Gemeinde Alpnach
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Pascal Vogler, Versicherungs- und Vorsorgeberater T 041 666 53 65, M 079 657 99 75, pascal.vogler@mobiliar.ch
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Generalagentur Obwalden und Nidwalden Roland Arnold
Gefrorene Wasserleitungen – was nun? Klirrende Kälte kann in Ferienhäusern zu gefrorenen Wasserleitungen führen. Bersten diese unter dem Druck des Eises, kommt es oftmals zu beträchtlichen Schäden im und am Haus. Mit diesen Tipps beugen Sie vor: • • • •
Stellen Sie Wasserleitungen in unbeheizten Räumen nach Möglichkeit ab und entleeren Sie die Rohre. Drehen Sie Heizkörper bei tiefen Temperaturen nie ganz ab, auch nicht nachts oder während die Liegenschaft leer steht. Sind Sie für längere Zeit weg? Schliessen Sie alle Fenster. Ist das Haus für längere Zeit unbewohnt, fragen Sie eine Vertrauensperson, ob diese einmal wöchentlich nach dem Rechten sehen kann.
Wasserleitungen Auftauen nur durch Profis Falls Sie trotz erfüllten Sorgfaltspflichten eine gefrorene Wasserleitung haben, tauen Sie diese nie selbst auf. Ein falsches Vorgehen kann zusätzliche Beschädigungen und Folgeschäden hervorrufen. Ihr Sanitär hilft Ihnen gerne weiter.
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Generalagentur Obwalden und Nidwalden Bahnhofplatz 4, 6061 Sarnen
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Sollte es bereits zu einem Rohrbruch gekommen sein, nehmen Sie schnellstens alle elektronischen Geräte vom Netz und informieren Sie umgehend eine Fachperson. Läuft im Haus Wasser aus, können Möbel und Teppiche Schaden nehmen – ein Fall für die Hausratversicherung. Ist jedoch das Gebäude selbst beschädigt, zum Beispiel Parkettböden oder Tapeten, so hilft die Gebäudeversicherung weiter.