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Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.

Telefon 144 für Sanitäts-Notruf

Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314–316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.

Affoltern am Albis Bauherrschaft: immoARTE AG, Weierstrasse 1, 8712 Stäfa Bauvorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Kat.-Nr. 4422, Luckenhölzliweg 6, Wohnzone W4

Maschwanden Bauherrschaft: entrée Generalunternehmung AG, Hinterbergstrasse 49, 6312 Steinhausen Projektverfasser: entrée Architekten AG, Moosstrasse 49, 8134 Adliswil Bauvorhaben: Abbruch/Neubau best. Haus Assek. Nr. 36, Ersatzbau für best. Haus Assek. Nr. 37, Neubau; total 4 Mehrfamilienhäuser / 21 Wohnungen, Ausserdorfstrasse 44/46, Kat.-Nr. 584, Zone Kernzone, Assek Nr. 36 und Assek Nr. 37 sind im kommunalen Inventar

Mettmenstetten Bauherrschaft: Reto und Noëmi Kunz, Pfruendmattstrasse 24, 8932 Mettmenstetten Bauprojekt: Anbau Gartengerätehaus bei best. Wohnhaus, Vers.-Nr. 1872, Kat.-Nr. 4313, Pfruendmattstrasse 24 (Kernzone KB)

Mettmenstetten Bauherrschaft: Hawa AG, Untere Fischbachstrasse 4, 8932 Mettmenstetten Vertreter: Grafitec AG, Zürcherstrasse 68a, 9013 St. Gallen Bauprojekt: Erneuerung/Ersatz Reklameanlagen best. Gewerbegebäude, Vers.-Nr. 657, Kat.-Nr. 3606, Untere Fischbachstrasse 4 (Zentrumszone Z)

Obfelden Gesuchsteller: Altherr Peter und Jasmin, Chileweg 3, 8912 Obfelden Baurechtliches Vorhaben: Neubau Pferdestall mit Longierzirkel und Weiden auf Kat.-Nr. 426 an der Lindenbachstrasse (Zone W1)

Stallikon Bauherrschaft: Raphael Huber, Im Junker 14, 8143 Stallikon Bauvorhaben: 2 Luft-/Wasser-Wärmepumpen an Garagen-Aussenwand, Im Junker 14, Kat.-Nr. 233, Zone W1/15

Wettswil am Albis Bauherrschaft: Bruna und Othmar Kyburz, In der Rehweid 1, 8907 Wettswil am Albis Bauvorhaben: Wärmepumpe beim Wohnhaus Vers.-Nr. 586 auf Kat.-Nr. 1848, In der Rehweid 4 (Wohnzone W2a)

Einstellung des Konkurses Über Matthias Kappeler, geb. 11. Oktober 1985, von Schübelbach SZ, Eleonore-Prochaske-Strasse 8, 14480 Potsdam, Deutschland (vormals Haselbachstrasse 3, 8910 Affoltern am Albis), ist durch Urteil des Bezirksgerichtes Affoltern, Einzelgericht, vom 26. Mai 2016 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Urteil dieses Gerichtes vom 20. Oktober mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 14. November 2016 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Schuld verpflichtet und daran einen Barvorschuss von Fr. 4500.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen. Affoltern am Albis, 4. November 2016 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis

Gemeinde Aeugst am Albis Die Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Stallikon-Wettswil werden eingeladen zur

Der Private Gestaltungsplan Neugut wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Mettmenstetten an der Gemeindeversammlung vom 23. Mai 2016 festgesetzt und von der Baudirektion mit Verfügung vom 25. August 2016 genehmigt.

Datum: Sonntag, 4. Dezember 2016 Zeit: 16.00 Uhr vor dem Gottesdienst (der um 17.00 Uhr beginnt) Ort: Kirche Wettswil Apéro nach dem Gottesdienst

1. Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Abrechnung des Projektierungskredites sowie des Baukredites für die Sanierung der Turnhalle. 2. Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Abrechnung des Baukredites für die Instandsetzung und Anpassung der Spielplätze. 3. Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung der Abrechnung über die Anschaffung des Schulbusses. 4. Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Krediterteilung von Fr. 125 000.– für die Anschaffung von Schulmobiliar. 5. Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung des Betriebes der schulergänzenden Tagesbetreuung gemäss den Hortrichtlinien des Kantons Zürich. 6. Antrag der Primarschulpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2017 des Primarschulgutes sowie Festsetzung des Steuersatzes.

Traktanden 1. Genehmigung des Voranschlages und Festsetzung des Steuerfusses 2017. 2. Information zu KGPlus. Der Voranschlag wird in der ChileZiitig des «reformiert.» Nr. 12 vom 25. November 2016 publiziert. Die Kirchenpflege freut sich über Ihre Teilnahme an der Kirchgemeindeversammlung.

Die Kirchenpflege

Einladung zur Gemeindeversammlung vom Dienstag, 6. Dezember 2016, 19.30 Uhr, Mehrzweckgebäude Stampfi 19.30 Uhr: Kurzer Auftritt des Schulchors der Schule Knonau Traktanden:

Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 25. Oktober 2016 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Der Private Gestaltungsplan Neugut tritt am Tag nach der Publikation in Kraft. Mettmenstetten, 4. November 2016 Gemeinderat Mettmenstetten

Kirchgemeindeversammlung Sonntag, den 4. Dezember 2016, in der reformierten Kirche im Anschluss an den Gottesdienst um ca. 10.45 Uhr Geschäfte: 1. Genehmigung des Voranschlages 2017 und Festsetzung des Steuerfusses auf 12 % 2. Kreditantrag: Aussensanierung Kirche 3. Mitteilungen/Umfrage Im Anschluss an die Verhandlungen lädt die Kirchenpflege die Anwesenden zum Apéro ein. Die Weisung an die Stimmberechtigten liegt dem «reformiert.» Nr. 12 bei. Sämtliche Unterlagen liegen ab 10. November 2016 auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Freundlich lädt ein: Die evangelisch-reformierte Kirchenpflege Mettmenstetten

Donnerstag, 8. Dezember 2016, in die Kirche Aeugst am Albis zu den Gemeindeversammlungen eingeladen:

Bekanntmachung des Inkrafttretens Mettmenstetten. Die Gemeindeversammlung hat am 23. Mai 2016 beschlossen:

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Aeugst am Albis werden auf

Kirchgemeindeversammlung

Die Akten liegen ab Dienstag, 15. November 2016, in den Gemeindekanzleien Stallikon und Wettswil auf.

Privater Gestaltungsplan Neugut, Mettmenstetten

Gemeindeversammlungen

Politische Gemeinde 1. Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Holzinger, Svenja, deutsche Staatsangehörige 2. Erteilung des Gemeindebürgerrechts an Eisele, Larissa, deutsche Staatsangehörige 3. Bauabrechnung Schulraumerweiterung 3. Kindergarten; Genehmigung 4. Bauabrechnung Projektkredit Schulhauserweiterung; Genehmigung 5. Bauabrechnung Anbau Schulhaus Aeschrain; Genehmigung 6. Bauabrechnung Optimierung Schulräume; Genehmigung 7. Objektkredit Werterhaltung Primarschulhaus; Genehmigung 8. Umgestaltung Chamstrasse; Kreditgenehmigung 9. Voranschlag 2017 und Festsetzung des Steuerfusses (88 %); Genehmigung 10. Ausritt Zweckbereich Sozialdienst, Zweckverband Bezirk Affoltern per 31. Dezember 2017; Genehmigung Reformierte Kirchgemeinde 1. Voranschlag 2017 und Festsetzung des Steuerfusses (14 %); Genehmigung 2. Abtretungsvertrag zur Übernahme des Pfarrhauses Knonau; Genehmigung 3. Aussprache über das Kirchliche Leben mit Informationen Kirchgemeinde+ (möglicher Zusammenschluss von Kirchgemeinden) Die Anträge und Akten sowie das Stimmregister liegen ab 21. November 2016 in der Gemeindekanzlei während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Sämtliche Anträge und Akten sind auch unter www.knonau.ch abrufbar. Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung einzureichen. Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) verwiesen. Die Vorsteherschaften: Gemeinderat Reformierte Kirchenpflege

A. Primarschulgemeinde

B. Politische Gemeinde

20.00 Uhr

anschliessend

1. Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Zustimmung zur Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern. 2. Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Zustimmung zur Gründung der interkommunalen Anstalt (IKA) Sozialdienst, Vorberatung zur Urnenabstimmung vom 12. Februar 2017. 3. Antrag des Gemeinderates Aeugst am Albis betreffend Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2017 des Politischen Gemeindegutes sowie Festsetzung des Steuersatzes. Informationen im Anschluss an die Gemeindeversammlung der politischen Gemeinde: • Liegenschaft Dorfstrasse 37, aktueller Stand • Kinderkrippe in Aeugst am Albis, aktueller Stand • Asylwesen Gemeinde Aeugst am Albis, aktuelle Situation • Gestaltungsplan Stümel, weiteres Vorgehen • Label Energiestadt, aktueller Stand C. Reformierte Kirchgemeinde

anschliessend

1. Antrag der Kirchenpflege Aeugst am Albis betreffend Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2017 des reformierten Kirchengutes sowie Festsetzung des Steuersatzes. Informationen nach der Versammlung der Reformierten Kirchgemeinde: • Information betreffend KirchGemeindePlus Die Anträge, Abschiede und Akten sowie das bereinigte Stimmregister liegen ab Mittwoch, 23. November 2016, im Gemeindehaus zur Einsicht auf. Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung einzureichen. Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte GPR vom 27. Oktober 2004 verwiesen. Stimmberechtigung An der Gemeindeversammlung sind alle in Aeugst am Albis niedergelassenen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in den bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind, stimmberechtigt. An der Kirchgemeindeversammlung sind nur die der evangelisch-reformierten Landeskirche angehörigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmberechtigt. Protokoll Der Schreiber der Gemeindevorsteherschaft trägt die Ergebnisse der Verhandlungen, insbesondere die gefassten Beschlüsse, genau und vollständig in das Gemeindeversammlungsprotokoll ein. Die Präsidenten und die Stimmenzähler prüfen innert längstens sechs Tagen das Protokoll auf seine Richtigkeit. Nachher steht das Protokoll den Stimmberechtigten zur Einsichtnahme offen. Rechtsmittel Begehren um Berichtigung des Protokolls sind in der Form des Rekurses innert 30 Tagen, von der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern einzureichen (§ 54 Gemeindegesetz). Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung können von den Gemeindebehörden, von Stimmberechtigten und von denjenigen Personen, die gemäss § 21 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes berechtigt sind, innert 30 Tagen, ab Publikation, durch Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern angefochten werden (§ 151 Gemeindegesetz). Im Zusammenhang mit dieser Gemeindeversammlung kann die Verletzung der politischen Rechte sowie der Vorschriften über die Ausübung mit Stimmrechtsrekurs gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte spätestens innert 5 Tagen, ab der Publikation, beim Bezirksrat Affoltern am Albis geltend gemacht werden (§ 151a Gemeindegesetz).

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