mobil! Clubmagazin des ACS beider Basel

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Strassenrückbau im grossen Stil geplant

Das Umfeld des Bahnhofs SBB soll praktisch autofrei werden | Seite 2

Was sich im Strassenverkehr 2025 ändert

Eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen | Seite 5

Wie gefährlich sind Medikamente am Steuer?

Das sagen Schweizer Gesetz und Rechtsprechung zum Thema | Seite 12

STRASSENRÜCKBAU IM GROSSEN STIL

BEIM

BAHNHOF SBB GEPLANT

Immer radikaler und dreister werden die Projekte der Stadt zur Einschränkung des Autoverkehrs. In der Vision der Stadt soll im Rahmen des Ausbaus des Bahnhofsareals der motorisierte Verkehr verbannt und die Nauenstrasse und die Markthallenbrücke zurückgebaut werden.

Weil die Erschliessungsanlagen des Bahnhofs SBB und der Centralbahnplatz heute schon zu Spitzenzeiten überlastet seien, müssten diese ausgebaut und besser in die Stadt eingebunden werden. So das Resümee der Vorstudie «Stadtraum Bahnhof SBB», welche vom Basler Bau ­ und Verkehrsdepartement in Auftrag gegeben wurde. Schon die Leitlinien des Berichts machen klar, welche Ziele bis 2035 und später erreicht werden sollen: Im Umfeld des Bahnhofs sollen künftig ÖV und Fussverkehr erste, der Veloverkehr zweite Priorität haben. Der motorisierte Individual verkehr hingegen müsse «deutlich reduziert werden».

Radikale Rückbau-Projekte

Wegen der geplanten Tram ­ Direktverbindung zwischen Markthallenplatz und Elisabethenstrasse/Kirschgarten müsse die Markthallenbrücke abgebrochen werden. Zudem werde die Nauenstrasse bereits bis 2035 auf ein «städtisches Mass» zurückgebaut. Gemeint damit ist eine Reduktion auf nur noch eine Spur je Richtung und die Umgestaltung des frei wer­

Der Markthallenplatz soll nach 2035 – auch dank Abbruch der Markthallenbrücke – fast gänzlich vom Autoverkehr «befreit» werden. Visualisierung: Basler & Hofmann

denden Verkehrsraums «zu einer vielseitig nutzbaren, attraktiven Parkanlage». Um das Umfeld des Bahnhofs vom motorisierten Verkehr zu befreien, soll dieser im Einbahnregime darum herum gelenkt werden: aus Richtung Viaduktstrasse über die Margarethenbrücke, Meret Oppenheim-Strasse und Peter Merian-Brücke zur Nauenstrasse. Gleichzeitig sei die Strassenkapazität «angebotsorientiert»

zu reduzieren. Dadurch ergäben sich zwar «grossräumige Auswirkungen» auf den motorisierten Verkehr, jedoch machen die Studienverfasser aus ihrem Credo keinen Hehl und vertreten die Meinung: «Den Durchgangs widerstand an zentraler Stelle im Hauptverkehrsstrassennetz zu erhöhen, bietet aber auch die Chance gesamthaft eine Reduktion des motorisierten Verkehrs zu erzielen.»

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04 Velorouten-Initiative

Warum der ACS beider Basel sowohl die Initiative wie auch den Gegenvorschlag ablehnt.

06 St. Alban-Graben

Aufgrund welcher Überlegungen sich der ACS beider Basel gegen die Sperrung des St. Alban-Grabens wehrt.

08 Neue Super-Blocks?

Immer öfter werden Fahrspuren in Basel mit Baumaschinen und ähnlichen Gerätschaften blockiert.

13 Spassfaktor Oldtimer

Der neue Präsident der ACS Classic-Gruppe, Dominik Lingg, im Interview.

Titelfoto: Pixabay

QUO VADIS VERKEHRSPOLITIK?

Es sind nun schon ein paar Monate vergangen seit der Abstimmung über die Engpassbeseitigung der Autobahnen und den Rheintunnel. Die Analysen sind gemacht. Viele Befürworter sind enttäuscht über das Abstimmungsergebnis, aber auch überrascht. Das Ergebnis zeigt, dass es den Gegnern besser gelungen ist, für den Urnengang zu mobilisieren. Aus meiner Sicht mit grenzwertigen Aktionen – so wurden in Basel Flyer unter die Autoscheiben geklebt mit der Info, dass bei einem Ja zum Rheintunnel der Benzinpreis steigen würde. Eine absurde Behauptung. Leider hat das Schweizer Radio und Fernsehen auch keine gute Falle gemacht im Abstimmungskampf. Sowohl im Fernsehen («10 vor 10») als auch im Regionaljournal wurde ein Aktivist der Verkehrswende als Verkehrsexperte verkauft. Auch dieser «Etikettenschwindel» ist grenzwertig. Wir Automobilisten müssen uns darauf einstellen, dass der Gegenwind nicht abnehmen wird.

Impressum

Herausgeber Automobil Club der Schweiz

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Redaktion Christian Greif, ACS beider Basel

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Inserate Regina Neuschütz

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Druck Kromer Print AG

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«ACS mobil!», das Verbandsorgan des ACS beider Basel, ist eine Beilage zur Publikation «AUTO».

Verlag und Redaktion von «AUTO» = Automobil Club der Schweiz (ACS), Wasserwerkgasse 39, 3000 Bern 13

Nach der Abstimmung kursieren viele Ideen zur Staureduktion. Diese reichen von Mobility-Pricing, Car-Sharing oder neuen Park- & Ride-Anlagen bis hin zur Auferstehung der Südumfahrung. All diese Ideen sind nicht neu. Was sie gemeinsam haben: sie konnten in der Vergangenheit nicht zur Lösung beitragen. Ob sie in Zukunft helfen können, steht in den Sternen. Was aber komplett unrealistisch ist, sind Träumereien von weniger Verkehr, von Verzicht auf Mobilität oder dass Pendler in Zukunft in Scharen vom Auto aufs Velo umsatteln werden.

Fakt ist, die Staustunden werden weiter zunehmen und bald schon steht die Sanierung der Osttangente an. Damit werden Anwohner rund um die Autobahn weiter mit Ausweichverkehr belastet. Bisher liegt keine realistische Alternative für den Rheintunnel auf dem Tisch. Solange es diese nicht gibt, dürfen wir den Rheintunnel auch nicht begraben.

Ich bin auch gespannt, wie man den Menschen erklären will, dass jetzt die Kosten für den geplanten Ausbau der schweizerischen Schieneninfrastruktur markant steigen. Für das geplante Angebot auf der Schiene ab 2035 sind statt 16 effektiv 30 Milliarden nötig. Ob das Stimmvolk diese Ausgaben einfach durchwinken wird, das ist zu bezweifeln. In Zukunft müssen wir wohl Bahn- und Strassenprojekte mehr im Verbund betrachten und deren Notwendigkeit zusammen aufzeigen. Denn auch in Zukunft wird eine wachsende Schweiz beides brauchen – eine zukunftsfähige Strassen- und Schieneninfrastruktur.

Herzlich, Ihr

MIT NEUEN VELOSTRASSEN DEN AUTOVERKEHR NOCH MEHR EINSCHRÄNKEN?

Was auf den ersten Blick ganz vernünftig daherkommt entpuppt sich bei näherer Betrachtung als gut getarntes Instrument, um den motorisierten Verkehr in der Stadt Basel weiter zurückzudrängen.

Dank der «Initiative für sichere Velorouten» soll das Velofahren in Basel noch sicherer werden und infolgedessen auch dessen Anteil am Verkehr erhöht werden. Um dieses Ziel zu erreichen sollen breite Velo-Vorzugsrouten realisiert werden, die sternförmig in alle Quartiere führen und diese auch untereinander verbinden. Die Pendler- und Basisrouten sollen mit Velovortritt und einer Mindestbreite von 2,4 Metern durchgehend mar kiert und sig nalisiert werden. Verkehrsknoten seien zu entflechten. Die Initiative verlangt zudem einen Velofonds, der jährlich mit 5 Millionen zu dotieren sei sowie ein VeloExpress-Team, das mit einem Budget von 1 Million Sofortmassnahmen umsetzen und Gefahrenstellen beseitigen soll.

Kein Platz mehr für Autos

Mitte Januar hat der Grosse Rat über die Initiative debattiert. Er empfiehlt den Stimmberechtigten die Ini tiative abzulehnen, heisst indes einen Gegenvorschlag gut, der im Wesentlichen dasselbe Ziel verfolgt wie die Initiative, lediglich die geforderte Streckenlänge von 50 Kilometer auf 40 Kilometer reduziert.

DARUM NEIN ZUR

VELOROUTEN-INITIATIVE

 Basel gehört heute schon zu den Städten mit der höchsten Sicherheit für Velofahrende.

 Die Umsetzung der Initiative würde zu einem weiteren massiven Abbau von bis zu 1′000 Parkplätzen und unzählig neuen Einbahnstrassen führen.

 Gegen 17 Prozent aller Strassen in Basel müssten umgestaltet werden, um die Vorgabe 50 Kilometer VeloVor zugsrouten zu erreichen, was zu noch mehr Baustellen führen würde.

 Welche Strassen umgestaltet und umgebaut werden sollen, ist unklar.

Die Stimmberechtigten müssen die Katze im Sack kaufen.

Die vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) 2014 publizierte Analyse der Unfälle mit Personenschaden in den zehn grössten Schweizer Städten zeigt, dass in keiner anderen Stadt das Unfallrisiko für Velofahrende kleiner ist als in Basel. Die weissen Linien stellen den jeweiligen Medianwert, der Farbverlauf die Wertung der Städte dar (grün = gut; rot = schlecht).Grafik: ASTRA

In der Grossratsdebatte hat es ACS-Geschäftsführer und FDP-Grossrat Daniel Seiler auf den Punkt gebracht, um was es bei der Initiative unter dem Deckmantel Sicherheit eigentlich geht: «Obwohl die Initiative bereits im März 2022 lanciert wurde ist bis heute unklar, wo genau die neuen Vorzugsrouten durchführen und wie sie ins bestehende Netz eingebunden werden sollen. Klar ist nur: Auf diesen Strecken soll es keinen Platz mehr geben für Autos». Aus den Berichten der Regierung und der Umwelt- und Verkehrskommission geht hervor, dass die geforderte Mindestbreite von 2,4 Metern für Velovorzugsrouten dazu führen würde, dass mehrere Strassen nur noch als Einbahnstrasse betrieben werden könnten und rund 1'000 Parkplätze abgebaut werden müssten.

Ist die Sicherheit für Velofahrende tatsächlich ungenügend?

Im Bericht der Umwelt- und Verkehrskommission ist einleitend festgehalten: «Im Gegensatz zu anderen Schweizer Städten verzeichnet der Kanton Basel-Stadt ge -

mäss Regierungsrat trotz zunehmendem Veloverkehr weniger polizeilich rapportierte Unfälle mit Velobeteiligung». Bereits 2024 hat eine Untersuchung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) gezeigt, dass Basel-Stadt für Velofahrende das sicherste Pflaster in der Schweiz ist. Die in den letzten Jahrzehnten umgesetzten Verbesserungen dürften dazu beigetragen haben, dass dieses hohe Niveau gehalten werden konnte. Dazu kommt, dass das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Bundesgesetz über Velowege, das Kantone und Gemeinden verpflichtet, bis 2027 ein Velowegnetz für den Alltag und die Freizeit zu planen und dieses bis Ende 2042 zu realisieren, zu einer weiteren Hebung der Sicherheit von Velofahrenden beitragen wird. Eine Velorouten-Initiative braucht es dazu nicht.

Weil die Initiative nicht zugunsten des von der linken Parlamentsmehrheit favorisierten Gegenvorschlags zurückgezogen wurde, werden die Stimmberechtigten noch in diesem Jahr darüber befinden müssen. Allenfalls findet die Volksabstimmung schon im Mai statt.

WAS SICH AUF SCHWEIZER STRASSEN IM 2025 ALLES ÄNDERT

2025 treten diverse Neuerungen im Strassenverkehr in Kraft. Unter anderem dürfen Fahrer ab März 2025 auf der Autobahn das Lenkrad loslassen, wenn sie einen Autopiloten verwenden.

Wie das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Ende 2024 mitteilte, treten in diesem Jahr gestaffelt die nachfolgenden Neuerungen in Kraft:

Neue Lärm-Vorschriften

Die Liste der zu vermeidenden Geräusche wurde aktualisiert: Neu ist es seit 1. Januar 2025 ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen. Es droht eine Busse von bis zu 10΄000 Franken, die vom Gericht im Einzelfall bemessen wird. Technische Manipulationen am Fahrzeug bleiben verboten. Zudem werden die bestehenden lärmbezogenen Ordnungsbussen (etwa für das unnötige Laufenlassen des Motors) von 60 Franken auf 80 Franken erhöht.

Anpassung bei der Erstzulassung für Motorräder

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten in der EU müssen ab dem 1. Januar 2025 hergestellte oder in die Schweiz importierte Motorräder für die Erstzulassung auch in der Schweiz die neuesten Abgasvorschriften (sogenannte «Euro 5+») erfüllen. Gleichzeitig treten verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassung in Kraft.

Automatisiertes Fahren auf Schweizer Strassen möglich Ab 1. März 2025 dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten ver wenden, sofern ihr Fahrzeug über einen genehmigten Autobahnpiloten verfügt. Ist dieser aktiviert, dürfen sie das Lenkrad loslassen und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, das Fahrzeug jederzeit wieder selbst zu bedienen, wenn sie das Automatisierungssystem dazu auffordert. Führerlose Fahrzeuge: Führerlose Fahrzeuge dürfen auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Sie müssen von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden.

Automatisiertes Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkenden ist innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich. Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen in der Regel wie andere Motorfahrzeuge eine Typengenehmigung , damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Fahrzeugherstellende müssen auf umfassende Weise nachweisen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden. Bisher hat für die Schweiz noch kein Fahrzeughersteller eine entsprechende Genehmigung für ein Automatisierungssystem beantragt. Das ASTRA möchte die Potenziale des automatisierten Fahrens rasch erschliessen und hofft, dass die Fahrzeughersteller dies nun zügig beantragen werden.

Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme werden Teil der Fahrausbildung

In der theoretischen und praktischen Führerprüfung zum Erwerb des Führerausweises für Personenwagen und Motorräder werden ab 1. Juli 2025 die Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten

zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen geprüft.

Änderungen für Fahrzeuge des Langsamverkehrs

Die technischen Anforderungen und die Kategorisierung bei E-Bikes werden angepasst. So kann das Potenzial von E-Bikes als Familienfahrzeug und für den Güterverkehr weiter verbessert werden. Dazu wird neu die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder (Gesamtgewicht bis 450 kg) geschaffen.

Ausserdem wird die Bedeutung der Signale «Fahrrad» und «Motorfahrrad» erweitert, um die Nutzung der Veloverkehrsflächen klarer zu regeln und spezifische Parkfelder für Lastenvelos zu ermöglichen.

Wertfreigrenze bei Wahreneinfuhr wird auf 150 Franken halbiert

Waren dürfen zum eigenen privaten Gebrauch oder zum Verschenken nur noch bis zu einem Wert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden. Übersteigt der Gesamtwert diesen Betrag, so muss für den Gesamtwert der eingeführten Waren die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlt werden.

In San Francisco, Los Angeles und Phoenix bereits Realität: Waymo, ein Unternehmen zur Entwicklung von Technologien für autonome Fahrzeuge, bietet in diesen Städten «den weltweit ersten autonomen Fahrdienst» an.
Foto: Waymo

ACS BEIDER BASEL WEHRT SICH GEGEN SPERRUNG DES ST. ALBAN-GRABENS

Statt einer Verbesserung brächte die Sperrung des St. Alban-Grabens und des Brunngässleins vor allem Nachteile für viele mit sich. Der ACS beider Basel hat deshalb gegen die geplante Verkehrsführung rekurriert.

Im Mai 2023 teilte das Basler Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) mit, die Kreuzung Bankverein solle fussgänger- und velofreundlicher werden. Deshalb müsse der Autoverkehr durch den St. Alban-Graben in Fahrtrichtung Bahnhof SBB, so, wie es in Gegenrichtung schon länger der Fall ist, verboten werden. Auch der Durchgangsverkehr zwischen Dufourstrasse und Aeschenvorstadt solle unterbunden werden, damit der Autoverkehr nicht ins Brunngässlein ausweichen könne. Der vom ACS erhobene Rekurs gegen diese Verkehrsanordnung wurde vom Basler Bau- und Verkehrsdepartement mit der Begründung abgewiesen, die Rekursfrist sei bereits ein Tag vor Rekursanmeldung abgelaufen. Gegen diese Nichteintretensverfügung hat sich der ACS erfolgreich gewehrt, sodass das Verfahren wieder aufgenommen wurde. In seinem Rekurs hat der ACS folgende drei Aspekte ins Feld geführt:

Untaugliche Verkehrsanordnung

Das Basler Bau- und Verkehrsdepartement macht geltend, es wolle mit der genannten Verkehrsanordnung den Tramverkehr an der Bankverein-Kreuzung verflüssigen und das gesamte Umfeld sicherer und attraktiver machen. Dem hält der ACS entgegen, dass gemäss Strassenverkehrsgesetz das «Trämmli» jetzt schon generell Vortritt hat. Zudem ist der Tramverkehr aus der Elisabethenstrasse in Richtung Bankverein von der Sperrung gar nicht betroffen, weil dort bereits seit 2017 ein Fahrverbot für den Autoverkehr gilt. Und im St. Alban-Graben fährt das Tram in Richtung Bankverein heute bereits auf einer Mittelspur, welche vom motorisierten Individualverkehr nicht tangiert wird. Ein Verbot des motorisierten Verkehrs kann somit in keinster Weise eine Auswirkung auf den Tramverkehr an der Kreuzung Bankverein haben. Auch die vom BVD ins Feld geführte Hebung der Sicherheit für Velofahrende und zu Fuss Gehende ist nicht nachvollziehbar. Alle Strassenübergänge sind nämlich

Mit der Sperrung des St. Alban-Grabens soll eine wichtige Verkehrsverbindung vom Kleinbasel Richtung Basel West gekappt werden.

mit Licht signalanlagen gesichert und für Fahrradfahrende steht ein separater Velostreifen zur Verfügung. Wenig überraschend hat sich im 2024 kein einziger Unfall mit Fussgänger- oder Velobeteiligung am Bankverein ereignet.

Unzumutbare Auswirkungen

Die Sperrung des St. Alban-Grabens würde dazu führen, dass der gesamte motorisierte Verkehr aus dem östlichen Kleinbasel künftig über den Aeschenplatz fahren müsste. Wie auch der Regierungsrat zugibt, würde dies zu erheblichem Mehrverkehr in der Dufourstrasse und im Aeschengraben Richtung Bahnhof führen, wobei diese Verkehrsachsen heute bereits überlastet sind. Infolge der geplanten Verkehrsführung würde der Rückstau auf diesen Strassen also noch grösser werden. Dies ist für alle Verkehrsteilnehmenden nicht zumutbar und steht auch nicht im öffentlichen Interesse.

Strassennetzhierarchie-Missachtung Bis 2010 stellt die Basler Strassennetzhierarchie einen Spiegel der tatsächlichen Ver hältnisse dar. Dann allerdings wurde im Interesse, möglichst überall Tempo 30 einführen zu können, die gesamte Hierar-

chie auf den Kopf gestellt. Wichtige Verkehrsachsen, wie beispielsweise auch der St. Alban-Graben, wurden einem Federstreich gleich, ohne Zustimmen der Bevölkerung oder des Grossen Rates, zu siedlungsorientierten Strassen abklassiert. Die Funktion des St. Alban-Grabens als Durchgangsstrasse, als Zu- und Wegfahrt zum UBS-, CS- und Kunstmuseumsparking blieb allerdings unverändert. Allein schon die Breite und das Er scheinungsbild der Strasse sowie der Fakt, dass dort Tramlinien verkehren, machen klar, dass es sich beim St. Alban-Graben de facto um eine übergeordnete, verkehrsorientierte Strasse handelt. Insgesamt hält der ACS beider Basel in seinem Rekurs fest, dass die bestrittene Verkehrsanordnung mit Blick auf den beabsichtigten Zweck – Hebung der Sicherheit und Attraktivität im Bereich Bankverein-Kreuzung und Aeschenvorstadt – ungeeignet, nicht erforderlich und unzumutbar ist. Die Verkehrsanordnung verletzt auch den Verhältnismässigkeitsgrundsatz, weshalb sie als gesetzeswidrig zu qualifizieren ist. Im Übrigen steht die Verkehrsanordnung im Widerspruch zu den Zielen der Basler Strassennetzhierarchie.

Foto: Wikimedia

LUFTQUALITÄT IN DER

SCHWEIZ STETIG BESSER

Wie die jüngst publizierten Messresultate des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftschadstoffe zeigen, hat sich die Luft qualität in der Schweiz in den letzten Jah ren stetig verbessert. Das ist der Erfolg der Luftreinhalte-Politik von Bund, Kan tonen und Gemeinden. Die Mehrzahl der Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt werden heute eingehalten. Die ge setzlich verankerten Ziele sind aber noch nicht überall er reicht. Feinstaub, Ozon und stick stoffhaltige Luft schadstoffe haben nach wie vor schädliche Aus wirkungen auf die Gesundheit und die Ökosysteme, weshalb die Fortführung einer konse quenten Luftreinhalte-Politik mit Mass nahmen zur Verminderung des Schadstoffausstosses auch weiterhin wichtig ist. Den vollständigen Bericht erhalten Sie über nebenstehenden QR-Code.

nen die Fahrzeugführenden zwischen Klebevignette oder der E-Vignette wählen. Diese findet offenbar Anklang: Gut ein Drittel der 2024 verkauften Vignetten wurde auf digitalem Weg verkauft. Der Erwerb ist einfach, wie nebenstehender QR-Code zeigt. Foto: Wikimedia

NEUE BODENMARKIERUNG FÜR UNSINNIGE VERKEHRSFÜHRUNG

Die in der letzten Ausgabe von «ACS mobil!» kritisierte, neue Verkehrsführung mit einer absolut unverständlichen Bodenmarkierung an der Kreuzung der Colmarer-, Türkheimer- und Hegenheimerstrasse in Basel hatte nicht lange Bestand. Keine zwei Monate später wurde sie durch eine neue ersetzt (siehe oben). Diese ist nun verständlich und der Wille des Gesetzgebers nachvollziehbar. Der Hauptkritikpunkt des ACS beider Basel bleibt allerdings bestehen: Das Verbot, alle Verkehrsbeziehungen nutzen zu dürfen, führt lediglich zu unsinnigem Umwegverkehr durch Quartierstrassen. Foto: zVg

TOURISMUS VERURSACHT EINEN VIERTEL DES GESAMTVERKEHRS

Wie ein jüngst vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) publizierter Bericht zeigt, hat mit 27 Prozent Freizeitverkehr und 25 Prozent touristischem Verkehr mehr als die Hälfte des Mobilitätsaufkommens in der Schweiz mit Freizeit und Tourismus zu tun. Die Tourismusreisen haben verschiedene Gründe: 86 Prozent betreffen die Freizeit. In diesen Bereich fällt die klassische Ferienreise. Zwölf Prozent sind Geschäftstrips, und die restlichen zwei Prozent machen Einkaufsreisen aus. Für touristische Fahrten mit Ziel in der Schweiz wird in 74 Prozent der Fälle das Auto genutzt, in 24 Prozent die öffentlichen Verkehrsmittel und in 2 Prozent das Velo.

BAUMASCHINEN ALS SUPER-BLOCKS?

Auf Basels Strassen mit dem Auto voranzukommen ist heute schon sehr schwer. Neuerdings werden diese zunehmend auch noch durch Baumaschinen blockiert. «ACS mobil!» zeigt zwei aktuelle Blockaden.

Nachdem im vergangenen Jahr die eingegangenen Beschwerden abgewiesen wurden, will der Kanton Basel ­Stadt in diesem Jahr nun definitiv seine Su per­ BlockTests in den Quartieren St. Johann und Matthäus starten. Als Superblock wird ein Strassenzug von etwa 400 mal 400 Meter beziehungsweise drei mal drei Häuserblocks bezeichnet, der für die Durchfahrt von motorisierten Fahrzeugen gesperrt wird. Wohl nicht alle in Basel haben Bock auf diese Super­ Block­Tests, denn sie stellen einfach nur einen weiteren Ansatz dar, wie der Autoverkehr in Basel be ­ und verhindert werden soll.

Ideen scheinen nicht auszugehen Super­ Block­Tests sind aber längst nicht die einzige Behinderung, mit der automobile Menschen in Basel leben müssen. Wer regelmässig in der Stadt unterwegs ist, stellt fest, dass zunehmend ganze Strassenabschnitte gesperrt werden, indem dort im Rahmen von Bauarbeiten Maschinen, Mulden oder sonstige Gerätschaften abgestellt werden. So im Riehenring gesehen, wo die Tramgleise saniert wur­

Links die Baumaschinen-Strassenblockade bei der Kreuzung Schwarzwald-/Grenzacherstrasse, rechts jene beim Riehenring, wo die Tramgeleise saniert wurden. Fotos: D. Seiler

den. Dass während der Bauarbeiten eine Fahrspur gesperrt werden musste, ist nachvollziehbar. Warum diese Mitte Dezember letzten Jahres, als das Tram seinen Normalbetrieb wieder aufnehmen konnte, nicht auch wieder freigegeben wurde, ist allerdings schleierhaft. Ein den Verkehr weniger behindernder Abstellplatz für die Baumaschinen wäre in Basel

bei gutem Willen bestimmt zu finden gewesen. Dasselbe gilt für die Bauarbeiten bei der Kreuzung Schwarzwald- und Grenz acherstrasse, wo Mulden die vermeintliche Sperrung einer Fahrspur notwendig machen.

Sind Ihnen auch schon Baumschinenoder andere Blockaden aufgefallen? Schreiben Sie uns an info@acsbs.ch.

ACS beider Basel

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SUV-UMFRAGE:

BESTEUERUNG NACH GRÖSSE WIRD ABGELEHNT

Fände Besteuerung nach Fahrzeuggrösse gerecht.

Heutige Lösung (Gewicht und CO2) ist zweckmässig.

Lehne grundsätzlich zusätzliche Belastung ab.

Erhöhung nur, wenn Steuern insgesamt nicht steigen

Die in der letzten Ausgabe publizierte Umfrage, was unsere Leserinnen und Leser von der geplanten Einführung einer neuen «SUV-Steuer» in Basel-Stadt halten, hat ein deutliches Ergebnis erbracht. Mehr als drei Viertel der Antwortenden lehnen eine zusätzliche Belastung der Automobilisten aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Deutlich mehr als die Hälfte (56 Prozent) ist der Auffassung, dass die heute geltenden Bemessung nach Gewicht und CO2-Emissionen zweckmässig sei. Eine Besteuerung nach Fahrzeuggrösse erachten nur 17 Prozent der Antwortenden als gerecht. Weniger als drei Prozent der Umfrageteilnehmenden würden einer Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer für grössere Autos zumindest dann zustimmen, wenn es insgesamt nicht zu mehr Steuereinnahmen käme. Mehrfachantworten waren möglich.

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neue Personenwagen sind 2024 in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein in Verkehr gesetzt worden. Das sind 12′679 Fahrzeuge, respektive 5 Prozent weniger als 2023 und deutlich unter Vor-Corona-Niveau.

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schwere Verkehrsunfälle ereigneten sich 2023 auf Schweizer Strassen aufgrund von Alkohol am Steuer; 31 kamen zu Tode. Alkohol zählt nach wie vor zu den grössten Sicherheitsrisiken im Verkehr.

DIE LETZTEN PLÄTZE FÜR DEN ACS CLASSIC HABSBURG-TRAIL

Täglich steigt die Vorfreude auf den diesjährigen Grossenalass der ACS Classic-Gruppe: Der Habsburg-Trail, der vom 12. bis 22. Juni 2025 stattfinden wir. Für die Tour von der Habsburg über den Plattensee nach Wien und wieder zurück sind nur noch wenige Plätze frei. Interessierte wenden sich an Frau Gisele Dubey, Telefon 061 465 40 30 oder Email an classic@acsbs.ch.

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Für den beliebten Fahrkurs des ACS beider Basel, der es Seniorinnen und Senioren auf einfache Weise ermöglicht, ihr theoretisches und praktisches Wissen aufzufrischen, sind am 10. Juni noch Plätze frei. Weitere Angebote folgen.

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RETTUNGSGASSE FREI HALTEN: EINE SEKUNDE KANN LEBEN RETTEN!

Staus gehören unterdessen zu den häufigen Ereignissen auf Schweizer Strassen. Grundsätzlich müssen bei Staus Rettungsgassen gebildet werden. Leider klappt dies nicht immer.

Nahezu täglich kommt es auf Schweizer Strassen aufgrund von Verkehrsüberlastung oder von Verkehrsunfällen zu Staus. Seit dem 1. Januar 2021 ist in der Schweiz das Bilden einer Rettungsgasse bei Stau auf Autobahnen oder Autostrassen gesetzlich Pflicht.

Gesetzliche Pflicht

Der Grundsatz lautet, dass bei stockendem oder stehendem Verkehr präventiv eine Gasse zwischen linker und rechter, bei drei oder mehr Spuren zwischen linker Spur und jenen rechts davon gebildet werden muss, um den Einsatzkräften das Durchkommen zu ermöglichen. Als Eselsbrücke kann man sich die rechte Hand merken: Die Lücke ist zwischen Daumen und den restlichen Fingern. Trotz möglicher Ordnungsbusse von 100 Franken werden Rettungsgassen nur selten sofort gebildet. Die Erfahrung zeigt, dass eine Rettungsgasse eher gebildet wird, wenn die Stauursache offensichtlich ein Unfall ist. Aber gerade bei Staus an Orten mit häufigen Verkehrsüberlastungen wird eine Rettungsgasse erst gebildet, wenn sich ein Blaulichtfahrzeug nä -

hert. Nicht selten bleiben die Ret tungs- und Räumfahrzeuge sogar kurzzeitig stecken, wenn die blockierenden Fahrzeuge wie im Spiel «Rush-Hour» zuerst die Gasse frei manövrieren müssen.

Jede Sekunde zählt!

Viele vergessen, dass es bei Rettungsfahrten manchmal um Sekunden geht. Noch mehr geht vergessen, dass die Rettungsfahrt ja nicht zwingend mit dem Grund für den Stau zusammenhängen muss. Autobahnen sind auch für Rettungsfahrten die schnellsten Verbindungen und bei einem Herzinfarkt in einer abgelegenen Ortschaft führt der schnellste Weg meist auch über die Autobahn. Deswegen müssen Rettungsgassen IMMER – also auch bei Staus wegen Verkehrsüberlastung – gebildet werden. Übrigens müssen auch die Räumfahrzeuge durch die Rettungsgasse fahren. Da geht es zwar nicht um Sekunden, aber je schneller das Fahrzeug an der Unfallstelle eintrifft, desto schneller kommen auch Sie ans Ziel.

Auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat die Problematik erkannt. So wer-

den auf den Autobahnen regelmässig Hinweise wie «Bei Stau: Rettungsgasse bilden» auf den Wechseltextanzeigen ge -

Christian Egeler ist Leiter der Verkehrspolizei Basel-Landschaft.

schaltet. Darüber hinaus gibt es eine Vereinbarung zwischen dem ASTRA und dem Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), wonach diese Botschaft regelmässig im Radio ausgestrahlt wird.

Vorbildliches Verhalten gefragt Wichtig ist auch die konsequente Aufklärung durch Fahrschulen sowie die klassische Vorbildfunktion jedes einzelnen. Wichtig: Steigen Sie bei einem Stau bitte nicht aus Ihrem Fahrzeug aus. Das Betreten der Fahrbahn ist gemäss Art. 43 Abs. 3 des SVG (Strassenverkehrsgesetz) und Art. 36 Abs. 3 der VRV (Verkehrsregelverordnung) zu Ihrer Sicherheit verboten. Auch in einigen Nachbarländern (bspw. Österreich und Deutschland) ist die Rettungsgasse Pflicht: Wer sich dort nicht daran hält und Einsatzfahrzeuge dadurch behindert oder die Rettungsgasse gar selber befährt, wird mit Bussen bis zu EUR 2‘180.00 bestraft.

Ich wünsche Ihnen weiterhin eine gute und unfallfreie Fahrt.

Grafik: bfu

Seit vier Jahren ist die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse auf Autobahnen und Autostrassen rechtlich verankert. Die Gasse ist stets zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen zu bilden.

Major Christian Egeler

MEDIKAMENTE AM STEUER: UNTERSCHÄTZTE GEFAHR

Medikamente am Steuer sind nicht immer eine gute Idee: Viele Heilmittel haben Einfluss auf die Fahrfähigkeit – auch solche, die ohne ärztliches Rezept erhältlich sind. Die BFU hat Tipps für den Umgang mit Arzneien.

Tabletten, Kapseln, Tropfen oder Zäpfchen: In der Schweiz sind rund 3'500 Medikamente erhältlich, die einen negativen Einfluss auf die Fahrfähigkeit haben können. Einige davon lassen sich ohne ärztliches Rezept in der Apotheke oder Drogerie kaufen.

Vielen Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmern ist allerdings nicht bewusst, dass sie nach der Einnahme von diesen Medikamenten möglicherweise nicht mehr Auto, Töff oder Velo fahren sollten. Jedes Jahr werden in der Schweiz etwa 160 Personen schwer verletzt oder sterben bei Unfällen im Strassenverkehr, bei denen Medikamente oder Drogen im Spiel sind. Die effektive Zahl dürfte aber höher lie ­

dürfen nur Autofahren, wenn sie über eine bestimmte Zeit keinen Anfall gehabt haben. Und hier helfen Medikamente. Doch viele Wirkstoffe können sich negativ auf die Fahrfähigkeit auswirken. Zum Beispiel machen sie müde, vermindern die Reaktionsfähigkeit, führen zu Konzentrationsschwächen oder verursachen Sehstörungen. Zusätzlicher Alkoholkonsum oder die gleichzeitige Einnahme mehrerer Medikamente können diese negativen Effekte noch verstärken.

Vorsicht bei diesen Mitteln Tatsache ist, dass viele Wirkstoffe die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können.

Medikamente können die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und somit die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Wer trotzdem fährt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

gen. Medikamente und Drogen werden bei Unfällen nicht immer erfasst.

Keine Wirkung ohne Nebenwirkung Zwar können einige Medikamente kranken Menschen das Lenken eines Fahrzeugs überhaupt erst ermöglichen. Patienten mit einer Epilepsie beispielsweise

Unter anderen ist bei folgenden Mitteln Vor sicht geboten:

• Grippemittel

• Schmerzmittel

• Beruhigungs- und Schlafmittel

• Augentropfen und -salben

• Medikamente gegen Allergien (z. B. Heuschnupfen)

DIE FÜNF

WICHTIGSTEN TIPPS

1) Sich bei einer Fachperson nach den Auswirkungen der Medikamente auf die Fahrfähigkeit erkundigen

2 Vor der Einnahme die Packungsbeilage lesen oder mymedi.ch konsultieren

3) Zu Beginn einer Therapie und bei Dosisänderung besondere Vorsicht walten lassen

4) Bei Schlaf- und starken Schmerzmitteln besonders vorsichtig sein

5) Alkohol zusätzlich zu Medikamenten vermeiden

• Migränemittel

• Medikamente gegen Depressionen (Antidepressiva) oder Psychosen (Neuroleptika)

• Blutdrucksenker

• Aufputschmittel (beispielsweise Appetitzügler)

• gewisse Mittel auf Pflanzenbasis

Die Kombination mit Alkohol, anderen Medikamenten oder Drogen kann die Fahrfähigkeit zusätzlich beeinträchtigen.

Sicherheit geht vor

Lesen Sie die Packungsbeilage und erkundigen Sie sich bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, in der Apotheke oder in der Drogerie über Nebenwirkungen, bevor Sie sich ans Steuer setzen. Besondere Vorsicht gilt bei Beruhigungs- und Schlafmitteln: Sie können auch am Folgetag noch Wirkung zeigen.

Übrigens: Manchmal gibt es auch Medikamente mit gleicher Wirkung, die die Fahrfähigkeit nicht beeinträchtigen. Sich erkundigen lohnt sich.

Auch die Website mymedi.ch, die mit nebenstehendem QR-Code zu erreichen ist, gibt Auskunft.

Fahren Sie nur, wenn Sie sich wohl fühlen.

«OLDTIMER MACHEN EINFACH SPASS»

Seit Anfang 2025 heisst der neue Kommissionspräsident der ACS Classic-Gruppe Dominik Lingg. Er löst Matthias Killer ab. «ACS mobil!» wollte vom neuen Obmann wissen, was die Faszination Oldtimer ausmacht.

Herr Lingg. Warum lösen Oldtimer eine derart grosse Begeisterung aus?

Oldtimer-Fahrzeuge sind weit mehr als nur Fortbewegungsmittel – sie sind Zeitzeugen, die Geschichten erzählen und Emotionen wecken. Jedes dieser Fahrzeuge trägt den Geist einer vergangenen Epoche in sich, geprägt von handwerklicher Perfektion, einzigartigem Design und tech­nischer Raffinesse. Wer einen Oldtimer fährt, spürt den Hauch der Nostalgie, der uns in eine Zeit zurückversetzt, in der Mobilität noch etwas Magisches war. Diese Autos sind Ausdruck von Individualität und Leidenschaft – oft gebaut mit Materialien und Techniken, die heute kaum noch zu finden sind.

Doch die Faszination reicht weit über die Technik hinaus. Ein Oldtimer lässt Erinnerungen lebendig werden – sei es an die Jugend, an Familienausflüge oder an besondere Momente, die untrennbar mit diesen Fahrzeugen verbunden sind. Es ist ein unbeschreibliches Gefühl, ein Stück Geschichte zu besitzen und zu pflegen. In der ACS Classic-Gruppe teilen wir diese Begeisterung und bringen Menschen zusammen, die ihre Leidenschaft für historische Fahrzeuge ausleben und weitergeben möchten. Es ist nicht nur das Auto, das begeistert, es ist das Erlebnis, gemeinsam auf der Strasse unterwegs zu sein und diese Freude mit anderen zu teilen.

Anfang 2025 Kommissionspräsident der ACS Classic-Gruppe.

Was sind die Voraussetzungen, und warum soll ich bei der ACS Classic-Gruppe mitmachen?

Mitmachen ist kinderleicht – man muss sich nur von der Begeisterung anstecken lassen! Bei uns ist jeder willkommen, der Freude an Oldtimern hat – egal, ob erfahrener Rallye-Fahrer, Sammler oder jemand, der zum ersten Mal Oldtimer-Luft schnuppern möchte. Die ACS Classic-Gruppe bietet ein vielseitiges Jahresprogramm mit Ausfahrten, Schulungen und geselligen Anlässen, bei denen der Austausch und die Gemeinschaft im Vordergrund stehen. Wir sind eine moderne Gemeinschaft, die alte Fahrzeuge liebt, aber gleichzeitig offen ist für Neues. Uns ist es wichtig, dass

auch jüngere Generationen die Faszination für Oldtimer entdecken und die Entwicklung der Mobilität und Technik aus nächster Nähe erleben. Wer einmal dabei war, versteht schnell, warum diese Fahrzeuge so viele Menschen in ihren Bann ziehen. Bei uns geht es nicht nur um Autos – es geht um Leidenschaft, Freundschaft und das gemeinsame Erleben von Geschichte auf Rädern.

Mehr Informationen und unser Jahresprogramm gibt es über den untenstehenden QR-Code. Wir freuen uns über jedes neue Gesicht und laden alle herzlich ein, Teil unserer lebendigen und wachsenden Gemeinschaft zu werden!

Den Sponsoren der ACSClassic-Gruppe ein grosses Dankeschön für ihre Treue
Dominik Lingg ist seit

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SCHÖNES JAHRESSCHLUSSESSEN 2024

DER ACS MOTORRAD-GRUPPE

Bis zu 30 Zentimeter Neuschnee hat es über Nacht gegeben. Absolut kein Motorradwetter mehr! Aber eine gute Gelegenheit für das Jahresschlussessen der ACS Motorrad-Gruppe.

Auch geselliges Zusammensein gehört zur DNA der ACS Motorrad-Gruppe.

Am 22. November 2024 kamen 28 Mitglieder der ACS Motorrad-Gruppe im Restaurant Blumenrain in Therwil zusammen. Mit dabei war auch Daniel Häflinger, der neue Leiter von BMW-Motorrad der Firma Hollenstein, seines Zeichens Sponsor der ACS Motorrad-Gruppe.

Die beiden gewaltigen Motor räder, die er zu diesem Anlass mitbrachte, waren echte Hingucker und wurden durch das An -

bringen der ent sprechenden Schilder direkt zu Dienstmotorrädern der Spitex. Wie das allerdings funktionieren soll, ist

mir nicht ganz klar. Da müsste halt die Pflegefachausbildung mit der Motorradfahrprüfung gekoppelt werden ...

Vorzügliches Abschlussessen Als erstes wurde ein wunderbarer Apéro aus der Küche des Altersheim Blumenrain serviert. Ja, okay, wir haben uns schon wieder für eine solche Institution entschieden. Aber unsere Gruppe wird ja auch nicht jünger und da ist es sicher von Vorteil, gewisse Weinkeller schon zu kennen!

Nach der Vorspeise, einem sehr erfrischenden Nüsslisalat mit Feigenschnit-

zen, begrüsste der Obmann, Ivo Eberle, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und stellte auch das neue Kommissions-Mitglied, Carmen Stabellini, vor. Sie ersetzt den zurückgetretenen Schreiber. In der Folge wurden in einem Rückblick die verschiedenen Veranstaltungen des Jahres 2024 mit einer Power-Point-Präsentation nochmals kurz besprochen. Alle konnten unfallfrei durchgeführt werden und wurden als sehr gut bewertet. Danach wurde der Hauptgang, ein Steak mit Morchelsauce, Gemüsegarnitur und Bratkartoffeln, serviert. Vor dem Dessert war es schliesslich an der Zeit für einen Ausblick auf die Events des kommenden Jahres. Die genauen Daten und Orte sind über den untenstehen QR-Code zu finden. Mit den Wünschen des Obmanns für besinnliche Feiertage wurde der Abend geschlossen.

Thomas Lustig

MITMACHEN BEI DER ACS MOTORRAD-GRUPPE

Alle Infos fürs Mitmachen und das Jahresprogramm 2025 sind über den nebenstehenden QR-Code abrufbar.

Fotos: T. Lustig
Sponsor Daniel Häfliger (links) mit Moto-Gruppe-Präsident Ivo Eberle.
Genussvolles Jahresschluss-Menü.

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CHF 1’275.– Nicht-Mitglieder

CHF 120.– Nothelferkurs **

* auch gültig, wenn Eltern, Grosseltern oder Gotte/Götti Mitglied beim ACS sind

** falls der Nothelferkurs im Jufala absolviert wird (empfohlen)

Anmeldung und weitere Infos unter: Telefon 061 465 40 40 Mail jufala@acsbs.ch acsbs.ch/jufala-bs

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