Die Wirtschaft - Nr. 25 und 26 vom 23. Juni 2016

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Nr. 25-26 · 24. Juni 2016

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Service Urlaub-Stopp wegen Großauftrag? Ich habe mit meinem Arbeitnehmer bereits den Urlaub vereinbart, möchte dies aber aufgrund des großen Arbeitsanfalles widerrufen. Ist das möglich? Ein einseitiger Widerruf durch den Dienstgeber eines zuvor einvernehmlich vereinbarten Urlaubs ist laut Rechtsprechung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Ein solcher Ausnahmefall wäre die Vermeidung eines erheblichen wirtschaftlichen Nachteiles für das Unternehmen, wie beispielsweise der andernfalls drohende Wegfall eines Großauftrages. Achtung: Ein Personalengpass in der Urlaubssaison, hervorgerufen beispielsweise durch zusätzlich eingetretene Krankenstände,

zählt nicht automatisch zu den absoluten Ausnahmefällen und berechtigt den Dienstgeber somit nicht, bereits getroffene Urlaubsvereinbarungen einseitig zu widerrufen.

Wann Rücktritt durch Mitarbeiter möglich ist Der Dienstnehmer kann von der Urlaubsvereinbarung einseitig zurücktreten, wenn ihm der Urlaubsverbrauch entweder wegen der eigenen Erkrankung oder der Erkrankung eines nahen Angehörigen nicht zumutbar ist. Der rechtzeitig mitgeteilte Pflegeurlaub verhindert somit die Konsumation des zuvor vereinbarten regulären Gebührenurlaubs. Tipp: Sollte der Dienstnehmer vor oder am Tag des Urlaubsantrittes bekanntgeben, dass er we-

gen der eigenen Erkrankung oder eines Pflegeurlaubs den Urlaub nicht antreten kann, verlangen Sie in diesem Fall unbedingt eine ärztliche Bestätigung für die Zeit der Abwesenheit. Weiters ist es ratsam, abzuklären, ob der Dienstnehmer von der gesamten Urlaubsvereinbarung zurücktritt

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oder ob er bei Wiedergenesung innerhalb der vereinbarten Urlaubsfrist nahtlos vom Krankenstand in den Urlaub wechselt.

Urlaub darf nicht selbst angehängt werden Der Dienstnehmer kann aber wegen des im Urlaub eingetretenen Krankenstandes seine nicht konsumierten Urlaubstage nicht eigenmächtig an das Ende der zuvor vereinbarten Urlaubsdauer anhängen, da auch diese Urlaubsverlängerung einvernehmlich vereinbart werden muss. Ein vom Dienstnehmer einseitig angestrebter Urlaubsantritt kann nur ausnahmsweise erfolgen, wenn der Pflegefreistellungsanspruch erschöpft ist und die weitere Pflege eines unter zwölf Jahre alten Kindes notwendig ist.

Nachzahlungen bei SVA vermeiden Stimmt es, dass es seit Jahresbeginn mehr Flexibilität bei den SVABeitragszahlungen gibt? Seit 1. Jänner 2016 ist eine flexible Erhöhung der SVA-Beitragsgrundlage möglich: Werden im

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laufenden Kalenderjahr höhere Einkünfte erwartet, kann die Beitragsgrundlage hinaufgesetzt werden. So werden hohe Beitragsnachzahlungen vermieden. Außerdem ist seit Jahresbeginn eine monatliche Beitragszahlung für Selbstständige möglich. Grundsätzlich werden die Sozialversicherungsbeiträge GSVG-Versicherten quartalsweise vorgeschrieben. Zum Stichtag kann dies eine größere Belastung sein. Daher können Versicherte auf Wunsch ihre Quartalsbeträge auch in monatlichen Teilbeträgen einzahlen.

Senkung für Geringverdienende WKV-Rechtsservice Mag. Carolin Grabher T 05522/305/324

Eine weitere Änderung bringt eine Entlastung für Kleinunternehmer: Die Mindestbeitrags-

grundlage in der Krankenversicherung für selbstständig Erwerbstätige wurde auf das Niveau der Geringfügigkeitsgrenze bei Arbeitnehmern gesenkt. Sie beträgt heuer 415,72 Euro. Dadurch zahlen geringverdienende Selbstständige (statt bisher 55,39 Euro) seit 1. Jänner 2016 nur mehr 31,80 Euro monatlich an Krankenversicherungsbeiträgen. In der Pensionsversicherung ist mit Jahresbeginn die begünstigte Beitragsgrundlage für Neugründer weggefallen. An ihre Stelle tritt die Mindestbeitragsgrundlage von 741,40 Euro. Bei der geringfügigen Beschäftigung eines Geschäftsführers wird seit 1. Jänner 2016 außerdem keine Pensions- und Krankenversicherung nach dem GSVG beziehungsweise keine doppelte Unfallversicherung ausgelöst.

...Ferialarbeitnehmer Anspruch auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn haben? Sie gelten als Dienstnehmer und haben somit dieselben Ansprüche wie andere Mitarbeiter. ...Ferialpraktikanten, die ergänzend zur schulischen Ausbildung ein Pflichtpraktikum absolvieren, nicht als Dienstnehmer gelten? Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie Mindestlohn, Urlaubsgesetz etc. finden keine Anwendung. Kollektivverträge können abweichende Regelungen (z.B. Lehrlingsentschädigung) enthalten. Bei Entlohnung ist eine GKK-Anmeldung wwvorzunehmen.


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