen. Das ist ein großes Problem und absolut nicht hinnehmbar. Die Zahl der Attacken hat in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich zugenommen. Problematisch sind

dabei insbesondere die tätlichen Angriffe durch unbeteiligte, außenstehende Dritte sowie die Attacken, die gar nicht in Zusammenhang mit einer Amtshandlung stehen. Darauf kann man sich auch nur bedingt durch ein verändertes Einsatztraining einstellen. Inakzeptabel sind auch die Vorwürfe aus dem politischen Raum, wonach es bei der deutschen Polizei einen latenten Rassismus gebe. Behörden Spiegel: Bei der Bayerischen Polizei soll es in Zukunft zu einer massiven Neuverteilung der Stellen kommen. Wie bewerten Sie das entsprechende Konzept? Köhnlein: Das Konzept begrüßen wir grundsätzlich. Die Neuverteilung ist absolut notwendig. Wir sind sehr zufrieden über die nachhaltige Verstärkung der Bayerischen Polizei. Denn das war jahrelang eine Forderung von

uns als Deutsche Polizeigewerkschaft. Kritisch sehen wir, dass im Vorfeld der Konzepterstellung nicht mit den Gewerkschaftsvertretern gesprochen und der Hauptpersonalrat nicht beteiligt wurde. Dessen Mitglieder haben davon aus der Presse erfahren. Außerdem wird bei dem Konzept die Bereitschaftspolizei zu stark außen vor gelassen. Hierzu wird es in Kürze Gespräche mit den Verantwortlichen geben. Dabei soll geklärt werden, ob und inwiefern hier noch Änderungen und Anpassungen möglich sind. Das wird aber schwierig werden. Denn niemand wird sich gerne seinen Teil des bereits verteilten Kuchens wegnehmen lassen. Behörden Spiegel: Wie bewerten Sie das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz? Köhnlein: Grundsätzlich halten wir von diesem Antidiskriminierungsgesetz nichts. Hier wird eine Gesetzeslücke behauptet, die es in Wahrheit gar nicht gibt. Es existieren schon heute genügend Stellen, bei denen sich die Bürger über angebliches polizeiliches Fehlverhalten und Diskriminierungen beschweren können. Dafür braucht es kein spezielles Gesetz mehr. Die in dem Gesetz vorgesehene Beweislasterleichterung, die für uns eine Beweislastumkehr darstellt, ist rechtlich ein kompletter Systembruch und absolut unnötig.

Bei sonnigem Wetter folgten rund 3.000 Personen dem Aufruf für die Demonstration “Für die Kultur – Alle in einem Boot” auf das Wasser des Landwehrkanals. Trotz der Aufforderung der Veranstalter und den Ermahnungen der Berliner Polizei wurde der Mindestabstand von 1,5 Metern und das Tragen von Masken seitens der Teilnehmer nicht eingehalten. Schließlich wurde die Demonstration in Absprache mit der Polizei aufgrund des NichtEinhaltens der Abstände beendet. Jedoch wurden keine Verfahren aufgrund von Ordnungswidrigkeitsverstößen gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung (SARSCoV-2-EindmaßnV), welche kürzlich durch die SARS-CoV2-Infektionsschutzverordnung ersetzt wurde, eingeleitet. Das Nicht-Einhalten der Abstände und das Fehlen eines MundNasen-Schutzes wird nach der Infektionsschutzverordnung als eine Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Unterschiedliches Vorgehen in den Ländern Das Land Berlin hat sich dazu entschieden, die Verfolgungszuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten neben den originär zuständigen Ordnungsbehörden auch der Polizei zu übertragen. Diesen Weg gingen auch die anderen Bundesländer. Bei den

Versammlungen seien die Ziele der polizeilichen Maßnahmen der Schutz der Versammlung sowie die Durchsetzung der Regelungen der Verordnung, heißt es aus der Berliner Senatsverwaltung für Inneres. Grundsätzlich schreite die Berliner Polizei bei der Eindämmung des CoronaVirus offensiv ein, jedoch hingen die polizeilichen Maßnahmen von der konkreten Einsatzlage und der Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ab. Beim Polizeipräsidium München setze man zwar auf eine kommunikative Linie und versuche, auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger hinzuwirken, aber greife bei beharrlichen Zuwiderhandlungen und Verweigerern konsequent durch.

Zurückhaltender Ansatz in BaWü In Baden-Württemberg hingegen wolle man die Beachtung der Verordnungen vorrangig der Eigenverantwortung des Einzelnen überlassen. Bei massiven Verstößen während Demonstrationen handle die Polizei in Stuttgart stets lageorientiert. Im Zuge der allgemeinen Lockerungspolitik würde tendenziell eher zurückhaltend vorgegangen. Es gelte abzuwägen, ob durch restriktive polizeiliche Eingriffe nicht unter Umständen eine höhere Gefährdung erzeugt würde als durch eine zurückhaltende Vorgehensweise der Einsatzkräfte.


Innere Sicherheit

Behörden Spiegel / Juli 2020

D

ieser spektakuläre Erfolg eines privaten Raumfahrtunternehmens ist nur die Spitze des Eisbergs, unter dem sich in den letzten Jahren umwälzende Veränderungen in der Raumfahrt und insbesondere in der Satellitenbranche abgespielt haben, die eine Revolution unserer Kommunikationsinfrastrukturen vorbereiten. In die breite Öffentlichkeit geraten sind bereits im vergangenen Jahr vielversprechende Medienberichte über kommerzielle Initiativen von Großunternehmen, die über weltumspannende Netze von Kleinstsatelliten flächendeckend High-Speed-Internetverbindungen “für jedermann und überall” anbieten wollen. Elon Musk hat mit seinem SpaceXAbleger Starlink bereits mehrere hundert sogenannte LEOs (Low Earth Orbiters) am Himmel. Rund 12.000 sind geplant, die in niedrigen Umlaufbahnen auf 500 und 700 km um die Erde kreisen sollen.

Nicht nur gute Nachrichten Aufbau und Betrieb der benötigten Infrastrukturen erfordern Milliarden-Investitionen und jahrelanges Durchhaltevermögen der beteiligten Investoren. So kamen auch in letzter Zeit nicht nur gute Nachrichten aus der Branche. Im März musste der 2012 gegründete StarlinkKonkurrent OneWeb, an dem von europäischer Seite Airbus Defence and Space und Virgin aktiv beteiligt sind, an seinem amerikanischen Sitz in New York Gläubigerschutz (“Chapter 11”) beantragen, als der japanische Hauptinvestor Softbank sich aus dem Geschäft zurückzog. Zu diesem Zeitpunkt hatte OneWeb bereits 74 Satelliten in eine 1.200 Kilometer hohe Umlaufbahn geschossen – und von der amerikanischen Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) Lizenzen für wertvolle Übertragungsfrequenzen erhalten.

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Revolution der Infrastrukturen Private Marsmission und High-Speed-Internet aus dem Weltraum (BS/Dr. Barbara Held) Das war großes Kino. Die ganze Welt konnte via Live-Übertragung mitverfolgen, wie zum ersten Mal nach neun Jahren mit Crew Dragon ein bemanntes Raumschiff vom amerikanischen Cape Canaveral abhob und Stunden später sicher an der internationalen Raumstation ISS andockte. Eigens zum Start angereist, sprach US-Präsident Trump höchstes Lob für die Zusammenarbeit von NASA und dem privaten Betreiber SpaceX in die Kameras. SpaceX-Gründer und CEO Elon Musk beschrieb euphorisch schon die nächsten Schritte in Richtung Weltraumtourismus und geplanter Marsmission.

Das Raumschiff “Dragon” von SpaceX nähert sich der “International Space Station” (ISS). Foto: BS/NASA

Ebenfalls “Chapter 11” beantragte fast zeitgleich die bereits 1999 gegründete Firma Speedcast, deren “Netz der Netze” allerdings überwiegend auf traditionellen geostationären Satelliten (GEOs) beruht. Weitere potente Akteure sind mit ihren Großvorhaben noch in der Planungsphase. So arbeitet Amazon an einer eigenen LEO-Infrastruktur, um die Steuerung seiner Logistik zu optimieren. Und auch Apple hat kürzlich eine größere Anzahl von Satellitenexperten eingekauft. Es versteht sich, dass China ebenfalls bereits dabei ist, ein eigenes LEO-Netz zu etablieren.

Komplexe Steuerung Anders als “konventionelle” Kommunikationssatelliten, die ihre Funkbereiche stationär aus Höhen von um die 36.000 Kilometer abdecken (Geostationary Orbiters – GEOs), bewegen sich die Satelliten von Starlink und

OneWeb als Low Earth Orbiters (LEOs) auf ihren niedrigen Flugbahnen über beide Pole. Ein kontinuierlicher Zellwechsel wird für die Empfangsgeräte damit zur Regel; die Steuerung ist komplex. Rund 40 weltweit verteilte Knoten sollten nach den Plänen von OneWeb für die ununterbrochene Verbindung zum Internet sorgen. Möglich und bezahlbar wird die LEO-Technologie durch rasante Fortschritte beim Antrieb, der Steuerung und dem Management dieser komplexen Infrastrukturen. Nicht zuletzt wurde die Produktion revolutioniert: Bei OneWeb in Florida zum Beispiel laufen täglich zwei Mini-Satelliten vom Band, deren Stückkosten bei rund einer Million Euro liegen. Demgegenüber dauert die Herstellung eines konventionellen Satelliten schon einmal zwei Jahre und kostet 250 Millionen Euro. Die Entwicklung der LEO-Tech-

nologien zeigt allerdings auch bei den GEOs Wirkung, auf denen traditionell die einsatzkritische Kommunikation von BOS und Militär beruht. So schätzt der renommierte europäische Satellitennetzbetreiber Inmarsat, dass sich die Kosten für einen GEO aufgrund technologischer Fortschritte in den letzten Jahren halbiert haben. Dabei habe jeder der vier Inmarsat-Satelliten, die dieses Jahr ins All gehen, allein genauso viel Kapazität wie alle 13 sich derzeit im Wirkbetrieb befindlichen GEOs der Firma zusammen.

Relativ schattenfreie ­Funkversorgung weltweit Der potenzielle Mehrwert der neuen LEO-Netze ist offensichtlich: Sie versprechen weltweit flächendeckende, relativ schattenfreie Funkversorgung und Netzanschluss, bei wegen der Flughöhe kurzen Latenzzeiten und ohne dass dazu kostenintensiv Leitungen vergraben werden müssten. Dabei sind sie äußerst flexibel, was die Kapazitätsanforderungen anbetrifft – und kostengünstig, so zumindest die Hoffnung der künftigen Betreiber. Die Einzelheiten der Abrechnungsmodelle liegen bisher noch etwas im Dunkeln. Die neuen Möglichkeiten wecken nicht nur das Interesse entlegener, unterversorgter Gemeinden, sondern auch Begehrlichkeiten der internationalen Community für kritische Kommunikation, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und Militär inklusive, die traditionell

in Krisensituationen auf Satellitenkommunikation setzen und jetzt die neuen Infrastrukturen in ihren Alltag integrieren wollen. Bisher hat allerdings allein Erillisverkot, der Betreiber des nationalen finnischen BOS-Netzwerks, eine systematische Studie zu den Nutzungsmöglichkeiten der sich entwickelnden Satelliten-Infrastrukturen für zivile und militärische, einsatzkritische Kommunikation in Auftrag gegeben und publiziert (2019). Die Autoren machen schon im Vorwort darauf aufmerksam, dass sich die Branche so schnell entwickelt, dass Teile des Berichts beim Erscheinen schon wieder veraltet sein könnten. Grundsätzlich sehen sie aber die Zukunft der einsatzkritischen Kommunikation in der Integration von terrestrischen und satellitengestützten Netzwerken. LEOs wie GEOs haben ihre Vor- und Nachteile. Der Erfolg des LEO-Ansatzes wird unter anderem davon abhängen, ob es den Netzbetreibern gelingt, die Erdnähe der Infrastruktur in extrem kurze Latenzzeiten umzusetzen, die bei den GEOs nicht erreichbar sind, und ihre Vorteile bei der Ausleuchtung der Funkzellen auszuspielen. Darüber hinaus geht es darum, die Ausrüstung in jeder Hinsicht zu miniaturisieren beziehungsweise dem Smartphone-Nutzer in irgendeiner Form direkten Zugang zum Satelliten zu verschaffen. Derzeit sind nämlich noch immer, wenn auch kleine und mobile, Empfangsstationen beziehungsweise spezielle Satellitentelefone

notwendig, die die Datenströme weiterleiten. Daher hat ein weiteres Start-up unter den Satellitenbetreibern namens Lynk im März ziemliches Aufsehen erregt, als es von der gelungenen Übertragung einer SMS von einem Satelliten auf ein gewöhnliches Android-Smartphone berichtete. Geschäftsziel der Firma ist genau das: direkter Zugang der Smartphone-Nutzer zum Satelliten. Im Hinblick auf die technologischen Einzelheiten hält man sich da aber noch bedeckt.

48.000 als Ziel Das insolvente OneWeb wird nun auktioniert. Unter den solventen Interessenten befinden sich dem Vernehmen nach SpaceX und Amazon, aber auch das französische Unternehmen EutelSat, das als drittgrößter Satellitenbetreiber der Welt gilt. Anscheinend laufen die Verhandlungen gut. OneWeb bereitet unterdessen weitere Starts vor und hat bei der FCC jetzt einen Antrag eingereicht, insgesamt rund 48.000 Satelliten in den Orbit bringen zu dürfen. Laut Antrag hat das Unternehmen bereits eine Finanzierung durch den Schuldner gesichert und geht davon aus, das Insolvenzverfahren bald abschließen zu können. SpaceX hält dagegen und verfügt bereits über 420 Satelliten im All. Elon Musk steht bekanntlich für visionäre Ziele: SpaceX hat jenseits der ursprünglich geplanten Ausbaustufe von 12.000 Starlink-Satelliten bei der FCC gerade noch weitere 30.000 Satellitenlizenzen beantragt. Im Übrigen hat die US-Armee im Mai einen Drei-Jahres-Vertrag zur Erprobung des Starlink-Netzwerks für militärische Zwecke unterzeichnet. An seiner strategischen Bedeutung dürfte ohnehin kein Zweifel bestehen. Gegenüber diesen Perspektiven war die erfolgreiche “Crew-DragonMission” an Pfingsten vielleicht nur noch das “Sahnehäubchen” von Cape Canaveral.

Auf dem richtigen Weg

Neue wissenschaftliche Erkenntnis

Nordrhein-Westfalen will weiter strikt gegen Clans vorgehen

Seltener fremdenfeindliche Straftaten bei hohem Ausländeranteil

(BS) Nordrhein-Westfalen geht konsequent gegen Angehörige krimineller Großfamilien vor. Es gibt in regel- (BS/mfe) Fremdenfeindliche Straftaten sind umso seltener, je mehr Ausländer in einer Region leben. Das mäßigen Abständen Razzien. Und das soll auch in Zukunft so bleiben, sagt Innenminister Herbert Reul (CDU). haben Untersuchungen von Wissenschaftlern der Universitäten Marburg und Osnabrück sowie des BundesDie Fragen stellte Behörden Spiegel-Redakteur Marco Feldmann. kriminalamtes (BKA) ergeben. Behörden Spiegel: Wie stehen Sie zum Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz? Reul: Jedes Land hat seine eigenen Gesetze. Mit mir wäre ein solches Gesetz, das ja im Prinzip eine vom Parlament verabschiedete Misstrauenserklärung gegenüber allen Polizisten ist, nicht zu machen. Aber ich freue mich, dass der Kollege Geisel uns inzwischen schriftlich zugesichert hat, dass dieses Gesetz nur für Berliner Beamte gilt – und nicht für Hundertschaftsbeamte aus anderen Ländern. Nach dieser Klarstellung sehe ich keinen Grund, die länderübergreifende Solidarität infrage zu stellen. Behörden Spiegel: In Duisburg gab es kürzlich mehrere Vorfälle, bei denen Polizisten im Rahmen von Festnahmen massiv bedroht und angegriffen wurden. Welche Konsequenzen müssen daraus gezogen werden? Reul: Es hat sich gezeigt, dass unsere Strategie der Nadelstiche gegen kriminelle Clans Erfolg hat. Die Razzien haben diesen Personenkreis gestört. Jetzt haben sie kurz aufbegehrt, konnten die Festnahmen schlussendlich aber nicht verhindern. Das zeigt mir, dass wir mit unserer Strategie richtig liegen und diese konsequent weiterverfolgen müssen. Zugleich wird aber auch deutlich, dass wir unsere Polizei in ihrem Auftritt noch weiter stärken müs-

“Zugleich wird aber auch deutlich, dass wir unsere Polizei in ihrem Auftritt noch weiter stärken müssen. Damit haben wir auch schon angefangen.” Herbert Reul (CDU), Innenminister NordrheinWestfalens, will die konsequente Verfolgung krimineller Clans und seine Strategie diesbezüglich fortsetzen. Foto: BS/Giessen

sen. Damit haben wir auch schon angefangen. So sind die Beamten in den Duisburger Problembezirken wieder vermehrt in ihren Einsatzanzügen und in größeren Gruppen unterwegs. Das hilft. Behörden Spiegel: Wie stehen Sie zum Musterpolizeigesetz? Reul: Ich brauche ein solches Mustergesetz nicht. Wir in Nordrhein-Westfalen haben unser Polizeigesetz bereits reformiert. Ich bin inzwischen ein Fan davon, Sachen nicht wochenlang zu diskutieren, sondern sie einfach zu machen. Die Leute wollen Taten sehen und nicht Theorien und Arbeitskreise. Wenn es ein Polizeigesetz geben sollte, das dann für alle Bundesländer als Leitfaden dient, und wir damit mehr Einheitlichkeit erzielen, bin ich aber sehr dafür. Behörden Spiegel: Die Innenministerkonferenz (IMK) hat ein

schärferes Vorgehen in Fällen von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch von Kindern beschlossen. Wie bewerten Sie das? Reul: Darüber freue ich mich sehr. Schließlich habe ich ein Jahr lang dafür gekämpft, den Strafrahmen für solche Taten zu erhöhen. Das wird nun geschehen. Außerdem begrüße ich es, dass wir uns im Kreis der Innenminister darauf verständigt haben, dass Tatverdächtige bei besonders schweren Missbrauchsfällen künftig leichter in Untersuchungshaft genommen werden können. Dafür habe ich mich im Rahmen der IMK massiv eingesetzt. Beschuldigte in einem Mordfall lassen wir ja in der Regel auch nicht frei herumlaufen. Was wir in diesem Deliktfeld aber noch dringend brauchen, ist die Mindestspeicherpflicht. Aber auch da sind wir auf einem guten Weg.

“Wir haben überprüft, inwieweit die Häufigkeit von fremdenfeindlichen Straftaten damit zusammenhängt, wie viele Ausländer in einer Region leben”, erläutert Mitverfasser Dr. Uwe Kemmesies von der Forschungs- und Beratungsstelle Terrorismus/ Extremismus (FTE) des BKA. “Soweit wir wissen, gibt es bisher keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die der Verbindung zwischen dem Anteil von Ausländern einerseits und dem Auftreten von Hassverbrechen andererseits nachgehen”, so Ulrich Wagner von der PhilippsUniversität Marburg. Laut der vom Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Statistik zur politisch motivierten Kriminalität für das vergangene Jahr hat die Hasskriminalität um 5,8 Prozent gegenüber 2018 zugenommen. Zu dieser Deliktgruppe zählen auch fremdenfeindliche Verbrechen.

Verschiedene theoretische Erklärungen Experten haben dafür zwei Theorien aufgestellt. Der Gruppenkontakttheorie zufolge gebe es in Regionen, in denen viele Ausländer lebten, mehr Möglichkeiten zum Kontakt mit ihnen. Die positiven Erfahrungen, die dabei gesammelt würden, führten zum Abbau negativer Vorurteile. Die Bedrohungstheorie hingegen besagt, dass ein höherer Anteil an Ausländern bei der Bevölkerungsmehrheit ein

Wissenschaftler konnten mithilfe von Forschung neue Informationen und Erkenntnisse zur Korrelation zwischen der Häufigkeit fremdenfeindlicher Straftaten und der Zahl der in einer Region lebenden Ausländer gewinnen. Foto: BS/Bernhard Aichinger, pixelio.de

Gefühl der Bedrohung erwecke. Dieses Empfinden rufe Zurückweisung und diskriminierendes Verhalten hervor. “Beide Erklärungsansätze erscheinen plausibel, sowohl auf der Basis von Alltagsüberlegungen als auch vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Theorien”, so Wagner.

Störfaktoren verzerren nicht Zur Überprüfung nutzten die Wissenschaftler Daten der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität des BKA aus dem Berichtsjahr 2015. Damals verzeichneten die Polizeibehörden besonders viele einschlägige Delikte. Die Forscher setzten die Zahlen ins Verhältnis zu den Strukturmerkmalen der 402 deutschen Regierungsbezirke. Dabei zeigte sich: je mehr Aus-

länder in einem Bezirk leben, umso geringer ist die Anzahl fremdenfeindlicher Straftaten. Das gilt selbst noch nach Ausschluss aller möglichen Störfaktoren. Zudem steht – und das überraschte die Forscher – die Häufigkeit von Hassverbrechen in keinem signifikanten Zusammenhang mit dem Anteil der Geflüchteten in den einzelnen Regierungsbezirken. Eine Korrelation gibt es aber sehr wohl mit dem Gesamtanteil der Ausländer in einem Bezirk. Eine mögliche Erklärung dafür ist laut Wissenschaftlern, dass Ausländer in bestimmten Bezirken schon länger präsent seien, was für das Verhalten zwischen den Gruppen relevanter sei als neu hinzugekommene Geflüchtete.


Cyber-Kriminalität

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Behörden Spiegel / Juli 2020

Strafverfolgung im Cyber Space

Straftaten im Darknet

Ermittlungsarbeit auch für Staatsanwälte nicht immer einfach

Ermittlungstaktische Herausforderungen für die Strafverfolgungsbehörden

(BS/Thomas Janovsky) Cyber Crime und damit auch dessen Verfolgung ist und bleibt eine Wachstumsbranche. Kaum ein Tag vergeht, an dem die Medien nicht über Cyber-Angriffe auf Behörden, Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen oder Privatpersonen berichten. Die jüngst bekannt gewordenen Attacken auf mehrere europäische Hochleistungsrechenzentren sind ein Beispiel unter vielen. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird diese Bedrohungslage aber nach wie vor unvollständig abgebildet, da von einem großen Dunkelfeld ausgegangen werden muss.

(BS/Benjamin Köhler) Das Darknet: Schon der Begriff hat etwas Mystisches an sich, ein abgeschirmter Teil des Internets, in den sich – unbeobachtet von der Allgemeinheit – Kriminelle zurückziehen, um sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und Straftaten zu begehen. Was genau das Darknet eigentlich ist und wie darauf zugegriffen werden kann, ist der breiten Öffentlichkeit kaum bekannt.

Entweder weil Angriffe gar nicht erst bemerkt oder aber von den Betroffenen nicht zur Anzeige gebracht werden. Der IT-Branchenverband Bitkom geht mittlerweile von einem jährlichen Schaden für deutsche Unternehmen von rund 100 Milliarden Euro aus. Die staatlichen Strafverfolgungsbehörden stehen dieser Bedrohung längst nicht mehr zahnlos gegenüber. In allen Bundesländern wurden polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ressourcen aufgestockt und spezialisierte Dienststellen eingerichtet. In Bayern verfolgt die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingerichtete “Zentralstelle Cybercrime Bayern” mit derzeit 16 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten seit dem 1. Januar 2015 herausgehobene Fälle von Cyber-Kriminalität. In dieser Zeit konnten viele Ermittlungsverfahren erfolgreich abgeschlossen und Täter zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden. Allein im Jahr 2019 wurden in Bamberg über 6.000 Verfahren gegen bekannte Beschuldigte neu anhängig. Eine der bundesweit größten Durchsuchungsaktionen mit mehr als 1.400 eingesetzten Ermittlern wurde kürzlich von Bamberg aus koordiniert (mehr dazu auch auf dieser Seite).

Oft langwierig Nach wie vor stellen sich Staatsanwälten und Polizeibeamten bei der Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens aber besondere Herausforderungen. Hier ist zunächst die Internationalität von Cyber Crime zu nennen. Ermittlungen in diesem Bereich weisen immer grenzüberschreitende Bezüge auf. Sie sind gleichzeitig regelmäßig

tig wachsenden Datenmengen erschweren die Arbeit der Strafverfolger ungemein. Die zunehmenThomas Janovsky ist Generalstaatsanwalt in Bamberg. de Verbreitung wirksamer VerFoto: BS/Generalstaatsanwaltschaft Bamberg schlüsselungsalgorithmen in allen Bereichen der Informationsverarzeitkritisch. Klassische Wege der beitung erfordert im günstigsten internationalen Zusammenarbeit Fall einen immer höheren techniin Strafsachen nehmen jedoch schen und zeitlichen Aufwand für immer noch so viel Zeit in An- die Entschlüsselung aufseiten spruch, dass oftmals wertvolle der Ermittler. Im schlimmsten Informationen und Beweismittel Fall bleiben ein Zugriff unmöglich nicht mehr rechtzeitig zur Ver- und entscheidende Ermittlungsfügung stehen. Die vor einigen ansätze unerreichbar. Schließlich sind auch im mateJahren eingeführte Europäische Ermittlungsanordnung hat hier riellen Strafrecht einige Probleme nur teilweise Abhilfe schaffen offen, wenn es um einen wirksakönnen. men Schutz unserer Gesellschaft Ein weiteres Problem, dessen vor Cyber Crime geht. Bayern hat europarechtskonforme Lösung bereits vor einiger Zeit Initiativen dringend erforderlich ist, um Cy- im Bundesrat ergriffen, um zum ber Crime im Interesse der Bür- Beispiel eine eigenständige Strafgerinnen und Bürger wirksam barkeit der Betreiber krimineller bekämpfen zu können, ist die in Plattformen zu schaffen und die Deutschland weiterhin fehlende Strafrahmen der Computer- und Speicherung von Verkehrsdaten. Datendelikte an die Realität des Im Zeitalter dynamischer IP-Ad- digitalen Zeitalters anzupassen. ressen und Port-Zuweisungen ist Leider hat der Bundesgesetzgees für erfolgreiche Ermittlungen ber diese Anliegen bislang nicht zwingend, eine bestimmte IP- aufgegriffen. Trotz all der Schwierigkeiten Adresse auch noch nach mehr als ein paar Tagen einem konkre- und Herausforderungen: Der ten Anschlussinhaber zuordnen Staat ist längst gewappnet, zu können. Dies gelingt wegen um Straftätern auch im Cyber der in Deutschland fehlenden Space wirksam entgegentreVorratsdatenspeicherung viel ten zu können. Spezialisierte Cyber-Staatsanwälte ermitteln zu selten. erfolgreich gegen KinderpornoEntschlüsselung immer grafie-Tauschbörsen im Darknet schwieriger genauso wie gegen Betrüger, die Auch in technischer Hinsicht sich die mutmaßliche Anonysind Cyber-Ermittler mit beson- mität von Kryptowährungen deren Problemlagen konfrontiert. zunutze machen wollen. Der Effektive Verschlüsselungstech- Rechtstaat setzt sich auch in nologien in Kombination mit ste- der virtuellen Welt durch.

MELDUNGEN

Noch nicht beendet (BS/mfe) Innerhalb der Bundesregierung ist die Meinungsbildung zum künftigen Umgang mit sogenannten Zero-Day-Schwachstellen noch nicht abgeschlossen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor (Bundestagsdrucksache 19/19753). Bei diesen Einfallstoren für CyberKriminelle handelt es sich um Fehler, die vor allem dem Hersteller des betroffenen Systems noch nicht bekannt sind. Sie sind besonders problematisch, da für sie noch keine Abhilfe oder Eindämmung zur Verfügung steht. Die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass für den Umgang mit Schwachstellen bereits Prozesse bezüglich der Meldung innerhalb der Bundesverwaltung an das Bundesamt

für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und durch eben diese Behörde etabliert worden seien. Demnach müssten grundsätzlich alle Bundesbehörden Informationen im Zusammenhang mit neu festgestellten Schwachstellen, die für die Erfüllung von Aufgaben oder die Sicherheit der Informationstechnik anderer Behörden bedeutsam seien, an das BSI melden. Dieses meldet die Schwachstellen dann an den jeweiligen Hersteller, damit das Unternehmen die Lücke ­schließen kann. Das Verfahren ziele darauf ab, den durch eine mögliche Ausnutzung von Schwachstellen resultierenden Schaden zu minimieren. Durch das vorübergehende Zurückhalten von Schwachstellen- und Angriffsdetails könne

zudem die Ausnutzung zunächst erschwert und so das Schadens­ potenzial reduziert werden, heißt es weiter. Außerdem könnte durch die koordinierte Beteiligung betroffener Hersteller eine Bereitstellung funktionierender Sicherheitsupdates ermöglicht werden. Das BSi sei grundsätzlich dafür verantwortlich, alle für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik erforderlichen Informationen zu sammeln. In anderen Staaten existieren bereits staatliche Strategien zum Umgang mit Zero-Day-Schwachstellen. Diskutiert oder bereits umgesetzt werden oder wurden sie unter anderem in den Vereinigten Staaten von Amerika, den Niederlanden oder dem Vereinigten Königreich.

worden. Verdient haben sollen die Verdächtigen unter anderem an Provisionen und Verkaufsgebühren. Diese sollen bis zu 5,5 Prozent betragen haben. Zudem wird ihnen vorgeworfen, Erlöse aus Drogenverkäufen, die über die Plattform stattfanden, auf ihre eigenen digitalen Wallets umgeleitet zu haben. Mit diesen veruntreuten Geldern wollten sie sich offenbar absetzen. “Wall Street Market” wurde im Mai letzten Jahres geschlossen. Nun muss das Landgericht Frankfurt am Main über die Zulassung der Anklage zum Hauptverfahren entscheiden.

Unterdessen fanden bundesweit Durchsuchungen gegen Nutzer des Darknet-Handelsplatzes “crimenetwork.co” statt. Dabei kamen über 1.400 Polizisten in nahezu allen Bundesländern zum Einsatz. Außerdem waren Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie aus Österreich und Polen beteiligt. Es gab über 30 Festnahmen, elf Haftbefehle wurden vollstreckt. Es wurden Betäubungsmittel, Waffen, elektronische Geräte, Bargeld in fünfstelliger Höhe, digitale Währungen und Speichermedien mit einem Volumen von über 300 Terabyte sichergestellt.

Anklage erhoben (BS/mfe) Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen drei mutmaßliche Betreiber des Online-Marktplatzes “Wall Street Market” im Darknet erhoben. Die Plattform soll zeitweise die zweitgrößte ihrer Art für den Handel mit Drogen, ausgespähten Daten, gefälschten Dokumenten und Malware gewesen sein. Der Großteil der Server soll sich in den Niederlanden befunden haben. Die drei Beschuldigten stammen aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg. Sie waren bereits im April vergangenen Jahres verhaftet

Tatsächlich bedarf es allerdings lediglich eines speziellen Browsers mit eingebautem Anonymisierungsdienst, um Zugang zu erhalten. Zwar ist die Navigation schwierig, da keine klassischen Domains verwendet werden. Mittlerweile gibt es aber speziell angepasste Suchmaschinen. Zudem wollen Geschäfte gemacht und Gleichgesinnte gefunden werden. Will ein Täter Drogen an den Mann bringen oder Kinderpornos tauschen, müssen die entsprechenden Angebote auch auffindbar sein, etwa über Linklisten. Je größer eine Seite wird, desto wahrscheinlicher ist daher, dass diese in das Fadenkreuz von Cyber-Ermittlern gerät.

Nach Festnahme einiger Tatverdächtigter konnten diese nicht mehr als die Nutzernamen ihrer Mittäter nennen. Das Internet ermöglicht es, gemeinschaftlich Straftaten zu begehen, ohne sich jemals real zu begegnen. Dies birgt zwar auch Probleme für die Täter, da schwierig zu erkennen ist, wer vertrauenswürdig ist. Neulinge werden von erfahrenen Nutzern zum eigenen Vorteil ausgenutzt. Mit Vorliebe wird sich gegenseitig betrogen, groß angelegte Aktionen verlaufen wegen Fehlern im Sande. Im Erfolgsfall bedarf es allerdings akribischer Ermittlungsarbeit, um an die Kriminellen heranzukommen.

Teilweise große ­Schwierigkeiten

Vollkommene Anonymität gibt es nicht

Ermittlungen im Darknet sind mit – teils erheblichen – Schwierigkeiten verbunden. Täter können leicht die eigenen Spuren verwischen. IP-Adressen werden anonymisiert, der Datenverkehr verschlüsselt und über mehrere Rechner umgeleitet. Ausgetauscht wird sich unter Pseudonymen, identifizierende Angaben gegenüber anderen Nutzern werden vermieden. Selbst bei komplexem arbeitsteiligen Vorgehen wissen die Täter oft nichts voneinander. In einem von mir derzeit bearbeiteten Verfahren agierten mehrere Täter gemeinsam über das Internet und erbeuteten durch Ausnutzung einer Schwäche im Online-Banking-System über eine Million Euro von diversen Bankkonten.

Glücklicherweise gibt es Grenzen der Anonymität, die es den Strafverfolgern ermöglichen, Täter zu ermitteln und vor Gericht zu bringen. In letzter Zeit ist es in vielen Fällen gelungen, Server­ standorte von Darknet-Foren aufzuspüren und die Server sicherzustellen. Bei Auswertung der Daten lässt sich dann sehr genau feststellen, wer dort wie und in welchem Umfang aktiv war. Eine einzige erfolgreich hochgenommene Darknet-Plattform kann hunderte oder gar tausende Folgeverfahren nach sich ziehen. Der findige Er-

mittler wird nämlich in aller Regel auf zahlreiche Anhaltspunkte stoßen, die Rückschlüsse auf die tatsächlichen Personen hinter den Nutzernamen erlauben. Illegale Ware muss zum Kunden gelangen, die Bezahlung abgewickelt werden. Hier lässt sich häufig mehr zurückverfolgen als gemeinhin angenommen. In der Vergangenheit sind unbemerkt einzelne Accounts, teils ganze Shops und Foren von Ermittlungsbehörden übernommen worden, um so an Informationen zu gelangen. Auch eine fehlerhafte beziehungsweise angreifbare Programmierung oder ein unbedachter Klick können Tätern schnell zum Verhängnis werden, wenn hierdurch kurzzeitig die echte, unverschleierte IP-Adresse offengelegt wird. Gerade in den letzten Jahren hat es eine Vielzahl beachtlicher Erfolge im Kampf gegen kriminelle Aktivitäten im Darknet gegeben. Der Mythos des für Justiz und Polizei undurchdringlichen Darknets hat tiefe Risse bekommen. Die Täter sollten sich daher auch zukünftig nicht allzu sicher fühlen.

Benjamin Köhler ist Staatsanwalt in der “Landeszentralstelle Cybercrime” (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz. Foto: BS/privat

Die bessere Methode Micro-Virtualisierung schützt auch vor Phishing-Mails (BS/Jochen Koehler*) Behörden geraten zunehmend ins Visier von Cyber-Angreifern. Vor allem Phishing-Mails stellen eine immense Gefahr dar, die klassische Sicherheitslösungen nicht beseitigen können. Isolieren statt Detektieren mittels Micro-Virtualisierung ist die bessere Methode in der Malware-Abwehr. Gefälschte E-Mails bedrohen in hohem Maße die BehördenIT – kaum ein Tag vergeht, an dem nicht neue Phishing-Mails mit gefährlicher Schadsoftware auftauchen. Große Wellen schlug die Spam-Kampagne mit dem Onlinebanking-Trojaner Emotet: Er infiziert E-Mail-Postfächer sowie Rechner und kann gesamte Netzwerke lahmlegen. Auch das Social Engineering, das vor allem in Form von Spear-PhishingMails auftritt, liegt im Trend und gefährdet die IT-Sicherheit. Viele Behörden reagieren darauf mit der noch regelmäßigeren Durchführung von Awareness-Kampagnen, in denen die Mitarbeiter dazu aufgerufen werden, genau hinzusehen und nicht auf alles zu klicken, was in einer E-Mail zu finden ist. Dennoch werden sie immer wieder Opfer solcher Attacken, die sie mitunter empfindlich treffen. Die große Gefahr für die kommunale IT besteht im Zugriff auf behördenfremde Webseiten, im Downloaden von Dokumenten und vor allem in der E-MailKommunikation. Und dabei gibt es im Vergleich zu Unternehmen einen gravierenden Unterschied: Restriktive Sicherheitsvorgaben – etwa Beschränkungen beim Webseitenzugang oder beim Öffnen von E-Mail-Attachments – sind im Behördenumfeld nicht ohne Weiteres umsetzbar, schließlich kann jede E-Mail ein wichtiges Anliegen einer Bürgerin oder eines Bürgers beinhalten. Blacklisting-Maßnahmen sind also nicht möglich. Folglich benötigen Kommunen Sicherheitslösungen für die Clients, die zum einen

HP Sure Click Enterprise kapselt alle Anwenderaktivitäten in eigenen MicroVMs. Foto: BS/HP Deutschland

die Zugriffsmöglichkeiten nicht einschränken, zum anderen aber einen umfassenden Schutz für die Endgeräte und damit das gesamte Behördennetz bieten. Den durch E-Mails bestehenden Gefahren mit klassischen AntivirenAV)-Programmen erfolgreich zu begegnen, bleibt eine Illusion. Das Problem solcher Lösungen besteht darin, dass sie zum Beispiel unter Nutzung von Signaturen auf die Malware-­ Erkennung angewiesen sind. Bisher unbekannte Schadsoftware wie einen neuen Virus in einem E-Mail-Anhang können sie damit kaum aufspüren. Selbst wenn Lösungen wie Next-Generation-AV-Produkte mit einer Erkennungsrate von 99 Prozent werben, bezieht sich auch das nur auf bereits bekannten Schadcode. Was immer bleibt, ist eine gefährliche Lücke nicht

detektierbarer Malware. Eine wirklich effektive Methode zum Schutz ist die Nutzung von Lösungen zur Applikationsisolation. Die beste Möglichkeit für eine solche Isolation bietet der Einsatz von Micro-Virtualisierungstechnologie. Eine Lösung wie HP Sure Click Enterprise kapselt jede riskante Anwenderaktivität wie das Öffnen eines E-Mail-Anhangs in einer eigenen Micro-Virtual-Machine (Micro-VM). Eine mögliche Schädigung durch Malware bleibt dadurch immer auf die jeweilige Micro-VM beschränkt, die zudem nach Beendigung einer Aktivität wieder automatisch gelöscht wird. Eine Kompromittierung des Endgerätes und nachfolgend des Behördennetzes ist damit nahezu ausgeschlossen. *Jochen Koehler ist Sales Director Security Solutions bei HP.


Katastrophenschutz

Behörden Spiegel / Juli 2020

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“rescEU” soll schon wieder ausgebaut werden

Kooperationsgebot statt -verbot

Massive Kritik an erneutem Kommissionsvorschlag aus Brüssel

Konzeptpapier zum Bevölkerungsschutz vorgelegt

(BS/Marco Feldmann) An der Idee der Europäischen Kommission zum Ausbau und zur Stärkung des Katas­ trophenschutzmechanismus “rescEU” wird heftige Kritik geübt. Das zeigt eine Stellungnahme mehrerer Bundesratsausschüsse, darunter der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union sowie der Innenausschuss. Darin bemängeln die Ländervertreter die erneute Initiative aus Brüssel sowohl mit Blick auf die verwendete Methodik als auch in Bezug auf wesentliche Punkte ihres Inhalts.

(BS) In der Debatte zu der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bevölkerungsschutz legte der Bundestagsabgeordnete Sebastian Hartmann (SPD) ein Konzeptpapier vor und plädiert für ein Kooperationsgebot statt eines Kooperationsverbots. Das Interview führte Behörden Spiegel-Volontär Bennet Klawon.

Kritisiert wird in dem Dokument (Bundesratsdrucksache 306/1/20), das vom Plenum angenommen wurde, unter anderem, dass die Kommission kaum ein Jahr nach Inkrafttreten der Neufassung des EUGemeinschaftsverfahrens erneut eine grundlegende Initiative im Bereich des Katastrophenschutzes präsentiere. Aus Sicht des Bundesrates hat “sich das reformierte Unionsverfahren, das erst seit etwas über einem Jahr besteht, als ein starkes Zeichen europäischer Solidarität bewährt”. Das nun bestehende System müsse jetzt erst einmal weiter aufgebaut werden. Aber: “Durch die aktuelle Vorlage der Kommission wird dieser gerade kürzlich gefundene Kompromiss nun infrage gestellt.”

Kritisch gesehen wird außerdem das Ansinnen Brüssels, die Anschaffung von “rescEU”-Kapazitäten durch die Mitgliedsstaaten künftig nicht mehr mit 80 oder 90 Prozent der Gesamtsumme zu fördern, sondern sie komplett zu übernehmen. Dazu heißt es in der Beschlussempfehlung eindeutig: “Betrachtet man das

Beschneidung von Länderkompetenzen im Bereich des Katastrophenschutzes wurde nach Informationen des Behörden Spiegel zuletzt auch im für solche Fragestellungen zuständigen Arbeitskreis fünf der Innenministerkonferenz (IMK) diskutiert. Die Mitglieder des Gremiums sprachen sich dem Vernehmen

Wieder kein ­Konsultationsverfahren Des Weiteren wird kritisiert, dass wie schon 2017 wiederum kein Konsultationsverfahren vorgenommen worden sei. Auch gebe es keine Folgenabschätzung. Dazu meinen die Ländervertreter: “Gerade weil die bestehende Lage sehr komplex ist und Ziel aller Änderungen stets ein tragfähiges Krisenmanagement- und -reaktionsmodell sein sollte, wäre es von hoher Wichtigkeit, erst einmal die aktuelle Situation der EU kritisch zu analysieren, bevor endgültige Schlussfolgerungen gezogen werden.” Inhaltlich wird bemängelt, dass die Idee eigener “rescEU”Kapazitäten durch die Kommission erneut in Richtung eines Paradigmenwechsels im Sinne einer Vergemeinschaftung weise. Würde dies Wirklichkeit werden, hätte die EU in diesem Bereich nicht mehr nur eine Unterstützungskompetenz, sondern die Möglichkeit, “einen eigenen Katastrophenschutz zu betreiben”. Dadurch könnte sie dann gleichranging zu den eigentlich primär zuständigen Mitgliedsstaaten über eigene Kapazitäten verfügen und selbständig Unionsziele im Vorsorgebereich festlegen, wird befürchtet.

Klare Ablehnung durch ­Bundesländer Dies wird von den Bundesländern strikt abgelehnt. Denn: “Damit würden wesentliche Aspekte des nationalen Katastrophenrisikomanagements und der dazugehörigen Planung beschnitten und dementsprechend ureigene Kompetenzen der Mitgliedsstaaten unterlaufen werden, mit aus Sicht der Länder äußerst negativen Folgen für die dezentrale Handlungsfähigkeit der nationalen Gefahrenabwehrsysteme.”

Im Bundesrat (Foto) gibt es massive Widerstände gegen eine stärkere Rolle der Europäischen Union im Bereich des Katastrophenschutzes. Foto: BS/Bundesrat

Vorhaben “eigene Beschaffung durch die Kommission” mit Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität, ergeben sich aus Sicht des Bundesrates durchgreifende Zweifel daran, dass die EU durch den Einsatz eigener Kapazitäten Katastrophen effizienter bekämpfen könnte als die betroffenen Mitgliedsstaaten in eigener Verantwortung.” Außerdem wird befürchtet, dass eine Vollfinanzierung durch die Kommission dazu führen könnte, dass Staaten ihre eigenen Anstrengungen in diesem Bereich vernachlässigen oder gar ganz unterlassen. Die Länder befürworten stattdessen die Nutzung des gegebenen, erst kürzlich reformierten Verfahrens. Hier seien die Möglichkeiten zur wechselseitigen und überstaatlichen Hilfe noch bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Zentralisierung von Kompetenzen nicht gewollt Die Heranziehung einer einzelnen Krisenlage, und sei sie wie mit Blick auf die CoronaPandemie noch so gravierend, sei zudem trotz des schwerwiegenden Verlaufs nicht geeignet, einseitig das europäische Katastrophenschutzverfahren als Ganzes zu vergemeinschaften. Vielmehr gehe es auch hier zunächst um die Nutzung der vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten, die nach Auffassung der Länder zeitnah in einem Aktionsplan der Kommission zusammenzufassen wären. Über Bestrebungen zur

nach klar gegen solche Absichten aus. Vielmehr habe die CoronaKrise gezeigt, dass föderale Katastrophenschutzstrukturen gut funktioniert hätten. Aus diesem Grunde brauche es auch keine Zen­tralstellenfunktion des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Die Ländervertreter waren sich einig, dass die derzeitige Krise nicht per se dafür genutzt werden dürfe, eine Zentralisierung des Katastrophenschutzes in Deutschland voranzutreiben.

Nicht anzweifeln Inzwischen gibt es zu diesem Thema auch eine Beschlussfassung der IMK. Unter dem Titel “Lernen aus der Krise” zogen die Ressortchefs auf der jüngsten Tagung in Erfurt eine erste positive Bilanz zu den Handlungskapazitäten der föderalen Gefahrenabwehr in der CoronaKrise. Der Arbeitskreis fünf, der für Katastrophenschutzthemen zuständig ist, wurde außerdem beauftragt, “unter Zugrundlegung der Prinzipien föderaler Partnerschaft und sektoraler Vorsorge die Fortentwicklung eines Strategie- und Konzeptrahmens für einen zukunftsfähigen Bevölkerungsschutz vorzubereiten”. Im entsprechenden Beschluss heißt es eindeutig: “Aus Sicht der IMK hat sich der deutsche Föderalismus im Katas­ trophenschutz in der CoronaPandemie als handlungsfähig erwiesen und bewährt. Es gibt keinen Anlass, ihn infrage zu stellen.”

MELDUNG

Winddaten verbessern Wettervorhersage (BS/mfe) Der Deutsche Wetterdienst (DWD) nutzt künftig die Winddaten des europäischen Forschungssatelliten Aeolus bei der Berechnung von Wetterprognosen. Deren Qualität wird durch die Daten des 2018 gestarteten Satelliten deutlich verbessert. “Aeolus liefert uns präzise Winddaten genau aus dem Bereich der Atmosphäre, in dem sich unsere Wetterküche befindet”, erläutert der Leiter der Entwicklung von Vorhersagemodellen beim DWD, Detlev Majewski. Mit jeder Umrundung erzeuge der Satellit ein neues Datenband der Erde, welches circa 80 Kilometer breit sei und vom Boden bis in 30

Kilometer Höhe reiche. “Diese Aeolus-Daten füllen einige weiße Flecken im globalen meteorologischen Beobachtungssystem”, so Majewski. Der DWD habe seine Analysesysteme erweitert, um die neuen Daten zu nutzen, und würde die Winddaten gerne dauerhaft in seine Modelle integrieren. Allerdings seien Forschungssatelliten oftmals nur drei bis vier Jahre einsatzfähig. Und ein Anschlussprogramm sei noch nicht absehbar, bedauert Majewski. Die neuen Daten seien für den Wetterdienst allerdings nicht nur aus wissenschaftlicher Sicht spannend. Denn wegen der Co-

rona-Pandemie sind in Europa seit Anfang März die meteorologischen Beobachtungen mit Messinstrumenten in Flugzeugen um etwa 80 Prozent zurückgegangen. Dazu sagt Majewski: “Wir haben Glück im Unglück. Mit den Aeolus-Daten können wir den negativen Einfluss dieses hoffentlich nur vorübergehenden Datenverlustes teilweise ausgleichen und so die Qualität unserer Vorhersagen nahezu auf dem gewohnten hohen Niveau halten.” Unterdessen will der DWD bis Jahresende auf 50 Containerschiffen automatische Bordwetterstationen (EUCAWS ) einrichten.

Behörden Spiegel: Welche Defizite sind durch die Corona-Krise sichtbar geworden? Hartmann: Die Corona-Krise hat gezeigt: Risikoanalysen und Bevölkerungsschutzübungen haben zu wenig Verbindlichkeit entfaltet. Vorhandene Strukturen, aber auch die Konzeption Zivile Verteidigung wurden, jenseits aller Übungen, über Jahre und nicht ausreichend mitgedacht. Diese Strukturen müssen wiederaufgebaut werden. Durch die Krise wurden außerdem Mängel bei der Bevorratung sowie bei der Beschaffung von Schutzmaterialien offensichtlich. Strukturen auf Bundesebene, wie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) oder das Technische Hilfswerk (THW), müssen enger geführt werden, das bedeutet in der Konsequenz eine stärkere Trennung zwischen Strategie und Einsatz bzw. politischer Verantwortung. Dabei betone ich stets, dass die Corona-Krise ein Sonderfall des Bevölkerungsschutzes ist. Behörden Spiegel: Wie lassen sich die Defizite überwinden? Hartmann: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich Gedanken gemacht, wie man Zivilverteidigung und Zivilschutz im föderalen Staat organisieren kann und welche Fragen den Ländern vorbehalten bleiben müssen. Diese Trennung zwischen Zivil- und Katastrophenschutz macht heute nur noch wenig Sinn. Auch in

Nicht-Verteidigungsfällen können Aktionen durch staatliche oder nicht staatliche Akteure massive Auswirkung auf die zivile Bevölkerung haben. Sabotage von Kommunikationsnetzen, Wasserversorgung und -entsorgung sind Angriffe, die leider nicht unrealistisch sind. Ich möchte daher weg von einem Kooperationsverbot hin zu einem Kooperationsgebot. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bund über Jahrzehnte Bevorratung anschafft und diese jetzt nur langsam an die Länder verteilt werden können. Es geht nicht darum, die Kompetenzen der Länder zu beschneiden, sondern die vorhandenen Kompetenzen besser zu nutzen. Ich möchte einen “Föderalismus Plus” und keinen Zentralismus. Bund und Länder müssen gemeinsam überlegen, wie eine zukünftige Kooperation aussehen kann. Behörden Spiegel: Welche Kompetenzen soll der Bund dabei übernehmen? Hartmann: Wir müssen analoge und digitale Sicherheit zusammen denken. Es gibt bestimmte Fähigkeiten, die man auf Bundesebene vorhalten muss und bei denen es keinen Sinn ergibt, dass jedes Land diese Kompetenz einzeln aufbaut. Das BBK als Bundeseinrichtung sollte beispielsweise ein gesamtstaatliches Lagebild erstellen. Warum sollten wir denn 16 verschiedene Lagebilder haben, die über schwierige Schnittstellen zusammengefügt werden müssen? Bei der Ausbildung von Krisenhelferinnen

Sebastian Hartmann ist seit 2013 ­Mitglied des Deutschen Bundestages. Foto: BS/privat

und -helfern könnte das BBK gemeinsame Curricula und Informationsgrundlagen erstellen, die genau dort ansetzen, wo wir ein Defizit erkennen. Außerdem kann das BBK eine Schlüsselposition im internationalen Austausch und Wissens­ transfer übernehmen – wie in dem Katastrophenschutzmechanismus rescEU. Dies kann auf Bundesebene organisiert werden, ohne negativ in die Kompetenz der Länder einzugreifen. Bei der Information der Bevölkerung zur Vorbereitung auf mögliche Krisen sollte das BBK eine weitere zentrale Rolle spielen. Mit der Warn-App NINA hat das BBK hier bereits einen wichtigen Beitrag geleistet. Eine weitere Aufgabe des BBK könnte es sein, gegen Fake News und Desinformationskampagnen vorzugehen. Es gibt bis heute kein zentrales, koordiniertes Vorgehen der Bundesregierung gegen Fake News. Hier entscheidet jedes Bundesministerium für sich. Desinformationskampagnen stellen jedoch eine der neuen Herausforderungen dar, mit denen wir jetzt und in Zukunft umgehen müssen, auch im Bereich Bevölkerungsschutz.


Katastrophenschutz

Seite 48

Behörden Spiegel / Juli 2020

Hilfsorganisationen unter Druck

Alleingelassen vor der Katastrophe

Landesverbände beklagen finanzielle Belastung durch die Corona-Pandemie

Pflegeheime gehören wider Erwarten nicht zur Kritischen Infrastruktur

(BS/Bennet Klawon) Unter den Auswirkungen der Corona-Krise haben alle Bereiche des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens gleichermaßen zu leiden. Hilfsorganisationen sind dabei keine Ausnahme. Besonders geraten die Landes- und Regionalverbände der Organisationen unter Druck. Es werden zudem Defizite im Bevölkerungsschutz sichtbar.

(BS/Dr. Martin Michel*) In der Corona-Krise manifestierte sich bei vielen Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft die Erkenntnis, dass eine effiziente Katastrophenbewältigung nur dann funktionieren kann, wenn neben der staatlich-administrativen auch eine eigenverantwortliche betriebliche Risikovorsorge existiert. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um großflächige, lang andauernde Lagen handelt. Seit September 2019 schafft deshalb die Evangelische Stadtmission Karlsruhe im Rahmen des Projektes “Notfallvorsorge im Falle Die Arbeitsgemeinschaft der Ber- gewesen. Die Preise für beispiels- des DRK bei der Bewältigung hilf- eines Blackouts” die Grundlagen für eine bessere Resilienz von insgesamt fünf Pflegeheimen mit etwa 500 liner Hilfsorganisationen schlug weise FFP2-Masken stiegen in- reich gewesen, so Dr. Ralf Selbach, Bewohnern im Stadt- und Landkreis Karlsruhe.

bereits Alarm. In einem Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller (SPD), beklagte die Gemeinschaft Mehraufwendungen von über einer Millionen Euro im Zuge der Corona-Krise. Die hohen Kosten für Schutzausrüstung und Bereithaltungen im Katastrophenschutz stünden den weggefallenen Einnahmen aus Ausbildungsangeboten und Sanitätsdiensteinsätzen etwa bei Veranstaltungen gegenüber. Der Regionalverband Berlin der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) beklagt zum Beispiel Mindereinnahmen von einer halben Million Euro. Die Notfallrettung könne trotzdem aufrecht gehalten werden. Die Arbeitsgemeinschaft bräuchte deshalb dringend zusätzliche Unterstützung durch das Land Berlin. Die Vertreter der Organisationen fanden sich dafür zu einem persönlichen Gespräch mit Müller kürzlich ein. Die ersten Reaktionen waren dabei positiv, dennoch wurden noch keine Vereinbarungen getroffen.

Nur kurze Reaktionszeit gehabt Aber nicht nur in Berlin sind Hilfsorganisationen unter Druck geraten. Auch der Malteser Hilfsdienst (MHD) in Baden-Württemberg hat durch die Pandemie Schwierigkeiten finanzieller und organisatorischer Natur. Hilfsorganisationen sahen sich in dem südlichen Bundesland mit einer speziellen Situation konfrontiert. Die Grenzlage zu Frankreich und der Schweiz, wo deutsche Touristen Skiurlaub gemacht hätten, erzeugte schon frühzeitig eine stärkere Dynamik in Baden-Württemberg. Davon zeigt sich Klaus Weber, Regionalgeschäftsführer der Malteser Baden-Württemberg, überzeugt. Unter diesem Eindruck hätten die Malteser in Baden-Württemberg schon frühzeitig mit dem Aufbau eines Lagers für Schutz­ ausrüstung begonnen. Bereits damals seien die Preise erhöht

nerhalb von wenigen Tagen von Landesgeschäftsführer des DRK rund 50 Cent auf mehrere Euro. in Niedersachsen. Diese Engpässe Insgesamt müssten die Malte- hätten jedoch gezeigt, dass Euroser über eine Million Euro in pa sich in manchen Bereichen von Schutzausrüstung investieren. der nahezu exklusiven Produktion Die Kosten seien teilweise noch von Schutzausrüstung in Asien nicht refinanziert worden. Zudem unabhängig machen müsse. Man müsse weiterhin Ausrüstung be- begrüße deshalb die Initiative der schafft werden, um das Personal Bundesregierung, die Produktiin den Diensten zu schützen, gibt on überlebenswichtiger Gesundheitsgüter stärker in Deutschland Weber zu bedenken. Neben den hohen Kosten für die Beschaffungen zeigte sich die disruptive Wirkung der Pandemie auch im Betrieb der Organisation. Nur drei Tage vor dem allgemeinen Lockdown i n B a d e n - Viele Landesverbände der Hilfsorganisation leiden besonders Württemberg unter den hohen Kosten bei der Beschaffung von Schutsei der MHD zausrüstung wie FFP2-Masken sowie unter dem teilweise i n f o r m i e r t kompletten Wegfall der Einnahmen aus Sanitätsdiensten und worden, um Ausbildungsangeboten. Foto: BS/Klaus Hausmann, pixabay.com auf die neue Situation reagieren und die inne- anzusiedeln. Aufgrund der sichtbar geworderen Abläufe umstellen zu können, so Weber. Betroffen davon seien nen Defizite in der Corona-Krise beispielsweise Fahrdienste oder mahnt Selbach aber, “dass mehr Dienstleistungen für Schulen für den Bevölkerungsschutz gewesen. Das Personal sei trotz- getan werden muss, auch andem weiter eingeplant gewesen. gesichts neuer BedrohungslaAll dies hätte zur Folge gehabt, gen.” Dies beträfe die Zuständass einige Bereiche unter den digkeiten des Bundes und der Rettungsschirm gefallen seien. Länder sowie die Aufstockung Man führe zwar auf allen Ebe- finanzieller Mittel. Die wachsennen Gespräche mit den politisch den Ausgaben für die AusbilVerantwortlichen und bekom- dung, die Vorhaltung und den me auch von kommunaler Seite Betrieb im Bevölkerungsschutz Rückhalt, dennoch komme in könnten die Hilfsorganisationen manchen Bereichen wie dem Sa- nicht dauerhaft selbst tragen. In nitätsdienst die Unterstützung Niedersachsen sei zudem eine Novellierung des Landeskatas­ nur schleppend voran. trophenschutzgesetzes notwenGleichstellung von ehren­ dig. Die ehrenamtlichen Helfer amtlichen Helfern gefordert der Hilfsorganisationen sollten Auch beim Landesverband Nie- mit denen der Freiwilligen Feudersachsen des Deutschen Roten erwehr gleichgestellt werden, forKreuzes (DRK) zeigte man sich dert Selbach. Katastrophen und aufgrund der Lieferengpässe bei Krisen seien nur zu bewältigen, Schutzausrüstung zum Anfang wenn eine große Basis an qualider Krise beunruhigt. Dennoch fizierten ehrenamtlichen Kräften sei die internationale Vernetzung zur Verfügung stünde.

Mehrere Hindernisse Eine zielgerichtete Risikokommunikation und Katastrophenvorsorge vonseiten der Katastrophenschutzbehörden findet folglich außerhalb der befristeten Geltung der Corona-Verordnung Baden-Württembergs nicht oder nicht ausreichend statt. Dies liegt nach unserer Erfahrung nicht an der jeweiligen Behörde oder

deren Mitarbeitern, sondern es sind vielmehr zwei grundsätzliche, systemische Hindernisse im deutschen Bevölkerungsschutzsystem. Zum einen fehlte bisher das Bewusstsein, dass Pflegeeinrichtungen besonders vulnerable Institutionen sind. Das Coronavirus hat allen aufgezeigt, dass der Bevölkerungsschutz neben den KRITIS alle systemrelevanten Berufe und vulnerablen Gruppen berücksichtigen muss. Bis zu 50 Prozent der Todesfälle nach einer Corona-Erkrankung in Europa sind laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Pflegeeinrichtungen vorgekommen.

Warum nicht berücksichtigt? Zum anderen kann man auch von systemischen Schwächen im Verwaltungsaufbau des Katastrophenschutzes sprechen. Man kann sich schon über Sinn und Unsinn von oberen Katastrophenschutzbehörden Gedanken machen, wenn sie es selbst nicht schaffen, in der Kommunikation wissenschaftliche Grundlagen, Strategiepapiere und Empfehlungen in die nachgeordneten Behörden zu transportieren und diese zur Umsetzung anzuleiten. Bezogen auf das Ziel, unsere Pflegeeinrichtungen im Falle eines längerfristigen Stromausfalls resilienter zu machen, sollte man erwarten können, dass Erfah-

(BS/mfe) Die Berliner Feuerwehr verzeichnete im vergangenen Jahr insgesamt 478.281 Einsätze. Im Vergleich zum Vorjahr waren das über 14.300 Einsätze mehr. Anteilig beträgt der Zuwachs rund drei Prozent. Am häufigsten (343.660 Einsätze) waren auch 2019 wieder Notfallrettungen. Hinzu kamen fast 35.000 Notfalltransporte, 6.688 Brandeinsätze, 18.818 technische Hilfeleistungen und über

68.000 Erkundungen. Entgegen den Entwicklungen in der Vergangenheit war allerdings ein Rückgang der Rettungsdiensteinsätze der Berliner Feuerwehr zu verzeichnen. Deren Zahl nahm von 390.409 im Jahr 2018 auf “nur” noch 378.658 ab. Zugleich gibt es weiterhin Probleme bei der Erreichung des Soll-Ziels hinsichtlich der Hilfsfrist im Bereich der Notfallrettung. Eigentlich sollen dort in 90 Prozent der Fäl-

(BS/Martin Lehrer) Eine “Nationale Reserve Schutzausrüstung” soll künftig die Knappheit von Atemschutzmasken und Schutzkleidung wie jüngst während der Corona-Hochphase verhindern, muss aber mit bestehenden Bevorratungsstrukturen in Einklang gebracht werden.

Nichts komplett Neues Vorratshaltung für den Krisenfall existiert in Deutschland schon in mehreren Branchen. So werden etwa für die strategische Ölreserve gut 14 Millionen Tonnen Rohöl und 9,5 Millionen Tonnen Kraftstoff gebunkert. Damit kann der Ausfall von Importen über drei Monate ausgeglichen werden. Die jährlichen Kosten von gut 290 Millionen Euro für das Speichern werden auf die Mineralölunternehmen umgelegt. Insgesamt drei Mal ist auf diesen Vorrat zurückgegriffen worden. Gegen drohende Nahrungsmittelknappheit lagert der Bund gut 790.000 Tonnen Getreide, 126.000 Tonnen Reis und Hülsenfrüchte sowie rund 4.700 Tonnen Kondensmilch ein. Den Aufwand von 16 Millionen Euro für

diesen Notvorrat, der bisher noch nicht eingesetzt werden musste, trägt das Bundeslandwirtschaftsministerium. Schließlich hat der Bund 2011 nach einem schneereichen Winter eine Streusalzreserve angelegt. Die Bewirtschaftung von rund 100.000 Tonnen Salz an zwei Lagerorten kostet jährlich rund 500.000 Euro, in Anspruch genommen wurde die Reserve bislang noch nicht.

Noch nicht weit fortgeschritten Das Bundesgesundheitsministerium steht mit Konzepten für die Nationale Reserve Schutzausrüstung noch ganz am Anfang. Was die Sache so kompliziert macht: Es gibt bereits ein ausdifferenziertes System an Bevorratung und Beschaffung von Atemschutzmasken und Schutzkleidung. Sämtliche öffentlichen

*Pfarrer Dr. Martin Michel ist Vorstandsvorsitzender des Evangelischen Vereins für Stadtmission in Karlsruhe e. V.

Fast 480.000 Einsätze

Nationale Reserve Schutzausrüstung geplant

und Schutzkleidung abgedeckt werden. Dies ist insofern neu, als es bis zur Corona-Krise keine nennenswerte Produktion von Schutzausrüstung in Deutschland gab. Masken und Schutzkittel kamen überwiegend aus Fernost.

rungen und Empfehlungen wie zum Beispiel aus der Länderübergreifenden Krisenmanagementübung (LÜKEX) von 2004 mit dem Szenario eines mehrwöchigen Stromausfalls entsprechend auch auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte berücksichtigt werden. Nachdem wir in der Stadtmission unsere eigene Risikoanalyse nach den Vorgaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) durchgeführt hatten und vom BBK dafür ausdrücklich gelobt wurden, sollten dann die eigenen Planungen für Netzersatzanlagen einschließlich Treibstoff, für eine Trinkwassernotversorgung und hinreichende Betreuung der zumeist hochbetagten Bewohner unserer Einrichtungen aufgesetzt werden. Aufbauend auf den Ressourcen und Hilfeleistungen seitens der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. In der Kommunikation mit den Behörden musste dann allerdings festgestellt werden, dass es durchaus auch schon Defizite im Selbstschutz der Behörden gibt und es vor allem an abgestimmten, aktuellen Notfallplanungen und entsprechenden Übungen fehlt.

MELDUNG

Gigantischer Vorrat

A

ls die Ölscheichs in den 1970er-Jahren aus politischem Kalkül den Hahn zudrehten, ging in den westlichen Industriestaaten die Angst um. Auch in Deutschland: Würden bald die Fließbänder stillstehen und die Wohnungen kalt bleiben? Damit es nicht soweit käme, wurde sofort nach Entspannung der Lage die Vorratshaltung massiv ausgebaut. Die strategische Öl- und Treibstoffreserve war geboren. Mit der Corona-Krise kam es erneut dazu, dass von dringend benötigtem Material viel zu wenig vorhanden ist. Und wie damals waren plötzlich die weltweiten Lieferketten gekappt. Politik und Öffentlichkeit forderten daher rasch nach Bekanntwerden des Mangels eine nationale Reserve an Atemschutzmasken, Schutzkleidung und Desinfektionsmittel – essenziell zur Abwehr des Coronavirus oder ähnlicher Krankheitserreger. Das “Ob” ist mittlerweile entschieden. Anvisiert ist, den Bedarf des Gesundheitssektors und des Bundes im Pandemiefall für sechs Monate abzudecken. Dabei soll allerdings nur für einen Monat Schutzausrüstung eingelagert werden. Der Bedarf weiterer fünf Monate soll durch das Vorhalten von Produktionskapazitäten und Just-in-time-Herstellung von Atemschutzmasken

So sind wir am Anfang noch davon ausgegangen, dass wir als Betreiber von Pflegeheimen, Kindergärten, oder Eingliederungshilfeeinrichtungen unter die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definierten Kritischen In­ frastrukturen (KRITIS) fallen, in die Notfallpläne der Behörden eingebunden sind und es vor allem darum gehen würde, die Schnittstellen zwischen unseren eigenen Maßnahmen und den Bevölkerungsschutzplänen zu besprechen und eventuell auch einmal gemeinsam zu üben. Doch es stellte sich schnell heraus: Stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe (für Menschen mit Behinderung) gehören im Unterschied zu Kliniken nicht zu den KRITIS. In den Corona-Verordnungen des Landes BadenWürttemberg wurden diese Einrichtungsarten dann zumindest additiv diesen KRITIS zugeordnet.

Martin Lehrer M.A. ist freier Journalist in Köln mit den Schwerpunkten öffentliche Verwaltung und Informationstechnologie. Bis 2019 leitete er die Öffentlichkeitsarbeit beim Städte- und Gemeindebund NRW. Foto: BS/privat

Ebenen – von der Kommune über Kreis, Land, Bund bis zur EU – sind darin eingebunden. In Deutschland legen vor allem die Krankenhäuser und der Katastrophenschutz solche Depots an. Bei diesem richtet sich die Materialauswahl freilich nach der örtlichen Gefahrenlage – sprich: die Nähe zu einem Atomkraftwerk, einer Chemiefabrik oder großen Tiermastbetrieben. Schutzausrüstung in der jetzt benötigten Stückzahl war nirgendwo vorhanden. Auch das plötzliche Interesse der EU an besserer Vorsorge bereitet den Planern Kopfzerbrechen. So wurde die erst 2019 ins

Leben gerufene Notfall-Reserve “rescEU” unter dem Eindruck der Corona-Krise auf medizinische Ausrüstung wie Atemschutzmasken und Beatmungsgeräte ausgedehnt. Doch völlig unklar ist, ob die EU eigene Depots anlegen wird oder ob diese Aufgabe den Mitgliedsstaaten zufällt – jedem für sich oder einigen für alle.

Verschiedene Interessen austarieren Entscheidend für die Kosten der nationalen Reserve ist das Austarieren von Einlagerung und Ad-hoc-Produktion. Schutzanzüge und Atemschutzmasken können lange aufbewahrt werden. Lediglich bei FFP2- und FFP3Schutzmasken ist die Verwendbarkeit wegen des eingebauten Luftfilters per Gesetz auf drei Jahre begrenzt. Dennoch würden für solch gigantische Mengen, wie sie während der CoronaHochphase gebraucht wurden, hohe Lagerkosten entstehen. Auf eine Kleine Anfrage der FDPBundestagsfraktion hin nennt die Bundesregierung nach den Erfahrungen der Corona-Krise

le innerhalb von zehn Minuten Einsatzkräfte vor Ort sein. Der tatsächliche Erreichungsgrad dieser Vorgabe lag zuletzt aber nur bei etwa 57 Prozent. Hier sei man zwar schon besser geworden als in den Vorjahren, müsse aber dennoch noch einiges tun, so Berlins Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen. Des Weiteren gab es im abgelaufenen Kalenderjahr mindestens 211 Angriffe auf Einsatzkräfte.

einen Jahresbedarf von fünf Milliarden Schutzmasken, davon ein Drittel vom Typ FFP2 und FFP3. Also muss man Hersteller in Deutschland dazu bringen, auf Anforderung innerhalb kurzer Zeit große Mengen medizinischer Schutzausrüstung zu produzieren. Als im März die Container aus China ausblieben und der Markt für Schutzausrüstung leergefegt war, suchten Bund und Länder händeringend nach inländischen Firmen, die in die Produktion von Schutzausrüstung einsteigen könnten. Ein solches Unternehmen ist beispielsweise der Autozulieferer Dr. Freist Automotive Bielefeld GmbH. Bis dato stellte diese DFA Mikrofaservlies zur Akustikdämmung her. Diese Produktion war leicht auf Mund-Nasen-Schutzmasken umzurüsten. Betriebswirtschaftlich ließe sich ein “Stand-by-Betrieb”, wie von der Bundesregierung ins Auge gefasst, durchaus darstellen, meint Geschäftsführer Dr. Ralf Dopheide: “Und zwar dann, wenn der Auftraggeber die Kosten für die Aufbewahrung und Wartung spezieller Werkzeuge und Maschinenteile übernimmt.” Zudem würde eine Kompensation fällig an Kunden, die wegen des Vorrangs der Schutzmaskenproduktion länger auf ihre Lieferung warten müssten.


Wehrtechnik

Behörden Spiegel / Juli 2020

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Neues aus der Wehrtechnik IRIS-T SLS durch schwedische Armee qualifiziert

Milliardenaufträge für neues Eurofighter-Radar unterschrieben

Diehl

Hensoldt

(BS) Im Juni qualifizierte das schwedische Heer sein neues GBAD-System (EldE 98) einschließlich des von Diehl Defence gelieferten IRIS-T-SLSStartgeräts mit Flugkörpern. Die Schüsse fanden auf dem Testgelände in Vidsel statt. Die IRIS-TFlugkörper wurden sowohl im Aufschaltungsmodus vor dem Start als auch im Aufschaltungsmodus nach dem Start gegen Zieldrohnen abgefeuert. Alle Flugkörper fingen die Zieldrohnen ab. IRIS-T SLS (“Infra-Red Imaging System Tail/Thrust Vector-Controlled Surface-Launched Short Range”) ist ein Flugabwehrsystem für kurze Reichweiten. Die Version SLS nutzt den unveränderten LuftLuft-Lenkflugkörper IRIS-T.

(BS) Die Hensoldt Holding GmbH ist von Airbus Defence and Space mit der Entwicklung und Produktion eines neuen AESA-Radars (“Active Electronical Scanning Array”) für die deutsche und spanische Eurofighter-Flotte beauftragt worden. Finanziert wird das Projekt gemeinsam von den beiden EF-Partnernationen, die das Radar auch als Erstnutzer in ihren Flotten einsetzen werden. Nach der Budgetfreigabe durch die spanische Regierung und zuletzt Mitte Juni durch den Deutschen Bundestag wurden die Verträge im Wert von über 1,5 Milliarden Euro jetzt unterschrieben –­ u. a. für einen digitalen Multi-Channel-Receiver und für Antennenmodule.

Das Flugabwehrsystem IRIS-T SLS auf der Plattform “Hägglunds Bv410” Foto: BS/Portugall

Unter den “TOP 100”

Erprobung auf See

BWI

Lockheed Martin

(BS) Zum zweiten Mal in Folge ist die BWI GmbH zu einem der 100 innovativsten mittelständischen Unternehmen Deutschlands gekürt worden. Bei der 27. Ausgabe des Innovationswettbewerbs “TOP 100” überzeugte das IT-Systemhaus der Bundeswehr in der Größenklasse “Unternehmen mit über 200 Beschäftigten” insbesondere in der Kategorie “Innovative Prozesse und Organisation”. “Die Auszeichnung zeigt, dass wir mit unserer Vision von digitaler Zukunftsfähigkeit den richtigen Weg beschreiten”, erklärt Martin Kaloudis, CEO der BWI. “Unser Innovationsquotient liegt in diesem Jahr bei 166. Damit hat er sich im Vergleich zu 2019 nochmals um zehn Punkte gesteigert”, ergänzt Jens Muschner, Leiter Innovation Management.

(BS) Der schwere Transporthubschrauber (STH) CH-53K “King Stallion” hat Ende Juni eine umfassende Testreihe auf einem Hubschrauberträger der U.S. Navy abgeschlossen. Die Erprobung, die rund 14 Tage im Atlantischen Ozean stattfand, umfasste das Starten und Landen von verschiedenen Deckpositionen bei Tag und Nacht unter schweren Wetterbedingungen, Tests der automatischen Rotorfaltanlage sowie diverse Kompatibilitätstests an Bord. Damit hat der CH-53K des zu Lockheed Martin gehörenden Unternehmens Sikorsky einen der letzten Meilensteine auf dem Weg zur Einsatzverlegung durch das U.S. Marine Corps erreicht. Das Korps plant, den CH-53K erstmalig 2023/24 in den Einsatz zu verlegen.

“U

nschlagbar” – mit diesem Wort enthüllte Wladimir Putin Anfang März 2018 stolz Russlands neueste Generation strategischer Nuklearwaffen. Die Namen der Raketen sind bewusst furchteinflößend: “Kinzhal” (Dolch), “Burevestnik” (Sturmbringer) oder “Poseidon”. Noch bedenklicher sind die technischen Fähigkeiten der Waffen. Während “Kinzhal”, eine ballistische Rakete mit hypersonischer Fluggeschwindigkeit, von einem russischen MiG-Kampfflugzeug abgefeuert wird, soll “Poseidon” als automatisierter Unterwassertorpedo mit extremer Reichweite ganze Hafenstädte, wie San Francisco oder New York, in Schutt und Asche legen können. Noch verrückter klingt das Profil des “Sturmbringers”. Um eine theoretisch unbegrenzte Flugweite zu garantieren, versuchen sich Russlands Raketenbauer erstmals an einem nuklear angetriebenen Marschflugkörper. Der könnte, ebenfalls theoretisch, noch Wochen oder Monate nach einem verheerenden Nuklearkrieg seine Ziele ansteuern.

Drei problematische Trends Russlands Raketenmodernisierung ist dabei nur ein militärischer Trend der vergangenen Jahre und noch nicht einmal einer mit Alleinstellungsmerkmal. Alle neun Nuklearstaaten – China, Frankreich, Großbritannien, Indien, Israel, Nordkorea, Pakistan, Russland und die USA – rüsten inzwischen entweder nuklear auf oder modernisieren Teile ihrer atomaren Streitkräfte. Gleichzeitig nimmt die Gesamtzahl aller Nuklearwaffen weltweit seit Jahren stetig ab. Also kein Grund zur Sorge? Mitnichten, denn Forscher sprechen inzwischen von sogenannten “qualitativen Rüstungswettläufen”, bei denen nicht mehr die reine Anzahl an Waffen, sondern deren spezifische Fähigkeiten entscheidend sind. So betonte Wladimir Putin in seiner Präsentation von 2018 vor allem die multiplen techni-

Freuten sich über die Auszeichnung: Martin Kaloudis (r.) und Jens Muschner (l.). Foto: BS/BWI

Ein neues AESA-Radar soll den deutschen und spanischen Eurofighter gegen neuartige Bedrohungen wappnen. Grafik: BS/Hensoldt

Der CH-53K nimmt auch an der laufenden STH-Ausschreibung der Bundeswehr teil. Foto: BS/U.S. Navy

Rüstungskontrolle in schwierigen Zeiten Neue Konflikte und neue Technologien als Herausforderungen (BS/Dr. Ulrich Kühn*) Die internationale Rüstungskontrolle steht vor dem Aus. Am geopolitischen Horizont dräut ein Neuer Kalter Krieg – diesmal zwischen China und den USA. Gleichzeitig testen neue Waffentechnologien die Stabilität in Europa und Ostasien. Dringend benötigte Krisenmechanismen erfordern aber auch neue und kreative Konzepte. In Hamburg forscht deshalb seit Kurzem ein internationales Team zur “Rüstungskontrolle 2.0”.

Die fast dreifache Schallgeschwindigkeit schnelle MiG-31K dient als Plattform für die Kh-47M2 “Kinzhal”. Foto: BS/Dmitry Terekhov, CC BY-SA 2.0, flickr.com

schen Neuerungen der jüngsten russischen Raketengeneration, die jegliche US-Raketenabwehr überwinden könne. Dabei sind die technischen Neuerungen im Nuklearbereich nur ein Aspekt einer viel weitreichenderen Umwälzung ähnlich der industriellen Revolution des 19. Jahrhunderts. Rapide fortschreitende Rechenkapazitäten und darauf basierende neue Anwendungen eröffnen eben auch bisher nicht denkbare militärische Möglichkeiten. Von komplett vernetzten halb- oder vollautonomen Waffenplattformen zu Lande, zu Wasser und in der Luft über Raketenbausätze aus dem 3DDrucker bis hin zu intelligenten Bildauswertungsmaschinen, die in sekundenschnelle versteckte gegnerische Stellungen per Satellit aufspüren könnten – dem Anwendungsspektrum scheinen (fast) keine Grenzen gesetzt. Dieser zweite Trend einer erneuten militärtechnologischen

Revolution trifft nun auf eine dritte, signifikante Entwicklung: den geopolitischen Aufstieg Chinas. Bereits unter Barack Obama folgte die amerikanische Politik der “Hinwendung nach Asien” auch einem macht- und sicherheitspolitischen Impetus. Unter Donald Trump ist dieses Ziel nun deutlicher als je zuvor: “America first” heißt eben auch “China (at least) second”. Alle anderen müssen sich entscheiden, auf welcher Seite eines heraufziehenden neuen Kalten Kriegs sie stehen wollen.

Rüstungskontrolle vor dem Aus? Für die Rüstungskontrolle bedeuten diese drei Trends – nukleare Modernisierungen, neue Waffentechnologien und ein neuer Kalter Krieg mit China – nichts Gutes. Vor allem nicht, weil die beiden ehemaligen Bewahrer der alten Ordnung alles tun, um die hinderlichen Fesseln abzustrei-

fen. Bereits 2002 benutze die Regierung von George W. Bush die Terroranschläge vom 11. September 2001 als Vorwand, um aus dem Vertrag über die Begrenzung von Raketenabwehr (ABM) auszusteigen. 2007 suspendierte Russland dann das Abkommen über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE). Nachdem Moskau über Jahre scheinbar heimlich an einem verbotenen Marschflugkörper gearbeitet hatte, beendete die Trump-Regierung 2019 den entsprechenden Abrüstungsvertrag über nukleare Mittelstreckenwaffen (INF). Und weil man einmal dabei war, folgte 2020 direkt noch der amerikanische Ausstieg aus dem multilateralen Transparenzregime des “Offenen Himmels”. Sollte noch dieses Jahr auch New START – die russischamerikanische Abmachung zur Begrenzung strategischer Nuklearstreitkräfte – kollabieren, wäre dies das Ende von fast 50 Jahren Rüstungskontrolle.

Neue Ideen für neue Zeiten Deutschland und Europa können diese Entwicklungen nicht egal sein. Denn ohne INF können russische Marschflugkörper nun auch wieder deutsches Territorium anvisieren. Ohne KSE droht weitere konventionelle Aufrüstung in Osteuropa. Ohne den Vertrag über den “Offenen Himmel” fiele ein wichtiger Baustein gegenseitiger militärischer Transparenz mit Russland weg. Für Deutschlands “Softpower” war und ist Rüstungskontrolle ein zentrales Element internationaler Ordnung und deutscher Diplomatie. Das Paradoxe an der

Situation: Je dringender Rüstungskontrolle benötigt wird, desto schwieriger lässt sie sich umsetzen. Vor diesem Hintergrund entschied das Auswärtige Amt, ab 2019 ein Forschungsprojekt im Umfang von vier Millionen Euro für vier Jahre zu fördern. Das Ziel: Neue Ideen generieren und eine neue Generation an die Rüstungskontrolle he­ ranführen. Denn nicht nur die eigentlichen Verträge waren in die Jahre geraten, auch Deutschlands langjährige Expertise in diesem speziellen Forschungsfeld war deutlich ergraut. Binnen kurzer Zeit gelang es, am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) ein junges und internationales Team zusammenzustellen. Viel Zeit zur Eingewöhnung blieb nicht, denn das Weltgeschehen schritt dramatisch voran.

Multiple Herausforderungen So zeigt sich seit Monaten mit Macht, dass nukleare Rüstungskontrolle im amerikanischen Verständnis nicht mehr ohne China auskommen kann. Ob Peking dabei überhaupt mitspielt, ist die politische Frage. Die Rüstungskontrollfrage ist, ob unterschiedliche Abschreckungsdoktrinen, gepaart mit stark asymmetrischen Arsenalen zwischen Moskau, Peking und Washington, nicht völlig neue Herangehenswei-

sen erfordern. Auch bei der vo­ rausschauenden Verregelung und Verrechtlichung dual nutzbarer zivil-militärischer Güter muss dringend Neuland betreten werden. So ist noch längst nicht geklärt, in welchem Umfang maschinelles Lernen, Ansätze Künstlicher Intelligenz oder Metall-3D-Druckmaschinen die grenzenlose Verbreitung neuer militärischer Fähigkeiten befördern und was das für Frieden und Sicherheit im 21. Jahrhundert bedeutet. Ein zentraler Baustein des Hamburger Ansatzes ist deshalb der Blick über den eigenen Projektrand. So arbeiten am IFSH Physiker neben Informatikerinnen neben Politikwissenschaftlerinnen neben Historikern. Die Interdisziplinarität der Gruppe erlaubt es beispielsweise, an neuen Rüstungskontrollkonzepten der Verifikation russischer Raketen zu forschen und gleichzeitig deren technische Machbarkeit haarklein abzuklopfen. Ob die so entstehende “Rüstungskontrolle 2.0” Eindruck auf den Kreml machen wird, ist mindestens fraglich. Und doch ist deutsche Forschung zu kooperativen Sicherheitskonzepten eine Investition in die Zukunft. Denn manchmal kommt die Zukunft früher als erwartet. Noch 1982 demonstrierten Hunderttausende in Bonn gegen die NATO-Nachrüstung. Nur fünf Jahre später beendete der INF-Vertrag das Wettrüsten. Ohne vorherige konzeptionelle Forschung, ohne die beratende Leistung der Wissenschaft wäre ein solches Wunder nicht so schnell möglich gewesen.

Dr. Ulrich Kühn leitet den Forschungsbereich “Rüstungskontrolle und Neue Technologien” am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH). Foto: BS/IFSH


Wehrtechnik / Verteidigung

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nfang der 1990er-Jahre verzeichnete die Bundeswehr mit knapp 500.000 Soldatinnen und Soldaten ihren personellen Höchststand. In den folgenden Jahrzehnten sank die Personalstärke stetig – nicht nur, weil ein stehendes Heer in dieser Größenordnung nicht mehr benötigt wurde, sondern auch, weil der zwischen den beiden deutschen Staaten und den vormaligen Besatzungsmächten 1990 geschlossene “Zwei-plus-vier-Vertrag”, der die Bedingungen für die Wiedervereinigung regelte, eine Obergrenze von 340.000 Soldaten festlegte. Mit Beschluss vom 24. März 2011 hat der Bundestag die Wehrpflicht ausgesetzt. Somit wurden ab Juli 2011 keine jungen Männer mehr zum Wehrdienst einberufen. Die Truppenstärke beträgt heute gut 185.000 Soldatinnen und Soldaten (Stand: Mai 2020).

Vom “Zivilisten” zum ­Soldaten Jeder zehnte Schulabgänger allgemeinbildender Schulen trifft die Entscheidung, sich bei der Bundeswehr zu bewerben, um in einem der sechs militärischen Organisationsbereiche (Heer, Marine, Luftwaffe, Sanitätsdienst, Streitkräftebasis oder Cyberund Informationsraum) seinen Dienst anzutreten. Ist dieser Entschluss erst einmal gefasst, führt der nächste Schritt in der Regel zu einem Karriereberater in einem der 16 bundesweiten Karrierecenter oder 110 Karriereberatungsbüros. Dort wird der mögliche militärische Werdegang des Bewerbers festgelegt und alles Erforderliche in die Wege geleitet. Eine vorausschauende Personalgewinnung soll gewährleisten, dass die Bewerber in eine für sie geeignete Verwendung eingeplant werden. So erwartet die zukünftigen Soldaten ein fordernder und fördernder Beruf mit vielfältigen Karrierechancen in sehr vielen verschiedenen Tätigkeiten. Dank der guten Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf passt sich der Dienst in den Streitkräften den Bedürfnissen moderner Lebensentwürfe an, was zu einer Steigerung der Attraktivität auch für Frauen führt. Bis zum Einstellungstermin müssen einige Stationen durchlaufen werden. So wird die physische und psychische Leistungsfähigkeit eines jeden Bewerbers erfasst und die passende Laufbahn beziehungsweise Verwendung ermittelt.

“Das erste Mal Uniform” Mit der Grundausbildung beginnt für die Rekruten ein völlig neuer Lebensabschnitt. Der Dienstantritt ist verbunden mit einer längeren Abwesenheit von zu Hause, einem Abschied von der gewohnten Umgebung und der zeitweisen Trennung von Familie und sozialem Umfeld. Dass die ersten Tage als Soldat ungewohnt, anders und meist herausfordernd sind, dürfte jedem Rekruten rasch bewusst werden. Das Empfangen von Uniform und Ausrüstung, die sogenannte Einkleidung, macht dies schon in den ersten Tagen äußerlich sichtbar. “Als ich bei meiner Anreise am 1. Oktober 2019 das Kasernengelände betreten habe, war ich etwas nervös, aber auch gespannt darauf, was auf mich zukommt. Als wir in der Bekleidungskammer waren, habe ich mich gefreut, das erste Mal eine Uniform in der Hand zu halten. Zu sehen, was man alles bekommt, war spannend. Am Schluss hatte ich den ganzen Warenkorb voll, von den Socken bis zum Gefechtshelm”, so der Rekrut Janis S. zu Beginn seiner Grundausbildung im Panzergrenadierbataillon 391 im thüringischen Bad Salzungen.

Bundeswehr: eine Freiwilligenarmee Individuelle Beweggründe und vorausschauende Personalgewinnung

Schuss”, bestätigt Rekrut Janis S. “So konnten wir uns mit der Waffe und den Abläufen vertraut machen. Die Ausbilder haben uns da gut herangeführt.”

(BS/Oberleutnant Jasmin Jakob*) Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 wurde die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt. Somit wurde aus der Die Rekrutenbesichtigung Bundeswehr eine Freiwilligenarmee. Trotz der hohen physischen und psychischen Anforderungen melden sich jährlich zahlreiche junge Frauen Abschluss und Höhepunkt und Männer zum sogenannten Bundesfreiwilligendienst. Doch was sind die Beweggründe, sich darüber hinaus für den freiwilligen Wehrdienst der dreimonatigen Ausbildung oder gar den Soldatenberuf zu entscheiden – und was erwartet die Rekruten bei der Bundeswehr in den ersten Monaten? ist die Rekrutenbesichtigung, gut gemacht und in wichtigen Momenten haben wir immer zusammengehalten”, erklärt Rekrut Marvin R.

Der erste scharfe Schuss

Konzentration: Jetzt heißt es ruhig bleiben. Beim scharfen Schuss wird das über Wochen vermittelte Wissen abverlangt. Die Aufsicht hat immer ein Auge auf den Schützen. Foto: BS/Bundeswehr, Jasmin Jakob

Die militärische Grundausbildung ist eine Pflichtstation für alle Soldaten der Bundeswehr – egal ob in der Laufbahn der Mannschaften, der Unteroffiziere oder der Offiziere: Für alle steht zu Beginn der Ausbildung die “Grundausbildung (GA)”. Sie dauert drei Monate und enthält grundlegende Anteile an Sport, Unterricht und Gefechtsausbildung. Sogenannte Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) können sich – im Gegensatz zu den früheren Wehrpflichtigen – freiwillig für eine individuelle Dienstzeit von sieben bis maximal 23 Monaten Dauer verpflichten. Eine Übernahme in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit (SaZ) während oder im Anschluss des Wehrdienstes ist möglich. Zeitsoldaten konnten früher eine Verpflichtung zwischen zwei und zwölf Jahren eingehen. Mit der Umstrukturierung der Bundeswehr zu einer Freiwilligen- und Berufsarmee wurde die maximale Verpflichtungszeit auf 25 Jahre ausgeweitet. Dabei haben SaZ eine Probezeit von sechs Monaten, in der das Dienstverhältnis beiderseitig jederzeit aufgehoben und somit beendet werden kann. FWDL haben jeder Zeit die Möglichkeit, ihre Dienstzeit zu beenden oder abzubrechen. Die Mehrheit der Rekruten hatte bis zum Einstellungstermin selten einen persönlichen Bezug zur Bundeswehr oder etwaige Vorerfahrungen. Bei Diensteintritt wird ihnen eine enorme Umstellung abverlangt: Ein routinierter Tagesablauf, Formaldienst, Sport und Gefechtsausbildung prägen den Alltag. Dabei sind die Beweggründe, sich zum Dienst bei der Bundeswehr zu verpflichten, unterschiedlich: Den einen reizt die Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten und Aufstiegschancen, der andere schätzt die finanzielle und soziale Absicherung. Freiwillig Wehrdienstleistende treibt staatsbürgerliches Pflichtbewusstsein, Neugier und Interesse – oder Abenteuerlust und die Möglichkeit, eigene Grenzen auszuloten. So wie Rekrut Marvin R.: “Ich bin thailändischer Abstammung und mein Opa war früher auch beim Militär. Daher wurde mein Interesse geweckt. Mich hat es interessiert, wie es bei der Bundeswehr aussieht. Was ich hier erlebt habe, das erlebt man nicht im Alltag. Das ist einmalig.” Andere wiederum schätzen die Abwechslung im Soldatenberuf, die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen, oder die Kameradschaft. “Untereinander hatten wir eine gute Kameradschaft.

Natürlich gab es auch kleinere Auseinandersetzungen. Das ist aber normal, wenn man mit so

BSC

vielen Menschen von früh bis spät unter einem Dach lebt. Die Teamarbeit haben wir aber sehr

Neben der Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit und der umfangreichen theoretischen Ausbildung ist die praktische Waffen- und Geräteausbildung integraler Bestandteil der Grundausbildung. Nach dem Prinzip “vom Einfachen zum Schwierigen” werden die Rekruten systematisch an das Sturmgewehr G36 herangeführt. Vor dem ersten scharfen Schuss auf der Schießbahn muss im Simulator die richtige Schießtechnik geübt werden, um die notwendige Handlungssicherheit zu erreichen. “Das war eine gute Vorbereitung auf den scharfen

bei der die Rekruten ihr Wissen und Können unter Beweis stellen müssen. Kombiniert mit einem Biwak oder Marsch sind verschiedene Stationen zu absolvieren. Danach ist die Grundausbildung auch geschafft. “Das war eine Erfahrung, welche man nur bei der Bundeswehr machen kann”, berichtete Rekrut Janis S. Durch das Programm zur Attraktivitätssteigerung ist die Truppenstärke der Bundeswehr in den letzten Jahren um 9.000 Zeit- und Berufssoldaten angewachsen. Das angestrebte Ziel bis 2024 ist eine Personalstärke von insgesamt fast 200.000 Soldaten und über 60.000 Zivilangestellten.

*Oberleutnant Jasmin Jakob ist Ausbildungs- und Presseoffizier beim Panzergrenadierbataillon 391 in Bad Salzungen.

Berlin Security Conference

1 9 th C o n g r e s s o n E u r o p e a n S e c u r i t y a n d D e f e n c e

Berlin Security Conference 2020 Europe – a cohesive bond for strong power

Berlin 24 – 25 November 2020, Vienna House Andel’s Berlin Das Progra mm der BS C 2020 wir am 20. Aug d ust auf der Hoempage www.euro-d efence.eu ve röffentlicht.

Fotos: Dombrowsky

A

Behörden Spiegel / Juli 2020

High-Level Debate

Eindrücke von der BSC 2019

Ine Marie Eriksen Søreide, Außenministerin Norwegens

Die Berliner Sicherheitskonferenz Eine der größten Veranstaltungen zur Europäischen Sicherheit und Verteidigung Treffpunkt von bis zu 1.000 Teilnehmern aus mehr als 50 Ländern Internationales Forum für Abgeordnete, Politiker und Angehörige der Streitkräfte, der Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und der Industrie Partner in 2020: Tschechien Frühere Partner: Russland, Großbritannien, Türkei, USA, Frankreich, Schweden, Niederlande, Italien Nationale und internationale Aussteller Veranstaltet vom – Deutschlands führender unabhängiger Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Weitere Informationen:

www.euro-defence.eu

Future Forces Forum


Verteidigung

Behörden Spiegel / Juli 2020

E

rste Truppenärzte kündigten bereits 1958, also ein Jahr nach Aufstellung des Sanitätsdienstes, ihre Stelle. Als Gründe wurden unter anderem genannt: fehlende Aufstiegsmöglichkeiten, geringe Chancen auf Weiterbildungen und hohe Anteile an administrativen Tätigkeiten. So wurde schon damals deutlich, dass die Attraktivität des Sanitätsdienstes der Bundeswehr immer auch vor dem Hintergrund der Attraktivität medizinischer Berufe im zivilen Gesundheitssektor zu bewerten ist. Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) in Potsdam berät das Verteidigungsministerium seit 2012 auf Basis von empirischen Umfragestudien, wie die Bindung von Sanitätspersonal an die Bundeswehr gestärkt werden kann. In der September-Ausgabe 2013 des Behörden Spiegel wurde hierzu erstmals berichtet. Jüngst wurde eine interne Studie zur Veröffentlichung freigegeben, bei der Zielgruppen aller Approbationen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Veterinäre) an wichtigen Schnittstellen ihrer Karriere befragt wurden. Im Fokus steht in diesem Beitrag eine Umfrage unter Sanitätsstabsoffizieren (SanStOffz) vom 14. bis 16. Dienstjahr, die direkt vor der Entscheidung, einen Antrag auf Übernahme als Berufssoldat bzw. Berufssoldatin zu stellen, stehen. An der bereits 2015 durchgeführten Vollerhebung nahmen 239 von 464 angeschriebenen SanStOffz teil, was einem Rücklauf von 52 Prozent entspricht.

Frauen Seit dem Jahr 2001 stehen auch Frauen grundsätzlich alle militärischen Verwendungen offen. Ausschlaggebend hierfür war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. Januar 2000, der sich auf den Gleichheitsgrundsatz berief. Insgesamt dienen heute ca. 22.000 Frauen

Sanitätsdienst der Bundeswehr Herausforderungen für die Personalarbeit (BS/Dr. Gregor Richter*) Ein Mangel an Sanitätsoffizieren, insbesondere an Ärzten, steht seit den Anfangsjahren der Bundeswehr hoch oben auf der Agenda personalpolitischer Herausforderungen. Eine unlängst vom BMVg freigegebene Umfragestudie zeigt die Ansatzpunkte für eine optimierte Personalbindungsarbeit auf. Genderspezifische Unterschiede spielen dabei auch eine nicht unerhebliche Rolle.

Als Vorteil des Sanitätsdienstes gegenüber Arbeitgebern aus dem zivilen Gesundheitssektor gilt u. a. die als positiv bewertete medizintechnische Ausstattung – hier ein OP-Saal im Bundeswehrkrankenhaus Ulm. Foto: BS/Bundeswehr, Jana Neumann

in den Streitkräften. Das entspricht rund elf Prozent aller Berufs- und Zeitsoldaten. Im Sanitätsdienst liegt der Anteil heute bei ca. 40 Prozent, was auch damit zusammenhängt, dass in diesem militärischen Organisationsbereich Frauen bereits seit 1975 dienen konnten. Der Anteil der Frauen in der Umfrage betrug 54 Prozent (53 Prozent in der Grundgesamtheit), was allein schon wegen der quantitativen Bedeutung dieser Gruppe die Frage aufwirft, ob es genderspezifische Unterschiede bei der Personalbindung gibt, die dann folgerichtig auch ein zielgruppenspezifisches, internes Personalmarketing erforderlich machen würden. Zentrales Ergebnis ist, dass die Personalbindung von Frauen niedriger

ist als bei ihren Kameraden: 58 Prozent der männlichen im Gegensatz zu nur 42 Prozent der weiblichen SanStOffz haben bereits einen Antrag auf Übernahme zum Berufssoldaten bzw. zur Berufssoldatin gestellt oder können sich dies wenigstens in Zukunft vorstellen. Dies macht einen Unterscheid von 16 Prozentpunkten aus.

Attraktivität Welche Ursachen lassen die Umfragedaten hierfür erkennen? Um einen Eindruck zu bekommen, was die Bundeswehr attraktiv bzw. unattraktiv für junge Ärzte und Ärztinnen macht, eignet sich ein Vergleich mit dem zivilen Arbeitsmarkt. Die Umfrageteilnehmer wurden deshalb gefragt, welche Vorteile bzw. Nachteile

aus ihrer Sicht eine berufliche Tätigkeit als Sanitätsoffizier im Vergleich zu einer Tätigkeit im zivilen Gesundheitssektor bietet. Die Mittelwerte über alle Befragten bewegen sich im Wertebereich von -1 (komparative Nachteile) bis +1 (komparative Vorteile) des Sanitätsdienstes im Vergleich zu Arbeitgebern des zivilen Gesundheitssektors. In Hinblick auf die hier relevante Geschlechterthematik konnten zwei Bereiche mit statistisch signifikanten Unterschieden identifiziert werden: Männer bewerteten die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb der Bundeswehr etwas besser, Frauen hingegen die Vereinbarkeit von Familie und Dienst. Bemerkenswerterweise sind die Unterschiede gerade beim zweiten Aspekt auch

betragsmäßig sehr hoch: Der Mittelwert beträgt bei Frauen -0,30 Punkte, bei Männern sogar -0,59 Punkte. Die Studie zeigt zudem, dass der Verwendungsaufbau von weiblichen SanStOffz oftmals von dem ihrer Kameraden abweicht und dass letztere öfter zu Auslands­ einsätzen herangezogen werden. So sind Frauen häufiger in Regionalen Sanitätseinrichtungen (RegSanE) tätig, ihre Kameraden dafür häufiger in besonders förderlichen Verwendungen im Bereich Führung und Organisation (FüOrg) eingesetzt. 86 Prozent der Männer waren bereits im Einsatz, hingegen nur 70 Prozent ihrer Kameradinnen. Auch die Dauer und die Anzahl der Einsätze sind entsprechend ungleich verteilt. Aus Sicht der männlichen Offiziere des Sanitätsdienstes erscheint die Bundeswehr folgerichtig als weniger attraktiv in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Grund hierfür könnte eine Personalpolitik sein, die über das Ziel hinausschießt, wenn weibliche SanStOffz bei der einen oder anderen hinsichtlich der “Work-Life-Balance” unattraktiven Verwendung oder für einen Auslandseinsatz nicht herangezogen werden, dies aber bei gleicher Auftragslage dann zulasten der männlichen SanStOffz geht. Gleichzeitig sind bestimmte Inlands- und Einsatzverwendungen für eine langfristige Karriere in der Bundeswehr wichtige Pflichttore, die es zu durchlaufen gilt. Es muss dann nicht verwundern, wenn Frauen mit absehbar geringeren Chancen auf beruflichen Aufstieg in Relation zu ihren Ka-

Mein Auslandseinsatz

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in Auslandseinsatz, mit der Bezeichnung “European Union Training Mission” (EUTM) in Mali, an dem ich aktuell als Presseoffizier partizipiere, ist – und damit unterscheidet sich diese Mission von vielen anderen – eine reine Ausbildungsmission. Der Schwerpunkt des deutschen Missionsbeitrags liegt in der Sicherstellung und Gewährleistung der entsprechenden vorgesehenen Pionier-, Logistik- und Infanterieausbildung von malischen Soldaten. Dies geschieht auf Wunsch des malischen Staates. Mein Job hier in Koulikoro, im Herzen von Mali, bedeutet, meinem Kontingentführer der deutschen Kräfte in Mali, Oberstleutnant i. G. Florian Schleiffer, in medialen Dingen beratend zur Seite zu stehen. Darüber hinaus unterstütze ich aus dem Einsatzland das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam dabei, die Berichterstattung der deutschen Medien über diesen Einsatz zu ermöglichen. In der gleichen Zusammenarbeit bedienen wir auch zahlreiche Kanäle der Bundeswehr, insbesondere im Bereich der SocialMedia-Auftritte, um aus dem Einsatz heraus direkt berichten zu können. Meine Arbeit umfasst damit die Öffentlichkeitsarbeit für das deutsche Kontingent hier vor Ort. Es ist eine spannende, fordernde und interessante Tätigkeit. Wir haben hier aktuell eine besondere Mission, eine spezielle Situation, ein reduziertes und hoch spezialisiertes Kontingent sowie einen nicht alltäglichen Auftrag. Ich bin gerne hier, auch weil es bei unserem Auftrag um Menschen geht, die hier in der Sahelzone die Sicherheit und Souveränität in ihrem eigenen

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Persönlicher Erfahrungsbericht aus Mali (BS/Hauptmann Gerrit Hohmann*) Die Bundeswehr beteiligt sich im Auftrag des Bundestages an vielen verschiedenen Missionen weltweit. Wir sind eine Parlamentsarmee. Wir als Bundeswehr unterliegen dem Primat der Politik. Das ist etwas, das uns von vielen anderen Streitkräften auf der Welt erheblich unterscheidet und einen wichtigen Baustein darstellt, der die Verankerung der Streitkräfte in der Gesellschaft gewährleistet. Land wiederherstellen wollen. Wir als Bundeswehr, aber auch andere Bereiche aus anderen Ministerien, unterstützen nicht nur die Malier dabei, sondern die gesamte Region.

durch Covid-19 am unmittelbaren Bedarf und den Wünschen der malischen Streitkräfte.

Weiterhin Ausbildungsbedarf

Auswirkungen von Corona Dies ist nicht ganz einfach, auch aufgrund der Entwicklung bezüglich Corona. Wir haben aktuell die Ausbildung aufgrund von Covid-19 ausgesetzt. Aktuell geht es um die Gewährleistung, nicht nur gegenüber unseren internationalen Partnern, sondern insbesondere gegenüber unseren malischen Freunden, jederzeit wieder in vollem Umfang bereit zu sein, um unsere Mission hier in Mali wieder hochfahren zu können. Meine Kameradinnen und Kameraden kümmern sich auf vorbildliche Art und Weise darum, dass wir diese Bereitschaft aufrechterhalten. Und dies mit einem Personalansatz, der weit unter dem Normalmaß liegt. Mein Kontingentführer ist für das Personal und Material der deutschen Mission verantwortlich und führt das Ganze ähnlich wie ein Dirigent ein Orchester “begleitet”. Er steht dabei dem Kontingent vor. Im Vergleich zu normalen Umständen, wie sie hier vor Corona waren, ist das Personal in etwa ein Drittel gegenüber der Hochzeit noch vor wenigen Monaten. Dies geschah zum Schutz der Bevölkerung hier in Mali und natürlich auch der eigenen Soldatinnen und Solda-

Der Kontingentführer der deutschen Kräfte in Mali, Oberstleutnant i. G. Florian Schleiffer (m.), weist ein. Foto: BS/Gerrit Hohmann

ten. Die Arbeit, die diese wenigen Verbliebenen hier aktuell leisten, zum Teil mit einer doppelten oder gar dreifachen Belastung, ist in meinen Augen musterhaft und beispielgebend. Wir, der deutsche Anteil an der EUTM in Mali, sind – um es vereinfacht auszudrücken – ein Dienstleister bezüglich der sicherheitspolitischen Bedürfnisse der malischen Regierung. Diese hatte vor sieben Jahren Deutschland und die Europäische Union um Unterstützung gebeten. Wir handeln aufgrund der Einladung des Landes und in direkter Koordination ausschließlich multinational. Wir tun dies für unseren malischen Gastgeber, Freund und Partner. Unter normalen Umständen sollten momentan die malischen Soldaten von uns ausgebildet werden. Dies hatte auch in der Vergangenheit sehr gut funktioniert.

Ein aggressives Virus, dessen Dimension und Ausmaß in seinem Wirken auf die Bevölkerung nicht nur bei uns in Deutschland, sondern auch hier, in einem der ärmsten Länder der Welt, noch immer nicht richtig eingeschätzt werden kann, führte zu gut überlegten gesundheitsorientierten Sicherheitsvorkehrungen. Diese waren insbesondere relevant für die malische Bevölkerung und die malischen Streitkräfte, aber auch für uns als Bundeswehr und für alle unsere europäischen Partner. Daher wurde durch Aussetzen der Ausbildung auf die Gesundheit und Sicherheit unserer Gastgeber an erster Stelle Rücksicht genommen. Alle Nationen haben entsprechend das Personal auf ein Minimum aktuell heruntergefahren. Die Kurse, die wir gegeben haben, und die Inhalte dieser Kurse orientierten sich bis zur aktuellen Unterbrechung

Angesichts der sich verschlechternden Sicherheitslage in einigen Regionen Malis besteht dieser Ausbildungsbedarf nach wie vor und dringender als je zuvor. Wir werden diesem Bedarf auch zukünftig wieder gerecht werden, sobald es die Situation ermöglicht und wir von Berlin aus den Auftrag dazu bekommen. Mein Kontingentführer leitet das Kontingent, indem er auf diesen Punkt mit seinem Team zielgerichtet hinarbeitet. Um ein Mindestmaß an erfolgreicher Ausbildung nach wie vor umsetzen zu können, steht der Kontingentführer nicht nur nahezu täglich mit den anderen Nationen hier in Koulikoro inklusive unseren Gastgebern in Kontakt, sondern es werden auch fernmündliche Beratungsdienstleistungen angeboten, auf die die Malier zahlreich zurückgreifen und uns verdeutlichen, wie wichtig es ist, mit ihnen zusammen zu sein. Diese Form der Kooperation wird so lange auf alternativen Wegen praktiziert werden, bis wir wieder voll in die Ausbildung einsteigen können.

Schutz der Bevölkerung Wir nehmen den Schutz der Bevölkerung vor einer Ausbreitung des Covid-19-Virus innerhalb dieser komplexen Lage sehr

meraden auch weniger Bereitschaft zeigen, dem Dienstherrn über die Erstverpflichtungsphase hinaus treu zu bleiben. Gut gemeinte Personalpolitik, die auf den ersten Blick die “Work-LiveBalance” fördert, kann sich auf den zweiten Blick als ein karrieretechnischer Nachteil entpuppen.

Stärken und Schwächen Über diese Detailunterschiede hinaus zeigt die Studie des ZMSBw die personalpolitischen Stellschrauben für den Sanitätsdienst für beide Geschlechter gleichermaßen auf. Stärken sind die als positiv bewertete medizintechnische Ausstattung und die guten Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Bundeswehr. Hinzu kommen eine geringere Arbeitsbelastung, bessere Sozialleistungen als in zivilen Einrichtungen und eine abwechslungsreichere Tätigkeit mit der Möglichkeit, Führungsverantwortung übernehmen zu können. Demgegenüber zeigen sich die Schwächen der Bundeswehr aus Sicht der Befragten bei der Bezahlung, den Karriere- und Aufstiegsmöglichkeiten sowie der schon eingehender betrachteten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Vor einem eher hausgemachten Problem, nämlich dem vom Wehrbeauftragen in seinem Bericht von 2018 angeprangerten “Bürokratiemonster Bundeswehr”, schrecken auch die SanStOffz zurück. Das Ausmaß an Bürokratie in der Bundeswehr ist nicht nur als solches außerordentlich beklagenswert, es ist auch ein personalpolitisches Handicap, dem es zu begegnen gilt, um die Einsatzbereitschaft auch des Sanitätsdienstes zu gewährleisten. *Dr. Gregor Richter, Wissen­ schaftlicher Direktor, ist Projekt­ leiter am ZMSBw. Die Ergebnisse der Studie sind als Forschungs­ berichte auf der Seite zmsbw.de herunterladbar.

ernst. Nach wie vor gehen Soldatinnen und Soldaten in den Einsatz. Um dabei dem Schutz der Bevölkerung frühzeitig und gewissenhaft gerecht zu werden, wird auf verschiedene Quarantäne- und Isolationsmöglichkeiten zurückgegriffen. Ich kann diesbezüglich aus meiner eigenen Erfahrung schildern, dass ich unmittelbar nach 14-tägiger Isolation in meiner Pendlerwohnung in Oldenburg mit einem Teil des 22. Kontingentes nach Mali geflogen wurde, um dort in Gao, im internationalen Camp “Castor”, erneut in 14-tägige Isolation zu gehen. Damit haben die Bundeswehr und die Europäische Union nicht nur die Einreisebestimmungen unseres Gastlandes umgesetzt, sondern darüber hinaus auch noch alle Anstrengungen unternommen, dass das Virus durch die Bundeswehr nicht nach Mali gelangen kann. Jetzt in meinem täglichen Dienstbetrieb gehören die obligatorische Schutzmaske und Handschuhe, die immer mitgeführt werden, genauso dazu wie jeden Morgen die Temperatur gemessen zu bekommen. Selbstverständlichkeiten, wie regelmäßiges Desinfizieren der Hände, zähle ich jetzt nicht extra auf. Wir nehmen unseren Auftrag und die damit verbundene Verantwortung hier sehr ernst und sämtliche Gefahren, die mit dem Virus in der Sahelzone einhergehen, werden minimiert. Ausschließen kann man diese natürlich nicht. Nirgendwo auf der Welt. *Hauptmann Gerrit Hohmann ist Public Affairs Officer des 22. Deutschen Einsatzkontingents EUTM Mali am Standort Kouli­ koro.


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o der Mensch lebt, entsteht Schmutz. Schmutz, den er eintütet und vor die Haustür stellt oder in den heimischen Abfluss gibt. Für den größten Ballungsraum Deutschlands, wo sich die Menschen seit geraumer Zeit dicht an dicht drängen, trifft das in besonderem Maße zu. Allein an einem Tag produzieren im Flussgebiet der Ruhr rund 2,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger Abwasser jeglicher Couleur. Doch während für die meisten die Angelegenheit mit dem Druck auf die Toilettenspülung getan ist, fängt die Arbeit Andreas Schockes an diesem Punkt erst an. Seit mehr als drei Jahrzehnten ist er auf Basis eines Tarifbeschäftigtenverhältnisses als Abwassermeister für den Ruhrverband tätig, den größten der insgesamt elf öffentlichrechtlichen Wasserwirtschafter Nordrhein-Westfalens. Für Schocke ist es die schönste Aufgabe überhaupt, auch nach all den Jahren. “Ich könnte mir keinen anderen Beruf vorstellen”, sagt er mit Begeisterung, als ich ihn in seinem Büro auf der Kläranlage Essen-Kupferdreh antreffe. Vor allem aber ist es auch eine verantwortungsvolle Tätigkeit, wie mir im weiteren Verlauf des Tages aufgeht. Denn was für die Siedlungsstrukturen des “Reviers” gilt, trifft auch für seine Wasserwege zu: Alles ist mit allem verbunden – der Fluss, seine Nebenarme und Seen und nicht zuletzt der Rhein und die Nordsee. “Unsere ureigenste Sache ist die Ruhr”, erklärt er mir. Derselbe Wahlspruch könnte im Übrigen auch für ihn persönlich gelten. Denn Wasser hat in der Familie Schocke Tradition.

Die letzte Seite

Behörden Spiegel / Juli 2020

“Unsere ureigenste Sache ist die Ruhr” Andreas Schocke ist Abwassermeister beim Ruhrverband

– etwa durch Metalle – zu hoch, sterben sie.” Dazu ist es glücklicherweise noch nie gekommen. Im Gegenteil, die Qualität des in die Ruhr zurückfließenden Wassers sei inzwischen so hoch, dass man deutlich unter den gesetzlich verordneten Mindestwerten liege, freut sich Schocke.

(BS/Thomas Petersdorff) Auf den ersten Blick nehmen sich die Maße der Ruhr bescheiden aus: Mit einer Gesamtlänge von 219 Kilometern schafft sie es nicht einmal unter die Top Zehn der größten Flüsse Deutschlands. Auch sind die glorreichen Zeiten, da sie den bedeutendsten Binnenschifffahrtsweg im Westen darstellte, bereits seit Langem gezählt. Und trotzdem ist die Ruhr für das größte Ballungsgebiet Deutschlands seit jeher von essenzieller Bedeutung – nicht nur mit Blick auf die eigene Namensgebung. Mehr als 90 Prozent aller Einwohner der Region, das sind rund 4,6 Millionen Menschen, beziehen ihr Trinkwasser aus der Ruhr und ihren unzähligen Nebenarmen. Im Laufe eines Jahres werden ihr zu diesen Zwecken Neue Herausforderungen 450 Millionen Kubikmeter Wasser entnommen, 311 von ihnen finden schließlich ihren Weg zurück. Für seine Qualität sorgt Andreas Schocke. Seit Mit den Nullerjahren revo35 Jahren ist er als Abwassermeister beim Ruhrverband, dem zentralen Wasserwirtschafter der Metropolregion, angestellt. lutioniert sich nicht nur die

Technik, auch für Schocke persönlich bringen sie so manche Veränderungen mit sich. War er schon während der neunziger Jahre für die Ausbildung des Nachwuchses verantwortlich, engagiert sich Schocke seit dem Jahr 2000 zunehmend auch im Personalrat des Ruhrverbands, nimmt an Fachausschüssen teil, ist bei Vorstellungsgesprächen zugegen und wirkt auf Perso­ nalentscheidungen ein. “Die soziale Komponente muss stimmen, damit das Team funktioniert. Blindes Vertrauen ist eine absolute Voraussetzung.” Die neue Tätigkeit eröffnet ihm nicht nur bisher ungekannte Perspektiven auf seinen Arbeitgeber, auch seine eigenen Fähigkeiten lernt er in einem neuen Licht kennen. Mehr und mehr übernimmt er administrative Aufgaben, belegt Führungskurse, um sich fortzubilden. Als es Ende 2019 infolge struktureller Änderungen zu einer Stellenvakanz im Essener Südwesten kommt, nutzt er die Gelegenheit und bewirbt “Ich könnte mir keinen anderen Beruf vorstellen”: Nach 35 Jahren beim Ruhrverband ist Andreas Schocke noch immer passionierter Wasserfan. Inzwischen sich. Mit Erfolg. Seit Januar ist der zweifache Familienvater für die Betreuung von fünf Kläranalgen im Essener Süden verantwortlich. dieses Jahres betreut Schocke Fotos: BS/Petersdorff insgesamt fünf Kläranlagen im Zurück an alter Wirkstätte sieht len- und Stickstoff mögen gelöst Essener Südwesten, darunter ren Grenzen gesetzt. Immerhin sein, das Wasser wimmelt jedoch auch seine Erstanlaufstelle, das Kohlenstoffverbindungen konn- sich der frischgebackene Abwasten verlässlich entfernt werden”, sermeister vollkommen neuen immer noch von Bakterien. Für Werk Essen-Kettwig. Doch neue erinnert sich Schocke zurück. ihre Beseitigung – oder vielmehr Herausforderungen stehen beBedingungen gegenüber, denn Am Wasser aufgewachsen ihren Abtransport – sorgen die reits ins Haus, denn auch die auch der Standort Essen-Kettwig Nachklärbecken, die den Belebt- Abwasserwirtschaft rüstet techsoll im Rahmen der ModerniIhm selbst wurde die Begeis- Zeiten des Umbruchs schlamm entnehmen und in die nologisch auf. Mit “Neptun” – terung fürs kühle Nass sprichSeither hat sich viel getan, die sierung runderneuert werden. vorgelagerten so der Name wörtlich in die Wiege gelegt. Im Klärtechnik bedeutende Sprünge Vorgesehen ist ein Ausbau in Jahr 1967 geboren, ist Schocke gemacht. Inzwischen können weit zwei Stufen, um den WeiterKlärstaffeln der Digitali“Ich könnte mir keinen zurückleiten. sierungsstraim Essener Süden, am Balde- über 90 Prozent aller im Wasser betrieb der alten Anlage in der Mit Abzug der ­anderen Beruf vorstellen.” tegie – sind neysee, aufgewachsen, wo sein befindlichen Stoffe ausgefiltert Zwischenzeit zu gewährleisten. kleinen Helfer umfassende Vater zu jener Zeit das Amt des werden, sämtliche Stickstoff- und Zentralpumpwerk, Vorklärbehat das Wasser nun den erfor- Maßnahmen geplant, die den Hafenmeisters versah. Mit gerade Phosphatverbindungen inbegrif- cken, Schlammbehälter, Belederlichen Reinheitsgrad, um in Ruhrverband fürs digitale Zeiteinmal vier Jahren entdeckte er fen. Filtersysteme, mit denen bungs- und Nachklärbecken: seine Vorliebe für den Segelsport Reinheitsgrade von annähernd Nach und nach nimmt das neue Von schmutzig bis sauber ist es ein die Ruhr gepumpt zu werden. alter fit machen sollen. In der “Solange es den Bakterien gut Karriere Andreas Schockes wäre – eine Leidenschaft, die ihn bis 100 Prozent erreicht werden kön- Werk Konturen an. Doch der weiter Weg: hier die Reinheitsgrade heute nicht verlassen hat. “Ich nen, sind prinzipiell möglich, Wandel fordert seinen Tribut: der verschiedenen Klärstaffeln. geht, geht es auch uns gut”, führt es ein weiterer Sprung innerhalb hatte immer schon einen Bezug aber am Ende kaum bezahlbar. “Zu dieser Zeit hatten wir zwei Schocke aus. Das Problem ist: seines Berufsfeldes, den er diesAufgaben”, denkt Schocke zu- tücher oder Wattestäbchen her- “Die Bakterien sind äußerst sen- mal nicht nur begleitet, sondern rück. “Die eine Hälfte des Tages ausliest. Anschließend fließt das sibel. Ist die Giftkonzentration eigenhändig mit vorantreibt. mussten wir dafür Sorge tragen, Abwasser in einen Sandfang, eine weiterhin gute Ablaufwerte zu schmale Wasserstraße, wo mitgeerzielen, die andere waren wir führte mineralische Partikel wie intensiv mit dem Neubau be- Asche, Sand oder Kies aufgrund schäftigt.” Im Jahr 2004 ist es des bloß geringen Fließtempos schließlich so weit. Die Anlage zu Boden sinken. Für das von wird in Betrieb genommen. Zu Festmaterialien befreite Abwasser den Gästen, die der feierlichen geht es weiter in ein VorklärbeEröffnung beiwohnen, zählt auch cken, in dem absetzbare orgader damalige Ministerpräsident nische Stoffe, der sogenannte Nordrhein-Westfalens, Peer Stein- Primärschlamm, mithilfe von brück. “Das war sicher einer mei- Schildräumern abgezogen werner beruflichen Höhepunkte”, den. Der so gesonderte Schmutz meint Schocke noch heute. wird abtransportiert, mechanisch entwässert und daraufhin in der Herzstück ist die Biologie Klärschlammbehandlungsanlage Kleine Helfer arbeiten auf Hochtouren: In den sogenannten Belebungsbecken Mit dem neuen Millennium bre- Langenbrahm zur Stromgewin- Den Anfang machen die Maschinen: Ehe die Mikroorganismen mit ihrer Arbeit lösen spezialisierte Mikroorganismen Kohlen- und Stickstoffverbindungen aus chen auch für die Abwassertech- nung ausgefault, ehe er in einer beginnen können, liest eine Rechenanalge feste Gegenstände wie Binden, dem Abwasser. nik neue Zeiten an. Alles, was Klärschlammverbrennungsan- Feuchttücher oder Wattestäbchen aus dem Abwasser. zuvor noch händisch geregelt lage thermisch verwertet wird. zum Wasser, war immer interEin Meilenstein auf dem Weg werden musste, wird nunmehr Die Klärwerke des Ruhrverbands essiert und, wo die Zeit es zuge- dorthin war die Verschärfung von Maschinen übernommen. sind heute energetische Selbstlassen hat, habe ich bei meinem der gesetzlichen Anforderungen Sensibelste Messinstrumente versorger, Überschüsse werden Vater gearbeitet”, blickt er auf an kommunale Kläranlagen An- überwachen den Reinigungsvor- ins Netz eingespeist. Doch trinkfertig ist das Abwasseine Kindheit zurück. Heute, 50 fang der neunziger Jahre. Eine gang aus der Ferne und sorgen (BS) Mit Sitz in Essen ist der Ruhrverband der größte der insgesamt elf Wasserwirtschaftsverbände Nordrhein-Westfalens. Gegründet wurde die Jahre später, ist er Großvater von Dekade des Umbruchs und der für die Gütequalität des Wassers. ser darum noch nicht, denn die heutige Körperschaft des öffentlichen Rechts im Jahre 1913, genauer zwei Enkelkindern, eine seiner Modernisierung – auch für den Im Ganzen umfasst der Klärvor- eigentliche Arbeit steht noch am 5. Juni, als das Ruhrreinhaltungsgesetz die rechtlichen Grundlagen zwei Töchter ist studierte Was- R u h r v e r gang heute bevor. Sie beginnt in den Befür den Betrieb einer Abwasserwirtschaft im Ruhrgebiet schaffte. Histoserwissenschaftlerin. Die Fami- band, der vier Reini- lebungsbecken, wo eigens für Hintergrund war eine lang anhaltende Trockenperiode, die 1911 lientradition bleibt also erhalten. seine Angungsstaf- den Abbau gelöster Inhaltsstoffe “Das A und O ist Teamarbeit. f e l n , d i e spezialisierte Mikroorganismen rischer schließlich zum Ausbruch einer Typhusepidemie führte, im Zuge derer Doch zurück auf Anfang: lagen den Wir müssen uns blind knapp 1.500 Menschen erkrankten. Heute betreibt der Ruhrverband N a c h b e - zu Werke gehen. Aufgabe dieser Nach Abschluss der Schule zog neuen Befünf Stauseen, acht Talsperren, darunter auch die weitbekannte Möhnees Schocke zum Ruhrverband. dingungen aufeinander verlassen können.” handlung Bakterien, im Fachjargon Belebttalsperre, und 64 Kläranlagen. Damit sichert er die Wasserversorgung m i t e i n - schlamm genannt, ist die ZersetAls er im Jahr 1985 mit seiner sukzessive eines Gebiets fast fünfmal so groß wie die Bundeshauptstadt Berlin geschlos- zung von Kohlenstoff- und StickAusbildung begann, gab es die a n z u p a s und mit insgesamt 4,6 Millionen Einwohnern. Dafür sind spezielle sen, sind stoffverbindungen, mit anderen heutzutage geläufige Berufsbe- s e n b e Maßnahmen erforderlich, denn aufgrund der Bevölkerungsdichte liegt zeichnung des Abwassermeisters ginnt. All das hat Schocke selbst es sechs. Wer nun aber glaubt, Worten von Eiweißen, Kohlenhyder Wasserverbrauch im Ruhrgebiet je Flächeneinheit rund siebenmal oder -technikers noch nicht. Er miterlebt. Nach einem Wech- Chemikalien gäben dabei den draten und Fetten aus Nahrungshöher als im bundesdeutschen Durchschnitt. Derzeit beschäftigt der mittelresten sowie Überbleibseln heuerte als “Ver- und Entsorger” sel auf die Kläranlage Velbert- Ton an, der liegt daneben. Ruhrverband 940 Mitarbeiter und zählt 559 Mitglieder – aufgegliedert “Das Herzstück ist die Biologie”, von Harnstoff. Ein biologisch an. Seine Ausbildung verbrach- Hespertal legt er 1993 seine in Städte, Gemeinden, Kreise, Wasserwerke und gewerbliche Unternehte er auf der Kläranlage Essen- Meisterprüfung erfolgreich ab. erklärt Schocke. Was dahinter- anspruchsvoller Prozess, der in men entlang des Flussgebiets der Ruhr. Kettwig, damals noch eine alte Wenig später zieht es ihn erneut steckt, offenbart ein Blick hinter drei Stadien verläuft. Am Ende Tropfkörperanlage aus dem Jahr nach Essen-Kettwig. Damals ist die Kulissen. Den Anfang machen werden die Abbauprodukte über Weitere Informationen gibt es auf der Website des Ruhrverbands 1954. “Verglichen mit heutigen Schocke Mitte 20 und einer der jedoch die Maschinen, genauer die Oberfläche in die Atmosphäre www.ruhrverband.de . Standards waren der Abwasser- jüngsten Mitarbeiter in seiner eine Rechenanlage, die unlösliche abgegeben. Anschließend geht reinigung in den achtziger Jah- Position. Gegenstände wie Binden, Feucht- es auf die Zielgerade, denn Koh-

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