Azeiger 28 2016

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AUS DEM WASSERAMT Gerichtliches Verbot Sehr geehrte Damen und Herren Auf das Gesuch von Pensionskasse Kanton Solothurn, Solothurn, vertreten durch Niederer AG, Härkingen, hat der Amtsgerichtspräsident verfügt: «Unberechtigten wird das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück GB Recherswil Nr. 192, Hauptstrasse 121, 123 und 125, 4565 Recherswil, untersagt. Berechtigt sind nur Parkplatzmieter, Besucher der Liegenschaften Hauptstrasse 121, 123 und 125 sowie Kunden der Gewerbemieter Hauptstrasse 121 während der Öffnungszeiten auf den zugewiesenen Parkplätzen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.»

1161020/WA

AESCHI Burgaeschi – Steinhof Inseratedienst: D. Eyer, Tel. 062 961 24 78

Einwohnergemeinde Aeschi

Baupublikationen Bauherrschaft: Franz Stampfli Gallishof 6, 4556 Aeschi Bauvorhaben: Ersatz Elektrospeicherheizung durch Wärmepumpe Bauplatz: Gallishof 6 GB-Nr. 248 Projektverfasser: HPS Energietechnik GmbH Oberdorfstr. 13, 4564 Zielibach Bauherrschaft: Yvonne Cosandier und Markus Balmer Hähnimatte 9, 4556 Aeschi Bauvorhaben: Rückversetzung Gartenmauer Bauplatz: Hähnimatte 9 GB-Nr. 674 Projektverfasser: Bauherrschaft Planauflage: 14. bis 28. Juli 2016 Auflageort: Auflageraum Schulhaus Öffnungszeiten: Mo – Fr 8 – 18 Uhr Sa – 11 Uhr Einsprachefrist: 28. Juli 2016 Die Baukommission 1162111/1468/Ae

14. Juli

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BAU- UND JUSTIZDEPARTEMENT DES KANTONS SOLOTHURN

Verkehrsbeschränkung in Aeschi / Bolken Bolken- /Aeschistrasse Abschnitt Kirchgemeindehaus Aeschi bis Dorfstrasse Bolken Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement: Wegen Sanierungsarbeiten im erwähnten Strassenabschnitt sind folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich: – Die Bolken- /Aeschistrasse wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über Etziken; ausgenommen sind Langsamverkehr und öffentlicher Verkehr. – Der Verkehr wird im Baustellenbereich mit einer Lichtsignalanlage mit Busbevorzugung geregelt. – Die Zufahrten zu den Liegenschaften sind für die Anwohner gestattet. – Im Baustellenbereich wird die Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt. Dauer: 8. August 2016 bis 31. März 2017 Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Kreisbauamt I in Zuchwil und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen. Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt. Solothurn, 15. Juli 2016 Bau- und Justizdepartement Der Kantonsingenieur Peter Heiniger

1161402/Ae


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