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23. Januar 2020, 59. Jahrgang, Nr. 04

Das Schwimmbecken ist gefüllt Das neue Sportzentrum Tägerhard nimmt Formen an. Am vergangenen Freitag wurde mit dem Füllen des Schwimmbeckens des Hallenbads begonnen. Neu nutzt das Tägi Grundwasser, nicht mehr Trinkwasser. Neu gibt es auch drei Becken: eines für Schwimmer, eines für Nichtschwimmer, eines für Kinder. Ende März sind die Bauarbeiten fertig. (rb) S. 3

Ein «Ja» und ein «Nein» Die Gemeindeversammlung Spreitenbach von vergangener Woche behandelte neben dem Projekt Neumatt auch den Neubau des Gemeindehauses und die Auslagerung der Wasserversorgung. Die Stimmberechtigten stimmten dem Neubau für 13,53 Millionen Franken zu. Dagegen lehnten sie die Auslagerung der Wasserversorgung mit 374 Ja- zu 427 Nein-Stimmen ab. (LiWe) S. 17

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6,5 Jahre Haft für den Brandstifter Am Dienstag fand am Bezirksgericht Baden die Verhandlung gegen einen ehemaligen Neuenhofer Feuerwehrmann statt. Er hatte vor anderthalb Jahren sieben Brände gelegt. MELANIE BÄR

12 Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis hatte der Staatsanwalt gefordert, maximal zwei Jahre und gar keinen Landesverweis der Verteidiger. Das Bezirksgericht verurteilte den Angeklagten schliesslich zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren und 10 Jahren Landesverweis. Die Freiheitsstrafe wird zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Auch die Staatsanwaltschaft hatte dies beantragt. Allerdings nicht in einer stationären Massnahme für junge Erwachsene, wie vom Bezirksgericht auferlegt. «Dort bekommt man schnell

Neuenhofer Feuerwehr (auf dem Bild an einer Übung) musste Brände löschen, die ein Mann aus der eigenen Mannschaft gelegt hatte. Archiv/Scherer Freigang, was einem offenen Vollzug viel näher kommt», sagt Staatsanwalt Marc A. Dellsperger nach der Verhandlung gegenüber der Limmatwelle. Er entscheidet nach Erhalt des Urteils, ob er es ans Obergericht weiterzieht. Bei der Urteilsverkündigung hatte Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr den Beschuldigten darauf hingewiesen, dass die Aufschiebung wieder geändert werden kann:

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«Falls sich herausstellt, dass diese Massnahme nicht die richtige ist.» Unter den Zuhörern waren auch Petra Kuster, Vizeammann von Neuenhof, sowie der Feuerwehrkommandant Daniel Burger und vier Feuerwehrmänner aus Neuenhof. Kuster und Burger zeigten sich enttäuscht über das Urteil. Nicht über die Haftdauer, sondern über die Wahl der stationären Massnahme. S. 10/11


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