Der Turnverein Obfelden gewinnt mit Martin Häberling eine Medaille im Geräteturnen. Dazu kommen weitere gute Platzierungen. Seite 23
Urnenabstimmungen im Bezirk
Am 30. November steht eine Reihe von Entscheidungen in der Region an
Florian HoFer und livia Häberling
Neben den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen stehen am Sonntag, 30. November, noch Urnenabstimmungen im Bezirk an. Zwei betreffen den Bezirk, drei die Gemeinden Rifferswil, Maschwanden und Wettswil.
Hauskauf in Rifferswil
In Rifferswil geht es um eine von der Gemeinde geplante Übernahme des Dorfplatzes und der Jonenbachstrasse als Gemeindestrasse und um den Kauf einer Liegenschaft an der Dorfstrasse 4 (der «Anzeiger» berichtete). Im März dieses Jahres hatte das Rifferswiler Stimmvolk die Abklassierung des Dorfplatzes samt Jonenbachstrasse abgelehnt, einem Antrag auf eine Urnenabstimmung jedoch zugestimmt. Der Gemeinderat will mit der Übernahme der Jonenbachstrasse und des Dorfplatzes den dörflichen Charakter des Areals stärken. Die Flexibilität in Bezug auf die Gestaltung und Signalisation könne erhöht werden.
Bei der Liegenschaft an der Dorfstrasse 4 geht es um die Möglichkeit, das Areal für 4,3 Millionen Franken zu kaufen. Dies ist laut Gemeinderat eine nachhaltige und strategische Investition in die Zukunft. Die Raumbedürfnisse der Gemeindeverwaltung könnten so längerfristig sichergestellt werden, so der Gemeinderat in seinem Beleuchtenden Bericht.
Änderungen beim Sozialdienst
In der Gemeinde Maschwanden steht eine Änderung bei den Dienstleistungen im Bereich Berufsbeistandschaften, Sozialhilfe und dem Asyl- und Migrationswesen. Diese Leistungen werden bislang beim Sozialdienst Bezirk Affoltern für die Gemeinde Maschwanden extern eingekauft. Der Gemeinderat findet jedoch, dass dies zu teuer sei, hat sich nach Alternativen umgesehen und ist bei der Stadt Affoltern fündig geworden. Diese bietet nach Ansicht Maschwandens diese Dienstleistungen günstiger an, weshalb man einen Wechsel anstrebt. Während bei der Stadt Affoltern Freude herrscht über den eventuellen Neuzugang, zeigt sich der Sozialdienst
Die Rifferswiler Stimmberechtigten entscheiden am 30. November an der Urne über den Kauf dieser Liegenschaft an der Dorfstrasse 4. Der Preis: 4,3 Millionen Franken. (Bild Marianne Voss)
Bezirk Affoltern wenig erfreut: «Der Verwaltungsrat bedauert den Entscheid der Gemeinde Maschwanden ausserordentlich, insbesondere da die Gemeinde vor ihrem Entscheid weder den Dialog mit dem Verwaltungsrat noch mit der Geschäftsleitung gesucht hat», heisst es in einer Medienmitteilung.
Quartierzufahrt in Wettswil
In Wettswil entscheiden die Stimmberechtigten am Abstimmungssonntag zusätzlich über eine Einzelinitiative, die im Frühjahr von der «IG für eine sinnvolle Norderschliessung im Quartierplan Weierächer-Grabmatten» eingereicht worden war. Die Initiative hat zum Ziel, die im Mai 2024 vom Verwaltungsgericht für ungültig erklärte Abstimmung über die Teilrevision der Nutzungsplanung zu wiederholen. Konkret geht es um die Norderschliessung eines Quartiers, das erst noch entstehen soll. Im Raum stehen zwei Zufahrtsvarianten: jene über den Lenggenweg, die von der IG bevorzugt wird, und jene über die Breitenmattstrasse, was dem
Zwei Totalsperrungen
Neues Fahrplanjahr beginnt am 14. Dezember
In gut einem Monat erfolgt der alljährliche Fahrplanwechsel. Die Änderungen im Säuliamt sind marginal. In Hausen wird die Haltestelle Grindlen zu Weisbrod-Areal umbenannt. Bei der Linie 210 wird um 7.11 Uhr ein zusätzlicher Standardbus eingesetzt und bei den Nachtbus-Linien N22, N23 und N24 werden die Abfahrtszeiten vereinheitlicht. Diese Informationen haben die Verantwortlichen von PostAuto, ZVV und SBB vergangene Woche an der regionalen Verkehrskonferenz mit den Gemeindever-
tretern bekannt gegeben. Einschneidend sind dagegen zwei Baustellen. Von Freitagabend, 17. April, bis Sonntagabend, 3. Mai 2026, wird die Strecke von Affoltern nach Zug komplett gesperrt. In den Sommerferien ist die Strecke zwischen Bonstetten-Wettswil und Zürich Altstetten unterbrochen. Vom Montagmorgen, 13. Juli, bis Sonntagabend, 2. August 2026, verkehren Ersatzbusse. Auch die Nacht-S-Bahnen sind davon betroffen.
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Gegenvorschlag des Gemeinderats entspricht.
Revision der Kirchgemeindeordnung
Weiter steht am Abstimmungssonntag eine Teilrevision der Kirchgemeindeordnung der reformierten Kirche Knonauer Amt an. Ihr gehören 9 der 14 Bezirksgemeinden an (Aeugst, Affoltern, Bonstetten, Hausen, Hedingen, Maschwanden, Mettmenstetten, Ottenbach und Rifferswil). Nachdem diese neun Gemeinden im Jahr 2021 der Kirchgemeindeordnung zugestimmt haben, ist die neue Vereinigung nun schon im vierten Jahr unterwegs. Im Beleuchtenden Bericht heisst es, in dieser Zeit hätten sich neue Strukturen etabliert, angedachte Strukturen mussten über Bord geworfen und neu gedacht werden. Die Kirchenpflege möchte nun für die neue Legislatur die Grundlagen schaffen, damit die Kirchenpflege zeitnah wichtige Anpassungen der Kirchgemeindeordnung genehmigen könne. Neu sollen Anpassungen dieser der Kirchgemeindeversammlung unterliegen und nicht
mehr der Urne. Zudem will man in den Fällen, in denen es noch Urnenabstimmungen gibt, diese in der Kirchgemeindeversammlung vorgängig beraten. Ausserdem gibt es Änderungen bei der Behandlung des Protokolls.
Sicherheitszweckverband: Revision Dann steht im ganzen Bezirk noch eine Teilrevision der Zweckverbandsstatuten des Sicherheitszweckverbands Albis (SZVA) an. So müssen die Beteiligungsverhältnisse der Verbandsgemeinden explizit in den Staturen festgehalten werden. Das ist eine kantonal geforderte Ergänzung. Bei dieser Gelegenheit sollen auch in zwei Teilbereichen Anpassungen vorgenommen werden. So werden die Aufgaben im Bereich der Schutzraumkontrolle und des regionalen Krisenstabs präzisiert. Ein neuer Paragraf erlaubt es der SZVA, neue sachverwandte Dienstleistungen zu erbringen.
Seiten 3 (Wettswil) und 9 (Maschwanden)
Armut im Alter
Hilfestellungen bei einem knappen Budget
Die Situation zur Altersarmut in der Schweiz im Jahr 2024 war prekär: Fast 300000 Seniorinnen und Senioren leben an oder unter der Armutsgrenze, wobei Frauen stärker als Männer betroffen sind. Steigende Mieten und Lebenshaltungskosten sowie wachsende Krankenkassenprämien verschärfen die finanzielle Situation weiter. Betroffene scheuen sich oft, Hilfe zu beanspruchen. Sie wollen es selbst schaffen, empfinden Schamgefühle beim Gang zu einer offiziellen Stelle und beim Beanspruchen
von Leistungen Dritter. Wo erhalten Betroffene im Bezirk Affoltern Hilfe? Eine erste Anlaufstelle kann etwa die Sozialberatung von Pro Senectute Kanton Zürich sein, die auch für den Bezirk Affoltern verantwortlich ist. Gemeinsam mit den Betroffenen werden im Erstgespräch die Einkommens- und Ausgabensituation analysiert und ein Budget erstellt. Zudem werden mögliche Anspruchsleistungen geprüft. (red)
Ein Badeort wird aus dem Lochenweiher in Bonstetten nicht. Das haben die Stimmberechtigten am 28. September an der Urne entschieden. Die Vorlage wurde mit 560 (22,75 Prozent) zu 1901 (77,25 Prozent) Stimmen deutlich verworfen. Doch nun tut sich im Hinblick auf die ökologische Aufwertung doch noch etwas: «Die Gegnerschaft des Projekts hat vor und nun sehr konkret auch nach der Urnenabstimmung die Erwartung nach einem rein ökologischen Projekt am Lochenweiher geäussert», schreibt die Gemeinde in einer Mitteilung. Deshalb habe der Gemeinderat das Anliegen «ökologische Aufwertung des Gewässers Lochenweiher» entgegen seiner ursprünglichen Absicht wieder aufgenommen und ein Vorprojekt lanciert. (red)
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Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Als Mitglied der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach:
Gemäss § 48 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 18. November 2025, 11.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66,8912 Obfelden,eingereicht werden.Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl.§ 7a Abs.2Verordnung über die politischen Rechte (LS 161. 1)).
Als Mitglied der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der politischen Gemeinde Obfelden oder Ottenbach hat (§ 23 GPR und Art. 5 der Gemeindeordnung der Sekundarschule Obfelden-Ottenbach). Als Präsidentin bzw. Präsident der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Sekundarschulpflege Obfelden-Ottenbach wählen.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B.Partei,pol.Gruppierung,parteilos) zu bezeichnen.Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Obfelden,Dorfstrasse 66,8912 Obfelden, bezogen werden oder unter www.obfelden.ch Rubrik: Politik/Abstimmungen & Wahlen heruntergeladen werden.
Die wahlleitende Behörde erklärt die bisher vorgeschlagenen Personen nach Ablauf der siebentägigen Frist als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt, findet ein Wahlgang an der Urne statt. Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz (LS 175.2)). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
11. November 2025
Gemeinderat Obfelden (Wahlleitende Behörde)
Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Als Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege:
Als Präsidentin bzw. Präsident der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege: Böhlen Samantha (w)1986Gugelrebenstrasse 28Schulische Heilpädagogin bisherparteilos
Die Wahl wird gemäss Art. 6 der Kirchengemeindeordnung vom 5. Dezember 2021 sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit einem gedruckten Wahlzettel durchgeführt. Sofern jedoch mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt.
Wählbar in die Kirchenpflege Obfelden ist jede stimmberechtigte Person, welche gemäss § 23 GPR, Art. 20 Abs. 2 Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und Art. 5 der Kirchgemeindeordnung Obfelden
• Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche ist,
• ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat,
• über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt,
• das 18. Altersjahr vollendet hat und
• die weiteren Voraussetzungen gemäss Kirchenordnung erfüllt.
Als Präsidentin bzw. Präsident der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege wählen.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehalt sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde mit Zugehörigkeit zur Evangelisch-reformierten Landeskirche unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, bezogen werden oder unter www.obfelden.ch Rubrik: Politik/Abstimmungen & Wahlen heruntergeladen werden.
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 6 der Kirchengemeindeordnung erhalten die Stimmberechtigten einen gedruckten Wahlzettel, der die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge enthält. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung. Sofern mehr Kandidierende vorgeschlagen werden als Sitze zu vergeben sind, findet der Wahlgang mit leerem Wahlzettel und Beiblatt statt. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Bezirk Affoltern am Albis, c/o Präsident Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8332 Mettmenstetten, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz (LS 175.2)). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
11. November 2025
Gemeinderat Obfelden (Wahlleitende Behörde)
Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung
Mit Beschluss vom 4. November 2025 genehmigte der Gemeinderat Mettmenstetten den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit Herrn Diego Willa und Herrn Roman Wolf, patentierte Ingenieur-Geometer in der Firma Wälter Willa, Ingenieure für Geomatik Planung Werke KIG, 8910 Affoltern am Albis.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten,Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, eingesehen werden. 11. November 2025 Gemeinderat Mettmenstetten
Huusemer Stammtisch –Austausch im Dorf
Terminerinnerung
Dem Gemeinderat Hausen ist es ein grosses Anliegen, interessierten Bürgerinnen und Bürgern für einen ungezwungenen Austausch zurVerfügung zu stehen.Mindestens zwei Personen aus dem Gemeinderat werden an folgenden Terminen im Restaurant Schönegg in Hausen am Albis am grossen Tisch mit der Eckbank zwischen 18.00 Uhr und 19.30 Uhr etwas Kleines essen:
Do, 13.11.25 Mo, 02.02.26 Mi, 15.04.26
Interessierte Personen aus der Bevölkerung sind herzlich willkommen, sich an denselben Tisch zu setzen und sich in ungezwungenem Rahmen mit den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern auszutauschen.
Hausen am Albis, 11. November 2025 Der Gemeinderat
Hedingen
Am 3. November 2025 ist in Hedingen gestorben:
Hans-Peter Studer geboren am 19. Juni 1947, von Zürich ZH/ Schlatt TG, verwitwet, wohnhaft gewesen in Hedingen.
Kappel am Albis
Am 26. Oktober 2025 ist in Unterägeri gestorben:
Hürlimann Karl geboren am 6. Februar 1930, von Walchwil ZG, wohnhaft gewesen in 6314 Unterägeri.
Die Beisetzung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Gemeindeverwaltung Kappel am Albis
Mettmenstetten
Am 7. November 2025 ist in Affoltern am Albis ZH gestorben:
Elisabeth Frey-Dunkel
geboren am 26. Februar 1935, von Münsingen BE, wohnhaft gewesen in Mettmenstetten mit Aufenthalt in Affoltern am Albis. Die Beisetzung findet am Freitag,14.November 2025, 13.30 Uhr auf dem Friedhof, die Abdankung anschliessend um 14.15 Uhr in der reformierten Kirche Mettmenstetten,statt. Bestattungsamt Mettmenstetten
Fahrbahnerneuerung
Zürich Triemli–Uetliberg
Fürdie Fahrbahnerneuerung zwischen ZürichTriemliundUetlibergwerdenverschiedeneArbeitenausgeführt.Esmuss mitBaustellenverkehrgerechnet werden. DieseArbeitenmüssenwährendder Nachtdurchgeführtwerden,jeweilsan sechsNächtenproWoche. Dienächtliche Lärmbelästigungwirdselbstverständlich aufdasNotwendigstebeschränkt.DieSZU bedanktsichfürIhrVerständnis.
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Regierung macht Rückzieher
Der Zürcher Regierungsrat hatte im Frühling vorgeschlagen, den Kanton zu 25 Prozent an den Erträgen der Grundstückgewinnsteuer, die bislang den Gemeinden zustehen, zu beteiligen. Neben fast allen im Kantonsrat vertretenen Parteien äusserten sich auch 86 Städte und Gemeinden und ihre Verbände. Die Gemeinden lehnen die Vorlage mit Nachdruck ab. Sie stünden aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums vor grossen Investitionen. Die Abschöpfung der Grundstückgewinnsteuer würde die Investitionsfähigkeit der Gemeinden gefährden. Aufgrund des eindeutigen Ergebnisses scheint es dem Regierungsrat nicht angezeigt, dem Kantonsrat eine Vorlage zur Beteiligung des Kantons an der Grundstückgewinnsteuer zu unterbreiten. Deshalb verzichtet der Regierungsrat auf einen Antrag zur Änderung des Steuergesetzes, wie einer kantonalen Medienmitteilung zu entnehmen ist. (red)
KORREKT
Fehler in Bildlegende
«FDP Stallikon nominiert Kandidierende für Gemeindebehördenwahlen 2026» – unter diesem Titel erschien am Freitag, 7. November, der Leserbrief der FDP Stallikon. In diesem Text wurde Reto Schäppi in der Bildunterzeile fälschlicherweise als Reto Schnäppi bezeichnet. Der korrekte Name des Kandidaten lautet Reto Schäppi. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. (red)
Zwei Varianten, die zu reden geben
Wettswil entscheidet am 30. November über den Zufahrtsweg für das neue Dorfquartier
Livia HäberLing
«Set the right course now!» – «For our safety. For generations». Solche eindringlichen Sätze liest, wer auf dem Flyer, der vor Kurzem in den Briefkästen der Wettswilerinnen und Wettswiler lag, den QR-Code scannt und auf die englische Version wechselt. Es soll ja schliesslich niemand wegen einer Sprachbarriere daran scheitern, das Kreuz am «richtigen» Ort zu setzen. Willkommen im Abstimmungskampf von Wettswil! Dort soll in näherer Zukunft und sprichwörtlich auf der grünen Wiese ein neuer Dorfteil entstehen. Auf dem Areal Weierächer-Grabmatten sind Wohnungen für mehr als 1000 Personen geplant. Doch bevor die Bagger auffahren, muss klar sein, wie das neue Areal im Norden verkehrstechnisch erschlossen wird. Darüber gab es in der Vergangenheit Zank: Im privaten Rahmen wurden sich die Grundeigentümer nicht einig, sodass die Gemeinde schliesslich ein amtliches Quartierplanverfahren einleiten musste. Dieses dauert seit 2012 an, es stehen zwei Varianten im Raum, und beide haben Befürworter und Gegner.
Jahre dauert das Quartierplanverfahren bereits an. Ohne Lösung.
dung zugunsten einer Erschliessungsvariante getroffen. Unwissentlich, denn im beleuchtenden Bericht sei dies nicht ersichtlich gewesen. Das Verwaltungsgericht gab ihnen recht und hob das Abstimmungsergebnis im Frühjahr 2024 wieder auf. Ein Jahr später, im Mai 2025, reichten Daniel und Hermann Baur im Namen einer 20-köpfigen IG eine Einzelinitiative ein, über die nun am 30. November entschieden wird.
sei. Zudem sei etwa die Lärmbelastung für die Quartiere bei dieser Variante kleiner, und die Kernzone werde entlastet. Weiter sei die Steigung tiefer als bei der anderen Variante. Auch kostenmässig sei Variante 1 eine gute Wahl: Weil die Gemeinde zunächst ebenfalls diese Variante als beste Lösung weiterverfolgt habe, seien die Erschliessungspläne weitgehend vorhanden.
niger Ein- und Auszonungen nötig. Zudem schneide sie bei der Gestaltung des Siedlungsrandes deutlich besser ab.
Erklärvideo nach Diskussionen bereits wieder offline
Herausgeberin:
CH Regionalmedien AG
Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern Obere Bahnhofstrasse 5 8910 Affoltern a. A.
Redaktion: Claudia Eugster (cle), Livia Häberling (lhä), Stv. Chefredaktorin, Dominik Stierli (dst) Korrespondentinnen und Korrespondenten: Angela Bernetta (net), Selina Brodmann (bros), Sandra Isabél Claus (cla), Urs Kneubühl (kb), Nico Ilic (nil), Martin Platter (map), Brigitte Reemts Flum (bre), Bernhard Schneider (bs), Werner Schneiter (-ter.), Daniel Vaia (dv), Marianne Voss (mvo), Marcus Weiss (mwe), Regula Zellweger (rz)
Copyright: Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern
Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für eingesandtes Material
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Beratung und Verkauf Inserate: Evelyn Löhr / Christine von Burg Telefon 0582005700 inserat@affolteranzeiger.ch
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Beteiligungen der CH Media AG auf www.chmedia.ch
Nun rückt eine Vorentscheidung näher: Am Abstimmungssonntag vom 30. November haben die Stimmberechtigten die Wahl zwischen diesen beiden Zufahrtsvarianten und legen damit den Grundstein für die weitere, verbindliche Erschliessungsplanung des Gemeinderats. Dieser passt – je nach Variantenwahl des Stimmvolks – die Bau- und Zonenordnung (BZO) so an, damit die favorisierte Zufahrtsvariante umsetzbar wird, und bringt die überarbeitete BZO innerhalb von 18 Monaten an die Urne.
Die Stimmberechtigten hatten vor zwei Jahren bereits einmal über die Teilrevision der BZO Weierächer-Grabmatten entschieden und das Geschäft damals knapp angenommen. Allerdings gelangten Daniel und Hermann Baur damals mit einem Stimmrechtsrekurs an den Bezirksrat (der «Anzeiger» hat berichtet). Ihre Kritik: Mit der Annahme der teilrevidierten BZO hätten die Stimmberechtigten eine Vorentschei-
IG: «Variante 1 ist sicherer und entlastet die Kernzone»
Ziel der IG – die auch die erwähnten Flyer verteilt hat – ist es, die Norderschliessung des neuen Quartiers über den Lenggenweg («Variante 1») zu regeln. Der Lenggenweg führt nicht an den Grundstücken einzelner IG-Mitglieder vorbei (im Gegensatz zur Verkehrsführung, die die Gemeinde bevorzugt). Die IG-Mitglieder sagen, ihr Variantenvorschlag werde bei Weitem nicht nur von direkt betroffenen Anwohnern mitgetragen. Dabei stützen sie sich auch auf eine private Umfrage aus dem Frühjahr 2022, bei der ihre Variante von den rund 500 Teilnehmenden mehr als 90 Prozent Zustimmung erhalten hatte.
Das Komitee argumentiert, dass die Lenggenweg-Variante verkehrstechnisch sicherer sei, weil das Sichtfeld an der Einmündung zur Ettenbergstrasse grösser und die Reaktionszeit damit länger
Gemeinde: «Variante 3 ist für Grundeigentümer verträglicher» Die Gemeinde spricht sich im beleuchtenden Bericht für die Erschliessung über die Breitenmattstrasse aus («Variante 3»; Gegenvorschlag). Zwar geht sie mit der IG einig, dass Variante 1 betreffend Übersichtlichkeit bei der Einmündung in die Ettenbergstrasse Vorteile habe. Mit baulichen Massnahmen könne die Sicherheit jedoch auch bei Variante 3 gleichwertig gewährleistet werden.
Weitere Aspekte sprechen aus Sicht der Gemeinde für Variante 3: Sie sei für die Grundeigentümer verträglicher, weil sie insgesamt günstiger sei, weniger Flächen benötige und zu weniger Mehr-/ oder Minderzuteilungen und dadurch zu weniger Geldausgleich zwischen den Grundeigentümern und insgesamt zu besser überbaubaren Grundstücken führe. Auch aus planerischer Sicht überzeuge Variante 3: Es seien deutlich we-
Lochenweiher: Vorprojekt Ökologische Aufwertung Gewässer neu gestartet
Information des Gemeinderates von Bonstetten
Der Gemeinderat lebt eine stark auf die Bedürfnisse der Einwohner ausgerichtete Zukunftsplanung, stets zum Wohl der Gemeinde Bonstetten. Aus diesem Grunde hat er das Anliegen «ökologische Aufwertung des Gewässers Lochenweiher» entgegen seiner ursprünglichen Absicht wieder aufgenommen und ein Vorprojekt lanciert. Dazu hat er, ausser Budget, nun ein Kostendach in der Höhe von 33000 Franken genehmigt. Der Auftrag geht an die Firma Hariyo GmbH aus Ennetbaden.
Am 28. September hat die Bonstetter Bevölkerung über das Projekt «Umgestaltung des Lochenweiher zum Badeweiher im Betrag von 1300000 Franken» an der Urne abgestimmt. Die Vorlage wurde mit 560 (22,75 Prozent) zu 1901 (77,25 Prozent) Stimmen deutlich verworfen. Die Gegnerschaft des Projekts hat vor und nun sehr konkret auch nach der Urnenabstimmung die Erwartung nach einem rein ökologischen Projekt am Lochenweiher geäussert. Das ökologische Projekt sei gemäss der Gegnerschaft gewissermassen bereits vorliegend, da es die eine Hälfte des Badeweiherprojekts war. Das für die Urnenabstimmung vom Sep-
tember 2025 ausgearbeitete Vorprojekt der Firma Hariyo GmbH aus Ennetbaden bestand aus einer ökologischen Aufwertung und einer angestrebten Freizeitnutzung als Badeweiher. Nun soll dieses Projekt als reines Ökologieprojekt überarbeitet werden. Das neue Vorprojekt soll lediglich noch den ökologischen Teil inklusive zugehöriger Kostenschätzung für einen Kreditantrag beinhalten. Gemäss einer ersten, groben Kostenschätzung ist von Kosten in der Grössenordnung einer halben Million Schweizer Franken auszugehen. Im Zusammenhang mit dem Lochenweiher ist dem Gemeinderat auch folgende Richtigstellung ein Anliegen: Die in mehreren Leserbriefen angesprochenen, stark belasteten Wasserzuleitungen sind bereits seit drei Jahren umgelegt. Diesbezüglich besteht kein weiterer Handlungsbedarf und entstehen keine weiteren Kosten.
Im Weiteren hat der Gemeinderat an seiner Sitzung:
• Politische Gemeinde Bonstetten, Am Rainli 2, Bonstetten; Umbau Kindertagesstätte Barabu zu Asylunterkunft mit
Einbau Duschen und inneren Trennwänden; Gebäudevers.-Nr. 1338; Kat.-Nr. 2904; Stationstrasse 4, Bonstetten (BG 2025-0034), die Baubewilligung erteilt;
• Gruppenwasserversorgung Amt; Ersatz Transportleitung GWPW Maschwanden bis RES Bernhau, Abschnitt Grossholz; den Kredit genehmigt;
• Spitex Knonaueramt; Auflösung der Leistungsvereinbarung per 31.12.2027 genehmigt;
• Zweckverband Feuerwehr Unteramt; das Budget 2026 genehmigt.
Die Primarschulpflege hat an ihrer Sitzung vom 28. Oktober:
• die Jahresrechnung 2025 einer dritten Kontrolle unterzogen;
• über den Verteilschlüssel der Transportkosten innerhalb des Schulzweckverbands diskutiert;
• den Jahresbericht des Schulzweckverbands zur Kenntnis genommen.
Peter Trachsel, Gemeindeschreiber a.i.
Wie viel Zunder im vorliegenden Geschäft liegt, zeigt nicht nur die lange Historie im Quartierplanverfahren. Auch der Abstimmungskampf ist hart umkämpft. Die jüngste Episode dreht sich um ein Erklärvideo, das die Gemeinde Wettswil hatte erstellen lassen. «Die Vorlage ist inhaltlich anspruchsvoll», sagt Gemeindeschreiber Dominik Pfefferli. Ziel des Erklärvideos sei es deshalb gewesen, den Stimmberechtigten die zentralen Punkte in kompakter und verständlicher Form näherzubringen. Dies als «schnelle Informationshilfe» in Ergänzung zum beleuchtenden Bericht. Es war das erste Mal, dass die Gemeinde ein solches Format einsetzte. Die externen Kosten, die für die Umsetzung des Videos entstanden sind, beziffert Pfefferli auf gut 6000 Franken. Mittlerweile ist das Video online allerdings nicht mehr verfügbar. Die Gemeinde hat es am Freitagmorgen von ihrer Website genommen, um einem erneuten Stimmrechtsrekurs zuvorzukommen. Die IG hatte das Video als zu wenig ausgewogen moniert und angedroht, allenfalls erneut rechtliche Schritte einzuleiten (siehe auch Seite 10).
«Moos»: Bald kommt Bezirksrats-Entscheid
Zum Projekt zur neuen Sportanlage «Im Moos» in Affoltern war beim Bezirksrat ein Stimmrechtsrekurs eingegangen (der «Anzeiger» hat berichtet). Zusätzlich stellte der Rekurrent gegen Statthalter und Bezirksratspräsident Claude Schmidt ein Ausstandsgesuch, das vorab behandelt werden musste. Dieses wurde in der Zwischenzeit abgewiesen und ist rechtskräftig. Der Entscheid betreffend Stimmrechtsrekurs werde voraussichtlich Ende dieser Woche verschickt, heisst es beim Bezirksrat. (lhä)
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Die Nord-Erschliessung des Quartiers Weierächer-Grabmatten wird in die Ettenbergstrasse münden. Unklar ist, wo genau. Im Bild: Tafeln von IG-Mitgliedern, die gegen die Variante des Gemeinderats werben. (Bild Livia Häberling)
Sekundarschulgemeinde Bonstetten (Bonstetten, Stallikon und Wettswil am Albis)
Erneuerungswahlen von 5 Mitgliedern und des Präsidiums der Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2026 – 2030
Provisorischer Wahlvorschlag – Ansetzung 2. Frist
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege innert der angesetzten Frist folgende gültigen Wahlvorschläge eingereicht worden:
Name Vorname (Rufname) Jahrgang BerufWohnortParteibisher/ neu
De Barro Jacqueline1962SchulleiterinBonstettenparteilosneu
Die nachstehend aufgeführten Personen werden fürs Präsidium vorgeschlagen:
Name Vorname (Rufname) Jahrgang BerufWohnortParteibisher/ neu
De Barro Jacqueline1962SchulleiterinBonstettenparteilosneu
Wuillemin Claude1958pensioniertBonstettenSVPneu
In Anwendung von Art. 7 und 8 der Gemeindeordnung sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 18. November 2025, 11.30 Uhr angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge geändert, zurückgezogen oder auch neue Wahlvorschläge bei der Sekundarschule Bonstetten, Schulverwaltung, Schachenrain 1, 8906 Bonstetten, eingereicht werden können.
Als Mitglied der Sekundarschulpflege ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Bonstetten, Stallikon oder Wettswil am Albis hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen undVornamen,Geschlecht,Geburtsdatum,Beruf,Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Wahl unterzeichnen. Wahlvorschlagsformulare sind bei der Sekundarschule Bonstetten, Schulverwaltung, Schachenrain 1, 8906 Bonstetten oder über die Webseite www.sek-bonstetten.ch erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sekundarschulpflege Bonstetten
Der Herr ist mein Fels, meine Festung und mein Erretter, mein Gott, meine Zuflucht, mein sicherer Ort. aus 2. Samuel 22
Tieftraurig, jedoch unendlich dankbar für die gemeinsame Zeit, nehmen wir Abschied von unserem herzensguten Muetti, Schwieger-, Grossund Urgrossmuetti, unserer Schwester, Tante und Schwägerin
Elisabeth (Bethli) Frey-Dunkel
26.Februar1935–7.November2025
Nach einem reich erfüllten Leben ist sie im Pflegeheim Sonnenberg friedlicheingeschlafen.
Sie hatte stets ein offenes Ohr und ein grosses Herz für alle. In stiller Trauer Ueli und Elisabeth Frey-Schwitter Bruno Frey und Heidi Albisser Stefan und Esther Frey-Fischer David und Antoinette Frey-Künzle Enkelkinder mit Partnern und Urenkel Walter und Rosemarie Dunkel-Gerber
Die Beerdigung findet am Freitag, 14. November 2025, um 13.30 Uhr auf dem Friedhof Mettmenstetten statt mit anschliessender Abschiedsfeier um 14.15 Uhr in der reformierten Kirche. Zum anschliessendenImbisssindalleherzlicheingeladen.
Anstelle von Blumenspenden gedenke man dem Projekt: Verein indicamino, IBAN CH97 0900 0000 9001 3366 5, Zweck: z.Hd. Adrian und Chrischi Friedli in Peru, Vermerk: Im Gedenken an Elisabeth(Bethli)Frey.
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Anzeiger ausdem Bezirk Affoltern, ObereBahnhofstrasse5,8910Affoltern am Albis Telefon058 2005700, inserat@affolteranzeiger.ch
Totalsperrungen auf S-Bahn-Netz
Die Regionale Verkehrskonferenz blickt auf Fahrplananpassungen und Baustellen voraus
Dominik Stierli
Die regionale Verkehrskonferenz kümmert sich um Anliegen der Säuliämtler Gemeinden bezüglich des öffentlichen Verkehrs. Bei der Versammlung vergangenen Mittwoch blickten die Vertreter der Verkehrsbetriebe und der Gemeinden unter der Leitung von Präsidentin Gaby Noser auf den kommenden Fahrplanwechsel vom 14. Dezember.
Vonseiten des Zürcher Verkehrsverbundes gibt es dazu im S-Bahn-Netz aber nichts zu verkünden. Da bleibt für das Knonauer Amt alles wie gehabt. Der ZVVVertreter Lars Keller machte aber auf das kommende Fahrplanverfahren aufmerksam. Alle zwei Jahre sind Bevölkerung und Gemeinden aufgerufen, zum Fahrplan Stellung zu nehmen. Aktuell läuft das Fahrplanverfahren 2027/2028. Dazu kann die Bevölkerung zwischen dem 9. und 29. März 2026 ihre Begehren bei der Wohngemeinde einreichen.
Danach beurteilt die Gemeinde bis am 17. April die Einreichungen und gibt diese und auch ihre eigenen, gegebenenfalls weiter an den ZVV. Im Mai 2026 werden diese dann anlässlich der nächsten RVK-Sitzung besprochen.
Projekte zur Umsetzung empfohlen Lars Keller erwähnte auch die Bundesstudie «Verkehr ‘45». Die geplanten Ausbauprojekte bei Bahn und Strasse wurden durch die ETH überprüft. Gemäss dem im Oktober publizierten Schlussbericht werden die Schlüsselinfrastrukturen für die Zürcher S-Bahn zur Umsetzung empfohlen. Darunter fallen das vierte Gleis am Bahnhof Stadelhofen und auch der Zimmerberg-Basistunnel 2. Im nicht verbindlichen Bericht an den Bund wurde diversen kleineren Infrastrukturvorhaben wie zum Beispiel einem Doppelspurausbau eine tiefe Priorität zugewiesen. Was dies für Auswirkungen habe, müsse noch evaluiert werden. Voraus auf den übernächsten Fahrplanwechsel blickte der Angebotsplaner der SBB, Stefan Huber. «Es sind die gleichen Anpassungen wie bereits im Frühling präsentiert, mit dem Unterschied, dass diese damals noch in Prüfung waren, jetzt aber in Planung sind.»
Er sprach von nur punktuellen Änderungen im Raum Zürich. So hält, ab Dezember 2026, die S7 zwischen Winterthur und Rapperswil neu in Uetikon am See. Die S3 zwischen Aarau und Wetzikon bekommt einen Frühzug und wird zu den Hauptverkehrszeiten verlängert. Die einzige Anpassung einer «Ämtler»-Linie betrifft die S5, allerdings ausserhalb des Säuliamts. Die S5 fährt neu in Pfäffikon SZ direkt weiter als S8 ent-
ÄMTLER KANTONSRÄTINNEN MEINEN
lang am unteren Zürichseeufer via Zürich HB nach Winterthur. Somit müssen die Fahrgäste nicht mehr umsteigen und der Anschluss ist gewährleistet.
Mehrwöchige Sperrungen
Näher liegen die Daten der kommenden
Bauarbeiten im Knonauer Amt. Von Freitagabend, 17. April 2026, bis Sonntagabend, 3. Mai 2026, wird die Strecke von Affoltern nach Zug komplett gesperrt.
«Mit dem neuen Fahrplankonzept möchten wir die Fahrbahnstabilität sicherstellen.»
Céline Wüst, Angebotsplanerin Nord bei der PostAuto AG
In diesen gut zweieinhalb Wochen deckt ein Bahnersatzbus-Betrieb die Strecke der S5 ab. Es ist mit Reisezeitverlängerungen zu rechnen. Grund ist die Erneuerung der Fahrbahn zwischen Affoltern und Knonau. Eine Fahrbahnerneuerung bei Birmensdorf sorgt während der Sommerferien für eine 3-wöchige Totalsperrung
Ursula Junker, SVP, Mettmenstetten
Humanitäre Hilfe
Alexandra war vier Jahre alt, als sie Anfang der 80er-Jahre das erste Mal im Rahmen der Aktion «Berliner Kinder» der Marcel-Aeschbacher-Stiftung zusammen mit vielen anderen Kindern mit dem Zug aus West-Berlin in die Schweiz kam. Sie gehörte zu den jüngsten Kindern, welche ohne Familienangehörige in die Schweiz reisten. Nie vergesse ich, wie uns das magere, bleiche und verheulte Kind mit den abgetragenen Kleidern und dem schmutzigen Stofftier unter dem Arm kommentarlos übergeben wurde. Alexandra taute rasch auf und genoss die folgenden Wochen in unserer Grossfamilie, in der ihr uneingeschränkte Aufmerksamkeit, gutes
Essen und Zuneigung geschenkt wurden.
Es war nicht das erste Mal, dass unsere Familie einem erholungsbedürftigen Kind aus Deutschland für mehrere Monate ein Zuhause bot. Bereits meine Grosseltern nahmen nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen der Aktion des Roten Kreuzes Kinder bei sich auf. Die Kinder kamen allein, blieben temporär in unserem Land, konnten sich erholen von den erlittenen Schrecken und der Entbehrung und kehrten anschliessend gestärkt zu ihren Familien zurück.
In den letzten Wochen hat der Bundesrat beschlossen, schwer verletzte
chen. «Die grössten Anpassungen gibt es auf den Linien 212, 214 und 217», erklärt sie. Diese Linien decken die Gemeinden Obfelden und Ottenbach sowie Zwillikon ab. «Wir haben mehr Fahrgäste und mehr Verkehr, was die Fahrzeiten besonders in den Hauptverkehrszeiten verlängert», erklärt Wüst und erwähnt dabei Schlüsselstellen wie die Autobahnquerung bei Affoltern oder das Tempo 30 in Ottenbach.
Neues Konzept für 2027/2028
Schlechtester Wert ganz Europas
In den letzten fünf Jahren ist die Zahl der Verkehrstoten auf Schweizer Strassen um 34 Prozent gestiegen. In keinem anderen europäischen Land verlief die Entwicklung in diesem Zeitraum so negativ. Bisher ist es nicht gelungen, diesen Trend umzukehren und den Anstieg der tödlichen Unfälle zu stoppen.
der Strecke von Bonstetten-Wettswil nach Zürich Altstetten. Vom Montagmorgen, 13. Juli, bis Sonntagabend, 2. August, besteht ein Bahnersatz. Betroffen sind die Linien S14 und S5. Bei beiden Sperrungen ist an den Wochenenden jeweils auch die Nacht-SBahn betroffen und wird durch Busse ersetzt.
Marginale Anpassungen ab Dezember Céline Wüst, Angebotsplanerin Nord bei der PostAuto AG, blickte auf den Fahrplanwechsel vom 14. Dezember in knapp einem Monat voraus. «Aufgrund des zweijährigen Verfahrens handelt es sich um einen kleinen Fahrplanwechsel», sagte sie. Trotzdem gebe es ein paar Anpassungen.
In Hausen wird die Haltestelle Grindlen zu Weisbrod-Areal umbenannt. Bei der Linie 210 (BonstettenWettswil–Zürich Enge) wird um 7.11 Uhr während der Schulzeiten ein zusätzlicher Standardbus eingesetzt, und bei den Nachtbus-Linien N22, N23 und N24 wurden die Abfahrtszeiten vereinheitlicht. Das seien aber nur Anpassungen im Minutenbereich. Weiter kommt es bei Linien, welche in der Nähe des Säuliamtes liegen, zu kleinen Anpassungen. Die Linie 245 (Birmensdorf–Muri AG) fährt neu um 6.15 Uhr ab Oberlunkhofen für einen schlanken Anschluss in Muri AG. Die Linie 350 (Berikon-Widen–Zürich Wiedikon) verkehrt am Sonntagabend neu bis Betriebsschluss im Halbstundentakt.
Auch Wüst kam auf das kommende Fahrplanverfahren 2027/2028 zu spre-
«Mit dem neuen Fahrplankonzept möchten wir die Fahrbahnstabilität sicherstellen. Geplant sei nicht der Einsatz von mehr Fahrzeugen, sondern die Linien betrieblich zu optimieren», erklärt sie an der Versammlung im Kasinosaal in Affoltern. Das heisst, die Fahrpläne werden angepasst. Die Angebotsplanerin sprach davon, dass die Linien 212/214 als Rundkurs beibehalten werden sollen. Man wolle aber eine «Lastrichtungsabhängigkeit» in Stosszeiten einführen. Damit hätten Verbindungen am Morgen in Richtung Obfelden oder Ottenbach von Affoltern aus untergeordnete Priorität. Der Fokus würde auf das Erreichen der S-Bahnen in Affoltern gelegt. Dazu habe man die Fahrgastzahlen während anderthalb Stunden am Morgen zu Rate gezogen. «330 Fahrgäste benötigen in der Regel Anschlüsse in Affoltern oder Muri», sagt Wüst. In der Gegenlastrichtung wären lediglich fünf bis zehn Prozent dieser Zahl betroffen. Für die Linie 217 (Affoltern–Muri AG) ist eine gewisse Streckung der Fahrzeit geplant, was mit einem kurzen Aufenthalt in Merenschwand erreicht würde und so das Erreichen der Anschlüsse verbessert.
Optimierungen in Richtung Zürich Auch weitere Änderungen sind für den Fahrplanwechsel im Dezember 2026 vorgesehen. Bei der Linie 200 (Affoltern–Zürich Enge) ist eine Ausdehnung der Betriebszeiten geplant. Neu würde wochentags bereits um 5.15 Uhr eine Verbindung ab Affoltern bestehen. Auch eine zusätzliche Verbindung am Samstag wird geprüft und ein früherer Betriebsbeginn am Sonntag mit Bussen um 7.30 Uhr und 8.30 Uhr soll realisiert werden. Zudem soll die Linie 200 besser auf die Linie 210 (Bonstetten–Zürich Enge) abgestimmt werden. Die Fahrten sollen besser verteilt und mit einer längeren Wendezeit in Zürich Enge auch die Pünktlichkeit verbessert werden. Abschliessend hielt Wüst fest, dass noch weitere kostenneutrale Anpassungen erfolgen können. Die Begehren der Gemeinden würden dann im Frühling 2026 behandelt.
Zu viele Getötete im Strassenverkehr In den meisten europäischen Ländern sinkt die Zahl der Verkehrstoten. Nicht so in der Schweiz: Laut dem Bericht «Ranking EU Progress on Road Safety» des European Transport Safety Council (ETSC) ist die Zahl der Verkehrstoten in der Schweiz innerhalb von fünf Jahren um 34 Prozent gestiegen. Das ist der schlechteste Wert ganz Europas. Der europäische Durchschnitt hingegen ist um 12 Prozent gesunken. Auch über einen Zeitraum von zehn Jahren bleibt der Trend ernüchternd: plus 2,9 Prozent in der Schweiz gegenüber minus 17 Prozent im europäischen Durchschnitt. Trotz der ungünstigen Entwicklung in den letzten Jahren gehören die Schweizer Strassen aktuell noch zu den sichersten. Die Schweiz, die noch vor wenigen Jahren für ihre Fortschritte in der Verkehrssicherheit gelobt wurde, rutscht aber in den Ranglisten deutlich ab. «Die Verkehrssicherheit ist kein Selbstläufer. Um den aktuellen und künftigen Herausforderungen zu begegnen, sind dezidierte Massnahmen erforderlich», sagt Mario Cavegn, Bereichsleiter Strassenverkehr der BFU. Damit die Zahl der tödlichen Unfälle wieder sinkt, braucht es den politischen Willen, die Unfallprävention entschlossen voranzutreiben.
Mehr politisches Engagement nötig Für Cavegn ist klar: «Es gibt wirkungsvolle Massnahmen, die aber nur realisiert werden können, wenn der politische Wille vorhanden ist.» Ohne die politische Unterstützung dürfte das vom Bundesamt für Strassen Astra festgelegte Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 auf 100 zu senken, kaum erreichbar sein. Im Jahr 2024 kamen 250 Menschen auf Schweizer Strassen ums Leben. Die Verkehrssicherheit leidet unter den Entscheidungen des Parlaments. Einhergehend mit der Senkung des Mindestalters für das Töfffahren hat sich beispielsweise die Zahl der schweren Unfälle von unter 18-jährigen Motorradfahrenden mehr als verdoppelt. Oder während andere Länder Tempo 30 fördern, werden in der Schweiz erhöhte Anforderungen eingeführt. Ein weiteres Beispiel ist der Entscheid gegen ein Velohelm-Obligatorium für Kinder.
Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU
Kinder aus Gaza in der Schweiz behandeln zu lassen. Sowohl die Züricher Regierung als auch weitere Kantone haben die Aufnahme von Kindern abgelehnt. Der Regierungsrat des Kantons Zürich begründet es unter anderem mit Sicherheitsbedenken. Vielleicht ist es aber auch noch etwas anderes: Gekommen sind sieben verletzte Kinder und 27 Angehörige, also 34 Personen. Wir hätten auch 17 verletzte Kinder und 17 Begleitpersonen aufnehmen können, das wären auch 34 Personen – nur so eine Idee, wenn es doch um Hilfe für verletzte Kinder geht. Und wäre es so, dass die verletzten Kinder und ihre Begleitpersonen nach erfolgter Behandlung
wieder zurückkehren würden – die Haltung der Kantone wäre möglicherweise eine andere. Aber für diese Personen wird automatisch ein Asylverfahren eingeleitet, die ganze Familie kann mitkommen und hierbleiben oder allenfalls nachgezogen werden. Also ist doch die Aktion eigentlich eine Migrationsaktion unter dem Deckmantel von humanitärer Hilfe. Kein Wunder, reagieren die Kantone zurückhaltend. Sie, und insbesondere die Gemeinden, wurden in den vergangenen Jahren vom Bund mit Asylsuchenden buchstäblich überschwemmt und anschliessend bei Problemen im Stich gelassen. Aus eigener Erfahrung bekannt sind mir
Probleme mit Personen aus dem Resettlement-Programm, aber auch mit Schutzsuchenden aus der Ukraine. Diese Personen durchlaufen nicht das normale Asylverfahren, sondern werden direkt an die Gemeinden verteilt, ganz nach dem Motto: Aus den Augen, aus dem Sinn. Als langjährige Sozialvorsteherin weiss ich, wovon ich spreche: Keine Begleitung durch den Bund, keine Hilfe bei Problemen und bei renitenten Personen ist keine Ausweisung möglich.
Es an der Zeit, dass der Bundesrat für seine Alleingänge die Verantwortung übernimmt, und diese nicht an die Kantone und die Gemeinden abschiebt.
Die S5 auf dem Weg nach Mettmenstetten. (Archivbild Dominik Stierli)
Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Als Mitglied des Gemeinderates:
Böhlen Simon (m)1986Gugelrebenstrasse 28Head of Software Development bisherDie Mitte
Hinners Stephan (m)1976Hölibachstrasse 122bProjektleiterbisherparteilos Schwendimann Philipp (m) 1980Ottenbacherstrasse 54Lokführer/ Sozialarbeiter PH neuSP
Weiss Peter (m)1960Rebhaldenstrasse 92Betriebsökonom HWV bisherGLP
Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates: Caruso Diana (w)1981Wolserstrasse 20Betreibungsbeamtin neuparteilos
Hinners Stephan (m)1976Hölibachstrasse 122bProjektleiterbisherparteilos Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident des Gemeinderates kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied des Gemeinderates wählen.
Als Präsidentin bzw. Präsident der Primarschulpflege:
Ricciardi Antonio (m) 1987Bächlerstrasse 17Verkauf IT neuEVP
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident der Primarschulpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Primarschulpflege wählen.
Als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission:
Greutmann Achmed Andreas (m) 1966Fabrikstrasse 9Architekt FHneuparteilos
Keller Roland (m)1978Lindenbachstrasse 5Unternehmer Treuhand HRM neuFDP
Wider Werner (m)1956Löwenweg 10RentnerbisherSVP
Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission:
Wider Werner (m)1956Löwenweg 10RentnerneuSVP
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).Als Präsidentin bzw. Präsident der Rechnungsprüfungskommission kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission wählen. Als Mitglied der Sozialkommission:
Weiss Jana (w)1972Rebhaldenstrasse 92Sozialbegleiterinbisherparteilos Gemäss § 53 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 18. November 2025, 11.30 Uhr, die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66,8912 Obfelden,eingereicht werden.Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl.§ 7a Abs.2Verordnung über die politischen Rechte (LS 161. 1)). Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 4 der Gemeindeordnung).
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehalt sowie der Parteizugehörigkeit (z.B.Partei,pol.Gruppierung,parteilos) zu bezeichnen.Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Obfelden,Dorfstrasse 66,8912 Obfelden, bezogen werden oder unter www.obfelden.ch Rubrik: Politik/Abstimmungen & Wahlen heruntergeladen werden. Sofern während der Frist von 7 Tagen die bereits eingereichten Wahlvorschläge nicht geändert oder zurückgezogen, oder keine neuen Wahlvorschläge eingereicht werden, erfolgt keine weitere Publikation der Wahlvorschläge. Stimmen die Wahlvorschläge nach Ablauf der siebentägigen Frist nicht mit den heute veröffentlichten Wahlvorschlägen überein, werden die definitiven Wahlvorschläge am 25. November 2025 amtlich publiziert. Die wahlleitende Behörde erklärt die bisher vorgeschlagenen Personen nach Ablauf der siebentägigen Frist als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54a Abs. 1 GPR erfüllt sind. Sind diese nicht erfüllt, findet ein Wahlgang an der Urne statt.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz (LS 175.2)). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
11. November 2025
Gemeinderat Obfelden (Wahlleitende Behörde)
Wettswil am Albis
Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 – provisorische Wahlvorschläge Aufgrund der Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahlen der Mitglieder des Gemeinderates, der Rechnungsprüfungskommission, der Baukommission, der Primarschulpflege sowie der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil am Albis vom 8. März 2026 innert der festgesetzten Frist folgende gültige Wahlvorschläge eingereicht worden, welche in Anwendung der Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte veröffentlicht werden: Gemeinderat (5 Mitglieder und Präsidium)
1. Burri Andreas (Andi) 1979GeschäftsführerEttenbergstrasse 12aparteilosbisher Baukommission (3 Mitglieder ohne Präsidium, dieses wird aus dem Gemeinderat bestimmt)
1.Beringer Danièle1954LehrerinEggstrasse 9parteilosbisher Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, bis am Dienstag, 18. November 2025, 11.30 Uhr, können die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Für neue Wahlvorschläge muss die Kandidatin oder der Kandidat mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Wettswil am Albis unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Wettswil am Albis erhältlich oder stehen unter www.wettswil.ch zum Download bereit.
Für die Wahl an der Urne der Behörden der Politischen Gemeinde sowie der Primarschulpflege werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidatenaufgeführt werden,die öffentlichzur Wahl vorgeschlagen sind.Wählbaristjedestimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.
Für die Erneuerungswahl der evang.-ref. Kirchenpflege werden gedruckte Wahlvorschläge verwendet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wählbar ist jede Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat, ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Stallikon oder Wettswil am Albis hat, Mitglied der evang.-ref.Landeskirche ist und über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt.
Für die Erneuerungswahlen ist die stille Wahl gestützt auf die jeweilige Gemeindeordnung nicht vorgesehen.
Ein allfälliger 2. Wahlgang der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden findet am Sonntag, 14. Juni 2026, statt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Gestützt auf § 84a Abs. 2 GPR können gültige Wahlvorschläge bis 10 Tage nach dem ersten Wahlgang zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15,8910Affoltern amAlbis,schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Wettswil am Albis, 11. November 2025 Gemeinderat Wettswil am Albis Primarschulpflege Wettswil am Albis Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil
Ein Leben lang gearbeitet – im Alter arm
Altersarmut betrifft mehr Menschen, als man denkt
Regula ZellwegeR
Den «Anzeiger» erreichten aus der Leserschaft folgende Fragen: «Wie altern pensionierte Menschen, die zu wenig Geld haben, also Menschen, die nur mit AHVund Ergänzungsleistungen auskommen müssen? Wie gelingt dieser Bevölkerungsgruppe ein sinnvolles, zufriedenes und interessantes Leben, wenn Geldsorgen drücken?» Die Leserin hat sich informiert und Lösungsansätze gesucht. Laut Pro Senectute erhöht Altersarmut zudem das Gesundheitsrisiko, isoliert und macht einsam, und senkt die Lebenszufriedenheit. Um bei aktueller oder potenzieller Altersarmut individuell definierte, gute Lebensqualität zu erhalten, rät die Leserin, sich folgende Fragen zu beantworten: «Wie will ich leben? Wie kann ich weiterleben und dabei gesund, zufrieden und einigermassen sozialverträglich bleiben?» Die Aussagen und Fragen der Leserin implizieren, dass es einerseits darum geht, wie man mehr Einkommen generieren könnte, anderseits, wie man sich mit wenig verfügbarem Geld sein Leben zufriedenstellend gestalten kann, ohne der Gesellschaft übermässig zur Last zu fallen.
Beratung und Situationsanalyse
Alinka Rüdin, Leiterin der Beratungsstelle für Alters- und Gesundheitsfragen der Pro Senectute im Bezirk Affoltern, erzählt ein typisches Beispiel für Fragen, die ihr gestellt werden: «Frau H., 75 Jahre alt, lebt allein und kann mit ihrer AHV-Rente sowie einer kleinen BVG-Zusatzrente ihre monatlichen Ausgaben nicht vollständig decken. In ihrer finanziellen Not wendet sie sich zunächst an die Beratungsstelle für Alters- und Gesundheitsfragen im Bezirk Affoltern. Diese überweist sie an die Sozialberatung von Pro Senectute Kanton Zürich, verantwortlich für den Bezirk Affoltern. Im Erstgespräch werden die Einkommens- und Ausgabensituation von Frau H. analysiert und ein Budget wird erstellt. Dabei zeigt sich, dass die laufenden Kosten ihre Einnahmen übersteigen. Die Sozialberaterin prüft mögliche Anspruchsleistungen.» Die bekanntesten sind Ergänzungsleistungen, kurz EL, AHV, Prämienverbilligung der Krankenkasse sowie kantonale und gemeinnützige Unterstützungsangebote. Zur Über-
der
brückung akuter Engpässe kann zusätzlich kurzfristige Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. «Die Sozialberaterin unterstützt Frau H. bei der Antragstellung und der Kommunikation mit relevanten Stellen, wie der Krankenkasse oder dem Vermieter, um Zahlungsvereinbarungen zu treffen. Ziel ist, drohende Betreibungen zu verhindern und die selbstständige Lebensführung langfristig zu sichern», so Alinka Rüdin.
Fakten und Zahlen
Die Situation betreffend Altersarmut in der Schweiz im Jahr 2024 war besorgniserregend: Fast 300000 Seniorinnen und Senioren leben an oder unter der Armutsgrenze, wobei Frauen stärker als Männer betroffen sind. Steigende Mieten und Lebenshaltungskosten sowie wachsende Krankenkassenprämien verschärfen die finanzielle Situation zusätzlich. Betroffene Menschen scheuen sich oft, Hilfe zu beanspruchen. Sie wollen es selbst schaffen, empfinden Schamgefühle beim Gang zu einer offiziellen Stelle und beim Beanspruchen von Leistungen durch soziale Institutionen.
Avenir Suisse relativiert: «Im Jahr 2023 kamen 92 Prozent der Neurentner nach der Pensionierung finanziell gut über die Runde, während acht Prozent
auf Ergänzungsleistungen angewiesen waren. Von diesen zählten drei Viertel bereits vor der Pensionierung auf Sozialhilfe oder Leistungen der Invalidenversicherung. Nur etwa zwei Prozent der Neurentnerinnen und Neurentner wurden erst nach der Pensionierung bedürftig. Das Armutsrisiko in der Schweiz hängt also nicht primär vom Alter ab, sondern von anderen Faktoren wie Bildungsstand, Nationalität oder Behinderung, die bereits vor der Pensionierung bestanden.»
Aktiv werden
Für Betroffene sind diese Zahlen nicht tröstlich. Was man aber aus allem schliessen kann: Es gilt, sich bereits lange vor der Pensionierung mit der Finanzierung des Lebens im Alter zu beschäftigen. Vielleicht macht es Sinn, über die Pensionierungsgrenze hinauszuarbeiten und sich so das Altersguthaben aufzustocken. Vielleicht macht ein Teilzeitjob Sinn, nicht nur betreffend Einkommen, sondern auch als Faktor zur Lebenszufriedenheit. Beliebte Bereiche sind Dienstleistungsberufe, handwerkliche Tätigkeiten wie Hausmeisterei oder Gartenarbeit, Hilfe im Haushalt, Fahrdienste, Kinderbetreuung sowie administrative Unterstützung oder juristi-
sche Beratung. Es gibt beispielsweise spezielle Jobbörsen für Seniorinnen und Senioren.
Entschädigung für «Hilfslose»
Die Möglichkeit von Hilfslosenentschädigung ist allgemein zu wenig bekannt. Diese erhalten Menschen, die bei Alltagstätigkeiten wie Ankleiden, Essen oder Körperpflege regelmässig auf Hilfe angewiesen sind. Der Anspruch auf Hilfslosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag wird immer individuell abgeklärt, unter anderem durch einen Hausarzt – und dies dauert seine Zeit. Im Unterschied zur Ergänzungsleistung wird die Hilfslosenentschädigung unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgerichtet. Mit dem erhaltenen Geld kann eine Person entschädigt werden, welche die Hilfsdienste übernimmt. Dies kann ein Familienmitglied sein, muss aber nicht.
Entlastungsdienst und Information
Kim Böhlen von Entlastungsdienst Schweiz beantwortet folgende Fragen: Werden Einsätze entlöhnt? Wenn eine Frau regelmässig ihrer Nachbarin hilft, aufzustehen, sich anzukleiden und sie bei einfachen Haushaltsarbeiten unterstützt – kann sie dies dann als Entlastungsdienst deklarieren und sich entlöhnen lassen? «Es existiert keine generelle Finanzierung für Unterstützungsleistungen bei nahestehenden Personen. Der Entlastungsdienst Schweiz organisiert individuelle Betreuung für Menschen mit Unterstützungsbedarf im Alltag. Die Betreuung wird durch Betreuungspersonen geleistet, die im Stundenlohn bei uns angestellt sind. Die Löhne variieren je nach Kanton. Die Einsätze werden von kantonalen Vereinen organisiert. Grundsätzlich kann sich jede Person bewerben, es braucht keinen pflegerischen Hintergrund. Um die Qualität der Einsätze sicherzustellen, müssen Betreuungspersonen vorgängig einen Strafregisterauszug einreichen und sind verpflichtet, an internen Schulungen teilzunehmen. Jede Person mit Unterstützungsbedarf kann unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Je nach Situation variieren die Finanzierungsmöglichkeiten seitens der betreuten Personen.» Und die Spitex
Knonaueramt formuliert auf ihrer Webseite dazu: «Wir suchen fortlaufend motivierte Betreuer und Betreuerinnen für den Entlastungsdienst.»
Die Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation bei Altersarmut sind komplex. Es gilt, sich mutig frühzeitig zu
«Ziel ist, drohende Betreibungen zu verhindern und die selbstständige Lebensführung langfristig zu sichern.»
Alinka Rüdin, Leiterin Beratungsstelle für Alters- und Gesundheitsfragen
informieren, wie man seine aktuelle oder vorhersehbare Altersarmut rechtzeitig verhindern oder abschwächen kann. Auf alle Fälle soll man sich nicht scheuen, die Beratungsstelle Alters- und Gesundheitsfragen Bezirk Affoltern oder die Fachstelle Alter und Gesundheit der Stadt Affoltern zu kontaktieren.
GUT ALTERN
«In der Schweizer Bevölkerung wächst fast nur noch die Gruppe der Pensionäre», ist in den Bevölkerungsprognosen des Bundesamts für Statistik zu lesen. Heute altern wir gesünder als die Generationen vor uns. Den «Anzeiger» interessiert, wie Menschen es schaffen, nach der Pensionierung ein sinnvolles, zufriedenes und interessantes Leben zu gestalten. Denn es geht nicht nur um die Anzahl der Jahre, sondern um deren individuell gelebte Lebensqualität. Die Redaktion nimmt gern Input entgegen: redaktion@affolteranzeiger.ch. (red)
«Wir suchen eine engagierte Person, die anpacken will»
Schulzweckverband: Präsidentin und Vizepräsidentin treten nochmals an; ein neues Mitglied wird gesucht
Auch der Schulzweckverband (SZV) Bezirk Affoltern steht am 8. März 2026 vor den Gesamterneuerungswahlen seiner Verbandsschulpflege. Die bisherige Präsidentin Francesca Brignoli Lutz sowie die Vizepräsidentin Gabriela Nüesch stellen sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Beide engagieren sich seit Jahren für die strategische Weiterentwicklung des SZV und wollen ihre Arbeit im Interesse einer stabilen und zukunftsorientierten Führung fortsetzen.
«Hoch spannendes Umfeld»
Der Schulzweckverband betreibt für alle Bezirksgemeinden den Schulpsychologischen Dienst, der Abklärungen bei Schülerinnen und Schülern durchführt, die Heilpädagogische Schule Bezirk Affoltern, am Standort Stigeli in Affoltern, die Psychomotoriktherapiestelle, die bei Kindern Verhaltenssteuerung und persönliche Ressourcen fördert, und die Heilpädagogische und Logopädische Frühberatungsstelle, für Eltern mit Kindern im Vorschulalter, die herausfordernde Verhaltensweisen zeigen. SZV-Präsidentin Francesca Brignoli Lutz: «Mit seiner Breite an Aufgaben bietet der Schulzweckverband ein
hoch spannendes Umfeld, um strategisch zu gestalten und die Sonderpädagogik voranzutreiben, zum Wohl unserer Kinder, ihrer Eltern und des ganzen Säuliamts.»
Während die Wettswilerin Francesca Brignoli Lutz und die Obfelderin Gabriela Nüesch für eine neue Amtszeit antreten, hat sich die Mettmenstetterin Andrea Cavelti dagegen entschieden: «Der Schulzweckverband ist eine grossartige Organisation, und ich hätte sehr gerne weitergemacht. Dank einer hauptberuflichen Weiterentwicklung fehlen mir jedoch aktuell die Ressourcen, um mich in den kommenden Jahren so intensiv für den Schulzweckverband einzusetzen, wie ich mir dies wünsche. Ich habe mich deshalb schweren Herzens entschieden, einer anderen engagierten Person den Vortritt zu lassen. Ich werde jedoch bis zur Amtsübergabe im Juli 2026 mein Bestes geben.»
Vakanz: Wahlvorschläge erwünscht
Mit dem Rücktritt von Andrea Cavelti entsteht eine Vakanz in der Verbandsschulpflege, die bei den Gesamterneuerungswahlen besetzt werden muss. Gesucht wird eine engagierte Persönlichkeit mit Interesse an bildungspoli-
der abtretenden Andrea Cavelti. (Bild zvg)
tischen Fragen und Freude an der Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg. Durch die Wiederkandidatur von Brignoli Lutz und Nüesch ist Kontinuität gewährleistet – gleichzeitig bietet der frei werdende Sitz Raum für neue Impulse und Perspektiven in der regionalen Sonderpädagogik. «Der
Schulzweckverband ist mit seinen vier operativen Diensten eine hoch professionelle und spezialisierte Organisation. Gerne berate ich Interessierte, ob ein Engagement in der Verbandsschulpflege etwas für sie sein könnte», bietet Francesca Brignoli Lutz an. Wahlvorschläge müssen bis zum 1. Dezember
auf der Stadtkanzlei Affoltern eingereicht werden. Schulzweckverband Bezirk Affoltern
Francesca
Nach der Pensionierung ist auch in
Schweiz bei vielen Menschen das Geld knapp. (Symbolbild Severin Bigler)
Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026 – 2030
Gemeinde Bonstetten
Publikation der vorläufigen Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl der Mitglieder von Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommission und Primarschulpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030
Gestützt auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder von Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommission und Primarschulpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: Für 5 Mitglieder des Gemeinderates (in alphabetischer Reihenfolge)
Name/Vorname (Rufname)
Geburtsjahr
BerufAdressePartei bisher/neu
Blümel Bernhard Wolfgang 1985FlugverkehrsleiterIm Bruggen 16parteilosbisher
Nufer Matthias1994RettungssanitäterBleikistrasse 37EDUneu In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von 7 Tagen, bis spätestens 11.00 Uhr (am 18. November 2025), die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Bonstetten, Abteilung Präsidiales, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 Verordnung über die politischen Rechte [LS 161.1]).
Als Mitglied von Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommission und Primarschulpflege und deren Präsidentin bzw. Präsidenten ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat (§ 23 GPR und Art. 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung). Als Präsidentin bzw. Präsident von Gemeinderat, Rechnungsprüfungskommission und Primarschulpflege kann eine der Personen gewählt werden, die Sie als Mitglied einsetzen.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die vorgeschlagene Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname).
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Formulare für die Wahlvorschläge für alle Behörden sind bei der Gemeindeverwaltung Bonstetten, Bereich Präsidiales, oder über die Gemeindewebsite www.bonstetten.ch (Bereich Aktuelles – amtliche Publikationen) erhältlich.
Die Urnenwahl findet gemäss Wahlanordnung vom 26. September 2025 am Sonntag, 8. März 2026 statt. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung i.V.m. § 55 Abs. 1 GPR erhalten die Stimmberechtigten einen leeren Wahlzettel und ein Beiblatt, auf welchem die Namen aller vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind. Die Stimmberechtigten erhalten eine Wahlanleitung.
Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a. A., erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Bonstetten, 11. November 2025 Gemeinderat Bonstetten
Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030 – Provisorische Wahlvorschläge –Ansetzung 2. Frist
Gestützt auf die Publikation der Wahlanordnung vom 26. September 2025 sind innert der angesetzten Frist für die am 8. März 2026 (1. Wahlgang) stattfindenden Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden die nachstehenden provisorischen Wahlvorschläge im Sinne von Art. 7 Gemeindeordnung vom 13. Juni 2021 (GO) sowie § 48 ff Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) eingereicht worden:
5 Mitglieder und Präsidium des Gemeinderates
Name Vorname Jahrgang BerufWohnortbisher/ neu Partei
Zbinden Andreas 1988Treuhänder mit FAStallikonbisherSVP DieSchulpräsidentinbzw.derSchulpräsidentistdas6.MitglieddesGemeinderatesundwirdimRahmen der Wahl der Mitglieder der Schulpflege gewählt.
Als Gemeindepräsidentin oder Gemeindepräsident
Name Vorname Jahrgang BerufWohnortbisher/ neu Partei
Bernhard Reto1966UnternehmerStallikonbisherparteilos
5 Mitglieder und Präsidium der Schulpflege
Name Vorname Jahrgang BerufWohnortbisher/ neu Partei
Huggler Adrian 1971BankangestellterStallikonneuFDP
Kaister Mattias1988ZahntechnikerStallikonbisherparteilos Kone Kalsang1979BetriebsökonomStallikonneuparteilos Schweizer Marc1990Projektleiter Elektroplanung Stallikonbisherparteilos
Als Schulpräsidentin oder Schulpräsident
Name Vorname Jahrgang BerufWohnortbisher/ neu Partei
Kaister Mattias1988ZahntechnikerStallikonbisherparteilos Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident ist das 6. Mitglied des Gemeinderates und wird im Rahmen der Wahl der Mitglieder der Schulpflege gewählt.
4 Mitglieder der Baukommission
Name Vorname Jahrgang BerufWohnortbisher/ neu Partei Feuz Jürg1979BrunnenmeisterStallikonbisherparteilos Khan Sahra1991ArchitektinStallikonneuparteilos Osbahr Arthur 1965GeschäftsführerStallikonbisherSVP Sidler Robert Jan1993Projektleiter HolzbauStallikonbisherSVP Vonow Christian1955BauführerStallikonneuparteilos 5 Mitglieder und Präsidium der Rechnungsprüfungskommission
Name Vorname Jahrgang BerufWohnortbisher/ neu Partei Ochalek Krystyna1959RentnerinStallikonbisherFDP Rao Agnes Alina 1976HR Global Mobility Expertin StallikonneuFDP
Schäppi Reto1972Senior ProjektleiterStallikonbisherFDP Schrempp Thomas1952RentnerStallikonbisherparteilos Trachsel Viviane 1972DozentinStallikonbisherparteilos Als Präsidentin oder Präsident der Rechnungsprüfungskommission
Name Vorname Jahrgang BerufWohnortbisher/ neu Partei
Schäppi Reto1972Senior ProjektleiterStallikonbisherFDP In Anwendung von Art. 7 GO und § 53 GPR wird eine neue Frist von sieben Tagen, bis spätestens am Dienstag, 18. November 2025, 11.30 Uhr, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden können,oder neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Stallikon, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, eingereicht werden können.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen,Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Behörde unterzeichnen. Wahlvorschlagsformulare sind bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, erhältlich. Sofern nach Ablauf der zweiten Frist die Bestimmungen gemäss §§ 54 und 54a GPR erfüllt sind, erfolgt die stille Wahl durch den Gemeinderat. Sind die Voraussetzungen hingegen nicht erfüllt, findet am Sonntag, 8. März 2026 die Urnenwahl (1. Wahlgang) statt. Gemäss §§ 55 und 61 GPR i.V.m. Art. 7 GO wird an der Urne jeweils ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 14. Juni 2026 statt. Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern,Im Grund 15,8910 Affoltern am Albis erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21a und § 22 Abs. 1 Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist,soweit möglich,beizulegen.In Stimmrechtssachen werdenVerfahrenskosten nur erhoben,wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
11. November 2025 Gemeinderat Stallikon
Maschwanden will sich bei der Sozialhilfe und im Asylwesen an die
Stadt anhängen
Dafür soll der Vertrag mit dem Sozialdienst Bezirk Affoltern gekündigt werden – Volksentscheid am 30. November
Florian HoFer
Die Gemeinde Maschwanden ist aus finanziellen Gründen nicht mehr glücklich mit der Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst Bezirk Affoltern (Soba). Sie möchte den entsprechenden Vertrag auf Ende 2027 kündigen und stattdessen die Bearbeitung in den Bereichen Berufsbeistandschaften, Sozialhilfe und Asylwesen der Stadt Affoltern übertragen. Dazu soll sich das Stimmvolk am Sonntag, 30. November, äussern.
Angespannte finanzielle Lage
Im Beleuchtenden Bericht der Gemeinde Maschwanden heisst es dazu, man habe mit Blick auf die angespannte finanzielle Lage der Gemeinde die Aufwendungen in diversen Bereichen geprüft und eine «überproportionale Zunahme der jährlichen Zahlungen an den Soba, insbesondere im Bereich des Asyl- und Migrationswesens» festgestellt. In den letzten fünf Jahren hätten sich die Ausgaben für diesen Bereich von jährlich 20000 auf rund 70000 Franken (Rechnung 2025) mehr als verdreifacht. Die Aufnahmequote sei in diesem Zeitraum zwar (um 0,3 Prozent) angestiegen, jedoch rechtfertigten sich diese Aufwendungen aus Sicht des Gemeinderates bei dem sehr geringen Einwohnerwachstum (Einwohnerzahl 2020: 636, aktuell 676) in Maschwanden kaum. Bereits mehrmals seien diese hohen Aufwendungen auch durch den Kanton im Rahmen der Prüfung des Gesuches für den individuellen Sonderlastenausgleich
(Isola) moniert worden, welcher eine überproportionale Aufwandentwicklung des Sozialdienstes festgestellt habe. Weiter heisst es: «Diese sehr hohen Aufwendungen sind für den bereits jetzt äusserst angespannten Finanzhaushalt der Gemeinde auf die Dauer nicht tragbar.» Nach eingehender Prüfung sei der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass die Verrechnungsstruktur der Stadt Affoltern für eine kleine Gemeinde wie Maschwanden wirtschaftlich vorteilhafter, administrativ effektiver und übersichtlicher sei.
«Recht auf Klarheit und Transparenz» Gar nicht glücklich ist man mit diesem Vorhaben beim Soba. In einer am Sonntag übermittelten Stellungnahme heisst es: «Der Verwaltungsrat bedauert den Entscheid der Gemeinde Maschwanden ausserordentlich, insbesondere da die Gemeinde vor ihrem Entscheid weder den Dialog mit dem Verwaltungsrat noch mit der Geschäftsleitung gesucht hat. Dies wäre im Hinblick auf die frühzeitige Klärung der vorliegenden Missverständnisse und nicht korrekt getroffenen Annahmen von Bedeutung gewesen, um so eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu gewährleisten. Unsere Klarstellungen sind auch deshalb von grosser Bedeutung, weil die Einwohnerinnen und Einwohner von Maschwanden im Hinblick auf den am 30. November zu treffenden Richtungsentscheid zur Ausrichtung und Anbindung ihres Sozialdienstes ein Recht auf Klarheit und Transparenz haben.» Die
im Beleuchtenden Bericht aufgeführten finanziellen Vergleiche beruhten teilweise auf unvollständigen Annahmen, so die Mitteilung. Die Kostenentwicklung im Asylwesen sei in erster Linie auf die vom Kanton Zürich vorgegebene Erhöhung der Aufnahmequote von 0,5 Prozent auf 1,6 Prozent zurückzuführen. Diese Entwicklung betreffe alle Gemeinden gleichermassen und stehe nicht im Zusammenhang mit der Betriebsstruktur oder Arbeitsweise des Soba. «Der Soba setzt die Integrationsagenda Zürich (IAZH) seit deren Einführung strukturiert, praxiserprobt und mit erfahrenem Fachpersonal um. Er verfügt über etablierte Netzwerke im Bezirk und gewährleistet damit eine koordinierte, nachhaltige Integrationsarbeit», so die Medienmitteilung weiter. Die Stadt Affoltern, mit der Maschwanden künftig zusammenarbeiten möchte, wird diese Aufgaben erst ab 2028 selbst übernehmen. Sie habe bislang wenig Erfahrung damit, da die Umsetzung über die Firma Asyl-Organisation Zürich (AOZ) erfolgt. Mit seinen Angeboten in den Bereichen Sozialhilfe, Asyl und Migration, Berufsbeistandschaften, persönliche Hilfe und Suchtberatung sowie einem sozialtherapeutischen Wohnheim stelle der Soba eine wohnortsnahe, koordinierte und qualitativ gesicherte Grundversorgung im Bezirk sicher. Leistungen im Bereich persönliche Hilfe und Suchtberatung stünden allen Einwohnerinnen und Einwohnern der angeschlossenen Gemeinden offen –auch unabhängig von einem Sozialhilfeanspruch. «Eine Zusammenarbeit ist
zugleich ein Commitment der Gemeinden, die sozialen Aufgaben und Herausforderungen gemeinsam, koordiniert und solidarisch zu bewältigen», so die Medienmitteilung weiter. Die interkommunale Zusammenarbeit sei aus betriebswirtschaftlicher und politischstrategischer Sicht klar vorteilhaft: Sie schaffe Synergien, optimiere Abläufe und ermögliche eine effizientere Nutzung von Ressourcen. «Die Absicht der Gemeinde Maschwanden, aus dieser Zusammenarbeit auszutreten, ist nicht nachvollziehbar und entspricht nicht dem bereits erfolgreichen Zusammenarbeitsprinzip unter den Gemeinden im Bezirk Affoltern.»
«Übernahme ist problemlos»
«Die wenigen Fälle aus Maschwanden in den Bereichen Berufsbeistandschaft und Sozialhilfe können wir problemlos übernehmen», heisst es auf Anfrage bei der Stadt Affoltern. Mit dem Beitritt von Maschwanden betreut die Stadt Affoltern bei den Berufsbeistandschaften ab dem 1. Januar 2028 insgesamt sieben Gemeinden. Das entspricht der Hälfte aller Gemeinden im Bezirk. «Damit sind wir für rund 31000 Einwohnerinnen und Einwohner verantwortlich, was etwa 54 Prozent der Bezirksbevölkerung entspricht», so eine Stellungnahme der Stadt weiter. Die Stadt Affoltern baut derzeit ihr eigenes Asylwesen auf. «Durch die zweijährige Kündigungsfrist von Maschwanden beim bisherigen Dienstleister lasse sich die zusätzliche Arbeit problemlos
Inspirierender Dichterwettstreit mit Tiefgang
Die 17. Poetry-Slam-Veranstaltung von «Kultur Affoltern» präsentierte starke Stimmen
Brigitte reemts Flum
Die «Galerie am Märtplatz» in Affoltern füllte sich Samstagabend und es entstand schnell eine Atmosphäre gespannter Erwartung. Einige Stuhlreihen, vorne eine schlichte Bühne mit einem Mikrofon. Schon nach wenigen Minuten war spürbar, dass dieser Poetry-Slam kein gewöhnlicher Abend werden würde. Am Samstag trafen sehr starke Stimmen auf ein Publikum, das bereit war, sich mitnehmen zu lassen.
Ein Moderatorenwechsel
Doch erst einmal ging es nicht um das Line-up der Künstler, sondern um den anstehenden Moderatorenwechsel. Seit nunmehr 17 Jahren ist «Kultur Affoltern», vor Ort vertreten durch Bea Herger, Veranstalterin des Poetry-Slams in Affoltern. «17 Mal – das ist wild!», kommentierte dann auch die Co-Moderatorin des Abends, Rhea Seleger. Von An-
beginn dabei und für den musikalischen Background zuständig war DJ Ironneck alias Vincent Aeberhard.
Die ersten zehn Jahre wurde der Wettstreit von Simon Chen moderiert, die letzten sieben Jahre von Rhea Seleger, die sich jetzt verstärkt auf ihre Soloauftritte konzentrieren möchte. Gerade hatte ihr Programm «Phönix» Premiere im «Millers» in Zürich. Den Stab von ihr übernimmt Jeremy Chavez, selbst SlamPoet, ehemaliger U20-Poetry-SlamSchweizer-Meister und dieses Jahr Nominee für den Swiss Comedy Award. Die samstägliche Co-Moderation mit Rhea Seleger machte jedenfalls klar, dass «Kultur Affoltern» hier einen echten Besetzungscoup gelandet hat. Auch wenn der neue Moderator noch ein wenig «Säuliamt-Stallgeruch» annehmen muss. Er selbst kommt aus Wohlen und zu Affoltern kommentiert er: «Man kennt Affoltern vage, aber es gibt ja zwei. Aber die Affoltemer kennen ja Wohlen.» So geht das natürlich gar nicht und deshalb nutzte er jede kleine Pause zwischen den Poetenauftritten, um sich seine Ortskenntnisse vom Publikum vertiefen zu lassen.
Der Begriff «Slam» stammt aus dem Amerikanischen und bedeutet «heftig schlagen» oder «(verbal) aufeinandertreffen». Er beschreibt den Wettkampfcharakter, bei dem die Dichterinnen und Dichter mit ihren Texten gegeneinander antreten. Erfunden wurde das Format Mitte der 80er-Jahre vom Poeten und Bauarbeiter Marc Kelly Smith. Er wollte den steifen Literaturlesungen etwas Nahbares und weniger Elitäres gegenüberstellen, bei dem das Publikum mitbestimmt und Teil der Perfomance ist. Und so sind dann auch die Regeln gestaltet, die Seleger und Chavez nochmals kurz zusammenfassen: Die Texte müssen selbstgeschrieben sein, es sind keine Requisiten oder Verkleidungen erlaubt, man erscheint in seinem Alltagsoutfit,
nach sechs Minuten ist Schluss. Für das Publikum gilt: Es hört aufmerksam zu –«Respect the Poet» – und entscheidet durch die Intensität des Applauses, welcher von zwei Dichtern das jeweilige «Battle» gewinnt.
Line-up der «Crème de la Crème»
Der samstägliche Poetry-Slam bot, weil als Jubiläumsveranstaltung deklariert, eine Teilnehmerliste der Extraklasse. Nicht stotternde Anfänger, sondern spürbar bühnenerfahrene Slammer enterten das Mikrofon in der «Galerie am Märtplatz». Insgesamt sechs Teilnehmer traten in Zweiergruppen gegeneinander an, die jeweiligen Sieger fanden sich dann mit einem zweiten Text im Finale. Die erste Gruppe war Jessica Brunner mit einem Slam zum Thema ADHS versus Remo Zumstein mit dem Titel «No go’s». In der zweiten Gruppe trat Gregor Stäheli mit «I wott schlägle» gegen die
amtierende Schweizer Meisterin Annika Biedermann mit «Was ist eigentlich mein Scheissproblem?» an. In der dritten Gruppe mass sich Manuel Diener mit «Tiger» an Kay Wieoimmer mit «Dinos».
Breite Themenvielfalt
Die Themenvielfalt über die gesamten Beiträge war breit und vielfältig. Da wechselten sich sehr ernsthafte und betroffen machende Texte mit absurden Betrachtungen und witzigen Wortspielen ab. Manche Beiträge wurden ganz ruhig und in gesetztem Hochdeutsch vorgetragen, andere lebten vom Schweizerdeutsch, manche trugen ruhig vor, andere wurden immer schneller, sehr rhythmisch, es wurde fast zum «Beatboxen», manche Texte waren stringent, andere rutschten ins Surreale und Absurde. Poetry-Slam hat einen besonderen Reiz, weil er Sprache lebendig macht. Ebenso wie um geschriebene
einplanen. Aufgrund der Platzknappheit im 20 Jahre alten Stadthaus müsse man den neuen Bereich Asyl sowieso extern unterbringen. Deshalb können wir die nötige Infrastruktur ebenfalls sehr gut mitplanen», so die Medienmitteilung weiter. «Wir erbringen unsere Dienstleistungen zu vollkostendeckenden Preisen», hält auch Stadtpräsidentin Eveline Fenner in diesem Zusammenhang fest: «Warum andere Anbieter teurer sind, können wir nicht beurteilen. Wir würden uns freuen, künftig auch für Maschwanden tätig zu sein.»
Der Sozialdienst Bezirk Affoltern
Im Jahr 2017 bildeten die politischen Gemeinden Aeugst, Hausen, Hedingen, Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten, Ottenbach und Obfelden als sogenannte Trägergemeinden unter dem Namen Sozialdienst Bezirk Affoltern eine interkommunale Anstalt (IKA) nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Der Sozialdienst Bezirk Affoltern erbringt für die Gemeinde Maschwanden derzeit Dienstleistungen im Bereich der Berufsbeistandschaften, der Sozial- und Wirtschaftshilfe, der persönlichen Hilfe, der Suchtberatung und des Asyl- und Migrationswesens. Diese Leistungen werden somit für die Gemeinde Maschwanden extern eingekauft. (red)
Worte geht es hier um Stimme, Haltung, Präsenz, Rhythmus. Wer auf der Bühne steht, zeigt sich humorvoll, wütend, verletzlich, ratlos. Die Vielfalt der Themen und Formen machte den Abend zu einer Reise durch unterschiedliche, sehr persönliche Gefühlswelten. Das sehr bekannte, aber nicht eindeutig zuordenbare Zitat «Wenn du es nicht verstehst, dann fühle es» appelliert daran, Poesie nicht nur intellektuell, sondern vor allem emotional zu erleben. Und PoetrySlam ist ein Format, das genau diesen Zugang sehr leicht macht. Entsprechend reagiert das Publikum direkt, lacht, applaudiert, bewertet und ist nicht nur Beobachter.
Das grosse Finale
In der ersten Runde setzten sich Jessica Brunner, Gregor Stäheli und Kay Wieoimmer gegen ihre Kontrahenten durch. Im Finale traten sie jetzt gegeneinander an. Jessica Brunner trug einen sehr wütenden Text über eine Weiterbildungsmassnahme des Kantons vor, Gregor Stäheli slammte zum Thema «Schlussmachen» und Kay Wieoimmers Thema war die «Superkraft der Mehrsprachigkeit» und «Alltagsrassismus». Den dritten Platz belegte Jessica Brunner, den zweiten Kay Wieoimmer und Sieger des Abends wurde Gregor Stäheli. Gregor Stäheli ist in der Comedy- und SlamPoet-Szene kein Unbekannter. Derzeit ist er mit seinem ersten Solo-Programm «Out of Office» über die Absurditäten des Arbeitsalltags auf Schweiztournee. Aufgrund der Kostproben beim PoetrySlam in Affoltern lohnt sich ein Besuch ganz sicher.
Am Samstag gewann er neben Ruhm und Ehre, die Herzen der Zuschauer und eine Flasche Whisky. Den grössten Gewinn trug aber das Publikum davon, das den Raum wacher, inspirierter und sehr gut unterhalten verliess.
Die drei Finalisten Kay Wieoimmer (von links), Gregor Stäheli und Jessica Brunner. (Bilder Brigitte Reemts Flum)
Jeremy Chavez, neuer Moderator von Poetry-Slam Affoltern mit seiner Vorgängerin und aktuellen Vorgängerin Rhea Seleger.
Gemeindeversammlung mit drei Geschäften
Aus den Verhandlungen des Gemeinderats
Das Budget 2026 der Gemeinde Hausen rechnet mit einem Ertragsüberschuss von 242000 Franken. Das Budget basiert auf einem Steuerfuss von 90 Prozent (Vorjahr 90 Prozent) bei einem Steuerertrag (100 Prozent) von 11,5 Millionen Franken und einem Grundsteuerertrag von einer Million Franken. Der Gesamtaufwand liegt bei rund 26,62 Millionen Franken. Die Nettoinvestitionen im Verwaltungsvermögen betragen für das Budgetjahr 18955000 Franken (Vorjahr 14630000 Franken). Davon fallen 8046000 Franken (Vorjahr 2676000 Franken) auf die gebührenfinanzierten Bereiche. Neben dem Budgettraktandum soll die Gemeindeversammlung vom 26. November auch noch entscheiden, ob ein Kredit für den Ausbau des Wigartewegs bewilligt werden soll. Dieses Projekt war an der vergangenen Gemeindeversammlung schon einmal traktandiert und wurde von der Stimmbevölkerung knapp abgelehnt. Neu wird deshalb nur noch eine reduzierte Version des Ausbaus beantragt. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen nun noch 405900 Franken gegenüber den ursprünglichen 616700 Franken. Die erreichte Kostensenkung ergibt sich insbesondere aus dem Verzicht auf eine durchgehende 3,50 Meter breite Notzufahrt, der Einführung variabler Breiten (1,20 bis 1,50 Meter für den Wanderweg, 1,75 bis 2 Meter für das Trottoir) und dem damit verbundenen Wegfall teurer Stützbauten. Dadurch wird auch der naturbelassene Charakter des Weges stärker berücksichtigt. Die nun reduzierte Version des Projektes wird nun auch von der Rechnungsprüfungskommission zur Annahme empfohlen, welche sich bei der ursprünglichen Version noch kritisch geäussert hatte. Mit einer Genehmigung Ende November durch die Gemeindeversammlung ist es weiterhin möglich, Synergien mit den übrigen von privater Seite initiierten Erschliessungsarbeiten am Wigarteweg zu nutzen. Dies ist auch der Grund, warum der Gemeinderat dieses Geschäft nach so kurzer Zeit erneut, in angepasster Form, der Gemeindeversammlung vorlegen möchte.
Schliesslich wird der Gemeindeversammlung vom 26. November eine Kre-
Hausen
ditabrechnung zur Genehmigung beantragt. An der Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2024 genehmigten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Hausen nämlich für das Projekt «Sanierung Reservoir Huebersberg» einen Verpflichtungskredit von 500000 Franken. Das Projekt wurde im vergangenen Winter erfolgreich realisiert. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf 351547.57 Franken, was eine Einsparung von 148452.43 Franken, respektive 29,69 Prozent, darstellt. Die Kostenverringerung wurde vor allem durch eine alternative Ausführung der Baumeisterarbeiten und durch gezielte Kostenkon-
trolle und Nutzung von Synergien im Bauprozess erreicht.
Pachtländer «Widiacher» und «Höchen Felsen» neu vergeben Die beiden Pachtländer «Widiacher» und «Höchen Felsen» mussten infolge Pensionierung respektive Betriebsaufgabe des ursprünglichen Pächters neu vergeben werden. Das Pachtland «Höchen Felsen» wurde an den einzigen Bewerber Leo Eugster aus Türlen vergeben. Auf die Pachtausschreibung von Mitte Juli 2025 gingen für den «Widiacher» zwölf Bewerbungen ein. Zwei Bewerbungen
schwangen gemäss den in der Ausschreibung genannten Kriterien – punktegleich – oben aus, weshalb zwischen diesen beiden Bewerbungen das Los entscheiden musste. Die Pacht «Widiacher» wurde somit, gestützt auf den Losentscheid, an die Generationengemeinschaft Heer aus Ebertswil vergeben.
Erneuerungswahlen 2026: Wahlvorschläge weiterhin möglich
Am 8. März 2026 finden die Gesamterneuerungswahlen der politischen Behörden für die Amtsdauer 2026 bis 2030 statt. In allen zu wählenden Gremien
der politischen Gemeinde Hausen sowie in der Sekundarschulpflege der Sekundarschulkreisgemeinde Hausen Kappel Rifferswil wird jeweils mindestens ein Sitz frei respektive mindestens ein bisheriges Mitglied kandidiert nicht mehr. Im Gemeinderat, der Primarschulpflege sowie der Rechnungsprüfungskommission sind es sogar jeweils mehrere Sitze, in der Baukommission und der Primarschulpflege je ein Sitz. Interessierte können sich noch bis am 26. November 2025 mittels von 15 Stimmberechtigten unterzeichneten Wahlvorschlags zur Wahl aufstellen lassen.
Die Publikation der Namen der Kandidierenden ist für am 5. Dezember vorgesehen, bei gleichzeitiger Ansetzung einer siebentägigen Frist für letzte Korrekturen. Weitere Informationen zum Wahlprozedere finden sich auf der Gemeindehomepage. Aufgrund der Bestätigung der Auflösung der Tiefbaukommission und Sozialbehörde durch die Urnenabstimmung vom 28. September werden diese beiden Kommissionen nicht mehr neu gewählt.
Ausserbetriebssetzung der gemeindeeigenen Kläranlage Die Hausemer Kläranlage wurde im September 2025 für immer ausser Betrieb genommen. Damit endet die knapp 60-jährige Geschichte dieses Bauwerkes, welches im Jahre 1994 generalsaniert und ausgebaut wurde. Die Anschlussleitung an das Abwassernetz des Gewässerschutzverbandes der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ) konnte per Ende 2024 fertig gestellt werden. Seither liefen noch Tests im Parallelbetrieb zwecks Kapazitätenoptimierung. Nun sind noch Rückbauten zu erledigen, wobei ein Teil der bisherigen Klärwasserbecken in neuer Funktion als Rückhaltebecken weiterhin benötigt wird. Zudem muss noch ein neues Pumpenhaus erstellt werden. Anschliessend kann der am 29. November 2020 von der Stimmbevölkerung bewilligte Kredit über 9,11 Millionen Franken abgerechnet werden.
Christoph Rohner, Gemeindeschreiber Hausen
Information zur Entfernung des Erklärvideos zur Abstimmung
Initiative zur Durchführung der Urnenabstimmung über die Teilrevision der Nutzungsplanung Weierächer-Grabmatten
Der Gemeinderat Wettswil hat entschieden, das Erklärvideo zur Abstimmung «Initiative zur Durchführung der Urnenabstimmung über die Teilrevision der Nutzungsplanung Weierächer-Grabmatten» vom 30. November von der Gemeinde-Website zu entfernen. Er hat sich diesen Entscheid nicht leicht gemacht, auch im Hinblick auf die bereits entstandenen Aufwände und Kosten. Der Entscheid erfolgte jedoch nach sorgfältiger Abwägung im Interesse eines geordneten Abstimmungsprozesses und mit dem Ziel, bald Planungssicherheit
für die nächsten Schritte im Quartierplanverfahren zu erlangen.
Gemeinderat ist weiterhin von Ausgewogenheit überzeugt
Das Video wurde ursprünglich erstellt, um den Stimmberechtigten die komplexe Vorlage mit Initiative und Gegenvorschlag verständlich zu erläutern. Ziel war es, die Bevölkerung neutral und sachlich zu informieren und so eine fundierte Meinungsbildung zu unterstützen. Nach der Veröffentli-
chung ging jedoch von den Initianten die Forderung ein, das Video zu löschen, da es ihrer Ansicht nach nicht genügend objektiv sei. Gleichzeitig wurde mit einem erneuten Stimmrechtsrekurs gedroht.
Der Gemeinderat ist weiterhin überzeugt, dass das Video die wesentlichen Inhalte ausgewogen darstellte und für die Stimmberechtigten eine hilfreiche Orientierung bot. Der Gemeinderat möchte eine sachliche und konstruktive Diskussion ermöglichen. Er hat deshalb entschieden, das Video zu entfernen,
damit durch den Entscheid des Stimmvolks am 30. November Planungssicherheit erlangt und der bereits sehr lange andauernde Prozess weiter vorangetrieben werden kann. Mit dem Gegenvorschlag möchte der Gemeinderat der eingereichten Initiative die andere mögliche und aus Sicht des Gemeinderats sowie des Kantons zu bevorzugende Variante gegenüberstellen, welche alle notwendigen rechtlichen und planerischen Gesichtspunkte miteinbezieht. Das Ziel bleibt, den Stimmberechtigten beide Varianten zur Beurteilung
Strassenbeleuchtung: Umrüstung auf LED-Leuchten
Aus dem Gemeinderat Bonstetten
Die Gemeinde Bonstetten rüstet seit 2019 punktuell ganze Strassenzüge auf LED-Leuchten um. In den vergangenen sechs Jahren wurden so 208 Leuchten auf die energiesparende Beleuchtungstechnik umgerüstet. Dies entspricht 45 Prozent der insgesamt 456 gemeindeeigenen Leuchten. Aufgrund von technischen und finanziellen Vorteilen, welche sich etabliert haben, ist die Zeit nun reif für die vollflächige Umrüstung auf dem ganzen Gemeindegebiet.
In der Gemeinde Bonstetten gibt es insgesamt 579 Kandelaber entlang der öffentlichen Infrastruktur. Davon ge-
hören 456 Leuchtstellen in die Zuständigkeit der Gemeinde. Für die restlichen 123 Leuchten entlang von Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt des Kantons Zürich verantwortlich.
Im Jahr 2018 wurde durch die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) ein erstes Beleuchtungskonzept für die Gemeinde erstellt, welches im Jahr 2024 aktualisiert wurde.
Anfang 2025 hat die Werkkommission die Grundsätze für die künftige öffentliche Beleuchtung definiert und die technischen Inhalte des Beleuchtungskonzepts festgelegt. Es ist die ge-
samte öffentliche Strassenbeleuchtung auf LED umzurüsten. Alle Leuchten sollen zusätzlich mit einer intelligenten Sensorik sowie mit Bewegungsmeldern ausgestattet werden. Ferner werden die bereits auf LED umgerüsteten Leuchten im Endausbau, wo technisch möglich und sinnvoll, noch mit der definierten Sensorik ergänzt. Einige LED-Leuchten sind jedoch schon so alt, dass sie nicht mehr mit dieser Technik ausgerüstet werden können.
Mit der Umrüstung auf LED-Leuchten lassen sich zirka 70 bis 80 Prozent der Energie einsparen. Bei der Umrüs-
tung der verbleibenden Leuchten auf die LED-Technologie spart die Gemeinde neben der Energie auch deren Kosten von zirka 20000 Franken pro Jahr ein. Im Zuge des Endausbaus und des nachhaltigen Umgangs mit Energie sowie der aus der Beleuchtung resultierenden Lichtverschmutzung drängt sich zudem die Frage über einen Rückbau von nicht zwingend nötigen Leuchten, ausserhalb oder am Rand des Siedlungsgebiets (Bauzone), auf. Normtechnisch spricht gemäss EKZ nichts gegen einen Rückbau. Dieser führt zu finanziellen Ersparnissen beim Endausbau sowie
zu unterbreiten und damit eine verlässliche Grundlage für die zukünftige Planung zu schaffen. Weitere Ausführungen können dem beleuchtenden Bericht entnommen werden. Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und das anhaltende Interesse am Verfahren. Für Fragen oder weiterführende Informationen zur bevorstehenden Abstimmung steht die Gemeindeverwaltung Wettswil gerne zur Verfügung.
Dominik Pfefferli, Gemeindeschreiber Wettswil
später beim Unterhalt und den laufenden Energiekosten. Vereinzelte Leuchten werden daher rückgebaut.
Die Arbeiten werden durch die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) aus Dietikon fortgeführt. Sie werden noch dieses Jahr mit der Umrüstung beginnen. In einer ersten Phase wird bis Jahresende der Ortsteil Dorf umgesetzt. Im Jahr 2026 folgt die Umrüstung im Schachen. Die Arbeiten können an vereinzelten Stellen zu Verkehrsbehinderungen führen. Gemeinde Bonstetten
Bild der (sich damals noch in Betrieb befindenden) Kläranalage Hausen. (Bild zvg)
Zum siebten Mal Offene Ateliers
23 Kunstschaffende öffneten ihre Türen in Bonstetten, Stallikon und Wettswil
Regula ZellwegeR
Susanne Baer wohnt bereits länger in Bonstetten – nun arbeitet sie auch hier. Ihr Atelier befand sich vorher in Aeugst. «Mein neues Atelier habe ich diese Woche beziehen können. Deshalb gibt es keine schönere Gelegenheit, mich in meiner Wohngemeinde durch mein künstlerisches Schaffen vorzustellen.»
Katharina Moser nutzte früher die Möglichkeit, im Rahmen der Offenen Ateliers einen Blick in das Schaffen anderer Künstlerinnen und Künstler zu werfen. Letztes Wochenende begrüsste sie erstmals Kunstinteressierte in ihrem eigenen Atelier. Sie ist begeistert von den Chancen, die Kunstschaffenden der Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil damit geboten werden.
Auch Laura Herter ist zum ersten Mal dabei. Sie findet die Offenen Ateliers super, weil mit diesem offiziellen Projekt Schwellenängste abgebaut werden, Künstler in ihren Ateliers zu besuchen – auch ohne zu denken, gleich ein Bild kaufen zu müssen. «Ich kann mir gut vorstellen, nächstes Jahr bei der Organisation die Kommunikation über die so-
«Enkaustik ist seit 3000 Jahren als Maltechnik bekannt.»
Katharina Moser, Kunstschaffende
zialen Medien zu übernehmen», meint sie engagiert. Dies wird Marlies Acher-
Skizzieren, zeichnen, malen und fotografieren gehören unabdingbar zu
und tritt in den Dialog mit anderen Menschen. (Bilder Regula Zellweger)
mann-Gisinger freuen, sie ist Initiantin und treibende Kraft hinter den Offenen Ateliers. Seit sieben Jahren koordiniert und organisiert sie, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising. Dieses Jahr gelang es ihr wieder, die Gemeinden Bonstetten, Stallikon und Wettswil sowie die «Fachstelle Kultur des Kantons Zürich» und weitere Sponsoren für Beiträge zu gewinnen.
In Bonstetten öffnet Susanne Baer ihr Atelier für Kunstinteressierte
Das Schaffen der seit zehn Jahren pensionierten Pädagogin Susanne Baer ist vielseitig. Sie nutzt sowohl bildnerische Gestaltung als auch Sprache, um sich
Laura Herters Werke spiegeln oft Frausein und Mutterschaft. Ihr Anliegen ist die Vereinbarkeit von Mutterschaft, Beruf und Kunst.
auszudrücken. Ein Beispiel dafür ist ihr Bilderbuch «Carlitos».
Skizzieren, zeichnen, malen und fotografieren gehören unabdingbar zu ihrem Alltag. Sie experimentiert erfolgreich mit Drucken und Radierungen. «Mein künstlerisches Schaffen bedeutet für mich alles, es ist mein Leben, mein Glück.» Inspiration findet sie in der Natur.
Susanne Baers Werke haben Tiefe. Sie denkt viel nach und kann dies auch formulieren: «Mit meiner Kunst kann ich die beiden Polaritäten meiner Persönlichkeit miteinander verweben: Das Genaue, Exakte, Strategische, ‹Pingelige› mit dem Grosszügigen, Lockeren, Freien und Unkonventionellen. Ich kann somit
auch verschiedenste Techniken auf ein und demselben Bild zusammenbringen, einzigartige Kombinationen, die sonst kein anderer Mensch je auf der Welt so zusammengestaltet hat.»
Katharina Moser zeigt in Wettswil verschiedene Techniken Über Enkaustik erzählt Katharina Moser mit quirliger Begeisterung: «Enkaustik ist seit 3000 Jahren als Maltechnik bekannt. Wachs wird mittels Wärme heiss auf einen Maluntergrund gegeben. Das Bild entsteht dabei durch den Grund, die dem Wachs beigefügten Farbpigmente und die gezielte Erwärmung. Das Element der Hitze ist notwendig, damit ein
Die Autodidaktin Katharina Moser holt sich Inspiration in der Natur. Sie liebt Farbigkeit und arbeitet auch mit Acryl- und Ölfarben.
Gemälde als Enkaustik bezeichnet werden kann.» Katharina Moser malt zudem mit Naturfarben, Ölfarben und Acryl. Mit den Naturfarben gewinnt sie Erdung und Authentizität, Enkaustik bringt Tiefe, Struktur und Wärme. Katharina Moser bezeichnet sich als Naturmensch. Sie kocht gern und liebt ihren Garten. Und auch ihr Atelier, wo die Enkelkinder gern zu Besuch kommen, und Experimente wagen. Was einst vor 25 Jahren mit Seidenmalerei begann, ist heute Kunstschaffen mit verschiedenen Techniken. Katharina Moser malte grossfarbige Acrylbilder, nun strebt sie mit Ölmalerei wieder grosse Formate an. Sie freut sich über die Farbigkeit und lässt sich beispielsweise von Früchten und Gemüse inspirieren. Mit ihrer Freude an den Farben will die Autodidaktin Ablenkung vom Alltag schaffen. Sie bezeichnet sich als fröhliche Person, die gern positive Stimmung auf andere überträgt.
Mix aus Kunstschaffen, Familienleben und Freundschaften in Stallikon Wer das Atelier von Laura Herter in Stallikon besuchte, wurde von einer jungen Frau mit einem Kleinkind auf dem Arm begrüsst. Das Thema Mutterschaft findet man auch in ihren Werken. «Meine beiden Töchter haben die Art meines Schaffens geändert. Früher habe ich stundenlang an einer Bleistiftzeichnung gearbeitet.» Heute ist ihr iPad ihr Atelier. «Wenn die beiden grösser sind, werde ich wieder neue Wege gehen», ist sie sich sicher. Laura Herter hat Berufserfahrung in verschiedenen Berufswelten gesammelt, die unter dem Begriff «Vermittlung» subsumiert werden können. Sie hat eine fundierte gestalterische Ausbildung, beginnend mit der Kantonsschule und dem Abschluss der Zürcher Hochschule der Künste in Fine Art. Sie zeigt in ihrem Atelier, dem Wintergarten der Familie Herter, beeindruckende figurative Zeichnungen. Daneben schafft sie auch Kartenserien, beispielsweise von der Lalimuus. Bereits tritt eine Gruppe Mädchen mit drei Männern in das Atelier ein. Die Kinder sind begeistert von den Kartenserien, von den Zeichnungen, die «I am», «Geborgenheit» oder Weihnachtsmotive vermitteln. Die Männer stehen vor den grossformatigen, skizzenhaften Bildern, die nicht unfertig sind, sondern Raum lassen, sich einzulassen, ins Zwiegespräch zu treten und das Fehlende für sich zu ergänzen. Faszinierend ist in Laura Herters Atelier der unkomplizierte Mix aus Kunstschaffen, Familienleben und Freundschaften. Die Offenen Ateliers fördern diese Art des Kunsterlebens, bedeuten kein Abspalten von Kunst in eine elitäre Kunst-Welt, sondern binden Kunst ein in das Alltagsleben von Menschen allen Alters.
Bekannte Märchenklassiker inszeniert vom Turnverein
Die Turnerinnen und Turner des TV Mettmenstetten entführten in die Welt der Märchengeschichten
Ein Hauch von Märchen lag am Wochenende über Mettmenstetten. In der Turnhalle Wygarten zeigten Gross und Klein ihr Können und entführten das Publikum mit turnerischen Höchstleistungen, Humor und Fantasie in die Welt der Märchengeschichten.
Jö-Effekte und Schmunzler
Den Auftakt machten die Jugendriegen, die mit viel Begeisterung bekannte Klassiker wie «Dornröschen» und «Hänsel und Gretel» präsentierten. Die jungen Turnerinnen und Turner überzeugten mit grosser Freude und farbenfrohen Kostümen. Natürlich durften die Kleinsten des Kinderturnens nicht fehlen. Mit ihrem fröhlichen Winken zu den Eltern im Publikum sorgten sie für den wohl
grössten Jö-Effekt der Aufführungen.
Die TV-Frauen schlüpften mit Eleganz in die Rollen von «Aschenputtel». Bereits in der Zwischennummer ging der berühmte Schuh verloren und sorgte für Schmunzeln im Publikum.
Eindrucksvolles Bühnenbild
Humorvoll ging es weiter: Die Männerriege brachte die Streiche von «Max und Moritz» auf die Bühne und begeisterte mit einem eindrucksvollen Bühnenbild und viel kreativer Umsetzung. Winterliche Magie lag in der Luft, als die Geräteturnerinnen und -turner zum Thema «Frau Holle» performten. Die Gruppe TV Mixed nahm das Publikum mit auf eine glitzernde Reise direkt in das Reich der «Eiskönigin». Für zusätzlichen Märchen-
zauber sorgten die TV-Männer als die «sieben Zwerge», die das Publikum begeisterten. Das Duo Larsig führte mit viel Herzblut, Humor und kleinen Seitenhieben auf das Mettmenstetter Dorfleben durch den Abend. Noch zwei Vorstellungen stehen bevor, dann heisst es Abschied nehmen von ihrer langjährigen Rolle. Schon vor der Aufführung herrschte in der Festwirtschaft reger Betrieb, viele Besucherinnen und Besucher stärkten sich dort, bevor es in die Märchenwelt ging. In der Pause lockte die Tombola mit grossartigen Preisen und sorgte für fröhliche Gesichter. Nach dem Programm wurde noch lange in geselliger Runde in der Zauberwald-Bar gefeiert.
Jessica Suter, Turnverein Mettmenstetten
Susanne Baers Alltag. Aus ihrer Kunst schöpft sie Kraft
Gross war der Applaus des Publikums beim Schlussbild. (Bild zvg)
Jugendprojekt «Lift – von der Schule in die Berufswelt» für den Bezirk wird neu zentral an der sek mättmi geführt
Mit dem Jugendprojekt «Lift – von der Schule in die Berufswelt» erhalten Sekundarschülerinnen und -schüler die Chance, mit Arbeitseinsätzen bei Partnerunternehmen in der echten Berufswelt zu schnuppern. Insgesamt zwölf
Schülerinnen und Schüler aus dem Bezirk arbeiten drei bis vier Mal pro Monat einen halben Tag in einem Betrieb mit – für einen echten Lohn. Die Jugendlichen sammeln in einem geschützten Umfeld praktische Arbeitserfahrungen. Ziel ist es, ihre Motivation für den Berufseinstieg zu steigern und den Übergang in eine Lehre oder den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Daniel Frischkopf neuer Leiter
Seit 1. August 2025 wird das «Lift-Projekt» für den Bezirk Affoltern zentral von Daniel Frischkopf an der sek mättmi geführt. Der 53-Jährige war an der sek mättmi Klassenlehrer einer BC-Klasse und lehrt heute als Fachlehrer für Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Englisch, Französisch sowie Geschichte. Als Programmleiter des «Lift-Programms» gleist er die Kontakte zwischen den
FORUM
Vorkaufsrecht:
Schülerinnen und Schülern und Betrieben der Region auf. Dabei kommt ihm zugute, dass er als Lehrervertreter des Elternrats der sek mättmi bereits einige KMU-Unternehmer der Region kennenlernte. «Wir arbeiten mit rund 20 Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Bau, Detailhandel und Gesundheit zusammen. Besonders zu erwähnen ist die Volg-Gruppe mit mehreren Filialen», erklärt der gebürtige Luzerner. Von den zwölf «Lift-Absolventen» für dieses Jahr haben zehn ihren Wochen-Arbeitsplatz zugesichert und starteten Ende Oktober ihren Einsatz.
Programm schafft Win-win-Situationen
«Wir sind vor allem angewiesen auf den guten Willen von KMU, sich mit uns zusammen für die Weiterentwicklung unserer Jugendlichen der Region einzusetzen», so Frischkopf. Dabei ist er überzeugt, dass sich die Arbeit für alle Seiten auszahlt: «Oftmals kommen Jugendliche nach einem Einsatz motivierter in die Schule zurück. Bei der Arbeit lernen sie, dass man im Arbeitsleben auch nicht alles umsonst be-
kommt.» Für Lehrbetriebe ergäben sich mitunter direkt Kontakte zu einem zukünftigen Lernenden. «Gleichzeitig verhindern frühe Arbeitserfahrungen spätere Enttäuschungen wegen falscher Erwartungen in der Lehre oder den
ersten Jahren im Job», so Frischkopf. Man soll sich nicht täuschen lassen: Den jugendlichen Lift-Absolventen wird nichts geschenkt: Ihre Einsätze sind in der schulfreien Zeit am Mittwochnachmittag oder am Samstag. So ist ein
Schüler der zweiten sek mättmi bereits seit Ende September am Wochenende im Steakhouse Bahnhof in Mettmenstetten an der Arbeit anzutreffen.
Mario Wittenwiler, Klassenlehrer, sek mättmi
«Schlüssel zu bezahlbarem Wohnraum»
Immer mehr Menschen finden in unseren Städten, aber zunehmend auch auf dem Land, keine bezahlbare Wohnung mehr. Boden und Immobilien sind zum Spekulationsobjekt geworden – ein Markt, auf dem jene verlieren, die einfach nur wohnen wollen. Genau hier setzt das geplante Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinden an. Was bedeutet das? Mit einem Vorkaufsrecht kann eine Gemeinde ein Grundstück oder ein Gebäude zu denselben Bedingungen erwerben, zu denen es an einen privaten Investor verkauft werden soll. Das Ziel: Grund und Boden langfristig der Spekulation entziehen und ihn für das Gemeinwohl sichern. So kann die Gemeinde das Grundstück nachher an gemeinnützige Bauträger abgeben – mit der Auflage, dort bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wichtig dabei ist, dass vom Vorkaufsrecht Fälle
ausgenommen wären, in denen die Grundstücke an Familienangehörige oder gemeinnützige Wohnbauträger verkauft werden oder die Käufer Eigenbedarf geltend machen.
Warum ist das wichtig? Wohnen ist keine Ware wie jede andere. Wie Wasser, Nahrungsmittel oder Medikamente gehört auch der Zugang zu Wohnraum zu den lebensnotwendigen Gütern, mit denen nicht spekuliert werden darf. Wenn Bodenpreise steigen und Investoren Höchstrenditen verlangen, verlieren Familien, ältere Menschen und junge Erwachsene den Zugang zu bezahlbaren Wohnungen.
Das Vorkaufsrecht gibt den Gemeinden ein Instrument in die Hand, aktiv Wohnpolitik zu gestalten – statt den Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt nur zuzusehen.
Sicherung von günstigem Wohnraum: Gemeinden können Grundstücke
«Fragwürdige Investitionen»
Die Heimpelstrasse wurde aufwendig saniert, nach dem sogenannten Schwammstadt-Prinzip. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, ausser vielleicht, dass es um die Finanzen der Stadt nicht gut bestellt ist. Deshalb ist es auch etwas irritierend, dass auf einem Wegstück von knapp 300 Metern vier Sitzbänke platziert wurden; neben jeder ein Abfalleimer. Natürlich ist mir bewusst, dass viele ältere Menschen dort spazieren gehen und sicher dankbar für eine Sitzgelegenheit sind. Aber ob es dafür wirklich vier Bänke braucht? Meiner Meinung nach hätten zwei Bänke gereicht, so schön ist die Aussicht über Wiese und Acker nun
Ihre Meinung ist willkommen!
Gerne können Sie der Redaktion des «Anzeigers» einen Leserbrief schicken. Dieser muss mit Namen sowie Adresse und Telefonnummer des Verfassers oder der Verfasserin versehen sein und soll in maximal 2000 Zeichen ein Thema aufgreifen. Aufgeben können Sie ihn unter www. affolteranzeiger.ch. Für die Dienstagsausgabe sollte die Zuschrift am Freitagmittag auf der Redaktion eintreffen. Für eine Freitagspublikation bis am Mittwochmittag. (red)
auch nicht. Und wenn wieder Mais angepflanzt wird, schaut man in eine grüne Wand. Das Geld hätte eingespart und für ein andere, sinnvolle Projekte verwendet werden können. Zum Beispiel um Organisationen wie Kiss oder den Gnadenhof Hodel mit einer Spende zu unterstützen. Mir ist auch aufgefallen, dass es verschiedene Modelle von Sitzbänken in Affoltern gibt, aus Holz und auch aus Metall. Bei letztgenannten ist der Sitzkomfort sowohl im Sommer als auch im Winter eingeschränkt. Im Sommer verbrennt man sich und im Winter friert man fast an. Was hat man sich dabei
gezielt an Genossenschaften oder gemeinnützige Bauträger vergeben. Langfristige Bodenpolitik: Der Boden bleibt in öffentlicher Hand und kann nachhaltig genutzt werden. Stärkung des sozialen Zusammenhalts: durchmischte Quartiere statt Verdrängung von Menschen mit tieferen Einkommen. Planbare Entwicklung: Gemeinden behalten Einfluss auf städtebauliche Qualität, Dichte und Nutzung.
Das Vorkaufsrecht ist kein Allheilmittel – aber ein entscheidendes Werkzeug, um die Bodenfrage wieder im Sinne der Allgemeinheit zu beantworten. Es schafft die Möglichkeit, Wohnraum zu sichern, Quartiere zu beleben und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.
Denn: Wohnen ist ein Grundrecht –kein Spekulationsobjekt.
Stefan Kessler, Affoltern
überlegt? Wenn die Stadt alle Sitzbänke beim gleichen Anbieter kaufen würde, könnte sicher auch ein guter Preis vereinbart und somit auch gespart werden. Es gibt noch ein weiteres Beispiel für eine eher unnötige Ausgabe. Am Bahnhof auf der Seite der Obstgartenstrasse wurde ein Velo-Unterstand für eine Viertelmillion Franken erstellt. Wenn es hochkommt, stehen dort tagsüber 10 Velos. Die Kosten stehen also in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ich würde mir wünschen, dass die Stadt etwas sorgfältiger mit den Steuergeldern umgeht.
Isabella Horvath, Affoltern
Gegen dauernde Mietzinserhöhungen
Viele Gemeinden haben in den letzten Jahrzehnten den Fehler gemacht, dass sie eigenes wertvolles Land an renditenorientierte Immobilienfirmen verkauft haben, nur um kurzfristig die Steuern ein bisschen zu senken. Gebäude wurden dann abgerissen und teurer Wohnraum erstellt. Jetzt ergibt sich mit der Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» die Möglichkeit, dass Gemeinden wieder Land und Häuser zurückkaufen können, um sie dann Genossenschaften zu geben, welche bezahlbare Wohnun-
gen schaffen. Genossenschaftswohnungen sind im Durchschnitt 50 Prozent günstiger! Dank der Initiative bekommen die Gemeinden ein Vorkaufsrecht und können so verhindern, dass Grundstücke an Immobilien-Haie gehen. Damit wird auch der Druck auf diese Vermieter steigen, ihre Wohnungen nicht mehr zu überrissenen Mietzinsen zu vergeben. Darum Ja zur Initiative und Nein zum Gegenvorschlag.
Rolf Vollenweider, SP Obfelden
«Richtig und doch falsch»
Die Initiative für eine Zukunft hat mir zu denken gegeben. Es ist meiner Meinung nach vollkommen richtig, dass keine Person auf dieser Welt ein Vermögen benötigt, grösser als 50 Millionen. Es ist auch für eine Volkswirtschaft deutlich besser, wenn vier Personen 50 Millionen besitzen, als wenn eine Person 200 Millionen besitzt. Dann sind (hoffentlich) schon vier kreative Köpfe engagiert, um Unternehmen mit Wertschöpfung aufzubauen. Die 300 reichsten Personen der Schweiz haben ein geschätztes Vermögen von 833 Milliarden. Das entspräche etwa 16500 Personen mit einem Vermögen von 50 Millionen. Stellen wir uns doch nur vor, welche Wirtschaftskraft die Schweiz hätte, wenn wir 16200 KMU mehr hätten!
Falsches Mittel
Die Frage ist nur: Wie kommen wir dahin? Nicht durch eine Erbschaftsteuer, die zum Zeitpunkt X zuschlägt und die Superreichen in die Flucht schlägt. Das ist falsch. Vielleicht wäre es ein besserer Ansatz, eine Vermögenssteuer so anzuwenden, dass die ersten 50 Millionen steuerfrei wären und wir über 10 oder 20 Jahre die Vermögenssteuer für Vermögen über 50 Millionen jedes Jahr etwas anheben würden. Da hätten die Superreichen Zeit, ihr Vermögen zu verteilen, der Reiz, superreich zu werden, wäre auch weg. Und mit 50 Millionen Vermögen lässt es sich auch leben, auch wenn dieses gebunden in Unternehmen steckt. Der in der Schweiz vorhandene Reichtum würde sich über die Zeit verteilen und so deutlich besser Wirtschaftskraft, Wertschöpfung und Innovation fördern. Dinge, von denen die Schweiz lebt. Wenn nicht, dann landen wir vielleicht bei Musk, der nun 878 Milliarden US-Dollar Vergütung durch Tesla erhält und damit als Einzelperson Politik und Gesellschaft massiv nach seinen Vorstellungen formen wird.
Werner Grau, Knonau
«Ausweichverkehr wäre die Folge»
Replik auf die Kantonsratskolumne von Ronald Alder mit dem Titel «Gemeindeautonomie sicherstellen» im «Anzeiger» vom 7. November.
Der Ottenbacher GLP-Gemeinderat Ronald Alder macht sich Sorgen um die Verkehrssicherheit, sollte die kantonale Mobilitätsinitiative am 30. November angenommen werden. Ich mache mir Sorgen um die Sicherheit auf unseren Quartierstrassen. Und genau darum sage ich am 30. November Ja zur Mobilitätsinitiative. Wird
– wie von Herrn Alder gefordert – überall flächendeckend Tempo 30 eingeführt, kommt es zu Ausweichverkehr in heute ruhige und sichere Wohnquartiere. Autos und Lastwagen fahren dann, geführt durch Navigationsgeräte, den kürzesten Weg an Schulen und Sportanlagen vorbei. Das will ich nicht. Darum sage ich Ja zur Mobilitätsinitiative, wie auch der Regierungsrat und der Kantonsrat.
Andreas Renggli, TCS Sektion Zürich Gruppe Knonauer Amt, Affoltern
Migration: «Heisses Thema»
Replik auf den Leserbrief von Brigitte Caldwell mit dem Titel «Zuwanderung ist Schuld» im «Anzeiger» vom 7. November.
Die Frage nach einer kontrollierten, gut gemanagten Einwanderungspolitik beantwortet Professor Frank Urbaniok in seinem kürzlich erschienenen Buch «Die Schattenseiten der Migration». Das Buch wurde auf der Frankfurter Buchmesse 2024 vorgestellt. Mehr als zehn Verlage zeigten sich an der Veröffentlichung interessiert. Als es konkret wurde, war nur der kleine Verlag Voima aus Horgen bereit, dieses heisse Thema einer breiten Öffentlichkeit in der Schweiz, in Österreich und Deutschland zugänglich zu machen. Für jeden, der sich ernsthaft mit der Zuwanderung beschäftigt, ist dieses Buch ein Muss.
Hans Peter Häring, Wettswil alt Kantonsrat EDU
Die aktuelle Lift-Klasse mit Lehrer Daniel Frischkopf (hinten rechts). (Bild zvg)
«Lastenverteilung ja, aber bitte fair»
Am 30. November stimmen wir in Wettswil über die Initiative ab, die das laufende Quartierplanverfahren fundamental verändern würde. Die Initianten behaupten, sie wollten die Sicherheit bei der Verkehrsführung erhöhen, die Kernzone entlasten und unser Dorf schützen. Doch bei genauerem Hinsehen entsteht ein anderer Eindruck: Es geht weniger um das Gemeinwohl als um private Interessen.
Das geltende Quartierplanverfahren verfolgt einen ausgewogenen Ansatz: Bauland wird massvoll entwickelt, Grünräume bleiben erhalten, und alle Grundeigentümer leisten ihren fairen Beitrag. So entsteht ein nachhaltiger Kompromiss zwischen Wohnraumbedarf, Natur und dörflicher Lebensqualität. Die Annahme der Initiative hingegen würde dazu führen, dass Mehrverkehr nicht auf dem Land der Initianten, sondern im Leggenwegquartier entsteht. Gleichzeitig könnten andere, heute landwirtschaftlich genutzte Parzellen stärker unter Druck geraten und verschwinden, da eine Strasse neu gebaut werden muss. Mit anderen Worten: Die Initiative macht das Verfahren nicht gerechter,
sondern einseitiger. Sie verschiebt Lasten, statt Lösungen zu schaffen. Das schadet unserem Zusammenhalt und gefährdet eine planerische Entwicklung, die rechtlich abgestützt, transparent und auf das langfristige Wohl der Gemeinde ausgerichtet ist. Mit baulichen Massnahmen an der Breitenmatt-/Ettenbergstrasse beurteilt auch der Kanton (ARE) diese Variante als zu bevorzugen. Wettswil steht vor wichtigen räumlichen Herausforderungen: Wir brauchen Wohnraum für junge Familien und ältere Menschen, eine gute Infrastruktur und verlässliche Grünräume. Das erreichen wir nicht durch Sonderregeln zugunsten einzelner Eigentümer, sondern durch klare Verfahren, die auf Ausgleich und Verantwortung beruhen. Ich wünsche mir eine Gemeinde, in der wir gemeinsam planen, statt egoistische Interessen zu bedienen. Darum stimme ich am 30. November überzeugt Nein zur Initiative und Ja zum Gegenvorschlag des Gemeinderates. Nur so schützen wir Wettswil wirklich – fair, nachhaltig und mit Blick für das Ganze.
Peter Ambühl, Wettswil
«Sicherheit ist wichtiger als sparen»
Replik auf den Leserbrief von Isabel Rüssli mit dem Titel «Wichtige Ergänzung zur Gemeindeabstimmung in Wettswil» im «Anzeiger» vom 7. November.
Im Leserbrief von Isabel Rüssli wurde Variante 3 als die bessere Lösung dargestellt, weil sie weniger koste und kein Landwirtschaftsland beanspruche. Das klingt auf den ersten Blick vernünftig –greift aber zu kurz. Wenn es um die Erschliessung des Gebiets Weierächer-Grabmatten geht, ist nicht der Preis das entscheidende Kriterium, sondern die Sicherheit und die langfristige Verträglichkeit mit unserem Dorf.
Die Variante 1 wurde von der Gemeinde selbst in einer früheren Planfassung als die sicherste Lösung und als die beste für das Ortsbild bezeichnet. Sie sorgt für eine ruhigere, übersichtlichere Verkehrsführung und verringert Konflikte zwischen Autos, Velos und Fussgängern. Gerade dort, wo künftig viele Kinder und Familien unterwegs sind, ist das entscheidend.
Solche Überlegungen wiegen schwerer als kurzfristige Kostenschätzungen. Wettswil verfügt über eine solide Finanzbasis mit einer hohen Eigenkapitalquote. Das erlaubt uns, in
Sicherheit und Lebensqualität zu investieren, ohne die Gemeinde zu belasten. Entscheidend ist, dass Mittel dort eingesetzt werden, wo sie nachhaltig Sinn ergeben – für ein sicheres und lebenswertes Quartier.
Zum Thema Landwirtschaftsland: Die betroffene Fläche liegt am Rand des bestehenden Baugebiets, und der allfällige Verlust wird im Rahmen der kantonalen Planung durch Ausgleichsflächen kompensiert. So bleibt die Gesamtbilanz des Landwirtschaftslands erhalten – wie es auch die kantonalen Richtlinien vorschreiben.
Wichtiger als die Frage nach einzelnen Parzellen ist, wie sicher und verträglich sich das Quartier in Zukunft entwickeln kann.
Sicherheit, Lebensqualität und eine gute Einbettung ins Ortsbild sind Investitionen, die Generationen zugutekommen.
Darum: Ja zur Initiative (BZO Variante A), Nein zum Gegenvorschlag (Variante B) und Variante A bei der Stichfrage – für ein sicheres, lebenswertes und vorausschauend geplantes Wettswil.
Markus Lutz, Wettswil
Wettswil: «Für die beste Lösung»
Bei der aktuellen Abstimmung in Wettswil steht eine entscheidende Frage im Raum: Wer kennt ein Projekt, bei dem von Anfang an nur eine einzige Option geplant wird? Im Falle der Entwicklung eines neuen Quartiers mit über 1000 neuen Bewohnerinnen und Bewohnern sollte es selbstverständlich sein, dass eine sinnvolle und sichere Erschliessung in die bestehende Ortschaft erfolgt. Leider ist dies bislang nicht gewährleistet. Stattdessen ist es notwendig geworden, dass eine Einzelinitiative eine Korrektur anstösst. Damit eine sinnvolle
Erschliessungsstrasse realisiert werden kann, braucht es eine Teilrevision der Nutzungsplanung im Gebiet Weierächer-Grabmatten. Für die notwendige Sicherheit sorgt dabei die Erschliessungsvariante 1, welche über den Lenggenweg führt. Ohne ein klares Ja zur Initiative und ein Nein zum Gegenvorschlag gibt es keinen alternativen Plan B – und somit auch keine Sicherheit für die zukünftigen Quartierbewohner und die gesamte Ortschaft.
Anita Lienhard, Wettswil
«Umständlich für die Feuerwehr»
Als Mitglied der Feuerwehr bin ich für eine Änderung des Strassengesetzes am 30. November. Wenn ein einrückender Milizfeuerwehrangehöriger zwei Kilometer auf einer 50er-Strasse einrücken muss, braucht er ohne Hindernisse 2:24 Minuten. Bei Tempo 30 braucht er vier Minuten, um ohne Sonderrechte ins Depot zu kommen. Bei vorgegebenen Ausrückzeiten von fünf Minuten ist das eine grosse Hypothek. Mit Sondersignal darf ich unter Umständen mit gebotener Vor-
sicht schneller fahren. Wenn ich jedoch mit 60 in der erlaubten 50er-Zone einen Unfall mit Sondersignal mache, wird dies mit Sicherheit nicht die gleichen Konsequenzen haben, wie wenn ich mit 60 in einer 30er-Zone den Unfall habe. Schützen wir das Milizsystem mit einem Ja am 30. November, denn mich würde es unter Umständen rund 50-mal pro Jahr betreffen.
Andreas Haldemann, Affoltern
Mystischer Moment am Wasser
Der Türlersee ist zu jeder Jahreszeit ein beliebtes Fotosujet. Diesmal war es Bruno Heinzer aus Hausen, der am Freitagmorgen vor Ort war und diese mystische SpätherbstStimmung eingefangen hat. (red)
FDP Stallikon zu Gemeindeversammlungen
Finanzvorstand Nino Ciganovic begründet an der Mitgliederversammlung den Ertragsüberschuss von 261000 Franken im Budget 2026 mit höheren Steuereinnahmen, Mehraufwand Schule, Minderaufwand Spitex/wirtschaftliche Hilfe. Das Eigenkapital beträgt 31 Millionen Franken.
Gemeinderat und RPK erläutern ihre Anträge zum Steuerfuss: Der Gemeinderat beantragt mit Blick auf geplante Investitionen unveränderte 85 Prozent, die RPK 83 Prozent – mit Verweis auf finanzielle Angemessenheit. Der Aufwandüberschuss bei einem Steuerfuss von 83 Prozent von rund 10000 Franken sei bei einem Totalaufwand von 23,6 Millionen unbedeutend. Einigkeit besteht darin, dass eine Steuerfusserhöhung erst nach Realisation des Schulprojekts beurteilt werden kann; bei dessen Ablehnung wäre eine substanzielle Senkung realistisch. Nach Diskussion und Abstimmung (anwesen-
de Behördenmitglieder im Ausstand) empfiehlt die FDP, dem Antrag der RPK zuzustimmen, unter Hinweis auf Überschüsse von 14 Millionen Franken seit 2017, die über den laufenden Bedarf hinausgehen, bei gleichzeitiger Schuldenamortisation.
Das Budget 2026 der Sekundarschule weist einen Aufwandüberschuss von einer Million Franken aus; der Steuerfuss bleibt bei 18 Prozent. Gründe sind höhere Kosten bei Sonderschulen und Personal sowie ein grösserer Beitrag an den Finanzausgleich infolge der finanziellen Lage in Wettswil. Die FDP beschliesst Zustimmung und ruft zur Teilnahme an den Gemeindeversammlungen auf.
Bauprojekte Stallikon: Projekt «Schulraum, Sport-/Mehrzweckhalle» Die FDP zeigt sich weiterhin besorgt über den Baukredit von über 20 Millio-
und Projekten
nen Franken und die erneut verschobene Abstimmung auf den 27. September 2026. Sinkende Schülerzahlen stehen dem Fixbau entgegen. Die 2023 von der FDP geforderten Optionen – Hallen- und Schulhausvarianten, Generationenplatz, Etappierung – bleiben zentrale Erfolgsfaktoren, wurden aber kaum berücksichtigt.
Projekt «Landgarten – Dorfzentrum Stallikon»
Über die aktualisierte Absichtserklärung mit der Genossenschaft Hofgarten und den damit verbundenen Verpflichtungskredit über 1,89 Millionen Franken wird am 8. März 2026 abgestimmt. Änderungen betreffen insbesondere mehr Wohnraum und Anpassungen bei der Landabtretung. Die FDP wird beide Projekte weiterhin aktiv begleiten.
FDP Stallikon
«Lasten-Verschiebung vom Prämien- auf den Steuerzahler»
Die sogenannte IPV, individuelle Prämienverbilligung, ist wie vieles im Gesundheitswesen nicht einfach zu durchschauen.
Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für Ergänzungs- und Sozialhilfebezüger sowie Asylbewerber werden die gesamten Krankenversicherungsprämien von Bund und Kanton, das heisst vom Steuerzahler, übernommen. Sie sind von der Abstimmung nicht direkt betroffen. Der Kantonsbeitrag im Kanton Zürich für alle anderen Prämienzahler beträgt aktuell 92 Prozent des Bundesbeitrags, gesetzlich festgelegt ist 80 Prozent als Mindestbeitrag. Mit der zur Abstim-
mung anstehenden Vorlage soll der Kantonsbeitrag auf 100 Prozent angehoben, oder gleich viel wie der Bund beiträgt. Die Mehrkosten pro Jahr betragen für den Kanton aktuell um 50 bis 60 Millionen, die vom Steuerzahler aufzubringen sind.
Bereits im Juni 2021 wurde das gleiche Anliegen mit 64 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Statt sich mit der Frage der unnötig konsumierten Leistungen zu befassen, laut Gesundheits-Ökonomen mindestens 20 Prozent der gesamten Kosten, wird mit dieser Vorlage einmal mehr versucht, das Problem mit Geld zuzudecken. Damit wird von der dringenden Herausforderung zur Korrektur in der Gesundheitsversorgung abgelenkt. Anzustreben sind flexiblere Versicherungsmodelle, die dazu anregen, die Eigenverantwortung verstärkt wahrzunehmen. Die aktuell mögliche kurzfristige Korrektur von Selbstbehalten jedenfalls ist unsolidarisch und kein Beitrag dazu.
«Wohninitiative stärkt Gemeinwohl»
Die Gegner der Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» warnen vor einer Verstaatlichung des Immobilienmarktes und einem massiven Eingriff ins Privateigentum. Glaubt man den Schlagworten, steht uns bei Annahme der Initiative schon bald eine Enteignung von Haus und Hof bevor. Angst schüren ist ein bewährtes Mittel, um Verunsicherung zu verbreiten. Was haben wir denn zu erwarten? Die Gemeinden erhalten ein Vorkaufsrecht von Grundstücken in Bauzonen, die für Wohnnutzung zulässig sind. Es steht der Gemeinde frei, von diesem Recht Ge-
Die mit der Vorlage erreichte bescheidene Prämienentlastung ist vor allem auch ein Beitrag, dringend anstehende System-Korrekturen weiterhin auf die lange Bank zu schieben. Mit einem Ja werden die Lasten einfach vom Prämienzahler zum Steuerzahler verschoben. Darum: Nein zu Scheinlösungen im Gesundheitswesen.
Toni Bortoluzzi, Affoltern
brauch zu machen. Zur Diskussion steht nicht das Einfamilienhaus der Rentnerin, sondern vor allem grössere Grundstücke mit der Möglichkeit einer Arealüberbauung. Wird das Vorkaufsrecht beansprucht, zahlt die öffentliche Hand den gleichen Preis, der beim Verkauf an Dritte erzielt werden könnte. Die Verkäuferschaft verliert keinen Franken. Nicht betroffen sind Eigentumsübertragungen zwischen Familienangehörigen oder wegen Eigenbedarf. Heute sind den Gemeinden die Hände gebunden, wenn grosse Grundstücke an Immobilienfirmen verkauft werden, die ausschliesslich auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind. Die Initiative gibt den Gemeinden ein Steuerungsinstrument im Wohnungsmarkt in die Hand. Die kommunalen Behörden können vorausschauend handeln und dazu beitragen, dass Familien, Rentnerinnen und Rentner nicht verdrängt und bezahlbare Wohnungen realisiert werden. Das ist keine Verstaatlichung, sondern eine Förderung des Gemeinwohls und eine Politik für alle statt für wenige.
Benno Käppeli schliesst sein Modehaus in Muri und geht mit 70 Jahren in den Ruhestand. Seite 17
Kerzenziehen in Kirche
Die Tiefgarage der Viva Kirche Affoltern verwandelt sich in ein Kerzenzieh-Paradies. Seite 18
Ämtler Fussball-News
Der FC Wettswil-Bonstetten und der FC Affoltern spielten am vergangenen Wochenende. Seite 19
Café mit Duft nach frischen Gipfeli
Zur Bäckerei Betschart in Bonstetten gehört auch ein Dorfkafi
Regula ZellwegeR
Rafael Betschart wollte ursprünglich Schreiner werden. Doch statt Sägemehl wurde es Weizenmehl. Er lernte Bäcker und hat es nie bereut. Heute führt er zusammen mit seiner Frau die Bäckerei und das Café Betschart in Bonstetten. Zur Bäckerei und dem Café kam der Innerschweizer durch Peter Odermatt, seinen ehemaligen Vorgesetzten im Lehrbetrieb, in dem er sein Handwerk von der Pike auf lernte. Auf dessen Hinweis auf Bäckerei und Café in Bonstetten antwortete er zuerst mit einem klaren Nein. Er liebte seine sportlichen Hobbys in der Natur und wollte als Ehemann und Vater seinen eigenen, hohen Ansprüchen genügen. Nach reiflichen Überlegungen und intensiven Gesprächen wurden aus dem Nein ein Vielleicht und schliesslich ein Ja.
Als er und seine Frau die Bäckerei und das Café an der Burgwies 5 übernahmen, waren die beiden Kinder noch klein, und es galt, Familie und Betrieb unter einen Hut zu bringen. Bis heute, die Kinder sind 16 und 18, legt das Paar
grossen Wert auf ein erfülltes Familienleben. Dies ist möglich dank einem guten, unterstützenden Mitarbeiterteam. Der Betrieb läuft auch bestens weiter, wenn Familie Betschart Ferien macht. Die Seele des Cafés ist Boschi Brodbeck. Sie sorgt für eine gemütliche Atmosphäre und pflegt mit ihrer gastfreundlichen, herzlichen Art den Kontakt mit den Gästen.
Kundenorientierte Öffnungszeiten
Das Café öffnet an Werktagen morgens bereits um 6.15 Uhr und bleibt 13 Stunden lang geöffnet. Am Montag bleiben Bäckerei und Café geschlossen, am Sonntag zwischen 8.30 und 12.30 kann man den beliebten Bäckerzmorge vom Buffet geniessen. Vor dem Weg zur Arbeit konsumieren Erwerbstätige gern einen Kaffee und ein frisches Gipfeli –und schnuppern den Duft aus der Backstube im Untergeschoss. Ein «Gute-Laune-Faktor».
Das Frühstücksangebot ist breit. Im Verlauf des Morgens kommen Seniorinnen und Senioren zum Kaffee und Müt-
Von der Uniform zum Unikum
In der Briefmarkenausgabe 4/2025 sticht eine Marke besonders hervor: Sie ist gefertigt aus dem Originalstoff der gelben Hemden und Blusen, welche über 20 Jahre von den Postmitarbeitenden in den Filialen getragen wurden und das Bild der Post prägten.
Briefmarken aus alten Postkleidern
Mit der Sonderbriefmarke «Upcycling –von der Postbekleidung zur Briefmarke» verwandelt die Post alte Uniformstoffe in ein neues Sammelstück. Der Stoff, einst Teil der ikonischen gelben Hemden und Blusen der Postmitarbeitenden, bekommt damit einen ehrenvollen Auftritt. Über zwei Jahrzehnte lang trugen Postmitarbeitende in Filialen und bei Postauto diese Kleidung. Mit der Modernisierung der Arbeitskleidung entstand die Idee, die für die Produktion nicht mehr benötigten Restmaterialien kreativ zu nutzen.
ter treffen sich auf einen Schwatz. Über Mittag werden Snacks angeboten: saisonale Salate und Suppen, Sandwiches, Canapés, Käsechüechli, Schinkengipfeli, Birchermüesli sowie Toast Hawaii, Toast SchiKä und BeSt Burger. Letzterer ist sehr beliebt und wird aus Fleisch aus der Birmensdorfer Metzgerei Steiner hergestellt. Mittwochs werden Pizzen serviert, freitags Wähen. Eine Spezialität sind Fondue-Chüechli. Süsse Backwaren
«Uns ist wichtig, dass die Rohstoffe in der Region oder in der Schweiz hergestellt oder verarbeitet werden.»
Rafael Betschart, Inhaber Bäckerei Betschart
liest man sich gleich an der Ladentheke aus – wahrlich eine süsse Verführung. Wer ein üppiges Abendessen wünscht, wird freundlich an den nahen Löwen verwiesen. Das Café Betschart ist ein Café mit einem entsprechenden Angebot – und will es auch bleiben. Zudem schliesst es spätestens um halb sieben. Im Café finden rund 40, im Aussenbereich 30 Personen Platz. Handwerker kehren gern zum Znüni im Café Betschart ein. Die beiden Stammtische werden rege genutzt. Generell lässt sich sagen, dass die Gäste des Cafés gut altersdurchmischt sind. Gross und Klein fühlen sich wohl – auch Hunde sind willkommen.
Regional und umweltbewusst
Rafael Betschart erklärt: «Uns ist wichtig, dass die Rohstoffe in der Region oder in der Schweiz hergestellt oder verarbeitet werden. Bei importierten Rohstoffen
Brodbeck (links), Rafael Betschart und seine Frau sind ein eingespieltes Team. (Bilder Regula Zellweger)
wie Kakao und Kaffee schauen wir auf umweltschonenden Anbau und faire Arbeitsbedingungen in den Anbauländern.» Wer nicht im Café seine Mahlzeit geniessen will, kann es als Take-away mitnehmen. Die Boxen sind aus wiederverwertbarem Material. «Ich begegne Mitarbeitenden, Lieferanten und Kundschaft auf Augenhöhe», Rafael Betschart nimmt seine Führungsrolle verantwortungsbewusst wahr. «Am wichtigsten ist aber die Zusammenarbeit mit meiner wunderbaren Frau», erklärt er liebevoll.
Familie Betschart ist mit dem Erfolg von Bäckerei und Café zufrieden. Sie sehen sich als kundennahes, bodenständiges Unternehmen, das im Dorf integriert ist. Rafael Betschart und seine Frau achten auf ein herzliches, aber professionelles Nähe-Distanz-Verhalten. Das Café ist lichtdurchflutet und die Möblierung wirkt durch die lockere Ge-
Anstieg von 2,6 auf 2,7 Prozent
Höchstwert der Arbeitslosenquote seit Juli 2021
Ende Oktober ist die Arbeitslosenquote im Kanton Zürich von 2,6 auf 2,7 Prozent gestiegen. Damit erreicht sie zwar den Höchstwert seit Juli 2021, befindet sich jedoch im langjährigen Schnitt der letzten rund zehn Jahre. Insgesamt waren 23811 Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) arbeitslos gemeldet, 467 mehr als im Vormonat. Nach saisonaler Bereinigung ergibt sich ein Zuwachs der Arbeitslosigkeit um 304 Personen.
Arbeitslosigkeit nach Berufsgruppen
Auf Branchenebene nahm die Arbeitslosigkeit im Oktober vor allem bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+118), im Bereich Verkehr und Transport (+69) und in der Finanz- und Versicherungsbranche (+53) zu. Nach Berufsgruppen betrachtet, zeigte sich die stärkste Zunahme bei den Schutzund Sicherheitskräften (+44), bei Kellnerinnen und Kellnern, Barkeeperinnen und Barkeepern (+33) sowie bei akade-
mischen Fachkräften im Bereich Finanzen (+30). Nachdem sich die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen in den vergangenen Monaten rückläufig entwickelt hatte, ist sie im Oktober erstmals wieder gestiegen. Ende Monat waren insgesamt 5730 offene Stellen gemeldet, was einem Plus von 527 gegenüber dem Vormonat entspricht. Besonders stark war die Zunahme bei Stellen für Kellnerinnen und Kellner sowie Barkeeperinnen und Barkeeper (+146). Die offenen Stellen für Hilfsarbeiterinnen und Hilfsarbeiter in Transport und Lagerei (+131) nahmen ebenfalls zu. Diese Entwicklung dürfte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass sich viele Unternehmen bereits für das Weihnachtsgeschäft rüsten.
Verbesserte Geschäftserwartungen
Die Geschäftslage der Zürcher Unternehmen zeigt sich stabil. Bei den Geschäftsaussichten auf das nächste Halbjahr zeichnen sich bei einer Mehrheit
der Branchen sogar leicht positive Tendenzen ab, so auch in der Finanzbranche und im Grosshandel. Allerdings bleiben die Beschäftigungsaussichten in diesen beiden Branchen weiterhin zurückhaltend. So rechnet eine knappe Mehrheit dieser Unternehmen in den kommenden drei Monaten mit einer gleichbleibenden oder rückläufigen Beschäftigung. Die Anzahl bewilligter Voranmeldungen für Kurzarbeitsentschädigung ist im Oktober weiter zurückgegangen. Insgesamt wurden durch das Amt für Arbeit 33 Voranmeldungen genehmigt, in 12 Fällen wurden als Hauptgrund die USZölle angegeben. Seit Einführung der US-Handelszölle Anfang August wurden total 157 Voranmeldungen genehmigt, davon waren 45 mit den Handelszöllen begründet. «Die Zürcher Wirtschaft zeigt sich insgesamt erfreulich resistent gegenüber den einseitig angeordneten Handelszöllen», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. Amt für Arbeit Kanton Zürich
staltung nicht eng. Durch die breite Fensterfront sieht man zur Kirche und zum Dorfkern. Im Sommer 2026 steht eine Renovierung an. Das Café soll gemütlich werden und schalldämpfende Elemente sollen den Aufenthalt angenehmer machen. Dann wird das Café fünf Wochen geschlossen bleiben – eine Auszeit für die Familie und eine Phase, in der die Gäste realisieren werden, wie Besuche im Café Betschart ihren Alltag beleben.
In dieser Serie berichtet der «Anzeiger» regelmässig über Wirte und Wirtinnen aus dem Säuliamt. (red)
Jung liefert neu auch ins Säuliamt
In der Woche vom 11. bis 14. November beliefert die Bäckerei Jung erstmals über 13000 Haushalte rund um das Limmattal, das Furttal und den linken Zürichsee mit ihrer Fingerfood-Broschüre. Nun kann auch von den Ämtler Gemeinden Stallikon und Wettswil aus bestellt werden, wie das Unternehmen in einer Mitteilung schreibt. Folgende weiteren Gemeinden werden ebenfalls erschlossen: Weiningen, Regensdorf, Watt, Adliswil, Uetliberg, Kilchberg, Urdorf, Birmensdorf, Aesch, Dietikon und Geroldswil. Damit öffnet die Bäckerei ihr Liefergebiet für noch mehr Kundinnen und Kunden. «Die zahlreichen positiven Rückmeldungen zeigen klar, dass die Nachfrage nach feinen, unkomplizierten Genussmomenten weiter steigt», sagt Pjeter Musollaj, Marketing und Kommunikationsverantwortlicher der Bäckerei Jung. «Darum haben wir entschieden, unser Liefergebiet zu erweitern und den Menschen rund um uns noch näher zu sein.» (red)
Boschi
Dank der langen Fensterfront Richtung Kirche ist das Café im Dorfkern von Bonstetten lichtdurchflutet.
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Floralp
Halbrahm
Käppeli Mode macht Ende Jahr zu
Aus dem traditionsreichen Modehaus in Muri werden Wohnungen
AndreA Lim
Seit 54 Jahren ist der heute 70-jährige Benno Käppeli in seinem Modehaus tätig. Jetzt muss er schliessen. Wie fühlt man sich da? Er sagt, dass er vor lauter Arbeit noch gar nicht dazu gekommen sei, etwas zu fühlen. Ganz anders seine Frau Martha, die freut sich nämlich riesig auf den Ruhestand.
Modehaus von den Eltern übernommen
Seine Frau müsse man gar nicht fragen, sagt Benno Käppeli grimmig. Ganz kann er den Schalk in seinen Augen aber nicht verbergen. Es geht um die Schliessung des traditionsreichen Modegeschäfts Käppeli in Muri. «Sie freut sich wie verrückt», murmelt er und schmunzelt. Tatsächlich strahlt die 67-jährige Martha Käppeli glücklich, wenn sie darauf angesprochen wird, dass sie und ihr Mann, der immerhin bereits 70 Jahre alt ist, bald in den Ruhestand gehen. «Dann kann ich endlich das Haus entrümpeln. Ausserdem können wir wieder Velotouren und andere Ausflüge machen und Sport treiben.» Eben all das, was man mit einem 100-Prozent-Pensum im eigenen Laden jahrelang hintanstelle. Nach einem Herzinfarkt und zwei grösseren Operationen ist sie auch aus gesundheitlichen Gründen froh um die Pensionierung. Und was fühlt Benno Käppeli, der das Modehaus von seinen Eltern übernommen hat und seit 54 Jahren dort arbeitet? «Gar nichts. Ich habe noch so viel zu tun mit Geschäftsaufgabe, Liquidation und allem, dass ich noch keine Zeit habe, etwas zu fühlen. Das hat nachher auch noch Zeit», sagt er. Am 18. November beginnt der Totalräumungsverkauf bei Käppeli Mode an der Seetalstrasse 1. Sämtliche Artikel müssen raus, «auch die brandneue Herbstkollektion, die wir natürlich noch eingekauft haben».
Der Junior brachte Schlaghosen ins Sortiment
Die Anfänge des Traditionshauses Käppeli Mode reichen in die 50er-Jahre zurück. Käppelis wohnten damals noch in Merenschwand, wo Vater Anton, bekannt als Toni, eine Schneiderwerkstatt besass. «Er bekam den Auftrag, die Uniformen des Musikvereins Merenschwand zu nähen. Alles von Hand. Das könnte man heute kaum noch bezahlen», erinnert sich Benno Käppeli, der mit zwei Geschwistern aufgewachsen ist. «Es war der Startschuss für sein Her-
renkleidergeschäft.» Toni Käppelis Schneiderwerkstatt ist heute im Ortsmuseum Postlonzihus in Merenschwand zu bestaunen.
1961 zogen Käppelis nach Muri und eröffneten ein Kleidergeschäft neben dem heutigen Café Stern, «da, wo heute der Coiffeur ist», präzisiert der Sohn. Als die Post 1970/71 ein Gebäude baute, setzte sich Toni Käppeli vehement dafür ein, dass es ein Geschäftshaus werden soll. Die Post ging darauf ein und vermietete die oberen Räume an die Lebensmittelkette Waro sowie an das Herrenmodegeschäft Käppeli. Ein lustiges Detail: Im Laden gab Vater Toni auch HandorgelUnterricht.
Da kam die Zeit der jungen Wilden. Benno Käppeli hatte Lust, Kleider zu ver-
Traditionsreiches Modehaus schliesst.
kaufen. Aber nicht nur die Herrenmode, die seinem Vater so am Herzen lag. «Es war die Zeit von Woodstock, und ich war eng mit der Musik und natürlich der Mode von damals verbunden.» Er sorgte dafür, dass Käppeli Mode neben Anzügen auch Schlaghosen und Blumenhem-
Totalräumungsverkauf. (Bilder Andrea Zahler)
den ins Sortiment aufnahm. Tatsächlich liess ihn jene Zeit bis heute nicht los. Die Mode ändert sich ständig, Käppeli Mode zog mit, aber Benno Käppeli blieb der Hippie-Zeit mit seiner Hammond-
«In der viereinhalbmonatigen Zwangspause übten sich die Leute dann im Online-Kauf.»
Benno Käppeli, Inhaber Käppeli Mode Muri
orgel und seiner Band treu. «Mal sehen, ob wir das nach meiner Pensionierung intensivieren.»
An den Modeschauen war immer gutes Wetter
Benno Käppeli war das einzige der drei Geschwister, das Freude am Geschäft des Vaters hatte. Er machte die Lehre als Kaufmann, endete aber bald in der Modebranche. «Ich bildete mich an der Quelle weiter», erzählt er. Damit meint er seine Anstellungen bei der Kleiderfabrik Ritex in Zofingen, beim Spezialisten für grosse Grössen in Genf oder als Einkäufer bei Jelmoli. In Muri hatte unterdessen ein Coop eröffnet, sodass der Waro seine Räume an Käppelis übergab. Diese bauten im grossen Stil aus. Seine Mutter hatte einen Teil des Ladens für Frauenkleider abgetrennt,
auch sie brannte für die Mode. Und seine Frau Martha übernahm diese Abteilung mit ebenso viel Herzblut. «Wir haben immer Gas gegeben», erzählt Benno Käppeli. «Stets boten wir Massanfertigungen an. Dazu halbjährliche Modeschauen und Apéros. Und immer hatten wir gutes Wetter.» Kurz vor Corona habe es zum ersten Mal an einer Käppeli-Modeschau geregnet. «Da merkten wir, dass es zu Ende geht. In der viereinhalbmonatigen Zwangspause übten sich die Leute dann im Online-Kauf. Das hörte nicht mehr auf.»
Velo, Musik und Katzen, die ans Herz wachsen
So sei es für ihn auch erklärbar, dass heute niemand mehr den Mut habe, in ein eigenes Kleidergeschäft zu investieren. «Unsere Mitarbeiterin könnte das sehr wohl», attestiert Käppeli. «Aber es ist schon ein grosses Risiko.» Darum wird die Post nun Wohnungen bauen, wo bis Ende Jahr noch Modeberaterinnen und -berater freudig ihre Kundschaft erwarten.
Benno Käppeli hat – so seine Aussage – überhaupt keine Angst vor dem Ruhestand. Er fährt gern Velo, macht Musik und hat auch sonst immer etwas zu tun. Und seine Frau und er haben seit Corona zwei Katzen. Etwas überrascht sagt er: «Ich hätte nie gedacht, dass die einem so ans Herz wachsen würden.»
Der Totalräumungsverkauf bei Käppeli Mode Muri, Seetalstrasse 1, beginnt am 18. November
MARKTPLATZ Die Beiträge in der Rubrik «Marktplatz» wurden von Werbekunden eingereicht. Interessiert? Tel. 058 200 57 00
Wer gesund schläft, hat mehr vom Leben
Beziehungsund Sexpodcast
CH Media, die auch diese Zeitung herausgibt, erweitert ihr Audioangebot um den Beziehungs- und Sexpodcast «Helvetia kommt».
Gastgeberin ist Dania Schiftan, Psychotherapeutin, klinische Sexologin und Bestsellerautorin. Der Podcast erscheint ab sofort alle zwei Wochen auf den gängigen Plattformen.
Podcast mit gesellschaftlicher Relevanz und profilierter Stimme Im neuen Podcast spricht Dania Schiftan gemeinsam mit ihren Gästen offen und ehrlich über die intimsten Fragen des Lebens. Dabei geht es nicht nur um Aufklärung, sondern auch um Inspiration und Empowerment – immer mit dem Ziel: ein erfülltes Sexualleben mit sich selbst und in der Partnerschaft zu fördern.
Der Podcast ist in Zusammenarbeit mit CH Media Mind entstanden. «Wir freuen uns sehr, unser Audioangebot um den neuen Beziehungs- und Sexpodcast zu erweitern. Sexualität, Intimität und Partnerschaft sind Themen von hoher gesellschaftlicher Relevanz. Und Dania Schiftan zählt zu den profiliertesten Stimmen, wenn es um diese Themen geht», sagt Florian Sonderegger, Leiter von CH Media Mind.
Auf den Plattformen und den News-Portalen von CH Media Unterstützt wird der Podcast vom biopharmazeutischen Unternehmen MSD Schweiz, einem bedeutenden Akteur in der HPV-Prävention.
«Unser digitales Audioportfolio mit Radio-Streaming und einem stetig wachsenden Podcast-Angebot bietet relevante Reichweiten. Es ermöglicht Werbetreibenden, ihre Botschaften in einem glaubwürdigen und aufmerksamkeitsstarken Umfeld zu platzieren», erklärt Florian Sonderegger.
Podcast «Helvetia kommt» erscheint zum Start alle zwei Wochen
Der Podcast «Helvetia kommt» erscheint alle zwei Wochen auf den gängigen Plattformen – darunter Spotify und Apple Podcasts – sowie in der Rubrik Podcasts auf den News-Portalen der CHMedia-Zeitungstitel.
Dania Schiftan ist Psychotherapeutin und klinische Sexologin mit eigener Praxis in Zürich sowie Bestsellerautorin. Ab sofort bringt sie ihr fundiertes Fachwissen aus rund 20 Jahren Berufserfahrung und ihre lebensnahe Perspektive in den neuen CH Media Podcast «Helvetia kommt» ein. (red)
Arven-Wochen-Aktion vom 15. bis 22. November im Relax-Schlafstudio von helfenstein products in Affoltern
Das Holz der Arve ist seit Jahrhunderten für seine wohltuende Wirkung auf Körper und Geist bekannt. Studien zeigen: Arvenholz harmonisiert den Herzrhythmus und fördert tiefen, erholsamen Schlaf. Wer gut schläft, lebt gesünder und startet vital in den Tag. «Ein Drittel unseres Lebens verbringen wir schlafend», erklärt Schlafexperte Daniel Helfenstein. «Gesunder Schlaf ist die Basis für Energie, Wohlbefinden und Lebensfreude.»
Die Natur als Schlüssel zum Schlafkomfort
Als Relax-Qualitätspartner empfiehlt er: «Holen Sie sich mehr Natur ins Schlafzimmer – wer natürlich schläft, hat mehr vom Leben.» Mit dem innovativen Relax-2000-Bettsystem des Salzburger Naturbettenherstellers Relax Natürlich Wohnen GmbH zieht reine
Natur in das Schlafzimmer ein. Das System ist metallfrei, aus nachhaltig gewonnenem, unbehandeltem Holz ge-
fertigt, in Kiefer, Buche oder Arve erhältlich. Das Herzstück – das einzigartige Tellersystem – passt sich perfekt an
Körperform und Schlafposition an. Die Wirbelsäule wird optimal gestützt, Muskeln und Bandscheiben können entspannen. So schläft man spürbar leichter und wacht erholt auf. Die Arve, auch «Königin der Alpen» genannt, begeistert durch ihren Duft, ihre Optik und ihren positiven Einfluss auf die Herzfrequenz – das Herz kann bis zu 3500 Schläge pro Tag einsparen.
Eine Oase des gesunden Schlafs dank Holz der Arve
In Kombination mit der Naturlatexmatratze und einem metallfreien Massivholzbett entsteht eine wahre Ruheoase. «Mit natürlichen Materialien schaffen Sie ideale Voraussetzungen für erholsame Nächte», so Daniel Helfenstein.
Beim Probeliegen lässt sich die Wirkung der Natur erleben und die Über-
zeugung gewinnen: Relax 2000 steigert Schlafkomfort und Lebensqualität. Jetzt kostenlose Schlafberatung vereinbaren und ein Arvenkissen geschenkt bekommen.
Das Relax-Schlafstudio von helfenstein products präsentiert die aktuellsten Bettsysteme und Schlafzimmermöbel in Arvenholz. Beim Kauf eines kompletten Bettsystems gibt es einen Gutschein von 150 Franken zur sofortigen Einlösung. Die Arven-Wochen-Aktion dauert vom 15. bis 22. November.
Dani Helfenstein, helfenstein products
Öffnungszeiten: Samstag, 15. November, und Samstag, 22. November, von 10 bis 16 Uhr; Montag, 17. November, bis Freitag, 21. November, von 14 bis 19 Uhr. helfenstein products, Obere Bahnhofstrasse 5, Affoltern. Weitere Infos unter: www.helfenstein-products.ch
Benno Käppeli geht in den Ruhestand, davor gibt es jedoch noch einen
Weihnachtsmarkt auf dem Bio-Hof
Vorweihnachtliche Tradition in Mettmenstetten
Weihnachtsmärkte gibt es viele. Und vielerorts werden oft dieselben Dutzendwaren angeboten. Nicht so auf dem Bio-Hof Müller zwischen Obfelden und Mettmenstetten. Der Hof und seine Nebengebäude sind festlich geschmückt und an zahlreichen Marktständen werden Produkte vom Hof und aus der Region angeboten. Aus den Dörfern um
Mettmenstetten und Obfelden machen sich Leute, insbesondere auch Familien mit Kindern, am 15. und 16. November zu Fuss auf den Weg, um in die romantische Stimmung im Hof der Familie Müller einzutauchen und sich in Adventsstimmung versetzen zu lassen. An rund 42 Ständen lässt man sich gern zum Schmökern verführen. Verschiede-
der
ne Aussteller bieten ihre Produkte an: Handarbeiten, Holzsachen, Seifen sowie Lebensmittel wie Käse und «Gluschtiges» aus der Hofküche. Hier findet man bestimmt auch stimmige Weihnachtsgeschenke und ist froh, wenn man im Dezember nicht mehr auf die Suche gehen muss.
Vielseitiges Samstagsprogramm für Kinder
Der Samstag bietet mit dem Kinderkonzert Grüüveli Tüüfeli und den Märchenerzählungen im Treibhaus attraktive Programmpunkte für Kinder. Von 15.30 Uhr an erklingt stimmungsvolle Musik mit den Örgeli-Chutze und abends spielt die Kapelle Glück im Stall. In der Festwirtschaft kann man sich mit Grilladen und Getränken in der geheizten Festwirtschaft aufwärmen. Abends ab 17 Uhr wird zusätzlich Raclette serviert.
Der Weihnachtsmarkt-Sonntag beginnt mit einem Konzert der Spielgemeinschaft Mettmenstetten-Ottenbach. Danach treten wieder die Örgeli-Chutze auf und die Kinder dürfen auf Ponys aus dem Stall Seilermatt reiten. Wiederum kann man im weihnachtlich geschmückten Treibhaus Märchen lauschen. Um 17 Uhr endet der stimmungsvolle Bauernhof-Weihnachtsmarkt bei Sandras Hofzauber.
Sandra und Jürg Müller, Bio-Hof Müller
Samstag, 15. November, 11.30 bis 20 Uhr; Sonntag, 16. November, 10 bis 17 Uhr. Infos und Programm: www.sandras-hofzauber.ch, Familie Müller, Waldmatt 1, Mettmenstetten, Telefon 079 663 78 17
Alles bereit für den Kerzenspass
Kerzenziehen in der Viva Kirche Affoltern vom 12. bis 15. November
Ab kommendem Mittwoch bis Samstag findet in Affoltern, an der Alten Obfelderstrasse 24, das jährliche Kerzenziehen statt. Kinder und Erwachsene sind eingeladen, ihre eigene Weihnachtskerze zu ziehen.
Die Tiefgarage der Viva Kirche Affoltern verwandelt sich in ein wahres
Kerzenzieh-Paradies. Auf 300 Quadratmetern wird alles in Plastik eingekleidet, während zahlreiche Farben in den Wachstöpfen bereitstehen. Geboten wird eine grosse Auswahl an Paraffinwachs und fein duftendem Bienenwachs. Blaue, orange, gelbe, grüne, rote und violette Kerzen warten darauf, gezogen zu werden. Vorbeikommen und eigene Kerzen für ein gemütliches Zuhause ziehen. Die Gäste sollten nicht vergessen, auch ihre Familie und Freunde einzuladen und gemeinsam einen kreativen Wintertag zu erleben. Sobald die Kerze die gewünschte Dicke erreicht hat, können sie die Gäste am Schneidetisch gratis verzieren. Hier entstehen die kreativsten Formen, und es gibt keine Grenzen. Wachsrosen oder Ringe verleihen den Kerzen ein einzigartiges Aussehen. Diese selbst gemachten Unikate sind das perfekte Weihnachtsgeschenk!
Nach dem langen Stehen in der kühlen Luft wartet in der Kaffeestube ein Leckerbissen, und es werden diverse warme Getränke angeboten.
Das Kerzenziehen in Affoltern wird vom Tschägg-Point, der Jugendarbeit der Viva Kirche Affoltern, organisiert. Dahinter steht ein junges Leiterteam der Jungschar sowie viele freiwillige Helfer aus der Kirche. Das Areal ist in wenigen Gehminuten vom Bahnhof Affoltern erreichbar.
Viva Kirche Affoltern
Gedanken und Empfindungen. (Bild Kosmos Film GmbH)
»Röbi geht»
Dok-Film samt Gespräch am 13. November
Röbi wird bald sterben. Seine Lebenserwartung liegt zwischen einem Monat und einem Jahr, ein heimtückischer Krebs hat die Lunge befallen. Chemotherapie oder Bestrahlung will er nicht, sie würden den Tod lediglich für kurze Zeit hinausschieben.
Eine kleine Crew (Regie und Kamera) begleitet Röbi und seine Frau Heidi auf den letzten Metern seines Lebensweges. Im Alltag, beim Arbeiten in seinem Archiv, wo Erinnerungen an sein Leben lagern, beim Spazieren mit dem Hund, bei Begegnungen mit seinen vier Enkelkindern, bei Arztbesuchen oder während der Physiotherapie.
Röbi liebt das Leben, doch er muss auch mit dem Tod leben, wenn er sagt: «Der Tod hat warme Hände, die er nach mir ausstreckt.» Neben dieser Abgeklärtheit weiss er genau, dass in den nächsten Monaten auch Momente der Verzweiflung, Tage von Traurigkeit und Nächte voller Schmerzen auf ihn zu-
kommen werden. Und seine Frau weiss jetzt schon, dass er ihr dermaleinst heftig fehlen wird.
Ein eindrücklicher und zugleich warmherziger Film über Zweifel, Hoffnungen und Abstürze eines «normalen» Menschen, der dem Tod gefasst in die Augen schaut.
Sowohl die Regisseurin Heidi Schmid als auch Röbis Witwe Heidi Widmer-Demuth werden anwesend sein und im Anschluss an den Film gerne Fragen beantworten. Danach sind alle zu einem Zvieri eingeladen. Auch wer das AHV-Alter erst vor Kurzem erreicht hat, ist an diesem Anlass herzlich willkommen.
Thomas Müller, Pfarrer Reformierte Kirche Knonauer Amt
Organisiert von der SP Obfelden, findet am Montag, 17. November, um 19.30 Uhr im Singsaal Chilefeld ein Café Fédéral statt. Die Nationalrätin Anna Rosenwasser wird an diesem Anlass aus den Geschäften in den eidgenössischen Räten erzählen. Sie wird Einblick geben in ihre Erfahrungen als offen queer lebende Person ganz oben in der Schweizer Politik. Die Autorin, Journalistin und viel beachtete Bloggerin (50000 Menschen folgen ihr auf Instagram) analysiert gesellschaftspolitische Themen ohne Scheuklappen, kompromisslos, und immer mit dem feministischen
Blick. Anna Rosenwasser wird mit dem ihr eigenen, zauberhaften Humor einen kritischen Blick unter die Oberfläche der Schweizer Mainstreamkultur mit uns teilen. Dies tut sie «mit so viel Wut wie nötig und so viel Liebe wie möglich» (eine Followerin). Ein spannender Abend ist garantiert, mit der Möglichkeit, im Gespräch eigene Werte und Haltungen zu reflektieren.
SP Obfelden
Café Fédéral mit Anna Rosenwasser, Montag, 17. November, 19.30 Uhr, Singsaal Chilefeld, Obfelden
Mehr Infos und Tickets MehrInfosundTickets roessli-mettmenstetten ch/ roessli-mettmenstetten.ch/ Veranstaltungen oder seetickets ch seetickets.ch
Gemeinsam Kerzen ziehen und schöne Stunden geniessen. (Bild zvg)
Kirchenkonzert in Wettswil
«Berühren lassen und mitsingen» lautet das Motto am kommenden Sonntag in der Kirche in Wettswil. Dort findet um 16 Uhr ein Mantra-Konzert für alle interessierten Zuhörerinnen und Zuhörer statt. Drei Musiker spielen Lieder, die das Herz berühren. Ihre Eigenkompositionen tragen die Frequenz des Friedens, der puren Freude und auch eine Tiefe, die einen daran erinnern lässt, wie ge-
tragen und geliebt man vom Leben ist. Eva Luna Benedetti: Gesang, Gitarre und Perkussion; Vera Anja: Gesang, Gitarre und Perkussion; Sascha Kid: Cello.
Kerzenziehen auf dem Areal der Viva Kirche, Mittwoch, 12. November, 13.30 bis 20 Uhr, Freitag, 14. November, 15.30 bis 20.30 Uhr, Samstag, 15. November, von 10 bis 17 Uhr. Für Schulklassen werden spezielle Öffnungszeiten angeboten. Weitere Informationen unter www.tschaegg-point.ch
Kirchenkonzert, Sonntag, 16. November, Kirche Wettswil. Beginn 16 Uhr. Eintritt frei, Kollekte, Apéro im Anschluss Ein Mantra-Konzert
Sa 28 Februar Sa28.Februar JuliaSteiner Warumdumorgen nochlebenkönntest Comedy,PoetrySlam,Kabarett 20.00Uhr e e t h
Sich in Adventsstimmung versetzen lassen am Weihnachtsmarkt auf dem Hof
Familie Müller. (Bild zvg)
Im Film über seine letzten Lebensmonate lässt Robert Widmer einen teilhaben an seinen vielfältigen
wartet auf die Gäste. (Bild zvg)
WB krönt überragende Leistung
Fussball, 1. Liga: FC Wettswil-Bonstetten vs. FC Baden 1:0 (0:0)
Kaspar Köchli
In der 13. Meisterschaftsrunde gastierte Promotion-League-Absteiger Baden beim FCWB. Beide Teams überzeugten zuletzt mit souveränen Siegen. Die Ämtler schlugen auswärts Kosova ohne Wenn und Aber 2:0, auf der Gegenseite machten die Aargauer mit Schaffhausen 4:1 kurzen Prozess. Allerdings ärgerte sich Trainer Genesio Colatrella über den Gegentreffer in letzter Minute. «Natürlich ist das bei diesem Resultat nur ein Detail, aber es darf einfach nicht passieren.» Baden spielte bislang erst einmal zu null, WB gelang dies auch nur zweimal.
WB-Power und Chancen zuhauf
Die Platzherren liessen von Beginn weg keine Zweifel offen, dieses Spiel gewinnen zu wollen. Bereits in Minute drei wischte Gästekeeper Lars Hunn aufmerksam einen Flankenball von Marc Figueiredo vor einschussbereiten WBSpielern weg. Danach setzte Veljko Vukasinovic aus guter Position seinen Schuss zu hoch an, später traf Nicolas Schneebeli zehn Meter vor dem Tor den Ball nicht wunschgemäss und schliesslich bediente Gabriel Di Battista den mitgelaufenen Flavio Peter, der das Badener Gehäuse knapp verfehlte. Ein wahres WB-Feuerwerk, das die Gäste überforderte. Noch keine zwanzig Minuten waren vorüber, da fand ein weiter Einwurf von Nicolas Stettler seinen Abnehmer in Vukasinovic, der am brillant reagierenden Hunn scheiterte. Und als der Ball plötzlich doch im Aargauer Tor landete, entschied der souverän pfeifende Unparteiische auf Offsideposition von Vukasinovic, der den Ball besser Schneebeli überlassen hätte. Dieser gelangte kurz vor der Pause zur grössten Chance. Badens Nathan Mbengi rutschte im dümmsten Moment aus, verlor den Ball und Schneebeli verfehlte aus der Distanz das verwaiste Tor um einen halben Meter. Das ambitionierte Baden hatte – sicher sah sein Matchplan anders aus – in Hälfte eins alle Beine voll zu tun mit Verteidigen. Einzige nennenswerte, zugleich aber Top-Gelegenheit bedeutete ein Weitschuss, den Verteidiger Clau-
Reiterinnen vom Birkenhof im Kader
Die Selektionskommission der Disziplin Vierkampf von Swiss Equestrian hat das Vierkampfkader für das Jahr 2026 bestimmt. Eingeladen für das A-Kader wurden Reja Meerstetter aus Steinhausen, Aloisa Müller aus Baar, Jelena Micic aus Zug und Julia Wagner aus Merenschwand.
Vierkampf ist eine Mehrkampfsportart, die im A-Niveau aus folgenden Disziplinen besteht: 3-Kilometer-Geländelauf, 50-Meter-Freistilschwimmen, Dressurreiten sowie Springreiten. Reja Meerstetter, Jelena Micic und Julia Wagner reiten allesamt beim Reitverein Birkenhof; Aloisa Müller beim Kavallerieverein Zug.
Zwei Kadertrainings
Die Förderung des Vierkampfkaders 2026 wird durch zwei Kadertrainings gewährleistet. Zu Beginn der Saison findet ein Kadertreff mit dem Schwerpunkt Reiten statt. Ein weiteres Kadertreffen wird im Sommer organisiert, mit Fokus auf den Disziplinen Laufen und Schwimmen. Ein besonderes Highlight des Jahresprogramms ist ein Start im nahen Ausland, voraussichtlich in Deutschland, bei dem sich das Kader mit anderen Teams messen kann. Zur Förderung der Teambildung und der individuellen Weiterentwicklung ist ein Trainingslager vorgesehen.
Swiss Equestrian
dius Brüniger in letzter Not abwehren konnte.
Später Lohn für WBs Angriffsspektakel
Auch nach Wiederanpfiff presste WB seinen Gegner hartnäckig. Baden hatte es mehrmals seinem erfolgreich hechtenden Schlussmann Hunn zu verdanken, nicht ins Hintertreffen zu geraten. So auch eine Viertelstunde vor Schluss, als er herauseilend den Schusswinkel verkürzte und Vukasinovics Geschoss parierte. Die Aargauer seinerseits vermochten allmählich die Dominanz des Gegners einzuschränken, ohne jedoch zu zwingenden Abschlüssen zu gelangen. Auch WB besass fortan keine glasklaren Chancen mehr und die Partie schien in einem torlosen Unentschieden zu münden. Da zündeten die Ämtler in der Nachspielzeit auf der rechten Seite mit dem sehr agilen Marc Figueiredo nochmals den Turbo. Der Ball gelangte später zu Captain Peter – der für WB sein 250. Spiel (!) bestritt – welcher mit einem Hammerschuss traumhaft ins
Lattenkreuz traf. Er zeigte sich nach dem Schlusspfiff erleichtert: «Zum Glück konnten wir uns doch noch belohnen für den guten Auftritt.» Und zu seinem fabelhaften Treffer meinte er kurz und bündig: «Zuerst hatte ich den
«Jetzt gilt es, noch das Maximum in den letzten zwei Spielen zu holen. Damit wir für die Rückrunde optimal startklar sind.»
Irhan Abdiji, Assistenztrainer FCWB
Ball auf dem rechten Fuss, dann büschelte ich ihn auf den linken – und zog mit aller Kraft ab.» Der FC WettswilBonstetten steigerte sich im Vergleich
zur Vorwoche nochmals und krönte mit dem 1:0-Sieg seinen überragenden Auftritt. Das Team glänzte einmal mehr als Kollektiv, jeder Einzelne wusste, was zu tun ist. Assistenztrainer Irhan Abdiji gab Auskunft: «Vom Spiel her war es wirklich gut. Wir trainieren sehr hart und optimieren unsere Abläufe. Bei den Abschlüssen müssen wir noch besser werden. Jetzt gilt es, noch das Maximum in den letzten zwei Spielen zu holen. Damit wir für die Rückrunde optimal startklar sind.» Die Zwischentabelle präsentiert sich im oberen Bereich sehr ausgeglichen. Auf Rang sieben liegend, trennen die Ämtler nur fünf Zähler vom zweiten Platz, der direkt zu den Aufstiegsspielen berechtigt. Am nächsten Samstag gastieren sie beim Schlusslicht SV Schaffhausen und wollen, selbstredend, weiter Boden Richtung Spitze gutmachen.
Fussball, 3. Liga: FC Wädenswil II vs. FC Affoltern 1 1:1 (0:0)
Zum Abschluss der Vorrunde musste der FC Affoltern mit stark dezimiertem Kader antreten. Verletzungen und Abwesenheiten zwangen das Trainerteam zu kreativen Lösungen: Mit Leo Ismajlaj aus dem Seniorenteam und Maurus Steigmeier, der eigens aus dem Fussballruhestand zurückkehrte, erhielt die Mannschaft prominente Unterstützung. Trotz der personellen Sorgen startete der FCA druckvoll und kontrollierte in den ersten 20 Minuten das Geschehen. Die Angriffsbemühungen wirkten jedoch oft zu unentschlossen, und gefährliche Abschlüsse blieben Mangelware. Der FC Wädenswil setzte seinerseits auf schnelle Konter und profitierte von kleineren Unzulänglichkeiten im Aufbau der Gäste. Das Spiel war intensiv, teilweise überhart geführt und litt unter zahlreichen Unterbrechungen. Mit einem 0:0 ging es in die Pause.
Nach Wiederanpfiff fand der FCA nur schwer ins Spiel. Wädenswil erhöhte das Tempo und drängte die Säuliämtler phasenweise tief in die eigene Hälfte.
Nach rund 70 Minuten fiel die verdiente Führung der Gastgeber: Ein Fehlpass im Aufbauspiel leitete den Gegentreffer ein, den der Wädenswiler Stürmer nach einem Querpass seelenruhig zum 1:0 verwerten konnte. Doch der FCA zeigte Moral. In der Schlussphase warf das Team alles nach vorne und kam zu mehreren gefährlichen Szenen. Der Wädenswiler Torhüter parierte mehrfach stark, musste sich aber in der 82. Minute geschlagen geben: Senior Steigmeier köpfte nach einer präzise geschlagenen Ecke zum verdienten Ausgleich ein. Trotz einer roten Karte gegen Milicic in der Schlussminute blieb es beim 1:1. Der FCA belohnte sich damit für seine kämpferische Schlussphase, verpasste aber den erhofften Abschlussdreier der Vorrunde. Nun gilt es, die gemischte Hinrunde abzuschliessen und den Blick nach vorne zu richten –auf das anstehende Cupspiel gegen Uitikon, wo die Mannschaft Charakter beweisen will, um im Wettbewerb zu überwintern.
Dylan Oppido, FC Affoltern
ÄMTLER FUSSBALL
Herren 1. Liga Classic (Gruppe 3)
Routinier Maurus Steigmeier trifft für den FCA. (Bild Ruth Aegerter)
Badens Keeper Lars Hunn hielt sein Team mit starken Paraden lange im Spiel. (Bild Kaspar Köchli)
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Geräteturnen: Erfolgreiche Schweizer Meisterschaften für den Turnverein Obfelden
Der Höhepunkt für einen Geräteturner ist die Teilnahme an der jährlichen Schweizer Meisterschaft (SM), die in diesem Jahr im nahen Pfäffikon/SZ stattgefunden hat. Es ist gleich drei Turnern des Turnvereins Obfelden geglückt, sich für diesen Anlass zu qualifizieren. Am
«Ich wollte nur fehlerfrei durchkommen.»
Bronze-Gewinner Martin Häberling zu seinem Ziel
Samstag fanden die Einzelwettkämpfe statt, am Sonntag stand der Teamspirit im Vordergrund.
Mit Erfahrung aufs Podest geturnt Zum diesjährigen SM-Team gehörte mit Martin Häberling auch ein altbekanntes Gesicht, konnte er doch 2011 in Belp als Sieger der Kategorie K6 die Wettkampfstätte verlassen. Mittlerweile ist er Hauptleiter der Geräteriege Obfelden und Leiter einer Trainingsgruppe bei den Turnern. Als sich im letzten Jahr zwei seiner Turner für die SM qualifizierten, sass er als Zuschauer auf der Tribüne.
5 Unterschiede
«Diese Stimmung, diese Ambience war einmalig und hat mich sofort wieder in ihren Bann gezogen», war seine Erklärung, warum er sich entschieden hatte, nach all den Jahren wieder eine ganze Saison zu turnen. Dass es nun gleich zu Bronze in der Kategorie Herren gereicht hatte, mit nur vier Zehnteln Rückstand auf den Sieger, hat ihn selbst am meisten überrascht – «ich wollte nur fehlerfrei durchkommen». Da er als Leiter stark engagiert ist, blieb kaum Zeit für das eigene Training. «Barren und die Schaukelringe machen wir im Turnverein regelmässig, an den anderen drei Geräten probierte ich eine Woche vor dem Wettkampf jeweils, ob ich es noch kann», antwortete er auf die Frage, wie er sich dann auf die Wettkämpfe jeweils vorbereitete.
Eine weitere Auszeichnung
Mit Kimo Gerber und Nicola Schlienger waren noch zwei weitere Obfelder im Einsatz. Beide Turner werden von Martin Häberling trainiert und empfinden seinen Auftritt als grosse Motivation für die Zukunft. Für Kimo Gerber war es die erste Teilnahme und er war sichtlich zufrieden mit seinem Auftritt. Am Boden gehörte Kimo Gerber mit seiner 9,30 zu den Top-5-Athleten der Schweiz. Für Ni-
cola Schlienger war es die zweite Teilnahme und somit war er bereits vertraut mit dem Ablauf und der Atmosphäre. Die Trainings in den letzten Wochen nutzte er zur Verfeinerung der technischen Ausführungen. Dies hat sich bezahlt gemacht, denn mit 45,70 durfte er als 17.
eine der begehrten SM-Auszeichnungen in der Kategorie K6 entgegennehmen.
Mannschaft knapp am Podest vorbei Aufgrund der guten Leistungen am Vortag qualifizierten sich Martin und Nico-
la für die beiden Mannschaften des Kantons Zürich. Die Mannschaft A (mit Nicola Schlienger) zeigte einen guten Wettkampf und Nicola konnte an die Leistungen des Vortages anknüpfen. Mit dem 6. Rang verpassten sie die Auszeichnung knapp. Leicht besser ist es der Mannschaft B (mit Martin Häberling) ergangen, die gut mit den Favoriten mithalten konnte und sich den 4. Rang erturnte.
Mit Emanuel Foster (Mettmenstetten) war aus dem Säuliamt noch ein weiterer Turner am Start. Mit einer soliden Gesamtleistung erturnte er sich den 29. Rang in der Kategorie Herren.
Dritter Erfolg für Stefan Meier In der Königsklasse K7 lieferten sich die Favoriten einen hochstehenden Wettkampf und begeisterten das Publikum. Mit drei Zehnteln Vorsprung sicherte sich Stefan Meier (Rickenbach/LU) den begehrten Schweizer Meistertitel zum dritten Mal in Folge. Nach dem Gewinn am Eidgenössischen Turnfest in Lausanne gewann er damit auch das «Double» – ETF und Schweizer Meister im selben Jahr.
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Willkommen in Mettmenstetten!
Unsere Gemeinde schmiegt sich an die sonnenverwöhnte Seite der Albiskette und ist bestens mit dem ÖV vernetzt. Rund 5800 Menschen geniessen hier eine moderne Infrastruktur, ein aktives Vereinsleben – und vielleicht bald Ihre Unterstützung.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir per Januar 2026 oder nach Vereinbarung eine kommunikative und unkomplizierte Persönlichkeit als Sachbearbeiter/in Einwohnerdienste (50–60%)
Sie schätzen Abwechslung und Verantwortung? Perfekt – bei uns erwartet Sie ein vielseitiges Aufgabenfeld mit Gestaltungsspielraum.
Ihre Hauptaufgaben
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• Mitarbeit in der Gemeindekanzlei und bei Gemeindeanlässen
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Ihr Profil
• Kaufmännische Grundausbildung (vorzugsweise bei einer Gemeindeverwaltung) und Berufserfahrung in den Einwohnerdiensten
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