BDI-Stellungnahme BRPH
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Die vorgesehenen Regelungen, insbesondere betreffend die Infrastrukturen des Kernnetzes der europäischen Infrastruktur und der Anlage 7 BSI-KritisV, stellen neue Hindernisse für die erfassten Vorhaben dar. Es ist mit Verfahrensverzögerungen und erheblichen Mehrkosten der Projekte zu rechnen. Die im WHG zum Hochwasserschutz getroffenen Regelungen zur Verkehrsinfrastruktur sind ausreichend und zielführend. Die aktuellen Formulierungen können wichtige Infrastrukturprojekte verzögern, in Einzelfällen sogar verhindern.
BRPH konterkariert Klimaschutzziele Das deutsche Klimaschutzprogramm 2030 und die angestrebte Treibhausgasneutralität bis 2045 sind mit dem BRPH nicht umsetzbar. Unter diesen Voraussetzungen ist die Transformation der Wirtschaft hin zu einer klimaneutralen und zirkulären Wirtschaft nicht möglich. Eisenbahnstrecken des Kernnetzes verlaufen seit jeher flussparallel oder aus allgemeinen Raummangel auch in Überschwemmungsgebieten, in Risikogebieten außerhalb von Überschwemmungsgebieten und in Küstengebieten. Fraglich, wie der Ausschluss kritischer Infrastrukturen mit den nationalen und europäischen Zielen zum Klimaschutz und konkret dem angestrebten Ausbau des Schienennetzes in Einklang gebracht werden kann. Auch die Ausnahme für Häfen ist in der Gesamtheit des BRPH gesehen nicht schlüssig. Ein Blick auf die drei erfolgreichsten deutschen Häfen bestätigt dies. Die Häfen Hamburg, Bremerhaven sowie Wilhelmshaven befinden sich an der Nordsee. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausgegebene „Nationale Hafenkonzept 2015“ sieht unter anderem eine Verlagerung des Transports von Gütern auf Schienenwege und Wasserstraßen vor. Das BMWi selbst schreibt, dass Häfen eine zentrale Stellung in der Wertschöpfungskette der OffshoreWindenergie einnehmen. Die angestrebte Klimaneutralität Deutschlands hängt folglich maßgeblich von Häfen und deren Anbindung an das Schienennetz und deren Ausbau ab. Dieses Beispiel offenbart die Pauschalität des BRPH, die fehlende Umsetzbarkeit und inakzeptablen Forderungen. Der geplante Ausschluss kritischer Infrastrukturen aus bestimmten Gebieten ist daher abzulehnen. Die Ziele des europäischen „Green Deals“ und der deutschen Klimaschutzpolitik werden mit dem vorliegenden Entwurf unterminiert. Die Herstellung von grünem Wasserstoff ist bei Umsetzung des derzeitigen Entwurfs nicht möglich. Mit den vermehrten Planungen von Infrastrukturprojekten, insbesondere Fernstraßen und Bahnlinien, Renaturierungsmaßnahmen und
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