Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 23 475 I AZ 8910 Affoltern a. A.
aus dem bezirk affoltern I Nr. 68 I 166. Jahrgang I Dienstag, 28. August 2012
30-Jahre-Jubiläum
425 Zugezogene
Das Forum ist heute die mitgliederstärkste Organisation in Aeugst. > Seite 3
Neuzuzügerapéro im Rahmen der Bonstetter Dorfchilbi – 60 kamen. > Seite 3
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Augenschein «Wachtmeister Studer»: Zu Besuch bei einer Probe der Aemtler Bühne. > Seite 5
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Richtiger Weg? Forum: Die Nutzung der Gewerbezone in Wettswil liefert Diskussionsstoff. > Seite 10
Weniger Durchgangsverkehr – bleibt das auch so? Strassenfest zum Abschluss des Baus von flankierenden Massnahmen in Hedingen Mit einem bunten und gut besuchten Strassenfest hat Hedingen am Wochenende den Abschluss des Baus flankierender Massnahmen gefeiert – und freut sich über die Abnahme des Durchgangsverkehrs. Ob das so bleibt? Gemeindepräsident Paul Schneiter hegt gewisse Zweifel.
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Erfolgsfaktor Bei Schweizer in Hedingen hat soziale Verantwortung grosse Bedeutung. > Seite 13
Siegestor drei Sekunden vor Schluss 1.-Ligist FC Wettswil-Bonstetten bezwang Winterthur mit 3:2. Die Ämtler begannen furios und führten verdient 2:0, aufgrund des starken Abbauens in der zweiten Hälfte kassierten sie jedoch prompt zwei Treffer zum 2:2. Als man sich mit dem Remis abzufinden schien, realisierte Ari Hasani drei Sekunden vor Schluss per Hechtköpfler das 3:2. (kakö) ................................................... > Bericht auf Seite 21
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................................................... von werner schneiter Vereine, Parteien, das Gewerbe – viele Freiwillige haben unter der Führung von Gemeinderat und OK-Präsident Ruedi Fornaro in Hedingen ein Strassenfest auf die Beine gestellt – ein veritables Dorffest unter grosser Beteiligung der Bevölkerung wie das letztmals 2006 der Fall gewesen war. «Wir ziehen heute gewissermassen einen Schlussstrich unter ein Projekt, das rund 50 Jahre in Anspruch genommen hat», sagte Gemeindepräsident Paul Schneiter zum Auftakt von «Hedingen in Fahrt» am Samstag. Er tippte damit auf die mehr als 50-jährige Geschichte der N4 bzw. A4 an, die mit dem Nationalstrassennetz-Beschluss des Parlaments im Jahr 1960 begann. Zu den Hauptzwecken der im November 2009 eröffneten Autobahn durchs Säuliamt gehört die Entlastung der Dörfer vom Durchgangsverkehr. Und dazu gehört der Bau von flankierenden Massnahmen – ein kantonales Projekt, an dem sichdie Gemeinde Hedingen mit rund 600 000 Franken beteiligt. Die kantonsseitigen Arbeiten sind nun nahezu abgeschlossen. Arbeiten, die nicht direkten Zusammenhang mit den flanierenden Massnahmen stehen, sind in
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Fahnenübergabe bei Festbeginn am Samstag in Hedingen: Gemeindepräsident Paul Schneiter (links) und OK-Präsident Ruedi Fornaro. (Bild Werner Schneiter) Hedingen noch fällig: die definitive Ausgestaltung des Kreisels bei der «Linde», die Gestaltung des Dreispitzes und die Pflanzung von Bäumen an der Affolternstrasse.
Transitverkehr um die Hälfte reduziert Vor der Autobahneröffnung wälzten sich auch in Hedingen Kolonnen durch das Dorf. Seit die A4 in Betrieb
ist, hat der sich Transitverkehr nach den Worten von Paul Schneiter rund um die Hälfte reduziert. Am stärksten abgenommen hat der Schwerverkehr. Und dazu hat die Luftverschmutzung um rund 30 Prozent abgenommen. «Wir haben eine deutliche Verbesserung beim Langsamverkehr: durchgehende Trottoirs und verbessert markierte Velowege», hielt Paul Schneiter bei Festbeginn fest. «Andererseits», fügte er bei, «ist das Dorf nicht schö-
ner geworden nach Realisierung dieser flankierenden Massnahmen: Die Strasse, Asphalt und Beton, dominieren nach wie vor.» Nicht ganz so optimistisch ist der Gemeindepräsident bei der Frage, ob das Dorf Hedingen tatsächlich nachhaltig entlastet wird. «Hier stelle ich persönlich eine schlechte Prognose». ................................................... > Seiten 6/7: Hedingen voll und toll in Fahrt
Urteil gegen rücksichtslosen Autolenker in der Affoltemer Begegnungszone bestätigt Der groben Verletzung von Verkehrsregeln schuldig – Geldstrafe und Busse Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autolenkers bestätigt, der einer Fussgängerin in der Begegnungszone von Affoltern den Vortritt verwehrt hat. Laut den Richtern in Lausanne durfte die Zürcher Justiz bei ihrem Schuldspruch auf die Aussagen des Opfers abstellen. Der Mann war im Januar 2010 im Zentrum von Affoltern unterwegs gewesen. In der dort signalisierten Begegnungszone haben Fussgänger grundsätzlich Vortritt und die Höchstgeschwindigkeit ist auf 20 Stundenkilo-
meter begrenzt. Auf seiner Fahrt zur Post übersah er eine Fussgängerin, die gerade die Strasse überqueren wollte.
150 Franken und zu einer Busse von 600 Franken. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten nun abgewiesen.
Auf Ex-Polizistin zugefahren Nach Angaben der betroffenen Frau, einer früheren Polizistin, fuhr der Autolenker mit übersetzter Geschwindigkeit ungebremst auf sie zu, so dass sie sich mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen musste. Das Zürcher Obergericht sprach den Fahrer im vergangenen März der groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 14 Tagessätzen à
Emotionen als Hinweis auf Gefährdung Laut den Richtern in Lausanne durften ihre Zürcher Kollegen aufgrund der Aussagen der Fussgängerin davon ausgehen, dass der Autolenker tatsächlich mit deutlich übersetzter Geschwindigkeit gefahren ist und und sie dabei durch die Missachtung des Vortrittsrechts konkret gefährdet hat. Haltbar sei insbesondere, dass das Obergericht
bezüglich der Fähigkeiten zum Schätzen von Geschwindigkeiten ihre frühere Polizei-Ausbildung berücksichtigt habe. In diesem Rahmen habe die Frau bei Verkehrskontrollen auch Tempomessungen durchgeführt. Nicht gegen die Glaubwürdigkeit der Betroffenen spricht laut Bundesgericht schliesslich, dass sie nach dem Vorfall offenbar sehr aufgewühlt war und emotional reagiert hat. Nach Ansicht des Gerichts ist dies vielmehr ein Hinweis darauf, dass sie durch die Fahrweise des Verurteilten tatsächlich gefährdet wurde. (sda)
200 35 9 771661 391004