Sonderbeilage Grundumlage Mai 2018

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Woche 19-20 · 11. Mai 2018 Die Wirtschaft

· Sonderbeilage Grundumlage 2018 · 23

Grundumlagen Vorarlberg

GESAMTÜBERSICHT DER GRUNDUMLAGEN 2018 Von den Fachorganisationen (Innungen, Fachgruppen, Gremien, Fachverbände) wurden die Grundumlagen in nachstehender Höhe beschlossen. Das Präsidium hat diese Beschlüsse am 02.05.2018 genehmigt. Bei Fachvertretungen wurden die von den Fachverbänden beschlossenen Grundumlagen vom Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich am 29.11.2017 genehmigt.

Grundumlagen – der gesetzliche Hintergrund Die gesetzliche Basis für die Vorschreibung der Grundumlage ist § 127 Wirtschaftskammergesetz in Verbindung mit den entsprechenden Grundumlagenbeschlüssen der zuständigen Organe der Fachorganisation. Daher ist jeder Unternehmer laut Wirtschaftskammergesetz verpflichtet, für jede Berechtigung eine Grundumlage an seine Fachorganisation zu entrichten. Dies gilt auch, wenn die Mitgliedschaft zu mehreren Fachgruppen (Fachverbänden) durch nur eine Berechtigung begründet ist. Die Höhe der Grundumlage wird autonom von der Fachgruppe bzw. bei einer Fachvertretung vom Fachverband beschlossen. Die Höhe der Grundumlagen kann daher bei verschiedenen Fachorganisationen voneinander abweichen. Wenn nichts anderes angegeben, sind die weiteren möglichen Teile von Bemessungsgrundlagen mit 0 (Null) festgesetzt.

Ruhende Mitgliedschaft – Muss ich auch meinen Beitrag leisten? Für ruhende Berechtigungen ist gem. § 123 Abs. 14 Wirtschaftskammergesetz, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, die Grundumlage höchstens in der halben Höhe festzusetzen. Für alle angeführten Fachgruppen und Fachverbände wurden die Grundumlagen für ruhende Berechtigungen daher in halber Höhe festgesetzt. Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachorganisation nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, ist die Grundumlage dementsprechend ebenfalls nur in halber Höhe zu bezahlen. Erst mit Löschung der Berechtigung (diese ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorzunehmen) erlischt auch die Verpflichtung zur Leistung einer Grundumlage ab dem Folgejahr.

Grundumlagenstaffelung bei einem festen Betrag Ist die Grundumlage in einem festen Betrag festgesetzt, haben natürliche Personen, offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften diesen in einfacher Höhe, juristische Personen (wie GmbHs und Gebietskörperschaften) die Grundumlage in doppelter Höhe zu leisten (§ 123 Abs. 12 Wirtschaftskammergesetz).

Fragen zur Grundumlage Sie haben Fragen zur Grundumlagenvorschreibung 2018? Ihre FachgruppengeschäftsführerInnen in der Wirtschaftskammer Vorarlberg stehen Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Auch bei diesbezüglichen Fragen können Sie sich gerne an Ihre FachgruppengeschäftsführerInnen wenden. Die Telefonnummern der jeweiligen FachgruppengeschäftsführerInnen und die Gesamtübersicht der Grundumlage 2018 finden Sie online unter:

Homepage www.wko.at/vlbg Grundumlage www.wkv.at/grundumlage2018


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