Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2022

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Kammern und KV Corona-Impfungen durch Angehörige anderer Berufsgruppen bleiben problematisch

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ach Ansicht der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind die niedergelassenen Arztpraxen gemeinsam mit den Impfzentren, den mobilen Impfteams und den

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Veranstaltungshinweis

management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt zu einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte ein. Veranstaltungstitel: Starterseminar für neu niedergelassene Haus-/Fachärzte Ziele: Mit der Zulassung zur ambulanten Versorgung kommen viele neue Aufgaben auf Sie zu. Damit Sie sich schnell einen Überblick über die wichtigsten vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen verschaffen können, haben wir ein Starterpaket aus vier Lernmodulen für Sie zusammengeschnürt. Unsere Lernmodule reichen von der Abrechnung über die Verordnung bis hin zu ­zentralen Themen der Qualitätssicherung und Sicherstellung. Die Module zur Abrechnung und zur Verordnung bestehen jeweils aus einem Online- und einem Präsenzteil. Entscheiden Sie selbst, an welcher Stelle Sie noch Unterstützung brauchen. Unsere ­Lernmodule sind einzeln buchbar und schaffen im Gesamtpaket eine gute Grundlage für einen erfolgreichen Start in die vertragsärzt­liche Tätigkeit. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: •  Christoph Althans, KVBW •  Jörg Armbruster, Diplom-Verwaltungswirt (FH), KVBW •  Tanja Krummrein, Apothekerin, KVBW •  Andreas Maier, Rechtsassessor, KVBW •  Monica-Sorum-Kleffmann, Candidata Magisterii, KVBW •  Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum von Eckstädt, Fachärztin für Allgemeinmedizin, KVBW •  Dennis Wannenwetsch, Fachberater Abrechnung, KVBW Termine und Veranstaltungsort: Modul Abrechnung: 9. April 2022 (10.00 bis ca. 12.00 Uhr oder 14.00 bis ca. 16.00 Uhr) Modul Verordnung: 9. April 2022 (10.00 bis ca. 12.00 Uhr oder 14.00 bis ca. 16.00 Uhr) Modul Qualitätssicherung: 9. April 2022 (12.10 bis ca. 13.10 Uhr oder 16.10 bis ca. 17.10 Uhr) Modul Sicherstellung: 9. April 2022 (12.10 bis ca. 13.10 Uhr oder 16.10 bis ca. 17.10 Uhr) KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Information und Anmeldung: •  Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48 38 88, E-Mail: info@mak-bw.de •  oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus. Fortbildungspunkte: 1 bzw. 2 je Modul

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aufsuchenden Angeboten durchaus in der Lage, die Coronaschutzimpfungen der Bevölkerung zu gewährleisten. Sie haben auch unter schwierigen Bedingungen bei teils knappem Impfstoff die Vorgaben des Sozialministeriums im vergangenen Jahr mehr als erfüllt. Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller betonte daher Mitte Januar gegenüber der Presse: „Jede und jeder, der sich impfen lassen möchte, hat dazu zeitnah und wohnortnah Gelegenheit. Stets ist eine Ärztin oder ein Arzt vor Ort für die teils schwierige Aufklärung, für das Abwägen von Risiken und vor allem für eine adäquate Hilfeleistung bei zwar seltenen, aber gegebenenfalls doch schwerwiegenden Impfreaktionen.“ Impfen ist Ausübung von Heilkunde, die Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist (vergleiche § 5 Heilpraktikergesetz). Die Verantwortung für eine konkrete Delegation einzelner Aufgaben in Zusammenhang mit dem Impfen liegt bei jeder einzelnen Ärztin beziehungsweise bei jedem einzelnen Arzt im Rahmen der rechtlichen Grenzen (insbesondere § 29a Absatz 1 der Berufsordnung). Die Bedenken der Landesärztekammer Baden-Württemberg hinsichtlich Impfungen durch andere Berufsgruppen bestehen nach wie vor, sagte Dr. Miller: „Wir sehen, dass die Entscheidung des Gesetzgebers unter anderen Prämissen getroffen wurde. Die politisch Verantwortlichen wollten einem möglichen Engpass an Impfangeboten vorbeugen. Dieser Engpass war, wenn überhaupt, allenfalls vorübergehend durch den Mangel an Impfstoff verursacht. Zu keinem Zeitpunkt fehlte es an Ärztinnen und Ärzten, die bereit sind, die Menschen umfassend aufzuklären, zu impfen und die Nachbetreuung zu gewährleisten.“ Nach dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Pandemie vom Dezember 2021 sind auch Zahnärztinnen, Zahnärzte, Tierärztinnen, Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2022 berechtigt, Schutzimpfungen gegen das Coronavirus bei Personen durch-

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Impfen ist Ausübung von Heilkunde

zuführen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung hierfür sind unter anderem entsprechende Schulungen. Diese Schulungen werden aktuell vorbereitet und durchgeführt. Dennoch ist für Dr. Miller noch nicht absehbar, in welchem Umfang beispielsweise Apotheker impfen werden: „Zuletzt war davon die Rede, dass dies vornehmlich in Mannheim, Esslingen und Göppingen sein wird. In diesen Regionen wurde im vergangenen Herbst im Rahmen eines Modellprojekts einer einzelnen Krankenkasse und einiger Apotheken die Grippeimpfung in der Apotheke testweise ermöglicht. Auch dagegen haben wir uns deutlich positioniert: Eine Impfung ist mehr als nur der Piks!“ Der Kammerpräsident hatte unter anderem erklärt, es sei zunächst ärztlicherseits der Gesundheitszustand festzustellen und der Patienten gegebenenfalls umfassend aufzuklären, schließlich könnten chronische oder akute Erkrankungen im Einzelfall eine Kontraindikation für eine Impfung darstellen. Ferner würden Impfungen Risiken bergen, die akut oder verzögert auftreten könnten. „Dies zu überblicken und zu beherrschen gehört in die Hand des Arztes“, hatte der Kammerpräsident verdeutlicht.


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