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Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.

Telefon 144 für Sanitäts-Notruf

Wahlanordnung Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2010 bis 2014 Der Bezirksrat Affoltern hat Claude Müller Werder aufgrund seines Gesuches und unter Verdankung der geleisteten Dienste als Mitglied der Primarschulpflege Aeugst am Albis entlassen. Es ist ein/e Nachfolger/in für den Rest der laufenden Amtsdauer 2010 bis 2014 zu wählen. In Anwendung von § 48 ff des Gesetzes über die Politischen Rechte werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Aeugst am Albis eingeladen, bis 25. September 2013 Wahlvorschläge bei der Schulverwaltung Aeugst am Albis einzureichen, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Aeugst am Albis unterzeichnet sind. Die Unterzeichner der Wahlvorschläge haben mit Namen und Vornamen eigenhändig zu unterschreiben mit Angabe von Geburtsjahr, Adresse und Heimatort. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Bei der Schulverwaltung kann ein entsprechendes Formular bezogen werden. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder auch neue eingereicht werden. Verbleibt nur ein Wahlvorschlag, wird die vorgeschlagene Person von der Wahlvorsteherschaft in stiller Wahl als gewählt erklärt. Gehen mehrere Wahlvorschläge ein, wird am 23. November 2013 eine Urnenwahl durchgeführt. Aeugst am Albis, 14. August 2013 Primarschulpflege Aeugst am Albis

Affoltern am Albis Submission (offenes Verfahren) Betreibungs- und Gemeindeammannamt Hausen am Albis (zuständig für die Gemeinden Aeugst am Albis, Hausen am Albis, Kappel am Albis, Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten und Rifferswil) Schliessung des Amtes infolge EDVSystemumstellung Das Betreibungs- und Gemeindeammannamt Hausen am Albis bleibt infolge Softwareumstellung am Donnerstag, den 22. August 2013, den ganzen Tag geschlossen. Ab Freitag, den 23. August 2013, bedienen wir Sie gerne wieder zu den üblichen Öffnungszeiten. Wir danken Ihnen für das Verständnis. Betreibungs- und Gemeindeammannamt Hausen a. A.

Ortsplanung Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung Genehmigung (teilweise Nichtgenehmigung) Affoltern am Albis. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 9. April 2013, die von der Gemeindeversammlung am 17. September 2012 beschlossene Änderung der Bau- und Zonenordnung (BZO) mit dem Teilgebiet A genehmigt. Art. 34.4. BZO (Abstände gegenüber Nichtbauzone) wird infolge der gegenwärtig noch fehlenden gesetzlichen Grundlage von der Genehmigung ausgenommen. Die Genehmigung wird hiermit gemäss §§ 6 und 89 PBG öffentlich bekannt gemacht. Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung tritt mit dieser Publikation in Kraft.

– Bauvorhaben: Verpflegungs- und Energiezentrum Spital Affoltern am Albis – Leistungen BKP 221.1 Fenster aus Metall – Bezug der Ausschreibungsunterlagen: www.simap.ch oder Caretta + Weidmann Baumanagement AG Telefon +41 44 497 67 78

Politische Gemeinde Affoltern am Albis Primarschulgemeinde Affoltern am Albis Sekundarschulgemeinde Affoltern am Albis/ Aeugst am Albis

Informationsveranstaltung anstelle Gemeindeversammlung Weil weder von der Politischen Gemeinde noch von den beiden Schulgemeinden behandlungsreife Geschäfte vorliegen, hat der Gemeinderat die Gemeindeversammlung vom 16. September 2013 abgesetzt. Die nächste Gemeindeversammlung wird somit am Montag, 9. Dezember 2013, stattfinden. Anstelle der abgesetzten Gemeindeversammlung lädt der Gemeinderat die Einwohnerinnen und Einwohner von Affoltern am Albis am Montag, 16. September 2013, 19.30 Uhr, in den Kasinosaal, Gemeindezentrum, Marktplatz 1, zu einer Informationsveranstaltung betreffend Zukunft Haus zum Seewadel und Spital Affoltern ein. Beim anschliessenden Apéro bietet sich die Gelegenheit, mit den Gemeinderats-Mitgliedern Gespräche zu führen.

Affoltern am Albis, 16. August 2013

Affoltern am Albis, 16. August 2013

Gemeinderat Affoltern am Albis

Der Gemeinderat

Einbürgerungen

Urnengang vom 22. September 2013

Mit Beschluss vom 12. August 2013 hat der Gemeinderat Affoltern am Albis, unter Vorbehalt der Erteilung des Kantonsbürgerrechtes und der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung, ins Bürgerrecht der Gemeinde aufgenommen:

Abstimmungen und Wahlen

– BOJAXHIU Shkurtesa, 1998, kosovarische Staatsangehörige – CANDELA Milena Filomena, 1990, italienische Staatsangehörige – GLISIC Dijana, 1995, serbische Staatsangehörige – ISMAJLI Florent, 1999, kosovarischer Staatsangehöriger – MOREIRA GUTIERREZ Claudia Andrea, 1975 und ihr Sohn DEHEZA MOREIRA Mateo, 2008, bolivianische Staatsangehörige Affoltern am Albis, 12. August 2013 Gemeinderat Affoltern am Albis

Öffentliche Auflage Projekt Staatsstrassen gemäss § 13 Strassengesetz (StrG), Mitwirkung der Bevölkerung Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet: Gemeinde Bonstetten 648 Isenbergstrasse, Einmündung Schachenstrasse Rad- und Fussgängerschutzinsel Die Projektunterlagen können ab 16. August 2013 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Bonstetten, Am Rainli, Postfach 88, 8906 Bonstetten, eingesehen werden.

Politische Gemeinde Genehmigung der revidierten Gemeindeordnung der Gemeinde Bonstetten. Sekundarschulgemeinde Bonstetten (Kreiswahlen) Ersatzwahl eines Mitglieds der Sekundarschulpflege und Wahl eines Präsidenten/einer Präsidentin für den Rest der Amtsperiode 2010-2014. Massgebend für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen sind – das Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte mit der Verordnung des Bundesrates vom 24. Mai 1978 – das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer mit der Verordnung des Bundesrates vom 25. August 1976 und das Kreisschreiben des Eidgenössischen Politischen Departements vom 30. August 1976 – das Gesetz über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und die Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 Nach Erhalt des Antwortkuverts ist sofort zu prüfen, ob alle Stimm- und Wahlzettel vorhanden sind. Stimmberechtigte, die ihre Stimmunterlagen nicht rechtzeitig oder unvollständig erhalten haben, können dies der Gemeindeverwaltung spätestens bis Freitagvormittag (20. September 2013) mitteilen. Stimmberechtigten wird auf Verlangen Auskunft über die Stimmberechtigung einer Person erteilt.

Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis 14. September 2013, in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Bonstetten, Am Rainli 2, Postfach 88, 8906 Bonstetten, einzureichen.

Die Details bezüglich der Ausübung des Stimmrechts, der Stellvertretung und der brieflichen Stimmabgabe sowie die Öffnungszeiten und Standorte der Urnen sind auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.

Bonstetten, den 16. August 2013

Wahlvorsteherschaft Bonstetten

16. August 2013

Der Gemeinderat Bonstetten

Pilzkontrolle Die Gemeinde Bonstetten ist zusammen mit den Gemeinden Arni, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Ottenbach und Unterlunkhofen der Regionalen Pilzkontrollstelle Jonen angeschlossen. Die amtliche Pilzkontrolleurin, Frau Pamela Rösch, Feldweg 5, 8916 Jonen, steht den Pilzsammler/innen wie folgt zur Verfügung: – Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung (Telefon 056 634 14 71) – Samstag und Sonntag jeweils zwischen 17 und 18 Uhr

Die Gemeindeverwaltung Maschwanden bleibt infolge Abwesenheiten der Mitarbeiterinnen durch einen Unfall und Ferien in der Zeit vom 19. bis 30. August 2013 jeweils am Nachmittag und am Mittwoch den ganzen Tag geschlossen. Die Verwaltung ist somit montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.15 bis 11.30 Uhr, geöffnet. Ab dem 2. September 2013 gelten wieder unsere ordentlichen Öffnungszeiten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Gemeindeverwaltung Maschwanden

Vermietung Dachfläche für Photovoltaik-Anlage Die Gemeinde Hedingen beabsichtigt, die beiden Flachdächer der Schulanlage Schachen (Schachen 1 und Turnhalle) an eine Person oder Organisation zu vermieten, welche dort eine Photovoltaik-Anlage erstellen und betreiben möchte. Dabei müssen beide Flachdächer ganzflächig mit der Photovoltaik-Anlage bedeckt sein. Die vorgesehene Leistung beider Photovoltaik-Anlagen sollte rund 100 kWp betragen (Leistung gemäss Hauptsicherung 250 A = 175 kWp) Offerten in Form eines Entwurfs für einen Vertrag für die Dachnutzung zum Betrieb einer Photovoltaik-Anlage können bis Ende August 2013 an die Gemeindeverwaltung Hedingen, Bereich Liegenschaften, Werner Bösch, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, eingereicht werden. Die beiden Flächen müssen ganzflächig mit der Photovoltaik Anlage bedeckt sein. Für weitere Fragen steht Werner Bösch, Bereichsleiter Liegenschaften, gerne zur Verfügung via E-Mail werner.boesch@hedingen.ch. Gemeindeverwaltung Hedingen Bereich Liegenschaften

Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Dienstag, 17. September 2013, 19,30 Uhr, Stampfisaal Knonau Traktanden Primarschulgemeinde 1. Kreditgenehmigung für die Schulraumerweiterung des 3. Kindergartens (49 000 Franken) 2. Kreditgenehmigung für die Erweiterung des Schulhauses «Aeschrain» (1 975 000 Franken) 3. Kreditgenehmigung für die Optimierung der bestehenden Schulräume des Schulhauses «Aeschrain» (183 000 Franken) Die Anträge und Akten sowie das Stimmregister liegen ab 2. September 2013 in der Gemeindekanzlei während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes sind der Vorsteherschaft mindestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung einzureichen. Bezüglich des Stimmrechts wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Politischen Rechte (GPR) verwiesen. Die Vorsteherschaft: Primarschulpflege

Die Pilzsammler/innen werden gebeten, keine andere Kontrollstelle aufzusuchen. Voranzeige Pilzexkursion. Unter der Leitung von Pamela Rösch wird am Samstag, 21. September 2013, um 14.00 Uhr eine Pilzexkursion im Joner Wald (bei jeder Witterung) durchgeführt. Treffpunkt um 14.00 Uhr bei der Waldhütte Jonen, Dauer ca. 2 Stunden. Bonstetten,16. August 2013 Gemeinde Bonstetten

Fahrzeuge

Unterbruch Kabelnetz Affoltern am Albis Aufgrund einer Netzerweiterung wird das Kabelnetz nordöstlich von Affoltern, ab dem Sternenkreisel bis zur Grenze nach Hedingen westlich durch die Bahnlinie abgegrenzt, unterbrochen.

Dienstag auf Mittwoch, 21. August 2013, von 00.00 bis ca. 06.00 Uhr Es sind sämtliche Dienstleistungen wie Radio, Fernsehen und Internet betroffen. Wir bitten alle Abonnenten um Verständnis. Ihr Team der Fernsehgenossenschaft Affoltern am Albis

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