DIES UND DAS
Donnerstag, 1. September 2011 Nr. 35
HEIZÖLMARKT
SUTER JOERIN
Heizöl, Tankrevisionen Talstrasse 45, 4144 Arlesheim, Tel. 061 705 15 15 Die vergangenen Wochen waren sehr hektisch, denn die diversen Finanz- und Wirtschaftskrisen in Europa und USA beschäftigten den weltweiten Ölmarkt. Die Leitsorte Brent notiert heute bei $ 112.– pro Fass Rohöl, also weiterhin immer noch deutlich über der magischen Marke. Höhen und Tiefen im regionalen Handel wechselten sich tagtäglich ab und aktuell liegen die Preise zwei Franken über dem Niveau von Ende Juni. Die weitere Entwicklung ist sehr schwierig abzuschätzen, doch der aktuelle Trend zeigt wieder leicht steigende Werte. Die jeweiligen Tagespreise geben Ihnen unsere Mitarbeiter auf Anfrage gerne bekannt. Rufen Sie uns an oder lesen Sie unter www.suter-joerin.ch unsere täglichen Marktnews. Richtpreise vom 30. August 2011 Heizöl extra leicht Bestellmenge Fr./100 l in Litern tiefst
bei 15 °C höchst
1500–2200
100.10
100.60
2200–3000
96.90
97.40
3000–6000
95.80
96.20
6000–10 000
93.50
93.90
VERANSTALTUNG
AUS DEM SOLOTHURNER KANTONSRAT
DER LACHENDE PARAGRAF
Elternstammtisch mit Urs Berger
Kleine und grosse Blessuren
Trompete gegen Auto getauscht
WOS. AM Montag, 12. September, 19.30 Uhr findet im Oberstufenzentrum Leimental, in Bättwil ein Elternstammtisch statt. Urs Berger, Bereichsleiter Berufsbildung und Lehrstellenförderung Wirtschaftskammer Baselland, wird Wissenswertes über «Das duale Bildungssystem» vermitteln und über die Rolle der Eltern bei der Berufswahl sowie die Begleitung der Eltern während der Berufslehre/Berufsmatur sprechen. Nach dem Referat besteht Gelegenheit, sich auszutauschen. Die Teilnahme am Elternstammtisch ist kostenlos. Da dieser selbsttragend ist, wird jedoch ein «freiwilliger Austritt» zur Unkostendeckung erhoben.
REDAKTIONSSCHLUSS Für PR-Texte gilt Redaktionsschluss Freitag, 15 Uhr Später eintreffende Beiträge können angekündigt werden. redaktion.laufen@wochenblatt.ch
SOZIALES
Wissenswertes zu Altersfragen PR. Haben Sie Fragen rund um das Alter? Wenden Sie sich an Pro Senectute Kanton Solothurn. Die Fachstellen beantworten Ihre Fragen, beraten Sie in persönlichen Anliegen und vermitteln Dienstleistungen. Ihre Fragen könnten zum Beispiel die Wohnsituation, den Heimeintritt, die AHV, Ergänzungsleistungen oder die Krankenversicherung betreffen. Vielleicht brauchen Sie Hilfsmittel wie Gehhilfen, Telealarm oder Pflegebetten, oder Sie benötigen indivi-
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duelle Finanzhilfe in einem finanziellen Engpass. Oder Sie pflegen einen Angehörigen und brauchen Rat. Möglicherweise suchen Sie Dienstleistungen zu Hause, oder Sie möchten Kurse besuchen oder sich als Senior engagieren. Auskunft und die Beratung sind gratis. Pro Senectute Fachstelle in Ihrer Region, 9 - 11 Uhr: Dorneck-Thierstein 061 781 12 75. Oder wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Pro Senectute Kanton Solothurn, 9 - 11 und 14 - 16 Uhr: 032 626 59 59.
Die eben zu Ende gegangene AugustSession des Solothurner Kantonsrates war nicht sehr aufregend, weil keine sehr gewichtigen Geschäfte auf der Traktandenliste standen. Spektakulär war hingegen der diesjährige Ausflug des Kantonsrates. Unter der Leitung des Ratspräsidenten Claude Belart absolvierten die Damen und Herren Kantonsräte ein Fitnessprogramm in einer Sporthalle. Leider waren als Nachwehen dieser sportlichen Ertüchtigung auch einige Blessuren zu verzeichnen. Ein Parlamentsmitglied musste sich sogar in ärztliche Behandlung begeben. Und damit befinden wir uns schon mitten in den politischen Diskussionen, die der Solothurner Kantonsrat geführt hat. Der Rat hat eine Revision des Spitalgesetzes verabschiedet und dabei auch über die Kriterien und Bedingungen entschieden, die ein Spital erfüllen muss, um auf die Spitalliste zu kommen. Gegen den Widerstand der FDP wurde festgelegt, dass Privatspitäler bei der Anstellung von Personal mindestens die Anforderungen des Gesamtarbeitsvertrages des Staatspersonals zu erfüllen haben. Diese Forderung ist unverständ-
lich und unnötig: Wenn nämlich ein Privatspital seinem Personal schlechte Arbeitsbedingungen anbietet, wird sich dieses nach neuen Stellen umsehen. Bei Anträgen für noch weiter gehende Fesseln für die Spitäler fand die freisinnige Fraktion wenigstens die Unterstützung der SVP; knapp konnten diese Anträge gegen die vereinigte Ratslinke abgewehrt werden. Der Kantonsrat hat dann weiter auch die Parameter für die Berechnung der Finanzausgleichszahlungen im nächsten Jahr festgelegt. Man kann feststellen, dass dank der zusätzlichen 15 Millionen Franken, die der Kanton auch im 2012 in den Ausgleichstopf stecken wird, sich die Beträge an die Gemeinden etwa im diesjährigen Rahmen bewegen werden. Und dann war noch ein Vorstoss, der die Kirchensteuer für juristische Personen und damit den Finanzausgleich unter den Kirchgemeinden anpassen will. Die Mehrheit des Rates folgte dabei dem Änderungsantrag der Regierung, dieses Vorhaben erst nach abgeschlossener Revision des Finanzausgleiches unter den Einwohnergemeinden anzupacken. Der Urheber des Vorstosses gab zu verstehen, dass seiner Meinung nach die Ausgleichszahlungen an die Kirchgemeinden zukünftig an einen Leistungsauftrag zu koppeln seien. Würde man diesem Vorschlag Folge leisten, würde zukünftig die kantonale Verwaltung die Kirchgemeinden steuern und ihnen vorschreiben, wie sie ihre Leistungen zu erbringen hätten. Erstaunlich und ein wenig seltsam war, dass diese Meinung ausgerechnet in den Reihen der CVP vertreten wurde – nämlich von einem Grünliberalen. Wie sich die Zeiten doch ändern! Heiner Studer, Kantonsrat FDP
SOZIALES
Spielplätze auch für Behinderte
Der Kiwanis Club überreicht eine Spende: (v. l.) Wolfgang Borer, Jeanette Plattner, Willi Spaar, Martin Plattner, Walter Tschan (Jeanette und Martin Plattner sind von der Stiftung Denk an mich) FOTO: ZVG
WOS. Seit der Gründung der Stiftung Denk an mich vor über 40 Jahren haben sich die Situation und die Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen in einigen Belangen zum Guten verändert. Genau wie das Ferien- und Freizeitangebot. Geblieben sind jedoch die finanziellen Lücken auf diesen Gebieten. «Denk an mich» wird daher weiterhin hauptsächlich Ferien- und Freizeitprojekte für Behinderte unterstützen. Dank einem grosszügigen Legat kann die Stiftung nun aber auch noch ein eigenes Projekt verwirklichen, das die Integration von behinderten Kindern und Jugendlichen auf Spielplätzen unterstützt, denn Spielplätze sind für viele Menschen attraktive Orte der Begegnung. Daher müssen sie auch für Menschen mit einer Behinderung zugänglich sein und ihnen Möglichkeiten bieten, sich aktiv an den Spielen zu beteiligen. Jeder «Spielplatz für alle» wird den Gegebenheiten vor Ort individuell angepasst. Der Hauptfokus liegt dabei auf der Zugänglichkeit. Rollstuhlbenutzer sollen sich unbehindert auf Spielplätzen bewegen können. Dies bringt jedoch auch Menschen ohne Behinderung Vorteile: Der Zugang wird nicht nur für Kinderwagen oder Bobby-Cars problemlos möglich, auch Grosseltern mit Rolatoren, die ihre Enkel begleiten, oder Kinder auf Rollschuhen haben Zutritt. Daneben achten die Planer darauf, dass
Spielgeräte errichtet werden, die auch Kinder mit Behinderung benutzen können: Das ist gelebte Integration im öffentlichen gesellschaftlichen Leben, wie es die Gesetzgebung vorsieht. Die taktilen Informationen auf dem Boden durch die Strukturierung des Bodens wie unterschiedliche Beläge, spürbare Unterbrechungen oder auch Pflanzenelemente helfen auch sehbehinderten Menschen bei der Orientierung. Und wenn Spielplätze von Anfang an richtig geplant werden, entstehen ausserdem wenig zusätzliche Kosten. Es gibt ein altes Sprichwort: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Die Praxis zeigt, dass Kinder und Jugendliche in der Regel keine oder zumindest weniger Barrieren im Umgang mit behinderten Kindern haben. Der Kiwanis Club Breitenbach unterstützt diese Bestrebungen mit einer Spende in der Höhe von 1500 Franken. Einmal mehr haben die Mitglieder und deren Angehörige in der Vorweihnachtszeit zu Hause oder gemeinsam in der Schulküche eine Menge verlockender Guetzli gebacken und diese dann, wie in den vergangenen Jahren, im Einkaufszentrum «Wydehof» an die Passanten verkauft. Aufgrund des Verkaufserfolgs konnte der Club ausserdem verschiedene regional und sozial tätige Institutionen mit finanziellen Beiträgen unterstützen.
Treffen sich zwei Bekannte. «Was, du hast schon wieder ein neues Auto? Wie kannst du dir das denn leisten?», fragt der eine. «Ich habe meine Trompete dafür in Zahlung gegeben.» «Und das hat der Autohändler akzeptiert?» «Klar, schliesslich wohnt er direkt unter uns!» Was gilt beim Kauf eines Autos? Beim Kauf handelt es sich um einen sogenannten vollkommen zweiseitigen Vertrag: hier die Pflicht des Verkäufers, dem Käufer das Eigentum am Auto zu verschaffen, auf der anderen Seite die Pflicht des Käufers auf Bezahlung des Kaufpreises. Die beiden Leistungen stehen in einem direkten Austauschverhältnis und geleistet wird «Zug um Zug». Kann eine Trompete an Zahlung gegeben werden? Das Vertragsrecht ist von der Privatautonomie beherrscht, d. h. innerhalb der gesetzlichen Schranken können Verträge beliebig ausgestaltet werden. So steht es dem Autoverkäufer auch frei, sich für den Kaufpreis des Autos ganz oder oder teilweise mit der Trompete bezahlen zu lassen (oder üblicher: mit dem bisherigen Auto des Käufers). Geringer Wert Spielt es eine Rolle, dass die Trompete einen wesentlich geringeren Wert als das neue Auto hat? Auch wenn es sicher äusserst teure Trompeten und vergleichsweise günstige Autos gibt, kann man doch davon ausgehen, dass der Wert des Autos denjenigen der Trompete um ein Mehrfaches übersteigt. Es kann damit ein Fall von Übervorteilung vorliegen: wenn jemand einen Vertrag eingeht mit einem offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Dieser Vertrag kann innerhalb eines Jahres angefochten werden, wenn der Verletzte (also der Autoverkäufer) dies ausdrücklich erklärt. Bedingung ist, dass der Käufer die Unerfahrenheit, den Leichtsinn oder die Notlage des anderen ausgenützt hat. Da dem Verkäufer jedoch andere juristische Möglichkeiten gegen den Trompetenlärm offenstanden, wäre eine solche Notlage wohl zu verneinen. Übermässiger Lärm Welche Möglichkeiten hat ein Nachbar, der dauernd von einer Trompete beschallt wird? Sind Käufer und Verkäufer Mieter in einem Mehrfamilienhaus, so muss der Vermieter dafür sorgen, dass sich die Mieter nicht gegenseitig stören. Was als «übermässig» gilt, muss im Einzelfall beurteilt werden. Wenn es sich um Eigentümer (Haus oder Wohnung) handelt, so bestimmt das Gesetz, dass schädliche und nicht gerechtfertigte Einwirkungen zum Beispiel durch Lärm verboten sind. Auch hier hat das Gericht einen Ermessensspielraum, um zu beurteilen, wann eine übermässige Einwirkung auf das Nachbargrundstück vorliegt. Sabine Asprion