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Bestehende Gesetzgebungen berücksichtigen
BDI-Stellungnahme BRPH
verlieren, so dass Erweiterungen bestehender Anlagen, auch im Rahmen von Verbesserungsmaßnahmen, nicht mehr möglich sind. Jeder Plan sollte im Einklang mit dem Fachrecht und den Vollzugserfahrungen der Länder stehen – dies erscheint hier fraglich. Aus regulatorischer Hinsicht stellt der BRPH einen nationalen Alleingang dar. Die Berücksichtigung internationaler und europäischer Vorhaben ist nicht zu erkennen. Insbesondere die in den letzten Jahren erreichten Fortschritte im Bereich des Hochwasserschutzes werden nicht berücksichtigt. Die grundlegende Frage nach Wirksamkeit und Zielerreichung bleibt ungeklärt. Fraglich ist auch, warum laufende Beteiligungsformate zu den Themen Raumordnung, Bauleitplanung oder Hochwasserschutz, nicht erwähnt oder genutzt werden, um Verbesserungen im Hochwasserschutz voranzutreiben.
In der Präambel des BRPH wird in Bezug auf länderübergreifende Strukturen auf den ergänzenden und nicht ersetzenden Charakter des BRPH hingewiesen. Mit Verweis auf die Einführung bundesweit harmonisierter raumplanerischer Standards und risikobasierter Ansätze wird versucht,die Erforderlichkeit zu begründen. Die Einführung risikobasierter Ansätze ist prinzipiell zu begrüßen. Jedoch muss in Bezug auf die Einführung harmonisierter Standards die Möglichkeit bestehen, bundesweite Standards einzuführen. Die Betrachtung realer Begebenheiten verdeutlicht, dass die zur Anwendung kommenden Aspekte nicht umzusetzen sind. Allein die Vielzahl an zu berücksichtigenden Faktoren erlaubt keine Einführung bundesweit harmonisierter Standards.
Bestehende Gesetzgebungen berücksichtigen
Die Errichtung und der Betrieb deutscher Industrieanlagen erfolgt nach den Maßgaben des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG), dessen Konzentrationswirkung in Genehmigungsverfahren auch die baurechtlichen Belange einschließt. Eine weitere Regelung besteht durch die TRAS 310 (Grundlagen für die Technische Regel für Anlagensicherheit), welche bereits spezifische Regelungen für den Hochwasserschutz fordern.
Durch das bestehende regulative Umfeld ist umfassend und rechtssicher geregelt, wie Anlagen sicher in Einklang mit den Schutzgütern des BImSchG zu betreiben sind. In vorgenannter Gesetzgebung ist üblicherweise kein Ausschluss zu finden, vielmehr werden allgemeine Anforderungen für ein sicheres Betreiben gesetzt. Die deutsche Industrie betreibt Anlagen, welche den Anforderungen des Störfallrechts unterliegen. Für die Bewertung der Anlagensicherheit in Bezug auf Auswirkungen für das Umfeld und die