20140417 woz lbaanz

Page 3

3

Lenzburger Bezirks-Anzeiger, Donnerstag, 17. April 2014 ..................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

Amtliches/Diverses Saisoneröffnung Schwimmbad Möriken-Wildegg am 26. April 2014 Baugesuch Bauherrschaft: Herr Peter Eberle, Seefeldstrasse 38, Meisterschwanden Bauobjekt: Abbruch best. Einfamilienhaus/ Neubau 2 DreifamilienhĂ€user, Parzelle 1079, Seefeldstrasse 38 Zus. Bew.: – Das Baugesuch liegt gemĂ€ss § 60 Abs. 2 BauG vom 22. April bis 22. Mai 2014 bei der regionalen Bauverwaltung Meisterschwanden-Fahrwangen, Eggenstrasse 2 (Gemeindehaus), 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und BegrĂŒndung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen. Meisterschwanden, 16. April 2014 Regionale Bauverwaltung

Baugesuch Bauherrschaft: Herr Ueli Dubler-Oneta Kirchrain 5, Meisterschwanden Bauobjekt: RĂŒckbau Stahlbauhallen GebĂ€ude Nr. 929 + 944 Parzelle 1300, Kirchrain 5 Zus. Bew.: – Das Baugesuch liegt gemĂ€ss § 60 Abs. 2 BauG vom 22. April bis 22. Mai 2014 bei der regionalen Bauverwaltung Meisterschwanden-Fahrwangen, Eggenstrasse 2 (Gemeindehaus), 5616 Meisterschwanden, zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind innert der Auflagefrist schriftlich mit Antrag und BegrĂŒndung dem Gemeinderat Meisterschwanden einzureichen. Meisterschwanden, 16. April 2014 Regionale Bauverwaltung

Gesuch fĂŒr die Nutzung von Grundwasser Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Meisterschwanden, Wasserversorgung; vertreten durch den Gemeinderat Anlage: Bestehende Grundwasserfassung Seezopf/Delphin Parzelle Nr. 1461 Fördermenge: wie bisher 1500 Minutenliter (25 l/s) Das Nutzungsgesuch kann gemĂ€ss § 28 des Wassernutzungsgesetzes (WnG) vom 11. MĂ€rz 2008 wĂ€hrend 30 Tagen vom 22. April 2014 bis 15. Mai 2014 beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung fĂŒr Umwelt, nach Voranmeldung eingesehen werden. Wer ein schutzwĂŒrdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung fĂŒr Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, gegen das Nutzungsgesuch Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine BegrĂŒndung zu enthalten. Aarau, 7. April 2014 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung fĂŒr Umwelt

mit Saisoneröffnungs-ApĂ©ro um 11.00 Uhr Öffnungszeiten Saison 2014: 26. April bis 14. Mai 9.00 bis 19.00 Uhr 15. Mai bis 28. Mai 9.00 bis 19.30 Uhr 29. Mai bis 16. August 9.00 bis 20.30 Uhr 17. bis 30. August 9.00 bis 19.30 Uhr 31. August bis 20. September 9.00 bis 19.00 Uhr Vom 26. April bis 3. Mai erhalten Sie beim Kauf einer Saisonkarte 10% Rabatt. Die Besitzer einer Saisonkarte (Erwachsene und Kinder) der SchwimmbĂ€der Lenzburg, MörikenWildegg oder Rupperswil-Auenstein erhalten in den beiden anderen SchwimmbĂ€dern Einzeleintritte zum halben Preis. Neu: FrĂŒhschwimmen Ab Saisonstart bis zu den Sommerferien (9. Juli 2014) FrĂŒhschwimmen in der Badi jeweils mittwochs ab 7.00 Uhr. Neu: Freier Badi-Eintritt am Geburtstag Verschiedene AktivitĂ€ten bereichern auch diese Saison den Aufenthalt im Schwimmbad. Das Badi- und Kioskpersonal sowie die Schwimmbadkommission freuen sich auf Ihren Besuch und hoffen auf eine sonnige Saison. Möriken-Wildegg, 16. April 2014 Schwimmbadkommission

NIEDERLENZ

Bauherrschaft Abwasserverband Lotten c/o Franz Bitterli MĂŒhleweg 3, Hunzenschwil Bauobjekt Anschluss Abwasserverband Lotten an ARA Langmatt Pumpwerk und Abwassertransportleitung, Gasleitung Bauplatz div. Parz. Zus. Bew. Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung fĂŒr Baubewilligungen Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei vom 22. April bis 21. Mai 2014. Einwendungen sind innert der Auflagefrist zu richten an den Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken. Möriken-Wildegg, 16. April 2014 Gemeindekanzlei

Baugesuch Bauherr:

Werner Frei, Alpenblick 3 Meisterschwanden Bauobjekt: Ersatz Ölheizung durch WĂ€rmepumpe, ergĂ€nzt mit Gasheizung, GebĂ€ude Nr. 889 Objektadresse: Industriestrasse 1 Parzelle 1096 Öffentliche Auflage des Baugesuchs von Freitag, 18. April, bis Montag, 19. Mai 2014, bei der Gemeindeverwaltung. Einwendungen sind schriftlich, mit Antrag und BegrĂŒndung, innert der Auflagefrist zu richten an den Gemeinderat, 5702 Niederlenz. Niederlenz, 16. April 2014 RTB Regionale Technische Betriebe

Kehrichtabfuhr ĂŒber Ostern Die Kehrichtabfuhr vom Montag, 21. April 2014, wird auf Dienstag, 22. April 2014, vormittags von 6.00 bis 12.00 Uhr verschoben. Die Bevölkerung wird gebeten, das Abfallgut frĂŒhzeitig, jedoch erst am Abfuhrtag bereitzustellen. Niederlenz, 16. April 2014 RTB Regionaltechnische Betriebe

Schiesswesen ausser Dienst 300 m:

Baugesuch Bauherrschaft: Baumgartner Nadja u. Matthias BĂŒhlweg 20, Möriken Bauobjekt: Ausbau 1. OG Scheune Anbau Carport Ersatz Sitzplatztreppe Bauplatz: Parz. 540, BĂŒhlweg 20 Öffentliche Auflage der Baugesuche in der Gemeindekanzlei vom 22. April bis 21. Mai 2014. Einwendungen sind innert der Auflagefrist zu richten an Gemeinderat Möriken-Wildegg, 5103 Möriken. Möriken-Wildegg, 16. April 2014 Gemeindekanzlei

Unterbruch im TV-Netz Möriken-Wildegg Infolge von Ausbau- und Modernisierungsarbeiten im Netzwerk der upc cablecom kann es im TV-Netz von Möriken-Wildegg zu kurzen UnterbrĂŒchen kommen. Die Arbeiten werden am Dienstag, 22. April 2014, im Zeitraum von 7.00 bis 12.00 Uhr durchgefĂŒhrt. Betroffen sind alle TV/UKW-KanĂ€le sowie die Zusatzdienste der upc cablecom (Internet, Digitalphone und Digital-TV) im gesamten Gemeindegebiet von Möriken-Wildegg. Vielen Dank fĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis. Wildegg, 16. April 2014 RTB Regionale Technische Betriebe

fĂŒr Niederlenzer Schiesspflichtige und SchĂŒtzen in der Schiessanlage «Lenzhard», Lenzburg:

Samstag, 26. April

Niederlenz Die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau

Testplanung «Areal Rothbleiche» in Niederlenz Einladung zur Vorstellung der Resultate Die Einwohnergemeinde Niederlenz und SGF Dachverband Schweizerischer GemeinnĂŒtziger Frauen haben gemeinsam eine Testplanung auf dem Areal «Rothbleiche» Niederlenz durchgefĂŒhrt. Das Ergebnis der Testplanung stellt die Grundlage fĂŒr die langfristige Entwicklung des Schulhausareals und des SGFAreals dar. Die Resultate der Testplanung werden der Öffentlichkeit am Dienstag, 29. April 2014, 19.00 Uhr, im Gemeindesaal der Gemeindebaute Rössligasse, Niederlenz, vorgestellt. Lassen Sie sich aus erster Hand informieren. Gerne werden von den anwesenden Fachpersonen Fragen beantwortet. Im Anschluss daran wird ein ApĂ©ro ausgeschenkt. Niederlenz, 11. April 2014 Einwohnergemeinde Niederlenz SGF Dachverband Schweizerischer GemeinnĂŒtziger Frauen

OTHMARSINGEN

SignalisationsverfĂŒgung/ VerkehrsbeschrĂ€nkung

1. Obligatorisches Schiessen 2014 Baugesuch

NIEDERLENZ

10 bis 12 Uhr

GestĂŒtzt auf das Bundesgesetz ĂŒber den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung ĂŒber die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden folgende VerkehrsbeschrĂ€nkungen verfĂŒgt: Parallelweg BĂŒnztalviadukt (neu angelegter Feldweg bei der neuen BrĂŒcke ĂŒber die BĂŒnz nordwestlich des Dammes): ‱ Neuausschreibung des Signals 2.14 «Fahrverbot fĂŒr Motorwagen, MotorrĂ€der und MotorfahrrĂ€der» mit dem Zusatz «ausgenommen Land- und Forstwirtschaft» Nördliche EinmĂŒndung des Kirchrains in die Hendschikerstrasse: ‱ Neuausschreibung des Signals 3.02 «Kein Vortritt» Einsprachen gegen die SignalisationsverfĂŒgung/ VerkehrsbeschrĂ€nkungen sind vom 22. April bis 21. Mai 2014 beim Gemeinderat, 5504 Othmarsingen, schriftlich einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine BegrĂŒndung enthalten. Die VerkehrsbeschrĂ€nkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskrĂ€ftig. Othmarsingen, 16. April 2014 Gemeinderat

Wartung Multimedianetz Im Zeitraum von Dienstag, 22. April 2014, bis Mittwoch, 30. April 2014, wird das Multimedianetz durch die Firma Kabeltechnik Swiss AG gewartet. Im Zuge dieses Kontrollgangs werden alle Kabinen kontrolliert, gereinigt und die VerstĂ€rker nachgepegelt. Wir bitten Sie, den Technikern den Zutritt zu den Verteilkabinen, welche sich teilweise auf privaten GrundstĂŒcken befinden, zu gewĂ€hren. In AusnahmefĂ€llen kann es zu kurzen UnterbrĂŒchen der Signallieferung kommen. Betroffene Dienste sind analogTV und alle digitalen Dienste der upc cablecom (digitalTV, hispeed internet und digital phone). Vielen Dank fĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis. Othmarsingen, 16. April 2014 Gemeinderat

RUPPERSWIL

Direk t verkauf

Hundetaxe 2014 ‱ Im Mai wird die Hundetaxe fĂ€llig, welche der Wohngemeinde jĂ€hrlich zu entrichten ist. Die Höhe der Taxe betrĂ€gt Fr. 115.– pro Jahr und Hund. Die Rechnungen werden im Mai den Hundehaltenden zugestellt. ‱ Bei Neuanschaffung sowie bei Zuzug muss der Hund innert 10 Tagen bei der Wohngemeinde angemeldet werden. Bei der Anmeldung sind eine Kopie des Heimtierausweises/ ANIS-Ausweises und der Sachkundenachweis abzugeben. ‱ Ersthundehaltende mĂŒssen einen Theorie- sowie einen Praxiskurs von je mindestens 4 Lektionen besucht haben. Neuhundehaltende, die bereits nachweislich einen Hund hatten, mĂŒssen lediglich den Praxiskurs besucht haben. ‱ FĂŒr Rassetypen, welche als «Hunde mit erhöhtem GefĂ€hrdungspotenzial» eingestuft werden, muss beim Kantonalen VeterinĂ€rdienst eine Halteberechtigung eingeholt werden. ‱ Alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, AdressĂ€nderung, Tod des Hundes) sind der Wohngemeinde (Finanzverwaltung: Telefon 062 889 23 13, E-Mail finanzverwaltung@rupperswil.ch) und der ANIS (www.anis.ch; Tel. 031 371 35 30) innert 10 Tagen zu melden. ‱ Vom 1. April bis 31. Juli sind Hunde gemĂ€ss § 21 Abs. 1 der Jagdverordnung des Kantons Aargau im Wald und am Waldrand an der Leine zu fĂŒhren. In der ĂŒbrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine gefĂŒhrt werden. ‱ Die Hundehaltenden sind laut Verordnung zum Hundegesetz verpflichtet, den Hundekot aufzunehmen und zu beseitigen. Bei Missachtung dieser Pflicht können Hundehaltende mit einer Ordnungsbusse von Fr. 100.– belegt werden. Rupperswil, 16. April 2014 Finanzverwaltung

‱ Duvets und Kissen ‱ Bettfedernreinigung ‱ Matratzen, Lattenroste Unterdorfstrasse 3 I 5612 Villmergen

056 621 82 42 www.betten-kueng.ch

Standblattausgabe nur bis 11.30 Uhr. Wichtig fĂŒr die AdA: Die persönlich adressierte Aufforderung zum Schiessen mitsamt den Klebeetiketten und das SchiessbĂŒchlein (sofern die Absolvierung und ErfĂŒllung eingetragen werden soll) sind zwingend zum Anlass mitzubringen! Voranzeige: Eidg. Feldschiessen in Holderbank AG (Org. FSV Holderbank) Schiessplatz fĂŒr Niederlenzer Teilnehmer: Fr, 23. Mai / Fr, 30. Mai / Sa, 31. Mai / So, 1. Juni 2014 Die genauen Schiesszeiten bitte den Plakaten und dem LBA entnehmen! SchĂŒtzenverein Chestenberg die SchĂŒtzenmeister

Ersatzwahl eines Mitgliedes des WahlbĂŒros der Einwohnergemeinde fĂŒr den Rest der Amtsperiode 2014–2017 Stille Wahl FĂŒr die obenerwĂ€hnte Ersatzwahl wurden wĂ€hrend der Anmeldefrist gleich viele WahlvorschlĂ€ge eingereicht, wie Sitze zu vergeben waren. GemĂ€ss § 30a des Gesetzes ĂŒber die politischen Rechte wurde daher mit der amtlichen Bekanntmachung der WahlvorschlĂ€ge eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue VorschlĂ€ge eingereicht werden konnten. Da innert dieser Nachfrist keine neuen Anmeldungen eingegangen sind, hat das WahlbĂŒro in stiller Wahl als gewĂ€hlt erklĂ€rt: Mitglied des WahlbĂŒros der Einwohnergemeinde – Hofstetter Ursula, 1956, von Niederlenz und ZĂŒrich, in Niederlenz, Teichweg 4, SVP, neu Wahlbeschwerden sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spĂ€testens aber am dritten Tage nach der Veröffentlichung des Ergebnisses an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aarau, einzureichen. Niederlenz, 16. April 2014 WahlbĂŒro

1

re h a 7J

zufr

‱ ‱ ‱ ‱

ie

Ku dene

ndsc

haft

N. Gjini – 5702 Niederlenz Gartenunterhalt und Kundendienst Neue Anlagen und Zeichnungen Umgestaltungen und Beratungen Natursteine und Steingarten aller Art

Spezielle Fachgebiete mit langjÀhriger Erfahrung:

‱ Schwimmingpools alle Art und Unterhalt ‱ Schwimmteich, Biotop und Unterhalt ‱ StĂŒtzmauer und Böschung sichern ‱ Kanalisation und Belag-Reparaturen Mobil 079 288 35 35, Tel. 062 891 36 23 E-Mail: n.gjini@bluewin.ch, www.gjini-gartenbau.ch Ich freue mich, Sie fachmĂ€nnisch zu beraten und zu bedienen. Ein Anruf lohnt sich.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.
20140417 woz lbaanz by AZ-Anzeiger - Issuu