Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 23 475 I AZ 8910 Affoltern a. A.
aus dem bezirk affoltern I Nr. 90 I 166. Jahrgang I Dienstag, 13. November 2012
Leitungswechsel
«Energiestadt»
Sozialdienst des Bezirks: Ivo Lötscher löst Liliane Blurtschi ab. > Seite 3
Erwerb des Labels – das ist das Ziel des Gemeinderates Hausen. > Seite 5
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11.11., 11.11 Uhr Nasser Auftakt in die fünfte Jahreszeit in Affoltern – Konzert der Säuligugger > Seite 5
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Zwei Kandidierende Vakanz im Ottenbacher Gemeinderat: Gaby Noser Fanger und Peter Weis > Seite 7
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Gastspiel Mettmenstetter Exponenten gewährten im «LaMarotte» Einblick ins attraktive Dorfleben. > Seite 9
Mehr Arbeitslose auch im Säuliamt Auch im Bezirk Affoltern steigt die Arbeitslosigkeit an: 626 Personen waren Ende Oktober ohne Stelle – 19 mehr als im Vormonat.
Aufwärmen in 35 Grad warmem Wasser im Holzzuber.
Brrr... Nach der Schwimmrunde in den Bademantel. (Bilder Werner Schneiter)
Vom Nass ins Nass 9. Martini-Schwimmen im Hedingerweiher bei Regen Es war auch schon kälter beim traditionellen Martini-Schwimmen im Hedingerweiher. Bei der 9. Auflage vom Sonntag gingen die Teilnehmenden aber buchstäblich vom Nass ins Nass. Nachdem die Boje im 8 Grad «warmen» Wasser schwimmend umkurvt war, bewirkte der Regen hernach eine sofortige Rückkehr ins Zelt oder zu ei-
nem der beiden Holzzuber, in denen sich die Asketen im 35 Grad warmen Wasser aufwärmen konnten. Urs Nigg, Atelier für Gartengestaltung in Bonstetten, stellte die 1400 bzw. 2000 Liter fassenden Zuber kostenlos zur Verfügung. Im vergangenen Jahr nahmen 69 Frauen, Männer, Jugendliche und Kin-
Abstimmung über Verpflegungszentrum
Initiative «Aespli autofrei» bleibt ungültig
Am 25. November stimmen die Gemeinden des Bezirks über einen Investitionskredit von 18,28 Mio. Franken ab. Gemäss den neuen Statuten des Spitalzweckverbandes kann die Delegiertenversammlung nur noch Kredite bis zu vier Millionen Franken genehmigen. Grössere Investitionen müssen zwingend den Stimmberechtigten der 14 Verbandsgemeinden an der Urne zur Genehmigung unterbreitet werden. Erstmals ist dies nun am 25. November der Fall: abgestimmt wird über den Investitionskredit von 18,28 Millionen für den Neubau des Verpflegungs- und Energiezentrums des Spitals. Weitere Abstimmungen zum Spital Affoltern stehen im kommenden Jahr an: Die bisherige Organisationsform des Zweckverbandes genügt den Anforderungen, welche die neue Spitalfinanzierung von Bund und Kanton stellt, nicht mehr. Das Spital Affoltern orientiert in einem Newsletter laufend über den Reorganisationsprozess und seine Hintergründe. (bs.) ................................................... > Bericht auf Seite 7
der teil, dieses Jahr wohl etwas weniger. «Beim letzten Mal war ich mit 80 Jahren erstmals dabei», sagte Edgar Steigmeier, ehemaliger Hedinger Gemeinderat. Er wird wieder kommen... Und wohl auch Erika Meier und Werner Vogel, die sich bis eine Woche vor dem Eintauchen in den Hedingerweiher im Türlersee aufs Martini-Schwim-
men vorbereitet haben. Veranstalter des Martini-Schwimmens ist seit einigen Jahren der Gemeindeverein. Als Vorbild diente seinerzeit das Samichlaus-Schwimmen in der Limmat. «So spät ist das hier aber nicht möglich, das Wasser wäre zu kalt», hält Daniel Näf, Vizepräsident des Gemeindevereins fest. (-ter.)
Im Oktober setzte sich der Trend zunehmender Arbeitslosigkeit fort. «Die Verschlechterung des konjunkturellen Umfelds zeigt sich auch daran, dass die Personen, die von einer geplanten Entlassung grösseren Ausmasses betroffen sind, deutlich zugenommen haben», schreibt das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) im jüngsten Bulletin. Im Kanton Zürich stieg die Arbeitslosenquote innert Monatsfrist um 0,1 Prozentpunkte auf 3 Prozent an. Der Bezirk Affoltern steht vergleichsweise gut da: Die Quote stieg von 2,1 auf 2,2 Prozent. Nur im Bezirk Andelfingen (1,5 Prozent) liegt sie tiefer als im Säuliamt. Am stärksten von der Arbeitslosigkeit betroffen ist nach wie vor der Bezirk Dietikon (4 Prozent), gefolgt von der Stadt Zürich (3,4 Prozent) und dem Bezirk Uster (3,4 Prozent). Gesamthaft waren Ende Oktober im Kanton Zürich 23 618 Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) als arbeitslos gemeldet – 649 mehr als im Vormonat. (-ter.)
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Der Bezirksrat Affoltern wies Rekurs vollumfänglich ab Im Juli 2012 hatte der Gemeinderat Affoltern die Initiativen «Aespli autofrei» und «Echo am Schwandenhölzli» als ungültig erklärt. Dagegen erhoben die Initianten der Initiative «Aespli autofrei» fristgerecht Rekurs beim Bezirksrat. Dieser hat nun den Rekurs vollumfänglich abgewiesen. Die Gemeindeversammlung von Affoltern hatte im Januar 2012 beschlossen, eine zusätzliche Strasse in den kommunalen Verkehrsrichtplan aufzunehmen. Nachdem dagegen niemand ein Rechtsmittel ergriff, erwuchs der Beschluss in Rechtskraft. Im März reichten verschiedene Stimmberechtigte mehrere Initiativen ein. Diese hatten zum Ziel, den Versammlungsbeschluss rückgängig zu machen.
Der Gemeinderat erachtete in einem ersten Entscheid die Initiativen noch für zulässig. Erst bei einer vertieften Klärung des Sachverhaltes aus gemeinderechtlicher Sicht zeigte sich die Ungültigkeit der Initiativen. Die Initianten forderten nämlich die Aufhebung eines Gemeindeversammlungsbeschlusses. Dies fällt nach Ansicht des Gemeinderates jedoch nicht in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung, was aber Voraussetzung für die Gültigkeit einer Initiative ist. Für die Aufhebung von Beschlüssen sind die Rechtsmittelinstanzen, wie beispielsweise der Bezirksrat oder die Gerichte, zuständig. Der Bezirksrat folgt nun der Argumentation des Gemeinderates Affoltern. In seinem noch nicht rechtskräftigen Entscheid hält er fest, dass die Stimmberechtigten nicht «allzuständig» sind. Die Kompetenzen innerhalb und ausserhalb der Gemeindeorgani-
sation seien immer zu berücksichtigen. Die Aufhebung des Versammlungsbeschlusses liege klar nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeindeversammlung. Deshalb wurde die Initiative vom Gemeinderat zu Recht als ungültig erklärt.
Missbräuchliches Begehren Im Weitern kommt der Bezirksrat zum Schluss, dass sogar eine Initiative, welche den Gemeindeversammlungsbeschluss hätte wiedererwägungsweise neu beurteilen wollen, ungültig wäre. Ein solches Begehren müsste als missbräuchlich betrachtet werden, weil seit der Beschlussfassung keine Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse zu erkennen seien und zwischen Entscheid und Begehren nur eine kurze Zeitdauer liegt. (tro)
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