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Forum

Freitag, 17. Februar 2012

Klüngeleien am Gericht Für einen kollegialen Dienst wie er durch die Unterstützung ehemaliger Richterkollegen für den Kandidaten Frey zum Ausdruck kommt, habe ich Verständnis. Wenn aber Anwälte, die regelmässig am Bezirksgericht Affoltern Mandanten vertreten, sich mit Vehemenz für die Wahl eines ihnen genehmen Gerichtspräsidenten einsetzen, kann der Eindruck, sich damit Vorteile zu verschaffen, nicht einfach beiseite geschoben werden. Warum sollten sie ihn sonst wohl unterstützen? Was allerdings noch schwerer wiegt, ist die offizielle Unterstützung amtierender Betreibungsbeamten, Friedensrichter und des Notars von Affoltern. Betreibungsämter sowie Friedensrichter und das Notariat unterstehen der direkten Aufsicht des Bezirksgerichts. Die damit entstehende Abhängigkeit eines Gerichtspräsidenten von den zu beaufsichtigenden Personen ist inakzeptabel und muss als skandalös bezeichnet werden. Kandidat Frey hätte als Jurist diese geradezu unglaublich anmutende Verbindung erkennen und auf die Aufnahme dieser Personen ins Unterstützungskomitee verzichten müssen.

Ein «nicht Gewählter» kann nicht abgewählt werden Wohin solche Beziehungen führen, war im Artikel der alt Betreibungsbeamtin von Stallikon sichtbar. Unter dem Titel «Peter Frey abwählen?» macht sie den Leser glauben, Herr Frey sei gewählter Richter. Herr Frey ist vom Obergericht eingesetzter Ersatzrichter. Das hat mit einer ordentlichen Wahl nichts zu tun, also kann er auch nicht abgewählt werden. Warum er seit wenigen Jahren, ohne vormals je am Obergericht gearbeitet zu haben, als vollamtlicher Ersatzrichter an unserem Bezirksgericht amtet,ist mir ein Rätsel und dürfte nicht passieren. Jedenfalls ist damit auch der fachliche Rucksack gegenüber der Gegenkandi-

datin, Beatrice van de Graaf, bescheiden. Sechzehn Jahre im gleichen Betrieb, sicher auch kein besonderes Qualitätsmerkmal für einen Chefposten. Es ist unter anderem Aufgabe der Parteien, sich bei frei werdenden Stellen oder bei Beginn der Amtsdauer einer Behörde, die durch das Volk oder das Parlament gewählt werden, über die personelle Besetzung Gedanken und entsprechende Vorschläge zu machen. Bei den Gerichten auf kantonaler, wie auch auf Bundesebene, schlagen die Parteien entsprechend ihrer Wählerstärke im Parlament, Vertreter für die Vakanzen vor. Es gibt auf dieser Ebene keine parteilosen Richter, obwohl es natürlich nicht ausgeschlossen wäre. Die Kandidaten werden durch Fachorgane auf ihre Eignung geprüft. Weil ich mich als ehemaliger Fraktionspräsident im Kantonsrat sehr direkt mit der Auswahl der Richter, auch die der anderen Parteien, beschäftigt habe, kenne ich diese Abläufe genau. Die drei Kandidaten, welche sich bei der SVP Bezirkspartei für das Amt als Bezirkspräsidenten beworben haben, wurden von einem Fachorgan der Partei, bestehend aus aktiven und ehemaligen Oberrichtern fachlich beurteilt. Die Kandidatin van de Graaf hat die besten Qualifikationen erhalten und wurde vom SVP-Bezirksvorstand nominiert. Der Gegenkandidat, Herr Frey, hätte allein aufgrund der fachlichen Kompetenz, ohne Erfahrung am Obergericht und fehlender bekannter Publikationen diese Hürde kaum genommen. Da genügen 16 Jahre am Bezirksgericht alleine nicht. Parteilose haben den Vorteil, dass sie sich keiner unabhängigen fachlichen Beurteilung unterziehen müssen. Die Qualifikation wird von Freunden und von ihren Abhängigen gemacht. Toni Bortoluzzi, Affoltern

Intransparent und undemokratisch In der letzten Ausgabe des «Anzeigers» erklärt die SVP des Bezirks Affoltern den Wählern, weshalb sie von ihrer Kandidatin überzeugt ist und verweist auf die Stationen ihrer bisherigen Laufbahn. Wie es zu dieser Nomination kam, erfahren die Leser nicht. Die Wähler müssen sich auf die Zusicherung verlassen, dass die Partei die Fähigkeiten und Eignung ihrer Kandidatin geprüft hat. Wer diese Prüfer sind und über welche Kompetenzen sie verfügen, darüber verliert die Partei kein Wort. Ich gehe nicht davon aus, dass es sich um ein Expertengremium handelt. Der Nominationsausschuss dürfte sich wohl aus bestandenen Parteisoldaten zusammensetzen, von denen vermutlich keiner über eine juristische Ausbildung verfügt. Dennoch massen sich diese Leuten an, darüber zu urteilen, wer für das Richteramt geeignet ist und wer nicht. Obendrein soll das Ganze auch noch demokratisch sein, liess sich kürzlich Herr Kantonsrat Jakob Schneebeli (SVP) in den Spalten dieser Zeitung vernehmen. Nicht nur ist das Nominationsverfahren intransparent, es ist auch höchst undemokratisch. Dies deshalb, weil den Nominations- oder Wahlausschüssen der Parteien jegliche demokratische Legitimation und Kontrolle fehlt. Es geht nur um Usurpation von Macht, um nichts anderes. Systembedingt ist es so, dass die Wähler den Parteien völlig ausgeliefert sind. Dies führt dazu, dass keine echte Wahl stattfindet, da alle jene Kandidatinnen und Kandidaten, die bestens für das Richteramt qualifiziert und geeignet wären, aber den Parteien nicht ins Konzept passen, von vornherein von

der Volkswahl ausgeschlossen sind. Davon erfährt das Wahlvolk jedoch nichts. Im Ergebnis läuft die Volkswahl der Richter auf eine Homologation der von den Parteien getroffenen Vorauswahl(en) hinaus. In einigen Kantonen der Schweiz werden die Richterinnen und Richter deshalb nicht vom Volk, sondern von Justizkommissionen gewählt. So auch im Kanton Tessin. Dort werden die richterlichen Ämter an den Präturen, den Spezialgerichten, am Kantonsgericht, am Appellationshof und bei der Staatsanwaltschaft (Ministero pubblico) ausgeschrieben und können sich Interessierte offiziell bewerben. Deren Bewerbungen werden von einer unabhängigen Expertenkommission geprüft, deren 5 Mitglieder alle 6 Jahre vom Gran Consiglio (Kantonsparlament) gewählt werden (Art. 5 Legge sull’ordinanza giudiziara vom 10.05.2006, Gesetz Nr. 3.1.1.1). Die Experten dürfen weder dem Kantonsparlament noch dem Staatsrat (Exekutive), noch dem Richterstand, noch dem Richterrat (Consiglio della magistratura) angehören und darf es sich auch nicht um Kantonsangestellte handeln. Im vorgenannten Gesetz wird jedes Detail über das Auswahl- und Nominationsverfahren geregelt. Es garantiert Transparenz und demokratische Kontrolle. Die Rechtsuchenden können davon ausgehen, dass die Spruchkörper an den Tessiner Gerichten nicht willkürlich zusammengesetzt sind, wie das leider im Kanton Zürich der Fall ist. Ich hoffe, dass ich die Abschaffung dieses Anachronismus noch erleben werde. Michele Borrelli, Stallikon

Bezirkgericht Affoltern: Am 11. März eine Präsidentin oder einen Präsidenten wählen? (Bild Werner Schneiter)

Leistungsausweis von Peter Frey Bis Ende 1996 präsidierte ich das Bezirksgericht Affoltern. Per 1. November 1995 habe ich Peter Frey als Auditor (Rechtspraktikant) eingestellt. Positiv bei seiner Bewerbung fiel schon damals auf, dass er nicht nur Schulwissen, sondern auch mehrjährige Erfahrung aus der nichtjuristischen Berufswelt mit sich brachte. Schon in den ersten Monaten seiner Anstellung hat er mich sowohl hinsichtlich seiner juristischen Fähigkeiten aber auch wegen seiner persönlichen Ausstrahlung überzeugt. Nach meinem Rücktritt Ende Juni 1996 hat er seine Sporen unter meinem Nachfolger Dr. Andreas Gerber weiter abverdient. Ich konnte diese Entwicklung von einem etwas entfernteren Standort mitverfolgen. So wurde Peter Frey ab Januar 1997 juristischer Sekretär und ab Oktober 2001 bis Juli 2005 leitender Gerichtsschreiber. Seither ist Peter Frey auch Ersatzrichter am Bezirksgericht Affoltern, seit Ende 2006 mit der Befugnis, vertretungsweise auch als Vorsitzender des Gerichts zu amten. Für mich als Insider ist von besonderer Bedeutung, dass Peter Frey während mehrerer Jahre das Amt des ersten, das heisst leitenden Gerichtsschreibers versehen hat. Diese Position kann erfahrungsgemäss nur eine Persönlichkeit erlangen, welche das volle Vertrauen des ganzen Gerichts geniesst. Historisch gesehen war es quasi ein Muss, dass ein Anwärter auf ein vollamtliches Gerichtspräsidium

an einem Landgericht zuvor einige Jahre die Stelle eines leitenden Gerichtsschreibers versehen hatte. Auch in jüngerer Zeit avancierten häufig erste Gerichtsschreiber auf den Präsidenten-Stuhl von Bezirksgerichten. Dieser Karrierenverlauf war allerdings nur bei Bezirksgerichten mit vollamtlichen Gerichtspräsidien üblich. Bei kleineren Landgerichten wurde der nebenamtliche Gerichtspräsidentenposten traditionsgemäss mit angesehenen Politikern besetzt. So war in Affoltern von 1966 bis 1984 der Tierarzt und langjährige Kantonsrat und Kantonsratspräsident Dr. Max Dennler Bezirksgerichtspräsident. Die Gerichtsschreiber genossen aber auch an solchen Gerichten hohes fachliches Ansehen. Es ist daran zu erinnern, dass in jener Zeit und etwas zuvor, d.h. in den 50er- und 60er Jahren, die beiden langjährigen Gerichtsschreiber von Affoltern Dr. Hans Studer und Dr. Bruno Bachmann direkt von ihrem Gerichtsschreiberposten ins Obergericht gewählt wurden und dort im Zuge ihrer Laufbahn bis auf die Präsidentenstühle des Obergerichts (Studer) bzw. des Handelsgerichts (Bachmann) gelangten. Im Jahre 1984 wurden dann auch bei den letzten drei Landgerichten im Kanton Zürich (Pfäffikon, Affoltern und Andelfingen) die nebenamtlichen Präsidien in Vollämter umgewandelt, und es wurden in zwei Fällen (Andelfingen und Affoltern) diese Positionen mit den bisherigen Ge-

Neubestellung des Gerichtspräsidiums Am kommenden 11. März haben wir Säuliämtler nach vielen Jahren wieder einmal die Gelegenheit, das Präsidium am Bezirksgericht Affoltern neu zu bestellen. Ein Amt, das nicht viele kennen, das aber für die Rechtspflege und Rechtsprechung im Kanton Zürich von Bedeutung ist. Für die Besetzung eines solchen Amtes kann es nicht auf das Parteibüchlein ankommen; auch reicht die blasse juristische Sachbearbeitungskompetenz nicht aus. Vielmehr ist eine Persönlichkeit gefragt, die integer ist, über eine möglichst lange Lebens- und Gerichtserfahrung verfügt, Sozialkompetenz hat und entscheidungsfreudig ist. Ich war fast drei Jahrzehnte -– die letzten Jahre in leitender Funktion – als Bezirksrichter in Zürich tätig und bin dabei beiden Kandidaten begegnet. Peter Frey habe ich in diversen Führungskursen und bei seinen Piketteinsätzen im von mir geleiteten Haftrichteramt in Zürich kennen und schätzen gelernt. Er ist mir als ruhig arbeitender und besonnener Jurist aufgefallen, der auch in schwierigen Fällen lösungsorientiert vorgeht und die Entscheidungsverantwortung wahrnimmt. Peter Frey ist seit Längerem Familienvater und nach einer kaufmännischen Ausbildung zur Juris-

terei gelangt. Er hat in der Zwischenzeit das Anwaltspatent erworben und ist seit über 16 Jahren am Bezirksgericht Affoltern tätig, wovon mehrere Jahre als leitender Gerichtsschreiber und seit 2005 als Ersatzrichter mit Einzelrichter- und Vorsitzendenkompetenz. Offenbar wird er auch bei den Mitarbeitenden unseres Bezirksgerichtes allseits geschätzt. Ganz entscheidend kommt für mich dazu, dass er als ehemals leitender Gerichtsschreiber, aber auch mit seinen übrigen Funktionen am Bezirksgericht Affoltern eine langjährige Erfahrung in der Ausbildung und Führung des kaufmännischen und juristischen Gerichtspersonals einbringen kann und auch mit der Gerichtsverwaltung bestens vertraut ist. Diese Fähigkeiten und diese für ein Landgericht wichtige Führungserfahrung überzeugen und sollten unbedingt genutzt werden. Peter Frey ist zweifellos ein würdiger und bestens geeigneter Nachfolger für den zurücktretenden Gerichtspräsidenten Andreas Gerber. Ich empfehle deshalb Peter Frey als neuen Gerichtspräsidenten zu wählen. Peter Budliger, alt Bezirksrichter, Stallikon

richtsschreibern besetzt. Nach diesem historischen Rückblick stellt sich die Frage, weshalb dem leitenden Gerichtsschreiber für das gute Funktionieren eines Bezirksgerichts eine so entscheidende Bedeutung zukommt. Ein Gerichtsschreiber hat im Gericht beratende Stimme. Er ist einerseits unter der Oberaufsicht des Präsidenten für die Leitung der Gerichtsverwaltung verantwortlich, und es wird ihm anderseits die Bearbeitung der juristisch anspruchsvollsten Fälle anvertraut. So ist garantiert, dass ein juristisch versierter Kandidat, der aber auch mit den vielfältigen und spezifischen Fragen der Gerichtsorganisation und Verwaltung bestens vertraut ist, ins Präsidium nachrückt. Aus all diesen Gründen: 16 Jahre Gerichtskarriere, davon 10 Jahre Ersatzrichter und vier Jahre erster Gerichtsschreiber, unterstütze ich mit voller Überzeugung die Kandidatur von Peter Frey und empfehle den Wählerinnen und Wählern, ihm am 11. März 2012 ihre Stimme zu geben. Dr. iur Frank Heyden, alt Bezirksgerichtspräsident

Der unabhängige Gerichtspräsident: Peter Frey Es ist nicht mehr die Zeit, da der Gerichtspräsident unbedingt einer rechten Partei angehören muss. Viel wichtiger ist mittlerweile geworden, dass der Vorsitzende eines Bezirksgerichts – als freie und unabhängige Persönlichkeit einem aus breiten Bevölkerungsschichten zusammengesetzten Gremium von Richterinnen und Richtern vorstehen und dieses kompetent leiten kann. So sind wir Wählerinnen und Wähler sicher, dass nicht irgendwelche Partei-Besserwisser und -Strategen als unerwünschte Einflüsterer aus dem Hintergrund auf ihn einzuwirken versuchen. Wir haben im Knonauer Amt das Glück, dass mit Peter Frey ein erfahrener Jurist und Richter für das frei werdende Amt des Präsidenten des Bezirksgerichts Affoltern kandidiert. Seit mehr als 10 Jahren ist Peter Frey engagiert und anerkannt Im Grund 15 tätig, zuerst als Gerichtsschreiber, später als geschätzter Geschäftsleiter der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen. Über viele Zwischenstufen erlangte er schliesslich die Berechtigung, als Haftrichter im ganzen Kanton Zürich tätig sein zu können. Die breiten Erfahrungen qualifizieren ihn für das neue und verantwortungsvolle Amt an höchster Stelle der unabhängigen Dritten Gewalt bei uns. Mit Überzeugung kann man Peter Frey die Stimme als Präsidenten des Bezirksgerichts Affoltern geben. Wir tun es gern! Für BDP-Mitglieder und BDP-Freunde, Affoltern: Hans Rudolf Haegi


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