Alpenpost 04/2024

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Ausgabe Nr. 4 15. Februar 2024 48. Jahrgang ISSN: 2079-5823 Erscheinungsweise : 14-tägig – Preis: € 2,20 Medienförderungsverein Ausseerland, Kammerhofgasse 227, 8990 Bad Aussee. Tel. 03622/53118 E-Mail: redaktion@alpenpost.at

Spruch: Mit vollem Magen läßt sich leicht vom Fasten reden. Hieronymus

Die großen und die kleinen Narren ...

Tourismus-Abend im Woferlstall Am Freitag, 23. Februar, wird um 19.30 Uhr zu einem interessanten Impulsvortrag mit Dialog zum Thema „Beziehungssache: Wie sich eine Tourismusregion entwickelt“ geladen. Reinhard Lanner (Tourismusexperte) und Pamela Binder vom heimischen Tourismusverband werden den Impulsvortrag gestalten. Als Dialogpartner stehen Bgm. Franz Steinegger (Grundlsee) und Anna Scheffer (Tourismustrainerin, Bad Mitterndorf) am Podium. Eintritt: € 10,–. www.eike-forum.at

Kulturtechnik Fasching

... hatten während der „heiligen drei Faschingtage“ viel zu erleben.

Schottergrube: Oberster Gerichtshof markiert nun das (vorläufige) Ende der juristischen Fahnenstange Mit zwei Beschlüssen des Obersten Gerichtshofs (18 OCg 1/23f-24) erreichte die MB BA Hotel Errichtungs GmbH, Eigentümerin des Areals hinter dem Kammerhofmuseum, auch „Schottergrube” genannt, in Bad Aussee das „juristische Ende der Fahnenstange”. So wurden vom Obersten Gerichtshof gleich mehrere Eingaben, unter anderem wegen Aufhebung eines Schiedsspruchs mit einem Streitwert von € 200.055,90, zurückgewiesen. Auch einem Verfahrenshilfeantrag, der dann eingebracht wird, wenn man sich das Gerichtsverfahren nicht leisten kann, wurde abgelehnt. Im Beschluss wurde in Hinblick auf die Geschäftsführerin festgehalten, dass sie sich „berufsbedingt immer an verschiedenen Orten in Österreich aufhalte, sodass die Zustelladresse eine reine Meldeadresse sei, wo in Wahrheit eine Familienangehörige

von ihr wohne und ihr Poststücke weitergebe.“ Weiters wurde erwähnt, dass bei der Büroadresse keine Verwaltungstätigkeit stattfindet. Im Klartext: Die Gesellschaft lässt keinerlei Struktur erkennen und operiert nur auf dem Papier. Die Geschäftsführerin hatte die Adresse als Zustelladresse für Gerichtsschreiben angegeben und sich nun darauf berufen, keinerlei Schreiben erhalten zu haben. Sogar der Post-Mitarbeiter, der schon seit 45 Jahren in diesem Rayon Dienst versieht, wurde in diesem Fall befragt. Das Gericht hat sich nach

allen Richtungen hin abgesichert und aufgrund mehrerer juristischer Fehler die Eingaben allesamt abgelehnt. Nach diesem Beschluss ist nun wieder das Bezirksgericht Liezen am Zug. Dieses ist zuständig für die noch anhängigen Besitzstörungsklagen, die bereits im August 2023 gefassten Beschlüsse bezüglich der beschlossenen „Einverleibung“ der Narzissen Bad Betriebs GmbH sowie die angeordnete Zwangsräumung der „Schottergrube“. Man kann gespannt sein, welche Volten nun noch folgen werden.

Als ich zu Fasching die vielen fröhlichen Menschen sah, die vollkommen unbeschwert das vielzitierte Motto „drei Tåg, drei Tåg, gemma neama hoam“ lebten, kam mir kurz in den Sinn, wie der Fasching während der Pandemiejahre war. Wie aus einem Film oder einem anderen Leben zogen die Szenen von damals vor meinem inneren Auge vorbei. Die Faschingtage haben schon viel überlebt: Kriege, Pandemien und Krisen. Denn dieses Ventil, welches im Ausseerland hochglanzpoliert dafür sorgt, dass man trotz spannender Zeiten seinen Humor behält, ist nicht umsonst zum immateriellen UNESCOKulturerbe erhoben worden. Die weisen Köpfe, die damals auf diesen Status gedrängt hatten, wussten garantiert um die psychohygienische Wirkung der „heiligen drei Faschingtage“ – einer Kulturtechnik, die sich die Einwohner des Ausseerlandes in Jahrhunderten erworben haben und auf die man sehr stolz sein EGO kann ...


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