Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.
Telefon 144 für Sanitäts-Notruf
Reformierte Kirchgemeinde Kappel am Albis Beschluss der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 28. August 2011:
Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf.
Es wurde folgendes Mitglied für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014 in die Kirchenpflege gewählt:
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Herr Michael Hauser, Oberdorfstr. 8, 8926 Uerzlikon Das Protokoll der Gemeindeversammlung kann bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Einbürgerungen Mit Beschluss vom 22. August 2011 hat der Gemeinderat Affoltern am Albis, unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung, ins Bürgerrecht der Gemeinde aufgenommen: – WINDISCH Harry Detlef, geb. 13. November 1952 und WINDISCH Brigitte, geb. 3. November 1952, deutsche Staatsangehörige – BERISHA Tafil, geb. 17. Mai 1982 und seine beiden Söhne BERISHA Albulen, geb. 1. Januar 2005 und BERISHA Ibraim, geb. 4. März 2007, kosovarische Staatsangehörige – MALIQI Zejnun, geb. 26. Juni 1960 und seine Töchter MALIQI Brenda, geb. 24. Oktober 1998, MALIQI Valentina, geb. 4. Juli 2000, MALIQI Blerta, geb. 1. Mai 2003, MALIQI Besarta, geb. 8. April 2005 sowie sein Sohn MALIQI Muhamed, geb. 18. Juli 2006, kosovarische Staatsangehörige – MILJKOVIC Mira, geb. 25. Mai 1970 und ihr Ehemann MILJKOVIC Radoslav, geb. 26. Juli 1965 sowie ihr Sohn MILJKOVIC Aleksandar, geb. 21. August 1996, serbische Staatsangehörige Affoltern am Albis, 22. August 2011 Gemeinderat Affoltern am Albis
Beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, können – von der Veröffentlichung an gerechnet – schriftlich folgende Rechtsmittel ergriffen werden: – innert 5 Tagen Rekurs wegen Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über ihre Ausübung (gemäss § 147 Gesetz über die politischen Rechte); – innert 30 Tagen Rekurs mit dem Begehren um Berichtigung des Protokolls (gemäss § 54 Gemeindegesetz); – innert 30 Tagen Beschwerde gegen die gefassten Beschlüsse (gemäss § 151 Gemeindegesetz). Die Rechtsmittel müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Kappel am Albis, 28. August 2011 Kirchenpflege Kappel am Albis
Saisonschluss der Badi Obfelden Die Badi Obfelden ist noch geöffnet bis Sonntag, 11. September 2011, 18.00 Uhr. Die Garderobenschränke sind bis dahin zu räumen und die Schlüssel zurückzugeben. Bis dann nicht abgeholte Fundgegenstände werden anschliessend an gemeinnützige Institutionen verschenkt. Das Badipersonal und das Pächterteam verabschieden sich mit einem herzlichen Dankeschön an die Badegäste.
Schwimmbad Stigeli Ende der Badesaison 2011
Der Gemeinderat
Die Badesaison 2011 geht offiziell am Sonntag, 11. September 2011, 18.00 Uhr, zu Ende.
Verkehrsanordnung
Die Schlüssel zu den Schliessfächern sind dem Bademeister zurückzugeben. Verlorene Gegenstände können noch bis Sonntag, 11. September 2011, 18.00 Uhr, abgeholt werden. Nach diesem Datum wird über nicht abgeholte Fundgegenstände verfügt.
Auf Antrag des Gemeinderates hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Nur bei schönem Wetter ist das Bad am Mittwochnachmittag, 14. September, 13.00 bis 18.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag, 17. und 18. September 2011, 10.00 bis bis 18.00 Uhr, nochmals kurz geöffnet. Im Zweifelsfall gibt Tel. 044 761 60 93 Auskunft. Der Schwimmbad-Kiosk bleibt an diesen Tagen geschlossen.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemeinderat, Betriebspersonal und Pächterin danken Ihnen für den Besuch in der Saison 2011 und freuen sich, Sie in der kommenden Saison im Schwimmbad Stigeli wiederum begrüssen zu dürfen.
Gemeinde Maschwanden
Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.
Affoltern am Albis Planauflage: Gemeindezentrum Marktplatz 1, Hochbauabteilung, 2. OG Bauherrschaft: Kurt Albrecht, Mühlebergstrasse 30, 8910 Affoltern am Albis Bauvorhaben: Neubau Wohnwagenunterstand, Kat.-Nr. 66, Essbachweg/ Mühlebergstrasse 30, Kernzone
Hedingen Gesuchsteller: Näf Daniel, Zürcherstrasse 39, 8908 Hedingen Projektverfasser: architekturfabrikgmbh; Fabrikstrasse 6; 8912 Obfelden Bauprojekt: Dachaufstockung und wärmetechnische Gebäudesanierung, Zürcherstrasse 39, Kat.-Nr. 648, Vers.Nr. 403; Wohnzone
Gebührenfestsetzung Abfall und Abwasser ab 1. Oktober 2011 Mit Beschluss vom 23. August 2011 hat der Gemeinderat die Kehrichtgrundgebühren mit Wirkung ab 1. Oktober 2011 neu festgelegt: Daraus ergeben sich folgende Ansätze: – pro Wohnung (Haushalt), Einfamilienhaus – Gewerbe/Kindergarten/Schule
Weitere Bestimmungen: – Diese Grundgebühr wird unabhängig der Vermietung (Anzahl Personen, Leerstände, etc.) erhoben. – Der Gemeinderat kann die Grundgebühr für Gewerbe/Landwirtschaft auf schriftliches Gesuch hin erlassen oder herabsetzen, wenn das Gewerbe als Nebenerwerb in der eigenen Wohnung und nur von einer Einzelperson ausgeübt wird. Ebenfalls mit Beschluss vom 23. August 2011 hat der Gemeinderat die Abwassergebühren mit Wirkung ab 1. Oktober 2011 neu festgesetzt: – Grundgebühr
Fr. –.14*
pro Quadratmeter gebührenpflichtige Fläche gemäss Art. 22 der SEVO
– Mengengebühr
Fr. 3.45*
pro m³ der verrechneten Wassermenge
– Anschlussgebühr Fr. 5.–*
pro Quadratmeter gebührenpflichtige Fläche gemäss Art. 22 der SEVO.
– Mehrwertsbeiträge
richten sich nach §§ 42 ff. Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz vom 8. Dezember 1974 (LS 711.1).
Weitere Bestimmungen: – Beträgt die jährliche Benutzungsgebühr (Summe von Grund- und Mengengebühr) weniger als Fr. 50.–, kann auf die Erhebung verzichtet werden. – Alle Gebühren werden 30 Tage nach Zustellung der Rechnung fällig. Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird der Schuldner gemahnt. Ab Datum der Mahnung wird ein Verzugszins von 5% erhoben. * zuzüglich Mehrwertsteuer Die neuen Gebühren im Bereich Wasser werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt und publiziert. Gegen die Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen unter Angabe einer Begründung beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern, Rekurs erhoben werden. Die Beschlüsse können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Gemeinderat Maschwanden
Hedingen
Rifferswil
Gesuchsteller: Zingg Fanny + Werner, Arnistrasse 6, 8908 Hedingen Projektverfasser: Cochard Erich; Tannholzstrasse 32; 8910 Affoltern am Albis Bauprojekt: Umbau Scheunenteil mit Umnutzung in Wohnhaus, Arnistr. 6, Kat.-Nr. 1765, Vers.-Nr. 50; Wohn- und Gewerbezone
Bauherrschaft: Immovesta AG, Titlisstr. 7, 5630 Muri; vertr. durch a4D Arch., Weberstr. 4, 8004 Zürich Bauprojekt: Abbruch Anbau Geb. Vers.-Nr. 12; Überbauung Grundstück Kat.-Nr. 170 (2 EFH, 2 REFH, 1 MFH und Tiefgarage), Tränkegasse, Kernzone – Anpassung Baugespann
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Affoltern am Albis, 2. September 2011
Ottenbach, 2. September 2011
Gesundheitsabteilung
Der Gemeinderat
Bestattungen Hausen am Albis Am Montag, 5. September 2011, wird in Hausen am Albis Abschied genommen von:
Hess geb. Stucki, Dora geboren am 24. Mai 1931, von Engelberg OW, wohnhaft gewesen in Hausen am Albis, verheiratet, starb am 26. August 2011 in Hausen am Albis.
Kappel am Albis
Den Fahrzeugen auf dem Pilatusweg wird bei der Einmündung in die Zwillikerstrasse der Rechtsvortritt entzogen (Kein Vortritt).
Fr. 65.–/Jahr Fr. 65.–/Jahr
Bauherrschaft (Gesuchstellerin): Evang.-ref. Landeskirche des Kantons Zürich, Blaufahnenstrasse 10, 8011 Zürich Projektverfasserin: Fliri Plan AG, Giessenmatt 1, 5643 Sins; Grundeigentümer: Verein Kappelerhof, Kappelerhof 1, 8926 Kappel am Albis Bauprojekt: Erneuerung bestehende Hotelküche im Kloster Kappel auf Kat.-Nr. 1271, Vers.-Nr. 526, Kappelerhof, Kappel am Albis (Kernzone A).
Urnenbeisetzung um 13.50 Uhr auf dem Friedhof Hausen am Albis, Abdankung um 14.00 Uhr in der reformierten Kirche Hausen am Albis. Bestattungsamt Hausen am Albis
Obfelden Am 30. August 2011 ist in Affoltern am Albis gestorben:
Bär-Suter Hedwig Maschwanden Bauherrschaft: Ehrler Ueli + Nicole, Dorfstrasse 75, 8933 Maschwanden Bauvorhaben: Einbau Aufenthaltsraum bei Milchviehstall (Vers.-Nr. 344) auf dem Grundstück Kat.-Nr. 350 an der Rainstrasse (Landwirtschaftszone)
Maschwanden Bauherrschaft: GIRAG, Gulmmatt, 6340 Baar Bauvorhaben: Wiederherstellung Landwirtschaftswege nach Abschluss Kiesabbau Hinterfeld (Landwirtschaftszone)
Entsorgung Vogelnistschutz an Gebäuden und in Storenkästen. Patent «ROROBIRDS» K. Heinrich Mobile 079 641 78 01 Fax 041 710 75 74
geb. 2. November 1916, von Rifferswil ZH, wohnhaft gewesen in Obfelden, mit Aufenthalt in der Langzeitpflege Sonnenberg, Affoltern a. A.; Witwe des Bär-Suter Hans. Urnenbeisetzung am Mittwoch, 7. September 2011, 14.00 Uhr, in Obfelden, anschliessend Abdankung in der ref. Kirche. Die Friedhofvorsteherin
Dorfmuseum Affoltern a. A. – Zwillikon (in Zwillikon neben Volg/Rollstuhllift, Eintritt frei)
Obfelden Gesuchsteller: Müller Immobilien GmbH, Im Bächler 4, 8912 Obfelden Grundeigentümer: Thomas Müller, Im Bächler 4, 8912 Obfelden Projektverfasser: Müller Architektur, Im Bächler 4, 8912 Obfelden Baurechtliches Vorhaben: 2 Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage auf Kat.Nr. 4659 an der Schmittenstrasse (Kernzone K1 und Wohnzone W2)
Besuchen Sie unsere interessante Ausstellung über die Dorfgeschichte Affoltern a. A. Neu ausgestellt: reformierte/katholische Kirche Samstag, 3. September, 10 bis 16 Uhr Offen jeden 1. Samstag des Monats Gruppenbesuche: Telefon 044 761 01 32 Herbert Gübeli