> AUS SOLOTHURN UND LEBERN Einwohnergemeinde Rüttenen
Kommunale Erneuerungswahlen 2021 Mit RRB 2020/1108 vom 11. 8. 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Gemeinderat beschliesst die Wahldaten der kommunalen Wahlen.
Gemeinderatswahlen vom 25. April 2021 Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Rüttenen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i.V.m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst: In der Einwohnergemeinde Rüttenen finden die Erneuerungswahlen für den Gemeinderat am Sonntag, 25. April 2021, statt. Daraus ergeben sich folgende Fristen:
Überschreitet die Zahl der vorgeschlagenen Kandidaten oder Kandidatinnen aller Listen die Zahl der zu Wählenden nicht, gelten die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt.
Bürgergemeinde Rüttenen
In der Einwohnergemeinde Rüttenen findet die Erneuerungswahl für den Gemeindepräsidenten/die Gemeindepräsidentin, den Vizegemeindepräsidenten/ die Vizegemeindepräsidentin und den Friedensrichter/ die Friedensrichterin am Sonntag, 13. Juni 2021, statt. Daraus ergeben sich folgende Fristen:
Mit RRB 2020/1108 vom 11. 8. 2020 hat der Regierungsrat des Kantons Solothurn sämtliche an der Urne zu besetzenden Ämter ohne Wählbarkeitsvoraussetzungen ausgeschrieben und die Wahlberechtigten zu den Erneuerungswahlen einberufen. Der Bürgerrat beschliesst die Wahldaten der kommunalen Wahlen.
Montag, 3. Mai 2021, 17.00 Uhr: Einreichung der Wahlvorschläge mittels amtlichen Formulars «Anmeldung für die kommunalen Beamtenwahlen» bei der Gemeindeverwaltung, wo auch das Formular bezogen werden kann.
Bürgerratswahlen vom 25. April 2021
Donnerstag, 6. Mai 2021: Publikation der Kandidatinnen und Kandidaten im «Azeiger». Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr: Einreichung des Wahlpropagandamaterials bei der Gemeindeverwaltung. Ab Erhalt Wahlmaterial bis 12. Juni 2021: briefliche Stimmabgabe möglich.
Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr: Einreichung der Wahlvorschläge mittels amtlichen Formulars «Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen» bei der Gemeindeverwaltung, wo auch das Formular bezogen werden kann.
Kommissionswahlen vom 5. Juli 2021
Mittwoch, 10. März 2021: Beginn Auflagefrist, Auflage während der Bürozeit bei der Gemeindeverwaltung.
Für die Einwohnergemeinde Rüttenen gibt es keine Kommissionswahlen an der Urne.
Freitag, 12. März 2021: Ende Auflagefrist. Montag, 15. März 2021, 17.00 Uhr: Ende Bereinigungsfrist, Eingabefrist Listenverbindungen.
Donnerstag, 18. März 2021: Publikation der Wahllisten und Listenverbindungen im «Azeiger». Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr: Einreichung des Wahlpropagandamaterials bei der Gemeindeverwaltung.
Ab Erhalt Wahlmaterial bis 24. April 2021: briefliche Stimmabgabe möglich.
Beamtenwahlen vom 13. Juni 2021 Gemäss § 29 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rüttenen vom 1. 2. 1993 sind an der Urne zu wählen: – Gemeindepräsident oder Gemeindepräsidentin – Gemeindevizepräsident oder Gemeindevizepräsidentin – Friedensrichter oder Friedensrichterin
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Amtlicher Anzeiger | 14. Januar 2021
Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 26. September 2021 statt.
Gemeinderat Rüttenen
1002052971/Rü
Kommunale Erneuerungswahlen 2021
Der Bürgerrat der Bürgergemeinde Rüttenen, gestützt auf § 30 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 2 i. V. m. § 32 Absatz 2 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 22. September 1996 (BGS 113.111), beschliesst: In der Bürgergemeinde Rüttenen finden die Erneuerungswahlen für den Bürgerrat am Sonntag, 25. April 2021, statt. Daraus ergeben sich folgende Fristen: Montag, 8. März 2021, 17.00 Uhr: Einreichung der Wahlvorschläge mittels amtlichen Formulars «Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahlen» bei der Gemeindeverwaltung, wo auch das Formular bezogen werden kann.
Mittwoch, 10. März 2021: Beginn Auflagefrist, Auflage während der Bürozeit bei der Gemeindeverwaltung.
In der Bürgergemeinde Rüttenen findet die Erneuerungswahl für den Bürgergemeindepräsidenten/ die Bürgergemeindepräsidentin und den Bürgergemeindevizepräsidenten/die Bürgergemeindevizepräsidentin am Sonntag, 13. Juni 2021, statt. Daraus ergeben sich folgende Fristen: Montag, 3. Mai 2021, 17.00 Uhr: Einreichung der Wahlvorschläge mittels amtlichen Formulars «Anmeldung für die kommunalen Beamtenwahlen» bei der Gemeindeverwaltung, wo auch das Formular bezogen werden kann. Donnerstag, 6. Mai 2021: Publikation der Kandidatinnen und Kandidaten im «Azeiger». Montag, 10. Mai 2021, 12.00 Uhr: Einreichung des Wahlpropagandamaterials bei der Gemeindeverwaltung.
Ab Erhalt Wahlmaterial bis 12. Juni 2021: briefliche Stimmabgabe möglich. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 26. September 2021 statt.
Kommissionswahlen Für die Bürgergemeinde Rüttenen gibt es keine Kommissionwahlen an der Urne. Die Wahl der Kommissionsmitglieder ist gemäss der Gemeindeordnung (§ 25) in der Kompetenz des Bürgerrates. Interessierte Stimmberechtigte melden sich bei den Ortsparteipräsidenten oder beim Gemeindepräsidenten.
Bürgerrat Rüttenen
100205432/Rü
Freitag, 12. März 2021: Ende Auflagefrist Montag, 15. März 2021, 17.00 Uhr: Ende Bereinigungsfrist, Eingabefrist Listenverbindungen.
Donnerstag, 18. März 2021: Publikation der Wahllisten und Listenverbindungen im «Azeiger». Montag, 22. März 2021, 12.00 Uhr: Einreichung des Wahlpropagandamaterials bei der Gemeindeverwaltung.
Ab Erhalt Wahlmaterial bis 24. April 2021: briefliche Stimmabgabe möglich.
Beamtenwahlen vom 13. Juni 2021 Gemäss § 18 der Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Rüttenen vom 1. 2. 2020 sind an der Urne zu wählen: Bürgergemeindepräsident oder Bürgergemeindepräsidentin Bürgergemeindevizepräsident oder Bürgergemeindevizepräsidentin. Überschreitet die Zahl der vorgeschlagenen Kandidaten oder Kandidatinnen aller Listen die Zahl der zu Wählenden nicht, gelten die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt.
BAUPUBLIKATION
Gesuchsteller: Post Immobilien Management und Services AG Roggenstrasse 5, 4665 Oftringen Bauobjekt: Installation Briefeinwurf, GENULOS-Metallkiste, Postfachanlage mit Dach sowie Briefeinwurf Bauplatz: Schänzlistrasse 2, auf GB Selzach Nr. 1963 und 3912, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA Planverfasser: Post Immobilien Management und Services AG, Roggenstrasse 5, 4665 Oftringen Einsprachefrist: 29.Januar 2021 Auflageort: Bauverwaltung Einsprachen schriftlich und begründet an die Bau- und Werkkommission.
100205700/Se