Azeiger 39 2013

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AUS SOLOTHURN & LEBERN

26. September

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Einladung der Bevölkerung BAUPUBLIKATION Bauherr: Herr Christoph Venetz Sälirain 17, 4500 Solothurn Bauobjekt: Sanierung Gastroküche EG/ Ersatz Heizung Bauplatz: Theatergasse 19 Grundstück: GB-Nr. 521 Projektverfasser: Rufimo GmbH Herr Fredy Rufer Niklaus-Konrad-Strasse 27 4500 Solothurn Planauflage: Stadtbauamt, Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Einsprachefrist: 11. Oktober 2013 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an das Stadtbauamt zu richten. Solothurn, 26. September 2013 STADTBAUAMT SOLOTHURN 898514/So

BAUPUBLIKATION Bauherr: Martin und Christine Sommer Stäffiserweg 9, 4500 Solothurn Bauobjekt: Erweiterung Wohnraum Sanierung Fassade West Bauplatz: Stäffiserweg 9 Grundstück: GB-Nr. 2422 Projektverfasser: Thomas Althaus Architekt HTL Optingenstrasse 54, 3013 Bern Planauflage: Stadtbauamt, Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Einsprachefrist: 11. Oktober 2013 Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet im Doppel an das Stadtbauamt zu richten. Solothurn, 26. September 2013 STADTBAUAMT SOLOTHURN 898611/So

• Welche Erwartungen haben Sie an eine Fusion? • Welches sind Ihre zentralen und spezifischen Bedürfnisse? • Welche Befürchtungen haben Sie? • Welche Hoffnungen verbinden Sie mit einer Fusion? Zu diesen und weiteren Fragen können sich die Einwohnerinnen und Einwohner von Biberist, Derendingen, Luterbach, Solothurn und Zuchwil an Workshops in ihren Gemeinden äussern. Die Bevölkerung von Solothurn ist herzlich eingeladen auf Montag, 28. Oktober, 19.00 Uhr, Landhaus Solothurn Um den Anlass planen zu können, bitten wir um eine Anmeldung bis zum 22. Oktober 2013 an die Stadtkanzlei, Telefon 032 626 92 05 oder per E-Mail an: stadtpraesidium@solothurn.ch 899048/So 825794/So

BELLACH AUFFORDERUNG zum Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Grünhecken längs von öffentlichen Strassen und Trottoirs. Nach § 23 der kantonalen Verordnung über den Schutz des Strassenverkehrs und § 9 des Baureglementes der Einwohnergemeinde Bellach darf die Sicherheit des Verkehrs, insbesondere die Sicht, die Verkehrssignale, die Beleuchtungsanlagen sowie Strassentafeln, nicht durch Bäume, Sträucher und Hecken und deren Äste beeinträchtigt werden. Die Grundeigentümer werden hiermit aufgefordert, alle Bäume, Sträucher und Hecken, deren Äste auf öffentlichen Grund hinausragen, zurückzuschneiden. Das Zurückschneiden hat längs der Strassen auf eine Höhe von 4,20 m, längs der Trottoirs auf eine Höhe von 3,00 m und bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Bei Ein- und Ausfahrten, Einmündungen und Kurven müssen sichtbehindernde Bäume, Sträucher, Grünhecken und überhängende Äste so weit zurückgeschnitten oder sogar entfernt werden, dass die freie Übersicht gewährleistet ist. Zur Ausführung dieser Arbeiten wird eine Frist bis zum 11. November 2013 gesetzt. (Grünabfuhr wöchentlich am Montag) Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist ordnet die Bauverwaltung im Auftrag der Behörde das Zurückschneiden und Wegräumen auf Kosten der Eigentümer an. Wir bitten Sie, dieser Aufforderung Folge zu leisten, und danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit im Interesse der Verkehrssicherheit. BAUVERWALTUNG BELLACH 845534/Be

898954/Be

CVP Bellach

Menschen. Und was sie verbindet. Ein Dorf, eine Gemeinschaft! Herzlichen Dank allen Wählerinnen und Wählern, die uns mit ihrer Stimme bei den Gemeinderatswahlen das Vertrauen geschenkt haben. Wir werden uns auch in der kommenden Amtsperiode mit Freuden für ein attraktives und lebendiges Bellach einsetzen. Gemeinderäte und Vorstand der CVP Bellach


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