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Weiss Medien AG I Obere Bahnhofstrasse 5 I 8910 Affoltern am Albis I Telefon 058 200 5700 I Telefax 058 200 5701 I www.weissmedien.ch I Auflage 23 532 I AZ 8910 Affoltern a. A.

aus dem bezirk affoltern I Nr. 29 I 166. Jahrgang I Dienstag, 16. April 2013

«Grosser Schritt»

Aktive Rotarier

Nach dem Zusammenschluss der Spitex-Vereine im Bezirk Affoltern. > Seite 3

Mitglieder im Einsatz bei der Hawa AG für Kinder in Ecuador. > Seite 5

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Erlebnisreich Waldspieltag der Primarschule Mettmenstetten im Hombergwald. > Seite 6

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«Powerwoche» Oberstufe Ennetgraben in Affoltern präsentierte die Resultate ihrer Projektwoche. > Seite 6

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Natur-Lehrpfad Einweihung durch den Natur- und Vogelschutzverein des Bezirks Affoltern in Aeugst. > Seite 7

Erfolgreiche Ämtler Fussballer Der FC Wettswil-Bonstetten wahrte seine Ungeschlagenheit, der FC Affoltern meldet sich zurück.

das Geschehen souverän, erzielten nach einer Stunde das 2:0 und nahmen verdient drei Punkte nach Hause.

In seiner ersten Saison in der 1. Liga Classic befindet sich der FC WettswilBonstetten weiterhin auf Erfolgskurs. Beim FC Rapperswil-Jona gewann er 2:0 und kletterte damit seit letztem Herbst vom 12. auf den 3. Tabellenrang – nur noch drei Punkte hinter einem Aufstiegsplatz. WB startete furios in die Partie, der wirblige Gjergji eröffnete das Skore bereits nach fünf Minuten. Die Ämtler kontrollierten darauf

FC Affoltern mit Doppelpaket Stark reagierte der FC Affoltern (2. Liga) auf seine letzte Niederlage. Mitte Woche schlug er Lachen-Altendorf 3:2 und auch am Sonntag ging er gegen Unterstrass als Sieger vom Platz. Somit kämpfte sich der FCA wieder in die Spitzengruppe zurück, vier Punkte hinter Leader Horgen. (kakö) ................................................... > Berichte auf Seite 19

Die jungen Schauspielerinnen und Schauspieler legen sich für «Augenklick» mächtig ins Zeug, spielen leidenschaftlich, und rotzfrech, zeigen aber auch ihre sensible Seite. (Bild Urs E. Kneubühl)

Ein Wochenende der Ausstellungen

Viel Applaus für «Augenklick» Premiere des Jugendstücks der Aemtler Bühne in Mettmenstetten «Augenklick», das aktuelle Theaterstück der Aemtler Bühne, richtet den Fokus auf die Jugend und handelt von Beziehungen in der Online- und Offlinewelt. Die jungen Schauspielerinnen und Schauspieler, von einigen wenigen erwachsenen Schauspielern verstärkt, legen sich für das rassige Stück leiden-

schaftlich ins Zeug. Unter der Regie von Claudia Odin Anderegg haben die Jugendlichen Handlung, Bilder und Text selbst kreiert, entstanden ist eine spannende und moderne Inszenierung. Und sie leben diese ihre Geschichte, spielen feinfühlig und mit viel Zug und Dynamik, was das Publikum in den bisherigen drei Auffüh-

rungen mit Begeisterung und viel Applaus quittiert hat. «Augenklick» wird bis 27. April 2013 noch viermal auf der Bühne im Gasthaus Rössli, Mettmenstetten, gespielt – je 20.15 Uhr: Freitag, 19. und 26. April, und Samstag, 20. und 27. April. (kb.) ................................................... > Bericht auf Seite 5

Das Publikum kam unter anderem an der Frühlings-Show in der Obfelder Brunnmatt und an der Säuliämtler Velo- und BikeAusstellung in der Affoltemer Begegnungszone auf seine Kosten. Klein, aber fein – so präsentierte sich die 13. Obfelder Frühlings-Show. 16 Aussteller nutzten hier die Gelegenheit, sich und ihr Angebot vorzustellen – und nahmen sich Zeit für eine Beratung. Das frühlingshafte Wetter dürfte so manchem Lust auf eine Velo-Ausfahrt gemacht haben. Weil das

mit einem neuen Zweirad noch mehr Freude macht, war das Interesse an der Velo- und Bike-Ausstellung in Affoltern gross ... ................................................... > Berichte auf den Seiten 12 und 13

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Die Primarschule Affoltern darf den Kindergarten «Spittel» nicht aufstocken Das Baurekursgericht sieht keine Gründe für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung Das Baurekursgericht sieht keine besonderen Gründe, die eine Ausnahmebewilligung für die Aufstockung des Kindergartens «Spittel» an der Mühlebergstrasse 34 in Affoltern rechtfertigen. Der Baubeschluss der Gemeinde wird aufgehoben. Im Zuge ihre Liegenschaften-Sanierungs- und Ausbaukonzepts will die Primarschule Affoltern auch den Kindergarten «Spittel» an der Mühlebergstrasse 34 erneuern. Damit verbunden ist eine Aufstockung, welche die Gebäudehöhe um 1,8 Meter überschreitet. Sie hat dazu von der Baubehörde eine Ausnahmebewilligung erhalten – unter anderem mit der Begründung, die Einordnung und Wirkung des neuen Baukörpers sei gut, und es würden weder öffentliche noch schutzwürdige Interessen von Nachbarn betroffen. Eine Ausnahmebewilligung rechtfertige sich auch, weil der Aufbau nicht als

Dachgeschoss eingestuft werden könne. Die zulässige Gesamthöhe werde um 1,2 Meter nicht ausgeschöpft. Gegen diesen Beschluss wurde von privater Seite Rekurs erhoben, weil sie keine rechtsgenügende Gründe für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung erkennt. Dieser Argumentation folgt nun auch das Baurekursgericht. «Vorliegend sind weder aufgrund der Grundstücksform noch der Topografie noch der Lage des Grundstücks besondere Verhältnisse zu erblicken, die ein Abweichen von den gesetzlich vorgeschriebenen Normen rechtfertigen würden», hält das Baurekursgericht fest. Gemäss gefestigter Gerichtspraxis gelte vorliegend das ursprüngliche Terrain im Jahr 1968, womit die Gebäudehöhe durch die Aufstockung um 1,8 Meter überschritten werde. Als nicht stichhaltig taxiert es das Argument der Bauherrschaft, wonach bei einem Neubau – bei welchem auf das heutige Terrain abgestützt würde – der geplante Kubus realisiert werden

könnte. Die gültige Praxis soll eben gerade verhindern, dass durch etappiertes Bauen, beispielsweise durch nachträgliche Aufstockungen, höhere Gebäude erstellt werden können, als dies mit einer gleichzeitigen Realisierung möglich wäre. Ebenso wenig könne die Ausnahmesituation darin liegen, dass bei der Realisierung eines Attikageschosses zu hohe Kosten für die Verstärkung der bestehenden Decke entstünden. Härten, Unbilligkeiten oder auch nur Unzulänglichkeiten bilden laut Baurekursgericht keine Ausnahmegründe.

Für Behörden gelten keine anderen Rechtsgrundsätze Besondere Verhältnisse sieht das Baurekursgericht insbesondere nicht gegeben, weil es sich hier um eine Behörde handelt. «Es ist unzulässig, eine Primarschule nach anderen Rechtsgrundsätzen zu beurteilen als eine Privat- oder sonstige Drittperson», heisst es.

Konzeptionelle Überarbeitung des Bauprojekts nötig Die Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe um 1,8 Meter erfordere eine konzeptionelle Überarbeitung des Bauprojekts. Dieser Mangel könne nicht mittels einer Nebenbestimmung «geheilt» werden. Somit sei der Rekurs gutzuheissen und der Beschluss des Bauausschusses vollumfänglich aufzuheben, folgert das Baurekursgericht. Die Gerichtskosten von 4650 Franken werden der Primarschule und dem Bauausschuss je zur Hälfte auferlegt. Und die Primarschule wird verpflichtet, den Rekurrenten eine Umtriebsentschädigung von 1200 Franken zu entrichten. Die Primarschulpflege Affoltern werde Anfang Mai 2013 über das weitere Vorgehen entscheiden, sagte Präsidentin Esther Stöckli auf Anfrage. Gegen den Entscheid des Baurekursgerichts ist eine Beschwerde ans Verwaltungsgericht möglich. (-ter.)

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