055 2014

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Bezirk Affoltern

Dienstag, 15. Juli 2014

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Mit «Flashmob» in die Sommerferien Am letzten Schultag bekam die Sekundarschule Mettmenstetten das Label «Sportfreundliche Schule» überreicht ................................................... von thomas stöckli

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ie Erst- und Zweit-Sek.-Schüler sassen alle erwartungsvoll in der Turnhalle, Schulleiter Urs Bregenzer stand vor ihnen und blickte immer wieder zum Hallen-Eingang. Eigentlich sollten Vertreter des kantonalen Sportamtes ihm nun das Label «Sportfreundliche Schule» übergeben. Doch wo blieben sie? Im letzten Moment kamen sie doch noch: Amtschef Stefan Schötzau und Martina Kropf, stellvertretende Leiterin der Sportförderung. Schötzau lobte die Sek. Mättmi als «Schule, die richtig viel macht für den Sport.» Das sei keine Selbstverständlichkeit, so der Chef des Kantonalen Sportamtes. Gepunktet hat die Oberstufe der Gemeinden Knonau, Maschwanden und Mettmenstetten mit ihrem breiten Angebot: Skilager, Winter- und Sommer-Sporttag sowie Sport-Kurse über den Mittag. Als eine von 27 Schulen im Kanton darf sich die Sek. Mättmi nun also für vier Jahre «Schule mit sportfreundlicher Kultur» nennen (vgl. «Anzeiger» vom 1. Juli). Einen Eindruck, wie Sport an der Schule gelebt wird, hätte die Sportamt-Delegation erhalten, wenn sie etwas früher gekommen wäre. Zum Abschluss des Schuljahres hatten Dozierende und Studierende der Pädagogischen Hochschule Zürich mit den Erstund Zweit-Sek.-Schülern einen FlashMob einstudiert – einen scheinbar spontanen Menschenauflauf. Den Kontakt zum Team um Tanzpädagogin Prof. Elfi Schäfer hatte Fachlehrerin Isabelle Carson hergestellt. Mit einer Welle verabschiedeten sich die Schüler schliesslich selber in die Ferien. Die Drittklässler waren übrigens bereits am Vortag feierlich entlassen worden – standesgemäss in eleganter Abendgarderobe.

Die Choreografie sitzt: Die Erst- und Zweitklässler der Sekundarschule Mettmenstetten verabschieden sich in die Sommerferien. (Bild Thomas Stöckli)

Nur scheinbar spontan: Zum Abschluss des Schuljahres wurde ein Flashmob inszeniert. (Bilder Christian Scheurer)

Bei der Label-Übergabe von links: Sportlehrer Michael Walti, Amtschef Stefan Schötzau und Martina Kropf vom kantonalen Sportamt sowie Urs Bregenzer, Schulleiter der Sek. Mettmenstetten.

«Sommer-Erlebnis»

Er hat onaniert und nicht uriniert

Leserfoto-Wettbewerb im «Anzeiger»

Wegen sexueller Belästigung: Bezirksgericht Zürich verurteilt Ämtler

Die Sommerferien haben begonnen. Viele verreisen in dieser Zeit, andere verbringen die warmen Tage zu Hau-

Der Spieler eines Limmattaler Fussballclubs hat während einer Partie in seinem neben dem Spielfeld parkierten Auto onaniert. Da eine Zuschauerin den Akt bemerkte, wurde der Sportler aus dem Säuliamt wegen sexueller Belästigung mit 500 Franken gebüsst.

Mit Bildlegende und Absender Ihr Bild schicken Sie in Originalgrösse per E-Mail mit Betreff «Fotowettbewerb» an redaktion@affolteranzeiger.ch. Bitte vermerken, wer und was auf dem Bild zu sehen ist und Adresse sowie Telefonnummer angeben. Die Redaktion entscheidet über die Publikation, die Gewinner werden benachrichtigt.

se. Zu erleben gibt es in jedem Fall einiges. Wenn etwa die Kinder im Garten mit dem Rasensprenger spielen, der Lebenspartner auf dem Trottinett den Berg hinabsaust oder der Hund sich am exotischen Strand mit einer Krabbe anlegt, können tolle Fotos entstehen. Unter dem Titel «Mein Sommer-Erlebnis» veröffentlicht der «Anzeiger» ab sofort und bis Mitte August Leserbilder. Gefragt sind nicht nur tolle Motive, sondern auch aussergewöhnliche Perspektiven oder Ausschnitte, Dynamik und spannende Farb-Kompositionen. Die Bilder, welche die «Anzeiger»-Jury am meisten überzeugen, werden prämiert. (tst.)

Die Kinder haben sich sehr auf das neue Schwimmbecken in Maschwanden gefreut. (Bild Anita Ribbe)

................................................... von attila szenogrady «Ich habe so etwas nicht nötig», erklärte der Beschuldigte aus dem Bezirk Affoltern am letzten Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich. Anders sah es die Staatsanwaltschaft, die in ihrer Anklage einen Vorfall vom 20. Oktober 2013 auf dem Altstetter Fussballplatz Juchhof 2 schilderte. Damals besuchte der Spieler eines Limmattaler Fussballclubs am Nachmittag ein Fussballspiel und parkierte seinen Personenwagen mit der Front in Richtung Spielfeld. Da es regnete, verblieb der Beschuldigte in seinem Fahrzeug. Am Spielfeldrand befand sich eine Zuschauerin, die während des Spiels ihrem Freund zuschaute. Als sie plötzlich das Geräusch eines Scheibenwischers hörte, drehte sie sich um und erschrak. So erblickte sie, wie der Beschuldigte in seinem Wagen an seinem entblössten Glied herum hantierte und sich selber befriedigte. Laut Anklage übte der Unhold diese Tätigkeit über zehn Minuten lang aus. Die verängstigte Geschädigte drehte sich wiederholt um und fotografierte mit ih-

rem Handy das Tatfahrzeug. Später informierte sie die Polizei. Die Staatsanwaltschaft leitete eine Strafuntersuchung ein und stufte dabei die Belastungen der Zeugin als glaubhaft ein. Mit der Folge, dass der zuständige Untersuchungsrichter trotz der vehementen Bestreitungen des verdächtigen Fussballers im letzten März Anklage erhob. Nicht nur wegen Exhibitionismus, sondern auch wegen sexueller Belästigung. Der Antrag des Anklägers lautete auf eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken sowie auf eine Busse von 600 Franken.

Nur uriniert? Der Beschuldigte beteuerte vor Gericht seine Unschuld und machte ein Missverständnis geltend. Er habe zuerst neben seinem Fahrzeug uriniert. Danach habe er im Autositz seinen Penis mit einem Feuchttüchlein geputzt. Dieser Vorgang habe etwa 30 Sekunden lang gedauert, gab er zu Protokoll. Eine Selbstbefriedigung wies er zurück. So sitze er mit seiner Frau nicht immer nur vor dem Fernseher, erklärte er. Das Gericht kam zu einem Schuldspruch wegen sexueller Belästigung und verurteilte den Fussballer zu einer Busse von 500 Franken. Zudem soll er die Gerichtkosten von 1200 Franken tragen. «Die Zeugin konnte die Masturbationsbewegungen erkennen», führte der Einzelrichter dazu aus. Besonders da die Parkplätze beim Juchhof 2 laut Urteil tiefer liegen, als der Zuschauerbereich. Zudem spreche auch die Zeitdauer gegen die Version

des Beschuldigten. So habe die Frau den Sportler nicht nur für wenige Sekunden, sondern über eine längere Dauer gesehen. Dass das Gericht den Exhibitionismus als nicht erstellt einstufte, war für den Mittzwanziger nur ein schwacher Trost. So habe der Beschuldigte niemanden in Aufregung versetzen wollen. Ihm sei es vielmehr egal gewesen, erklärte der Gerichtsvorsitzende zum Schluss. Der verurteilte Fussballer kann den Fall an das Obergericht weiterziehen. anzeige


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