Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.
Telefon 144 für Sanitäts-Notruf
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage Für 16-kV-Kabel zwischen Uerzlikon und Schürweid L-161573.2) Neubau Transformatorenstation Schürweid (S-152501.1) Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat sind die oben erwähnte Plangenehmigungsgesuche eingegangen. Die Gesuchunterlagen liegen vom 25. Februar 2011 bis am 28. März 2011 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 bis 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Einstellung der konkursamtlichen Nachlassliquidation Über die Erbschaft von Josef Valentin Rabitsch-Benedikt, geb. 6. März 1930, Staatsangehöriger von Österreich, gest. 16. Oktober 2009, wohnhaft gewesen Alte Hedingerstrasse 25b, 8910 Affoltern am Albis, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Affoltern vom 4. Januar 2011 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Verfügung dieses Richters vom 8. Februar 2011 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 28. Februar 2011 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran vorläufig einen Barvorschuss von Fr. 4000.–, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9 8910 Affoltern am Albis
Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars Im Konkurs über Stojadin Milosevic, geb. 8. November 1984, wohnhaft an der Stehlistrasse 3, 8912 Obfelden, Inhaber der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma HKS Haustechnik Milosevic, mit Sitz in Obfelden, Stegstrasse 4, 8912 Obfelden, liegen der Kollokationsplan und das Inventar ab Freitag, 18. Februar 2011, den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Affoltern, Bahnhofplatz 9, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf. Bezüglich der Klage- und Beschwerderechte usw. wird auf die Bekanntamachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 18. Februar 2011 verwiesen. Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9 8910 Affoltern a. A.
Konkursamtliche Nachlassliquidation
Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf
Schuldner: Erbschaft von Thomas Wilde-Bezerra de Melo, geb. 6. September 1963, Staatsangehörigkeit: Deutschland, wohnhaft gewesen Schürmattstrasse 3c, 8913 Ottenbach, gestorben am 23. März 2010.
Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars
Datum der Konkurseröffnung: 12. Januar 2011
Im Konkurs über Karl Siegfried Fraefel, geb. 28. April 1960, von Uzwil-Hegnau SG, wohnhaft Zeughausstr. 28, 8910 Affoltern a.A., liegen ab Freitag, 18. Februar 2011, der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Affoltern, Bahnhofplatz 9, 8910 Affoltern am Albis, zur Einsicht auf.
Eingabefrist bis 21. März 2011
Bezüglich der Klage- und Beschwerderechte usw. wird auf die Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 18. Februar 2011 verwiesen. Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9 8910 Affoltern a. A.
Auflage des Kollokationsplanes und des Inventars Im Konkurs über den Nachlass von Elsbeth Marianne Keller-Keller, geb. 29. November 1954, von Minusio TI, wohnhaft gewesen Niedermattstrasse 6, 8912 Obfelden, gest. 14. Dezember 2009, liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Affoltern zur Einsicht auf.
Datum der Konkurseröffnung: 12. Januar 2011 Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG Eingabefrist bis 18. März 2011 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9 8910 Affoltern a. A.
Schluss des Konkursverfahrens Das Konkursverfahren über Antonio Dondiego, geb. 22. Januar 1965, italienischer Staatsangehöriger, wohnhaft Im Brunnenhof 2, 8910 Affoltern am Albis, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirkgerichtes Affoltern vom 7. Februar 2011 als geschlossen erklärt worden. Konkursamt Affoltern 8910 Affoltern
Schluss des Konkursverfahrens Die konkursamtliche Liquidation über den Nachlass von Stefan Walter Detsch, geb. 8. Dezember 1964, Bürgerort: Kriens LU, 8910 Affoltern a. A., gestorben am 2. Februar 2008, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Affoltern vom 1. Februar 2011 als geschlossen erklärt worden. Affoltern a. A., den 9. Februar 2011 Konkursamt Affoltern
Friedhof Affoltern am Albis Grabräumung Die Ruhefrist für die • Erdgräber Nrn. 1 bis 108 (Bestattungsjahre 1985 bis 1990) • Urnengräber Nrn. 148 bis 316 (Bestattungsjahre 1980 bis 1990) • Kindergräber Nrn. 80 bis 87 (Bestattungsjahre 1980 bis 1989) ist abgelaufen. Diese Grabfelder werden im Frühling 2011 aufgehoben.
Vergleiche Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 18. Februar 2011. Affoltern a. A., 9. Februar 2011
Bestattungsamt Affoltern am Albis
Summarisches Verfahren, Art. 231 SchKG
Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 574 8910 Affoltern a. A.
Schluss des Konkursverfahrens
Privater Gestaltungsplan Bäumlisächer
Die konkursamtliche Liquidation über den Nachlass von Barbara Katharina Nyffeler-Good, geb. 26. Januar 1907, Bürgerort: Huttwil BE, wohnhaft gewesen in 8910 Affoltern am Albis, gestorben am 4. April 2007, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Affoltern vom 1. Februar 2011 als geschlossen erklärt worden.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 39 vom 14. Februar 2011 dem privaten Gestaltungsplan Bäumlisächer für die in der Wohnzone W2a gelegenen Grundstücke Kat.-Nrn. 3097 und 3098 im Sinne von § 86 PBG zugestimmt. Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Affoltern a. A., den 9. Februar 2011 Konkursamt Affoltern
Schluss des Konkursverfahrens
Affoltern a. A., 8. Februar 2011 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern a. A.
Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9 8910 Affoltern am Albis
Bau- und Niveaulinien Neufestsetzung von Verkehrsbauund Niveaulinien an der geplanten Entlastungsstrasse (Route 654), Abschnitt A4 bis Obfelderstrasse Die Volkswirtschaftsdirektion hat mit Verfügung Nr. 5327 vom 1. Dezember 2010 an der geplanten Entlastungsstrasse (Route 654) in der Gemeinde Affoltern am Albis, Abschnitt A4 bis Obfelderstrasse, Verkehrsbau- und Niveaulinien neu festgesetzt. Die Pläne liegen vom 18. Februar 2011 an für 30 Tage in der Hochbauabteilung, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis, auf und können zu den üblichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Verkehrsbaulinienvorlage beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss. Affoltern am Albis, 18. Februar 2011 Gemeinderat Affoltern am Albis
Friedhof Grabräumungen Die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren für folgende Grabplätze auf dem Friedhof Weid ist abgelaufen.
Angehörige der verstorbenen Personen erhalten die Möglichkeit, Grabsteine und Bepflanzungen bis spätestens 30. April 2011 wegzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Affoltern am Albis über die verbliebenen Grabdenkmäler und Bepflanzungen verfügen und die Abräumung auf Kosten der Gemeinde veranlassen.
Die konkursamtliche Liquidation der Erbschaft von Lina Wüthrich, geb. 31. Juli 1923, gest. 1. April 2010, wohnhaft gewesen in 8926 Kappel am Albis, ist durch Verfügung des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Affoltern am 1. Februar 2011 als geschlossen erklärt worden.
Bezüglich Klage- und Beschwerderechte wird auf die Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 18. Februar 2011 verwiesen.
Konkurseröffnung Erbschaft von Hans Jakob BerchtoldMembilé, geb. 25. Juni 1949, von Volketswil ZH, gest. 21. Juli 2010, wohnhaft gewesen Schmittenstrasse 1, 8912 Obfelden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Be-weismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen Wettswil a. A., 18. Februar 2011 Gemeinderat Wettswil a. A.
Erdgräber Nrn. E 122 bis E 151 (Bestattungen 1986 bis 1991) Die Angehörigen werden hiermit gebeten, die entsprechenden Gräber nach vorheriger Rücksprache mit dem Friedhofgärtner Patrick Wyss, Telefon 079 486 99 04, bis 30. April 2011 zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist wird über zurückgelassenes Material (Grabmale, Pflanzen etc.) unter Ablehnung jeglicher Haftung bzw. Entschädigungspflicht und ohne weitere Mitteilung verfügt. Hausen am Albis, 15. Februar 2011 Die Friedhofvorsteherin
Fahrzeuge Kaufe Autos/Bus/Jeep (fast alle Jahrgänge und Marken. Km und Zustand egal). Bar bezahlt und auf Wunsch abgeholt. Täglich. Tel. 079 703 15 88 auto.huerlimann@bluewin.ch
Projekt: 383 / Albisstrasse, Teilstück Rössliplatz – Im Steinisacher Radweg, Gehweg, Erneuerung und Instandsetzung Fahrbahn Auflage des Ausführungsprojektes und des Landerwerbsplanes gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Strassengesetz – Abtretung von Privatrechten / Leistung von Beiträgen Das Projektdossier und der Landerwerbsplan liegen – nebst einem Verzeichnis der sämtlichen für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche – während 30 Tagen von heute an – im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Das Projekt ist an Ort ausgesteckt. Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonstwie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, gegen das Projekt bei der Gemeindeverwaltung, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, schriftlich und mit Begründung im Doppel Einsprache erheben. Einsprachen gegen die Enteignung sowie Entschädigungsbegehren und Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten müssen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist eingereicht werden. Unterlässt ein Grundeigentümer diese Einsprachen, wird gemäss § 23 Abtretungsgesetz angenommen, er sei mit der ihm zugemuteten Abtretung einverstanden und anerkenne mit Bezug auf seine eigenen Ansprüche zum Voraus die Richtigkeit des Entscheides der Schätzungskommission. Vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung des Bauplanes an darf, Notfälle vorbehalten, ohne Einwilligung der Unternehmung an der äusseren Beschaffenheit des Abtretungsgegenstandes keine wesentliche, mit Beziehung auf die rechtlichen Verhältnisse desselben aber gar keine Veränderung vorgenommen werden. Allfällige Streitigkeiten entscheidet der Bezirksgerichtspräsident im summarischen Verfahren nach freiem Ermessen. Der Expropriant hat für den aus dieser Einschränkung des freien Verfügungsrechts hervorgegangenen Schaden Ersatz zu leisten. Nach Ablauf zweier Jahre vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung an ist der Abtretungspflichtige nicht mehr an diese Einschränkung gebunden. Veränderungen am Abtretungsobjekt, welche im Widerspruch mit diesen Vorschriften vorgenommen würden, sind bei der Ausmittlung der Entschädigungssumme nicht zu berücksichtigen und verpflichten zum Ersatz des dem Exproprianten hieraus entstehenden Schadens. Mettmenstetten, 18. Februar 2011 Gemeinderat Mettmenstetten