WÜRENLOS Gestaltungsplan «Flüehügel Nordost» Mitwirkungsverfahren Das Gebiet «Flüehügel Nordost» befindet sich am nördlichen Rand der Gemeinde Würenlos auf einem markanten Moränenhügel. Aufgrund dieser sensiblen landschaftlichen Lage auf der Krete ist das Gebiet gemäss dem Bauzonenplan der Gemeinde Würenlos als Wohnzone E2 mit Gestaltungsplanpflicht bezeichnet. Ausserdem wird das Planungsgebiet im westlichen Bereich mit einer Landschaftsschutzzone überlagert. Die Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet «Flüehügel Nordost» wurde am 5. März 2002 vom Grossen Rat bewilligt. Der Grundeigentümer der Parzelle 708 hat die Menzi Bürgler Architekten AG, Zürich, mit der Erarbeitung einer Bebauungsstudie beauftragt. Die Minikus Vogt & Partner AG, Wettingen, hat dazu den Gestaltungsplan «Flüehügel Nordost» erstellt. In der Folge beauftragte die Bauverwaltung die Van de Wetering Atelier für Städtebau GmbH, Zürich, mit der Erstellung eines externen Fachgutachtens. Parallel zum kantonalen Vorprüfungsverfahren liegen, gestützt auf § 3 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG), die Entwürfe mit den Erläuterungen zum Gestaltungsplan «Flüehügel Nordost» öffentlich auf. Die Unterlagen können vom 19. August bis 19. September 2016 auf der Bauverwaltung während der ordentlichen Bürozeit eingesehen werden. Innert der Auflagefrist können von allen interessierten Personen Bemerkungen und Vorschläge zum Gestaltungsplan «Flüehügel Nordost» eingereicht werden. Eingaben sind schriftlich zu richten an: Gemeinderat Würenlos, Schulstrasse 26, 5436 Würenlos.
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AUS DEM GEMEINDERAT Informationsveranstaltung Bodenkartierung Das nächste wichtige Teilprojekt der «Modernen Melioration» Würenlos ist die Bodenkartierung als Grundlage für die Bewertung des Kulturlandes innerhalb des Perimeters der «Modernen Melioration» Würenlos. Den Auftrag für diese Arbeit hat die Ausführungskommission der Bodenverbesserungsgenossenschaft Würenlos dem auf derartige Abklärungen spezialisierten Büro myx GmbH, Uster, erteilt. Martin Zürrer von der myz GmbH hat seine Arbeit Anfang Juni aufgenommen und Profilgruben geöffnet. In den kommenden Monaten werden er und sein Team für die Erstellung der Bodenkarte im
Perimeter unterwegs sein, um Bodenproben zu entnehmen. Die Ausführungskommission führt für die Bevölkerung und interessierte Kreise eine Informationsveranstaltung über die Bodenkartierung durch: Montag, 22. August, 19 Uhr, Treffpunkt: Parkplatz Schwimmbad «Wiemel». Anmeldung nicht erforderlich. Im Anschluss an die Veranstaltung wird ein kleiner Imbiss offeriert. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag, 8–11.30 Uhr und 14–18.30 Uhr, Dienstag–Freitag, 8–11.30 Uhr und 14–16 Uhr. Telefon 056 436 87 87 oder 056 436 87 88, Fax 056 436 87 78. www.wuerenlos.ch
INSERAT
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren nicht um das Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit nach § 24 BauG handelt. Dieses erfolgt im Anschluss an die Vorprüfung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt zu einem späteren Zeitpunkt. Würenlos, 12. August 2016
Gemeinderat Würenlos
Noch 1 Woche! Baugesuchspublikation Baugesuch-Nr.: 201640
Belagssanierungen In der Zeit vom 22. August bis 2. September 2016 werden im ganzen Gemeindegebiet Strassen- und Belagsreparaturen durchgeführt. Kurzzeitige Strassensperrungen werden aus Rücksicht auf den Durchgangsverkehr nur so weit vollzogen, wie es örtlich notwendig und verantwortbar ist. Bitte Umleitungen beachten. Besten Dank für Ihr Verständnis. Bauverwaltung Würenlos
Bauherrschaft: Beyeler Mirjam und Rohrbach Urs Ländliweg 35, 5436 Würenlos Projektverf.: AA+B Schneebeli + Frei Dorfstrasse 12, 8560 Märstetten Grundeigent.: Beyeler Mirjam und Rohrbach Urs Ländliweg 35, 5436 Würenlos Bauvorhaben: Energetische Gebäudesanierung mit Montage einer Indach-PV-Anlage Lage: Parzelle 3818 (Plan 70), Ländliweg 35 Zone: Wohnzone E2 Gesuchsauflage vom 19. August bis 19. September 2016 während der ordentlichen Schalterstunden im Büro der Bauverwaltung. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist im Doppel an den Gemeinderat zu richten und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. BAUVERWALTUNG WÜRENLOS