INSERAT
Würenlos
Sachplan Landschaftsspange Sulperg-Rüsler Mitwirkung Die Gemeinderäte Wettingen, Neuenhof, Killwangen und Würenlos streben zusammen mit dem Regionalplanungsverband Baden Regio an, das Gebiet zwischen Brüel, Neuwise, Flühfeld und Tägerhard unter dem Begriff «Landschaftsspange Sulperg-Rüsler» als attraktiven und siedlungsnahen Naherholungs- und Naturraum und landwirtschaftlichen Produktionsraum zu erhalten, zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Umsetzung dieser Vision soll durch einen regionalen Sachplan sichergestellt werden. Gemäss §3 BauG wird der Entwurf des regionalen Sachplans der Bevölkerung zur Mitwirkung vorgelegt. Innert der Auflagefrist können alle interessierten Personen und Interessengruppen Stellung nehmen. Eingaben sind schriftlich zu richten an: Baden Regio, Postfach 100, 5442 Fislisbach. Mitwirkungsunterlagen und Fragebogen können vom 16. November bis 20. Dezember 2011 bei der Bauverwaltung Würenlos während der Bürozeiten (Mo 8.00–11.30/14.00–18.30; Di–Fr 08.00–11.30/14.00–16.00) oder über Internet unter www.baden-regio.ch eingesehen werden. Hinweis: Am Dienstag, 15. November 2011, 20.00 Uhr findet in der Mehrzweckhalle in Würenlos eine öffentliche Information zum regionalen Sachplan Sulperg-Rüsler statt. Gemeinderat Würenlos Baden Regio, Gemeinden Region Baden-Wettingen
Anna-Würsch-Konzert 2011 mit Stadt-Jodler Dietikon und Hujässler Sonntag, 13. November 2011, um 18.00 Uhr Katholische Kirche Killwangen Anschliessend offerieren wir Ihnen einen Apéro im Mehrzweckgebäude. GEMEINDE WÜRENLOS
Gemeinderat Einladung zum Politapéro Freitag, 11. November 2011, 19.30 Uhr, Zentrumsschopf Themen: 1. Regionalpolizei Information durch Vizeammann Stefan Nipp und Polizeichef Werner Bertschi 2. Tagesstrukturen Information durch Frau Liliane Sternfeld Leiterin Tagesstrukturen 3. Verschiedenes Die Mitglieder des Gemeinderates beantworten im Anschluss gerne Fragen aus dem Publikum. Die Bevölkerung ist zu diesem Anlass herzlich eingeladen.
Baugesuchspublikation Baugesuch Nr. 201180 Bauherrschaft: Konsortium «Wiesenweg» c/o KMP Architektur AG Etzelmatt 1, 5430 Wettingen Projektverf.: KMP Architektur AG Etzelmatt 1, 5430 Wettingen Bauvorhaben: Abbruch AGV Nr. 679 und Neubau Doppeleinfamilienhaus und zwei Zweifamilienhäuser mit Tiefgarage Lage: Parzelle 903 (Plan 73) Wiesenweg 10a—d Zone: E2 Zusatzgesuche: Departement BVU (Bacheinleitung) Gesuchsauflage vom 10. November bis 9. Dezember 2011 während der ordentlichen Schalterstunden im Büro der Bauverwaltung. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat zu richten und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Bauausschreibung BG-Nr. Bauherr:
2675 Hagenbucher Max Gyrhaldenstrasse 30 8957 Spreitenbach Sichtschutzwand
Bauobjekt: Baustelle/ Parzelle: Gyrhaldenstrasse 30 / 636 Zusatzbew.: Keine Die öffentliche Auflage erfolgt vom 14. November bis 13. Dezember 2011 auf der Bauverwaltung, Gemeindehaus, Spreitenbach. Allfällige Einwendungen können während der nicht erstreckbaren Auflagefrist beim Gemeinderat, 8957 Spreitenbach, erhoben werden. Sie haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Gemeinde Spreitenbach
Die Grundeigentümerin, Stockwerkeigentümergemeinschaft Hasel, Poststrasse 216/218, 8957 Spreitenbach, verlangt für das Grundstück an der Poststrasse 216/218 in Spreitenbach das folgende
Gerichtliche Verbot Auf den Besucherparkplätzen der Liegenschaft Poststrasse 216/218, Grundstück GB Spreitenbach Nr. 659, Plan 95, Parzelle 659, ist das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art richterlich verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Besucher der Poststrasse 216/218. Widerhandlungen werden auf Antrag mit Busse bestraft. Gemäss Art. 260 ZPO kann jede Person, die das Verbot nicht anerkennen will, innert einer Frist von 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Baden, 2. November 2011 Gerichtspräsidium 4 Baden