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Gewässerschutz für die Region

Für den dritten Teil der diesjährigen Sommerserie hat Brigitte Reemts

Flum die ARA Schönau besucht – und war begeistert. Seite 4

Vorverkauf für Cupknaller startet

Der FC Wettswil Bonstetten trifft im Schweizer Cup auf den FC Zürich. Für das Match am 15 August sind nun Tickets erhältlich. Seite 11

Ein Treffen mit der Bildungsdirektorin brachte die Wende

Wie das Säuliamt doch noch zu seinem Kantonsschulprovisorium kam

livia häberling

Jetzt also doch! Das provisorische Gymnasium auf dem Schwanden-Areal in Affoltern wird gebaut und soll auf das Schuljahr 2028/2029 eröffnet werden. Der Regierungsrat hat vor Kurzem 54,8 Millionen Franken bewilligt.

Damit biegt ein Projekt auf die Zielgerade ein, das für die Region von zentraler Bedeutung ist, dessen Realisierung zuletzt jedoch arg ins Wanken gekommen ist. Es war ein jahrelanges zähes Ringen.

Über ein Gymnasium im Bezirk Affoltern wird seit den 70er-Jahren diskutiert. Doch passiert ist über Jahrzehnte wenig. Trotz politischer Vorstösse wurde dem Säuliamt immer wieder beschieden, die Region sei zu klein für eine eigene Mittelschule. Im Herbst 2021 folgte die Kehrtwende: Eine Potenzialstudie war zum Schluss gekommen dass bis 2035 mit 800 Mittelschülerinnen und -schülern im Amt zu rechnen sei. Nun wurde das Projekt wieder konkret: «Ich sage es ganz ehrlich: Der Kanton Zürich hat sich verrechnet», räumte Niklaus Schatzmann, Leiter des kantonalen Mittelschulund Berufsbildungsamts, an einer InfoVeranstaltung im Mai 2023 ein. Im März 2024 wurde das Projekt ausserordentlich in den Richtplan aufgenommen, die Priorität auf «kurzfristig» geändert Alles schien in trockenen Tüchern. Bis Finanzdirektor Ernst Stocker im August 2024 den Budgetentwurf 2025 präsentierte. Darin waren die Kosten für das Ämtler Gymi nicht mehr enthalten. Klammheimlich waren die Investitionen zurückgestellt worden.

Bahnen galt es am Minigolf-Turnier der Ü60er des Ski Clubs zu bestreiten. Seite 9

«Ich gebe mir Mühe und nutze meine Chancen.» Seite 7 im Restaurant Central. (Bild Regula Zellweger)

Ämtler Delegation reiste nach Zürich «Hocherfreut» darüber, dass das Kantonsschulprojekt nun endlich ins Ziel kommt, zeigte sich vergangene Woche Daniel Sommer: «Es war ein Krampf, ich war ständig wie auf Nadeln!»

Als der Finanzdirektor in der Budgetdebatte Ende 2024 antönte, dass gewisse zurückgestellte Projekte womöglich ganz gestrichen würden, war Sommer beunruhigt – trotz des Signals aus dem Kantonsrat, dass die zeitnahe Umsetzung der Kanti bis 2028 befürwortet wird.

«Auf mehreren Wegen mussten wir aktiv werden, bis wir endlich einen Termin hatten.»

Daniel Sommer zum Treffen mit Bildungsdirektorin Silvia Steiner

In Rücksprache mit Sommer bat die Standortförderung daraufhin bei Bildungsdirektorin Silvia Steiner um ein Treffen. «Auf mehreren Wegen mussten wir aktiv werden, bis wir endlich einen

In der Budgetdebatte des Kantonsrats im Dezember 2024 stellten Daniel Sommer (EVP), Thomas Schweizer (Grüne) und Hannah Pfalzgraf (SP) den Antrag, dass die Mittelschule bis Sommer 2028 – also gemäss ursprünglichem Zeitplan – realisiert wird. Dieser Antrag wurde mit 89 zu 88 Stimmen angenommen. Pikanterweise spielten bei dem äusserst knappen Entscheid nicht etwa die Ämtler Kantonsrätinnen und -räte das positive Zünglein an der Waage: SVP und FDP lehnten den Antrag ab, und mit ihnen die drei bürgerlichen Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bezirk. Das Ja zum Antrag bekräftige «den starken Willen des Parlaments», sagte Thomas Schweizer damals. Verbindlich war das Votum des Kantonsrats für den Regierungsrat nicht – und doch hat dieser das Projekt nun wieder priorisiert. Wie kam es dazu?

Der Holzmodulbau, wie er nach Dübendorf auch in Affoltern geplant ist Die Farben werden in Naturtönen gehalten sein (Bild Bauart Architekten und Planer AG)

Termin hatten», verrät Sommer Mitte Mai reiste die Ämtler Delegation – darunter Daniel Sommer und Thomas Schweizer sowie Vertreter der Stadt Affoltern, des Arbeitgeberverbands und der Standortförderung – nach Zürich. Im Gespräch habe Silvia Steiner zugesichert, dass der Standort Affoltern, der ja durchaus Steiners Strategie der dezentralen Mittelschulen entspricht, nicht gestrichen werde. Doch über den Zeitpunkt der Umsetzung habe die Bildungsdirektorin noch nichts sagen können, erzählt Sommer Mitte vergangener Woche verdichteten sich für ihn die Zeichen, dass der Regierungsrat das Projekt definitiv durchgewunken hat.

Baustart per Ende 2026 geplant

In seiner Begründung für die Bewilligung der Investition verweist der Regierungsrat auf «Verzögerungen in anderen Vorhaben» sowie auf «Priorisierungen und Optimierungen», etwa auf die Wei-

Letzte Bundesfeier vor dem Feuerwerksverbot in Affoltern

In der Stadt Affoltern ist bald Schluss mit lauten Knalleffekten an Feiertagen:

An der Gemeindeversammlung im Juni haben sich die Stimmberechtigten für ein Feuerwerksverbot ausgesprochen. Dieses tritt am 1. November in Kraft und gilt für den Verkauf und das Abbrennen lauter Feuerwerkskörper Das Feuerwerk in Zwillikon zum 1 August wird also das letzte sein, das von der Stadt organisiert und bezahlt wird. Doch wie sieht die Situation in den Geschäften aus, die bisher Feuerwerk angeboten haben? Manor verkauft dieses Jahr gar kein Feuerwerk. Anders sieht es bei der Drogerie Rütimann in Hausen aus (red)

ternutzung des Mittelschulprovisoriums Uetikon am See als Berufsschule. Dadurch seien finanzielle Mittel freigeworden. Neben 18 Klassenzimmern werden acht spezielle Unterrichtsräume und Infrastrukturen für verschiedene Fächer errichtet – etwa für Naturwissenschaften, Informatik oder den Musikunterricht. Auch eine Mensa und eine Aula gehören zur Schulanlage, die in Form von Holzmodulbauten erstellt wird. Für die drei Trakte werden 258 Module verwendet. Das System erfüllt den Minergie-Eco-Standard und kann mehrfach an verschiedenen Standorten auf- und wieder abgebaut werden. Auf den Dächern werden Photovoltaikanlagen installiert. Die Wärmeerzeugung erfolgt über LuftWasser-Wärmepumpen. «Die Baueingabe ist für Herbst 2025 geplant», sagt die Baudirektion auf Anfrage. Ziel sei, Ende 2026 mit dem Bau zu beginnen, damit dieser per Sommer 2028 fertiggestellt ist und bezogen werden kann.

Neue ÖV-Serie

1852 war der Big Bang in der Schweizer Eisenbahngeschichte: Das erste Eisenbahngesetz trat in Kraft – der Bund hatte nichts zu sagen, die Kantone erteilten die Konzessionen und der Bau der Eisenbahn wurde Privaten überlassen. Doch wie kam nun das Säuliamt zu seiner eigenen Bahnlinie? Dies beleuchtet der Zuger Eisenbahnforscher Martin Stuber in der dreiteiligen Serie «Die Reppischlinie». Klar ist: Eine glückliche Konstellation – genauer: die Verbindung zwischen dem Affoltemer Regierungsrat und späteren Bundesrat Jakob Dubs und dem Eisenbahnpionier Alfred Escher –trug ganz erheblich dazu bei (red)

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Architekt wegen Betrugs angeklagt

In einem Prozess am Bezirksgericht Affoltern fordert die Staatsanwaltschaft für einen Architekten eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmer in Zusammenhang mit einem grösseren Wohneigentumsprojekt im Bezirk Affoltern Betrug vor So soll er gegenüber den Käufern der insgesamt 30 Eigentumswohnungen schwere Baumängel verschwiegen haben. Wegen eindringenden Wassers mussten die Gebäude schon wenige Jahre nach dem Bezug saniert werden. Dabei entstanden den Wohnungsbesitzern Kosten von acht Millionen Franken.

Der Beschuldigte weist alle Vorwürfe zurück und verlangt einen Freispruch Ein Urteil in dem komplexen Fall will das Gericht in einigen Wochen fällen (dv)

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ANZEIGEN

Nutzungsplanung:

Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen/ Festsetzung statische Waldgrenzen –öffentliche Auflage und Anhörung gemäss §§ 7Abs. 2 und 13 Abs. 3 PBG,Affoltern am Albis

Öffentliche Auflage

Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 8. Juli 2025 verfügt:

I. Der Entwurf für die Festsetzung der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. b und 13 Abs 1 Waldgesetz (WaG) in der Gemeinde Affoltern am Albis wird vom 18.Juli bis 16. September 2025 öffentlich aufgelegt. In der gleichen Zeit findet die Anhörung der nach- und nebengeordneten Planungsträger statt.

II. Die Auflage erfolgt über die gesamte Frist während der Bürozeiten bei der Stadt Affoltern am Albis, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis sowie beim Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich. Zudem sind die neuen Waldgrenzen sowie die kantonalen und regionalen Nutzungszonen während der Auflagefrist im Kataster der öffentlichrechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) als projektierte Linien und Flächen einsehbar (siehe kantonaler GIS-Browser: https:// maps.zh.ch/s/6fbbysqh).

III. Während der Auflagefrist kann jede Person zur Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis zum 16. September 2025 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, einzureichen.

IV Bei Fragen zur statischen Waldgrenze gibt das Amt für Landschaft und Natur (Abteilung Wald, Andreas Weber, 043 259 29 75, andreas.weber@bd.zh.ch) und bei Fragen zu den kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie zum Verfahren das Amt für Raumentwicklung (Abteilung Raumplanung,BrigitteFürer,0432595662, brigitte.fuerer@bd.zh.ch) Auskunft.

Rechtliche Hinweise und Fristen

Rechtsmittelfrist

Frist: 60 Tage

Ablauf der Frist: 16. September 2025 Öffentliche Auflage (§ 7 Planungs- und Baugesetz)

Kontaktstelle

Siehe Dispositiv Nr 4

Weitere Angaben zur Meldung

Die Unterlagen liegen vom 18. Juli 2025, während 60 Tagen bei der Abteilung Bau und Infrastruktur, Büro K13, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis, zu den ordentlichen Bürozeiten, oder auf der Homepage der Stadt Affoltern am Albis zur Einsichtnahme auf.

Bauprojekte

Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf.

Dauer der Planauflage:

20 Tage vom Datum der Ausschreibung an Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung

Rechtsbehelfe:

Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG)

Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.

Obfelden

Bauherrschaft: Heinz Haldimann, Küferweg 9, 8912 Obfelden

Projektverfasser: Der Bauherr ist Projektverfasser

Projekt: Neubau PV-Anlage, Bächlerstrasse 6a, 8912 Obfelden

Katasterinformationen: Grundstück-Nr.: 4529, Zone: Kernzone Dorf K2/36

Obfelden

Bauherrschaft: Marco Bär, Bergacherstrasse 11, 8912 Obfelden

Projektverfasser: Eichholzer Haustechnik AG, Augenweidstrasse 2, 8966 Oberwil-Lieli

Projekt: Neubau Luft/Wasser-Wärmepumpe Aussenaufstellung, Bergacherstrasse 11, 8912 Obfelden

Katasterinformationen: Grundstück-Nr.: 3910, Zone: Wohnzone 2-geschossig W2E/21

Obfelden

Bauherrschaft: Real MGT AG, Moosbachstrasse 1, 8910 Affoltern am Albis

Projektverfasser: Westiform AG, Freiburgstrasse 596, 3172 Niederwangen b. Bern

Projekt: Montage von Ersatz-Werbeelementen-Socar Affoltern am Albis, Moosbachstrasse 1, 8912 Obfelden; Autobahnraststätte My Stop

Katasterinformationen: GrundstückNr.: 4844 + 4845, Zone: Strassen (HLS)

Obfelden

Bauherrschaft: Gemeinde Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden

Projekt: Neubau Modulbau Räumlichkeiten für eine Kindertagesstätte KiTa, Chileweg 33, 8912 Obfelden

Katasterinformationen: Grundstück-Nr.: 3466, Zone: Zone für öffentliche Bauten Oe

Obfelden

Am 14. Juli 2025 ist in Obfelden gestorben: Ursus Peter geboren am 12. Mai 1946, wohnhaft gewesen in Obfelden.

Die Urnenbeisetzung findet im engsten Familienkreis statt. Bestattungsamt Obfelden

Fahrbahnerneuerung

Zürich Triemli–Uetliberg

Fürdie Fahrbahnerneuerung zwischen Zürich Triemli und Uetliberg werden verschiedeneArbeiten ausgeführt.Esmuss mit Baustellenverkehr gerechnet werden. Diese Arbeiten müssen währendder Nacht durchgeführt werden, jeweils an sechs Nächten pro Woche. Dienächtliche Lärmbelästigung wird selbstverständlich auf das Notwendigste beschränkt. Die SZU bedankt sichfür Ihr Verständnis.

VorgeseheneNachtarbeiten:

16.7.–16.8.2025(ohne Sa/So) Uetliberg

Sihltal Zürich Uetliberg Bahn SZU AG www.szu.ch

KAUFEAUTOS &WOHNMOBILE

Tel. 079777 97 79 (Mo–So) auch Busse, Lieferwagen, Jeeps, Geländewagen und Lkw. Seriös  Schnell  CH-Unternehmen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Affoltern ist für die rund 58.000 Einwohnerinnen und Einwohner sämtlicher 14 Bezirksgemeinden des Knonaueramts zuständig und bietet Ihnen per 1. September 2025 oder nach Vereinbarung, vorerst befristet für zwei Jahre eine neue Herausforderung in der Kanzlei als kaufmännische/r Fachmitarbeiter/in Administration 50 –60% Sind Sie Interessiert? Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie unter www.kesbaffoltern.ch

Änderung der Annahmeschlusszeiten

Erscheinungsweiseüber1.August2025

Bittebeachten Siedievorgezogenen Annahmeschlusszeiten

Ausgabe

Anzeigenschluss fürInserateund Reklamen

LenzburgerBezirksAnzeiger Donnerstag,31.Juli 2025 keineAusgabe

Limmatwelle

Donnerstag,31.Juli 2025 keineAusgabe

Anzeigerausdem BezirkAffoltern Donnerstag,31.Juli 2025 Dienstag, 29.Juli2025 16 Uhr Freitag,1.August2025 keineAusgabe

Traueranzeigen können onlineüberwww.gedenkzeit.ch oderperE-Mailauf todesanzeigen@chmedia.ch aufgegeben werden.

CH RegionalmedienAG

Neumattstrasse1, 5001Aarau Tel. 058 2005353, inserate@chmedia.ch www.chmediawerbung.ch

KESB

WIR GRATULIEREN

Zum 96 Geburtstag

Morgen Mittwoch, 23. Juli, ist ein spezieller Tag, da feiert Jakob Walz in Affoltern sein 96. Wiegenfest! Er kommt kaum aus den Festivitäten heraus durfte er doch am letzten Freitag seine Platin-Hochzeit zusammen mit seiner Gattin feiern! Die ganze Familie gratuliert von Herzen und freut sich, diesen Geburtstag mit ihm feiern zu können. Alles Gute, viel Freude im neuen Lebensjahr und gute Gesundheit wünschen wir ihm dazu.

Zum 90 Geburtstag

Am Donnerstag, 24. Juli, feiert Alfred (Fredi) Huber in Affoltern seinen 90. Geburtstag. Seine Kinder, Enkelkinder und all seine Lieben gratulieren ganz herzlich. Möge das kommende Jahr Gesundheit Freude und wundervolle Momente bringen. Alles Gute zum Geburtstag!

Zur diamantenen Hochzeit

Vor 60 Jahren haben sich Margrit und Werner Huber das Jawort gegeben und feiern am Donnerstag, 24. Juli, in Knonau ihr diamantenes Hochzeitsfest. Wir gratulieren dem Paar zu diesem Jubiläum und wünschen ihm ein frohes Fest, weiterhin Glück und Wohlergehen auf dem gemeinsamen Lebensweg.

Gratulationen sind willkommen!

Bitte schicken Sie uns Gratulationshinweise per Mail an: redaktion@affolteranzeiger.ch

Feuerwerksverbot: Handel im Bezirk mässig betroffen

Manor verzichtet dieses Jahr auf den Verkauf von Feuerwerk, Drogerie Rütimann macht weiter

Um solche Bilder zu sehen, müssen die Einwohnenden Affolterns künftig an andere Orte fahren Wenn die Witterung mitspielt, wird aber an diesem Bundesfeiertag in Zwillikon nochmals ein offizielles, von der Stadt Affoltern bezahltes Feuerwerk zu bestaunen sein (Archivbild Marcus Weiss)

marcus weiss

Herausgeberin: CH Regionalmedien AG

Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern

Obere Bahnhofstrasse 5 8910 Affoltern a. A.

Leiterin: Barbara Roth

Chefredaktor: Florian Hofer (fh) redaktion@affolteranzeiger.ch

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Copyright: Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern Die Redaktion übernimmt keine

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Die Nachricht hat für so manchen Freund der Knallerei am Nationalfeiertag und zu Silvester eingeschlagen wie eine Bombe – oder eher wie ein lauter Feuerwerkskörper? An der Gemeindeversammlung der Stadt Affoltern vom 16 Juni war das Votum klar: Eine deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten bekundete ihre Zustimmung zur Teilrevision der Polizeiverordnung, die ein Verbot für den Verkauf und das Abbrennen von lautem Feuerwerk auf dem Stadtgebiet künftig verbietet. Hintergrund für die vor rund einem Monat durch den Souverän abgesegnete Anpassung, die Augustraketen, Böllern und Ähnlichem per 1. November dieses Jahres auf Stadtgebiet den Riegel schiebt, ist laut einer Medienmitteilung der Stadt Affoltern vom März der Umstand, dass in den letzten Jahren das unkontrollierte Abfeuern von Feuerwerken im Bezirkshauptort stark zugenommen hat. Dies führe zu einer grossen Belastung für Mensch, Tier und Umwelt in Form von Lärm, Feinstaub, Lichtblitzen und Feuerwerksabfällen.

Affoltern ist mit seinem Verbot kein Einzelfall Ausgegangen waren die Bestrebungen, ein solches Verbot zu prüfen, laut Medienmitteilung sowohl vom Stadtrat (aufgrund von eigenen Beobachtungen) wie auch von Teilen der Bevölkerung die der Stadt ihre Besorgnis über die teils aus dem Ruder gelaufene Situation kundtaten.

Eine kurze Recherche im Internet zeigt, dass Affoltern mit seinem Durchgreifen gegen lautes Feuerwerk auch international gesehen keineswegs alleine dasteht So hat gemäss Medienberichten das Parlament der Niederlande privates Feuerwerk mit voraussichtlicher Wirkung ab dem Jahreswechsel 2026/2027 verboten, und auch in anderen Ländern sind ähnliche Bestrebungen geplant respektive bereits umgesetzt. Im Kanton Zürich sind Verbote von privatem Feuerwerk im Zürcher Oberland teilweise bereits umgesetzt, und auch in Langnau am Albis gibt es eine entsprechende Initiative.

Trotz dieser jüngsten Entwicklung kann wohl aber angenommen werden, dass es in der Schweiz bislang die stärksten Einbrüche beim Verkauf von Feuerwerkskörpern jeweils dann gegeben hat, wenn wegen Waldbrandgefahr grossflächige behördliche Feuerverbote verhängt worden sind, wie etwa im Jahr 2015.

«Feuerwerk soll nicht mehr im Vordergrund stehen in der Stadt»

Auf die Frage, ob bei der Stadt Affoltern Reaktionen nach dem Volksentscheid für das Verbot von lautem Feuerwerk eingegangen seien, antwortet Stadtschreiber Stefan Trottmann am Telefon, er persönlich habe bisher keine Kenntnis von solchen Rückmeldungen. «Es ist auch wichtig, dass man den Entscheid des Souveräns respektiert, wie dies in der Schweiz bei Volksentscheidungen ja eigentlich immer vorbildlich funktioniert», fügt er an.

Doch wie bereitet man sich nun auf den letzten Bundesfeiertag vor an dem Feuerwerke noch im bisherigen Umfang erlaubt sind? «Wir überlegen uns, wie wir während der Feierlichkeiten informieren können, dass dies an Silvester dann nicht mehr so sein wird, beispielsweise mit Plakaten», erklärt der Stadtschreiber Bereits im Vorfeld des diesjährigen Bundesfeiertages seien auf öffentlichem Grund in Affoltern keine temporären Verkaufsstände für Feuerwerk mehr erlaubt, und zwar für jegliches Feuerwerk. Dies solle signalisieren, dass künftig Pyrotechnik bei der Begehung des Nationalfeiertags in der Stadt nicht mehr im Vordergrund stehen soll.

Ein letztes Mal ausgerichtet werde aber das traditionelle, von der Stadt Affoltern bezahlte offizielle Feuerwerk in Zwillikon. Allerdings könnte hier die Witterung zum Spielverderber werden: «Wenn es so weitergeht mit der Trockenheit, ist es durchaus möglich, dass diese letzte Ausgabe des Zwilliker Feuerwerks einem allgemeinen Feuerverbot zum Opfer fällt», gibt Stefan Trottmann zu bedenken.

Gefragt nach seiner Einschätzung, ob Affolterns Nachbargemeinden bald nachziehen und ebenfalls Einschränkungen oder Verbote von Feuerwerk

beschliessen könnten, möchte der Stadtschreiber keine Prognose abgeben. «Ich weiss nicht, was dort läuft», sagt er dazu, schliesst aber nicht aus, dass es einen «Feuerwerks-Tourismus» von Affoltern weg in andere Gemeinden geben könnte.

Die stationären Geschäfte scheinen vom Verbot wenig betroffen zu sein

Doch wie sieht die Situation aus bei jenen Geschäften, die bisher Feuerwerk aller Art angeboten haben, nun aber mit dem Verbot des Abbrennens von lauten Feuerwerkskörpern konfrontiert sind?

Bei Manor in Affoltern ist die Antwort von Store-Manager Oliver Grossmann klar: «Wir haben dieses Jahr bewusst auf Feuerwerksartikel verzichtet, weil andere Produkte wie beispielsweise Tischund Gartendekoration stärker nachgefragt werden», berichtet er am Telefon. Der Verkauf von pyrotechnischen Artikeln sei ohnehin aufwendig, spezielle Auflagen bezüglich der Lagerung müss-

«Wir werden auf jeden Fall weitermachen, die Nachfrage hat in den letzten Jahren wieder angezogen bei uns.»

Claudio Rütimann, Drogist in Hausen und Feuerwerksverkäufer

ten eingehalten werden. Claudio Rütimann, Inhaber der Drogerie Rütimann in Hausen, wird hingegen mit dem Verkauf von Feuerwerksartikeln fortfahren: «Wir werden auf jeden Fall weitermachen, die Nachfrage hat in den letzten Jahren wieder angezogen bei uns, nach-

dem es in der Vergangenheit auch schon Flauten gegeben hat.»

Ein Vorteil sei, dass er schon immer vor allem Vulkane im Angebot habe, die als leise pyrotechnische Artikel gelten und daher auch in der Stadt Affoltern weiterhin verwendet werden dürfen. Der Anteil belaufe sich auf 70 bis 80 Prozent, deshalb sei keine Sortimentsänderung angedacht «Wir verkaufen seit fünfzig Jahren Feuerwerk, früher waren neben den Vulkanen durchaus auch die Raketen bedeutsam, aber das hat sich nach und nach verschoben», blickt der Drogist zurück.

Ob dieses Rückgangs im eigenen Angebot, aber auch hinsichtlich des Affoltemer Verbots sei sein Herz ein wenig gespalten: «Einerseits sehe ich die Umweltproblematik bei den Raketen, die dann irgendwo in der Umgebung herunterfallen und Schadstoffe zurücklassen, andererseits sind bei mir sehr viele schöne Erinnerungen mit dem Abfeuern von solchen Augustraketen verbunden, sodass es für mich persönlich schon ein bisschen schade ist, wenn da jetzt Verbote um sich greifen.» Rütimann betont, dass es ihm dabei nicht ums Geld gehe, sondern um eine lieb gewonnene Tradition: «Obwohl ich selbst Katzenbesitzer bin und die Problematik kenne, die mit der Knallerei einhergeht, habe ich dennoch eine positive Einstellung zu Feuerwerk.» Die möglicherweise je nach Gemeinde anders definierte Abgrenzung zwischen «lautem» und «nicht lautem» Feuerwerk (in der Stadt Affoltern zählen Vulkane, Wunderkerzen und bengalische Feuer zu letzterer Kategorie) schliesst er nicht aus, dass es da noch einige unklare emotionale Punkte gibt. Egal, wie man der Feuerwerksfrage gegenübersteht es wird wohl für alle Seiten spannend sein, zu beobachten, wie sich der Umgang mit Pyrotechnik in der Region in nächster Zeit verändern wird. Dem Argument, den Festivitäten auf dem Gebiet von Gemeinden mit Feuerwerksverboten könnten Besucherinnen und Besucher verloren gehen, kann man aus anderer Perspektive ja durchaus entgegenhalten, dass es auch zu einem Zustrom von Gästen kommen könnte, die eine ruhigere Festatmosphäre bevorzugen.

Schutz für die Gewässer der Region

Sommerserie (3): Wie funktioniert eigentlich … die ARA Schönau?

brigitte reemts flum

Fabrice Bachmann ist ein geduldiger Mann. Und er merkt sofort: Da steht wieder jemand, der keine Ahnung hat, wie eine Kläranlage funktioniert. Routiniert führt er mich durch die Anlage und seine Erklärungen sind ganz ähnlich strukturiert, wie die Kläranlage arbeitet: vom Groben ins Detail Ich gehöre zu den vielen Menschen, die täglich duschen, spülen, die Toilette benutzen, ohne sich je zu fragen, wohin dieses ganze Wasser eigentlich verschwindet. Kläranlagen? Ja, schon mal gehört. Aber wie genau funktioniert das? Keine Ahnung!

Entsprechend unwissend aber auch neugierig, wage ich mich an das Thema und stelle schnell fest: Das ist richtig interessant! Ein bisschen kompliziert, aber genial! Ein Ort, an dem moderne Technik Umweltschutz und unser aller Alltag auf faszinierende Weise zusammenkommen.

Ein gigantisches Umweltprojekt

Als ich die ARA Schönau besuche, hat es vorher tagelang stark geregnet. Entspre-

chend rauscht es kräftig in den Rohren und die Kläranlage läuft auf Hochtouren Mit jedem Liter Regen, der auf Dächer, Strassen und Wiesen fällt gelangt nämlich nochmals mehr Wasser ins System. Neben dem häuslichen Abwasser flutet auch Regenwasser über ein sogenanntes Mischsystem in die Anlage

Die ARA Schönau gehört zum Gewässerschutzverband Region Zug (GVRZ), der seit 1970 dafür sorgt, dass die Abwässer der Region nicht ungefiltert in den Zuger- oder Ägerisee oder in die Lorze gelangen. Neben der ARA Schönau gehören ein 90 km langes Kanalnetz, 23 Pumpwerke, 14 Regenbecken, neun Stollenbauwerke und vier Speicherkanäle zum Verband. Der GVRZ reinigt das Abwasser von rund 175 000 Menschen aus 18 Gemeinden in den Kantonen Zug Zürich, Aargau und Schwyz. Aus dem Säuliamt gehören die Gemeinden Hausen, Kappel, Knonau und Mettmenstetten zum Verband.

Die Menschen hinter der Technik

Doch hinter der Anlage stehen nicht nur Rohre, Pumpen und Becken, sondern vor allem engagierte Menschen. Seit

fünf Jahren ist Fabrice Bachmann, Umweltnaturwissenschaftler ETH, der Geschäftsführer der ARA Schönau. Er ist für die operative Führung und die technische Weiterentwicklung der Anlage verantwortlich und berichtet an den Vorstand, der sich aus Exekutivpolitikern der Verbandsgemeinden zusammensetzt. Für den technischen Betrieb

«Wir sind stolz auf die vierte Reinigungsstufe. Damit holen wir auch Medikamentenrückstände, Hormone und Kosmetika raus.»

Fabrice Bachmann, Geschäftsführer ARA Schönau

und den Unterhalt der Anlage ist ein Betriebsleiter verantwortlich und ein Team von 25 Mitarbeitenden sorgt dafür, dass die Anlage rund um die Uhr reibungslos läuft. Sie überwachen die Technik, nehmen Proben, werten Daten aus. Das Besondere: «Alle müssen alles machen können», erklärt mir Bachmann. «Nur weil jeder den Gesamtprozess versteht, werden auch immer wieder sinnvolle Optimierungsvorschläge gemacht!»

Die Reinigungsstufen im Überblick Während unseres Rundganges durch die Anlage erklärt mir Fabrice Bachmann die einzelnen Reinigungsstufen. Wie in einer Waschstrasse durchläuft das Was-

ser verschiedene Stationen, welche sich mechanische, biologische und chemische Prozesse nutzbar machen.

Zuerst werden mit einem grossen Rechen alle festen Fremdkörper entfernt, die nicht ins Abwasser gehören: Feuchttücher Tampons, Plastikteile. Im Sand- und Fettfang setzen sich schwere Teile wie Kies und Sand ab und werden dann abgesaugt, während Fette an die Oberfläche steigen und abgeschöpft werden. Im Vorklärbecken können sich die organischen Reste, die noch im Wasser schweben, am Boden absetzen und bilden den sogenannten Primärschlamm.

In der biologischen Reinigungsstufe passiert der eigentliche «Zauber», nämlich der Abbau organischer Stoffe durch Mikroorganismen. Durch die gezielte Zuführung von Sauerstoff werden sie «auf Trab gehalten» und fressen sich durch die organischen Stoffe im Wasser und zersetzen alles, was noch herumschwimmt. Danach setzt sich der sogenannte Belebtschlamm im Nachklärbecken ab und wird zum Teil recycelt zum Teil entsorgt. Damit das Wasser der Lorze nicht überdüngt wird müssen Phosphate aus dem Abwasser entfernt werden. Dafür kommt Chemie zum Einsatz: Fällmittel verwandeln die gelösten Phosphate, die beispielsweise in Waschmitteln, Lebensmitteln oder Düngemitteln enthalten sind, in unlösliche Fettstoffe, die sich als Schlamm absetzen und so entfernt werden können.

In der letzten Reinigungsstufe geht es darum, kleinste Spurenstoffe aus dem Wasser zu filtern. Hierzu wird Aktivkohle eingesetzt, die Schadstoffe binden kann. «Wir sind stolz auf die vierte Rei-

nigungsstufe», so Bachmann. «Damit holen wir auch Medikamentenrückstände, Hormone und Kosmetika raus Das können nicht alle Anlagen!» Der unterwegs gewonnene Klärschlamm wird übrigens nicht einfach weggeworfen. Ein Teil davon wird in Faultürmen zu Biogas verwertet, der Rest wird entwässert und dann wiederverwertet oder entsorgt.

Aus der ARA in die Natur Am Ende unseres Spaziergangs durch die ARA Schönau zeigt mir Fabrice Bachmann den Ablaufkanal. Hier sprudeln täglich 50 Millionen Liter gereinigtes Wasser in die Lorze. Es riecht frisch, gar nicht mehr nach Abwasser wie zu Beginn unseres Rundgangs. Er greift zu einer grossen Kelle und ich kann mich von der Sauberkeit des Wassers selbst überzeugen. Trinken sollte man es aber trotzdem nicht. Hierfür gibt es spezielle Trinkwasseraufbereitungsanlagen. Aber das ist wieder eine andere Geschichte! Bisher erschienen: «Wie funktioniert eigentlich ...?»: «ein Volg-Laden» (15. Juli); «eine Deponie» (18. Juli)

Vieles im Leben funktioniert einfach. Aber wie genau? In der diesjährigen Sommerserie blicken die «Anzeiger»-Journalisten und -Journalistinnen genauer hin und bringen Licht ins Dunkel (red)

ÄMTLER KANTONSRÄTE MEINEN

Die Frauen-Nati hat uns eindrücklich gezeigt was Hartnäckigkeit, Widerstandswille und Geduld bewirken können. Zwar mussten sie den übermächtigen Spanierinnen den Vortritt lassen, gewannen aber überraschend sogar die Herzen von Fussballmuffeln mit emotionaler Abwehrkette.

Geradezu parallel zur Geschichte des Frauenfussballs verläuft auch der Weg zur Mittelschule im Knonauer Amt. Über Jahrzehnte am Ball zu bleiben, hat sich gelohnt. In seiner Sitzung vom 9. Juli 2025 hatte der Zürcher Regierungsrat nämlich beschlossen, unsere Region nicht mehr länger im bildungspolitischen

Abseits stehen zu lassen. Endlich werden unsere Jugendlichen nicht mehr nach Urdorf oder Zürich fahren müssen, wenn sie ein Gymnasium besuchen wollen.

Zur Aufhebung dieser langjährigen und absurden Abseitsregel haben viele Faktoren geführt. Allem voran eine Tugend, die bei Frauen offenbar eher zu finden ist: Werden sie gefoult, spielen sie nicht minutenlang sterbende Schwäne, sondern schütteln ihre Mähnen und stehen wieder auf. Dieses nachahmenswerte Verhalten war einer der Gründe, im Mai dieses Jahres nochmals das Gespräch mit der Bildungsdirektorin zu suchen. Nach hartnäckigem

Nachfassen wurde schliesslich eine Delegation von Säuliämtler Kantonsräten, der Standortförderung, der Arbeitgeberseite und der Standortgemeinde bei der Regierung vorgelassen. Ziel der illustren Truppe: alle Argumente für ein Gymi in Affoltern nochmals auf den Tisch legen und Ämtler Unnachgiebigkeit signalisieren.

Denn mehr als zehn Jahre wurden wir ähnlich abgewimmelt wie Frauen, die gerne Fussball spielen und ernst genommen werden wollen. Wurde bei den Frauen mit anatomischen Vorbehalten argumentiert, setzte man bei unserem Gymiwunsch auf Zahlen. Doch die waren schlicht

falsch, wie die Regierung zum Glück irgendwann zugab.

Als Ersatztrumpf spielte man in Zürich daher die Farbe vom Geld aus. Mit dieser roten Karte hielt man auch die Frauen jahrelang in Schach, wenn es um Trainingsmöglichkeiten und professionelle Förderung ging. Aus dem Budget gekippt zu werden, war für mich endgültig das Signal, den offiziellen Weg zu verlassen. Jetzt musste es mein jahrelang aufgebautes Netzwerk richten. Lobbyieren für eine gute Sache und berechtigte Forderungen hat keinen Beigeschmack. Und wir wollen ja nicht die Maturitätsquote erhöhen, sondern nur der Jugend einer

aufstrebenden Region ein Angebot ermöglichen, das anderen schon lange zur Verfügung steht.

Am Ball zu bleiben, hat sich nun gelohnt. Die Niederlagen und Fouls gehen irgendwann in Vergessenheit, wenn die Ziellinie hinter einem liegt. Und von den Sportlerinnen und Sportlern können wir Politiker lernen, dass Alleingänge selten zum Ziel führen. Es braucht auch immer ein Team, das mitarbeitet, mitdenkt, mitfiebert und sich mitfreut, wenn sich Hartnäckigkeit auszahlen soll.

Ich freue mich auf die Mittelschule im Knonauer Amt und gratuliere den Frauen zu ihren erkämpften Erfolgen.

Die beiden Mechaniker, Michael Waldispühl (rechts) und Martin Späni, setzen eine Schraube für die Schlammpressung ein. (Bilder Brigitte Reemts Flum)
Fabrice Bachmann auf dem Faulturm, im Hintergrund die Klärbecken

Architekt drohen zehn Monate Gefängnis

Prozess in Affoltern wegen Betrugsvorwurf rund

daniel vaia

Einem Architekten aus dem Bezirk Affoltern drohen in Zusammenhang mit einem grösseren Bauvorhaben eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Busse von 3000 Franken. Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis wirft ihm Betrug vor Er soll den Käufern der von ihm entwickelten und erstellten Eigentumswohnungen bewusst schwere Baumängel verschwiegen und sie bei mehreren Gelegenheiten getäuscht haben.

Infolge der Mängel soll es in der Überbauung mit den 30 Eigentumswohnungen zu schweren Schäden durch eindringendes Wasser gekommen sein. Die Eigentümergemeinschaft veranlasste ab 2018 – nur wenige Jahre nach dem Kauf – eine umfassende Sanierung der Liegenschaften, deren Kosten sich auf rund acht Millionen Franken beliefen. Die Kosten dafür hatte sie aus der eigenen Tasche zu zahlen. Sie fordert den Betrag im Rahmen des Strafverfahrens vom Architekten zurück.

Der Beschuldigte, vertreten durch Verteidiger Duri Bonin (Bonin & Langner Zürich und Meilen), wies bei der Verhandlung Anfang Juli vor dem Bezirksgericht Affoltern alle Anschuldigungen zurück und verlangte einen Freispruch.

Von der Staatsanwaltschaft war beim Prozess niemand vor Ort Dafür vertrat Christian Stoll (Tschudi Thaler Rechtsanwälte, Zürich) die Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer, von denen sieben den Prozess persönlich vor Ort verfolgten. Stoll forderte eine Verurteilung im Sinne der Anklage sowie die Übernahme der erwähnten millionenteuren Sanierung durch den Beschuldigten

Ein Urteil wird das Gericht unter dem Vorsitz von Sabrina Hürlimann in einigen Wochen fällen. Man wolle nicht vorschnell urteilen und nochmals «alles sauber durchdenken», erklärte Hürlimann nach kurzer Beratung.

Wie umfangreich und komplex der Fall ist, deutet schon der Umfang der Anklageschrift an: Sie umfasst 30 Seiten!

Sieben Abmahnungen

Der Fall reicht relativ weit zurück, bis 2008/2009. In dieser Zeit wurden in einer Säuliämter Gemeinde die 30 Eigentumswohnungen erstellt, verteilt auf sechs Gebäude. Der Beschuldigte war dabei über mehrere Firmenbeteiligungen massgeblich an der Planung (Architektur), dem Bau (Generalunternehmen) und dem Verkauf beteiligt (Immobilienhandel). In zwei der drei Firmen war er laut Staatsanwaltschaft die «zentrale und prägende Persönlichkeit» sowie der «massgebliche Entscheidungsträger»

In dieser Zeit beauftragte der Beschuldigte bzw eines seiner Unternehmen eine im Aargau domizilierte Firma mit den Abdichtungs- und Spenglerarbeiten in der Überbauung. Der weiter nicht ungewöhnliche Auftrag sollte jene Entwicklung in Gang setzen, die zur heute vorliegenden Anklage führte

Denn die Aargauer Firma stellte gemäss Anklage «während der Arbeitsausführung diverse von den ursprüng-

lichen Bauplänen (...) erheblich abweichende Unregelmässigkeiten beim Rohbau fest». Laut Anklageschrift teilte sie dies auch dem Architekturbüro des Beschuldigten mit, wobei sie gleichzeitig klar machte dass sie unter diesen Umständen ihre Arbeiten «nicht fachgerecht erbringen» kann. Die festgestellten Mängel hielt die Aargauer Firma 2009 gegenüber dem Architekturbüro in sieben Abmahnungen fest. In den Abmahnungen der Aargauer Firma spielten unter anderem Fehler eine Rolle, durch die Wasser ins Gebäude eindringen könnte. Erwähnt wurden beispielsweise ein nicht den SIA-Normen entsprechendes Gefälle, zu geringe Anschlussbreiten bei Fensterrahmen oder Risse in Betonbrüstungen. Gleichzeitig wurde jeweils auf die potenziellen Schäden hingewiesen, die sich daraus ergeben konnten: «Gefahr von Beschädigungen der Bausubstanz durch stehendes Wasser, (...) Gefahr von Fäulnis bei den Fenstern, (...) Gefahr von Wasseransammlungen im Dachaufbau (...) Wasser an Stellen im Balkonaufbau» etc.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Architekturbüro des Beschuldigten spätestens ab diesem Zeitpunkt über die Baumängel informiert war – und dennoch keine Korrekturen veranlasste Laut Anklageschrift wurden die Abmahnungen lediglich zur Kenntnis genommen und das Aargauer Unternehmen angewiesen, die Arbeiten wie ursprünglich geplant auszuführen –«ohne dass die abgemahnten Umstände korrigiert werden sollten». (Wie sich später herausstellte, begingen die Aargauer Abdichtungsarbeiter darauf selber mehrere Ausführungsfehler, was aber im Prozess nicht weiter thematisiert wurde.)

«Massive versteckte Mängel»

In der Folge sollen – immer laut Anklage – nicht einmal ein Jahr nach dem Bezug der Eigentumswohnungen «Wasserinfiltrationen in einzelnen Wohnungen, gemeinschaftlichen Teilen der Gebäude und in der Einstellhalle» aufgetreten sein. Das Ganze mündete schliesslich in der von den Wohnungseigentümern veranlassten millionenschweren Sanierung in den Jahren 2018 bis 2021. Ob die Schäden in Zusammenhang mit den früheren Abmahnungen stehen, wird von der Verteidigung infrage gestellt. Obwohl der Beschuldigte laut Staatsanwaltschaft früh über die Mängel Bescheid wusste, unterliess er es in all den Jahren, die Wohnungskäufer über die «massiven versteckten Mängel» in Kenntnis zu setzen. Vielmehr habe er «gezielt den Irrglauben hervorgerufen, die Überbauung sei – wenn überhaupt –nur geringfügig mängelbehaftet und bei den immer wieder festgestellten Wasserinfiltrationen handle es sich nur um ein geringfügiges, mit wenig finanziellem Aufwand behebbares Problem».

Als Beispiel für die Täuschungsmanöver des Beschuldigten nennt die Staatsanwaltschaft eine Vereinbarung aus dem Jahr 2009 zwischen dem Beschuldigten und der Aargauer Firma. Bei einer Besprechung über ausstehende Zahlungen habe er die Aargauer dazu

um Eigentumswohnungen

gebracht, dass diese die Abmahnungen zurückziehen und sie für gegenstandslos erklären.

Freispruch gefordert

Verteidiger Duri Bonin forderte beim Prozess in Affoltern einen Freispruch für den Beschuldigten oder eine Einstellung des Verfahrens. «Es fehlt an allem, was einen Betrug ausmacht», erklärte er: «Eine Täuschung, ein Irrtum, ein Schaden – und ein Vorsatz.» Die Verteidigung kritisierte zudem, dass die Anklage nicht auf einem unabhängigen Gutachten basiert, sondern auf Parteiberichten, welche selbst mit über einer Million Franken an der Sanierung verdient habe. Der Sachverhalt, so Bonin, sei technisch komplex, juristisch aber klar: Der Rückzug der Abmahnungen habe der Absicherung der Erwerber gedient – nicht ihrer Täuschung.

Auch die mehrere Jahre nach der Bauvollendung erfolgte «teure Luxussanierung» (Bonin) beweise nichts. Mit den Abmahnungen habe sich das Aargauer Unternehmen lediglich «nicht rückwirkend angreifbar machen wollen». So hätten die Abmahnungen keine Reparaturaufforderungen beinhaltet, keine konkreten Baumängel oder Hinweise auf eine akute Gefahr Die erwähnte Abweichung von SIA-Normen sei ebenfalls nicht zu beanstanden, die Einhaltung der Normen sei nicht zwingend

Vielmehr sei es so, dass die Baukommission der Wohnungsinhaber Fristen versäumt habe und selber 2016 eine Vergleichsvereinbarung angestossen habe.

Davon abgesehen gelte bei Betrug eine Verjährungsfrist von 15 Jahren. Und da die letzte Wohnung im Dezember 2009 an einen Käufer übergeben wurde, sei diese Frist im Dezember 2024 abgelaufen.

Sein Mandant, so Bonin, sei «ein Unternehmer mit Verantwortung, der

ein gelungenes Projekt realisiert hat». So habe eine ursprünglich für 1,32 Millionen Franken gekaufte Wohnung

Anfang dieses Jahres für 2,4 Millionen Franken weiterverkauft werden können: «Das ist kein Schaden, das ist eine Wertsteigerung von über 1 Million Franken.»

Der Beschuldigte selber schwieg während des Prozesses. Erst ganz am Schluss richtete er sein Wort an die im Saal anwesenden Wohnungseigentümer (siehe unten).

«Mängel kleingeredet»

Christian Stoll als Vertreter der Privatkläger bezeichnete in seinem Plädoyer die Ausführungen der Verteidigung als «haltlose Schutzbehauptungen».

Der Beschuldigte habe sehr wohl mit Arglist gehandelt, indem er die ihm bekannten «kleingeredeten Mängel» und Abmahnungen «wiederholt verschwiegen» habe. Weder bei der Eigentumsübertragung, noch bei der Bauabnahme, anlässlich einer Stockwerkeigentümerversammlung oder bei der Unterzeichnung einer Vereinbarung mit den Stockwerkeigentümern zur Beilegung sämtlicher bestehender Differenzen seien diese Mängel und Abmahnungen jemals erwähnt worden.

Ins selbe Kapitel gehöre das mit der Aargauer Firma vereinbarte «Verschwindenlassen» (Stoll) der Abmahnungen. Es sei dem garantiepflichtigen Beschuldigten nur darum gegangen, sich die erheblichen Kosten für die Behebung der Mängel zu sparen. Darum habe er die Mängel so lange unter dem Deckel halten wollen, bis er von den Käufern nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann.

Hätten die Stockwerkeigentümer von den Mängeln und dem «immensen Risiko» gewusst, hätten sie anders gehandelt und beispielsweise auch Mehrkosten (für Sonderwünsche und

individuelle Ausstattungen) in der Höhe von 551000 Franken zurückbehalten.

«Nicht nachvollziehbar» sei die Behauptung, die millionenteure Sanierung sei übertrieben gewesen: «Die Sanierung war technisch notwendig, einige für die Stabilität der Balkone zwingend nötigen Armierungseisen waren nach drei, vier Jahren bereits komplett weggerostet.»

Von einer Verjährung könne ebenfalls keine Rede sein, diese beginne erst mit der Saldovereinbarung 2016 und ende somit 2031, so Stoll.

«Mit Herzblut gebaut» Zum Schluss der Verhandlung ergriff schliesslich der Beschuldigte das Wort, das er direkt an die im Gerichtssaal hinter ihm sitzenden Wohnungseigentümer richtete. Er habe ein «architektonisch herausragendes Werk» erstellt, das einen «erheblichen Mehrwert» für die Eigentümer geschaffen habe und in dem sein «Herzblut» stecke Und weiter: Er könne auch heute «allen in die Augen blicken». Gleichzeitig sei er menschlich tief enttäuscht, er könne die Anklage nicht nachvollziehen: «Es ist in meiner Karriere einzigartig, so angegangen zu werden.»

Ob er damit seine früheren Kunden, die Privatkläger erreichte? Es sind Zweifel angebracht. Denn die Besitzer der Eigentumswohnungen haben zusätzlich zum Kaufpreis für die spätere Sanierung grob geschätzt (je nach Quote) zwischen 150000 und 350000 Franken aufwenden müssen. Für einige sei das existenzbedrohend gewesen, war in Affoltern zu hören. Angesprochen auf die Schlussworte des Beschuldigten meinte eine der Geschädigten nach dem Prozess achselzuckend: «Er redet immer so, für mich war es ein Déjà-vu.»

Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung

Verkehrskontrolle mit Fokus auf Fahrfähigkeit: Stadtpolizei Affoltern zieht ein positives Fazit

Die Stadtpolizei Affoltern führte am Donnerstagabend, 17. Juli, eine umfassende Verkehrskontrolle auf der Albispasstrasse in Hausen durch. Ziel der Aktion war es, die Fahrfähigkeit der Verkehrsteilnehmenden zu überprüfen und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Mehrere Lenkerinnen und Lenker mussten wegen Fahrunfähigkeit angezeigt werden. Zudem stellte die Polizei verschiedene weitere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz fest, die zur Anzeige gebracht wurden. Ausserdem

beanstandete die Polizei aufgrund technischer Mängel mehrere Fahrzeuge. «Die Kontrolle verlief erfolgreich und leistete einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in unserer Region», sagt Markus Marti, Kommandant der Stadtpolizei Affoltern. Die Stadtpolizei wird auch künftig regelmässig Verkehrskontrollen durchführen, um auf Gefahrenquellen hinzuweisen und die Sicherheit auf den Strassen zu gewährleisten.

Stadt Affoltern

Fahrfähigkeit

Im Prozess geht es auch um viel Geld
Die Wohnungseigentümer fordern acht Millionen Franken zurück für aufwendige Sanierungen: Plastikröhre auf einer Baustelle (Symbolbild Daniel Vaia)
Die
der Autolenkerinnen und -lenker stand bei der Polizeikontrolle in Vordergrund. (Symbolbild Salomon Schneider)

Eine glückliche Konstellation

Serie «Die Reppischlinie» (1): Wie das Knonauer Amt zu seiner Bahnlinie kam

martin stuber

1852 war der Big Bang in der Schweizer Eisenbahngeschichte – am 28 Juli 1852 trat das erste Eisenbahngesetz in Kraft –der Bund hatte nichts zu sagen, die Kantone erteilten die Konzessionen und der Bau der Eisenbahn wurde Privaten überlassen. Bereits zwei Jahre zuvor hatte das eidgenössische Enteignungsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für die landhungrige neue Infrastruktur geschaffen

Von Zürich in die Innerschweiz?

1850 zeichnete das Gutachten zweier englischer Spezialisten das zu erbauende Netz vor. Vorgeschlagen wurde, dass die Innerschweiz nur nach Luzern erschlossen werden solle, von Olten aus. Eine Verbindung von Zürich – damals nur viertgrösste Stadt der Schweiz – in die Zentralschweiz war nicht vorgesehen. Das Säuliamt und Zug waren im Niemandsland. Die Initiative für eine Bahnlinie, welche das änderte, kam von Bern und Luzern aus, Zug konnte sich anhängen. Die Schweizerische Ostwestbahn (OWB) sollte Bern mit Luzern verbinden und dann weiter über Zug nach Sihlbrücke führen Bereits 1857 begann der Bau und bis Ende 1859 war das «Tracé» zwischen Luzern Rankhof und Cham bereits fertig.

Währenddessen tobte im Kanton Zürich der Streit darüber, wie Zürich am zweckmässigsten mit der Zentralschweiz verbunden werde Die Sihltallinie wurde von ansässigen Industriellen forciert. Im Knonauer Amt hatte am 12. November 1856 ein Initiativkomitee aus lokalen Industriellen und Politgrössen ein Konzessionsgesuch für eine Linie mit Baldern-Tunnel mit einer Weiterführung nach Zug und einer Abzweigung nach Lunkhofen, deponiert. Dies veranlasste den Zürcher Regierungsrat –dem der Affoltemer Jakob Dubs angehörte! – im März 1857 ein Gutachten in Auftrag zu geben.

Ein umstrittenes Gutachten

Das Gutachten der Herren Wild und Pestalozzi lag bereits zwei Monate später vor und sollte die Debatte bis zum Schluss prägen. Für Erstaunen sorgte, dass die Gutachter aus eigenen Stücken eine dritte Linie neben Albisbahn und Sihlbahn prüften und diese Linie als «in jeder Beziehung entschieden die günstigste» bezeichneten (siehe nebenstehende Karte) Günstig hiess: Das investierte Kapital erzielte mit der Urdorfer Linie die beste Rentabilität mit einer Verzinsung von 3,8 Prozent Das lesenswerte Gutachten behandelte alle Aspekte des Bahnbaus und hinterlegte sie mit Kosten. Aber es beinhaltete offenbar einen gravierenden Fehler indem die Länge der Sihlbahn nicht stimmte (zu lang) und somit das Ergebnis verzerrte. Hinzu kam, dass der Auftrag eine reine Sihltallinie stipulierte, während das linke Zürichseeufer eine Seelinie mit Abzweigung ins Sihltal wollte. Den Ausschlag an der entscheidenden Sitzung des Zürcher Grossen Rates am 3. Juli 1857 gab wohl das befreundete Duo Regierungsrat Dubs und Kantonsrat Escher Zuvor hatte nämlich Eschers Nordostbahn (NOB), deren Verwaltungsratspräsident er war die Urdorfer Linie, fortan «Reppischlinie» genannt, «adoptirt». Gleichzeitig wurde im Ratsbeschluss eine Konzession für die Sihltallinie während 30 Jahren ausgeschlossen!

Da die OWB die Konzession für die «Erstellung einer Eisenbahn von der Sihlbrücke bei Hirzel über Baar, Zug und Cham an die Kantonsgrenze bei Honau» dem «zug-zürcherischen Comité» abgekauft hatte, war die Position des Kantons Zug klar: Eine Konzession für das Streckenstück der Reppischlinie auf Zuger Boden gab es nur wenn der Kan-

ton Zürich seinerseits die Sihltallinie konzessionieren würde. Es war eine Pattsituation entstanden, die beide Projekte vier Jahre lang blockierte.

Zwangsliquidation der Ostwestbahn

Am 10 Juni 1861 war die unterfinanzierte OWB am Ende – sie wurde per Gerichtsbeschluss liquidiert. Bereits am 20. Dezember 1860 hatte Dubs seinen Freund Escher informiert, dass der Direktor der OWB, Prof Hildebrand zu ihm gekommen sei «&. sagte mir ganz feierlich pathetisch: ‹Ich komme Ihnen Luzern–Zug zum Kaufe anzutragen! –aber es darf es noch Niemand wissen›. (…) Er fügte bei, die Ostwestbahn werde zerfallen» Escher wartete die Liquidation ab und konnte im September dem inzwischen zum Bundesrat aufgestiegenen Dubs mitteilen, dass «uns die Eisenbahnlinie Luzern–Zug von dem zu der Liquidation der Ostwestbahnunternehmung bevollmächtigten Hrn. Simon von St.Gallen förmlich zum Kaufe angeboten worden» sei.

Damit war eine Konstellation entstanden, welche zum Bau der «Reppischlinie» führte Der Kanton Zug, welcher mit der OWB viel Geld verloren hatte, musste auf die Sihltallinie endgültig verzichten und die Weiterführung der Linie ab Knonau bis Honau konzessionieren. Das einzige Zugeständnis, welches er von der Nordostbahn erhielt, war die Stichstrecke nach Zug.

Zug muss einlenken

Der Kanton Zug war eigentlich in einer starken Position, weil eine andere Linienführung nicht infrage kam, aber er hatte Angst, dass die NOB eine Zwangskonzession erwirken könnte, weshalb er auf den Kompromiss einging. Dies war neben der Finanzierung der einzige Stolperstein gewesen, und in der Korrespondenz zwischen Dubs und Escher nahm dieser Punkt grossen Raum ein. Am 20. Oktober 1861 beschreibt Escher seinem Freund Dubs die Situation aus seiner Sicht, nachdem er den Verwaltungsrat der NOB von seinem Vorhaben überzeugt hatte. Escher an Dubs: «Ich sehe großen Schwierigkeiten entgegen Am wenigsten solche erwarte ich von Luzern. Die Berücksichtigung der Stadt Zug fällt ungemein schwer Eine Ausbiegung von Steinhausen aus an Baar vorbei nach Zug, durch dessen Bahnhof als Durchgangsstation man wieder nach Cham (nur etwa 2 Kilom von der Abbiegung bei Steinhausen entfernt) fahren würde, hätte für die sogenannte directe Linie von Zürich nach Luzern einen Umweg von ca. 9–10 Kilom. zur Folge, den man vor der Zukunft fast nicht verantworten kann, besonders wenn man bedenkt, daß die Linie durch das Reppischthal ohnehin eine verzweifelt lange ist. Die Herstellung einer Zweigbahn von Zug nach dem nächsten Puncte der von Zürich nach Luzern durchgehenden Linie, welche Zweigbahn mit Pferden zu betreiben wäre, würde unzweifelhaft das rationellste sein, wird aber von Zug unglücklicher Weise auf den Ehrenpunct genommen Wir zerbrechen uns fortwährend die Köpfe über einen allfälligen Mittelweg.» Dubs schreibt nur zwei Tage

Der Plan aus dem Gutachten Wild/Pestalozzi von 1857 zeigt die drei untersuchten Varianten Die Albislinie führte durch einen Tunnel bei der Baldern, die Sihltalbahn war mit einem eigenen Bahnhof in Zürich konzipiert Die von den Autoren eigenmächtig ins Spiel gebrachte «Urdorfer Linie» kam ohne Tunnel aus und unterschied sich in der Linienführung im Gebiet Birmensdorf erheblich vom schliesslich gewählten Trassee. (Bild E-Rara 19878)

später zurück: «Die Hauptschwierigkeit liegt in der Hartköpfigkeit der Zuger die sich schwerlich nach Allem, was ich gehört habe, ohne den Umweg über Zug befriedigen werden. (…) Daß eine Kantonshauptstadt nicht gerne auf eine Pferdebahn verwiesen wird, begreife ich. Ich meine damit nur, es sollte dieser Punkt nicht zu einer conditio sine qua non gemacht werden.» Auf dieser Basis einigte man sich denn auch.

Das Duo Dubs/Escher Wie eng Escher und Dubs in dieser Frage zusammengearbeitet haben, zeigt die

Tatsache, dass Escher am 3. Dezember 1861 Dubs «ein Exemplar meines Vertragsentwurfes» schickt – «Es ist nur für Dich bestimmt». Bundesrat Dubs hatte nur Detaileinwände, am 14. Dezember unterschrieben alle Parteien den «Vertrag zwischen den hohen Ständen Zürich, Luzern und Zug und der schweizerischen Nordostbahngesellschaft, betreffend Begründung einer Eisenbahnunternehmung Zürich–Zug–Luzern», unter Vorbehalt der Ratifikation der Parlamente und der GV der NOB. Dubs war aber nicht nur in Bern aktiv Er berichtete Escher am 5.12.1861, dass «Ueber das Vorgehen des Bezirks Affoltern Dir muthmaßlich Hr Statth. Stehli das Nähere berichtet haben (wird). Es freut mich besonders, daß alle Gemeinden jetzt ganz einig gehen, auch Hausen &. Kappel &. daß sie mit ruhiger Entschlossenheit, ohne das große Geräusch am See, ihre Million dekretiren». Damit stand die Finanzierung. Dann ging es Schlag auf Schlag. Am 6. Januar 1862 ratifizierte das Zürcher Parlament den Vertrag, am 9. Januar folgten Zug und die GV der Nordostbahn, am 1. Februar schliesslich Luzern. Damit war der Weg frei für den Bau der Eisenbahnlinie von Altstetten bis zum Gleisdreieck Kollermühle – dem Thema des zweiten Teils der Serie.

ZUR PERSON

Martin Stuber In der dreiteiligen Serie «Die Reppischlinie» beschreibt der Eisenbahnforscher Martin Stuber historische Begebenheiten zur Eisenbahnlinie durch den BezirkAffoltern – die «Reppischlinie». Martin Stuber publizierte 2023 «Lebensadern – Zuger Eisenbahngeschichte(n)». Seither forscht er weiter zur Geschichte der Eisenbahn im Kanton Zug und dessen Nachbarschaft. (red)

Martin Stuber (Bild zvg)
Ohne Jakob Dubs (l.) und Alfred Escher wäre die «Reppischlinie» wohl nicht gebaut worden oder dann vielleicht später als Sekundärbahn (Bild HLS, WikiCommons)

Telefon058 2005700 inserat@affolteranzeiger.ch www.affolteranzeiger.ch

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Fazit am ersten Tag des zweiten Lehrjahres

Serie «Start ins Berufsleben»: Alina Babula begann nach zwei Jahren in der Schweiz ihre Berufslehre

regula zellweger

Am 24. Februar 2022 startete Russland die militärische Invasion in der Ukraine Alina Babula hatte eben erfolgreich die Schule abgeschlossen und freute sich auf ihr Studium in Gastronomie und Hotellerie. Doch plötzlich änderte sich ihr Leben radikal: Der Vater musste zum Militär und in Kriegseinsatz, die Mutter floh mit ihr und ihrem Bruder in die Schweiz. Alina Babula erzählt voller Dankbarkeit von der schulischen und beruflichen Förderung, die sie in der Schweiz erhielt. Vom Kanton wurde formuliert: «Den geflüchteten ukrainischen Jugendlichen im Alter von 16 bis 19 Jahren stehen unterschiedliche Bildungsangebote wie der Einstieg in ein Berufsvorbereitungsjahr, der Besuch des Angebots START! Berufsbildung, eine Integrationsvorlehre, eine Berufslehre oder bei vergleichbarer gymnasialer Vorbildung eine Hospitation an einer Mittelschule zur Verfügung.» Alina Babula absolvierte verschiedene Integrationskurse, bekam Deutschunterricht und schloss diesen mit dem Telc-Deutsch-Zertifikat ab

Lehrbeginn 2024

Den Berufswahlfindungsprozess hatte Alina Babula bereits in der Ukraine abgeschlossen: Ihr Ziel war die Welt der Gastronomie. Sie mag den Kontakt mit Menschen und ist eine geborene Dienstleisterin, welche die Bedürfnisse der Gäste aufmerksam wahrnimmt und selbstständig entsprechend handelt –dies bestätigt auch ihr Lehrmeister Philipp Karpf, Wirt im Restaurant Central in Affoltern. Der Krieg hatte ihren Berufswunsch nicht verändert, aber den Weg zum Ziel verlängert Scheu meint sie: «Ich bin im Vergleich mit anderen Lernenden alt.» Sie ist gerade mal 20!

Alina Babula wohnt mit Mutter und Bruder in Affoltern. Spontan bewarb sie sich im Central, durfte schnuppern und in Windeseile erledigte Philipp Karpf die nötigen Formalitäten. Es gilt: «Jugend-

MARKTPLATZ

liche mit Schutzstatus S können in der Schweiz eine Lehre anfangen und abschliessen, auch wenn der Bundesrat den Schutzstatus S vor Ende der Lehrzeit aufhebt Der Lehrbetrieb muss den Lehrvertrag vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt genehmigen lassen und ist auch dafür zuständig, die nötige Arbeitsbewilligung beim Amt für Wirtschaft einzuholen.» Neben Alina Babula ist ein weiterer Ukrainer als Küchenchef im Central beschäftigt, andere stammen aus Deutschland, Kosovo, Italien und der Schweiz. Auch in der Berufsschulklasse, in der sich vier Frauen und zehn Männer auf den Abschluss vorbereiten, finden sich verschiedene Nationalitäten.

Nach einem Jahr

Alina Babula hat sich gut eingelebt und kein Problem, auch Dialekt zu verstehen. «Die Gäste sind verständnisvoll, wechseln oft ins Schriftdeutsche, wenn

Zellweger)

sie realisieren, dass ich noch nicht lange Deutsch sprechen kann», erzählt sie. Philipp Karpf ist mit Herzblut Lehrmeister und Gastronom. Er bringt umfassende Erfahrung als gastronomischer

«Die Gäste sind verständnisvoll, wechseln oft ins Schriftdeutsche, wenn sie realisieren, dass ich noch nicht lange Deutsch sprechen kann.»

Alina Babula Lernende im Restaurant Central

Allrounder mit und gibt sein Wissen engagiert an die Lernenden weiter Alina Babula hat besonders Spass am Mixen

von Cocktails. Ihr Lehrmeister arbeitete als Betriebsleiter in der Cranberry Bar in Zürich und verfügt über einen Abschluss der European Bartending School in Kapstadt. Einer von Alina Babulas Lieblingsdrink ist der Flowerpower Spritz, der nach Lavendel, Rosen und Hibiskus duftet. Gekonnt mixt sie Eis, Sirupe, alkoholfreien Schaumwein und Waldbeerentonic, das dem Getränk eine lila-rosa Farbe verleiht. Und alles ohne einen Tropfen Alkohol, wie es die sportliche junge Frau schätzt. Sie besucht regelmässig ein Fitnesszentrum. Sie legt Wert auf gesunde Ernährung und lobt das Essen im Central. Die Arbeitszeiten sind unregelmässig. Sie arbeitet auch abends und an Wochenenden, dafür hat sie unter der Woche jeweils zwei Tage frei. Ihr Arbeitsweg beträgt lediglich fünf Minuten – ein grosser Vorteil. Das Leben in Affoltern gefällt ihr In der Ukraine lebte sie mit ihrer Familie

Die Beiträge in der Rubrik «Marktplatz» wurden von Werbekunden eingereicht. Interessiert? Tel. 058 200 57 00

Ruckstuhl Garagen: Simone Ruckstuhl übernimmt in vierter Generation

Die Ernst Ruckstuhl Garagen AG stellt die Weichen für die Zukunft: Seit dem 14. Juli hat Simone Ruckstuhl die Geschäftsleitung des Familienunternehmens in vierter Generation übernommen Die Ernst Ruckstuhl Garagen AG gibt es seit 1932 Zum Unternehmen gehören neben der Filiale in Affoltern vier weitere Betriebe in der Region Zürich. Diese befinden sich in Adliswil, Winterthur Kloten und Zürich Brunau.

Bewährtes, aber auch neue Wege

«Das Vertrauen zu erhalten, das Familienunternehmen weiterführen zu dürfen, macht mich enorm stolz», wird die neue Geschäftsleiterin Simone Ruckstuhl in der Mitteilung zitiert. Sie freue sich, gepaart mit einer gesunden Portion Respekt, die Verantwortung über

die Standorte in Affoltern, Adliswil und Zürich Brunau zu übernehmen. «Bewährtes zu erhalten und wo sinnvoll neue Wege zu gehen, das setze ich mir zum Ziel Besonders wichtig bleiben für mich die Nähe zu unseren Kundinnen und Kunden wie auch zu unseren Mitarbeitenden und Partnern, die Ausrichtung an den Bedürfnissen unserer Kundschaft sowie die fortlaufende Prüfung und Qualitätssicherung unseres Angebots.»

«Ich übergebe mit grossem Vertrauen an Simone. Unsere Werte – persönlich, qualitätsbewusst, respektvoll und ambitioniert zu agieren – werden in der vierten Generation weitergetragen», so das Votum von Martin Ruckstuhl zum Wechsel.

Ernst

in einer ähnlich kleinen, eher ruhigen Stadt. Ihre Grosseltern leben noch dort, sie vermisst sie.

Die Berufsschule besucht sie gern, sie hatte schon immer problemlos und mit Freude gelernt. In der Klasse ist sie auch nicht die Älteste, zudem besuchen mehrere andere Ukrainerinnen und Ukrainer die Berufsschule.

Perspektiven

Alina Babula spricht leise, wirkt eher scheu – aber sie weiss, was sie will. Ganz bewusst hat sie intensiv Deutsch gelernt und bemüht sich, die Schweizer Kultur zu verstehen und sich anzupassen. Sie selbst befürchtete, keine Lehrstelle zu bekommen – doch überraschend schnell fand sie eine passende Stelle. Auch ihr Bruder bekam eine Woche vor Lehrbeginn eine Lehrstelle. Sie ist ehrgeizig und erklärt: «Ich habe die Möglichkeit bekommen, gebe mir Mühe und nutze meine Chancen.» Im Verlauf des ersten Lehrjahres ist ihr Selbstvertrauen gewachsen. Sie kann sich vorstellen, nach der Lehre die Berufsmatura anzupacken und in weiterer Zukunft selbst ein schönes Restaurant zu führen.

Auch von einem eigenen Hund träumt sie wieder – so wie früher in der Ukraine. Ob sie eines Tages zurückkehrt, ist offen. Ihre Lehre will sie auf jeden Fall in der Schweiz abschliessen. Philipp Karpf ist überzeugt, dass sie ihren Weg gehen wird: «Sie ist super in der Schule, fleissig, lernfreudig, ruhig, selbstständig und reif für ihr Alter Das Team arbeitet gern mit ihr zusammen und die Gäste schätzen sie.»

Ein erstes Lehrjahr das Mut macht –und Hoffnung gibt.

In dieser Serie stellt der «Anzeiger» in unregelmässigen Abständen Lernende aus der Region vor. (red)

Philipp Karpf lehrt Alina Babula das Mixen von Cocktails Er hat einen Abschluss der European Bartending School in Kapstadt und gibt sein Fachwissen gern weiter (Bild Regula

Montag,21.7. bis Samstag, 26.7.25

Valser prickelnd, 6x1,5 l

Rosatodi Toscana IGT Italien, 75 cl, 2024

5.25 statt 6.60

Kambly Military Biscuit 100g

KnorrAsiaNoodles div. Sorten,z.B. Chicken,3 x70g

Thomy Squeeze Saucen div. Sorten, z.B. Cocktail, 300ml

BioProsecco DOC ExtraDry,75cl

Folgende Wochenhits sind in kleinerenVolg-Lädenevtl. nichterhältlich:

Axe Dusch&Deo div.Sorten, z.B. Africa,Dusch,3 x250 ml

Dar-Vida div.Sorten, z.B. Thymian &Salz, 2x 184g

Appenzeller Bier Quöllfrisch Dose, 6x50cl

Perwoll Wool &Delicates 2x27WG

Ab Mittwoch

Suttero Cognac-Steak mariniert, per100 g

Kopfsalat rot Schweiz,Stück

Caffè Latte Macchiato 650 ml

Suttero Gewürzschinken geschnitten, per100 g

Nektarinen gelb Italien/Spanien, perkg

Leerdammer Scheiben div.Sorten, z.B. Original,200 g

Mövenpick Classics div.Sorten, z.B. Vanilla Dream, 900ml

Belfina div.Sorten, z.B. Classic Bratcreme, 5dl

Lindt Schokolade div.Sorten, z.B. Kirschstengeli, 125g Ramseier Süessmost 1,5l

Chicco d’Oro Kaffee div.Sorten, z.B. Bohnen, 2x 500g Fizzers 2x 200g

Volg BioHaferflöckli 500g

Whiskas div.Sorten, z.B. 1+ Geflügel Auswahl in Sauce, 24 x85g

Volg Körperpflege div.Sorten, z.B. CremeseifeRefill, 500ml

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Melina Mai, Dipl. Bewegungstherapeutin, Spital Affoltern.

Sport und Psyche

In einer zunehmend komplexen Welt sehen sich die Menschen mit wachsenden Herausforderungen im Alltag konfrontiert. Das bedeutet mehr Druck, mehr Stress und folglich auch eine höhere psychische Belastung. Dies betrifft nicht nur die geschäftstätigen Menschen, sondern auch Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung oder auch Senioren mit einer Vielzahl an Ängsten. Wenn dann psychische Erkrankungen auftreten, ist dies meist mit einem ungesunden Lebensstil verbunden, welcher zu weiteren körperlichen Erkrankungen führen kann.

Das Thema Sport hat viele Facetten und beinhaltet alle körperlichen Leistungen, die auf eine physische Fitness, aber auch auf soziale Bindungen und persönliche Entwicklung, ausgelegt sein können. Unter diesen Aspekten lässt sich somit auch ein Zusammenhang mit der Psyche herstellen

Effektiv und preiswert Sport trägt ganzheitlich zur Gesundheit bei, indem er nicht nur die körperliche Fitness stärkt, sondern auch das psychische Wohlbefinden, die Selbstwahrnehmung und das Selbstwertgefühl fördert. Zudem verbessert er soziale Kompetenzen wie Kommunikation und Interaktion Wird Sport in der Gemeinschaft ausgeübt, unterstützt er laut der WHODefinition die Gesundheit in all ihren Dimensionen – körperlich, geistig und sozial. Mit Sport können somit psychische Prozesse wie Emotionen, Motivation und Verhaltensweisen reguliert und unterstützt werden. Aktivierung und Sport werden schon lange präventiv im therapeutischen Setting und zur Behandlung von psychischen Erkrankungen eingesetzt. Die Forschung zu den Einflüssen von Sport kam aber erst in den letzten Jahren in Gang, und es gibt noch wenige konkrete Angaben an empfohlenen effektiven Formen, Intensitäten und Frequenzen. Dabei zeigt sich in einigen Studien, dass eine kontrollierte Sport-/Bewegungstherapie depressive Symptome lindern kann. Im Vergleich zu vielen anderen Methoden, die bei einer psychischen Erkrankung eingesetzt werden sind Bewegung und Sport preiswert und einfach in den Alltag integrierbar Sei es durch vermehrte körperliche Aktivität im Alltag – Treppe statt Fahrstuhl – oder zielgerichtete körperliche Anstrengung in Form von Ausdauer- und Krafttraining. Auch im höheren Alter sollte die Bewegung nicht vernachlässigt werden Sie hat nachweislich positive Effekte auf die kognitiven Funktionen und trägt somit auch zur Prävention bei, was wiederum zur Verbesserung von Erkrankungen wie Alzheimer, Demenz und bei leichter kognitiver Störung führen kann.

Zusammenfassend sind Bewegung und Sport in jeder Altersgruppe von grosser Bedeutung und tragen wesentlich zur Stärkung und Stabilisierung der psychischen Gesundheit bei.

Im «Gesundheits-Kompass» geben Fachleute des Spitals Affoltern Tipps. Kontakt: 0447142668 oder gesundheitskompass@spitalaffoltern.ch

ARA-Anschluss fällt günstiger aus

Aus den Verhandlungen des Gemeinderats Kappel

Nebst den als Fürsorgebehörde sowie im Steuerwesen zu behandelnden Geschäften, die einem besonders strengen Amtsbzw Steuergeheimnis unterliegen, befasste sich der Gemeinderat an seinen Sitzungen im Wesentlichen mit folgenden Traktanden:

Drei erteilte

Baubewilligungen

Es wurden nachfolgende Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren und unter Bedingungen und Auflagen erteilt:

Bauherrschaft: Christa und Markus Falkensammer Allenwinden 4, Kappel

Bauvorhaben: Neubau eines Schwimmteichs. Baugrundstück: Allenwinden 4, Kat.-Nr 852, Kappel (Kernzone W KW und kantonale Landwirtschaftszone Lk)

Bauherrschaft: Fredy Müller Schürweid 1, Uerzlikon. Bauvorhaben: Terrainveränderung (bereits begonnen), Teilrückbauverfügung. Baugrundstück: Schürweid, Kat.-Nr 416, Uerzlikon (Landwirtschaftszone Lk).

Bauherrschaft: Salt Mobile SA i.V

Swiss Infra Services SA Thurgauerstrasse 136, 8152 Opfikon. Bauvorhaben: Umbau Mobilfunkanlage. Baugrundstück: Lierenhof 9, Kat.-Nr 1045, Kappel (Kernzone B (KB).

Neue Leiterin Finanzen:

Jacqueline Bianchi-Bissig

Per 1. Januar 2025 konnte die Gemeinde Kappel Jacqueline Bianchi-Bissig als neue stellvertretende Leiterin Finanzen & Sachbearbeiterin Steuern in einem Pensum von 70 Prozent gewinnen. Die bisherige Leiterin Finanzen Priska Altherr welche ihre Funktion per 1. Oktober 2024 angetreten hat, ist per 31 Mai 2025 aus der Gemeinde Kappel ausgeschieden.

Der Gemeinderat freut sich, dass er Jacqueline Bianchi-Bissig per 1. Juni 2025 zur neuen Leiterin Finanzen befördern konnte. Mit Frau Bianchi konnte die Gemeinde Kappel eine ausgewiesene Fachperson aus dem Finanzbereich gewinnen. Frau Bianchi arbeitete zuvor seit 2015 als Leiterin Finanzen / Controlling und Administration bei der Baudirektion der kantonalen Verwaltung Uri. Darüber hinaus bringt Frau Bianchi Berufserfahrungen im Finanzbereich aus der Privatwirtschaft mit. Der Gemeinderat sowie das Verwaltungsteam sind überzeugt mit Jacqueline Bianchi-

Bissig eine kompetente Fachperson gewonnen zu haben und freuen sich auf eine erfolgreiche und bereichernde Zusammenarbeit.

Revisionsbericht Verwaltungsrevisionen AG zur Jahresrechnung 2024

Im Zeitraum vom 10. bis 19. März 2025 erfolgte durch die Verwaltungsrevision AG die Prüfung der Jahresrechnung 2024 Dabei wird geprüft, ob die Buchhaltung der Politischen Gemeinde Kappel korrekt nach den Vorschriften geführt ist. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 5. Mai 2025 zustimmend davon Kenntnis genommen.

Kantonale Kinder- und Jugendförderung okaj zürich: Mitgliedschaft

Die Gemeinde Kappel ist eine Trägergemeinde der Offenen Jugendarbeit Oberamt. Als Trägergemeinde profitiert sie indirekt von den Dienstleistungen der Organisation okaj zürich.

Die Leitung der Offenen Jugendarbeit Oberamt nimmt regelmässig bei offenen Fragen mit dem okaj zürich Kontakt auf, ist Teil der Regionalgruppe und sowohl er als auch seine Teammitglieder, besuchen Inputreferate zu aktuellen Themen der Jugendarbeit.

Damit die Gemeinde Kappel vollumfänglich vom Mitgliederangebot profitieren kann ist sie der Organisation okaj zürich beigetreten und kann als aktives Mitglied von der breiten Vernetzung (Teilnahme an regionalen Netzwerken, Teilnahme an der KKJ und Regiogruppen, Teilnahme an kantonalen Fachgruppen und/oder Intervisionsgruppen), der Beratung (Kurz- und Inputberatung, Wissens- und Grundlagenvermittlung, Inputreferate, etc.) sowie von einer vergünstigten Teilnahme an Bildungsangeboten (Weiterbildungen der okaj zürich) profitieren.

Energieplanung Knonauer Amt –Überprüfung kommunaler Energieplan

Die Gemeinden des Knonauer Amts sind im Begriff, die bestehende regionale Energieplanung aus dem Jahr 2012 zu aktualisieren. Für die Gemeinde Kappel steht eine Überprüfung des kommunalen Energieplans an. Die Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus den Büros Planar und Amstein + Walthert, wird mit der Überarbeitung beauftragt.

Anschluss Awvk und Hausen an die ARA Schönau

Die Stimmbevölkerung der damaligen Verbandsgemeinden Knonau, Mettmenstetten und Kappel genehmigten an der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 die Neuorganisation der regionalen Abwasserentsorgung Knonau-Mettmenstetten-Kappel sowie den Baukredit von 9914 000 Franken (inkl. MwSt.) für den Anschluss an die ARA Schönau in Cham und den Rückbau der ARA Knonau. In allen drei Gemeinden wurde die Vorlage vom Souverän angenommen. Die Gemeinde Hausen hat sich ebenfalls dem Projekt angeschlossen und den Anschluss durch die Stimmbevölkerung genehmigen lassen. Der Anschluss an die ARA Schönau sowie der Rückbau konnten erfolgreich vollzogen werden. Das Ingenieurbüro, Avry Schweiz AG Zürich, welches mit der Bauleitung beauftragt wurde, erstellte per 28. November 2024 die Bauabrechnung über den Anschluss Awvk und Hausen an die ARA Schönau (Kanton Zug) Die Abrechnung weist Gesamtkosten von 7331 321.55 Franken (inkl. MwSt.) Erfreulicherweise weist die Abrechnung eine Kostenunterschreitung von 2582 678.45 Franken bzw 26.05 Prozent nach Abzug der Bundessubvention aus. Die Abrechnung wurde von der Finanzverwaltung Knonau geprüft Die zuständige Rechnungsprüfungskommission (RPK) der Gemeinde Mettmenstetten hat den Antrag des Abwasserverbandes Knonau, Mettmenstetten und Kappel geprüft und diese zur Genehmigung empfohlen. Der Gemeinderat Kappel hat anlässlich seiner Sitzung vom 5. Mai 2025 die Bauabrechnung genehmigt.

Verlängerung der vier Jahreskarten des Tierparks Goldau

Mit dem Wegfall der Zookarten im Jahr 2024 hat der Gemeinderat dem Alternativangebot der vier Jahreskarten des Tierparks Goldau für ein Jahr zugestimmt. Nach dem ersten Jahr kann nachfolgende Auslastung ausgewiesen werden: Die vier Tageskarten wurden im ersten Jahr 24 Mal reserviert und für insgesamt 81 Eintritte genutzt. Die Einwohner benutzten demnach im Durchschnitt 3,4 Tierparkkarten pro Tierparkbesuch. Der Gemeinderat freut sich, dass das Alternativangebot der vier Jah-

reskarten des Tierparks Goldau sich in der Bevölkerung bewährt hat und regelmässig bezogen wird. Der Gemeinderat hat daraufhin beschlossen, die vier Jahreskarten des Tierparks weiterhin seiner Bevölkerung anzubieten.

Verschiedene

Vernehmlassungen

Der Gemeinderat verabschiedete zu nachfolgenden Themen seine Stellungnahme im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens:

- Gesetzesvorlage 5966 «Anpassung neu definierter Berufsauftrag», Diskussion über Bildungskostenverteilung, vorsorgliche Bereitschaftsbekundung zur Ergreifung des Gemeindereferendums

- Parlamentarischen Initiative betr Kalte Progression (KR-Nr 442/2024)

- Teilrevision des Gemeindegesetzes: Neuordnung der Neubeurteilung

Ferner hat der Gemeinderat an seiner Sitzung:

- Die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 2024 der interkantonalen Anstalt Pflegezentrum Sonnenberg genehmigt.

- Die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 2024 des Dienstleistungscenters Amt (Dileca) genehmigt

- Der Ämtler Berufsmesse einen finanziellen Beitrag für die 11. Messe vom 5. und 6. September 2025 zugesichert.

- Dem Tennisclub Hausen einen finanziellen Beitrag für das Padel-Angebot 2025 zugesichert.

- Die Kreditabrechnung der Fenstersanierung beim Schützenhaus genehmigt.

- Die Kreditabrechnung für den Ersatz der Strassenleuchten in Uerzlikon genehmigt.

- Die Kreditabrechnung für die Rabatte beim Dorfplatz Uerzlikon genehmigt.

- Die Kreditabrechnung für die Stellenausschreibung der Gemeindeschreiberstelle genehmigt

- Die Kreditabrechnung der Sanierung der Weiermattstrasse genehmigt.

- Die Anlassbewilligung für die Chilbi 2025 genehmigt

Daniela Rieder, Gemeindeschreiberin Kappel

Minigolf-Plauschturnier mit viel Schlagfertigkeit

Der Ü60 Ski Club Bonstetten veranstaltete ein fröhliches Plauschturnier

Bei idealem Wetter und guter Laune traf sich die sportliche Seniorengruppe auf der Minigolfanlage in Affoltern zu einem Nachmittag voller Bewegung, Gelächter und geselligem Austausch. Das alljährliche Plauschturnier verwandelte die Anlage in eine Arena des gepflegten Freizeitwettkampfs, oder zumindest in einen Ort, an dem bunte Bälle in unerwartete Richtungen flogen. Das Motto hiess: Spiel, Spass und Spannung auf den 18 Bahnen Alle versuchten, mit möglichst wenigen Schlägen die Hindernisse zu überwinden.

Ausgestattet mit Ball, Schläger und viel Ambitionen traten die 30 teilnehmenden Ü60er in frei gewählten vieren Teams in Duellen gegeneinander an Die speziellen eigenen Ü60er-Spielregeln kennen mittlerweile alle. An der Rangverkündigung wurden neu drei Kategoriensieger auserkoren.

Erster wurde das Siegerteam, welches durch einen Mittelwert der benötigten Anzahl Schlägen ermittelt wurde.

Heisst: Die Gruppe, welche dieser Punktzahl (Anzahl Schläge) am nächsten kam, hat gewonnen. Erstaunlicherweise kam das Siegerteam bis auf drei Schläge an den Mittelwert. Auf Rang 2 kam das Team bei welchem das Punkte-Grup-

pentotal am tiefsten war Rang drei holte der Spieler mit dem tiefsten Gesamttotal. Dieser benötigte auf der 18-LochAnlage am wenigsten Schläge. Die Kategoriensieger erhielten kleine Preise und alle Teilnehmer erhielten viel Applaus. In entspannter Atmosphäre wurde mit viel Elan, aber auch mit

einer gehörigen Portion Humor um die wenigsten Schläge gespielt. Einige Teilnehmenden überraschten mit echtem Ballgefühl und präzisem Auge. Andere punkteten vor allem durch kreative Schlagtechniken und gute Laune. Beim gemeinsamen Nachtessen in der gemütlichen Gartenlaube liess man

den gelungenen Tag gemütlich ausklingen. Ganz nach dem Motto: Hauptsache dabei und in Bewegung sein. Walti Mätzler, Ü60 Ski Club Bonstetten

Weitere Infos, Jahresprogramm und Fotos unter: ue60.skiclub-bonstetten.ch

Der Spass stand beim Minigolf-Plauschturnier in Affoltern im Vordergrund. (Bild zvg)

Feriengrüsse aus der Abgeschiedenheit

Nach dem Fotoaufruf haben die «Anzeiger»-Redaktion die ersten Sujets von Leserinnen und Lesern erreicht

Egal ob Städtetrip, Strandurlaub, Kreuzfahrt oder Roadtrip – schicken Sie uns weiter Ihre schönsten Ferienbilder und erzählen Sie damit den Daheimgebliebenen von Ihren Erlebnissen. Schicken Sie ein, zwei oder auch drei Ferienbilder im JPG-Format (sie sollten zwischen zwei und drei MB gross sein) an die «Anzeiger»-Redaktion: redaktion@ affolteranzeiger.ch.

Schreiben Sie dazu Ihren Namen, den Wohnort und ein oder zwei Sätze, die erklären, wo Sie waren und was und wer auf dem Bild zu sehen ist. Das gilt übrigens auch für Daheimgebliebene. Die Redaktion freut sich auch auf Bilder aus «Balkonien». Die schönsten werden den Sommer über publiziert (red)

mit seiner Frau Ferien auf Bali Dazu schreibt er: «Während meines Aufenthalts auf der Götterinsel besuchte ich unter anderem die eindrucksvollen Reisterrassen
einer Reisbäuerin. (Bilder Paul Stutz)
Mit Freude im Herzen erinnert sich Sandra Käppeli aus Uerzlikon an ihre Ferien an Portugals wunderschöner Küste zurück Begleitet zu diesem Spaziergang über endlose Dünen wurde sie von Hund Bruno. (Bild Sandra Käppeli)
Feriengrüsse vom «Haus am See» in Finnland schickt Hedingerin Beatrix Graf Durchatmen an der frischen reinen Luft, Ruhe und Genügsamkeit sowie Entspannung - all das fand sie (Bilder Beatrix Graf)
Yvonne Hurter aus Rifferswil sichtete im Juni diese Gänse am Brombachsee in Deutschland. (Bild Yvonne Hurter)

Der Vorverkauf beginnt

FCWB vs. FCZ am Freitag, 15. August

Am 15. August ist der grosse FC Zürich zu Gast auf dem Wettswiler Moos, welches kurzfristig zur functiomed-Arena mutiert. Ab sofort können Tickets online bezogen werden (cup.fcwb.ch). Die Verantwortlichen des FC Wettswil-Bonstetten arbeiten derweil intensiv an den Vorbereitungen für den grossen Event

Gegen den FC Zürich in der ersten Cup-Hauptrunde anzutreten, ist ein Traum für jeden Zürcher Amateur-Fussballer Der Säuliämtler Fussballclub wird damit aber auch wieder stark gefordert. Innert weniger Wochen, und das während der Sommerferien, einen Event dieser Grösse zu organisieren, ist eine Herkulesaufgabe. Das unterdessen erfahrene OK hat sich bereits mehrmals getroffen und alle wichtigen Vorbereitungen laufen.

Vorverkauf empfohlen

Über die Website cup.fcwb.ch können ab sofort Tickets gekauft werden Dabei stehen nebst Stehplätzen und dem WBFamily-Corner auch Sitzplätze und spezielle WB-Friends-Tickets zur Auswahl Mit dem WB-Friends-Ticket unterstützt man den Club und profitiert von Sitzplätzen der besten Kategorie und einem Pre-Game-Apéro Die Anreise wird ohne Auto empfohlen, gerade für Fans aus

RÄTSEL

Füllen Sie das Rätselgitter

Ein fussballerisches Highlight steht bevor. (Symbolbild Pixabay)

den umliegenden Gemeinden ist das Moos bestens per Velo oder zu Fuss erreichbar und auch mit ÖV gelangt man einfach zum Spiel. Da mit einem grossen Ansturm gerechnet wird, ist es sehr zu empfehlen, sich die Tickets im Vorverkauf zu sichern.

Moos wird zur functiomed-Arena

Der beschauliche Sportplatz Moos wird für dieses Spiel zur functiomed-Arena ausgebaut. Mit dem langjährigen medizinischen Partner des FCWB, der functiomed AG, Zentrum für funktionelle Medizin in Zürich, wird der Club auch durch das Stadion-Patronat grosszügig unterstützt. Die Vorbereitungen sind auf bestem Weg und es steht einem tollen Cup-Erlebnis nichts mehr im Weg.

Oliver Hedinger, FCWB

und jeder Spalte stehen gleich viele Xund O. » Alle Zeilen und alle Spalten sind einzigartig 12

Karate im Stigeli Affoltern

Mut, Bewegung und Teamgeist standen im Mittelpunkt

Im Rahmen des diesjährigen Ferienplauschs durften Kinder und Jugendliche zwischen 4 und 14 Jahren einen ganz besonderen Nachmittag erleben: Pro Juventute organisierte zusammen mit erfahrenen Karate-Instruktoren einen Schnuppernachmittag rund um Karate und Selbstverteidigung.

Mit spielerischen Aufwärmübungen, lustigen Bewegungsaufgaben und ersten Karate-Techniken starteten die rund 20 Teilnehmenden in den Tag. Schon die Jüngsten übten sich mit Begeisterung in einfachen Abwehrbewegungen und stärkten dabei nicht nur ihre Motorik, sondern auch ihr Selbstvertrauen.

Neben spielerischen Wettkämpfen und Partnerübungen lernten die Kinder auch wichtige Grundlagen der Selbstverteidigung kennen – stets angepasst an Alter und Können. Die Trainer vermittelten dabei nicht nur Techniken, sondern auch Werte wie Respekt, Aufmerksamkeit und Fairness.

«Es geht nicht darum, sich zu prügeln, sondern um Selbstvertrauen, ums Grenzen-Setzen und um Bewegung mit Spass», betonte Roland Surber vom Karate Center Albis. Auch die Eltern zeigten sich begeistert über das Angebot, das neben sportlichem Einsatz auch ein starkes Miteinander förderte.

Die Kinder waren in der ersten Lektion mit Begeisterung dabei.

Zum Abschluss gab es einen kleinen Karate-Wettbewerb – und natürlich eine verdiente Überraschung für alle Teilnehmer

Der Ferienplausch war für viele Kinder ein erstes motivierendes Erlebnis in

der Welt des Karate – und vielleicht nicht das letzte!

Andy Müller, Karate Center Albis Infos: www.karate-albis.ch

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In diesem Rätsel sind alle oben stehenden Wörter versteckt. Sie können sich waagrecht, senkrecht, diagonal, vorwärts,rückwärtsund ineinander übergehend verbergen.Die übriggebliebenen Buchstaben ergeben ein Zitat oder Sprichwort.

(Bild zvg)
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Anzeiger ausdem Bezirk Affoltern, ObereBahnhofstrasse5,8910Affoltern am Albis Telefon058 2005700, inserat@affolteranzeiger.ch

WENN WIR NICHTS TUN, SEHEN WIR SIENIE WIEDER.

Jetzthandeln: biodiversität-schweiz.ch

Papa, ich habe ein Tor geschossen.

Menschen mit Behinderungen können sich Ferien und Freizeitaktivitäten oft nicht leisten.

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