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Beschlüsse des Einwohnerrats; Rechtskraft

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Sirenentest 2023

Sirenentest 2023

Nach Ablauf der Referendumsfrist sind die vom Einwohnerrat am 15 Dezember 2022 gefassten und in der Limmatwelle vom 22 Dezember 2022 publizierten Beschlüsse in Rechtskraft erwachsen

Wettingen, 21 Januar 2023

Der Gemeinderat

AUS DEM GEMEINDERAT

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Es gelten für alle Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende Öffnungszeiten (Schalter und Telefon): Mo.: 8.30–12 / 13.30–18.30 Uhr; Di.–Fr.: 8.30–12 / 13.30–16 Uhr. Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung sind gerne bereit, telefonisch auch Termine ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren

INSERATE

Bauherrschaft: H Brunner Immobilien AG Landstrasse 64 5430 Wettingen

Bauobjekt: Umnutzung Büro zu Wohnung

Baustelle: Landstrasse 64 Parzelle: 2598 Zusatzgesuche: keine

Bauherrschaft: TopPharm Rathaus Apotheke Wettingen Landstrasse 77 5430 Wettingen

Bauobjekt: Umbau Rathaus Apotheke

Baustelle: Landstrasse 77 Parzelle: 3053 Zusatzgesuche: keine Bauherrschaft: AGV Aargauische Gebäudeversicherung Bleichemattstrasse 12/14 5001 Aarau

Bauobjekt: Umbau Erdgeschoss Baustelle: Mythenstrasse 4 Parzelle: 4737 Zusatzgesuche: keine

Bauherrschaft: Energie Wettingen AG Fohrhölzlistrasse 11 5430 Wettingen

Bauobjekt: Werkleitungssanierung mit Bachquerung

Baustelle: Rosengartenstrasse Parzelle: 1394 Zusatzgesuche: Kantonales Baugesuch Bauherrschaft: Stefan Paly, Heimstrasse 4 5430 Wettingen

Bauobjekt: Heizungsersatz Gas zu Wärmepumpe

Baustelle: Heimstrasse 4 Parzelle: 3197

Zusatzgesuche: keine

Bauherrschaft: Claudio und Andrea Grünenfelder, Zelgstrasse 5 5430 Wettingen

Bauobjekt: Umbau Doppeleinfamilienhaus

Baustelle: Schönaustrasse 54 Parzelle: 3646 Zusatzgesuche: keine Öffentliche Planauflage vom 27 Januar bis 25 Februar 2023 Die öffentliche Auflage der Pläne erfolgt ausschliesslich online über www wettingen ch Eine Einsichtnahme vor Ort kann nur in begründeten Fällen und nach vorheriger Absprache zugestanden werden Allfällige Einwendungen sind im Doppel während der Auflagefrist dem Gemeinderat einzureichen Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten

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